DE4229566C2 - Verfahren und Vorrichtung zur automatischen Erkennung eines über eine Stecker-Buchsenverbindung an ein Versorgungsgerät angeschlossenen Anschlußgerätes - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur automatischen Erkennung eines über eine Stecker-Buchsenverbindung an ein Versorgungsgerät angeschlossenen AnschlußgerätesInfo
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- DE4229566C2 DE4229566C2 DE19924229566 DE4229566A DE4229566C2 DE 4229566 C2 DE4229566 C2 DE 4229566C2 DE 19924229566 DE19924229566 DE 19924229566 DE 4229566 A DE4229566 A DE 4229566A DE 4229566 C2 DE4229566 C2 DE 4229566C2
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur automatischen Er
kennung eines über eine Stecker-Buchsenverbindung an ein
Versorgungsgerät angeschlossenen Anschlußgerätes in Form
eines Zwischengerätes, Endgerätes oder dgl. gemäß Anspruch 1.
Die Erfindung betrifft weiterhin
ein Steckverbindungssystem zur Durchführung dieses Verfahrens gemäß
Anspruch 5.
Aufgrund der ständig zunehmenden Technisierung im privaten
und geschäftlichen Bereich kommen immer mehr elektrisch ge
steuerte oder angetriebene Geräte zum Einsatz. Die derart
betriebenen Geräte stehen jedoch mit der die Versorgungs
spannung bzw. die Steuerung bereitstellenden Einrichtung
nicht ständig in Verbindung, so daß wahlweise ein Herstel
len oder Unterbrechen dieser Verbindung möglich sein muß.
Hierfür sind am Markt eine Vielzahl von unterschiedlichen
Stecker-Buchsenverbindungen bekannt.
Jede dieser zu steckenden Verbindungen benutzt eine eigene,
vorzugsweise für den jeweiligen Einsatzzweck angepaßte
Stecker- bzw. Buchsenbauform, um ein Verwechseln auszu
schließen. Dies ist deshalb notwendig, damit ein Zerstören
des angeschlossenen Zwischen- oder Endgeräts, das bei
spielsweise eine ganz definierte Versorgungsspannung benö
tigt, vermieden ist. Die bekannten Stecker-Buchsenverbin
dungen haben demnach zwei Funktionen, nämlich
- 1. eine mechanische Verbindung zwischen dem Stecker und der Buchse herzustellen und
- 2. eine elektrische Verbindung herzustellen derart, daß das angetriebene Zwischen- oder Endgerät mit geeigneten Größen zum Betrieb versorgt wird.
Wenn an einem Versorgungsgerät mehrere Zwischen- oder End
geräte anschließbar sein sollen, weist das Versorgungsgerät
hierzu mehrere Buchsen auf. Dies führt jedoch zu einem ho
hen technischen Aufwand und damit zu einer teuren Ausfüh
rung des Versorgungsgerätes. Es ist daher wünschenswert,
eine Vereinheitlichung des Stecker-Buchsenkontakts zu er
zielen, so daß ein standardisierter und leicht erhältlicher
Stecker-Buchsenkontakt zum Einsatz kommen kann. Hierdurch
ist dann zwar eine mechanische Verbindung hergestellt, je
doch ist die elektrische Verbindung dann insofern problem
behaftet, als der Benutzer einer derart vereinheitlichten
Stecker-Buchsenverbindung ganz genau darüber Bescheid wis
sen muß, welche Versorgungswerte am Versorgungsgerät einzu
halten sind, damit es nicht zur Beschädigung oder gar Zer
störung des Versorgungsgeräts oder des Anschlußgerätes
kommt.
Hierzu sind bereits mechanische Kodiervorrichtungen be
kannt, aufgrund denen das Versorgungsgerät erkennt, welches
Zwischen- bzw. Endgerät jeweils angeschlossen ist. Diese
mechanischen Kodiervorrichtungen haben jedoch den Nachteil,
daß sie aufgrund der mechanischen Kodierung her
stellerspezifische Kodierungen besitzen, so daß bei
spielsweise verschiedene Stifte, Mikroschalter und dgl. zur
Kodierung eingesetzt werden. Hierdurch ist aber eine Aus
wechselbarkeit der Geräte verschiedener Hersteller nicht
möglich.
Das Problem, eine Erkennung eines über eine Stecker-
Buchsenverbindung an ein Versorgungsgerät gekoppelten
Anschlußgerätes durchführen zu können, ist auch von beson
derer Bedeutung auf dem Gebiet der Lasermedizin, bei dem
beispielsweise ein Katheder, der das Anschlußgerät dar
stellt, über seinen Stecker mit der Buchse eines Versor
gungsgerätes in Form eines Lasergerätes zu verbinden ist.
Mit dem vermehrten Einsatz der medizinischen Lasertechnik
kommen hierbei als Katheder auch Lichtwellenleiter in Form
von Glasfasern zum Einsatz. Die dünne, flexible Glasfaser
erlaubt es auf problemlose Weise, die vom Lasergerät in
Form des Laserlichtes gelieferte Energie gezielt direkt in
den Körper einzuführen. Durch Variation der mechanischen
und optischen Ausführungen lassen sich vielfältige medizi
nische Einsatzbereiche abdecken. Der Lichtwellenleiter wird
dabei an seinem einen Ende über die Stecker-Buchsenverbin
dung an das Lasergerät angekoppelt, während das andere Ende
des Lichtwellenleiters entsprechend den medizinischen Er
fordernissen für den distalen Eingriff ausgebildet ist und
beispielsweise den medizinischen Katheder oder die Sonde
darstellt.
Die Ankupplung der den Katheder darstellenden Glasfaser an
das Lasergerät erfolgt in der Regel durch einen optischen
Steckverbinder. Dieser sollte folgende Anforderungen erfül
len:
- - Austauschbarkeit des Katheders am Lasergerät nach dessen medizinischer Einmalanwendung oder nach dessen Verschleiß,
- - mechanische und optische Kompatibilität, sofern unter schiedliche Kathedertypen an einem Lasergerät betrieben werden,
- - Kodierung der Steckverbindung zur Erkennung unterschied licher Kathedertypen,
- - Sicherheitseinrichtung im Steckverbinder zur Betriebs sperre des Lasergerätes bei Verwendung ungeeigneter Kathe der, sofern mechanische, aber keine optische Kompatibilität vorliegt,
- - Betätigung einer Sicherheitsabschaltung, wenn bei Betrieb des Lasergerätes der Stecker gezogen wird,
- - Kompatibilität für Fremdgeräte,
- - Inkompatibilität für Fremdgeräte und
- - Möglichkeit der Verwendung von preisgünstigen Standard steckern.
In der Praxis ist die mechanische Kompatibilität unabhängig
von der optischen Kompatibilität. Dies bedeutet, daß die
mechanische Kompatibilität lediglich durch den verwendeten
Steckertyp festgelegt wird und daß unabhängig hiervon die
optische Kopplungseinrichtung kompatibel sein kann oder
auch nicht.
Im letztgenannten Fall kann sich eine gravierende Beschädi
gung des Versorgungsgerätes (Lasergerätes) und/oder des An
schlußgerätes (Katheders) ergeben, sofern mechanisch steck
bare, jedoch optisch inkompatible Anschlußgeräte mit dem
Lasergerät gekoppelt werden.
Wenn es daher aus prinzipiellen Gründen nicht ausgeschlos
sen sein soll, daß auf dem Einsatzgebiet der medizinischen
Lasertechnik beliebige Kathedertypen mit beliebigen Laser
gerätetypen kombinierbar sind, ergibt sich eine unkontrol
lierbare Kombination von Lasergerätetypen und Kathederty
pen.
Wenn demgegenüber keine Kombinierbarkeit der unterschiedli
chen Gerätetypen möglich sein soll, hätte dies in nachtei
liger Weise zur Folge, daß im Gegensatz zu den kompatiblen
Standardsteckern sowohl kathederseitig als auch gerätesei
tig eine Vielzahl von unterschiedlichen Steck- und Kodier
systemen erforderlich ist.
Die bisher bekannten Steckverbinder können die vorerwähnten
Anforderungen nur unvollständig bzw. zum Teil überhaupt
nicht erfüllen. Hierbei kommen in Abhängigkeit von dem an
gewendeten Prinzip der Kombinierbarkeit derzeit Standard
stecker zum Einsatz, die hauptsächlich vom Typ F-SMA sind.
Sofern die mechanische Kompatibilität der Steckverbindung
vorliegt, muß zusätzlich noch durch den Benutzer die
gerätespezifische Eignung des Katheders im Hinblick auf das
Lasergerät geprüft werden. Hierbei ist es bereits bekannt,
unterschiedliche Kathedertypen an einem Lasergerät mittels
mechanischer Kodiersysteme zu erkennen. Diese sind aber
nicht mit anderen Gerätetypen bzw. Systemen kompatibel. Als
nachteilig zeigt sich außerdem, daß die zur Anwendung ge
langenden Sicherungseinrichtungen, wie Mikroschalter,
Lichtschranken oder dgl., leicht vorsätzlich überbrückt
werden können.
Aus der DE 91 05 695 U1 ist ein Steckverbindungssystem be
kannt, bei dem das Auslesen der Daten aus einem Nurlese
speicher (EEPROM) über elektrische Kontakte in der Form von
zwei Steckerstiften erfolgt, die in entsprechende Buchsen
kontakte einer Buchse eingeschoben werden. Weiterhin weisen
der Stecker und die Buchse Stege mit Nasen und Ausnehmungen
auf, die als Codierung dienen. Durch diese Codierung können
nur solche Stecker in die Buchsen geschoben werden, welche
die gleiche Codierung tragen, mit der etwa ein spezieller
Sensortyp definiert wird.
Dieses bekannte Steckverbindungssystem wird somit herstel
lerspezifisch festgelegt und kann nicht mehr nachträglich
geändert werden. Eine Auswechselbarkeit der Geräte ver
schiedener Hersteller, die unterschiedliche mechanische Co
diersysteme verwenden, ist nicht möglich, da die Kompatibi
lität zwischen Stecker und Buchse nicht mehr gegeben und
die Identifizierung eines Anschlußgerätes nicht mehr mög
lich ist.
Weiterhin ist aus der DE 26 00 403 B2 eine induktive Steck
kupplung, insbesondere für Nachrichtenübertragungssysteme,
bekannt, mit der über ein Kabel zugeführte Signale berüh
rungslos auf ein weiteres Kabel übertragen werden sollen.
Bei dieser bekannten Steckverbindung sind jedoch keinerlei
Speicherelemente im Stecker oder in der Buchse vorgesehen,
aus denen gerätespezifische Daten zur Überprüfung der Kom
patibilität ausgelesen werden könnten.
Aus der DE 39 08 982 A1 ist eine berührungslose Übertra
gungsvorrichtung bekannt, bei der keinerlei Identifizie
rungsmaßnahmen über im Stecker oder in der Buchse gespei
cherte Daten angesprochen werden.
Ferner ist aus der EP 0 440 336 A2 eine elektrische Verbin
dung bekannt, bei der über ein Glasfaserkabel zugeführte
optische Signale mittels eines elektro-optischen Elements
in elektrische Signale umgewandelt werden. Diese Signale
werden dann über eine mechanische Stecker-Buchsenverbindung
weitergeleitet. Eine Kombination unterschiedlicher Geräte
bei Verwendung derselben mechanischen Steckverbindung ist
hiermit jedoch nicht möglich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und
ein Steckverbindungssystem zu schaffen, mit denen eine au
tomatische Erkennung der über eine Stecker-Buchsenverbin
dung mittels mechanisch kompatibler Stecker angeschlossenen
Geräte möglich ist, so daß unterschiedliche Geräte ver
schiedener Hersteller untereinander kombinierbar sind.
Die Erfindung weist zur Lösung dieser Aufgabe hinsichtlich
des Verfahrens die im Anspruch i angegebenen Merkmale auf.
Vorteilhafte Weiterbildungen hiervon sind in den Ansprüchen
2-4 beschrieben. Das zur Lösung dieser Aufgabe geschaf
fene Steckverbindungssystem weist die im Anspruch 5 angege
benen Merkmale auf. Vorteilhafte Ausgestaltungen hiervon
sind in den weiteren Ansprüchen beschrieben.
Der Erfindung liegt der wesentliche Gedanke zugrunde, bei
vorhandener mechanischer Steckbarkeit zusätzlich eine feh
lersichere elektrische, elektrooptische oder optische Ver
bindung durch eine Stecker-Buchsenverbindung zu erhalten
derart, daß eine Fehlbedienung und insbesondere eine Be
schädigung oder gar Zerstörung der miteinander verbundenen
Geräte vermieden wird.
Zu diesem Zweck ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß über
eine am Stecker und der Buchse angeordnete Datenübertra
gungseinrichtung gerätespezifische Daten, die am Stecker
und/oder an der Buchse gespeichert sind, zu einer Auswerte
einheit übertragen werden. In dieser Auswerteeinheit wird
ein Vergleich der empfangenen Daten mit gespeicherten Daten
zur Erkennung des Anschlußgerätes durchgeführt, das bei
spielsweise ein an ein Lasergerät angeschlossener Katheter
sein kann.
Es ist hierbei von erfindungsgemäßer Bedeutung, daß die ge
rätespezifischen Daten zwischen den am Stecker und der
Buchse angeordneten Datenübertragungseinrichtungen berüh
rungslos übertragen werden, wobei bevorzugt eine induktive
Übertragung, beispielsweise mittels Induktionsspulen, zum
Einsatz kommt. Dies hat den Vorteil, daß zur Übertragung
der Daten nicht eine weitere Stecker-Buchsenverbindung ein
gesetzt werden muß und daß die über die Induktionsspulen
durchgeführte kontinuierliche Datenübertragung zur sicher
heitserhöhenden Durchführung von Schaltfunktionen ausgewer
tet werden kann. Die Datenübertragung kann hierbei in bei
den Richtungen erfolgen, d. h. der Datenträger kann sowohl
beschrieben als auch gelesen werden.
Über am Stecker und der Buchse angeordnete Induktionsspulen
können während des Betriebs des Anschlußgerätes Daten über
tragen werden, die in einem am Stecker angeordneten Daten
träger gespeichert werden und sowohl der Zustandserkennung
des Anschlußgerätes als auch dem Einlesen der Betriebsdaten
dienen. Hierdurch ist eine dauernde Kontrolle z. B. über die
Anzahl der durchgeführten Steckzyklen, der Betriebsstunden,
einer kompletten Anwenderdokumentation oder dgl. möglich.
Das erfindungsgemäße Verfahren weist den Vorteil auf, daß
für eine Vielzahl von Stecker-Buchsenverbindungen an einem
spezifischen Gerät, das beispielsweise ein Versorgungsgerät
sein kann, eine einheitliche und herstellerunabhängige
Stecker-Buchsenverbindung einsetzbar ist. Dadurch ist je
derzeit eine mechanische Kompatibilität zwischen den ver
schiedenen Geräten gewährleistet. Darüber hinaus ist durch
die selbsttätige Erkennung des angeschlossenen Gerätes eine
Anpassung an das jeweilige Anschlußgerät möglich.
Durch die erfindungsgemäß vorgesehene berührungslose induk
tive Datenübertragung ist eine Kontrolle der Stecker-Buch
senverbindung dahingehend möglich, daß bei einem Ausfallen
der Datenübertragung ein sofortiges Abstellen beispiels
weise der Versorgungsspannung möglich ist. Daher ist auch
eine Gefährdung der Gerätebenutzer ausgeschlossen.
Das erfindungsgemäße Steckverbindungssystem zur Durchfüh
rung des beschriebenen Verfahrens weist eine Stecker-Buch
senverbindung zum Anschluß eines Anschlußgerätes an ein
Versorgungsgerät und eine sowohl am Stecker als auch an der
Buchse angeordnete Datenübertragungseinrichtung für die zu
einer Auswerteeinheit erfolgende Übertragung gerätespezifi
scher Daten auf. Diese Daten sind in einem am Stecker
und/oder der Buchse angeordneten Datenträger gespeichert.
Erfindungsgemäß ist hierbei der Stecker ein Lichtwellenlei
ter-Stecker, und die Datenübertragungseinrichtung zur Über
tragung der gerätespezifischen Daten vom Datenträger zur
Auswerteeinheit besteht aus einer jeweils am Stecker und
der Buchse angeordneten Induktionsspule.
Der Lichtwellenleiter-Stecker wird vorzugsweise für eine
mechanische und optische Verbindung der Glasfaser mit einem
medizinischen Laser verwendet. Hierdurch wird erreicht, daß
die am Laser anzuordnenden unterschiedlichen Glasfasern in
Anwendung des vorbeschriebenen Verfahrens automatisch er
kannt werden, so daß beispielsweise eine Ansteuerung des
Lasers zur Emittierung einer geeigneten Lichtenergie mög
lich ist.
In Weiterbildung der Erfindung ist nach der mechanischen
Kopplung des Steckers und der Buchse zwischen den Indukti
onsspulen ein Ansprechabstand vorgesehen derart, daß dessen
Überschreitung zur Durchführung von Schaltfunktionen aus
wertbar ist. Dies heißt mit anderen Worten, daß bei einem
zu großen axialen Abstand der Induktionsspulen, der sich
beispielsweise bei einem unbeabsichtigten Auseinanderziehen
der Stecker-Buchsenverbindung ergibt, die zwischen den In
duktionsspulen stattfindende Datenübertragung zusammen
bricht. Über die demgemäß gebildete Ansprechschwelle der
Datenübertragung ist somit eine Schaltfunktion, beispiels
weise in Form des Ausschaltens der Versorgungsspannung,
durchführbar.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß
der Datenträger innerhalb einer den Stecker und die Buchse
mechanisch in Eingriff haltenden Mutter angeordnet ist der
art, daß eine elektrisch leitende Verbindung zwischen dem
Datenträger und der am Stecker vorgesehenen sekundären In
duktionsspule ausgebildet ist. Hierbei ist es von Vorteil,
diese sekundäre Induktionsspule an der Stirnseite der Mut
ter bei gesteckter Verbindung im Ansprechabstand zur an der
Buchse angeordneten primären Induktionsspule vorzusehen.
In Weiterbildung der Erfindung sind die beiden Induktions
spulen jeweils in Form einer Ringspule ausgebildet, so daß
die Datenübertragung unabhängig von der Drehwinkelstellung
der Induktionsspulen zueinander möglich ist. Durch die Dre
hung der am Stecker angeordneten Mutter erfolgt eine
gleichzeitige Drehung der sekundären Induktionsspule, so
daß nach erfolgter gesteckter Verbindung und Erreichen des
zwischen den Spulen vorgesehenen Ansprechabstand eine Da
tenübertragung möglich ist, und zwar unabhängig von der Re
lativbewegung zwischen den Induktionsspulen.
Eine weitere vorteilhafte Anwendung der Erfindung liegt auf
dem Gebiet der Netzstecker ohne VDE-Zulassung. Es kann so
mit der erfindungsgemäß ausgestaltete Stecker auch ein of
fener Netzstecker sein, durch dessen Trennung von der noch
spannungsführenden Netzbuchse durch die erfindungsgemäß
vorgesehene Auswertung der Datenübertragung die Funktion
des Abschaltens der Netzspannung erzielbar ist.
Diese vorteilhafte erfindungsgemäße Anwendung ist vor dem
Hintergrund zu sehen, daß es in der Geräte- und Stecker
technik immer wieder vorkommt, daß Netzsteckverbinder ein
gesetzt werden müssen, die keine VDE-Zulassung haben, ins
besondere wenn mehrpolige Mischbestückungen aus NF-,
Koaxial- und Energieleitungen notwendig sind. Diese Stecker
haben offene Kontakte und sind nicht berührungsgeschützt,
so daß sie im spannungsführenden Zustand lebensgefährlich
sein können. Bei einem Trennen der Steckverbindung muß da
her die Netzspannung rechtzeitig vorher abgeschaltet wer
den. Erst nach dem Trennen der Kontakte darf dann der
Schutzleiter getrennt werden. Um eine hinreichende Sicher
heit vor Verwechslung zu gewährleisten, sind die Steckver
bindungen entsprechend ihrem Polbild und ihrer
Kontaktbelegung kodiert. Um die Netzleitung während des
Trennens zu unterbrechen, bediente man sich bisher mecha
nisch voreilender Hilfskontakte, wobei der Schutzleiterkon
takt nacheilend ausgebildet war. Der Hilfskontakt betätigt
hierbei zuerst einen Schalter, der die Netzspannung unter
bricht, worauf dann erst die Netzkontakte getrennt werden.
Schließlich wird der Schutzleiterkontakt als letzter Kon
takt getrennt.
Wenn demgemäß auf dem beschriebenen Anwendungsgebiet das
erfindungsgemäße Erkennungsverfahren bzw. die zur Durchfüh
rung dieses Verfahrens vorgesehene Vorrichtung zum Einsatz
gelangen, ist es nicht mehr erforderlich, vor- und nachei
lende elektrische Kontakte vorzusehen.
Erfindungsgemäß wird somit ein Identifizierungssystem
in Form eines vorzugsweise als integrierte Schaltung ausgebildeten
Datenträger geschaffen,
der induktiv mit Versorgungsspannung und Dateninformation
versorgt wird, bei einer mechanisch kompatiblen Steckver
bindung zur Identifizierung des mit der Steckverbindung
anzuschließenden Gerätes. Sie erbringt insgesamt wesentli
che Vorteile, die u. a. in folgendem zu sehen sind:
- - Es können sämtliche Merkmale eines Anschlußgerätes auf dem Datenträger abgespeichert werden, wie beispielsweise Herstelldatum, Hersteller, Typ des Anschlußgerätes, bei spielsweise des Katheders, gerätespezifische Daten, wie Eignung nur für bestimmte Geräte, Geräteeinstellungen, Eichparameter, zulässige Kompatibilität und dgl.,
- - zusätzlich hierzu können während des Betriebs Daten er gänzt oder überschrieben werden, wie beispielsweise Be triebsstunden, Steckzyklen oder eine komplette Anwenderdo kumentation,
- - die Datenmenge ist lediglich durch die Speicherkapazität und deren Kodiermöglichkeit begrenzt,
- - die Auswertung der Daten hängt lediglich vom Verarbei tungsmodus der Auswerteeinheit ab,
- - die geräteseitige Sicherheitsabschaltung in Abhängigkeit davon, ob ein Stecker gesteckt ist oder nicht, erfolgt durch eine definierte Ansprechschwelle der Datenübertragung und der Kontrolle einer kontinuierlichen Datenübertragung,
- - die bisher erforderlichen mechanisch-konstruktiven Iden tifizierungsmaßnahmen entfallen, d. h. sie reduzieren sich darauf, lediglich einen mechanisch kompatiblen Stecker vor zusehen, der aufgrund der preisgünstigeren Datenauswertung gemäß der Erfindung für alle Anwendungsfälle einsetzbar und auch leicht und problemlos abänderbar ist.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der einzigen Figur
der Zeichnung näher erläutert. Diese zeigt teilweise ge
schnitten in Seitenansicht eine Stecker-Buchsenverbindung
gemäß der Erfindung.
Wie aus der Zeichnung ersichtlich, ist ein Stecker 1 über
eine am einen Steckerende angeordnete Mutter 2 mit einer in
Form eines Flansches ausgebildeten Buchse 3 verbunden. Die
Buchse 3 weist an ihrer der Mutter 2 zugewandten Seite ein
Gewinde 4 auf, über das sie mit der Mutter 2 in Eingriff
bringbar ist.
Die Mutter 2 besitzt an einer Stelle ihres Innenumfangs
eine Aussparung 5, in der ein Datenträger 6 angeordnet ist,
der induktiv mit Versorgungsspannung bzw. Dateninformatio
nen versorgt werden kann.
An der der Buchse 3 zugewandten Stirnseite der Mutter 2 ist
eine Induktionsspule 8 angeordnet.
Dieser sekundären Induktionsspule 8 gegenüberliegend ist an
der Buchse 3 eine primäre Induktionsspule 9 vorgesehen. Wie
leicht ersichtlich, ist bei gesteckter Stecker-Buchsenver
bindung zwischen der sekundären Induktionsspule 8 und der
primären Induktionsspule 9 ein Abstand A vorgesehen, der
die Funktion einer Ansprechschwelle erfüllt. Wird nämlich
dieser Abstand A beispielsweise durch ein unbeabsichtigtes
Lösen der Mutter 2 vom Gewinde 4 der Buchse 3 vergrößert,
führt dies dazu, daß eine Datenübertragung zwischen den In
duktionsspulen 8, 9 nicht mehr möglich ist.
Dies heißt mit anderen Worten, daß der Datenstrom, der über
eine an der primären Induktionsspule 9 angeordnete Daten
leitung 10 übertragen wird, unterbrochen ist. Dies wird
über eine nicht näher dargestellte Auswerteeinheit durch
einen Soll-Istvergleich registriert und führt zur Abschal
tung der beispielsweise über die Buchse 3 in den Stecker 1
eingekoppelten Laserstrahlung eines mit dem Stecker 1
verbundenen, nicht näher dargestellten Anschlußgeräts.
Durch diese Sicherheitsabschaltung ist erreicht, daß eine
Gefährdung des das Anschlußgerät bedienenden Benutzers
durch die nach dem unbeabsichtigten Lösen der Stecker-Buch
senverbindung offen liegende Buchse 3 vermieden ist.
Hinsichtlich vorstehend im einzelnen nicht näher erläuter
ter Merkmale der Erfindung wird im übrigen ausdrücklich auf
die Ansprüche und die Zeichnung verwiesen.
Claims (11)
1. Verfahren zur automatischen Erkennung eines über
eine Stecker-Buchsenverbindung an ein Versorgungsgerät an
geschlossenen Anschlußgerätes in Form eines Zwischengerä
tes, Endgerätes oder dgl., wobei über eine sowohl am Stek
ker (1) als auch an der Buchse (3) angeordnete Datenüber
tragungseinrichtung (8, 9) gerätespezifische Daten, die am
Stecker (1) und/oder an der Buchse (3) gespeichert sind, zu
einer Auswerteeinheit übertragen werden, in der ein Ver
gleich der empfangenen Daten mit gespeicherten Daten zur
Erkennung des Anschlußgerätes durchgeführt wird, wobei die
gerätespezifischen Daten zwischen den am Stecker (1) und
der Buchse (3) angeordneten Datenübertragungseinrichtungen
(8, 9) berührungslos übertragen werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Daten induktiv übertragen werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Daten auf einem Datenträger (6) in
Form einer Halbleiterschaltung gespeichert werden.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die kontinuierliche Datenüber
tragung zwischen den Induktionsspulen (8, 9) zur Durchfüh
rung von Schaltfunktionen ausgewertet wird.
5. Steckverbindungssystem zur Durchführung des Verfah
rens nach einem der Ansprüche 1 bis 4, mit einer Stecker-
Buchsenverbindung (1, 3) zum Anschluß eines Anschlußgerätes
an ein Versorgungsgerät und mit einer sowohl am Stecker (1)
als auch an der Buchse (3) angeordneten Datenübertragungs
einrichtung (8, 9) für die zu einer Auswerteeinheit erfol
gende Übertragung gerätespezifischer Daten, die in einem
am Stecker (1) und/oder der Buchse (3) angeordneten Daten
träger (6) gespeichert sind, wobei der Stecker (1) ein
Lichtwellenleiter-Stecker ist und die Datenübertragungsein
richtung (8, 9) zur Übertragung der gerätespezifischen Da
ten vom Datenträger (6) zur Auswerteeinheit aus einer je
weils am Stecker (1) und der Buchse (3) angeordneten Induk
tionsspule besteht.
6. System nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
der Datenträger (6) innerhalb einer den Stecker (1) und die
Buchse (3) mechanisch in Eingriff haltenden Mutter (2)
angeordnet ist.
7. System nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß die am Stecker (1) vorgesehene sekundäre In
duktionsspule (8) an der Stirnseite der Mutter (2) im An
sprechabstand (A) zur an der Buchse (3) angeordneten primä
ren Induktionsspule (9) vorgesehen ist.
8. System nach einem der Ansprüche 5-7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Anordnung und/oder die Form der
beiden Spulen (8, 9) so gewählt ist, daß deren Feldlinien
derart in Wirkeingriff bringbar sind, daß die Datenübertra
gung zwischen der Primärspule (9) und der Sekundärspule (8)
unabhängig ist von der Relativbewegung der Spulen (8, 9)
zueinander sowie von deren Abstand und Drehstellung inner
halb eines Ansprechabstands (A).
9. System nach einem der Ansprüche 5-8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Induktionsspulen (8, 9) als
Ringspulen ausgebildet sind.
10. System nach einem der Ansprüche 5-9, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Stecker (1) eine mechanische und op
tische Verbindung der Glasfaser mit einem Versorgungsgerät
in Form eines medizinischen Lasers bildet.
11. System nach einem der Ansprüche 5-9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stecker (1) ein offener Netzstecker
ist, durch dessen Trennen von der noch spannungsführenden
Netzbuchse (3) die Netzspannung abschaltbar ist.
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| DE19924229566 DE4229566C2 (de) | 1992-09-04 | 1992-09-04 | Verfahren und Vorrichtung zur automatischen Erkennung eines über eine Stecker-Buchsenverbindung an ein Versorgungsgerät angeschlossenen Anschlußgerätes |
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