DE4215987A1 - Medizinisches Instrument - Google Patents
Medizinisches InstrumentInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein medizinisches Instrument mit zwei
an einem Ende miteinander verbundenen, gegen eine definierte
Federkraft gegeneinander beweglichen Schenkeln, an deren anderen
Enden ein durch die aufeinander zu bewegten Schenkel
betätigbares Schneid- oder Klemmwerkzeug, wie eine Schere,
ein Pinzettenschenkelpaar oder ein Nadelhalter angebracht
ist.
Bei derartigen medizinischen Instrumenten kann es sich z. B.
um Pinzetten handeln, deren flache Schenkel insbesondere im
Bereich des Verbindungsendes selbst derartige federnde Eigenschaften
aufweisen, daß nach dem Zusammendrücken der Schenkel
die gewünschte federnde Rückstellkraft vorliegt. Weiter
sind bereits als Schere ausgebildete medizinische Instrumente
bekannt, wobei die Betätigungsschenkel der Schere in geeigneter
Weise durch Federn, beispielsweise Blattfedern gespreizt
werden können.
Das Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein medizinisches
Instrument der eingangs genannten Gattung zu schaffen,
welches besonders handlich und gut greifbar ist, eine
möglichst glatte und kantenfreie Oberfläche aufweist und dennoch
ohne die Anordnung besonderer Federn die erforderlichen
federnden Rückstellkräfte bereitstellt. Der Aufwand für die
Herstellung soll dabei gering sein.
Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung vor, daß die
Schenkel zwei an dem einen Ende starr miteinander verbundene,
aus starrem elastischem Material wie Titan bestehende
Halbschalen sind, deren federwirksame Breite nahe dem Verbindungsende
durch Durchbrechungen auf einen der definierten Federkraft
entsprechenden Wert reduziert ist.
Aufgrund der Ausbildung der beiden Schenkel als Halbschalen
ist das erfindungsgemäße medizinische Instrument besonders
handlich und gut greifbar, da es im zusammengedrückten Zustand
etwa die Form eines Bleistiftes oder Kugelschreibers
hat. Die Schenkel können in beliebiger Länge hergestellt
werden, und es kann nachträglich an die beiden Schenkel das
gewünschte Werkzeug angebaut werden. Das erfindungsgemäße medizinische
Instrument ist auch besonders leicht. Da es nur
über ein nicht-scharnierartiges Gelenk verfügt, ist es wenig
anfällig gegen Störungen beispielsweise durch Korrosion oder
Verschmutzung.
Um die gewünschte Federwirkung besonders genau dosieren zu
können und über einen bestimmten definierten Längenbereich
der Schenkel zu verteilen, sieht eine bevorzugte Ausführungsform
vor, daß die Durchbrechungen in Längsrichtung der Schenkel
verlaufende Federstege belassen. Die Ausbildung ist
dabei insbesondere so , daß an jedem Seitenrand der Schenkel
ein Federsteg belassen ist.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform kennzeichnet sich
dadurch, daß die Federstege durch eine querverlaufende, sich
über einen beträchtlichen Teil der Breite der Halbschale
erstreckende, schlitzartige Durchbrechung und daran in Längsrichtung
beidseitig anschließende schlitzartige Durchbrechungen
gebildet sind. Hierbei ist insbesondere vorgesehen, daß
die in Längsrichtung verlaufenden schlitzartigen Durchbrechungen
an dem von der querverlaufenden schlitzartigen Durchbrechung
abgewandten Ende in kurze aufeinander zu verlaufende
schlitzartige Durchbrechungen übergehen. Die querverlaufende
schlitzartige Durchbrechung ist dabei zweckmäßigerweise
dem Verbindungsende zugewandt.
Bei dieser Ausführungsform liegt die gesamte Durchbrechung
lediglich in Form eines schmalen länglichen Schlitzes vor,
so daß eine weitgehend durchgehende, fast ununterbrochene
Oberfläche auch im Endbereich der Schenkel vorliegt. In abgewickeltem
Zustand der Halbschalen hat die schmale schlitzartige
Durchbrechung etwa die Form eines C. Beim Zusammendrücken
der beiden Schenkel führt das innerhalb der schlitzartigen
Durchbrechung stehengebliebene Material relativ zu dem
umgebenden Material außerhalb der schlitzartigen Durchbrechung
eine kiemenartige Bewegung durch.
Das Abbiegen der Durchbrechungen in die beiden kurzen aufeinander
zu verlaufenden schlitzartigen Durchbrechungen hat den
Sinn, einen Materialbruch am Ende der Schlitze durch
Kerbwirkung zu vermeiden.
Der Herabsetzung einer Gefahr von Materialbruch durch Kerbwirkung
dient es auch, daß die in einem Winkel von etwa 90°
zueinander angeordneten schlitzartigen Durchbrechungen durch
abgerundete schlitzartige Durchbrechungen miteinander verbunden
sind.
Eine besonders sichere und innige Verbindung der beiden
Schenkel wird nach einer weiteren Ausführungsform dadurch gewährleistet,
daß die beiden Halbschalen an dem Verbindungsende
durch eine auf sie aufgesetzte zylindrische Hülse miteinander
verbunden sind.
Eine sichere Bedienung des erfindungsgemäßen Instrumentes
wird dadurch gefördert, daß die Halbschale nahe dem vom Verbindungsende
abgewandten Ende mit einer äußeren Oberflächenriffelung
versehen sind.
Um mit den beiden Halbschalen des erfindungsgemäßen Instrumentes
verschiedene Werkzeuge verbinden zu können, ist es
zweckmäßig, wenn die Halbschalen an dem vom Verbindungsende
abgewandten Endbereich Befestigungsmittel für das Werkzeug
aufweisen.
Die Erfindung wird im folgenden beispielsweise anhand der
Zeichnung beschrieben; in dieser zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen medizinischen
Instrumentes, welches hier als Nadelhalter
ausgebildet ist,
Fig. 2 eine ähnliche Ansicht wie Fig. 1 aus einer um
90° um die Instrumentenachse gedrehten Richtung,
Fig. 3 den vergrößerten Ausschnitt III in Fig. 2 im in
eine Ebene abgewickelten Zustand der Halbschale
11,
Fig. 4 eine Ansicht des erfindungsgemäßen Instrumentes
in Richtung des Pfeiles IV in Fig. 2,
Fig. 5 eine zu Fig. 1 analoge teilgeschnittene
Seitenansicht, wobei jedoch an den vorderen
Enden der Halbschalen 11, 12 Pinzettenschenkel
befestigt sind.
Nach der Zeichnung besteht das erfindungsgemäße medizinische
Instrument aus zwei länglichen Halbschalen 11, 12 aus Titan
mit einander zugekehrten offenen Längsseiten, die an ihrem
Ende 14 durch eine aufgesteckte und mit ihnen fest verbundene
Hülse 17 zu einem pinzettenartigen Gebilde verbunden sind
und am Verbindungsende 14 durch unmittelbare Berührung
gemeinsam einen kreisförmigen Hohlzylinder bilden (Fig. 1).
Nahe dem Verbindungsende 14 sind die beiden Halbschalen 11,
12 mit einer in der Ansicht der Fig. 2 und 3 spiegelbildlich
C-förmigen schlitzartigen Durchbrechung 15 versehen, welche
aus einem querverlaufenden Teil 15′, zwei anschließenden
längsverlaufenden Teilen 15′′ und zwei sich geringfügig aufeinander
zu erstreckenden Teilen 15′′′ besteht, wobei die im
Winkel von 90° zueinander angeordneten Teile durch
abgerundete Teile 15′′′′ miteinander verbunden sind. Aufgrund
dieser Ausbildung liegen zwischen den in Längsrichtung verlaufenden
Durchbrechungen 15′′ und den zugeordneten Rändern
20 der Halbschalen 11, 12 in Längsrichtung verlaufende Stege
16 vor, welche Federschenkel darstellen und die federnde
Rückstellkraft der zusammengedrückten Schenkel 11, 12 in
diesem Bereich so reduzieren, daß die federnde Rückstellkraft
einer normalen Pinzette erzielt wird.
Das innerhalb der linien- und schlitzartigen Durchbrechung
15 befindliche Material hat außer einer Abdeckfunktion für
das Innere keine Funktion.
In dem vom Verbindungsende 14 abgewandten Endbereich weisen
die Halbschalen 11, 12 auf ihrer Außenfläche eine das Ergreifen
und Bedienen erleichternde Riffelung 18 auf.
In das Innere der beiden Schenkel 11, 12 erstrecken sich von
dem vom Verbindungsende 14 abgewandten Ende her die beiden
federnden Befestigungsschenkel 21 eines Nadelhalters 13.
Diese federnden Schenkel 21 können beispielsweise durch von
außen in die Schenkel eingedrehte Schrauben 19 befestigt
werden.
Die Funktion des erfindungsgemäßen medizinischen Instrumentes
ist wie folgt:
Nachdem der Nadelhalter 13 durch die Befestigungsmittel 19
mit den Schenkeln 11, 12 verbunden ist, kann er durch Zusammendrücken
der beiden Schenkel in Richtung der Pfeile in
Fig. 1 betätigt werden. Hierbei verbiegen sich die Schenkel
16 im Endbereich der Schenkel 11, 12 federnd und stellen dadurch
die für das Auseinanderbewegen der Schenkel 11, 12
nach einer Betätigung erforderliche Rückstellfederkraft zur
Verfügung.
Die schlitzartige Durchbrechung 15 kann durch Materialerosion
hergestellt werden. Sie soll so schmal wie möglich ausgebildet
sein; es dürfen sich lediglich die beiden
gegenüberliegenden Ränder der Durchbrechung 15 nicht
berühren.
Fig. 5 zeigt das medizinische Intrument gemäß der Erfindung
in Ausbildung als Pinzette. Zu diesem Zweck sind statt des
Nadelhalters 13 mit den federnden Befestigungsschenkeln 21
nach Fig. 1 zwei Pinzettenschenkel 22, 23 an den vorderen
Enden der Halbschalen 11, 12 mittels Schrauben 19 befestigt.
Hieraus läßt sich entnehmen, daß mittels der Erfindung eine
sehr rationelle Fertigung unterschiedlicher medizinischer
Instrumente wie Scheren, Nadelhaltern oder Pinzetten möglich
ist, indem der aus den Halbschalen 11, 12 bestehende
Grundbauteil stets der gleiche ist und lediglich am vorderen
Ende die für einen bestimmten Zweck gewünschten Werkzeuge
eingesetzt und mittels der Schrauben 19 befestigt werden.
Es ist sogar denkbar, daß für ein und dasselbe
Halbschalenpaar 11, 12 unterschiedliche Werkzeuge
bereitgehalten werden, die je nach Bedarf durch Lösen der
Schrauben 19 entfernt und durch andere Werkzeuge ersetzt
werden können.
Während bei einem Nadelhalter (13 in Fig. 1, 2) die beiden
vorn über das Gelenk 26 vorstehenden Schenkel 24, 25
zangenartige Klemmschenkel sind, könnte es sich auch um die
beiden Schneidschenkel einer Schere handeln.
Claims (11)
1. Medizinisches Instrument mit zwei an einem Ende (14) miteinander
verbundenen, gegen eine definierte Federkraft
gegeneinander beweglichen Schenkeln (11, 12), an deren
anderen Enden ein durch die aufeinander zu bewegten
Schenkel (11, 12) betätigbares Schneid- oder Klemmwerkzeug,
wie eine Schere, ein Pinzettenschenkelpaar oder
ein Nadelhalter (13) angebracht ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schenkel zwei an dem einen Ende (14) starr miteinander
verbundene, aus starrem elastischem Material
wie Titan bestehende, zylindrische Halbschalen (11, 12)
sind, deren offene Längsseiten einander gegenüberliegen
und deren federwirksame Breite nahe dem Verbindungsende
(14) durch Durchbrechungen (15) auf einen der definierten
Federkraft entsprechenden Wert reduziert ist.
2. Instrument nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Durchbrechungen (15) in Längsrichtung der Schenkel
(11, 12) verlaufende Federstege (16) belassen.
3. Instrument nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß an jedem Seitenrand der Schenkel (11, 12) ein ein
Gelenk bildender Federsteg (16) belassen ist.
4. Instrument nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Federstege (16) durch eine querverlaufende, sich
über einen beträchtlichen Teil der Breite der Halbschale
erstreckende, schlitzartige Durchbrechung (15′) und
daran in Längsrichtung beidseitig anschließende schlitzartige
Durchbrechungen (15′′) gebildet sind.
5. Instrument nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Längsrichtung verlaufenden schlitzartigen
Durchbrechungen (15′′) an dem von der querverlaufenden
schlitzartigen Durchbrechung (15′) abgewandten Ende in
kurze aufeinander zu verlaufende schlitzartige Durchbrechungen
(15′′) übergehen.
6. Instrument nach Anspruch 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die in einem Winkel von etwa 90° zueinander angeordneten
schlitzartigen Durchbrechungen (15′, 15′′, 15′′′)
durch abgerundete schlitzartige Durchbrechungen (15′′′′)
miteinander verbunden sind.
7. Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Halbschalen (11, 12) an dem Verbindungsende
(14) durch eine auf sie aufgesetzte zylindrische
Hülse (17) miteinander verbunden sind.
8. Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Halbschalen (11, 12) nahe dem vom Verbindungsende
(14) abgewandten Ende mit einer äußeren Oberflächenriffelung
(18) versehen sind.
9. Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Halbschalen (11, 12) an dem vom Verbindungsende
(14) abgewandten Endbereich Befestigungsmittel (19) für
das Werkzeug (13) aufweisen.
10. Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß jede Halbschale (11, 12) im wesentlichen die Form
eines hohlen, kreisförmigen Halbzylinders hat.
11. Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß beide Halbschalen (11, 12) gleich ausgebildet sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19924215987 DE4215987A1 (de) | 1992-05-14 | 1992-05-14 | Medizinisches Instrument |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19924215987 DE4215987A1 (de) | 1992-05-14 | 1992-05-14 | Medizinisches Instrument |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4215987A1 true DE4215987A1 (de) | 1993-11-18 |
Family
ID=6458901
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19924215987 Ceased DE4215987A1 (de) | 1992-05-14 | 1992-05-14 | Medizinisches Instrument |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE4215987A1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2008046981A3 (fr) * | 2006-10-13 | 2008-06-26 | Wam Sarl | Pince pour la prehension et le transport de menus objets, utilisable, en particulier, en chirurgie dentaire |
| WO2014064479A1 (de) * | 2012-10-22 | 2014-05-01 | Redam-Instrumente Gmbh | Medizinisches kombiinstrument |
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| DE8516457U1 (de) * | 1985-06-05 | 1986-05-15 | S & T Marketing AG, Neuhausen am Rheinfall | Mikrochirurgisches Instrument |
| EP0181976A1 (de) * | 1984-11-15 | 1986-05-28 | Laschal Surgical, Inc. | Vorrichtung zum Schneiden |
| US4825864A (en) * | 1985-09-20 | 1989-05-02 | Hariri Robert J | Microsurgery tools |
-
1992
- 1992-05-14 DE DE19924215987 patent/DE4215987A1/de not_active Ceased
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Legal Events
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