DE4209297C2 - Behandlungseinrichtung für den Reinraumbereich - Google Patents
Behandlungseinrichtung für den ReinraumbereichInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Behandlungseinrichtung für
den Reinraumbereich nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Bei der Herstellung von Chips und dergleichen ist es
notwendig, die hierzu verwendeten Wafer zu reinigen.
Hierzu werden sie in die in einem Reinigungsbecken der
als Reinigungseinrichtung ausgebildeten Behandlungsein
richtung befindliche Reinigungsflüssigkeit eingetaucht.
Das Reinigungsbecken ist Teil einer Naßbank, welche das
Behandlungsteil bildet und die sich mit dem Reinigungs
becken im Reinraum befindet, der von oben nach unten mit
Reinluft durchströmt wird. Im Bereich des Reinigungsbek
kens wird die Reinluft mit Reinigungsmitteln beladen,
die häufig stark ätzende Flüssigkeiten oder organische
Lösungsmittel sind. Die belastete Reinluft wird über den
Saugkanal abgesaugt. Da im Reinraum sehr hohe Anforde
rungen im Hinblick auf die Reinheit der Luft gestellt
werden, ist ein großer Aufwand erforderlich, um die mit
Reinigungsmitteln beladene Reinluft im Bereich des Rei
nigungsbeckens vollständig zu entfernen. Da diese Reini
gungseinrichtung im Reinraum untergebracht sind, muß ein
großer Teil der Reinluft ständig abgesaugt werden. Dies
erfordert eine energieaufwendige Aufbereitung der zum
Ersatz erforderlichen Außenluft.
Bei der gattungsgemäßen Behandlungseinrichtung (EP
0 139 128 A2) wird mit dem Gebläse aus dem Reinraumbereich
Reinluft angesaugt. Sie tritt an der Austrittsöffnung
des Reinluftkanales nach unten aus und bildet einen
Reinluftschirm, der sich vor der Durchtrittsöffnung in
den Arbeitsraum erstreckt. Der gesamte Reinluftstrom ge
langt über eine Ansaugöffnung in einen Saugkanal, der
auch einen Umluftkanal bildet. In ihm wird die belastete
Reinluft teilweise in den Arbeitsraum zurückgeführt und
teilweise nach außen abgeführt. Durch die Durchtritts
öffnung gelangt auch Reinluft unmittelbar aus dem Rein
raumbereich in den Arbeitsraum. Dadurch tritt ein erhöh
ter Reinluftverbrauch auf, der den Betrieb der Behand
lungseinrichtung verteuert.
Bei einer anderen bekannten Behandlungseinrichtung
(GB 904 052) wird der Reinluftstrom im Arbeitsbereich
aufgeteilt. Der aufgeteilte Luftstrom ist so geführt,
daß Schmutzteilchen aus dem Arbeitsraum nach außen ge
langen können. Ist die Behandlungseinrichtung in einem
Reinraum untergebracht, führt dies zu einer Verschmut
zung der Reinluft im Reinraum. Darüber hinaus können
Verschmutzungen aus dem Umgebungsbereich in den Arbeits
raum gelangen.
Es ist schließlich eine Behandlungseinrichtung bekannt
(FR 2 485 700), bei der zwar der Arbeitsraum gegen
die Umgebungsluft abgeschirmt ist, jedoch können im Ar
beitsraum durch den Arbeitsprozeß entstehende Verschmut
zungen in die Umgebung austreten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die gattungs
gemäße Behandlungseinrichtung so auszubilden, daß der
Reinluftverbrauch klein gehalten werden kann, so daß ein
kostensparender Betrieb der Behandlungseinrichtung mög
lich ist.
Diese Aufgabe wird bei der gattungsgemäßen Behandlungs
einrichtung erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden
Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Bei der erfindungsgemäßen Behandlungseinrichtung wird
der aus dem Reinluftkanal aus tretende Reinluftstrom auf
geteilt, wobei ein Teil in den Umluftkanal gelangt, wäh
rend ein anderer Teil des Reinluftstromes in Richtung
auf den Reinraumbereich strömt und den Reinluftschirm
bildet. Die aus dem Reinluftkanal austretende Reinluft
erfüllt somit eine Doppelfunktion. Zum einen dient sie
dazu, die belastete Reinluft, die aus der Behandlungs
einrichtung entfernt wird, zu ersetzen. Zum anderen
dient sie zum Aufbau des Reinluftschirmes, durch den zu
verlässig verhindert wird, daß Schmutzteilchen aus dem
Reinraumbereich nach innen in den Arbeitsraum sowie aus
dem Arbeitsraum nach außen in den Reinraumbereich gelan
gen. Da nur die durch den Reinluftkanal strömende Rein
luft - und nicht Reinluft zusätzlich aus dem Reinraumbe
reich - herangezogen wird, ist der Verbrauch an Reinluft
verhältnismäßig gering. Dementsprechend sind auch die
Betriebskosten der erfindungsgemäßen Behandlungseinrich
tung niedrig.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen beschrieben.
Die Erfindung wird anhand einiger in den Zeichnungen
dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 in schematischer Darstellung eine erste Ausführungs
form einer erfindungsgemäßen Behandlungseinrichtung
für den Reinraumbereich,
Fig. 2-5 in Darstellungen entsprechend Fig. 1 weitere Aus
führungsformen von erfindungsgeinäßen Behandlungsein
richtungen.
Die im folgenden beschriebenen Behandlungseinrichtungen sind
als Reinigungseinrichtungen ausgebildet, in denen beispielsweise
Wafer gereinigt werden. Hierzu hat die Reinigungseinrichtung eine
Naßbank 1, in der sich mindestens ein Reinigungsbecken 2 be
findet. Im Reinigungsbecken 2 befindet sich eine Reinigungs
flüssigkeit 3, in der die Wafer gereinigt werden. Die Naßbank
1 kann sich quer zur Zeichenebene über mehrere Meter erstrecken,
selbstverständlich aber auch kürzer sein.
Die Naßbank 1 hat eine Oberseite 5, die durch ein Lochblech,
ein Lochgitter oder dergleichen gebildet ist, durch das in
noch zu beschreibender Weise Reinluft in die Naßbank 1 strömen
kann. In der Oberseite 5 ist das Reinigungsbecken 2 vorgesehen,
das nach oben hin offen ist. Bei Nichtbenutzung wird das Reini
gungsbecken 2 häufig durch einen Deckel verschlossen. Im oberen
Randbereich ist das Reinigungsbecken 2 mit Durchtrittsöffnungen
6 versehen, vorzugsweise in Form eines Schlitzes oder einer
Lochwand, durch welche die Reinigungsmitteldämpfe in einen
Sammelraum 7 gesaugt werden können. Er ist vorzugsweise über den
gesamten Umfang des Reinigungsbeckens 2 vorgesehen und im Bereich
der Oberseite 5 der Naßbank 1 sowie im Bereich unterhalb der
Durchtrittsöffnungen 6 geschlossen. In den Sammelraum 7 mündet
ein Saugkanal 8, der beispielsweise rechtwinklig an eine vertikale
Wand des Sammelraumes 7 anschließt und über ein rechtwinklig
dazu aufwärts verlaufen des Teil mit einem Absaugkanal 9 leitungs
verbunden ist. Er hat eine innerhalb der Reinigungseinrichtung
liegende Ansaugöffnung 10, die im Bereich oberhalb der Ober
seite 5 der Naßbank 1 in der Nähe des Reinigungsbeckens 2
liegt. Der Absaugkanal 9 durchsetzt einen aufwärts verlaufenden
Umluftkanal 11, der durch eine vertikale Rückwand 12 und eine
parallel dazu verlaufende Innenwand 13 der Reinigungseinrich
tung begrenzt ist. Die Rückwand 12 reicht vom Boden 14 der
Naßbank 1 bis zur Decke 15 der Reinigungseinrichtung. Die
Innenwand 13 erstreckt sich von der Oberseite 5 der Naßbank
1 aufwärts bis zu einem mit Abstand unterhalb der Decke 15 lie
genden Deckenteil 16. Die Decke 15 und der parallel zu ihr
verlaufende Deckenteil 16 schließen jeweils rechtwinklig an
die Rückwand 12 und an die Innenwand 13 an und begrenzen
ihrerseits einen horizontalen Umluftkanal 17, der rechtwinklig
an den aufwärtslaufenden Umlaufkanal 11 anschließt. Am
Deckenteil 16 ist mindestens ein Gebläse 18 vorgesehen, das
an der Unterseite des Deckenteiles 16 befestigt ist. Bei entsprechender
Länge der Reinigungseinrichtung und/oder Leistung
des Gebläses 18 können auch mehrere solcher Gebläse 18 längs der
Reinigungseinrichtung am Deckenteil 16 montiert sein. Mit dem
Gebläse 18, das von einem Motor 19 angetrieben wird, wird Reinluft
aus den Umluftkanälen 11 und 17 angesaugt und nach unten
in den Arbeitsraum 20 der Reinigungseinrichtung gefördert.
Der horizontale obere Umluftkanal 17 ist an seinem von Umluftkanal
11 abgewandten Ende durch eine innere Begrenzungswand
21 eines nach unten gerichteten Reinluftkanales 22 geschlossen.
Dadurch kann die in den Umluftkanälen 11, 17 im Umlaufverfahren
geförderte Reinluft nicht mit der im Reinluftkanal 22 nach
unten strömenden Reinluft vermischt werden. Der Reinluftkanal
22 weist an seiner Oberseite Eintrittsöffnungen 23 für die
Reinluft auf. Im Reinluftkanal 22 ist mindestens ein Gebläse
24 untergebracht, mit dem die Reinluft aus dem Reinraumbereich 4
durch die Eintrittsöffnungen 23 angesaugt wird. In Strömungs
richtung hinter dem Gebläse 24 befinden sich ein oder mehrere
Filter 25, vorzugsweise in Form eines Schwebstoffilters, durch
den die Reinluft strömen muß. Das Filter 25 kann über die ganze
Länge des Reinluftkanals 22 vorgesehen sein.
Der Reinluftkanal 22 wird außenseitig von einer Vorderwand
26 der Reinigungseinrichtung begrenzt. Das untere Ende des
Reinluftkanals 22 endet mit Abstand oberhalb der Oberseite
5 der Naßbank 1. Die untere Austrittsöffnung 27 des Reinluft
kanals 22 ist teilweise durch ein Lochblech 28 oder der
gleichen geschlossen, während der übrige Teil der Austritts
öffnung 27 offen ist. Das Lochblech 28 schließt an das untere
Ende der Begrenzungswand 21 rechtwinklig an und erstreckt sich
in Richtung auf die Vorderwand 26. Mit Abstand von der Vorder
wand 26 schließt das Lochblech 28 senkrecht an einen Schirm
29 an, der sich bis zur Oberseite 5 der Naßbank 1 erstreckt.
Dieser Schirm 29 ist mit (nicht dargestellten) Durchtritts
öffnungen versehen, durch welche die zu reinigenden Wafer zum
Reinigungsbecken 2 gebracht bzw. von dort auch wieder geholt
werden können.
Mit geringem Abstand unterhalb des oder der Gebläse 18 ist
ein weiteres Filter 30 vorgesehen, das sich über die ganze
Länge der Reinigungseinrichtung erstrecken und von der Begren
zungswand 21 bis zur Innenwand 13 reichen kann. Die von dem oder
den Gebläse(n) 18 angesaugte Luft wird durch dieses Filter 30
gedrückt, bevor es nach unten in Richtung auf die Naßbank 1
strömt. Dadurch werden in noch zu beschreibender Weise Partikel,
die in dieser Reinluft vorhanden sind, zurückgehalten.
Der mit den Durchtrittsöffnungen versehene Teil der Oberseite
5 der Naßbank 1 erstreckt sich vom Schirm 29 bzw. vom unteren
Ende der Innenwand 13 aus bis zum Rand des Reinigungs
beckens 2.
Die Reinigungseinrichtung ist im wesentlichen vollständig ge
schlossen; lediglich im Bereich der Durchgriffsöffnungen des
Schirms 29 ist die Reinigungseinrichtung offen. Um die Kontami
nation des Reinraumbereich 4 durch unerwünschte, z. B. giftige, kor
rosive oder brennbare Substanzen aus den Reinigungsbädern zuver
lässig zu verhindern, herrscht im Arbeitsraum 20 vorteilhaft ein
Unterdruck gegenüber dem Reinraum 4. Dadurch strömt keine Luft
aus der Reinigungseinrichtung nach außen in den Reinraumbereich 4.
Die meisten beim Reinigungsprozeß entstehenden Reinigungsmittel
dämpfe werden über den Saugkanal 8 und den Absaugkanal 9 abgesaugt.
Hierzu befindet sich im Absaugkanal 9 ein (nicht dargestelltes)
Gebläse. An den Durchtrittsstellen ist der Absaugkanal 9 gegen
über der Innenwand 13 und der Rückwand 12 abgedichtet. Da sich
der Sammelraum 7 über den gesamten Umfang des Reinigungsbeckens
2 erstreckt, können die Dämpfe über den gesamten Umfang des
Reinigungsbeckens 2 durch die Durchtrittsöffnungen 6 in den
Sammelraum 7 gelangen, aus dem sie über den Saugkanal 8 abge
saugt werden. Der Arbeitsraum 20 der Reinigungseinrichtung wird
von Reinluft im Umlaufverfahren durchströmt. Die durch das
Filter 30 hindurchtretende Luft nimmt die im Bereich oberhalb
des Reinigungsbeckens 2 befindlichen Dampfteilchen mit. Ein
Teil dieser mit Lösungsmittelteilchen verschmutzten Luft wird
unmittelbar über den Absaugkanal 9 abgesaugt. Ein Teil dieser
Luft strömt aber auch durch die Oberseite 5 der Naßbank 1 in
einen Strömungsraum 31, der mit dem aufwärts verlaufenden
Umluftkanal 11 leitungsverbunden ist. Somit kann diese Reinluft
über diesen Umluftkanal 11 und den anschließenden Umluftkanal
17 wieder in den Arbeitsraum 20 zurückgeführt werden. Der
Saugkanal 8 liegt teilweise innerhalb dieses Strömungsraumes
31.
Der Querschnitt des Absaugkanales 9 ist verhältnismäßig klein,
so daß nur eine verhältnismäßig kleine Menge der umlaufenden
Reinluft aus dem Arbeitsraum 20 der Reinigungseinrichtung abgesaugt
wird. Dieser abgesaugte Teil der Reinluft wird ständig
ersetzt, indem durch das Lochblech 28 am unteren Ende des
Reinluftkanals 22 frische, nicht mit Lösungsmittelteilchen
verunreinigte Reinluft aus dem Reinraumbereich 4 angesaugt wird. Das
oder die Gebläse 24 (saugen) die Reinluft über die Eintrittsöffnungen
23 unmittelbar aus dem Reinraumbereich 4, wobei nach
dem Durchtritt durch das Filter 25 sehr reine Luft in den
Arbeitsraum 20 eintritt. Der andere Teil der aus der Austrittsöffnung
27 ausströmenden Reinluft strömt an der Außenseite
des Schirms 29 entlang und bildet dadurch einen Reinluftschirm
32, der zuverlässig verhindert, daß bei eventuellen Undichtigkeiten
an der Anschlußstelle zwischen dem Schirm 29 und der
Oberseite 5 der Naßkante 1 Schmutzteilchen nach innen gelangen können.
Da die Reinigungseinrichtung im wesentlichen gegenüber dem
Reinraumbereich 4, in dem sie aufgestellt ist, geschlossen ist, wird
der Reinraumbereich 4 selbst durch die Lösungsmitteldämpfe nicht beeinträchtigt.
Da die Reinluft innerhalb der Reinigungseinrichtung
im Umlaufverfahren bewegt wird, muß nicht ständig
die gesamte im Arbeitsraum 20 befindliche Reinluftmenge ersetzt
werden. Vielmehr muß stets nur ein Bruchteil dieser umlaufenden
Reinluft durch vom Reinraumbereich 4 zugeführte Reinluft ersetzt
werden. Die abgesaugte Reinluft muß dem Reinraumbereich durch aufbe
reitete Außenluft wieder zugeführt werden. Die dafür erforderliche
Kühlung, Entfeuchtung und Filterung ist bei den bekannten Ein
richtungen sehr kostenintensiv. Der Energiebedarf für diese
Außenluftaufbereitung ist bei der erfindungsgemäßen Reinigungs
einrichtung wesentlich geringer. Die den Strömungsraum 31 und
die Umlaufkanäle 11, 17 begrenzenden Wände der Reinigungseinrich
tung sind zumindest innenseitig so ausgebildet, daß sie auch
durch aggressive Dämpfe des Reinigungsmittels nicht angegriffen
werden. Der Motor 19 zum Antrieb des Gebläses 18 befindet sich
vorteilhaft außerhalb der Reinigungseinrichtung, so daß er
nicht mit Lösungsmittelteilchen in Berührung kommen kann.
Selbstverständlich ist es aber auch möglich, den Motor 19
innerhalb des Umlaufkanals 17 unterzubringen.
Auf das Gebläse 24 kann gegebenenfalls verzichtet werden, wenn
die Reinluft von einer zentralen Versorgung aus zugeführt
wird.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 2 ist an den Rand des
Reinigungsbeckens 2a der Saugkanal 8a angeschlossen, der mit
dem Sammelraum 7a des Reinigungsbeckens 2a leitungsverbunden ist.
Im Gegensatz zur vorigen Ausführungsform wird die abgesaugte
Luft in diesem Saugkanal 8a unmittelbar nach außen geführt.
Außerhalb der Reinigungseinrichtung sitzt im Saugkanal 8a ein
(nicht dargestelltes) Gebläse, mit dem die mit Lösungsmitteln
verunreinigte Luft abgesaugt wird.
Die Vorderwand 26a ist im Gegensatz zum vorigen Ausführungs
beispiel länger als die innere Begrenzungswand 21a des Rein
luftkanals 22a, kann aber auch gleich lang oder länger als
die Vorderwand 26a sein. Die Vorderwand 26a begrenzt zusammen
mit der Oberseite 5a der Naßbank 1a eine Durchgriffsöffnung 33,
durch welche die zu reinigenden Wafer in die Reinigungseinrichtung
gebracht und wieder aus ihr entnommen werden können. An die
Durchgriffsöffnung 33 ist ein an sich bekanntes Handhabungsgerät
34 angeschlossen, mit dem die zu reinigenden Wafer automatisch
in die Reinigungseinrichtung transportiert werden können.
Die aus der vollständig offenen Austrittsöffnung 27a des Rein
luftkanals 22a austretende Reinluft strömt teilweise durch die
Durchtrittsöffnungen in der Oberseite 5a der Naßbank 1a in den
Strömungsraum 31a. Ein weiterer Teil der über den Reinluftkanal
22a zugeführten Reinluft strömt in einen Kanal 35 des Hand
habungsgerätes 34. Dieser Kanal 35 hat im unteren Endbereich
Austrittsöffnungen 36 durch welche die Reinluft aus dem Kanal
34 in den Reinraumbereich 4a strömen kann. Zur Überwindung der Druck
differenz ist im Handhabungsgerät 34 gegebenenfalls ein Hilfs
gebläse 34′ angeordnet. Es muß auf jeden Fall verhindert werden,
daß die Reinluft vom Handhabungsgerät 34 zurück in den Arbeitsraum
20a strömt.
Auch bei dieser Ausführungsform werden die Dämpfe der Reinigungs
flüssigkeit 3a von der aus dem Reinluftkanal 22a strömenden
Reinluft mitgenommen und über die Durchtrittsöffnungen 6a am Rand
des Reinigungsbeckens 2a und durch die Oberseite 5a der Naßbank
1a angesaugt. Die in den Sammelraum 7a gelangende, mit Reinigungs
mitteln beladene Reinluft wird über den Saugkanal 8a abgesaugt,
während die in den Strömungsraum 31a gelangende Reinluft von dem
oder den Gebläsen 18a angesaugt wird. Die Reinluft strömt aus
dem Strömungsraum 31a in den Umluftkanal 11a und von dort in den
Umluftkanal 17a. Im übrigen ist die Reinigungseinrichtung gleich
ausgebildet wie das Ausführungsbeispiel nach Fig. 1. Auch diese
Reinigungseinrichtung hat nur einen geringen Leistungsverbrauch
für die Aufbereitung der Außenluft als Ersatz für die abgesaugte
Prozeßfortluft. Da die Reinluft innerhalb der Reinigungsein
richtung im Umluftbetrieb geführt wird, muß nicht ständig die
gesamte, im Arbeitsraum 20a der Reinigungseinrichtung befindliche
Reinluft ersetzt werden. Es wird nur der Teil der Reinluft ersetzt,
der über den Saugkanal 8a abgesaugt wird.
Die zu reinigenden Wafer sind in bekannter Weise in einem
Behältnis 34′′ des Handhabungsgerätes 34 untergebracht und werden
mittels einer Greifeinrichtung des Handhabungsgerätes 34 auf der
Oberseite 5a der Naßbank 1a abgesetzt. Dieser Ablagebereich der
Naßbank 1a ist vorteilhaft so angeordnet, daß er im Strömungsbe
reich der aus dem Reinluftkanal 22a strömenden Reinluft liegt.
Dadurch wird eine Verunreinigung und/oder Beschädigung der
Greifeinrichtung durch beladene Umluft verhindert.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 ist zusätzlich zum Saug
kanal 8b wieder der Absaugkanal 9b vorgesehen, wie er bei
Reinigungseinrichtung gemäß Fig. 1 vorhanden ist. Die im Arbeits
raum 20b befindliche Reinluft wird somit sowohl durch den Saug
kanal 8b als auch durch den Absaugkanal 9b nach außen abgesaugt.
Im übrigen ist dieses Ausführungsbeispiel gleich ausgebildet wie
die Ausführungsform gemäß Fig. 2.
Die Ausführungsform nach Fig. 4 entspricht im wesentlichen
dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1. Der einzige Unterschied
besteht darin, daß ein Absaugkanal 9 nicht vorhanden ist. Der
Sammelraum 7c des Reinigungsbeckens 2c ist mit dem Saugkanal
8c verbunden, der wie beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 2
durch die Rückwand 12c der Reinigungseinrichtung abgedichtet
nach außen geführt ist. Durch ein im Saugkanal 8c befindliches
Gebläse wird somit die mit Reinigungsflüssigkeitsteilchen
versehene Reinluft aus der Reinigungseinrichtung abgesaugt.
Diese Ausführungsform zeichnet sich durch einen sehr ein
fachen konstruktiven Aufbau aus. Auch hier wird jeweils nur
ein kleiner Teil der in der Reinigungseinrichtung befind
lichen Reinluft durch Zufuhr von frischer Reinluft über den
Reinluftkanal 22c ersetzt.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 entspricht im wesentlichen
der Ausführungsform nach Fig. 1. Die einzigen Unterschiede
bestehen darin, daß die Austrittsöffnung 27d des Reinluft
kanals 22d vollständig offen ist und daß ein Schirm 29 zwischen
der Oberseite 5d der Naßbank 1d und dem Reinluftkanal 22d
fehlt. Dadurch wird zwischen dem Reinluftkanal 22d und der
Oberseite 5d der Naßbank 1d eine über die Länge der Reini
gungseinrichtung durchgehende Durchgriffsöffnung 33d gebildet,
durch die die zu reinigenden Wafer in die Reinigungseinrichtung
gebracht werden können. Da der Arbeitsraum 20d der Reinigungs
einrichtung gegenüber dem Reinraumbereich 4d vorteilhaft Unterdruck
aufweist, ist trotz der offenen Durchgriffsöffnung 33d gewähr
leistet, daß verunreinigte Reinluft nicht aus der Reinigungsein
richtung in den Reinraumbereich 4d gelangt. Hinzu kommt, daß die aus
der Austrittsöffnung 27d des Reinluftkanals 22d ausströmende
Reinluft einen Reinluftschirm 32d bildet, der dafür sorgt, daß
keine verunreinigte Luft aus dem Reinraumbereich 4d durch die Durch
griffsöffnung 33d nach innen in den Arbeitsraum 20d gelangt. Ein
Teil der aus dem Reinluftkanal 22d strömenden frischen Reinluft
strömt durch die Oberseite 5d der Naßbank 1d in den Strömungsraum
31d. Im Sammelraum 7d wird die mit Flüssigkeitsteilchen ver
unreinigte Reinluft in den Saugkanal 8d und von dort in den
Absaugkanal 9d gesaugt. Der Saugkanal 8d und der Absaugkanal 9d
sind gleich ausgebildet wie bei der Ausführungsform gemäß Fig.
1. Ein Teil der mit Flüssigkeitsteilchen verunreinigten Reinluft
wird auch unmittelbar über die Ansaugöffnung 10d in den Absaug
kanal 9d gesaugt.
Die Ausführungsform nach Fig. 6 entspricht grundsätzlich dem
Ausführungsbeispiel nach Fig. 5. Der einzige Unterschied be
steht darin, daß der Absaugkanal 9d fehlt. Es ist lediglich der
Saugkanal 8e vorgesehen, der in gleicher Weise ausgebildet
und angeordnet ist wie bei den Ausführungsformen nach den
Fig. 2 und 4. In ihm wird die verunreinigte Reinluft aus dem
Sammelraum 7e durch die Rückwand 12e der Reinigungseinrichtung
abgesaugt.
Anstelle der beschriebenen Reinigungseinrichtung können auch
andere Behandlungseinrichtungen eingesetzt werden, bei denen
die Naßbank 1 durch einen Arbeitstisch, ein Bearbeitungs- und/
oder Handhabungsgerät und dgl. ersetzt ist. Auch bei solchen
Einrichtungen wird die beladene Reinluft in der beschriebenen
Weise kostensparend ausgetauscht und ein Partikelzustrom bzw.
eine Kontamination vom Reinraumbereich in den Arbeitsraum 20 und umge
kehrt zuverlässig verhindert.
Abweichend von den dargestellten Ausführungsformen gemäß den
Fig. 2 und 3 kann das Handhabungsgerät auch Bestandteil der
Naßbank 1 sein.
Bei den beschriebenen und dargestellten Ausführungsformen können
in Längsrichtung der Einrichtung hintereinander mehrere Reini
gungsbecken angeordnet sein, die mit unterschiedlichen Reini
gungsmitteln gefüllt sein können. Um die Wafer in die ver
schiedenen Reinigungsbecken tauchen zu können, ist eine in
Längsrichtung der Einrichtung sich erstreckende Transportein
richtung vorgesehen. Sie liegt vorteilhaft im Strömungsbereich
der aus dem Reinluftkanal 22a strömenden Reinluft.
Claims (22)
1. Behandlungseinrichtung für den Reinraumbereich, mit
mindestens einem Behandlungsteil, das im Strömungs
bereich von Reinluft liegt und in einem gegenüber
dem Reinraumbereich im wesentlichen geschlossenen
Arbeitsraum untergebracht ist, an den mindestens ein
Saugkanal zum Absaugen von belasteter Reinluft an
schließt und der mit dem Reinraumbereich über minde
stens einen Reinluftkanal verbunden ist, in dem in
Strömungsrichtung nach einem Gebläse ein Filter an
geordnet ist und aus dem unter Bildung eines Rein
luftschirmes vor wenigstens einer Durchtrittsöffnung
des Arbeitsraumes Reinluft strömt, die in einen Um
luftkanal gelangt,
dadurch gekennzeichnet, daß der aus dem Reinluftka
nal (22, 22a, 22c, 22d) austretende Reinluftstrom
aufgeteilt ist und ein Teilstrom in den Umluftkanal
(11, 11a) und ein anderer Teilstrom unter Bildung
des Reinluftschirmes (32) zur Seite des Reinraumbe
reiches (4, 4a, 4d) strömt.
2. Behandlungseinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Austrittsöffnung
(27a, 27d) des Reinluftkanals (22a, 22d) vollständig
offen ist.
3. Behandlungseinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Austrittsöffnung
(27) des Reinluftkanals (22, 22c) durch eine Loch
wand (Lochblech 28) mindestens teilweise geschlossen
ist.
4. Behandlungseinrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lochwand (Lochblech
28) an einen Schirm (29) anschließt, der bis zur
Oberseite (5) des Behandlungsteiles (Naßbank 1) ver
läuft.
5. Behandlungseinrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schirm (29) Durch
griffsöffnungen zum Einbringen der zu behandelnden
Teile in den Arbeitsraum aufweist.
6. Behandlungseinrichtung nach Anspruch 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schirm (29) die
Teilströme des Reinluftstromes voneinander trennt.
7. Behandlungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Durchtrittsöffnung
(33d) zwischen der Austrittsöffnung (27d) des Rein
luftkanales (22d) und der Oberseite (5d) des Behand
lungsteiles (1d) sich erstreckt.
8. Behandlungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Handha
bungsgerät (34) die Durchtrittsöffnung (33) ver
schließt.
9. Behandlungseinrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der eine Teilstrom des
aus dem Reinluftkanal (22a) strömenden Reinluftstro
mes in einen Kanal (35) im Handhabungsgerät (34)
strömt, der mit dem Reinraumbereich (4a) strömungs
verbunden ist.
10. Behandlungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitsraum (20,
20a, 20b, 20d) gegenüber dem Reinraumbereich (4, 4a,
4d) Unterdruck aufweist.
11. Behandlungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß das Behandlungsteil (1,
1a, 1d) mindestens einen Sammelraum (7, 7a, 7d) auf
weist, der über wenigstens eine Durchtrittsöffnung
(6, 6a, 6d) mit dem Arbeitsraum (20, 20b, 20d) strö
mungsverbunden ist und in den der Saugkanal (8, 8a,
8c bis 8e) mündet.
12. Behandlungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß der Saugkanal (8a, 8c,
8e) aus der Behandlungseinrichtung herausgeführt
ist.
13. Behandlungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß der Saugkanal (8, 8b,
8d) in einen Absaugkanal (9, 9b, 9d) mündet, der im
Arbeitsraum (20, 20b, 20d) mindestens eine Ansaug
öffnung (10, 10d) aufweist und aus der Behandlungs
einrichtung herausgeführt ist.
14. Behandlungseinrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ansaugöffnung (10,
10d) des Absaugkanals (9, 9b, 9d) im Bereich ober
halb eines Reinigungsbeckens (2, 2d) des Behand
lungsteiles (Naßbank 1, 1d) liegt.
15. Behandlungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß der Saugkanal (8, 8a, 8c
bis 8e) wenigstens teilweise im Umluftkanal (11,
11a; 17, 17a) liegt.
16. Behandlungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß der Umluftkanal (11,
11a; 17, 17a) mit einem Strömungsraum (31, 31a) des
Behandlungsteiles (1, 1a, 1d) strömungsverbunden
ist, der vorzugsweise an der Oberseite (5, 5a, 5d)
des Behandlungsteiles (Naßbank 1, 1a, 1d) liegende
Eintrittsöffnungen für die im Arbeitsraum (20, 20a,
20d) strömende Reinluft aufweist.
17. Behandlungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß dem Umluftkanal (11,
11a; 17, 17a) mindestens ein Gebläse (18, 18a) zu
geordnet ist.
18. Behandlungseinrichtung nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gebläse (18, 18a)
oberhalb des Arbeitsraumes (20, 20a, 20b, 20d)
liegt.
19. Behandlungseinrichtung nach Anspruch 17 oder 18,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Motor (19) des Ge
bläses (18, 18a) außerhalb der Behandlungseinrich
tung angeordnet ist.
20. Behandlungseinrichtung nach einem der Ansprüche 17
bis 19,
dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich unterhalb des
Gebläses (18, 18a) mindestens ein Filter (30) ange
ordnet ist.
21. Behandlungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß im Reinluftkanal (22,
22a, 22c, 22d) mindestens ein Gebläse (24) angeord
net ist.
22. Behandlungseinrichtung nach Anspruch 21,
dadurch gekennzeichnet, daß im Reinluftkanal (22,
22a, 22c, 22d) in Strömungsrichtung hinter dem Ge
bläse (24) mindestens ein Filter (25) liegt.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE4209297A DE4209297C2 (de) | 1992-03-21 | 1992-03-21 | Behandlungseinrichtung für den Reinraumbereich |
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE4209297A DE4209297C2 (de) | 1992-03-21 | 1992-03-21 | Behandlungseinrichtung für den Reinraumbereich |
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|---|---|
| DE4209297A1 DE4209297A1 (de) | 1993-09-23 |
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|---|---|---|---|
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10046200C1 (de) * | 2000-09-19 | 2002-05-23 | Alfred Schneider | Kanal für Reinstluftbedingungen |
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| FR2485700B1 (fr) * | 1980-06-24 | 1986-02-28 | Aurore Sa | Procede pour etablir un ecoulement laminaire determine et poste de travail en comportant application |
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-
1992
- 1992-03-21 DE DE4209297A patent/DE4209297C2/de not_active Expired - Fee Related
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|---|---|---|---|---|
| DE10046200C1 (de) * | 2000-09-19 | 2002-05-23 | Alfred Schneider | Kanal für Reinstluftbedingungen |
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