DE4227126A1 - Gelenkverbindung zwischen zwei gelenkig miteinander verbundenen Fahrzeugen - Google Patents
Gelenkverbindung zwischen zwei gelenkig miteinander verbundenen FahrzeugenInfo
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Description
Bei Gelenkomnibussen und gleichartig aufgebauten Schienen-
und Straßenfahrzeugen ist es derzeit allgemein üblich, den
Vorderwagen mit einer Achse bzw. Achsgruppe an jedem Fahrzeug
ende zu versehen, den hinteren Wagen nur mit einer Achse bzw.
Achsgruppe am hinteren Ende zu versehen und den hinteren Wagen
am vorderen Ende in einem Verbindungsgelenk auf dem hinteren
Ende des vorderen Wagens aufzusatteln. Dabei ist das Verbin
dungsgelenk im allgemeinen eine Drehkranzverbindung, wobei
einer der Ringe, meist der innere Ring dem vorderen Wagen
zugeordnet ist, ein zweiter Ring, meist der äußere Ring dem
hinteren Wagen zugeordnet ist und der äußere Ring auf dem
inneren Ring abgestützt ist und beide Ringe um eine vertikale
Achse gegeneinander verdrehbar sind, um Knickbewegungen beider
Teilfahrzeuge um diese Hochachse zu ermöglichen, die notwendig
sind, damit das Fahrzeug Kurven durchfahren kann. Um Boden
querwellen überfahren zu können, müssen beide Teilfahrzeuge
Nickbewegungen um eine horizontale Querachse ausführen können.
Dies wird dadurch ermöglicht, daß der eine der beiden Wagen
am einen der beiden Drehringe um quergerichtete Bolzengelenke
angeschlossen ist. Meist ist der hintere Wagen über solche
Bolzengelenke an den in Fahrzeugquerrichtung um 180° einander
gegenüberliegenden Bereichen des äußeren Drehrings angeschlossen,
so daß sich die horizontale Nickachse und die vertikale Knick
achse im Gelenkzentrum unter einem Winkel von 90° schneiden.
Um Wankbewegungen um die Fahrzeuglängsachse zwischen beiden
Teilfahrzeugen zu ermöglichen, sind in die Bolzengelenke
Gummihülsen integriert.
Diese Lösung wird allgemein als funktionsgerecht, betriebs
sicher und mit vertretbarem Bauaufwand darstellbar angesehen,
sie ist deshalb derzeit eine Standardlösung bei Gelenkomni
bussen, gleichgültig ob die Knickbewegungen gedämpft oder
gesteuert werden.
Bei anderen Versionen wird das Gelenkfahrzeug aus Vorderwagen
und Hinterwagen als torsionssteife Einheit angesehen. Vorder-
und Hinterwagen sind nicht um die horizontale Fahrzeugslängs
achse gegeneinander tordierbar, Wankbewegungen zwischen den
Fahrzeuggliedern sind nicht vorgesehen, lediglich die Nach
giebigkeit der Radfedern gewährleistet die Bodenhaftung, wenn
beispielsweise eines der Vorderräder des Fahrzeuges seinen
Fahrbahnaufstandpunkt in einer anderen horizontalen Ebene
hat als das ihm diagonal gegenüberliegende der Hinterräder
des Gelenkfahrzeugs.
Ferner ist eine Ausbildung der oben erwähnten Bolzengelenke
derart bekannt, daß zwischen den Lageraugen, die dem Hinter
wagen zugeordnet sind und den Lagerbolzen, die dem Außenring
der Drehkranzverbindung zugeordnet sind, jeweils eine dünn
wandige Gummihülse eingepreßt ist, die bei Nickbewegungen
zwischen Vorderwagen und Hinterwagen um ihre Längsachse
tordiert wird, aber so druckfest ist, daß sie Kräfte, die
für ein Wanken zwischen Vorderwagen und Hinterwagen ursäch
lich sein könnten, ohne wesentliche Druckverformung aufnehmen.
Gemeinsam ist den vorstehend behandelten Lösungen, daß sich
Knickachse, Nickachse und gegebenenfalls auch Wankachse im
Zentrum der Drehkranzverbindung schneiden. Schwierigkeiten
bereiten deshalb diese bekannten Lösungen für die Hersteller
von Faltenbälgen, wie sie zwischen den beiden Teilfahrzeugen
üblicherweise eingebaut werden, um den Übergangsbereich zwischen
beiden Teilfahrzeugen in den Fahrzeugnutzraum einbeziehen zu
können. Findet ein unten offener, tunnelförmiger Faltenbalg
Anwendung, so ist es schwierig, den Übergangsbereich optimal
gegen Umwelteinflüsse abzuschirmen. Ist der Faltenbalg dagegen
zur optimalen Abschirmung des Übergangsbereiches gegen Umge
bungseinflüsse als ringsum geschlossene Röhre mit unterhalb
des Gelenks liegendem Boden ausgebildet, so ermöglicht die
Notwendigkeit, auf die Nickbewegungen Rücksicht zu nehmen,
einen nur geringen Abstand zwischen Balgboden und Fahrbahn,
was zu häufiger Beschädigung bzw. vorzeitigem Verschleiß des
Balgbodens führen kann. Findet ein Faltenbalg Anwendung, der
außer den Endrahmen für den Anschluß an den beiden Fahrzeugen
bzw. Teilfahrzeugen noch einen Mittelrahmen aufweist, sei es
um den Faltenbalg zu stabilisieren, sei es um ihn teilbar zu
machen, so kommt hinzu, daß der Mittelrahmen bei der üblichen
Zuordnung zum Gelenk sowohl bezüglich der Knick- als auch
der Nickbewegungen zwischen beiden Teilfahrzeugen stets auf
der Winkelhalbierenden gehalten werden muß, was einen erheb
lichen baulichen Aufwand mit sich bringen kann, insbesondere
dann, wenn der Balgmittelrahmen dem Gelenk obendrein quer
verschieblich zugeordnet werden soll, um die Kinematik der
Bewegungen zwischen den Teilfahrzeugen und die Kinematik
der Balgbewegung aufeinander abzustimmen.
Vor dem Hintergrund der oben geschilderten Schwierigkeiten,
die auftreten können, wenn sich Knickachse, Nickachse und
gegebenenfalls Wankachse im Zentrum der Drehkranzverbindung
schneiden, ist eine bekannte Lösung entstanden, bei der die
Nickachse in einem bestimmten Abstand vor oder hinter der
vertikalen Nickachse angeordnet ist und deshalb die die
Nickachse definierenden Bolzengelenke in Fahrzeuglängsrich
tung relativ zum Zentrum der Drehkranzverbindung versetzt
sind und außerdem einen radialen Abstand vom Außenumfang
der Drehkranzverbindung haben.
Entsprechende Überlegungen gelten auch bezüglich einer eben
falls bekannten Lösung für ein gattungsgemäßes Gelenkfahrzeug,
bei dem die Rahmen des Vorderwagens und des Hinterwagens
elastisch an der Drehkranzverbindung angeschlossen sind
(EP 0 475 341 A1). Diese Lösung hat jedoch den doppelten
Nachteil des erheblichen Bauaufwandes infolge der beiden
elastischen Anschlüsse vor allem aber unkontrollierter Fahr
zustände, die eine erhebliche Gefahrenquelle darstellen
können, insbesondere wenn auf Vorderwagen und Hinterwagen
ungleiche Vortriebskräfte wirken, indem beispielsweise ein
Gelenkomnibus als Schubgelenkbus ausgebildet ist, dessen
angetriebene Achse die des Hinterwagens ist oder indem ein
Gelenkomnibus mit angetriebener Hinterachse des Vorderwagens
sich auf einer Talfahrt befindet und der Vorderwagen stärker
als der Hinterwagen gebremst wird. Bei solchen Fahrtzuständen
kann auf das Heck des Vorderwagens eine nach unten gerichtete,
auf den Bug des Hinterwagens eine nach oben gerichtete Kraft
wirken, diese Kräfte, die die Drehkranzverbindung zu einer
Kippbewegung um die horizontale Querachse veranlassen, die
so groß werden kann, daß die Gelenkanschlüsse sogar überbe
lastet werden und ausreißen.
Dieser Problematik sieht sich der Fahrzeughersteller gegen
über, weil der große Aufwand die Herstellungskosten des
Gelenkfahrzeugs in die Höhe treibt und er für die Sicherheit
des Fahrzeugbetriebes verantwortlich ist. Dieser Problematik
sieht sich der Gelenkhersteller gegenüber, weil er sein
Gelenk angesichts dieser Problematik mit erhöhtem Aufwand
und demzufolge höheren Kosten herstellen muß und dieser
Problematik sieht sich schließlich der Faltenbalghersteller
gegenüber, weil er "seinen" Faltenbalg erhöhtem Verschleiß
ausgesetzt sieht.
Demzufolge ist es Aufgabe der Erfindung, eine Lösung vorzu
schlagen, die eine baulich einfache, betriebssichere und
verschleißarme Gelenkverbindung zwischen Vorderwagen und
Hinterwagen eines Gelenkfahrzeugs, insbesondere eines straßen
verkehrsfähigen Gelenkomnibusses möglich macht.
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus
den Patentansprüchen.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand der Zeichnung erläutert.
In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 einen Blick in den Übergangsbereich zwischen
den beiden Teilfahrzeugen eines Gelenk
omnibusses mit einer erfindungsgemäß ausge
bildeten Gelenkausbildung,
Fig. 2 den in Fig. 1 mit II bezeichneten Teilbereich
in größerer Darstellung,
Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie III-III in Fig.
sowie,
Fig. 4 schematische Darstellung zweier Gelenkversionen,
Fig. 5 zur Erläuterung eines Teilproblems, mit dem sich
die Erfindung befaßt,
Fig. 6 eine schematische Perspektivdarstellung einer
für besonders zweckmäßig erachteten Gelenk
ausbildung mit nur einseitig elastischer
Gelenkausbildung an einem Teilfahrzeug, das
der Vorderwagen ist,
Fig. 7 eine Einzelheit in einem bestimmten Betriebs
zustand und
Fig. 8 bis 10 Möglichkeiten einer Übergangsplattenlagerung,
die bei der erfindungsgemäßen Gelenkausbildung
besonders zweckmäßig ist.
Der vordere Wagen bzw. das vordere Teilfahrzeug eines Gelenk
omnibusses ist mit 1 bezeichnet, von diesem vorderen Teilfahr
zeug ist nur das hintere Ende schematisch dargestellt, es wird
unterstellt, daß dieses vordere Teilfahrzeug an jedem seiner
Enden eine Achse bzw. Achsgruppe hat.
Entsprechend ist das vordere Ende des hinteren Wagens bzw.
Teilfahrzeuges 2 schematisch dargestellt. Es wird unterstellt,
daß dieses hintere Teilfahrzeug nur an seinem hinteren, also
nicht dargestellten Ende mit einer Achse bzw. Achsgruppe ver
sehen ist.
Die Fahrtrichtung des Gelenkomnibusses bei normaler Vorwärts
fahrt ist in den Fig. 1 und 3 durch den Pfeil 3 gekennzeich
net. Der Antrieb des gesamten Gelenkomnibusses ist vorzugsweise
im hinteren Teilfahrzeug angeordnet. Er kann entweder auf eine
der Achsen bzw. Achsgruppen des vorderen Teilfahrzeugs ein
wirken, so daß der gesamte Gelenkbus "gezogen" wird, oder er
kann auf die Achse bzw. Achsgruppe des hinteren Teilfahrzeugs
einwirken, so daß der gesamte Gelenkomnibus "geschoben" wird.
Beide Teilfahrzeuge 1, 2 sind in einem Niederflur-Drehkranz
gelenk 4 miteinander verbunden, dessen äußerer und oberer
Drehring 5 dem hinteren Teilfahrzeug 2 zugeordnet ist. Dieser
Drehring 5 ist auf dem inneren und unteren Drehring des Dreh
kranzgelenks 4 abgestützt, der dem vorderen Teilfahrzeug 1
zugeordnet ist. Äußerer Drehring 5 und innerer Drehring sind
um die Hochachse 6 um einen Knickwinkel relativ gegeneinander
verdrehbar, so daß die beiden Teilfahrzeuge 1, 2 Knickbewegungen
um diese Hochachse 6 relativ zueinander ausführen können. Diese
Knickbewegungen werden bei gezogenem Gelenkomnibus gedämpft,
beim geschobenen Gelenkomnibus werden sie gesteuert unter Ein
schluß der Dämpfung.
Insoweit liegen baulich und funktionell übliche Verhältnisse
vor, so daß auf sie nicht näher eingegangen werden muß. Die
Vorrichtung zur Dämpfung bzw. Steuerung der Knickbewegungen
ist deshalb auch nur generell mit dem Bezugszeichen 7 bezeichnet.
Bei bisher üblichen Gelenkomnibussen ist der innere bzw. untere
Drehring des Drehkranzgelenks auf dem Untergestell des vorderen
Teilfahrzeuges aufgelegt und mit diesem verbunden, während in
zwei in Fahrzeugquerrichtung diametral gegenüberliegenden Be
reichen dem äußeren Drehring 5 horizontal nach außen gerichtete
Zapfen zugeordnet sind, die von Lageraugen an den Enden einer
gabelförmigen Traverse 8 drehbar umschlossen werden, die ihrer
seits fest dem Untergestell des hinteren Teilfahrzeugs 2 zuge
ordnet ist. Die gemeinsame, in Fahrzeugquerrichtung gerichtete
Längsachse 9 der Zapfen ist die Nickachse, um die beide Teil
fahrzeuge 1, 2 bei üblicher Gelenkausbildung in vertikaler Rich
tung relativ zueinander verschwenken können ("Nickbewegungen").
Zwischen den Bolzen können bei üblicher Gelenkausbildung Gummi
hülsen angeordnet sein, die Wankbewegungen zwischen beiden
Teilfahrzeugen also Relativbewegungen um die Längsachse 10
des Fahrzeugs zulassen. Diese Gummihülsen können auch durch
feste Zuordnung zu Bolzen und Hülsen und entsprechende Tordier
barkeit die Nickbewegungen ermöglichen und dabei keine Wank
bewegungen zwischen den beiden Teilfahrzeugen zulassen oder
durch entsprechende Druckverformbarkeit solche Wankbewegungen
zulassen.
Hochachse 6, Querachse 9 und Längsachse 10 schneiden sich dabei
zumindest etwa im Mittelpunkt des Drehkranzgelenkes 4.
Abweichend von dieser bisher allgemein üblichen Lösung ist
nun die Traverse 8 an beiden Enden ihrer Gabelzinken starr
am äußeren Drehring 5 angeschlossen und zwar in Bereichen,
in denen bei bekannten Fahrzeugen die oben beschriebenen
Bolzengelenke angeordnet sind, d. h. symmetrisch zur Querachse
9. Es handelt sich um einfache Schraubverbindungen 20. Anderer
seits ist die Traverse 8 nicht mehr starr am Untergestell des
hinteren Teilfahrzeugs 2 angeschlossen, sondern über ein
Gummielement 11. Dieses Gummielement besteht vorzugsweise
aus zwei im Querschnitt dreieckigen Leisten, wobei die Hypo
thenusen der beiden Leistenquerschnitte etwa einen Abschnitt
eines Zylinders bilden, dessen Längsachse die Querachse 9
ist. In entsprechender Weise ist nicht mehr entsprechend
dem Stand der Technik der innere bzw. untere Drehring des
Drehkranzgelenks 4 auf dem Untergestell des vorderen Teil
fahrzeugs 1 aufgelegt und starr an diesem befestigt. Der
untere, innere Drehring ist statt dessen ebenfalls einer
der Traverse 8 ähnlichen Traverse 12 aufgelegt und starr
mit dieser verbunden, die ihrerseits über ein dem Gummiele
ment 11 entsprechendes Gummielement 13 am hinteren Ende
des vorderen Teilfahrzeugs gelagert ist.
Die Gummielemente bestehen aus einem elastischen Werkstoff,
für den Gummi nur als Gattungsbezeichnung gewählt ist. Seine
Eigenschaften sind so bestimmt, daß zwischen vorderem und
hinterem Teilfahrzeug Zug- und Druckkräfte in und entgegen
der Richtung des Pfeils 3 übertragen werden können. Die
beiden Gummielemente lassen außerdem die notwendigen Nick
bewegungen zwischen beiden Teilfahrzeugen zu. Die Gummiele
mente lassen schließlich die notwendigen Wankbewegungen
zwischen beiden Teilfahrzeugen 1, 2 zu. Knickbewegungen zwi
schen beiden Teilfahrzeugen um die Hochachse 6 werden schließ
lich wie beim Stand der Technik durch Relativbewegungen zwi
schen innerem und äußerem Drehring des Drehkranzgelenkes 4
ermöglicht.
Bevorzugt ist jedoch eine Lösung, bei der nur zwischen einem
der Teilfahrzeuge 1, 2 und dem ihm zugehörigen Drehring bzw.
-kranz des Drehkranzgelenkes 4 in der beschriebenen Weise
eine elastische Verbindung vorgesehen ist. Dabei ist die
noch mehr bevorzugte Lösung die, bei der die Traverse 8
sowohl am hinteren Teilfahrzeug 2 als auch an dem äußeren
Drehring bzw. Drehkranz 5 starr befestigt und der innere
Drehring bzw. Drehkranz an dem vorderen Teilfahrzeug 1 in
der beschriebenen Weise angeschlossen ist.
Ist nun im Bereich zwischen beiden Teilfahrzeugen 1, 2 in
üblicher Weise eine Übergangsbrücke 14 angeordnet und ist
der Übergangsbereich zwischen beiden Teilfahrzeugen von
einem Faltenbalg 15 umschlossen, der mit Endrahmen an den
einander zugekehrten Stirnseiten beider Teilfahrzeuge be
festigt ist, so ergibt sich folgende Problematik.
Ist die Traverse 8 starr am hinteren Teilfahrzeug 2 befestigt
und mit Bolzengelenken um die Querachse 9 drehbar am äußeren
Drehring 5 angeschlossen, so muß zwischen dem Drehkranzgelenk
4 und dem Boden des Faltenbalges ein relativ großer Abstand
eingehalten werden, um beim Nicken des hinteren Teilfahrzeugs
2 um die Querachse 9 gegenüber dem vorderen Teilfahrzeug 1
und dem dabei eintretenden Schwenken der Traverse 8 um die
Querachse 9 die Traverse 8 nicht am Boden des Faltenbalgs
anstoßen zu lassen. Der Abstand zwischen Faltenbalgboden
und Fahrbahn 17 ist entsprechend gering und die Gefahr groß,
daß der Faltenbalgboden in häufige Berührung mit der Fahr
bahn 17 kommt. Erfahrungsgemäß verschleißt der Boden des
Faltenbalgs wesentlich vor den Seitenwänden und dem Dach
des Faltenbalges, er muß mit erheblichem Aufwand ausgewech
selt werden.
Wird der Innenring des Drehkranzgelenks 4 am vorderen Teil
fahrzeug 1 und/oder der Außenring 5 des Drehkranzgelenks 4
am hinteren Teilfahrzeug über ein Gummigelenk 11 bzw. 13
am vorderen bzw. hinteren Teilfahrzeug angelenkt, muß auf
entsprechend große Schwenkbewegungen keine Rücksicht genommen
werden, der Faltenbalgboden kann viel näher an das Drehkranz
gelenk 4 herangerückt und entsprechend von der Fahrbahn 17
entfernt angeordnet sein, die Gefahr seiner vorzeitigen Zer
störung durch häufige Fahrbahnkontakte ist deutlich gemindert.
Der Vorteil ist erreichbar, wenn entweder der Innenring
des Drehkranzgelenks 4 am Vorderwagen 1 oder der Außenring 5
des Drehkranzgelenks 4 am Hinterwagen 2 elastisch angeschlos
sen ist, wobei diese Lösung gegenüber der Lösung, bei der
sowohl der Innenring des Drehkranzgelenks 4 am Vorderwagen 1
als auch der Außenring 5 des Drehkranzgelenks 4 am Hinter
wagen 2 elastisch angeschlossen sind, den zusätzlichen Vor
teil baulicher Einfachheit und eines exakter voraussehbaren
Fahrverhaltens hat, u. a. deswegen, weil im zweiten Fall
durch die beiden elastischen Elemente 11, 13 (Fig. 3) zwei
Nickachsen (horizontale Querachsen, um die die Teilfahrzeuge
relativ zueinander nicken, wenn beispielsweise eine Boden
querwelle überfahren wird) definiert sind, während im ersten
Fall nur eine solche Nickachse definiert ist.
Die Gefahr vorzeitiger Zerstörung des Balgbodens durch häufi
gen Fahrbahnkontakt ist dann zusätzlich gemindert, wenn in
weiterer Ausgestaltung der Erfindung der Faltenbalg in seinem
Bodenbereich Falten geringerer Höhe als im Dach- und Seitenwand
bereich aufweist.
Die Erfindung erbringt den weiteren Vorteil, einfacher zu
sein als bisherige Lösungen mit Bolzengelenken in den Be
reichen 20 und ein niedrigeres Drehkranzgelenk zu ermöglichen.
Die einfachere Bauweise ergibt sich aus dem Umstand, daß
die Gummigelenke 11, 13 und insbesondere nur ein solches
Gummigelenk zwischen den Traversen 8, 12, gegebenenfalls
8 oder 12 und den beiden Teilfahrzeugen 1, 2, gegebenenfalls
einem dieser Teilfahrzeuge einfacher sind bzw. ist als die
Bolzengelenke zwischen der Traverse 8 und dem äußeren Drehring
5. Auch die Störanfälligkeit und die Notwendigkeit der Wartung
sind geringer. Die niedrigere Bauweise des Drehkranzgelenks
4 ergibt sich daraus, daß die Bolzengelenke einen höheren
äußeren Drehring 5 erfordern als der starre Anschluß 20
der Traverse 8 am äußeren Drehring 5 bzw. eine äquivalente
Bauweise. Das Gewicht der Anordnung wird niedriger gehalten
werden können als bei den bisherigen Anordnungen mit den
Bolzengelenken.
Schließlich besteht noch ein wesentlicher Vorteil darin,
daß dem Faltenbalg 15 ein Mittelrahmen 16 zugeordnet werden
kann, der zwar im unteren Bereich dem Drehkranzgelenk 4
gegenüber querverschieblich (in Richtung der Nick- oder
Querachse 9), im übrigen aber winkelfest dem Drehkranzge
lenk 4 zugeordnet sein kann und trotzdem immer entsprechend
der Winkelhalbierenden des Nickwinkels steht; bei den bisher
üblichen Anordnungen ist dies nur mit einer aufwendigen
Lenkerführung zu erzielen. Der Mittelrahmen 16 kann allein
der Stabilisierung des zwischen seinen Endrahmen einteiligen
Balges dienen oder außerdem der Verbindung zweier Balghälften
18, 19 dienen, von denen jeweils eine mit ihrem Endrahmen
einem der beiden Teilfahrzeuge 1,2 zugeordnet ist.
Kommen die beiden Gummigelenke 11, 13 zur Anwendung, um den
Nickwinkel anteilig vom vorderen Gummigelenk 13 und vom
hinteren Gummigelenk 11 aufgenommen zu haben, so hat jedes
Gummigelenk etwa die Form eines Schalenabschnittes, dessen
Mittelachse die Mitte des Drehkranzgelenks 4 schneidet und
jedes Gummigelenk 11 bzw. 13 kann ein zwischen zwei gekrümmten
Metallplatten einvulkanisiertes Elastomerelement sein oder
jedes Gummigelenk kann aus zwei entsprechend aufgebauten,
im Querschnitt dreieckigen Leisten (wie bereits erwähnt)
bestehen, womit eine insoweit baulich einfachere Lösung
aufgezeigt ist.
Der Mittelbügel 16 hält den Faltenbalg 15 in jeder Fahr
situation in sicherem Abstand zur Fahrbahn 17 winkelhal
bierend zum Knickwinkel, winkelhalbierend zum Nickwinkel
durch seine vertikale Zentrierung und im jeweils spannungs
freien Zustand bezogen auf seitlichen Versatz durch die
untere Verschiebeführung 21 gegenüber dem die Knickbewegun
gen der beiden Teilfahrzeuge 1, 2 zulassenden Drehkranzge
lenk 4.
Treten bei der vorbeschriebenen Lösung an den beiden Teil
fahrzeugen, d. h. Vorderwagen und Hinterwagen ungleiche An
triebsmomente auf, die nicht oder nur unvollkommen kompen
siert werden, indem beispielsweise während der Talfahrt
bei einem Gelenkfahrzeug mit angetriebener Hinterachse des
Vorderwagens der Hinterwagen den Vorderwagen schiebt und
die Knickstabilisierung unzulänglich ist, so können im Heck
bereich des Vorderwagens Kippmomente M1 auftreten, die das
Heck des Vorderwagens nach unten drücken, während im Bugbe
reich des Hinterwagens gleichgerichtete Momente M2 auftreten,
die den Bug des Hinterwagens nach oben drücken (Fig. 4).
Auf das Drehkranzgelenk wirkt ein Schwenkmoment M3, durch
das das Drehkranzgelenk in sich und in seinen Anschlüssen
belastet und es besteht die Gefahr der Zerstörung, zumindest
aber Beschädigung des Drehkranzgelenks und seiner Anschlüsse.
Diese Gefahr besteht insbesondere bei Anwendung sowohl des
Gummigelenks 13 als auch des Gummigelenks 11.
Dieser Gefahr wird nun erfindungsgemäß auf zwei mögliche
Arten begegnet. Bei der einen Lösung werden die beiden elasti
schen Anschlüsse beibehalten, eine zweckentsprechende Steue
rung sorgt jedoch dafür, daß die Momente M1 und M2 einander
entgegengerichtet wirken und einander aufheben (Fig. 5). Bei
der anderen Lösung mit nur einem der elastischen Anschlüsse,
bei der nur der Außenring des Drehkranzgelenks am Hinterwagen
oder der Innenring des Drehkranzgelenks am Vorderwagen über
ein elastisches Element ("Gummigelenk") der dargestellten
Art angeschlossen wird, ist die Gefahr der Ausbildung solcher
Kippmomente so gering, daß auf eine entsprechende Maßnahme
verzichtet werden kann. Es ist damit ein weiterer wesent
licher Vorteil des nur einseitigen elastischen Anschlusses
des Drehkranzgelenks 4 am Vorderwagen 1 oder am Hinterwagen
2 mit dem elastischen Element 11 oder 13 aufgezeigt.
Um zu dem Ergebnis gemäß Fig. 5 zu kommen, kann das Prinzip
eines Lenkerstängenpaares zur Anwendung kommen, von dem
jede Lenkerstange am einen Ende am Vorderwagen 1 und am
anderen Ende am Hinterwagen 2 angelenkt ist und beide Lenker
stangen des Lenkerstangenpaares zwischen ihren Enden in der
horizontalen Quermittelebene des Drehkranzgelenks 4 einander
kreuzen. Im Fall der Fig. 4 ist das Moment M3 die Summe der
Momente M1 und M2, im Fall der Fig. 5 ist der Moment M3 die
Differenz der Momente M1 und M2.
Nachfolgend wird nun eine Gelenkverbindung beschrieben,
die dann besonders zweckmäßig ist, wenn nur eine einseitig
elastische Anbindung des Drehkranzgelenks am einen der beiden
Teilfahrzeuge infrage kommen soll und zwar die elastische
Lagerung des Drehkranzgelenks 4 am Vorderwagen 1 (Fig. 6).
Die vertikale Schwenkachse ist wieder mit 6 bezeichnet,
die horizontal in Fahrzeugquerrichtung verlaufende Nickachse
ist mit 9 bezeichnet und die horizontal in Fahrzeuglängsrich
tung verlaufende Wank- und Fahrzeuglängsachse mit 10. Der
Pfeil 3 kennzeichnet die Fahrtrichtung bei üblicher Vor
wärtsfahrt. Der Innenring des Drehkranzgelenks 4 ist auf
einer steifen horizontalen Platte 30 befestigt, die ihrer
seits an der Traverse 8 sitzt, die am Gegenende zur Platte 30,
d. h. dem dem Vorderwagen 1 zugekehrten Ende, in einer vertikal
angeordneten Platte 31, der Vorderwagenanbindung, endet.
Die Zuordnung der Vorderwagenanbindung 31 zum Vorderwagen 1
erfolgt über Gruppen von grundsätzlich gleich aufgebauten
Metall-Gummi-Metallelementen, wobei jeweils eines dieser
Metall-Gummi-Metallelemente in an sich bekannter Weise eine
Gummiplatte 32 aufweist, die zwischen zwei starren Platten
33, 34 befestigt ist. Die Platten 33, 34 sind bevorzugt und
üblicherweise Metallplatten, zwischen denen die Gummiplatte
32 einvulkanisiert ist, obwohl auch andere Materialien und
Befestigungsweisen möglich sind und insoweit die Bezeichnung
"Metallplatte" nur eine Gattungsbezeichnung ist.
Zwei solcher Metall-Gummi-Metallelemente 35, 36 sind nun
horizontal unmittelbar neben der lotrechten Fahrzeuglängs
mittelebene, in der die Wankachse 10 liegt, symmetrisch
zu dieser angeordnet. Die unteren Metallplatten der Metall-
Gummi-Metallelemente 35, 36 sind auf dem Vorderwagen 1 abge
stützt, während sich auf den oberen Metallplatten der Metall-
Gummi-Metallelemente 35, 36 der Hinterwagen 2 abstützt. Da
der Vorderwagen 1 an jedem Ende eine Achse bzw. Achsgruppe
hat, der Hinterwagen jedoch nur am hinteren Ende und der
Innenring des Drehkranzgelenks 4 auf der Platte 30 gehalten
und damit dem Vorderwagen 1 zugeordnet ist, während der
Außenring des Drehkranzgelenkes 4 dem Hinterwagen 2 zugeordnet
ist und sich auf dem Innenring abstützt, werden die vertikalen
Abstützkräfte des Hinterwagens 2 über die Metall-Gummi-Metall
elemente 35, 36 in den Vorderwagen 1 eingeleitet. Die Gummi
platten der Metall-Gummi-Metallelemente 35, 36 werden dabei
durch Druckkräfte beansprucht.
Bei entsprechender Schubsteifigkeit der Gummiplatten der
Metall-Gummi-Metallelemente 35, 36 können diese Metall-
Gummi-Metallelemente 35, 36 auch um 90° gedreht angeordnet
sein.
Die Zuordnung der Metall-Gummi-Metallelemente 35, 36 zum
Vorder- und Hinterwagen kann funktionsgerecht in jeder be
liebigen Weise erfolgen, so daß davon abgesehen wird, eine
solche Lösung im einzelnen zu zeigen.
Seitlich von den Metall-Gummi-Metallelementen 35, 36, aber
wiederum symmetrisch zur Fahrzeuglängsmittelebene, näher
bzw. nahe an der vertikalen Fahrzeugaußenkontur sind nun
weitere Metall-Gummi-Metallelemente 37, 38 angeordnet. Während
aber die Metall-Gummi-Metallelemente 35, 36 hauptsächlich so
drucksteif sind, daß sie die Abstützkräfte des Hinterwagens
2 auf den Vorderwagen 1 übertragen können, sind die Metall-
Gummi-Metallelemente 37, 38 in Fahrzeuglängsrichtung so druck
steif, daß sie Brems- und Antriebskräfte zwischen beiden Teil
fahrzeugen 1,2 ohne zu große Relativbewegungen in Fahrzeug
längsrichtung übertragen können, sie sind also funktionell
und gegebenenfalls sogar physisch gegenüber den Metall-
Gummi-Metallelementen 35, 36 um 90° gedreht angeordnet. Sie
sind damit in vertikaler Richtung relativ schubweich, um
Wankbewegungen zwischen beiden Teilfahrzeugen um die Wank
achse 10 möglichst wenig zu behindern; diesem gewollten Ver
halten kommt auch die Anordnung der Metall-Gummi-Metallele
mente 37, 38 relativ weit außen entgegen.
Um nun Nickbewegungen zwischen beiden Teilfahrzeugen 1, 2
in Grenzen zuzulassen, jedoch die Nickwege angemessen zu
begrenzen, sind die Metall-Gummi-Metallelemente 37, 18 durch
eine starre Zwischenplatte 39 geteilt, oder zu beiden Seiten
der Zwischenplatte 39 ist ein Metall-Gummi-Metallelement 37, 38
angeordnet mit der Zwischenplatte 39 als gemeinsamer einer
Deckplatte. Dabei sind die äußeren Deckplatten 33, 34 mit dem
Vorderwagen 1 verbunden, während die Zwischenplatte 39 beider
Metall-Gummi-Metallelemente 37, 38 mit dem Hinterwagen 2 ver
bunden sind. Die funktionsgerechte Verbindung kann auch
hier wieder beliebig erfolgen, so daß von der Darstellung
einer Möglichkeit abgesehen werden kann.
Bei Nickbewegungen zwischen beiden Teilfahrzeugen 1, 2 werden
nun die Metall-Gummi-Metallelemente 37, 38 in der in Fig. 7
dargestellten Weise zug- und druckverformt (wo die Gummi
platten der Metall-Gummi-Metallelemente 37, 38 bei der Über
tragung von Schubkräften druck-, bei der Übertragung von
Zugkräften zugverformt werden), so daß eine gute Nickmöglich
keit mit einer guten Dämpfungscharakteristik dieser Bewegungen
einhergeht.
Für die Zuordnung einer Übergangsplatte 40 zu der Gelenkver
bindung wird erfindungsgemäß die Ausbildung nach einer der
Fig. 8 bis 10 mit den Figurengruppen (a) und (b) vorge
schlagen.
Bei der Lösung gemäß Fig. 8(a) und 8(b) (Draufsicht bzw.
Seitenansicht) ist die Übergangsplatte 40 in einer Lagerung
41 so am Vorderwagen gehalten, daß sie aus der horizontalen
Position (Fig. 8(b)1) nach oben (Fig. 8(b)2) und unten
(Fig. 8(b)3) verschwenkt werden kann, wenn die Teilfahr
zeuge relativ zueinander Nickbewegungen ausführen. Eine
Abstützung der Übergangsplatte auf dem Hinterwagen 2 ist
nicht vorgesehen.
Bei der Lösung nach Fig. 9(a) und 9(b) ist die Übergangs
platte 40 zur Entlastung der Lagerung 41 mit dem der Lagerung
41 abgekehrten Ende in einer Schiene 42 des Hinterwagens 2
abgestützt, wobei sich Übergangsplatte 40 und Schiene 42
in horizontaler Ebene relativ zueinander bewegen können,
um Knickbewegungen zwischen beiden Teilfahrzeugen nicht
unzulässig zu behindern.
Im Fall der Fig. 8, 9 ist die Lagerung 41 im wesentlichen
ein Scharnier mit in horizontaler Fahrzeugquerrichtung wei
sender Scharnierachse.
Bei der Lösung gemäß Fig. 10 ist das Scharnier eine Gummi
platte, wobei die Abstützung der Übergangsplatte 40 auf
dem Hinterwagen 2 in der gleichen Weise wie bei der Anord
nung gemäß Fig. 9 erfolgt. Diese Anordnung hat den Vorteil
praktischer Wartungsfreiheit, baulicher Einfachheit und
bestmöglicher Berücksichtigung aller betriebsbedingten Rela
tivbewegungen. Die Gummiplatte ist in Fahrzeuglängsrichtung
drucksteif, in den anderen Richtungen schubweich.
Gegebenenfalls ist es zweckmäßig, die Metall-Gummi-Metall
elemente 35, 36 in der Weise spitzdachförmig anzuordnen,
daß der First des "Daches" in der lotrechten Fahrzeugslängs
mittelebene liegt und die Metall-Gummi-Metallelemente 35, 36
von dieser Firstlinie aus symmetrisch nach beiden Seiten
abfallen. Diese Lösung könnte Funktionsvorteile haben, in
dem ausreichende Härte gegenüber den Auflagekräften des
Hinterwagens gegeben ist, gleichzeitig aber Wankbewegungen
auch von den Metall-Gummi-Metallelementen 35, 36 nur ein
geringer Widerstand entgegengesetzt wird, unter dem "Dach"
jedoch Einbauraum für Funktionsleitungen geschaffen ist.
Wird die Lösung gemäß Fig. 10 bei einem Drehkranzgelenk mit drei Drehringen
angewendet, so ist die Schiene 42 vorzugsweise statt direkt dem hinteren
Fahrzeug zugeordnet zu sein, vorzugsweise dem dritten Drehring zugeordnet,
der zwischen dem dem Vorderwagen und dem dem Hinterwagen zugeordneten Drehring
angeordnet ist.
Claims (21)
1. Gelenkverbindung zwischen zwei Fahrzeugen mit einem Dreh
kranzgelenk mit zwei Drehkränzen, von denen je einer einem
der beiden Fahrzeuge zugeordnet ist und die um eine vertikale
Knickachse gegeneinander verdrehbar sind, um Knickbewegungen
zwischen beiden Fahrzeugen möglich zu machen, wobei elastische
Teile, vorzugsweise Gummielemente, weitere Bewegungen zwischen
beiden Fahrzeugen ermöglichen, dadurch gekennzeichnet, daß
der eine der beiden Drehkränze mit dem ihm zugehörigen Fahr
zeug starr verbunden ist, während der andere der beiden Dreh
kränze mit dem ihm zugehörigen Fahrzeug über die elastischen
Teile verbunden ist, die wie folgt ausgelegt bzw. angeordnet
sind:
- a) in Fahrzeuglängsrichtung gerichtete Kräfte, also insbesondere Brems- und Antriebskräfte werden zwischen beiden Fahrzeugen unter Zug- bzw. Druckbeanspruchung elastischer Teile über tragen, die unter dem Einfluß von Druckkräften relativ wenig elastisch verformbar sind,
- b) Nickbewegungen zwischen beiden Fahrzeugen um eine horizontal in Fahrzeugquerrichtung gerichtete Nickachse führen zu Zug- und Druckverformungen von elastisch verformbaren Elementen,
- c) gegebenenfalls werden Wankbewegungen zwischen beiden Fahrzeugen um eine horizontal in Fahr zeuglängsrichtung gerichtete Wankachse als Schubverformungen von elastisch verformbaren Elementen aufgenommen,
- d) vertikale Abstützkräfte zwischen beiden Fahr zeugen führen zumindest überwiegend zur Druck verformung elastisch verformbarer Elemente, die unter dem Einfluß von Druckkräften relativ wenig verformbar sind.
2. Gelenkverbindung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch
ein elastisches Teil zwischen einem der Drehringe und
dem ihm zugehörigen Fahrzeug, das in Fahrzeuglängsrichtung
zug- bzw. druckverformbar ist und das in vertikaler und
Fahrzeugquerrichtung schubverformbar ist.
3. Gelenkverbindung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch
ein elastisches Teil bzw. eine Gruppe elastischer Teile,
die in vertikaler Richtung druckverformbar, zumindest
aber überwiegend druckverformbar, in Fahrzeuglängsrichtung
schubverformbar und in Fahrzeugquerrichtung schubverform
bar oder schub- und druckverformbar sind und gekennzeichnet
durch eine Gruppe elastischer Teile, die in Fahrzeuglängs
richtung druckverformbar, in Fahrzeugquerrichtung und in
vertikaler Richtung schubverformbar sind.
4. Gelenkverbindung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das erste elastische Teil bzw. die Gruppe erster elasti
scher Teile symmetrisch zur lotrechten Fahrzeuglängsmittel
ebene von dieser durchdrungen bzw. unmittelbar zu beiden
Seiten aber lotrechten Fahrzeuglängsmittelebene angeordnet
sind, während die elastischen Teile der Gruppe zweiter
elastischer Teile symmetrisch zur lotrechten Fahrzeug
längsmittelebene zu beiden Seiten des ersten elastischen
Teils bzw. der Gruppe erster elastischer Teile angeordnet
sind.
5. Gelenkverbindung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Gruppe erster elastischer Teile von zwei Metall-
Gummi-Metallelementen gebildet wird.
6. Gelenkverbindung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß zwei Gruppen zweiter elastischer Teile von
je zwei Metall-Gummi-Metallelementen zu beiden Seiten
der lotrechten Fahrzeuglängsmittelebene und des ersten
elastischen Teiles bzw. der Gruppe erster elastischer
Teile gebildet wird.
7. Gelenkverbindung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß Metall-Gummi-Metallelemente der Gruppe erster
elastischer Teile bzw. ein erstes Metall-Gummi-Element mit
den Metallplatten in Fahrzeuglängsrichtung aufeinander
folgend angeodnet sind, denen bzw. dem gegenüber gleiche
Metall-Gummi-Metallelemente der zweiten Gruppe elastischer
Teile um 90° gedreht angeordnet sind.
8. Gelenkverbindung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß zwei Metall-Gummi-Metallelemente der
ersten Gruppe elastischer Teile spitzdachförmig angeordnet
sind derart, daß der First des Spitzdaches in der lot
rechten Fahrzeuglängsmittelebene liegt.
9. Gelenkverbindung nach einem der Ansprüche 5 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Gummiteile der Metall-
Gummi-Metallelemente durch eine feste mittlere Platte
unterteilt sind, daß die mittlere Platte jedes Metall-
Gummi-Elementes der ersten Gruppe im wesentlichen parallel
zu den Außenplatten verläuft, wobei die Außenplatten
mit dem einen der beiden Fahrzeuge bzw. dem Gelenkteil,
die mittlere Platte mit dem Gelenkteil bzw. dem Fahrzeug
verbunden ist.
10. Gelenkverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
daudrch gekennzeichnet, daß die Zuordnung der elastischen
Teile zum äußeren Drehkranz des Drehkranzgelenks über
einen an sich bekannten, jedoch starr am äußeren Dreh
kranz befestigten gabelförmigen Bügel erfolgt, dessen
Zinken dem Drehkranz zugeordnet sind und dessen dem Dreh
kranz abgekehrte Basis über die elastischen Teile dem
Fahrzeug zugeordnet ist.
11. Gelenkverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Fahrzeuge Vor-
und Nachläufer eines Gelenkomnibusses sind.
12. Gelenkverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 11 und
Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das eine der
beiden Fahrzeuge an jedem seiner Enden eine Achse auf
weist, auf dessen hinterem Ende in dem Gelenk das andere
Fahrzeug mit seinem vorderen Ende aufgesattelt ist, und
nur am hinteren Ende eine Achse aufweist.
13. Gelenkverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
gekennzeichnet durch ihre Anordnung oberhalb des Bodens
eines Faltenbalges, der als geschlossene Röhre zwischen
beiden Fahrzeugen angeordnet und mit einem Endrahmen
dem einen, mit einem zweiten Endrahmen dem anderen der
beiden Fahrzeuge zugeordnet ist.
14. Gelenkverbindung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß der Faltenbalg einen mittleren Rahmen im Bereich
der Mitte zwischen beiden Endrahmen aufweist, der dem
Gelenk seitenverschieblich aber winkelsteif zugeordnet
ist.
15. Gelenkverbindung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Faltenhöhe des Faltenbalgs im Bodenbereich nie
driger als im Bereich der Seitenwände und des Daches
ist.
16. Gelenkverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß Vertikalbewegungen zwischen
den beiden Fahrzeugen im Bereich der Gelenkverbindung
oder Kippbewegungen der Gelenkverbindung um eine hori
zontale Querachse zwangsweise gesteuert werden.
17. Gelenkverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß der eine Drehkranz am einen
Fahrzeug, der andere Drehkranz am anderen Fahrzeug in
gleicher Weise über elastische Teile angeschlossen ist.
18. Gelenkausbildung nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
gekennzeichnet durch die Zuordnung einer Übergangsplatte,
die am einen der beiden Fahrzeuge in einer horizontalen
Mittellage gehalten, nach oben und unten schwenkbar ge
lagert ist, und sich frei austragend über das andere
der beiden Teilfahrzeuge erstreckt.
19. Gelenkausbildung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
daß die Übergangsplatte horizontal verschiebbar auf dem
zweiten der Teilfahrzeuge abgestützt ist.
20. Gelenkausbildung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Lagerung der Übergangsplatte am einen
der beiden Fahrzeuge mittels eines Gummilagers erfolgt,
das in Fahrzeuglängsrichtung druckverformbar, in verti
kaler und Fahrzeugquerrichtung schubverformbar ist.
21. Gelenkausbildung nach einem der Ansprüche 18 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß die Übergangsplatte am Vor
derwagen gelenkig gelagert ist.
Priority Applications (3)
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| DE4215065 | 1992-05-07 | ||
| DE4220777 | 1992-06-25 | ||
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