DE4209203A1 - Spinn-/spulmaschinenkombination mit einer vorrichtung zum ueberwachen des ordnungsgemaessen arbeitens der einzelnen spinnstellen - Google Patents
Spinn-/spulmaschinenkombination mit einer vorrichtung zum ueberwachen des ordnungsgemaessen arbeitens der einzelnen spinnstellenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Spinn-/Spulmaschinenkombination mit
den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruches 1.
Es ist bekannt, an zum Beispiel Offenend-Spinnmaschinen, auf
denen unmittelbar Kreuzspulen hergestellt werden, mittels eines
elektronischen Fadenreinigers die Fadenqualität ständig zu
überwachen, um bei charakteristischen Abweichungen Einfluß auf
den Spinnprozeß nehmen zu können. Hierzu gehört unter anderem
auch, wie zum Beispiel in der DE-OS 27 50 152 beschrieben, das
Zerlegen des vom elektronischen Fadenreiniger gelieferten
Signals in rein stochastische und periodische Anteile. Diese
periodischen Anteile werden dabei mittels Autokorrelation, zum
Beispiel durch Fourier-Analyse ermittelt. Aus der Periodizität,
dem sogenannten Moiree-Effekt, können Rückschlüsse auf die
Quelle der Störung gezogen werden. Zum Beispiel sind im Abstand
des Rotorumfanges wiederkehrende Ungleichmäßigkeiten ein
deutliches Anzeichen für die Verschmutzung des Rotors.
An Ringspinnmaschinen werden jeweils nur die Fadenbrüche an den
einzelnen Spinnspindeln gezählt, da die Fertigstellung des
Fadens erst unmittelbar beim Aufwickeln desselben auf den Kops
erfolgt und an dieser Stelle eine weitergehende Fadenkontrolle
nicht möglich ist.
Durch die gattungsbildende CH-PS 4 10 718 ist es bekannt, die
direkt von der Ringspinnmaschine einer Spulmaschine zugeführten
Kopse mit einer Information über die Ringspinnspindel, die sie
hergestellt hat, zu versehen. Beim Abspulen des Kopses in der
Spulstelle werden die Spannungsbrüche des Fadens gezählt und
bei Überschreitung eines vorgebbaren Grenzwertes diese Kopse
ausgeworfen und einer Leseeinrichtung zugeführt. Durch das
Zählen der Spannungsbrüche kann festgestellt werden, welche
Spinnstelle ein grob fehlerhaftes Garn erzeugt und schnellstens
eine Fehlerbehebung erfordert. Damit werden nur Spinnstellen
erkannt, die bereits deutlich fehlerhaftes Garn herstellen.
Aufgabe der Erfindung ist, ohne erheblichen Aufwand die
Überwachung der einzelnen Spinnstellen zu verbessern.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des
Anspruches 1 gelöst.
Moderne Spulmaschinen weisen an jeder Spulstelle einen
elektronischen Fadenreiniger auf, um eine Überwachung des
laufenden Fadens insbesondere bezüglich Dickstellen,
Dünnstellen oder Doppelfäden sowie Fadenunterbrechungen durch
sogenannte Spannungsbrüche durchzuführen. Damit soll erreicht
werden, daß Qualitätsmängel des Fadens ausgereinigt werden, um
letztlich eine Kreuzspule zu erzeugen, die aus einem Faden
gleichbleibender Qualität besteht.
Das Abspeichern der genannten sowie gegebenenfalls weiterer
Fadencharakteristika je Ringspinnstelle in dafür vorgesehenen
Speicherkanälen ergibt die Möglichkeit, detaillierte
Informationen über das ordnungsgemäße Arbeiten der
Ringspinnstellen zu erhalten. Diese Informationen schließen
jeweils mehrere Fadencharakteristika ein die jeweils auf
definierbare Fehlerquellen an der jeweiligen Spinnstelle
hindeuten. Vor allem aber ist es möglich, eine ständige
Überwachung der Spinnstellen vorzunehmen, wobei sich die
ermittelten Werte in den Speicherkanälen kumulieren lassen und
für wählbare Zeiträume abgefragt werden können. Dadurch lassen
sich auch Tendenzen in der Änderung einzelner
Fadencharakteristika pro Spinnstelle feststellen. Dafür sind
entsprechende Anzeigen in dem zugeordneten Anzeigegerät
abrufbar. Diese detaillierten Aussagen lassen sich unmittelbar
dazu verwerten, Wartungsarbeiten an einzelnen Spinnstellen der
Ringspinnmaschine vorbeugend durchzuführen. Zum einen lassen
sich dadurch an der Ringspinnstelle größere Schäden vermeiden,
zum anderen kann die letztendlich insgesamt erzielte
Fadenqualität deutlich verbessert werden. Die Auswertung
mehrerer Fadencharakteristika gestattet auch eine zielsicherere
Fehlersuche an der Ringspinnspindel.
Die Erfindung ist durch die Merkmale der Ansprüche 2 bis 12
vorteilhaft weitergebildet.
Der an jeder Spulstelle vorhandene Spulstellenrechner läßt sich
ohne weiteres zum Speichern und anschließendem Weiterleiten der
die Fadencharakteristika jedes Kopses enthaltenden
Reinigersignale verwenden. Dabei ist es auch möglich, eine
statistische Auswertung der Reinigersignale dergestalt
durchzuführen, daß mit Hilfe der Autokorrelation eine Zerlegung
in periodische und rein stochastische Schwankungen der
Fadenfeinheit erfolgt. Periodische Signale deuten zum Beispiel
auf Streckwerksfehler hin, wobei die Periodenlänge weiteren
Aufschluß geben kann. Ein weiteres Fadencharakteristikum,
welches über die Reinigerdaten ermittelt werden kann, ist der
Variationskoeffizient CV. Dieser läßt beispielsweise
Rückschlüsse auf Vorgarnfehler in Form von Mischungsänderungen
oder Auftreten von Honigtau vermuten. Weitere Einzelheiten
bezüglich der ermittelten Fadencharakteristika und der
Zuordnung von Mängeln in den Ringspinnspindeln werden weiter
unten im Ausführungsbeispiel noch beschrieben.
Eine Variante der Zuordnung der Ringspinnspindel zu den in der
Spulstelle ermittelten Fadencharakteristika besteht darin, in
jeder Spulstelle eine Leseeinrichtung anzuordnen, die die auf
dem dem Kops zugeordneten Informationsträger gespeicherten
Informationen über die Ringspinnspindel, die den Kops erzeugt
hat, liest. Diese gelesene Information wird vorteilhaft zu
Beginn des Umspulprozesses dem Spulstellenrechner zugeführt,
der die Verknüpfung mit den beim Umspulen entstehenden
Reinigersignalen vornimmt. Die kombinierte Information gelangt
über einen Datenbus in einen zentralen Speicher, der
vorteilhaft in den in einer Spulmaschine ohnehin vorhandenen
zentralen Rechner integriert ist.
Eine weitere Variante besteht darin, in den Spulstellen
Schreibeinrichtungen anzuordnen, die zusätzlich zur Information
über die Ringspinnstelle, die den Kops erzeugt hat, die vom
Reiniger erzeugten und im Spulstellenrechner gespeicherten
Fadencharakteristika in den dem Kops zugeordneten
Informationsträger zusätzlich einschreiben. Eine an der
Hülsenrückführstrecke angeordnete Leseeinrichtung kann dann die
kombinierten Informationen über Ringspinnstellen und
Reinigerdaten lesen und direkt dem zentralen Speicher zuführen.
Die Anordnung der Leseeinrichtung in der Nähe eines die
rückgeführten Hülsen nach Fadenresten abtastenden Sensors
gestattet es, eine Informationsverknüpfung dergestalt
vorzunehmen, daß im Speicher vermerkt wird, wenn der gleiche
Kops nochmals die Leseeinrichtung passieren wird. Dadurch kann
zum Beispiel ein Abspeichern der Daten des nur zum Teil
abgespulten Kopses unterbunden werden. Die beim Abspulen des
verbliebenen Fadenrestes ermittelten Fadencharakteristika
werden dann zusätzlich im Informationsträger abgespeichert.
Diese Daten werden dann auf einmal in den der Ringspinnspindel
zugeordneten Speicherkanal eingegeben.
Vom Terminal, dessen Bestandteil die Anzeigeeinrichtung ist,
kann ein beliebiger Abruf von Gruppen von Spinnstellen mit den
zugehörigen Fadencharakteristika erfolgen. Diese sind dann
vorteilhaft in Form eines Säulendiagrammes in unterschiedlichen
Farben dargestellt. Durch die Farbunterschiede läßt sich eine
getrennte Auswertung der einzelnen Fadencharakteristika ohne
weiteres vornehmen. Hinzu kommt, daß auch Schlußfolgerungen aus
ähnlichem Verhalten benachbarter Spinnstellen gezogen werden
können. Hieraus lassen sich zum Beispiel Rückschlüsse auf einen
bestimmten Fehler ziehen, wenn zum Beispiel zwei Streckwerke
einen gemeinsamen Streckwerksarm haben. Eine andere Möglichkeit
besteht darin, daß benachbarte Flyerspulen an
Ringspinnmaschinen, bei denen die Flyerspulen blockweise
gedofft werden, ähnliche Qualitätsmängel aufweisen. Ebenso kann
an einer Spinnstelle ein Doppelfaden entstehen, während an der
benachbarten Spinnstelle kein Faden erzeugt wird.
Besonders vorteilhaft läßt sich vorliegende Erfindung
realisieren, wenn die Kopse innerhalb eines geschlossenen
Transportsystemes der Spulmaschine auf unabhängigen Caddy′s
zirkulieren. Informationsträger lassen sich an den Caddy′s
relativ problemlos anbringen und durch eine zentrale Anordnung
einer Antenne in beliebigen Winkelstellungen der Caddy′s
kontaktlos lesen. An einer Übergabestelle der Kopse von der
Ringspinnmaschine an die im Spulmaschinenkreislauf
zirkulierenden Caddy′s ist eine Zähleinrichtung angeordnet, die
in der Reihenfolge der Anlieferung der Kopse die entsprechende
Spinnstellennummer an den Informationsträger der Caddy′s mit
Hilfe einer Schreibeinrichtung weitergibt.
Der als Langzeitspeicher eingerichtete zentrale Speicher
gestattet die Beobachtung der Arbeitsweise der
Ringspinnspindeln über lange Zeiträume. Nach Instandsetzen
einer als mangelhaft arbeitend erkannten Ringspinnspindel kann
dieser Speicherkanal gelöscht werden, um anschließend eine
ausschließlich auf den dann erzielten Laufeigenschaften
basierende Aussage zu erhalten.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert. In den zugehörigen Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer
Spinnspulmaschinenkombination mit den zur Realisierung
der Erfindung erforderlichen Bauteilen,
Fig. 2 eine Variante zur in Fig. 1 dargestellten Lösung,
Fig. 3 ein in der Anzeigeeinrichtung durch das Terminal
aufgerufenes Bild von vier Fadencharakteristika einer
Gruppe von Spinnspindeln in Form eines Säulendiagrammes
und
Fig. 4 eine Variante einer Darstellung einer
Spinnstellenstatistik mit nur einem
Fadencharakteristikum.
Wie in der schematischen Darstellung nach Fig. 1 erkennbar ist,
werden von einer Ringspinnmaschine 1, von der nur das Kopfende
dargestellt ist, auf Caddy′s 5 Kopse 3 einer Austauschstrecke
29 zugeführt. Auf diese Austauschstrecke 29, die den Caddy′s 5
der Ringspinnmaschine 1 und Caddy′s 6 des
Spulmaschinenkreislaufes gemeinsam ist, werden die Kopse 3 und
Hülsen 4 auf die Caddy′s des jeweils anderen Kreislaufes
umgesetzt. Am Ende der Austauschstrecke 29 gelangen die Caddy′s
5 des Ringspinnmaschinenkreislaufes mit den Hülsen 4 wieder zur
Ringspinnmaschine 1. Die Caddy′s 6 des Spulmaschinenkreislaufes
gelangen mit den abgespulten Hülsen 4 ebenfalls zur
Austauschstrecke 29 und verlassen diese, besetzt mit den frischen
Kopsen 3 der Ringspinnmaschine 1, wieder. Da eine derartige
Austauschstrecke mit allen für die Durchführung des Austausches
erforderlichen Aggregaten bereits in der deutschen
Patentanmeldung P 40 34 824.5 beschrieben ist, kann an dieser
Stelle auf eine Beschreibung im einzelnen verzichtet werden.
Stromab zur Austauschstrecke 29 am Spulmaschinenkreislauf ist
eine Zähleinrichtung 28 angeordnet, die einen nicht
dargestellten Sensor, zum Beispiel in Form einer Lichtschranke,
besitzt, der den Vorbeigang der auf den Caddy′s 6 stehenden
Kopse 3 feststellt und die Zähleinrichtung 28 weiterschaltet.
Da die Kopse 3 den Sensor der Zähleinrichtung in der gleichen
Reihenfolge passieren, wie sie gedofft worden sind, entspricht
das Zählergebnis der jeweiligen Ringspinnspindelnummer.
Selbstverständlich ist es erforderlich, nach vollständiger
Übergabe der Kopse 3 von der Ringspinnmaschine 1 an die
Spulmaschine 2 die Zähleinrichtung auf Null zurückzustellen um
anschließend nach dem Doffen erneut mit eins beginnend die
Übereinstimmung zwischen Zählergebnis und Nummer der
Ringspinnspindel beizubehalten.
Die Zähleinrichtung ist mit einer Schreibeinrichtung 27
gekoppelt, die das der Nummer der Ringspinnspindel
entsprechende Zählergebnis in den zugehörigen Caddy 6
einschreibt. Gleichzeitig ist die Schreibeinrichtung dafür
vorgesehen, die im Caddy 6, bezogen auf den vorher
transportierten Kops 3, enthaltenen Informationen zu löschen.
Der Caddy 6 verläßt demzufolge die Schreibstation
ausschließlich mit der Information über die Nummer der
Ringspinnspindel, die den neu aufgesetzten Kops 3 erzeugt hat.
Der Weitertransport der Caddy′s 6 mit Kopsen 3 erfolgt über
eine Zuführstrecke 7 und Abzweigstrecken 8 und 9 zu einer
Verteilstrecke 16. Am Beginn der Abzweigstrecke 8 ist eine
gesteuerte Weiche 14 angeordnet, die dafür sorgt, daß die
Caddy′s 6 mit Kopsen 3 gleichmäßig auf die beiden
Abzweigstrecken 8 und 9 verteilt werden.
An den Abzweigstrecken 8 und 9 sind Kopsvorbereitungsaggregate
12 und 13 angeordnet. Auch hierauf braucht nicht näher
eingegangen zu werden, da es seit langem bekannt ist, Kopse in
mehreren Stufen durch hintereinander angeordnete Aggregate
vorzubereiten (siehe zum Beispiel DE 39 19 526 A1).
Die im Anschluß an die Abzweigstrecken 8 und 9 angeordnete
Verteilstrecke 16 besitzt ein abwechselnd in beiden Richtungen
angetriebenes Transportband, wodurch die Caddy′s 6 mit den
Kopsen 3 so auf die einzelnen Spulstellen der Spulmaschine 2
verteilt werden, daß Reservepositionen von
Quertransportstrecken 17 ständig aufgefüllt werden. Dieses
Verteilprinzip ist zum Beispiel in der DE 38 43 554 A1
beschrieben.
Die Quertransportstrecken 17 führen von der Verteilstrecke 16
durch Abspulstellen 18 hindurch zu einer allen Spulstellen
gemeinsamen Hülsenrückführstrecke 11. An dieser Stelle wird
darauf hingewiesen, daß aus Übersichtsgründen nur einzelne
Caddy′s 6 dargestellt sind, während insbesondere zwischen der
Verteilstrecke 16 und den Abspulstellungen 18 auf den
Quertransportstrecken 17 immer zwei oder drei Caddy′s 6 mit
Kopsen 3 in Wartestellung stehen.
Sind die Kopse 3 abgespult, verlassen die Caddy′s 6 mit ihren
Hülsen 4 die jeweilige Abspulstellung 18 und werden über die
Hülsenrückführstrecke 11 wieder der Austauschstrecke 29
zugeführt. Zusätzliche Transportwege für nicht vollständig
abgespulte Hülsen werden im Zusammenhang mit dem zweiten
Beispiel erläutert.
In jeder Spulstelle ist im Bereich der Abspulstellung 18 eine
Leseeinrichtung 19 angeordnet, die die im Informationsträger
des Caddy′s 6 in der Schreibeinrichtung 27 eingeschriebene
Ringspinnstellennummer liest und an einen Spulstellenrechner 21
der Spulstelle weitergibt. Entsprechende Leitungsverbindungen
sind hier aus Übersichtsgründen nur angedeutet. In jeder
Spulstelle ist ein elektronischer Fadenreiniger 20 angeordnet,
der während des Umspulens des Kopses 3 auf eine nicht
dargestellte Kreuzspule den ihn durchlaufenden Faden prüft.
Dieser elektronische Fadenreiniger erkennt Abweichungen der
Dicke des Fadens und definiert Dünn- und Dickstellen. Durch die
Verbindung des elektronischen Fadenreinigers 20 mit dem
Spulstellenrechner 21 ist eine Auswertung der Signale des
Fadenreinigers 20 möglich. Insbesondere können ein Fadenbruch,
eine Dünnstelle, lange oder kurze Dickstellen und Doppelfäden
unmittelbar festgestellt werden. Darüber hinaus ist der
Variantionskoeffizient der Fadendickeschwankungen bestimmbar.
Außerdem ist es möglich, mit Hilfe der Autokorrelation das
Reinigersignal in periodische Schwankungen und rein
stochastische Schwankungen zu zerlegen.
Alle diese Informationen können vorübergehend bis zum
vollständigen Abspulen des Kopses 3 im Spulstellenrechner 21
gespeichert werden und am Ende des Abspulvorganges zusammen mit
der von der Leseeinrichtung 19 gelesenen Nummer der
Ringspinnspindel über einen Datenbus 22, an den alle
Spulstellenrechner 21 angeschlossen sind, an einen zentralen
Speicher 23 weitergegeben werden. Der zentrale Speicher 23
beinhaltet die Speicherkanäle für die einzelnen
Ringspinnspindeln sowie eine Speicherverwaltungs- und
Auswerteeinrichtung. Er ist bei diesem Beispiel in den ohnehin
an der Spulmaschine 2 vorgesehenen zentralen Rechner
integriert. Das ermöglicht zusätzlich die Verwendung eines
kombinierten Software-Pakets.
Über eine Verbindungsleitung 23′ besteht zwischen dem zentralen
Speicher 23 und einem Terminal 26 eine bidirektionale
Verbindung. Am Terminal können von einer Bedienungsperson die
jeweils geforderten, zusammengestellten Werte abgerufen und im
Anzeigegerät 25, welches Bestandteil des Terminals 26 ist,
angezeigt werden. Hierauf wird weiter unten im Zusammenhang mit
den Zeichnungsfiguren 3 und 4 noch näher eingegangen.
Bei der in Fig. 2 dargestellten Variante der Erfindung ist im
wesentlichen die gleiche Spinn-/Spulmaschinenkombination
dargestellt. Deshalb soll nachfolgend lediglich auf die
Unterschiede zu der bereits erläuterten Variante eingegangen
werden.
Die Zuführung der Caddy′s 6 mit Kopsen 3 zu den Spulstellen der
Spulmaschine 2 erfolgt ebenfalls wieder über die
Abzweigstrecken 8 und 9, wobei jedoch am Eingang der
Abzweigstrecke 9 eine zusätzliche Weiche 15 angeordnet ist, die
erforderlich ist, weil die Zuführstrecke 7 hinter der
Abzweigstrecke 9 weitergeführt ist und in eine
Umleitungsstrecke 10 übergeht. Diese Umleitungsstrecke 10 kann
vorgesehen sein, wenn der Abzweigstrecke 9, zum Beispiel wegen
Überfüllung, keine Caddy′s 6 mehr zugeführt werden können. Dazu
ist es möglich, die Abzweigstrecke 9 durch einen hier nicht
dargestellten Sensor hinsichtlich ihres Füllzustandes zu
überwachen und in Abhängigkeit davon die Weiche 15 zu steuern.
Die auf der Zuführstrecke 7 in die Umleitungsstrecke 10
weitergeleiteten Caddy′s 6 gelangen auf die gemeinsame
Hülsenrückführstrecke 11 und passieren einen Kopstaster 36, der
dann feststellt, daß der Caddy 6 noch einen vollständigen Kops
3 trägt. Er schaltet eine Weiche 35, die zum Beispiel aus einem
schaltbaren Elektromagneten bestehen kann, der auf einen die
Grundplatte des Caddy′s 6 umgebenden Ring aus ferromagnetischem
Material wirkt.
Der Caddy 6 wird über eine Transportstrecke 39 der
Zuführstrecke 7 erneut zugeführt. Die Daten auf dem
Informationsträger 6 bleiben dadurch unverändert erhalten.
In den Spulstellen im Bereich der Abspulstellung 18 sind hier
Schreibeinrichtungen 31 angeordnet. Die Reinigersignale der
Fadenreiniger 20 werden an Spulstellenrechner 32 weitergegeben
und in diesen gespeichert. Nach dem Ablauf des Kopses 3 werden
die während des Abspulens dieses Kopses gespeicherten
Fadencharakteristika durch die Schreibeinrichtung 31, die zu
diesem Zweck mit dem jeweiligen Spulstellenrechner 32 verbunden
ist, in den Informationsträger des Caddy′s 6 zusätzlich
eingeschrieben, der dann diese Daten gemeinsam mit der
Spinnstellennummer enthält.
Nach dem Austragen des Caddy′s 6 mit Leerhülse 4 gelangt dieser
auf der gemeinsamen Hülsenrückführbahn 11 an eine
Leseeinrichtung 33, die diese genannten kombinierten
Informationen liest und über eine Datenleitung 33′ an eine
zentrale Steuerverwaltungs- und -auswerteeinrichtung 30
weitergibt.
Diese Leseeinrichtung 33 ist vorteilhaft bei dem bereits
erwähnten Kopstaster 36 angeordnet, an dem die Caddy′s 6 für
den Abtastvorgang nach Fadenresten ohnehin angehalten werden
müssen. Dadurch steht der Leseeinrichtung 33 eine ausreichende
Zeit zum Lesen der Daten des Informationsträgers zur Verfügung.
Stellt jedoch der Kopstaster 36 eine größere Restfadenmenge
fest, die ein erneutes Zuführen des Restkopses zur Spulmaschine
rechtfertigt, ist es vorteilhaft, wenn das Speichern der im
Informationsträger des Caddy′s 6 enthaltenen Informationen in
diesem Falle blockiert wird. Dieser Caddy 6, der dann einer in
der Regel anderen Spulstelle zugeführt wird, erhält in dieser
anderen Spulstelle erneut Reinigerdaten, die die bisher
enthaltenen Daten ergänzen. Trifft anschließend dieser Caddy 6
erneut an der Leseeinrichtung 33 ein und enthält die Hülse 4
keinen wiederverwertbaren Bewicklungsrest mehr, wird das Lesen
dieser Informationen nicht mehr blockiert. Damit wird in den
vorgesehen Speicherkanal die kombinierte Information von
Ringspinnspindel, die den Kops hergestellt hat, und
Reinigerdaten aus beiden Umspulprozessen eingespeichert.
Der Kopstaster 36 besitzt neben der Verbindung zur Weiche 35
und zur zentralen Speicherverwaltungs- und -auswerteeinrichtung
noch eine Verbindung zu einer Weiche 37 und einer Weiche 38.
Hat der Kopstaster 36 eine Hülse 4 erkannt, die nur noch einen
sehr geringen Bewicklungsrest trägt, werden die Weichen 35 und
37 aktiviert, so daß dieser Caddy 6 auf die Zweigstrecke 40
umgeleitet wird, an der eine Hülsenreinigungseinrichtung 41
angeordnet ist. Gleichzeitig wird auch in diesem Falle die
Weitergabe der von der Leseeinrichtung 33 gelesenen Daten
blockiert. Das ist deshalb erforderlich, weil der Caddy 6 nach
dem Durchlaufen der Hülsenreinigungseinrichtung 41 mit der dann
gereinigten Hülse 4 an einer Einmündung 42 erneut auf die
Hülsenrückführstrecke 11 gelangt und der Leseeinrichtung 33
zugestellt wird. Erst dann wird die beim Reinigen der Hülse
nicht verlorengegangene im Informationsträger des Caddy′s
enthaltene Information gelesen und in den entsprechenden
Speicherkanal weitergegeben. Die zentrale Speicherverwaltungs-
und -auswerteeinrichtung 30 kann darüber hinaus eine Schaltung
besitzen, die registriert, wie oft bei einem Caddy mit der
gleichen gespeicherten Spinnstellennummer in relativ kurzen
Zeitabständen die Weitergabe der Daten gesperrt wird. Wird ein
einstellbarer Grenzwert, zum Beispiel 3, überschritten, wird
vom Kopstaster 36, der ja noch einen Bewicklungsrest erkannt
hat, die Weiche 35 betätigt und von der zentralen
Speicherverwaltungs- und -auswerteeinrichtung 30 die Weiche 38.
Dadurch wird dieser Caddy 6 auf eine Staustrecke 43 umgeleitet,
wo von der Bedienungsperson eine entsprechende Wartung
durchgeführt werden kann.
Der Vollständigkeit halber wird noch darauf hingewiesen, daß an
der Transportstrecke 39 vor einer Einmündung 45 in die
Zuführstrecke 7 eine weitere Vorbereitungseinrichtung 44
angeordnet ist, die eine besonders intensive Vorbereitung,
vorzugsweise am Kopskegel, vornimmt. Das ist aus dem Grunde
sinnvoll, da der Spulmaschine erneut zuzuführende Restkopse nur
dann ausgeworfen wurden, wenn in der Spulstelle der Fadenanfang
nicht mehr zuführbar war.
Die Fig. 3 enthält eine Anzeige von sechzig Ringspinnspindeln
mit jeweils vier Fadencharakteristika. Bei diesem Beispiel
handelt es sich um die Anzeige der Fadenbrüche 47, lange
Dickstellen 48, kurze Dickstellen 49 und Dünnstellen 50. Die
jeweils säulenförmig dargestellten Fadencharakteristika sind
dabei jeweils in einem solchen Maßstab dargestellt, daß sich
eine sinnvolle Anzeige in bezug auf die Größe des Anzeigefeldes
ergibt. Am Rande des Anzeigefeldes können, wenn erforderlich,
entsprechende Skaleneinteilungen eingeblendet werden, aus
denen sich die einzelnen Fadencharakteristika auch unmittelbar
quantitativ auswerten lassen.
Die Speicherverwaltungs- und -auswerteeinrichtung gestattet
eine vorzugsweise gruppenweise Abfrage der Ringspinnspindeln,
die Auswahl der gewünschten Fadencharakteristika und die
Auswahl der jeweiligen Auswertungszeiträume. Dabei wird
üblicherweise eine kumulative Speicherung je Ringspinnspindel
vorgenommen. Allerdings enthält jeder Speicherkanal auch
Zuordnungen zeitlich, bezogen auf die Anzahl umgespulter Kopse
oder auch bezogen auf die umgespulte Fadenlänge.
Letztere kann unmittelbar von den Spulstellenrechnern ermittelt
und dann übermittelt und zugeordnet werden. Das ergibt sich auf
einfache Weise daraus, daß an den Spulstellen üblicherweise
eine Messung der umgespulten Fadenlänge erfolgt und an den
zentralen Rechner übermittelt wird. Im Grunde ist es möglich,
die in den Speicherkanälen zur Verfügung stehenden Daten auf
verschiedenste Weise auszuwerten, wozu von der Bedienungsperson
über das Terminal 26 lediglich die entsprechenden Befehle
eingegeben werden müssen. So lassen sich Langzeitstatistiken,
Schichtstatistiken und Kurzzeitstatistiken beliebig aufstellen.
Ebenso lassen sich durch Differenzierung der Verläufe
bestimmter Fadencharakteristika entsprechende Tendenzen
ermitteln, die auch einen Hinweis darauf geben, ob zum Beispiel
ein schneller Eingriff erforderlich ist oder auch ob erkannte
Fehler oder Abweichungen von den Normwerten wieder abnehmen und
ein Eingriff nicht mehr erforderlich ist.
Die jeweils angezeigten Säulendiagramme lassen sich durch
Anschluß eines Druckers an das Terminal ausdrucken und
sorgfältig auswerten. Ganz entscheidend bei dieser Auswertung
ist, daß bereits Tendenzen erkennbar sind, die noch keine
größeren Fehler nach sich gezogen haben und eine vorbeugende
Wartung ermöglichen. Auf diese Weise kann das Entstehen von
fehlerhaftem Garn nahezu vollständig vermieden werden.
Wie Fig. 4 zeigt, ist es auch möglich, die Fadencharakteristika
für eine Gruppe von Spinnstellen einzeln abzurufen. In Fig. 4
kann es sich zum Beispiel um den Variationskoeffizienten CV
handeln.
Die Erfindung beschränkt sich auch nicht auf die ausdrücklich
genannten Fadencharakteristika. Zum Beispiel können ebenso, wie
die Dickstellen hinsichtlich ihrer Länge differenziert werden
auch die Dünnstellen differenziert werden. Des weiteren lassen
sich Dünn- und Dickstellen erfassen und auswerten, die noch
innerhalb eines üblicherweise vorgegebenen Toleranzbereiches
liegen. So ist an Spulmaschinen mit elektronischem
Fadenreiniger meist eine Schaltung vorgesehen, die bei
erkannter Dick- oder Dünnstelle eine Fadentrenneinrichtung
betätigt. Um jedoch ein zu häufiges Fadentrennen zu vermeiden,
werden diese Toleranzgrenzen so festgelegt, daß nur erhebliche
Durchmesserabweichungen des Fadens ein Steuersignal für eine
Trenneinrichtung der Spulstelle auslösen. Die erfindungsgemäße
Auswertung von Dünn- und Dickstellen, die nicht zur
Fadentrennung führen, ermöglicht das Erreichen der genannten
Vorteile, die eine prophylaktische Wartung einzelner
Ringspinnspindeln gestatten.
Neben dem Erkennen geringerer Abweichungen erlaubt es die
Differenzierung nach verschiedenen Fadencharakteristika auch,
konkrete Aussagen zur Fehlerortung an der jeweiligen
Ringspinnspindel zu treffen. Während zum Beispiel lange
Dickstellen auf einen doppelten Vorgarneinzug, das Pellen von
Flyerlunten, oder allgemein einen schwankenden und zu geringen
Verzug im Streckwerk hindeuten, können lange Dünnstellen auf
eine falsche Streckwerkseinstellung hinweisen. Kurze Dick- und
Dünnstellen lassen Fehler außerhalb des Streckwerkes,
insbesondere im Bereich der Spinnringe vermuten. Doppelfäden
weisen zum Beispiel auf verstopfte Absaugröhrchen oder
vagabundierende Fäden hin. Bei periodischen Schwankungen des
Fadendurchmessers lassen sich Schlußfolgerungen auf umlaufende
Teile ziehen, wobei die Periodenlänge Rückschlüsse zuläßt, um
welche Teile es sich handelt.
Diese Auswahl von Fadencharakteristika und ihre Zuordnung zu
bestimmten Mängeln im Bereich der jeweiligen Ringspinnstelle
läßt erkennen, daß die Erfindung eine effektive Möglichkeit
bietet, eine sehr präzise Überwachung und Fehlerortung
durchzuführen. Wird darüber hinaus davon ausgegangen, daß im
Schnitt vierzig bis fünfzig Ringspinnspindeln nur eine
Spulstelle erfordern, wird deutlich, daß die erfindungsgemäße
Überwachungseinrichtung, bezogen auf die Anzahl der
Ringspinnspindeln, als äußerst preiswert einzustufen ist.
Soweit in der Beschreibung von Leseeinrichtungen und
Schreibeinrichtungen die Rede ist, wird darauf hingewiesen, daß
heute üblicherweise kombinierte Schreib-/Leseeinrichtungen
Verwendung finden. Diese sollen ausdrücklich mit erfaßt sein,
wobei bei den jeweiligen Funktionsbeschreibungen gegebenenfalls
nur eine der beiden Funktionen jeweils genutzt wird.
Die Caddy′s 6 tragen vorteilhaft einen elektrisch lese-/lösch-
und codierbaren Speicherchip, der über eine konzentrisch
angeordnete Antenne mit den Lese- und/oder Schreibeinrichtungen
unabhängig von der Winkelstellung des Caddy′s in Kontakt treten
kann.
Der Speicherchip kann vorteilhaft auswechselbar im Caddy
angeordnet sein, wie das zum Beispiel in der deutschen
Patentanmeldung P 40 41 713.1 beschrieben und dargestellt ist.
Claims (12)
1. Spinn-/Spulmaschinenkombination mit einer Vorrichtung zum
Überwachen des ordnungsgemäßen Arbeitens der einzelnen
Spinnstellen einer Ringspinnmaschine (1) durch Rückschluß
aus dem Ablaufverhalten des in der jeweiligen
Ringspinnstelle erzeugten Kopses (3) in einer
angeschlossenen Spulmaschine (2), wobei dem Kops ein
Informationsträger für die Information über die
Ringspinnstelle, die ihn erzeugt hat, zugeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß jede Spulstelle (18) der Spulmaschine in an sich bekannter Weise einen elektronischen Fadenreiniger (20) aufweist,
daß in jeder Spulstelle eine Einrichtung (19; 31) zum Informationsaustausch zwischen Spulstelle und Informationsträger vorhanden ist,
daß pro Ringspinnstelle ein Speicherplatz mit mehreren Speicherkanälen zum Abspeichern von vom Fadenreiniger ermittelten Fadencharakteristika vorgesehen ist,
daß eine Speicherverwaltungs- und -auswerteeinrichtung vorgesehen ist,
und daß die Speicherverwaltungs- und -auswerteeinrichtung mit einem Anzeigegerät (25) verbunden ist.
daß jede Spulstelle (18) der Spulmaschine in an sich bekannter Weise einen elektronischen Fadenreiniger (20) aufweist,
daß in jeder Spulstelle eine Einrichtung (19; 31) zum Informationsaustausch zwischen Spulstelle und Informationsträger vorhanden ist,
daß pro Ringspinnstelle ein Speicherplatz mit mehreren Speicherkanälen zum Abspeichern von vom Fadenreiniger ermittelten Fadencharakteristika vorgesehen ist,
daß eine Speicherverwaltungs- und -auswerteeinrichtung vorgesehen ist,
und daß die Speicherverwaltungs- und -auswerteeinrichtung mit einem Anzeigegerät (25) verbunden ist.
2. Spinn-/Spulmaschinenkombination nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß jeder Spulstelle (18) ein
Spulstellenrechner (21; 32) zum Speichern und
anschließenden Weiterleiten der die Fadencharakteristika
jedes Kopses (3) enthaltenden Reinigersignale zugeordnet
ist.
3. Spinn-/Spulmaschinenkombination nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß in jeder Spulstelle eine
Leseeinrichtung (19) zum Lesen und Weitergeben der
Information über die Ringspinnstelle an den jeweiligen
Spulstellenrechner angeordnet ist.
4. Spinn-/Spulmaschinenkombination nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Spulstellenrechner der
Spulstellen mit einem zentralen Speicher (23), der die je
Ringspinnstelle vorgesehenen Speicherplätze zum Abspeichern
der Fadencharakteristika besitzt, über einen Datenbus (22)
verbunden sind.
5. Spinn-/Spulmaschinenkombination nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der zentrale Speicher, die
Speicherverwaltungs- und -auswerteeinrichtung und ein
zentraler Rechner der Spulmaschine in einer Einheit (24)
zusammengefaßt sind.
6. Spinn-/Spulmaschinenkombination nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß in jeder Spulstelle (18) eine
Schreibeinrichtung (31) zum Einschreiben der vom
Spulstellenrechner (32) während des Abspulens des Kopses
(3) gespeicherten Reinigersignale in den dem Kops
zugeordneten Informationsträger angeordnet ist.
7. Spinn-/Spulmaschinenkombination nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß an der allen Spulstellen gemeinsamen
Hülsenrückführstrecke (11) eine Leseeinrichtung (33) zum
Lesen der in den den Kopsen (3) zugeordneten
Informationsträgern gespeicherten kombinierten
Informationen über Ringspinnstelle und Reinigerdaten
angeordnet ist, die mit einem zentralen Speicher (30), der
die die Ringspinnstelle vorgesehenen Speicherplätze zum
Abspeichern der Fadencharakteristika besitzt, verbunden
ist.
8. Spinn-/Spulmaschinenkombination nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Hülsenrückführstrecke (11) in
der Nähe der Leseeinrichtung (33) ein die rückgeführten
Hülsen nach Fadenresten abtastender Sensor (36) angeordnet
ist, der für das erneute Zuführen von Hülsen (4) mit
größeren Fadenresten mit einer Weiche (35) gekoppelt ist,
und daß dieser Sensor für die Meldung einer erneuten
Zuführung eines Kopses zur Spulmaschine mit dem zentralen
Speicher gekoppelt ist.
9. Spinn-/Spulmaschinenkombination nach einem der Ansprüche 1
bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinrichtung
(25) Bestandteil eines Terminals (26) ist, welches eine
Eingabeeinrichtung zum einzelnen oder gruppenweisen Abrufen
der Ringspinnstellen mit den zugeordneten
Fadencharakteristika der von diesen erzeugten Kopsen (3)
besitzt.
10. Spinn-/Spulmaschinenkombination nach einem der Ansprüche 1
bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopse (3) innerhalb
eines geschlossenen Transportsystemes der Spulmaschine (2)
auf Aufsteckdorne von voneinander unabhängigen Caddy′s (6)
aufgesetzt sind, daß die den Kopsen zugeordneten
Informationsträger an den Caddy′s angebracht sind und
jeweils über eine Antenne kontaktlos mit Lese-und/oder
Schreibeinrichtungen (19, 27, 31; 33) koppelbar sind und
daß im Bereich einer Übergabestelle (29) der Kopse von der
Ringspinnmaschine (1) an die Caddy′s eine mit einer
Schreibeinrichtung (27) gekoppelte Zähleinrichtung (28) für
die Kopse zum Zuordnen der Spinnstellennummer zum den
jeweiligen Kops tragenden Caddy (6) angeordnet ist.
11. Spinn-/Spulmaschinenkombination nach einem der Ansprüche 1
bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der zentrale Speicher
(23; 30) zur Aufnahme mehrerer der folgenden vom
Fadenreiniger ermittelter Fadencharakteristika eingerichtet
ist:
- - Fadenbruch,
- - Dünnstelle lang,
- - Dünnstelle kurz,
- - Dickstelle lang, Dickstelle kurz,
- - Doppelfaden
- - CV-Wert und
- - periodische Schwankungen der Fadenstärke.
12. Spinn-/Spulmachinenkombination nach einem der Ansprüche 1
bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der zentrale Speicher
(23; 30) als Langzeitspeicher eingerichtet ist, dessen
Speicherkanäle einzeln löschbar sind.
Priority Applications (2)
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