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DE4227271A1 - Vorrichtung zum Behandeln von Sondermüll - Google Patents

Vorrichtung zum Behandeln von Sondermüll

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DE4227271A1
DE4227271A1 DE19924227271 DE4227271A DE4227271A1 DE 4227271 A1 DE4227271 A1 DE 4227271A1 DE 19924227271 DE19924227271 DE 19924227271 DE 4227271 A DE4227271 A DE 4227271A DE 4227271 A1 DE4227271 A1 DE 4227271A1
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Mischen und Behandeln von organischem Sondermüll bzw. Sonderabfällen, die in pastöser oder flüssiger Form vorliegen und auch in Gebinden ent­ halten sind, die aus Metall oder Kunststoff bestehen, wobei die Vermischung mit Sägemehl o. dgl. kleinteiligen binde- bzw. saug­ fähigen Stoffen erfolgt.
Zu den nach der Erfindung zu behandelnden Sonderabfällen bzw. -Müll, werden beispielsweise genannt: Abfälle aus Lackierbetrieben, Lack- und Farbschlamm, Altlacke und Altfarben, Druckfarbenreste, Leim- und Klebemittel sowie Kitt- und Spachtelmassen, fett- und ölhaltige Schlämme, Betriebsmittel.
Es ist bekannt, derartige Abfallstoffe in Vermischung mit einem feinteiligen, festen, adsorptionsfähigen organischen Trägerstoff und ggf. weiteren Zusatzstoffen als Zusatzbrennstoff in brikettierter pelletisierter Form bei industriellen Brennprozessen zu verwenden, wobei dieser Brennstoff mit dem Ausgangsmaterial des Brennprozesses gemischt Drehrohröfen zur Zement- oder Kalkherstellung oder Hochöfen zugeführt wird (DE 29 35 103). Wie nach diesem Verwendungsvorschlag der dort genannte Zusatzbrennstoff in brikettierter oder pelleti­ sierter Form vorbehandelt bzw. hergestellt und gewonnen wird, ist dort nicht im einzelnen angegeben, es wird lediglich eine sehr um­ fangreiche Palette von organischen Trägerstoffen diskutiert, die vor der Vermischung mit den Abfällen in eine feinteilige Form zu bringen sind. Die damit zu vermischenden Industrieabfälle müssen in flüssi­ ger oder zähflüssiger Form vorliegen. Ein Einsatz von festen oder weitgehend verfestigten Abfällen aus der vorstehend genannten Auf­ zählung ist daher nach diesem bekannten Vorgehen nicht möglich - solche Abfälle sind nicht einzusetzen bzw. auszuscheiden. Feste bzw. weitgehend verfestigte organische Abfälle der genannten Art, bilden jedoch einen wesentlichen, nicht zu vernachlässigenden Anteil an dem anfallenden organischen Sondermüll bzw. Sonderabfällen. Die Nicht­ verwendung von festen bzw. weitgehend verfestigten Abfällen bei der bekannten Vorgehensweise dürfte darin begründet sein, daß sie nicht adsorptionsfähig sind und vor allem die vorgesehene Brikettierung bzw. Pelletisierung verhindern.
Nach der bekannten Vorgehensweise wird zwar vorgeschlagen, zähflüs­ sige Abfallstoffe wie Harze, insbesondere nicht ausgehärtete Kunst­ stoffe und Klebstoffe, durch Erwärmen in eine flüssigere und damit adsorptionsfähige Form zu bringen, dies setzt jedoch voraus, daß beispielsweise ölhaltige bzw. aus mineralischen Rohstoffen gewonnene weitgehend flüssige Destillationsprodukte in diesen mit Wärme zu be­ handelnden Abfällen nicht vorhanden sind, weil diese letzt genannten Stoffe unter Wärmeeinwirkung vergasen und dadurch Brand- oder gar Explosionsgefahr besteht. Abgesehen davon, daß solche Gase umwelt­ schädlich sind und besonders aufwendige Vorsichtsmaßnahmen erfor­ dern.
Die bekannte Vorgehensweise ist daher nicht geeignet, eine beliebige Mischung der eingangs genannten Sonderabfälle zu verwenden. In der Praxis bestehen jedoch diese Sonderabfälle aus einer solchen belie­ bigen Mischung, da es nicht möglich ist bzw. wirtschaftlich nicht vertretbar ist, die genannten Sonderabfälle zu sortieren bzw. in vorher zuverlässiger Trennung zu sammeln.
Die eingangs genannten Sonderabfälle werden allgemein in einem oben offenen Behälter mit Sägemehl, Holzschleifstaub o. dgl. adsorptions­ fähigen, feinteiligen, organischen Material vermischt. Dabei ist auch schon vorgeschlagen, diese Abfälle nach der Vermischung zu zer­ kleinern, abzusieben und durch eine Magnetabscheidung hindurchzufüh­ ren, um sie als Zusatzbrennstoff zum Kohlestaub bei der Zementher­ stellung in einem mit Kohlestaubbrenner ausgerüsteten Drehrohrofen einzusetzen ("Müll und Abfall", 1979, H. 12, Seite 392). Nach diesem Vorschlag bleibt jedoch ein erheblicher Teil der Sonderabfälle "un­ genutzt", das heißt, er kann nicht einer wirtschaftlichen Verbren­ nung zugeführt werden. Es ist zu beachten, daß die eingangs genann­ ten Sonderabfälle, sofern es sich beispielsweise um lösungsmittel­ haltige Lacke, Farben oder Klebstoffe handelt, in Weißblechgebinden vorliegen. Andere Abfälle sind wasserhaltige Farben oder -Leime in Kunststoffgebinden, die im wesentlichen aus Polyäthylen bestehen. Mineralische Öle und dergl. sind vielfach in Textilien, Putzlappen enthalten. Eine einfache Zerkleinerung derartiger Anteile der Son­ derabfälle ist nicht ausreichend und zumindest teilweise nicht durchführbar.
Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, Sonderabfälle der vor­ genannten Art wirtschaftlicher und vollständiger zu konditionieren als das bisher möglich war, um sie einer Endlagerung zuführen zu können oder besonders vorteilhaft als zusätzliches Feuerungsmaterial in Hochtemperatur-Feuerungen verbrennen zu können, dabei soll die dafür verwendete Vorrichtung einfach zu bedienen und derart kompakt sein, daß sie auch verfahrbar ist und jeweils an Bedarfsschwerpunk­ ten eingesetzt werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Vorrichtung zum Mischen und Be­ handeln von organischem Sondermüll bzw. Sonderabfällen, die in pastöser oder flüssiger Form vorliegen und auch in Gebinden enthal­ ten sind, die aus Metall oder Kunststoff bestehen, wobei die Vermi­ schung mit Sägemehl o. dgl. kleinteiligen binde- bzw. saugfähigen Stoffen erfolgt, gekennzeichnet durch einen Aufgabebehälter an den der Auslauf eines Vorratsbehälters für den Mischstoff angeschlossen ist und aus dem der vorgemischte Inhalt einem Zerkleinerer zum Zer­ kleinern oder Schreddern der Gebinde und dgl. zugeführt wird, der ebenfalls an den Vorratsbehälter zur Zuführung von Mischstoff ange­ schlossen ist und dem ein Schneckenförderer und -mischer nachge­ schaltet ist zum weiteren Mischen und Homogenisieren des Materials, das anschließend auf einem Fördersiebboden aufgebracht wird, unter dem ein Förderer das gesiebte Feinmaterial einem Sammelbehälter zu­ führt und an dessen Ende ein Magnetabscheider zur Aussonderung fer­ romagnetischer Gebindeteile und ein Abförderer für die Grobfraktion angeordnet ist.
Unter dem Begriff Mischstoff soll in diesem Zusammenhang jedes fein­ teilige und adsorptionsfähige Material verstanden werden, gleichgül­ tig ob es sich dabei um organische Stoffe wie vorzugsweise Sägemehl oder Holzschleifstaub handelt oder auch um anorganische Stoffe wie beispielsweise Kalk, Kreidepulver oder Gesteinsmehl. Durch das Zu­ sammenbringen der Sonderabfälle mit dem Mischstoff in einem Aufga­ bebehälter und das gemeinsame Weiterfördern, wird schon ein gewisser Vermischungsgrad erreicht. Dieser wird in dem nachfolgenden Schred­ der noch wesentlich verbessert und zusätzlich optimiert dadurch, daß auch hier weiterer Mischstoff zugeführt wird. Dadurch ist sicherge­ stellt, daß nicht nur sämtliche flüssigen, halbflüssigen oder pa­ stenartigen Anteile der Sonderabfälle mit dem feinteiligen adsorp­ tionsfähigen Mischstoff in innige Berührung kommen und von diesen aufgenommen werden, sondern es wird auch bewirkt, daß die in den Sonderabfällen enthaltenen Gebinde zerkleinert werden und dabei ihren Inhalt bzw. Restinhalt freigeben, so daß auch diese in dem Schredder von dem Mischstoff adsorbiert werden kann. In dem nun nachfolgenden Schneckenförderer wird neben der Förderung auch eine weitere Vermischung bewirkt, so daß sichergestellt ist, daß bei der Aufgabe auf das Sieb die Vermischung und Adsorption soweit fortge­ schritten ist, daß ein Verkleben des Siebes und damit eine Betriebs­ störung nicht mehr eintreten kann. Nach dem Absieben des konditio­ nierten Sondermülls, der damit für den Einsatz in einer Hochtempe­ ratur-Feuerung oder, im Falle der Bindung an einen mineralischen Mischstoff, bevorzugte Endlagerung geeignet ist, wird die nicht gesiebte, also noch auf dem Sieb befindliche Fraktion mittels eines Magnetabscheiders getrennt, um das Weißblech und andere ferromagne­ tische Bestandteile anderweitig zu verwerten. Nach einer vorteilhaf­ ten Weiterbildung der Erfindung wird die auf dem Sieb verbleibende Grobfraktion gewissermaßen im Kreislauf dem Aufgabebehälter wieder zugeführt, so daß sie ein weiteres Mal insbesondere den Schredder durchläuft, und damit einen weiteren Zerkleinerungsvorgang, um da­ durch zu erreichen, daß diese Fraktion noch besser ausgenutzt wird. Es hat sich in der Praxis auch herausgestellt, daß die Zugabe dieses schon vorzerkleinerten Anteils der Sonderabfälle sich vorteilhaft auf die Zerkleinerung der neu aufgegebenen Sonderabfälle auswirkt.
Es können auch an dem Abförderer für die Grobfraktion eine weitere Trennungseinrichtung angeordnet sein, die Teile bis zu 50 mm von größeren Teilen trennt zum Zwecke einer Nachzerkleinerung. In diesem Falle wird nur ein Teil der Grobfraktion auf dem Sieb in der schon vorbeschriebenen Weise gewissermaßen im Kreislauf nachzerkleinert, während der andere Teil einem gesonderten Verwendungszweck zugeführt werden kann.
Um in dem Schneckenförderer, der dem Schredder nachgeschaltet ist, eine bessere Vermischung zu erreichen bzw. um diesen Schneckenför­ derer gleichzeitig als Mischer auszubilden, ist er derart aufgebaut, daß er aus einem Paar von schräggestellten ineinandergreifenden Schnecken besteht, an deren Drehwellen zusätzlich etwa radial ab­ stehende Mischstäbe angeordnet sind. Dadurch wird vor der Aufgabe auf das Sieb eine derart intensive Mischung bewirkt, das sicher­ gestellt ist, daß keine teilflüssigen oder pastenartigen Bestand­ teile mehr in einer Form vorliegen, die ein Verkleben, dauerhaftes Verschmutzen oder gar Zusetzen des Siebes bewirken könnten.
An dem oberen Enden der Drehwellen der Schnecken des Schnecken­ förderers sind vorzugsweise keilförmig ausgebildete Abweiser, etwa radial abstehend mit ihren Spitzen entgegen der Förderrichtung, an­ geordnet. Diese Maßnahme hat sich als besonders zweckmäßig erwiesen, denn in den Sonderabfällen sind auch öl- oder fettgetränkte Texti­ lien wie Putzlappen und dgl. enthalten. Wenn diese beim einmaligen passieren des Schredders nicht ausreichend zerkleinert sind, können sie sich beim Hochfördern um die Wellen des Schneckenförderers wick­ eln oder winden und es ergäbe sich dann ein unerwünschter Stau am Abgabeende des Schneckenförderers. Die vorbeschriebenen Abweiser auf den Drehwellen des Schneckenförderers verhindern einen solchen Stau wirksam und vermögen mit ihren scharfen Kanten insbesondere textile Anteile der Sonderabfälle noch weiter zu zerkleinern oder zu zer­ reißen.
Aufgrund der kompakten Ausbildung der gesamten Vorrichtung ist es möglich, diese insgesamt bzw. vorteilhafter, die einzelnen Teile in Gehäuse einzuschließen und in diesen Gehäusen Löscheinrichtungen zu installieren. Dadurch wird erreicht, daß die Vorrichtung mit einem hohen Grad an Sicherheit gefahren werden kann, denn jede Entzündung oder jedes ausbrechende Feuer wird sofort an Ort und Stelle bekämpft bzw. gelöscht, so daß ein Schaden an einzelnen Teilen oder gar an der Gesamtvorrichtung durch Feuer nicht erfolgen kann. Die Abkaps­ lung hat den weiteren Vorteil, daß eine Umweltbelastung durch aus­ tretende Gase oder Dämpfe, beispielsweise von Lösungsmitteln oder Verdünnern, wirksam verhindert ist.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels mit Bezug auf die Zeichnungen näher erläutert. In den Zeichnung zeigen:
Fig. 1 Eine Seitenansicht;
Fig. 2 Eine Draufsicht;
Fig. 3 Eine Draufsicht auf das obere Ende des Schneckenförderers und Mischers.
Am Grunde eines Aufgabebehälters 1 ist das vordere untere Ende 2 ei­ nes Ketten- oder Zellenbandförderers 3 angeordnet und gelagert. Die­ ser Förderer kann auch derart ausgebildet sein, daß er in einem er­ weiterten Aufgabebehälter 1 zunächst einen sogenannten Kratzboden bildet, an den dann ein Schräg- oder Senkrechtförderer anschließt. Das obere Ende 4 des Förderers 3 befindet sich über einem nach oben offenen Auffangtrichter 5 über dessen Boden Schredderwalzen 6 gela­ gert sind. Der Boden 7 ist durchlässig für das geschredderte Gut und befindet sich über dem unteren Ende 8 eines Schrägförderers der als kombinierter Doppelschneckenförderer und -mischer ausgebildet ist. Das obere Ende 10 dieses Schneckenförderers 9 befindet sich mit sei­ nem Abwurfschacht 11 über dem vorderen Ende eines Schwingsiebes 12, das zweckmäßig als Harfensieb ausgebildet ist. Unter diesem Schwing­ sieb 12 ist ein Waagerechtförderer 13 angeordnet, der die ausgesieb­ te Feinfraktion entgegen der Förderrichtung des Schwingsiebes 12 und der bisherigen allgemeinen Förderrichtung nach vorne zum unteren Ende 14 eines Schneckenförderers 15 fördert. Dieser Schneckenförde­ rer 15 steht quer zu der allgemeinen Förderrichtung und fördert das gesiebte Feingut zur Seite ab. Unter dem oberen Ende 16 dieses Schneckenförderers 15 ist ein Auffangbehälter angeordnet, der zweck­ mäßig auch als Transportbehälter ausgebildet ist.
Am hinteren Ende des Schwingsiebes 12 ist ein Auffangtrichter 17 für die Grobfraktion angeordnet, unter dessen unteren Auslauf ein zur Seite gerichtetes Förderband 18 zum Abtransport dieser Grobfraktion angeordnet ist. Vor diesem Trichter bzw. Förderband 18 ist ein Mag­ netabscheider 19 angeordnet, zweckmäßig ebenfalls verbunden mit ei­ nem zur Seite ablaufenden Förderband 20, das die magnetisch abge­ schiedenen Anteile einem Sammelbehälter zuführt.
In unmittelbarer Nähe, zweckmäßig neben dem Aufgabebehälter 1 und dem Schreddereinlauf 5 und damit auch neben dem Förderer 3, ist ein Vorratsbehälter 21 für den Mischstoff angeordnet. Von diesem Vor­ ratsbehälter 21 leitet eine Zuführung 22 den Mischstoff in den Auf­ gabebehälter 1 und eine weitere Zuführung 23 leitet den Mischstoff in den Aufgabetrichter 5 des Schredders 6. So wird, insbesondere in dem Schredder 6 beim Zerstören der Gebinde und damit Freiwerden von noch in den Gebinden enthaltenen Farbresten, Ölresten und dgl., un­ mittelbar ungenutzter Mischstoff zur Verfügung gestellt, um diesen zu vermischen und zu bewirken, daß dieser Mischstoff die freiwerden­ den flüssigen bis pastösen Sonderabfälle adsorbiert.
Eine besonders vorteilhafte Ausführung, die in den Zeichnungen der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt ist, besteht darin, daß die Grobfraktion über dem Sieb 12, die von dem Förderer 18 abgeführt wird, über einen weiteren Längsförderer, der am Ende des Förderers 18 beginnt, wieder in den Aufgabetrichter 5 des Schredders 6 einge­ führt wird. Dadurch ist gewissermaßen ein Teilkreislauf hergestellt, durch den die Grobfraktion des Siebes 12 wiederholt geschreddert bzw. zerkleinert wird und damit wird der Ausnutzungsgrad und der An­ teil der wirtschaftlich verwendbaren Feinfraktion erheblich verbes­ sert. Es ist damit auch zu erreichen, daß wegen der Anwesenheit der Grobfraktion im Schredder neu aufgegebene Material wesentlich gün­ stiger zu zerkleinern ist. Die wiederholte Zerkleinerung im Schred­ der ist insbesondere interessant im Hinblick auf den Anteil an Tex­ tilien in den Sonderabfällen, wie Putzlappen und dgl., die aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften in einem Schredderdurchgang nur schwer oder kaum auf die erwünschte minimale Größe zu zerkleinern sind.
Der Anteil an Textilien in den Sonderabfällen hat in der Praxis dazu geführt, daß diese sich in dem Schneckenförderer und -mischer 9 um die Wellen gewunden haben und am Ende der Wellen dann zusammenge­ preßt wurden. Das führte zu Störungen im Betriebsablauf und konnte auch zur Zerstörung der oberen Lager der Wellen des Schneckenför­ derers und -mischers führen. Um solche Störungen zu verhindern, ist am oberen Ende der Wellen des Schneckenförderers eine besondere Aus­ bildung vorgesehen, wie sie in Fig. 3 gezeigt ist. Über der Aus­ lauföffnung 11 des Förderers bzw. davor enden die Förderschnecken 24 und auf den Enden der Wellen 25 über der Auslauföffnung 11 sind keilförmige Abweiser 26 etwa radial abstehend angeordnet, wobei ihre Spitzen entgegen der Förderrichtung gerichtet sind. Diese Abweiser 26 bewirken mit ihren äußeren auseinanderstrebenden Kanten, daß um die Wellen 25 gewundene Textilien von diesen abgehoben werden. Eine Anschärfung der äußeren Kanten der Abweiser 26 kann dabei eine Schneid- bzw. Trennwirkung auf diese Textilien auswirken, so daß sie hier zerkleinert werden. Unterstützend bei einer solchen Trennwir­ kung sind im Gehäuse befestigte und gegen die äußeren Kanten der Ab­ weiser 26 gerichtete Abstreifer 27, die auch als Trennmesser ausge­ bildet sein können, so daß bei der Drehung der Abweiser 26 gegenüber den im Gehäuse festsitzenden Abstreifern 27 eine sichere Zertrennung der von den Wellen 25 abgehobenen Textilien erfolgt, sowie auch eine weitere Zerkleinerung der Textilien, so daß diese, inbesondere bei einem weiteren Durchgang durch den Schredder nach der oben beschrie­ benen Rückführung, weiter zu zerkleinern sind und letztlich auch das Sieb passieren können.
Die gesamte Vorrichtung ist auf einem Rahmengestell 28 aufgebaut und gelagert, an dem Räder angeordnet sind und zwar vordere Lenkräder 29 mit einer Zug- und Lenkdeichsel 30, sowie hintere Räder 31, zweck­ mäßig an einer Doppelachse. Die gesamte Vorrichtung ist damit ver­ fahrbar und kann an den verschiedensten Orten eingesetzt werden, an denen Sonderabfälle unmittelbar anfallen, so daß Transporte der nicht konditionierten Sonderabfälle, die ein wesentlich größeres Volumen in Anspruch nehmen, zu vermeiden sind. Damit werden auch die besonderen Vorsichts- und Schutzmaßnahmen für solche Transporte ver­ mieden. Erst die konditionierten Sonderabfälle, die ein wesentlich geringeres Volumen aufweisen und vor allem keine Gefahrenquelle mit Flüssigkeiten mehr bilden, werden dann in geschlossenen Behältern abtransportiert.
Bis auf die Ein- und Ausgabeöffnungen, die mit Klappen verschlossen sein können, sind sämtliche Teile der Vorrichtung abgekapselt und mit Abdeckungen versehen, so daß verdunstende Dämpfe und Gase nicht in die Umgebung gelangen können. Weiterhin ist eine Löscheinrichtung vorgesehen, die aus einer Anzahl von Behältern 31 für das Löschmit­ tel besteht, sowie an diesen angeschlossenen Rohrleitungen, die zu den verschiedenen Löschdüsen 33 in den einzelnen Bereichen der Vor­ richtung führen. Neben den Löschdüsen 33 sind Wärmefühler 34 ange­ ordnet, die bei Überschreiten einer vorgegebenen Temperatur die Löschdüsen öffnen, um einen entstehenden Brand unverzüglich zu löschen. Damit ist eine Brandgefahr aufs äußerste reduziert und ein entstandener Brand durch sofortige Löschung jeweils nur auf einen geringen Teil der Gesamtvorrichtung beschränkt. Da er sogleich ge­ löscht wird, kann er durch die verschiedenen Fördervorrichtungen nicht auf andere Teile der Vorrichtung übertragen werden. Selbst­ verständlich können zu diesem Zweck auch die Fühler 34 mit einer Schnellabschaltung für die gesamte Vorrichtung verbunden sein, so daß auch dadurch eine Übertragung eines Brandes durch die Förder­ vorrichtungen vermieden ist.

Claims (17)

1. Vorrichtung zum Mischen und Behandeln von organischem Son­ dermüll bzw. Sonderabfällen, die in pastöser oder flüssi­ ger Form vorliegen und auch in Gebinden enthalten sind, die aus Metall oder Kunststoff bestehen, wobei die Ver­ mischung mit Sägemehl oder dergl. kleinteiligen binde­ bzw. saugfähigen Stoffen erfolgt, gekennzeichnet durch einen Aufgabebehälter (1) an den der Auslauf (22) eines Vorratsbehälters (21) für den Mischstoff angeschlossen ist und aus dem der vorgemischte Inhalt einem Zerkleinerer (6) zum Zerkleinern oder Schreddern der Gebinde und dergl. zu­ geführt wird, der ebenfalls an den Vorratsbehälter (21) zur Zuführung (23) von Mischstoff angeschlossen ist und dem ein Schneckenförderer und -mischer (9) nachgeschaltet ist zum weiteren Mischen und Homogenisieren des Materials, das anschließend auf einen Fördersiebboden (12) aufge­ bracht wird unter dem ein Förderer (13) das gesiebte Fein­ material einem Sammelbehälter zuführt und an dessen Ende ein Magnetabscheider (19) zur Aussonderung ferromagne­ tischer Gebindeteile und ein Abförderer (18) für die Grobfraktion angeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Mischstoff aus Sägemehl oder einem anderen brennbaren organischen Material besteht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Mischstoff aus einem anorganischen Material besteht.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Abförderer (18) für die Grobfraktion eine weitere Trennungseinrichtung angeordnet ist, die Teile bis zu 50 mm von größeren Teilen trennt zum Zwecke einer Nachzer­ kleinerung.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufgabebehälter (1) als oben offener Trichter ausge­ bildet und mit einem Kratzboden (2) versehen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Auslauf (22) für den Mischstoff im Aufgabebehälter (1) mit einem Wurf oder Schleuderverteiler versehen ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Zerkleinerer als Schredder (6) mit mindestens einem ineinandergreifenden Messerwalzenpaar ausgebildet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuführung (23) von Mischstoff an dem Zerkleinerer (6) oberhalb des Messerwalzenpaares mündet.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schneckenförderer und -mischer (9) aus einem Paar von schräggestellten ineinandergreifenden Schnecken (24) be­ steht an deren Drehwellen (25) zusätzlich etwa radial ab­ stehende Mischstäbe angeordnet sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß an den oberen Enden der Drehwellen (25) der Schnecken (24) vorzugsweise keilförmig ausgebildete Abweiser (26) etwa radial abstehend mit ihren Spitzen entgegen der För­ derrichtung gerichtet sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Fördersiebboden (12) als Harfensieb ausgebildet ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Förderer (13) unter dem Sieb (12) ein Bandförderer ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 12, dadurch gekennzeich­ net, daß an dem Förderer (13) unter dem Sieb (12) ein Schneckenförderer (15) angeordnet ist, der das Feinma­ terial in einen geschlossenen Behälter abgibt.
14. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Abförderer (18) für die Grobfraktion in einen Aufgabe­ behälter mündet.
15. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sämtliche Teile der Vorrichtung einschließlich der Förde­ rer in Gehäuse eingeschlossen sind.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet daß eine Löscheinrichtung (32) unmittelbar daneben angeordnet, über einzelne Leitungen und zweckmäßig auch Auslöse-Fühler (34) mit jedem einzelnen der Gehäuse verbunden ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie auf einem straßengängigen Fahrgestell (28-31) mobil aufgebaut ist.
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