DE4240340A1 - Vorrichtung zur Formgebung gießförmiger Massen, insbesondere von Bauelementen des Hochbaus - Google Patents
Vorrichtung zur Formgebung gießförmiger Massen, insbesondere von Bauelementen des HochbausInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung entspre
chend dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Zahlreiche, im Hochbau eingesetzte Bauelemente werden
aus gießfähigen, im Ausgangszustand oder unter Wärmeein
wirkung plastisch verformbaren Massen hergestellt. Es
kann sich bei diesen um anorganische Massen auf Zement
basis oder eines sonstigen hydraulischen Bindemittels
oder auch keramische Massen usw. handeln. Ein besonders
vorteilhafter, im Bauwesen einsetzbarer Werkstoff wird
in der Gruppe der Geopolymerwerkstoffe gesehen, welche
in zahlreichen Modifikationen, z. B. geschäumt und unge
schäumt einsetzbar sind und insbesondere im ungeschäum
ten Zustand im wesentlichen die Eigenschaften keramischer
Werkstoffe aufweisen, wobei jedoch der für letztgenannte
Werkstoffgruppe anlagen- und energieintensive Brennprozeß
entfällt, da diese Geopolymerwerkstoffe in einer Form
bei Temperaturen unter 100°C aushärten.
Diese Geopolymerwerkstoffe sind beispielsweise aus der
DE 32 29 339 C2, der DE 33 03 409 C2 oder aus "Ceramic
Matrix for Composites" (Ceram. Eng. Sci. Proc., Seiten
835 bis 841) grundsätzlich bekannt. Diese bestehen in
der Ausgangsmischung aus einem Feststoffgemisch aus
Oxyden mit Gehalten von amorphem SiO2 und Aluminiumoxyd
in Verbindung mit einer wasserhaltigen amorphen, dispers
pulverförmigen Kieselsäure sowie Füllstoffen, wie z. B.
Schwerspat, Zirkonsand, Glimmer, Abfällen aus Bauxit
schmelze, Basaltmehl, Quarz, Feldspat, Granitbruch usw.
sowie einer wäßrigen kalialkalischen Kaliumsilikatlösung.
Die aus diesen Komponenten bestehende Masse kann in eine
Form eingebracht werden und in dieser aushärten. Unter
Einsatz eines Schäumungsmittels kann das auf diese Weise
hergestellte Teil auch als Schaumstoffteil ausgebildet
werden.
In allen Fällen besteht insbesondere im Hochbau ein
Bedürfnis nach vorgefertigten Bauteilen mit jeweils dem
Einzelfall angepaßten, zum Teil gekrümmten Seitenflächen,
beispielsweise im Rahmen von Gewölbe- oder Bogenkonstruk
tionen.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung der
eingangs bezeichneten Art zu entwerfen, die in flexibler
Weise die Formgestaltung von Bauelementen des Hochbaus
ermöglicht, und zwar insbesondere mit Hinblick auf
individuell angepaßte Bauformen. Gelöst ist diese Aufga
be bei einer gattungsgemäßen Vorrichtung durch die
Merkmale des Kennzeichnungsteils des Anspruchs 1.
Erfindungswesentlich ist hiernach, daß eine Form zur
Verfügung gestellt wird, deren wenigstens eine Seitenwan
dung nach Maßgabe vorgebbarer Krümmungsradien gekrümmt
werden kann, so daß die Form in einfacher Weise zwecks
Anpassung an individuelle Gestaltungen des Bauelements
variierbar ist. Es kann im einfachsten Fall lediglich
eine Seitenwandung in diesem Sinne krümmungsfähig sein.
Grundsätzlich können jedoch auch sämtliche Seitenwandun
gen krümmbar ausgebildet sein, womit sich ein hohes Maß
an Variabilität der erfindungsgemäßen Form ergibt. Die
Seitenwandungen stehen lösbar mit einer Bodenplatte in
Verbindung, wobei diese Verbindung und damit die Boden
platte jedoch dahingehend ausgestaltet sind, daß die
wenigstens eine krümmungsfähige Seitenwandung mit einem
definierten Krümmungsradius oder in einer sonstigen
definierten gekrümmten Konfiguration festlegbar ist. Die
Seitenwandung ist zu diesen Zweck beispielsweise ela
stisch ausgebildet. Unter Krümmungen in diesem Sinne
sollen solche Krümmungen verstanden werden, die sich als
Krümmungen in der Ebene der Bodenplatte darstellen. Die
Bodenplatte wird im Regelfall eine ebene Platte sein -
sie kann jedoch in besonderen Fällen auch zylindrisch,
sphärisch oder in allgemeiner Weise gekrümmt ausgebildet
sein.
Die Merkmale des Anspruchs 2 bringen den Vorteil einer
besonders gleichförmigen Ausfüllung der Form sowie deren
Eignung zur Verarbeitung schäumfähiger Massen mit sich.
Es kann die Vorrichtung in Verbindung mit einer Abdeckung
derart benutzt werden, daß die genannte Bodenplatte
während des Gießvorgangs auf einer horizontalen Unterla
ge aufsteht. Es kann die Vorrichtung jedoch auch derart
benutzt werden, daß eine der Seitenwandungen als Aufstand
fläche benutzt wird.
Eine Ausgestaltung der Vorrichtung entsprechend den
Merkmalen der Ansprüche 3 und 4 wird der Regelfall sein,
wonach sich die Bodenplatte und die Abdeckung parallel
zueinander erstrecken und die Seitenwandungen senkrecht
hierzu.
Die Merkmale der Ansprüche 5 bis 8 sind auf zwei alter
native Ausbiidungsformen der Seitenwandungen gerichtet.
Diese können hiernach grundsätzlich aus einem elastisch
biegbaren Formband hergestellt sein, welches aus Kunst
stoff oder Metall besteht und - im Rahmen der Elastizi
tätsgrenzen - beliebig und insbesondere stufenlos ge
krümmt werden kann. Es kann die Seitenwand jedoch auch
aus einem Gliederband bestehen, welches aus einzelnen,
gelenkig miteinander in Verbindung stehenden, starren
Gliedern zusammengesetzt ist. In Abhängigkeit von der
Größe des herzustellenden Bauteils sowie der Art der
hierbei eingesetzten Massen wird im allgemeinen einer
metallischen Ausführung des Formbandes der Vorzug gege
ben.
Die Ausbildung des Formbandes als Winkelprofil entspre
chend den Merkmalen der Ansprüche 9 und 10 ist insoweit
besonders vorteilhaft, als dieses Element zum unmittel
baren Aufstehen auf einer Grundplatte geeignet ist. Der
sich tangential zu der Bodenplatte erstreckende Steg des
Formbandes ist durch eine besondere Gestaltung elastisch
ausgebildet und ermöglicht eine Krümmung des vertikalen
Steges - in der Ebene der Bodenplatte gesehen -. Die
Gestalt der Ausnehmungen des tangentialen Steges ist
grundsätzlich beliebig, soweit diese geeignet sind,
diesem Steg die erforderliche Biegeelastizität zu verlei
hen.
Wesensmerkmal der Bodenplatte entsprechend den Merkmalen
der Ansprüche 11 bis 13 ist, daß diese mit einer Vielzahl
von Verriegelungselementen bestückt ist, die zum Eingriff
mit der Form bzw. den sonstigen Seitenwandungen bestimmt
und ausgestaltet sind. Wesentlich ist in diesem Zusammen
hang ferner, daß die Verriegelungselemente zumindest
eindimensional relativ zu der Bodenplatte verschiebbar
sind und in beliebigen Positionen entlang ihrer Verschie
bewege fixierbar sind. Es sind auf diese Weise entspre
chend der Position der Verriegelungselemente unterschied
liche Krümmungen der Seitenwandungen vorgebbar. Besonders
vorteilhaft können die genannten Verriegelungselemente
auch in zwei zueinander senkrecht verlaufenden Richtun
gen relativ zu der Bodenplatte verschiebbar angeordnet
sein. Dies eröffnet weitere Freiheitsgrade bei der
Krümmung der Seitenwandungen bzw. der Formbänder. Auf
grund dieser beweglich angeordneten Verriegelungselemen
te kann die Bodenplatte somit als ein Koordinatensystem
angesehen werden, innerhalb welchem nahezu beliebige
Positionen der Verriegelungselemente und damit Konfi
gurationen der Seitenwandungen der Form möglich sind.
Die Merkmale des Anspruchs 14 dienen der Vereinfachung
der Verstellung der Position der einzelnen Verbindungs
elemente und es können zu diesem Zweck besondere Betäti
gungsorgane im Randbereich der Bodenplatte vorgesehen
sein.
Die antiadhäsiv wirkende Beschichtung im Sinne der
Merkmale des Anspruchs 15 ist naturgemäß werkstoffspezi
fisch gewählt und dient dazu, Anbackungserscheinungen
zwischen der zu gießenden und in der Form aushärtenden
Masse einerseits und den Wandungen der Form andererseits
auszuschließen.
Es kann diese Vorrichtung besonders vorteilhaft zur
gießtechnischen Verarbeitung von Geopolymer-Werkstoffen
benutzt werden, und zwar sowohl in ungeschäumtem als
auch in geschäumtem Zustand.
Die Erfindung wird im folgenden unter Bezugnahme auf die
in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele
näher erläutert werden. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung der wesentlichen
Teile eines ersten Ausführungsbeispiels der erfindungs
gemäßen Vorrichtung in der Draufsicht;
Fig. 2 eine Schnittdarstellung der Vorrichtung entspre
chend einer Schnittebene II-II der Fig. 1;
Fig. 3 eine schematische Darstellung der wesentlichen
Teile eines weiteren Ausführungsbeispiels einer erfin
dungsgemäßen Vorrichtung in der Draufsicht;
Fig. 4 eine isolierte Darstellung eines im Rahmen der
erfindungsgemäßen Vorrichtung eingesetzten Formbandes in
der Draufsicht;
Fig. 5 eine perspektivische Darstellung einer im Rahmen
der erfindungsgemäßen Vorrichtung eingesetzten Bodenplat
te.
Mit 1 ist in Fig. 1 ein sich entlang einer Halbkreislinie
erstreckendes, aus Stahl bestehendes Formband bezeichnet,
welches auf einer im folgenden noch zu beschreibenden
Bodenplatte in geeigneter Weise fixiert ist. Dem Form
band 1 steht radial innenseitig mit Abstand ein zu
diesem koaxial angeordnetes weiteres Formband 2 gegenüber,
welches in vergleichbarer Weise auf einer Bodenplatte
befestigt ist.
Jedes der Formbänder 1, 2 besteht aus einem, sich gegen
über der Bodenplatte vertikal erstreckenden Steg 3 und
einem, sich parallel zur Ebene der Bodenplatte erstrecken
den, in dem gezeigten Ausführungsbeispiel durch eine
Folge von unmittelbar aneinander anschließenden Dreieck
profilen gekennzeichneten Steg 4. Aufgrund dieser beson
deren Ausbildung weisen die global als Winkelprofile
ausgebildeten Formbänder - in der Zeichenebene der Fig.
1 gesehen - eine gewisse Elastizität hinsichtlich einer
Biegung um den, beiden Formbändern gemeinsamen Krümmungs
mittelpunkt 5 auf. Die Stege 4 erstrecken sich jeweils
auf der radialen Innenseite des Formbandes 2 und auf der
radialen Außenseite des Formbandes 1.
Die sich vertikal zu der Bodenplatte erstreckenden Stege
3 weisen eine gleiche Höhe auf und bilden bestimmungsge
mäß die radial inneren und äußeren Wandungen einer zur
gießtechnischen Gestaltung bestimmten Form, wobei das zu
gießende Formteil die Gestalt eines Halbkreisbogens
aufweist.
Fig. 3 zeigt eine weitere Anordnung von Formbändern, die
zur Herstellung eines anders gestalteten Bauteils be
stimmt sind. Diese Vorrichtung besteht aus rechtwinklig
zueinander verlaufenden, ein Rechteck definierenden
Stegen 6, 7, die in geeigneter Weise auf einer Bodenplat
te befestigt sind sowie einem Formband 8, welches die
Gestalt eines Halbkreises aufweist und dessen Krümmungs
mittelpunkt 9 mit dem Linienmittelpunkt der einen der
beiden Längsseiten des genannten Rechtecks zusammenfällt.
Das Formband 8 entspricht weder den Formbändern 1, 2 der
Fig. 1 und besteht aus einem vertikalen Steg 3 sowie
einem, durch eine Folge von Dreieckprofilen gekennzeich
neten, sich parallel zur Ebene einer Bodenplatte er
streckenden Steg 4. Die Höhen der Stege 3, 6, 7 sind
wiederum identisch.
Fig. 4 zeigt lediglich beispielhaft in isolierter Dar
stellung ein einzelnes Formband, welches aufgrund seiner
elastischen Eigenschaften bei Loslösung von der Boden
platte eine gerade Gestalt annimmt. Eine unmittelbare
Aneinanderreihung der Dreieckprofile im Rahmen des
Steges 4 ist nicht zwingend erforderlich, da diese
Profile lediglich dazu dienen, ein Aufstehen des Steges
3 auf einer horizontalen Unterlage zu ermöglichen. Auch
ist die dreieckförmige Gestaltung nicht zwingend notwen
dig und es kann grundsätzlich jede Gestaltungsform des
Steges 4 benutzt werden, der dem Formband - in der
Zeichenebene der Fig. 1, 3, 4 gesehen - biegeelastische
Eigenschaften hinsichtlich einer Biegung um die dortigen
Krümmungsmittelpunkte 5, 9 verleiht.
Fig. 5 zeigt in stark schematisierter Darstellung den
grundsätzlichen Aufbau einer im Rahmen der erfindungsge
mäßen Vorrichtung nutzbaren Bodenplatte 10. Diese bildet
einerseits den unteren Abschluß der durch die Vorrichtung
gebildeten Gießform, jedoch gleichzeitig ein Mittel zur
Befestigung der Formbänder, und zwar nach Maßgabe vorgeb
barer Krümmungen derselben.
Die Bodenplatte 10 ist zu diesem Zweck mit einer Reihe
von sich parallel zu einer Seitenkante 11 derselben
erstreckenden, mit Abstand zueinander angeordneten
schlitzartigen Ausnehmungen 12 versehen, die sich über
den wesentlichen Teil der Längenerstreckung der Boden
platte in Richtung der Seitenkante 11 erstrecken. Diese
Ausnehmungen 12 dienen als Führung für Verriegelungsele
mente 13, die zum Zusammenwirken mit den Formbändern
1, 2, 8 sowie den Stegen 6, 7 bestimmt und ausgestaltet
sind. Die Verriegelungselemente sind in geeigneter Weise
entlang der Ausnehmungen 12 in Richtung der Pfeile 14
verschiebbar angeordnet. Dies kann konstruktiv beispiels
weise derart realisiert sein, daß die Verriegelungselemen
te 13 unterhalb der Bodenplatte 10 mit Gewindespindeln
im Eingriff stehen, durch deren Drehung jede beliebige
Position des einzelnen Verriegelungselements 13 entlang
der Ausnehmung 12 einstellbar ist. Es kann der Antrieb
der Verriegelungselemente 13 in Richtung der Pfeile 14
auch über unterhalb der Bodenplatte 10 angeordnete, mit
Endlosschrauben zusammenwirkende Zugstangen erfolgen.
Wesentlich ist insoweit, daß durch Positionierung der
einzelnen Verriegelungselemente 13 entsprechend der
Dichte der Ausnehmungen 12 - in Richtung senkrecht zu
den Pfeilen 14 gesehen - nahezu beliebige Krümmungsradien
der einzelnen Formbänder 1, 2, 8 einstellbar sind, und
zwar lediglich durch dementsprechende Betätigung der
Antriebe der einzelnen Verriegelungselemente 13.
Das Zusammenwirken der Verriegelungselemente 13 mit den
Formbändern 1, 2, 8 sowie den Stegen 6, 7 kann ebenfalls
grundsätzlich beliebig ausgebildet sein. Beispielsweise
kommt ein formschlüssiger Eingriff mit den sich in der
Ebene der Bodenplatte 10 erstreckenden Stegen 4 der
Formbänder in Betracht. Dieser Eingriff kann jedoch auch
reibschlüssig oder in sonstiger, eine eindeutige Fixie
rung der Formbänder ermöglichenden Weise vorgenommen
sein.
Die erfindungsgemäße, aus der Bodenplatte 10 sowie
beispielsweise den Formbändern 1, 2 oder den Stegen 6, 7
in Verbindung mit dem Formband 8 gebildete Formvorrich
tung wird an deren Stirnseiten 14, 15 durch geeignete,
zeichnerisch nicht dargestellte, in gleicher Weise wie
die Formbänder auf der Bodenplatte 10 fixierbare Abschluß
wandungen verschlossen, deren Höhe derjenigen der verti
kalen Stege 3 entspricht. Schließlich wird die Formvor
richtung komplettiert durch eine oberseitige Abdeckung,
die in geeigneter Weise an den sonstigen Wandungen der
Formvorrichtung befestigbar ist, auf deren zeichnerische
Darstellung jedoch ebenfalls verzichtet worden ist.
Diese Formvorrichtung wird zur gießtechnischen Herstel
lung von Schaumstoffbauteilen, beispielsweise auf der
Basis von Geopolymeren benutzt, kann jedoch gleicherma
ßen auch zur gießtechnischen Gestaltung von nicht zu
schäumenden Werkstoffen, wiederum auf Geopolymerbasis
benutzt werden. Sie kann jedoch grundsätzlich auch zur
Formgebung anderer, vorzugsweise anorganischer Massen
benutzt werden. Sie dient in diesem Zusammenhang der
Herstellung gekrümmter Bauteile des Hochbaus, z. B. von
Balken, Gewölben usw., deren wenigstens eine Seite eine
definierte Krümmung aufweisen soll.
Nachdem die genannten Geopolymere im Ausgangszustand
gewisse Klebeeigenschaften haben, sind die Oberflächen
der Formvorrichtung, die mit diesem Werkstoff während
des Gießens in Berührung gelangen, mit einer, ein An
backen verhindernden, antiadhäsiv wirkenden Beschichtung
versehen. So können die aus Stahlblech, Edelstahlblech
usw. bestehende Bodenplatte 10 sowie Stege 6, 7 und
Formbänder 1, 2, 8 mit einer Wirbelsinterbeschichtung auf
der Basis von Polyethylen überzogen sein.
Der Grundwerkstoff der Bodenplatte 10 sowie der Formbän
der 1, 2, 8 sowie der Stege 6, 7 kann grundsätzlich auch
ein geeigneter Kunststoff sein, soweit dieser zur Aufnah
me der insbesondere bei großen Bauteilen erheblichen
Druckkräfte geeignet ist, die bei der Reaktion des
Geopolymerwerkstoffs, insbesondere beim Schäumen, auftre
ten.
Die Formvorrichtung wurde oben dahingehend beschrieben,
daß die Bodenplatte 10 horizontal angeordnet ist, so daß
die genannten Formbänder 1, 2, 8, Stege 6, 7 und die an den
Stirnseiten 14, 15 angeordneten Abschlußwandungen horizon
tale Begrenzungsflächen der Form bilden. Es ist naturge
mäß auch denkbar, die Bodenplatte 10 vertikal anzuordnen,
so daß - in Verbindung mit einer dementsprechend ausge
bildeten Abdeckung der Formbänder der Gießvorgang auch
in vertikaler Anordnung der Formvorrichtung erfolgen
kann.
Wie sich aus obigen Ausführungen ergibt, steht in der
erfindungsgemäßen Vorrichtung eine sehr einfach handhab
bare, zur Gestaltung beliebiger Bauteilformen bzw.
Bauelementen von Gewölben oder Bodenkonstruktionen zur
Verfügung, deren Verwendung insbesondere bei der gieß
technischen Verarbeitung von Geopolymerwerkstoffen von
Vorteil ist.
Claims (16)
1. Vorrichtung zur Formgebung gießfähiger, in der Form
aushärtender, gegebenenfalls schäumfähiger Massen,
insbesondere zur Herstellung von Bauelementen des
Hochbaus, gekennzeichnet durch
- - eine, zumindest aus einer Bodenplatte (10) und Seitenwandungen bestehenden Form,
- - wobei die Seitenwandungen auf der Bodenplatte lösbar befestigt sind und
- - wobei wenigstens eine Seitenwand - in der Ebene der Bodenplatte (10) gesehen - krümmungsfähig ausgebil det ist und nach Maßgabe vorgebbarer Krümmungsradien auf der Bodenplatte (10) festlegbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Form zusätzlich zu den Seitenwandungen und
der Bodenplatte (10) eine Abdeckung aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß sich die Seitenwandungen senkrecht zu
der Bodenplatte (10) erstrecken.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (10) und die
Abdeckung parallel zueinander verlaufen.
5. Vorrichturig nach einem der vorangegangenen Ansprüche
1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens
eine krümmungsfähige Seitenwand aus einem elastisch
stufenlos biegbaren Formband (1, 2, 8) besteht.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß das Formband (1, 2, 8) aus Metall besteht.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß das Formband aus Kunststoff besteht.
8. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche
1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens
eine krümmungsfähige Seitenwand aus einem, aus Kunst
stoff oder Metall bestehenden, aus plattenartigen,
untereinander gelenkig verbundenen Gliedern zusammen
gesetzten Gliederband besteht.
9. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche
5 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
- - daß das Formband (1, 2, 8) aus einem Winkelprofil besteht, dessen einer Steg (3) sich senkrecht zu der Bodenplatte (10) und dessen anderer Steg (4) sich tangential zu der Bodenplatte (10) erstreckt und
- - daß der tangentiale, in der Ebene der Bodenplatte (10) krümmungsfähige Steg (4) zur lösbaren Befesti gung des Formbandes auf der Bodenplatte (10) be stimmt und ausgestaltet ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß der tangentiale Steg (4) zur Erhöhung seiner
Biegeelastizität - in der Ebene der Bodenplatte (10)
gesehen - mit Ausnehmungen versehen ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche
1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
- - daß die Bodenplatte (10) mit Verriegelungselementen (13) versehen ist, die mit dem Formband und/oder sonstigen Seitenwandungen der Form in Eingriff bringbar sind und
- - daß die Verriegelungselemente (13) relativ zu der Bodenplatte (10) verschiebbar angeordnet und an beliebigen Stellen entlang ihres Verschiebeweges fixierbar sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß sämtliche Verriegelungselemente (13) zumindest
entlang zueinander parallel verlaufender Bahnen rela
tiv zu der Bodenplatte (10) verschiebbar angeordnet
sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens ein Teil der Verriegelungselemente
(13) relativ zu der Bodenplatte (10) in zwei, zuein
ander senkrecht verlaufenden Richtungen verschiebbar
und an beliebiger Stelle des Verschiebungsweges
fixierbar angeordnet sind.
14. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche
11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verschie
bung der Verriegelungselemente (13) Antriebe mit
Gewindespindeln, Zugstangen oder dergleichen vorgese
hen sind, die unterhalb der Bodenplatte (10) ange
bracht sind.
15. Vorrichtung- nach einem der vorangegangenen Ansprüche
1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß sämtliche, mit
den zu formenden gießfähigen Massen in Berührung
gelangende Teile der Form mit einer antiadhäsiv
wirkenden Beschichtung überzogen sind.
16. Verwendung einer Vorrichtung nach einem der vorange
gangenen Ansprüche 1 bis 15 zur Herstellung von
Bauteilen aus geschäumten oder ungeschäumten Geo
polymer-Werkstoffen.
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|---|---|---|---|
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| DE4240340C2 (de) | 1996-06-20 |
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