DE4219995A1 - Vorrichtung zum Entfernen von Unkräutern, insbesondere von Gartenunkräutern - Google Patents
Vorrichtung zum Entfernen von Unkräutern, insbesondere von GartenunkräuternInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Entfernen von
Unkräutern, insbesondere von Gartenunkräutern.
Bekannt ist, Unkräuter im Garten entweder chemisch zu
beseitigen oder manuell durch Herausziehen. Zur Unterstützung
des Herausziehens von Unkräutern und insbesondere, um die
Unkräuter leichter aus dem Boden lösen zu können, sind
verschiedene mechanische Hilfsmittel bekannt, wie z. B.
Grubber oder auch Stecheisen. Allen diesen mechanischen
Hilfsmitteln ist jedoch gemein, daß das eigentliche Entfernen
der Unkräuter nur durch das manuelle Erfassen des jeweiligen
Unkrauts erfolgen kann.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine
Vorrichtung zum Entfernen von Unkräutern, insbesondere von
Gartenunkräutern, zu schaffen, mit der es nicht mehr
erforderlich ist, die Kräuter von Hand erfassen zu müssen.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine
Greifvorrichtung zum Erfassen des Unkrauts, sowie einer
Betätigungsvorrichtung für die Greifvorrichtung. Mit Hilfe
einer derartigen Vorrichtung kann das Unkraut aus dem
Gartenboden entfernt werden, ohne daß hierbei das Unkraut mit
den Händen in Berührung kommt, was besonders vorteilhaft ist,
wenn es sich um Unkräuter handelt, die eine Hautreizung
bewirken, wie z. B. Brennesseln, Disteln oder dergleichen.
Nach einer ersten Ausführungsform weist die Greifvorrichtung
zwei flachzangenförmig ausgebildete Zangenbacken auf, durch
die das Unkraut ergriffen und herausgezogen wird.
Im einzelnen besitzt hierbei die eine Zangenbacke einen
Zangenkopf, der schwenkbar an einem Träger angeordnet ist,
wobei der Zangenbackenkopf mit der Betätigungsvorrichtung in
Verbindung steht. Durch einen entsprechend lang ausgebildeten
Träger wird erreicht, daß es beim Entfernen des Unkrauts
nicht mehr erforderlich ist sich zu bücken, bzw. Unkräuter
auch an unzugänglichen Stellen entfernt werden können.
Die Betätigungsvorrichtung umfaßt hierbei zum einen ein
Kraftübertragungselement, wie beispielsweise ein Drahtseil
oder einen Draht, das exzentrisch zur Schwenkachse des
Zangenbackenkopfes am Zangenbackenkopf angeordnet ist. Zum
anderen weist die Betätigungsvorrichtung einen Hebel auf, der
mit dem Kraftübertragungselement verbunden ist, wobei der
Hebel im Griff angeordnet ist und auch am Griff betätigbar
ist. Um eine Spreizstellung der beiden Zangenbacken zu
ermöglichen, umfaßt die Betätigungsvorrichtung ebenfalls eine
Feder, die mit ihrem einen Ende am Träger befestigt ist, und
die an ihrem anderen Ende exzentrisch zur Schwenkachse des
Zangenkopfes an diesem angelenkt ist.
Um zu gewährleisten, daß die Zangenbacken in die Erde
einführbar sind, sind diese endseitig keilförmig ausgebildet.
Damit nicht allzuviel Boden zusammen mit dem Unkraut erfaßt
wird, weisen die Zangenbacken seitliche Kerben auf, d. h. daß
die eigentliche Fläche der Zangenbacken, durch die das
Unkraut erfaßt wird, aufgrund der Kerben relativ gering ist.
Dies insbesondere dann, wenn die Kerben zu beiden Seiten der
Zangenbacken auf gleicher Höhe angeordnet sind und ebenfalls
die Kerben der einen Zangenbacke auf gleicher Höhe mit denen
der anderen Zangenbacke liegen. Darüber hinaus sind die
Zangenbacken mit einer Riffelung versehen, um ein sicheres
Erfassen des Unkrauts zu gewährleisten.
Bei einer Vorrichtung ohne Träger (zweite Ausführungsform)
besteht die Betätigungsvorrichtung aus zwei an den
Zangenbacken angeordneten Griffen, wobei die Griffe nach Art
einer Zange miteinander verbunden sind. Um die Griffe in
Spreizstellung zu halten, ist zwischen den Griffen ein
federndes Element, z. B. eine Feder, vorgesehen.
Eine dritte Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, daß
die beiden Zangenbacken jeweils mit einem Auswerfer versehen
sind. Durch diesen Auswerfer wird gewährleistet, daß an den
Zangenbacken anhaftendes Unkraut von den Zangenbacken
entfernt werden kann. Im einzelnen sind die beiden
Zangenbacken mit einem Zangenbackenkopf versehen, der
schwenkbar an einem Träger angeordnet ist; hierbei stehen die
Zangenbackenköpfe, die zur Erzeugung einer zangenartigen
Bewegung auf die jeweils gegenüberliegende Zangenbacke
gerichtet sind, mit einer Betätigungsvorrichtung in
Verbindung. Jede Zangenbacke weist eine Längsnut auf, in der
der Auswerfer längsverschieblich gelagert ist. Die
Längsverschieblichkeit der Auswerfer relativ zu der
jeweiligen Zangenbacke wird dadurch erreicht, daß der
Auswerfer einen Auswerferkopf aufweist, der gelenkig mit dem
Zangenbackenkopf der jeweils gegenüber liegenden Zangenbacke
verbunden ist. Die Auswerfer selbst sind durch eine Zugfeder
miteinander verbunden, durch die die Auswerfer im Nutgrund
anliegend gehalten werden. Der Nutgrund der Längsnut der
Zangenbacke ist hierbei zur Spitze hin schräg zulaufend
ausgebildet, wobei die Auswerfer durch die Feder auf dem
Nutgrund geführt werden, wenn die Greifvorrichtung betätigt
wird.
Die Betätigungsvorrichtung umfaßt im einzelnen zwei Arme, die
jeweils gelenkig mit einem Zangenbackenkopf verbunden sind,
wobei die Arme an einem Mitnehmer gleichfalls gelenkig
angeordnet sind, der durch den Träger geführt und entgegen
der Kraft einer Feder auslenkbar ist. Der Mitnehmer selbst
ist durch ein in dem Träger geführtes Kraftübertragungsglied
mit einem Hebel verbunden, der in einem am Träger
angeordneten Griff untergebracht ist.
Die Arbeitsweise dieser Vorrichtung ist wie folgt:
Bei Erfassen des Unkrauts durch die Greifvorrichtung,
bestehend aus den beiden Zangenbacken, werden bei der
Schließbewegung der Zangenbacken die beiden Auswerfer entlang
der schrägen Ebene des Nutgrundes aus dem Bereich der Kerben
der Zangenbacken gezogen, so daß durch diese das Unkraut
erfaßt werden kann. Während der Öffnungsbewegung der
Greifvorrichtung gleiten die beiden Auswerfer entlang der
Schräge im Nutgrund der Nut auf die Spitze der Zangenbacken
zu, gelangen in den Bereich der Kerben der Zangenbacken und
lösen hierbei das an den Zangenbacken anhaftende Unkraut.
Dieser Bewegungsablauf wird dadurch erreicht, daß die
Auswerfer jeweils mit dem Zangenbackenkopf der jeweils
gegenüberliegenden Zangenbacke verbunden sind.
Bei einer vierten Ausführungsform ist die Greifvorrichtung
durch zwei kammartig ausgebildete Greifbacken bestimmt, wobei
jede der Greifbacken Kammzähne aufweist, deren Anordnung
derart gewählt ist, daß die Kammzähne einer jeden Greifbacke
miteinander kämmen. Durch diese Ausbildung der Greifbacken
ist gewährleistet, daß beim Herausziehen des Unkrauts nur
geringe Mengen an Boden mit gefaßt werden.
Um zu gewährleisten, daß die Greifbacken in die Erde
eindringen, sind die Kammzähne zur Bildung einer Spitze
winklig ausgebildet.
Im einzelnen ist die Konstruktion dieser Vorrichtung derart
getroffen, daß an dem einen Ende eines Trägers die eine erste
Greifbacke und am anderen Ende des Trägers ein erster Griff
angeordnet ist.
Die Betätigungsvorrichtung umfaßt hierbei ein konzentrisch
zum Träger, relativ zum Träger verdrehbar angeordnetes
Rohrstück und einen am Rohrstück angeordneten zweiten Griff,
wobei das Rohrstück die zweite Greifbacke besitzt. Der erste
und der zweite Griff sind hierbei durch eine Feder gespreizt
gehalten.
Das Erfassen des Unkrautes erfolgt nun derart, daß die beiden
kammartig ausgebildeten Greifbacken in den Boden eingeführt
werden, sodann die beiden Griffe entgegen der Kraft der Feder
aufeinander zubewegt werden, wobei bei Kämmung der beiden
Greifbacken miteinander das Unkraut erfaßt ist und aus dem
Boden herausgezogen werden kann.
Anhand der Zeichnung werden die vier Ausführungsformen
beispielhaft näher erläutert.
Fig. 1 zeigt die erste Ausführungsform der Vorrichtung
in einer Seitenansicht im Schnitt;
Fig. 2 zeigt die Vorrichtung gemäß Fig. 1 in einer
Ansicht gemäß Pfeil X aus Fig. 1;
Fig. 3 zeigt die vierte Ausführungsform der
Vorrichtung in einer Seitenansicht im Schnitt in
explosionsartiger Darstellung;
Fig. 4 zeigt die Vorrichtung in Geschlossenstellung;
Fig. 5 zeigt die Vorrichtung in Offenstellung der
Greifbacken;
Fig. 6 zeigt eine Ansicht von oben auf den Griff der
Vorrichtung;
Fig. 7 zeigt die zweite Ausführungsform der
Vorrichtung als Zange;
Fig. 8 zeigt die Zangenbacke mit Griff in der
Draufsicht.
Fig. 9 zeigt eine dritte Ausführungsform in einer
Seitenansicht im Schnitt bei geschlossenen
Zangenbacken;
Fig. 10 zeigt die dritte Ausführungsform bei
geöffneten Zangenbacken;
Fig. 11 zeigt eine Seitenansicht gemäß Pfeil "Z" aus
Fig. 10.
Gemäß Fig. 1 besteht die eine erste Ausführungsform einer
Vorrichtung zum Entfernen von Unkräutern aus einem insgesamt
mit 1 bezeichneten Träger, einer Greifvorrichtung 2, einer
insgesamt mit 3 bezeichneten Betätigungsvorrichtung für die
Greifvorrichtung sowie einem Griff 4.
Der Träger 1 ist als Rohr ausgebildet, das der Aufnahme des
als Kraftübertragungselement wirkenden Drahtes 5 dient.
Die Greifvorrichtung 2 besteht aus der fest am Träger 1
angeordneten Zangenbacke 6, sowie der relativ dazu beweglich
angeordneten Zangenbacke 7. Die Zangenbacke 7 besitzt den
Zangenbackenkopf 8, der um die Schwenkachse 9 verschwenkbar
von dem Träger 1 aufgenommen wird.
Exzentrisch zur Schwenkachse 9 ist der Zangenbackenkopf 8 bei
10 mit dem Kraftübertragungselement 5 verbunden. An dem
Zangenbackenkopf 8 ist darüber hinaus bei 11 die Feder 12
angelenkt, die mit ihrem anderen Ende ebenfalls an dem Träger
1 bei 13 befestigt ist. Das Kraftübertragungselement 5 steht
mit dem insgesamt mit 14 bezeichneten Hebel in Verbindung.
Der Hebel 14 ist um die im Griff 4 angeordnete Achse 15
vertikal verschwenkbar gelagert. Mit Abstand zur Achse 15 ist
das Kraftübertragungselement 5 mit dem Hebel bei 16
verbunden. Durch Betätigung des aus dem Griff 4
hervorstehenden Betätigungselementes 17 des Hebels 14 kann
die Zangenbacke 7 entgegen der Kraft der Feder 12 auf die
Zangenbacke 6 zubewegt werden.
Die Anordnung der Kerben 18, 19, zu beiden Seiten einer jeden
Zangenbacke 6, 7, ergibt sich insbesondere auch aus Fig. 2.
Einseitig sind die Zangenbacken 6, 7, mit der Schneide 6a,
7a, versehen.
Bei der zangenartigen Ausbildung der Vorrichtung
(Ausführungsform zwei) gemäß Fig. 7 und Fig. 8 sind die
Zangenbacken mit 32, 33 bezeichnet; jede Zangenbacke 32, 33
ist mit einem Griff 34, 35 versehen, wobei die beiden Griffe
durch die Feder 36 in Spreizstellung gehalten werden. Die
Ausbildung der Zangenbacken und insbesondere die Anordnung
der Kerben 37, 38 entspricht der ersten Ausführungsform.
Bei der in den Fig. 9-11 dargestellten dritten
Ausführungsform ist ebenfalls eine Betätigungsvorrichtung 58
für die Greifvorrichtung 59 vorgesehen. Die Greifvorrichtung
59 besteht im wesentlichen aus den beiden Zangenbacken 39 und
40, die mit ihrem jeweiligen Zangenbackenkopf 41, 42 bei 43a
an dem Träger 43 gelenkig gelagert sind. Für die Betätigung
der Zangenbacken 39, 40 sind als Teil der
Betätigungsvorrichtung 58 die beiden Arme 44, 45 vorgesehen,
die einerseits gelenkig in Zangenbackenköpfen 41, 42
angeordnet sind und zum anderen gelenkig an dem mit 46
bezeichneten Mitnehmer befestigt sind (Fig. 11). Der Mitnehmer
46 ist durch das Kraftübertragungsglied 48 mit dem Hebel 49
verbunden, der bei 49a drehbar in dem Griff 50 gelagert ist.
Bei Betätigung des aus dem Griff herausragenden
Betätigungselementes 49b des Hebels 49 wird der Mitnehmer
entgegen der Kraft der Feder 47 ausgelenkt.
Die Zangenbacken 39, 40 sind darüber hinaus jeweils mit einem
Auswerfer 51, 52 versehen, der sich in der jeweiligen Nut 55,
56 der Zangenbacke 39, 40 befindet. Der Nutgrund der
Zangenbacke 39, 40 ist zur Spitze hin schräg zulaufend
ausgebildet. Die Auswerfer 51, 52 sind mit ihrem jeweiligen
Auswerferkopf 53, 54 gelenkig dem Zangenbackenkopf 42, 41 der
jeweils gegenüberliegenden Zangenbacke zugeordnet. Die beiden
Auswerfer 51, 52 stehen darüber hinaus durch die Zugfeder 57
miteinander in Verbindung; durch diese Zugfeder 57 wird
erreicht, daß die beiden Auswerfer 51, 52 mit ihren endseitig
korrespondierend zu der Schräge der Nuten 55, 56
ausgebildeten Schräge 51a, 52a an dem Nutgrund anliegen.
Bei der in Fig. 9 dargestellten Offenstellung der
Greifvorrichtung 59 befinden sich die Auswerfer 51, 52
außerhalb des Bereichs der Kerben 39a, 40a; während der
Öffnungsbewegung wandern die Auswerfer 51, 52 (Fig. 10) in
Richtung auf die Spitze der jeweiligen Zangenbacke 39, 40,
wodurch sie in den Bereich der Kerben 39a, 40a gelangen und
in ihrer Endlage diese sogar überragen, so daß hierdurch an
den Zangenbacken 39, 40 anhaftendes Unkraut gelöst wird.
Bei der in den Fig. 3 bis 6 dargestellten vierten
Ausführungsform ist der Träger mit 20 bezeichnet; der Träger
20 besitzt endseitig die kammartig ausgebildete Greifbacke 21
und ist am anderen Ende mit dem Griff 22 versehen.
Konzentrisch zum Träger 20 ist die Betätigungsvorrichtung 23
vorgesehen, die aus einem Rohrstück 23a besteht, wobei am
Rohrstück 23a endseitig ein Griff 24 und am anderen Ende des
Rohrstückes 23 wiederum eine kammartig ausgebildete
Greifbacke 25 angeordnet ist.
Die Greifbacken 21 und 25 sind derart mit dem Träger 20 bzw.
mit dem Rohrstück 23a verbunden, daß sie in der Höhe versetzt
zueinander sind, so daß die beiden kammartig ausgebildeten
Greifbacken in Geschlossenstellung (Fig. 4) miteinander
kämmen. Die versetzte Anordnung der Greifbacken 21, 25, ist
hierbei derart getroffen, daß die Greifbacke 21 an einem
Hülsenstück 27 derart am Träger 20 befestigt ist, daß
zwischen der Greifbacke 21 und dem Träger 20 ein Zwischenraum
28 gebildet wird. Das Rohrstück 23a besitzt an seinem unteren
Ende eine Hülse 29, an der die andere Greifbacke 25 ebenfalls
unter Bildung eines Abstandes 30 zum Träger 20 befestigt ist.
Der Abstand 28 bzw. 30 zwischen der Klemmbacke 21 und dem
Träger 20 bzw. der Klemmbacke 25 und dem Träger 20 entspricht
hierbei der Dicke des Rohrstückes 29.
Die Greifbacken 21, 25, sind zur Bildung einer Spitze 21a
bzw. 25a winklig ausgebildet, um so ein einfaches Einführen
in den Boden zu ermöglichen. Die beiden Griffe 24, 25, werden
durch die Feder 26 gespreizt gehalten (Fig. 6).
Zur Arretierung des Griffes 24 am Griff 22 ist ein
Arretierhebel 31 vorgesehen, der den Griff erfaßt. Zur
Arretierung wird der Arretierhebel 31 in Richtung des Pfeiles
Y verschwenkt.
Claims (26)
1. Vorrichtung zum Entfernen von Unkräutern,
insbesondere von Gartenunkräutern,
gekennzeichnet durch
eine Greifvorrichtung (2), (41), (39), (59) zum
Erfassen des Unkrauts sowie eine
Betätigungsvorrichtung (3), (23), (40), (58) für die
Greifvorrichtung.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Greifvorrichtung (2), (39), (59) zwei
flachzangenartig ausgebildete Zangenbacken (6, 7),
(32, 33), (39, 40) aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Zangenbacken (6, 7), (32, 33), (39, 40)
seitliche Kerben (18, 19), (37, 38), (39a, 40a)
besitzen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die zu beiden Seiten der Zangenbacke (6, 7), (32,
33), (39, 40) angeordneten Kerben (8, 9), (37, 38),
(39a, 40a) auf gleicher Höhe angeordnet sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kerben (18, 19), (37, 38), (39a, 40a) der
einen Zangenbacke (6, 32, 39) auf gleicher Höhe mit
denen der anderen Zangenbacke (7, 33, 40) liegen.
6. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Zangenbacke (7) einen Zangenbackenkopf (8)
besitzt, der schwenkbar an einem Träger (1)
angeordnet ist, wobei der Zangenbackenkopf (8) mit
der Betätigungsvorrichtung (3) in Verbindung steht.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Betätigungsvorrichtung (3) ein
Kraftübertragungselement (5) umfaßt, das exzentrisch
zur Schwenkachse (9) des Zangenbackenkopfes (8) am
Zangenbackenkopf (8) angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7.
dadurch gekennzeichnet,
daß die Betätigungsvorrichtung (3) einen Hebel (14)
umfaßt, der mit dem Kraftübertragungselement (5)
verbunden ist, wobei der Hebel (14) in einem Griff
(4) angeordnet ist und der Hebel (14) am Griff (4)
betätigbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Betätigungsvorrichtung (3) eine Feder (12)
umfaßt, die mit ihrem einen Ende am Träger (1)
befestigt ist, und die an ihrem anderen Ende
exzentrisch zur Schwenkachse (9) des
Zangenbackenkopfes (8) an diesem angeordnet ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Greifvorrichtung (4) zwei kammartig
ausgebildete Greifbacken (21, 25) aufweist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß jede Greifbacke (21, 25) Kammzähne (21a, 25a)
aufweist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anordnung der Kammzähne (21a, 25a) einer
jeden Greifbacke (21, 25) derart gewählt ist, daß
diese miteinander kämmen.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kammzähne (21a, 25a) zur Bildung einer Spitze
(21b, 25b) winklig ausgebildet sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Träger (20) vorgesehen ist, wobei an dem
einen Ende des Trägers (20) die eine erste Greifbacke
(21) und am anderen Ende des Trägers (20) ein erster
Griff (22) angeordnet ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Betätigungsvorrichtung (23) ein konzentrisch
zum Träger (20) relativ zum Träger (20) verdrehbares
Rohrstück (23a) und einen am Rohrstück angeordneten
zweiten Griff (24) umfaßt, wobei das Rohrstück (23)
die zweite Greifbacke (25) besitzt.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß der erste und der zweite Griff (22, 24) durch
eine Feder (26) gespreizt sind.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Griffe (22, 24) miteinander
arretierbar sind.
18. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Betätigungsvorrichtung (40) aus zwei an den
Zangenbacken (32, 33) angeordneten Griffen (34, 35)
besteht, wobei die Griffe nach Art einer Zange
miteinander verbunden sind.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Griffe (34, 35) durch ein federndes
Element (36) in Spreizstellung gehalten werden.
20. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
die beiden Zangenbacken (39, 40) jeweils einen
Auswerfer (51, 52) aufweisen.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Zangenbacken (39, 40) mit einem
Zangenbackenkopf (41, 42) versehen sind, der
schwenkbar an einem Träger (43) angeordnet ist, wobei
die Zangenbackenköpfe mit einer
Betätigungsvorrichtung (58) in Verbindung stehen,
wobei jede Zangenbacke (39, 40) eine Längsnut (55,
56) aufweist, in der der Auswerfer (51, 52)
längsverschieblich gelagert ist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Betätigungsvorrichtung (58) zwei Arme (44,
45) umfaßt, die jeweils gelenkig mit einem
Zangenbackenkopf (41, 42) verbunden sind, wobei die
Arme (44, 45) an einem Mitnehmer (46) gleichfalls
gelenkig angeordnet sind, der durch den Träger
geführt und entgegen der Kraft einer Feder (47)
auslenkbar ist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Mitnehmer durch ein in dem Träger (43)
geführtes Kraftübertragungsglied (48) mit einem Hebel
(49) verbunden ist, der in einem am Träger
angeordneten Griff (50) untergebracht ist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Auswerfer (51, 52) einen Auswerferkopf (53,
54) aufweist, der gelenkig mit dem Zangenbackenkopf
(41, 42) der jeweils gegenüberliegenden Zangenbacke
verbunden ist.
25. Vorrichtung nach Anspruch 21,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Auswerfer (51, 52) durch eine Zugfeder
(57) miteinander verbunden sind, durch die die
Auswerfer (51, 52) im Nutgrund anliegend gehalten
werden.
26. Vorrichtung nach Anspruch 21,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Nutgrund der Zangenbacke (39, 40) zur Spitze
hin schräg zulaufend ausgebildet ist, wobei der (51,
52) Auswerfer auf dem Nutgrund geführt wird.
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| DE19924219995 Expired - Fee Related DE4219995C2 (de) | 1992-06-19 | 1992-06-19 | Vorrichtung zum Entfernen von Unkräutern, insbesondere von Gartenunkräutern |
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1992
- 1992-06-19 DE DE19924219995 patent/DE4219995C2/de not_active Expired - Fee Related
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Also Published As
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