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DE4038180A1 - Streueinrichtung - Google Patents

Streueinrichtung

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Publication number
DE4038180A1
DE4038180A1 DE4038180A DE4038180A DE4038180A1 DE 4038180 A1 DE4038180 A1 DE 4038180A1 DE 4038180 A DE4038180 A DE 4038180A DE 4038180 A DE4038180 A DE 4038180A DE 4038180 A1 DE4038180 A1 DE 4038180A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
grit
spreading
chamber
wall
loading bridge
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE4038180A
Other languages
English (en)
Inventor
Wilhelm Gmeiner
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE4038180A priority Critical patent/DE4038180A1/de
Priority to DE59105376T priority patent/DE59105376D1/de
Priority to EP91116299A priority patent/EP0481252B1/de
Priority to AT91116299T priority patent/ATE122115T1/de
Priority to CS913096A priority patent/CZ281139B6/cs
Priority to SK309691A priority patent/SK309691A3/sk
Publication of DE4038180A1 publication Critical patent/DE4038180A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01CCONSTRUCTION OF, OR SURFACES FOR, ROADS, SPORTS GROUNDS, OR THE LIKE; MACHINES OR AUXILIARY TOOLS FOR CONSTRUCTION OR REPAIR
    • E01C19/00Machines, tools or auxiliary devices for preparing or distributing paving materials, for working the placed materials, or for forming, consolidating, or finishing the paving
    • E01C19/12Machines, tools or auxiliary devices for preparing or distributing paving materials, for working the placed materials, or for forming, consolidating, or finishing the paving for distributing granular or liquid materials
    • E01C19/20Apparatus for distributing, e.g. spreading, granular or pulverulent materials, e.g. sand, gravel, salt, dry binders
    • E01C19/201Apparatus for distributing, e.g. spreading, granular or pulverulent materials, e.g. sand, gravel, salt, dry binders with driven loosening, discharging or spreading parts, e.g. power-driven, drive derived from road-wheels
    • E01C19/202Apparatus for distributing, e.g. spreading, granular or pulverulent materials, e.g. sand, gravel, salt, dry binders with driven loosening, discharging or spreading parts, e.g. power-driven, drive derived from road-wheels solely rotating, e.g. discharging and spreading drums
    • E01C19/203Centrifugal spreaders with substantially vertical axis
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01HSTREET CLEANING; CLEANING OF PERMANENT WAYS; CLEANING BEACHES; DISPERSING OR PREVENTING FOG IN GENERAL CLEANING STREET OR RAILWAY FURNITURE OR TUNNEL WALLS
    • E01H10/00Improving gripping of ice-bound or other slippery traffic surfaces, e.g. using gritting or thawing materials ; Roadside storage of gritting or solid thawing materials; Permanently installed devices for applying gritting or thawing materials; Mobile apparatus specially adapted for treating wintry roads by applying liquid, semi-liquid or granular materials
    • E01H10/007Mobile apparatus specially adapted for preparing or applying liquid or semi-liquid thawing material or spreading granular material on wintry roads

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Loading Or Unloading Of Vehicles (AREA)
  • Filling Or Emptying Of Bunkers, Hoppers, And Tanks (AREA)
  • Catching Or Destruction (AREA)
  • Handcart (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Streueinrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Es sind Streuvorrichtungen bekannt, bei denen ein trichter­ förmiger Streugutbehälter auf die Ladebrücke aufgesetzt ist, von dem das Streugut über eine Streugutfördervorrichtung der Streugutausbringvorrichtung, insbes. einem Streugutteller zugeführt wird. Des weiteren sind Behälterstreueinrichtungen der gattungsgemäßen Art bekannt, bei denen der in der Regel trichterförmige Streugutbehälter am rückwärtigen Ende der Ladebrücke mit dem Trägerfahrzeug befestigt ist und der Streugutbehälter durch Kippen der Ladebrücke des Träger­ fahrzeuges nach hinten absatzweise gefüllt wird.
Derartige bekannte Streugutbehälter sind selbständige, von der Ladebrücke des Streufahrzeuges unabhängige Behälter und haben den Nachteil, daß es zum vollständigen Entleeren des Behälters erforderlich ist, das gesamte, im Streugutbehälter befindliche Streugut über die Streugutausbringung zu führen, was erhebliche Zeit erfordert, weil bei herkömmlichen Streueinrichtungen der Aufbau die gesamte Ladefläche bean­ sprucht und der An- und Abbau zeitaufwendig ist. Wenn die Ladebrücke für andere Einsatzzwecke rasch benötigt wird, führt dies dazu, daß das Fahrzeug für diese anderen Zwecke nicht einsatzbereit ist.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Streueinrichtung mit herkömmlicher Streugutausbringvorrichtung, z. B. Streuteller­ anordnung so auszubilden, daß ein Entleeren des Streugutbe­ hälters unabhängig von dem Befüllungsgrad praktisch ohne Zeitverzögerung möglich ist, und gleichzeitig die Funktions­ fähigkeit der Streueinrichtung nicht beeinflußt wird. Des weiteren soll die Aufnahmekapazität an Streugut in der Streueinrichtung möglichst groß sein und gleichzeitig der Schwerpunkt des gefüllten Streugutbehälters möglichst niedrig liegen. Ferner soll der Einsatz einer Doppelstreukammer auf einfache und wirtschaftliche Weise vorgesehen werden.
Gemäß der Erfindung wird dies mit den Merkmalen des Kenn­ zeichens des Anspruches 1 erreicht. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Mit der Erfindung wird erreicht, daß das Streugut auf der gesamten Fläche der Ladebrücke geladen und auf einfache Weise mit geringstem technischem Aufwand direkt von der Ladebrücke des Fahrzeuges mittels Förderschnecke oder dergleichen nach hinten zur Streugutausbringvorrichtung (Streuteller) gebracht wird und damit ein extrem großes Ladevolumen über weite Streustrecken mitgeführt werden kann. Das nicht verbrauchte Streugut kann unabhängig vom Befüllungsgrad der Ladebrücke praktisch, schnell und einfach ohne wesentliche Zeitverzöge­ rung nach hinten oder seitlich abgekippt werden, so daß die Streugutkammer bzw. die Ladebrücke in kürzester Zeit voll­ ständig entleert werden kann, ohne daß das Streugut erst die Streugutausbringvorrichtung durchlaufen muß, was mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden wäre, und ohne daß es erforderlich ist, einen Streugutbehälter abzubauen. Dies stellt eine wesentliche Verbesserung gegenüber herkömmlichen Streueinrichtungen dar. Durch die Möglichkeit der extrem schnellen Entleerung der Streugutkammer ist die Ladebrücke sehr schnell freisetzbar und das Fahrzeug nach kürzesterZeit für andere Zwecke einsetzbar. Des weiteren ergibt sich durch die Verwendung der Ladebrücke als Streugutbehälter bzw. die Integrierung des Streugutbehälters in die Ladebrücke, daß ein eigener und selbständiger Streugutbehälter, wie er bei herkömmlichen Einrichtungen erforderlich ist, nicht mehr benötigt wird, und daß damit der Schwerpunkt der gesamten Streueinrichtung mit Streugut extrem tief gelegt werden kann, was für das Fahrverhalten des Trägerfahrzeuges, gerade im Winterbetrieb, von wesentlicher Bedeutung ist, da beim Anfahren, beim Abbremsen und beim Kurvenfahren keine oder nur vernachlässigbare Kippneigungen nach hinten, nach vorne oder zur Seite auftreten können.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist die Streuein­ richtung auf einer Seite der Ladebrücke der einen Bordwand (entweder der rechten oder der linken) zugeordnet ange­ bracht. Die Streugutkammer kann dabei wahlweise nur einen Bruchteil der Breite oder die ganze Breite der Ladebrücke einnehmen; in letzterem Fall stellt die gegenüberliegende Seitenwand der Ladebrücke die andere Seitenwand der Streu­ gutkammer dar.
Bei einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist die Streueinrichtung mit einer Zwischenwand versehen, die parallel zur Seitenbordwand der Ladebrücke verläuft und die dem Ladebrückeninneren zugewandt ist, so daß die Streukammer zwischen diesen beiden Seitenwänden ausgebildet ist und einen verstellbaren Teil der Ladebrückenbreite einnimmt. Diese Zwischenwand kann mit dem Boden des Streugutbehälters fest verbunden sein, sie kann jedoch auch auf dem Boden der Ladebrücke nach Art einer Schublade verschiebbar ausgebildet sein, so daß mit der Änderung der Breite der Streukammer im umgekehrten Verhältnis auch die Breite des restlichen Teiles der Ladebrücke variiert werden kann.
Das Entleeren der Ladebrücke bzw. des Volumens der Lade­ brücke, das durch die Zwischenwand von der Streugutkammer getrennt ist, geschieht in der Weise, daß die entsprechende Bordwand abgeklappt und die Ladebrücke um ihre Längsachse gekippt wird, so daß das auf der Ladebrücke befindliche Material wahlweise vollständig oder teilweise über die volle Länge der Ladebrücke abgekippt werden kann. Ein derartiges Abkippen des Materiales kann auch durch Kippen der Ladebrücke nach hinten erfolgen, wenn die mit der Rückseite des Streu­ gutbehälters verbundene Ersatzbordwand, die den übrigen Teil der Ladebrücke nach hinten abschließt, entfernt wird.
Nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist die Streugutkammer selbst so ausgebildet, daß ihre Seitenwand einen Wandteil besitzt, der unmittelbar am Boden der Streu­ gutkammer bzw. an der Bodenwand der Ladebrücke schwenkbar befestigt ist, und der geöffnet, z. B. abgeklappt werden kann, so daß das Material aus der Streugutkammer bei abgeklappter Bordwand abgegeben werden kann, wenn die Ladebrücke um ihre Mittenlängsachse entsprechend gekippt wird. Damit ist dann ein vollständiges Entleeren der Streugutkammer in kürzester Zeit möglich, ohne daß das Streugut die Streugutausbringvor­ richtung durchlaufen muß. Ein derartiges Entleeren der Streugutkammer ist erforderlich, wenn die Streueinrichtung von der Ladebrücke abgebaut werden soll, oder die Ladebrücke bzw. das Trägerfahrzeug voll zu anderen Zwecken benötigt wird.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, auf der Ladebrücke eine Doppelkammer-Streuguteinrichtung vorzusehen, nämlich zwei nebeneinander angeordnete Streu­ einrichtungen. Hierbei sind die beiden Streugutkammern seitlich aneinandergesetzt, wobei die offene Seite der linken Kammer durch die Seitenwand der rechten Kammer und die rechte Kammer durch die rechte Bordwand der Ladebrücke begrenzt wird, oder umgekehrt. Bei derartigen Doppelkammern nimmt in der Regel die eine Kammer Streusalz und die andere Kammer Split, Sand oder dergl. auf, wobei die Splitkammer üblicher­ weise im Volumen wesentlich größer ist als die Salzkammer. Beide Kammern haben bei allen Ausführungsformen getrennte Förderschnecken, haben jedoch vorzugsweise an Stelle von zwei unabhängigen Streutellern einen gemeinsamen Streuteller, wobei dann von den Austrittsöffnungen der beiden Streugut­ kammern weg jeweils eine Rutsche, Schütte oder dergl. zur Gutaufnahmevorrichtung des gemeinsamen Streutellers gerichtet ist. Diese Gutaufnahmevorrichtung ist so ausgebildet, daß ein Kippen der Ladebrücke mit den beiden Streugutkammern die Funktionsweise nicht beeinflußt, hierzu können die Rutschen- oder Schüttenteile zueinander verschiebbar, z. B. teleskop­ förmig ausgebildet sein, um einen Ausgleich durch die unterschiedlichen Höhenlagen beim Kippen zu erreichen. Stattdessen können jedoch eine oder beide Kammern auch jeweils eine Bandfördervorrichtung zur Materialabgabe an den Streuteller aufweisen.
Die Streugutausbringvorrichtung bzw. der Streuteller ist im Falle einer Ausführungsform der Erfindung an der Rückwand der Streuguteinrichtung bzw. am Boden oder Rahmen der Ladebrücke befestigt. Die Anordnung ist dabei so gewählt, daß die Verbindung mit der Halterung des Streutellers schwenkbar ausgebildet ist, derart, daß bei einem Kippen der Ladebrücke Schaft und Streuteller ihre Arbeitsposition beibehalten, nämlich die feste Zuordnung zum Fahrzeugrahmen bzw. Ebene des Streutellers parallel zum Boden. Dies macht eine entsprechen­ de Führung des Streutellerschaftes relativ zur Ladebrücke bzw. eine Gelenkaufhängung des Streutellers an der Ladebrücke sowie gleichzeitig eine feste Verbindung des Streuteller­ schirmes mit dem Fahrzugrahmen erforderlich. Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist der Streuteller am stationären Rahmen des Fahrzeuges so befestigt, daß er seine Position unabhängig vom Verschwenken bzw. Kippen der Lade­ brücke unverändert beibehält. Hierzu ist der Streuteller mit seiner Halterung am stationären Rahmen des Fahrzeuges so befestigt, daß er auf einfache Weise gelöst werden kann, z. B. über eine Steckverbindung mit Verriegelung.
Die Streueinrichtung mit Streuteller wird nur während der Wintermonate benötigt, in der übrigen Zeit des Jahres wird die gesamte Einrichtung mit Streuteller vom Fahrzeug abge­ nommen und gelagert. Hierfür wird ein an sich bekanntes, auf Rädern laufendes Transportgestell verwendet, das an mindest­ ens zwei Stellen der Streueinrichtung angreift und die Streueinrichtung, die durch Schnellverschlüsse mit dem Fahrzeugrahmen bzw. der Ladebrücke verbunden ist, anhebt und vom Fahrzeug entfernt. Zur einfacheren Lagerung oder auch für einen anderweitigen Betrieb am Fahrzeug ist der Streuteller vorzugsweise so ausgebildet, daß er nach oben klappbar oder von der Streueinrichtung auf einfache Weise lösbar ausgebil­ det ist. Bei einer Ausführung, bei der der Streuteller bzw. das Streuteil nach oben klappbar ist, ist die Anordnung so gewählt, daß ein Hochschwenken des Schaftes mit Streuteller um den Schwenkpunkt G in einer Ebene parallel zur Ebene der Rückwand vorgenommen wird, so daß in diesem Fall die Streu­ einrichtung nicht abgebaut werden muß.
Mit einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird vorgeschlagen, an der rückseitigen Ersatzbordwand eine trichterförmige Austrittsöffnung vorzusehen, die von Hand oder durch Fernbedienung verschließbar ist und die zur gezielten Materialabgabe geeignet ist, z. B. zum Absetzen von Split in kleineren, portionierten Haufen, z. B. auch zum Befüllen von Streugutkästen am Straßenrand.
Nachstehend wird die Erfindung in Verbindung mit der Zeich­ nung anhand von Ausführungsbeispielen erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Endansicht einer Behälterstreueinrichtung nach der Erfindung, teilweise im Schnitt,
Fig. 2 eine Seitenansicht der Darstellung nach Fig. 1,
Fig. 3 in schematischer Darstellung die Behälterstreuein­ richtung nach Fig. 1 in nach links nachfüllender oder abkippender Position,
Fig. 4 die Behälterstreueinrichtung nach Fig. 1 in schemati­ scher Darstellung in nach rechts abkippender Posi­ tion,
Fig. 5 eine andere Ausführung der Behälterstreueinrichtung mit Doppelkammer,
Fig. 6 eine Doppelkammer-Behälterstreueinrichtung in gegenüber Fig. 5 abgeänderter Ausführungsform,
Fig. 7 die Ausführungsform nach Fig. 6 in nach links nachfüllender oder abkippender Position,
Fig. 8 die Behälterstreueinrichtung nach Fig. 6 in weiterer abgeänderter Ausführungsform,
Fig. 9 eine andere Ausführungsform einer Doppelkammer-Behäl­ terstreueinrichtung in nach links abkippender Position aus der linken Kammer,
Fig. 10 die Ausführungsform nach Fig. 9 in nach rechts abkippender Position aus der rechten Kammer,
Fig. 11 in schematischer Darstellung eine verschiebbare Zwischenwand für eine Doppelkammer,
Fig. 12 eine schematische Darstellung einer Auslaßöffnung in seitlicher Ansicht, und
Fig. 13 die Auslaßöffnung nach Fig. 12 in Vorderansicht.
Mit 1 ist eine Ladebrücke eines (nicht dargestellten) Trägerfahrzeuges bezeichnet, die mit einem Kipprahmen 2 befestigt ist. Der Boden der Ladebrücke ist mit 3, die seitlichen Bordwände sind mit 4 und 5 bezeichnet. Die vordere, dem Fahrhaus zugewandte Bordwand 6 verbindet die beiden Seitenbordwände 4 und 5 miteinander; die Bordrückwand ist entfernt.
Die Streueinrichtung besteht aus der Streugutkammer 9, der Streugutfördervorrichtung 18 und der Streugutausbringvorrich­ tung 21 mit Streuteller 22. Die Streugutkammer ist ein kastenförmiger, oben offener Behälter mit einer abgewinkelten Seitenwand 10, 11, 12, einer Bodenwand 13, einer der Behäl­ terwand 10, 11, 12 gegenüberliegenden Seitenwand 14, die die Bordwand 5 sein kann, einer vorderen Stirnwand 15 und einer hinteren Stirnwand 16. Die Seitenwand 14 legt das Volumen der Streugutkammer 9 innerhalb des Ladevolumens der Ladebrücke fest. Die Rückseite der Ladebrücke 3, 4, 5 ist in der Ebene der Rückwand 16 der Streugutkammer durch einen Wandabschnitt 17 von der Rückwand 16 bis zur Bordwand 5 verlängert, so daß die beiden Wände 16 und 17 die Ladebrücke nach hinten vollständig abschließen. Der Wandabschnitt 17 (Ersatzrück­ wand) ist mit der Rückwand 16 der Streugutkammer und mit der Seitenbordwand 5 lösbar verbunden. Innerhalb der Streugut­ kammer 9 ist eine Streugutfördervorrichtung 18 in Form einer Förderschnecke angeordnet, deren Achsrichtung und Förder­ richtung parallel zur Mittenlängsachse L der Ladebrücke verläuft. Diese Förderschnecke 18 fördert das in der Streu­ gutkammer 9 befindliche Streugut nach rückwärts zu dem der Förderschnecke zugeordneten Streugutaustritt 19, an den sich eine Rutsche, Schütte oder dergl. 20 anschließt, die das Streugut an die Streugutausbringvorrichtung 21 abgibt, die aus dem rotierenden Streuteller 22, der Haltevorrichtung 23, die z. B. an der Rückwand 16 oder an der Ladebrücke 1 be­ festigt ist, und einer Streugutaufnahme 24 besteht, in die das Streugut aus der Rutsche 20 aufgenommen und unmittelbar auf den Streuteller 22 abgegeben wird.
Mit 25 ist eine Hubvorrichtung schematisch dargestellt, die vorzugsweise ein Hubzylinder ist, dessen Hubarm 26 mit dem Rahmen 2 der Ladebrücke 3 an deren Mittenlängsachse L verbunden ist, und die auf dem Fahrzeugrahmen abgestützt ist. Durch Ausfahren und Einziehen des Hubzylinders 25 wird die Ladebrücke um die Kippachse L′ oder L′′ gekippt, so daß die Ladebrücke entweder nach links oder nach rechts entleert werden kann. Bei einem Abkippen nach links wird die linke Kippstelle L′′, bei einem Abkippen nach rechts die rechte Kippstelle L′ verriegelt. Des weiteren ist die Ladebrücke 3 auch wahlweise nach hinten (um die Querachse Q-Q) kippbar, so daß ein Entleeren der Ladebrücke auch über die Rückseite möglich ist, wenn die Rückwände 16 und 17 entfernt werden.
Das Kippen der Ladebrücke nach links ist schematisch in Fig. 3 dargestellt. Dieser Kippvorgang wird durchgeführt, wenn die Ladebrücke vollständig entleert oder aber für das laufende Ausbringen des Streugutes aus der Streugutkammer Streugut­ material aus der Ladebrücke in die Streugutkammer absatzweise nachgefüllt werden muß. Damit hierbei der Streuteller seine vertikale Lage beibehält, ist seine Halterung an der Rückwand der Streukammer bzw. an der Ladebrücke gelenkig bei G befestigt (in Fig. 1 angedeutet) und gleichzeitig der Streutellerschirm 22′ über eine Haltestange 28 oder dergl. fest mit dem Fahrzeugrahmen (schematisch mit 29 angedeutet) verbunden, so daß die gesamte Streugutausbringvorrichtung 21 (mit Streuteller 22, Haltevorrichtung 23 und Streugutaufnahme 24) ihre Position relativ zum Fahrzeugrahmen beibehält und die Kippbewegung der Ladebrücke 1 ausgleichen kann. Auf diese Weise wird erreicht, daß der Streuteller 22 stets unabhängig von der Neigung der Ladebrücke Streugut in einer gleichblei­ benden Ebene parallel zur Bodenebene ausbringt. In Fig. 1 ist der hochgeklappte Streuteil 21-24 gestrichelt angedeutet. Zum Hochklappen wird dabei die Haltestange 28 vom Streuteller 22′ gelöst und in der hochgeklappten Stellung wird der Schaft 23 bzw. der Streuteller 22 verriegelt.
Bei einer anderen Ausführungsform der Anbringung der Streu­ gutausbringvorrichtung 21 ist die Halterung 23 nicht mit der Ladebrücke bzw. der Rückwand der Streukammer 9 gelenkig befestigt, sondern fest mit dem Fahrzeugrahmen verbunden, z. B. auf den Fahrzeugrahmen 29 aufgesteckt und durch eine Verriegelung gesperrt, so daß beim Abnehmen der Streugutein­ richtung von der Ladebrücke 1 die Streugutausbringvorrichtung 21 lediglich vom Rahmen gelöst wird und, da alle übrigen Verbindungen, z. B. elektrische und hydraulische Verbindungen zum Streuteller mit der übrigen Streuguteinrichtung fest verbunden sind, die Streuguteinrichtung als Gesamteinheit erhalten bleibt. Streugutteller und Streugutaufnahmevorrich­ tung können dabei bei allen Ausführungsformen der Erfindung so ausgebildet sein, daß sie nach oben geschwenkt werden können, wodurch zum Verstauen der Streuguteinrichtung keine nach unten über den Boden der Einrichtung hinausstehenden Teile mehr vorhanden sind, zumal die Rutsche bzw. Schütte 20 ebenfalls abnehmbar ausgebildet sein kann.
In Fig. 4 ist ein Kippen der Ladebrücke nach rechts schema­ tisch dargestellt. Dieser Vorgang wird erforderlich, wenn die gesamte Ladebrücke so rasch wie möglich entleert werden soll und das Fahrzeug für einen anderen Zweck einzusetzen ist. In diesem Fall wird die rechte Bordwand 5 der Ladebrücke geöffnet und die Ladebrücke mittig angehoben sowie um die Kippachse 27 gekippt, so daß das gesamte auf der Ladebrücke befindliche Material M nach rechts abgekippt werden kann.
Bei der schematischen Darstellung nach Fig. 5 ist die Streueinrichtung in Form einer Doppelkammereinrichtung mit den Kammern 9 und 30 vorgesehen. Jede der beiden Kammern weist hierbei eine getrennte Förderschnecke 18, 31, sowie getrennte Rutschen 20, 32 auf, die in eine gemeinsame Streugutaufnahmevorrichrung 33 gerichtet sind, von der das Streugut auf den gemeinsamen Streuteller 34 abgegeben wird. Der Streuteller 34 ist über eine schematisch angedeutete Halterung 35 mit dem Fahrzeugrahmen lösbar verbunden, so daß ein Kippen der Ladebrücke ohne Einfluß auf die Position des Streutellers bleibt. Dabei ist der Streuteller mit der Streueinrichtung über elektrische und hydraulische Leitungen (nicht dargestellt) verbunden, so daß er im Bedarfsfall vom Fahrzeugrahmen gelöst und dann zusammen mit der gesamten Streueinrichtung abgenommen wird. Die Kammern 9 und 30 sind durch eine gemeinsame Zwischenwand 36 voneinander getrennt, die als feste Zwischenwand eingebaut oder auch beweglich angeordnet sein kann, um die Volumina der beiden Kammern 9 und 30 zu verändern. Die Förderschnecken 18 und 31 sind entweder gemeinsam und mit unterschiedlicher Übersetzung, oder aber getrennt voneinander angetrieben, und die Förder­ leistung der Förderschnecken ist der jeweils gewünschten Ausbringmenge aus den Rutschen 20 und 32 anpaßbar. Auf der Ladebrücke 1 verbleibt zwischen Kammer 30 und rechter Bordwand 5 ein Raum 37, der für beliebige andere Zwecke verwendet werden kann; die Kammern 9 und 30 können jedoch erforderlichenfalls gemeinsam auch das gesamte Volumen der Ladebrücke 1 einnehmen, so daß das freie Volumen 37 entfällt. Die Kammern 9 und 30 sind zur Aufnahme unterschiedlicher Materialien, z. B. von Salz und Split, auf einer einzigen Ladebrücke ausgelegt; dabei ist das Volumen der Kammer, die zur Aufnahme von Split bestimmt ist, wesentlich größer als das Volumen der Streusalz aufnehmenden Kammer.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 6 und 7 ist die Anordnung der Doppelkammer so gewählt, daß zwei Streuein­ richtungen nebeneinander auf der Ladebrücke angeordnet sind. Hierbei sind die beiden Streukammern als völlig selbständige und voneinander unabhängige Kammern ausgebildet und die beiden Kammern als getrennte Kammern unmittelbar aneinander gesetzt. Wie bei der Ausführungsform nach Fig. 5 gehen von den beiden Kammern Rutschen oder dergleichen Streugutaus­ bringvorrichtungen aus, die das ausgebrachte Streugut über die Streugutaufnahmevorrichtungen dem Streuteller zuführen. Bei der Ausführungsform nach den Fig. 6 und 7 ist der Streuteller 21 mit seiner Halterung 23 entsprechend wie in Fig. 1 dargestellt mit der Rückwand der Streukammer 9 oder wahlweise mit der hinteren Begrenzung der Ladebrücke schwenk­ bar befestigt und zur Aufrechterhaltung der Position über eine Haltestange mit dem Fahrzeugrahmen verbunden. Wie Fig. 7 zeigt, sind die auf die gemeinsame Streugutaufnahmevorrich­ tung gerichteten Rutschen 39 und 42 zweiteilig bzw. mehrtei­ lig ausgebildet. Die beiden Teile 40, 41 sowie 43, 44 jeder Rutsche 39, 42 sind so ausgelegt, daß sie beim Kippen der Ladebrücke teleskopförmig ineinander geschoben werden, so daß ein einwandfreies Abgeben des Streugutes in die Streugutauf­ nahmevorrichtung auch beim Kippen der Ladebrücke sicherge­ stellt ist. Jede der beiden Rutschen, Schütten oder derglei­ chen 39, 42 kann dabei auch aus vielen Elementen zusammenge­ setzt sein, die ineinander verschiebbar ausgebildet sind, so daß je nach der Neigung der gekippten Ladebrücke die Rutschen oder dergleichen 39, 42 sich entsprechend verlängern oder verkürzen. Anstelle derartiger teleskopförmig ausgebildeter Rutschen oder Schütten können auch elastische, z. B. ziehhar­ monikaartig geformte Rohre, biegsame Schlauchleitungen oder dergleichen vorgesehen sein, die die Übergabe des Streugutes von den Kammern in die Streugutaufnahmevorrichtung sicher­ stellen.
Die Abgabe des Streugutes von den Kammern an die Streugut­ aufnahmevorrichtung kann jedoch auch in der in Fig. 8 schematisch dargestellten Weise vorgenommen werden, nämlich über ein Förderband 45, das unmittelbar unterhalb der Streugutaustrittsöffnung der jeweiligen Kammer angeordnet und dessen abgabeseitiges Ende der Streugutaufnahmevorrichtung zugeordnet ist. Das Förderband 45 ist mit der Ladebrücke verbunden und nimmt beim Kippen der Ladebrücke eine entspre­ chend geneigte Position ein. Ein solches Förderband 45 kann wahlweise auch bei den vorausgehenden Ausführungsformen vorgesehen sein, bei Doppelkammern kann jede der Kammern mit einem getrennten Förderband versehen sein; wahlweise kann das Förderband, wie in Fig. 8 dargestellt, der Kammer zugeordnet sein, die von der Streugutaufnahmevorrichtung weiter entfernt ist, während in der anderen Kammer eine Rutsche nach den vorausgehenden Ausführungsbeispielen Verwendung findet.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 9 ist die Doppelkammeran­ ordnung 9, 38 so ausgebildet, daß in der linken Streugut­ kammer 9 der untere Wandabschnitt 46, der dem festen Wand­ abschnitt 12 nach Fig. 1 entspricht, schwenkbar bei 47 ausgebildet ist, so daß der Wandabschnitt 12 von dem Wand­ abschnitt 46 weg abklappbar ist, damit eine Öffnung 48 entsteht, durch die das in der Streugutkammer 9 befindliche Material über die abgeklappte Wand 46 hinweg nach außen abgegeben werden kann. Damit ist eine Entleerung der Streu­ gutkammer 9 auch in kürzester Zeit möglich, ohne daß das Streugut über die Förderschnecke zeitaufwendig ausgebracht werden muß.
Ein Abkippen des Streugutes in der zweiten Streugutkammer 38 ist schematisch in Fig. 10 dargestellt. Ähnlich wie bei der Ausführung nach Fig. 4 wird hier zum Entleeren des Streugut­ behälters 38 die rechte Bordwand 5 abgeklappt und die Ladebrücke nach rechts um die Kippachse 27 gekippt, so daß der Streugutbehälter 38 gezielt und schnell entleert werden kann.
Bei der Ausführung einer Doppelkammer, die schematisch in Fig. 11 dargestellt ist, sind die beiden Streugutkammern 9 und 38 einer Doppelkammer so ausgebildet, daß eine gemeinsame Zwischenwand 49 vorgesehen ist, die, wie durch Pfeil 50 angedeutet, nach links oder rechts verstellbar ist, um die Kapazität der beiden Kammern 9 und 38 in Abhängigkeit voneinander zu verändern. Die Zwischenwand 49 ist dabei mit einer Bodenplatte 51 fest verbunden, die mit dem jeweiligen Boden der Kammern 9 und 38 verstellbar befestigt ist.
Wie in den Fig. 12 und 13 schematisch angedeutet, ist die Rückwand der Streugutkammer(n) in einer speziellen Ausfüh­ rungsform so ausgebildet, daß an eine Außenwand der Streu­ gutkammer, z. B. die Rückwand 16 oder an die Ersatzbordwand 17 ein Austrittsstutzen 52, z. B. ein Trichter, angesetzt ist, durch den das in der Streugutkammer befindliche Streumate­ rial in Pfeilrichtung 53 nach außen abgegeben werden kann. Dies geschieht beispielsweise zum gezielten und portionierten Absetzen von Split, Sand oder dergl. in Form von Einzelhau­ fen, z. B. am Straßenrand, zum Füllen von Sandkästen usw. Die Öffnung 54 der Behälterwand wird dabei z. B. unmittelbar von Hand durch Schieber oder von der Fahrerkabine aus durch Fernbedienung gesteuert gezielt geöffnet und wieder geschlos­ sen.
Der Förderschnecke 18 bzw. jeder Förderschnecke 18 und 31 kann eine an sich bekannte Streugutlockerungsvorrichtung 55 in Form einer Rührwelle oder dergleichen zugeordnet sein, die aus einer rotierenden Achse mit radial nach außen verlaufen­ den Flügeln, Fingern oder dergl. besteht, welche in das Streugut innerhalb der Streugutkammer(n) einwirken und der Förderschnecke zuarbeiten.

Claims (21)

1. An bzw. auf einem Trägerfahrzeug befestigte Streueinrich­ tung mit einem Streugutbehälter zum Ausbringen von körnigem oder pulverförmigem Streugut, mit einer im Streugutbehälter angeordneten, angetriebenen Streugut­ fördervorrichtung und mit einer unterhalb der Fördervor­ richtung am Streugutbehälter befestigten Streugutaus­ bringvorrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß
  • a) der Streugutbehälter als Streugutkammer (9, 38) ausgebildet auf die Ladebrücke (1) aufgesetzt und mit ihr parallel zu ihrer Längsachse (L) verbunden, und von der vorderen und einer seitlichen Bordwand (15, 4) umschlossen sowie mit diesen beiden Bordwänden und mit dem Ladebrückenboden (3) befestigt ist,
  • b) die Achse der Streugutfördervorrichtung (18; 31), insbes. einer Förderschnecke, parallel zur Längsachse (L) der Ladebrücke (1) in der Streugutkammer (9, 38) so angeordnet ist, daß sie das Streugut in Richtung der Längsachse der Ladebrücke nach hinten zur Streu­ gutausbringvorrichtung (21), insbes. einen Streuteller (22, 34) fördert, und
  • c) die Streugutkammer (9, 38) zusammen mit der Ladebrücke (1) um die Längsachse (L) der Ladebrücke schwenkbar bzw. seitlich kippbar angeordnet ist, derart, daß das Streugut der Förderschnecke (18, 31) nach Bedarf in Stufen zugeführt wird.
2. Streueinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Streugutkammer zum Inneren der Ladebrücke hin offen ist, so daß die Streugutkammer sich in die Lade­ brücke fortsetzt und damit die gesamte Ladebrücke als Streugutkammer nutzbar ist.
3. Streueinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Streugutkammer auf der dem Inneren der Ladebrücke zugeordneten Seite durch eine parallel zur Längsachse der Ladebrücke angeordnete Zwischenwand abgeschlossen ist.
4. Streueinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenwand mit dem Boden sowie der Vorder- und Rückwand der Streugutkammer verbunden ist und die Begrenzung einer Streugutkammer bildet.
5. Streueinrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Zwischenwand quer zur Längsachse innerhalb der Ladebrücke verschiebbar oder schwenkbar im Sinne einer Vergrößerung oder Verkleinerung der Streugut­ kammer ausgebildet ist.
6. Streueinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenwand um eine Achse parallel zur Längs­ achse der Ladebrücke und zur vertikalen Ebene verschieb­ bar und/oder kippbar ausgebildet ist.
7. Streueinrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Zwischenwand schubladenförmig mit offener Einschubseite ausgebildet ist.
8. Streueinrichtung nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß die Streugutkammer ein in der Ladebrücke angeordneter einteiliger Einsatz ist.
9. Streueinrichtung nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß die Streugutkammer als Doppelkammer ausgebildet ist, deren eine Teilkammer zwischen linker, der linken Bordwand zugeordneter Kammerwand und Zwischen­ wand, und die andere Teilkammer zwischen rechter, der rechten Bordwand zugeordneter Kammerwand und Zwischenwand ausgebildet ist.
10. Behälterstreueinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenwand verschiebbar ist und eine Verschiebung der Zwischenwand das Volumen der linken Kammer vergrößert und das der rechten Kammer verkleinert, oder umgekehrt.
11. Streueinrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Elemente der Streugutausbringvor­ richtung sowohl in der rechten als in der linken Kammer vorgesehen sind.
12. Streueinrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß Teile der Elemente der Streugutaus­ bringvorrichtung, insbes. der Streuteller mit Tragvor­ richtung, beiden Kammern gemeinsam ist, und daß je eine Streugutübergabevorrichtung von den Böden beider Kammern zum gemeinsamen Streuteller geführt ist.
13. Streueinrichtung nach einem der Ansprüche 1-12, dadurch gekennzeichnet, daß die der jeweiligen Bordseitenwand zugeordnete Streugutkammerwand zweiteilig ausgebildet ist, daß ein unterer Teil der Wand am Boden der Streugut­ kammer scharnierartig angelenkt ist, und daß dieser untere Teil vom oberen, feststehenden Wandteil nach außen abklappbar oder als Schieber ausgebildet ist.
14. Streueinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeich­ net, daß der untere bewegliche Wandteil den oberen, festen Wandteil geringfügig überlappt und damit den Materialdurchtritt abdichtet.
15. Streueinrichtung nach einem der Ansprüche 1-14, dadurch gekennzeichnet, daß an einer Ersatzrückwand der Lade­ brücke eine Öffnung mit daran anschließender trich­ terförmiger Gutabgabevorrichtung vorgesehen ist, die verschließbar ausgebildet ist.
16. Streueinrichtung nach einem der Ansprüche 1-15, dadurch gekennzeichnet, daß die Streugut-Übergabevorrichtung die Form einer Rutsche, Schütte, eines Trichters oder einer Bandfördervorrichtung hat.
17. Streueinrichtung nach einem der Ansprüche 12 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Streugut-Übergabevor­ richtung in Form einer Rutsche, Schütte oder Bandförder­ vorrichtung der einen Streugutkammer eine von der zweiten Streugutkammer zum gemeinsamen Streuteller führende Rutsche, Schütte oder Bandfördervorrichtung für die Übergabe des Streugutmaterials an den Streuteller zugeordnet ist.
18. Streuvorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeich­ net, daß die Rutsche, die Schütte oder der Trichter aus teleskopartig ineinander bzw. übereinander verschiebbaren Einzelelementen besteht.
19. Streueinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Streuteller am Fahr­ zeugrahmen befestigt und beim Kippen der Ladebrücke ortsfest angeordnet ist.
20. Streueinrichtung nach einem der Ansprüche 1-19, dadurch gekennzeichnet, daß der Förderschnecke der Streugutkammer eine Materialrührvorrichtung in Form einer umlaufenden Welle mit daran befestigten radialen Flügeln, Fingern oder dergl. vorgesehen ist.
21. Streueinrichtung nach einem der Ansprüche 1-20, dadurch gekennzeichnet, daß der Streuteil (21-24) um eine Gelenkstelle (G) um etwa 180° in der Ebene parallel zur Ebene der Rückwand hochschwenkbar bzw. hochklappbar angeordnet und in dieser hochgeschwenkten Stellung verriegelbar ist.
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