DE4141821A1 - Radaufhaengung - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Radaufhängung für an
getriebene und lenkbare Räder von Kraftfahrzeugen nach
dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Derartige Radaufhängungen sind weithin bekannt und auch
in der Praxis ausgeführt (vergleiche beispielsweise
W. Matschinsky, "Die Radführungen der Straßenfahrzeuge",
Köln 1987, Seite 14 bzw. 279).
Bei lenkbaren und angetriebenen Rädern ist man bemüht,
den Einfluß der Antriebskräfte auf die Lenkung möglichst
gering zu halten. Hierzu wird versucht, in Geradeausstel
lung der Räder und in Normallage des Fahrzeugs, den soge
nannten "Spreizungsversatz" (früher häufig auch als
"Störkrafthebelarm" bezeichnet, das ist der Abstand der
Radmitte vom Schnittpunkt der Radachse mit der
"Spreizachse") möglichst klein oder gar beim Wert Null zu
halten.
Ist die Spreizachse durch zwei Kugelgelenke am oberen und
unteren Querlenker definiert (a.a.O.), so muß zur Erzie
lung eines Spreizungsversatzes gleich Null die Brems
scheibe gegenüber der Radmittelebene zur Fahrzeugaußen
seite hin verschoben werden. Sie gerät damit unter das
Felgentiefbett und ist deshalb nur in einem verringerten
Durchmesser ausführbar.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Bremse am
fahrzeuginneren Ende der Gelenkwelle vorzusehen und das
Bremsmoment über die Gelenkwelle zu übertragen.
Bei einer Radaufhängung anderer Gattung, beispielsweise
bei Feder- oder Dämpferbeinachsen, ist ein großer
Spreizungsversatz überhaupt nicht zu vermeiden.
Üblicherweise ist die Bremse am Rad vorgesehen und das
Bremsmoment stützt sich demnach am Radträger ab. Es ist
anzustreben, den "Lenkrollradius" möglichst klein oder
gleich Null zu wählen, damit keine Rückwirkung der Brems
kräfte in der Lenkung entsteht. Die Forderung, sowohl den
Lenkrollradius als auch den Spreizungsversatz bei Null zu
halten, führt zu einer in der Radmittelebene angeordneten
Spreizachse.
Die vorstehend erläuterten Maßnahmen wirken nur, wenn die
Gelenkwelle radseitig keine Beugewinkel aufweist, was im
allgemeinen nur bei einer bestimmten Federungsstellung im
Bereich der Normallage der Radaufhängung der Fall ist.
Beim Ein- und Ausfedern ergeben sich merkliche Beugewin
kel, wodurch sich die wirksamen Hebelarme der Antriebs-
und ggf. auch der Bremskraft ändern. Dies hat die von
Frontantriebsfahrzeugen her bekannten Störungen am
Lenkrad, besonders bei Kurvenfahrt, zur Folge. Maßnahmen,
die geeignet sind, auch bei auftretenden Beugewinkeln in
der Gelenkwelle die Antriebseinflüsse, ggf. auch die
Bremskrafteinflüsse bei innenliegender Bremse, auf die
Lenkung zu vermeiden, sind schon in der früheren deut
schen Patentanmeldung P 41 19 520.5 vom 13.06.1991 be
schrieben worden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Radauf
hängung für angetriebene und lenkbare Räder zu schaffen,
mit der möglichst über den vollen Ein- und Ausfederweg
Rückwirkungen der Antriebs- und ggf. Bremskräfte auf die
Lenkung vermieden werden können.
Diese Aufgabe wird bei einer Radaufhängung der eingangs
angegebenen Art erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen
des Patentanspruchs 1 angegebenen Maßnahmen gelöst. Mit
den Steuerelementen ist es möglich, zusätzlich zu der
Vertikalbewegung des Radträgers während des Ein- und Aus
federns, die fast immer auch mit einer Schwenkbewegung
des Radträgers um eine in Fahrtrichtung verlaufende Achse
verbunden ist, dem Radträger noch eine weitere Schwenkbe
wegung um eine Längsachse aufzuprägen. Die Steuerelemente
können dabei ein weiter unten noch näher zu erläuterndes
Koppelglied umfassen, das gegenüber dem Radträger über
ein ecksteifes Drehgelenk mit weitgehend längsverlaufen
der Drehachse verbunden ist. Die gesteuerte zusätzliche
Verschwenkung des Radträgers gegenüber dem Querlenker
könnte aber auch durch eine Verzahnung oder mit ähnlichen
Mitteln bewirkt werden. Vorzugsweise werden die Steuer
elemente dabei so ausgelegt, daß der Spreizungsversatz
über dem Federweg veränderlich ist, und zwar so, daß sich
die Radmitte beim Einfedern gegenüber der Spreizachse zur
Fahrzeugaußenseite und beim Ausfedern zur Fahrzeuginnen
seite bewegt. Es ist weiterhin vorteilhaft, dabei die
Spreizachse in Normallage des Fahrzeugs die Radmitte
schneiden zu lassen.
Mit den geschilderten Maßnahmen können Radaufhängungen
für antreibbare und lenkbare Räder, in der Regel
Vorderräder, aber auch Hinterräder, geschaffen werden,
mit der die Rückwirkungen der Antriebs- und ggf. Brems
kräfte auf die Lenkung vermeidbar sind.
Die Erfindung sowie weitere vorteilhafte Einzelheiten und
Wirkungen der Erfindung sind im folgenden anhand zweier
in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher
erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer Vorder
radaufhängung mit einem biege- und verwindungs
steifen unteren Trapezlenker als Querlenker und
einem einfachen Stablenker als oberen Querlen
ker;
Fig. 2 eine schematisierte Ansicht der Radaufhängung
nach Fig. 1 in einem Fahrzeugquerschnitt in
Normallage des Fahrzeugs;
Fig. 3 eine der Fig. 2 entsprechende Darstellung, je
doch im eingefederten Zustand der Radaufhän
gung;
Fig. 4 eine der Fig. 1 entsprechende perspektivische
Darstellung einer weiteren Ausführungsform, bei
der das obere und untere Lenkerdreieck jeweils
in zwei schräg zueinander verlaufende stabför
mige Lenker aufgelöst ist;
Fig. 5 eine vergrößerte Ausschnittsdarstellung aus der
Darstellung nach Fig. 4 im oberen Radträgerbe
reich;
Fig. 6 eine schematisierte Darstellung der Radaufhän
gung nach Fig. 4 in einem Fahrzeugquerschnitt
in Normallage des Fahrzeugs;
Fig. 7 eine der Fig. 6 entsprechende Darstellung, je
doch bei eingefederter Radaufhängung und
Fig. 8 eine der Fig. 6 entsprechende Darstellung der
Radaufhängung, jedoch in ausgefedertem Zustand.
Die in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Radaufhängung um
faßt einen das Rad 1 lagernden Radträger 2, der bei dem
dargestellten Ausführungsbeispiel über einen unteren, als
biege- und verwindungssteifen Trapezlenker ausgebildeten
Querlenker 3 und einen oberen, stabförmigen Querlenker 4
mit dem nicht näher dargestellten Fahrzeugaufbau 5 oder
auch einem dazwischengeschalteten Fahrschemel gelenkig
verbunden ist. Durch die querverlagerbare Spurstange 6
kann der Radträger 2 und damit das Rad 1 mittels eines
nicht dargestellten Lenkmechanismus um eine annähernd
lotrechte Achse geschwenkt werden. Zum Antrieb des Rades
1 dient die in Normallage des Fahrzeugs (Fig. 2) im we
sentlichen horizontal verlaufende Gelenkwelle 7, an der
bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel innerhalb des
inneren Gelenkes 8 die lediglich angedeutete Bremsscheibe
9 angreift. Über das äußere Gelenk 10 werden bei dieser
Ausführungsart von der Gelenkwelle 7 daher nicht nur die
Antriebsmomente, sondern auch die Bremsmomente auf das
Rad 1 übertragen.
Abweichend von den bisher gebräuchlichen Anlenkungen
eines Radträgers an einem Querlenker ist bei der Radauf
hängung nach den Fig. 1 bis 3 der untere Trapezlenker
3 mit dem Radträger 2 über ein erstes Steuerelement in
Form eines Koppelgliedes 11 so verbunden, daß im Fahr
zeugquerschnitt (Fig. 2 und 3) die Verbindungslinie 12
vom Radaufstandspunkt 13 zum Schnittpunkt 14 der Radachse
15 mit der Spreizachse 16 über dem Federweg zumindest an
nähernd parallel zur Winkelhalbierenden 17 zwischen der
Radachse 15 und der Gelenkwelle 7 verläuft.
Das Koppelglied 11 ist am Radträger 2 über ein ecksteifes
Drehgelenk 18 mit etwa horizontal und ungefähr parallel
zur Radmittelebene 19 verlaufender Drehachse 20 ange
lenkt.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 bis 3 ist
das Koppelglied über ein zweites ecksteifes Drehgelenk 21
mit etwa lotrechter Drehachse 22 mit einem Zwischenglied
23 drehbar verbunden, das seinerseits wiederum über ein
drittes ecksteifes Drehgelenk 24 schwenkbar mit dem Tra
pezlenker 3 in Verbindung steht. Dieses dritte Drehgelenk
24 hat eine etwa in Fahrtrichtung liegende Drehachse 25.
In einem Querabstand zu der Drehachse 25 ist das Zwi
schenglied 23 gelenkig mit einem Ende einer zumindest an
nähernd lotrechten Stützstrebe 26 verbunden, deren an
deres Ende an dem oberen stabförmigen Querlenker 4 an
greift.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 1 bis 3 ist die
lotrechte Drehachse 22 des ecksteifen Drehgelenkes 21
zugleich die Spreizachse 16. Deren waagrechter, als
Spreizungsversatz 27 bezeichneter Abstand im Bereich
ihres Schnittpunktes mit der Radachse 28 von der Radmitte
29 ist über dem Federweg veränderlich, und zwar so, daß
sich die Radmitte 29 beim Einfedern (Fig. 3) gegenüber
der Spreizachse 16 zur Fahrzeugaußenseite hin und beim
Ausfedern (nicht dargestellt) zur Fahrzeuginnenseite hin
bewegt. Dabei ist ferner Vorkehrung getroffen, daß die
Spreizachse 16 in Normallage des Fahrzeugs (Fig. 2) die
Radmitte 29 schneidet.
In Fig. 3 ist für das eingefederte Rad 1 der Beugewinkel
der Gelenkwelle 7 im äußeren als Gleichlaufgelenk
ausgebildeten Gelenk 10 mit α bezeichnet. Die Anordnung
ist dabei so getroffen, daß die Verbindungslinie 12 des
Schnittpunktes 14 der Radachse 28 mit der etwa lotrechten
Drehachse 22 mit dem Radaufstandspunkt 13 zur Radmittel
linie 19 um einen Winkel α/2 geneigt ist, der gleich dem
halben Beugewinkel α im äußeren Gelenk 10 der Gelenkwelle
7 ist.
Wie man in Fig. 3 erkennt, schneidet beim eingefederten
Rad die Spreizachse 16 die Fahrbahnebene außen neben dem
Radaufstandspunkt 13, was einen beträchtlichen negativen
Lenkrollradius ergibt, was aber wegen der innenliegenden
Bremse ohne Belang ist.
In den Fig. 4 bis 8 ist eine weitere Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Radaufhängung dargestellt, bei der
das obere und das untere Lenkerdreieck jeweils in zwei
einzelne stabförmige Lenker aufgelöst ist. Das untere
Lenkerdreieck besteht aus einem im wesentlichen in Fahr
zeugquerrichtung verlaufenden Querlenker 30 und einer un
teren Schrägstrebe 31. In gleicher Weise ist das obere
Lenkerdreieck ebenfalls aus einem weitgehend querverlau
fenden Querlenker 32 und einer weiteren Schrägstrebe 33
gebildet. Wird der Radträger 2′ mittels der Spurstange 6′
um eine Hochachse verschwenkt, so verschwenkt er sich um
die ideelle, momentane Lenkachse 34, wie dies beispiels
weise ausführlicher in der DE-PS 19 38 850 beschrieben
worden ist.
In Fig. 5 ist vergrößert die Anlenkung der beiden Lenker
30, 32 am Radträger 2′ dargestellt. Bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel ist der stabförmige Querlenker 32 des
oberen Lenkerdreiecks über ein ecksteifes Drehgelenk 35
mit etwa lotrechter Drehachse 36 an dem Koppelglied 37
angelenkt. In einem gewissen Höhenabstand greift an dem
Koppelglied 37 weiterhin die Schrägstrebe 33 an. Auch das
untere Lenkerdreieck ist in der gleichen Weise über ein
unteres Koppelglied 37 mit dem Radträger 2′ verbunden.
Zum Angriff der Schrägstrebe 31 bzw. 33 jeweils mit einem
höhenmäßigen Versatz trägt jedes Koppelglied 37 einen
nach oben gerichteten Ausleger 38.
Die fahrgestellseitigen Lager der stabförmigen Lenker je
des Lenkerdreiecks liegen etwa auf gleicher Höhe, damit
sich beim Ein- und Ausfedern möglichst nur geringe Längs
verschiebungen des Radträgers ergeben. Solche Längsver
schiebungen konnten andererseits auch erwünscht sein, um
zum Beispiel einen Anfahrnickausgleich ohne wesentliche
Nachlaufwinkeländerung, also eher eine "negative Schräg
federung", zu erhalten. Dann werden die aufbauseitigen
Anlenkpunkte der Stablenker nicht in einer Höhe liegen.
In den Fig. 4 und 6 bis 8 ist ferner die Gelenkwelle 7
und die Spurstange 6′ dargestellt.
Fig. 5 dient zur Erläuterung der Wirkungsweise eines der
beiden Koppelglieder 37, hier am Beispiel des oberen Kop
pelgliedes. Die Wirkebene 39 des oberen Querlenkers 32 am
Koppelglied 37 wird durch die Längsachse des Querlenkers
32 und die etwa vertikale Drehachse 36 zwischen Querlen
ker und Koppelglied aufgespannt. Der Durchstoßpunkt 40
der verlängerten Mittellinie 41 der Schrägstrebe 33 durch
die Wirkebene 39 ist ein ideeller Drehpunkt oder Pol,
also in der Radaufhängung ein Punkt der Spreizachse bzw.
der ideellen Lenkachse 34. Näheres zu derartig gebildeten
ideellen Lenkachsen findet sich in der DE-PS 21 55 536.
In Fig. 6 ist die Radaufhängung in Normallage schematisch
in einem Fahrzeugquerschnitt dargestellt, in der die Ge
lenkwelle 7 radseitig keinen Beugewinkel aufweist. Die
Schrägstreben 31 bzw. 33 sind gestrichelt angedeutet, die
Querlenker 30 bzw. 32 in ausgezogenen Linien. Die Pole P1
und P2 sind so gewählt, daß die Spreizachse 34 in die
Radmittelebene 19 fällt. Bei der Radaufhängung kann eine
radseitig untergebrachte (nicht dargestellte) Bremse vor
gesehen werden. Dabei ist dann weiterhin noch erwünscht,
daß die Spreizachse 34 über dem Federweg stets durch den
Radaufstandspunkt 13 verläuft, damit der Lenkrollradius
ständig Null ist. Die Vermeidung von Antriebskraftein
flüssen auf die Radaufhängung erfordert wiederum, daß die
Spreizachse 34 selbst stets parallel zur Winkelhalbieren
den 17 zwischen Radachse 28 und Gelenkwelle 7 liegen muß.
Die Winkelhalbierende 17 ist in den Fig. 7 und 8 in
strichpunktierten Linien eingezeichnet.
In den Fig. 4 bis 8 hat die etwa in Fahrtrichtung ver
laufende Drehachse 18 des ecksteifen Drehgelenkes 20, mit
dem das Koppelglied 37 am Radträger 2′ angelenkt ist,
einen Querabstand von der Drehachse 36 des ecksteifen
Drehgelenkes 35, mit dem der Querlenker 32 an dem Koppel
glied 37 angelenkt ist. Die Gelenkverbindung könnte auch,
ähnlich wie bei einem echten Kardangelenk, so erfolgen,
daß die beiden Drehachsen 18 und 36 sich kreuzen.
Auch in den Fig. 7 und 8 ist der Beugewinkel zwischen
der Radachse 18 und der Gelenkwelle 7 im äußeren Gelenk
10 mit α bezeichnet. Wie schon weiter oben erwähnt, ist
die Anordnung dabei so getroffen, daß beispielsweise beim
Einfedern (Fig. 7) die Spreizachse 34 gegenüber der Rad
mittelebene 19 um den halben Beugewinkel α, also um α/2,
nach innen geschwenkt ist. Die Winkelhalbierende 17 ist
dabei parallel zur Spreizachse 34.
In Fig. 8 ist wiederum die Spreizachse 34, diesmal für
das ausgefederte Rad, um den halben Beugewinkel α/2 ge
genüber der Radmittelebene 19 nach außen geschwenkt. Auch
hier verläuft die Winkelhalbierende 17 parallel zur
Spreizachse 34.
In Fig. 6 sind im Querschnitt des Fahrzeugs die Lenker
längen L1 für den unteren Querlenker 30 und L2 für den
oberen Querlenker 32 angegeben. Die Länge der Gelenkwelle
7 zwischen dem inneren Gelenk 8 und dem äußeren Gelenk 10
beträgt L3. Die Höhe des Poles P1 über der Fahrbahn be
trägt H1 und die Höhe des Poles P2 beträgt H2. Schließ
lich sind die Höhenabstände des Poles P1 gegenüber dem
Querlenker 30 mit D1 und der Höhenabstand des Poles P2
gegenüber dem Querlenker 32 mit D2 angegeben.
Danach gilt, zumindest bei etwa paralleler Lage der Quer
lenker 30 und 32, im Fahrzeugquerschnitt näherungsweise
Claims (10)
1. Radaufhängung für angetriebene und lenkbare Räder
(1) von Kraftfahrzeugen, insbesondere für Vorderrä
der, mit einem das Rad (1) lagernden Radträger (2,
2′), der über wenigstens einen Querlenker (3) und
mindestens ein weiteres Radführungsglied (4) mit dem
Fahrzeugaufbau (5) und über eine Spurstange (6) mit
einem Lenkungsmechanismus verbunden und um eine
Spreizachse (16, 22) schwenkbar ist, sowie ferner
mit einer das Rad (1) antreibenden, im wesentlichen
quer verlaufenden Gelenkwelle (7), dadurch gekenn
zeichnet, daß der Radträger (2) mit dem Querlenker
(3) über Steuerelemente (Koppelglied 11, 37, Zwi
schenglied 23) so verbunden ist, daß im Fahrzeug
querschnitt die Verbindungslinie (12) vom Radauf
standspunkt (13) zum Schnittpunkt (14) der Radachse
(15) mit der Spreizachse (16) über dem Federweg zu
mindest annähernd parallel zur Winkelhalbierenden
(17) zwischen der Radachse (15) und der Gelenkwelle
(7) verläuft.
2. Radaufhängung nach Anspruch 1, mit einem Spreizungs
versatz (27), der als Querabstand der Radmitte (29)
vom Schnittpunkt der Radachse (28) mit der Spreiz
achse (16) definiert ist, gekennzeichnet durch einen
über dem Federweg so veränderlichen Sprei
zungsversatz, daß sich die Radmitte (29) beim Einfe
dern gegenüber der Spreizachse (16) zur Fahrzeug
außenseite und beim Ausfedern zur Fahrzeuginnenseite
bewegt.
3. Radaufhängung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich
net, daß die Spreizachse (16) in Normallage des
Fahrzeugs die Radmitte (29) schneidet.
4. Radaufhängung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß die Verbindungslinie (12) des Schnittpunk
tes (14) der Radachse (28) mit der etwa lotrechten
Drehachse (22) mit dem Radaufstandspunkt (13) zur
Radmittelebene (19) um einen Winkel (α/2) geneigt
ist, der gleich dem halben Beugewinkel (α) im äuße
ren Gelenk (10) der Gelenkwelle (7) ist.
5. Radaufhängung nach den Ansprüchen 1, 2 oder 3, da
durch gekennzeichnet, daß das Steuerelement ein Kop
pelglied (11) ist, das am Radträger (2) über ein
ecksteifes Drehgelenk (18) mit etwa horizontal und
parallel zur Radmittelebene verlaufender Drehachse
(20) angelenkt und ferner über einen Stützlenker
(26) gehalten ist, der an dem Koppelglied (11) in
einem seitlichen Abstand zur Drehachse (20) und im
wesentlichen quer dazu angreift.
6. Radaufhängung nach Anspruch 5, mit einem verwin
dungssteifen Trapezlenker und einem weiteren Quer
lenker in vertikalem Abstand zum Trapezlenker, da
durch gekennzeichnet, daß das Koppelglied (11) über
ein zweites ecksteifes Drehgelenk (21) mit etwa
lotrechter Drehachse (22) mit einem Zwischenglied
(23) verbunden ist, das seinerseits über ein drittes
ecksteifes Drehgelenk (24) mit etwa in Fahrtrichtung
liegender Drehachse (25) an dem Trapezlenker (3) an
gelenkt ist und ferner in einem Querabstand zu die
ser Drehachse (25) gelenkig mit einem Ende einer zu
mindest annähernd lotrechten Stützstrebe (26) ver
bunden ist, deren anderes Ende am Querlenker (4) an
gelenkt ist.
7. Radaufhängung nach Anspruch 5, mit einem unteren und
oberen Lenkerdreieck, das jeweils aus einem stabför
migen Querlenker (30, 32) und einer davon unabhängi
gen Schrägstrebe (31, 33) besteht, dadurch gekenn
zeichnet, daß wenigstens einer der beiden stabförmi
gen Lenker (30 bzw. 32) über ein ecksteifes Drehge
lenk (35) mit etwa lotrechter Drehachse (36) an dem
Koppelglied (37) angelenkt ist und der jeweils an
dere Lenker (31 bzw. 33) in einem Höhenabstand ge
lenkig an dem Koppelglied (37) angreift.
8. Radaufhängung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeich
net, daß der stabförmige Querlenker (30, 32) über
das ecksteife Drehgelenk (35) an dem Koppelglied
(37) angelenkt ist und die Schrägstrebe (31, 33) den
Stützlenker bildet.
9. Radaufhängung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeich
net, daß die Spreizachse (34) über den gesamten Fe
derweg der Radaufhängung etwa durch den
Radaufstandspunkt (13) verläuft.
10. Radaufhängung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeich
net, daß die Achsen (20, 36) der beiden Drehgelenke
(18, 35) in einem Querabstand voneinander verlaufen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19914141821 DE4141821A1 (de) | 1991-12-18 | 1991-12-18 | Radaufhaengung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19914141821 DE4141821A1 (de) | 1991-12-18 | 1991-12-18 | Radaufhaengung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4141821A1 true DE4141821A1 (de) | 1993-06-24 |
Family
ID=6447397
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19914141821 Withdrawn DE4141821A1 (de) | 1991-12-18 | 1991-12-18 | Radaufhaengung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE4141821A1 (de) |
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