DE4038180A1 - Streueinrichtung - Google Patents
StreueinrichtungInfo
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- E01C—CONSTRUCTION OF, OR SURFACES FOR, ROADS, SPORTS GROUNDS, OR THE LIKE; MACHINES OR AUXILIARY TOOLS FOR CONSTRUCTION OR REPAIR
- E01C19/00—Machines, tools or auxiliary devices for preparing or distributing paving materials, for working the placed materials, or for forming, consolidating, or finishing the paving
- E01C19/12—Machines, tools or auxiliary devices for preparing or distributing paving materials, for working the placed materials, or for forming, consolidating, or finishing the paving for distributing granular or liquid materials
- E01C19/20—Apparatus for distributing, e.g. spreading, granular or pulverulent materials, e.g. sand, gravel, salt, dry binders
- E01C19/201—Apparatus for distributing, e.g. spreading, granular or pulverulent materials, e.g. sand, gravel, salt, dry binders with driven loosening, discharging or spreading parts, e.g. power-driven, drive derived from road-wheels
- E01C19/202—Apparatus for distributing, e.g. spreading, granular or pulverulent materials, e.g. sand, gravel, salt, dry binders with driven loosening, discharging or spreading parts, e.g. power-driven, drive derived from road-wheels solely rotating, e.g. discharging and spreading drums
- E01C19/203—Centrifugal spreaders with substantially vertical axis
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
- E01—CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
- E01H—STREET CLEANING; CLEANING OF PERMANENT WAYS; CLEANING BEACHES; DISPERSING OR PREVENTING FOG IN GENERAL CLEANING STREET OR RAILWAY FURNITURE OR TUNNEL WALLS
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Description
Die Erfindung betrifft eine Streueinrichtung nach dem
Oberbegriff des Anspruches 1.
Es sind Streuvorrichtungen bekannt, bei denen ein trichter
förmiger Streugutbehälter auf die Ladebrücke aufgesetzt ist,
von dem das Streugut über eine Streugutfördervorrichtung der
Streugutausbringvorrichtung, insbes. einem Streugutteller
zugeführt wird. Des weiteren sind Behälterstreueinrichtungen
der gattungsgemäßen Art bekannt, bei denen der in der Regel
trichterförmige Streugutbehälter am rückwärtigen Ende der
Ladebrücke mit dem Trägerfahrzeug befestigt ist und der
Streugutbehälter durch Kippen der Ladebrücke des Träger
fahrzeuges nach hinten absatzweise gefüllt wird.
Derartige bekannte Streugutbehälter sind selbständige, von
der Ladebrücke des Streufahrzeuges unabhängige Behälter und
haben den Nachteil, daß es zum vollständigen Entleeren des
Behälters erforderlich ist, das gesamte, im Streugutbehälter
befindliche Streugut über die Streugutausbringung zu führen,
was erhebliche Zeit erfordert, weil bei herkömmlichen
Streueinrichtungen der Aufbau die gesamte Ladefläche bean
sprucht und der An- und Abbau zeitaufwendig ist. Wenn die
Ladebrücke für andere Einsatzzwecke rasch benötigt wird,
führt dies dazu, daß das Fahrzeug für diese anderen Zwecke
nicht einsatzbereit ist.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Streueinrichtung mit
herkömmlicher Streugutausbringvorrichtung, z. B. Streuteller
anordnung so auszubilden, daß ein Entleeren des Streugutbe
hälters unabhängig von dem Befüllungsgrad praktisch ohne
Zeitverzögerung möglich ist, und gleichzeitig die Funktions
fähigkeit der Streueinrichtung nicht beeinflußt wird. Des
weiteren soll die Aufnahmekapazität an Streugut in der
Streueinrichtung möglichst groß sein und gleichzeitig der
Schwerpunkt des gefüllten Streugutbehälters möglichst niedrig
liegen. Ferner soll der Einsatz einer Doppelstreukammer auf
einfache und wirtschaftliche Weise vorgesehen werden.
Gemäß der Erfindung wird dies mit den Merkmalen des Kenn
zeichens des Anspruches 1 erreicht. Weitere Ausgestaltungen
der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Mit der Erfindung wird erreicht, daß das Streugut auf der
gesamten Fläche der Ladebrücke geladen und auf einfache Weise
mit geringstem technischem Aufwand direkt von der Ladebrücke
des Fahrzeuges mittels Förderschnecke oder dergleichen nach
hinten zur Streugutausbringvorrichtung (Streuteller) gebracht
wird und damit ein extrem großes Ladevolumen über weite
Streustrecken mitgeführt werden kann. Das nicht verbrauchte
Streugut kann unabhängig vom Befüllungsgrad der Ladebrücke
praktisch, schnell und einfach ohne wesentliche Zeitverzöge
rung nach hinten oder seitlich abgekippt werden, so daß die
Streugutkammer bzw. die Ladebrücke in kürzester Zeit voll
ständig entleert werden kann, ohne daß das Streugut erst die
Streugutausbringvorrichtung durchlaufen muß, was mit einem
erheblichen Zeitaufwand verbunden wäre, und ohne daß es
erforderlich ist, einen Streugutbehälter abzubauen. Dies
stellt eine wesentliche Verbesserung gegenüber herkömmlichen
Streueinrichtungen dar. Durch die Möglichkeit der extrem
schnellen Entleerung der Streugutkammer ist die Ladebrücke
sehr schnell freisetzbar und das Fahrzeug nach kürzesterZeit
für andere Zwecke einsetzbar. Des weiteren ergibt sich durch
die Verwendung der Ladebrücke als Streugutbehälter bzw. die
Integrierung des Streugutbehälters in die Ladebrücke, daß ein
eigener und selbständiger Streugutbehälter, wie er bei
herkömmlichen Einrichtungen erforderlich ist, nicht mehr
benötigt wird, und daß damit der Schwerpunkt der gesamten
Streueinrichtung mit Streugut extrem tief gelegt werden kann,
was für das Fahrverhalten des Trägerfahrzeuges, gerade im
Winterbetrieb, von wesentlicher Bedeutung ist, da beim
Anfahren, beim Abbremsen und beim Kurvenfahren keine oder nur
vernachlässigbare Kippneigungen nach hinten, nach vorne oder
zur Seite auftreten können.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist die Streuein
richtung auf einer Seite der Ladebrücke der einen Bordwand
(entweder der rechten oder der linken) zugeordnet ange
bracht. Die Streugutkammer kann dabei wahlweise nur einen
Bruchteil der Breite oder die ganze Breite der Ladebrücke
einnehmen; in letzterem Fall stellt die gegenüberliegende
Seitenwand der Ladebrücke die andere Seitenwand der Streu
gutkammer dar.
Bei einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist die
Streueinrichtung mit einer Zwischenwand versehen, die
parallel zur Seitenbordwand der Ladebrücke verläuft und die
dem Ladebrückeninneren zugewandt ist, so daß die Streukammer
zwischen diesen beiden Seitenwänden ausgebildet ist und einen
verstellbaren Teil der Ladebrückenbreite einnimmt. Diese
Zwischenwand kann mit dem Boden des Streugutbehälters fest
verbunden sein, sie kann jedoch auch auf dem Boden der
Ladebrücke nach Art einer Schublade verschiebbar ausgebildet
sein, so daß mit der Änderung der Breite der Streukammer im
umgekehrten Verhältnis auch die Breite des restlichen Teiles
der Ladebrücke variiert werden kann.
Das Entleeren der Ladebrücke bzw. des Volumens der Lade
brücke, das durch die Zwischenwand von der Streugutkammer
getrennt ist, geschieht in der Weise, daß die entsprechende
Bordwand abgeklappt und die Ladebrücke um ihre Längsachse
gekippt wird, so daß das auf der Ladebrücke befindliche
Material wahlweise vollständig oder teilweise über die volle
Länge der Ladebrücke abgekippt werden kann. Ein derartiges
Abkippen des Materiales kann auch durch Kippen der Ladebrücke
nach hinten erfolgen, wenn die mit der Rückseite des Streu
gutbehälters verbundene Ersatzbordwand, die den übrigen Teil
der Ladebrücke nach hinten abschließt, entfernt wird.
Nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist die
Streugutkammer selbst so ausgebildet, daß ihre Seitenwand
einen Wandteil besitzt, der unmittelbar am Boden der Streu
gutkammer bzw. an der Bodenwand der Ladebrücke schwenkbar
befestigt ist, und der geöffnet, z. B. abgeklappt werden kann,
so daß das Material aus der Streugutkammer bei abgeklappter
Bordwand abgegeben werden kann, wenn die Ladebrücke um ihre
Mittenlängsachse entsprechend gekippt wird. Damit ist dann
ein vollständiges Entleeren der Streugutkammer in kürzester
Zeit möglich, ohne daß das Streugut die Streugutausbringvor
richtung durchlaufen muß. Ein derartiges Entleeren der
Streugutkammer ist erforderlich, wenn die Streueinrichtung
von der Ladebrücke abgebaut werden soll, oder die Ladebrücke
bzw. das Trägerfahrzeug voll zu anderen Zwecken benötigt
wird.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen,
auf der Ladebrücke eine Doppelkammer-Streuguteinrichtung
vorzusehen, nämlich zwei nebeneinander angeordnete Streu
einrichtungen. Hierbei sind die beiden Streugutkammern
seitlich aneinandergesetzt, wobei die offene Seite der linken
Kammer durch die Seitenwand der rechten Kammer und die rechte
Kammer durch die rechte Bordwand der Ladebrücke begrenzt
wird, oder umgekehrt. Bei derartigen Doppelkammern nimmt in
der Regel die eine Kammer Streusalz und die andere Kammer
Split, Sand oder dergl. auf, wobei die Splitkammer üblicher
weise im Volumen wesentlich größer ist als die Salzkammer.
Beide Kammern haben bei allen Ausführungsformen getrennte
Förderschnecken, haben jedoch vorzugsweise an Stelle von zwei
unabhängigen Streutellern einen gemeinsamen Streuteller,
wobei dann von den Austrittsöffnungen der beiden Streugut
kammern weg jeweils eine Rutsche, Schütte oder dergl. zur
Gutaufnahmevorrichtung des gemeinsamen Streutellers gerichtet
ist. Diese Gutaufnahmevorrichtung ist so ausgebildet, daß ein
Kippen der Ladebrücke mit den beiden Streugutkammern die
Funktionsweise nicht beeinflußt, hierzu können die Rutschen-
oder Schüttenteile zueinander verschiebbar, z. B. teleskop
förmig ausgebildet sein, um einen Ausgleich durch die
unterschiedlichen Höhenlagen beim Kippen zu erreichen.
Stattdessen können jedoch eine oder beide Kammern auch
jeweils eine Bandfördervorrichtung zur Materialabgabe an den
Streuteller aufweisen.
Die Streugutausbringvorrichtung bzw. der Streuteller ist im
Falle einer Ausführungsform der Erfindung an der Rückwand der
Streuguteinrichtung bzw. am Boden oder Rahmen der Ladebrücke
befestigt. Die Anordnung ist dabei so gewählt, daß die
Verbindung mit der Halterung des Streutellers schwenkbar
ausgebildet ist, derart, daß bei einem Kippen der Ladebrücke
Schaft und Streuteller ihre Arbeitsposition beibehalten,
nämlich die feste Zuordnung zum Fahrzeugrahmen bzw. Ebene des
Streutellers parallel zum Boden. Dies macht eine entsprechen
de Führung des Streutellerschaftes relativ zur Ladebrücke
bzw. eine Gelenkaufhängung des Streutellers an der Ladebrücke
sowie gleichzeitig eine feste Verbindung des Streuteller
schirmes mit dem Fahrzugrahmen erforderlich. Bei einer
anderen Ausführungsform der Erfindung ist der Streuteller am
stationären Rahmen des Fahrzeuges so befestigt, daß er seine
Position unabhängig vom Verschwenken bzw. Kippen der Lade
brücke unverändert beibehält. Hierzu ist der Streuteller mit
seiner Halterung am stationären Rahmen des Fahrzeuges so
befestigt, daß er auf einfache Weise gelöst werden kann,
z. B. über eine Steckverbindung mit Verriegelung.
Die Streueinrichtung mit Streuteller wird nur während der
Wintermonate benötigt, in der übrigen Zeit des Jahres wird
die gesamte Einrichtung mit Streuteller vom Fahrzeug abge
nommen und gelagert. Hierfür wird ein an sich bekanntes, auf
Rädern laufendes Transportgestell verwendet, das an mindest
ens zwei Stellen der Streueinrichtung angreift und die
Streueinrichtung, die durch Schnellverschlüsse mit dem
Fahrzeugrahmen bzw. der Ladebrücke verbunden ist, anhebt und
vom Fahrzeug entfernt. Zur einfacheren Lagerung oder auch für
einen anderweitigen Betrieb am Fahrzeug ist der Streuteller
vorzugsweise so ausgebildet, daß er nach oben klappbar oder
von der Streueinrichtung auf einfache Weise lösbar ausgebil
det ist. Bei einer Ausführung, bei der der Streuteller bzw.
das Streuteil nach oben klappbar ist, ist die Anordnung so
gewählt, daß ein Hochschwenken des Schaftes mit Streuteller
um den Schwenkpunkt G in einer Ebene parallel zur Ebene der
Rückwand vorgenommen wird, so daß in diesem Fall die Streu
einrichtung nicht abgebaut werden muß.
Mit einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird
vorgeschlagen, an der rückseitigen Ersatzbordwand eine
trichterförmige Austrittsöffnung vorzusehen, die von Hand
oder durch Fernbedienung verschließbar ist und die zur
gezielten Materialabgabe geeignet ist, z. B. zum Absetzen von
Split in kleineren, portionierten Haufen, z. B. auch zum
Befüllen von Streugutkästen am Straßenrand.
Nachstehend wird die Erfindung in Verbindung mit der Zeich
nung anhand von Ausführungsbeispielen erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Endansicht einer Behälterstreueinrichtung nach
der Erfindung, teilweise im Schnitt,
Fig. 2 eine Seitenansicht der Darstellung nach Fig. 1,
Fig. 3 in schematischer Darstellung die Behälterstreuein
richtung nach Fig. 1 in nach links nachfüllender oder
abkippender Position,
Fig. 4 die Behälterstreueinrichtung nach Fig. 1 in schemati
scher Darstellung in nach rechts abkippender Posi
tion,
Fig. 5 eine andere Ausführung der Behälterstreueinrichtung
mit Doppelkammer,
Fig. 6 eine Doppelkammer-Behälterstreueinrichtung in
gegenüber Fig. 5 abgeänderter Ausführungsform,
Fig. 7 die Ausführungsform nach Fig. 6 in nach links
nachfüllender oder abkippender Position,
Fig. 8 die Behälterstreueinrichtung nach Fig. 6 in weiterer
abgeänderter Ausführungsform,
Fig. 9 eine andere Ausführungsform einer Doppelkammer-Behäl
terstreueinrichtung in nach links abkippender
Position aus der linken Kammer,
Fig. 10 die Ausführungsform nach Fig. 9 in nach rechts
abkippender Position aus der rechten Kammer,
Fig. 11 in schematischer Darstellung eine verschiebbare
Zwischenwand für eine Doppelkammer,
Fig. 12 eine schematische Darstellung einer Auslaßöffnung in
seitlicher Ansicht, und
Fig. 13 die Auslaßöffnung nach Fig. 12 in Vorderansicht.
Mit 1 ist eine Ladebrücke eines (nicht dargestellten)
Trägerfahrzeuges bezeichnet, die mit einem Kipprahmen 2
befestigt ist. Der Boden der Ladebrücke ist mit 3, die
seitlichen Bordwände sind mit 4 und 5 bezeichnet. Die
vordere, dem Fahrhaus zugewandte Bordwand 6 verbindet die
beiden Seitenbordwände 4 und 5 miteinander; die Bordrückwand
ist entfernt.
Die Streueinrichtung besteht aus der Streugutkammer 9, der
Streugutfördervorrichtung 18 und der Streugutausbringvorrich
tung 21 mit Streuteller 22. Die Streugutkammer ist ein
kastenförmiger, oben offener Behälter mit einer abgewinkelten
Seitenwand 10, 11, 12, einer Bodenwand 13, einer der Behäl
terwand 10, 11, 12 gegenüberliegenden Seitenwand 14, die die
Bordwand 5 sein kann, einer vorderen Stirnwand 15 und einer
hinteren Stirnwand 16. Die Seitenwand 14 legt das Volumen der
Streugutkammer 9 innerhalb des Ladevolumens der Ladebrücke
fest. Die Rückseite der Ladebrücke 3, 4, 5 ist in der Ebene
der Rückwand 16 der Streugutkammer durch einen Wandabschnitt
17 von der Rückwand 16 bis zur Bordwand 5 verlängert, so daß
die beiden Wände 16 und 17 die Ladebrücke nach hinten
vollständig abschließen. Der Wandabschnitt 17 (Ersatzrück
wand) ist mit der Rückwand 16 der Streugutkammer und mit der
Seitenbordwand 5 lösbar verbunden. Innerhalb der Streugut
kammer 9 ist eine Streugutfördervorrichtung 18 in Form einer
Förderschnecke angeordnet, deren Achsrichtung und Förder
richtung parallel zur Mittenlängsachse L der Ladebrücke
verläuft. Diese Förderschnecke 18 fördert das in der Streu
gutkammer 9 befindliche Streugut nach rückwärts zu dem der
Förderschnecke zugeordneten Streugutaustritt 19, an den sich
eine Rutsche, Schütte oder dergl. 20 anschließt, die das
Streugut an die Streugutausbringvorrichtung 21 abgibt, die
aus dem rotierenden Streuteller 22, der Haltevorrichtung 23,
die z. B. an der Rückwand 16 oder an der Ladebrücke 1 be
festigt ist, und einer Streugutaufnahme 24 besteht, in die
das Streugut aus der Rutsche 20 aufgenommen und unmittelbar
auf den Streuteller 22 abgegeben wird.
Mit 25 ist eine Hubvorrichtung schematisch dargestellt, die
vorzugsweise ein Hubzylinder ist, dessen Hubarm 26 mit dem
Rahmen 2 der Ladebrücke 3 an deren Mittenlängsachse L
verbunden ist, und die auf dem Fahrzeugrahmen abgestützt ist.
Durch Ausfahren und Einziehen des Hubzylinders 25 wird die
Ladebrücke um die Kippachse L′ oder L′′ gekippt, so daß die
Ladebrücke entweder nach links oder nach rechts entleert
werden kann. Bei einem Abkippen nach links wird die linke
Kippstelle L′′, bei einem Abkippen nach rechts die rechte
Kippstelle L′ verriegelt. Des weiteren ist die Ladebrücke 3
auch wahlweise nach hinten (um die Querachse Q-Q) kippbar, so
daß ein Entleeren der Ladebrücke auch über die Rückseite
möglich ist, wenn die Rückwände 16 und 17 entfernt werden.
Das Kippen der Ladebrücke nach links ist schematisch in Fig.
3 dargestellt. Dieser Kippvorgang wird durchgeführt, wenn die
Ladebrücke vollständig entleert oder aber für das laufende
Ausbringen des Streugutes aus der Streugutkammer Streugut
material aus der Ladebrücke in die Streugutkammer absatzweise
nachgefüllt werden muß. Damit hierbei der Streuteller seine
vertikale Lage beibehält, ist seine Halterung an der Rückwand
der Streukammer bzw. an der Ladebrücke gelenkig bei G
befestigt (in Fig. 1 angedeutet) und gleichzeitig der
Streutellerschirm 22′ über eine Haltestange 28 oder dergl.
fest mit dem Fahrzeugrahmen (schematisch mit 29 angedeutet)
verbunden, so daß die gesamte Streugutausbringvorrichtung 21
(mit Streuteller 22, Haltevorrichtung 23 und Streugutaufnahme
24) ihre Position relativ zum Fahrzeugrahmen beibehält und
die Kippbewegung der Ladebrücke 1 ausgleichen kann. Auf diese
Weise wird erreicht, daß der Streuteller 22 stets unabhängig
von der Neigung der Ladebrücke Streugut in einer gleichblei
benden Ebene parallel zur Bodenebene ausbringt. In Fig. 1 ist
der hochgeklappte Streuteil 21-24 gestrichelt angedeutet.
Zum Hochklappen wird dabei die Haltestange 28 vom Streuteller
22′ gelöst und in der hochgeklappten Stellung wird der Schaft
23 bzw. der Streuteller 22 verriegelt.
Bei einer anderen Ausführungsform der Anbringung der Streu
gutausbringvorrichtung 21 ist die Halterung 23 nicht mit der
Ladebrücke bzw. der Rückwand der Streukammer 9 gelenkig
befestigt, sondern fest mit dem Fahrzeugrahmen verbunden,
z. B. auf den Fahrzeugrahmen 29 aufgesteckt und durch eine
Verriegelung gesperrt, so daß beim Abnehmen der Streugutein
richtung von der Ladebrücke 1 die Streugutausbringvorrichtung
21 lediglich vom Rahmen gelöst wird und, da alle übrigen
Verbindungen, z. B. elektrische und hydraulische Verbindungen
zum Streuteller mit der übrigen Streuguteinrichtung fest
verbunden sind, die Streuguteinrichtung als Gesamteinheit
erhalten bleibt. Streugutteller und Streugutaufnahmevorrich
tung können dabei bei allen Ausführungsformen der Erfindung
so ausgebildet sein, daß sie nach oben geschwenkt werden
können, wodurch zum Verstauen der Streuguteinrichtung keine
nach unten über den Boden der Einrichtung hinausstehenden
Teile mehr vorhanden sind, zumal die Rutsche bzw. Schütte 20
ebenfalls abnehmbar ausgebildet sein kann.
In Fig. 4 ist ein Kippen der Ladebrücke nach rechts schema
tisch dargestellt. Dieser Vorgang wird erforderlich, wenn die
gesamte Ladebrücke so rasch wie möglich entleert werden soll
und das Fahrzeug für einen anderen Zweck einzusetzen ist. In
diesem Fall wird die rechte Bordwand 5 der Ladebrücke
geöffnet und die Ladebrücke mittig angehoben sowie um die
Kippachse 27 gekippt, so daß das gesamte auf der Ladebrücke
befindliche Material M nach rechts abgekippt werden kann.
Bei der schematischen Darstellung nach Fig. 5 ist die
Streueinrichtung in Form einer Doppelkammereinrichtung mit
den Kammern 9 und 30 vorgesehen. Jede der beiden Kammern
weist hierbei eine getrennte Förderschnecke 18, 31, sowie
getrennte Rutschen 20, 32 auf, die in eine gemeinsame
Streugutaufnahmevorrichrung 33 gerichtet sind, von der das
Streugut auf den gemeinsamen Streuteller 34 abgegeben wird.
Der Streuteller 34 ist über eine schematisch angedeutete
Halterung 35 mit dem Fahrzeugrahmen lösbar verbunden, so daß
ein Kippen der Ladebrücke ohne Einfluß auf die Position des
Streutellers bleibt. Dabei ist der Streuteller mit der
Streueinrichtung über elektrische und hydraulische Leitungen
(nicht dargestellt) verbunden, so daß er im Bedarfsfall vom
Fahrzeugrahmen gelöst und dann zusammen mit der gesamten
Streueinrichtung abgenommen wird. Die Kammern 9 und 30 sind
durch eine gemeinsame Zwischenwand 36 voneinander getrennt,
die als feste Zwischenwand eingebaut oder auch beweglich
angeordnet sein kann, um die Volumina der beiden Kammern 9
und 30 zu verändern. Die Förderschnecken 18 und 31 sind
entweder gemeinsam und mit unterschiedlicher Übersetzung,
oder aber getrennt voneinander angetrieben, und die Förder
leistung der Förderschnecken ist der jeweils gewünschten
Ausbringmenge aus den Rutschen 20 und 32 anpaßbar. Auf der
Ladebrücke 1 verbleibt zwischen Kammer 30 und rechter
Bordwand 5 ein Raum 37, der für beliebige andere Zwecke
verwendet werden kann; die Kammern 9 und 30 können jedoch
erforderlichenfalls gemeinsam auch das gesamte Volumen der
Ladebrücke 1 einnehmen, so daß das freie Volumen 37 entfällt.
Die Kammern 9 und 30 sind zur Aufnahme unterschiedlicher
Materialien, z. B. von Salz und Split, auf einer einzigen
Ladebrücke ausgelegt; dabei ist das Volumen der Kammer, die
zur Aufnahme von Split bestimmt ist, wesentlich größer als
das Volumen der Streusalz aufnehmenden Kammer.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 6 und 7 ist die
Anordnung der Doppelkammer so gewählt, daß zwei Streuein
richtungen nebeneinander auf der Ladebrücke angeordnet sind.
Hierbei sind die beiden Streukammern als völlig selbständige
und voneinander unabhängige Kammern ausgebildet und die
beiden Kammern als getrennte Kammern unmittelbar aneinander
gesetzt. Wie bei der Ausführungsform nach Fig. 5 gehen von
den beiden Kammern Rutschen oder dergleichen Streugutaus
bringvorrichtungen aus, die das ausgebrachte Streugut über
die Streugutaufnahmevorrichtungen dem Streuteller zuführen.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 6 und 7 ist der
Streuteller 21 mit seiner Halterung 23 entsprechend wie in
Fig. 1 dargestellt mit der Rückwand der Streukammer 9 oder
wahlweise mit der hinteren Begrenzung der Ladebrücke schwenk
bar befestigt und zur Aufrechterhaltung der Position über
eine Haltestange mit dem Fahrzeugrahmen verbunden. Wie Fig. 7
zeigt, sind die auf die gemeinsame Streugutaufnahmevorrich
tung gerichteten Rutschen 39 und 42 zweiteilig bzw. mehrtei
lig ausgebildet. Die beiden Teile 40, 41 sowie 43, 44 jeder
Rutsche 39, 42 sind so ausgelegt, daß sie beim Kippen der
Ladebrücke teleskopförmig ineinander geschoben werden, so daß
ein einwandfreies Abgeben des Streugutes in die Streugutauf
nahmevorrichtung auch beim Kippen der Ladebrücke sicherge
stellt ist. Jede der beiden Rutschen, Schütten oder derglei
chen 39, 42 kann dabei auch aus vielen Elementen zusammenge
setzt sein, die ineinander verschiebbar ausgebildet sind, so
daß je nach der Neigung der gekippten Ladebrücke die Rutschen
oder dergleichen 39, 42 sich entsprechend verlängern oder
verkürzen. Anstelle derartiger teleskopförmig ausgebildeter
Rutschen oder Schütten können auch elastische, z. B. ziehhar
monikaartig geformte Rohre, biegsame Schlauchleitungen oder
dergleichen vorgesehen sein, die die Übergabe des Streugutes
von den Kammern in die Streugutaufnahmevorrichtung sicher
stellen.
Die Abgabe des Streugutes von den Kammern an die Streugut
aufnahmevorrichtung kann jedoch auch in der in Fig. 8
schematisch dargestellten Weise vorgenommen werden, nämlich
über ein Förderband 45, das unmittelbar unterhalb der
Streugutaustrittsöffnung der jeweiligen Kammer angeordnet und
dessen abgabeseitiges Ende der Streugutaufnahmevorrichtung
zugeordnet ist. Das Förderband 45 ist mit der Ladebrücke
verbunden und nimmt beim Kippen der Ladebrücke eine entspre
chend geneigte Position ein. Ein solches Förderband 45 kann
wahlweise auch bei den vorausgehenden Ausführungsformen
vorgesehen sein, bei Doppelkammern kann jede der Kammern mit
einem getrennten Förderband versehen sein; wahlweise kann das
Förderband, wie in Fig. 8 dargestellt, der Kammer zugeordnet
sein, die von der Streugutaufnahmevorrichtung weiter entfernt
ist, während in der anderen Kammer eine Rutsche nach den
vorausgehenden Ausführungsbeispielen Verwendung findet.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 9 ist die Doppelkammeran
ordnung 9, 38 so ausgebildet, daß in der linken Streugut
kammer 9 der untere Wandabschnitt 46, der dem festen Wand
abschnitt 12 nach Fig. 1 entspricht, schwenkbar bei 47
ausgebildet ist, so daß der Wandabschnitt 12 von dem Wand
abschnitt 46 weg abklappbar ist, damit eine Öffnung 48
entsteht, durch die das in der Streugutkammer 9 befindliche
Material über die abgeklappte Wand 46 hinweg nach außen
abgegeben werden kann. Damit ist eine Entleerung der Streu
gutkammer 9 auch in kürzester Zeit möglich, ohne daß das
Streugut über die Förderschnecke zeitaufwendig ausgebracht
werden muß.
Ein Abkippen des Streugutes in der zweiten Streugutkammer 38
ist schematisch in Fig. 10 dargestellt. Ähnlich wie bei der
Ausführung nach Fig. 4 wird hier zum Entleeren des Streugut
behälters 38 die rechte Bordwand 5 abgeklappt und die
Ladebrücke nach rechts um die Kippachse 27 gekippt, so daß
der Streugutbehälter 38 gezielt und schnell entleert werden
kann.
Bei der Ausführung einer Doppelkammer, die schematisch in
Fig. 11 dargestellt ist, sind die beiden Streugutkammern 9
und 38 einer Doppelkammer so ausgebildet, daß eine gemeinsame
Zwischenwand 49 vorgesehen ist, die, wie durch Pfeil 50
angedeutet, nach links oder rechts verstellbar ist, um die
Kapazität der beiden Kammern 9 und 38 in Abhängigkeit
voneinander zu verändern. Die Zwischenwand 49 ist dabei mit
einer Bodenplatte 51 fest verbunden, die mit dem jeweiligen
Boden der Kammern 9 und 38 verstellbar befestigt ist.
Wie in den Fig. 12 und 13 schematisch angedeutet, ist die
Rückwand der Streugutkammer(n) in einer speziellen Ausfüh
rungsform so ausgebildet, daß an eine Außenwand der Streu
gutkammer, z. B. die Rückwand 16 oder an die Ersatzbordwand 17
ein Austrittsstutzen 52, z. B. ein Trichter, angesetzt ist,
durch den das in der Streugutkammer befindliche Streumate
rial in Pfeilrichtung 53 nach außen abgegeben werden kann.
Dies geschieht beispielsweise zum gezielten und portionierten
Absetzen von Split, Sand oder dergl. in Form von Einzelhau
fen, z. B. am Straßenrand, zum Füllen von Sandkästen usw. Die
Öffnung 54 der Behälterwand wird dabei z. B. unmittelbar von
Hand durch Schieber oder von der Fahrerkabine aus durch
Fernbedienung gesteuert gezielt geöffnet und wieder geschlos
sen.
Der Förderschnecke 18 bzw. jeder Förderschnecke 18 und 31
kann eine an sich bekannte Streugutlockerungsvorrichtung 55
in Form einer Rührwelle oder dergleichen zugeordnet sein, die
aus einer rotierenden Achse mit radial nach außen verlaufen
den Flügeln, Fingern oder dergl. besteht, welche in das
Streugut innerhalb der Streugutkammer(n) einwirken und der
Förderschnecke zuarbeiten.
Claims (21)
1. An bzw. auf einem Trägerfahrzeug befestigte Streueinrich
tung mit einem Streugutbehälter zum Ausbringen von
körnigem oder pulverförmigem Streugut, mit einer im
Streugutbehälter angeordneten, angetriebenen Streugut
fördervorrichtung und mit einer unterhalb der Fördervor
richtung am Streugutbehälter befestigten Streugutaus
bringvorrichtung,
dadurch gekennzeichnet, daß
- a) der Streugutbehälter als Streugutkammer (9, 38) ausgebildet auf die Ladebrücke (1) aufgesetzt und mit ihr parallel zu ihrer Längsachse (L) verbunden, und von der vorderen und einer seitlichen Bordwand (15, 4) umschlossen sowie mit diesen beiden Bordwänden und mit dem Ladebrückenboden (3) befestigt ist,
- b) die Achse der Streugutfördervorrichtung (18; 31), insbes. einer Förderschnecke, parallel zur Längsachse (L) der Ladebrücke (1) in der Streugutkammer (9, 38) so angeordnet ist, daß sie das Streugut in Richtung der Längsachse der Ladebrücke nach hinten zur Streu gutausbringvorrichtung (21), insbes. einen Streuteller (22, 34) fördert, und
- c) die Streugutkammer (9, 38) zusammen mit der Ladebrücke (1) um die Längsachse (L) der Ladebrücke schwenkbar bzw. seitlich kippbar angeordnet ist, derart, daß das Streugut der Förderschnecke (18, 31) nach Bedarf in Stufen zugeführt wird.
2. Streueinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Streugutkammer zum Inneren der Ladebrücke hin
offen ist, so daß die Streugutkammer sich in die Lade
brücke fortsetzt und damit die gesamte Ladebrücke als
Streugutkammer nutzbar ist.
3. Streueinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Streugutkammer auf der dem Inneren der Ladebrücke
zugeordneten Seite durch eine parallel zur Längsachse der
Ladebrücke angeordnete Zwischenwand abgeschlossen ist.
4. Streueinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zwischenwand mit dem Boden sowie der Vorder- und
Rückwand der Streugutkammer verbunden ist und die
Begrenzung einer Streugutkammer bildet.
5. Streueinrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Zwischenwand quer zur Längsachse
innerhalb der Ladebrücke verschiebbar oder schwenkbar im
Sinne einer Vergrößerung oder Verkleinerung der Streugut
kammer ausgebildet ist.
6. Streueinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zwischenwand um eine Achse parallel zur Längs
achse der Ladebrücke und zur vertikalen Ebene verschieb
bar und/oder kippbar ausgebildet ist.
7. Streueinrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Zwischenwand schubladenförmig mit
offener Einschubseite ausgebildet ist.
8. Streueinrichtung nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Streugutkammer ein in der
Ladebrücke angeordneter einteiliger Einsatz ist.
9. Streueinrichtung nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Streugutkammer als Doppelkammer
ausgebildet ist, deren eine Teilkammer zwischen linker,
der linken Bordwand zugeordneter Kammerwand und Zwischen
wand, und die andere Teilkammer zwischen rechter, der
rechten Bordwand zugeordneter Kammerwand und Zwischenwand
ausgebildet ist.
10. Behälterstreueinrichtung nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zwischenwand verschiebbar ist und
eine Verschiebung der Zwischenwand das Volumen der linken
Kammer vergrößert und das der rechten Kammer verkleinert,
oder umgekehrt.
11. Streueinrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Elemente der Streugutausbringvor
richtung sowohl in der rechten als in der linken Kammer
vorgesehen sind.
12. Streueinrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch
gekennzeichnet, daß Teile der Elemente der Streugutaus
bringvorrichtung, insbes. der Streuteller mit Tragvor
richtung, beiden Kammern gemeinsam ist, und daß je eine
Streugutübergabevorrichtung von den Böden beider Kammern
zum gemeinsamen Streuteller geführt ist.
13. Streueinrichtung nach einem der Ansprüche 1-12, dadurch
gekennzeichnet, daß die der jeweiligen Bordseitenwand
zugeordnete Streugutkammerwand zweiteilig ausgebildet
ist, daß ein unterer Teil der Wand am Boden der Streugut
kammer scharnierartig angelenkt ist, und daß dieser
untere Teil vom oberen, feststehenden Wandteil nach außen
abklappbar oder als Schieber ausgebildet ist.
14. Streueinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeich
net, daß der untere bewegliche Wandteil den oberen,
festen Wandteil geringfügig überlappt und damit den
Materialdurchtritt abdichtet.
15. Streueinrichtung nach einem der Ansprüche 1-14, dadurch
gekennzeichnet, daß an einer Ersatzrückwand der Lade
brücke eine Öffnung mit daran anschließender trich
terförmiger Gutabgabevorrichtung vorgesehen ist, die
verschließbar ausgebildet ist.
16. Streueinrichtung nach einem der Ansprüche 1-15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Streugut-Übergabevorrichtung die
Form einer Rutsche, Schütte, eines Trichters oder einer
Bandfördervorrichtung hat.
17. Streueinrichtung nach einem der Ansprüche 12 oder 16,
dadurch gekennzeichnet, daß der Streugut-Übergabevor
richtung in Form einer Rutsche, Schütte oder Bandförder
vorrichtung der einen Streugutkammer eine von der zweiten
Streugutkammer zum gemeinsamen Streuteller führende
Rutsche, Schütte oder Bandfördervorrichtung für die
Übergabe des Streugutmaterials an den Streuteller
zugeordnet ist.
18. Streuvorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeich
net, daß die Rutsche, die Schütte oder der Trichter aus
teleskopartig ineinander bzw. übereinander verschiebbaren
Einzelelementen besteht.
19. Streueinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß der Streuteller am Fahr
zeugrahmen befestigt und beim Kippen der Ladebrücke
ortsfest angeordnet ist.
20. Streueinrichtung nach einem der Ansprüche 1-19, dadurch
gekennzeichnet, daß der Förderschnecke der Streugutkammer
eine Materialrührvorrichtung in Form einer umlaufenden
Welle mit daran befestigten radialen Flügeln, Fingern
oder dergl. vorgesehen ist.
21. Streueinrichtung nach einem der Ansprüche 1-20, dadurch
gekennzeichnet, daß der Streuteil (21-24) um eine
Gelenkstelle (G) um etwa 180° in der Ebene parallel zur
Ebene der Rückwand hochschwenkbar bzw. hochklappbar
angeordnet und in dieser hochgeschwenkten Stellung
verriegelbar ist.
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- 1991-10-11 CZ CS913096A patent/CZ281139B6/cs not_active IP Right Cessation
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