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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
zum Positionieren eines Objektes, zum Beispiel eines Werkstückes für einen
Messvorgang mit einer Messmaschine.
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Es ist häufig erforderlich, ein Objekt
zu positionieren oder zu fixieren. Insbesondere müssen Werkstücke definiert
aufgenommen werden, um sie anreißen oder messen zu können, beispielsweise
mit einer Messmaschine vermessen zu können. Als Messmaschinen werden
zumeist Drei-Koordinaten-Messgeräte
verwendet. Für
die Durchführung
eines Messvorganges mit einem solchen Gerät ist es notwendig, das zu
messende Objekt definiert auszurichten, um in das zu messende Objekt
definiert ein Koordinatensystem zu legen, in welchem das Objekt dann
vermessen werden kann.
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Es sind Vorrichtungen der eingangs
genannten Gattung auf dem Markt (
DE 40 38 869 A1 ,
DE 38 01 813 A1 ,
DE 24 40 454 B1 ).
Diese umfassen zumeist eine Grundplatte mit einem System fester
Rasterpunkte, die in gleichmäßigen Abständen zueinander
angeordnet sind. Durch die Grundplatte wird also ein zweidimensionales
Koordinatensystem vorgegeben, wobei definierte Koordinatenkreuzpunkte
als Rasterpunkte ausgebildet sind. Beispielsweise können als
Rasterungen Präzisionsbohrungen
in der Grundplatte vorgesehen sein. Diese Präzisionsbohrungen können zur
Anordnung weiterer definierter Teile, wie z.B. Säulen, Ständer o.dgl., verwendet werden,
so dass eine Dreidimensionalität
erreicht wird. Mit einem solchen System können nur die Koordinatenkreuzpunkte
bautechnisch erreicht werden, die durch die feste Rasterung der
Grundplatte und der darauf aufzubauenden Teile vorgegeben werden. Zwischenstellungen
sind nicht ohne weiteres erreichbar. Sie können nur durch zusätzliche
Umstände
erreicht werden, indem beispielsweise Zusatzteile mit in das System
aufgenommen werden, beispielsweise Kreuzsupporte, die eine solche
Verschiebbarkeit von Teilen ermöglichen,
dass Rasterabstände überbrückt werden
können.
Dadurch wird das Teilesystem aber relativ vielfältig und umfasst insbesondere
viele Spezialteile, die in der Herstellung und Anschaffung entsprechend
relativ teuer sind. Für
kleinere Werkstätten
sind derartige Vorrichtungen daher kaum erschwinglich und zudem
viel zu komplex, um bei der täglichen
Arbeit mit einem vertretbaren Zeitaufwand genutzt zu werden.
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Ein weiteres Problem einer Vorrichtung
mit einer festen Rasterung, die beispielsweise durch Präzisionsbohrungen
verwirk licht wird, besteht darin, daß die Präzision, mit der ein Objekt
mit Hilfe dieser Vorrichtung positioniert werden kann, von der Präzision abhängt, mit
der die Rasterpunkte, also beispielsweise die Bohrungen, ausgeführt werden.
Auch hierbei verursacht eine höhere
Präzision
höhere
Herstellungskosten. Abhängig
von der Präzision
der ausgeführten
Rasterpunkte ist insbesondere die Reproduzierbarkeit einer bestimmten
Objektpositionierung. Obwohl aufgrund der maschinell möglichen
Genauigkeit eine präzise
Reproduktion der Objektpositionierung möglich wäre, ist dies bei einem System
mit fester Rasterung nicht unbedingt zu verwirklichen, da im Grunde
genommen keine Korrekturen der Vorrichtung selbst durchführbar sind.
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Diese bei einem System mit fester
Rasterung auftretenden Probleme sind zum Teil bereits erkannt worden,
aber nicht in befriedigender Weise beseitigt worden. Beispielsweise
wird in der
DE-OS 39 15 893 die
Aufgabe gestellt, eine Punktrastervorrichtung mit einer Verschiebenuten
aufweisenden Vorrichtung zu verbinden, wobei die Lösung dieser
Aufgabe in der genannten Druckschrift sich darauf beschränkt, letztlich
die bereits im Vorhergehenden angedeuteten Kreuzsupporte als Zusatzteile
bei einem Punktrastersystem zu verwenden. Mittels eines solchen
Kreuzsupportes kann dann gewünschtenfalls
von einem Rasterpunkt ausgehend der Abstand zu den benachbarten
Rasterpunkten jeweils überbrückt werden.
Die sich daraus ergebenden neuen bzw. zusätzlichen Probleme, insbesondere
in Bezug auf die Teilevielfalt und die Herstellungskosten sind im
Vorhergehenden bereits dargelegt worden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die
Vorteile einer Rasterpunktvorrichtung und die einer Nutensystem-Vorrichtung
von Vorrichtungen der eingangs genannten Gattung zu erhalten, ohne
deren Nachteile in Kauf nehmen zu müssen, insbesondere ohne beide
Systeme parallel zur Verfügung
zu stellen und bei Bedarf mit weiteren Zusatzteilen adaptieren zu
müssen.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung
wird somit mit Vorteil eine echte Kombination der Vorteile zweier
Systeme in einem einheitlichen System erreicht. Damit wird im Prinzip
der umgekehrte Lösungsweg
beschritten, als der in der genannten
DE-OS 39 15 893 angegebene.
Dort wurde ausgegangen von einem System mit festen Rasterpunkten, an
denen nach Bedarf mit Hilfe von Zwischenadaptern Nutenteile, insbesondere
Kreuzsupporte, angeordnet werden, die jeweils von diesem einen Rasterpunkt
ausgehend den Abstand zu den (vier) benachbarten Rasterpunkten gerade überbrücken.
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Bei dem erfindungsgemäßen System
wird grundsätzlich
ausge gangen von einem System mit Führungsbahnen, entlang der zwei
miteinander in Verbindung stehende Bauteile zueinander geführt werden
können,
so daß im
dreidimensionalen Meßraum
jede beliebige Koordinate, insbesondere jede beliebige Zwischenstellung,
erreicht werden kann, und zwar durch maschinelle Wiedereinstellung
reproduzierbar erreicht werden kann. Hierfür sind mit Vorteil nur sehr
wenige Grundelemente als Bauteile notwendig. Es wäre denkbar,
nur eine einzige Teileart zu verwenden, nämlich beispielsweise Stücke von
Profilstäben
mit möglichst
quadratischem Querschnitt und jeweils in Längsrichtung der Stäbe verlaufenden Führungsbahnen
an den vier Längsseiten
der Stäbe, wobei
derartige Stäbe
jeweils orthogonal zueinander angeordnet werden könnten. Vorzugsweise
umfaßt die
erfindungsgemäße Vorrichtung
wenigstens eine Grundplatte und Profilstäbe unterschiedlicher Länge.
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Die Vorteile einer festen Rasterung
werden bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zusätzlich
zu dem Vorhandensein von Führungsbahnen
dadurch erreicht, daß Rasterpunkte
quasi in der jeweiligen Führungsbahn
integriert werden, indem in definiertem Abstand zueinander Rasterpunkte
im Verlaufsbereich der Führungsbahn
vorgesehen sind. Diese Rasterpunkte werden durch zueinander passende Formschlußelemente
verwirklicht, die auf zwei miteinander zu verbindende Bauteile verteilt
sind. Beispielsweise wäre
es denkbar, daß das
erste Bauteil im Bereich seiner Führungsbahn im Abstand zueinander
angeordnete Löcher
aufweist, und daß das zweite
Bauteil ein an der Führungsbahn
zu führendes Führungselement
aufweist, so daß es
stufenlos ent lang der Führungsbahn
am ersten Bauteil verstellt werden kann, es aber auch möglich ist,
das zweite Bauteil, beispielsweise durch zusätzliche Anordnung eines verschiebbaren
Bolzens, in den Positionen der Rasterlöcher zu verriegeln.
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Vorzugsweise werden als Rasterelemente Rastelemente
verwendet, die bei Erreichen der jeweiligen Rasterposition automatisch
miteinander verrasten, vorzugsweise dadurch, daß eines der beiden Rastelemente
in Richtung auf das andere Rastelement federbelastet ist. Bei einer
bevorzugten Ausbildung werden als entsprechende Rastelemente eine Kugel
und eine entsprechend ausgeformte schalenförmige bzw. muldenförmige Rastaufnahme
verwendet. Bei einem Bewegen des zweiten Bauteiles an der Führungsbahn
des ersten Bauteiles entlang verrasten diese Elemente automatisch
miteinander, aber in einer Weise, die ein flüssiges Weiterverschieben nicht
stark hemmt, jedoch das Erreichen einer Rasterposition deutlich
macht und auch eine ausreichende Fixierung in dieser Position erlaubt.
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Anstelle von Kugeln können aber
auch Nasen, Bolzen, Stifte usw. mit entsprechenden Aufnahmen als
Formschlußelemente
vorgesehen werden.
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Wie bereits erwähnt, umfaßt die erfindungsgemäße Vorrichtung
vorzugsweise wenigstens eine Grundplatte. Diese weist bei einer
bevorzugten Ausbildung an allen Seiten Führungsbahnen auf, nämlich an
Ober- und Unterseite und an den Längsschmalseiten, eventuell
auch an den Querschmalseiten. Dabei verlaufen die Führungsbahnen
vorzugsweise parallel zueinander.
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Die Führungsbahnen an den Unterseiten bieten
den zusätz lichen
Vorteil, daß auch
bereits die Grundplatte selbst stufenlos, beispielsweise auf einem
Werktisch, ausgerichtet und danach fixiert werden kann, vorzugsweise
mit einem Klemmelement gemäß den Ansprüchen 15
bis 18.
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Eine bevorzugte Ausbildung sieht
vor, daß die
Grundplatte ein Zielelement, vorzugsweise eine. Kimme, zu ihrer
Grobausrichtung aufweist.
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Die Führungsbahnen sind vorzugsweise Führungsschlitze
bzw. -nuten und das dazu passende Führungselement ist ein in den
Führungsschlitz bzw.
die Führungsnut
einführbares
Gleitstück.
Der Führungsschlitz
weist vorzugsweise einen etwa T-förmigen Querschnitt auf. Derartige
T-Nuten sind an sich gängige
Führungselemente,
die sich beispielsweise an Werktischen häufig ohnehin vorfinden lassen
und auch an auf dem Markt befindlichen Halbzeugen anzutreffen sind.
Das gesamte System der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann daher
kostengünstig
weitestgehend aus preisgünstig
erhältichen Halbzeugen
bestehen, ohne daß unbedingt
Sonderanfertigungen notwendig sind. Ergänzt werden kann das System
natürlich
durch Anlageelemente, Halterungen, Anschläge, Teleskop- und/oder Schwenkelemente
usw., die selbst aber auch handelsüblich sind und in einfacher
Weise adaptiert werden können.
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Eine nächste Weiterbildung der Erfindung sieht
vor, daß das
Gleitstück
länglich
ausgebildet ist, und zwar derart, das es schmaler ist als der Führungsschlitz,
so daß das
Gleitstück
in der Normalenrichtung in den Führungsschlitz
eingeführt
werden kann, also aus einer Richtung kommend senkrecht zur Fläche der
Führungsbahn.
Dies hat den Vorteil, dass ein anzuordnendes Bauteil, welches dieses Gleitstück aufweist,
nicht immer stirnseitig in den Führungsschlitz
eingeführt
werden muss und unter Umständen über die
gesamte Länge
des Führungsschlitzes
verschoben werden muss, sondern bereits etwa im Bereich der gewünschten
Position eingeführt werden
kann. Eine Befestigung des das Gleitstück aufweisenden Bauteiles ist
dann möglich,
indem das Gleitstück
um eine in Einführungsrichtung
gedachte Achse gedroht wird, also mehr oder weniger weit quer zur
Führungsbahn
gedreht wird. Das Gleitstück ist
so in dem Führungsschlitz
verkeil- bzw. verklemmbar.
Hierzu kann entweder das Gleitstück
verdrehbar an dem zugeordneten Bauteil angeordnet sein, oder das
Bauteil selbst wird beispielsweise um 90° gedreht.
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Das Gleitstück ist vorzugsweise in seiner Draufsicht
parallelogrammförmig,
vorzugsweise etwa rhombenförmig,
ausgebildet, so dass eine Verkeilung bzw. Verklemmung beispielsweise
bereits nach einer Drehung von 45° erreicht
wird.
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Alternativ oder zusätzlich kann
das Gleitstück
in dem Führungsschlitz
auch mittels einer Spannschraube festsetzbar sein.
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Wie bereits erwähnt, kann die erfindungsgemäße Vorrichtung
als System mit Vorteil aus im Wesentlichen in geeigneter Weise vorhandenen
Halbzeugen erstellt werden, so dass sonderangefertigte Teile nicht
unbedingt notwenig sind. Eine Weiterbildung der Erfindung sieht
jedoch ein spezielles Sonderteil vor, nämlich ein Kalibrierelement
für einen schräg oder säulenartig
anordbaren Kugelbolzen, der einen Bolzen und eine auf der Stirnfläche des Bolzens
befestigte Kugel umfaßt.
Derartige Kugelbolzen sind besonders vorteilhaft geeignet für das Einrichten
von Berührungspunkten
für Objekte
mit Freiformflächen,
z.B. für
Kotflügel
o.dgl. Für
einen solchen Kugelbolzen ist vorzugsweise ein eigenes Kalibrierelement
zur Positionierung bzw. Kalibrierung, d.h. zur exakten Positionierung
des Kugelmittelpunktes, vorgesehen. Dieses Kalibrierelement weist
vorzugsweise ein über
die Kugel zu deren Kalibrierung überstülpbare,
topfartige oder käfigartige
Ausnehmung oder ein derart ausgebildetes Element auf. Es wäre auch
denkbar, ein Ringelement o.dgl. zu verwenden. Auf diese Weise kann
die Kugel und damit der Kugelbolzen definiert verschoben werden,
ohne aus dem Kalibrierelement entkommen zu können.
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Vorzugsweise weist das Kalibrierelement
einen (Adapter-) Schaft zur Anordnung des Kalibrierelementes an
einer Meßmaschine
auf, so daß bereits die
Positionierung dieser Kugel mit Meßmaschinengenauigkeit erreicht
werden kann.
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Ausführungsbeispiele, aus denen
sich weitere erfinderische Merkmale ergeben, sind in der Zeichnung
dargestellt. Es zeigen:
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1 einen
Abschnitt einer erfindungsgemäßen Grundplatte
in der Draufsicht,
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2 die
Grundplatte gemäß 1 in einer Stirnansicht
mit erkennbarem Querschnitt,
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3 ein
säulenartiges
Bauteil zur Anbringung an einer Grundplatte gemäß der 1 und 2 in einer
Seitenansicht,
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4 das
Bauteil gemäß 3 in einer zweiten Seitenansicht,
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5 das
Bauteil gemäß den 3 und 4 in einer Stirnenansicht,
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6 bis 8 den Verbindungsvorgang
des Bauteiles gemäß den 3 bis 5 mit der Grundplatte gemäß den 1 und 2,
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9 ein
zweites Ausführungsbeispiel
eines Bauteiles gemäß den 3 bis 5 in perspektivischer Ansicht,
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10 bis 12 einen erfindungsgemäßen Kugelbolzen
mit zugehörigem
Kalibrierelement,
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13 einen
beispielhaften Aufbau einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einer Grundplatte und
darauf aufgebauten unterschiedlichen Bauteilen in perspektivischer
Ansicht und
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14 bis 18 ein erfindungsgemäßes Klemmelement
in verschiedenen Ansichten.
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1 zeigt
eine Grundplatte 1 einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, die abgebrochen
in der Draufsicht dargestellt ist.
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Die Grundplatte 1 weist
parallel zueinander verlaufende Führungsbahnen auf, die als Führungsschlitze 2 ausgebildet
sind. In den Führungsschlitzen 2 sind
dem Verlauf der Führungsschlitze 2 folgend
in regelmäßigen Abständen zueinander
Rastelemente, und zwar im vorliegenden Falle kugelförmige Rastkörper 3 angeordnet,
die Rasterpunkte eines regelmäßigen Rastersystemes
vorgeben. Die Kugeln 3 sind federbelastet gelagert mit
Federspannung in Richtung orthogonal zu den Führungsschlitzen 2 zur offenen
Seite der Führungsschlitze 2 hin,
so daß die Rastkörper 3 soweit
herunterdrückbar
sind, bis sie etwa bündig
mit dem Boden des jeweiligen Führungsschlitzes
sind.
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An der Grundplatte 1 ist
zudem eine Kimme 4 angedeutet, die als Zielelement bei
der Grobausrichtung der Grundplatte 1 selbst dienen kann.
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2 zeigt
die Grundplatte 1 gemäß 1 in einer Stirnansicht,
aus der der Querschnitt der Grundplatte erkennbar ist.
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Der 2 ist
insbesondere entnehmbar, daß die
Führungsschlitze 2 im
wesentlichen als T-förmige Nuten
ausgebildet sind. In einigen der Führungsschlitze 2 sind
die leicht vorstehenden, kugelförmigen
Rastkörper 3 zu
erkennen. In den in den Längsschmalseiten
der Grundplatte 1 vorgesehenen Führungsschlitzen sind am Boden
stattdessen in funktionaler Umkehrung muldenförmige Aufnahmen 5 vorgesehen,
in die Rastkörper 3 einrasten
können.
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Die Grundplatte 1 weist
mit Vorteil allseitig, also an der Oberseite, der Unterseite und
den Längsschmalseiten
Führungsschlitze 2 auf.
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Durch Hohlkanäle 6 ist die Grundplatte 1 relativ
hohl und damit relativ leichtgewichtig ausgebildet. Beispielsweise
kann eine Grundplatte 1 aus Aluminium im Profil-Strangpreßverfahren
hergestellt werden. Es wäre
allerdings denkbar, Platten herzustellen, die auch an den Querschmalseiten
noch Führungsnuten 2 aufweisen.
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Die 3 bis 5 zeigen ein ständerartiges, säulenartiges
oder strebenartiges Bauteil 7, welches an einer Grundplatte 1,
senkrecht zur Grundplatte 1, durch Befestigung an einem
Führungsschlitz 2,
kontinuierlich verschiebbar angeordnet werden kann. Ebenso kann
aber auch ein Bauteil 7 an einem anderen Bauteil 7 befestigt
werden.
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Das Bauteil 7 weist, wie
in der 5 erkennbar,
einen weitgehend quadratischen Querschnitt auf und hat an seinen
Längsschmalseiten
parallel zu seiner Längserstreckung
verlaufende Führungsschlitze 2,
die in ihrer Ausbildung den Führungsschlitzen 2 der
Grundplatte 1 entsprechend ausgebildet sind.
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An einem Ende weist das Bauteil 7 ein
Gleitstück 8 auf,
welches gleitend in einen Führungsschlitz 2 der
Grundplatte eingeführt
werden kann. Dabei ist grundsätzlich
eine Einführung
von der Stirnseite eines solchen Führungsschlitzes 2 her
möglich. Um
aber bereits eine grobe Positionierung beim Einführen des Gleitstückes 8 in
den Führungsschlitz 2 zu ermöglichen,
ist das Gleitstück 8 länglich ausgebildet,
und zwar mit einer Breite, die etwas schmaler ist als die der offenen
Seite des Führungsschlitzes 2,
so daß das
Gleitstück
auch senkrecht zum Führungsschlitz 2 in
den Führungsschlitz 2 eingesetzt
bzw. eingeführt
werden kann. Das Gleitstück
ist, wie in 5 erkennbar,
in der Draufsicht parallelogrammförmig ausgebildet, und zwar
nahezu rhombisch. Eine Festsetzung des Gleitstückes 8 und damit des
Bauteiles 7 in bzw. an einem Führungsschlitz 2 ist
durch Verdrehung und eine damit bewirkte Verkeilung bzw. Verklemmung
des Gleitstückes 8 um
die Längsachse des
Bauteiles 7 möglich.
Zusätzlich
weist das Bauteil 7 ein Spannstück 9 auf, in dem die
Spannschraube 18 mit einer Mulde (Rastaufnahme 5)
für den
Rastkörper
so gelagert ist, daß mit
ihr das Gleitstück
an den Körper
des Bauteiles 7 herangezogen werden kann und auf diese
Weise an den zwischen dem Körper
des Bauteiles 7 und dem Bauteil 8 eingreifenden Rändern eines
Führungsschlitzes 2 klemmend
festgesetzt werden kann.
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In den 6 bis 8 ist dargestellt, wie das Bauteil 7 gemäß den 3 bis 5 an einer Grundplatte 1 gemäß den 1 bis 2 festgesetzt werden kann.
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In der 6 ist
angedeutet, wie das Gleitstück 8 zunächst in
einen Führungsschlitz 2 eingesetzt
wird, indem es sich in einer Stellung befindet, bei der es parallel
zum Verlauf des Führungsschlitzes 2 langgestreckt
ist. Durch Drehung in Richtung des Pfeiles 10 kann es in
eine Stellung etwa quer zum Führungsschlitz 2 verdreht
werden und so im Führungsschlitz
verkeilt und festgesetzt werden. Da das Gleitstück 8 etwa rhombisch
ausgebildet ist, reicht eine Drehung um etwa 45° hierzu aus. Dies ist der 7 entnehmbar. Der 8 ist ein Ausschnitt aus der
Grundplatte 1 entnehmbar, an dem in der Seitenansicht erkennbar
ein Abschnitt eines Bauteiles 7 mit Gleitstück 8 in
einem Führungsschlitz 2 verkeilt
ist.
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Eine solche Verkeilung kann durch
Verdrehung des ganzen Bauteiles 7 erfolgen, es könnte aber
auch das Gleitstück 8 allein
drehbar am Körper des
Bauteiles 7 angeordnet sein. Zusätzlich kann die Spannschraube 18 vorgesehen
sein, um eine festere Fixierung zu erreichen. Es ist aber auch denkbar,
das Gleitstück 8 in
der Draufsicht beispielsweise quadratisch auszuführen, so daß es nur von der Stirnseite her
in einen Führungsschlitz 2 einführbar ist
und eine Festsetzung nur mit Hilfe einer Spannschraube 18 zu erreichen
ist.
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Eine Festsetzung des Gleitstückes 8 und
damit des Bauteiles 7 kann mit Vorteil in jeder beliebigen
Position entlang des Führungsschlitzes 2 erfolgen,
im besonderen aber an den vorgesehenen Rastelementen, die entweder
durch Rastkörper 3 oder durch
Rastaufnahmen 5 vorgegeben sind, indem das Gleitstück 8 das
zu dem Rastelement des Führungsschlitzes 2 gerade
passende Formschlußelement aufweist
und eine vorzugsweise automatische Verrastung erfolgt. Die in den
Zeichnungen dargestellten kugelförmigen
Rastkörper 3,
die federbelastet sind, ermöglichen
eine solche automatische Verrastung, ohne ein Verschieben des Gleitstückes 8 in
einem Führungsschlitz 2 über Gebühr zu hemmen.
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9 zeigt
in perspektivischer Ansicht ein Bauteil 7, bei dem das
Gleitstück 8 selbst
einen kugelförmigen
Rastkörper 3,
der federbelastet ist, aufweist. Ein solches Gleitstück 8 kann
beispielsweise in einen Führungsschlitz 2 einer
Grundplatte 1 eingeführt
werden, wie er in der 2 an
den Längsschmalseiten
der Grundplatte 1 angedeutet ist.
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Auch das Gleitstück 8 selbst ist etwas
anders ausgebildet als in den vorhergehenden Figuren. Es ist in
der Draufsicht rechteckig ausgebildet. Eine Verklemmung bzw. Verkeilung
des Gleitstückes 8 in
einem Führungsschlitz 2 wird
erreicht, indem das gesamte Bauteil 7 um seine Längsachse
um etwa 90° gedreht
wird, so daß das
Gleitstück 8 dann
quer zum Führungsschlitz 2 steht.
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In den 10 bis 12 ist ein erfindungsgemäßer Kugelbolzen 11 bestehend
aus einem säulenartig anzuordnenden
Bolzen 12 und einer auf dessen Stirnseite befestigten Kugel 13 mit
einem dazu passenden Kalibrierelement 14 dargestellt.
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Die Kugel 13 eignet sich
besonders gut für die
Darbietung eines Auflagepunktes für ein aufzulegendes Objekt
mit Freiformflächen,
beispielsweise eines Kotflügels.
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Die Position des Kugelbolzens 12 wird
mit Hilfe des Kalibrierelementes 14 mit Hilfe einer Meßmaschine
genau kalibriert. Hierzu weist das Kalibrierelement eine topfartige
Ausnehmung 15 auf, die, die Kugel 13 umfassend, über die
Kugel 13 gestülpt
werden kann. Mittels eines Adapterschaftes 16 ist das Kalibrierlement 14 an
einer Meßmaschine
anordbar. Gefangen in der topfartigen Ausnehmung 15 ist
die Kugel 13 durch Verschieben des Kalibrierelementes 14 über den
Schaft 16 und damit auch der Kugelbolzen positionierbar,
gegebenenfalls schwenkbar.
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13 zeigt
ein einfaches Beispiel eines Vorrichtungsaufbaues, bestehend aus
einer Grundplatte I und unterschiedlichen zusätzlichen daran angeordneten
Bauteilen, insbesondere Bau teilen 7 und Kugelbolzen 11.
Mittels dieses Aufbaues werden Auflagepunkte 17 zum definierten
Positionieren eines beispielsweise zu vermessenden Objektes vorgegeben.