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DE4229566C2 - Verfahren und Vorrichtung zur automatischen Erkennung eines über eine Stecker-Buchsenverbindung an ein Versorgungsgerät angeschlossenen Anschlußgerätes - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur automatischen Erkennung eines über eine Stecker-Buchsenverbindung an ein Versorgungsgerät angeschlossenen Anschlußgerätes

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DE4229566C2
DE4229566C2 DE19924229566 DE4229566A DE4229566C2 DE 4229566 C2 DE4229566 C2 DE 4229566C2 DE 19924229566 DE19924229566 DE 19924229566 DE 4229566 A DE4229566 A DE 4229566A DE 4229566 C2 DE4229566 C2 DE 4229566C2
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socket
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connection
connector
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Anton Dipl Ing Pautz
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Rosenberger Hochfrequenztechnik GmbH and Co KG
Original Assignee
Rosenberger Hochfrequenztechnik GmbH and Co KG
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Publication date
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur automatischen Er­ kennung eines über eine Stecker-Buchsenverbindung an ein Versorgungsgerät angeschlossenen Anschlußgerätes in Form eines Zwischengerätes, Endgerätes oder dgl. gemäß Anspruch 1. Die Erfindung betrifft weiterhin ein Steckverbindungssystem zur Durchführung dieses Verfahrens gemäß Anspruch 5.
Aufgrund der ständig zunehmenden Technisierung im privaten und geschäftlichen Bereich kommen immer mehr elektrisch ge­ steuerte oder angetriebene Geräte zum Einsatz. Die derart betriebenen Geräte stehen jedoch mit der die Versorgungs­ spannung bzw. die Steuerung bereitstellenden Einrichtung nicht ständig in Verbindung, so daß wahlweise ein Herstel­ len oder Unterbrechen dieser Verbindung möglich sein muß. Hierfür sind am Markt eine Vielzahl von unterschiedlichen Stecker-Buchsenverbindungen bekannt.
Jede dieser zu steckenden Verbindungen benutzt eine eigene, vorzugsweise für den jeweiligen Einsatzzweck angepaßte Stecker- bzw. Buchsenbauform, um ein Verwechseln auszu­ schließen. Dies ist deshalb notwendig, damit ein Zerstören des angeschlossenen Zwischen- oder Endgeräts, das bei­ spielsweise eine ganz definierte Versorgungsspannung benö­ tigt, vermieden ist. Die bekannten Stecker-Buchsenverbin­ dungen haben demnach zwei Funktionen, nämlich
  • 1. eine mechanische Verbindung zwischen dem Stecker und der Buchse herzustellen und
  • 2. eine elektrische Verbindung herzustellen derart, daß das angetriebene Zwischen- oder Endgerät mit geeigneten Größen zum Betrieb versorgt wird.
Wenn an einem Versorgungsgerät mehrere Zwischen- oder End­ geräte anschließbar sein sollen, weist das Versorgungsgerät hierzu mehrere Buchsen auf. Dies führt jedoch zu einem ho­ hen technischen Aufwand und damit zu einer teuren Ausfüh­ rung des Versorgungsgerätes. Es ist daher wünschenswert, eine Vereinheitlichung des Stecker-Buchsenkontakts zu er­ zielen, so daß ein standardisierter und leicht erhältlicher Stecker-Buchsenkontakt zum Einsatz kommen kann. Hierdurch ist dann zwar eine mechanische Verbindung hergestellt, je­ doch ist die elektrische Verbindung dann insofern problem­ behaftet, als der Benutzer einer derart vereinheitlichten Stecker-Buchsenverbindung ganz genau darüber Bescheid wis­ sen muß, welche Versorgungswerte am Versorgungsgerät einzu­ halten sind, damit es nicht zur Beschädigung oder gar Zer­ störung des Versorgungsgeräts oder des Anschlußgerätes kommt.
Hierzu sind bereits mechanische Kodiervorrichtungen be­ kannt, aufgrund denen das Versorgungsgerät erkennt, welches Zwischen- bzw. Endgerät jeweils angeschlossen ist. Diese mechanischen Kodiervorrichtungen haben jedoch den Nachteil, daß sie aufgrund der mechanischen Kodierung her­ stellerspezifische Kodierungen besitzen, so daß bei­ spielsweise verschiedene Stifte, Mikroschalter und dgl. zur Kodierung eingesetzt werden. Hierdurch ist aber eine Aus­ wechselbarkeit der Geräte verschiedener Hersteller nicht möglich.
Das Problem, eine Erkennung eines über eine Stecker- Buchsenverbindung an ein Versorgungsgerät gekoppelten Anschlußgerätes durchführen zu können, ist auch von beson­ derer Bedeutung auf dem Gebiet der Lasermedizin, bei dem beispielsweise ein Katheder, der das Anschlußgerät dar­ stellt, über seinen Stecker mit der Buchse eines Versor­ gungsgerätes in Form eines Lasergerätes zu verbinden ist. Mit dem vermehrten Einsatz der medizinischen Lasertechnik kommen hierbei als Katheder auch Lichtwellenleiter in Form von Glasfasern zum Einsatz. Die dünne, flexible Glasfaser erlaubt es auf problemlose Weise, die vom Lasergerät in Form des Laserlichtes gelieferte Energie gezielt direkt in den Körper einzuführen. Durch Variation der mechanischen und optischen Ausführungen lassen sich vielfältige medizi­ nische Einsatzbereiche abdecken. Der Lichtwellenleiter wird dabei an seinem einen Ende über die Stecker-Buchsenverbin­ dung an das Lasergerät angekoppelt, während das andere Ende des Lichtwellenleiters entsprechend den medizinischen Er­ fordernissen für den distalen Eingriff ausgebildet ist und beispielsweise den medizinischen Katheder oder die Sonde darstellt.
Die Ankupplung der den Katheder darstellenden Glasfaser an das Lasergerät erfolgt in der Regel durch einen optischen Steckverbinder. Dieser sollte folgende Anforderungen erfül­ len:
  • - Austauschbarkeit des Katheders am Lasergerät nach dessen medizinischer Einmalanwendung oder nach dessen Verschleiß,
  • - mechanische und optische Kompatibilität, sofern unter­ schiedliche Kathedertypen an einem Lasergerät betrieben werden,
  • - Kodierung der Steckverbindung zur Erkennung unterschied­ licher Kathedertypen,
  • - Sicherheitseinrichtung im Steckverbinder zur Betriebs­ sperre des Lasergerätes bei Verwendung ungeeigneter Kathe­ der, sofern mechanische, aber keine optische Kompatibilität vorliegt,
  • - Betätigung einer Sicherheitsabschaltung, wenn bei Betrieb des Lasergerätes der Stecker gezogen wird,
  • - Kompatibilität für Fremdgeräte,
  • - Inkompatibilität für Fremdgeräte und
  • - Möglichkeit der Verwendung von preisgünstigen Standard­ steckern.
In der Praxis ist die mechanische Kompatibilität unabhängig von der optischen Kompatibilität. Dies bedeutet, daß die mechanische Kompatibilität lediglich durch den verwendeten Steckertyp festgelegt wird und daß unabhängig hiervon die optische Kopplungseinrichtung kompatibel sein kann oder auch nicht.
Im letztgenannten Fall kann sich eine gravierende Beschädi­ gung des Versorgungsgerätes (Lasergerätes) und/oder des An­ schlußgerätes (Katheders) ergeben, sofern mechanisch steck­ bare, jedoch optisch inkompatible Anschlußgeräte mit dem Lasergerät gekoppelt werden.
Wenn es daher aus prinzipiellen Gründen nicht ausgeschlos­ sen sein soll, daß auf dem Einsatzgebiet der medizinischen Lasertechnik beliebige Kathedertypen mit beliebigen Laser­ gerätetypen kombinierbar sind, ergibt sich eine unkontrol­ lierbare Kombination von Lasergerätetypen und Kathederty­ pen.
Wenn demgegenüber keine Kombinierbarkeit der unterschiedli­ chen Gerätetypen möglich sein soll, hätte dies in nachtei­ liger Weise zur Folge, daß im Gegensatz zu den kompatiblen Standardsteckern sowohl kathederseitig als auch gerätesei­ tig eine Vielzahl von unterschiedlichen Steck- und Kodier­ systemen erforderlich ist.
Die bisher bekannten Steckverbinder können die vorerwähnten Anforderungen nur unvollständig bzw. zum Teil überhaupt nicht erfüllen. Hierbei kommen in Abhängigkeit von dem an­ gewendeten Prinzip der Kombinierbarkeit derzeit Standard­ stecker zum Einsatz, die hauptsächlich vom Typ F-SMA sind. Sofern die mechanische Kompatibilität der Steckverbindung vorliegt, muß zusätzlich noch durch den Benutzer die gerätespezifische Eignung des Katheders im Hinblick auf das Lasergerät geprüft werden. Hierbei ist es bereits bekannt, unterschiedliche Kathedertypen an einem Lasergerät mittels mechanischer Kodiersysteme zu erkennen. Diese sind aber nicht mit anderen Gerätetypen bzw. Systemen kompatibel. Als nachteilig zeigt sich außerdem, daß die zur Anwendung ge­ langenden Sicherungseinrichtungen, wie Mikroschalter, Lichtschranken oder dgl., leicht vorsätzlich überbrückt werden können.
Aus der DE 91 05 695 U1 ist ein Steckverbindungssystem be­ kannt, bei dem das Auslesen der Daten aus einem Nurlese­ speicher (EEPROM) über elektrische Kontakte in der Form von zwei Steckerstiften erfolgt, die in entsprechende Buchsen­ kontakte einer Buchse eingeschoben werden. Weiterhin weisen der Stecker und die Buchse Stege mit Nasen und Ausnehmungen auf, die als Codierung dienen. Durch diese Codierung können nur solche Stecker in die Buchsen geschoben werden, welche die gleiche Codierung tragen, mit der etwa ein spezieller Sensortyp definiert wird.
Dieses bekannte Steckverbindungssystem wird somit herstel­ lerspezifisch festgelegt und kann nicht mehr nachträglich geändert werden. Eine Auswechselbarkeit der Geräte ver­ schiedener Hersteller, die unterschiedliche mechanische Co­ diersysteme verwenden, ist nicht möglich, da die Kompatibi­ lität zwischen Stecker und Buchse nicht mehr gegeben und die Identifizierung eines Anschlußgerätes nicht mehr mög­ lich ist.
Weiterhin ist aus der DE 26 00 403 B2 eine induktive Steck­ kupplung, insbesondere für Nachrichtenübertragungssysteme, bekannt, mit der über ein Kabel zugeführte Signale berüh­ rungslos auf ein weiteres Kabel übertragen werden sollen. Bei dieser bekannten Steckverbindung sind jedoch keinerlei Speicherelemente im Stecker oder in der Buchse vorgesehen, aus denen gerätespezifische Daten zur Überprüfung der Kom­ patibilität ausgelesen werden könnten.
Aus der DE 39 08 982 A1 ist eine berührungslose Übertra­ gungsvorrichtung bekannt, bei der keinerlei Identifizie­ rungsmaßnahmen über im Stecker oder in der Buchse gespei­ cherte Daten angesprochen werden.
Ferner ist aus der EP 0 440 336 A2 eine elektrische Verbin­ dung bekannt, bei der über ein Glasfaserkabel zugeführte optische Signale mittels eines elektro-optischen Elements in elektrische Signale umgewandelt werden. Diese Signale werden dann über eine mechanische Stecker-Buchsenverbindung weitergeleitet. Eine Kombination unterschiedlicher Geräte bei Verwendung derselben mechanischen Steckverbindung ist hiermit jedoch nicht möglich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und ein Steckverbindungssystem zu schaffen, mit denen eine au­ tomatische Erkennung der über eine Stecker-Buchsenverbin­ dung mittels mechanisch kompatibler Stecker angeschlossenen Geräte möglich ist, so daß unterschiedliche Geräte ver­ schiedener Hersteller untereinander kombinierbar sind.
Die Erfindung weist zur Lösung dieser Aufgabe hinsichtlich des Verfahrens die im Anspruch i angegebenen Merkmale auf. Vorteilhafte Weiterbildungen hiervon sind in den Ansprüchen 2-4 beschrieben. Das zur Lösung dieser Aufgabe geschaf­ fene Steckverbindungssystem weist die im Anspruch 5 angege­ benen Merkmale auf. Vorteilhafte Ausgestaltungen hiervon sind in den weiteren Ansprüchen beschrieben.
Der Erfindung liegt der wesentliche Gedanke zugrunde, bei vorhandener mechanischer Steckbarkeit zusätzlich eine feh­ lersichere elektrische, elektrooptische oder optische Ver­ bindung durch eine Stecker-Buchsenverbindung zu erhalten derart, daß eine Fehlbedienung und insbesondere eine Be­ schädigung oder gar Zerstörung der miteinander verbundenen Geräte vermieden wird.
Zu diesem Zweck ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß über eine am Stecker und der Buchse angeordnete Datenübertra­ gungseinrichtung gerätespezifische Daten, die am Stecker und/oder an der Buchse gespeichert sind, zu einer Auswerte­ einheit übertragen werden. In dieser Auswerteeinheit wird ein Vergleich der empfangenen Daten mit gespeicherten Daten zur Erkennung des Anschlußgerätes durchgeführt, das bei­ spielsweise ein an ein Lasergerät angeschlossener Katheter sein kann.
Es ist hierbei von erfindungsgemäßer Bedeutung, daß die ge­ rätespezifischen Daten zwischen den am Stecker und der Buchse angeordneten Datenübertragungseinrichtungen berüh­ rungslos übertragen werden, wobei bevorzugt eine induktive Übertragung, beispielsweise mittels Induktionsspulen, zum Einsatz kommt. Dies hat den Vorteil, daß zur Übertragung der Daten nicht eine weitere Stecker-Buchsenverbindung ein­ gesetzt werden muß und daß die über die Induktionsspulen durchgeführte kontinuierliche Datenübertragung zur sicher­ heitserhöhenden Durchführung von Schaltfunktionen ausgewer­ tet werden kann. Die Datenübertragung kann hierbei in bei­ den Richtungen erfolgen, d. h. der Datenträger kann sowohl beschrieben als auch gelesen werden.
Über am Stecker und der Buchse angeordnete Induktionsspulen können während des Betriebs des Anschlußgerätes Daten über­ tragen werden, die in einem am Stecker angeordneten Daten­ träger gespeichert werden und sowohl der Zustandserkennung des Anschlußgerätes als auch dem Einlesen der Betriebsdaten dienen. Hierdurch ist eine dauernde Kontrolle z. B. über die Anzahl der durchgeführten Steckzyklen, der Betriebsstunden, einer kompletten Anwenderdokumentation oder dgl. möglich.
Das erfindungsgemäße Verfahren weist den Vorteil auf, daß für eine Vielzahl von Stecker-Buchsenverbindungen an einem spezifischen Gerät, das beispielsweise ein Versorgungsgerät sein kann, eine einheitliche und herstellerunabhängige Stecker-Buchsenverbindung einsetzbar ist. Dadurch ist je­ derzeit eine mechanische Kompatibilität zwischen den ver­ schiedenen Geräten gewährleistet. Darüber hinaus ist durch die selbsttätige Erkennung des angeschlossenen Gerätes eine Anpassung an das jeweilige Anschlußgerät möglich.
Durch die erfindungsgemäß vorgesehene berührungslose induk­ tive Datenübertragung ist eine Kontrolle der Stecker-Buch­ senverbindung dahingehend möglich, daß bei einem Ausfallen der Datenübertragung ein sofortiges Abstellen beispiels­ weise der Versorgungsspannung möglich ist. Daher ist auch eine Gefährdung der Gerätebenutzer ausgeschlossen.
Das erfindungsgemäße Steckverbindungssystem zur Durchfüh­ rung des beschriebenen Verfahrens weist eine Stecker-Buch­ senverbindung zum Anschluß eines Anschlußgerätes an ein Versorgungsgerät und eine sowohl am Stecker als auch an der Buchse angeordnete Datenübertragungseinrichtung für die zu einer Auswerteeinheit erfolgende Übertragung gerätespezifi­ scher Daten auf. Diese Daten sind in einem am Stecker und/oder der Buchse angeordneten Datenträger gespeichert. Erfindungsgemäß ist hierbei der Stecker ein Lichtwellenlei­ ter-Stecker, und die Datenübertragungseinrichtung zur Über­ tragung der gerätespezifischen Daten vom Datenträger zur Auswerteeinheit besteht aus einer jeweils am Stecker und der Buchse angeordneten Induktionsspule.
Der Lichtwellenleiter-Stecker wird vorzugsweise für eine mechanische und optische Verbindung der Glasfaser mit einem medizinischen Laser verwendet. Hierdurch wird erreicht, daß die am Laser anzuordnenden unterschiedlichen Glasfasern in Anwendung des vorbeschriebenen Verfahrens automatisch er­ kannt werden, so daß beispielsweise eine Ansteuerung des Lasers zur Emittierung einer geeigneten Lichtenergie mög­ lich ist.
In Weiterbildung der Erfindung ist nach der mechanischen Kopplung des Steckers und der Buchse zwischen den Indukti­ onsspulen ein Ansprechabstand vorgesehen derart, daß dessen Überschreitung zur Durchführung von Schaltfunktionen aus­ wertbar ist. Dies heißt mit anderen Worten, daß bei einem zu großen axialen Abstand der Induktionsspulen, der sich beispielsweise bei einem unbeabsichtigten Auseinanderziehen der Stecker-Buchsenverbindung ergibt, die zwischen den In­ duktionsspulen stattfindende Datenübertragung zusammen­ bricht. Über die demgemäß gebildete Ansprechschwelle der Datenübertragung ist somit eine Schaltfunktion, beispiels­ weise in Form des Ausschaltens der Versorgungsspannung, durchführbar.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der Datenträger innerhalb einer den Stecker und die Buchse mechanisch in Eingriff haltenden Mutter angeordnet ist der­ art, daß eine elektrisch leitende Verbindung zwischen dem Datenträger und der am Stecker vorgesehenen sekundären In­ duktionsspule ausgebildet ist. Hierbei ist es von Vorteil, diese sekundäre Induktionsspule an der Stirnseite der Mut­ ter bei gesteckter Verbindung im Ansprechabstand zur an der Buchse angeordneten primären Induktionsspule vorzusehen.
In Weiterbildung der Erfindung sind die beiden Induktions­ spulen jeweils in Form einer Ringspule ausgebildet, so daß die Datenübertragung unabhängig von der Drehwinkelstellung der Induktionsspulen zueinander möglich ist. Durch die Dre­ hung der am Stecker angeordneten Mutter erfolgt eine gleichzeitige Drehung der sekundären Induktionsspule, so daß nach erfolgter gesteckter Verbindung und Erreichen des zwischen den Spulen vorgesehenen Ansprechabstand eine Da­ tenübertragung möglich ist, und zwar unabhängig von der Re­ lativbewegung zwischen den Induktionsspulen.
Eine weitere vorteilhafte Anwendung der Erfindung liegt auf dem Gebiet der Netzstecker ohne VDE-Zulassung. Es kann so­ mit der erfindungsgemäß ausgestaltete Stecker auch ein of­ fener Netzstecker sein, durch dessen Trennung von der noch spannungsführenden Netzbuchse durch die erfindungsgemäß vorgesehene Auswertung der Datenübertragung die Funktion des Abschaltens der Netzspannung erzielbar ist.
Diese vorteilhafte erfindungsgemäße Anwendung ist vor dem Hintergrund zu sehen, daß es in der Geräte- und Stecker­ technik immer wieder vorkommt, daß Netzsteckverbinder ein­ gesetzt werden müssen, die keine VDE-Zulassung haben, ins­ besondere wenn mehrpolige Mischbestückungen aus NF-, Koaxial- und Energieleitungen notwendig sind. Diese Stecker haben offene Kontakte und sind nicht berührungsgeschützt, so daß sie im spannungsführenden Zustand lebensgefährlich sein können. Bei einem Trennen der Steckverbindung muß da­ her die Netzspannung rechtzeitig vorher abgeschaltet wer­ den. Erst nach dem Trennen der Kontakte darf dann der Schutzleiter getrennt werden. Um eine hinreichende Sicher­ heit vor Verwechslung zu gewährleisten, sind die Steckver­ bindungen entsprechend ihrem Polbild und ihrer Kontaktbelegung kodiert. Um die Netzleitung während des Trennens zu unterbrechen, bediente man sich bisher mecha­ nisch voreilender Hilfskontakte, wobei der Schutzleiterkon­ takt nacheilend ausgebildet war. Der Hilfskontakt betätigt hierbei zuerst einen Schalter, der die Netzspannung unter­ bricht, worauf dann erst die Netzkontakte getrennt werden.
Schließlich wird der Schutzleiterkontakt als letzter Kon­ takt getrennt.
Wenn demgemäß auf dem beschriebenen Anwendungsgebiet das erfindungsgemäße Erkennungsverfahren bzw. die zur Durchfüh­ rung dieses Verfahrens vorgesehene Vorrichtung zum Einsatz gelangen, ist es nicht mehr erforderlich, vor- und nachei­ lende elektrische Kontakte vorzusehen.
Erfindungsgemäß wird somit ein Identifizierungssystem in Form eines vorzugsweise als integrierte Schaltung ausgebildeten Datenträger geschaffen, der induktiv mit Versorgungsspannung und Dateninformation versorgt wird, bei einer mechanisch kompatiblen Steckver­ bindung zur Identifizierung des mit der Steckverbindung anzuschließenden Gerätes. Sie erbringt insgesamt wesentli­ che Vorteile, die u. a. in folgendem zu sehen sind:
  • - Es können sämtliche Merkmale eines Anschlußgerätes auf dem Datenträger abgespeichert werden, wie beispielsweise Herstelldatum, Hersteller, Typ des Anschlußgerätes, bei­ spielsweise des Katheders, gerätespezifische Daten, wie Eignung nur für bestimmte Geräte, Geräteeinstellungen, Eichparameter, zulässige Kompatibilität und dgl.,
  • - zusätzlich hierzu können während des Betriebs Daten er­ gänzt oder überschrieben werden, wie beispielsweise Be­ triebsstunden, Steckzyklen oder eine komplette Anwenderdo­ kumentation,
  • - die Datenmenge ist lediglich durch die Speicherkapazität und deren Kodiermöglichkeit begrenzt,
  • - die Auswertung der Daten hängt lediglich vom Verarbei­ tungsmodus der Auswerteeinheit ab,
  • - die geräteseitige Sicherheitsabschaltung in Abhängigkeit davon, ob ein Stecker gesteckt ist oder nicht, erfolgt durch eine definierte Ansprechschwelle der Datenübertragung und der Kontrolle einer kontinuierlichen Datenübertragung,
  • - die bisher erforderlichen mechanisch-konstruktiven Iden­ tifizierungsmaßnahmen entfallen, d. h. sie reduzieren sich darauf, lediglich einen mechanisch kompatiblen Stecker vor­ zusehen, der aufgrund der preisgünstigeren Datenauswertung gemäß der Erfindung für alle Anwendungsfälle einsetzbar und auch leicht und problemlos abänderbar ist.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der einzigen Figur der Zeichnung näher erläutert. Diese zeigt teilweise ge­ schnitten in Seitenansicht eine Stecker-Buchsenverbindung gemäß der Erfindung.
Wie aus der Zeichnung ersichtlich, ist ein Stecker 1 über eine am einen Steckerende angeordnete Mutter 2 mit einer in Form eines Flansches ausgebildeten Buchse 3 verbunden. Die Buchse 3 weist an ihrer der Mutter 2 zugewandten Seite ein Gewinde 4 auf, über das sie mit der Mutter 2 in Eingriff bringbar ist.
Die Mutter 2 besitzt an einer Stelle ihres Innenumfangs eine Aussparung 5, in der ein Datenträger 6 angeordnet ist, der induktiv mit Versorgungsspannung bzw. Dateninformatio­ nen versorgt werden kann.
An der der Buchse 3 zugewandten Stirnseite der Mutter 2 ist eine Induktionsspule 8 angeordnet.
Dieser sekundären Induktionsspule 8 gegenüberliegend ist an der Buchse 3 eine primäre Induktionsspule 9 vorgesehen. Wie leicht ersichtlich, ist bei gesteckter Stecker-Buchsenver­ bindung zwischen der sekundären Induktionsspule 8 und der primären Induktionsspule 9 ein Abstand A vorgesehen, der die Funktion einer Ansprechschwelle erfüllt. Wird nämlich dieser Abstand A beispielsweise durch ein unbeabsichtigtes Lösen der Mutter 2 vom Gewinde 4 der Buchse 3 vergrößert, führt dies dazu, daß eine Datenübertragung zwischen den In­ duktionsspulen 8, 9 nicht mehr möglich ist.
Dies heißt mit anderen Worten, daß der Datenstrom, der über eine an der primären Induktionsspule 9 angeordnete Daten­ leitung 10 übertragen wird, unterbrochen ist. Dies wird über eine nicht näher dargestellte Auswerteeinheit durch einen Soll-Istvergleich registriert und führt zur Abschal­ tung der beispielsweise über die Buchse 3 in den Stecker 1 eingekoppelten Laserstrahlung eines mit dem Stecker 1 verbundenen, nicht näher dargestellten Anschlußgeräts. Durch diese Sicherheitsabschaltung ist erreicht, daß eine Gefährdung des das Anschlußgerät bedienenden Benutzers durch die nach dem unbeabsichtigten Lösen der Stecker-Buch­ senverbindung offen liegende Buchse 3 vermieden ist.
Hinsichtlich vorstehend im einzelnen nicht näher erläuter­ ter Merkmale der Erfindung wird im übrigen ausdrücklich auf die Ansprüche und die Zeichnung verwiesen.

Claims (11)

1. Verfahren zur automatischen Erkennung eines über eine Stecker-Buchsenverbindung an ein Versorgungsgerät an­ geschlossenen Anschlußgerätes in Form eines Zwischengerä­ tes, Endgerätes oder dgl., wobei über eine sowohl am Stek­ ker (1) als auch an der Buchse (3) angeordnete Datenüber­ tragungseinrichtung (8, 9) gerätespezifische Daten, die am Stecker (1) und/oder an der Buchse (3) gespeichert sind, zu einer Auswerteeinheit übertragen werden, in der ein Ver­ gleich der empfangenen Daten mit gespeicherten Daten zur Erkennung des Anschlußgerätes durchgeführt wird, wobei die gerätespezifischen Daten zwischen den am Stecker (1) und der Buchse (3) angeordneten Datenübertragungseinrichtungen (8, 9) berührungslos übertragen werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Daten induktiv übertragen werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Daten auf einem Datenträger (6) in Form einer Halbleiterschaltung gespeichert werden.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die kontinuierliche Datenüber­ tragung zwischen den Induktionsspulen (8, 9) zur Durchfüh­ rung von Schaltfunktionen ausgewertet wird.
5. Steckverbindungssystem zur Durchführung des Verfah­ rens nach einem der Ansprüche 1 bis 4, mit einer Stecker- Buchsenverbindung (1, 3) zum Anschluß eines Anschlußgerätes an ein Versorgungsgerät und mit einer sowohl am Stecker (1) als auch an der Buchse (3) angeordneten Datenübertragungs­ einrichtung (8, 9) für die zu einer Auswerteeinheit erfol­ gende Übertragung gerätespezifischer Daten, die in einem am Stecker (1) und/oder der Buchse (3) angeordneten Daten­ träger (6) gespeichert sind, wobei der Stecker (1) ein Lichtwellenleiter-Stecker ist und die Datenübertragungsein­ richtung (8, 9) zur Übertragung der gerätespezifischen Da­ ten vom Datenträger (6) zur Auswerteeinheit aus einer je­ weils am Stecker (1) und der Buchse (3) angeordneten Induk­ tionsspule besteht.
6. System nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Datenträger (6) innerhalb einer den Stecker (1) und die Buchse (3) mechanisch in Eingriff haltenden Mutter (2) angeordnet ist.
7. System nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die am Stecker (1) vorgesehene sekundäre In­ duktionsspule (8) an der Stirnseite der Mutter (2) im An­ sprechabstand (A) zur an der Buchse (3) angeordneten primä­ ren Induktionsspule (9) vorgesehen ist.
8. System nach einem der Ansprüche 5-7, dadurch gekennzeichnet, daß die Anordnung und/oder die Form der beiden Spulen (8, 9) so gewählt ist, daß deren Feldlinien derart in Wirkeingriff bringbar sind, daß die Datenübertra­ gung zwischen der Primärspule (9) und der Sekundärspule (8) unabhängig ist von der Relativbewegung der Spulen (8, 9) zueinander sowie von deren Abstand und Drehstellung inner­ halb eines Ansprechabstands (A).
9. System nach einem der Ansprüche 5-8, dadurch gekennzeichnet, daß die Induktionsspulen (8, 9) als Ringspulen ausgebildet sind.
10. System nach einem der Ansprüche 5-9, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Stecker (1) eine mechanische und op­ tische Verbindung der Glasfaser mit einem Versorgungsgerät in Form eines medizinischen Lasers bildet.
11. System nach einem der Ansprüche 5-9, dadurch gekennzeichnet, daß der Stecker (1) ein offener Netzstecker ist, durch dessen Trennen von der noch spannungsführenden Netzbuchse (3) die Netzspannung abschaltbar ist.
DE19924229566 1992-09-04 1992-09-04 Verfahren und Vorrichtung zur automatischen Erkennung eines über eine Stecker-Buchsenverbindung an ein Versorgungsgerät angeschlossenen Anschlußgerätes Expired - Lifetime DE4229566C2 (de)

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