DE4219067A1 - Verfahren und Einrichtung zur Warnung von Personen im Gleisbereich vor herannahenden Zügen (Rottenwarnung) - Google Patents
Verfahren und Einrichtung zur Warnung von Personen im Gleisbereich vor herannahenden Zügen (Rottenwarnung)Info
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Description
Beim Betrieb von Eisenbahnlinien ist es für eine ungestörte Betriebs
abwicklung immer wieder erforderlich, Arbeiten im Gleisbereich durchzu
führen. Dabei ist es insbesondere für die gesundheitlichen Unversehrtheit
der Arbeitskolonnen von entscheidender Bedeutung, daß sich der Baustelle
nähernde Eisenbahnfahrzeuge rechtzeitig gemeldet werden.
Zu diesem Zweck ist bekannt, daß diese Aufgabe in aller Regel ein
Sicherheitsposten übernimmt, der auf Sicht arbeitend, herannahende
Eisenbahnfahrzeuge erkennt und mit einem Signalhorn die Arbeits
kolonne warnt und mit Handzeichen zu erkennen gibt, ob und auf welchem
Gleis sich der Zug nähert und ob und in welcher Richtung das Arbeitsgleis zu
verlassen ist.
Da trotz dieses Postens immer wieder Arbeitskolonnen von Zügen erfaßt
werden, wurden Verfahren und technische Geräte hierzu entwickelt und
eingesetzt, die in der Lage sind, automatisch Eisenbahnfahrzeuge zu
erkennen und zu melden, die sich dem Standort der Arbeitskolonne nähern.
Diese Anlagen arbeiten mit Schienenkontakten und Gleiskreisen zur Erfassung
der Räder dieser herannahenden Fahrzeuge und sind über Kabel oder Funk
mit einem Auswertegerät verbunden, das dann seinerseits akustisch und
optisch warnende Melder ansteuert.
Bei diesen Verfahren ist es jedoch nachteilig, daß zur Erfassung und Weiter
leitung einer Zugmeldung, eine Vielzahl von technischen Einrichtungen incl.
deren Verkabelung benötigt werden, deren Aufbau, Funktionsprüfung und
Inbetriebnahme sehr aufwendig ist. Bei kurzfristig einzurichtenden Baustellen,
Wanderbaustellen oder kurzzeitig notwendiger Betretung des Gleisbereichs, ist
der Aufbau derartiger Anlagen nicht möglich oder vom Aufwand her nicht
vertretbar.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, diese Nachteile zu überwinden und
ein Verfahren anzugeben, bei dem eine sichere automatische und
kontinuierliche Überwachung der Schienen auf Fahrzeuggeräusche möglich ist,
das Verfahren den im Bahnbetrieb erforderlichen Sicherheitsansprüchen
genügt und die zur Anwendung des Verfahrens notwendigen Einrichtungen in
kürzester Zeit auf- und ab-baubar, überprüfbar und inbetriebnehmbar sind.
Diese Aufgabe ist durch ein Verfahren gelöst, das die im Anspruch 1 auf
geführten Verfahrensschritte aufweist. Diese Verfahrensschritte sehen vor,
in die beiden Eisenbahnschienen eines Gleises (11, 12) und ggf. auch in die
Schienen des Nachbargleises je ein Körperschallsignal einzuspeisen und am
Ende einer definierten Strecke, also am Standort des Bautrupps (4) wieder
auszukoppeln und in einer Auswerteeinheit (8) die Signale zu speichern und
auszuwerten. Die von einem Fahrzeug, das sich dem so überwachten
Gleisabschnitt nähert, erzeugten und in die Schienen eingespeisten
Körperschallimpulse werden ebenfalls an dem zu sichernden Standort (4)
ausgekoppelt und zur Auswerteeinheit (8) übertragen.
Die Auswerteeinheit beurteilt den Grad der Überlagerung des eingespeisten
Normsignals durch das Fahrzeugsignal und leitet hieraus die Fahrzeugent
fernung und wenn nötig auch dessen Geschwindigkeit ab und gibt ein
entsprechendes elektrisches Warntelegramm an die Alarmmelder (9) weiter.
Dieses Verfahren ermöglicht somit mehrere, von der Fahrzeugentfernung und
Geschwindigkeitabhängige Warnstufen, die einerseits ein Maximum an
Sicherheit, andererseits eine maximale Ausnutzung der Zugpausen bieten.
Zur Überbrückung von Schienenisolationen, provisorischen Schienen
verschraubungen, die eine Körperschallunterbrechung darstellen
sowie zur Umgehung von Weichen oder zur Zusammenführung von Signalen
aus mehreren Gleisen, ist eine Einrichtung (15) vorgesehen die alle Signale
die von der Schiene übertragen werden, abnehmen, regenerieren und
speichern und nach der Störstelle(n) wieder in die Schiene einspeisen kann.
Zur System und Baustellenüberwachung kann zusätzlich eine Wachsam
keitsfunktion vorgesehen werden, die eine Quittierung jeder Meldung und
Störung durch einen Streckenposten (10) fordert. Von dieser Stelle aus
können auch zusätzlich notwendige Alarme, die zur Abwicklung des Bau
stellenverkehrs notwendig sind ausgelöst werden. Die Anlagenüberwachung
wird durch die Überwachung der ständig an der Auswerteeinheit (8) einlaufen
den Körperschallsignale gewährleistet. Die ggf. erhobene Forderung der
Systemverdopplung zur Erlangung der signaltechnischen Sicherheit ist in der
Systemkonzeption durch die Überwachung beider Fahrschienen eines Gleises
bereits erfüllt.
Die Weiterleitung der Taktsignale der Ultraschallquellen über die Auswerte
einheit (8) hinaus zu den Alarmmeldern (9) und/oder die direkte Verbindung
der Alarmmelder mit den Schienen zur Auskopplung und Auswertung der Takte
in den Alarmmeldern, gewährleistet eine allumfassende Überwachung des
Gesamtsystems.
In den Unteransprüchen sind besondere Merkmale des Verfahrens angegeben,
die eine speziellere Verwendung des Verfahrens charakterisieren.
In der Zeichnung ist die Erfindung an einem Ausführungsbeispiel schematisch
dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 schematisch eine Anordnung zur Einspeisung eines akusti
schen Signals in eine Gleisstrecke, sowie zur Entnahme
eines Impulses,
Fig. 2 schematisch eine Anordnung nach Fig. 1, bei welcher
das akustische Signal durch ein über eine Meßstrecke
fahrendes Fahrzeug erzeugt wird,
Fig. 3 schematisch eine Anordnung nach Fig. 1, bei welcher
das akustische Signal durch ein Werkzeuggeräusch,
wie es z. B. durch eine Säge oder durch Hammerschläge
etc. an der Schiene erzeugt wird.
In Fig. 1 ist mit
1 die Einspeisung durch eine Ultraschall
quelle
2 Fahrschiene
4 Körperschallmikrophon
5 Ausspeisung des Körperschallsignals
6 Meßstrecke
7 logische Verknüpfung
8 Ausgangssignal
2 Fahrschiene
4 Körperschallmikrophon
5 Ausspeisung des Körperschallsignals
6 Meßstrecke
7 logische Verknüpfung
8 Ausgangssignal
In Fig. 2 ist mit,
1 die Einspeisung durch eine Ultraschallquelle
2 Fahrschiene
3 Einspeisung durch Schienenfahrzeug
4 Körperschallmikrophon
5 Ausspeisung des Körperschallsignals
6 Meßstrecke
7 logische Verknüpfung
8 Ausgangssignal
2 Fahrschiene
3 Einspeisung durch Schienenfahrzeug
4 Körperschallmikrophon
5 Ausspeisung des Körperschallsignals
6 Meßstrecke
7 logische Verknüpfung
8 Ausgangssignal
In Fig. 3 ist mit,
1 die Einspeisung durch eine Ultraschallquelle
2 Fahrschiene
4 Körperschallmikrophon
5 Ausspeisung des Körperschallsignals
6 Meßstrecke
7 logische Verknüpfung
8 Ausgangssignal
9 Einspeisung durch Werkzeuggeräusche
2 Fahrschiene
4 Körperschallmikrophon
5 Ausspeisung des Körperschallsignals
6 Meßstrecke
7 logische Verknüpfung
8 Ausgangssignal
9 Einspeisung durch Werkzeuggeräusche
Claims (10)
1. Verfahren und Einrichtung zur Warnung von Personen und Fahrzeu
gen im Gleisbereich von Eisenbahnstrecken vor herannahenden, vor
beifahrenden und sich entfernenden Eisenbahnfahrzeugen, durch
folgende Verfahrensschritte und Einrichtungen
gekennzeichnet dadurch daß,
- a) durch eine ständig Körperschall erzeugende Quelle (1a, 1b), Körperschallsignale (2) in die Schienen (3a, 3b) des Gleises (13), z. B. an den Gleispunkten (11) und (12), eingespeist werden und daß diese Körperschallimpulse (2a-2d) zusammen mit den Körperschallsignalen (6), die von einem herannahenden Zug (7) stam men, ausgekoppelt werden und da alle Körperschallsignale in einer elektronischen Einrichtung (8) ausgewertet werden und von der Ein richtung (8) Alarmsignale generiert werden können, die zur Ansteue rung von Alarmeinrichtungen (9) dienen, die akustische und optische Signale aussenden und einer Einrichtung (15) zur Signalregenerie rung und/oder Überbrückung von technischen Gleiseinrichtungen, wie z. B. Schienenisolationen, Schienentrennungen, Weichen etc.,
- b) mindestens eine Körperschall erzeugende Quelle (1) am Anfang einer, von der Vorwarnzeit abhängigen Abstand vor dem Standort (4), an dem sich die zu schützenden Personen (5) aufhalten, mit der Schiene verbunden ist,
- c) die Körperschallquelle (1) ständige oder zyklische oder in festge legter Taktung, Signale (2) mit unterschiedlicher Frequenz und/oder Phase und/oder Amplitude aussendet,
- d) die Sendeleistung der Signale (2) derart fest oder einstellbar sind, daß sie am Standort (4) mit ausreichender Leistung ankommen und daß die Signale direkt in die Schiene eingekoppelt werden,
- e) am Ende der Warnstrecke (4), an dem sich die Personen (5) oder die zu warnenden Einheiten im Gleis (13) befinden, die Empfangseinrich tung (8) direkt mit der Schiene verbunden ist und alle Körper schallsignale aus der Schiene ausgekoppelt werden,
- f) die von herannahenden, vorbeifahrenden oder wegfahrenden Schienen fahrzeugen erzeugten Körperschallsignale, sich den von der Quelle erzeugten Signalen überlagern und diese schließlich ggf. auslöschen,
- g) die Empfangseinrichtung (8), alle von der/den Quelle(n) (1), von Schienenfahrzeugen (7), von den Gleisarbeiten (5) ausgehenden und alle sonstige Körperschallsignale die in der Schiene laufen empfan gen, trennen, dekodieren und den einzelnen Quellen zuordnen kann,
- h) die Empfangseinrichtung (8) die Signale herannahender, vorbei- oder wegfahrenden Schienenfahrzeuge, durch Speicherung und Aus wertung der Signalveränderungen unterscheiden und hierdurch die Fahrtrichtung und Geschwindigkeit der Schienenfahrzeuge und somit das Gefährdungspotential ermitteln kann,
- i) mindestens jeweils eine Sicherungseinrichtung (18,19) zwischen den Einspeisepunkten (11,12) und dem Auskopplungsstandort (4) auf gebaut sein kann, die beim Überfahren durch den Radsatz eines Schienenfahrzeugs, auch bei langsamer Geschwindigkeit noch kräftige Körperschallsignale (22) in die Schiene einspeist und somit die Auslösung eines Alarmes durch Aussendung durch die Einrichtung (8) bewirkt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net,
daß die Quelle (1) Signale in eine und/oder die andere Schiene
eines oder mehrerer Gleise einspeisen kann.
3. Verfahren nach Anspruch 1 bis 2, dadurch gekenn
zeichnet,
daß der Empfänger (8) die Körperschallsignale aus einer und/oder
beiden Fahrschienen und/oder aus einem oder mehreren Gleisen ab
nehmen und verarbeiten kann.
4. Verfahren nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekenn
zeichnet,
daß an einer Schienenisolierstelle oder Weiche etc. zur Über
brückung der Körperschallunterbrechung oder Bedämpfung in der
Schiene eine Einrichtung (15) aufgebaut ist, deren Empfänger (15a)
vor der Unterbrechung (16), direkt mit der Schiene (3a, 3b) und ein
Sender (15b) nach der Unterbrechung direkt mit der Schiene ver
bunden ist und die Einrichtung (15) alle ankommenden Signale ver
stärkt und über die Sender (15b) zeitlich empfangssysnchron oder
verzögert wieder in die Schiene (3a, 3b) einspeist.
5. Verfahren nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekenn-
zeichnet,
daß die elektronische Einrichtung (8), die Signale die von Zügen
ausgehen, die sich in den Vorwarnstrecken (11,12) bewegen empfängt
ausfiltert und unverzüglich ein Alarmtelegramm (17) erzeugt, das an
die Meldestation(en) (9) über Kabel- oder Funkverbindung weiterge
geben wird und die Meldestation(en) einen akustischen und/oder op
tischen Alarm zur Warnung der Personen erzeugen.
6. Verfahren nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekenn
zeichnet,
daß die elektronische Einrichtung (8) den Takt der von den Quel
len (1) stammenden Signale oder die Signale (2) selbst, zum Zweck
der Lebensüberwachung des Gesamtsystems zusätzlich zum Alarmtele
gramm (17) an die Alarmeinrichtung überträgt und/oder jede Alarm
einrichtung zum selben Zweck direkt mit den Fahrschienen (3a, 3b)
verbunden ist und die von den Quellen (1) stammenden Signale
selbst zum Zweck der Selbstüberwachung auswerten kann.
7. Verfahren und Einrichtung nach Anspruch 1 bis 6, dadurch ge
kennzeichnet,
daß die Auswerteeinheit (8) über eine Einrichtung (20) verfügt, an der
eine zur Arbeitskolonne gehörende oder eine sonstige Person
(10) oder alle Personen (5) die sich im Gleisbereich aufhalten, die
Quellensignale und/oder die Alarmtelegramme oder einen aus diesen
Signalen von der Einrichtung (8) erzeugtes Taktsignal zyklisch oder
spontan und/oder nach festgelegten oder variablen Zeitintervallen,
zum Zweck der Aufmerksamkeits- und/oder Anlagenüberwachung
geeignet quittieren kann/muß oder können/müssen.
8. Verfahren und Einrichtung nach Anspruch 1 bis 7, dadurch ge
kennzeichnet
daß die Sicherungseinrichtung (18) ein herkömmliches Gleisschalt
mittel wie z. B. Gleiskreis, Schienenkontakt oder sonstiges Gleis
freimeldesystem oder ein mechanisches System (19) sein kann.
9. Verfahren und Einrichtung nach Anspruch 1 bis 8, dadurch ge
kennzeichnet,
daß die Sicherungseinrichtung (19) ein mechanisches System ist,
das über eine Schienenfußklammer (3h) an der Schiene (3a, 3b) des
Gleises (13) befestigt ist und der von Hand bewegt oder über einen
ferngesteuerten, elektrischen oder hydraulischen Antrieb (3d) ver
fügt, der über einen mit ihm verbundenen Hebel (3e) ein lammellier
tes Formteil, wie z. B. Teil (3f), bewegen und in Aktivstellung auf der
Schiene und in Inaktivstellung von der Schiene weg plazieren kann,
wobei das Teil (3g) fest mit der Schiene verbunden ist und derart
in das Teil (3f) bei Aktivstellung des Systems (19) eingreift, daß
Verschiebungen der Einrichtungen (3e, 3f, 3d) bei Überfahrung
verhindert und die Einrichtung (19) mittels dem Teil (3f) in der Aktiv
stellung, durch eine darüberrollendes Eisenbahnfahrzeug, Körper
schallsignale in der Schiene (3a, 3b) erzeugt werden, deren Anzahl
und Amplitude direkt von der Form des Teils (3f) abhängen.
10. Verfahren nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeich
net,
daß die Sicherungseinrichtung (18,19) von der Auswerteeinheit (8)
aktiv geschaltet werden, wenn kein Alarm ausgelöst ist und inaktiv
geschaltet werden, wenn von der Einrichtung (8) Alarm ausgelöst ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19924219067 DE4219067A1 (de) | 1992-06-11 | 1992-06-11 | Verfahren und Einrichtung zur Warnung von Personen im Gleisbereich vor herannahenden Zügen (Rottenwarnung) |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19924219067 DE4219067A1 (de) | 1992-06-11 | 1992-06-11 | Verfahren und Einrichtung zur Warnung von Personen im Gleisbereich vor herannahenden Zügen (Rottenwarnung) |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4219067A1 true DE4219067A1 (de) | 1993-12-16 |
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ID=6460758
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19924219067 Withdrawn DE4219067A1 (de) | 1992-06-11 | 1992-06-11 | Verfahren und Einrichtung zur Warnung von Personen im Gleisbereich vor herannahenden Zügen (Rottenwarnung) |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE4219067A1 (de) |
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- 1992-06-11 DE DE19924219067 patent/DE4219067A1/de not_active Withdrawn
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