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DE4216165C2 - Vorrichtung zum Aufnehmen von Körpern, insbesondere bei laparoskopischen Eingriffen - Google Patents

Vorrichtung zum Aufnehmen von Körpern, insbesondere bei laparoskopischen Eingriffen

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DE4216165C2
DE4216165C2 DE4216165A DE4216165A DE4216165C2 DE 4216165 C2 DE4216165 C2 DE 4216165C2 DE 4216165 A DE4216165 A DE 4216165A DE 4216165 A DE4216165 A DE 4216165A DE 4216165 C2 DE4216165 C2 DE 4216165C2
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Joerg Dr Med Waninger
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    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
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    • A61B17/00234Surgical instruments, devices or methods for minimally invasive surgery

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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufnehmen von Körpern, insbesondere aus Körperhöhlen bei laparo­ skopischen Eingriffen, mit einem mindestens ein inneres Lumen aufweisenden Schaft, durch den Steuerelemente hindurch­ führbar sind, die an ihrem distalen Ende mit einem sack­ förmigen Behälter verbunden sind.
Eine solche Vorrichtung zur Aufnahme von z. B. Organteilen aus der Körperhöhle ist aus der DE 84 35 489 U1 bekannt, in der ein Nephroskop beschrieben ist. Der dort benutzte sackförmige Behälter besteht aus einem Netz, das durch Steuerglieder aus Nylonfäden geöffnet und geschlossen wird. Das Netz weist eine Größe von maximal einigen Milli­ metern auf. Eine Aufnahme eines größeren Organteils ist hiermit nicht möglich. Eine Vergrößerung des Netzes ist mit Nachteilen behaftet, da ein solches mit den vorge­ schlagenen Steuergliedern nicht mehr steuerbar, orientier­ bar und schließbar ist.
Aus der DE-PS 25 796 ist eine Vorrichtung zur Aufnahme von Blasensteinen bekannt, bei der der obere offene Rand eines sackförmigen Behälters jeweils zur Hälfte an einem im wesentlichen halbrunden Bügel des distalen Endes der Vorrichtung befestigt ist, wobei die sich in einen geraden Abschnitt verlängernden Bügel bei der Einführung in den Körper eines Patienten übereinandergelegt sind und erst in der Harnblase gegeneinander verdreht werden, um den Beutel zu öffnen. Diese Vorrichtung weist gegenüber der DE 84 35 489 U1 den Vorteil auf, daß der Behälter größer ausge­ staltet werden kann. Sie hat dagegen aber den konstrukti­ ven Nachteil, daß die halbrunden Bügel bei der Einführung zwar den von Natur aus gebogenen Harnwegen, die zudem biegsam sind, folgen können, aber zur Einführung in einen Trokar bei einem laparoskopischen Eingriff ungeeignet sind, da es sich hierbei um einen durch die Bauchdecke einzuführenden starren hohlen Zylinder handelt.
Solche laparoskopischen Eingriffe werden von den Chirurgen zur Verbesserung der schnellen Rehabilitation, der Lebens­ qualität und der Kosmetik immer stärker benutzt. Bei der endoskopischen Operationstechnik werden Schnitte auf nur noch wenige Millimeter große Löcher in der Haut reduziert, durch welche die Arbeitsrohre, die sogenannten Trokare, in den Organismus geschoben werden. Hierdurch wird nicht nur die sonst unvermeidliche Narbenbildung weitgehend ver­ mieden, sondern der Patient hat nach dem Eingriff aufgrund der geringeren Traumatisierung von Haut und Gewebe weniger Schmerzen und die Rehabilitation erfolgt wesentlich rascher.
Bei einer Cholezystektomie z. B. werden durch Trokare eine Lichtquelle, eine Faßzange und ein elektrisches Messer eingeführt. Durch ein Aufblähen der Bauchhöhle mit Kohlen­ dioxid läßt sich dabei die Sicht auf die Organe verbes­ sern. Mittels einer kleinen Kamera erhält man ein recht scharfes Bild des Operationsfeldes auf einem Videobild­ schirm. Nun werden Gallengänge und Blutgefäße freipräpa­ riert, mit Klammern verschlossen und durchtrennt. Die Gallenblase wird anschließend durch eines der Löcher in der Bauchdecke herausgezogen.
Ein nicht unerhebliches Risiko besteht jedoch in dem möglichen Verbleiben von Fremdkörpern, abgetrennten Organ­ teilen oder auch Flüssigkeiten im Körper des Patienten. Solche Fälle können dann auftreten, wenn beim Herausziehen der Gallenblase durch die minimale Öffnung in der Bauch­ decke die Gallenblase platzt und sich Gallensteine und Gallenflüssigkeit unkontrolliert im Bauchraum verteilen. Die bekannten Arbeitsmittel schaffen hier keine Abhilfe.
Aus der DE 71 45 902 U1 ist eine Exzisions-Zange bekannt, bei der ein biegsamer Draht gegenüber einem festen Schen­ kel verschiebbar ist, so daß sich eine Schlinge bildet, mit der zum Beispiel Polypen innerhalb eines menschlichen Körpers erfaßt und abgetrennt werden können. Es ist jedoch nicht möglich, diese Zange zum Halten von Entnehmen von Organteilen bei laparoskopischen Eingriffen zu verwenden.
Ausgehend von dem obengenannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung entsprechend der eingangs genannten Art zum Aufnehmen von Körpern, Organen und/oder Flüssigkeiten anzugeben, die auch die Auf- und Entnahme von großen Organteilen bei einem laparoskopischen Eingriff gestattet.
Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung nach dem Oberbe­ griff des Anspruchs 1 erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß zwei Steuerelemente in dem Schaft vorgesehen sind, daß ein erstes Steuerelement eine gegen Verbiegung starre Schiene ist, daß das zweite Steuerelement einen elastischen Ab­ schnitt an seinem distalen Ende aufweist, daß das zweite Steuerelement mit dem ersten Steuerelement an deren ge­ meinsamen distalen Ende gelenkig verbunden ist, daß der obere Rand an der Öffnung des sackförmigen Behälters jeweils mit dem elastischen Abschnitt des zweiten Steuerelementes und dem zugehörigen Abschnitt der starren Schiene verbunden ist und daß die proximalen Enden der Steuerelemente gegen­ einander axial verschieblich angeordnet sind.
Durch die Möglichkeit der relativen Bewegung der starren Schiene gegenüber dem elastischen Abschnitt kann in ein­ facher Weise der große Beutel geöffnet und geschlossen werden. Durch die vor der Öffnung des Beutels ursprünglich parallele Führung der beiden Abschnitte zueinander ist es damit möglich, einen von seinem Volumen her großen Beutel durch einen in seinem Durch­ messer kleinen Trokar in den Körper eines Patienten einzuführen, ihn dort zu entfalten, und den oberen Beutelrand nach Beendigung der operativen Tätigkeit wieder aus dem Körper herauszuziehen.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung kann also ein großer Beutel gleich einem Auffangsack unter das Opera­ tionsfeld geschoben und mittels des beweglichen Schie­ bers variabel geöffnet und geschlossen werden, so daß das ganze zu entnehmende Organ in dem Beutel aufge­ fangen, nach Durchziehen des oberen Randes des Beutels mit den Steuerelementen außerhalb des Bauchraums von außen in einem gegenüber dem inneren Bauchraum abge­ schlossenen Arbeitsfeld gegebenenfalls zerteilt, und schließlich vollständig nach außen gezogen werden kann.
Dabei können sich bei der Arbeit mit dem elektrischen Messer innerhalb des Beutels zwar Gase jenseits der Bauchdecke innerhalb des Körpers des Patienten bilden, jedoch sind diese Gase innerhalb des Beutels einge­ schlossen, dessen einzige Öffnung sich dann außerhalb des Patientenkörpers befindet. Somit wird eine Kontami­ nation des im Bauchraum umliegenden gesunden Gewebes durch Fremdkörper, Organe, Organteile, Flüssigkeiten oder Gase während der gesamten Operation, angefangen von dem Abtrennen des kranken Organs bis hin zu seiner Entfernung aus der Bauchhöhle sicher vermieden.
Für andere Einsätze kann es sich als vorteilhaft er­ weisen, ein gerades starres Stegteil und einen elasti­ schen im wesentlichen rund ausgestalteten zweiten Abschnitt zu haben, womit es dem Operateur möglich ist, den elastischen Abschnitt im wesentlichen dicht gegen Körperwände abzustützen, um ein sicheres Einsammeln von Körpern zu gestatten.
Die Erfindung wird nun beispielhaft anhand von vorteil­ haften Ausführungsbeispielen näher beschrieben, die in den beigefügten Zeichnungen dargestellt sind. Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische, in Teilen verkürzte Ansicht einer Vorrichtung nach einem Ausfüh­ rungsbeispiel der Erfindung mit einer Ein­ führhülse,
Fig. 2 eine geschnittene Ansicht einer entsprechend Fig. 1 ausgestalteten Einführhülse nach einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfin­ dung, und
Fig. 3 eine perspektivische, in Teilen verkürzte Ansicht der Vorrichtung nach Fig. 1 ohne einen Beutel.
Die Fig. 1 zeigt eine Vorrichtung zum Aufnehmen von Organteilen, Fremdkörpern oder Flüssigkeiten aus Kör­ perhöhlen bei laparoskopischen Eingriffen. Eine solche Vorrichtung wird über einen in der Zeichnung nicht dargestellten Trokar in die Bauchhöhle eines Patienten eingeführt. Trokare weisen Innendurchmesser von zum Beispiel 10, 15 und 20 Millimeter auf. Dementsprechend verfügt die Vorrichtung über einen Schaft oder Hülse 1, deren Außendurchmesser an einen der vorgegebenen Tro­ kare angepaßt ist. Die Hülse 1, die in der Fig. 1 nicht in voller Länge dargestellt ist, ist z. B. ungefähr 40 Zentimeter lang, wobei die genannte Länge, wie noch unten erläutert wird, auch von der Größe des verwende­ ten Beutels (Behälter 2) abhängt.
Der Beutel 2, der zur Aufnahme von Organteilen oder Fremdkörpern vorgesehen ist, ist vorteilhafterweise ein Polyäthylenbeutel oder besteht aus einem anderen zer­ reißfesten Material. PTFE ist dabei besonders geeignet. Es kann natürlich auch ein Netzmaterial als Beutel 2 verwendet werden, allerdings gestattet die Verwendung eines Beutels 2 mit Vollwandmaterial vorteilhafterweise auch die Aufnahme von Flüssigkeiten.
Der Beutel 2 kann z. B. eine Umfangsöffnung von 50 Zentimetern aufweisen, so daß sich eine Länge des Randes 3 und 3′ des geschlossenen Beutels 2 zwischen 20 und 30 Zentimeter ergibt. Der Beutel 2 weist z. B. eine Tiefe 4 von 20 Zentimeter auf, so daß auch ganze Organe in ihm Platz finden, wobei zusätzlich noch Raum zur Manipulation für weitere Operationsinstrumente wie einem elektrischen Messer verbleibt.
Der obere Rand 3 und 3′ des Beutels 2 wird vorteilhaf­ terweise über erste und zweite Steuerelemente 5 und 6 gelegt und mit diesen haftend verbunden. Bei einer Verwendung von Steuerelementen 5 und 6 aus Kunststoff kann der Beutelrand 3 jeweils mit diesen verschweißt werden. Bei einer Benutzung von metallischen Steuerele­ menten 5 und 6 wird der obere Rand 3 des Beutels 2 mit sich selbst verschweißt, so daß sich jeweils eine das jeweilige Steuerelement 5 oder 6 umgebende Röhre bil­ det, die dann in dem mit 7 bezeichneten Bereich der Steuerelemente 5 und 6 mit in der Zeichnung nicht dargestellten Federclips mit den Steuerelementen 5 bzw. 6 verbunden wird.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung erstreckt sich der Beutel 2 über das stärker als in der Zeichnung dargestellt abgerundete Ende 8 (Spitze) der Vorrichtung hin­ aus, so daß der Beutel 2 an seinem distalen Ende mit seinem Rand die Steuerelemente 5 und 6 vollkommen umschließt.
Bei den Steuerelementen 5 und 6 handelt es sich um zwei in ihrer Funktion verschiedene Typen von länglichen Stabmitteln.
Bei dem ersten Steuerelement 5 handelt es sich um eine durchgehende starre Schiene 15, die in dem dargestell­ ten Ausführungsbeispiel im Querschnitt die Gestalt eines Halbzylinders aufweist. Natürlich ist auch jede andere Form möglich, solange die Schiene 15 starr gegenüber Verbiegungen bleibt.
Ihr gegenüber und nur durch einen Paßspalt 9 getrennt ist das zweite Steuerelement 6 angeordnet. Dieses ist vorteilhafterweise zweiteilig aufgebaut. Es verfügt über ein starres Stegteil 16 und über einen elastischen Zweig 26. Beide sind vorteilhafterweise quader­ blattförmig mit einer Seitenlänge, die dem Kreisab­ schnitt des starren Halbzylinders 15 entspricht. Das starre Stegteil 16 erstreckt sich parallel zu der starren Schiene 15 durch die Hülse. Der elastische Abschnitt 26 dagegen ist in der Ebene normal zu seinen breiten Grundflächen elastisch verschiebbar, so daß sich bei einer entsprechenden relativen Bewegung der Steuerelemente 5 und 6 gegeneinander, hier bei einem Vorschieben des zweiten Steuerelementes 6, welches einem Zurückziehen des ersten Steuerelementes 5 gleich­ kommt, die oberen Ränder des Beutels 2 in Richtung des Doppelpfeils 10 öffnen lassen.
Das distale Ende der Schiene 15 und das distale Ende des elastischen Abschnitts 26 sind an der Spitze 8 der Vorrichtung elastisch miteinander verbunden. Dabei kann es sich bei der Verwendung von Kunststoffmaterialien um ein Kunststoffscharniergelenk 11 handeln. Es kann aber in einer komplexeren Ausgestaltung auch ein Schnappge­ lenk verwendet werden, bei dem in der starren Schiene 15 eine zylindermantelförmige Pfanne vorgesehen ist, in die ein mit dem Abschnitt 26 verbundener zylinderförmi­ ger Gelenkkörper einlegbar ist. Vorteilhafterweise ist der Gelenkkörper dann gegen Herausfallen gesichert. Die Achse des Zylinders steht dann normal auf der besagten Vorschubrichtung und normal gegenüber der durch den Doppelpfeil 10 angezeigten Öffnungsrichtung des Beutels 2. Die genannten Gelenke haben den Vorteil, das sie nur in einer Richtung beweglich sind, so daß ein Abklappen des Randes 3 des Beutels 2 sicher vermieden werden kann.
Es können auch andere Gelenkformen verwendet werden, in einer einfachen Ausgestaltung kann der elastische Abschnitt 26 z. B. einfach auf die Schiene 15 geklebt, geschweißt oder genietet werden. Vorteilhafterweise ist dabei aber immer die Spitze 8 abgerundet und möglichst von dem Beutel 2 umgeben.
Die Schiene 15 und das starre Stegteil 16 ragen durch die Hülse 1 hindurch, deren Aufbau später beschrieben werden wird. Jenseits der Hülse 1 und damit während einer Operation auch außerhalb des Bauchraums eines Patienten sind Betätigungselemente 35 und 36 angeord­ net. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel handelt es sich dabei um einen an der Schiene 15 befestigten Zeigefingergriff 35 und um eine an dem Stegteil 16 befestigte Daumendruckscheibe 36. Durch ein gleichzei­ tiges Ziehen des Zeigefingergriffs 35 und einem Drücken auf die Daumendruckscheibe 36 wird die genannte Rela­ tivbewegung der Schiene 15 und des starren Stegteils 16 bewirkt, die am distalen Ende ein Abspreizen des ela­ stischen Abschnitts 26 von der Schiene 15 bewirkt und damit eine Öffnung des Beutels 2 entsprechend dem Doppelpfeil 10 herbeiführt.
Dabei kann es vorteilhaft sein, in der Schiene 15 einen Zapfen vorzusehen, dessen Kopf durch eine Nut ragt, die in dem starren Stegteil 16 und/oder dem elastischen Abschnitt 26 eingebracht ist. Diese in den Zeichnungen nicht dargestellte Ausführungsform definiert dann durch die Lage des Zapfens, im Bereich 7 angebracht, die Bewegung und das Abspreizen des elastischen Abschnitts 26.
Bei einer entsprechenden Beutelrandlänge 3 von z. B. 20 Zentimetern ist der obere an dem elastischen Abschnitt 26 befestigte Rand 3 des Beutels 2 ungefähr 30 Zentime­ ter lang, um eine halbzylindrische Öffnung des Beutels 2 zu gestatten. Bei einer in der Zeichnung angedeuteten entsprechenden unsymmetrischen Randverteilung 3 und 3′ des Beutels 2 ist dann die Nut mit einer Länge von ungefähr 10 Zentimetern zu Beginn des starren Stegteils 16 und in diesem eingebracht. Die Nut begrenzt dann durch ihre Länge das maximale Vorschieben des Stegteils 16 bei einem Druck auf die Daumendruckscheibe 36 und schützt damit auch den Beutel 2 vor einer übergroßen Öffnung.
Bei einer symmetrischen Anordnung der Randbereiche 3 und 3′ ist dann der Zapfen vorteilhafterweise nahe an dem Beutel 2 im Bereich 7 und die Nut in dem elasti­ schen Abschnitt 16 eingebracht.
Zum Feststellen der relativen Position der Schiene 15 und des Stegteils 16 zueinander ist auf der zum Steg­ teil 16 weisenden Seite der Schiene 15 eine Arretie­ rungszahnreihe 17 vorgesehen, der gegenüber auf dem Stegteil 16 in entsprechendem Abstand ein Arretierungs­ zahn 18 angeordnet ist. Der vorgenannte und in der Zeichnung dargestellte Abstand gestattet eine Arretie­ rung der Öffnungsposition des Beutels 2 mit verschiede­ nen Werten. Es sind natürlich auch andere Feststell­ möglichkeiten, wie auch andere Handgriffe denkbar. Ein anderes solches Feststellmittel ist in der Fig. 2 dargestellt, die nun zur Erläuterung des Aufbaus der Hülse 1 beschrieben wird.
Die Fig. 2 zeigt eine geschnittene Ansicht einer im wesentlichen entsprechend Fig. 1 ausgestalteten Ein­ führhülse 1 nach einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung.
Die zylindersymmetrische Hülse (Schaft 1) ist in zwei verschie­ denen Abschnitten aufgebaut. Im proximalen Endbereich besteht sie im wesentlichen aus einem zylindrischen Vollmaterial 20, das über ein inneres Lumen 21 verfügt. Dieses Lumen 21 ist im dargestellten Ausführungsbei­ spiel im wesentlichen halbzylindrisch und nimmt die Steuerelemente 5 und 6 auf. Das heißt, daß die halbzy­ lindrische Schiene 15 sowie das starre Stegteil 16 durch das Lumen 21 hindurchführbar sind, wobei nur wenig Freiraum zwischen der Schiene 15, dem Stegteil 16 und dem Lumen 21 besteht, so daß das sich nach Einfüh­ ren innerhalb des Bauchraums eines Patienten befindli­ che distale Ende 8 im wesentlichen gasdicht gegen den Außenraum abgeschlossen ist. Dies wird insbesondere auch durch die Länge der Hülse 1 und damit der Länge des Lumens 21 bewirkt. Zusätzlich können natürlich noch in der Zeichnung nicht dargestellte Dichtmittel zwi­ schen der Hülse 1 und den Steuerelementen 5 bzw. 6 angeordnet werden, bei denen es sich z. B. um O-Ringe handeln kann.
Es ist auch möglich, um eine Verdrehung der Steuerele­ mente 5 und 6 gegenüber der Hülse 1 zu vermeiden, daß die Schiene 15 eine Ausnehmung oder eine Auskragung aufweist, die in ein entsprechend ausgestaltetes Ele­ ment in dem Vollmaterial 20 eingreift.
Das Lumen 21 öffnet sich distal in einen Hohlraum 22, wobei nur eine dünne Außenhülle als Hohlkörperabschnitt 23 der Hülse 1 ver­ bleibt. In der Fig. 2 ist die Vorrichtung seitlich in einer Anfangsposition vor Einführung der Vorrichtung in den Trokar dargestellt. Dabei ragt die Spitze 8 nicht aus der Hülse 1 heraus. Der Beutel 2 ist aus Vereinfa­ chungsgründen nicht dargestellt. Er ist in dem mit dem Bezugszeichen 24 versehenen Bereich an der Schiene 15 bzw. an dem biegsamen Abschnitt 26 befestigt und zur Einführung in den Körper eines Patienten um diese herum aufgewickelt. Dabei ist von Vorteil, daß die Schiene 15 halbzylindrisch aufgebaut ist, da somit ein einfaches im wesentlichen symmetrisches Aufwickeln möglich ist.
Bei einem 10-Millimeter-Trokar weist der Hohlraum 22 beispielsweise einen Radius von 4 Millimeter auf. Bei einem dünnen Beutelmaterial trägt jede Umwicklung um ungefähr knapp 0,2 Millimeter auf. Bei einem Durchmes­ ser der Schiene 15 und des Stegs 16/Abschnitts 26 von 4 Millimetern sind somit mindestens 10 Umwicklungen möglich. Diese würden eine Beutellänge 4 von ungefähr 30 Zentimeter gestatten. Eine solche Beutellänge 4 ist damit bei weitem ausreichend, selbst ein Organ wie die Milz mit Ausmaßen von maximal 5 mal 10 mal 15 Zentime­ ter aufzunehmen.
Das dicht umwickelte Beutelmaterial füllt damit den Hohlraum 22 über die Länge 24 im wesentlichen voll aus. Die Länge 24 und damit die maximale Beutelöffnung hängt insbesondere vom Einsatzzweck der Vorrichtung ab und kann z. B. zwischen 5 und 20 Zentimeter betragen.
Mit einer vorteilhaften Länge von 20 Zentimeter Vollma­ terial 20 zur Abdichtung des distalen Endes gegenüber dem Außenraum ergibt sich die obengenannte beispiel­ hafte Länge der Hülse von 40 Zentimeter.
Bei einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel verfügt die Hülse 1 im Bereich 23 über zwei Halbschalen 27, die an Gelenken 28 mit der Vollmaterialschnitt 20 des Schafts 1 verbunden sind. Damit ist es in einfacher Weise möglich, den umwickelten Beutel 2 von der Hülse 1 zu umschließen, anstatt ihn in die Hülse 1 einzuschieben. Zugleich können damit Rei­ bungsverluste beim Vorschieben des noch umwickelten Beutels 2 aus der Hülse 1 heraus vermieden werden, denn wenn die Hülse 1 durch den Trokar in den Bauchraum eines Patienten vorgeschoben ist, öffnen sich automa­ tisch die beiden Halbschalen 27 und geben den Beutel 2 frei, der sich frei in dem Bauchraum entfalten kann.
Bei diesem Vorschieben der gesamten Vorrichtung ist es möglich, diese mit zweiten Feststellmitteln 37 und 38 zu arretieren. Dafür sind in der Schiene 15 Ausnehmun­ gen 37 vorgesehen, in die ein in der Hülse 1 angeordne­ ter Federstift 38 einrasten kann. Damit ist es möglich, die mittels der ersten Feststellmittel 17 und 18 mit­ einander verbundenen Steuerelemente 5 und 6 gemeinsam in einer beliebigen Tiefe bezüglich der Hülse 1 zu arretieren.
Die Fig. 3 stellt eine perspektivische, in Teilen verkürzte Ansicht der Vorrichtung nach Fig. 1 ohne den Beutel 2 dar. Die Fig. 3 kann als die in Fig. 1 be­ schriebene Vorrichtung vor der Befestigung des Beutels 2 angesehen werden.
Es kann dabei gesehen werden, daß die Schiene 15 des Steuerelementes 5 durchgehend starr ist und in der Spitze 8 endet, die hier übertrieben lang dargestellt ist. Vorteilhafterweise wünscht sich der operierende Arzt ein möglichst kurzes Scharniergelenk 11, damit er bei einem Aufsetzen der Spitze 8 auf einem inneren Organ oder ähnlichem Objekt auch dicht hinter der besagten Spitze 8 Organteile aufnehmen kann.
Das distale Ende der Schiene 15 und das distale Ende des elastischen Abschnitts 26 sind an der Spitze 8 der Vorrichtung elastisch miteinander verbunden. Dabei handelt es sich in der einfachen, in der Fig. 3 darge­ stellten Ausführungsform um ein Kunststoffscharnier 11, das durch Verkleben der Spitze des elastischen Abschnitts 26 auf der Spitze der Schiene 15 ausgebildet worden ist.
Die Schiene 15 und das starre Stegteil 16 ragen analog zu der in der Fig. 1 dargestellten Weise durch die in der Fig. 2 beschriebenen Hülse 1 hindurch. Die Griff­ elemente 35 und 36 sind ebenfalls mit denen der Vor­ richtung nach Fig. 1 identisch.
Bei einem laparoskopischen Eingriff wird der um die Schiene 15 und den Abschnitt 26 umwickelte Beutel in die Hülse 1 eingeführt und diese mit den Feststellmit­ teln 17 und 18 sowie 37 und 38 und dem Handgriff 35 und 36 an den Trokar angesetzt. Nach dem Einführen der Hülse 1 in den Trokar wird durch Lösen der zweiten Feststellmittel 37 und 38 die Einheit der Steuerelemen­ te 5 und 6 vorgeschoben und der Beutel 2 entfaltet. Dann werden mit Hilfe der ersten Feststellelemente 17 und 18 die Schiene 15 und das Stegteil 16 relativ zueinander verschoben, so daß sich der elastische Abschnitt 26 von der Schiene 15 abspreizt und sich der Beutel 2 öffnet. Dann werden gegebenenfalls unter Zuhilfenahme der Beutelränder 3 an der gebogenen ela­ stischen Seite oder an der starren Seite Fremdkörper gesucht und eingesammelt bzw. mit Hilfe von weiteren Halteinstrumenten in den Beutel 2 befördert. Dabei kann es vorteilhaft sein, einen sich in Einführrichtung linksseitig - wie in der Fig. 1 - oder in analoger Weise aufgebauten, rechtsseitig öffnenden Beutel zu verwenden.
Nach Beendigung der operativen Tätigkeit im Bauchraum muß nun der gefüllte Beutel 2 aus dem Bauchraum ent­ fernt werden. Dafür wird der Beutel durch relatives Verschieben der Schiene 15 zum Steg 16 in einer der Darstellung der Fig. 1 entsprechenden Weise verschlos­ sen. Dann werden vorzugsweise die Schiene 15 und das Stegteil 16 gegeneinander fixiert und gemeinsam in die Hülse 1 zurückgezogen. Dann wird die Hülse 1, gemeinsam mit dem Trokar aus dem Bauchraum des Patienten zurückgezogen, wobei sich durch den endoskopischen Schnitt in der Haut des Patienten nun lediglich der Hals des Beutels 2 hindurcherstreckt. Der obere Beutelrand 3, 3′ ist mit der Vorrichtung herausgezogen worden, der zum Teil volle Beutel 2 verbleibt im Bauchraum. Damit ist es nun möglich mit einer elektrischen Schere oder anderen stabförmigen dünnen Hilfsmittel durch den Beutelhals in den Beutel 2 zu greifen und gegebenen­ falls verbleibende große Organteile zu zerteilen oder Steine zu zertrümmern. Dabei entstehende Gase oder Flüssigkeiten verbleiben im Beutel 2 und können durch den Beutelhals nach außen abgesaugt werden. Die genann­ ten Arbeitsschritte finden zwar jenseits der Bauchdecke des Patienten im Bauchraum statt, sie sind aber durch den Beutel 2 von der Bauchhöhle des Patienten getrennt, so daß eine Kontamination des Patienten mit solchen Flüssigkeiten und/oder Gasen sicher vermieden werden kann. Wenn nun die Organteile und/ oder Steine genügend zerkleinert worden sind, so können diese zusammen mit dem Beutel 2 leicht durch den endoskopischen Schnitt aus der Bauchhöhle des Patienten entfernt werden, wobei durch das Zusammendrücken der Organteile eventuell austretende Flüssigkeiten nicht in den Bauchraum des Patienten tropfen können.
Die dargestellte Ausführungsform kann natürlich in verschiedenen Größen realisiert werden. Ebenfalls ist es möglich, neben den bevorzugten Einwegvorrichtungen auch Vorrichtungen aus medizinischem Stahl herzustel­ len, an denen ein Beutel 2 jeweils befestigt wird und die zur Wiederverwendung vorgesehen sind. Es ist eben­ falls möglich, den Handgriffbereich 35 und 36 von dem Beutelbereich 7 getrennt herzustellen und dann das Stegteil 16 und die Schiene 15 zweigeteilt mit entspre­ chenden Mitteln wie Verzahnungen auszugestalten, um diese dann für einen Einsatz entsprechend zusammenzu­ setzen. Auch die Feststellmittel 17 und 18 sowie 37 und 38 sind entsprechend austauschbar. Schließlich kann auch statt den zwei Halbschalen 27 auch nur eine Halb­ schale 27 vorgesehen sein.

Claims (15)

1. Vorrichtung zum Aufnehmen von Körpern, insbesondere aus Körperhöhlen bei laparoskopischen Eingriffen, mit einem mindestens ein inneres Lumen (21) aufweisenden Schaft (1), durch den Steuerelemente (5; 6) hindurchführ­ bar sind, die an ihrem distalen Ende (8) mit einem sack­ förmigen Behälter (2) verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Steuerelemente (5, 6) in dem Schaft (1) vorgesehen sind, daß ein erstes Steu­ erelement (5) eine gegen Verbiegung starre Schiene (15) ist, daß das zweite Steuerelement (6) einen elastischen Abschnitt (26) an seinem distalen Ende (8) aufweist, daß das zweite Steuerelement (6) mit dem ersten Steuerelement (5) an deren gemeinsamen distalen Ende (8) gelenkig (11) verbunden ist, daß der obere Rand (3) an der Öffnung des sackför­ migen Behälters (2) jeweils mit dem elastischen Abschnitt (26) des zweiten Steuerelementes (6) und dem zugehörigen Abschnitt der starren Schiene (15) verbunden ist, und daß die proximalen Enden der Steuerelemente (5, 6) gegenein­ ander axial verschieblich angeordnet sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft (1) einen abdichtenden das Lumen (21) aufweisenden Vollmaterialabschnitt (20) und einen Hohlkör­ perabschnitt (23) zur Aufnahme des um die starre Schiene (15) und um den elastischen Abschnitt (26) der Steuer­ elemente (5 bzw. 6) gewickelten Behälter (2) aufweist und daß die Steuerelemente (5, 6) gegenüber dem Schaft (1) axial verschieblich sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlkörperabschnitt (23) über zwei Halbschalen (27) verfügt, wobei mindestens eine Halbschale (27) an dem Vollmaterialabschnitt (20) gelenkig befestigt ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die starre Schiene (15) des ersten Steuerelementes (5) und/oder ein starres Stegteil (16) des zweiten Steuerelementes (6) im Querschnitt des Schaftes (1) kreisunsymmetrisch ausgebildet sind, wobei in dem Schaft (1) entsprechende paßgenaue Ausnehmungen vorge­ sehen sind, so daß die starre Schiene (15) und das starre Stegteil (16) der jeweiligen Steuerelemente (5 bzw. 6) bezüglich dem Schaft (1) nicht verdrehbar sind.
5. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei der gelenkigen Verbindung (11) zwischen dem ersten (5) und dem zweiten (6) Steuerelement in der starren Schiene (15) eine zylindermantel­ förmige Pfanne vorgesehen ist, in die ein mit dem elasti­ schen Abschnitt (26) verbundener, gegen Herausfallen gesicherter, zylinderförmiger Gelenkkörper einlegbar ist, wobei mit dieser gelenkigen Verbindung (11) das zweite Steuerelement (6) in einem Verbindungswinkel bis zu 90 Grad in der Ebene der beiden Steuerelemente (5, 6) klapp­ bar ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der starren Schiene (15) ein Führungszapfen vorgesehen ist, der durch ein Langloch greift, das in dem zweiten Steuerelement (6) vorgesehen ist und dessen Endpunkte die beiden Endpunkte der Bewegung des zweiten Steuerelementes (6) festlegen.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Zapfen in einem Bereich (7) direkt neben dem Ende des Randes (3′) des Behälters (2) angeordnet ist und daß das Langloch über eine Länge von ungefähr dem letzten Drittel des elasti­ schen Abschnitts (26) vorgesehen ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Zapfen gegenüber dem Ende des Randes (3) des Behälters (2) im zweiten Steuerelement (2) angeordnet ist und daß das Langloch über eine Länge von ungefähr einem Drittel des elastischen Abschnitts (26) in dem starren Stegteil (16) vorgesehen ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (2) mit den Steuerelementen (5, 6) fest verbunden ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (2) mit Hilfe von Fest­ haltemitteln mit den Steuerelementen (5, 6) zusammengehal­ ten wird.
11. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die starre Schiene (15) des ersten Steuerelementes (5) relativ zum Schaft (1) mit Hilfe von ersten Feststellelementen (37, 38) fixierbar ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das starre Stegteil (16) des zweiten Steuerelementes (6) relativ zur starren Schiene (15) des ersten Steuerelementes (5) mit Hilfe von zweiten Feststellelementen (17, 18) fixierbar ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2-12, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlkörperabschnitt (23) eine dem halben Randumfang (3, 3′) des Behälters (2) entsprechende Länge aufweist, so daß der um den elastischen Ab­ schnitt (26) des zweiten Steuerelementes (6) und um die starre Schiene (15) des ersten Steuerelementes (5) ge­ wickelte Behälter (2) vollständig in den Schaft (1) ein­ führbar ist, wobei der Vollmaterialabschnitt (20) das durch­ gehende Lumen (21) aufweist, das zur spielarmen Aufnahme des starren Stegteiles (16) und der starren Schiene (15) ausgestaltet ist.
14. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerelemente (5, 6) in dem durchgehenden Lumen (21) mit Hilfe von Dichtungsele­ menten druckdicht gegen den Außenraum abgedichtet sind.
15. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerelemente (5; 6) auf Betätigungselemente (35; 36) aufsteckbar sind, die die Feststellelemente (17, 18; 37, 38) tragen.
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