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DE4106997C2 - Vorrichtung zur Aufnahme von Hundekot o. dgl. - Google Patents

Vorrichtung zur Aufnahme von Hundekot o. dgl.

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DE4106997C2
DE4106997C2 DE19914106997 DE4106997A DE4106997C2 DE 4106997 C2 DE4106997 C2 DE 4106997C2 DE 19914106997 DE19914106997 DE 19914106997 DE 4106997 A DE4106997 A DE 4106997A DE 4106997 C2 DE4106997 C2 DE 4106997C2
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01HSTREET CLEANING; CLEANING OF PERMANENT WAYS; CLEANING BEACHES; DISPERSING OR PREVENTING FOG IN GENERAL CLEANING STREET OR RAILWAY FURNITURE OR TUNNEL WALLS
    • E01H1/00Removing undesirable matter from roads or like surfaces, with or without moistening of the surface
    • E01H1/12Hand implements, e.g. litter pickers
    • E01H1/1206Hand implements, e.g. litter pickers for picking up excrements

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Refuse Receptacles (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme von Hundekot oder dgl., bestehend aus einem Gehäuse mit Handgriff und einer begrenzt schwenkbar am Gehäuse gehalterten Schaufel in Form eines im wesentlichen U-förmigen Formteiles, wobei die Schaufel mit ihrer Basis in der ausgeschwenkten Offenlage parallel zur Aufstandsebene gerichtet ist und beim Aufnehmen des Hundekots auf der Aufstandsebene aufliegt sowie in der eingeschwenkten Schließlage eine stirnseitige Öffnung des Gehäuses verschließt.
Im Stand der Technik ist es bisher üblich, zur Beseitigung von Hundekot eine einfache Schaufel mit Stielgriff zu benutzen.
Zunehmend bedeutet die Verunreinigung von öffentlichen Flächen mit Hundekot nicht nur ein Ärgernis, sondern diese Verunreinigung ist teilweise sogar mit Ordnungsgeldern belegt.
Aus der DE 24 55 113 A1 ist eine derartige Vorrichtung bekannt, bei der zum Zwecke des Öffnens und Schließens der Schaufel eine von Hand betätigbare Kraftübertragungs­ vorrichtung und eine beim Öffnen der Schaufel zunehmend vorspannbare Feder anzuordnen ist. Dies bedeutet neben der relativ großen Dimensionierung in Folge des dort vorhandenen langen Stielgriffes einen erheblichen zusätzlichen konstruktiven Aufwand für den Öffnungs- und Schließmechanismus.
Aus dem DE-GM 88 10 213 ist eine gattungsgemäße Vorrichtung bekannt, wobei es dort zum Schließen und Öffnen der Vorrichtung notwendig ist, den einen Teil der Vorrichtung relativ zum anderen Teil der Vorrichtung zu verschieben und anschließend zu verschwenken. Um den Behälter zu öffnen muß man den Teil, der einen Handgriff aufweist, nach hinten schwenken, während zum Schließen der Behälter aufgerichtet werden und dann der entsprechende Deckel verschwenkt und auf die Behältermündung aufgesetzt werden muß. Diese Handhabung ist umständlich.
Ausgehend von dem eingangs bezeichneten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine leicht hand-habbare, in ihrer Raumform relativ kleine Vorrichtung zu schaffen, die es mit konstruktiv einfachen Mitteln ermöglicht, Hundekot leicht aufnehmen und beseitigen zu können.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, daß die Basis der Schaufel in der Offenlage gegenüber dem Gehäuse in Richtung auf die Aufstandsebene vorragt, daß die Schwenkachse im bodennahen und stirnseitennahen Bereich der Seitenwände des Gehäuses und im hintenliegenden, basisnahen Bereich in den Schenkeln der Schaufel angeordnet ist und daß die Schenkel der Schaufel im Bereich der Schwenkachse relativ zum hinteren Ende (in Einschubrichtung gesehen) des Gehäuses verlängert und in diesem Bereich gerundet sind, so daß durch Druckausübung auf den Handgriff in Richtung vertikal zur Aufstandsebene eine Verschwenkung der Schaufel in die Schließlage erfolgt.
Bei dieser Vorrichtung handelt es sich um eine leicht tragbare, relativ klein bemessene Vorrichtung, die aus einem Formteil (Behälter) und einer Schaufel besteht, wobei der Benutzer diese Vorrichtung entweder an der Hand oder auch an einem an dem Formteil angeschlossenem Band oder an einer Leine tragen kann. Zum Zwecke der leichten Bedienbarkeit ist die aus dem U-förmigen Formteil gebildete Schaufel schwenkbar am Aufnahmebehälter befestigt, wobei die Schaufel in der Offenlage mit ihrer Basis zwar parallel zum Behälter­ boden gerichtet ist, gegenüber diesem Behälterboden aber vorsteht, wodurch es möglich ist, bei aufgeschwenkter Schaufel durch Vorschubbewegung des Behälters die Schaufel unter den Hundekot oder dergleichen zu schieben und dann durch Druckausübung auf den Behälter gegebenenfalls unterstützt durch leichtes Zurückziehen des Behälters die Schaufel in den Behälter einzuschwenken, ohne daß hierzu die Schaufel manuell berührt werden müßte. Es ist lediglich eine entsprechende Druckausübung auf dem Behälter in Richtung der Aufstandsebene erforderlich. Die Druckausübung bedeutet, daß der Behälterboden, der in der Gebrauchs­ lage, also bei offener Schaufel, Abstand vom Geländeboden hat, auf den Geländeboden abgesenkt wird, wodurch gleichzeitig die Schaufel zwangsweise eingeschwenkt wird. Hierzu kann die in Einschubrichtung der Schaufel hintere Randkante vorzugsweise eine leicht gebogene oder gekrümmte Form aufweisen, welche Krümmung in die Aufkantung übergeht. Die Aufkantung kann dazu dienen, daß der Behälter in der Schließlage vollständig abgeschlossen ist und zudem bei aus dem Behälter ausgeschwenkter Schaufel die Schaufel einen Begrenzungs­ anschlag aufweist, so daß die Schaufel nicht über die etwa parallele Lage zum Behälterboden hinaus verschwenkt werden kann. In der Gebrauchslage, also bei ausgeschwenkter Schaufel, ist das die Schaufel bildende U-förmige Formteil so ausgerichtet, daß dessen Basis auf der entsprechenden Bodenfläche oder dergleichen anliegt und dessen Schenkel rechtwinklig nach oben abstreben. Die Schenkel sind vorzugsweise über die Anlenkstelle hinaus verlängert, um eine ausreichende Führung und Stabilität zu erreichen. Im übrigen ist der Anlenkpunkt der Schaufel an dem Behälter so gewählt, daß die hintere Randkante der Schaufel in deren Offen­ stellung noch ein gewisses Maß über die Anlenkstelle in Richtung des der Stirnseite abgewandten Endes des Behälters herausragt, wodurch ein besserer Hebel zum Schließen des Behältnisses durch Verschwenken der Schaufel durch Druckausübung auf den Behälter gegeben ist. Die Schenkel der Schaufel sind vorzugsweise so geformt, daß sie oder deren Bestandteile bei in Schließ­ lage befindlicher Schaufel am Boden des Behälters innenseitig angelegt sind, so daß hierdurch ein Schwenk­ begrenzungsanschlag gebildet ist. Alternativ können aber auch andere Begrenzungsmittel vorgesehen sein, die ein zu weites Einschwenken der Schaufel in den Behälter verhindern. Solche Anschläge können beispielsweise durch außenseitig angeformte Laschen oder Anschläge ausgebildet sein. In der Schließlage bildet der Behälter ein quasi quaderförmiges Gebilde, dessen Stirnseite durch die Basis der Schaufel verschlossen ist. Zum Entleeren des Behälters ist es lediglich erforderlich, die Schaufel auszuschwenken und den Behälter auszuschütten. Die Herstellungs­ materialien für eine derartige Vorrichtung können beispielsweise Kunststoff oder ähnliche geeignete Materialien sein. Vorzugsweise kann die Schaufel aus Edelstahl bestehen, damit diese dauerhaft ist und leicht zu reinigen ist.
Zur einfachen Bedienung und Handhabung ist ferner vorgesehen, daß der Handgriff an der oberen Querwandung des Behälters angebracht ist.
Insbesondere durch die Anordnung des Handgriffes nahe der Mündungsrandkante des Behälters, wobei der Handgriff vorzugsweise ein sich quer über die obere Wandung des Behälters erstreckender Bügel ist, wird die konstruktiv vorgesehene Bedienung der Vorrichtung insbesondere zum Schließen des Behälters durch Einschwenken der Schaufel gefördert.
Die Schenkel des Bügelgriffes sind dabei an der Oberseite des Behälters nahe der beiden Seitenrandkanten befestigt.
Alternativ oder zusätzlich kann auch vorgesehen sein, daß an mindestens einem Schenkel der Schaufel nahe dessen Übergang in die Basis nahe der Vorderkante der Schaufel, ein Begrenzungsanschlag angeordnet ist, der in der Schließlage der Vorrichtung an der stirnseitigen Randkante der Seitenwandung des Gehäuses anliegt.
Diese Maßnahme kann entweder in Verbindung mit den entsprechenden Ausbildungen der Schenkel der Schaufel vorgesehen sein, bei der sich nämlich die Schenkel in der Schließlage am Boden des Behälters innenseitig abstützten, oder aber der Schwenkbegrenzungsanschlag kann ausschließlich durch die im Anspruch 3 angegebenen Maßnahmen bewirkt sein.
Um gegebenenfalls noch einen Spachtel oder dergleichen Hilfsvorrichtung zur Verfügung zu haben, um Hundekot auf die geöffnete Schaufel aufzubringen, ist vorgesehen, daß an der oberen Gehäusewandung ein Schubblech lösbar gehaltert ist, welches an einer Randkante eine Klemm­ lasche aufweist, die auf die stirnseitige Randkante der oberen Gehäusewandung klemmend aufschiebbar ist, wobei sich das Schubblech in dieser Lage entlang der Innenseite der oberen Gehäusewandung erstreckt.
Dieses Schubblech bildet mit seiner Klemmlasche eine Handhabe, die leicht ergriffen werden kann, um das Schub­ blech von dem Behälter zu lösen und dann als Aufschubhilfe zum Aufschieben von Kot auf die Schaufel zu benutzen. Im Falle des Nichtgebrauchs wird dieses Schubblech auf die obere Randkante der Behälterwandung aufgeschoben, wobei das Schubblech selbst in dieser Lage innenseitig an der oberen Behälterwandung etwa anliegt, so daß ein etwa bei der Codeaufnahme verunreinigtes Schubblech sich nicht außerhalb sondern innerhalb des Behälters befindet. Das Schubblech kann auch als zusätzliche Lagesicherung für die Schließlage der Schaufel verwendet werden, indem nämlich die Schaufel beim Einschwenken unter Bestandteile des Schubbleches rastend oder kraftschlüssig eingeschoben wird.
Die Erfindung ist nachstehend anhand eines Ausführungs­ beispieles näher beschrieben.
Es zeigt:
Fig. 1 die erfindungsgemäße Vorrichtung in Seitenansicht, in den beiden Arbeitsstellungen;
Fig. 2 die Vorrichtung in geöffneter Stellung von vorn gesehen.
Die Vorrichtung zur Aufnahme von Hundekot oder dgl. besteht aus einer allgemein mit 1 bezeichneten Schaufel, wobei die Schaufel 1 durch ein U-förmiges Formteil gebildet ist. Diese Schaufel 1 ist an einem in etwa quaderförmigen, stirnseitig (bei 2) offenen Aufnahmebehälter 3 schwenkbar befestigt. Die Schaufel 1 ist in der Offenlage, die in Fig. 1 in durchgezogenen Linien und in Fig. 2 gezeigt ist, etwa parallel zum Behälterboden 4 gerichtet (die Basis 5 der Schaufel 1 verläuft nahezu parallel zur Bodenwandung 4), während in der Schließlage die Schaufel 1 die stirnseitige Öffnung 2 verschließend ausgerichtet und gehalten ist, wie in Fig. 1 in gestrichelten Linienzügen gezeigt.
Die Schwenkachse 6 ist im bodennahen und stirnseitennahen Bereich der Seitenwände 7 des Behälters 3 einerseits und im basisnahen und relativ hintenliegenden (in Einschubrichtung des Kots gesehen) Bereich der Schaufel 1 ausgebildet.
Dies ist besonders deutlich aus Fig. 1 ersichtlich, wo die Schwenkachse im unteren Bereich der Seitenwandung 7 nahe deren stirnseitiger Randkante angeordnet ist, wobei ferner aus dieser Fig. 1 ersichtlich ist, daß die Schwenkachse ebenfalls im der Basis 5 der Schaufel 1 nahen Bereich und im in Einschubrichtung des Kots hintenliegenden Bereich der Schaufel 1 an deren Schenkeln 8 angeordnet ist.
Diese Anordnung führt dazu, daß die Basis 5 der Schaufel 1 in der Offenstellung (Fig. 1 durchgezogene Linien und Fig. 2) parallel zum Boden 4 des Behälters 3, aber relativ zu diesem nach außen (in der Zeichnung unten) versetzt gerichtet verläuft. An ihrer dem Behälter 3 zugewandten Randkante weist die Basis 5 eine gleichgerichtet zu ihren Schenkeln 8 verlaufende schmale Aufkantung 9 auf, die bei geöffneter Schaufel 1 an der Außenseite des Bodens 4 des Behälters 3 anliegt und somit einen Schwenkbegrenzungs­ anschlag bildet.
Wie aus den gestrichelten Linienzügen in Fig. 1 ersichtlich, sind die hinten liegenden Randkanten 10 der Schenkel 8 der Schaufel 1 in der Schließlage innenseitig am Boden 4 des Behälters angelegt, so daß auch hierdurch ein Schwenkbegrenzungsanschlag gebildet ist.
Wie insbesondere aus Fig. 1 ersichtlich, weist jeder Schenkel 8 zueinander konvergierende vordere und hintere Randkanten 11 bzw. 10 auf.
Die vordere Randkante ist dabei gekrümmt ausgebildet, während die hintere Randkante 10 geradlinig geschrägt ist.
Wie insbesondere aus Fig. 2 ersichtlich, ist die Schwenkachse 6 der Schaufel 1 durch zwei Niete 12 gebildet, die jeweils einen Schenkel 8 und die benachbarte Seitenwand 7 des Behälters 3 durchgreifen und koaxial zueinander gerichtet sind.
Desweiteren ist an der oberen Querwandung 13 des Behälters 3 ein bügelartiger Handgriff 14 angebracht und zwar relativ nahe der mündungsseitigen Randkante.
Alternativ oder zusätzlich kann an mindestens einem Schenkel 8 der Schaufel 1 nahe dessen Übergang in die Basis 5 und nahe der Einschubmündung der Schaufel 1 ein Begrenzungsanschlag 15 ausgebildet sein, der in der Schließlage an der Mündungsrandkante der Seitenwandung 7 des Behälters 3 anlegbar ist.
Ein solcher Begrenzungsanschlag kann auch als Handhabe zum Öffnen der Schaufel 1 verwendet werden.
Zusätzlich ist an der oberen Behälterwandung 13 ein Schubblech 16 lösbar gehaltert, welches an einer Randkante eine Klemmlasche 17 aufweist, die auf die stirnseitige Randkante der oberen Behälterwandung 13 klemmend aufschiebbar ist.
Dabei liegt das Schubblech 16 in dieser Lage an der Innenseite der oberen Behälterwandung 13 an. Dieses Schubblech kann zum Aufschieben von Kot auf die geöffnete Schaufel 1 benutzt werden.
Sofern bei dieser Ausbildung der Vorrichtung auf den Griff 14 des Behälters 3 lotrecht in Richtung des Pfeiles 18 eine Druckkraft ausgeübt wird, so schwenkt aufgrund des Hebelabstandes zu der Schwenkachse 6 die Schaufel 1 selbständig in den Behälter 3 in die in Fig. 1 gezeigt, gestrichelte Lage ein. Der Abstand zwischen der Kraftwirkungslinie gemäß Pfeil 18 und dem Lot auf die Schwenkachse 19 ist mit 20 bezeichnet. Zusätzlich wird dieses Einschwenken dadurch gefördert, daß der Schenkel 8 der Schaufel 1 im Bereich der Schwenk­ achse 6 relativ zum hinteren Ende (in Einschubrichtung gesehen) des Behälters 3 verlängert ist und in diesem Bereich gerundet ist, so daß die gewünschte Einschwenk­ wirkung gefördert wird, sofern Druck auf den Bügelgriff 14 in Richtung des Pfeiles 18 ausgeübt wird.
Vorzugsweise ist der Behälter 3 aus Kunststoff gefertigt, während die Schaufel 1 aus Edelstahl bestehen soll. Desweiteren kann an dem Behälter 3 seitlich oder oberhalb ein Band oder eine Leine befestigt sein, mittels derer der Behälter getragen werden kann.
Auch ist es möglich, an dem Behälter selbst eine Laufleine für Hunde (auch längenveränderbar in Form einer Federrolle) anzuordnen.

Claims (4)

1. Vorrichtung zur Aufnahme von Hundekot oder dergleichen, bestehend aus einem Gehäuse (3) mit Handgriff (14) und einer begrenzt schwenkbar am Gehäuse (3) gehalterten Schaufel (1) in Form eines im wesentlichen U-förmigen Formteiles, wobei die Schaufel (1) mit ihrer Basis (5) in der ausge­ schwenkten Offenlage parallel zur Aufstandsebene gerichtet ist und - beim Aufnehmen des Hundekots - auf der Aufstandsebene aufliegt sowie in der einge­ schwenkten Schließlage eine stirnseitige Öffnung des Gehäuses verschließt, dadurch gekennzeichnet, daß die Basis (5) der Schaufel (1) in der Offenlage gegenüber dem Gehäuse (3) in Richtung auf die Aufstandsebene vorragt, daß die Schwenkachse (6) im bodennahen und stirnseitennahen Bereich der Seitenwände (7) des Gehäuses (3) und im hinten­ liegenden, basisnahen Bereich in den Schenkeln (8) der Schaufel (1) angeordnet ist
und daß die Schenkel (8) der Schaufel (1) im Bereich der Schwenkachse (6) relativ zum hinteren Ende (in Einschubrichtung gesehen) des Gehäuses (3) verlängert und in diesem Bereich gerundet sind,
so daß durch Druckausübung auf den Handgriff (14) in Richtung vertikal zur Aufstandsebene eine Verschwenkung der Schaufel (1) in die Schließlage erfolgt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (14) an der oberen Querwandung (13) des Behälters (3) angebracht ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß an mindestens einem Schenkel (8) der Schaufel (1) nahe dessen Übergang in die Basis (5) nahe der Vorderkante der Schaufel (1) ein Begrenzungsanschlag (15) angeordnet ist, der in der Schließlage der Vorrichtung an der stirnseitigen Randkante der Seitenwandung (7) des Gehäuses (3) anliegt.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß an der oberen Gehäusewandung (13) ein Schubblech (16) lösbar gehaltert ist, welches an einer Randkante eine Klemmlasche (17) aufweist, die auf die stirnseitige Randkante der oberen Gehäuse­ wandung (13) klemmend aufschiebbar ist, wobei sich das Schubblech (16) in dieser Lage entlang der Innen­ seite der oberen Gehäusewandung (13) erstreckt.
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