DE4206607A1 - Fadenliefergeraet fuer fadenverbrauchende textilmaschinen - Google Patents
Fadenliefergeraet fuer fadenverbrauchende textilmaschinenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Fadenliefergerät als
Fadenzubringer für Textilmaschinen nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
Es sind schon Fadenliefergeräte - auch Speicher-Fournisseur
genannt - als Fadenzubringer für Textilmaschinen bekannt
geworden, mit einer auf dem Wellenende eines Elektromotors
befestigten Speichertrommel, auf deren Umfang mehrere
Windungen des zu fördernden Fadens schlupflos aufliegen
(DE-OS P 34 29 207.1-26). Die Drehzahl der Speichertrommel
wird durch geeignete Impulsgeber an der Rundstrickmaschine
über eine Steuerelektronik direkt auf den Elektromotor der
Speichertrommel übertragen. Dadurch entsteht eine
sogenannte elektrische Welle zwischen Maschine und
Fadenliefergerät. Weitere Fühler, die den Faden abtasten,
regeln den eingestellten Sollwert nach.
Bekannt geworden ist weiterhin eine Fadenliefervorrichtung
(DE-OS P 38 32 381 C1; P 38 20 618 A1), dessen
Speichertrommel ebenfalls auf dem Wellenende eines
Elektromotors angebracht ist. Hier geschieht jedoch die
Signalgabe zum Motor über einen Fühlerhebel am Faden,
welcher magnetisch auf einer veränderbaren Stellung
gehalten wird. Die einstellbare Rückholkraft am Hebel
entspricht dann dem veränderbaren Sollwert für die
erforderliche Fadenspannung.
Bei Textilmaschinen wird beim direkten Einschalten der
Strickmaschine sofort eine bestimmte Fadenmenge mit dem
entsprechenden Sollwert nötig. Die hierfür erforderlichen
handelsüblichen Motoren mit einem entsprechend
ausreichenden Anlaufdrehmoment und der erforderlichen
Hochlaufzeit weisen eine Baugröße auf, die in den derzeit
verwendeten Gehäusegrößen nicht installierbar sind. Bei
bekannten Geräten wurde deshalb ein Fühlerhebel vorgesehen,
der zwischen Speichertrommel und Fadenverbraucher eine
veränderbare Fadenreserve schafft. Während des Abbaus
dieser Reserve kann dann der Motor auf die erforderliche
Drehzahl gebracht werden, welche der gewünschten
Liefermenge entspricht. Diese Fadenreserve wird durch
mehrfache Umlenkung des Fadens, z. B. mittels Ösen,
erreicht. Dadurch entstehen aber extreme Reibverluste und
insbesondere Flusenbildungen. Darüber hinaus sind
gummielastische Fäden auf diese Weise kaum regelbar oder es
sind allenfalls nur sehr langsame Drehzahlen möglich.
Die bekannten Fadenliefergeräte weisen zur einwandfreien
Wickelbildung auf der Speichertrommel eine vorgeschaltete,
fest eingestellte oder variable Fadenbremse auf. Hierzu
wird der Faden entweder durch eine Öse, die z. B. mittels
einer Kugel beschwert ist, geführt oder er wird durch eine
Tellerbremse hindurchgezogen. Auch hierbei stehen je nach
verwendetem Material unangenehme Flußmengen. Die
Fadenwindungen auf der Speichertrommel werden naturgemäß
bei großen Bremskräften hart aufliegen und zusammengezogen,
wobei die meisten Fadenarten gedehnt werden. Der Faden
entspannt sich dann beim Meßpunkt, z. B. an einem
Fühlerhebel, wobei der Fühlerhebel selbst in Schwingungen
geraten kann. Daher muß der Hebel wiederum mechanisch
beruhigt werden.
Die bekannten Geräte weisen daher insgesamt noch einige
Schwachpunkte auf, die als unbefriedigende Gesamtlösung mit
einem zu hohen technischen Aufwand angesehen werden müssen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Fadenliefer
gerät zu schaffen, bei welchem die einzelnen Baugruppen
genauestens aufeinander abstimmbar sind und damit ein
optimales Gesamtsystem geschaffen wird. Aufgabe der
Erfindung ist es weiterhin, auch einzelne Baugruppen des
Fadenliefergerätes für jeweilige spezielle Anwendungen zu
verbessern bzw. zu optimieren.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einem Fadenliefergerät
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 durch die
kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
In den Unteransprüchen sind vorteilhafte und zweckmäßige,
sowie zum Teil selbständig erfinderische Maßnahmen als
Teillösungen angegeben.
Das erfindungsgemäße Fadenliefergerät hat gegenüber den
bekannten Vorrichtungen den Vorteil, daß sämtliche
Bauelemente des Gerätes optimiert und aufeinander
abgestimmt wurden.
Um die bekannten, mit Riemen angetriebenen Geräte mit ihrer
vorgegebenen Gehäusegröße unmittelbar ersetzen zu können,
wurde zunächst ein völlig neuer, elektronisch angetriebener
Gleichstrommotor geschaffen, der gegenüber bekannten
Schrittmotoren eine Reihe von Vorteilen aufweist. Diese
Vorteile müssen zunächst in dem sehr einfachen Aufbau des
Motors mit sehr geringer beweglicher Motormasse gesehen
werden, bei zumindest gleicher oder besserer
Beschleunigungsfähigkeit. Der EC-Motor ermöglicht von
seiner Bauart her einen rastkraftfreien Antrieb im
stromlosen Zustand, so daß ein einfaches mechanisches
Einfädeln des Fadens möglich ist. Aufgrund der Verwendung
eines massearmen Rotors oder Läufers, der als Magnetträger
für Dauermagneten dient, kann eine sehr geringe Baugröße
mit einer geringen axialen Länge erzielt werden. Dabei
arbeitet der Motor mit geräuscharmem Lauf und hohem
Wirkungsgrad und damit geringer Erwärmung. Auch die
hierdurch mögliche Anordnung der zugehörigen
Elektronikplatine in Motornähe ermöglicht einen sehr
kompakten Aufbau des Gesamtgerätes. Für den hohen
Wirkungsgrad sind die hochwertigen Dauermagnete im Rotor
verantwortlich, die mit einer entsprechenden Anzahl von
Spulengruppen im Stator zusammenwirken.
Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung liegt in der
Kombination des erfindungsgemäßen Motors mit der hiermit
einstückig verbundenen Speichertrommel. Der Läufer oder
Rotor des Gleichstrommotors dient als Basis für die
Speichertrommel, wobei - abgesehen von der Masse der
Hochleistungsmagneten - ein System geschaffen wurde,
welches extrem leicht und damit leicht zu beschleunigen
ist. Hierfür ist das System aus einer leichten
Kunststoffscheibe als Magnetträger und Läufer gebildet, an
welche einstückig die X-förmigen Stahldrähte angesetzt und
mit einem äußeren Ring verbunden sind. Die X-förmigen
Stahldrähte am Umfang der Speichertrommel bilden eine
Auflaufschräge für den Faden, wobei gleichzeitig zwei Fäden
gespeichert und somit geliefert werden können.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung liegt in der Steuerung
der Fadenspannung nach der Speichertrommel, die durch eine
spezielle, im Querschnitt trompetenförmig oder als
Rotationskegel ausgebildete Spiralfeder bewirkt wird. Die
Auslenkung der Spiralfeder steht unmittelbar im
Zusammenhang mit dem Fadenzug und damit mit der benötigten
Fadenmenge. Durch eine elektronische Auswertung der
Auslenkung der Spiralfeder erfolgt eine unmittelbare und
verzögerungsfreie Steuerung des Speichertrommel
Antriebsmotors.
Besonders vorteilhaft ist weiterhin eine vor der
Speichertrommel vorgesehene Fadenbremse, die ebenfalls mit
geringsten Lagerreibungswiderständen arbeitet und durch ein
seitlich vorgesehenes Magnetfeld einstellbar und/oder
regelbar ist. Hierdurch kann der Zulauf des Fadens zur
Speichertrommel reguliert und angepaßt werden.
Fadenbremse, Speichertrommel und Spiralfeder sind derart
aufeinander regelungstechnisch abgestimmt, daß eine
optimale Fadenzubringung für die Textilmaschine
gewährleistet ist.
Weitere erfindungswesentliche Einzelheiten und Vorteile
sind in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden
Beschreibung näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 eine Seitenansicht des
Fadenliefergerätes,
Fig. 2 eine Frontansicht des
Fadenliefergerätes,
Fig. 3 einen Längsschnitt des
Fadenliefergerätes, insbesondere durch
den Gleichstrommotor,
Fig. 4a, 4b eine nähere Darstellung der
Speichertrommel,
Fig. 5a, 5b die Spiralfeder zur Steuerung der
Fadenspannung,
Fig. 6 einen Schnitt durch die Fadenbremse und
Fig. 7 eine schematische Darstellung des
Fadenbruchfühlers.
Das in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Fadenliefergerät 1
besteht aus einem Gehäuse 2 zur Aufnahme eines
Antriebsmotors 3 und einer Platine 4 für die
Steuerelektronik. Der Antriebsmotor 3 bildet eine bauliche
Einheit mit der Speichertrommel 5, wie sie in den Fig. 4a,
b näher dargestellt ist.
Das Fadenliefergerät 1 weist weiterhin eine Fadenbremse 6,
einen Fadenbruchfühler 7 als der Speichertrommel 5
vorgeschaltete Baueinheiten auf, sowie einen
Fadenspannungssensor 8, der zur Steuerung der Fadenspannung
der Speichertrommel 5 nachgeschaltet ist. Eine nähere
Darstellung dieses Systems ist in den Fig. 5a, 5b
wiedergegeben. Die einzelnen Bauelemente des
erfindungsgemäßen Fadenliefergerätes werden wie folgt näher
erläutert:
In der Fig. 3 ist die Antriebseinheit 9 des
Fadenliefergerätes 1, bestehend aus Antriebsmotor 3 und
Speichertrommel 5 näher dargestellt.
Der Antriebsmotor 3 ist als elektronisch kommutierter
Gleichstrommotor in vierpoliger Ausführung ausgeführt.
Aufgrund des Scheibenrotoraufbaus besitzt er eine geringe
axiale Länge. Der Gleichstrommotor 3 besteht aus einem als
Kunststoffscheibe ausgebildeten Rotor oder Läufer 10, der
als Magnetträger dient. In die Kunststoffscheibe 11 sind
hierfür vier runde oder anders geformte Dauermagnete 12
eingelassen.
Der Stator 13 des Gleichstrommotors besteht aus zwei
Spulengruppen 14, 15 mit dahinter angeordneten
Rückschlußblechen 16, 17, die auf einer Hohlachse 18
aufgesetzt sind. Auf der Hohlachse 18 ist der Rotor 10 über
zwei Kugellager 19 als Ausgleich des durch das Magnetfeld
verursachte Wechselkippmoments gelagert. Die Hohlwelle 18,
mit einer Längsbohrung 20 sowie zwei Querbohrungen 21, 22
an ihrem jeweiligen Ende, dient zur Aufnahme der
Schaltverbindungsdrähte 23 zwischen der Spulengruppe 14 und
der Steuerplatine 4. Die Spulengruppe 15 ist über einen
entsprechenden Schaltverbindungsdraht 23′ mit der
Schaltplatine 4 verbunden. Diese Hohlwelle 18 nimmt
weiterhin einen Schaltverbindungsdraht auf, welcher den
Fadenbruch-Leuchtmelder aktuiert.
Die Spulengruppen 14, 15 sind in ihrem Aufbau völlig gleich
und daher mit gleichen Werkzeugen herstellbar.
Die Hohlachse 18 durchsetzt die Platine 4 für die
Steuerelektronik und ist an der Gehäuserückseite mittels
einer Mutter 24 befestigt.
Der als Kunststoffscheibe 11 mit Magneten 12 ausgebildete
Rotor 10 ist derart ausgebildet, daß er gleichzeitig auch
als Bauteil der Speichertrommel 5, auch Fadenrad genannt,
dient. Hierfür weist der äußere Kranz 25 der
Kunststoffscheibe 11 eine umlaufende Schulter 26 mit den
Bohrungen 27 auf, in welche die einzelnen Drähte 28, 28′
eines Fadenvorschubkreuzes eingelassen sind die umlaufend
ein Drahtgitter 29 bilden (siehe auch Fig. 4a, 4b. Das
Drahtgitter 29 wird auf der der Kunststoffscheibe 11
gegenüberliegenden Seite durch einen äußeren Kunststoffring
30 begrenzt, der ebenfalls Bohrungen 31 zur Aufnahme der
einzelnen Drähte 28, 28′ aufweist.
Auf dem äußeren Durchmesser bzw. der hierdurch gebildeten
Mantelfläche des Kunststoffrings 30 bzw. der
Kunststoffscheibe 11 befinden sich z. B. fünf bis acht
Fadenvorschubkreuze in X-förmiger Anordnung, bestehend aus
den eingesetzten polierten Stahldrähte 28, 28′, die
zusammen das auf der äußeren Mantelfläche der
Speichertrommel 5 angeordnete Drahtgitter 29 bildet. Der in
axialer Richtung des Antriebsmotors eingeschlossene
Winkel α zwischen zwei zugehörigen Drähten 28, 28′ beträgt
ca. α ≈ 60° bis 110° (siehe Fig. 4a).
Der elektronisch geregelte Gleichstrommotor 3 arbeitet im
stromlosen Zustand rastkraftfrei, so daß ein einfaches
manuelles Einfädeln der Fäden möglich ist. Durch eine
massearme Ausbildung aller rotierenden Teile des Rotors 10
und der Speichertrommel 5 sowie durch Einsatz hochwertiger
Dauermagneten 12 ergeben sich äußerst kurze Hochlaufzeiten
des Motors. Dabei ist der Motor reaktionskraftgeregelt, um
die Fadenspannung zu regeln. Aufgrund des hohen
Wirkungsgrades des Gleichstrommotors ergibt sich eine
geringe Erwärmung. Hierdurch kann die Elektronikplatine 4
unmittelbar in der Nähe des Motors angeordnet werden,
wodurch sich ein sehr kompakter Aufbau des Gesamtgerätes
ergibt.
Wie aus Fig. 1 und 3 ersichtlich, ist die
Speichertrommel 5 an ihrer Frontseite mit einem zusätzlich
blinkenden Leuchtmelder 32 zur Anzeige eines Fadenbruchs
ausgestattet.
Die in Fig. 2 dargestellte Frontseite des Gerätes sowie
die zugehörige Seitenansicht in Fig. 1 zeigt weiterhin zur
Zuführung zweier Fäden 33, 34 je eine Einlauföse 35, 36 zur
Zuführung der Fäden zu einer Doppelfadenbremse 6. Diese in
Fig. 6 näher dargestellte Doppelfadenbremse 6 besteht aus
zwei nebeneinander in einem Kugellagergehäuse 74
angeordneten, geschlossenen Kugellagern 37, 38, auf deren
äußere Mantelfläche der jeweilige Faden 33, 34 mit
wenigstens einer Windung aufgebracht ist. Die
Einlaufrichtung des Fadens wird dadurch beibehalten.
Zwischen den Kugellagern 37, 38 befindet im
Kugellagergehäuse sich ein Permanentmagnet 39, mit einer
axialen zweisektorenförmigen Magnetisierung, d. h. einem
oberen Nordpol und einem unteren Südpol. Bei jeder Drehung
des jeweiligen Lagers werden die Lagerkugeln des
Kugellagers einmal angezogen (z. B. Nordpol) und im
nächsten Sektor (Südpol) abgestoßen, wodurch eine
Bremswirkung als Lagerreibung entsteht.
Zwischen der Fadenbremse 6 und der nicht näher
dargestellten Fadenspule bestehen bestimmte
Einlaufwiderstände. Es hat sich gezeigt, daß der Außenring
des jeweiligen Kugellagers 37, 38 dann nicht mitläuft, wenn
der Vorwiderstand zur Spule hin klein ist. Die um das
Kugellager herumgelegte Schlaufe rutscht dann auf dem
Außendurchmesser bzw. der Mantelfläche des Kugellagers und
erzeugt eine nur geringe Bremswirkung. Wenn die
Einlaufwiderstände zwischen der Spule und der
Speichertrommel aufgrund von sporadischen Widerständen wie
Knoten oder Flusenanhäufungen größer werden, wird die
Fadenschlaufe um den Außenring des Kugellagers zugezogen,
wodurch eine Mitnahme des Außenrings des jeweiligen
Kugellagers 37, 38 erfolgt. Durch diese Wechselwirkungen
entsteht eine fast waagrechte Bremskennlinie, d. h. ein
äußerst gleichmäßiger Fadentransport.
Ersetzt man den Permanentmagneten 39 durch eine
stromdurchflossene, elektromagnetische Spule, so ist die
Bremskraft in weiten Grenzen stufenlos regelbar. Die
Fadenbremse 6 kann mit einem Kugellager zur Lieferung eines
Fadens oder mit einem Doppelkugellager zur Lieferung von
zwei Fäden ausgestattet sein. Sofern zwei Lager vorgesehen
sind, so entfalten beide eine unabhängige Bremswirkung
voneinander.
Der Fadenbremse 6 ist ein Fadenbruchfühler 7
nachgeschaltet. Diese Anordnung ist in der Fig. 2 sowie in
der Fig. 7 näher dargestellt.
Eine im Gehäuse 2 angebrachte Lagerung 40 diente zur
Lagerung eines Hebels 41. Am oberen Ende des Hebels 41
befindet sich ein zum Hebel 41 senkrechter Stift 42, der
mittels des durchlaufenden Fadens 33, 34 in seiner Stellung
bzw. Position gehalten ist. Erfolgt ein Fadenbruch, fällt
der Hebel 41 aufgrund der Schwerkraft in die in Fig. 2
dargestellte gestrichelte Stellung des
Fadenbruchfühlers 7′. Am unteren Ende des Hebels 41 führt
eine Welle 43 durch das Lager 40. Am unteren Ende der
Welle 43 befindet sich ein Permanentmagnet 44, der so
angebracht ist, daß ein Reed-Relais 45 durch die
Verschwenkbewegung der Hebelwelle 43 ein- oder
ausgeschaltet wird. Das Reed-Relais betätigt gleichzeitig
mit der Abschaltung der Rundstrickmaschine den Fadenbruch-
Leuchtmelder 32. Der Hebel 41 übt über den Stift 42 nur
geringe Reibwirkung auf den Faden 33, 34 aus. Er kann
gleichermaßen oder alternativ zwischen der
Speichertrommel 5 und dem Fadenspannungssensor 8
installiert sein, um dort in gleicher Weise einen
Fadenbruch zu kontrollieren.
Bei einer nicht vertikalen Montage des Gerätes, z. B. einer
horizontalen Anordnung, muß die Auslenkung des Hebels 7 bei
Fadenbruch mittels einer Zusatzfeder bewirkt werden. Das
Gerät kann damit in beliebigen Lagen betrieben werden.
Das Gerät wird mit seiner Frontseite oder
Bedienungsseite 77 bei einer Rundstrickmaschine
vorzugsweise radial nach außen gerichtet, um eine einfache
frontseitige Bedienung zu ermöglichen.
Der über die Fadenbremse 6 sowie über den
Fadenbruchfühler 7 geführte Faden 33, 34 wird der
Speichertrommel 5 entsprechend der Darstellung in Fig. 1, 2
sowie 7 zugeführt. Hierfür bilden die Speichertrommel 3
sowie der Rotor 10 des Antriebsmotors 3 eine bauliche
Einheit, wobei extrem leichte Materialien verwendet werden,
so daß eine sehr geringe Masse beschleunigt werden muß. Die
Hochlaufzeit des Motors ist so kurz, daß Fäden bis ca. 10 m
pro Sekunde der laufenden Maschine direkt zugeführt werden
können. Die getaktete, kollektorlose und elektronische
Ansteuerung für den Rotor 10 sorgt für eine sehr geringe
Stromaufnahme, die bis zu einem dreifachen Wert unter der
Stromaufnahme bekannter Geräte liegt. Auch bei Überlast
wird die Stromaufnahme automatisch auf einem eingestellten
Maximalwert gehalten, so daß auch bei längerem Stillstand
unter Last keine Beschädigungen des Rotors bzw. Läufers
oder der Wicklungen eintreten können.
Die in X-Form eingesetzten polierten Stahldrähte 28, 28′
zur Bildung des an der Mantelfläche der Speichertrommel 5
vorgesehenen Drahtgitters 29 sorgen für einen automatischen
Fadenvorschub auf der Speichertrommel 5. Bei dieser
erfindungsgemäßen Konstruktion erübrigt sich die
Notwendigkeit spezieller Anlaufschrägen bekannter Geräte,
da dies durch die X-förmige Anordnung der Drähte 28, 28′
selbst erfolgt. Es ist auch kein definierter Anlaufpunkt
für den Faden auf der Speichertrommel 5 notwendig. Wie in
Fig. 1 in Verbindung mit Fig. 4a näher dargestellt,
können die Fäden 33, 34 auf der linken Hälfte 46 und auf
der rechten Hälfte 47 der Breite b des Drahtgitters 29
zugeführt werden. Teilt man die Gesamtbreite b des
Drahtgitters 29 in sechs Teile (2×3/3) auf, so kann jeder
Faden problemlos in den äußeren beiden Bereichen 48, 49
zugeführt werden, die eine Breite a b/3 aufweisen. Der
Auflaufpunkt des jeweiligen Fadens 33, 34 auf die
Speichertrommel 5 kann demnach je nach der gewünschten
Wickellänge frei gewählt werden, da der äußere
Auflaufbereich 48, 49 eine Vielzahl von Windungen zuläßt.
Dabei können gleichzeitig zwei Fäden für zwei verschiedene
Stricksysteme mit dem selben Fadenverbrauch gespeichert und
geliefert werden.
Aufgrund der X-förmigen Anordnung jeweils zwei zueinander
angeordneten Drähte 28, 28′ des Drahtgitters 29 läuft jeder
auf gegebene Faden grundsätzlich auf der Schräge der X-Form
zum mittleren Kreuzungspunkt 50 der jeweiligen Drähte
(Mittellinie 51). Der Fadenauflauf ist deshalb völlig
unkritisch, da die einzelnen Windungen jeweils
nebeneinander liegend aufgereiht sind. Von der die
Kreuzungspunkte 50 miteinander verbindenden Mittellinie 51
reihen sich deshalb nach links sowie nach rechts die
aufgewickelten Fadenlagen an. In Fig. 5a ist
beispielsweise eine Speichertrommel 5 gezeigt, bei welcher
vier nebeneinander liegende Fadenlagen 52 auf der unteren
Hälfte der Speichertrommel 5 auf gewickelt sind. Jeder
einzelne oder beide auflaufenden Fäden läuft grundsätzlich
von der Mittellinie 51 ab, wie dies in Fig. 4a
dargestellt ist. Dabei liegen sich die beiden auslaufenden
Fäden im X-förmigen Kreuzungspunkt berührend nebeneinander.
Da an dieser Stelle der Durchmesser der Speichertrommel 5
für beide Fäden gleich groß ist, sind auch beide
Fadenlängen identisch. Es kann auch eine dünne
Trennscheibe 75 auf der Mittellinie 51 zur Trennung der
beiden ablaufenden Fäden angebracht werden. Eine
Befestigung der Scheibe erübrigt sich weil in der Scheibe
Querlöcher 76 vorgesehen sind, durch welche der
Kreuzungspunkt 50 der Drähte 28, 28′ verläuft
Wie aus den Fig. 1, 2 bzw. 5a ersichtlich, ist der
Speichertrommel 5 ein Fadenspannungssensor 8
nachgeschaltet, welcher zur Steuerung der Fadenspannung
dient. Da die beiden von der Speichertrommel 5 abgezogenen
Fäden 33, 34 grundsätzlich vom gleichen Außendurchmesser
der Speichertrommel 5, nämlich von der Mittellinie 51
(X-Kreuzungspunkt 50) abgezogen werden, reicht es im
allgemeinen aus, daß nur ein Faden 33 über den
Fadenspannungssensor 8 kontrolliert wird, während der
andere Faden 34 von der Speichertrommel 5 direkt durch eine
Öse 53 geführt wird (siehe Fig. 2).
Die doppelte Belegung des Fadenliefergerätes mit Fäden 33,
34 gegenüber herkömmlichen Geräten mit nur einem Faden hat
eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung.
Wird während des Strickvorganges die Fadenspannung
automatisch oder von Hand verändert, so macht auch der
unkontrollierte Faden, ähnlich wie ein Zwilling, die selbe
Veränderung mit.
Durch die besondere Anordnung der X-förmigen Drähte 28, 28′
kann bei einigen Fadenarten ggf. auf die Fadenbremse 6
verzichtet werden, denn meistens genügt schon der
Fadenwiderstand selbst, um ein gebremstes Aufwickeln des
Fadens auf die Speichertrommel 5 zu ermöglichen. Der
Fadenwiderstand ergibt sich beispielsweise durch den
Abwickelvorgang von der Spule und die damit verbundenen
Umlenkungen.
In diesem Zusammenhang muß noch hervorgehoben werden, daß
auch nackte Gummifäden durch die erfindungsgemäße Anordnung
hervorragend verarbeitet werden können. Auch hier hat sich
eine Fadenbremse 6 ggf. als nicht zwingend erforderlich
erwiesen, d. h. der Faden kann ohne Berührung an der
Bremse 6 vorbeigeführt werden. Es können auch
Feinkupferlackdrähte ohne weiteres auf der
Speichertrommel 5 gespeichert und in gewünschter
Drahtspannung abgegeben werden, wobei der Isolierlack nicht
beschädigt wird.
Die in den Fig. 1, 2 sowie 5a und 5b dargestellte
Steuerung der Fadenspannung mittels eines
Fadenspannungssensors 8 geschieht vorzugsweise durch eine
trompetenförmig gewickelte Spiralfeder 54, die an einem
drehbaren Kopf 55 befestigt ist. Der drehbare Kopf 55 weist
eine Welle 56 auf, die in einem Lager 57 in das Innere des
Gehäuses 2 geführt ist. Am unteren Wellenende der Welle 56
ist zentrisch oder exzentrisch ein Permanentmagnet 58
derart befestigt, daß dieser mit der Trennlinie Nord/Süd
auf der Mittelachse 59 des Gerätes liegt (siehe Fig. 2
sowie Fig. 5b). Ein Eisen-Joch 60 eines Hall-Sensors 61
auf der gegenüberliegenden Seite hält den Magneten 58 in
der Mittelstellung M, wie in Fig. 5b dargestellt. Die
Trennlinie 62 zwischen dem Nord-Süd-Pol des
Permanentmagneten 58 befindet sich hierbei auf der
Mittelachse 59. Der Hall-Sensor 61 ist so plaziert, daß
dieser bei einer geringen Winkelabweichung β aus dieser
Mittelstellung M die Motoransteuerung in Tätigkeit setzt.
Eine nur geringe Zunahme der Fadenspannung des Fadens 33
bewirkt eine Auslenkung der auf der Mittellinie 59
angeordneten Spiralfeder 54 in Richtung des in Fig. 2
sowie 5a, 5b dargestellten Pfeils 63. Diese
Winkelabweichung β regelt die Motordrehzahl zwischen einem
Nullwert und Volldrehzahl, wobei die Winkelabweichung so
klein und kurzfristig ist, daß die Bewegung optisch nur
schwer erkennbar ist. Durch die besondere Motorkonstruktion
sind sehr kurze Hochlaufzeiten erreichbar. Eine gesonderte
Fadenspeichereinrichtung ist deshalb nicht mehr
erforderlich. Die Verstellung der Fadenspannung kann
manuell am Potentiometer 64 oder Rechner gesteuert über den
Rechneranschluß 65 erfolgen. Durch Verstellung der Offset-
Nullspannung am Hall-Sensor kann die Soll-Position des
Nord-Süd-Übergangs des Permanentmagneten 58 verschoben
werden, wodurch die Fadenspannung mittels Vref oder mittels
Rechnersteuerung einstellbar ist.
Die Ausbildung des Fadenspannungssensors 8 mit einer
gewickelten, trompetenförmigen Spiralfeder 54 hat den
Vorteil, daß Schwingungen absorbiert werden, die durch die
mehreckige Fadenauflage am Umfang der Speichertrommel 5
entstehen können, wodurch ein ruhiger Fadenablauf erreicht
wird. Die trompetenförmige Spiralfeder 54 mit dem oberen
trompetenförmigen Auslauf 66 zur tangentialen Einführung
des Fadens 33 stellt demnach auch ein Dämpfungsglied in die
Anordnung des Fadenspannungssensors 8 dar.
Mit Position 66 ist in Fig. 2 eine optische
Sollwertanzeige angegeben, die Position 67 zeigt eine
optische Betriebsanzeige des Gerätes. Mit Position 68 ist
ein Geräte-Ein-Ausschalter gezeigt.
In der Fig. 1 bzw. 3 sind weiterhin Standardstifte 69, 70
dargestellt, die zusammen mit dem Masseanschluß 71 die
erforderliche Stromversorgung gewährleisten. Dabei dient
der Anschluß 69, 71 für die Versorgung des Gerätes mit der
erforderlichen bekannten Spannung von 24 Volt. Der Stift 70
dient als Leiter für den Maschinenstop bei Fadenbruch.
Die besondere Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Fadenliefergerätes erlaubt einen direkten Tausch der
bekannten riemengetriebenen Geräte. Dabei erfährt die
Strickmaschine auch eine wesentliche Vereinfachung in ihrer
Konstruktion und ihrem Aufwand. Selbstverständlich können
die erfindungsgemäßen Geräte auch in jeder beliebigen Lage
betrieben werden, sofern der Fadenbruchfühler 7 nicht durch
das Eigengewicht, sondern z. B. mittels einer Feder
unterstützt, bei Fadenbruch abfallen kann. Der Fadenlauf
kann auch von Öse 35, 36 ohne Umlenkung über die
Fadenbremse 6 zum Fadenspannungssensor 8 geführt werden.
Dabei gestattet die Trompetenform der Spiralfeder 54 eine
sanfte Umlenkung des Fadens in die Feder hinein, sowie eine
sanfte Führung innerhalb der Feder bis zu ihrem unteren
Austritt 72. Die Folge ist eine kaum auftretende
Flusenbildung über den gesamten Fadenverlauf.
Das Gerätegewicht konnte auf die Hälfte der
riemengetriebenen Geräte gesenkt werden. Durch den
kollektorlosen Antriebsmotor 3 wird dabei automatisch eine
Lebensdauer erreicht, die von der Lebensdauer der
eingesetzten Kugellager abhängt. Die Geräte sind damit
praktisch wartungsfrei.
Zur Anzeige des Fadenbruchs müssen auch keine zusätzlichen
Lampen eingesetzt werden. Ein langlebiges Blinksystem
mittels dem Fadenbruch-Leuchtmelder 32 erlaubt eine
Lebensdauer von ca. 5 bis 10 Jahren.
Wenn eine herkömmliche Strickmaschine zwei oder mehrere
verschiedene Fadenmengen benötigte, so wurde dies mit
mehreren Antriebsriemen in mehreren Ebenen gelöst. Der
mechanische Aufwand ist entsprechend hoch. Erfindungsgemäße
Geräte passen sich demgegenüber automatisch an die
gewünschte Fadenmenge an, wobei gleichzeitig eine Regelung
der eingestellten Fadenspannung erfolgt. Dabei ist der
Antriebsmotor so ausgelegt, daß dieser keine Rastmomente
aufweist. Die Fäden können daher über die Speichertrommel 5
fast ohne Widerstand gezogen werden.
Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene und
dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt. Sie umfaßt
auch vielmehr alle fachmännischen Weiterbildungen und
Abwandlungen im Rahmen des Erfindungsgedankens.
Claims (19)
1. Fadenliefergerät als Fadenzubringer für
Textilmaschinen, mit einer ggf. erforderlichen
Fadenbremse (6) für den von einer Spule durch einen
Antriebsmotor (3) abgezogenen Faden (33, 34), der in
mehreren nebeneinander liegenden Windungen auf einer
Speichertrommel (5) aufläuft, wobei die Drehzahl des
Antriebsmotors (3) und damit der Fadenvorschub mittels
eines Fadenspannungssensors (8) am Faden regelbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß dem Fadenliefergerät (1) ein
oder zwei Fäden (33, 34) zuführbar sind, die direkt oder
über eine Fadenbremse (6) einer Speichertrommel (5)
zugeführt werden, daß die Speichertrommel (5) zur
Speicherung einer gewissen erforderlichen Fadenmenge
einstückig mit einem Rotor (10) des Antriebsmotors (3)
ausgebildet und X-förmig angeordnete Stahldrähte (28, 28′)
zur Bildung eines Drahtgitters (29) am Umfang der
Speichertrommel (5) aufweist und daß wenigstens ein von der
Speichertrommel (5) ablaufender Faden (33) über einen
Fadenspannungssensor (8) geführt ist, dessen mechanische
Auslenkung elektronisch ausgewertet und auf den Antrieb des
Antriebsmotors (3) umgesetzt wird.
2. Fadenliefergerät insbesondere nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (3) als
kollektorloser, elektronisch kommutierter Gleichstrommotor
ausgebildet ist, dessen Läufer bzw. Rotor (10) einstückig
mit der Speichertrommel (5) ausgebildet ist, wobei der
Rotor (10) als Scheibenrotor (10) mit
Hochleistungsdauermagneten (12) bestückt ist und daß der
Antriebsmotor (2) weiterhin einen Stator (13) aufweist, der
aus zwei gegenüberliegenden gleichen Spulengruppen (14, 15)
mit Rückschlußblechen (16, 17) besteht.
3. Fadenliefergerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Rotor (10) als Kunststoffscheibe (11)
ausgebildet ist, die als Magnetträger zur Aufnahme von
vorzugsweise vier Dauermagneten (12) dient.
4. Fadenliefergerät nach Anspruch 1, 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (3) im
stromlosen Zustand rastkraftfrei und zur Regelung der
Fadenspannung reaktionskraftgeregelt ist.
5. Fadenliefergerät nach einem der vorherigen
Ansprüche 2 bis 4 dadurch gekennzeichnet, daß die
Rotorwelle (18) des Rotors (10) als Hohlachse (18)
ausgebildet ist, mit an ihren Enden vorgesehenen
Querbohrungen (21, 22) zur Zuführung von
Schaltverbindungsdrähten (23) zu den Spulen (14) sowie zum
Fadenbruch-Leuchtmelder 32.
6. Fadenliefergerät insbesondere nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Speichertrommel (5) für die
Speicherung einer gewissen erforderlichen Fadenmenge aus
einem in Seitenansicht X-förmigen, insbesondere parallel am
Umfang des Motorläufers (10) angeordneten Drahtgitter (29)
gebildet ist, wobei der Faden (33, 34) insbesondere auf
dem, dem X-förmigen Kreuzungspunkt (50) der Einzeldrähte
(28, 28′) entfernten Deckeldurchmesser zuführbar ist, um
nach innen zu gleiten und wobei insbesondere zwei Fäden
auf- bzw. abwickelbar sind.
7. Fadenliefergerät nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kunststoffscheibe (11) des Rotors (10) mit der
Speichertrommel (5) aus einer Einheit aus extrem leichtem
Material gebildet ist, wobei die Kunststoffscheibe (11)
durch eine innere Scheibe gebildet ist, die an ihrem
äußeren Umfang einen äußeren Kranz (25) mit
Ansatzbohrungen (27) für die Drähte (28) aufweist und wobei
die X-förmigen Drähte (28) mit einem äußeren Kunststoffring
(30) verbunden sind.
8. Fadenliefergerät nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das Drahtgitter (29) aus ca. 4 bis 8 X-
förmig angeordnete Fadenvorschubkreuze (28, 28′) gebildet
ist, die tangential in die gedachte Mantelfläche zwischen
dem äußeren Rand der Kunststoffscheibe (11) und dem äußeren
Kunststoffring (30) eingesetzt sind.
9. Fadenliefergerät, insbesondere nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerung der Fadenspannung
nach der Speichertrommel (5) insbesondere über eine
Fadenspannungssensor (8) zur Regelung der Motordrehzahl des
Antriebsmotors (3) erfolgt, wobei die Fadenspannung bzw.
der Fadenzug vom Verbraucher her elektronisch meßbar ist.
10. Fadenliefergerät nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Steuerung der Fadenspannung über
einen Fadenspannungssensor (8) und insbesondere durch eine
im Querschnitt trompetenförmig oder als Rotationskegel
ausgebildete Spiralfeder (54) erfolgt, die als Führungs
und/oder Dämpfungsglied ausgebildet ist, wobei der
Faden (33) durch die Spiralfeder (54) geführt ist.
11. Fadenliefergerät nach Anspruch 9 oder 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Spiralfeder (54) in ihrem oberen
Bereich sich zur Aufnahme des Fadens (33) trompetenförmig
erweitert und in ihrem unteren dünneren Bereich mit einem
drehbaren Kopf (55) verbunden ist, wobei der drehbare
Kopf (55) um eine zur Motorachse (73) parallele
Drehachse (56) schwenkbar derart gelagert ist, daß eine
seitliche Auslenkung der Feder (54) aufgrund des Fadenzuges
eine Drehbewegung der Dreh- und Lagerachse (56) bewirkt.
12. Fadenliefergerät nach einem oder mehreren der
vorher genannten Ansprüche 9 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Drehung der Lagerachse (56) der
Spiralfeder (54) eine elektronische Meßgröße für die
Regelung der Motordrehzahl des Antriebsmotors (3) erzeugt,
wobei insbesondere ein mit der Lagerachse (56) verbundener
Permanentmagnet (58) eine Änderung einer Hall-Spannung
bewirkt.
13. Fadenliefergerät insbesondere nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß vor der Speichertrommel (5)
eine Fadenbremse (6) vorgeschaltet ist, bei welcher
wenigstens ein und insbesondere zwei zugeführte Fäden (33,
34) über einen Kugellageraußenring (37, 38) geführt sind,
wobei der Lagerreibungswiderstand des Kugellagers (37, 38)
einstellbar und/oder regelbar ist.
14. Fadenliefergerät nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß der Lagerreibungswiderstand des
Kugellagers (37, 38) mittels eines zwischen den Kugellagern
vorgesehenen Permanentmagneten (39) erfolgt, dessen Nord-
und Südpol parallel zu den Kugeln jedes Kugellagers (37,
18) angeordnet sind.
15. Fadenliefergerät nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Regelung des
Lagerreibungswiderstandes der Kugellager (37, 38) mittels
einer elektromagnetisch betätigbaren Spule erfolgt.
16. Fadenliefergerät nach einem oder mehreren der
vorher genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Fadenbruchfühler (7) als Kipphebel (41) zur Abstellung des
Fadenantriebs bei Fadenbruch vorgesehen ist.
17. Fadenliefergerät nach Anspruch 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lagerung des Kipphebels (41) eine
drehbare Welle (43) sowie einen hiermit verbundenen
Permanentmagneten (44) aufweist, der bei Auslenkung ein
Reed-Relais (45) betätigt, wobei das Reed-Relais (45) zur
Aktivierung des Fadenbruch-Leuchtmelders sowie zur
Abschaltung der Maschine dient.
18. Fadenliefergerät nach Anspruch 1 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß am Kreuzungspunkt der Drähte (28, 28′)
eine Trennscheibe (75) eingefügt ist, wobei die
Trennscheibe (75) vorzugsweise Querlöcher (76) zur
Durchführung der Drähte (28, 28′) aufweist.
19. Fadenliefergerät nach Anspruch 1, daß die
Bedienseite (77) des Fadenliefergerätes bezüglich der
Anordnung einer Rundstrickmaschine radial nach außen zeigt.
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