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DE4219995A1 - Vorrichtung zum Entfernen von Unkräutern, insbesondere von Gartenunkräutern - Google Patents

Vorrichtung zum Entfernen von Unkräutern, insbesondere von Gartenunkräutern

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DE4219995A1
DE4219995A1 DE19924219995 DE4219995A DE4219995A1 DE 4219995 A1 DE4219995 A1 DE 4219995A1 DE 19924219995 DE19924219995 DE 19924219995 DE 4219995 A DE4219995 A DE 4219995A DE 4219995 A1 DE4219995 A1 DE 4219995A1
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DE
Germany
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jaw
carrier
pliers
jaws
gripping
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DE19924219995
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Lothar Schneegans
Bernward Heinemann
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Individual
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    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01BSOIL WORKING IN AGRICULTURE OR FORESTRY; PARTS, DETAILS, OR ACCESSORIES OF AGRICULTURAL MACHINES OR IMPLEMENTS, IN GENERAL
    • A01B1/00Hand tools
    • A01B1/16Tools for uprooting weeds
    • A01B1/18Tong-like tools

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Soil Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Catching Or Destruction (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Entfernen von Unkräutern, insbesondere von Gartenunkräutern.
Bekannt ist, Unkräuter im Garten entweder chemisch zu beseitigen oder manuell durch Herausziehen. Zur Unterstützung des Herausziehens von Unkräutern und insbesondere, um die Unkräuter leichter aus dem Boden lösen zu können, sind verschiedene mechanische Hilfsmittel bekannt, wie z. B. Grubber oder auch Stecheisen. Allen diesen mechanischen Hilfsmitteln ist jedoch gemein, daß das eigentliche Entfernen der Unkräuter nur durch das manuelle Erfassen des jeweiligen Unkrauts erfolgen kann.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Entfernen von Unkräutern, insbesondere von Gartenunkräutern, zu schaffen, mit der es nicht mehr erforderlich ist, die Kräuter von Hand erfassen zu müssen.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Greifvorrichtung zum Erfassen des Unkrauts, sowie einer Betätigungsvorrichtung für die Greifvorrichtung. Mit Hilfe einer derartigen Vorrichtung kann das Unkraut aus dem Gartenboden entfernt werden, ohne daß hierbei das Unkraut mit den Händen in Berührung kommt, was besonders vorteilhaft ist, wenn es sich um Unkräuter handelt, die eine Hautreizung bewirken, wie z. B. Brennesseln, Disteln oder dergleichen.
Nach einer ersten Ausführungsform weist die Greifvorrichtung zwei flachzangenförmig ausgebildete Zangenbacken auf, durch die das Unkraut ergriffen und herausgezogen wird.
Im einzelnen besitzt hierbei die eine Zangenbacke einen Zangenkopf, der schwenkbar an einem Träger angeordnet ist, wobei der Zangenbackenkopf mit der Betätigungsvorrichtung in Verbindung steht. Durch einen entsprechend lang ausgebildeten Träger wird erreicht, daß es beim Entfernen des Unkrauts nicht mehr erforderlich ist sich zu bücken, bzw. Unkräuter auch an unzugänglichen Stellen entfernt werden können.
Die Betätigungsvorrichtung umfaßt hierbei zum einen ein Kraftübertragungselement, wie beispielsweise ein Drahtseil oder einen Draht, das exzentrisch zur Schwenkachse des Zangenbackenkopfes am Zangenbackenkopf angeordnet ist. Zum anderen weist die Betätigungsvorrichtung einen Hebel auf, der mit dem Kraftübertragungselement verbunden ist, wobei der Hebel im Griff angeordnet ist und auch am Griff betätigbar ist. Um eine Spreizstellung der beiden Zangenbacken zu ermöglichen, umfaßt die Betätigungsvorrichtung ebenfalls eine Feder, die mit ihrem einen Ende am Träger befestigt ist, und die an ihrem anderen Ende exzentrisch zur Schwenkachse des Zangenkopfes an diesem angelenkt ist.
Um zu gewährleisten, daß die Zangenbacken in die Erde einführbar sind, sind diese endseitig keilförmig ausgebildet. Damit nicht allzuviel Boden zusammen mit dem Unkraut erfaßt wird, weisen die Zangenbacken seitliche Kerben auf, d. h. daß die eigentliche Fläche der Zangenbacken, durch die das Unkraut erfaßt wird, aufgrund der Kerben relativ gering ist. Dies insbesondere dann, wenn die Kerben zu beiden Seiten der Zangenbacken auf gleicher Höhe angeordnet sind und ebenfalls die Kerben der einen Zangenbacke auf gleicher Höhe mit denen der anderen Zangenbacke liegen. Darüber hinaus sind die Zangenbacken mit einer Riffelung versehen, um ein sicheres Erfassen des Unkrauts zu gewährleisten.
Bei einer Vorrichtung ohne Träger (zweite Ausführungsform) besteht die Betätigungsvorrichtung aus zwei an den Zangenbacken angeordneten Griffen, wobei die Griffe nach Art einer Zange miteinander verbunden sind. Um die Griffe in Spreizstellung zu halten, ist zwischen den Griffen ein federndes Element, z. B. eine Feder, vorgesehen.
Eine dritte Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, daß die beiden Zangenbacken jeweils mit einem Auswerfer versehen sind. Durch diesen Auswerfer wird gewährleistet, daß an den Zangenbacken anhaftendes Unkraut von den Zangenbacken entfernt werden kann. Im einzelnen sind die beiden Zangenbacken mit einem Zangenbackenkopf versehen, der schwenkbar an einem Träger angeordnet ist; hierbei stehen die Zangenbackenköpfe, die zur Erzeugung einer zangenartigen Bewegung auf die jeweils gegenüberliegende Zangenbacke gerichtet sind, mit einer Betätigungsvorrichtung in Verbindung. Jede Zangenbacke weist eine Längsnut auf, in der der Auswerfer längsverschieblich gelagert ist. Die Längsverschieblichkeit der Auswerfer relativ zu der jeweiligen Zangenbacke wird dadurch erreicht, daß der Auswerfer einen Auswerferkopf aufweist, der gelenkig mit dem Zangenbackenkopf der jeweils gegenüber liegenden Zangenbacke verbunden ist. Die Auswerfer selbst sind durch eine Zugfeder miteinander verbunden, durch die die Auswerfer im Nutgrund anliegend gehalten werden. Der Nutgrund der Längsnut der Zangenbacke ist hierbei zur Spitze hin schräg zulaufend ausgebildet, wobei die Auswerfer durch die Feder auf dem Nutgrund geführt werden, wenn die Greifvorrichtung betätigt wird.
Die Betätigungsvorrichtung umfaßt im einzelnen zwei Arme, die jeweils gelenkig mit einem Zangenbackenkopf verbunden sind, wobei die Arme an einem Mitnehmer gleichfalls gelenkig angeordnet sind, der durch den Träger geführt und entgegen der Kraft einer Feder auslenkbar ist. Der Mitnehmer selbst ist durch ein in dem Träger geführtes Kraftübertragungsglied mit einem Hebel verbunden, der in einem am Träger angeordneten Griff untergebracht ist.
Die Arbeitsweise dieser Vorrichtung ist wie folgt:
Bei Erfassen des Unkrauts durch die Greifvorrichtung, bestehend aus den beiden Zangenbacken, werden bei der Schließbewegung der Zangenbacken die beiden Auswerfer entlang der schrägen Ebene des Nutgrundes aus dem Bereich der Kerben der Zangenbacken gezogen, so daß durch diese das Unkraut erfaßt werden kann. Während der Öffnungsbewegung der Greifvorrichtung gleiten die beiden Auswerfer entlang der Schräge im Nutgrund der Nut auf die Spitze der Zangenbacken zu, gelangen in den Bereich der Kerben der Zangenbacken und lösen hierbei das an den Zangenbacken anhaftende Unkraut. Dieser Bewegungsablauf wird dadurch erreicht, daß die Auswerfer jeweils mit dem Zangenbackenkopf der jeweils gegenüberliegenden Zangenbacke verbunden sind.
Bei einer vierten Ausführungsform ist die Greifvorrichtung durch zwei kammartig ausgebildete Greifbacken bestimmt, wobei jede der Greifbacken Kammzähne aufweist, deren Anordnung derart gewählt ist, daß die Kammzähne einer jeden Greifbacke miteinander kämmen. Durch diese Ausbildung der Greifbacken ist gewährleistet, daß beim Herausziehen des Unkrauts nur geringe Mengen an Boden mit gefaßt werden.
Um zu gewährleisten, daß die Greifbacken in die Erde eindringen, sind die Kammzähne zur Bildung einer Spitze winklig ausgebildet.
Im einzelnen ist die Konstruktion dieser Vorrichtung derart getroffen, daß an dem einen Ende eines Trägers die eine erste Greifbacke und am anderen Ende des Trägers ein erster Griff angeordnet ist.
Die Betätigungsvorrichtung umfaßt hierbei ein konzentrisch zum Träger, relativ zum Träger verdrehbar angeordnetes Rohrstück und einen am Rohrstück angeordneten zweiten Griff, wobei das Rohrstück die zweite Greifbacke besitzt. Der erste und der zweite Griff sind hierbei durch eine Feder gespreizt gehalten.
Das Erfassen des Unkrautes erfolgt nun derart, daß die beiden kammartig ausgebildeten Greifbacken in den Boden eingeführt werden, sodann die beiden Griffe entgegen der Kraft der Feder aufeinander zubewegt werden, wobei bei Kämmung der beiden Greifbacken miteinander das Unkraut erfaßt ist und aus dem Boden herausgezogen werden kann.
Anhand der Zeichnung werden die vier Ausführungsformen beispielhaft näher erläutert.
Fig. 1 zeigt die erste Ausführungsform der Vorrichtung in einer Seitenansicht im Schnitt;
Fig. 2 zeigt die Vorrichtung gemäß Fig. 1 in einer Ansicht gemäß Pfeil X aus Fig. 1;
Fig. 3 zeigt die vierte Ausführungsform der Vorrichtung in einer Seitenansicht im Schnitt in explosionsartiger Darstellung;
Fig. 4 zeigt die Vorrichtung in Geschlossenstellung;
Fig. 5 zeigt die Vorrichtung in Offenstellung der Greifbacken;
Fig. 6 zeigt eine Ansicht von oben auf den Griff der Vorrichtung;
Fig. 7 zeigt die zweite Ausführungsform der Vorrichtung als Zange;
Fig. 8 zeigt die Zangenbacke mit Griff in der Draufsicht.
Fig. 9 zeigt eine dritte Ausführungsform in einer Seitenansicht im Schnitt bei geschlossenen Zangenbacken;
Fig. 10 zeigt die dritte Ausführungsform bei geöffneten Zangenbacken;
Fig. 11 zeigt eine Seitenansicht gemäß Pfeil "Z" aus Fig. 10.
Gemäß Fig. 1 besteht die eine erste Ausführungsform einer Vorrichtung zum Entfernen von Unkräutern aus einem insgesamt mit 1 bezeichneten Träger, einer Greifvorrichtung 2, einer insgesamt mit 3 bezeichneten Betätigungsvorrichtung für die Greifvorrichtung sowie einem Griff 4.
Der Träger 1 ist als Rohr ausgebildet, das der Aufnahme des als Kraftübertragungselement wirkenden Drahtes 5 dient.
Die Greifvorrichtung 2 besteht aus der fest am Träger 1 angeordneten Zangenbacke 6, sowie der relativ dazu beweglich angeordneten Zangenbacke 7. Die Zangenbacke 7 besitzt den Zangenbackenkopf 8, der um die Schwenkachse 9 verschwenkbar von dem Träger 1 aufgenommen wird.
Exzentrisch zur Schwenkachse 9 ist der Zangenbackenkopf 8 bei 10 mit dem Kraftübertragungselement 5 verbunden. An dem Zangenbackenkopf 8 ist darüber hinaus bei 11 die Feder 12 angelenkt, die mit ihrem anderen Ende ebenfalls an dem Träger 1 bei 13 befestigt ist. Das Kraftübertragungselement 5 steht mit dem insgesamt mit 14 bezeichneten Hebel in Verbindung.
Der Hebel 14 ist um die im Griff 4 angeordnete Achse 15 vertikal verschwenkbar gelagert. Mit Abstand zur Achse 15 ist das Kraftübertragungselement 5 mit dem Hebel bei 16 verbunden. Durch Betätigung des aus dem Griff 4 hervorstehenden Betätigungselementes 17 des Hebels 14 kann die Zangenbacke 7 entgegen der Kraft der Feder 12 auf die Zangenbacke 6 zubewegt werden.
Die Anordnung der Kerben 18, 19, zu beiden Seiten einer jeden Zangenbacke 6, 7, ergibt sich insbesondere auch aus Fig. 2. Einseitig sind die Zangenbacken 6, 7, mit der Schneide 6a, 7a, versehen.
Bei der zangenartigen Ausbildung der Vorrichtung (Ausführungsform zwei) gemäß Fig. 7 und Fig. 8 sind die Zangenbacken mit 32, 33 bezeichnet; jede Zangenbacke 32, 33 ist mit einem Griff 34, 35 versehen, wobei die beiden Griffe durch die Feder 36 in Spreizstellung gehalten werden. Die Ausbildung der Zangenbacken und insbesondere die Anordnung der Kerben 37, 38 entspricht der ersten Ausführungsform.
Bei der in den Fig. 9-11 dargestellten dritten Ausführungsform ist ebenfalls eine Betätigungsvorrichtung 58 für die Greifvorrichtung 59 vorgesehen. Die Greifvorrichtung 59 besteht im wesentlichen aus den beiden Zangenbacken 39 und 40, die mit ihrem jeweiligen Zangenbackenkopf 41, 42 bei 43a an dem Träger 43 gelenkig gelagert sind. Für die Betätigung der Zangenbacken 39, 40 sind als Teil der Betätigungsvorrichtung 58 die beiden Arme 44, 45 vorgesehen, die einerseits gelenkig in Zangenbackenköpfen 41, 42 angeordnet sind und zum anderen gelenkig an dem mit 46 bezeichneten Mitnehmer befestigt sind (Fig. 11). Der Mitnehmer 46 ist durch das Kraftübertragungsglied 48 mit dem Hebel 49 verbunden, der bei 49a drehbar in dem Griff 50 gelagert ist.
Bei Betätigung des aus dem Griff herausragenden Betätigungselementes 49b des Hebels 49 wird der Mitnehmer entgegen der Kraft der Feder 47 ausgelenkt.
Die Zangenbacken 39, 40 sind darüber hinaus jeweils mit einem Auswerfer 51, 52 versehen, der sich in der jeweiligen Nut 55, 56 der Zangenbacke 39, 40 befindet. Der Nutgrund der Zangenbacke 39, 40 ist zur Spitze hin schräg zulaufend ausgebildet. Die Auswerfer 51, 52 sind mit ihrem jeweiligen Auswerferkopf 53, 54 gelenkig dem Zangenbackenkopf 42, 41 der jeweils gegenüberliegenden Zangenbacke zugeordnet. Die beiden Auswerfer 51, 52 stehen darüber hinaus durch die Zugfeder 57 miteinander in Verbindung; durch diese Zugfeder 57 wird erreicht, daß die beiden Auswerfer 51, 52 mit ihren endseitig korrespondierend zu der Schräge der Nuten 55, 56 ausgebildeten Schräge 51a, 52a an dem Nutgrund anliegen.
Bei der in Fig. 9 dargestellten Offenstellung der Greifvorrichtung 59 befinden sich die Auswerfer 51, 52 außerhalb des Bereichs der Kerben 39a, 40a; während der Öffnungsbewegung wandern die Auswerfer 51, 52 (Fig. 10) in Richtung auf die Spitze der jeweiligen Zangenbacke 39, 40, wodurch sie in den Bereich der Kerben 39a, 40a gelangen und in ihrer Endlage diese sogar überragen, so daß hierdurch an den Zangenbacken 39, 40 anhaftendes Unkraut gelöst wird.
Bei der in den Fig. 3 bis 6 dargestellten vierten Ausführungsform ist der Träger mit 20 bezeichnet; der Träger 20 besitzt endseitig die kammartig ausgebildete Greifbacke 21 und ist am anderen Ende mit dem Griff 22 versehen. Konzentrisch zum Träger 20 ist die Betätigungsvorrichtung 23 vorgesehen, die aus einem Rohrstück 23a besteht, wobei am Rohrstück 23a endseitig ein Griff 24 und am anderen Ende des Rohrstückes 23 wiederum eine kammartig ausgebildete Greifbacke 25 angeordnet ist.
Die Greifbacken 21 und 25 sind derart mit dem Träger 20 bzw. mit dem Rohrstück 23a verbunden, daß sie in der Höhe versetzt zueinander sind, so daß die beiden kammartig ausgebildeten Greifbacken in Geschlossenstellung (Fig. 4) miteinander kämmen. Die versetzte Anordnung der Greifbacken 21, 25, ist hierbei derart getroffen, daß die Greifbacke 21 an einem Hülsenstück 27 derart am Träger 20 befestigt ist, daß zwischen der Greifbacke 21 und dem Träger 20 ein Zwischenraum 28 gebildet wird. Das Rohrstück 23a besitzt an seinem unteren Ende eine Hülse 29, an der die andere Greifbacke 25 ebenfalls unter Bildung eines Abstandes 30 zum Träger 20 befestigt ist. Der Abstand 28 bzw. 30 zwischen der Klemmbacke 21 und dem Träger 20 bzw. der Klemmbacke 25 und dem Träger 20 entspricht hierbei der Dicke des Rohrstückes 29.
Die Greifbacken 21, 25, sind zur Bildung einer Spitze 21a bzw. 25a winklig ausgebildet, um so ein einfaches Einführen in den Boden zu ermöglichen. Die beiden Griffe 24, 25, werden durch die Feder 26 gespreizt gehalten (Fig. 6).
Zur Arretierung des Griffes 24 am Griff 22 ist ein Arretierhebel 31 vorgesehen, der den Griff erfaßt. Zur Arretierung wird der Arretierhebel 31 in Richtung des Pfeiles Y verschwenkt.

Claims (26)

1. Vorrichtung zum Entfernen von Unkräutern, insbesondere von Gartenunkräutern, gekennzeichnet durch eine Greifvorrichtung (2), (41), (39), (59) zum Erfassen des Unkrauts sowie eine Betätigungsvorrichtung (3), (23), (40), (58) für die Greifvorrichtung.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Greifvorrichtung (2), (39), (59) zwei flachzangenartig ausgebildete Zangenbacken (6, 7), (32, 33), (39, 40) aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zangenbacken (6, 7), (32, 33), (39, 40) seitliche Kerben (18, 19), (37, 38), (39a, 40a) besitzen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die zu beiden Seiten der Zangenbacke (6, 7), (32, 33), (39, 40) angeordneten Kerben (8, 9), (37, 38), (39a, 40a) auf gleicher Höhe angeordnet sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kerben (18, 19), (37, 38), (39a, 40a) der einen Zangenbacke (6, 32, 39) auf gleicher Höhe mit denen der anderen Zangenbacke (7, 33, 40) liegen.
6. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Zangenbacke (7) einen Zangenbackenkopf (8) besitzt, der schwenkbar an einem Träger (1) angeordnet ist, wobei der Zangenbackenkopf (8) mit der Betätigungsvorrichtung (3) in Verbindung steht.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsvorrichtung (3) ein Kraftübertragungselement (5) umfaßt, das exzentrisch zur Schwenkachse (9) des Zangenbackenkopfes (8) am Zangenbackenkopf (8) angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7. dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsvorrichtung (3) einen Hebel (14) umfaßt, der mit dem Kraftübertragungselement (5) verbunden ist, wobei der Hebel (14) in einem Griff (4) angeordnet ist und der Hebel (14) am Griff (4) betätigbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsvorrichtung (3) eine Feder (12) umfaßt, die mit ihrem einen Ende am Träger (1) befestigt ist, und die an ihrem anderen Ende exzentrisch zur Schwenkachse (9) des Zangenbackenkopfes (8) an diesem angeordnet ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Greifvorrichtung (4) zwei kammartig ausgebildete Greifbacken (21, 25) aufweist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß jede Greifbacke (21, 25) Kammzähne (21a, 25a) aufweist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Anordnung der Kammzähne (21a, 25a) einer jeden Greifbacke (21, 25) derart gewählt ist, daß diese miteinander kämmen.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammzähne (21a, 25a) zur Bildung einer Spitze (21b, 25b) winklig ausgebildet sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß ein Träger (20) vorgesehen ist, wobei an dem einen Ende des Trägers (20) die eine erste Greifbacke (21) und am anderen Ende des Trägers (20) ein erster Griff (22) angeordnet ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsvorrichtung (23) ein konzentrisch zum Träger (20) relativ zum Träger (20) verdrehbares Rohrstück (23a) und einen am Rohrstück angeordneten zweiten Griff (24) umfaßt, wobei das Rohrstück (23) die zweite Greifbacke (25) besitzt.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der erste und der zweite Griff (22, 24) durch eine Feder (26) gespreizt sind.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Griffe (22, 24) miteinander arretierbar sind.
18. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsvorrichtung (40) aus zwei an den Zangenbacken (32, 33) angeordneten Griffen (34, 35) besteht, wobei die Griffe nach Art einer Zange miteinander verbunden sind.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Griffe (34, 35) durch ein federndes Element (36) in Spreizstellung gehalten werden.
20. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Zangenbacken (39, 40) jeweils einen Auswerfer (51, 52) aufweisen.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Zangenbacken (39, 40) mit einem Zangenbackenkopf (41, 42) versehen sind, der schwenkbar an einem Träger (43) angeordnet ist, wobei die Zangenbackenköpfe mit einer Betätigungsvorrichtung (58) in Verbindung stehen, wobei jede Zangenbacke (39, 40) eine Längsnut (55, 56) aufweist, in der der Auswerfer (51, 52) längsverschieblich gelagert ist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsvorrichtung (58) zwei Arme (44, 45) umfaßt, die jeweils gelenkig mit einem Zangenbackenkopf (41, 42) verbunden sind, wobei die Arme (44, 45) an einem Mitnehmer (46) gleichfalls gelenkig angeordnet sind, der durch den Träger geführt und entgegen der Kraft einer Feder (47) auslenkbar ist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Mitnehmer durch ein in dem Träger (43) geführtes Kraftübertragungsglied (48) mit einem Hebel (49) verbunden ist, der in einem am Träger angeordneten Griff (50) untergebracht ist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Auswerfer (51, 52) einen Auswerferkopf (53, 54) aufweist, der gelenkig mit dem Zangenbackenkopf (41, 42) der jeweils gegenüberliegenden Zangenbacke verbunden ist.
25. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Auswerfer (51, 52) durch eine Zugfeder (57) miteinander verbunden sind, durch die die Auswerfer (51, 52) im Nutgrund anliegend gehalten werden.
26. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Nutgrund der Zangenbacke (39, 40) zur Spitze hin schräg zulaufend ausgebildet ist, wobei der (51, 52) Auswerfer auf dem Nutgrund geführt wird.
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