DE4137941A1 - Paletten-aufbau - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine aus steckbaren Einzelteilen
bestehende Palette.
Solche Paletten umfassen in der Regel eine Platte,
meist ein ebenes, flächenförmiges Teil, und in Öffnun
gen der Platte eingesetzte Aufnahmeteile.
Für Lagerung und Transport ist es zweckmäßig, wenn die
Paletten in Einzelteile, also in Platten und Aufnahme
teile, zerlegt werden, um diese bei Bedarf mühelos
durch Einstecken der Aufnahmeteile in die Öffnungen der
Platten wieder zusammenzusetzen.
Da Einzelplatten und eine Vielzahl von einzelnen
Aufnahmeteilen bekanntlich bei Lagerung und Transport
viel Raum beanspruchen und als Einzelteile besonders
schwierig zu handhaben sind sowie Kosten verursachen,
ist es Aufgabe der Erfindung, eine aus zusammen
steckbaren Teilen bestehende Palette und Halteteile für
eine solche Palette zu schaffen, um die Herstellung,
Lagerung und den Transport im unbenutzten Zustand zu
verbessern.
Diese Aufgabe ist gemäß der Erfindung durch die
Schaffung einer Palette gelöst, die folgende Merkmale
aufweist:
- - eine ebene Platte weist mindestens ein in einer Öffnung angeordnetes, im wesentlichen axial sich erstreckendes Halteteil auf,
- - das Halteteil umfaßt einen im wesentlichen senkrecht von einer Seite der Platte aus sich erstreckenden Führungszapfen zwecks axialen Eingriffs in ein muffenförmiges Ende eines Stützgliedes, das ein von der einen Seite der Platte aus sich erstreckendes Bein, Fuß oder Abstandsstück bildet, und
- - der Führungszapfen umfaßt von einem offenen Ende zu einem freien Ende kegelförmig verlaufende Hohlkörperteile zwecks axialer Aufnahme entsprechender Hohlkörperteile eines zweiten gleichartigen Führungszapfens durch Zusammenstecken.
Eine solche Palette umfaßt also eine Platte mit
Öffnungen, Halteteile und Stützglieder, wobei jedes
Halteteil einen Führungszapfen aufweist, auf den ein
Stützglied aufschiebbar ist. Die Öffnungen in der
Platte sind im Abstand zueinander vorgesehen und nehmen
jeweils ein Halteteil auf, von denen jedes mit einem
Stützglied versehen werden kann. Die Stützglieder
können als nach unten gerichtete Beine oder Füße
dienen, auf denen sich die Platte zur Bildung einer
Palette für das Handling mittels Gabelstapler abstützt.
Die Stützglieder können aber auch als Beine oder
Abstandsstücke dienen, so daß sich mehrere gleichartige
Platten senkrecht übereinanderstapeln lassen, wobei die
Stützglieder den senkrechten Abstand zwischen
benachbarten Platten definieren und somit verhindern,
daß das auf der Platte vorhandene Gut mit der
darüberliegenden Platte in Berührung kommt.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung weist der
Führungszapfen im Bereich des freien Endes eine auf
einer zur Achse des Führungszapfens koaxialen
Kreislinie liegende seitliche Führungsfläche auf, die
in eine im wesentlichen komplementäre zylindrische
Aufnahme des Stützgliedes eingreift, wobei der
Führungszapfen mindestens zwei axiale hohle Ansätze
aufweist, die an seinem Umfang mit Abstand zueinander
angeordnet sind, so daß die Ansätze mit ihren jeweils
freien Enden in den Aufnahmeteil des Stützgliedes
eingreifen und die dem Zentrum zugewandten
Mantelflächen der Ansätze von einem dem freien Ende
abgewandten offenen Ende gegen das freie Ende konisch
verlaufen, alles in derartiger Anordnung, daß zwei
gleichartige Halteteile ineinandersteckbar sind, wobei
die Ansätze des Führungszapfens des ersten Halteteils
durch die offenen Enden des korrespondierenden zweiten
Halteteils aufgenommen werden.
Die Platte weist eine flächenförmige Struktur auf und
besteht in der Regel aus einem Brett - möglich ist auch
ein Rahmen - mit zwei parallel einander
gegenüberliegenden Flächen, von denen eine den
Führungszapfen des Halteteils axial vorstehend trägt.
Jedes Halteteil ist mit einem Anschlag versehen,
beispielsweise ein Flansch oder eine Schulter, der an
einer Fläche der Platte nach dem Einsetzen in die
Öffnung anliegt, um das Halteteil gegen Verschiebung in
der Öffnung in einer Richtung zu sichern, während
federnde Rastelemente am Halteteil, die an der Platte
angreifen, ein Verschieben des Halteteils, insbesondere
seines Führungszapfens in der Öffnung der Platte in
entgegengesetzter Richtung verhindern.
Der Führungszapfen eines Halteteils ist im wesentlichen
ein Hohlkörper und so ausgebildet und angeordnet, daß
mehrere gleichartige Halteteile ineinanderschachtelbar
sind, wobei die Zapfenteile im Stapel axial
ineinandersteckbar sind. Eine derartige Anordnung
bringt Raumersparnis bei Transport und Lagerung und ist
folglich kostengünstig.
Diese Art der Stapelung wird dadurch ermöglicht, daß
der Führungszapfen vorzugsweise aus zwei oder mehr am
Umfang axial ringförmig angeordneten hohlen Ansätzen
besteht, die zur Mittelachse des Halteteils im Abstand
liegen und freie Enden aufweisen, die das Einsteckende
für die Aufnahme der Stützglieder bilden und die
lösbare Steckverbindungen darstellen. Den freien Enden
axial gegenüberliegend sind die Ansätze offen und sind
in Richtung der freien Enden abgeschrägt, so daß die
Zapfenteile zweier gleichartiger und in gleicher
Richtung verlaufender Halteteile in der zuvor erwähnten
Weise ineinandergeschachtelt werden können, wobei die
Ansätze eines Halteteils jeweils durch die offene Basis
der Ansätze des zugeordneten Halteteils zur
Ineinanderstapelung einschiebbar sind. Im Bereich der
freien Enden der zylindrischen Ansätze befinden sich
seitliche Führungsflächen, die mit der zugeordneten
Innenwandung der Stützglieder, in die sie einsetzbar
sind, korrespondieren. Das Einsteckende der
Stützglieder ist in der Regel zylindrisch, z. B. ein
Rohrende, und in diesem Fall sind die erwähnten
Führungsflächen als Zylinderabschnitte ausgebildet, die
konzentrisch an die Innenwandung der Aufnahme der
Stützglieder anschließen. Die Ansätze weisen an der dem
freien Ende abgewandten Seite, insbesondere an die
genannten Führungsflächen anschließend, Öffnungen auf,
in die beim Einstapeln die Führungsflächen der hohlen
Ansätze eines gleichartigen zugeordneten Halteteils zu
liegen kommen.
Das Halteteil kann auch einen zweiten Führungszapfen
aufweisen, der axial in die entgegengesetzte Richtung
von der Platte aus weist. Auf diese Weise können auf
die Platte über die Zapfenteile beidseitig Stützglieder
aufgesteckt werden, die als Abstandsstücke für über
einanderliegende Platten in einem Stapel dienen.
Der zweite Führungszapfen ist vorzugsweise koaxial zum
ersten Führungszapfen angeordnet und enthält wie der
erste Führungszapfen an seinem Umfang ringförmig
angeordnete hohle Ansätze mit einem offenen Ende, die
von diesem zu den freien Enden konisch verlaufen und
als Führung beim Einsetzen in das Einsteckende einer
Stütze dienen. Die Ansätze des zweiten Führungszapfens
sind in Umfangsrichtung im Abstand zueinander und
vorzugsweise auf Lücke versetzt bezüglich der Ansätze
des ersten Führungszapfens angeordnet, so daß die
offenen Enden der Ansätze des zweiten Führungszapfens
in Achsrichtung die Ansätze eines zweiten am Umfang in
die Lücke eingeschobenen Halteteils aufnehmen können.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
Die erfindungsgemäße Ausbildung der Palette ist sehr
vorteilhaft.
Vor dem Erstellen eines Palettenstapels werden in der
Regel mehrere Platten dicht übereinandergestapelt
transportiert oder gelagert. Bei Verwendung der
erfindungsgemäßen ineinandersteckbaren Halteteile
lassen sich nämlich auch mehrere gleichartige und mit
den Halteteilen bestückte Platten senkrecht
übereinanderstapeln, wobei die einander zugeordneten
Zapfenteile der Halteteile der darüber oder darunter
liegenden Platte jeweils ineinandergreifen. Eine derart
dichte Stapelung mehrerer mit Halteteilen bestückter
Platten ist besonders nach dem üblichen Einsatz der
Paletten vorteilhaft, wenn die Stützglieder von den
Paletten abgenommen worden sind, was in einfacher Weise
durch Herausziehen aus den zugeordneten Zapfenteilen
erfolgt.
Die Erfindung ist nachstehend an Hand zweier in der
Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele einer mit
Halteteilen versehenen Palette erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt durch eine Palette mit einem
über einen Halteteil in der Palette
verbundenen Stützglied, wobei das Halte
teil einen einzigen Führungszapfen auf
weist; zur Darstellung einer modifizier
ten Ausführung ist ein zweiter Führungszap
fen strichpunktiert angedeutet;
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung des in
die Palette eingesetzten Halteteils mit
einem Führungszapfen;
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung einer
weiteren Ausführungsform eines der Fig. 1
ähnlichen Halteteils mit zwei Führungs
zapfen;
Fig. 4 im Schnitt eine Palettenanordnung mit den
Halteteilen gemäß Fig. 2 und 3, auf denen
Stützglieder angeordnet sind;
Fig. 5 eine perspektivische Darstellung eines
üblichen Stapels aus mehreren Paletten mit
Stützgliedern ähnlich denen gemäß Fig. 4;
Fig. 6 eine Draufsicht auf den Stapel nach Fig. 5;
Fig. 7 in perspektivischer Darstellung den Aufbau
nach Fig. 5, jedoch mit Verstärkungsstreben
zwischen übereinanderliegenden Paletten,
Fig. 8 einen Schnitt durch zwei Halteteile
ähnlich denen aus Fig. 2 und 3, die zum
Zwecke der Lagerung und des Transports
ineinandergesteckt sind, und
Fig. 9 in perspektivischer Darstellung einen
Palettenstapel ohne Halteteile für
Lagerung und Transport.
Der in Fig. 1 gezeigte Aufbau einer Palette 100 umfaßt
eine ebene Platte 1, generell in Rechteckform, aus
steifem Kunststoff oder einem Brett, mit einer Boden-
und einer Deckfläche 2 und 3. In der Platte 1 ist eine
kreisrunde Öffnung 4 zur Aufnahme eines Halteteils 5 in
Form eines einstückigen Plastik-Formteils vorgesehen.
Das Halteteil 5 weist eine Basis oder Ansatz 6 mit
einem nach außen gerichteten ringförmigen Flansch 7
auf. Die Basis 6 geht in einen axialen Führungszapfen 8
über, der zwecks einfacherer Beschreibung des
generellen Aufbaus, hier an seinem freien Ende ein zum
Flansch 7 konzentrisches, koaxiales zylindrisches
Außenprofil oder Führungsfläche 12 aufweist. Das
Zylinderprofil 7 des Führungszapfens 8 ist im
Durchmesser wesentlich kleiner als die Öffnung 4. Am
Flansch 7 oder der Basis 6 erstrecken sich in gleicher
Richtung wie der Führungszapfen 8 zu diesem radial im
Abstand angeordnete Rastelemente 9. Diese befinden sich
auf einer zum Führungszapfen konzentrischen und der
Öffnung 4 entsprechenden Kreislinie. Die Rastelemente 9
sind auf dem Kreis in gegenseitigem Abstand angeordnet
und sind aufgrund der Nachgiebigkeit des sie mit dem
Flansch verbindenden Kunststoffmaterials in bezug auf
den Führungszapfen radial nach außen vorgespannt. Auf
der Basis 6 des Halteteils sind zwischen dem
Führungszapfen 8 und den Rastelementen 9 radiale
Endanschläge 11 vorgesehen.
Das Halteteil 5 ist in die Platte 1 einsteckbar. Hierzu
wird der Führungszapfen 8 axial durch Druck auf das
Halteteil 5 durch die Öffnung 4 in der Platte 1
geführt, so daß angefaste Außenkanten 10 der
Rastelemente 9 in die Öffnung über den Rand der Platte
1 gleiten und hierdurch radial nach innen entgegen
ihrer Vorspannung bewegt werden, bis die Schultern 9a
an den Rastelementen 9 über die obere Fläche 2 in die
Kante der Platte 1 einrasten; vgl. Fig. 1. In dieser
Stellung ist der Flansch 7 an der Bodenfläche 3
festgelegt, so daß das Halteteil 5 gegen eine
Verschiebung in einer axialen Richtung in der Öffnung 4
über den Flansch und in der entgegengesetzten Richtung
durch die Rastelemente gesichert ist.
Das Halteteil 5 der Palette 100 ist mit einem
Stützglied 13 aus Kunststoff oder Pappe in Form eines
zylindrisches Rohrstückes verbunden. Das freie Ende des
Rohrstücks 13 bildet eine Zylinderbuchse 14, deren
lichte Weite dem Außendurchmesser der zylindrischen
Führungsfläche 12 des Führungszapfens 8 entspricht. Das
Rohrstück wird auf den Führungszapfen 8 mit Druck
aufgeschoben, bis sein unteres Ende am Anschlag 11 des
Halteteils fest aufsitzt. In dieser Stellung liegt die
Außenwandung des Rohrstückes auch an den Rastelementen
9 gemäß Fig. 1 an, so daß diese gegen radiale
Verschiebung nach innen gesichert sind und das
Halteteil nicht von der Platte 1 abheben kann. Das
Rohrstück 13 tritt also beim Aufstecken auf den
Führungszapfen 8 mit den Rastelementen 9 in
Wirkverbindung und drückt diese dadurch radial nach
außen, so daß sie fest auf der Deckfläche 2 gehalten
werden. Durch das Aufsetzen des Rohrstückes 13 wird
demnach das Halteteil fest und starr mit der Platte 1
verbunden.
Das Stützglied 13 kann beliebig lang sein und als Fuß,
Bein oder Abstandshalter eingesetzt werden, es dient
unabhängig davon, ob es nach unten oder nach oben
weist, als Widerlager zur Abstützung der Platte 1 und
ermöglicht die Stapelung von Platten in einem
definierten Abstand voneinander.
Das Halteteil nach Fig. 2 besitzt einen einzigen
Führungszapfen 8, der auf einer horizontalen Platte 1
entweder nach oben oder nach unten weisend angeordnet
werden kann, so daß ein Stützglied plattenspezifisch
nach oben oder nach unten gerichtet zu befestigen ist.
Für die Stapelung, bei der mehrere Paletten senkrecht
mit Hilfe von Stützgliedern im Abstand voneinander
übereinandergestapelt sind, kann als Halteteil ein in
Fig. 3 dargestelltes Zwischenteil mit Doppelzapfen für
die Positionierung verwendet werden. Dieses
Zwischenteil mit Doppelzapfen umfaßt das gesamte
Halteteil 5 und zusätzlich einen zweiten Führungszapfen
8′, der dem Führungszapfen gegenüberliegend auf der
anderen Seite des Flansches 7 axial vorsteht. Der
Führungszapfen 8′ ist ähnlich wie der Führungszapfen 8
ausgebildet und weist an seinem freien Ende ebenfalls
eine außen liegende Führungsfläche 12′ auf. Diese Füh
rungsfläche 12′ ist eine zylindrische Fläche mit
gleichem Durchmesser wie die Zylinderfläche 12 und
koaxial zu dieser. Zur Vereinfachung der Darstellung
ist der Zapfen 8′ in Fig. 1 gestrichelt auf dem
Halteteil gezeigt. Das Zwischenteil 20 mit Doppelzapfen
ist ein einstückiges Kunststoffteil und ist an der
Platte 1 ähnlich wie das zuvor beschriebene Halteteil
befestigt, so daß auch hier die Rastelemente 9 die
Deckfläche 2 der Platte 1 übergreifen. Bei Verwendung
eines Zwischenteiles 20 kann ein Palettenstapel gemäß
Fig. 4 errichtet werden, der rohrförmige Stützen und
Paletten 100 und 200 aufweist, wobei die erste Palette
100 mit dem Halteteil 5 und die Palette 200 mit dem
Zwischenteil 20 bestückt ist. Bei der Stapelung weist
das obere Ende des Stützgliedes 13 der Palette 100 eine
zylindrische Aufnahme 14′ auf, in die der Führungs
zapfen 8′ des Zwischenteils 20 der Palette 200
eingreift. Ein weiteres Stützglied 13 ist an dem nach
oben überstehenden Ende des Führungszapfens 8 des
Zwischenstückes 20 der Palette 200 angebracht, um auf
diese Weise den Stapel zu vergrößern. Der Basis des in
Fig. 4 dargestellten Stapels ist zweckmäßigerweise ein
Fußteil 21, z. B. in Form eines zylindrischen Rohres
zugeordnet, das an der Platte 1 der unteren Palette 100
koaxial zum Stützglied 13 befestigt ist. Das Fußteil 21
kann beispielsweise in Öffnungen 23 in der Platte 1
durch widerhakenähnliche Ansätze 22 eingreifen.
Wahlweise kann das Halteteil 5 in der Palette 100 in
Fig. 4 auch durch ein Zwischenstück 20 mit Doppelzapfen
ersetzt werden, so daß der nach unten weisende
Führungszapfen 8′ in eine Aufnahme an der Oberseite des
rohrförmigen Fußteils 21 eingreifen kann. Das Fußteil
ist also Teil der Palettenstruktur für die Handhabung
mittels Gabelstapler und ist zweckmäßigerweise mit
einer eine Bodenfläche bildenden Platte 26 verbunden,
wobei der Gabelstapler zwischen die so gebildete Boden-
und Deckfläche eingreifen kann. Das Fußteil 21 ist
vorzugsweise fest mit der Platte 1 verbunden, nämlich
über die Widerhaken 23, um sicherzustellen, daß es beim
Heben des Stapels nicht abfällt. Vorzugsweise bilden
die rohrförmigen Stützglieder 13 und das Fußteil 21
eine durchgehende, den Stapel durchsetzende Säule, die
eine erhebliche Tragkraft aufweist und verhindert, daß
das auf den einzelnen Platten gelagerte Gut 24 in
unerwünschter Weise beaufschlagt wird. Für die
Lastübertragung in der Senkrechten auf die Stützglieder
13 sorgt ein durchgehender Lastpfad zwischen dem Ende
des Stützgliedes, das am Anschlag 11 anliegt und dem
Ende des benachbarten Stützgliedes, das an einer
senkrecht zum Anschlag 11 ausgerichteten Schulter 25
anliegt, die an den Zwischenteil 20 in der Palette 200
in Fig. 4 anschließt. Die Paletten weisen in der Regel
mehrere Halteteile 5 auf, die über die Palettenfläche
verteilt angeordnet sind, so daß ein stabiler Stapel
von Paletten errichtet werden kann, in dem mehrere
Stützglieder 13 die einander benachbarten Platten im
Stapel durchsetzen.
Ein typischer Palettenstapel mit Halteteilen 5, 20
entsprechend der Lage der Paletten im Stapel ist in den
Fig. 5 und 6 gezeigt. In Fig. 5 sind die oberste und
unterste Platte der Paletten 100 mit den Halteteilen 5
bestückt, während die Platten 1 der Zwischenpaletten
200 jeweils Zwischenteile 20 mit je einem Doppelzapfen
aufweisen.
In der Stapelausführung nach den Fig. 5 und 6 besteht
das zu transportierende und zu lagernde Gut 24 aus
Trommeln, Rollen oder Spulen. Jede Platte 1 trägt fünf
gleichartige Spulen in symmetrischer Anordnung gemäß
Fig. 6 und dementsprechend ist es zweckmäßig, fünf
Stützglieder 13 zwischen jedem Plattenpaar des
Palettenstapels anzuordnen, wobei ein Stützglied im
Zentrum liegt, um eine Bewegung der Spulen auf der
Platte zu verhindern. Bei Bedarf können
Verstärkungsstreben 30 in Form von Eckklötzen zwischen
der jeweiligen Boden- und Deckfläche 2 bzw. 3
vorgesehen werden. Diese Eckklötze greifen vorzugsweise
in korrespondierende Sitze 31 in den Deckflächen 2 und
3 der Platten 1 ein (vgl. Fig. 7) und bilden somit
ebenfalls eine durchgehende Säule über den Stapel,
wodurch wiederum verhindert wird, daß Lasten auf das
Stapelgut 24 einwirken. Die Verstärkungsstreben 30
weisen Kerben 32 auf, in welche Verzurrungsgurte 33 für
den Palettenstapel eingreifen.
Die Platten 1, Halteteile 5 bzw. Zwischenteile 20 und
die Stützglieder 13 sind als Einzelteile zum Aufbau von
Paletten und Palettenstapeln je nach Bedarf an den
Kunden lieferbar. Eine derartige Lieferung ist
bezüglich Lagerung und Transport wenig aufwendig und
kostengünstig, da dies im nicht zusammengebauten
Zustand erfolgen kann.
Zwecks Reduzierung des Volumens bei Lagerung und
Transport sind die Führungszapfen der Halteteile 5 und
Zwischenteile 20 als hohle, innen konische Formteile
ausgebildet, die sich ineinanderstecken lassen.
Aus Fig. 2 ist ersichtlich, daß der Führungszapfen 8
des Halteteils 5 aus mehreren axialen vorstehenden,
hohl ausgebildeten Formkörpern oder Ansätzen 40
gebildet ist, hier vier Ansätze, die kreisförmig im
Abstand um die Mittelachse des Halteteils angeordnet
sind. Jeder Ansatz 40 ist mit einem Anschlag 11 im
Bereich des Flansches 7 und des Rastelementes 9
versehen. Die Ansätze 40 mit ihren Anschlägen und
Rastelementen sind untereinander identisch. Jeder
Ansatz besitzt ein geschlossenes freies abgefastes Ende
41, das als Führungsteil beim Einsetzen eines
Stützgliedes in das als Aufnahme dienende Ende 14
dient, sowie ein offenes Ende 42 am Ansatz 6 des
Halteteils 5. Jeder Ansatz 40 weist ferner auf der zum
Zentrum hin gewandten Innenseite vom offenen Ende zum
geschlossenen Ende hin konisch abgeschrägte
Außenflächen auf, die mit entsprechenden konischen
Flächen an der Innenseite eines weiteren Halteteils
korrespondieren; vgl. Fig. 8. Darüber hinaus weist
jeder Ansatz 40 an seiner nach außen gerichteten Seite
eine zylindrische seitliche Führungsfläche 12 auf, die
auf einer zur Mittelachse des Halteteils 5
konzentrischen Kreislinie liegt und im wesentlichen mit
der Innenzylindermantelfläche des zylindrischen
Einsteckendes 14 des Stützgliedes 13 korrespondiert.
In der Mantelfläche eines jeden Ansatzes 40 ist an die
seitliche Führungsfläche 12 anschließend an der vom
freien Ende 41 abgewandten Seite eine Öffnung 43
vorgesehen.
Zwei in gleiche Richtung weisende Halteteile 5 (gemäß
Fig. 2) sind ineinandersteckbar, indem die freien Enden
41 der Ansätze 42 eines ersten Halteteils in die
offenen Enden 42 der entsprechenden zugeordneten
Ansätze auf einem zweiten Halteteil - wie in Fig. 8
dargestellt - eingesteckt werden. Die beiden Halteteile
werden danach axial gegeneinander bewegt, so daß die
vier Ansätze des ersten in die hohlen Ansätze des
zweiten Halteteiles eingreifen, bis die zylindrischen
Führungsflächen 12 im ersten Halteteil in den
Ausnehmungen 43 des zweiten Halteteils liegen und die
Flansche 7 beider Halteteile im wesentlichen parallel
und konzentrisch übereinander liegen. Weitere
Halteteile 5 können für die Bildung eines
Palettenstapels in der zuvor beschriebenen Weise durch
Einstecken hinzugefügt werden. Die Stapelbarkeit der
Halteteile ist in Fig. 8 im einzelnen dargestellt, in
der die Fasen der als Hohlformteile ausgebildeten
Ansätze 40 und die Art und Weise der Stapelung mit den
zylindrischen Führungsflächen 12 in den Öffnungen 43
deutlich gezeigt sind.
Die Zwischenstücke 20 in Fig. 3 weisen bezüglich ihrer
Führungszapfen 8 die gleiche Konfiguration aus als
Hohlkörper ausgebildeten Ansätzen 40 auf wie zuvor für
das Halteteil 5 beschrieben. Der zweite Führungszapfen
8′ besteht nämlich ebenfalls aus vier im Abstand
kreisförmig angeordneten Ansätzen 40′, die im
wesentlichen identisch mit den Ansätzen 40 sind, jedoch
spiegelverkehrt, so daß gleiche Teile mit den selben,
aber mit Strich versehenen Bezugszeichen bezeichnet
sind. Den Ansätzen 40′ sind allerdings keine
Rastelemente 10 zugeordnet und die Anschläge 11 werden
durch Schultern 25 gebildet. Die Ansätze 40′ sind
gegenüber den Ansätzen 40 axial versetzt, also auf
Lücke angeordnet. Demzufolge liegen die offenen Enden
42′ der Ansätze 40′ in Umfangsrichtung jeweils in der
Lücke zwischen den Ansätzen 40 und im wesentlichen in
der Ebene des Flansches 7. Durch diese Anordnung kann
ein Zentrierzwischenstück 20 mit einem Halteteil gemäß
Fig. 8 in zuvor beschriebener Weise gestapelt werden.
Darüber hinaus können zwei Zentrierzwischenstücke 20
ineinandergeschachtelt werden, indem die Ansätze 40
eines ersten Zentrierzwischenstückes 20 axial in die
offenen Enden 42 eines zweiten Zentrierzwischenstückes
20 eingreifen und die Ansätze 40′ des zweiten
Zentrierzwischenstückes 20 gleichzeitig axial in die
offenen Enden 42′ des ersten Zwischenstückes
eingreifen, so daß beide Zwischenstücke in Achsrichtung
ineinanderschiebbar sind und die zylindrischen
Führungsflächen 12 der Ansätze 40 des ersten
Zwischenstückes 20 in den Öffnungen 43 in den Ansätzen
40 des zweiten Zentrierzwischenstückes 20 liegen,
während die zylindrischen Führungsflächen 12′ der
Ansätze 40′ im zweiten Zentrierzwischenstück 20 in den
Öffnungen 43′ der Ansätze 40′ des ersten
Zentrierzwischenstückes 20 liegen. Selbstverständlich
kann ein derart gebildeter Stapel durch weitere
Zentrierzwischenstücke 20 erweitert werden. Darüber
hinaus können die Halteteile 5 bzw. Zwischenstücke 20
in Achsrichtung für die Stapelbildung beliebig
eingesetzt werden.
Für einen in der Spritzgußtechnik versierten Fachmann
ist nach der Beschreibung und insbesondere aufgrund der
Ausbildung der Halteteile in den Fig. 2 und 3 ohne
weiteres klar, daß diese mit ihren Hohlformen und
Öffnungen in den Ansätzen 40, 40′ sowie die Hohlform
der Zapfen- und Führungsteile verhältnismäßig einfach
im Wege eines Formpreßverfahrens hergestellt werden
können.
Aus der Stapelbildung der Halteteile nach Fig. 8 ist
ebenfalls entnehmbar, daß diese Anordnung immer möglich
ist, auch wenn die Halteteile nicht mit Platten 1
verbunden sind (die Platten 1 sind in Fig. 8 in
gestrichelten Linien angedeutet). Wenn die rohrförmigen
Stützglieder 13 nach Gebrauch der Paletten entfernt
werden (nämlich durch einfaches Herausziehen aus den
Führungsteilen), können die Paletten senkrecht fast
ohne Zwischenraum übereinandergestapelt werden, wobei
die hohlen Führungsteile der Halteteile in ähnlicher
Weise wie in Fig. 8 dargestellt ineinandergreifen. Ein
derartiger Palettenstapel ist in Fig. 9 gezeigt und
bildet einen verhältnismäßig flachen Palettenaufbau 26,
der sich leicht lagern und transportieren läßt. Für ein
einfaches Erstellen einer derartig flachen Paletten-
Anordnung können die Halteteile 5, 20 und die Platten 1
mit geeigneten Markierungen versehen sein, z. B. mit
erhabenen Linien auf dem Flansch 7 und den Boden- und
Deckflächen der Platten 1, die die Zuordnung der
Platten und der damit zu verbindenden Halteteile
erkennen lassen, so daß sichergestellt ist, daß die
Ansätze 40, 40′ der Halteteile so genau angeordnet
sind, daß sich diese mit den Platten übereinander
stapeln lassen.
Claims (19)
1. Aus steckbaren Einzelteilen bestehende Palette,
gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
- - eine ebene Platte (1) weist mindestens ein in einer Öffnung (14) angeordnetes, im wesent lichen axial sich erstreckendes Halteteil (5) auf,
- - das Halteteil (5) umfaßt einen im wesentlichen senkrecht von einer Seite der Platte (1) aus sich erstreckenden Führungszapfen (8) zwecks axialen Eingriffs in ein muffenförmiges Ende eines Stützgliedes (13), das ein von der einen Seite der Platte (1) aus sich erstreckendes Bein, Fuß oder Abstandsstück bildet, und
- - der Führungszapfen (8) umfaßt von einem offenen Ende zu einem freien Ende (41) kegelförmig verlaufende Hohlkörperteile zwecks axialer Aufnahme des entsprechenden Hohlkörper teils eines zweiten gleichartigen Führungs zapfens durch Zusammenstecken.
2. Palette nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Führungszapfen (8) im Bereich
des freien Endes eine auf einer zur Achse des
Führungszapfens koaxialen Kreislinie liegende seitliche
Führungsfläche (12) aufweist, die in eine im
wesentlichen komplementäre zylindrische Aufnahme (14)
des Stützgliedes (13) eingreift.
3. Palette nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Führungszapfen (8) mindestens
zwei axiale hohle Ansätze (40) aufweist, die an seinem
Umfang mit Abstand zueinander angeordnet sind, daß die
Ansätze (40) mit ihren jeweils freien Enden (41) in den
Aufnahmeteil des Stützgliedes (13) eingreifen, daß die
dem Zentrum zugewandten Mantelflächen der Ansätze von
einem, dem freien Ende abgewandten offenen Ende (42)
gegen das freie Ende (41) konisch verlaufen, alles in
derartiger Anordnung, daß zwei gleichartige Halteteile
(5) ineinandersteckbar sind, wobei die Ansätze des
Führungszapfens des ersten Halteteils (5) durch die
offenen Enden des korrespondierenden zweiten Halteteils
axial aufgenommen werden.
4. Palette nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß an den Ansätzen (40) an den der offenen Seite
abgewandten freien Enden (41) Führungsflächen (12) zum
Einsetzen in die Aufnahme (14) des Stützgliedes (13)
vorgesehen sind, daß an der dem freien Ende (41)
abgewandten Seite in den Ansätzen Öffnungen (43)
vorgesehen sind, in die die Führungsflächen (12) des
Führungszapfens (8) eines gleichartigen Halteteils in
Achsrichtung einschiebbar sind.
5. Palette nach Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Halteteil (5) einen ersten auf
einer Plattenseite vorstehenden Führungszapfen (8) und
einen auf der gegenüberliegenden Plattenseite im
wesentlichen senkrecht axial vorstehenden zweiten
Führungszapfen (8′) aufweist, daß der zweite Führungs
zapfen in den Aufnahmeteil eines zweiten Stützgliedes
(13) eingreift, das ein weiteres Bein, einen Fuß oder
ein Abstandsteil bildet, derart, daß die Platte (1)
beidseitig mit im wesentlichen senkrecht zu ihr
verlaufenden Stützgliedern (13) bestückbar ist, daß der
zweite Führungszapfen (8′) mindestens zwei an seinem
Umfang ringförmig angeordnete hohle Ansätze (40′)
aufweist, deren freie Enden (41′) als Führung zuerst in
das Aufnahmeteil eines zweiten Stützgliedes eingreifen,
wobei jeder Ansatz (41′) des zweiten Führungszapfens
(8′) von einem offenen Ende zum freien Ende auf der dem
Zentrum zugewandten Seite abgeschrägt verläuft und
diese so angeordnet sind, daß zwei gleichartig
ausgebildete Halteteile ineinandersteckbar sind, wobei
die Ansätze des zweiten Führungszapfens eines
Halteteils axial die offenen Enden durchsetzen und in
die entsprechenden Ansätze des zweiten Führungszapfens
auf dem zweiten Halteteil ineinandersteckbar sind.
6. Palette nach Anspruch 5, sofern von Anspruch 4
abhängig, dadurch gekennzeichnet, daß die Ansätze (40′)
des zweiten Führungszapfens (8′) an dem von der Öffnung
abgewandten Ende Führungsflächen (12′) zur Aufnahme in
einem Aufnahmeteil (14) eines zweiten Stützgliedes (13)
aufweisen, daß die Ansätze (42′) des zweiten
Führungszapfens (8′) an dem den freien Enden (41′)
abgewandten Ende Öffnungen (43′) aufweisen, in denen
die Führungsflächen (12′) der Ansätze des
Führungszapfens eines gleichartigen Halteteils (20)
voll einschiebbar sind.
7. Palette nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Führungsflächen (12′) des
zweiten Führungszapfens (8′) auf einer zur Achse des
zweiten Führungszapfens im wesentlichen koaxialen
Zylindermantelfläche liegen.
8. Palette nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die jeden Führungszapfen (8)
bildenden hohlen Ansätze (40) untereinander formgleich
sind, daß die Führungsfläche (12′) des zweiten
Führungszapfens (8′) im wesentlichen koaxial zur
Zylindermantelfläche der Führungsfläche (12) des ersten
Führungszapfens (8) ist und den gleichen Durchmesser
hat.
9. Palette nach einem der Ansprüche 5 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl der Ansätze (40)
des ersten Führungszapfens (8) gleich der des zweiten
Führungszapfens (8′) ist, daß die offenen Enden (42)
der Ansätze (40) des ersten Führungszapfens in bezug
auf die offenen Enden der Ansätze (40′) des zweiten
Führungszapfens (8′) auf Lücke am Umfang des Halteteils
(20) angeordnet sind, so daß in die offenen Enden die
Ansätze am Umfang eines Führungszapfens auf einem
zweiten ähnlichen Halteteil zwischen nebeneinander
liegenden Ansätzen, je nachdem des ersten oder des
zweiten Führungszapfens, in Achsrichtung einführbar
sind.
10. Palette nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteteil
(5) am Umfang einen Flansch (7) aufweist, der beim
Einstecken des Führungszapfens in Achsrichtung durch
die Öffnung in einer ersten Richtung an der Platte (1)
des Halteteils anliegt und in dieser Anschlagstellung
den Einsteckweg des Führungszapfens durch die Öffnung
(4) der Platte begrenzt.
11. Palette nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß das Halteteil (5) Rastelemente (9)
aufweist, die beim Einstecken des Halteteils in die
Öffnung (4) an der Platte (1) angreifen und eine
Bewegung des Halteteils durch die Öffnung (4) in
entgegengesetzter Richtung blockieren.
12. Palette nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rastelemente (9) beim Einsetzen
des Halteteils (5) in der Öffnung (4) an der Platte (1)
nachgiebig einschnappen.
13. Palette nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteteil
(5, 20) ein einstückiges Kunststoff-Formteil ist.
14. Halteteil für eine Palette gemäß Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß ein axialer Führungszapfen
(8) vorgesehen ist, der mindestens zwei ringförmig an
seinem Umfang angeordnete und untereinander gleiche
hohle Ansätze (40) aufweist; die auf der dem Zentrum
zugewandten Seite von einem offenen Ende (41) zu einem
als Führung beim Einstecken in ein Aufnahmeteil
dienendes freies Ende (42) konisch verlaufen, daß jeder
Ansatz (40) eine seitliche Führungsfläche (12)
aufweist, die in eine Aufnahme (14) eines Stützgliedes
(13) eingreift, daß zwei gleichartige Halteteile
ineinanderschachtelbar sind, indem die Ansätze eines
ersten Halteteils axial durch die offenen Enden in
entsprechend ausgebildete Ansätze des zweiten
Halteteils einsteckbar sind.
15. Halteteil nach Anspruch 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ansätze (40) an ihrer vom
freien Ende (41) jeweils abgewandten Seite Öffnungen
(43) aufweisen, in welche die seitlichen
Führungsflächen (12) von Ansätzen gleichartiger
Halteteile einsteckbar sind.
16. Halteteil nach Anspruch 14 oder 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die seitlichen Führungsflächen (12)
der Ansätze (40) zylindrisch sind und auf einer zum
Führungszapfen (8) koaxialen Kreislinie angeordnet
sind, die in eine im wesentlichen korrespondierende
Aufnahme (14) eines Stützgliedes (13) einschiebbar
sind.
17. Halteteil nach einem der Ansprüche 14 bis 16,
gekennzeichnet durch einen zum ersten Führungszapfen
(8) koaxialen zweiten Führungszapfen (8′), der sich
axial entgegengesetzt erstreckt und der an seinem
Umfang ringförmig angeordnete hohle Ansätze (40′)
aufweist, von denen jeder auf der dem Zentrum
zugewandten Seite ein offenes Ende (41′) besitzt und
von diesem zu einem freien Ende (42′) zu konisch
verläuft und als Führung beim Einsetzen in eine
Aufnahme (14) eines Stützgliedes (13) dient, daß die
Ansätze (40′) im wesentlichen gleich den Ansätzen (40)
des ersten Führungszapfens (8′) sind, daß die
ringförmig angeordneten Ansätze am zweiten Führungs
zapfen auf Lücke bezogen auf die Ansätze des ersten
Führungszapfens angeordnet sind, so daß die offenen
Enden (41) der Ansätze (40′) des zweiten Führungs
zapfens (8′) in Achsrichtung die Ansätze eines zweiten
am Umfang in die Lücke eingeschobenen Halteteils
aufnehmen können.
18. Halteteil nach einem der Ansprüche 14 bis 17,
gekennzeichnet durch Rastelemente (9), die hinter die
Oberfläche einer Platte (1) einrasten, die eine das
Halteteil (5) aufnehmende Öffnung (4) aufweist.
19. Halteteil nach einem der Ansprüche 14 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß der Halteteil (5, 20) ein
einstückiges Kunststoff-Formteil ist.
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