DE4137992A1 - Spulenanordnung, insbesondere primaerspulenanordnung fuer einen supraleitfaehigen linearen induktionsmotor - Google Patents
Spulenanordnung, insbesondere primaerspulenanordnung fuer einen supraleitfaehigen linearen induktionsmotorInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Primärspulenanordnung für einen supraleitfähigen
Linearinduktionsmotor. Bevorzugte Anwendungsgebiete sind die
Zugspannungsregelung oder die Mäanderregelung von Stahlband bei
der Herstellung von Stahlplatten, oder die Verwendung als sogenannter
elektromagnetischer Umrührer zum Umrühren von flüssigem Stahl
in einer Form oder einer noch flüssigen Stahlschicht im Mittelteil
nicht gekühlter Stahlstränge aus einer Stranggußmaschine, oder
zum Steuern der Menge an geschmolzenem Stahl, der in eine Form
gegossen wird.
Eine Primärspulenanordnung für einen supraleitfähigen Linearinduktionsmotor
wird z. B. für die Mäanderregelung eines Stahlbandes bei der Herstellung
von Stahlplatten verwendet, vgl. Fig. 1. Auf beiden Seiten eines
sich bewegenden gewalzten oder teilweise gewalzten Stahlbandes
10 wird ein Paar von Primärspulenanordnungen eines Induktionsmotors
angeordnet, und diese Motorpaare werden oberhalb bzw. unterhalb
des Stahlbandes 10 und in einem vorgegebenen Abstand von diesem
angeordnet. Die Primärspulenanordnungen werden mittels eines
Wechselstroms bzw. Drehstroms erregt. Mäandriert also das sich
bewegende Metallband in einer Richtung senkrecht zu seiner Bewegungsrichtung,
also in Breitenrichtung des Bandes, d. h. das Band verschiebt
sich im Bereich dieser Induktionsmotoren 11 seitlich in der einen
oder der anderen Richtung, so wirkt auf das Band 10 eine seitliche
Kraft in Gegenrichtung zu dieser seitlichen Verschiebung, um
so das Band 10 ständig in der gewünschten Mittellage zu halten.
Bei bekannten Primärspulenanordnungen für einen supraleitfähigen
Linearinduktionsmotor werden üblicherweise sattelförmige Formspulen
verwendet, wie sie in den Fig. 2 bis 4 dargestellt sind. Im Falle
eines Drehstrommotors weist die Spulenanordnung drei sattelförmige
Spulen 12, 13 und 14 für die Phasen U, V und W auf, und diese
drei Spulen überlappen einander und bilden eine Zweischichtwicklung,
wie in den Fig. 3 und 4 dargestellt. Die Spulenanordnung 12,
13, 14 ist in einem vorgegebenen Abstand x von dem Band 10 angeordnet,
das als sekundärer Leiter dient, vgl. Fig. 4. Das Phasenmuster
bzw. die Phasenfolge der den Spulen dieses Induktionsmotors zugeführten
Ströme ist U, -V, W, -U, V, -W.
Jede Spule ist mit Epoxiharz imprägniert und ausgehärtet, damit
nicht durch Reibungswärme - infolge einer zufälligen Bewegung
der Wicklung - ein plötzlicher Übergang vom supraleitenden zum
nicht supraleitenden Zustand (Quench) stattfinden kann. Da außerdem
ein supraleitender Draht infolge der Wechselstromverluste ständig
Wärme erzeugt, sind zwischen den Windungen der Spulen Kühlkanäle
vorgesehen, durch die flüssiges Helium geleitet wird.
Wie beschrieben, weist die bekannte Primärspulenanordnung für
einen dreiphasigen supraleitenden Linearinduktionsmotor drei
sattelförmige Formspulen auf, die einander überlappen, und sie
braucht Platz für die Kühlkanäle, und deshalb haben diese drei
Spulen unterschiedliche Größen und unterschiedliche Windungszahlen
und deshalb unterschiedliche Impedanzen. Deshalb kann der Induktionsmotor
mit den sattelförmigen Spulen keine gleichförmige Kraft von diesen
sequentiell angeordneten Spulen erzeugen.
Da ferner die erwähnte Primärspulenanordnung für einen Induktionsmotor
die Form eines Sattels hat, ist es schwierig, einen supraleitfähigen
Draht mit einer gleichförmigen Zugspannung zu wickeln und diese
Zugspannung zu erhöhen. Obwohl also die Wicklungen jeweils mit
Epoxiharz imprägniert und daher jeweils zu einem einzigen Formstück
gemacht werden, besteht doch die Gefahr, daß sie sich bewegen,
und deshalb besteht die Gefahr des Quench (wie oben erläutert)
durch Reibungswärme infolge der Bewegung der Wicklungen. Außerdem
ist bei der erwähnten Anordnung von sich überlappenden sattelförmigen
Spulen die Phasenfolge der Spulenströme im wesentlichen auf U,
-V, W, -U, V, -W beschränkt.
Eine Aufgabe der Erfindung wird deshalb darin gesehen, eine neue
Primärspulenanordnung für einen supraleitfähigen Linearinduktionsmotor
bereitzustellen.
Nach der Erfindung wird diese Aufgabe gelöst durch den Gegenstand
des Patentanspruchs 1. Man erhält so eine Primärspulenanordnung,
bei der die Impedanz der Spuleneinheiten leicht eingestellt werden
kann und die folglich eine gleichförmige Kraft erzeugen kann.
Auch wird ein Quench infolge von Bewegungen der Wicklungen verhindert,
und die Kühlungswirkung auf die supraleitenden Drähte wird verbessert.
Auch läßt sich ein solcher supraleitfähiger Linearinduktionsmotor
leicht herstellen und eignet sich für eine modulare Bauweise,
und die Phasenfolge der Spulenströme kann in der gewünschten
Weise gewählt werden.
Die erfindungsgemäße Primärspulenanordnung wird einem sekundären
Leiter gegenüberliegend angeordnet, um bei Erregung eine relative
Kraft auf letzteren auszuüben. Sie weist eine Mehrzahl von Spuleneinheiten
auf, welche jeweils einen nicht magnetischen und nichtleitenden
Spulenkern haben, auf den ein supraleitfähiger Draht für Wechselstrom
gewickelt ist. Zwischen benachbarten Windungen (oder Lagen von
Windungen) sind nicht magnetische und nichtleitende Distanzelemente
angeordnet. Diese benachbarten Windungen oder Windungslagen sind
entweder benachbart zueinander in radialer Richtung (radial,
ausgehend von der Längsachse des Spulenkerns), oder sie sind
benachbart zueinander in Dickenrichtung der Spule, also in Richtung
dieser Längsachse, und so entsteht jeweils ein Freiraum zwischen
ihnen. Die Spuleneinheiten haben einen im wesentlichen identischen
Aufbau und bevorzugt eine im wesentlichen identische Form, und
sie haben jeweils einen vorgegebenen Abstand voneinander. Sie
eignen sich deshalb besonders gut für eine modulare Bauweise.
Die Spuleneinheiten sind längs des sekundären Leiters angeordnet,
wobei ihre jeweiligen Stirnflächen entweder parallel zueinander
oder unter einem vorgegebenen Winkel zueinander geneigt angeordnet
sind.
Die Seite einer Spuleneinheit, welche dem sekundären Leiter gegenüberliegt,
kann z. B. flach sein, oder sie kann in Richtung zum zweiten Leiter
vorgewölbt (konvex) sein, bezogen auf die Längsachse der Spuleneinheit,
entsprechend der jeweiligen Form des sekundären Leiters.
Für einen stab- oder stangenartigen länglichen sekundären Leiter
können ringförmige Spuleneinheiten verwendet werden, so daß die
Spuleneinheiten dann um die Außenseite des sekundären Leiters
herum angeordnet werden können.
Auch kann eine Stirnfläche der Spuleneinheiten jeweils in Form
einer in sich geschlossenen Rennbahn ausgebildet werden, und
die Spuleneinheiten können einander überlappend (z. B. nach Art
einer Zweischichtwicklung) mit einem vorgegebenen Spulenschritt
angeordnet werden.
Weitere Einzelheiten und vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung
ergeben sich aus den im folgenden beschriebenen und in der Zeichnung
dargestellten, in keiner Weise als Einschränkung der Erfindung
zu verstehenden Ausführungsbeispielen, sowie aus den übrigen
Unteransprüchen. Es zeigt:
Fig. 1 eine raumbildliche Darstellung einer Mäanderregelvorrichtung
zum Regeln des Laufs eines Stahlbandes bei der Herstellung
dünner Stahlbänder, wobei eine Primärspulenanordnung
für einen supraleitfähigen linearen Induktionsmotor
Anwendung findet,
Fig. 2 eine auseinandergezogene raumbildliche Darstellung
einer üblichen Primärspulenanordnung mit sattelförmigen
Formspulen,
Fig. 3 eine raumbildliche Darstellung einer mit den drei Spulen
der Fig. 2 gebildeten Anordnung,
Fig. 4 eine Seitenansicht, welche die Lagebeziehung zwischen
der üblichen Primärspulenanordnung mit Spulen vom Satteltyp
und einem Band darstellt, wobei das Band als sekundärer
Leiter dient,
Fig. 5 eine raumbildliche Darstellung der Primärspulenanordnung
für einen supraleitfähigen linearen Induktionsmotor
nach einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 6 eine Vorderansicht der Primärspulenanordnung der Fig.
5,
Fig. 7 eine vergrößerte Darstellung des in Fig. 6 mit A bezeichneten
Ausschnitts,
Fig. 8 einen Schnitt, gesehen längs der Linie B-B der Fig. 7,
Fig. 9 eine Draufsicht, gesehen in Richtung des Pfeiles D
der Fig. 7,
Fig. 10 eine vergrößerte Darstellung des in Fig. 8 mit C bezeichneten
Ausschnitts,
Fig. 11 eine Seitenansicht eines Hauptteils einer Spuleneinheit
nach einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 12 einen Schnitt, gesehen längs der Linie E-E der Fig.
11,
Fig. 13 eine Draufsicht von oben, welche ein erstes Beispiel
für die Anordnung der Spuleneinheiten zeigt,
Fig. 14 eine Seitenansicht, welche ein zweites Beispiel für
die Anordnung der Spuleneinheiten zeigt,
Fig. 15 eine raumbildliche Darstellung, welche ein Beispiel
dafür zeigt, wie die Primärspulenanordnung für einen
supraleitfähigen linearen Induktionsmotor nach der
Erfindung verwendet wird,
Fig. 16 eine raumbildliche Darstellung, welche ein zweites
Beispiel für die Anwendung der Primärspulenanordnung
für einen supraleitfähigen linearen Induktionsmotor
nach der Erfindung zeigt,
Fig. 17 eine raumbildliche Darstellung einer Primärspulenanordnung
nach einem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 18 eine raumbildliche Darstellung einer Primärspulenanordnung
nach einem vierten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 19 eine Draufsicht auf eine Primärspulenanordnung nach
einem fünften Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 20 einen Schnitt, gesehen längs der Linie F-F der Fig. 19,
Fig. 21 eine teilweise im Schnitt dargestellte Draufsicht auf
einen Teil der Spuleneinheit der Fig. 19,
Fig. 22 einen Schnitt, gesehen längs der Linie G-G der Fig. 21,
und
Fig. 23 eine Draufsicht, welche eine Abwandlung eines Spulenkerns
vom Typ ringförmige Rennbahn zeigt.
Die Fig. 5 bis 9 zeigen eine Primärspulenanordnung für einen
supraleitenden linearen Induktionsmotor nach einem ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung. Die Primärspulenanordnung 20 weist 6 Spuleneinheiten
21 auf, die jeweils einen identischen Aufbau und eine identische
Form haben und längs einer Achse AX mit gleichen Abständen angeordnet
sind, wie das aus Fig. 5 klar hervorgeht. Jede Spuleneinheit
21 ist, von der Seite her gesehen, im wesentlichen D-förmig und
weist einen Spulenkern 22 auf, der auch als Wickelkörper bezeichnet
werden kann, und ferner - gemäß Fig. 6 - eine große Zahl von
kammzinkenartigen Distanzelementen 23, und einen supraleitfähigen
Draht 24 für Wechselstrom.
Wie die Fig. 5 und 6 zeigen, hat der Spulenkern 22, von der Seite
gesehen, eine D-Form; eine große Zahl von kammzinkenartigen Distanzelementen
23 ist, wie in den Fig. 7 bis 9 dargestellt, mit im wesentlichen
gleichen Abständen am Außenumfang des Spulenkerns 22 angeordnet.
Die Distanzelemente 23 haben jeweils eine große Zahl von Zinken
23a, und der supraleitfähige Draht 24 wird sauber in die Einzelräume
zwischen den Zinken 23a gewickelt, ausgehend vom Boden der Distanzelemente
23, um mehrere Windungslagen und dadurch eine Wicklung 25 zu
bilden. Wickelt man den supraleitfähigen Draht 24 auf diese Weise,
so können benachbarte Windungen des Drahts 24, bezogen auf
die Dickenrichtung des Spulenkerns 22, jeweils durch einen Abstand
S (vgl. Fig. 9) getrennt werden, welcher Abstand jeweils der
Breite einer Zinke 23a des Distanzelements 23 entspricht, und
dieser Freiraum S dient als Kanal zur Leitung von flüssigem Helium
für die Kühlung der Spuleneinheit.
Der Spulenkern 22 hat eine flache Außenseite 52, welche einem
sekundären Leiter 26 gegenüberliegt und die bei einer Gesamtbetrachtung
relativ zur Längsachse AX (Fig. 5) des Spulenkerns 22 in Richtung
nach außen vorragt. Wird also der supraleitfähige Draht 24 auf
den Spulenkern 22 gewickelt, so kann der Wickelvorgang mit der
erforderlichen Zugspannung erfolgen, wenn sich der Spulenkern
22 dreht, und man erreicht so, daß der supraleitfähige Draht
24 beim Aufwickeln auf den Spulenkern 22 nicht lose wird, sondern
mit Vorspannung aufgewickelt wird.
Wie Fig. 10 zeigt, weist der supraleitfähige Draht 24 für Wechselstrom
einen Kern 240 auf, der durch Verseilen von sieben Drähten 240a
aus rostfreiem Stahl gebildet wird, ferner eine geflochtene Isolierschicht
241, die gebildet wird durch Flechten von Polyesterfasern, Glasfasern
oder dergleichen und um die Außenseite des Kerns 240 herum angeordnet
ist, ferner eine Schicht 243 aus supraleitfähigen Drähten 242,
die gebildet ist aus einer einzigen Lage einer großen Zahl von
supraleitfähigen Drähten 242, welche um die Außenseite der geflochtenen
Isolierschicht 241 herum angeordnet sind, ferner eine geflochtene
isolierende Deckschicht 224, die gebildet ist durch Flechten
von Polyesterfasern, Glasfasern oder dergleichen um den Außenumfang
der Schicht 243 von supraleitfähigen Drähten 242. Der Spulenkern
22 und die Distanzelemente 23 werden jeweils aus einem nicht
magnetischen und nichtleitenden Werkstoff hergestellt, z. B. aus
GFK (glasfaserverstärktem Kunststoff).
Nach dem Aufwickeln des supraleitfähigen Drahtes 24 auf den Spulenkern
22 werden jeweils die Enden des supraleitfähigen Drahtes 24 fixiert,
und dann werden der Draht 24 und der Spulenkern 22 in eine Lösung
von Epoxiharz eingetaucht, wodurch Epoxiharz die Hohlräume zwischen
dem supraleitfähigen Draht 24 und den Zinken 23a der Distanzelemente
23 sowie das Innere des supraleitfähigen Drahtes 24 mit Epoxiharz
ausfüllt und imprägniert. Die Hohlräume zwischen den Drähten
240 aus rostfreiem Stahl und den supraleitfähigen Drähten 242,
und die inneren Hohlräume der geflochtenen Isolierschicht werden
dabei mit Epoxiharz imprägniert. Danach wird der Spulenkern 22
aus der Lösung von Epoxiharz herausgezogen, und man läßt das
Epoxiharz, das die geflochtenen Deckschichten getränkt hat, aushärten.
Hierdurch werden nicht nur die benachbarten Windungen des supraleitfähigen
Drahtes 24 in den einzelnen Nuten der Distanzelemente 23 sondern
auch der supraleitfähige Draht 24 und die Zinken 23a vereinigt,
wodurch der supraleitfähige Draht 24 für Wechselstrom fest mit
dem Spulenkern 22 verbunden wird. Trotzdem bleiben die Freiräume
S (Fig. 9), welche zwischen den Windungen bzw. den Windungslagen
des supraleitfähigen Drahtes 24 durch die Distanzelemente 23
definiert werden, selbst nach dem Aushärten des verwendeten Epoxiharzes
vorhanden, und auf diese Weise bleiben die Kanäle für ein Kühlmittel
(flüssiges Helium) erhalten.
Sechs Spuleneineinheiten 21, welche jeweils den vorstehend erläuterten
Aufbau haben, sind so nebeneinander und in einem vorgegebenen
Abstand voneinander angeordnet, daß ihre Längsachsen AX miteinander
fluchten und daß ihre gegenüberliegenden Stirnflächen 50, die
senkrecht zu den Längsachsen AX verlaufen, parallel zueinander
angeordnet sind, wodurch sich die Spulenanordnung 20 ergibt.
Diese ist in einem Kryostaten 30 angeordnet, der in Fig. 6 mit
gestrichelten Linien angedeutet ist und der flüssiges Helium
als Kühlmittel enthält. Die Enden des supraleitfähigen Drahtes
24 jeder Spuleneinheit 21 sind an entsprechende, nicht dargestellte
Elektroden des Kryostaten 30 angeschlossen. Die Spulenanordnung
nach der Erfindung ist zusammengesetzt aus einer Mehrzahl von
Spuleneinheiten, und demzufolge kann die Phasenfolge der Spulenströme
in der gewünschten Weise gewählt werden, indem man die Verbindungen
zwischen den Spuleneinheiten und den genannten Elektroden in
geeigneter Weise ändert. Beim Beispiel der Fig. 5 ist die Phasenfolge
der Spulenströme U, -V, W, -U, V, -W. Die nachfolgende Tabelle
zeigt ein Beispiel von Phasenmustern der Primärspulenströme,
die verfügbar sind für eine Primärspulenanordnung aus 12 Spuleneinheiten.
Ist die Primärspulenanordnung 20 so angeordnet, daß die geraden
Seiten 53 der D-förmigen Spuleneinheiten 21 dem sekundären Leiter
26 mit einem vorgegebenen Abstand ×1 gegenüberliegen, dann erhält
man einen supraleitfähigen linearen Induktionsmotor.
Beim ersten Ausführungsbeispiel wurden beispielsweise folgende
Abmessungen der verwendeten Spuleneinheiten 21 verwendet: Bei
jedem kammförmigen Distanzelement 23 ist die Zinkenbreite (Fig.
8) 1 mm, die Breite der Nuten (Fig. 8) 1,5 mm, und die Zinkendicke
(Fig. 7) 4 mm. Der Außendurchmesser des supraleitfähigen Drahtes
24 beträgt 1,45 mm. Die Wicklung 25 (Fig. 8) hat einen Querschnitt
von 64 mm Breite und 19,5 mm Höhe. Jede Spuleneinheit 21 hat
eine gerade Seite 53 von 444 mm Länge und eine maximale Höhe
von 269,5 mm in der Richtung rechtwinklig zur geraden Seite 53.
Der Abstand zwischen den benachbarten Spuleneinheiten 21 beträgt
10 mm, und der Abstand ×1 zwischen der Spulenanordnung 20 und
dem sekundären Leiter 26 ist 60 mm. Wird eine Platte aus rostfreiem
Stahl von 1 mm Dicke als sekundärer Leiter verwendet und ein
Wechselstrom mit einem Effektivwert von 155 A und 50 Hz wird
durch den supraleitenden Draht 24 geschickt, so kann der Induktionsmotor
eine Kraft von etwa 100 N auf die Platte 26 aus rostfreiem Stahl
ausüben.
Beim ersten Ausführungsbeispiel ist der Freiraum S definiert
zwischen benachbarten Windungen des supraleitfähigen Drahtes
24 in der Dickenrichtung (Fig. 8: von links nach rechts) der
Spuleneinheit 21, aber dieser Freiraum kann auch vorgesehen werden
zwischen benachbarten Windungen oder Windungslagen des Drahtes
24 in der Richtung der Überlagerung. Die Fig. 11 und 12 zeigen
einen Hauptteil einer Spuleneinheit 21A nach einem zweiten Ausführungsbeispiel
der Erfindung. Wenn der supraleitfähige Draht 24 auf den Spulenkern
22 gewickelt wird, der mit demjenigen der Fig. 5 identisch sein
kann, werden stabförmige, nicht magnetische und nichtleitende
Distanzelemente 27 zwischen die übereinanderliegenden Windungslagen
eingebracht, und dadurch entstehen Freiräume S1 zwischen den
Windungslagen und dienen als Durchlässe für das verwendete Kühlmittel,
also z. B. flüssiges He.
Obwohl beim ersten Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 5 die sechs
Spuleneinheiten 21 so angeordnet sind, daß ihre Achsen AX miteinander
fluchten, so daß ihre gegenüberliegenden Stirnflächen 50, die
rechtwinklig zu den Längsachsen AX verlaufen, parallel zueinander
liegen, können diese Stirnflächen 50 der Spuleneinheiten 21 auch
unter einem vorgegebenen Winkel relativ zueinander geneigt sein.
Fig. 13 zeigt eine Anordnung der Spuleneinheiten 21 einer Primärspulenanordnung,
bei welcher die Spuleneinheiten 21 einem sekundären Leiter 26A
gegenüberliegen, der platten- und ringförmig ausgebildet ist.
Die Spuleneinheiten 21 sind so angeordnet, daß ihre gegenüberliegenden
Stirnflächen 50 unter einem Winkel alpha relativ zueinander geneigt
sind. Fig. 14 zeigt eine Anordnung der Spuleneinheiten 21 einer
Primärspulenanordnung, bei welcher die Spuleneinheiten 21 einem
Band 26B - es dient als sekundärer Leiter - gegenüberliegen,
welches Band sich auf einer gekrümmten Bahn bewegt, wie in Fig.
14 dargestellt. In diesem Fall sind die Spuleneinheiten 21 so
angeordnet, daß ihre einander gegenüberliegende Stirnflächen
50 unter einem Winkel beta relativ zueinander geneigt sind. Die
Spuleneinheiten 21 der Fig. 13 und 14 sind hinsichtlich Aufbau
und Form identisch mit denjenigen nach dem ersten Ausführungsbeispiel,
und deswegen werden dieselben Bezugszeichen verwendet. In den
Fig. 13 und 14 bezeichnen die Pfeile 55 bzw. 56 die Bewegungsrichtung
der sekundären Leiter 26A bzw. 26B.
Die Fig. 15 und 16 zeigen jeweils ein Beispiel dafür, wie die
Primärspulenanordnung 20 für einen supraleitfähigen linearen
Induktionsmotor nach dem ersten Ausführungsbeispiel verwendet
werden kann. Fig. 15 zeigt einen linearen Induktionsmotor mit
zwei Spulenanordnungen 20, welche symmetrisch auf beiden Seiten
eines Bandes 26C angeordnet sind, das als sekundärer Leiter dient.
Theoretisch kann diese Anordnung eine Kraft erzeugen, die zweimal
so groß ist wie diejenige, die man mit einer einzigen Primärspulenanordnung
erhält, welche dem sekundären Leiter 26C gegenüberliegt. Fig.
16 zeigt vier Primärspulenanordnungen 20, welche entsprechenden
Außenflächen eines gegossenen Metallblocks 28 mit rechteckförmigem
Querschnitt gegenüberliegen, welcher Metallblock 28 mittels einer
Stranggußmaschine hergestellt wurde und sich gerade in der Abkühlphase
befindet. In diesem Fall dient der Induktionsmotor zum Umrühren
einer noch nicht verfestigten Schicht 28a aus geschmolzenem Metall
im Mittelabschnitt des stranggegossenen Metalls, und auf diese
Weise wird eine Seigerung in dieser Schicht verhindert.
Fig. 17 zeigt eine Primärspulenanordnung 20B nach einem dritten
Ausführungsbeispiel der Erfindung. Bei dieser Anordnung 20B sind
die einzelnen Spuleneinheiten 21B jeweils in der dargestellten
Weise an einer ihrer Seiten nach außen aufgewölbt, also weg von
der Längsachse AX und in Anpassung an die Form eines sekundären
Leiters 26D, der in Breitenrichtung gekrümmt ist. Hierbei ist
also jeweils diejenige Seite einer Spuleneinheit 21B, welche
dem sekundären Leiter 26D gegenüberliegt, so ausgebildet, daß
der Abstand zwischen dieser Seite und dem sekundären Leiter 26D
im wesentlichen konstant ist. Ebenso wie bei den Spuleneinheiten
21 des ersten Ausführungsbeispiels sind Distanzelemente am Spulenkern
22B jeder Spuleneinheit 21B vorgesehen, und der supraleitfähige
Draht wird so gewickelt, daß ein Freiraum zwischen benachbarten
Windungen oder Windungslagen hergestellt wird.
Bei der Spuleneinheit 21B nach dem dritten Ausführungsbeispiel,
bei welcher der Außenumfang des Spulenkerns in Richtung nach
außen, also von der Längsachse AX weg, aufgewölbt ist, kann der
supraleitfähige Draht mit einer gewünschten, auf ihn wirkenden
Zugspannung gewickelt werden, während sich der Spulenkern dreht,
und deshalb ist in diesem Fall der supraleitfähige Draht, der
auf den Spulenkern gewickelt wurde, in keiner Weise lose, also
überall straff gewickelt.
Fig. 18 zeigt eine Primärspulenanordnung nach einem vierten
Ausführungsbeispiel der Erfindung. Diese Primärspulenanordnung
20C eignet sich zur Verwendung bei einem stabförmigen, länglichen
sekundären Leiter 26E mit kreisförmigem Querschnitt und ist um
den Außenumfang des sekundären Leiters 26E herum angeordnet.
Die Spulenkörper 22C der Spuleneinheiten 21C der Primärspulenanordnung
20C haben jeweils Ringform. Ebenso wie die Spuleneinheiten 21
des ersten Ausführungsbeispiels sind Distanzelemente am Spulenkern
22C jeder Spuleneinheit 21C vorgesehen, und der supraleitfähige
Draht wird so gewickelt, daß ein Freiraum zwischen benachbarten
Windungen oder Windungslagen geschaffen wird. Der längliche sekundäre
Leiter kann auch einen elliptischen, rechteckförmigen oder sonstigen
Querschnitt haben, wobei in diesem Fall sowohl die Spuleneinheiten
wie die Spulenkerne entsprechend der Querschnittsform des sekundären
Leiters ausgebildet werden.
Die Primärspulenanordnung ist so angeordnet, daß die Achsen der
einzelnen Spuleneinheiten jeweils parallel zu der Richtung der
relativen Kraft sind, welche bei Erregung der Primärspulenanordnung
auf den sekundären Leiter ausgeübt wird. Z.B. wirkt bei der Anordnung
der Fig. 15 eine relative Kraft von der Primärspulenanordnung
20 auf den sekundären Leiter 26C in der mit einem Pfeil angedeuteten
Richtung, also parallel zur Richtung der Längsachsen der Anordnungen
20.
Die Fig. 19 bis 22 zeigen eine Primärspulenanordnung nach einem
fünften Ausführungsbeispiel der Erfindung. Diese Primärspulenanordnung
20D weist sechs Flachspuleneinheiten 21D auf, welche jeweils
die Form einer in sich geschlossenen Rennbahn haben. Die Spulen
überlappen sich in Form einer Zweischichtwicklung mit konstantem
Spulenschritt, d. h. jede Spule hat zur nächsten denselben Abstand.
Der Spulenkern 22D jeder Spuleneinheit 21D hat ebenfalls die
Form einer in sich geschlossenen Rennbahn mit - in der Draufsicht -
bogenförmigen Abschnitten und geraden Abschnitten. Der Spulenkern
22D hat jeweils einen U-förmigen Querschnitt mit Flanschen und
einem vorspringenden ebenen Teil, wie in Fig. 22 dargestellt.
Der bereits erwähnte supraleitfähige Draht 24 wird in regelmäßiger
Weise auf den Spulenkern aufgewickelt, um Drahtlagen zu bilden,
und zwischen diese Lagen werden stabförmige Distanzelemente 23D
eingefügt, so daß eine Wicklung 25D entsteht. Auf diese Weise
werden Freiräume S2 (vgl. Fig. 21) entsprechend der Dicke der
Distanzelemente 23D zwischen den Lagen aus supraleitfähigem Draht
24 definiert. Der Spulenkern 22D und die Distanzelemente 23D
werden jeweils aus einem nicht magnetischen und nichtleitenden
Werkstoff hergestellt, z. B. aus GFK (glasfaserverstärktem Kunststoff).
In den Seitenwänden des Spulenkerns 22D wird eine große Zahl
kleiner Löcher 22d vorgesehen, um ein Kühlmittel, z. B. flüssiges
Helium, in die Freiräume S2 einleiten zu können.
Beim Bewickeln des Spulenkörpers 22D mit dem supraleitfähigen
Draht 24 wird auf letzteren eine geeignete Zugkraft ausgeübt,
während sich der Spulenkern 22D dreht. Nachdem der Draht 24 auf
den Spulenkern 22D aufgewickelt wurde, wird jedes Ende des Drahts
24 fixiert, und dann werden der Draht 24 und der Spulenkern 22D
in eine Lösung eines Epoxiharzes eingetaucht, wodurch dieses -
durch die kleinen Löcher 22d - in die Freiräume S2 eindringt
und die Räume zwischen dem supraleitfähigen Draht 24 und den
Distanzelementen 23D ausfüllt, wobei auch die geflochtenen Deckschichten
des Drahts 24 mit Epoxiharz getränkt und imprägniert werden.
Danach werden der Draht 24 und der Spulenkern 22D aus der Lösung
von Epoxiharz herausgenommen, und man läßt das Epoxiharz, mit
dem die geflochtenen Deckschichten imprägniert wurden, aushärten.
Hierdurch werden nicht nur die benachbarten Windungen jeder Lage
des supraleitfähigen Drahtes 24, sondern auch dieser Draht 24
und die Distanzelemente 23D fest miteinander verbunden, so daß
der supraleitfähige Draht 24 für Wechselstrom fest mit dem Spulenkern
22D verbunden wird. Trotzdem bleiben die Freiräume S2 (Fig. 21),
die zwischen den Lagen des Drahtes 24 definiert sind, auch nach
dem Aushärten des verwendeten Epoxiharzes offen, und dadurch
bleiben die Kanäle für das Kühlmittel (flüssiges Helium) erhalten.
Sechs Spuleneinheiten 21D, welche jeweils den eben beschriebenen
Aufbau haben, werden unter einem vorgegebenen Spulenschritt und
mit einem vorgegebenen Neigungswinkel (vgl. Fig. 20) gegenüber
einem sekundären Leiter 26F angeordnet, wobei ihre Stirnflächen
60 parallel zueinander angeordnet sind, so daß der durchschnittliche
Abstand von einer einzelnen Spuleneinheit 21D zum sekundären
Leiter 26F jeweils derselbe ist, und man erhält so die in den
Fig. 19 und 20 dargestellte Spulenanordnung 20D. Diese Spulenanordnung
20D wird in einem Kryostaten angeordnet, der flüssiges Helium
als Kühlmittel enthält, und die Enden der supraleitfähigen Drähte
24 jeder Spuleneinheit 21D werden jeweils mit entsprechenden
Elektroden des Kryostaten verbunden.
Beim fünften Ausführungsbeispiel haben die Abmessungen einer
Spuleneinheit 21D z. B. folgende Werte: Die Dicke des Flansches
jedes Distanzelementes 23D (Fig. 22) beträgt 1 mm. Der Querschnitt
der eigentlichen Wicklung 25D ist 7,5 mm Breite (in Fig. 22 durch
die geschweifte Klammer angegeben) und 132 mm Dicke, letztere
gemessen in Richtung der Tiefe bzw. Überlagerung, also in Fig.
22 von links nach rechts. Die Hauptachse jeder Spuleneinheit
21D ist bei diesem Ausführungsbeispiel 600 mm lang, und die kleinere
Achse 548 mm, und der Neigungswinkel (Fig. 20) beträgt 6,7°.
Beim fünften Ausführungsbeispiel wird der supraleitfähige Draht
24 so gewickelt, daß die Distanzelemente 23D jeweils zwischen
zwei benachbarten Windungslagen liegen, wie in Fig. 22 dargestellt.
Als Alternative könnten auch hier kammförmige Distanzelemente
verwendet werden, ebenso wie beim ersten Ausführungsbeispiel,
so daß jeweils ein Freiraum zwischen benachbarten Windungen des
supraleitfähigen Drahtes 24 in der Dickenrichtung der Spuleneinheit
gebildet wird.
Eine weitere Alternative ist in Fig. 23 dargestellt, und zwar
wird dort statt des in sich geschlossenen, rennbahnförmigen Spulenkerns
22D des fünften Ausführungsbeispiels ein in sich geschlossener,
ovaler Spulenkern 21E ohne gerade Abschnitte verwendet, wie das
Fig. 23 klar zeigt.
Naturgemäß sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung vielfache
Abwandlungen und Modifikationen möglich, ohne das Grundkonzept
der Erfindung zu verlassen. Ein für die Erfindung besonders geeigneter
Draht ist Gegenstand der Anmeldung P 41 09 781.5, auf die Bezug
genommen wird.
Claims (12)
1. Primärspulenanordnung (20; 20B; 20C; 20D) für einen supraleitfähigen
linearen Induktionsmotor, der eine Mehrzahl von Spuleneinheiten
(21; 21A; 21B; 21C; 21D) aufweist, die jeweils einen nicht
magnetischen und nichtleitenden Spulenkern (22; 22B; 22C;
22D) aufweisen, welcher mit einem supraleitfähigen Draht (24)
für Wechselstrom bewickelt ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Spuleneinheiten (21; 21A;
21B; 21C; 21D) jeweils nicht magnetische und nichtleitende
Distanzelemente (23; 23a; 23D; 27) aufweisen, die zwischen
benachbarten Windungen bzw. Windungslagen des supraleitfähigen
Drahtes (24) und entweder zueinander benachbart in radialer
Richtung, bezogen auf eine Achse (AX) des Spulenkerns (22;
22B; 22C; 22D), oder zueinander benachbart in Dickenrichtung
des Spulenkerns, zum Erzeugen eines Freiraumes (Fig. 9: S;
Fig. 11: S1; Fig. 21: S2) zwischen benachbarten Windungen
bzw. Windungslagen, angeordnet sind,
wobei die Spuleneinheiten (21; 21A; 21B; 21C; 21D) im wesentlichen
identisch aufgebaut sind und voneinander jeweils einen vorgegebenen
Abstand aufweisen.
2. Primärspulenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Spuleneinheiten (21; 21A; 21B; 21C; 21D) jeweils eine
Stirnfläche (50; 60) aufweisen, und daß sie in der Weise angeordnet
sind, daß die jeweiligen Stirnflächen mindestens nahezu parallel
zueinander verlaufen (Fig. 5; 15; 16; 17; 18; 20).
3. Primärspulenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Spuleneinheiten (21) jeweils eine Stirnfläche (50)
aufweisen,
und daß sie in der Weise angeordnet sind, daß die jeweiligen
Stirnflächen (50) miteinander einen vorgegebenen Winkel (Fig.
13: alpha, Fig. 14: beta) einschließen.
4. Primärspulenanordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Primärspulenanordnung
(20; 20B; 20C; 20D) einem sekundären Leiter (26; 26A; 26B;
26C; 26D; 26E; 26F; 28) gegenüberliegend angeordnet ist, um
bei Erregung diesen zweiten Leiter mit einer relativen Kraft
zu beaufschlagen.
5. Primärspulenanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Spuleneinheiten jeweils in einem vorgegebenen Abstand
(Fig. 6: ×1) vom sekundären Leiter (26; 26A; 26B; 26C; 26D;
26E; 26F; 28) angeordnet sind, so daß die Achsen (AX) der
Spuleneinheiten jeweils parallel zu der Richtung der bei Erregung
von der Primärspulenanordnung auf den sekundären Leiter ausgeübten
Kraft verlaufen.
6. Primärspulenanordnung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Spuleneinheiten (21) entsprechend der Form des sekundären
Leiters (26; 26B; 26C; 26D; 28) angeordnet sind.
7. Primärspulenanordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche
4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Spuleneinheiten (21;
21B) jeweils eine D-förmige Stirnfläche (50) und eine dem
sekundären Leiter (26; 26C; 26D; 28) gegenüberliegende Fläche
aufweisen, welch letztere - der Form des sekundären Leiters
entsprechend - flach ausgebildet ist (Fig. 5; 6; 15; 16; 17).
8. Primärspulenanordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche
4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Spuleneinheiten (20B)
jeweils eine dem sekundären Leiter (26D) gegenüberliegende
Fläche aufweisen, welche, bezogen auf eine Achse (Fig. 17:
AX) der Spuleneinheit (20B) und entsprechend der Form des
sekundären Leiters (26D) in Richtung zum sekundären Leiter
(26D) vorragt (Fig. 17).
9. Primärspulenanordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche
4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der sekundäre Leiter
ein stabförmiges längliches Glied (26E) aufweist,
und daß die Spuleneinheiten (21C) jeweils ringförmig ausgebildet
und um den Außenumfang des sekundären Leiters (26E) herum
angeordnet sind.
10. Primärspulenanordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Spuleneinheiten (21D)
jeweils eine rennbahnähnliche Stirnfläche (60) aufweisen und
einander überlappend mit einem vorgegebenen Spulenabstand
angeordnet sind (Fig. 19 bis 22).
11. Primärspulenanordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Spuleneinheiten,
im wesentlichen unter Beibehaltung der in ihnen vorgesehenen
Freiräume (S; S1; S2), mit einem Kunstharz (24a) imprägniert
sind, insbesondere mit einem Epoxiharz.
12. Linearinduktionsmotor, enthaltend eine Primärspulenanordnung
nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche.
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| JP32529790 | 1990-11-29 | ||
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