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DE4214111A1 - Pressvorrichtung - Google Patents

Pressvorrichtung

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Publication number
DE4214111A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
press
hollow
rollers
channels
pelletizing
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19924214111
Other languages
English (en)
Inventor
Franz Haimer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Family has litigation
First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=6457742&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE4214111(A1) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19924214111 priority Critical patent/DE4214111A1/de
Priority to DE19924227928 priority patent/DE4227928A1/de
Priority to DK93911500.2T priority patent/DK0638018T3/da
Priority to AT93911500T priority patent/ATE130247T1/de
Priority to CA002128523A priority patent/CA2128523C/en
Priority to DE59300968T priority patent/DE59300968D1/de
Priority to PCT/EP1993/000990 priority patent/WO1993022132A1/de
Priority to RU94046005A priority patent/RU2118079C1/ru
Priority to EP93911500A priority patent/EP0638018B1/de
Priority to ES93911500T priority patent/ES2079977T3/es
Publication of DE4214111A1 publication Critical patent/DE4214111A1/de
Priority to US08/285,225 priority patent/US5622037A/en
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B30PRESSES
    • B30BPRESSES IN GENERAL
    • B30B15/00Details of, or accessories for, presses; Auxiliary measures in connection with pressing
    • B30B15/30Feeding material to presses
    • B30B15/302Feeding material in particulate or plastic state to moulding presses
    • B30B15/308Feeding material in particulate or plastic state to moulding presses in a continuous manner, e.g. for roller presses, screw extrusion presses
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01JCHEMICAL OR PHYSICAL PROCESSES, e.g. CATALYSIS OR COLLOID CHEMISTRY; THEIR RELEVANT APPARATUS
    • B01J2/00Processes or devices for granulating materials, e.g. fertilisers in general; Rendering particulate materials free flowing in general, e.g. making them hydrophobic
    • B01J2/22Processes or devices for granulating materials, e.g. fertilisers in general; Rendering particulate materials free flowing in general, e.g. making them hydrophobic by pressing in moulds or between rollers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B30PRESSES
    • B30BPRESSES IN GENERAL
    • B30B11/00Presses specially adapted for forming shaped articles from material in particulate or plastic state, e.g. briquetting presses, tabletting presses
    • B30B11/22Extrusion presses; Dies therefor
    • B30B11/28Extrusion presses; Dies therefor using perforated rollers or discs

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Description

Die Erfindung betrifft eine Preßvorrichtung zum Verdich­ ten von pflanzlichem Gut, insbesondere Halmgut, zu schütt­ fähigen Preßlingen, insbesondere Pellets.
Nachwachsendes pflanzliches Gut, insbesondere Halmgut, das zur Energiegewinnung, zur industriellen Weiterverar­ beitung oder als Futtermittel verwendet werden soll, muß beträchtlich verdichtet werden, um eine hinreichend große Energiedichte oder ein hinreichend kleines Transportvolu­ men zu erreichen. Insbesondere müssen die Preßlinge bzw. Pellets soweit verdichtet sein, daß sie als Schüttgut gehandhabt werden können, beispielsweise in automatisch beschickbaren Verbrennungsanlagen.
Es ist bekannt, als Futtermittel oder Brennstoff verwend­ bare Pellets mit Hilfe von Kollerpressen aus Halmgut herzustellen. Über einer kreisscheibenförmigen Matrizen­ platte werden Pelletierkörper, sogenannte Koller, rotie­ rend abgewälzt, welche beim Überrollen der Matrizenmün­ dungen das zu pelletierende Material in die Matrizen walzen. Bei derartigen Kollerpressen wird das zu pelle­ tierende Material in den Matrizen kraftschlüssig zu Pellets geformt, was einen hohen Anpreßdruck der Koller erforderlich macht. Neben einer hohen Antriebsleistung bedingt dies eine massive Bauweise mit entsprechendem Gewicht und Raumbedarf.
Aus FR 1 371 346 ist es bekannt, zwei als Hohlwalzen ausgebildete Pelletierkörper achsparallel nebeneinander in einem gemeinsamen Gehäuse anzuordnen und die Umfangs­ wände der Hohlwalzen mit ineinandergreifenden Verzahnun­ gen zu versehen. Von den Böden der Nuten zwischen in Umfangsrichtung benachbarten Zähnen gehen jeweils eine Vielzahl radialer Preßkanäle aus, in die die Zähne der jeweils anderen Hohlwalze das zu pelletierende Material hineindrücken. Am Innenmantel der Umfangswand der Hohl­ walze anliegende Abstreifer brechen die aus den Preßkanä­ len in den Hohlraum austretenden Pellets ab.
Eine ähnliche Pelletiervorrichtung ist aus der DE 11 01 374 bekannt. Diese Pelletiervorrichtung unter­ scheidet sich von der Vorrichtung der FR 1 371 346 im wesentlichen nur dadurch, daß die zylindrischen Umfangs­ wände der Hohlwalzen in Umfangsrichtung wellenförmig verlaufende, ringförmige Nuten und Stege tragen. Die Stege greifen wiederum in die Nuten der jeweils anderen Hohlwalze ein und pressen das zu pelletierende Material durch radiale Preßkanäle, die von den Nutböden in den Hohlraum der Hohlwalze führen.
Es hat sich gezeigt, daß die Verdichtungswirkung der bekannten Pelletiervorrichtungen für eine Vielzahl Anwen­ dungsfälle unzureichend ist und bei einer Steigerung der Verdichtungswirkung einerseits die zum Antrieb der Hohl­ walzen erforderliche Antriebsleistung übermäßig anwächst und daß sich andererseits an den Hohlwalzen Materialrück­ stände absetzen, die sich aufgrund der gesteigerten Kompressionswirkung bis auf Pyrolysetemperaturen erhit­ zen. An den Hohlwalzen bilden sich verkohlte Rückstände, die vergleichsweise rasch zum Ausfall der Pelletiervor­ richtung führen.
Weitere Pelletiervorrichtungen sind aus dem deutschen Gebrauchsmuster 17 96 248 und aus EP 126 485 bekannt. Diese Pelletiervorrichtungen haben lediglich ein einziges Matrizenrad, dem ein ausschließlich Stempel tragendes Stempelrad zugeordnet ist. Bei der Pelletiervorrichtung des Gebrauchsmusters 17 96 248 ist das Matrizenrad als Hohlwalze ausgebildet, die am Innenumfang axiale Nuten trägt, die mit den leistenförmigen Stempeln des im Inne­ ren der Hohlwalze angeordneten Stempelrads kämmen. Von den Böden der Nuten führen jeweils eine Vielzahl Preßka­ näle radial nach außen. Die aus dem Gebrauchsmuster bekannte Pelletiervorrichtung hat damit die bereits vorstehend erläuterten Nachteile. Darüber hinaus ist der Konstruktionsteileaufwand, verglichen mit der erreichba­ ren Pelletierleistung, relativ hoch. Bei der Pelletier­ vorrichtung der EP 126 485 trägt das als Scheibe ausge­ bildete Matrizenrad an seinem Umfang eine Vielzahl Matri­ zenkörper, von denen jeder einen eigenen Preßkanal bil­ det. Der Preßkanal ist als Winkelkanal ausgebildet und erstreckt sich vom Umfang des Matritzenrads zu dessen Seitenfläche. Am Umfang des Matrizenrads verteilt sind mehrere Stempelräder mit unterschiedlicher Stempelhöhe angeordnet, die das zu pelletierende Gut in mehreren Verdichterschritten in die Preßkanäle hineindrücken. Die Pelletierleistung der aus EP 126 485 bekannten Pelletier­ vorrichtung ist jedoch vergleichsweise gering, da der axiale Auslaß der Preßkanäle die Zahl gleichzeitig ein­ setzbarer Matrizenräder begrenzt und die Preßkanäle aufgrund ihrer Winkelform zum Verstopfen neigen. Schließ­ lich ist der Bauraum der Pelletiervorrichtung, bezogen auf deren Pelletierleistung, relativ groß.
Das Problem, daß es zu lokaler Überhitzung von durch Druck zu verdichtendem pflanzlichen Gut kommt, tritt auch bei andersartigen Preßvorrichtungen auf, wie sie bei­ spielsweise zum Verdichten oder Brikettieren von Stroh eingesetzt werden. Eine Strohpresse dieser Art ist bei­ spielsweise aus der europäischen Patentanmeldung 0 359 285 bekannt. Bei dieser Strohpreßvorrichtung wird das zu verdichtende Stroh von einer Vorverdichterschnecke vorverdichtet, bevor es von einem weiteren Schneckenver­ dichter in ein einen Preßkanal bildendes Matrizenrohr hineingedrückt wird. Auch bei dieser Preßvorrichtung kann es in Grenzsituationen zu einer lokalen Überhitzung des Preßguts kommen.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Preßvorrichtung zum Verdichten von pflanzlichem Gut, insbesondere Halmgut zu schüttfähigen Preßlingen, insbesondere Pellets, anzuge­ ben, für deren Betrieb eine nur verhältnismäßig geringe Antriebsleistung und/oder geringe Betriebsenergie erfor­ derlich ist, die aber trotzdem das zu verdichtende Gut hochkomprimiert, ohne daß es zu Betriebsstörungen auf­ grund lokaler, übermäßiger Verdichtung kommt.
Die Erfindung geht aus von einer Preßvorrichtung zum Verdichten von pflanzlichem Gut, insbesondere Halmgut, zu schüttfähigen Preßlingen, insbesondere Pellets, umfassend zwei Preßorgane, von denen zumindest eines wenigstens einen Preßkanal bildet und das jeweils andere das zu verdichtende Gut in den Preßkanal hineindrückt. Bei den Preßorganen kann es sich um die Komponenten einer her­ kömmlichen Strohpreßvorrichtung handeln, wie sie bei­ spielsweise in der europäischen Patentanmeldung 0 359 285 beschrieben ist, bei der also beispielsweise ein als Schneckenverdichter ausgebildetes Preßorgan das zu ver­ dichtende Gut in eine in ein Matrizenrohr übergehende Verdichterkammer als zweites Preßorgan hineindrückt.
Insbesondere haben die beiden Preßorgane jedoch die Form von zwei aufeinander abwälzbaren Pelletierkörpern, von denen wenigstens einer eine Vielzahl nebeneinander ange­ ordneter Preßkanäle aufweist, über deren Mündungen hinweg der jeweils andere Pelletierkörper sich abwälzt.
Die vorstehende Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß eine Heizeinrichtung zur Erwärmung des den Preßkanal bzw. die Preßkanäle enthaltenden Preßorgans vorgesehen ist. Während bei herkömmlichen Preßvorrichtun­ gen der lokalen Überhitzung des zu verdichtenden Guts durch Minderung der mechanischen Preßdrücke entgegenzu­ wirken versucht wurde, wird im Rahmen der Erfindung der Bereich jedes der Preßkanäle zusätzlich gegebenenfalls über die gesamte Länge der Preßkanäle erwärmt. Es hat sich überraschenderweise gezeigt, daß durch die zusätz­ liche Erwärmung die lokale Überhitzung des Preßguts verhindert werden kann. Trotzdem baut sich in dem Preß­ kanal ein für die Kompaktierung ausreichend hoher Druck auf, der noch dazu in der Regel niedriger ist als bei herkömmlichen Preßvorrichtungen, so daß mit geringerer Antriebsleistung für die Erzeugung des Preßdrucks ausge­ kommen wird. Die Heizeinrichtung heizt das den Preßkanal bzw. die Preßkanäle bildende Preßorgan zweckmäßigerweise auf wenigstens 100°C und vorzugsweise auf mehr als 150°C auf. Bei dieser lokal im Bereich des Preßkanals zweck­ mäßigerweise temperaturgeregelt konstant gehaltenen Temperatur wird das zu verdichtende Gut soweit erweicht, daß es sich problemlos verpressen läßt.
Um Wärmeverluste zu vermeiden und eine gleichmäßige Erwärmung der Preßkanäle zu erreichen, umfaßt die Heiz­ einrichtung zweckmäßigerweise an den Preßorganen unmit­ telbar angeordnete Heizmittel. Bei den Heizmitteln kann es sich um elektrische Heizeinrichtungen handeln, insbe­ sondere wenn die Preßvorrichtung stationär eingesetzt werden soll. Speziell bei hohem Durchsatz an zu verpres­ sendem Material kann es aber auch zweckmäßig sein, die Heizmittel als Wärmemittelkanäle auszubilden, an die ein außerhalb des Preßorgans angeordneter Wärmeerzeuger über einen Wärmemittelkreislauf angeschlossen ist. Auf diese Weise läßt sich selbst bei kompakten Preßorganen ein hinreichend großer Wärmestrom erzeugen. Soweit die Preß­ organe sich bewegen, wie dies beispielsweise bei rotie­ renden Pelletierkörpern der Fall ist, können die Wärme­ mittelkanäle über eine Flüssigkeitsdrehkupplung an den Wärmeerzeuger angeschlossen sein.
Bei Preßorganen, die, wie zum Beispiel Pelletierkörper, eine Vielzahl nebeneinander angeordneter Preßkanäle umfassen, sind die Heizmittel zweckmäßigerweise zwischen den Preßkanälen angeordnet. Sowohl mechanisch als auch wärmetechnisch besonders günstig sind Preßkanäle, die als langgestreckte, quer zur Längsrichtung nebeneinanderlie­ gende, durch Stege voneinander getrennte Schlitze des Preßorgans ausgebildet sind, wobei dann die Heizmittel in den Stegen angeordnet sind.
Es versteht sich, daß für den Preßvorgang sich bewegende Preßorgane auch durch Wärmestrahlung oder Konvektion zum Beispiel einer Heißluftströmung von stationären Heizmit­ teln der Heizeinrichtung erwärmt werden können. Die stationären Heizmittel können für die gesamte Beheizung der Preßkanäle verantwortlich sein; sie können aber auch an dem sich bewegenden Preßorgan vorgesehene Heizmittel ergänzen, insbesondere für eine Vorerwärmung des zu verpressenden Guts sorgen. In einer zweckmäßigen Ausge­ staltung mit als Pelletierkörper ausgebildeten Preßorga­ nen kann in diesem Zusammenhang zweckmäßigerweise vorge­ sehen sein, daß die Pelletierkörper in einem die Pelle­ tierkörper im wesentlichen bis auf einen Zuführweg für das zu pelletierende Gut und einen Abführweg für die Pellets gemeinsam umschließenden Gehäuse angeordnet sind und daß die Heizeinrichtung an dem Gehäuse angeordnete Heizmittel umfaßt, insbesondere dann, wenn diese Heizmit­ tel im Bereich des das zu verdichtende Gut zuführenden Zuführwegs angeordnet sind.
Von besonderem Vorteil sind Ausführungsformen, bei wel­ chen für den Antrieb der Preßorgane bei der Verdichtungs­ bewegung eine Brennkraftmaschine vorgesehen ist, und die Heizeinrichtung Wärmetauschmittel zur Übertragung der Abwärme der Brennkraftmaschine auf das den Preßkanal bzw. die Preßkanäle enthaltende Preßorgan umfaßt. Diese Aus­ führungsform, bei der die Heizeinrichtung zweckmäßiger­ weise an einen Kühlkreislauf der Brennkraftmaschine angeschlossen ist, hat einen besonders hohen Gesamtwir­ kungsgrad, da im Betrieb der Brennkraftmaschine ohnehin anfallende Abwärme ausgenutzt werden kann. Der Antrieb der Preßvorrichtung durch eine Brennkraftmaschine hat darüber hinaus den Vorteil, daß die Preßorgane, die Brenn­ kraftmaschine und die Heizeinrichtung zu einer als solche transportierbaren, insbesondere fahrbahren Baueinheit vereinigen lassen, also unmittelbar auf dem Feld beim Ernteeinsatz betrieben werden kann. In einer bevorzugten Ausgestaltung ist die Baueinheit Bestandteil einer fahr­ baren, insbesondere selbstfahrenden und mit einem Mäh­ werkzeug ausgerüsteten Erntemaschine. Der Verwendung als fahrbarer Baueinheit kommt in diesem Zusammenhang entge­ gen, daß bei Verwendung der erfindungsgemäßen Heizein­ richtung die Baugröße und das Gewicht der Preßvorrichtung verringert werden kann, ohne daß die Leistung der Preß­ vorrichtung vermindert werden müßte.
Die vorstehend erläuterte Beheizung von Preßkanälen läßt sich mit besonderem Vorteil bei Pelletiervorrichtungen mit einer hohen Anzahl jedoch vergleichsweise enger Preßkanäle einsetzen. Unter einem zweiten Aspekt betrifft die Erfindung eine Pelletiervorrichtung, die sich insbe­ sondere für die Beheizung ihrer Preßkanäle eignet, die aber auch ohne Heizeinrichtung von selbständiger erfin­ derischer Bedeutung ist.
Wie bereits eingangs erläutert, neigen herkömmliche Pelletiervorrichtungen bereits aufgrund ihrer Konstruk­ tion zur lokalen Überhitzung des zu pelletierenden Guts, oder aber sie haben bereits aufgrund ihrer Konstruktion eine vergleichsweise geringe Pelletierleistung. Es ist deshalb ein weiteres Ziel der Erfindung, eine Pelletier­ vorrichtung zu schaffen, die bei vergleichsweise geringer Baugröße und vergleichsweise geringem Gewicht eine hohe Pelletierleistung hat.
Unter dem zweiten Aspekt geht die Erfindung von einer Preßvorrichtung, insbesondere zum Herstellen von Pellets aus pflanzlichem Gut aus, die zwei aufeinander abwälzbare Pelletierwalzen in Form achsparallel angeordneter Hohl­ walzen umfaßt, deren im wesentlichen zylindrische, je einen Hohlraum umschließende Umfangswände in gleichen Abständen voneinander angeordnete, mit dem Hohlraum ver­ bundene Matrizen und zwischen den Matrizen angeordnete Stempel aufweisen, die bei der Abwälzbewegung in Matrizen der jeweils anderen Hohlwalze eingreifen.
Ausgehend von einer solchen Pelletiervorrichtung wird das vorstehend genannte Ziel erfindungsgemäß dadurch er­ reicht, daß jede Matrize der beiden Hohlwalzen einen eigenen, in den Hohlraum führenden Preßkanal bildet und jeder der zwischen jeweils zwei benachbarten Matrizen der Hohlwalzen angeordneten Stempel bei der Abwälzbewegung direkt in einen der durch die Matrizen der anderen Hohl­ walze gebildeten Preßkanäle eingreift.
Die Erfindung geht hierbei von der Überlegung aus, daß eine der Hauptursachen für lokale Überhitzung die Kompres­ sion des zu pelletierenden Materials gegen Maschinenwand­ flächen ist, die keine Umlenkung oder kein Ausweichen des komprimierten Guts zulassen. Im Rahmen der Erfindung werden solche Flächen, an welchen sich das zu pelletie­ rende Gut unter Preßdruck stauen kann, weitgehend vermie­ den. Die Stempel treiben das zu pelletierende Gut wechsel­ weise in die Preßkanäle der beiden Hohlwalzen. Da sich zumindest in einer der Flächenrichtungen der Hohlwalzen­ oberfläche Stempel und Matrizen abwechseln, kann über­ schüssiges Gut stets in benachbarte Preßkanäle auswei­ chen, wodurch sich der Staueffekt unter Preßdruckbedin­ gungen weitgehend vermeiden läßt.
Die Matrizen und Stempel können, wie in einer ersten Variante vorgesehen ist, mit Abstand voneinander in einem Raster angeordnet sein, in welchem die Stempel zwischen vier Matrizen und die Matrizen zwischen vier Stempeln gelegen sind. Besonders kleine Blindflächen des Umfangs­ wandmaterials lassen sich erreichen, wenn es sich um ein hexagonales Raster handelt, bei dem also die Matrizen und Stempel an den Eckpunkten gleichseitiger Dreiecke ange­ ordnet sind.
Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, wenn die Matrizen einerseits und die Stempel andererseits in Umfangsrich­ tung der Hohlwalze in Reihen angeordnet sind, die entwe­ der nur Matrizen oder nur Stempel enthalten. Zweckmäßi­ gerweise ist der Abstand der Stempelreihen voneinander zumindest angenähert gleich dem Stempeldurchmesser ge­ wählt, um möglichst ungehinderten Eingriff der Stempel in die Matrizen der jeweils anderen Hohlwalze sicherzustel­ len. Die Matrizen und Stempel haben der einfachen Her­ stellbarkeit wegen zweckmäßigerweise Kreisquerschnitt. Geeignet sind aber auch Sechseckquerschnitte oder Recht­ eckquerschnitte, wobei sich die Preßkanäle in jedem Fall zum Hohlraum hin stufenlos verjüngen sollten.
In einer anderen Variante, die sich durch einfache Kon­ struktion bei hoher Pelletierleistung auszeichnet, haben die Matrizen und Stempel in Achsrichtung der Hohlwalzen langgestreckten Rechteckquerschnitt, und die Stempel sind durch radiale Stege gebildet, die zugleich in Umfangs­ richtung der Hohlwalze benachbarte Preßkanäle begrenzen. In dieser Ausgestaltung werden Blindflächen der Hohlwal­ zen nahezu vollständig vermieden. Auch hier haben die Preßkanäle zweckmäßigerweise Keilform und verjüngen sich zur Drehachse der Hohlwalze, um einen hinreichend großen Preßdruck aufbauen zu können.
In einer bevorzugten Ausgestaltung umfaßt jede Hohlwalze axial beiderseits ihrer Stege zwei in axialem Abstand angeordnete Stirnträger, an welchen die Stege lösbar befestigt sind. Die als Stempel und zugleich zur Begren­ zung der Preßkanäle ausgenutzten Stege bilden Verschleiß­ teile und können problemlos ausgetauscht werden.
In einer bevorzugten Ausgestaltung, insbesondere der letztgenannten Variante, ist jeder Hohlwalze wenigstens eine achsparallele Nachpreßwalze zugeordnet, von deren Umfang mit den Matrizen der zugeordneten Hohlwalze käm­ mende Stempel abstehen. Die Nachpreßwalzen umfassen keine eigenen Matrizen, sondern erhöhen lediglich die Pelle­ tierleistung der beiden Hohlwalzen, insbesondere wenn jeder Hohlwalze mehrere Nachpreßwalzen zugeordnet sind, die in seinem solchen Achsabstand von der Hohlwalze angeordnet oder eine solche Stempelhöhe haben, daß die Eindringtiefe, mit der die Stempel in die Matrizen ein­ dringen, in Drehrichtung der Hohlwalze von Nachpreßwalze zu Nachpreßwalze zunimmt.
Aus Gründen der mechanischen Stabilität der Hohlwalzen und auch um die Pellets besser aus dem Hohlraum abführen zu können, ist in einer bevorzugten Ausgestaltung vorge­ sehen, daß die axiale Tiefe des Hohlraums kleiner ist als dessen Radius.
Insbesondere in der letztgenannten Ausgestaltung genügt es, wenn die Hohlwalze an ihrem einen Stirnende eine den Hohlraum schließende Stirnwand und an ihrem anderen Stirnende eine Pellet-Abgabeöffnung aufweist, und daß von der Stirnwand ein zur Abgabeöffnung hin sich verjüngender Brechkegel absteht. Der Brechkegel lenkt die aus den Preßkanälen auf ihn zu wachsenden Preßgutstränge zur Abgabeöffnung hin ab und zerteilt die Stränge. Hierbei wird er unterstützt, wenn von der Umfangswand Pellet- Leitbleche radial zum Brechkegel hin abstehen.
Um das Abführen der Pellets zu erleichtern, sind die Hohlwalzen zweckmäßigerweise mit vertikaler Drehachse und nach unten gerichteter Abgabeöffnung angeordnet.
Alternativ kann in den Hohlraum der an ihrem einen Ende durch eine Stirnwand verschlossenen und an ihrem anderen Ende eine Pellet-Abgabeöffnung aufweisenden Hohlwalze auch eine Förderschnecke durch die Abgabeöffnung hinein­ ragen, die die von der Förderschnecke oder gegebenenfalls von einem zusätzlichen Abstreifer gebrochenen Pellets aus dem Hohlraum herausfördert.
Die Hohlwalzen sind zweckmäßigerweise in einem bis auf einen zwischen die Umfangswände der Hohlwalzen führenden Zuführweg für das zu pelletierende Gut und einem von den Hohlräumen der Hohlwalzen ausgehenden Abführweg für die Pellets die Holzwalzen gemeinsam umschließenden Gehäuse angeordnet, und zwar vorzugsweise so, daß der Achsabstand der Hohlwalzen justierbar ist, um die Eindringtiefe der Stempel in die Matrizen einstellen zu können. Es wäre zwar denkbar, lediglich die Achslager der Hohlwalzen relativ zum Gehäuse zu Justieren, doch hat es sich als einfacher erwiesen, das Gehäuse quer zur Verbindungsebene der Drehachsen der Hohlwalzen in zwei quer zu den Dreh­ achsen relativ zueinander verschiebbare Gehäusehälften zu teilen und die Hohlwalzen an je einer der Gehäusehälften drehbar zu lagern. Bei einer solchen Konstruktion bleibt der radiale Abstand des mit vergleichsweise geringem Abstand der Umfangswand der Hohlwalze folgenden Gehäuses über den größten Teil der Umfangslänge unabhängig vom Achsabstand der Hohlwalzen konstant, was für die Rückfüh­ rung von zu pelletierendem Gut in den Zuführweg von Vorteil ist. Da der Achsabstand allenfalls um einige wenige Millimeter justiert werden muß, bereitet die Abdichtung des zwischen den Gehäusehälften entstehenden Spalts keine Probleme.
Das zu pelletierende Gut wird in der Regel mit schwanken­ dem Durchsatz angeliefert, insbesondere wenn es unmittel­ bar von einer Erntemaschine zugeführt wird. Um die Mate­ rialzuführung dosieren zu können, ist in dem das zu pelletierende Gut zwischen die Umfangswände der Hohlwal­ zen führenden Zuführweg eine in ihrer Förderleistung steuerbare Materialzuführeinrichtung angeordnet. Um die Materialzuführung automatisch steuern zu können, hat es sich als besonders günstig erwiesen, sie abhängig von der Antriebsleistung der Hohlwalzen zu regeln. Die Leistungs­ aufnahme der Hohlwalzen dient dabei als Regelgröße, die es einer Regelschaltung erlaubt, abhängig von einem voreinstellbaren Sollwert die Materialzuführung zu re­ geln. Bei der Materialzuführeinrichtung kann es sich beispielsweise um drehzahlsteuerbare Dosierwalzen oder einen drehzahlsteuerbaren Schneckenförderer handeln.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert. Hierbei zeigt:
Fig. 1 eine Erntemaschine mit einer Pelletiervorrichtung gemäß der Erfindung;
Fig. 2 eine Schnittansicht der Pelletiervorrichtung, ge­ sehen entlang einer Linie II-II in Fig. 3;
Fig. 3 eine Schnittansicht der Pelletiervorrichtung, ge­ sehen entlang einer Linie III-III in Fig. 2;
Fig. 4 eine Schnittansicht einer Variante einer in der Erntemaschine nach Fig. 1 verwendbaren Pelletier­ vorrichtung, gesehen entlang einer Linie IV-IV in Fig. 5;
Fig. 5 eine Schnittansicht der Pelletiervorrichtung, ge­ sehen entlang einer Linie V-V in Fig. 4;
Fig. 6 einen Ausschnitt aus einer Abwicklung der Um­ fangswand einer Hohlwalze der Pelletiervorrich­ tung gemäß den Fig. 4 und 5 und
Fig. 7 eine schematische Darstellung einer Preßvorrich­ tung für Halmgut, die ebenfalls in der Ernte­ maschine der Fig. 1 einsetzbar ist.
Fig. 1 zeigt eine von einer Fahrerkabine aus steuerbare, selbstfahrende Erntemaschine, deren Räder 3 von einer Brennkraftmaschine 5 angetrieben werden. Die Erntemaschi­ ne trägt an ihrem vorderen Ende ein Mähwerkzeug 7, zum Beispiel ein Kreiselmähwerkzeug mit Vorzerkleinerungsein­ richtungen, das zu erntendes Halmgut schneidet und zer­ kleinert. Ein Schrägförderer 9 überführt das vorzerklei­ nerte Halmgut auf einen Vertikalförderer 11, der es einer im oberen Bereich der Erntemaschine angeordneten Umlenk­ walze eines Nachzerkleinerungswerks 13 zuführt. Die Umlenkwalze 13 übergibt das nachzerkleinerte Halmgut einer Trogschnecke 15, an die sich eine Preßschnecke 17 anschließt. Der Ausgang der Preßschnecke 17 mündet in einer nachfolgend noch näher erläuterten Pelletiervor­ richtung 19, die das von der Preßschnecke 17 vorverdich­ tete Halmgut zu schüttfähigen Pellets komprimiert. Die Pelletiervorrichtung 19 ist oberhalb eines im hinteren Bereich der Erntemaschine angeordneten Bunkers 21 ange­ ordnet, der die Pellets aufnimmt.
Die Pelletiervorrichtung umfaßt zwei aneinander abwälzba­ re Pelletierkörper, die an ihren Umfangswänden ineinan­ dergreifende Matrizen und Stempel tragen, und über einen Wärmekreislauf von der Abwärme der Brennkraftmaschine 5 auf wenigstens 100°C, vorzugsweise jedoch auf mehr als 150°C, erwärmt werden. Der Wärmekreislauf umfaßt einen an den Kühlmittelkreislauf der Brennkraftmaschine ange­ schlossenen Wärmetauscher 23 oder bildet als solcher den Kühlmittelkreislauf und ist über Verbindungsleitungen 25 an nachfolgend noch näher erläuterte Wärmemittelkanäle der Pelletierkörper angeschlossen. Auf diese Weise kann die Abwärme der Brennkraftmaschine 5 rückgewonnen werden, was den Gesamtwirkungsgrad der Erntemaschine erheblich verbessert. Die Brennkraftmaschine 5 treibt nicht nur die Räder 3 der Erntemaschine an, sondern zumindest auch die Pelletierkörper der Pelletiervorrichtung 19 und gegebe­ nenfalls auch das Kreiselmähwerkzeug 7 einschließlich der Förderer 9 bis 17. Es versteht sich, daß zusätzlich oder anstelle des mit dem Kühlkreislauf der Brennkraftmaschine 5 verbundenen Wärmetauschers 23 auch andere Wärmetauscher gegebenenfalls zusätzlich zur Erfassung anderer Abwärme­ quellen der Brennkraftmaschine vorgesehen sein können.
Die Fig. 2 und 3 zeigen Einzelheiten der Pelletiervor­ richtung 19. Die Pelletierkörper haben die Form von zwei zueinander achsparallel in einem Gehäuse 27 an Lagern 29, 31 drehbar gelagerten Hohlwalzen 33, die über ein Zahn­ radgetriebe 35 von einer Antriebswelle 37 aus gegensinnig rotierend angetrieben werden.
Die Hohlräder 33 haben eine aus einer Vielzahl angenähert im Axiallängsschnitt eben verlaufenden Stegen 39 gebilde­ te Umfangswände, die einen Hohlraum 41 umschließen. Die Stege 39 sitzen lösbar befestigt axial zwischen einem plattenförmigen Stirnträger 43, der seinerseits an einem mit dem Getriebe 35 verbundenen Achszapfen 45 gehalten ist, und andererseits an einem ringförmigen, eine Auslaß­ öffnung 47 umschließenden Stirnträger 49. In Umfangsrich­ tung begrenzen jeweils benachbarte Stege 39 einen etwa keilförmig zum Hohlraum 41 hin sich verjüngenden, stufen­ los vom Außenumfang zum Innenumfang der Umfangswand durchgehenden Preßkanal 51. Die in Axialrichtung der Hohlwalzen 33 im Querschnitt langgestreckt rechteckförmi­ gen Preßkanäle 51 bilden am Außenumfang der Hohlwalzen 33 Matrizen, in die die radial äußeren Endbereiche der Stege 39 der jeweils anderen Hohlwalze als Preßstempel eingrei­ fen, während sich die gegensinnig rotierenden Hohlwalzen 33 aneinander abwälzen. Von der Preßschnecke 17 in den Abwälzspalt der beiden Hohlwalzen 33 gefördertes Halmgut wird von den Stempeln in die Preßkanäle der Matrizen hineingedrückt und dort verdichtet. Die Abmessung der Stege 39 ist so gewählt, daß sie mit Schnittluft in die Matrizen eingreifen, während die Hohlräder 33 über das Getriebe 35 relativ zueinander zwangsgeführt werden.
Im Inneren der Hohlräume 41, deren axiale Tiefe (bezogen auf die axiale Länge der Stege 39) kleiner ist als deren Innendurchmesser, sitzen zentrisch angeordnete, zur Auslaßöffnung 47 hin sich verjüngende Brechkegel 53, die die aus den Preßkanälen 51 nach radial innen austretenden Preßstränge zu Pellets aufbrechen und zur Auslaßöffnung 47 umlenken. Radiale Leitbleche 55 (Fig. 2), die die Stege 39 zum Brechkegel 53 hin verlängern, verstärken diese Wirkung. Die Hohlwalzen sind mit nach unten gerich­ teter Auslaßöffnung 47 angeordnet, so daß die gebrochenen Pellets unmittelbar in den Bunker 21 (Fig. 1) fallen können.
Wie am besten Fig. 3 zeigt, enthalten die Stege 39 Wärme­ mittelkanäle 57, die über den Stirnträger 43 und den Achszapfen 45 mit einer Flüssigkeits-Drehkupplung 59 verbunden sind, an die die Wärmemittelleitungen 25 ange­ schlossen sind. In den Wärmemittelkanälen 57 zirkuliert von dem Wärmetauscher 23 der Brennkraftmaschine 5 auf mindestens 150°C erwärmtes, flüssiges Wärmeträgermedium, beispielsweise in Form eines wärmefesten Öls oder der­ gleichen. Die Temperierung des zu pelletierenden Halmguts in den Preßkanälen 51 mindert die zum Antrieb der Hohl­ walzen 33 erforderliche Antriebsleistung und verringert den zur Kompaktierung erforderlichen Druck in den Preßka­ nälen 51. Es versteht sich, daß gegebenenfalls in den Wärmemittelkreislauf eine Wärmepumpe geschaltet sein kann, falls das von der Brennkraftmaschine 5 gelieferte Temperaturniveau zu niedrig sein sollte. Zusätzlich zu den Wärmemittelkanälen 57 sind auch im Gehäuse 61 der den Zuführweg bildenden Preßschnecke 17, wie auch in den die Hohlwalzen 33 bis auf den Zuführweg engpassend um­ schließenden Bereichen 63 des Gehäuses 27 weitere mit dem Wärmetauscher 23 (Fig. 1) verbundene Wärmemittelkanäle 65 vorgesehen. Die Wärmemittelkanäle 65 in den Gehäusewänden 63 oder dem Gehäuserohr 61 können gegebenenfalls entfal­ len. Soweit die Heizleistung der Wärmemittelkanäle 65 für sich genommen ausreicht, können gegebenenfalls auch statt dessen die Wärmemittelkanäle 57 der Hohlwalzen 33 entfal­ len.
Jeder der beiden Hohlwalzen 33 sind zur Verbesserung der Preßwirkung zwei achsparallel zu den Hohlwalzen 33 dreh­ bar in dem Gehäuse 27 gelagerte Nachpreßwalzen 67 bzw. 69 zugeordnet. Die Nachpreßwalzen 67, 69 haben im Gegensatz zu den Hohlwalzen 33 ausschließlich radial abstehende Stempel 71, die in die Matrizen bzw. Preßkanäle 51 der zugeordneten Hohlwalze 33 eingreifen. Die Nachpreßwalzen 67, 69 kämmen nacheinander mit der zugeordneten Hohlwalze 33, wobei die Eindringtiefe der Stempel 71 von in Dreh­ richtung 73 der Hohlwalzen aufeinanderfolgenden Nachpreß­ walzen zunimmt. Die unterschiedliche Eindringtiefe der Stempel 71 kann durch unterschiedliche Stempelhöhen und/oder unterschiedlichen Achsabstand zwischen den Nachpreßwalzen und den Hohlwalzen erreicht werden. Die Nachpreßwalzen 67, 69 können lose durch den Eingriff der Stempel 71 angetrieben sein; sie können aber auch mit dem Getriebe 35 zwangssynchronisiert sein.
Um die Eindringtiefe der Stege 39 in die Preßkanäle 51 justieren zu können, ist das Gehäuse 27 quer zur Verbin­ dungsebene der Hohlwalzenachsen in zwei Gehäusehälften 75 unterteilt, an welchen je eine der Hohlwalzen 33 ein­ schließlich der zugeordneten Nachpreßwalzen 67, 69 gela­ gert ist. Die Gehäusehälften 79 sind angenähert in Rich­ tung der Achsverbindungsebene relativ zueinander justier­ bar. Die Justierbewegung erfolgt zweckmäßigerweise um die Drehachse eines der Zahnräder des Getriebes 35, um den Eingriff der Zahnräder unabhängig von der Justierstellung aufrecht erhalten zu können. Es versteht sich, daß ande­ re, den Zwangseingriff der Hohlwalzen sicherstellende Getriebeketten, beispielsweise in Form von Gliederketten oder Zahnriemen, ebenfalls einsetzbar sind.
Die Förderleistung der Preßschnecke 17 ist zweckmäßiger­ weise einstellbar, beispielsweise durch Variation der Schneckendrehzahl, um für eine gleichmäßige und optimale Beschickung der Hohlwalzen 33 mit zu pelletierendem Gut zu sorgen. Die Schneckendrehzahl wird zweckmäßigerweise abhängig von der Antriebsleistung der Hohlwalzen 33 über einen Regelkreis auf einem konstanten Sollwert gehalten.
Zur Einstellung der Schneckendrehzahl kann ein stufenlo­ ses, steuerbares Getriebe vorgesehen sein. Es versteht sich, daß die Förderleistung der Preßschnecke jedoch auch in anderer Weise variiert werden kann, beispielsweise durch Verwendung einer axial verstellbaren Kegelschnecke in einem Kegelgehäuse.
Die Fig. 4 bis 6 zeigen eine Variante einer für eine Erntemaschine nach Fig. 1 verwendbaren Pelletiervorrich­ tung, die sich von der Pelletiervorrichtung der Fig. 2 und 3 in erster Linie durch die Art ihrer Hohlwalzen unterscheidet. Die Pelletiervorrichtung umfaßt ein Gehäu­ se 81, in welchem wiederum zwei Hohlwalzen 83 über Lager 85, 87 drehbar gelagert sind. Die Hohlwalzen 83 haben im wesentlichen zylindrische Umfangswände 89, die an einem Ende in einen geschlossenen Stirnträger 91 und an ihrem anderen Ende einen zu einer Auslaßöffnung 93 des Gehäuses offenen Stirnträger 95 übergehen. Während der Stirnträger 95 unmittelbar über das Lager 87 an dem Gehäuse gelagert ist, tragen die Stirnträger 91 in den Lagern 85 gelagerte Achszapfen 97, die über ein Zahnradgetriebe 99 drehfest in Antriebsverbindung miteinander stehen. Das Zahnradge­ triebe 99 kuppelt die Hohlwalzen 83 gegensinnig rotie­ rend. Das Gehäuse 81 umschließt die Hohlwalzen 83 in zylindrischen Kammern bis auf einen in den Abwälzbereich der Hohlwalzen 83 führenden, beispielsweise trichterför­ migen Zuführweg 101, in welchem gegensinnig rotierend angetriebene Dosierwalzen 103 das zu pelletierende Gut zwischen die Hohlwalzen 83 einführen.
Die Hohlwalzen 83 bilden Pelletierkörper, deren Umfangs­ wände 89 in einem Hexagonalraster angeordnete Matrizen 105 und Stempel 107 auf ihrem Außenmantel tragen. Die Stempel 107 stehen radial über den Außenmantel der Um­ fangswände 89 vor und greifen bei der Abwälzbewegung der Hohlwalzen 83 jeweils in Matrizen 105 der gegenüberlie­ genden Hohlwalze 83 mit Schnittluft ein. Jede der Matri­ zen 105 bildet einen eigenen, zur Drehachse der Hohlwalze 83 hin sich stufenlos verjüngenden Preßkanal, in den der Stempel 107 das zu pelletierende Gut hineindrückt.
Fig. 3 zeigt Einzelheiten der Anordnungsweise der Matri­ zen 105 und Stempel 107. Die Matrizen 105 und Stempel 107 sind mit ihren Zentren jeweils an den Eckpunkten gleich­ seitiger Dreiecke angeordnet und zwar so, daß jede Matri­ ze 105 von vier Stempeln 107 und jeder Stempel 107 von vier Matrizen 105 umgeben ist. Darüber hinaus sind die Matrizen 105 und Stempel 107 in der durch einen Pfeil 109 angedeuteten Umfangsrichtung der Hohlwalze in Reihen angeordnet, die jeweils entweder nur Matrizen 105 oder nur Stempel 107 enthalten. Die Matrizenreihen und Stem­ pelreihen wechseln sich in axialer Richtung der Hohlwalze 83 ab. Die Anordnung ist so getroffen, daß der Abstand der Matrizenreihen von den Stempelreihen in Richtung der Drehachse gleich ist dem Abstand der Matrizen 105 bzw. der Stempel 107 innerhalb der jeweiligen Reihen in Um­ fangsrichtung. Durch eine solche Anordnungsweise wird erreicht, daß Blindflächen 111 der Umfangswände 89 ver­ gleichsweise klein bleiben und dennoch eine hinreichende Stabilität der Hohlwalzen 83 sichergestellt wird. Darüber hinaus wird zu pelletierendes Gut, das von den Stempeln 107 nicht erfaßt wird, in benachbarte Matrizen 105 abge­ drängt wird, was unerwünschte Kompression an den Blind­ flächen 111 weitgehend vermeidet. Die Anordnung der Stempel in Umfangsreihen erlaubt ferner die Verwendung von Abstreifern 119 (Fig. 4), die in Achsrichtung der Hohlwalzen 83 zwischen die Stempelreihen greifen und überschüssiges Gut in die Matrizen 105 hineinstreifen. Die Abstreifer 119 erfassen auf diese Weise Material­ reste, die über den Umfangsspalt 121 zwischen Hohlwalze 83 und Gehäuse 81 zum Materialeinlaß zurückbefördertes Gut.
Durch die Öffnungen der Stirnträger 95 reichen in dem Gehäuse 81 fliegend gelagerte Schneckenwendel 123 in den von der Umfangswand 89 umschlossenen Hohlraum 125 der Hohlwalzen 89 hinein. Die Schneckenwendel 123 bilden Abstreifer, die die aus den Preßkanälen in den Hohlraum 125 austretenden Preßstränge zu Pellets brechen und zugleich, nachdem sie rotierend angetrieben werden, zu den Auslässen 93 des Gehäuses 81 transportieren.
In den Umfangswänden 89 der Hohlwalzen 83 sind entspre­ chend der Pelletiervorrichtung der Fig. 2 und 3 wiederum Wärmemittelkanäle 127 angeordnet, die die Preßkanäle der Matrizen 105 direkt auf eine Temperatur von wenigstens 100°C, vorzugsweise jedoch mehr als 150°C heizen. Die Kanäle 127 sind wiederum über Flüssigkeitsdrehkupplungen 129 mit den Verbindungsleitungen 25 (Fig. 1) verbunden. Auch in den die Hohlwalzen 83 umschließenden Wänden des Gehäuses 81 und insbesondere im Zuführweg können Heizmit­ telkanäle angeordnet sein, wie sie bei 130 angedeutet sind. Es versteht sich, daß auch bei der Pelletiervor­ richtung der Fig. 4 bis 6 die Heizmittelkanäle 127 ent­ fallen können, und statt dessen nur im Gehäuse 81 ange­ ordnete Heizmittelkanäle 130 vorgesehen sein können.
Die Dosierwalzen 103 werden entsprechend der Pelletiervor­ richtung der Fig. 2 und 3 wiederum drehzahlgeregelt, um so die Förderleistung der Dosierwalzen 103 der Pelletier­ leistung anpassen zu können. Die Drehzahlregelung erfolgt zweckmäßigerweise wiederum abhängig von der für den Antrieb der Hohlwalzen 83 auf zubringenden Antriebslei­ stung mittels eines Regelkreises, der die Drehzahl so regelt, daß die Antriebsleistung der Hohlwalzen 83 kon­ stant bleibt. Für die Drehzahlsteuerung der Dosierwalzen 103 kann ein gesonderter Antriebsmotor vorgesehen sein, bei dem es sich um einen Elektromotor oder einen Fluidmo­ tor handeln kann, dessen elektrischer Generator oder Fluidgenerator zweckmäßigerweise von der Brennkraftma­ schine 5 angetrieben wird. Es versteht sich, daß auch die Preßschnecke 17 über einen derartigen Motor drehzahlgere­ gelt angetrieben werden kann.
Schließlich kann auch bei der Pelletiervorrichtung der Fig. 4 bis 6 das Gehäuse 81 quer zur Verbindungsebene der Drehachsen der Hohlwalzen 83 zur Justierung der Eingriffs­ tiefe der Stempel 107 zweigeteilt ausgebildet sein.
Fig. 7 zeigt schematisch eine Preßvorrichtung, die eben­ falls in der Erntemaschine der Fig. 1 einsetzbar ist, die es jedoch erlaubt, Halmgut, wie zum Beispiel Stroh, zu größervolumigen Briketts zu pressen. Einzelheiten der Preßvorrichtung sind in der europäischen Patentanmeldung 0 359 285 beschrieben. Die Preßvorrichtung umfaßt ein Gehäuse 131 mit einem konusförmigen Preßraum 133, in das eine Kegelschnecke 135 rotierend eingreift. Die Kegel­ schnecke 135 verdichtet das zu brikettierende Material und preßt es über einen Schneckenauslaß 137 in ein daran anschließendes, einen Preßkanal bildendes Matrizenrohr 139, an dessen Ausgang 141 die Preßlinge bzw. Briketts abgebrochen werden. Im Unterschied zu der bekannten Preßvorrichtung sind zumindest im Bereich des Übergangs des Kegelraums 133 in das Matrizenrohr 139, zweckmäßiger­ weise jedoch auch entlang des Matrizenrohrs 139, Heizmit­ telkanäle 143 vorgesehen, die über die Leitungen 25 (Fig. 1) an den Wärmetauscher 23 der Erntemaschine angeschlos­ sen sind und im Bereich des Übergangs 137 und gegebenen­ falls des Matrizenrohrs 139 auf eine Temperatur von wenigstens 100°C, vorzugsweise über 150°C, erwärmen.
Es versteht sich, daß bei den vorstehend erläuterten Ausführungsbeispielen der Pelletiervorrichtungen und der Preßvorrichtung andere Wärmequellen als die Abwärme der Brennkraftmaschine einer Erntemaschine eingesetzt werden können. Darüber hinaus ist hervorzuheben, daß die mecha­ nische Konstruktion der Pelletiervorrichtungen der Fig. 2 bis 6 im Einzelfall auch ohne Heizeinrichtungen zur Erwärmung der Preßkanäle eingesetzt werden kann.

Claims (34)

1. Preßvorrichtung zum Verdichten von pflanzlichem Gut, insbesondere Halmgut, zu schüttfähigen Preßlingen, insbesondere Pellets, umfassend: zwei Preßorgane (33; 83; 133, 135, 139), von denen zumindest eines wenigstens einen Preßkanal (51; 105; 139) bildet und das jeweils andere das zu verdichtende Gut in den Preßkanal (51; 105; 139) hineindrückt, insbesondere zwei Preßorgane in Form von zwei aufein­ ander abwälzbaren Pelletierkörpern (33; 83), von denen wenigstens einer eine Vielzahl nebeneinander angeord­ neter Preßkanäle (51; 105) aufweist, über deren Mün­ dungen hinweg der jeweils andere Pelletierkörper (33; 83) sich abwälzt, dadurch gekennzeichnet, daß eine Heizeinrichtung (23, 57, 65; 127, 131; 143) zur Erwärmung des den Preßkanal (139) bzw. die Preßkanäle (51; 105) enthaltenden Preßorgans vorgesehen ist.
2. Preßvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß die Heizeinrichtung (23, 57, 65; 127, 131; 143) das Preßorgan auf wenigstens 100°C, vorzugsweise auf mehr als 150°C erwärmt.
3. Preßvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Heizeinrichtung an dem Preßorgan angeordnete Heizmittel (57; 127) umfaßt.
4. Preßvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeich­ net, daß die Heizmittel als Wärmemittelkanäle (57, 127) ausgebildet sind, an die ein außerhalb des Preß­ organs angeordneter Wärmeerzeuger (23) über einen Wärmemittelkreislauf angeschlossen ist.
5. Preßvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeich­ net, daß das Preßorgan (33; 83) drehbar gelagert und die Wärmemittelkanäle (57; 127) über eine Flüssig­ keitsdrehkupplung (59; 129) an den Wärmeerzeuger (23) angeschlossen sind.
6. Preßvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizmittel (57; 127) zwischen den Preßkanälen (51; 105) angeordnet sind.
7. Preßvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeich­ net, daß die Preßkanäle (51) als langgestreckte, quer zur Längsrichtung nebeneinanderliegende, durch Stege (39) voneinander getrennte Schlitze des Preßorgans (33) ausgebildet sind und daß die Heizmittel (57) in den Stegen angeordnet sind.
8. Preßvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß bei als Pelletierkörper (33; 83) ausgebildeten Preßorganen die Pelletierkörper (33; 83) in einem die Pelletierkörper (33; 83) im wesentlichen bis auf einen Zuführweg für das zu pelle­ tierende Gut und einen Abführweg für die Pellets gemeinsam umschließenden Gehäuse (27; 81) angeordnet sind und daß die Heizeinrichtung an dem Gehäuse (27; 81) angeordnete Heizmittel (65; 131) umfaßt.
9. Preßvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizeinrichtung Heiz­ mittel (65; 131; 143) umfaßt, die zumindest zum Teil im Bereich eines das zu verdichtende Gut dem Preßkanal (139) bzw. den Preßkanälen (51; 105) zuführenden Zuführwegs angeordnet sind.
10. Preßvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizeinrichtung Wärmetauschmittel (23) zur Übertragung der Abwärme einer Brennkraftmaschine (5) , insbesondere einer die Preßorgane (33; 83; 133, 135, 139) für die Verdich­ tungsbewegung antreibenden Brennkraftmaschine (5) auf das den Preßkanal (139) bzw. die Preßkanäle (51; 105) enthaltende Preßorgan umfaßt.
11. Preßvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Heizeinrichtung an einen Kühlkreis­ lauf der Brennkraftmaschine (5) angeschlossen ist.
12. Preßvorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Preßorgane (33; 83; 133, 135, 139), die Brennkraftmaschine (5) und die Heizeinrich­ tung (23) zu einer als solche transportierbaren, insbesondere fahrbaren Baueinheit vereinigt sind.
13. Preßvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Baueinheit Bestandteil einer fahr­ baren, insbesondere selbstfahrenden, ein Mähwerkzeug (7) umfassenden Erntemaschine ist.
14. Pelletiervorrichtung, insbesondere zum Herstellen von Pellets aus pflanzlichem Gut, umfassend zwei aufeinander abwälzbare Pelletierwalzen in Form achsparallel angeordneter Hohlwalzen (33; 83), deren im wesentlichen zylindrische, je einen Hohlraum (41; 125) umschließende Umfangswände (89) in gleichen Abständen voneinander angeordnete, mit dem Hohlraum (41; 125) verbundene Matrizen (51; 105) und zwischen den Matrizen (51; 105) angeordnete Stempel (39; 107) aufweisen, die bei der Abwälzbewegung in Matrizen (51; 105) der jeweils anderen Hohlwalze (33; 83) eingreifen, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß jede Matrize der beiden Hohlwalzen (33; 83) einen eigenen, in den Hohlraum (41; 125) führenden Preßka­ nal (51; 105) bildet und jeder der zwischen jeweils zwei benachbarten Matrizen der Hohlwalzen (33; 83) angeordneten Stempel (39; 107) bei der Abwälzbewegung direkt in einen der durch die Matrizen der anderen Hohlwalze (33; 83) gebildeten Preßkanäle (51; 105) eingreift.
15. Pelletiervorrichtung nach Anspruch 14, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Matrizen (105) und Stempel (107) mit Abstand voneinander in einem Raster ange­ ordnet sind, in welchem die Stempel (107) zwischen vier Matrizen (105) und die Matrizen (105) zwischen vier Stempeln (107) gelegen sind.
16. Pelletiervorrichtung nach Anspruch 15, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Matrizen (105) und Stempel (107) an den Eckpunkten gleichseitiger Dreiecke angeordnet sind.
17. Pelletiervorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, da­ durch gekennzeichnet, daß die Matrizen (105) einer­ seits und die Stempel (107) andererseits in Umfangs­ richtung der Hohlwalzen (83) in Reihen angeordnet sind, die entweder nur Matrizen (105) oder nur Stem­ pel (107) enthalten.
18. Pelletiervorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Matrizen (105) und Stempel (107) Kreisquerschnitt oder Sechseckquer­ schnitt oder Rechteckquerschnitt haben.
19. Pelletiervorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Preßkanäle (51) zum Hohlraum (41) hin stufenlos verjüngen.
20. Pelletiervorrichtung nach Anspruch 15, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Matrizen und Stempel in Achs­ richtung der Hohlwalzen (33) langgestreckten Recht­ eckquerschnitt haben und die Stempel durch radiale Stege (39) gebildet sind, die zugleich in Umfangs­ richtung der Hohlwalze benachbarte Preßkanäle (51) begrenzen.
21. Pelletiervorrichtung nach Anspruch 20, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Preßkanäle (51) Keilform haben und sich zur Drehachse der Hohlwalze (33) hin verjün­ gen.
22. Pelletiervorrichtung nach Anspruch 20 oder 21, da­ durch gekennzeichnet, daß jede Hohlwalze (33) axial beiderseits ihrer Stege (39) zwei in axialem Abstand angeordnete Stirnträger (43, 49) umfaßt, an welchen die Stege (39) lösbar befestigt sind.
23. Pelletiervorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Hohlwalze (33) wenigstens eine achsparallele Nachpreßwalze (67, 69) zugeordnet ist, von deren Umfang mit den Matrizen (51) der zugeordneten Hohlwalze (33) kämmende Stempel (71) abstehen.
24. Pelletiervorrichtung nach Anspruch 23, dadurch ge­ kennzeichnet, daß jeder Hohlwalze (33) mehrere Nach­ preßwalzen (67, 69) zugeordnet sind, die in einem solchen Achsabstand von der Hohlwalze (33) angeordnet oder eine solche Stempelhöhe haben, daß die Eindring­ tiefe mit der die Stempel (71) in die Matrizen (51) eindringen, in Drehrichtung der Hohlwalze (33) von Nachpreßwalze (67) zu Nachpreßwalze (69) zunimmt.
25. Pelletiervorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die axiale Tiefe des Hohlraums (41) kleiner ist als dessen Radius.
26. Pelletiervorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlwalze (33) an ihrem einen Stirnende eine den Hohlraum (41) schließende Stirnwand (43) und an ihrem anderen Stirnende eine Pellet-Abgabeöffnung (47) aufweist und daß von der Stirnwand (43) ein zur Abgabeöffnung (47) hin sich verjüngender Brechkegel (53) absteht.
27. Pelletiervorrichtung nach Anspruch 26, dadurch ge­ kennzeichnet, daß von der Umfangswand Pellet-Leitble­ che (55) radial zum Brechkegel (53) hin abstehen.
28. Pelletiervorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlwalze (83) an ihrem einen Stirnende eine den Hohlraum (125) schließende Stirnwand (91) und an ihrem anderen Stirnende eine Pellet-Abgabeöffnung aufweist und daß durch die Abgabeöffnung eine Förderschnecke (123) in den Hohlraum hineinragt.
29. Pelletiervorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlwalzen (33; 83) in einem bis auf einen zwischen die Umfangswände der Hohlwalzen (33; 83) führenden Zuführweg (61; 101) für das zu pelletierende Gut und einem von den Hohl­ räumen (41; 125) der Hohlwalzen (33; 83) ausgehenden Abführweg (47; 93) für die Pellets die Hohlwalzen (33; 83) gemeinsam umschließenden Gehäuse (27; 81) angeordnet sind.
30. Pelletiervorrichtung nach Anspruch 29, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Stempel (107) gesehen in Um­ fangsrichtung in Reihen angeordnet sind und axial zwischen benachbarten Stempelreihen gehäusefeste Abstreifer (119) eingreifen.
31. Pelletiervorrichtung nach Anspruch 29 oder 30, da­ durch gekennzeichnet, daß der Achsabstand der Hohl­ walzen (33) justierbar ist.
32. Pelletiervorrichtung nach Anspruch 31, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Gehäuse (27) quer zur Verbin­ dungsebene der Drehachsen der Hohlwalzen (33) in zwei quer zu den Drehachsen relativ zueinander bewegbare Gehäusehälften (75) geteilt ist, und die Hohlwalzen (33) an je einer der Gehäusehälften (75) drehbar gelagert sind.
33. Pelletiervorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß in einem das zu pelletierende Gut zwischen die Umfangswände der Hohlwalzen (33; 83) führenden Zuführweg (61; 101) eine in ihrer Förderleistung steuerbare, insbesondere abhängig von der Antriebsleistung der Hohlwalzen (33; 83) regelbare Materialzuführeinrichtung (17; 103) angeordnet ist.
34. Pelletiervorrichtung nach Anspruch 33, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Materialzuführeinrichtung drehzahlsteuerbare Dosierwalzen (103) oder einen in seiner Förderleistung steuerbaren, insbesondere drehzahlsteuerbaren Schneckenförderer (17) umfaßt.
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