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DE4121205A1 - Arbeitsbuehne fuer regalstapler - Google Patents

Arbeitsbuehne fuer regalstapler

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Publication number
DE4121205A1
DE4121205A1 DE19914121205 DE4121205A DE4121205A1 DE 4121205 A1 DE4121205 A1 DE 4121205A1 DE 19914121205 DE19914121205 DE 19914121205 DE 4121205 A DE4121205 A DE 4121205A DE 4121205 A1 DE4121205 A1 DE 4121205A1
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DE
Germany
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working platform
work
platform according
stacker
cage
Prior art date
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Ceased
Application number
DE19914121205
Other languages
English (en)
Inventor
Des Erfinders Auf Nennung Verzicht
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
MENRATH GmbH
Original Assignee
MENRATH GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by MENRATH GmbH filed Critical MENRATH GmbH
Priority to DE19914121205 priority Critical patent/DE4121205A1/de
Publication of DE4121205A1 publication Critical patent/DE4121205A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
    • B66FHOISTING, LIFTING, HAULING OR PUSHING, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, e.g. DEVICES WHICH APPLY A LIFTING OR PUSHING FORCE DIRECTLY TO THE SURFACE OF A LOAD
    • B66F9/00Devices for lifting or lowering bulky or heavy goods for loading or unloading purposes
    • B66F9/06Devices for lifting or lowering bulky or heavy goods for loading or unloading purposes movable, with their loads, on wheels or the like, e.g. fork-lift trucks
    • B66F9/075Constructional features or details
    • B66F9/12Platforms; Forks; Other load supporting or gripping members
    • B66F9/127Working platforms

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Geology (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Warehouses Or Storage Devices (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Arbeitsbühne für Regalstapler zur Durchführung von Inventur-, Montage- und Reparaturarbeiten an Regalen und/oder in Regalgassen.
Alle bisher bekannten Arbeitsbühnen sind ausschließlich zum Anbau an Gabelstaplern bestimmt und dürfen nicht an Regalen oder in Regalgassen eingesetzt werden. Dies hat seinen Grund darin, weil für die in diesen Arbeitsbühnen mitfahrenden Personen während der Hub-, Senk- und Fahrbewegungen gefährliche Quetsch- und Scher­ gefahren zwischen den Arbeitsbühnen und Teilen der Umgebung (z. B. Regale, die darin eingelagerte Ware, über dem Hubweg sich befindende Dachträger sowie das Dach selbst) bestehen. Eine solche Arbeitsbühne ist z. B. aus dem Informationsblatt "Arbeitsbühne an Gabelstaplern" bekannt, das von der Großhandels- und Lagerei- Berufsgenossenschaft herausgegeben wird.
Bei Arbeitsbühnen für Gabelstapler ist ferner die auf 5 m begrenzte Hubhöhe von großem Nachteil. Die Begrenzung der Hubhohe geht aus den Betriebsanleitungen der auf dem Markt sich befindenden Arbeitsbühnen und aus dem vorgenannten Informationsblatt der Berufsgenossenschaft hervor. Die Gründe hierfür sind nicht nur die mit zunehmender Hubhöhe auftretende Beeinträchtigung der Standsicherheit, sondern auch die vom Gabelstaplerfahrer schwerer abzuschätzenden Quetsch- und Schergefahren für die in der Arbeitsbühne sich befindenden Personen. Hinzu kommt, daß mit zunehmender Hubhöhe zwischen dem unten auf dem Gabelstapler sitzenden Fahrer und den mitfahrenden Personen aufgrund des oft hohen Lärmpegels eine Verständigung nicht mehr möglich ist.
Ein weiterer Nachteil der für Gabelstapler bestimmten Arbeitsbühnen liegt darin, daß die mitfahrenden Personen im Gefahrfall keine Möglichkeit haben, die Bewegung der Arbeitsbühnen zu unterbrechen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Arbeitsbühne für Regalstapler, insbesondere für den Einsatz an Regalen und in Regalgassen zu schaffen, bei der mitfahrende Personen vollständig geschützt sind, d. h. für die Personen bestehen bei Fahr-, Hub- und Senkbewegungen durch Teile der Umgebung keinerlei Quetsch- und Schergefahren.
Gelöst wird diese Aufgabe durch die in den Ansprüchen 1 oder 4 gekennzeichneten Arbeitsbühnen. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den Unteran­ sprüchen hervor.
Mit den erfindungsgemäßen Arbeitsbühnen können nicht nur Wartungs- und Repara­ tur-, sondern auch Inventurarbeiten in Höhen von mehr als 5 m über Flur sicher aus­ geführt werden.
Bei der Arbeitsbühne nach Anspruch 1 wird die aus Handlauf, Knie- und Fußleiste bestehende Umwehrung bis über Kopfhöhe durchgriffsicher ausgebildet. Dies kann z. B. mittels Blechtafeln, Sicherheits- oder Plexiglas oder mittels Maschendraht oder Drahtgittern erreicht werden.
Die Umwehrung ist weiterhin so gestaltet, daß sie, um Arbeiten an Teilen der Umgebung oder Inventurarbeiten durchzuführen, geöffnet werden kann. Da bei gleich­ zeitiger Bewegung der Arbeitsbühne Quetsch- und Schergefahren entstehen würden, ist zwischen Arbeitsbühne und Regalstapler eine Verriegelung installiert, die jede Bewe­ gung der Arbeitsbühne ausschließt, solange die Umwehrung geöffnet ist bzw. sobald diese geöffnet wird.
Die Arbeitsbühne nach Anspruch 4 ist eine weitere unabhängige Lösung der geltenden Aufgabe. Bei dieser Arbeitsbühne sind für jede mitfahrende Person zwei mit den Händen zu betätigende Taster installiert. Diese sogenannten Beidhand-Zustimmungs­ taster sind mit dem Regalstapler steuerungstechnisch so verbunden, daß die Arbeits­ bühne nur bei betätigten Tastern angehoben, abgesenkt oder verfahren werden kann. Da die beiden Taster so weit auseinanderliegen, daß sie gleichzeitig nicht mit einer Hand bedient werden können, sind die mitfahrenden Personen an einen vorgegebenen Platz gebunden und so vor Quetsch- und Schergefahren geschützt.
Um die Arbeitsbühnen auch in Lagern mit unterschiedlichen Raumhöhen einsetzen zu können ist es vorteilhaft, die Arbeitsbühnen mit einem Schutzdach zu versehen. Eine auf dem Schutzdach angebaute Einrichtung unterbricht sofort jede weitere Hubbewe­ gung, sobald diese durch ein im Hubweg sich befindendes Hindernis betätigt wird. Solche Einrichtungen können z. B. elektrisch, mechanisch oder pneumatisch arbeitende Abschaltleisten, kapazitive oder induktive Geber sein.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung stellt die Sicherung der Arbeits­ bühnen dar, die ein Verschieben in Gabellängsrichtung verhindert. Diese ermöglicht den Zugang zu den Arbeitsbühnen, d. h. das Öffnen der Tür, nur, wenn sich die Siche­ rung in Eingriff befindet. Dadurch ist zwangsläufig sichergestellt, daß die Arbeits­ bühnen im ungesicherten Zustand nicht betreten werden können.
Um sicherzustellen, daß die Arbeitsbühnen nur von Regalstaplern angehoben werden können, die speziell für diesen Einsatz steuerungstechnisch eingerichtet sind, ist der Zugang zu den Arbeitsbühnen ferner so gesichert, daß die Tür nur geöffnet werden kann, wenn die Arbeitsbühnen elektrisch mit dem Regalstapler verbunden sind.
Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn eine in den Arbeitsbühnen eingebaute Beleuchtung in den oft dunklen Regalgassen für ausreichende Helligkeit sorgt. Die Energieversorgung erfolgt über eine separate Batterie, über die Batterie des Regalstaplers oder über das Stromnetz.
Speziell für Inventurarbeiten sind die Arbeitsbühnen mit einer Schreibplatte ausge­ rüstet.
Für Reparaturarbeiten sind in den Arbeitsbühnen eine Werkzeugablage und ein Strom­ anschluß angebracht, der z. B. über eine in den Arbeitsbühnen oder an den Regalstaplern fest installierte Kabeltrommel mit dem Stromnetz verbunden ist.
In den Zeichnungen sind Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Arbeitsbühnen dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 Eine Ausführungsform der Arbeitsbühne mit einer bis über Kopfhöhe reichenden Umwehrung und Schutzdach.
Fig. 2 Ein auf dem Schutzdach installierter Abschaltrahmen.
Fig. 3 Eine Ausführungsform der Arbeitsbühne mit Handtastern und Schutzdach.
In Fig. 1 ist eine Arbeitsbühne nach Anspruch 1 dargestellt bei der die mitfahrenden Personen auf der Standfläche 1 stehen, die an der Vorder- und Rückseite als Fußleiste 2 nach oben abgewinkelt ist. Über den Ecken der Standfläche 1 erhebt sich senkrecht nach oben eine fest angebrachte, bis über Kopfhöhe reichende Rahmenkonstruktion 3, deren obere Enden durch waagrecht angeordnete Streben 4 und 5 fest miteinander verbunden sind, so daß sich ein senkrecht stehender Quader ergibt.
An der Vorderseite ist als Zugang eine Tür 6 derart angebracht, daß sie sich nicht nach außen öffnen läßt.
Unter der Standfläche 1 befindet sich eine Verriegelungsstange 7, die mit dem einen abgewinkelten Ende 8 bewirkt, daß die Tür 6 nur geöffnet werden kann, wenn das andere abgewinkelten Ende 9 hinter dem Gabelrücken in die Position umgelegt ist, daß ein Verschieben der Arbeitsbühne in Gabellängsrichtung 10 nicht mehr möglich ist.
Unter der Standfläche 1 befinden sich ferner Gabeltaschen 11, die die Arbeitsbühne gegen seitliches Verschieben auf den Gabelzinken sichern.
An der Tür 6 ist ferner eine elektromagnetische Verriegelung 12 installiert, die durch eine formschlüssig Verbindung 13 bewirkt, daß die Tür nicht geöffnet werden kann, solange die Arbeitsbühne nicht elektrisch mit dem Regalstapler verbunden ist.
Die quaderförmige Rahmenkonstruktion 1-5 der Arbeitsbühne ist an deren Vorder- und Rückseite mit fest angebrachten, durchgriffsicheren Gittern 14, 15, 16 und 17 ausgekleidet. Dies gilt ebenso für die Tür 6.
An den beiden Schmalseiten ist die Arbeitsbühne zwischen den Eckrahmen 3, dem Handlauf 18 und der Standfläche 1 mit einer Blechtafel 19 vollständig ausgekleidet. An den zwischen Handlauf 18 und den oberen Querstreben 4 verbleibenden Flächen sind nach unten absenkbare Gitter 20 angebracht. Die Gitter 20 sind mit Seilen 21 gehalten, die in den seitlichen Führungen 22 untergebracht sind. Die Seile 21 sind an waagrecht angeordneten Wellen 23 befestigt, die einzeln über einen Gurttrieb 24, ähnlich einem Rolladen, bewegt werden. An den Gittern 20 sind Positionsschalter 25 angebracht, die so elektrisch geschaltet und mit dem Regalstapler verbunden sind, daß ein Bewegen der Arbeitsbühne nur bei geschlossenen Gittern möglich ist.
Die über Kopfhöhe der mitfahrenden Personen liegenden Streben 4 und 5 sind durch fest angebrachte Zwischenstäbe 26 zu einem Schutzdach ausgebildet. Ein Teil 27 des Schutzdaches kann großflächig geöffnet werden, um so Reparaturarbeiten, z. B. an Deckenleuchten, besser ausführen zu können. An dem zu öffnenden Teil 27 ist ein Positionsschalter 28 angebracht, der mit dem Regalstapler elektrisch so verbunden ist, daß bei geöffnetem Schutzdach die Arbeitsbühne nicht bewegt werden kann.
Fig. 2 zeigt einen vertikal beweglichen, durch Druckfedern 29 beaufschlagten Abschaltrahmen 30, der oberhalb der das Schutzdach umgebenden Streben 4 und 5 angeordnet ist. Beim Anfahren eines im Hubweg sich befindenden Hindernisses wird der Abschaltrahmen 30 zusammengedrückt. Die dabei betätigten Positionsschalter 31 bewirken, daß die Hubbewegung sofort unterbrochen wird.
Die Schreibplatte 32 kann sowohl auf der rechten als auch der linken Seite der Arbeitsbühne auf den Streben 33 bis 35 abgelegt oder bei Nichtgebrauch auf die Stand­ fläche 1 gegen eine der Blechtafeln 19 abgestellt werden.
Über der Schreibplatte 32 ist eine Beleuchtung 36 angebracht.
An der dem Regalstapler zugewandten Innenseite ist eine Werkzeugablage 37 befestigt.
In dem Kasten 38 sind die zum Regalstapler führenden Steuerleitungen 39 aufge­ wickelt.
In Fig. 3 ist eine Arbeitsbühne nach Anspruch 4 abgebildet, die sich gegenüber der Arbeitsbühne in Fig. 1 im wesentlichen in folgenden Punkten unterscheidet:
  • - an den beiden Schmalseiten sind die Bereiche zwischen den Streben 4 und Handlauf 18 nicht verkleidet, sondern offen. Das gleiche gilt für die Vorderseite (Zugangsseite) zwischen der Fußleiste 2, den senkrechten Eckrahmen 3 und der Strebe 5,
  • - die Sicherung vor Quetsch- und Scherstellen durch Teile der Umgebung erfolgt über Beidhand-Zustimmungstaster 40 (hier für nur eine mitfahrende Person gezeichnet),
  • - zwischen den Zustimmungstastern 40 sind eine Steckdose 41 für die Stromver­ sorgung und der Not-Aus-Taster 42 installiert,
  • - der Zugang, bestehend aus einem beweglichen Handlauf 43, einer beweglichen Knieleiste 44 und einer senkrechten Strebe 45, wird zum Öffnen parallelogrammartig nach oben geschwenkt und dort von dem Haken 46 selbsttätig gehalten,
  • - die Gabelschuhe 47 sind ganz nach außen versetzt und soweit nach oben geführt, daß sie an den Schmalseiten als Fußleisten 48 dienen.

Claims (13)

1. Arbeitsbühne für Regalstapler, dadurch gekennzeichnet, daß diese zur Aufnahme wenigstens einer Person eine Standfläche und eine umlaufende, sich bis über Kopfhöhe erstreckende und durchgriffsichere Umwehrung, welche geöffnet und geschlossen werden kann, sowie eine Zugangstür aufweist, und diese so gesichert sind, daß nur bei geschlossener Tür und geschlossener Umwehrung die Arbeits­ bühne gehoben, gesenkt oder verfahren werden kann, bzw. beim Öffnen der Tür oder/und der Umwehrung Fahr-, Hub- und Senkbewegung sofort unterbrochen werden.
2. Arbeitsbühne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherung der Tür und der Umwehrung mittels mechanischer, hydraulischer, pneumatischer oder elektrischer Einrichtungen erfolgt.
3. Arbeitsbühne nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Übermittelung der Schaltzustände der Sicherungseinrichtungen der Arbeitsbühne an den Regal­ stapler elektrisch, hydraulisch, pneumatisch, mechanisch oder drahtlos erfolgt.
4. Arbeitsbühne für Regalstapler, dadurch gekennzeichnet, daß diese zur Aufnahme wenigstens einer Person eine Standfläche und eine umlaufende Umwehrung auf­ weist, wobei innerhalb der Arbeitsbühne für jede Person zwei Taster installiert sind, die so weit auseinanderliegen, daß sie gleichzeitig nicht mit einer Hand be­ dient werden können und die Arbeitsbühne nur dann verfahren, gehoben oder ge­ senkt werden kann, wenn sämtliche Taster gleichzeitig betätigt sind.
5. Arbeitsbühne nach Anspruch 1 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeits­ bühne ein Schutzdach aufweist.
6. Arbeitsbühne nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Schutzdach mittels elektrisch, mechanisch oder pneumatisch arbeitender Abschaltleiste oder berührungslos wirkender Positionsschalter gesichert ist.
7. Arbeitsbühne nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß bei Betätigung der Abschaltleisten oder der berührungslos wirkenden Positionsschalter die Fahrbe­ wegung des Regalstaplers und/oder Hubbewegung der Arbeitsbühne sofort unter­ brochen wird.
8. Arbeitsbühne nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß bei Betätigung der Abschaltleisten oder der berührungslos wirkenden Positionsschalter sofort eine Senkbewegung eingeleitet wird.
9. Arbeitsbühne nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsbühne nur dann betreten werden kann, wenn diese mit dem Regal­ stapler so verbunden ist, daß ein Verschieben in Gabellängsrichtung verhindert ist.
10. Arbeitsbühne nach einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerung der Fahr-, Hub- und/oder Senkbewegung von der Arbeitsbühne aus erfolgt.
11. Arbeitsbühne nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Arbeitsbühne ein Not-Aus-Taster installiert ist, mit dem jederzeit die Fahr-, Hub- und/oder Senkbewegung unterbrochen werden kann.
12. Arbeitsbühne nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsbühne nur dann betreten werden kann, wenn die Sicherungs­ einrichtungen und/oder die Steuerung der Arbeitsbühne mit dem Regalstapler ver­ bunden sind.
13. Arbeitsbühne nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur besseren Sicht die Arbeitsbühne eine Beleuchtung aufweist.
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