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DE4207755A1 - Stiftartige vorrichtung - Google Patents

Stiftartige vorrichtung

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DE4207755A1
DE4207755A1 DE4207755A DE4207755A DE4207755A1 DE 4207755 A1 DE4207755 A1 DE 4207755A1 DE 4207755 A DE4207755 A DE 4207755A DE 4207755 A DE4207755 A DE 4207755A DE 4207755 A1 DE4207755 A1 DE 4207755A1
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Germany
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DE4207755A
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Inventor
Willi Dr Foldenauer
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine stiftartige Vor­ richtung, insbesondere eine Zahnbürste oder ein Schreibge­ rät.
Der Begriff "stiftartige Vorrichtung" bezieht sich auf Ge­ genstände, insbesondere Gebrauchsgegenstände, aller Art, deren äußere Dimensionen ungefähr denen einer Zahnbürste entsprechen: also beispielsweise Kugelschreiber, Lineale, Scheren u. a..
Zahnbürsten sind in zahlreichen "mechanischen" und "elek­ trischen" Ausführungsformen bekannt. Mechanisch - von Hand - zu bewegende Zahnbürsten weisen im allgemeinen einen Bürstenkopf, einen Bürstenhals und einen Griffabschnitt auf. Der Griffabschnitt elektrischer Zahnbürsten ist i.A. mit einem Motorantrieb versehen. Bürstenkopf und Bürstenhals sind auswechselbar und werden in den Griff mit Motorantrieb eingesteckt.
Die Weiterentwicklung derartiger Zahnbürsten beschränkt sich seit langem auf den anatomisch-medizinischen Bereich. So wird zwar die Geometrie von Bürstenkopf, Bürstenhals und Bürstengriff ständig verändert. Auch werden laufend neue Materialien und - bei elektrisch angetriebenen Zahnbürsten - neue Antriebstechniken entwickelt. Eine wichtige Anforde­ rung an Zahnbürsten ist jedoch bisher von Medizinern und Technikern nicht zufriedenstellend gelöst worden: Zahnbür­ sten müssen leicht wiedererkennbar sein.
Die Wiedererkennbarkeit ist besonderes in Haushalten meh­ rerer Personen und für Kinder wichtig. Momentan hilft man sich notdürftig mit Zahnbürsten verschiedener Farbe. Dabei werden Zahnbürsten verschiedener Farbe vom Handel jedoch weniger aus Gründen der Wiedererkennbarkeit als aus mo­ disch-graphischen Trends heraus angeboten.
Entsprechend mangelhaft ist es um die Wiedererkennbarkeit der Bürsten bestellt. So gibt es einzelne Bürstenmodelle überhaupt nur in ein oder zwei Farben, andere Modelle sind wiederum derart bunt, daß sie schwer auseinanderzuhalten sind. Im Handel sind einzelne Farben oftmals ausverkauft oder es werden nur einzelne wenige Farben im Sortiment geführt. Mehrere Kinder möchten oftmals dieselbe Bürsten­ farbe. Um diesen Problemen wenigstens teilweise gerecht zu werden, müßte der Handel eine Unmenge verschiedener Farben und klar voneinander unterscheidbarer Designs anbieten.
Es sind zwar seit kurzem auch mit Vornamen bedruckte Zahn­ bürsten bekannt, diese entwickeln das Prinzip verschiedener Farben jedoch nicht zufriedenstellend weiter. Einzelne Namen sind - wie die vorstehend beschriebenen einzelnen Farben - oftmals ausverkauft. Da nur die gängigsten Vor­ namen angeboten werden, sind viele Personen von dieser Art der Identifizierung völlig ausgeschlossen. Um wenigstens annähernd alle Vornamen anbieten zu können, müßte der Han­ del nämlich ein unzumutbar großes Lager verschiedener Bür­ sten unterhalten. Dies würde wiederum dazu führen, daß der Handel nicht mehr genügend Zahnbürsten verschiedenen Mate­ rials und verschiedener Geometrie anbietet.
Im Grunde sollte der Handel jedoch seine Lagerkapazität dazu nutzen, Bürsten verschiedener Geometrie und verschie­ denen Materials anzubieten, um den unterschiedlichen medi­ zinischen Bedürfnissen der Benutzer gerecht zu werden (wei­ che oder harte Borsten aus Kunststoff oder Naturborsten usw.).
Ähnliche Probleme ergeben sich bei anderen stiftartigen Vorrichtungen. So wird innerhalb eines Büros oftmals nur ein Stift eines Types verwendet, was zu Verwechslungen und Vertauschungen führen kann. Gerade bei Stiften, Linealen, Zirkeln und ähnlichen Schreibgeräten, aber auch bei ande­ ren stiftartigen Gebrauchsgegenständen bzw. -vorrichtungen wie Scheren, Messern u.ä. Dingen ist das Wiedererkennen nur über die Farbe und/oder die Geometrie der stiftartigen Vorrichtung möglich. Stifte gleicher Farbe und Form sind praktisch nicht voneinander zu unterscheiden.
Die vorliegende Erfindung zielt daher darauf ab, eine leicht wiedererkennbare stiftartige Vorrichtung zu schaf­ fen, bei der die Lagerhaltung des Handels verringert ist.
Dieses Ziel wird bei einer gattungsgemäßen stiftartigen Vorrichtung durch eine Kennzeichnungs-Einrichtung erreicht, mit der ein individuelles Markieren der stiftartigen Vor­ richtung möglich ist (Anspruch 1).
Grundlegend neu an der derart ausgestalteten stiftartigen Vorrichtung ist die Möglichkeit einer individuellen Markie­ rung, die eine leichte Wiedererkennbarkeit sichert. Beson­ ders vorteilhaft ist diese Möglichkeit bei Zahnbürsten. Der Handel braucht im Grunde nur noch ein einziges Modell jeder Zahnbürste anzubieten, da jeder Benutzer seine Zahnbürste individuell markieren kann. Entsprechend kann der Handel seine Lagerkapazität auf Bürsten verschiedenen Materials und verschiedener Geometrie verwenden, was medizinisch sinnvoller ist. Ausgehend von der im Anspruch 1 enthaltenen Idee, Zahnbürsten mit einer Kennzeichnungs-Einrichtung zu versehen, die ein individuelles Markieren erlaubt, sind für den Fachmann die verschiedensten Ausführungsformen reali­ sierbar. Dabei ist es im Prinzip gleichgültig, ob es sich um eine elektrische oder eine mechanische Zahnbürste han­ delt. In ähnlicher Weise ergeben sich vorteilhafte Wirkun­ gen bei anderen stiftartigen Vorrichtungen, insbesondere bei Schreibgeräten wie Faserschreiber, Kugelschreibern oder Federhaltern.
Nach einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel umfaßt die Kennzeichnungs-Einrichtung ein bewegliches Markiermit­ tel sowie Buchstaben und/oder Ziffern (Anspruch 2). Mit dieser Ausgestaltung wird eine besonders einfache individu­ elle Markierung ermöglicht: der Benutzer braucht lediglich das bewegliche Markiermittel auf eine bestimmte Ziffer oder den Anfangsbuchstaben seines Vornamens zu stellen und kann "seine" Zahnbürste und/oder "seinen" Stift auf diese Weise sicher und unkompliziert wiedererkennen.
Nach einer bevorzugten Weiterbildung sind alle Buchstaben eines Alphabetes zueinander versetzt auf einem Griffab­ schnitt der stiftartigen Vorrichtung angeordnet (Anspruch 3). Wenn alle Buchstaben eines Alphabetes auf die stift­ artige Vorrichtung aufgedruckt oder aufgeklebt sind, kann jeder Vor- und/oder Nachname durch seinen Anfangsbuchstaben markiert werden. Bei den Dimensionen des Griffabschnittes von Stiften oder Zahnbürsten ist es besonders übersicht­ lich, die einzelnen Buchstaben des Alphabetes am Rand des Griffabschnittes anzuordnen.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform weist das bewegliche Markiermittel eine Scheibe, einen Zylinder oder ein abspul­ bares Band auf, auf die/den/das die Buchstaben und/oder Ziffern aufgebracht sind, wobei die Scheibe, der Zylinder oder das abspulbare Band derart angeordnet ist, daß in einem Fenster des Griffabschnittes jeweils ein oder zwei der Buchstaben und/oder Ziffern sichtbar sind, und wobei ein drehbarer Knopf für ein Einstellen der Scheibe, des Zylinders oder des abspulbaren Bandes auf einen bestimmten Buchstaben bzw. eine bestimmte Ziffer vorgesehen ist (An­ spruch 4). Durch die Kombination der Merkmale dieses An­ spruches wird eine Kennzeichnungs-Einrichtung realisiert, die originelle Ausgestaltungen und modische High-Tech-De­ signs mit einer besonders praktischen Handhabung kombi­ niert.
Nach einer anderen bevorzugten Ausführungsform ist das bewegliche Markiermittel verschieblich (Anspruch 5). Ver­ schiebliche Markiermittel werden in besonderer Weise der langgezogenen Stiftform gerecht.
Besonders bevorzugt ist das verschiebliche Markiermittel in einer Rinne in der stiftartigen Vorrichtung oder auf einer schienenartigen Erhebung auf der stiftartigen Vorrichtung geführt (Anspruch 6). Die Rinne oder die schienenartige Erhebung sind ebenfalls besonders leicht in die stiftarti­ gen Gebrauchsgegenstände integrierbar und können als Füh­ rung für die verschieblichen Markiermittel dienen.
Besonders bevorzugt ist als verschiebliches Markiermittel wenigstens ein Ring, insbesondere ein Gummi- oder Kunst­ stoffring vorgesehen (Anspruch 7). Der Gummi- oder Kunst­ stoffring wird einfach über den mit Buchstaben versehenen Griffabschnitt gezogen. Zum Markieren individueller Daten wird er an die Stelle des gewünschten Buchstabens gestellt.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung ist der Griffab­ schnitt von einer Schnecke umgeben, in welcher der ver­ schiebliche Ring geführt ist (Anspruch 8). Damit ergibt sich ein modisch neues Design, das in besonderer Weise die Aspekte "hohe Funktionalität" und "äußeres Erscheinungs­ bild" integriert.
Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform ist das be­ wegliche Markiermittel wenigstens ein umsteckbarer Zeiger, wobei die Kennzeichnungs-Einrichtung außerdem eine Raste­ rung, insbesondere Einstecklöcher, umfaßt, die Einraststel­ len für den/die umsteckbaren Zeiger definiert (Anspruch 9). Die Rasterung ist vorteilhaft derart angeordnet, daß neben jedem Buchstaben des Alphabetes jeweils ein Einsteckloch oder eine Einsteck-Einkerbung liegt. Der umsteckbare Zeiger braucht dann für ein individuelles Markieren lediglich nur noch an die Stelle des zu markierenden Buchstabens gesteckt zu werden.
Nach einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Kennzeichnungs-Einrichtung ein auf der stiftartigen Vorrichtung angeordnetes beschriftbares Feld (Anspruch 10). Das Feld besteht aus einem Material, das ein gutes Be­ schriften erlaubt. Zum Beschriften muß bei Zahnbürsten allerdings ein wasserfester Stift benutzt werden.
Besonders bevorzugt ist das beschriftbare Feld daher durch Einprägen bzw. Einritzen beschriftbar (Anspruch 11). Damit ist nicht etwa eine mit Hilfe spezieller Werkzeuge aufzu­ bringende Gravur gemeint. Das Feld besteht vielmehr aus einem Material, in welches auch ohne ein speziell dafür vorgesehenes Werkzeug eine Markierung einritzbar ist; bei­ spielsweise einfach durch Druckausübung mit Hilfe eines normalen Kugelschreibers. Die Farbe des Kugelschreibers spielt keine Rolle, es kommt allein auf die Druckausübung an. Somit kann für das Feld auch ein solches Material ver­ wendet werden, das für eine wischfeste Auslegung geeignet ist - obwohl die Farbe von Kugelschreibern auf solchen Materialien nicht haftet (beispielsweise ein glatter Kunststoff). Diese Wirkung ist sogar erwünscht, da Kugel­ schreiber nicht wasserfest sind.
Nach einer anderen bevorzugten Ausführungsform ist die Kennzeichnungs-Einrichtung ein durch Einprägen bzw. Ein­ ritzen beschriftbares Etikett (Anspruch 12). Das Etikett wird beispielsweise als Zubehör der Zahnbürste oder des Stifts verkauft und weist eine selbstklebende Beschichtung für seine Befestigung an der stiftartigen Vorrichtung auf. Während es zwar beispielsweise Etiketten aus Papier gibt, die einem Farbstift beschriftbar sind, ist es neu, Etiket­ ten derart auszulegen, daß sie auch ohne Farbe einfach durch leichte Druckausübung beschriftbar sind. Auf diese Weise ergibt sich eine sehr gute Wisch- und Waschfestigkeit auch ohne Verwendung eines wasserfesten Stiftes.
Besonders bevorzugt besteht das Etikett oder Feld aus einer mit Farbstoff versehenen Wachsfolie, einer darüberliegenden Papierschicht, sowie einer wischfesten und durchsichtigen Kunstoffabdeckung und/oder Kunststoffeinschweißung (Anspruch 13). Die Papierschicht liegt nicht zu fest so auf der Wachsfolie, daß der Farbstoff der Wachsfolie nicht vom Papier aufgesogen wird. Die Kunststoffabdeckung (oder bei einem Etikett: die Kunststoffeinschweißung) ist durchsich­ tig und so dünn, daß sie zwar die Wasserfestigkeit gewähr­ leistet, aber dennoch ein Beschriften des Feldes oder des Etikettes durch Druckausübung mit einer Spitze eines Stif­ tes, einem Schlüssel, einem Fingernagel usw. erlaubt. Wird z. B. ein Kugelschreiber über die Kunststoffabdeckung ge­ führt, drückt die Papierschicht gegen die Wachsfolie, wobei Farbstoff an der Wachsfolie haftenbleibt. Wenn das Papier nicht zu dick gewählt wird, "saugt" die Papierschicht die Farbe derart an, daß sich im Papier eine klar erkennbare Schriftspur ergibt. Das derart ausgelegte Feld oder Etikett ist besonders wisch- und wasserfest und so einfach wie ein Papieretikett beschriftbar.
Bei einer anderen besonders bevorzugten Ausführungsform besteht das Etikett oder Feld aus einer plastischen Folie, insbesondere Aluminiumfolie, und einer darunterliegenden weicheren, das Einprägen eines Schriftzuges begünstigenden Kunstoff- oder Gummilage (Anspruch 14). Das Verwenden einer Aluminiumfolie für ein beschriftbares Etikett mag zwar zunächst überraschend, ja nahezu absurd erscheinen. Dies liegt daran, daß Aluminiumfolie mit normalen Stiften prak­ tisch nicht beschriftbar ist: Die hohe plastische Verform­ barkeit und die Glätte des Materials sprechen dagegen. Eine erstklassige "Beschriftbarkeit" - im Sinne eines Einprägens oder Einritzens ohne ein Spezialwerkzeug - ergibt sich jedoch aus der Kombination der Aluminiumfolie mit einer darunterliegenden weicheren Lage. In die Aluminiumfolie ist dann leicht eine Spur mit wasserfestem Bestand einritzbar.
Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezug auf die beige­ fügten Zeichnungen anhand mehrerer Ausführungsbeispiele näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1-5 verschiedene Ausführungsbeispiele erfindungsgemä­ ßer stiftartiger Vorrichtungen in Vorderansicht.
In den Fig. 1-5 werden Zahnbürsten gezeigt, die sich in besonderer Weise dazu eignen, die Vorteile der Erfindung zu veranschaulichen. Die Erfindung soll jedoch keineswegs auf Zahnbürsten beschränkt werden. Sie ist in analoger Weise unkompliziert auf verschiedenste stiftartige Vorrichtungen - insbesondere Schreibgeräte - übertragbar.
Fig. 1 zeigt eine Zahnbürste 1 mit einem Kopfabschnitt 2 und einem Borstenbesatz 3. Ein Bürstenhals 5 verbindet einen Griffabschnitt 4 und den Kopfabschnitt 2 miteinander. Weiterhin weist die Zahnbürste 1 eine Kennzeichnungs-Ein­ richtung mit einem Buchstabenaufdruck 6 auf. Alle Buchsta­ ben des lateinischen Alphabetes sind zueinander versetzt auf den Griff der Zahnbürste 1 aufgedruckt.
Die Kennzeichnungs-Einrichtung umfaßt außerdem ein bewegli­ ches Markiermittel. Neben jedem Buchstaben befindet sich ein Einsteckloch 7. In zwei der Einstecklöcher 7 - und zwar neben die Buchstaben "e" und "r" sind als bewegliches Mar­ kiermittel Stecker 8 eingesteckt. Ein Benutzer kann die beiden Stecker 8 jeweils neben einzelne der Buchstaben 6 einstecken. Für die Markierung geeignet sind beispielsweise die Anfangsbuchstaben des Vor- und/oder Nachnamens des Benutzers.
Der Griff 4 der in Fig. 1 abgebildeten "mechanischen" Zahn­ bürste bietet die Möglichkeit, auf einer Griffseite über­ sichtlich versetzt untereinander sämtliche Buchstaben des lateinischen Alphabetes aufzubringen. Bei elektrisch ange­ trieben Bürsten kann anstelle des Griffes der Halsabschnitt einer auswechselbaren Einsteckbürste mit einer analogen Kennzeichnungs-Einrichtung versehen sein. Dabei kann es sich als zweckmäßig erweisen, den Buchstabenaufdruck auf die Vorder- und die Rückseite des Bürstenhalses zu vertei­ len. Bei Stiften mit einer mehreckigen Form können die Buchstaben entlang der Außenseiten angebracht sein, welche die Längsachse des Stiftes umgeben.
In Fig. 2 ist eine Zahnbürste 1 mit einer anderen Kenn­ zeichnungs-Einrichtung abgebildet. Neben dem Buchstaben­ aufdruck 6 ist auf dem Griff 4 der Bürste 1 eine Schiene 9 angeordnet. Auf der Schiene 9 ist ein Zeiger 10 als beweg­ liches Markiermittel verschieblich geführt. Der Benutzer schiebt den Zeiger 10 zum Markieren eines bestimmten Buch­ stabens einfach neben den entsprechenden Buchstaben. In Fig. 2 ist auf diese Weise der Buchstabe "e" markiert.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt Fig. 3. Der Griff 4 der Zahnbürste 1 ist von einer Art "Schnec­ ke" 11 umgeben, in der als bewegliches Markiermittel ein Gummiring 12 geführt ist. Der Gummiring 12 kann nun entlang der Schnecke an den Ort eines zu markierenden Buchstabens geführt werden - im abgebildeten Beispiel ist der Buchstabe "g" markiert.
Alternativ zum Ausführungsbeispiel der Fig. 3 kann die Schnecke dann weggelassen werden, wenn der Gummi- oder Kunststoffring 12 genügend fest um den Griff 4 der Zahnbür­ ste 1 liegt.
Ein besonders vorteilhaftes Ausführungsbeispiel der Erfin­ dung zeigt Fig. 4. Im Innern des Bürstengriffes 4 sind zwei - nicht dargestellte - Rollen vorhanden, zwischen denen ein mit dem Buchstabenaufdruck 6 versehenes Kunststoffband 13 durch Drehen eines Drehknopfes 14 hin- und herspulbar ist. Ein durchsichtiges Kunststoffenster 15 sorgt für die Was­ serfestigkeit der Kennzeichnungs-Einrichtung.
Eine weitere besonders bevorzugte Ausführungsform zeigt Fig. 5. Ein Etikett 16 weist zwei Materiallagen auf: eine plastisch verformbare Aluminiumfolie 17 und eine darunter­ liegende weichere, ein Einprägen begünstigende Kunststoff- oder Gummilage (nicht dargestellt). Die Aluminiumfolie 17 ist mit einem Kugelschreiber oder einem ähnlichen Gegen­ stand ohne ein Spezialwerkzeug durch Druckausübung wasser­ fest mit einer Beschriftung 18 versehbar (hier der Name: "Michael").
Nach einer anderen vorteilhaften Variante der Erfindung kann anstelle der aufklebbaren bzw. der selbstklebenden Etikette 16 eine aufsteckbare Etikette - z. B. eine solche, die um den Halsabschnitt 5 oder den Griff 4 der Zahnbürste 1 klemmbar ist - verwendet werden (nicht dargestellt).

Claims (14)

1. Stiftartige Vorrichtung, insbesondere Zahnbürste oder Schreibgerät, gekennzeichnet durch eine Kennzeichnungs-Einrichtung, mit der ein individu­ elles Markieren der stiftartigen Vorrichtung (1) mög­ lich ist.
2. Stiftartige Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Kennzeichnungs-Einrichtung
  • - ein bewegliches Markiermittel (8, 10, 12, 13, 14) und
  • - Buchstaben (6) und/oder Ziffern aufweist.
3. Stiftartige Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß alle Buchstaben (6) eines Alphabetes auf einem Griffabschnitt (4) der stiftartigen Vorrichtung (1) angeordnet sind.
4. Stiftartige Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das bewegliche Markiermittel (13, 14, 15)
  • - eine Scheibe, einen Zylinder oder ein abspulbares Band (13) aufweist, auf die/den/das die Buchsta­ ben (6) und/oder Ziffern aufgebracht sind, wobei
  • -- die Scheibe, der Zylinder oder das abspul­ bare Band derart angeordnet ist, daß in ei­ nem Fenster (15) des Griffabschnittes (4) jeweils ein oder zwei der Buchstaben (6) und/oder Ziffern sichtbar sind,
  • -- ein drehbarer Knopf (14) für ein Einstellen der Scheibe, des Zylinders oder des ab­ spulbaren Bandes (13) auf einen bestimmten Buchstaben (6) bzw. eine bestimmte Ziffer vorgesehen ist.
5. Stiftartige Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, da­ durch gekennzeichnet, daß das bewegliche Markier­ mittel (10) verschieblich ist.
6. Stiftartige Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das verschieb­ liche Markiermittel (10) in einer Rinne in der stift­ artigen Vorrichtung oder auf einer schienenartigen Erhebung (9) auf der stiftartigen Vorrichtung (1) geführt ist.
7. Stiftartige Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als verschieb­ liches Markiermittel wenigstens ein Ring (12), ins­ besondere ein Gummi- oder Kunststoffring, vorgesehen ist.
8. Stiftartige Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Griffab­ schnitt (4) von einer Schnecke (11) umgeben ist, in welcher der verschiebliche Ring (12) geführt ist.
9. Stiftartige Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das bewegliche Markiermittel wenigstens ein umsteckbarer Zeiger (8) ist, wobei die Kennzeichnungs-Einrichtung außerdem eine Rasterung, insbesondere Einstecklöcher (7), um­ faßt, die Einraststellen für den/die umsteckbaren Zeiger (8) definiert.
10. Stiftartige Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kennzeich­ nungs-Einrichtung ein auf der stiftartigen Vorrichtung angeordnetes beschriftbares Feld ist.
11. Stiftartige Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das beschrift­ bare Feld durch Einprägen bzw. Einritzen beschriftbar ist.
12. Stiftartige Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kennzeich­ nungs-Einrichtung ein durch Einprägen bzw. Einritzen beschriftbares Etikett (16) ist.
13. Stiftartige Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett (16) oder Feld aus einer mit Farbstoff versehenen Wachsfolie, einer darüberliegenden Papierschicht, sowie einer wischfesten und durchsichtigen Kunstoff­ abdeckung und/oder Kunstoffeinschweißung besteht.
14. Stiftartige Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett (16) oder Feld aus einer plastischen Folie, insbeson­ dere Aluminiumfolie (17), und einer darunterliegenden weicheren, das Einprägen eines Schriftzuges (18) be­ günstigenden Kunstoff- oder Gummilage besteht.
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