DE4214111A1 - Pressvorrichtung - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Preßvorrichtung zum Verdich
ten von pflanzlichem Gut, insbesondere Halmgut, zu schütt
fähigen Preßlingen, insbesondere Pellets.
Nachwachsendes pflanzliches Gut, insbesondere Halmgut,
das zur Energiegewinnung, zur industriellen Weiterverar
beitung oder als Futtermittel verwendet werden soll, muß
beträchtlich verdichtet werden, um eine hinreichend große
Energiedichte oder ein hinreichend kleines Transportvolu
men zu erreichen. Insbesondere müssen die Preßlinge bzw.
Pellets soweit verdichtet sein, daß sie als Schüttgut
gehandhabt werden können, beispielsweise in automatisch
beschickbaren Verbrennungsanlagen.
Es ist bekannt, als Futtermittel oder Brennstoff verwend
bare Pellets mit Hilfe von Kollerpressen aus Halmgut
herzustellen. Über einer kreisscheibenförmigen Matrizen
platte werden Pelletierkörper, sogenannte Koller, rotie
rend abgewälzt, welche beim Überrollen der Matrizenmün
dungen das zu pelletierende Material in die Matrizen
walzen. Bei derartigen Kollerpressen wird das zu pelle
tierende Material in den Matrizen kraftschlüssig zu
Pellets geformt, was einen hohen Anpreßdruck der Koller
erforderlich macht. Neben einer hohen Antriebsleistung
bedingt dies eine massive Bauweise mit entsprechendem
Gewicht und Raumbedarf.
Aus FR 1 371 346 ist es bekannt, zwei als Hohlwalzen
ausgebildete Pelletierkörper achsparallel nebeneinander
in einem gemeinsamen Gehäuse anzuordnen und die Umfangs
wände der Hohlwalzen mit ineinandergreifenden Verzahnun
gen zu versehen. Von den Böden der Nuten zwischen in
Umfangsrichtung benachbarten Zähnen gehen jeweils eine
Vielzahl radialer Preßkanäle aus, in die die Zähne der
jeweils anderen Hohlwalze das zu pelletierende Material
hineindrücken. Am Innenmantel der Umfangswand der Hohl
walze anliegende Abstreifer brechen die aus den Preßkanä
len in den Hohlraum austretenden Pellets ab.
Eine ähnliche Pelletiervorrichtung ist aus der
DE 11 01 374 bekannt. Diese Pelletiervorrichtung unter
scheidet sich von der Vorrichtung der FR 1 371 346 im
wesentlichen nur dadurch, daß die zylindrischen Umfangs
wände der Hohlwalzen in Umfangsrichtung wellenförmig
verlaufende, ringförmige Nuten und Stege tragen. Die
Stege greifen wiederum in die Nuten der jeweils anderen
Hohlwalze ein und pressen das zu pelletierende Material
durch radiale Preßkanäle, die von den Nutböden in den
Hohlraum der Hohlwalze führen.
Es hat sich gezeigt, daß die Verdichtungswirkung der
bekannten Pelletiervorrichtungen für eine Vielzahl Anwen
dungsfälle unzureichend ist und bei einer Steigerung der
Verdichtungswirkung einerseits die zum Antrieb der Hohl
walzen erforderliche Antriebsleistung übermäßig anwächst
und daß sich andererseits an den Hohlwalzen Materialrück
stände absetzen, die sich aufgrund der gesteigerten
Kompressionswirkung bis auf Pyrolysetemperaturen erhit
zen. An den Hohlwalzen bilden sich verkohlte Rückstände,
die vergleichsweise rasch zum Ausfall der Pelletiervor
richtung führen.
Weitere Pelletiervorrichtungen sind aus dem deutschen
Gebrauchsmuster 17 96 248 und aus EP 126 485 bekannt.
Diese Pelletiervorrichtungen haben lediglich ein einziges
Matrizenrad, dem ein ausschließlich Stempel tragendes
Stempelrad zugeordnet ist. Bei der Pelletiervorrichtung
des Gebrauchsmusters 17 96 248 ist das Matrizenrad als
Hohlwalze ausgebildet, die am Innenumfang axiale Nuten
trägt, die mit den leistenförmigen Stempeln des im Inne
ren der Hohlwalze angeordneten Stempelrads kämmen. Von
den Böden der Nuten führen jeweils eine Vielzahl Preßka
näle radial nach außen. Die aus dem Gebrauchsmuster
bekannte Pelletiervorrichtung hat damit die bereits
vorstehend erläuterten Nachteile. Darüber hinaus ist der
Konstruktionsteileaufwand, verglichen mit der erreichba
ren Pelletierleistung, relativ hoch. Bei der Pelletier
vorrichtung der EP 126 485 trägt das als Scheibe ausge
bildete Matrizenrad an seinem Umfang eine Vielzahl Matri
zenkörper, von denen jeder einen eigenen Preßkanal bil
det. Der Preßkanal ist als Winkelkanal ausgebildet und
erstreckt sich vom Umfang des Matritzenrads zu dessen
Seitenfläche. Am Umfang des Matrizenrads verteilt sind
mehrere Stempelräder mit unterschiedlicher Stempelhöhe
angeordnet, die das zu pelletierende Gut in mehreren
Verdichterschritten in die Preßkanäle hineindrücken. Die
Pelletierleistung der aus EP 126 485 bekannten Pelletier
vorrichtung ist jedoch vergleichsweise gering, da der
axiale Auslaß der Preßkanäle die Zahl gleichzeitig ein
setzbarer Matrizenräder begrenzt und die Preßkanäle
aufgrund ihrer Winkelform zum Verstopfen neigen. Schließ
lich ist der Bauraum der Pelletiervorrichtung, bezogen
auf deren Pelletierleistung, relativ groß.
Das Problem, daß es zu lokaler Überhitzung von durch
Druck zu verdichtendem pflanzlichen Gut kommt, tritt auch
bei andersartigen Preßvorrichtungen auf, wie sie bei
spielsweise zum Verdichten oder Brikettieren von Stroh
eingesetzt werden. Eine Strohpresse dieser Art ist bei
spielsweise aus der europäischen Patentanmeldung
0 359 285 bekannt. Bei dieser Strohpreßvorrichtung wird
das zu verdichtende Stroh von einer Vorverdichterschnecke
vorverdichtet, bevor es von einem weiteren Schneckenver
dichter in ein einen Preßkanal bildendes Matrizenrohr
hineingedrückt wird. Auch bei dieser Preßvorrichtung kann
es in Grenzsituationen zu einer lokalen Überhitzung des
Preßguts kommen.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Preßvorrichtung zum
Verdichten von pflanzlichem Gut, insbesondere Halmgut zu
schüttfähigen Preßlingen, insbesondere Pellets, anzuge
ben, für deren Betrieb eine nur verhältnismäßig geringe
Antriebsleistung und/oder geringe Betriebsenergie erfor
derlich ist, die aber trotzdem das zu verdichtende Gut
hochkomprimiert, ohne daß es zu Betriebsstörungen auf
grund lokaler, übermäßiger Verdichtung kommt.
Die Erfindung geht aus von einer Preßvorrichtung zum
Verdichten von pflanzlichem Gut, insbesondere Halmgut, zu
schüttfähigen Preßlingen, insbesondere Pellets, umfassend
zwei Preßorgane, von denen zumindest eines wenigstens
einen Preßkanal bildet und das jeweils andere das zu
verdichtende Gut in den Preßkanal hineindrückt. Bei den
Preßorganen kann es sich um die Komponenten einer her
kömmlichen Strohpreßvorrichtung handeln, wie sie bei
spielsweise in der europäischen Patentanmeldung 0 359 285
beschrieben ist, bei der also beispielsweise ein als
Schneckenverdichter ausgebildetes Preßorgan das zu ver
dichtende Gut in eine in ein Matrizenrohr übergehende
Verdichterkammer als zweites Preßorgan hineindrückt.
Insbesondere haben die beiden Preßorgane jedoch die Form
von zwei aufeinander abwälzbaren Pelletierkörpern, von
denen wenigstens einer eine Vielzahl nebeneinander ange
ordneter Preßkanäle aufweist, über deren Mündungen hinweg
der jeweils andere Pelletierkörper sich abwälzt.
Die vorstehende Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst, daß eine Heizeinrichtung zur Erwärmung des den
Preßkanal bzw. die Preßkanäle enthaltenden Preßorgans
vorgesehen ist. Während bei herkömmlichen Preßvorrichtun
gen der lokalen Überhitzung des zu verdichtenden Guts
durch Minderung der mechanischen Preßdrücke entgegenzu
wirken versucht wurde, wird im Rahmen der Erfindung der
Bereich jedes der Preßkanäle zusätzlich gegebenenfalls
über die gesamte Länge der Preßkanäle erwärmt. Es hat
sich überraschenderweise gezeigt, daß durch die zusätz
liche Erwärmung die lokale Überhitzung des Preßguts
verhindert werden kann. Trotzdem baut sich in dem Preß
kanal ein für die Kompaktierung ausreichend hoher Druck
auf, der noch dazu in der Regel niedriger ist als bei
herkömmlichen Preßvorrichtungen, so daß mit geringerer
Antriebsleistung für die Erzeugung des Preßdrucks ausge
kommen wird. Die Heizeinrichtung heizt das den Preßkanal
bzw. die Preßkanäle bildende Preßorgan zweckmäßigerweise
auf wenigstens 100°C und vorzugsweise auf mehr als 150°C
auf. Bei dieser lokal im Bereich des Preßkanals zweck
mäßigerweise temperaturgeregelt konstant gehaltenen
Temperatur wird das zu verdichtende Gut soweit erweicht,
daß es sich problemlos verpressen läßt.
Um Wärmeverluste zu vermeiden und eine gleichmäßige
Erwärmung der Preßkanäle zu erreichen, umfaßt die Heiz
einrichtung zweckmäßigerweise an den Preßorganen unmit
telbar angeordnete Heizmittel. Bei den Heizmitteln kann
es sich um elektrische Heizeinrichtungen handeln, insbe
sondere wenn die Preßvorrichtung stationär eingesetzt
werden soll. Speziell bei hohem Durchsatz an zu verpres
sendem Material kann es aber auch zweckmäßig sein, die
Heizmittel als Wärmemittelkanäle auszubilden, an die ein
außerhalb des Preßorgans angeordneter Wärmeerzeuger über
einen Wärmemittelkreislauf angeschlossen ist. Auf diese
Weise läßt sich selbst bei kompakten Preßorganen ein
hinreichend großer Wärmestrom erzeugen. Soweit die Preß
organe sich bewegen, wie dies beispielsweise bei rotie
renden Pelletierkörpern der Fall ist, können die Wärme
mittelkanäle über eine Flüssigkeitsdrehkupplung an den
Wärmeerzeuger angeschlossen sein.
Bei Preßorganen, die, wie zum Beispiel Pelletierkörper,
eine Vielzahl nebeneinander angeordneter Preßkanäle
umfassen, sind die Heizmittel zweckmäßigerweise zwischen
den Preßkanälen angeordnet. Sowohl mechanisch als auch
wärmetechnisch besonders günstig sind Preßkanäle, die als
langgestreckte, quer zur Längsrichtung nebeneinanderlie
gende, durch Stege voneinander getrennte Schlitze des
Preßorgans ausgebildet sind, wobei dann die Heizmittel in
den Stegen angeordnet sind.
Es versteht sich, daß für den Preßvorgang sich bewegende
Preßorgane auch durch Wärmestrahlung oder Konvektion zum
Beispiel einer Heißluftströmung von stationären Heizmit
teln der Heizeinrichtung erwärmt werden können. Die
stationären Heizmittel können für die gesamte Beheizung
der Preßkanäle verantwortlich sein; sie können aber auch
an dem sich bewegenden Preßorgan vorgesehene Heizmittel
ergänzen, insbesondere für eine Vorerwärmung des zu
verpressenden Guts sorgen. In einer zweckmäßigen Ausge
staltung mit als Pelletierkörper ausgebildeten Preßorga
nen kann in diesem Zusammenhang zweckmäßigerweise vorge
sehen sein, daß die Pelletierkörper in einem die Pelle
tierkörper im wesentlichen bis auf einen Zuführweg für
das zu pelletierende Gut und einen Abführweg für die
Pellets gemeinsam umschließenden Gehäuse angeordnet sind
und daß die Heizeinrichtung an dem Gehäuse angeordnete
Heizmittel umfaßt, insbesondere dann, wenn diese Heizmit
tel im Bereich des das zu verdichtende Gut zuführenden
Zuführwegs angeordnet sind.
Von besonderem Vorteil sind Ausführungsformen, bei wel
chen für den Antrieb der Preßorgane bei der Verdichtungs
bewegung eine Brennkraftmaschine vorgesehen ist, und die
Heizeinrichtung Wärmetauschmittel zur Übertragung der
Abwärme der Brennkraftmaschine auf das den Preßkanal bzw.
die Preßkanäle enthaltende Preßorgan umfaßt. Diese Aus
führungsform, bei der die Heizeinrichtung zweckmäßiger
weise an einen Kühlkreislauf der Brennkraftmaschine
angeschlossen ist, hat einen besonders hohen Gesamtwir
kungsgrad, da im Betrieb der Brennkraftmaschine ohnehin
anfallende Abwärme ausgenutzt werden kann. Der Antrieb
der Preßvorrichtung durch eine Brennkraftmaschine hat
darüber hinaus den Vorteil, daß die Preßorgane, die Brenn
kraftmaschine und die Heizeinrichtung zu einer als solche
transportierbaren, insbesondere fahrbahren Baueinheit
vereinigen lassen, also unmittelbar auf dem Feld beim
Ernteeinsatz betrieben werden kann. In einer bevorzugten
Ausgestaltung ist die Baueinheit Bestandteil einer fahr
baren, insbesondere selbstfahrenden und mit einem Mäh
werkzeug ausgerüsteten Erntemaschine. Der Verwendung als
fahrbarer Baueinheit kommt in diesem Zusammenhang entge
gen, daß bei Verwendung der erfindungsgemäßen Heizein
richtung die Baugröße und das Gewicht der Preßvorrichtung
verringert werden kann, ohne daß die Leistung der Preß
vorrichtung vermindert werden müßte.
Die vorstehend erläuterte Beheizung von Preßkanälen läßt
sich mit besonderem Vorteil bei Pelletiervorrichtungen
mit einer hohen Anzahl jedoch vergleichsweise enger
Preßkanäle einsetzen. Unter einem zweiten Aspekt betrifft
die Erfindung eine Pelletiervorrichtung, die sich insbe
sondere für die Beheizung ihrer Preßkanäle eignet, die
aber auch ohne Heizeinrichtung von selbständiger erfin
derischer Bedeutung ist.
Wie bereits eingangs erläutert, neigen herkömmliche
Pelletiervorrichtungen bereits aufgrund ihrer Konstruk
tion zur lokalen Überhitzung des zu pelletierenden Guts,
oder aber sie haben bereits aufgrund ihrer Konstruktion
eine vergleichsweise geringe Pelletierleistung. Es ist
deshalb ein weiteres Ziel der Erfindung, eine Pelletier
vorrichtung zu schaffen, die bei vergleichsweise geringer
Baugröße und vergleichsweise geringem Gewicht eine hohe
Pelletierleistung hat.
Unter dem zweiten Aspekt geht die Erfindung von einer
Preßvorrichtung, insbesondere zum Herstellen von Pellets
aus pflanzlichem Gut aus, die zwei aufeinander abwälzbare
Pelletierwalzen in Form achsparallel angeordneter Hohl
walzen umfaßt, deren im wesentlichen zylindrische, je
einen Hohlraum umschließende Umfangswände in gleichen
Abständen voneinander angeordnete, mit dem Hohlraum ver
bundene Matrizen und zwischen den Matrizen angeordnete
Stempel aufweisen, die bei der Abwälzbewegung in Matrizen
der jeweils anderen Hohlwalze eingreifen.
Ausgehend von einer solchen Pelletiervorrichtung wird das
vorstehend genannte Ziel erfindungsgemäß dadurch er
reicht, daß jede Matrize der beiden Hohlwalzen einen
eigenen, in den Hohlraum führenden Preßkanal bildet und
jeder der zwischen jeweils zwei benachbarten Matrizen der
Hohlwalzen angeordneten Stempel bei der Abwälzbewegung
direkt in einen der durch die Matrizen der anderen Hohl
walze gebildeten Preßkanäle eingreift.
Die Erfindung geht hierbei von der Überlegung aus, daß
eine der Hauptursachen für lokale Überhitzung die Kompres
sion des zu pelletierenden Materials gegen Maschinenwand
flächen ist, die keine Umlenkung oder kein Ausweichen des
komprimierten Guts zulassen. Im Rahmen der Erfindung
werden solche Flächen, an welchen sich das zu pelletie
rende Gut unter Preßdruck stauen kann, weitgehend vermie
den. Die Stempel treiben das zu pelletierende Gut wechsel
weise in die Preßkanäle der beiden Hohlwalzen. Da sich
zumindest in einer der Flächenrichtungen der Hohlwalzen
oberfläche Stempel und Matrizen abwechseln, kann über
schüssiges Gut stets in benachbarte Preßkanäle auswei
chen, wodurch sich der Staueffekt unter Preßdruckbedin
gungen weitgehend vermeiden läßt.
Die Matrizen und Stempel können, wie in einer ersten
Variante vorgesehen ist, mit Abstand voneinander in einem
Raster angeordnet sein, in welchem die Stempel zwischen
vier Matrizen und die Matrizen zwischen vier Stempeln
gelegen sind. Besonders kleine Blindflächen des Umfangs
wandmaterials lassen sich erreichen, wenn es sich um ein
hexagonales Raster handelt, bei dem also die Matrizen und
Stempel an den Eckpunkten gleichseitiger Dreiecke ange
ordnet sind.
Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, wenn die Matrizen
einerseits und die Stempel andererseits in Umfangsrich
tung der Hohlwalze in Reihen angeordnet sind, die entwe
der nur Matrizen oder nur Stempel enthalten. Zweckmäßi
gerweise ist der Abstand der Stempelreihen voneinander
zumindest angenähert gleich dem Stempeldurchmesser ge
wählt, um möglichst ungehinderten Eingriff der Stempel in
die Matrizen der jeweils anderen Hohlwalze sicherzustel
len. Die Matrizen und Stempel haben der einfachen Her
stellbarkeit wegen zweckmäßigerweise Kreisquerschnitt.
Geeignet sind aber auch Sechseckquerschnitte oder Recht
eckquerschnitte, wobei sich die Preßkanäle in jedem Fall
zum Hohlraum hin stufenlos verjüngen sollten.
In einer anderen Variante, die sich durch einfache Kon
struktion bei hoher Pelletierleistung auszeichnet, haben
die Matrizen und Stempel in Achsrichtung der Hohlwalzen
langgestreckten Rechteckquerschnitt, und die Stempel sind
durch radiale Stege gebildet, die zugleich in Umfangs
richtung der Hohlwalze benachbarte Preßkanäle begrenzen.
In dieser Ausgestaltung werden Blindflächen der Hohlwal
zen nahezu vollständig vermieden. Auch hier haben die
Preßkanäle zweckmäßigerweise Keilform und verjüngen sich
zur Drehachse der Hohlwalze, um einen hinreichend großen
Preßdruck aufbauen zu können.
In einer bevorzugten Ausgestaltung umfaßt jede Hohlwalze
axial beiderseits ihrer Stege zwei in axialem Abstand
angeordnete Stirnträger, an welchen die Stege lösbar
befestigt sind. Die als Stempel und zugleich zur Begren
zung der Preßkanäle ausgenutzten Stege bilden Verschleiß
teile und können problemlos ausgetauscht werden.
In einer bevorzugten Ausgestaltung, insbesondere der
letztgenannten Variante, ist jeder Hohlwalze wenigstens
eine achsparallele Nachpreßwalze zugeordnet, von deren
Umfang mit den Matrizen der zugeordneten Hohlwalze käm
mende Stempel abstehen. Die Nachpreßwalzen umfassen keine
eigenen Matrizen, sondern erhöhen lediglich die Pelle
tierleistung der beiden Hohlwalzen, insbesondere wenn
jeder Hohlwalze mehrere Nachpreßwalzen zugeordnet sind,
die in seinem solchen Achsabstand von der Hohlwalze
angeordnet oder eine solche Stempelhöhe haben, daß die
Eindringtiefe, mit der die Stempel in die Matrizen ein
dringen, in Drehrichtung der Hohlwalze von Nachpreßwalze
zu Nachpreßwalze zunimmt.
Aus Gründen der mechanischen Stabilität der Hohlwalzen
und auch um die Pellets besser aus dem Hohlraum abführen
zu können, ist in einer bevorzugten Ausgestaltung vorge
sehen, daß die axiale Tiefe des Hohlraums kleiner ist als
dessen Radius.
Insbesondere in der letztgenannten Ausgestaltung genügt
es, wenn die Hohlwalze an ihrem einen Stirnende eine den
Hohlraum schließende Stirnwand und an ihrem anderen
Stirnende eine Pellet-Abgabeöffnung aufweist, und daß von
der Stirnwand ein zur Abgabeöffnung hin sich verjüngender
Brechkegel absteht. Der Brechkegel lenkt die aus den
Preßkanälen auf ihn zu wachsenden Preßgutstränge zur
Abgabeöffnung hin ab und zerteilt die Stränge. Hierbei
wird er unterstützt, wenn von der Umfangswand Pellet-
Leitbleche radial zum Brechkegel hin abstehen.
Um das Abführen der Pellets zu erleichtern, sind die
Hohlwalzen zweckmäßigerweise mit vertikaler Drehachse und
nach unten gerichteter Abgabeöffnung angeordnet.
Alternativ kann in den Hohlraum der an ihrem einen Ende
durch eine Stirnwand verschlossenen und an ihrem anderen
Ende eine Pellet-Abgabeöffnung aufweisenden Hohlwalze
auch eine Förderschnecke durch die Abgabeöffnung hinein
ragen, die die von der Förderschnecke oder gegebenenfalls
von einem zusätzlichen Abstreifer gebrochenen Pellets aus
dem Hohlraum herausfördert.
Die Hohlwalzen sind zweckmäßigerweise in einem bis auf
einen zwischen die Umfangswände der Hohlwalzen führenden
Zuführweg für das zu pelletierende Gut und einem von den
Hohlräumen der Hohlwalzen ausgehenden Abführweg für die
Pellets die Holzwalzen gemeinsam umschließenden Gehäuse
angeordnet, und zwar vorzugsweise so, daß der Achsabstand
der Hohlwalzen justierbar ist, um die Eindringtiefe der
Stempel in die Matrizen einstellen zu können. Es wäre
zwar denkbar, lediglich die Achslager der Hohlwalzen
relativ zum Gehäuse zu Justieren, doch hat es sich als
einfacher erwiesen, das Gehäuse quer zur Verbindungsebene
der Drehachsen der Hohlwalzen in zwei quer zu den Dreh
achsen relativ zueinander verschiebbare Gehäusehälften zu
teilen und die Hohlwalzen an je einer der Gehäusehälften
drehbar zu lagern. Bei einer solchen Konstruktion bleibt
der radiale Abstand des mit vergleichsweise geringem
Abstand der Umfangswand der Hohlwalze folgenden Gehäuses
über den größten Teil der Umfangslänge unabhängig vom
Achsabstand der Hohlwalzen konstant, was für die Rückfüh
rung von zu pelletierendem Gut in den Zuführweg von
Vorteil ist. Da der Achsabstand allenfalls um einige
wenige Millimeter justiert werden muß, bereitet die
Abdichtung des zwischen den Gehäusehälften entstehenden
Spalts keine Probleme.
Das zu pelletierende Gut wird in der Regel mit schwanken
dem Durchsatz angeliefert, insbesondere wenn es unmittel
bar von einer Erntemaschine zugeführt wird. Um die Mate
rialzuführung dosieren zu können, ist in dem das zu
pelletierende Gut zwischen die Umfangswände der Hohlwal
zen führenden Zuführweg eine in ihrer Förderleistung
steuerbare Materialzuführeinrichtung angeordnet. Um die
Materialzuführung automatisch steuern zu können, hat es
sich als besonders günstig erwiesen, sie abhängig von der
Antriebsleistung der Hohlwalzen zu regeln. Die Leistungs
aufnahme der Hohlwalzen dient dabei als Regelgröße, die
es einer Regelschaltung erlaubt, abhängig von einem
voreinstellbaren Sollwert die Materialzuführung zu re
geln. Bei der Materialzuführeinrichtung kann es sich
beispielsweise um drehzahlsteuerbare Dosierwalzen oder
einen drehzahlsteuerbaren Schneckenförderer handeln.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer Zeichnung
näher erläutert. Hierbei zeigt:
Fig. 1 eine Erntemaschine mit einer Pelletiervorrichtung
gemäß der Erfindung;
Fig. 2 eine Schnittansicht der Pelletiervorrichtung, ge
sehen entlang einer Linie II-II in Fig. 3;
Fig. 3 eine Schnittansicht der Pelletiervorrichtung, ge
sehen entlang einer Linie III-III in Fig. 2;
Fig. 4 eine Schnittansicht einer Variante einer in der
Erntemaschine nach Fig. 1 verwendbaren Pelletier
vorrichtung, gesehen entlang einer Linie IV-IV in
Fig. 5;
Fig. 5 eine Schnittansicht der Pelletiervorrichtung, ge
sehen entlang einer Linie V-V in Fig. 4;
Fig. 6 einen Ausschnitt aus einer Abwicklung der Um
fangswand einer Hohlwalze der Pelletiervorrich
tung gemäß den Fig. 4 und 5 und
Fig. 7 eine schematische Darstellung einer Preßvorrich
tung für Halmgut, die ebenfalls in der Ernte
maschine der Fig. 1 einsetzbar ist.
Fig. 1 zeigt eine von einer Fahrerkabine aus steuerbare,
selbstfahrende Erntemaschine, deren Räder 3 von einer
Brennkraftmaschine 5 angetrieben werden. Die Erntemaschi
ne trägt an ihrem vorderen Ende ein Mähwerkzeug 7, zum
Beispiel ein Kreiselmähwerkzeug mit Vorzerkleinerungsein
richtungen, das zu erntendes Halmgut schneidet und zer
kleinert. Ein Schrägförderer 9 überführt das vorzerklei
nerte Halmgut auf einen Vertikalförderer 11, der es einer
im oberen Bereich der Erntemaschine angeordneten Umlenk
walze eines Nachzerkleinerungswerks 13 zuführt. Die
Umlenkwalze 13 übergibt das nachzerkleinerte Halmgut
einer Trogschnecke 15, an die sich eine Preßschnecke 17
anschließt. Der Ausgang der Preßschnecke 17 mündet in
einer nachfolgend noch näher erläuterten Pelletiervor
richtung 19, die das von der Preßschnecke 17 vorverdich
tete Halmgut zu schüttfähigen Pellets komprimiert. Die
Pelletiervorrichtung 19 ist oberhalb eines im hinteren
Bereich der Erntemaschine angeordneten Bunkers 21 ange
ordnet, der die Pellets aufnimmt.
Die Pelletiervorrichtung umfaßt zwei aneinander abwälzba
re Pelletierkörper, die an ihren Umfangswänden ineinan
dergreifende Matrizen und Stempel tragen, und über einen
Wärmekreislauf von der Abwärme der Brennkraftmaschine 5
auf wenigstens 100°C, vorzugsweise jedoch auf mehr als
150°C, erwärmt werden. Der Wärmekreislauf umfaßt einen an
den Kühlmittelkreislauf der Brennkraftmaschine ange
schlossenen Wärmetauscher 23 oder bildet als solcher den
Kühlmittelkreislauf und ist über Verbindungsleitungen 25
an nachfolgend noch näher erläuterte Wärmemittelkanäle
der Pelletierkörper angeschlossen. Auf diese Weise kann
die Abwärme der Brennkraftmaschine 5 rückgewonnen werden,
was den Gesamtwirkungsgrad der Erntemaschine erheblich
verbessert. Die Brennkraftmaschine 5 treibt nicht nur die
Räder 3 der Erntemaschine an, sondern zumindest auch die
Pelletierkörper der Pelletiervorrichtung 19 und gegebe
nenfalls auch das Kreiselmähwerkzeug 7 einschließlich der
Förderer 9 bis 17. Es versteht sich, daß zusätzlich oder
anstelle des mit dem Kühlkreislauf der Brennkraftmaschine
5 verbundenen Wärmetauschers 23 auch andere Wärmetauscher
gegebenenfalls zusätzlich zur Erfassung anderer Abwärme
quellen der Brennkraftmaschine vorgesehen sein können.
Die Fig. 2 und 3 zeigen Einzelheiten der Pelletiervor
richtung 19. Die Pelletierkörper haben die Form von zwei
zueinander achsparallel in einem Gehäuse 27 an Lagern 29,
31 drehbar gelagerten Hohlwalzen 33, die über ein Zahn
radgetriebe 35 von einer Antriebswelle 37 aus gegensinnig
rotierend angetrieben werden.
Die Hohlräder 33 haben eine aus einer Vielzahl angenähert
im Axiallängsschnitt eben verlaufenden Stegen 39 gebilde
te Umfangswände, die einen Hohlraum 41 umschließen. Die
Stege 39 sitzen lösbar befestigt axial zwischen einem
plattenförmigen Stirnträger 43, der seinerseits an einem
mit dem Getriebe 35 verbundenen Achszapfen 45 gehalten
ist, und andererseits an einem ringförmigen, eine Auslaß
öffnung 47 umschließenden Stirnträger 49. In Umfangsrich
tung begrenzen jeweils benachbarte Stege 39 einen etwa
keilförmig zum Hohlraum 41 hin sich verjüngenden, stufen
los vom Außenumfang zum Innenumfang der Umfangswand
durchgehenden Preßkanal 51. Die in Axialrichtung der
Hohlwalzen 33 im Querschnitt langgestreckt rechteckförmi
gen Preßkanäle 51 bilden am Außenumfang der Hohlwalzen 33
Matrizen, in die die radial äußeren Endbereiche der Stege
39 der jeweils anderen Hohlwalze als Preßstempel eingrei
fen, während sich die gegensinnig rotierenden Hohlwalzen
33 aneinander abwälzen. Von der Preßschnecke 17 in den
Abwälzspalt der beiden Hohlwalzen 33 gefördertes Halmgut
wird von den Stempeln in die Preßkanäle der Matrizen
hineingedrückt und dort verdichtet. Die Abmessung der
Stege 39 ist so gewählt, daß sie mit Schnittluft in die
Matrizen eingreifen, während die Hohlräder 33 über das
Getriebe 35 relativ zueinander zwangsgeführt werden.
Im Inneren der Hohlräume 41, deren axiale Tiefe (bezogen
auf die axiale Länge der Stege 39) kleiner ist als deren
Innendurchmesser, sitzen zentrisch angeordnete, zur
Auslaßöffnung 47 hin sich verjüngende Brechkegel 53, die
die aus den Preßkanälen 51 nach radial innen austretenden
Preßstränge zu Pellets aufbrechen und zur Auslaßöffnung
47 umlenken. Radiale Leitbleche 55 (Fig. 2), die die
Stege 39 zum Brechkegel 53 hin verlängern, verstärken
diese Wirkung. Die Hohlwalzen sind mit nach unten gerich
teter Auslaßöffnung 47 angeordnet, so daß die gebrochenen
Pellets unmittelbar in den Bunker 21 (Fig. 1) fallen
können.
Wie am besten Fig. 3 zeigt, enthalten die Stege 39 Wärme
mittelkanäle 57, die über den Stirnträger 43 und den
Achszapfen 45 mit einer Flüssigkeits-Drehkupplung 59
verbunden sind, an die die Wärmemittelleitungen 25 ange
schlossen sind. In den Wärmemittelkanälen 57 zirkuliert
von dem Wärmetauscher 23 der Brennkraftmaschine 5 auf
mindestens 150°C erwärmtes, flüssiges Wärmeträgermedium,
beispielsweise in Form eines wärmefesten Öls oder der
gleichen. Die Temperierung des zu pelletierenden Halmguts
in den Preßkanälen 51 mindert die zum Antrieb der Hohl
walzen 33 erforderliche Antriebsleistung und verringert
den zur Kompaktierung erforderlichen Druck in den Preßka
nälen 51. Es versteht sich, daß gegebenenfalls in den
Wärmemittelkreislauf eine Wärmepumpe geschaltet sein
kann, falls das von der Brennkraftmaschine 5 gelieferte
Temperaturniveau zu niedrig sein sollte. Zusätzlich zu
den Wärmemittelkanälen 57 sind auch im Gehäuse 61 der den
Zuführweg bildenden Preßschnecke 17, wie auch in den die
Hohlwalzen 33 bis auf den Zuführweg engpassend um
schließenden Bereichen 63 des Gehäuses 27 weitere mit dem
Wärmetauscher 23 (Fig. 1) verbundene Wärmemittelkanäle 65
vorgesehen. Die Wärmemittelkanäle 65 in den Gehäusewänden
63 oder dem Gehäuserohr 61 können gegebenenfalls entfal
len. Soweit die Heizleistung der Wärmemittelkanäle 65 für
sich genommen ausreicht, können gegebenenfalls auch statt
dessen die Wärmemittelkanäle 57 der Hohlwalzen 33 entfal
len.
Jeder der beiden Hohlwalzen 33 sind zur Verbesserung der
Preßwirkung zwei achsparallel zu den Hohlwalzen 33 dreh
bar in dem Gehäuse 27 gelagerte Nachpreßwalzen 67 bzw. 69
zugeordnet. Die Nachpreßwalzen 67, 69 haben im Gegensatz
zu den Hohlwalzen 33 ausschließlich radial abstehende
Stempel 71, die in die Matrizen bzw. Preßkanäle 51 der
zugeordneten Hohlwalze 33 eingreifen. Die Nachpreßwalzen
67, 69 kämmen nacheinander mit der zugeordneten Hohlwalze
33, wobei die Eindringtiefe der Stempel 71 von in Dreh
richtung 73 der Hohlwalzen aufeinanderfolgenden Nachpreß
walzen zunimmt. Die unterschiedliche Eindringtiefe der
Stempel 71 kann durch unterschiedliche Stempelhöhen
und/oder unterschiedlichen Achsabstand zwischen den
Nachpreßwalzen und den Hohlwalzen erreicht werden. Die
Nachpreßwalzen 67, 69 können lose durch den Eingriff der
Stempel 71 angetrieben sein; sie können aber auch mit dem
Getriebe 35 zwangssynchronisiert sein.
Um die Eindringtiefe der Stege 39 in die Preßkanäle 51
justieren zu können, ist das Gehäuse 27 quer zur Verbin
dungsebene der Hohlwalzenachsen in zwei Gehäusehälften 75
unterteilt, an welchen je eine der Hohlwalzen 33 ein
schließlich der zugeordneten Nachpreßwalzen 67, 69 gela
gert ist. Die Gehäusehälften 79 sind angenähert in Rich
tung der Achsverbindungsebene relativ zueinander justier
bar. Die Justierbewegung erfolgt zweckmäßigerweise um die
Drehachse eines der Zahnräder des Getriebes 35, um den
Eingriff der Zahnräder unabhängig von der Justierstellung
aufrecht erhalten zu können. Es versteht sich, daß ande
re, den Zwangseingriff der Hohlwalzen sicherstellende
Getriebeketten, beispielsweise in Form von Gliederketten
oder Zahnriemen, ebenfalls einsetzbar sind.
Die Förderleistung der Preßschnecke 17 ist zweckmäßiger
weise einstellbar, beispielsweise durch Variation der
Schneckendrehzahl, um für eine gleichmäßige und optimale
Beschickung der Hohlwalzen 33 mit zu pelletierendem Gut
zu sorgen. Die Schneckendrehzahl wird zweckmäßigerweise
abhängig von der Antriebsleistung der Hohlwalzen 33 über
einen Regelkreis auf einem konstanten Sollwert gehalten.
Zur Einstellung der Schneckendrehzahl kann ein stufenlo
ses, steuerbares Getriebe vorgesehen sein. Es versteht
sich, daß die Förderleistung der Preßschnecke jedoch auch
in anderer Weise variiert werden kann, beispielsweise
durch Verwendung einer axial verstellbaren Kegelschnecke
in einem Kegelgehäuse.
Die Fig. 4 bis 6 zeigen eine Variante einer für eine
Erntemaschine nach Fig. 1 verwendbaren Pelletiervorrich
tung, die sich von der Pelletiervorrichtung der Fig. 2
und 3 in erster Linie durch die Art ihrer Hohlwalzen
unterscheidet. Die Pelletiervorrichtung umfaßt ein Gehäu
se 81, in welchem wiederum zwei Hohlwalzen 83 über Lager
85, 87 drehbar gelagert sind. Die Hohlwalzen 83 haben im
wesentlichen zylindrische Umfangswände 89, die an einem
Ende in einen geschlossenen Stirnträger 91 und an ihrem
anderen Ende einen zu einer Auslaßöffnung 93 des Gehäuses
offenen Stirnträger 95 übergehen. Während der Stirnträger
95 unmittelbar über das Lager 87 an dem Gehäuse gelagert
ist, tragen die Stirnträger 91 in den Lagern 85 gelagerte
Achszapfen 97, die über ein Zahnradgetriebe 99 drehfest
in Antriebsverbindung miteinander stehen. Das Zahnradge
triebe 99 kuppelt die Hohlwalzen 83 gegensinnig rotie
rend. Das Gehäuse 81 umschließt die Hohlwalzen 83 in
zylindrischen Kammern bis auf einen in den Abwälzbereich
der Hohlwalzen 83 führenden, beispielsweise trichterför
migen Zuführweg 101, in welchem gegensinnig rotierend
angetriebene Dosierwalzen 103 das zu pelletierende Gut
zwischen die Hohlwalzen 83 einführen.
Die Hohlwalzen 83 bilden Pelletierkörper, deren Umfangs
wände 89 in einem Hexagonalraster angeordnete Matrizen
105 und Stempel 107 auf ihrem Außenmantel tragen. Die
Stempel 107 stehen radial über den Außenmantel der Um
fangswände 89 vor und greifen bei der Abwälzbewegung der
Hohlwalzen 83 jeweils in Matrizen 105 der gegenüberlie
genden Hohlwalze 83 mit Schnittluft ein. Jede der Matri
zen 105 bildet einen eigenen, zur Drehachse der Hohlwalze
83 hin sich stufenlos verjüngenden Preßkanal, in den der
Stempel 107 das zu pelletierende Gut hineindrückt.
Fig. 3 zeigt Einzelheiten der Anordnungsweise der Matri
zen 105 und Stempel 107. Die Matrizen 105 und Stempel 107
sind mit ihren Zentren jeweils an den Eckpunkten gleich
seitiger Dreiecke angeordnet und zwar so, daß jede Matri
ze 105 von vier Stempeln 107 und jeder Stempel 107 von
vier Matrizen 105 umgeben ist. Darüber hinaus sind die
Matrizen 105 und Stempel 107 in der durch einen Pfeil 109
angedeuteten Umfangsrichtung der Hohlwalze in Reihen
angeordnet, die jeweils entweder nur Matrizen 105 oder
nur Stempel 107 enthalten. Die Matrizenreihen und Stem
pelreihen wechseln sich in axialer Richtung der Hohlwalze
83 ab. Die Anordnung ist so getroffen, daß der Abstand
der Matrizenreihen von den Stempelreihen in Richtung der
Drehachse gleich ist dem Abstand der Matrizen 105 bzw.
der Stempel 107 innerhalb der jeweiligen Reihen in Um
fangsrichtung. Durch eine solche Anordnungsweise wird
erreicht, daß Blindflächen 111 der Umfangswände 89 ver
gleichsweise klein bleiben und dennoch eine hinreichende
Stabilität der Hohlwalzen 83 sichergestellt wird. Darüber
hinaus wird zu pelletierendes Gut, das von den Stempeln
107 nicht erfaßt wird, in benachbarte Matrizen 105 abge
drängt wird, was unerwünschte Kompression an den Blind
flächen 111 weitgehend vermeidet. Die Anordnung der
Stempel in Umfangsreihen erlaubt ferner die Verwendung
von Abstreifern 119 (Fig. 4), die in Achsrichtung der
Hohlwalzen 83 zwischen die Stempelreihen greifen und
überschüssiges Gut in die Matrizen 105 hineinstreifen.
Die Abstreifer 119 erfassen auf diese Weise Material
reste, die über den Umfangsspalt 121 zwischen Hohlwalze
83 und Gehäuse 81 zum Materialeinlaß zurückbefördertes
Gut.
Durch die Öffnungen der Stirnträger 95 reichen in dem
Gehäuse 81 fliegend gelagerte Schneckenwendel 123 in den
von der Umfangswand 89 umschlossenen Hohlraum 125 der
Hohlwalzen 89 hinein. Die Schneckenwendel 123 bilden
Abstreifer, die die aus den Preßkanälen in den Hohlraum
125 austretenden Preßstränge zu Pellets brechen und
zugleich, nachdem sie rotierend angetrieben werden, zu
den Auslässen 93 des Gehäuses 81 transportieren.
In den Umfangswänden 89 der Hohlwalzen 83 sind entspre
chend der Pelletiervorrichtung der Fig. 2 und 3 wiederum
Wärmemittelkanäle 127 angeordnet, die die Preßkanäle der
Matrizen 105 direkt auf eine Temperatur von wenigstens
100°C, vorzugsweise jedoch mehr als 150°C heizen. Die
Kanäle 127 sind wiederum über Flüssigkeitsdrehkupplungen
129 mit den Verbindungsleitungen 25 (Fig. 1) verbunden.
Auch in den die Hohlwalzen 83 umschließenden Wänden des
Gehäuses 81 und insbesondere im Zuführweg können Heizmit
telkanäle angeordnet sein, wie sie bei 130 angedeutet
sind. Es versteht sich, daß auch bei der Pelletiervor
richtung der Fig. 4 bis 6 die Heizmittelkanäle 127 ent
fallen können, und statt dessen nur im Gehäuse 81 ange
ordnete Heizmittelkanäle 130 vorgesehen sein können.
Die Dosierwalzen 103 werden entsprechend der Pelletiervor
richtung der Fig. 2 und 3 wiederum drehzahlgeregelt, um
so die Förderleistung der Dosierwalzen 103 der Pelletier
leistung anpassen zu können. Die Drehzahlregelung erfolgt
zweckmäßigerweise wiederum abhängig von der für den
Antrieb der Hohlwalzen 83 auf zubringenden Antriebslei
stung mittels eines Regelkreises, der die Drehzahl so
regelt, daß die Antriebsleistung der Hohlwalzen 83 kon
stant bleibt. Für die Drehzahlsteuerung der Dosierwalzen
103 kann ein gesonderter Antriebsmotor vorgesehen sein,
bei dem es sich um einen Elektromotor oder einen Fluidmo
tor handeln kann, dessen elektrischer Generator oder
Fluidgenerator zweckmäßigerweise von der Brennkraftma
schine 5 angetrieben wird. Es versteht sich, daß auch die
Preßschnecke 17 über einen derartigen Motor drehzahlgere
gelt angetrieben werden kann.
Schließlich kann auch bei der Pelletiervorrichtung der
Fig. 4 bis 6 das Gehäuse 81 quer zur Verbindungsebene der
Drehachsen der Hohlwalzen 83 zur Justierung der Eingriffs
tiefe der Stempel 107 zweigeteilt ausgebildet sein.
Fig. 7 zeigt schematisch eine Preßvorrichtung, die eben
falls in der Erntemaschine der Fig. 1 einsetzbar ist, die
es jedoch erlaubt, Halmgut, wie zum Beispiel Stroh, zu
größervolumigen Briketts zu pressen. Einzelheiten der
Preßvorrichtung sind in der europäischen Patentanmeldung
0 359 285 beschrieben. Die Preßvorrichtung umfaßt ein
Gehäuse 131 mit einem konusförmigen Preßraum 133, in das
eine Kegelschnecke 135 rotierend eingreift. Die Kegel
schnecke 135 verdichtet das zu brikettierende Material
und preßt es über einen Schneckenauslaß 137 in ein daran
anschließendes, einen Preßkanal bildendes Matrizenrohr
139, an dessen Ausgang 141 die Preßlinge bzw. Briketts
abgebrochen werden. Im Unterschied zu der bekannten
Preßvorrichtung sind zumindest im Bereich des Übergangs
des Kegelraums 133 in das Matrizenrohr 139, zweckmäßiger
weise jedoch auch entlang des Matrizenrohrs 139, Heizmit
telkanäle 143 vorgesehen, die über die Leitungen 25 (Fig. 1)
an den Wärmetauscher 23 der Erntemaschine angeschlos
sen sind und im Bereich des Übergangs 137 und gegebenen
falls des Matrizenrohrs 139 auf eine Temperatur von
wenigstens 100°C, vorzugsweise über 150°C, erwärmen.
Es versteht sich, daß bei den vorstehend erläuterten
Ausführungsbeispielen der Pelletiervorrichtungen und der
Preßvorrichtung andere Wärmequellen als die Abwärme der
Brennkraftmaschine einer Erntemaschine eingesetzt werden
können. Darüber hinaus ist hervorzuheben, daß die mecha
nische Konstruktion der Pelletiervorrichtungen der Fig. 2
bis 6 im Einzelfall auch ohne Heizeinrichtungen zur
Erwärmung der Preßkanäle eingesetzt werden kann.
Claims (34)
1. Preßvorrichtung zum Verdichten von pflanzlichem Gut,
insbesondere Halmgut, zu schüttfähigen Preßlingen,
insbesondere Pellets, umfassend:
zwei Preßorgane (33; 83; 133, 135, 139), von denen
zumindest eines wenigstens einen Preßkanal (51; 105;
139) bildet und das jeweils andere das zu verdichtende
Gut in den Preßkanal (51; 105; 139) hineindrückt,
insbesondere zwei Preßorgane in Form von zwei aufein
ander abwälzbaren Pelletierkörpern (33; 83), von denen
wenigstens einer eine Vielzahl nebeneinander angeord
neter Preßkanäle (51; 105) aufweist, über deren Mün
dungen hinweg der jeweils andere Pelletierkörper (33;
83) sich abwälzt,
dadurch gekennzeichnet, daß
eine Heizeinrichtung (23, 57, 65; 127, 131; 143) zur
Erwärmung des den Preßkanal (139) bzw. die Preßkanäle
(51; 105) enthaltenden Preßorgans vorgesehen ist.
2. Preßvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß die Heizeinrichtung (23, 57, 65; 127, 131;
143) das Preßorgan auf wenigstens 100°C, vorzugsweise
auf mehr als 150°C erwärmt.
3. Preßvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Heizeinrichtung an dem Preßorgan
angeordnete Heizmittel (57; 127) umfaßt.
4. Preßvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeich
net, daß die Heizmittel als Wärmemittelkanäle (57,
127) ausgebildet sind, an die ein außerhalb des Preß
organs angeordneter Wärmeerzeuger (23) über einen
Wärmemittelkreislauf angeschlossen ist.
5. Preßvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeich
net, daß das Preßorgan (33; 83) drehbar gelagert und
die Wärmemittelkanäle (57; 127) über eine Flüssig
keitsdrehkupplung (59; 129) an den Wärmeerzeuger (23)
angeschlossen sind.
6. Preßvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Heizmittel (57; 127)
zwischen den Preßkanälen (51; 105) angeordnet sind.
7. Preßvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeich
net, daß die Preßkanäle (51) als langgestreckte, quer
zur Längsrichtung nebeneinanderliegende, durch Stege
(39) voneinander getrennte Schlitze des Preßorgans
(33) ausgebildet sind und daß die Heizmittel (57) in
den Stegen angeordnet sind.
8. Preßvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß bei als Pelletierkörper
(33; 83) ausgebildeten Preßorganen die Pelletierkörper
(33; 83) in einem die Pelletierkörper (33; 83) im
wesentlichen bis auf einen Zuführweg für das zu pelle
tierende Gut und einen Abführweg für die Pellets
gemeinsam umschließenden Gehäuse (27; 81) angeordnet
sind und daß die Heizeinrichtung an dem Gehäuse (27;
81) angeordnete Heizmittel (65; 131) umfaßt.
9. Preßvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Heizeinrichtung Heiz
mittel (65; 131; 143) umfaßt, die zumindest zum Teil
im Bereich eines das zu verdichtende Gut dem Preßkanal
(139) bzw. den Preßkanälen (51; 105) zuführenden
Zuführwegs angeordnet sind.
10. Preßvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Heizeinrichtung
Wärmetauschmittel (23) zur Übertragung der Abwärme
einer Brennkraftmaschine (5) , insbesondere einer die
Preßorgane (33; 83; 133, 135, 139) für die Verdich
tungsbewegung antreibenden Brennkraftmaschine (5) auf
das den Preßkanal (139) bzw. die Preßkanäle (51; 105)
enthaltende Preßorgan umfaßt.
11. Preßvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Heizeinrichtung an einen Kühlkreis
lauf der Brennkraftmaschine (5) angeschlossen ist.
12. Preßvorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Preßorgane (33; 83; 133, 135,
139), die Brennkraftmaschine (5) und die Heizeinrich
tung (23) zu einer als solche transportierbaren,
insbesondere fahrbaren Baueinheit vereinigt sind.
13. Preßvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Baueinheit Bestandteil einer fahr
baren, insbesondere selbstfahrenden, ein Mähwerkzeug
(7) umfassenden Erntemaschine ist.
14. Pelletiervorrichtung, insbesondere zum Herstellen von
Pellets aus pflanzlichem Gut, umfassend
zwei aufeinander abwälzbare Pelletierwalzen in Form
achsparallel angeordneter Hohlwalzen (33; 83), deren
im wesentlichen zylindrische, je einen Hohlraum (41;
125) umschließende Umfangswände (89) in gleichen
Abständen voneinander angeordnete, mit dem Hohlraum
(41; 125) verbundene Matrizen (51; 105) und zwischen
den Matrizen (51; 105) angeordnete Stempel (39; 107)
aufweisen, die bei der Abwälzbewegung in Matrizen
(51; 105) der jeweils anderen Hohlwalze (33; 83)
eingreifen, insbesondere nach einem der Ansprüche 1
bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß
jede Matrize der beiden Hohlwalzen (33; 83) einen
eigenen, in den Hohlraum (41; 125) führenden Preßka
nal (51; 105) bildet und jeder der zwischen jeweils
zwei benachbarten Matrizen der Hohlwalzen (33; 83)
angeordneten Stempel (39; 107) bei der Abwälzbewegung
direkt in einen der durch die Matrizen der anderen
Hohlwalze (33; 83) gebildeten Preßkanäle (51; 105)
eingreift.
15. Pelletiervorrichtung nach Anspruch 14, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Matrizen (105) und Stempel
(107) mit Abstand voneinander in einem Raster ange
ordnet sind, in welchem die Stempel (107) zwischen
vier Matrizen (105) und die Matrizen (105) zwischen
vier Stempeln (107) gelegen sind.
16. Pelletiervorrichtung nach Anspruch 15, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Matrizen (105) und Stempel
(107) an den Eckpunkten gleichseitiger Dreiecke
angeordnet sind.
17. Pelletiervorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, da
durch gekennzeichnet, daß die Matrizen (105) einer
seits und die Stempel (107) andererseits in Umfangs
richtung der Hohlwalzen (83) in Reihen angeordnet
sind, die entweder nur Matrizen (105) oder nur Stem
pel (107) enthalten.
18. Pelletiervorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis
17, dadurch gekennzeichnet, daß die Matrizen (105)
und Stempel (107) Kreisquerschnitt oder Sechseckquer
schnitt oder Rechteckquerschnitt haben.
19. Pelletiervorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis
18, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Preßkanäle
(51) zum Hohlraum (41) hin stufenlos verjüngen.
20. Pelletiervorrichtung nach Anspruch 15, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Matrizen und Stempel in Achs
richtung der Hohlwalzen (33) langgestreckten Recht
eckquerschnitt haben und die Stempel durch radiale
Stege (39) gebildet sind, die zugleich in Umfangs
richtung der Hohlwalze benachbarte Preßkanäle (51)
begrenzen.
21. Pelletiervorrichtung nach Anspruch 20, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Preßkanäle (51) Keilform haben
und sich zur Drehachse der Hohlwalze (33) hin verjün
gen.
22. Pelletiervorrichtung nach Anspruch 20 oder 21, da
durch gekennzeichnet, daß jede Hohlwalze (33) axial
beiderseits ihrer Stege (39) zwei in axialem Abstand
angeordnete Stirnträger (43, 49) umfaßt, an welchen
die Stege (39) lösbar befestigt sind.
23. Pelletiervorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis
22, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Hohlwalze (33)
wenigstens eine achsparallele Nachpreßwalze (67, 69)
zugeordnet ist, von deren Umfang mit den Matrizen
(51) der zugeordneten Hohlwalze (33) kämmende Stempel
(71) abstehen.
24. Pelletiervorrichtung nach Anspruch 23, dadurch ge
kennzeichnet, daß jeder Hohlwalze (33) mehrere Nach
preßwalzen (67, 69) zugeordnet sind, die in einem
solchen Achsabstand von der Hohlwalze (33) angeordnet
oder eine solche Stempelhöhe haben, daß die Eindring
tiefe mit der die Stempel (71) in die Matrizen (51)
eindringen, in Drehrichtung der Hohlwalze (33) von
Nachpreßwalze (67) zu Nachpreßwalze (69) zunimmt.
25. Pelletiervorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis
24, dadurch gekennzeichnet, daß die axiale Tiefe des
Hohlraums (41) kleiner ist als dessen Radius.
26. Pelletiervorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis
25, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlwalze (33) an
ihrem einen Stirnende eine den Hohlraum (41)
schließende Stirnwand (43) und an ihrem anderen
Stirnende eine Pellet-Abgabeöffnung (47) aufweist und
daß von der Stirnwand (43) ein zur Abgabeöffnung (47)
hin sich verjüngender Brechkegel (53) absteht.
27. Pelletiervorrichtung nach Anspruch 26, dadurch ge
kennzeichnet, daß von der Umfangswand Pellet-Leitble
che (55) radial zum Brechkegel (53) hin abstehen.
28. Pelletiervorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis
25, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlwalze (83) an
ihrem einen Stirnende eine den Hohlraum (125)
schließende Stirnwand (91) und an ihrem anderen
Stirnende eine Pellet-Abgabeöffnung aufweist und daß
durch die Abgabeöffnung eine Förderschnecke (123) in
den Hohlraum hineinragt.
29. Pelletiervorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis
28, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlwalzen (33;
83) in einem bis auf einen zwischen die Umfangswände
der Hohlwalzen (33; 83) führenden Zuführweg (61; 101)
für das zu pelletierende Gut und einem von den Hohl
räumen (41; 125) der Hohlwalzen (33; 83) ausgehenden
Abführweg (47; 93) für die Pellets die Hohlwalzen
(33; 83) gemeinsam umschließenden Gehäuse (27; 81)
angeordnet sind.
30. Pelletiervorrichtung nach Anspruch 29, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Stempel (107) gesehen in Um
fangsrichtung in Reihen angeordnet sind und axial
zwischen benachbarten Stempelreihen gehäusefeste
Abstreifer (119) eingreifen.
31. Pelletiervorrichtung nach Anspruch 29 oder 30, da
durch gekennzeichnet, daß der Achsabstand der Hohl
walzen (33) justierbar ist.
32. Pelletiervorrichtung nach Anspruch 31, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Gehäuse (27) quer zur Verbin
dungsebene der Drehachsen der Hohlwalzen (33) in zwei
quer zu den Drehachsen relativ zueinander bewegbare
Gehäusehälften (75) geteilt ist, und die Hohlwalzen
(33) an je einer der Gehäusehälften (75) drehbar
gelagert sind.
33. Pelletiervorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis
32, dadurch gekennzeichnet, daß in einem das zu
pelletierende Gut zwischen die Umfangswände der
Hohlwalzen (33; 83) führenden Zuführweg (61; 101)
eine in ihrer Förderleistung steuerbare, insbesondere
abhängig von der Antriebsleistung der Hohlwalzen (33;
83) regelbare Materialzuführeinrichtung (17; 103)
angeordnet ist.
34. Pelletiervorrichtung nach Anspruch 33, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Materialzuführeinrichtung
drehzahlsteuerbare Dosierwalzen (103) oder einen in
seiner Förderleistung steuerbaren, insbesondere
drehzahlsteuerbaren Schneckenförderer (17) umfaßt.
Priority Applications (11)
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