DE4216165C2 - Vorrichtung zum Aufnehmen von Körpern, insbesondere bei laparoskopischen Eingriffen - Google Patents
Vorrichtung zum Aufnehmen von Körpern, insbesondere bei laparoskopischen EingriffenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufnehmen
von Körpern, insbesondere aus Körperhöhlen bei laparo
skopischen Eingriffen, mit einem mindestens ein inneres Lumen
aufweisenden Schaft, durch den Steuerelemente hindurch
führbar sind, die an ihrem distalen Ende mit einem sack
förmigen Behälter verbunden sind.
Eine solche Vorrichtung zur Aufnahme von z. B. Organteilen
aus der Körperhöhle ist aus der DE 84 35 489 U1 bekannt,
in der ein Nephroskop beschrieben ist. Der dort benutzte
sackförmige Behälter besteht aus einem Netz, das durch
Steuerglieder aus Nylonfäden geöffnet und geschlossen
wird. Das Netz weist eine Größe von maximal einigen Milli
metern auf. Eine Aufnahme eines größeren Organteils ist
hiermit nicht möglich. Eine Vergrößerung des Netzes ist
mit Nachteilen behaftet, da ein solches mit den vorge
schlagenen Steuergliedern nicht mehr steuerbar, orientier
bar und schließbar ist.
Aus der DE-PS 25 796 ist eine Vorrichtung zur Aufnahme von
Blasensteinen bekannt, bei der der obere offene Rand eines
sackförmigen Behälters jeweils zur Hälfte an einem im
wesentlichen halbrunden Bügel des distalen Endes der
Vorrichtung befestigt ist, wobei die sich in einen geraden
Abschnitt verlängernden Bügel bei der Einführung in den
Körper eines Patienten übereinandergelegt sind und erst in
der Harnblase gegeneinander verdreht werden, um den Beutel
zu öffnen. Diese Vorrichtung weist gegenüber der DE 84 35 489 U1
den Vorteil auf, daß der Behälter größer ausge
staltet werden kann. Sie hat dagegen aber den konstrukti
ven Nachteil, daß die halbrunden Bügel bei der Einführung
zwar den von Natur aus gebogenen Harnwegen, die zudem
biegsam sind, folgen können, aber zur Einführung in einen
Trokar bei einem laparoskopischen Eingriff ungeeignet
sind, da es sich hierbei um einen durch die Bauchdecke
einzuführenden starren hohlen Zylinder handelt.
Solche laparoskopischen Eingriffe werden von den Chirurgen
zur Verbesserung der schnellen Rehabilitation, der Lebens
qualität und der Kosmetik immer stärker benutzt. Bei der
endoskopischen Operationstechnik werden Schnitte auf nur
noch wenige Millimeter große Löcher in der Haut reduziert,
durch welche die Arbeitsrohre, die sogenannten Trokare, in
den Organismus geschoben werden. Hierdurch wird nicht nur
die sonst unvermeidliche Narbenbildung weitgehend ver
mieden, sondern der Patient hat nach dem Eingriff aufgrund
der geringeren Traumatisierung von Haut und Gewebe weniger
Schmerzen und die Rehabilitation erfolgt wesentlich
rascher.
Bei einer Cholezystektomie z. B. werden durch Trokare eine
Lichtquelle, eine Faßzange und ein elektrisches Messer
eingeführt. Durch ein Aufblähen der Bauchhöhle mit Kohlen
dioxid läßt sich dabei die Sicht auf die Organe verbes
sern. Mittels einer kleinen Kamera erhält man ein recht
scharfes Bild des Operationsfeldes auf einem Videobild
schirm. Nun werden Gallengänge und Blutgefäße freipräpa
riert, mit Klammern verschlossen und durchtrennt. Die
Gallenblase wird anschließend durch eines der Löcher in
der Bauchdecke herausgezogen.
Ein nicht unerhebliches Risiko besteht jedoch in dem
möglichen Verbleiben von Fremdkörpern, abgetrennten Organ
teilen oder auch Flüssigkeiten im Körper des Patienten.
Solche Fälle können dann auftreten, wenn beim Herausziehen
der Gallenblase durch die minimale Öffnung in der Bauch
decke die Gallenblase platzt und sich Gallensteine und
Gallenflüssigkeit unkontrolliert im Bauchraum verteilen.
Die bekannten Arbeitsmittel schaffen hier keine Abhilfe.
Aus der DE 71 45 902 U1 ist eine Exzisions-Zange bekannt,
bei der ein biegsamer Draht gegenüber einem festen Schen
kel verschiebbar ist, so daß sich eine Schlinge bildet,
mit der zum Beispiel Polypen innerhalb eines menschlichen
Körpers erfaßt und abgetrennt werden können. Es ist jedoch
nicht möglich, diese Zange zum Halten von Entnehmen von
Organteilen bei laparoskopischen Eingriffen zu verwenden.
Ausgehend von dem obengenannten Stand der Technik liegt
der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
entsprechend der eingangs genannten Art zum Aufnehmen von
Körpern, Organen und/oder Flüssigkeiten anzugeben, die
auch die Auf- und Entnahme von großen Organteilen bei
einem laparoskopischen Eingriff gestattet.
Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung nach dem Oberbe
griff des Anspruchs 1 erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
zwei Steuerelemente in dem Schaft vorgesehen sind, daß ein
erstes Steuerelement eine gegen Verbiegung starre Schiene
ist, daß das zweite Steuerelement einen elastischen Ab
schnitt an seinem distalen Ende aufweist, daß das zweite
Steuerelement mit dem ersten Steuerelement an deren ge
meinsamen distalen Ende gelenkig verbunden ist, daß der
obere Rand an der Öffnung des sackförmigen Behälters jeweils mit
dem elastischen Abschnitt des zweiten Steuerelementes und
dem zugehörigen Abschnitt der starren Schiene verbunden
ist und daß die proximalen Enden der Steuerelemente gegen
einander axial verschieblich angeordnet sind.
Durch die Möglichkeit der relativen Bewegung der starren
Schiene gegenüber dem elastischen Abschnitt kann in ein
facher Weise der große Beutel geöffnet und geschlossen
werden. Durch die vor der Öffnung des Beutels ursprünglich
parallele Führung der beiden Abschnitte zueinander ist es
damit möglich, einen von seinem Volumen her großen Beutel
durch einen in seinem Durch
messer kleinen Trokar in den Körper eines Patienten
einzuführen, ihn dort zu entfalten, und den oberen
Beutelrand nach Beendigung der operativen Tätigkeit
wieder aus dem Körper herauszuziehen.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung kann also ein
großer Beutel gleich einem Auffangsack unter das Opera
tionsfeld geschoben und mittels des beweglichen Schie
bers variabel geöffnet und geschlossen werden, so daß
das ganze zu entnehmende Organ in dem Beutel aufge
fangen, nach Durchziehen des oberen Randes des Beutels
mit den Steuerelementen außerhalb des Bauchraums von
außen in einem gegenüber dem inneren Bauchraum abge
schlossenen Arbeitsfeld gegebenenfalls zerteilt, und
schließlich vollständig nach außen gezogen werden kann.
Dabei können sich bei der Arbeit mit dem elektrischen
Messer innerhalb des Beutels zwar Gase jenseits der
Bauchdecke innerhalb des Körpers des Patienten bilden,
jedoch sind diese Gase innerhalb des Beutels einge
schlossen, dessen einzige Öffnung sich dann außerhalb
des Patientenkörpers befindet. Somit wird eine Kontami
nation des im Bauchraum umliegenden gesunden Gewebes
durch Fremdkörper, Organe, Organteile, Flüssigkeiten
oder Gase während der gesamten Operation, angefangen
von dem Abtrennen des kranken Organs bis hin zu seiner
Entfernung aus der Bauchhöhle sicher vermieden.
Für andere Einsätze kann es sich als vorteilhaft er
weisen, ein gerades starres Stegteil und einen elasti
schen im wesentlichen rund ausgestalteten zweiten
Abschnitt zu haben, womit es dem Operateur möglich ist,
den elastischen Abschnitt im wesentlichen dicht gegen
Körperwände abzustützen, um ein sicheres Einsammeln von
Körpern zu gestatten.
Die Erfindung wird nun beispielhaft anhand von vorteil
haften Ausführungsbeispielen näher beschrieben, die in
den beigefügten Zeichnungen dargestellt sind. Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische, in Teilen verkürzte
Ansicht einer Vorrichtung nach einem Ausfüh
rungsbeispiel der Erfindung mit einer Ein
führhülse,
Fig. 2 eine geschnittene Ansicht einer entsprechend
Fig. 1 ausgestalteten Einführhülse nach
einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfin
dung, und
Fig. 3 eine perspektivische, in Teilen verkürzte
Ansicht der Vorrichtung nach Fig. 1 ohne
einen Beutel.
Die Fig. 1 zeigt eine Vorrichtung zum Aufnehmen von
Organteilen, Fremdkörpern oder Flüssigkeiten aus Kör
perhöhlen bei laparoskopischen Eingriffen. Eine solche
Vorrichtung wird über einen in der Zeichnung nicht
dargestellten Trokar in die Bauchhöhle eines Patienten
eingeführt. Trokare weisen Innendurchmesser von zum
Beispiel 10, 15 und 20 Millimeter auf. Dementsprechend
verfügt die Vorrichtung über einen Schaft oder Hülse 1,
deren Außendurchmesser an einen der vorgegebenen Tro
kare angepaßt ist. Die Hülse 1, die in der Fig. 1 nicht
in voller Länge dargestellt ist, ist z. B. ungefähr 40
Zentimeter lang, wobei die genannte Länge, wie noch
unten erläutert wird, auch von der Größe des verwende
ten Beutels (Behälter 2) abhängt.
Der Beutel 2, der zur Aufnahme von Organteilen oder
Fremdkörpern vorgesehen ist, ist vorteilhafterweise ein
Polyäthylenbeutel oder besteht aus einem anderen zer
reißfesten Material. PTFE ist dabei besonders geeignet.
Es kann natürlich auch ein Netzmaterial als Beutel 2
verwendet werden, allerdings gestattet die Verwendung
eines Beutels 2 mit Vollwandmaterial vorteilhafterweise
auch die Aufnahme von Flüssigkeiten.
Der Beutel 2 kann z. B. eine Umfangsöffnung von 50
Zentimetern aufweisen, so daß sich eine Länge des
Randes 3 und 3′ des geschlossenen Beutels 2 zwischen 20
und 30 Zentimeter ergibt. Der Beutel 2 weist z. B. eine
Tiefe 4 von 20 Zentimeter auf, so daß auch ganze Organe
in ihm Platz finden, wobei zusätzlich noch Raum zur
Manipulation für weitere Operationsinstrumente wie
einem elektrischen Messer verbleibt.
Der obere Rand 3 und 3′ des Beutels 2 wird vorteilhaf
terweise über erste und zweite Steuerelemente 5 und 6
gelegt und mit diesen haftend verbunden. Bei einer
Verwendung von Steuerelementen 5 und 6 aus Kunststoff
kann der Beutelrand 3 jeweils mit diesen verschweißt
werden. Bei einer Benutzung von metallischen Steuerele
menten 5 und 6 wird der obere Rand 3 des Beutels 2 mit
sich selbst verschweißt, so daß sich jeweils eine das
jeweilige Steuerelement 5 oder 6 umgebende Röhre bil
det, die dann in dem mit 7 bezeichneten Bereich der
Steuerelemente 5 und 6 mit in der Zeichnung nicht
dargestellten Federclips mit den Steuerelementen 5 bzw.
6 verbunden wird.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung erstreckt sich
der Beutel 2 über das stärker als in der Zeichnung
dargestellt abgerundete Ende 8 (Spitze) der Vorrichtung hin
aus, so daß der Beutel 2 an seinem distalen Ende mit
seinem Rand die Steuerelemente 5 und 6 vollkommen
umschließt.
Bei den Steuerelementen 5 und 6 handelt es sich um zwei
in ihrer Funktion verschiedene Typen von länglichen
Stabmitteln.
Bei dem ersten Steuerelement 5 handelt es sich um eine
durchgehende starre Schiene 15, die in dem dargestell
ten Ausführungsbeispiel im Querschnitt die Gestalt
eines Halbzylinders aufweist. Natürlich ist auch jede
andere Form möglich, solange die Schiene 15 starr
gegenüber Verbiegungen bleibt.
Ihr gegenüber und nur durch einen Paßspalt 9 getrennt
ist das zweite Steuerelement 6 angeordnet. Dieses ist
vorteilhafterweise zweiteilig aufgebaut. Es verfügt
über ein starres Stegteil 16 und über einen elastischen
Zweig 26. Beide sind vorteilhafterweise quader
blattförmig mit einer Seitenlänge, die dem Kreisab
schnitt des starren Halbzylinders 15 entspricht. Das
starre Stegteil 16 erstreckt sich parallel zu der
starren Schiene 15 durch die Hülse. Der elastische
Abschnitt 26 dagegen ist in der Ebene normal zu seinen
breiten Grundflächen elastisch verschiebbar, so daß
sich bei einer entsprechenden relativen Bewegung der
Steuerelemente 5 und 6 gegeneinander, hier bei einem
Vorschieben des zweiten Steuerelementes 6, welches
einem Zurückziehen des ersten Steuerelementes 5 gleich
kommt, die oberen Ränder des Beutels 2 in Richtung des
Doppelpfeils 10 öffnen lassen.
Das distale Ende der Schiene 15 und das distale Ende
des elastischen Abschnitts 26 sind an der Spitze 8 der
Vorrichtung elastisch miteinander verbunden. Dabei kann
es sich bei der Verwendung von Kunststoffmaterialien um
ein Kunststoffscharniergelenk 11 handeln. Es kann aber
in einer komplexeren Ausgestaltung auch ein Schnappge
lenk verwendet werden, bei dem in der starren Schiene
15 eine zylindermantelförmige Pfanne vorgesehen ist, in
die ein mit dem Abschnitt 26 verbundener zylinderförmi
ger Gelenkkörper einlegbar ist. Vorteilhafterweise ist
der Gelenkkörper dann gegen Herausfallen gesichert. Die
Achse des Zylinders steht dann normal auf der besagten
Vorschubrichtung und normal gegenüber der durch den
Doppelpfeil 10 angezeigten Öffnungsrichtung des Beutels
2. Die genannten Gelenke haben den Vorteil, das sie nur
in einer Richtung beweglich sind, so daß ein Abklappen
des Randes 3 des Beutels 2 sicher vermieden werden
kann.
Es können auch andere Gelenkformen verwendet werden, in
einer einfachen Ausgestaltung kann der elastische
Abschnitt 26 z. B. einfach auf die Schiene 15 geklebt,
geschweißt oder genietet werden. Vorteilhafterweise ist
dabei aber immer die Spitze 8 abgerundet und möglichst
von dem Beutel 2 umgeben.
Die Schiene 15 und das starre Stegteil 16 ragen durch
die Hülse 1 hindurch, deren Aufbau später beschrieben
werden wird. Jenseits der Hülse 1 und damit während
einer Operation auch außerhalb des Bauchraums eines
Patienten sind Betätigungselemente 35 und 36 angeord
net. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel handelt
es sich dabei um einen an der Schiene 15 befestigten
Zeigefingergriff 35 und um eine an dem Stegteil 16
befestigte Daumendruckscheibe 36. Durch ein gleichzei
tiges Ziehen des Zeigefingergriffs 35 und einem Drücken
auf die Daumendruckscheibe 36 wird die genannte Rela
tivbewegung der Schiene 15 und des starren Stegteils 16
bewirkt, die am distalen Ende ein Abspreizen des ela
stischen Abschnitts 26 von der Schiene 15 bewirkt und
damit eine Öffnung des Beutels 2 entsprechend dem
Doppelpfeil 10 herbeiführt.
Dabei kann es vorteilhaft sein, in der Schiene 15 einen
Zapfen vorzusehen, dessen Kopf durch eine Nut ragt, die
in dem starren Stegteil 16 und/oder dem elastischen
Abschnitt 26 eingebracht ist. Diese in den Zeichnungen
nicht dargestellte Ausführungsform definiert dann durch
die Lage des Zapfens, im Bereich 7 angebracht, die
Bewegung und das Abspreizen des elastischen Abschnitts
26.
Bei einer entsprechenden Beutelrandlänge 3 von z. B. 20
Zentimetern ist der obere an dem elastischen Abschnitt
26 befestigte Rand 3 des Beutels 2 ungefähr 30 Zentime
ter lang, um eine halbzylindrische Öffnung des Beutels
2 zu gestatten. Bei einer in der Zeichnung angedeuteten
entsprechenden unsymmetrischen Randverteilung 3 und 3′
des Beutels 2 ist dann die Nut mit einer Länge von
ungefähr 10 Zentimetern zu Beginn des starren Stegteils
16 und in diesem eingebracht. Die Nut begrenzt dann
durch ihre Länge das maximale Vorschieben des Stegteils
16 bei einem Druck auf die Daumendruckscheibe 36 und
schützt damit auch den Beutel 2 vor einer übergroßen
Öffnung.
Bei einer symmetrischen Anordnung der Randbereiche 3
und 3′ ist dann der Zapfen vorteilhafterweise nahe an
dem Beutel 2 im Bereich 7 und die Nut in dem elasti
schen Abschnitt 16 eingebracht.
Zum Feststellen der relativen Position der Schiene 15
und des Stegteils 16 zueinander ist auf der zum Steg
teil 16 weisenden Seite der Schiene 15 eine Arretie
rungszahnreihe 17 vorgesehen, der gegenüber auf dem
Stegteil 16 in entsprechendem Abstand ein Arretierungs
zahn 18 angeordnet ist. Der vorgenannte und in der
Zeichnung dargestellte Abstand gestattet eine Arretie
rung der Öffnungsposition des Beutels 2 mit verschiede
nen Werten. Es sind natürlich auch andere Feststell
möglichkeiten, wie auch andere Handgriffe denkbar. Ein
anderes solches Feststellmittel ist in der Fig. 2
dargestellt, die nun zur Erläuterung des Aufbaus der
Hülse 1 beschrieben wird.
Die Fig. 2 zeigt eine geschnittene Ansicht einer im
wesentlichen entsprechend Fig. 1 ausgestalteten Ein
führhülse 1 nach einem anderen Ausführungsbeispiel der
Erfindung.
Die zylindersymmetrische Hülse (Schaft 1) ist in zwei verschie
denen Abschnitten aufgebaut. Im proximalen Endbereich
besteht sie im wesentlichen aus einem zylindrischen
Vollmaterial 20, das über ein inneres Lumen 21 verfügt.
Dieses Lumen 21 ist im dargestellten Ausführungsbei
spiel im wesentlichen halbzylindrisch und nimmt die
Steuerelemente 5 und 6 auf. Das heißt, daß die halbzy
lindrische Schiene 15 sowie das starre Stegteil 16
durch das Lumen 21 hindurchführbar sind, wobei nur
wenig Freiraum zwischen der Schiene 15, dem Stegteil 16
und dem Lumen 21 besteht, so daß das sich nach Einfüh
ren innerhalb des Bauchraums eines Patienten befindli
che distale Ende 8 im wesentlichen gasdicht gegen den
Außenraum abgeschlossen ist. Dies wird insbesondere
auch durch die Länge der Hülse 1 und damit der Länge
des Lumens 21 bewirkt. Zusätzlich können natürlich noch
in der Zeichnung nicht dargestellte Dichtmittel zwi
schen der Hülse 1 und den Steuerelementen 5 bzw. 6
angeordnet werden, bei denen es sich z. B. um O-Ringe
handeln kann.
Es ist auch möglich, um eine Verdrehung der Steuerele
mente 5 und 6 gegenüber der Hülse 1 zu vermeiden, daß
die Schiene 15 eine Ausnehmung oder eine Auskragung
aufweist, die in ein entsprechend ausgestaltetes Ele
ment in dem Vollmaterial 20 eingreift.
Das Lumen 21 öffnet sich distal in einen Hohlraum 22,
wobei nur eine dünne Außenhülle als Hohlkörperabschnitt 23 der Hülse 1 ver
bleibt. In der Fig. 2 ist die Vorrichtung seitlich in
einer Anfangsposition vor Einführung der Vorrichtung in
den Trokar dargestellt. Dabei ragt die Spitze 8 nicht
aus der Hülse 1 heraus. Der Beutel 2 ist aus Vereinfa
chungsgründen nicht dargestellt. Er ist in dem mit dem
Bezugszeichen 24 versehenen Bereich an der Schiene 15
bzw. an dem biegsamen Abschnitt 26 befestigt und zur
Einführung in den Körper eines Patienten um diese herum
aufgewickelt. Dabei ist von Vorteil, daß die Schiene 15
halbzylindrisch aufgebaut ist, da somit ein einfaches
im wesentlichen symmetrisches Aufwickeln möglich ist.
Bei einem 10-Millimeter-Trokar weist der Hohlraum 22
beispielsweise einen Radius von 4 Millimeter auf. Bei
einem dünnen Beutelmaterial trägt jede Umwicklung um
ungefähr knapp 0,2 Millimeter auf. Bei einem Durchmes
ser der Schiene 15 und des Stegs 16/Abschnitts 26 von
4 Millimetern sind somit mindestens 10 Umwicklungen
möglich. Diese würden eine Beutellänge 4 von ungefähr
30 Zentimeter gestatten. Eine solche Beutellänge 4 ist
damit bei weitem ausreichend, selbst ein Organ wie die
Milz mit Ausmaßen von maximal 5 mal 10 mal 15 Zentime
ter aufzunehmen.
Das dicht umwickelte Beutelmaterial füllt damit den
Hohlraum 22 über die Länge 24 im wesentlichen voll aus.
Die Länge 24 und damit die maximale Beutelöffnung hängt
insbesondere vom Einsatzzweck der Vorrichtung ab und
kann z. B. zwischen 5 und 20 Zentimeter betragen.
Mit einer vorteilhaften Länge von 20 Zentimeter Vollma
terial 20 zur Abdichtung des distalen Endes gegenüber
dem Außenraum ergibt sich die obengenannte beispiel
hafte Länge der Hülse von 40 Zentimeter.
Bei einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel verfügt die
Hülse 1 im Bereich 23 über zwei Halbschalen 27, die an
Gelenken 28 mit der Vollmaterialschnitt 20 des Schafts 1 verbunden sind. Damit
ist es in einfacher Weise möglich, den umwickelten
Beutel 2 von der Hülse 1 zu umschließen, anstatt ihn in
die Hülse 1 einzuschieben. Zugleich können damit Rei
bungsverluste beim Vorschieben des noch umwickelten
Beutels 2 aus der Hülse 1 heraus vermieden werden, denn
wenn die Hülse 1 durch den Trokar in den Bauchraum
eines Patienten vorgeschoben ist, öffnen sich automa
tisch die beiden Halbschalen 27 und geben den Beutel 2
frei, der sich frei in dem Bauchraum entfalten kann.
Bei diesem Vorschieben der gesamten Vorrichtung ist es
möglich, diese mit zweiten Feststellmitteln 37 und 38
zu arretieren. Dafür sind in der Schiene 15 Ausnehmun
gen 37 vorgesehen, in die ein in der Hülse 1 angeordne
ter Federstift 38 einrasten kann. Damit ist es möglich,
die mittels der ersten Feststellmittel 17 und 18 mit
einander verbundenen Steuerelemente 5 und 6 gemeinsam
in einer beliebigen Tiefe bezüglich der Hülse 1 zu
arretieren.
Die Fig. 3 stellt eine perspektivische, in Teilen
verkürzte Ansicht der Vorrichtung nach Fig. 1 ohne den
Beutel 2 dar. Die Fig. 3 kann als die in Fig. 1 be
schriebene Vorrichtung vor der Befestigung des Beutels
2 angesehen werden.
Es kann dabei gesehen werden, daß die Schiene 15 des
Steuerelementes 5 durchgehend starr ist und in der
Spitze 8 endet, die hier übertrieben lang dargestellt
ist. Vorteilhafterweise wünscht sich der operierende
Arzt ein möglichst kurzes Scharniergelenk 11, damit er
bei einem Aufsetzen der Spitze 8 auf einem inneren
Organ oder ähnlichem Objekt auch dicht hinter der
besagten Spitze 8 Organteile aufnehmen kann.
Das distale Ende der Schiene 15 und das distale Ende
des elastischen Abschnitts 26 sind an der Spitze 8 der
Vorrichtung elastisch miteinander verbunden. Dabei
handelt es sich in der einfachen, in der Fig. 3 darge
stellten Ausführungsform um ein Kunststoffscharnier 11,
das durch Verkleben der Spitze des elastischen
Abschnitts 26 auf der Spitze der Schiene 15 ausgebildet
worden ist.
Die Schiene 15 und das starre Stegteil 16 ragen analog
zu der in der Fig. 1 dargestellten Weise durch die in
der Fig. 2 beschriebenen Hülse 1 hindurch. Die Griff
elemente 35 und 36 sind ebenfalls mit denen der Vor
richtung nach Fig. 1 identisch.
Bei einem laparoskopischen Eingriff wird der um die
Schiene 15 und den Abschnitt 26 umwickelte Beutel in
die Hülse 1 eingeführt und diese mit den Feststellmit
teln 17 und 18 sowie 37 und 38 und dem Handgriff 35 und
36 an den Trokar angesetzt. Nach dem Einführen der
Hülse 1 in den Trokar wird durch Lösen der zweiten
Feststellmittel 37 und 38 die Einheit der Steuerelemen
te 5 und 6 vorgeschoben und der Beutel 2 entfaltet.
Dann werden mit Hilfe der ersten Feststellelemente 17
und 18 die Schiene 15 und das Stegteil 16 relativ
zueinander verschoben, so daß sich der elastische
Abschnitt 26 von der Schiene 15 abspreizt und sich der
Beutel 2 öffnet. Dann werden gegebenenfalls unter
Zuhilfenahme der Beutelränder 3 an der gebogenen ela
stischen Seite oder an der starren Seite Fremdkörper
gesucht und eingesammelt bzw. mit Hilfe von weiteren
Halteinstrumenten in den Beutel 2 befördert. Dabei kann
es vorteilhaft sein, einen sich in Einführrichtung
linksseitig - wie in der Fig. 1 - oder in analoger
Weise aufgebauten, rechtsseitig öffnenden Beutel zu
verwenden.
Nach Beendigung der operativen Tätigkeit im Bauchraum
muß nun der gefüllte Beutel 2 aus dem Bauchraum ent
fernt werden. Dafür wird der Beutel durch relatives
Verschieben der Schiene 15 zum Steg 16 in einer der
Darstellung der Fig. 1 entsprechenden Weise verschlos
sen. Dann werden vorzugsweise die Schiene 15 und das
Stegteil 16 gegeneinander fixiert und gemeinsam in die
Hülse 1 zurückgezogen. Dann wird die Hülse 1, gemeinsam
mit dem Trokar aus dem Bauchraum des Patienten zurückgezogen,
wobei sich durch den endoskopischen Schnitt in
der Haut des Patienten nun lediglich der Hals des
Beutels 2 hindurcherstreckt. Der obere Beutelrand 3, 3′
ist mit der Vorrichtung herausgezogen worden, der zum
Teil volle Beutel 2 verbleibt im Bauchraum. Damit ist
es nun möglich mit einer elektrischen Schere oder
anderen stabförmigen dünnen Hilfsmittel durch den
Beutelhals in den Beutel 2 zu greifen und gegebenen
falls verbleibende große Organteile zu zerteilen oder
Steine zu zertrümmern. Dabei entstehende Gase oder
Flüssigkeiten verbleiben im Beutel 2 und können durch
den Beutelhals nach außen abgesaugt werden. Die genann
ten Arbeitsschritte finden zwar jenseits der Bauchdecke
des Patienten im Bauchraum statt, sie sind aber durch
den Beutel 2 von der Bauchhöhle des Patienten getrennt,
so daß eine Kontamination des Patienten mit solchen
Flüssigkeiten und/oder Gasen sicher vermieden werden
kann. Wenn nun die Organteile und/ oder Steine genügend
zerkleinert worden sind, so können diese zusammen mit
dem Beutel 2 leicht durch den endoskopischen Schnitt
aus der Bauchhöhle des Patienten entfernt werden, wobei
durch das Zusammendrücken der Organteile eventuell
austretende Flüssigkeiten nicht in den Bauchraum des
Patienten tropfen können.
Die dargestellte Ausführungsform kann natürlich in
verschiedenen Größen realisiert werden. Ebenfalls ist
es möglich, neben den bevorzugten Einwegvorrichtungen
auch Vorrichtungen aus medizinischem Stahl herzustel
len, an denen ein Beutel 2 jeweils befestigt wird und
die zur Wiederverwendung vorgesehen sind. Es ist eben
falls möglich, den Handgriffbereich 35 und 36 von dem
Beutelbereich 7 getrennt herzustellen und dann das
Stegteil 16 und die Schiene 15 zweigeteilt mit entspre
chenden Mitteln wie Verzahnungen auszugestalten, um
diese dann für einen Einsatz entsprechend zusammenzu
setzen. Auch die Feststellmittel 17 und 18 sowie 37 und
38 sind entsprechend austauschbar. Schließlich kann
auch statt den zwei Halbschalen 27 auch nur eine Halb
schale 27 vorgesehen sein.
Claims (15)
1. Vorrichtung zum Aufnehmen von Körpern, insbesondere
aus Körperhöhlen bei laparoskopischen Eingriffen, mit
einem mindestens ein inneres Lumen (21) aufweisenden
Schaft (1), durch den Steuerelemente (5; 6) hindurchführ
bar sind, die an ihrem distalen Ende (8) mit einem sack
förmigen Behälter (2) verbunden sind, dadurch
gekennzeichnet, daß zwei Steuerelemente (5,
6) in dem Schaft (1) vorgesehen sind, daß ein erstes Steu
erelement (5) eine gegen Verbiegung starre Schiene (15)
ist, daß das zweite Steuerelement (6) einen elastischen
Abschnitt (26) an seinem distalen Ende (8) aufweist, daß
das zweite Steuerelement (6) mit dem ersten Steuerelement
(5) an deren gemeinsamen distalen Ende (8) gelenkig (11)
verbunden ist, daß der obere Rand (3) an der Öffnung des sackför
migen Behälters (2) jeweils mit dem elastischen Abschnitt
(26) des zweiten Steuerelementes (6) und dem zugehörigen
Abschnitt der starren Schiene (15) verbunden ist, und daß
die proximalen Enden der Steuerelemente (5, 6) gegenein
ander axial verschieblich angeordnet sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schaft (1) einen abdichtenden das Lumen (21)
aufweisenden Vollmaterialabschnitt (20) und einen Hohlkör
perabschnitt (23) zur Aufnahme des um die starre Schiene
(15) und um den elastischen Abschnitt (26) der Steuer
elemente (5 bzw. 6) gewickelten Behälter (2) aufweist und
daß die Steuerelemente (5, 6) gegenüber dem Schaft (1)
axial verschieblich sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Hohlkörperabschnitt (23) über zwei Halbschalen
(27) verfügt, wobei mindestens eine Halbschale (27) an dem
Vollmaterialabschnitt (20) gelenkig befestigt ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die starre Schiene (15) des
ersten Steuerelementes (5) und/oder ein starres Stegteil
(16) des zweiten Steuerelementes (6) im Querschnitt des
Schaftes (1) kreisunsymmetrisch ausgebildet sind, wobei in
dem Schaft (1) entsprechende paßgenaue Ausnehmungen vorge
sehen sind, so daß die starre Schiene (15) und das starre
Stegteil (16) der jeweiligen Steuerelemente (5 bzw. 6)
bezüglich dem Schaft (1) nicht verdrehbar sind.
5. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß bei der gelenkigen Verbindung
(11) zwischen dem ersten (5) und dem zweiten (6)
Steuerelement in der starren Schiene (15) eine zylindermantel
förmige Pfanne vorgesehen ist, in die ein mit dem elasti
schen Abschnitt (26) verbundener, gegen Herausfallen
gesicherter, zylinderförmiger Gelenkkörper einlegbar ist,
wobei mit dieser gelenkigen Verbindung (11) das zweite
Steuerelement (6) in einem Verbindungswinkel bis zu 90
Grad in der Ebene der beiden Steuerelemente (5, 6) klapp
bar ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß in der starren Schiene (15)
ein Führungszapfen vorgesehen ist, der durch ein Langloch
greift, das in dem zweiten Steuerelement (6) vorgesehen
ist und dessen Endpunkte die beiden Endpunkte der Bewegung
des zweiten Steuerelementes (6) festlegen.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Zapfen in einem Bereich (7) direkt neben dem Ende des Randes (3′)
des Behälters (2) angeordnet ist und daß das Langloch über
eine Länge von ungefähr dem letzten Drittel des elasti
schen Abschnitts (26) vorgesehen ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Zapfen gegenüber dem Ende des Randes (3) des
Behälters (2) im zweiten Steuerelement (2) angeordnet ist
und daß das Langloch über eine Länge von ungefähr einem
Drittel des elastischen Abschnitts (26) in dem starren
Stegteil (16) vorgesehen ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (2) mit den
Steuerelementen (5, 6) fest verbunden ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Behälter (2) mit Hilfe von Fest
haltemitteln mit den Steuerelementen (5, 6) zusammengehal
ten wird.
11. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die starre Schiene (15) des
ersten Steuerelementes (5) relativ zum Schaft (1) mit
Hilfe von ersten Feststellelementen (37, 38) fixierbar
ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das starre Stegteil (16) des
zweiten Steuerelementes (6) relativ zur starren Schiene
(15) des ersten Steuerelementes (5) mit Hilfe von zweiten
Feststellelementen (17, 18) fixierbar ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2-12,
dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlkörperabschnitt (23) eine dem
halben Randumfang (3, 3′) des Behälters (2) entsprechende Länge
aufweist, so daß der um den elastischen Ab
schnitt (26) des zweiten Steuerelementes (6) und um die
starre Schiene (15) des ersten Steuerelementes (5) ge
wickelte Behälter (2) vollständig in den Schaft (1) ein
führbar ist, wobei der Vollmaterialabschnitt (20) das durch
gehende Lumen (21) aufweist, das zur spielarmen Aufnahme
des starren Stegteiles (16) und der starren Schiene (15)
ausgestaltet ist.
14. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerelemente (5, 6) in
dem durchgehenden Lumen (21) mit Hilfe von Dichtungsele
menten druckdicht gegen den Außenraum abgedichtet sind.
15. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerelemente (5; 6) auf
Betätigungselemente (35; 36) aufsteckbar sind, die die
Feststellelemente (17, 18; 37, 38) tragen.
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|---|---|---|---|
| DE4216165A DE4216165C2 (de) | 1991-05-23 | 1992-05-15 | Vorrichtung zum Aufnehmen von Körpern, insbesondere bei laparoskopischen Eingriffen |
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| DE4216165A DE4216165C2 (de) | 1991-05-23 | 1992-05-15 | Vorrichtung zum Aufnehmen von Körpern, insbesondere bei laparoskopischen Eingriffen |
Publications (2)
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