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DE4218998A1 - Behälter für die Verpackung von Lebensmitteln, Verfahren zur Herstellung eines solchen Behälters und Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens - Google Patents

Behälter für die Verpackung von Lebensmitteln, Verfahren zur Herstellung eines solchen Behälters und Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens

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Publication number
DE4218998A1
DE4218998A1 DE4218998A DE4218998A DE4218998A1 DE 4218998 A1 DE4218998 A1 DE 4218998A1 DE 4218998 A DE4218998 A DE 4218998A DE 4218998 A DE4218998 A DE 4218998A DE 4218998 A1 DE4218998 A1 DE 4218998A1
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DE
Germany
Prior art keywords
cardboard
shell
container
plastic
insert
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE4218998A
Other languages
English (en)
Inventor
Sylvia Dietrich
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Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to PCT/EP1992/002148 priority Critical patent/WO1993006016A1/de
Priority to EP92919580A priority patent/EP0604507B1/de
Priority to DE59206506T priority patent/DE59206506D1/de
Priority to AT92919580T priority patent/ATE138865T1/de
Publication of DE4218998A1 publication Critical patent/DE4218998A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • B65D25/14Linings or internal coatings
    • B65D25/16Loose, or loosely-attached, linings
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B31B50/592Shaping sheet material under pressure using punches or dies
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Description

Die Erfindung betrifft einen Behälter für die Verpackung von Lebensmitteln, mit einer tiefgezogenen Schale aus Kunststoff und einer damit oberseitig über einen Flanschabschnitt um­ laufend fest verbundenen, vorzugsweise verschweißten Abdec­ kung in Form einer Kunststoff-Verbundfolie, gemäß dem Ober­ begriff des Patentanspruchs 1. Die Erfindung betrifft dar­ über hinaus ein Verfahren zur Herstellung eines Lebensmit­ telbehälters gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 19 sowie eine Vorrichtung zur Durchführung eines Verfahrens zur Herstellung eines Lebensmittelbehälters gemäß dem Oberbe­ griff des Patentanspruchs 27.
Verpackungsbehälter der eingangs beschriebenen Art werden insbesondere für Lebensmittel gebraucht und verwendet, die aufgrund ihrer leichten Verderblichkeit in besonderem Maße beim Transport und bei der Lagerung vor Einflüssen von Außen, wie z. B. vor übermäßigen Temperatur- oder Lichtein­ flüssen, geschützt werden müssen. Diese Behältnisse müssen deshalb nicht nur ausreichend formstabil und vorzugsweise stapelbar, sondern darüber hinaus so beschaffen sein, daß die im Behältnis aufgenommene Ware vorzugsweise hermetisch gegenüber der Umgebung, insbesondere gegenüber einer sauer­ stoffhaltigen Atmosphäre abgeschirmt wird. Dabei ist ein weiteres, wichtiges Kriterium bei diesen Behältnissen darin zu sehen, daß die Herstellung bzw. die Verarbeitung des Be­ hälters ebenso wie die Befüllung einfach durchgeführt werden kann, wobei vorzugsweise eine raumsparende, linear angeord­ nete Fertigungsanlage anzustreben ist. Diese Fertigungsanla­ gen haben den Vorteil, daß sie modular aufgebaut werden kön­ nen, so daß die einzelnen Arbeitsstationen je nach dem her­ zustellenden Behältnis individuell zusammengestellt und so wirtschaftlich eingesetzt werden können.
Ein herkömmlicher Behälter dieser Art besteht in der Regel aus zwei Teilen, nämlich einer tiefgezogenen Kunststoff­ schale mit oberseitigem Randflansch und einer damit ver­ schweißten Abdeckung in Form einer Kunststoff-Verbundfolie. Diese Kunststoff-Verbundfolie besitzt regelmäßig eine Trägermaterialschicht aus beispielsweise axial gerecktem Po­ lyamid oder Polyester, eine Kohlendioxid- bzw. Sauerstoff- Sperrschicht aus Ethylen-Vinyl-Alkohol (EVOH) und eine Siegelschicht zum Versiegeln der Abdeckung mit der übrigen Schale, wobei die Siegelschicht in der Regel aus einem Poly­ ethylen-Kunststoffsystem besteht. Auch der Behälterboden, d. h. die tiefgezogene Kunststoffschale des Behälters wird bei höherwertigen Verpackungen aus einer Kunststoff-Verbund­ folie hergestellt. Um Gewicht zu sparen, verwendet man form­ stabile Folien, beispielsweise auf Polystyrol-Basis mit ei­ ner Stärke im Bereich zwischen 700 und 1000 µm. Die Polysty­ rol-Basisschicht trägt in diesem Fall wiederum eine Sperr­ schicht aus einem Ethylen-Vinyl-Alkoholsystem und eine der Abdeckung zugewandte Polyethylen-Siegelschicht, die mit der Abdeckung thermoverschweißbar ist. Diese Folien eignen sich sowohl für die Negativ- als auch für die Positiv-Verformung mit und ohne mechanischer Vordehnung der Folie. Auf diese Weise lassen sich Behälterformen unterschiedlicher Ge­ staltung und Festigkeit mit verhältnismäßig einfach zu steu­ ernden Maschinen herstellen, wobei auch das Umrüsten der Verpackungsanlage beim Umstellen von einer Ware auf die an­ dere verhältnismäßig schnell vonstatten gehen kann.
Bei Verwendung von Polyvinylchlorid (PVC) als mechanisch stabilisierende Lage der Verbund-Hartfolie gelingt es, die Wandstärke der Unterfolie ohne Festigkeitseinbußen zu redu­ zieren. Dennoch wird auch bei dieser Werkstoffauswahl pro Verpackung eine erhebliche Menge an Kunststoff benötigt, der aufgrund des Verbundaufbaus den Nachteil hat, daß er einem Recycling, d. h. einer Wiederverwertung nicht mehr zugeführt werden kann.
Man hat dieses Problem bereits frühzeitig erkannt und ver­ sucht, Lebensmittelverpackungen so aufzubauen, daß der An­ teil an nicht mehr wiederverwendbarem Kunststoff verringert werden konnte. So ist beispielsweise aus dem DE-GM 73 30 156 ein Behälter aus einem Schichtstoff bekannt, der eine Papp­ kartonschicht und zumindest einseitig eine Polyester-Deck­ schicht aufweist. Das hauptsächliche Anwendungsgebiet dieses Schichtstoffs wird in der Verwendung zur Herstellung eines Behälters gesehen, der sich zum Kochen oder Wiedererhitzen von Nahrungsmitteln für Menschen eignet. Der Schichtstoff wird zu diesem Zweck geeignet zugeschnitten, dann durch Fal­ tung und Eindrücken in eine Form in Schalenform gebracht, wobei die bei der Faltung in Übereinanderlage kommenden Oberflächenteile durch Heißversiegelung aneinander befestigt werden. Ein solcher Behälter läßt sich allerdings auch mit einer Kunststoff-Verbundfolie der vorstehend beschriebenen Art nicht hermetisch verschließen, wobei insbesondere in den Eckbereichen des Behälters eine zu große Sauerstoffdurchläs­ sigkeit auftritt und aufgrund des fehlenden oberseitigen Randflansches eine Verbindung mit einer Abdeckfolie nicht möglich ist.
In der deutschen Patentschrift 10 36 153 wird eine Vor­ richtung zum Herstellen von Flachpackungen beschrieben, die aus thermoplastisch beschichtetem Papier bestehen, das so zugeschnitten und gefaltet wird, daß auch seitliche, nach außen umgebogene obere Verpackungsränder entstehen, über die dann in einer Verschließstation eine Deckbahn aus Kunststoff umlaufend angeschweißt wird. Auch mit diesem bekannten Ver­ fahren läßt sich kein Behälter herstellen, der den bei emp­ findlichen Waren geforderten Dichtigkeitskriterien gerecht wird. Dabei ist zu berücksichtigen, daß bei besonders hochwertigen Verpackungen eine Evakuierung der Packung bzw. eine Rückbegasung der Packung mit einem Schutzgas, wie z. B. Kohlendioxid, gefordert ist. Kohlendioxid hat eine Flüchtig­ keit, die etwa um den Faktor 4 höher ist als diejenige von Sauerstoff. Leicht verderbliche Waren lassen sich deshalb in einer Verpackung gemäß DE-PS 10 36 153 nicht aufbewahren. Im übrigen läßt sich das aus dieser Schrift bekannte Verfahren nicht mit Tiefziehanlagen herkömmlicher Bauart kombinieren, ohne hier durchgreifende Veränderungen der Anlage vorzuneh­ men.
Man hat schließlich auch schon versucht, Behälter gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 so aufzubauen, daß die Schale sowohl ein Kartonteil als auch ein Kunststoffteil aus tiefgezogener Kunststoffolie aufwies. Beispiele für solche Behälter sind in der GB-PS 1 136 885, der GB-PS 1 043 215 und der DE-PS 20 34 154 beschrieben. Im Falle der GB-PS 1 043 215 wird ein aus einem Kartonzuschnitt gefalteter Behäl­ ter über einen umlaufenden, oberen abgewinkelten Flanschbe­ reich mit einer eingezogenen Kunststofform verbunden. Da die Verbindung zwischen Kunststoffauskleidung und Kartonzu­ schnitt allerdings lediglich im Flanschbereich vorgesehen ist, ist die Kunststoffauskleidung auch in diesem Fall noch verhältnismäßig steif auszubilden, da der außenseitige Kar­ tonzuschnitt eine Bewehrung bildet und nur bedingt zur Aus­ steifung der Behälterschale herangezogen werden kann. Schließlich benötigt dieses Verfahren eine erhebliche Menge an Karton. Eine Integration des Verfahrens in herkömmliche, marktübliche Verpackungssysteme ist dabei ebenfalls nicht möglich.
Im Falle des Behälters gemäß GB-PS 1 136 885 wird ebenfalls ein gefalteter Kartonzuschnitt innenseitig mit einem Kunst­ stoffsystem ausgekleidet, das dann auch den umlaufenden, ab­ gewinkelten Flansch für die Anbringung einer Abdeckfolie ausbildet. Um die Kunststoffolie in die Negativform mit ein­ gelegtem Kartonzuschnitt durch Unterdruck einziehen zu kön­ nen, ist der Kartonzuschnitt so gestaltet, daß er flächenmä­ ßig kleiner ist als die Außenoberfläche der eingezogenen Kunststoffolie. Die versteifende Funktion des Kar­ tonzuschnitts ist deshalb auch in diesem bekannten Fall ver­ hältnismäßig eingeschränkt.
Eine vollkommene, versteifende Ummantelung eines wan­ nenförmigen Kunststoffbehälters mit einem Verstärkungs­ material-Zuschnitt aus Pappe ist in der DE-PS 20 34 154 be­ schrieben. Bei der Herstellung eines solchen Behälters ist allerdings ein verhältnismäßig komplex aufgebautes Werkzeug erforderlich. Zunächst wird der Pappezuschnitt in eine Nega­ tivform eingefaltet, die mit einem Oberstempel zusammen­ wirkt, mittels dem dann eine Folienbahn in die Form einge­ drückt wird. Zum Einfalten des Pappezuschnitts kommt ein Saugstempel zur Anwendung, der den Pappezuschnitt bei einer Relativbewegung zwischen Saugstempel und Negativform fest­ hält. Um die Kunststoffolie mit der Innenoberfläche des Pappezuschnitts fest verbinden zu können, wird nach dem Ein­ formen der Kunststoffolie mittels des Oberstempels in den Raum zwischen Oberstempel und eingeformter Kunststoffolie ein Druckmittel eingespeist, das dann die Endformung des Be­ hälters und die feste Haftung der Folie an dem gefalteten Zuschnitt bewirkt. Dieses Herstellungsverfahren läßt sich schwerlich ohne größere Umbaumaßnahmen mit auf dem Markt be­ findlichen Verpackungsmaschinen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 27 durchführen.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen Be­ hälter für die Verpackung von Lebensmitteln gemäß dem Ober­ begriff des Anspruchs 1 zu schaffen, der sich dadurch ausz­ eichnet, daß die zur Herstellung des Behälters erforderliche Menge an nicht wiederverwertbarem bzw. nicht recycelbarem Kunststoff erheblich verringert ist, wobei gleichzeitig al­ lerdings nach wie vor höchste Dichtigkeitswerte sicherge­ stellt werden. Der Aufbau des Behälters soll darüber hinaus so sein, daß er mit herkömmlichen, vorzugsweise linear auf­ gebauten Verpackungsmaschinen gemäß dem Oberbegriff des An­ spruchs 27 mit möglichst geringem Umbau-Aufwand hergestellt werden kann, ohne die Leistungsfähigkeit dieser Verpackungsmaschinen zu beeinträchtigen. Eine weitere Auf­ gabe der Erfindung besteht darin, ein möglichst einfaches Verfahren zur Herstellung eines solchen Behälters zu schaf­ fen, das sich in den Verfahrensablauf bei marktüblichen Ver­ packungsmaschinen nahtlos einfügt. Schließlich besteht ein weiteres Ziel der Erfindung darin, eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens zu schaffen, mit dem die Be­ hälter mit geringstmöglichem vorrichtungstechnischen Aufwand qualitativ hochwertig hergestellt werden können.
Die vorstehend angesprochenen Ziele der Erfindung werden be­ züglich der Schaffung des Behälters mit den Merkmalen des Anspruchs 1, bezüglich des Verfahrens durch die Verfahrens­ schritte des Anspruchs 19 und bezüglich der Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens mit den Merkmalen des Anspruchs 27 gelöst.
Erfindungsgemäß wird die bislang verwendete Verbund-Hartfolie aus Polystyrol (PS) oder Polyvinylchlorid (PVC) durch einen Weichfolien-Verbund, d. h. eine extrem flexible Verbundfolie ersetzt, die im Verhältnis zu Hartfolien eine wesentlich ge­ ringere Flächensteifigkeit hat. Dieser Weichfolien-Verbund erhält seine die Behälterstruktur stabilisierende Form durch einen Einsatz in Form eines Cellulose- oder Holzschliffscha­ leneinsatzes oder eines aufgerichteten Kartonzuschnitts, der in die in Schalenform gebrachte, sehr dünnwandige Verbundfo­ lie so eingesetzt wird, daß er den Weichfolien-Verbund flä­ chig aussteift. Weil der Kartonzuschnitt beidseitig mit ei­ ner Kunststoffbeschichtung versehen ist, ergibt sich der Vorteil, daß die flächige Verbindung zwischen dem ausstei­ fenden Kartonzuschnitt und der in Behälterform gebrachten Weich-Verbundfolie in kürzester Zeit, beispielsweise durch einen punktuellen oder flächenerfassenden Thermoschweißvor­ gang hergestellt werden kann. Bei Verwendung einer Cellu­ lose- oder Holzschliffschale ergibt sich eine innige Verbin­ dung zwischen dem Schaleneinsatz und der tiefgezogenen Folie dadurch, daß die unter Wärmeeinwirkung fließende Folien­ bzw. Siegelschicht in die fasrige Oberfläche des Cellulose- oder Holzschliffproduktes eindringen kann, wobei allerdings eine gute Peelbarkeit gegeben ist, so daß eine gesonderte Entsorgung von Träger und Siegelschicht möglich ist. Gleich­ zeitig stellt die beidseitige Beschichtung des Kartonzu­ schnitts aber auch sicher, daß mit hoher Taktfrequenz aus beispielsweise streifenförmigen aber auch anderen Zuschnit­ ten - auch mit durchgehendem Zuschnittboden - schachtelar­ tige, räumlich stabile Kartoneinsätze hergestellt werden können, indem die sich überlappenden Falzabschnitte thermo­ verschweißt werden. Die Verarbeitung des beidseitig be­ schichteten Kartons zu räumlich stabilen Behältereinsätzen mit räumlich stabiler Struktur und umlaufendem Wandkragen kann mit so hoher Taktzahl erfolgen, daß die Herstellung der Kartonzuschnitte parallel mit der Verarbeitung der Weich- Verbundfolie im kontinuierlichen Abzug von einer Vorrats­ rolle durchgeführt wird. Entsprechendes gilt bei der Verwen­ dung von Cellulose- oder Holzschliffschalen, die in der Ver­ packungsanlage entweder in vorgeformtem Zustand zwischenge­ stapelt und vereinzelt oder aber in einer separaten Arbeits­ station urgeformt werden. Da erfindungsgemäß vorzugsweise der bereits fertig geformte bzw. gefaltete, d. h. der aufge­ richtete und damit räumlich formstabile Kartonzuschnitt bzw. Schaleneinsatz in die ausgeformte Mulde des Weichfolien-Ver­ bundes eingesetzt wird, ergeben sich bei der lagemäßigen Ausrichtung zwischen Kartonzuschnitt und Weichfolien-Verbund keine Probleme. Der eine räumlich stabile Struktur aufwei­ sende, gefaltete und zumindest punktuell thermoverschweißte Kartonzuschnitt kann ebenso wie ein Schaleneinsatz mit einer verhältnismäßig robusten Greifereinrichtung gehandhabt und dementsprechend exakt über den in die Verbund-Weichfolie eingeformten Vertiefungen positioniert werden. Das Risiko, den sehr dünnwandigen Weichfolien-Verbund beim Einsetzen des Kartonzuschnitts zu verletzen, wird vermindert, und zwar insbesondere dann, wenn die Kantenbereiche des Schalenein­ satzes oder des aufgerichteten Kartonzuschnitts eine Fasen­ fläche aufweisen, die im stumpfen Winkel zu den benachbarten Wandflächen steht. Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen ist es möglich, mit einem Weichfolien-Verbundsystem zu arbeiten, das lediglich eine Dicke im Bereich zwischen 150 und 200 µm hat. Auf diese Weise gelingt es, diejenige Kunststoffmenge der Verpackung, die einer Wiederaufbereitung nicht mehr zu­ geführt werden kann, im Vergleich zu herkömmlichen Behältern auf etwa 20% zu verringern. Wenn beispielsweise bei einer herkömmlichen Polystyrol-Hartfolie mit einer Dicke von 750 µm und einer Folienbreite von 425 mm pro 1000 m Folie 333 kg nicht mehr wiederaufbereitbarer Kunststoff anfiel, wird die­ ser Kunststoffanteil durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen auf etwa 70 kg reduziert. Die Kunststoffbeschichtung des Kartonzuschnitts kann äußerst dünnwandig, beispielsweise mit einer Stärke von etwa 12 µm ausgeführt werden, so daß dieser Verpackungs-Kunststoffabfall nicht ins Gewicht fällt. Bei der Verwendung einer Cellulose- oder Holzschliffschale ent­ fällt dieser zusätzliche Kunststoffanteil vollkommen.
Der erfindungsgemäße Aufbau des Behälters ist unabhängig von der Dichtigkeit des eingesetzten Schaleneinsatzes bzw. Kar­ tonzuschnitts mit umlaufender Kragenwand, insbesondere im Bereich der Eckkanten nach außen hin vollkommen dicht. Der erfindungsgemäße Behälter eignet sich deshalb auch für Verpackungsverfahren, bei denen der Innenraum der Verpackung evakuiert und/oder ggf. nach dem Befüllen mit einem stabili­ sierenden Medium rückbegast wird. Es entsteht auf diese Weise eine qualitativ äußerst hochwertige Verpackung, bei der allerdings lediglich nur noch ein Bruchteil an nicht recycelbarem Kunststoff anfällt. Durch geeignete Additive zur Cellulose- oder Holzschliffmasse, die dann zu den Scha­ leneinsätzen verpreßt wird, kann den lebensmitteltechnischen Anforderungen, insbesondere der Feuchtigkeitsresistenz ge­ zielt Rechnung getragen werden.
Dabei kommt der erfindungsgemäße Aufbau des Behälters der Anwendung eines sehr wirtschaftlichen Herstellungsverfahrens zugute. Wenn - gemäß einer Weiterbildung der Erfindung - der in die ausgeformte Mulde der Verbundfolie eingesetzte Kar­ tonzuschnitt aus einem streifenförmigen Material gewonnen wird, ergibt sich bei der Herstellung des räumlich bereits stabilen Kartonzuschnitt-Einsatzes bodenseitig regelmäßig eine Öffnung, die in vorteilhafter Weise dazu genutzt werden kann, den vorgeformten Weichfolien-Verbund während des Ein­ setzens des Kartonzuschnitts von oben durch eine Luftströ­ mung zu stabilisieren. Die Positionierungsgenauigkeit des Kartonzuschnitts in der vorzugsweise tiefgezogenen Verbund­ folie kann auf diese Weise zusätzlich verbessert werden und die Beschädigungsgefahr für die sehr dünnwandige Ver­ bundfolie wird spürbar herabgesetzt.
Der erfindungsgemäße Aufbau des Behälters ermöglicht ein Herstellungsverfahren, das sich nahtlos und ohne Einbußen in der Leistungsfähigkeit in den Verfahrensablauf marktüblicher Verpackungsmaschinen, wie sie eingangs beschrieben worden sind, eingliedern läßt. Der lineare Aufbau derartiger Ver­ packungsanlagen kann erfindungsgemäß beibehalten werden. Es ist lediglich erforderlich, dem Arbeitsschritt des Befüllens des Behälters mit der zu verpackenden Ware einen Schritt voranzustellen, bei dem der die Verbund-Weichfolie ausstei­ fende Kartonzuschnitt in die vorgeformte, vorzugsweise tief­ gezogene Form eingesetzt wird. Die erfindungsgemäße Vorrich­ tung zur Durchführung des Herstellungsverfahrens für die um­ weltfreundlichere Lebensmittelverpackung kann durch einfa­ ches Umrüsten von bereits auf dem Markt befindlichen Verpac­ kungsanlagen gewonnen werden. Die Durchsatzleistung der Verpackungsanlage muß dabei nicht vermindert werden. Es ist lediglich eine zusätzliche Einrichtung vorzusehen, mit der entweder bereits fertiggestellt angelieferte Schaleneinsätze oder Kartons oder parallel durch kontinuierliche Verarbei­ tung von beispielsweise in Streifen geschnittenen oder an­ derweitig vorgestanzten Kartonzuschnitten gewonnene, räum­ lich stabile, d. h. aufgerichtete und durch Thermoschweißung stabilisierte Kartonzuschnitte in die tiefgezogene Ver­ bundfolie eingesetzt werden. Die übrigen Bestandteile der herkömmlichen Verpackungsanlage können unverändert beibehal­ ten werden.
Der erfindungsgemäße Aufbau des Behälters eröffnet die Mög­ lichkeit, die zur Ausbildung des Behälters erforderliche Kartonagemenge auf ein Minimum zu reduzieren, was z. B. durch die Gewinnung des aufgerichteten Kartoneinsatzes aus einem streifenförmigen Zuschnitt sichergestellt ist. Um al­ lerdings für die Verpackung von feuchteren bzw. stärker fetthaltigen Substraten bzw. Lebensmitteln einen zusätzli­ chen Schutz vor Kontamination bereitzustellen, ist es von Vorteil, wenn der aus einem beidseitig beschichteten Karton bestehende Kartoneinsatz bzw. der Schaleneinsatz einen durchgehenden Boden hat, von dem die kragenartig nach oben vorstehenden, umlaufenden Seitenwände abgewinkelt sind. In diesem Fall besteht keine Gefahr mehr, daß eine unbeschich­ tete Schnittkante des Kartons in direkten Kontakt mit dem zu verpackenden Lebensmittel gelangt. Durch diese Maßnahme wird ferner wirksam verhindert, daß das äußere Erscheinungsbild der Verpackung im Bereich der Karton-Schnittkante beispiels­ weise durch feuchtigkeitsbedingte Aufquellung leidet. Das Gewicht der Verpackung muß durch diese Maßnahme nicht ange­ hoben werden. Denn der Karton kann bedingt durch die stabi­ lere, über den Boden des Zuschnitts flächig gestützte Struk­ tur mit geringerer Stärke ausgeführt werden.
Vorzugsweise wird die umlaufende Wandung des Schalenein­ satzes bzw. des aufgerichteten Kartonzuschnitts so gestal­ tet, daß sich der Behälter nach oben leicht konisch öffnet. Diese Maßnahme erleichtert zum einen den Formgebungsprozeß der Schale und sie sie bringt den zusätzlichen Vorteil mit sich, daß die äußere Verbundfolie beim Einsetzen des Karton­ zuschnitts und beim späteren Versiegeln möglichst geringen mechanischen Beanspruchungen unterworfen wird.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. In den Ansprüchen 2 bis 18 sind vorteil­ hafte Ausgestaltungen der Behälters an sich umrissen, die Ansprüche 20 bis 26 bilden das erfindungsgemäße Herstel­ lungsverfahren weiter und in den Ansprüchen 28 bis 42 werden vorteilhafte Weiterbildungen der Vorrichtung zur Durchfüh­ rung des Verfahrens unter Schutz gestellt.
Eine qualitativ äußerst hochwertige Verpackung ergibt sich mit der Weiterbildung gemäß Anspruch 4. Derartige Weichfo­ lien-Verbundsysteme sind auf dem Markt mit Qualitäten er­ hältlich, die dem betreffenden Anwendungsgebiet optimal an­ gepaßt sind. Bereits mit Dicken von etwa 150 µm sind diese Weichfolien-Verbundsysteme sicher, d. h. beschädigungsarm verarbeitbar, selbst wenn tiefere Behälter ausgeformt werden müssen.
Die Außenschicht des Weichfolien-Verbundsystems wird vor­ zugsweise von einem Polyamid-Kunststoff, einem vor­ behandelten, beispielsweise koronabehandelten Polyethylen- Kunststoff mit hohem Schmelzpunkt, einem Polyester-Kunst­ stoff oder einem Polypropylen-System gebildet. Die Verwen­ dung von Polyethylen für die Außenschicht bringt zusätzliche preisliche Vorteile. Wenn ein Polypropylen-System verwendet wird, ergibt sich ein Verbund, der vollständig und ohne vor­ herige Separation recycelbar ist.
Wenn die Siegelschicht des Behälters gemäß Anspruch 7 ausge­ bildet wird, läßt sich der nicht ohne weiteres recycelbare Weichfolien-Verbund sehr einfach vom übrigen Teil des Behäl­ ters trennen. Gleichwohl läßt sich über die Siegelschicht und die Kunststoffbeschichtung des Kartonzuschnitts eine sehr stabile Verbindung, beispielsweise durch Anwendung ei­ nes Thermoschweißverfahrens herstellen, so daß die mechani­ sche Aussteifung des flexiblen Weichfolien-Verbundes durch den Karton langlebig aufrechterhalten wird.
Die Sperrschicht wird erfindungsgemäß nach wie vor von einem Ethylen-Vinyl-Alkohol (EVOH bzw. EVAL) gebildet. Da erfin­ dungsgemäß jedoch die Dicke der Kunststoffummantelung des Behälters stark verringert ist, eröffnet der erfindungsge­ mäße Aufbau des Behälters die Möglichkeit, die Dicke dieser Ethylen-Vinyl-Alkoholschicht im Verhältnis zur Gesamtstärke anzuheben. Dadurch kann die Schutzwirkung für das Lebensmit­ tel verbessert werden, ohne dadurch die Menge an nicht recy­ celbarem Kunststoff spürbar anheben zu müssen.
Wenn der Schaleneinsatz bzw. der Kartonzuschnitt die Scha­ lenwand vollständig auskleidet und einen nach innen ab­ geknickten Bodenflansch hat, ergibt sich eine sehr gute, aussteifende Wirkung des Kartonzuschnitt-Einsatzes für die tiefgezogene Weichfolie. Gleichwohl läßt sich der Einsatz sogar aus sehr einfach gestalteten, streifenartigen Kartonzuschnitten, die mit individuell gewählten Falzen bzw. Faltlinien ausgebildet werden, herstellen. Der nach innen abgeknickte Bodenflansch gibt dem Kartoneinsatz selbst dann, wenn die überlappten Falzabschnitte lediglich punktver­ schweißt sind, eine sehr hohe Verwindungssteifigkeit. Durch die flächige Verbindung des Kartoneinsatzes mit der außen­ liegenden Umhüllung aus dem Weichfolien-Verbund überträgt diese Verwindungssteifigkeit unmittelbar auf den tiefgezoge­ nen Weichfolien-Verbund, der damit selbst bei schweren Ver­ packungen zuverlässig vor Überbeanspruchungen bzw. Überdeh­ nungen geschützt wird. Durch die Wahl des Zuschnitts des Kartons kann gezielt Einfluß auf Lage und Größe der bodenseitigen Öffnung genommen werden, was vorteilhafter­ weise auch im Hinblick auf die zu verpackende Ware ge­ schieht. Für spezielle Substrate wird vorzugsweise ein Kar­ tonzuschnitt mit durchgehendem Boden gewählt, der dann eine noch höhere Tragfähigkeit hat. Der Aufbau des Kartonzu­ schnitts gemäß Anspruch 8 hat deshalb den besonderen Vor­ teil, dem Behältnis mit einem Minimum an Kartonverbrauch eine ausreichende Stabilität zu verleihen.
Vorzugsweise wird bei Verwendung eines streifenförmigen Kar­ tonzuschnitts die Breite des Bodenflansches so gewählt, daß sie im Bereich zwischen 10 und 40% der Behälterweite liegt.
Für besonders schwere Verpackungen ist es von Vorteil, den Schaleneinsatz bzw. den Kartonzuschnitt gemäß Anspruch 10 weiterzubilden und auch oberseitig mit einem umlaufenden, nach außen abgewinkelten Randflansch auszustatten. Aufgrund der beidseitigen Beschichtung des Kartons läßt sich auch dieser Randflansch durch Thermoverschweißung von umgefalz­ ten, und in der gefalteten Form überlappenden Falzabschnit­ ten aus einem streifenförmigen Zuschnitt herstellen. Die Wi­ derstandsfähigkeit des Behälters gegen Verwindungen wird auf diese Weise zusätzlich verbessert. Darüber hinaus bietet der obere, umlaufende Randflansch einen Schutz für die Kante der tiefgezogenen Weichfolie beim Einsetzen des Kartonzu­ schnitts. Schließlich ist durch diese Maßnahme sicherge­ stellt, daß auch im Bereich des oberen Behälterrandes keine unbeschichtete Karton-Schnittkante in unmittelbare Berührung mit dem zu verpackenden Substrat gelangt. Es hat sich ge­ zeigt, daß bereits Breiten von einigen mm diesen Effekt zuverlässig unterstützen.
Mit einer Kunststoffbeschichtung des Kartonzuschnitts nach Anspruch 12 läßt sich der Kartoneinsatz zum einen sehr leicht aufrichten und zum anderen in der aufgerichteten Form wirtschaftlich zu einer verwindungssteifen Struktur herstel­ len, vorzugsweise thermoverschweißen. Die Kunststoffbe­ schichtung nach Anspruch 12 geht mit der Siegelschicht des Weichfolien-Verbundsystems eine ebenso sichere wie schnell herstellbare Verbindung ein, die auch bei tiefen Temperatu­ ren langzeitstabil ist. Der erfindungsgemäße Behälter eignet sich deshalb auch in besonderem Maße für die Tiefkühlverpac­ kungen. Gleichwohl läßt sich der Kartonzuschnitt nach dem Öffnen des Behälters und nach dem Verbrauch der verpackten Ware sehr leicht vom Weichfolien-Verbundsystem trennen, was die Umweltverträglichkeit des erfindungsgemäßen Behälters zusätzlich verbessert.
Bereits mit Flächengewichten von etwa 200 bis 300 g/m² läßt sich ein sehr verwindungssteifer Behältereinsatz herstellen, der im Verbund mit der diesen Einsatz umgebenden Verbundfo­ lie einen Behälter schafft, der festigkeitsmäßig dem her­ kömmlichen Behälter aus tiefgezogener Verbund-Hartfolie in nichts nachsteht.
Aufgrund der doppelseitigen Beschichtung des Kartonzu­ schnitts ist sichergestellt, daß das Lebensmittel mit dem Kartonmaterial selbst nicht in Berührung kommt. Für diesen Bereich kann deshalb ein Recycling-Karton, d. h. ein minder­ wertiger Karton verwendet werden. Gepreßte Cellulose oder ein Holzschliffverbund sind grundsätzlich lebensmittelecht.
Auch die Kartonbeschichtung wird vorzugsweise von einem peelbaren Kunststoff gebildet, so daß der Verbraucher mit wenigen Handgriffen in der Lage ist, die wiederverwertbaren Bestandteile der Verpackung von den nicht recycelbaren Be­ standteilen zu trennen.
Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung des erfin­ dungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung des Lebensmit­ telbehälters ist Gegenstand des Anspruchs 20. Mit dieser Weiterbildung gelingt es, die Verpackungsanlage sehr kompakt auszubilden. Ein weiterer Vorteil dieser Ausgestaltung be­ steht darin, daß die Negativform für die Herstellung der Einformungen im Weichfolien-Verbund gleichzeitig zur Posi­ tionierung des Weichfolien-Verbundes bezüglich der einzuset­ zenden Schaleneinsätze bzw. Kartonzuschnitte genutzt werden kann. Dadurch kann die Arbeitsgenauigkeit des Herstellungs­ verfahrens angehoben werden, wobei die Gefahr, das Weichfo­ lien-Verbundsystem zu beschädigen, ohnehin dadurch schon sehr klein ist, daß der Schaleneinsatz relativ glatt bzw. der Kartoneinsatz beidseitig kunststoffbeschichtet ist.
Das erfindungsgemäße Verfahren der flächigen Aussteifung ei­ nes Weichfolien-Verbundes mit einem räumlich stabilen, d. h. verwendungssteifen Kartonzuschnitt läßt sich auf verschie­ dene Art und Weise durchführen. Es ist beispielsweise mög­ lich, den Kartonzuschnitt in Streifenform zuzuführen und die räumliche Kartonstruktur erst in der bereits tiefgezogenen Verbundfolie herzustellen. Vorteilhafter, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung herkömmlicher Verpackungsanla­ gen, ist jedoch die Weiterbildung des Anspruchs 21, gemäß der der Kartonzuschnitt im bereits gefalteten Zustand in die in Schalenform gebrachte Kunststoffolie eingesetzt wird.
Die Weiterbildung des Verfahrens nach Anspruch 24 führt zu besonders stabilen Behältern. Die Verzahnung zwischen Scha­ leneinsatz bzw. Kartonzuschnitt und Kunststoff-Verbundfolie führt zu einer noch höheren Stabilität des Behälters und zu einer noch besseren Aussteifung zusammen mit dem an sich nicht flächenstabilen Weichfolien-Verbund. Darüber hinaus hat diese Art der Ausbildung der Seitenwände Vorteile bei der Umspülung des Füllgutes mit Gas.
Wenn die ausgeformte Mulde der Kunststoffolie während des Einsetzens des Kartonzuschnitts durch eine Luftströmung sta­ bilisiert wird, können Fehlsteuerungen selbst bei sehr dünn­ wandigen Weichfolien-Verbundsystemen zuverlässig ausge­ schlossen werden. Vorteilhaft wird allerdings diese stabili­ sierende Luftströmung mit einer Saugströmung kombiniert, die von der Gegenform auf die Außenseite des Weichfolien-Verbun­ des aufgebracht wird.
Die Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens kann durch­ wegs mit herkömmlichen Komponenten von marktüblichen Verpac­ kungsanlagen ausgeführt werden. Ein näheres Eingehen auf die Weiterbildungen der Vorrichtung gemäß den Ansprüchen 28 bis 42 ist deshalb an dieser Stelle nicht notwendig. Diese Wei­ terbildungen zielen insbesondere darauf ab, den Weichfolien- Verbund beim Transport durch die Verpackungsanlage möglichst wirksam zu schonen und die Taktfrequenz der Vorrichtung hoch zu halten. Die erfindungsgemäße Vorrichtung eignet sich auch für die Herstellung von mehreren Behältern in einem Ar­ beitsgang und in einer Arbeitsstation, was Gegenstand des Anspruchs 37 ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der üb­ rigen Unteransprüche.
Nachstehend werden anhand schematischer Zeichnungen mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung näher erläutert. Es zei­ gen:
Fig. 1 eine schematische Draufsicht einer Anlage für die Herstellung eines erfindungsgemäßen Le­ bensmittelbehälters;
Fig. 2 eine schematische Schnittansicht gemäß II-II in Fig. 1;
Fig. 3 eine schematische Schnittansicht gemäß III-III in Fig. 1;
Fig. 4 die Ansicht gemäß IV in Fig. 3;
Fig. 5 die Einzelheit "V" in Fig. 6;
Fig. 6 eine schematische Schnittansicht gemäß VI-VI in Fig. 1 mit einer etwas modifizierten Formgebung des ein­ gesetzten Kartonzuschnitts;
Fig. 7 in vergrößertem Maßstab einen Schnitt gemäß VII-VII in Fig. 1;
Fig. 8 den Schnitt gemäß VIII-VIII in Fig. 6 - 90° gedreht - im Bereich einer Seitenwand, die mit einer Ein­ richtung zur Ausbildung von versteifenden Sicken ausge­ stattet ist;
Fig. 9 eine perspektivische Ansicht der unteren Werkzeughälfte zur Aufnahme des Kartonzuschnitts;
Fig. 10 in vergrößertem Maßstab eine Teil-Schnittansicht des versiegelten Behälters im Bereich des oberen Randflan­ sches;
Fig. 11 eine perspektivische Ansicht der mit der Unterform gemäß Fig. 9 korrespondierenden Oberform;
Fig. 12 eine erste Ausführungsform eines Kartonzuschnitts im ungefalteten Zustand;
Fig. 13 eine weitere Ausführungsform eines Karton­ zuschnitts im ungefalteten Zustand;
Fig. 14 eine perspektivische Ansicht einer Eckkante des aus dem Zuschnitt gemäß Fig. 13 gefalteten Karton-Ein­ satzes;
Fig. 15 eine Seitenansicht einer Anlage zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung eines Be­ hälters;
Fig. 16 eine Draufsicht einer weiteren Ausführungsform ei­ nes Kartonzuschnitts im Zustand vor dem Aufrichten;
Fig. 17 eine perspektivische Ansicht des Kartonzuschnitts im aufgerichteten Zustand; und
Fig. 18 eine Einzelheit der Ansicht gemäß Fig. 17 im Be­ reich einer Seitenkante.
In Fig. 1 ist mit dem Bezugszeichen 20 eine auf einer Walze aufgewickelte Verbundfolie bezeichnet, wie sie beispiels­ weise von der Firma "WALKI" in verschiedenen Ausführungen mit unterschiedlichen Schutzeigenschaften auf dem Markt an­ geboten wird. Bei dieser Verbundfolie handelt es sich um einen Weichfolien-Verbund, beispielsweise mit folgendem Auf­ bau:
Die ein mechanisches Schutzschild ausbildende Außenschicht wird beispielsweise von einem Polyamid, einem vorbehandel­ ten, vorzugsweise koronabehandelten Polyethylen, vorzugs­ weise mit hohem Schmelzpunkt, oder einem Polyester-Kunst­ stoff gebildet. Die Dicke dieser Schicht beträgt beispiels­ weise 30 µm. An diese mechanische Schutzschicht schließt sich eine für Sauerstoff und Kohlendioxid wirksame Sperr­ schicht aus Ethylen-Vinyl-Alkohol (EVOH bzw. EVAL) an. Die bei der Darstellung gemäß Fig. 1 zugewandte obere Schicht wird von einer Siegelschicht gebildet, die vorzugsweise von einem abschälbaren bzw. peelbaren Polyethylen-Kunststoff bzw. -Kunststoffsystem gebildet ist. Unter dem Begriff "Weichfolien-Verbund" soll im folgenden eine Verbundfolie verstanden werden, die flexibel, d. h. in sich nicht flächen­ stabil ist. Die Wandstärke dieses Weichfolien-Verbundes liegt vorzugsweise im Bereich zwischen 150 und 200 µm, wobei die EVAL-Sperrschicht eine Dicke im Bereich zwischen 4 und 30 µm und die Siegelschicht eine Stärke im Bereich zwischen 50 und 100 µm hat.
Die Verbundfolie 20 wird beispielsweise in einer Breite von etwa 400 bis 500 mm von einer Walze 22 abgezogen und der li­ near aufgebauten Verpackungsanlage zugeführt, die weitgehend Arbeitsstationen beinhaltet, wie sie bei herkömmlichen Ver­ packungsmaschinen beispielsweise der Firma "Multivac" reali­ siert sind. Im folgenden werden die Hauptstationen der Ver­ packungsmaschine näher beschrieben:
Mit 30 ist eine Tiefziehstation bezeichnet, in der die mit­ tels einer Heizeinrichtung 32 vorgewärmte Verbundfolie 20 im Tiefziehverfahren negativ verformt wird. Zu diesem Zweck ist ein in vertikaler Richtung (Pfeil B) hin- und herbewegbares Negativform-Werkzeug 34 vorgesehen, in dem vier Negativfor­ men 36 ausgebildet sind. Das Negativform-Werkzeug 34 eignet sich deshalb zur gleichzeitigen Herstellung von vier Tief­ ziehungen. Es soll jedoch bereits an dieser Stelle hervorge­ hoben werden, daß die Erfindung nicht auf die dargestellte, spezielle Anordnung und Form der Behälter beschränkt ist. Vielmehr kann durch Auswechseln des Negativform-Werkzeugs 34 im Bereich der Tiefziehstation 30 jede Art von Verpackung und auch von Verpackungsgruppen hergestellt werden, ohne das Grundkonzept der Erfindung zu verlassen.
Jede Negativform 36 ist über ein Leitungskanalsystem 38 mit einem Unterdruckanschluß 40 verbunden, so daß unterhalb der über die Negativformen 36 gezogenen Verbundfolie 20 zeitlich gesteuert ein Unterdruck erzeugbar ist, mit dem die Verbund­ folie in die in Fig. 2 gezeigte Form bringbar ist, welche die Außenform des späteren, fertiggestellten Lebensmittelbe­ hälters darstellt. Pro Werkzeughub werden - wie aus Fig. 1 ersichtlich - vier Einformungen in die Verbundfolie 20 ein­ gebracht. Die Einformungen sind in Fig. 1 mit dem Bezugs­ zeichen 42 gekennzeichnet.
Von der Tiefziehstation 30 läuft die Verbundfolie bzw. der Weichfolien-Verbund mittels einer Transportkette intermit­ tierend zu einer Arbeitsstation 50, in der - vorzugsweise in einem Arbeitsgang - in die Vierergruppe der Einformungen 42 eine entsprechende Anzahl von verwindungssteif aufgerichte­ ten Kartonzuschnitten 52 eingesetzt wird. Die Verbundfolie 20 ist im Bereich dieser Arbeitsstation noch vollflächig zu­ sammenhängend, was am besten aus der Darstellung gemäß Fig. 3 hervorgeht. Der dünne Weichfolien-Verbund 20 wird nicht - hervorgehoben in der Darstellung gemäß Fig. 3 - zwischen den einzelnen Einformungen durch eine Führungsschiene ge­ stützt. Die genaue Positionierung der Einformungen 42 in der Arbeitsstation 50 erfolgt unter Zuhilfenahme eines unteren Werkzeugteils 54, das über Säulen 58 in vertikaler Richtung bewegbar geführt ist und Innenausnehmungen 56 aufweist, die das Negativ zur endgültigen Form der herzustellenden Verpac­ kung bilden. Im einzelnen ist die Tiefe T der Innenausneh­ mung 56 gleich dem Maß V der Einformung 42. Auch die übrige Kontur der Innenausnehmung 56 entspricht der Form der Ein­ formung 42, so daß im nach oben gefahrenen Zustand des unte­ ren Werkzeugs 54 sich eine flächige, satte Anlage der Ver­ bundfolie 20 am unteren Werkzeug 54 einstellt. Mit dem Be­ zugszeichen 60 ist ein nachfolgend als Transportplatte be­ zeichneter Transport- und Formstempel gezeigt, der ebenfalls in Vertikalrichtung bewegbar montiert und an einem Schwen­ karm 62 mit einer Schwenkachse 64 gehalten ist. Die Trans­ portplatte 60 hat eine der Anzahl der darunterliegenden In­ nenausnehmungen 56 entsprechende Zahl von Vorsprüngen in Form von Positivformen 66, mit denen nachfolgend näher zu beschreibende, in schachtelähnliche Form gebrachte Kartonzu­ schnitte von einer Faltstation 70 zur Arbeitsstation 50 transportierbar und in die Einformungen 42 einsetzbar sind.
Die Kartonzuschnitte 52 (vgl. Fig. 3) werden aus einem beidseitig beschichteten Karton gewonnen, der auf einer Kar­ tonrolle 72 aufgewickelt ist. Bei der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform der Behälter-Fertigungs-, Befüllungs- und Versiegelungsanlage erfolgt die Herstellung der Kartonzu­ schnitte 52 synchron und im Takt mit der Verarbeitung des Weichfolien-Verbundes 20. Mit 74 ist eine Schneideinrichtung bezeichnet, mit der die Kartonbahn 76 in Streifen 76-1 bis 76-4 unterteilt wird. Die Anzahl der Streifen entspricht der Anzahl der in einem Arbeitsschritt gleichzeitig zu verarbei­ tenden Behälter. Die Streifen 76-1 bis 76-4 laufen nachfol­ gend in eine Falzeinrichtung 78 ein, in der die einzelnen Streifen mit einem solchen Zuschnitt und solchen Falzlinien 80 versehen werden, daß aus jeweils einem Einzelstreifen in einer Karton-Falteinrichtung 82 jeweils ein becherartiger Kartoneinsatz 52 entsteht, der durch die einzelnen Positiv­ formen 66 an der Transportplatte 60 definiert in Lage gehal­ ten wird. In Fig. 1 sind die auf der Unterseite der Trans­ portplatte 60 befindlichen Kartoneinsätze 52 lediglich mit gestrichelten Linien angedeutet, wobei aus Vereinfachungs­ gründen lediglich zwei solcher Kartoneinsätze gezeigt sind.
Der Transportplatte 60 vorgeschaltet ist eine Einrichtung 84, in der einzelnen entsprechend abgelängten Streifen 86-1 bis 86-4 in Schachtelform aufgerichtet und im Bereich der sich dann überlappenden Falzabschnitte miteinander fest ver­ bunden, vorzugsweise thermoverschweißt werden, so daß am Ausgang der Einrichtung 84 räumlich stabile, verwindungs­ steife Pappkarton-Zuschnitteinsätze 52 vorliegen, die mit­ tels der Transportplatte 60 erfaßt und lagegenau durch eine getaktete, zyklische Verschwenkbewegung, was in Fig. 1 durch den Pfeil S angedeutet ist, über den Innenausnehmungen 56 des unteren Werkzeugs 54 der Arbeitsstation exakt posi­ tioniert werden können. Anstelle der kontinuierlichen Her­ stellung der Pappkarton-Einsätze ist es auch möglich, diese Einsätze im Batchbetrieb fertiggestellt der Anlage zuzufüh­ ren und sozusagen "just in time" mittels der Transportplatte 60 der Arbeitsstation 50 zuzuführen.
Um die Herstellung des Kartonage-Einsatzes zu vereinfachen und auch im Hinblick auf die nachfolgende Weiterverarbeitung des Einsatzes ist der Karton 76 beidseitig mit einer Kunst­ stoffbeschichtung versehen, die aus einem thermisch schweißbaren Polyethylen-Kunststoff (PE) besteht. Die Dicke dieser Kunststoffbeschichtung liegt beispielsweise im Be­ reich zwischen 10 und 15 µm und es wird vorzugsweise die An­ ordnung so getroffen, daß die Beschichtung leicht abziehbar, d. h. peelbar ist. Das Kernmaterial des beschichteten Kartons 76 besteht aus sogenanntem Recycling-Karton und es wird für den Kartonzuschnitt vorzugsweise ein Flächengewicht im Be­ reich zwischen 200 und 300 g/m² gewählt. Im aufgerichteten und zumindest punktuell verschweißten Zustand des gefalzten und gefalteten Kartonstreifens 86-1 bis 86-4 läßt sich der Einsatz am besten über die Wandabschnitte 88 transportieren. Die Faltung der Kartonstreifen 86 erfolgt in Abstimmung an die Form der Positivform 66 derart, daß der Kartoneinsatz 52 die Positivform 66 formschlüssig umgibt. Die Höhe H des Kar­ toneinsatzes entspricht im wesentlichen dem Maß V der Ein­ formung 42 bzw. der Tiefe T der Innenausnehmung 56 in der unteren Form 54.
Um die Kartoneinsätze 52 während des Transports in die Lage gemäß Fig. 3 gegen Herabfallen zu sichern, sind in der Sei­ tenwand der Positivform 66 eine Vielzahl von reihenartig an­ geordneten leisten- bzw. rippenförmigen Kolben 90 gleitend verschiebbar aufgenommen. Die hinter diesen leisten- bzw. rippenförmigen Kolben 90 liegenden Steuerräume 92 sind an ein Kanalsystem 94 angeschlossen. Wenn die Steuerräume 92 über das Kanalsystem 94 zeitlich gesteuert unter Druck ge­ setzt werden, können sich die rippenförmigen Kolben 90 gegen die Kraft von Rückstellfedern 96 über die Wandung 98 gering­ fügig hinaus strecken und gelangen in Reibkrafteingriff mit der Innenoberfläche der Wandungen 88 des aufgerichteten Kar­ tons 52. Dieser Zustand der leistenförmigen Kolben 90 ist in Fig. 11 auf der dem Betrachter zugewandten Seitenwand 98 angedeutet, während die rippenförmigen Kolben 90 in der be­ nachbarten Seitenwand in der zurückgezogenen Lage gezeigt sind.
Vorstehend wurde bereits beschrieben, daß die Kartoneinsätze aus Streifen 86-1 bis 86-4 gebildet sind. Im aufgerichteten und verwindungssteif verbundenen, vorzugsweise thermover­ schweißten Zustand des Falzstreifens entsteht in der ein­ fachsten Ausgestaltung ein Gebilde mit einem umlaufenden, von den Wandabschnitten 88 gebildeten Kragen und einem dazu im wesentlichen rechten Winkel stehenden, offenen Boden 100, der von nach innen abgeknickten Bodenflanschen 102 gebildet ist. Die Breite B102 dieser Flansche beträgt einen einstell­ baren Bruchteil der Gesamtweite W des Behälters.
Aufgrund des durchbrochenen Bodens 100 ergibt sich die Mög­ lichkeit, über die Transportplatte 60 beim Einsetzen des Kartons 52 in die Einformungen 42 letztere zu stützen. Zu diesem Zweck ist in der Transportplatte 60 und der zugehöri­ gen Halterung ein Druckluftkanalsystem 104 vorgesehen, mit dem zeitlich gesteuert eine durch die Pfeile 106 angedeutete Luftströmung erzeugbar ist. Die Luftströmung tritt aus der bodenseitigen Stirnfläche der Positivformen 66 und ist in das Innere der Einformungen 42 gerichtet, so daß beim Nacho­ benbewegen des unteren Werkzeugs 54 die satte Anlage der tiefgezogenen Verbundfolie 20 an der Innenwandung der Aus­ nehmung 56 gefördert wird. Das Druckluftkanalsystem 104 kann darüber hinaus zusätzlich zur Steuerung der Hubbewegung der rippenförmigen Kolben 90 genutzt werden.
Die Darstellungen gemäß Fig. 1 und 3 differieren insoweit voneinander, als der Kartoneinsatz gemäß Fig. 1 nicht nur mit einem Bodenflansch 102, sondern zusätzlich noch mit ei­ nem oberseitigen Randflansch 108 mit einer wählbaren Breite B108 ausgestattet ist. Dieser oberseitige Randflansch 108 ist allerdings lediglich dann förderlich, wenn besonders schwere Verpackungen hergestellt werden sollen. Fig. 4 läßt diesen oberseitigen Randflansch 108 besonders deutlich er­ kennen. Schraffiert sind diejenigen Bereiche 110 angedeutet, an denen sich gefaltete Falzabschnitte des Kartonzuschnitts in der aufgerichteten Form überlappen. In diesen Bereichen findet vorzugsweise eine flächige oder punktuelle Thermover­ schweißung statt. Da der Karton auf beiden Seiten beschich­ tet ist, kann unabhängig von der Faltmethode in jedem Falle eine feste Verbindung dieser überlappenden Bereiche sicher­ gestellt werden.
Fig. 6 zeigt die Lagezuordnung zwischen unterem Werkzeug 54 und der Transportplatte 60 als oberem Werkzeug kurz vor Er­ reichen des unteren Totpunkts der Transportplatte 60. Das untere Werkzeug 54 hat bereits den oberen Totpunkt erreicht.
Der Kartoneinsatz 52 liegt zusammen mit der Verbundfolie 20 satt an der Innenkontur 56 des unteren Werkzeugs 54 an. Formschlüssig tauchen die Positivformen 66 der Transport­ platte 60 in die Einformungen ein. Der Kartoneinsatz 52 wird dadurch flächig sowohl im Bereich der Wandabschnitte 88 als auch im Bereich des Bodenflansches 102 und - soweit vorhan­ den - auch im Bereich des oberen Randflansches 108 gegen die Verbundfolie 20 gepreßt. Beim Zusammenpressen kann der ggf. vorhandene obere Flansch 108 - siehe Fig. 10 - etwas zusam­ mengedrückt werden, so daß die Dicke D108 kleiner wird als die Wandstärke D52. Die Verbundfolie 20 wird dabei nicht überbeansprucht, da sie sich ihrerseits flächig an der Ober­ flächenkontur des unteren Werkzeugs 54 abstützt. Im ge­ schlossenen Zustand der Werkzeugteile 54, 60 wird eine mit 112 bezeichnete Heizeinrichtung betätigt, so daß im Bereich der Kontaktabschnitte zwischen Kartoneinsatz 52 und Verbundfolie eine punktuelle oder flächige Verschweißung an den Stellen 118 stattfindet. Diese Verschweißung erfaßt die gesamte Kontaktfläche zwischen Kartoneinsatz 52 und Folie 20. Der Kartoneinsatz versteift damit die flexible, d. h. schlaffe Weichfolie flächig, so daß sich die Formstabilität des Kartoneinsatzes 52 vollständig auf den Weichfolien-Ver­ bund 20 überträgt.
Insbesondere dann, wenn besonders stabile Behälter her­ gestellt werden müssen, werden die Innenausnehmungen 56 im unteren Werkzeugteil 54 so gestaltet, wie dies der Einzel­ heit gemäß Fig. 9 entnehmbar ist. In diesem Fall werden in Wandflächen 114 eine Reihe von länglichen Vertiefungen 116 ausgebildet, die im vollständig eingefahrenen Zustand der Positivformen 66 den leistenförmigen Kolben 90 fluchtend ge­ genüberliegen. Dieser Zustand kann dem Schnitt gemäß Fig. 8 entnommen werden.
Vorzugsweise dann, wenn die Heizeinrichtungen 112 aktiviert werden, wird das Kanalsystem 94 mit Druckluft beaufschlagt, so daß die rippen- bzw. leistenförmigen Kolben 90 einen vollen Hub nach außen ausführen und den Karton 52 zusammen mit der Außenhaut aus dem Weichfolien-Verbund 20 in die Ver­ tiefungen 116 gegen die Kraft der Rückstellfedern 96 ein­ drücken. Es entsteht auf diese Weise eine im wesentlichen vertikal gesickte Profilierung der Seitenwände des Behält­ nisses, was zu einer Erhöhung der Stabilität des Behälters führt. Wenn der Steuerdruck im Kanalsystem 94 abgebaut wird, drücken die Federn 96 die betreffenden Kolben 90 wieder nach innen. Die gesickte Form der Seitenwände bleibt allerdings erhalten und trägt darüber hinaus zu einer Verbesserung der flächigen Verbindung zwischen Kartoneinsatz 52 und Weichfo­ lien-Verbund 20 bei.
Fig. 5 zeigt in vergrößerter Darstellung einen Schnitt des Behälters unmittelbar nach der Fertigstellung der Verbindung zwischen Kartoneinsatz 52 und Weichfolien-Verbund 20. Man erkennt aus dieser Darstellung den Mehrschichtaufbau sowohl des beschichteten Kartons als auch des Weichfolien-Verbun­ des. 52-1 bezeichnet den Kernbereich aus Recycling-Karton. Mit 52-2 sind die Beschichtungsfilme aus thermisch schweißbarem Polyethylen (PE) angedeutet, die eine Dicke von etwa 10 bis 15 µm haben. 118 bezeichnen diejenigen Stellen, an denen eine Thermoverschweißung zwischen dem Beschich­ tungsfilm 52-2 und einer Siegelschicht 20-3 des Weichfolien- Verbundes 20 hergestellt ist. Die Siegelschicht besteht vorzugsweise aus abziehbarem, d. h. peelbarem Polyethylen (PE-Kunststoff). 20-2 bezeichnet die Sauerstoff- und CO₂- Sperrschicht aus Ethylen-Vinyl-Alkohol (EVAL) und 20-1 die den mechanischen Schutz bildende Außenschicht, welche entwe­ der von einem Polyamid, einem vorbehandelten, vorzugsweise koronabehandelten Polyethylen mit hohem Schmelzpunkt oder einem Polyesterkunststoff gebildet ist.
Die auf diese Weise ausgesteiften Einformungen 42 verlassen schließlich die Arbeitsstation 50 und werden einer Lebens­ mittel-Beschickungsstation 120 und daraufhin einer Versiege­ lungsstation 130 zugeführt. In der Darstellung gemäß Fig. 1 ist die Befüllungsstation 120 nicht gezeigt, da sich diese Station nicht von herkömmlichen Befüllungsstationen unter­ scheidet. In der Versiegelungsstation 130 läuft eine her­ kömmliche Deck-Verbundfolie 132 in die Anlage zu. Die Deck­ folie 132 wird kontinuierlich von einer Rolle 134 abgezogen und über Umlenkwalzen 136, 138 zugeführt. Auch die Versiege­ lungsstation 130 hat wiederum ein unteres Stützwerkzeug 140, die mit einer Siegelplatte 142 zusammenwirkt. Die Siegel­ platte 142 ist nach oben und nach unten bewegbar und parti­ ell beheizt, um an den in Fig. 1 strichpunktiert schraf­ fierten Bereichen VS eine Thermoverschweißung zwischen der Deckfolie 132 und der Siegelschicht 20-3 des Weichfolien- Verbundes 20 zu bewirken.
Fig. 10 zeigt den Zustand des Behälters nach dem Ver­ siegeln. Diese Figur läßt erkennen, daß sich die Deckfolie 132 bei vorhandenem oberseitigen Randflansch 108 um diesen eng herumschmiegt und im Bereich VS mit dem Weichfolien-Ver­ bund 20 thermoverschweißt ist. Fig. 10 zeigt, daß auch die Deckfolie 132 als Verbundfolie ausgebildet ist, wobei eine Siegelschicht 132-3 der Siegelschicht 20-3 gegenüber zu lie­ gen kommt. Mit 132-2 ist eine Sauerstoff- und/oder CO₂- Sperrschicht aus Ethylen-Vinyl-Alkohol (EVAL) bezeichnet. Das Innere der Verpackung ist folglich allseitig von einer Verbundfolie mit Sperrschicht umgeben.
Fig. 7 läßt im einzelnen erkennen, wie die Siegelplatte 142 ausgebildet werden muß, um den Behälter in erfindungsgemäßer Weise versiegeln zu können. Die Siegelplatte hat für den Fall, daß der Kartoneinsatz einen oberseitigen Randflansch 108 hat, entsprechend ausgebildete Vertiefungen 144, zwi­ schen denen flächige Stege 146 verbleiben, die mit den Ver­ siegelungsbereichen VS zusammenfallen. Im Bereich dieser flächigen Stege 146 sind partielle Beheizungseinrichtungen 148 vorgesehen, die sich auch in den Bereich der oberseiti­ gen Randflansche 108 hinein erstrecken können. Nicht gezeigt in den Darstellungen sind zusätzliche Einrichtungen, wie z. B. eine Evakuierungseinrichtung oder eine Rückbegasungs­ einrichtung. Es ist jedoch an dieser Stelle hervorzuheben, daß diese Einrichtungen mit der erfindungsgemäßen Anlage zur Herstellung und Befüllung der Lebensmittelbehälter selbst­ verständlich verwendet werden können.
Nach dem Durchlaufen der Versiegelungsstation 130 hängen die einzelnen Behälter über die Deckfolie 132 und den noch zu­ sammenhängenden Weichfolien-Verbund 20 zusammen. Die gefüll­ ten und versiegelten Behälter gelangen dann in eine Schneid­ einrichtung 150. In dieser Einrichtung 150 werden die Behäl­ ter entlang von Linien zerschnitten, die in den Versiege­ lungsbereichen VS liegen. Eine solche Trennebene ist mit strichpunktierter Linie in Fig. 10 mit 152 bezeichnet. Vor­ zugsweise weist die Schneideinrichtung 150 ein Längs- Schneidmesser 154 und ein Quer-Schneidmesser 156 auf. Die hinter der Schneideinrichtung 150 vereinzelten Behälter 158 können dann entnommen und geeignet verpackt werden.
Schließlich sollen anhand der Fig. 12 bis 14 vorteilhafte Zuschnitte mit entsprechenden Falzungen für den beidseitig beschichteten Karton beschrieben werden. Fig. 12 zeigt einen zugeschnittenen Kartonstreifen, mit dem ein Kartonein­ satz gemäß Fig. 4 herstellbar ist. Mit gestrichelten Linien sind die Faltlinien bezeichnet. Die schraffierten Flächen stellen die Überlappungsbereiche dar, in denen zur Herstel­ lung eines verwindungssteifen räumlichen Gebildes eine Thermoverschweißung der in Überlappung kommenden Oberflächen vorgenommen wird.
Eine Ausführungsform des Karton-Streifenzuschnitts, mit dem ein oberseitig umlaufender Randflansch 108′ herstellbar ist, ist in Fig. 13, 14 gezeigt. Die Dickenlinien stellen die Randbegrenzungen des Zuschnitts bzw. Einschnittlinien dar. Die dünnen Linien sind Faltlinien. Der Zuschnitt gemäß Fig. 13 wird im Bereich der Ecken so gefaltet, wie dies in der perspektivischen Darstellung nach Fig. 14 ersichtlich ist. Im aufgerichteten Zustand kommen die Faltlinien 160, 162 in Anlage miteinander. Die dazwischenliegende Faltlinie 164 be­ grenzt einen nach außen gefalteten Lappen, der vorzugsweise in eine Wandebene des aufgerichteten Einsatzes geschwenkt und mit dieser Fläche thermoverschweißt wird. Die Randflan­ sche 108′ überlappen sich im Bereich Ü und werden dort eben­ falls thermoverschweißt.
Fig. 15 zeigt noch einmal in Übersicht eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Anlage zur Herstellung einer Lebens­ mittelverpackung. Diejenigen Stationen der Anlage, die den zuvor beschriebenen Arbeitsstationen entsprechen, sind mit identischen Bezugszeichen gekennzeichnet. In dieser Gesamt­ ansicht über die Darstellung gemäß Fig. 1 hinausgehend eine mit 120 bezeichnete Befüllungsstation erkennbar. Auch ist die Zulaufstelle der Deckfolie 132 im einzelnen ersichtlich. Die Darstellung gemäß Fig. 15 läßt erkennen, daß sich die erfindungsgemäße Anlage zur Herstellung der Behälter von ei­ ner marktüblichen Verpackungsanlage nur hinsichtlich der Ar­ beitsstation 50 unterscheidet. Die übrigen Stationen 30, 120, 140 und 150 können in identischer Ausbildung ggf. mit geringfügigen Umkonstruktionen von einer herkömmlichen An­ lage übernommen werden.
Das erfindungsgemäße Konzept der Behälterherstellung erlaubt es sogar, die Stationen 30 und 50 zu einer Einheit Z zusam­ menzufassen, wodurch eine sehr kompakte Anlage entsteht.
In den Fig. 16 bis 18 sind weitere Ausführungsformen der Erfindung, nämlich weitere Ausgestaltungen des die Schale aussteifenden, zweiseitig kunststoffbeschichteten Kartonzu­ schnitts dargestellt. Fig. 16 ist eine schematische Drauf­ sicht auf eine Ausführungsform des Kartonzuschnitts im unge­ falteten Zustand. In Fig. 16 ist lediglich eine Hälfte des Kartonzuschnitts gezeigt. Die Symmetrieachse des mit 252 be­ zeichneten Kartonzuschnitts ist mit 254 bezeichnet. Die dün­ nen Linien in Fig. 16 stellen Falzlinien 280 dar, die vor­ zugsweise vorgeprägt sind, um das Aufrichten des Kartonzu­ schnitts entweder in einer separaten Arbeitsstation oder aber in der tiefgezogenen Verbundfolie in kurzer Zeit zu erlauben.
Fig. 17 zeigt den Kartonzuschnitt im aufgerichteten Zu­ stand. Im Unterschied zu den vorstehend beschriebenen Aus­ führungsformen schließen sich an die Seitenwände 250 keine oberen Randflanschabschnitte an. Im weiteren Unterschied ist der Kartonzuschnitt 252 nicht von einem Kartonstreifen ge­ bildet, sondern von einem flächigen Gebilde, so daß nach dem Aufrichten ein Behältnis mit einer durchgehenden Bodenwan­ dung 256 entsteht. Hierdurch wird das Behältnis formstabi­ ler, so daß die Wandstärke des Kartons weiter reduziert wer­ den kann. Darüber hinaus wird durch diese Ausbildung der Vorteil erzielt, daß kein unbeschichteter Bereich des Kartonzuschnitts dem zu verpackenden Substrat unmittelbar ausgesetzt ist. Die Verwendung eines Kartonzuschnitts gemäß Fig. 16 bzw. 17 bietet sich deshalb insbesondere dann an, wenn feuchtere bzw. stärker fetthaltige Substrate kontamina­ tionsfrei verpackt werden sollen. Überlappungsbereiche der gefalteten Wandabschnitte sind mit 210 bezeichnet. In diesen Bereichen findet vorzugsweise eine punktuelle oder flächige Thermoverschweißung statt, was aufgrund der doppelseitigen Beschichtung des Kartonzuschnitts mit einfachen Maßnahmen realisiert werden kann.
Schließlich ist der Kartonzuschnitt nach Fig. 16 und 17 so gestaltet, daß scharfe Kanten im aufgerichteten Zustand ver­ mieden werden. Es entstehen im Bereich der Eckkanten Fasen­ flächen 258, die im stumpfen Winkel zu den benachbarten Sei­ tenflächen 250 stehen. Auf diese Weise wird der Gefahr von Beschädigungen der dünnwandigen, tiefgezogenen Verbundfolie beim Einsetzen des Kartonzuschnitts 252 wirksam begegnet.
Fig. 17 läßt darüber hinaus erkennen, daß der Karton­ zuschnitt so gewählt ist, daß sich der Kartonzuschnitt nach oben leicht öffnet. Mit anderen Worten, die Seitenwände 250 verlaufen leicht konisch nach oben auseinander. Auch diese Maßnahme wirkt Überbeanspruchungen der dünnwandigen, tiefge­ zogenen Verbundfolie entweder beim Einsetzen des Kartonzu­ schnitts und/oder beim abschließenden Versiegelungsvorgang wirksam entgegen.
Mit dem Bezugszeichen 260 ist eine weitere Falzlinie be­ zeichnet, die den Seitenwänden 250 im Bereich der bo­ denseitigen Kante eine örtlich begrenzte Nachgiebigkeit ver­ leiht, so daß auch in diesem Bereich Überdehnungen der tief­ gezogenen Verbundfolie ausgeschlossen werden können.
Der Kartonzuschnitt gemäß Fig. 16 bzw. 17 kann in der glei­ chen Weise gehandhabt und in die tiefgezogene Ver­ bundfolienmulde eingesetzt werden, wie dies anhand der zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiele beschrieben worden ist. Dieses Verfahren soll deshalb im Zusammenhang mit dieser Ausführungsform nicht mehr näher beschrieben werden.
Der Kartonzuschnitt gemäß Fig. 16 bzw. 17 kann entsprechend einer alternativen Ausgestaltung mit einer strichpunktiert angedeuteten Ausstanzung 262 ausgestattet werden. Die am Rand der Ausstanzung entstehende Schnittkante kann dabei thermisch während des Stanzvorgangs versiegelt werden, so daß auch in diesem Fall das eingelegte Substrat nicht in un­ mittelbaren Kontakt mit dem in der Regel Wasser aufnehmenden Karton treten kann.
In Fig. 18 ist eine weitere Ausgestaltung eines Kar­ tonzuschnitts 352 angedeutet. Die Besonderheit dieses Kar­ tonzuschnitts besteht darin, daß auch die unteren Eckkanten abgeflacht bzw. abgestumpft sind. Es schließt sich dement­ sprechend an eine obere Fasenfläche 358 eine untere Fasen­ fläche 368 an. Mit dieser Ausgestaltung wird das Einsetzen des Kartonzuschnitts 352 weiter vereinfacht, wobei die Ge­ fahr von Beschädigungen der tiefgezogenen Verbundfolie auch unter thermischer Beanspruchung weiter vermindert werden kann.
Selbstverständlich sind Abweichungen der vorstehend be­ schriebenen Erfindung möglich, ohne den Grundgedanken der Erfindung zu verlassen. So ist es beispielsweise auch mög­ lich, im Bereich der Tiefziehstation 30 zusätzlich mit Posi­ tivformen zu arbeiten, falls besonders tiefe Behältnisse hergestellt werden sollen. Diese Positivformen können dann dazu genutzt werden, den Weichfolien-Verbund 20 vor dem Tiefziehvorgang vorzuverformen, um extreme Foliendehnungen auszuschließen.
Es ist auch nicht erforderlich, den Kartonzuschnitt obersei­ tig mit einem Randflansch - umlaufend oder nicht - auszubil­ den. In diesem Fall vereinfacht sich die Ver­ siegelungsstation, da die Versiegelungsplatte eine ein­ fachere Form erhalten kann. Falls ein oberseitiger, ab­ gewinkelter Randflansch des Kartonzuschnitts bzw. -einsatzes nicht vorgesehen ist, vereinfacht sich auch die Ausbildung der Heizeinrichtungen, da diese dann den vom Randflansch ab­ gedeckten Bereich nicht mehr erfassen müssen.
Schließlich kann die Vorrichtung auch so abgewandelt werden, daß die Zuführvorrichtung für die aufgerichteten Kartonein­ sätze getrennt von der Oberform in der Arbeitsstation, d. h. vom Formstempel, ausgebildet wird.
Vorstehend wurde die Erfindung anhand von Ausführungsbei­ spielen beschrieben, bei denen in die tiefgezogene Schale ein Kartonzuschnitt eingesetzt wird. Die eingangs beschrie­ bene Aufgabe wird gleichermaßen gelöst, wenn ein Schalenein­ satz in Form einer Cellulose- oder Holzschliffschale mit ei­ ner ansonsten vergleichbaren Geometrie verwendet wird.
Mit dem vorstehend beschriebenen Aufbau des Behälters ergibt sich eine Lebensmittelverpackung, die - wie am besten aus Fig. 10 ersichtlich - allseitig eine sauerstoff- und CO₂- undurchlässige Hülle ausbildet. Dabei wird das Herstellungs­ verfahren möglichst einfach gehalten, wobei herkömmliche Verpackungsanlagen mit gleicher Taktfrequenz und mit ge­ ringstmöglichem Umbau-Aufwand genutzt werden können.
Die Erfindung schafft somit einen Behälter für die Verpac­ kung von Lebensmitteln, mit einer tiefgezogenen Schale aus Kunststoff und einer damit oberseitig über einen Flanschab­ schnitt umlaufend verschweißten Abdeckung in Form einer Kunststoff-Verbundfolie. Zur Verbesserung der Umweltfreund­ lichkeit der Verpackung bei gleichzeitiger Vereinfachung der Herstellung mit herkömmlichen Verpackungsmaschinen wird die Schale (42) von einem dünnwandigen, in sich nicht flächen­ stabilen Weichfolien-Verbundsystem (20) gebildet und innen­ seitig zumindest im Bereich der Schalenwand, die sich vorzugsweise leicht konisch nach oben öffnet, entweder durch einen Cellulose oder Holzschliff enthaltenden, formstabilen Schaleneinsatz oder durch einen zweiseitig kunststoffbe­ schichteten und mit der Schale (42) zumindest an diskreten Stellen (118) verschweißten Kartonzuschnitt (52) flächig ausgesteift.

Claims (42)

1. Behälter für die Verpackung von Lebensmitteln, mit einer tiefgezogenen Schale aus Kunststoff und einer da­ mit oberseitig über einen Flanschabschnitt umlaufend verschweißten Abdeckung in Form einer Kunststoff-Ver­ bundfolie, dadurch gekennzeichnet, daß die Schale (42) von einem dünnwandigen, in sich nicht flächenstabilen Weichfolien-Verbundsystem (20) gebildet und innenseitig zumindest im Bereich der Schalenwand, die sich vorzugs­ weise leicht konisch nach oben öffnet, durch einen Cel­ lulose oder Holzschliff enthaltenden, formstabilen Schaleneinsatz oder einen zweiseitig kunststoffbe­ schichteten und mit der Schale (42) zumindest an dis­ kreten Stellen (118) verschweißten Kartonzuschnitt (52) flächig ausgesteift ist, der aus einem Zuschnitt (81-1 bis 86-4; 252; 352) mit an die Innenkontur der Schale (42) angepaßter Falzung (80; 260; 280) gewonnen ist und durch Verschweißung ausgewählter, sich in der gefalte­ ten Endform überlappender Falzabschnitte (110; Ü; 210) eine räumlich stabile Struktur hat.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kartonzuschnitt (52) aus einem streifenförmigen Zu­ schnitt (81-1 bis 86-4) gewonnen ist, der durch Ver­ schweißung ausgewählter, sich in der gefalteten Endform überlappender Falzabschnitte (110; Ü; 210) in eine räumlich stabile, kragenartige Struktur gebracht ist.
3. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kartonzuschnitt (252) oder der Schaleneinsatz einen durchgehenden Boden (256) hat.
4. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Weichfolien-Verbundsystem (20) der Schale (42) von einer mehrschichtigen Verbundfolie (20) mit einer ein mechanisches Schutzschild aus­ bildenden Außenschicht (20-1), einer im mittleren Be­ reich liegenden Sauerstoff- und CO₂-Sperrschicht (20-2) und einer inneren Siegelschicht (20-3) gebildet ist.
5. Behälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenschicht (20-1) von einem PA-System, einem vor­ behandelten, beispielsweise koronabehandelten Poly­ ethylen (PE)-System mit hohem Schmelzpunkt, einem Po­ lyester-Kunststoffsystem oder einem Polypropylen-System gebildet ist.
6. Behälter nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Sperrschicht (20-2) von einem Ethy­ len-Vinyl-Alkoholsystem (EVOH) gebildet ist.
7. Behälter nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Siegelschicht (20-3) von einem vorzugsweise peelbaren Polyethylen (PE)-System gebil­ det ist.
8. Behälter nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Kartonzuschnitt (52) oder der Schaleneinsatz die Schalenwand (42-1) vollständig aus­ kleidet und einen nach innen abgeknickten Bodenflansch (102) hat.
9. Behälter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Bodenflansch (102) eine Breite (B102) hat, die zwi­ schen 5 und 40% der Behälterweite (W) ausmacht.
10. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Kartonzuschnitt (52) oder der Schaleneinsatz oberseitig einen umlaufenden, nach außen abgewinkelten Randflansch (108; 108′) hat.
11. Behälter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Randflansch (108; 108′) eine Breite (B108) zwischen 2 und 10 mm, vorzugsweise von 5 mm hat.
12. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Kunststoffbeschichtung (52-2) des Kartonzuschnitts (52) von einem thermisch schweißbaren Polyethylen (PE)-System gebildet ist.
13. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Weichfolien-Verbundsystem (20) eine Dicke (D20) im Bereich zwischen 150 und 200 µm hat.
14. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Kartonzuschnitt (52; 252; 352) oder der Schaleneinsatz ein Flächengewicht im Bereich zwischen 200 und 300 g/m² hat.
15. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Kunststoffbeschichtung (52-2) des Kartonzuschnitts (52) eine Dicke (D20) zwischen etwa 10 und 15 µm hat.
16. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Kartonzuschnitt (52; 252; 352) als Trägermaterial (52-1) einen Recycling-Karton auf­ weist.
17. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Kunststoffbeschichtung (52-2) des Kartonzuschnitts (52; 252; 352) von einem abschälbaren (peelbaren) Kunststoff, vorzugsweise auf der Basis von Polyethylen (PE) gebildet ist.
18. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Fasermasse des Schaleneinsatzes Additive wie z. B. Circoniumacetat zur Verbesserung der Feuchtigkeitsstabilität beigemengt sind.
19. Verfahren zur Herstellung eines Lebensmittel-Behälters insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 18, bei dem eine Kunststoffolie in einer Formeinrichtung in Scha­ lenform gebracht und die Schale mit dem Lebensmittel gefüllt und anschließend mittels einer Siegelfolie ggf. nach Durchführung eines Evakuierungs- und/oder Schutzbegasungs-Verfahrensschritts mit einem oberen Flansch der Schale umlaufend gasdicht verbunden wird, dadurch gekennzeichnet, daß
  • a) in die Schale (42) vor der Befüllung ein die Kunst­ stoffolie (20) zumindest im Bereich der Wandungen (42- 1) und im Übergang zum Schalenboden (42-2) aus­ steifender Einsatz entweder in Form eines Cellulose oder Holzschliff enthaltenden, formstabilen Schalenein­ satzes oder eines beidseitig kunststoffbeschichteten Kartonzuschnitts (52; 252; 352) eingesetzt wird, und
  • b) der eingesetzte Schaleneinsatz bzw. Kartonzuschnitt (52; 252; 352) mit der Kunststoffolie (20) an ausge­ wählten Bereichen (118) fest verbunden, vorzugsweise thermoverschweißt wird.
20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Einsetzen des Schaleneinsatzes bzw. des Kartonzu­ schnitts (52; 252; 352) und dessen Verbinden mit der Kunststoffolie (20) an ein- und derselben Arbeitsposi­ tion (50) erfolgt, wobei das Einsetzen des Schalenein­ satzes bzw. des Kartonzuschnitt (52; 252; 352) vorzugs­ weise im vorgeformten bzw. gefalteten, d. h. aufgerich­ teten Zustand in die in Schalenform gebrachte Kunststoffolie (42) eingesetzt wird.
21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Kartonzuschnitt (52; 252; 352) aus einem Zuschnitt (86-1 bis 86-4; 252; 352) geformt wird, der eine der Innenkontur der in Schalenform gebrachten Kunststoffo­ lie (42) entsprechende Falzung hat und nach dem Falten durch Verbindung, insbesondere Verschweißung ausgewähl­ ter, sich in der gefalteten Endform überlappender Falzabschnitte (110; Ü; 210) eine räumlich stabile Struktur erhalten hat.
22. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Kartonzuschnitt aus einem streifenförmigen Zu­ schnitt (86-1 bis 86-4) geformt wird, der eine der In­ nenkontur der in Schalenform gebrachten Kunststoffolie (42) entsprechende Falzung hat und nach dem Falten durch Verbindung, insbesondere Verschweißung ausgewähl­ ter, sich in der gefalteten Endform überlappender Falzabschnitte (110; Ü) eine räumlich stabile, kragen­ artige Struktur mit ausschnittsweise offener Bodenflä­ che erhalten hat.
23. Verfahren nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Kartonzuschnitt (52; 252; 352) in die in Schalenform gebrachte Kunststoffolie (42) eingesetzt wird, nachdem die ausgewählten, sich in der gefalteten Form überlappenden Falzabschnitte (110; Ü; 210) fest miteinander verbunden worden sind.
24. Verfahren nach einem der Ansprüche 18 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaleneinsatz bzw. der Karton­ zuschnitt (52; 252; 352) zumindest im Bereich der Sei­ tenwandungen (42-1) des Behälters mit der gegenüberlie­ genden Wand der in Schalenform gebrachten Kunststoffo­ lie (20) verzahnt wird.
25. Verfahren nach einem der Ansprüche 18 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die in Schalenform gebrachte Mulde (42) der Kunststoffolie (20) während des Einsetzens des Schaleneinsatzes bzw. des Kartonzuschnitts (52; 252; 352) durch eine Luftströmung (106) stabilisiert wird.
26. Verfahren nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftströmung (106) durch eine bodenseitige Öffnung (100) des Schaleneinsatzes bzw. des aus streifenförmi­ gen Karton gewonnenen bzw. aufgerichteten Kartonzu­ schnitts (52) in das Innere der tiefgezogenen Mulde (42) gerichtet wird.
27. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens zur Her­ stellung eines Lebensmittelbehälters gemäß einem der Ansprüche 1 bis 18, insbesondere zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 19 bis 26, mit ei­ ner Formstation zur Ausbildung einer Mulde in einer der Formstation (30) zugeführten Kunststoffolie und einer einer Lebensmittel-Befüllungsstation (120) nachge­ schalteten Versiegelungsstation (140), dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Lebensmittel-Befüllungsstation (120) eine Arbeitsstation (50) vorgeschaltet ist, in der in die Schale (42) vor der Befüllung ein die Kunst­ stoffolie (20) zumindest im Bereich der Wandungen (42- 1) und im Übergang zum Schalenboden (42-2) aussteifen­ der Schaleneinsatz oder ein beidseitig kunststoffbe­ schichteter Kartonzuschnitt (52; 252; 352) eingesetzt wird, und der eingesetzte Schaleneinsatz bzw. Kartonzu­ schnitt (52) mit der Kunststoffolie (20) an ausgewähl­ ten Bereichen (118) fest verbunden, vorzugsweise ther­ moverschweißt wird.
28. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsstation (50) eine die wannenartig ver­ formte Kunststoffolie (42, 20) formschlüssig aufneh­ mende, untere Negativform (54) und eine über dieser in fluchtende Gegenüberlage bringbare, obere Postiv-Form (66) aufweist, wobei der Schaleneinsatz bzw. der Kartonzuschnitt (52; 252; 352) im geschlossenen Zustand der Form flächig gegen die Kunststoffolie (42, 20) drückbar und mit dieser durch zumindest partielle Be­ heizung (112) der Negativform (54) fest verbindbar ist.
29. Vorrichtung nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekenn­ zeichnet, daß in der oberen Positivform (66) ein Kanal­ system (104) ausgebildet ist, durch das bei Annäherung an die Negativform (54) ein die wannenförmig umgeformte Kunststoffolie (42) stabilisierender Fluidstrom (106) auf die Kunststoffolie (42) gerichtet werden kann.
30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 27 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Formhälften (66, 54) der Arbeitsstation (50) vertikal bewegbar sind.
31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 27 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Positivform (66) als Transport­ einrichtung (60, 62) für den Schaleneinsatz bzw. für den Kartonzuschnitt (52) ausgebildet ist.
32. Vorrichtung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß die Transporteinrichtung (60, 62) zwischen der Ar­ beitsstation (50) und einer Faltstation (70) hin- und herbewegbar ist, in der der Kartonzuschnitt (52; 252; 352) aufgerichtet wird.
33. Vorrichtung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltstation (70) eine Heizeinrichtung (84) zur Verschweißung von in der gefalteten bzw. aufgerichteten Endform überlappenden Falzabschnitten (110; Ü; 210) aufweist.
34. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 31 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß die Positivform (66) im Bereich der der Muldenwandung (42-1) gegenüberliegenden Sei­ tenflächen (98) eine Reihe von im wesentlichen leisten- bzw. rippenförmigen Kolben (90) aufnimmt, die sich im Parallelabstand zueinander im wesentlichen senkrecht zu den horizontalen Kanten der Positivform (66) erstrecken und mittels einer Druckfluidbetätigung (94) aus einer versenkten Lage in eine vorstehende Lage bringbar sind.
35. Vorrichtung nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß die leisten- bzw. rippenförmigen Kolben (90) im Schließzustand der aus Positivform (66) und Negativform (54) bestehenden Form entsprechenden Vertiefungen (116) in den Seitenwänden der Negativform (54) gegenüber lie­ gen, in die hinein der Schaleneinsatz bzw. der Kartonzuschnitt (52; 252; 352) zusammen mit der einge­ formten Kunststoffolie (20) verformbar ist.
36. Vorrichtung nach Anspruch 34 oder 35, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die rippenförmigen Kolben (90) federnd abgestützt sind.
37. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 29 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (114) und die sich daran anschließenden Kantenbereiche der Negativform (54) mit einer Heizeinrichtung (112) ausgestattet sind.
38. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 27 bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsstation (50) zugleich die Formstation der Kunststoffolie (20) ausbildet.
39. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 27 bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß die Formstation (30) ein Tiefzieh- Werkzeug (34) aufweist, in das die Kunststoffolie (20) mit unter Druckunterstützung nach geeigneter Vor­ heizung einziehbar ist.
40. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 27 bis 39, dadurch gekennzeichnet, daß jede Station der Vorrichtung so aufgebaut ist, daß jeweils in einem Arbeitsgang eine Gruppe von Behältern weiterverarbeitet, beschichtet bzw. fertiggestellt werden kann.
41. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 27 bis 40, dadurch gekennzeichnet, daß die Behälter über die Kunststoffo­ lie (20) zusammenhängend durch die Vorrichtung trans­ portiert werden, und daß der Versiegelungsstation (130) eine Trenneinrichtung (150) nachgeschaltet ist, an der die einzelnen Behälter (156) vereinzelt werden.
42. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 27 bis 41, dadurch gekennzeichnet, daß die Versiegelungsstation (130) eine beheizte Versiegelungsplatte (142) aufweist, deren Re­ lief und/oder deren Heizeinrichtung (148) derart an die Gestalt der eingesetzten Schaleneinsätze bzw. Kartonzu­ schnitte (52; 252; 352) angepaßt ist, daß die Versiege­ lung zwischen der Kunststoffolie (20) und einer Deckfo­ lie (132) umlaufend dicht durch die Schweißnaht außer­ halb des Schaleneinsatzes bzw. des Kartonzuschnitts be­ wirkt wird.
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