DE4037371A1 - Zerkleinerungsflaechen aufweisendes segment fuer trommelrefiner und hiermit versehene anordnung - Google Patents
Zerkleinerungsflaechen aufweisendes segment fuer trommelrefiner und hiermit versehene anordnungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Zerkleinerungs-, insbesondere Mahlflächen
aufweisendes Segment, für Trommelrefiner mit einem im Querschnitt
hammerkopfartigen Fortsatz zwecks Verankerung am Rotor- bzw.
Rotortrommel-Mantel, insbesondere zum Zerkleinern bzw. Mahlen von
nassem bzw. mit Wasser vermischtem Faserstoffmaterial, wobei der
motorgetriebene Rotor mit z. B. etwa horizontaler Drehwelle mit
wenigstens einer, insbesondere zwei, aus Zerkleinerungs- bzw.
Mahlsegmenten aufgebauten Zerkleinerungs- bzw. Mahlelemente bzw.
Mahlplatten aufweisenden zur Rotorachse geneigten und bzw. oder hierzu
etwa parallel verlaufenden und gegebenenfalls hierzu etwa normal
stehenden Flächen versehen ist und wobei die geneigten Flächen (einen)
von der Materialzufuhr weg zunehmende(n) Durchmesser sowie
gegebenenfalls bei Vorhandensein von mindestens zwei
Zerkleinerungselemente od. dgl. aufweisenden zur Rotorachse geneigten
Flächen solche mit gegenläufiger Neigung zur Rotorachse besitzen
und wobei vorteilhaft die Segmente der Führung der beim
Zerkleinerungsvorgang entstehenden Dampfes dienen. Die Erfindung
betrifft auch Anordnungen mit solchen Segmenten am Mantel eines
Trommelrefiner-Rotors.
Die Zerkleinerungs-, insbesondere Mahlflächen von Trommelrefinern,
unterliegen je nach dem zu zerkleinernden Material einer mehr oder
minder starken Abnutzung. Es wurde daher bereits vorgeschlagen, solche
Zerkleinerungsflächen in Segmente aufzulösen, die zwecks Verankerung
am Rotor- bzw. Rotortrommel-Mantel im Querschnitt hammerkopfartige
Fortsätze aufweisen.
Aufgabe der Erfindung ist es, solche aus Segmenten aufgebaute
Zerkleinerungs- bzw. Mahlflächen bzw. diese Segmente selbst besonders
leicht und dennoch besonders haltbar und widerstandsfähig zu
gestalten. Dabei soll der Sitz dieser Segmente am Rotormantel
besonders sicher bei guter Lösbarkeit für die immer wieder
erforderliche Auswechslung sein.
Diese Ziele werden ausgehend von dem eingangs charakterisierten
Segment erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß das im Querschnitt
T-förmige Segment aus einem schlanken Steg und einem schlanken Flansch
besteht, und daß die Übergangsflächen vom Steg zum Hammerkopf im
Querschnitt einen zum Hammerkopf hin offenen, vorteilhaft beidseitig
gleichen, Winkel zwischen 15 und 75°, vorteilhaft etwa 55°, mit
der Symmetrieachse des im Querschnitt symmetrischen Hammerkopfs
einschließen. Zweckmäßigerweise ist dabei der Flansch zumindest
teilweise schlanker als der Steg ausgebildet, wodurch sich Vorteile
hinsichtlich Materialaufwand, Festigkeit, Gewichtsersparnis und
Betriebsdauer ergeben. Mit Vorteil beträgt dabei die Stegdicke zur
Segmenthöhe zwischen 1 : 3 und 1 : 9, vorzugsweise etwa 1 : 5 und die
Flanschdicke am Steg gleicht etwa dessen Dicke. Vorteilhaft erfolgen
die Übergänge zwischen Flansch und Steg und zwischen Steg und
Hammerkopf nach verhältnismäßig großen Krümmungsradien, beispielsweise
nach einem Radius, der etwa dem 0,5- bis Einfachen der geringsten
Stärke des Flansches gleicht. Solche Ausbildungen sind leicht und
widerstandsfähig, so daß die Fliehkraftwirkung und Achsbelastung
im Rotorbereich beachtlich reduziert wird. Dazu kommt eine beachtliche
Erhöhung der Betriebssicherheit. Trotzdem läßt sich eine gute
Halterung der Segmente erreichen, wenn im Querschnitt gemessen die
Dicke des Hammerkopfes und dessen Höhe zumindest um 50%, höchstens
um etwa 200%, vorteilhaft um etwa 70-100%, die Stegdicke
übertrifft. Eine weitere Gewichtsminderung im Bereich der Mahlflächen
läßt sich ohne Festigkeitseinbuße erzielen, wenn sich die
Flanschflanken von der Querschnittsymmetrieachse zu den Flankenenden
hin verjüngen, wobei die Seitenflanken des Hammerkopfes etwa nach
durch die Rotorachse gerichteten Radialebenen verlaufen können. Es
ist jedoch auch je nach Anwendungsfall möglich, daß im Querschnitt
gesehen die Flanschflanken durchgehend etwa gleich dick sind oder
daß im Querschnitt betrachtet die Enden der Flanschflanken etwa zur
Rotorachse hin abgebogen sind. Im letzteren Fall ergeben sich
besonders gute Festigkeitswerte auch bei Materialersparnis.
Gemäß der weiteren Ausgestaltung der Erfindung können vor allem im
Hinblick auf die Schlankheit der Stege und der Flanschen der Segmente
die Innenseiten der Flanschen und Teile der Stege der Führung des
im Betrieb entstehenden Dampfes dienende Kanäle bilden. Dabei läßt
sich der beim Zerkleinern bzw. Mahlen entstehende Dampf besonders
einfach ableiten, wenn an den Flanschrändern der Segmente Ausnehmungen
für den Durchtritt des im Betrieb entstehenden Dampfes zu den Kanälen
am Steg vorgesehen sind.
Eine besonders günstige Gestaltung der Zerkleinerungs- bzw.
Mahlflächen läßt sich erfindungsgemäß erreichen, wenn für die lösbare
Verankerung der Hammerköpfe der Segmente im Querschnitt
hammerkopfartige Mantelstege die Segmenthammerköpfe fassen, wobei
die Dicke der Rotorhammerköpfe die Dicke der Segmenthammerköpfe
wesentlich übersteigt. Zweckmäßigerweise übertrifft die Dicke der
Rotorhammerköpfe die Dicke der Segmenthammerköpfe um 50-100%,
vorzugsweise um etwa 75%. Ein auch im Betrieb sicherer Sitz der
Segmente kommt insbesondere dann zustande, wenn die Mantelstege im
Übergangsbereich vom Hammerkopf zum Steg geneigte Flächen aufweisen,
deren Neigungswinkel dem Neigungswinkel der Segmente im
Übergangsbereich zwischen Segmenthammerkopf und Segmentsteg
weitestgehend gleichen und bzw. oder wenn im Querschnitt gesehen
die hammerkopfartigen Mantelstege im Bereich der Aufnahme der
Segmenthammerköpfe abgerundete Übergänge aufweisen sowie
Verspanneinrichtungen für die Verankerung der Segmente im Rotormantel
vorgesehen sind. Dabei werden sicherer Sitz und dennoch gute
Lösbarkeit der Segmente vorteilhaft dann erfindungsgemäß erreicht,
wenn die Segmenthammerköpfe mit Spiel von den hammerkopfartigen
Mantelstegen umfaßt sind und Verspanneinrichtungen zwischen dem
rotorachsennahen Segmenthammerkopfende und dem Grund der von den
hammerkopfartigen Mantelstegen gebildeten Rotormantel-Nuten vorgesehen
sind, z. B. in Form von Keilen, elliptischen bzw. ovalen, insbesondere
zumindest teilweise geschlitzten, Hohlkörpern, beispielsweise Rohren
oder unrunden Bolzen bzw. Exzentern. Ein besonders guter Sitz der
Segmenthammerköpfe ergibt sich, wenn die Auflagelänge bzw. -breite
der Übergangsflächen zwischen Segmentsteg und Hammerkopf des Segments
bzw. der entsprechenden Teile der Mantelstege kurz bzw. klein im
Verhältnis zur Hammerkopfbreite bzw. zur Steglänge ausgebildet ist,
beispielsweise 15-30%, z. B. etwa 20% der gesamten Hammerkopfbreite
beträgt.
Um eine besonders gute Verspannung der Segmente in den
Rotormantelnuten zu erreichen, wird vorteilhaft der Grund der Nut
zwischen den Mantelstegen der jeweiligen Verspannungseinrichtung
der Form nach angepaßt, z. B. gerundet oder abgeflacht.
Eine gute Dampfableitung läßt sich nach der Erfindung sicherstellen,
wenn zwischen Stegen und Flanschhälften benachbarter Segmente sowie
den Außenflächen der Hammerköpfe der Mantelstege die
Dampfableitungskanäle gebildet sind, in welche vorteilhaft die von
den Ausnehmungen gebildeten Kanäle münden.
An Hand der Zeichnungen werden Ausführungsbeispiele der Erfindung
beschrieben. Es zeigen: Fig. 1 eine Gesamtdarstellung eines
Trommelrefiners, die Fig. 2 und 3 in Stirn- bzw. Seitenansicht eines
der dabei verwendeten erfindungsgemäßen Segmente in gegenüber Fig.
1 vergrößerter Darstellung, Fig. 4 eine Anzahl nebeneinander
angeordneter Segmente in Stirnansicht zusammen mit einem diese
haltenden Rotormantelteil im Schnitt, Fig. 5 eine weitere
Gesamtdarstellung eines Trommelrefiners mit einer Dampfableitung
aus der Mahlfläche, Fig. 6 wieder in im Vergleich zur Fig. 5
vergrößerter Darstellung eine Draufsicht auf zwei Mahlsegmente
hiervon, Fig. 7 eine Seitenansicht nach der Schnittebene A-B nach
Fig. 6, Fig. 8 eine axionometrische Darstellung eines Teils der
Mahlfläche mit der zugehörigen Lagerung der Segmente im Rotormantel
und schließlich die Fig. 9 bis 11 diverse Ausbildungen der gesicherten
Halterung der Segmente im Rotormantel.
Gemäß Fig. 1 handelt es sich um einen Trommelrefiner mit einem
zylindrischen, beidseitig gelagerten Rotor 1, an dem aus Segmenten
aufgebaute Mahlplatten 2 angebracht sind, durch die die Mahlzone
zunächst achsparallel gestaltet und hierauf zur Horizontalen leicht
geneigt ist. Auf in horizontaler Richtung verstellbaren Statorringen
3 sind Gegenmahlplatten 4 vorgesehen. Die Hackschnitzel werden über
Schnecken in der (den) radial gerichteten Materialzufuhr(en) 5, von
denen eine vorhanden sein kann oder zwei oder mehr gleichmäßig
verteilt am Umfang des Trommelrefiners vorgesehen sein können, diesem
zugeleitet; dabei werden die Hackschnitzel in der achsparallelen
Vorzerkleinerungszone 6 nach beiden Seiten verteilt und im
wesentlichen in der zur Rotorachse geneigten Mahlzone 7 zerfasert.
Das Fasermaterial gelangt in einen Hohlraum 10 des Refinergehäuses,
von wo es bei 11 austritt und zu einem nachfolgenden Druckzyklon
für eine Rückgewinnung der Warme geführt und somit abgeschieden werden
kann. Die Mahlplatten 2 sind gemäß der Erfindung aus Segmenten 2′
aufgebaut. Ausführungen mit der Praxis besonders angepaßten
Größenverhältnissen zeigen die Fig. 2 bis 4. Es sind
Verankerungsfortsätze 12 in entsprechenden Rotornuten 13, beide mit
hammerkopfartigem Querschnitt, für die einzelnen Mahlplattensegmente
2′ vorgesehen. Wie besonders die Fig. 2 und 4 erkennen lassen,
bestehen die im Querschnitt T-förmigen Segmente 2′ aus einem schlanken
Steg 2′′ und einem schlanken, vorteilhaft zumindest teilweise noch
schlankeren, Flansch 2′′′, wobei vorteilhaft die Stegdicke D zur
Segmenthöhe H zwischen 1 : 5 und 1 : 9, vorzugsweise etwa 1 : 7, beträgt
und die Flanschdicke FD am Steg dessen Dicke etwa gleicht, und die
Übergangsflächen vom Steg zum Hammerkopf 12 im Querschnitt einen
zum Hammerkopf hin offenen, vorteilhaft gleichen, Winkel β zwischen
15° und 75°, vorteilhaft etwa 55°, mit der Symmetrieachse 8 des im
Querschnitt symmetrischen Segments einschließen sowie die Übergänge
zwischen Flansch und Steg und zwischen Steg und Hammerkopf nach
verhältnismäßig großen Krümmungsradien R erfolgen, beispielsweise
nach einem Radius R, der etwa der geringsten Stärke S des Flansches
gleicht. Außerdem übertrifft vorteilhaft im Querschnitt gemessen
die Dicke HD des Hammerkopfes 12 und dessen Höhe HH zumindest um
50%, höchstens um etwa 200%, vorteilhaft um etwa 70-100%, die
Stegdicke D. Das Gewicht der Gesamtausführung läßt sich nicht nur
durch die vorerwähnte schlanke Ausbildung von Stegen und Flanschen,
sondern auch noch zusätzlich reduzieren, wenn sich die Flanschflanken
2 IV von der Querschnittsymmetrieachse 8 zu den Flankenenden 2 V hin
verjüngen. Dies geschieht vorteilhaft in der Weise, daß die
Seitenflanken 9 des Hammerkopfes 12 etwa nach durch die Rotorachse
gerichteten Radialebenen RR verlaufen.
Die Variante nach Fig. 5 besitzt nicht dargestellte etwa tangential
zum Rotor 1 gerichtete Materialzufuhren.
Sowohl bei der Ausführung nach Fig. 1 als auch bei derjenigen nach
Fig. 5 gelangt das zu zerkleinernde Material aus den radialen oder
tangentialen Materialzufuhren in einen den Rotor 1 außen
umschließenden Ringraum 14 bzw. 14′ innerhalb des Gehäuses 15 der
Vorrichtung. Dieser Ringraum 14 bzw. 14′ steht innen mit einem
ringförmigen Materialeinführungsspalt 16 in Verbindung, der in der
queraxialen Mittelebene der Vorrichtung bzw. deren Gehäuses zwischen
den achsparallelen 6 und damit zwischen den zur Rotorachse geneigten
Zerkleinerungs- bzw. Mahlflächen 7 vorgesehen ist.
Die Ausbildung nach Fig. 5 zeichnet sich besonders dadurch aus, daß
aus dem Mahlspalt der beim Zerkleinerungsvorgang entstehende Dampf
in besonderer Weise abgeführt wird. Ein weiterer Vorteil der Erfindung
besteht somit darin, daß der Dampf direkt am Ort seiner Entstehung
und damit bei höchstmöglichem Druck abgeführt wird. Eine Rückströmung
des Dampfes und damit Behinderung der Hackschnitzelzufuhr od. dgl.
wird dadurch weitgehend vermieden. Für eine solche Dampfableitung
bilden zunächst, wie die Fig. 7 und 8 zeigen, die Innenseiten der
Flanschen 2′′′ und Teile der Stege 2′′ der Führung des im Betrieb
entstehenden Dampfes dienende Kanäle 2 VI und außerdem sind an den
Flanschrändern Ausnehmungen 107′′ für den Durchtritt des im Betrieb
entstehenden Dampfes zu den Kanälen 2 VI am Steg 2′′ vorgesehen. Die
fraglichen Segmente, welche die kegelstumpfförmigen Mahlplatten 107
bilden, sind in Fig. 5 mit 107′ bezeichnet.
Durch die vermittels der Ausnehmungen 107′′ gebildeten senkrecht zur
Rotorachse verlaufenden Kanäle 107′′′ wird eine gute Abscheidung von
Dampf und gegebenenfalls dessen Trennung vom Feststoff erzielt und
ein Verstopfen der Kanäle verhindert, zumal die Kanäle 107′′′ in die
Kanäle 2 münden. Die gute Abführung des Dampfes erlaubt nicht nur
eine Rückgewinnung des Dampfes bei möglichst hohem Druck, sondern
auch - bezogen auf die zur Verfügung stehende Mahlfläche - einen
höheren spezifischen Energieeinsatz. Mit Vorteil sind zwischen Stegen
2′′ und Flanschhälften 2 IV benachbarter Segmente sowie den Außenflächen
der Hammerköpfe der Mantelstege 13′ die Dampfableitungskanäle 2 VI
gebildet, in welche vorteilhaft die von den Ausnehmungen 107′′
gebildeten Kanäle 107′′′ münden. Die Sammelkanäle 2 VI sind mittels
der Fortsetzungskanäle 9′ durch mit dem Rotor 1 verbundene Tragringe
17 geführt, welche Mahlplatten 212, 213 tragen, die einen Winkel von
nahe 90° mit der Rotorachse einschließen. Diese Mahlplatten 212, 213
arbeiten mit an den Statorringen 3 befestigten
Gegenmahlplatverlängerungen 210, 211 zusammen, die etwa bzw. genau
gleiche Winkel mit der Rotorachse einschließen wie die Mahlplatten
212, 213.
Im übrigen sind, wie die Fig. 1 und 5 zeigen, die vorbeschriebenen
Refiner in ähnlicher Weise aufgebaut, was die übrigen Teile der
Vorrichtungen betrifft: In dem vorzugsweise horizontal geteilten
Refinergehäuse 15 ist der zylindrische Rotor 1 beidseitig in Lagern
101, 102 bzw. 101′ gelagert, wobei je nach Durchmesser, Kapazität
und Drehzahl Wälz- oder Gleitlager, insbesondere
Kippsegmentgleitlager, eingesetzt werden können. Bei der Ausbildung
nach Fig. 1 sind die Rotorwellenenden gegen Axialverschiebung
gesichert in den Lagerteilen 103, 104 bzw. 105 der Lager 101, 102
gelagert. Bei der Ausführung nach Fig. 5 ist eine schwimmende Lagerung
vorgesehen, die später näher beschrieben wird. An dem Rotor 1 sind
in der Zone 6 Mahlplatten 106 und in der Zone 7 aus Segmenten
aufgebaute Mahlplatten 107 angebracht, wobei die entlang eines
zylindrischen Mantelteils angeordneten Mahlplatten 106 zur
Vorzerkleinerung der Hackschnitzel und die mit der Rotorachse einen
Winkel einschließenden Mahlplatten 107 zur Zerfaserung dienen. Durch
die Form der Mahlplatten 107 wird eine Neigung der Mahlzone zur
Horizontalen zwischen 5 und 45°, vorzugsweise 15°, erreicht. Dieser
kann auch allmählich größer werden, wie Fig. 8 zeigt. Auf die
zusätzlichen, zur Rotorachse stärker geneigten Mahlplatten gemäß
Fig. 5 wird später noch zurückgekommen.
In die axial verschiebbaren mit den Gegenmahlplatten 4 bestückten
Statorringe 3 greifen radial mehrere, über den Umfang verteilt
angeordnete Exzenterbolzen 303 ein, die den Statorring 3 sowohl axial
als auch radial exakt in der gewünschten Stellung fixieren. Der bzw.
die Statorringe 3 müssen somit am Außenmantel nicht geführt werden
und können gegenüber dem Gehäuse 15 Spiel haben.
Um den Mahlspalt zu verstellen, kann nun der Exzenterbolzen 303 über
einen daran formschlüssig befestigten Hebel 304 und einen damit
verbundenen Lenker 305 verdreht werden, wobei gemäß Fig. 1 alle Lenker
eines Statorringes durch einen hydraulisch oder mechanisch z. B. durch
die Verstellorgane bewegten Regelring 306 exakt gleichmäßig verstellt
werden. Eine gleichzeitige Verstellung beider Statorringe wird später
an Hand der Fig. 5 beschrieben.
Die Regelringe 306 sind vorzugsweise - dem Gehäuse angepaßt -
zweiteilig ausgeführt und werden durch geeignete, mit dem Gehäuse
verbundene Rollenkörper geführt. Die Anordnung der Regelringe 306
erfolgt konzentrisch zum Statorring 3 und vorzugsweise über dem
Schwenkbereich der Hebel 304.
Aufgrund der symmetrischen Anordnung der Statorringe 3 ist die
Verstelleinrichtung ebenfalls symmetrisch zur Mittellinie angeordnet;
die beiden Regelringe 306 können unabhängig voneinander verstellt
werden, um Unterschiede in der Größe des Mahlspaltes beider Seiten,
z. B. aufgrund ungleicher Wärmedehnungen von Gehäuse und Rotor,
ausgleichen zu können.
Die Zuführung der Hackschnitzel erfolgt bei der Ausbildung nach Fig.
1 radial über eine bis vier Materialzufuhr(en) 5 mit Öffnungen am
Umfang. Die Hackschnitzel werden wie oben erwähnt im horizontalen
Mahlspalt vorzerkleinert und symmetrisch in beide Richtungen verteilt.
Im gegen die Horizontale geneigten, verstellbaren Mahlspalt erfolgt
die Zerfaserung des Holzes. Das Mahlgut gelangt dann in den Innenraum
10 des Refinergehäuses und wird bei 11 samt dem entstehenden, in
den Raum 10 geleiteten Dampf ausgetragen.
Die Lager sind über Dichtungseinheiten 115 gegen den Dampf im
Refinergehäuse abgedichtet. Am freien Wellenende 116 kann ein Motor,
vorzugsweise ein Gleichstrommotor, mit wesentlich geringerer Leistung
als der Hauptmotor installiert werden, so daß die Anfahrstromspitze
verringert wird. Durch diese gegenüber den bestehenden Refinern
geänderte Ausführung kann der Refiner mit Drehzahlen bis zu
3600 UpM betrieben werden.
Die Erfindung ist auch bei Refinern mit lotrecht stehender Rotorwelle
sowohl für den Aufbau der Mahlflächen als auch für die Dampfabfuhr
mit Vorteil einsetzbar. Auch das Zerkleinern anderer Fasermaterialien
als Holz und sogar unter Umständen von Lederstücken ist damit gut
durchführbar, wobei unter Umständen zum vorzerkleinerten Material
Wasser oder andere Flüssigkeiten zuzusetzen sind.
Die Ausführung nach Fig. 5 unterscheidet sich von der nach Fig. 1
vor allem durch die Gestaltung der Mahlsegmente und die Dampfableitung
sowie durch die Art der Materialzufuhr, durch die besondere
Rotorlagerung sowie durch die modifizierte Statorverstellung. Die
Materialzufuhr erfolgt hier an zwei Stellen etwa tangential zum Rotor
1 in den Ringraum 14′, aus dem dann das Material zu den Mahlplatten
u. dgl. gelangt. Die Wellenenden 116, 117 des Rotors 1 und demgemäß
der Rotor selbst sind hier schwimmend gelagert. Zu diesem Zweck sind
in den Lagern 201 und 202 hydrostatische Gleitlager 203 und 204
vorgesehen. Die Lager sind wieder über Dichtungseinheiten 115′ gegen
den Dampf im Refinergehäuse abgedichtet. Durch den Doppelpfeil 205
wird die vermittels der vorgeschilderten Rotorlagerung ermöglichte
Rotorbewegung bzw. schwimmende Rotorlagerung angedeutet. Wenn auch
in diesem Fall die Verstellbarkeit nur eines Stators ausreichen kann,
ist auch im vorliegenden Fall die Verstellung beider Statoren 3 und
demgemäß der an diesen befestigten Gegenmahlplatten od. dgl. 206, 207
vorgesehen; diese Mahlplatten od. dgl. haben neben den
kegelstumpfförmigen Teilen 208, 209 wie erwähnt
Gegenmahlplattenverlängerungen 210, 211, die einen größeren Winkel,
u. zw. von fast 90°, mit der Rotorachse einschließen als die Teile
208, 209. Mit den Gegenmahlplattenverlängerungen 210, 211 arbeiten
wie erwähnt zusätzliche Mahlplatten 212, 213 zusammen, die ebenso
steil zur Rotorachse verlaufen wie die Gegenmahlplattenverlängerungen
210, 211 und von besonderen Ringen 17 getragen werden, die mit dem
Rotor 1 verbunden sind.
Die Verstellung der Statoren 3 und somit der Gegenmahlplatten od. dgl.
206 bis 211, aber auch der zylindrisch geformten Gegenmahlplatten
214, 215, erfolgt in ähnlicher Weise wie nach Fig. 1 über die Teile
303 bis 305, allerdings hier gleichzeitig und gegenläufig über
gekrümmte Bügel 218, die vermittels von Verstellorganen gleichmäßig
verschoben werden. Im Hinblick auf den schwimmend gelagerten Rotor
wäre hier auch die Verstellung nur eines einzigen Stators denkbar.
Der zweite Stator wäre dann im Gehäuse unverschieblich gelagert.
Die Beweglichkeit für die Mahlspalteinstellung übernimmt die freie
axiale Verschiebbarkeit (schwimmende Lagerung) des Rotors.
Fig. 8 läßt in besonders anschaulicher Weise die Materialbewegung
- Pfeile 107 IV - und die Dampfableitung - Pfeile 107 V und 107 VI
erkennen.
Wie die Fig. 4 und 8 bis 11 erkennen lassen, ist es günstig, wenn
für die lösbare Verankerung der Hammerköpfe 12 der Segmente im
Querschnitt hammerkopfartige Mantelstege 13′ die Segmenthammerköpfe
fassen, wobei die Dicke RH der Rotorhammerköpfe die Dicke HD der
Segmenthammerköpfe wesentlich, bevorzugt um 50 bis 100%, vorteilhaft
um etwa 75%, übersteigt sowie die Mantelstege 13′ im Übergangsbereich
vom Hammerkopf zum Steg geneigte Flächen 13′′ aufweisen, deren
Neigungswinkel dem Neigungswinkel β der Segmente 2′ im
Übergangsbereich zwischen Segmenthammerkopf 12 und Segmentsteg 2′′
weitestgehend gleichen. Aus Festigkeitsgründen ist es dabei von
Vorteil, wenn im Querschnitt gesehen die hammerkopfartigen Mantelstege
13′ im Bereich der Aufnahme der Segmenthammerköpfe 12 abgerundete
Übergänge aufweisen sowie Verspanneinrichtungen für die Verankerung
der Segmente im Rotormantel vorgesehen sind. Für die praktische
Ausführung kann diese Verspannbefestigung in der Weise erfolgen,
daß die Segmenthammerköpfe 12 mit Spiel von den hammerkopfartigen
Mantelstegen 13′ umfaßt sind und Verspanneinrichtungen zwischen dem
rotorachsennahen Segmenthammerkopfende und dem Grund der von den
hammerkopfartigen Mantelstegen 13′ gebildeten Rotormantel-Nuten 13
vorgesehen sind, z. B. in Form von Keilen 13′′′, elliptischen bzw.
ovalen, insbesondere geschlitzten, Rohren 13 IV oder unrunden Bolzen
bzw. Exzentern 13 V.
Zusammenfassend ist hervorzuheben, daß die schlanke Ausbildung des
Steges 2′′ der Segmente deshalb so vorteilhaft ist, weil damit die
Masse und demzufolge die Spannungen im Segment und im Refinerrotor
beachtlich verkleinert werden. Der Winkel ß der Übergangsflächen
zwischen Steg und Hammerkopf (siehe Fig. 2 und 8!) im Bereich zwischen
15° und 75° ergibt eine Optimierung des Zusammenspiels der Einflüsse
Reibung, Flächenpressung, Federwirkung in Abhängigkeit von den Größen
Fliehkraft, Oberflächengüte sowie den geforderten Lagetoleranzen,
alles bezogen auf die Segmente und die sie haltenden Rotormantelteile.
In diesem Zusammenhang kann es erfindungsgemäß auch von Vorteil sein,
wenn die Auflagelänge bzw. -breite B der Übergangsflächen zwischen
Segmentsteg 2′′ und Hammerkopf 12 des Segments bzw. der entsprechenden
Teile 13, 73′′ der Mantelstege 13′ kurz bzw. klein im Verhältnis zur
Hammerkopfbreite HD bzw. zur Steglänge ausgebildet ist, beispielsweise
etwa 15-30% der gesamten Hammerkopfbreite HD beträgt. Eine kleine
Auflagelänge bzw. -breite B ergibt eine vergrößerte Flächenpressung
im Hammerkopfbereich und in der Folge einen innigeren Kontakt der
bearbeiteten Flächen. Die kleine Auflagelänge gewährt auch einen
größeren Freiraum zur Ausbildung guter Übergänge zwischen den
einzelnen Flächen des Steges und des Hammerkopfes. Durch geringe
Kopfbreite HD des Hammerkopfes kann die Nennspannung im Rotor
vermindert und damit die Betriebssicherheit gesteigert werden. Durch
die im Querschnitt sich nach ihren Enden hin verjüngenden Flanschen
2′′′, 2 IV, 2 V läßt sich eine Verkleinerung des Spannungsgradienten
erreichen. Die vorgesehenen großen Krümmungsradien R dienen der
Vermeidung von Spannungsspitzen im Segment.
Die vorerwähnten Befestigungsvarianten ergänzen gemäß der Erfindung
die Maßnahmen zur Erreichung eines guten, sicheren Sitzes der Segmente
und damit die exakte Ausrichtung der Mahlflächen, welche diese
Segmente tragen bzw. aufweisen. Die in den Fig. 9 bis 11 gezeigten
Verspanneinrichtungen gewährleisten nicht nur einen sicheren Sitz
der Segmente in den Nuten 13, sondern auch ein einfaches und schnelles
Lösen und Wiederbefestigen der Segmente. Bei der Montage und Demontage
wird vor allem auch eine Beschädigung der besonders genau bearbeiteten
Flächen vermieden. Ebenso werden Relativbewegungen der Flächen des
Segments und der es umfassenden Mantelteile bzw. die Gefahr des
Anreibens vermieden. Je nach Art des Befestigungsmittels wird der
Grund der Nut 13 vertieft, und zwar in der Richtung einer
spannungsmäßig besonders günstigen Ausbildung.
Claims (19)
1. Zerkleinerungs-, insbesondere Mahlflächen aufweisendes Segment
für Trommelrefiner, mit einem im Querschnitt hammerkopfartigen Fortsatz
zwecks Verankerung am Rotor- bzw. Rotortrommel-Mantel, insbesondere
zum Zerkleinern bzw. Mahlen von nassem bzw. mit Wasser vermischtem
Faserstoffmaterial, wobei der motorgetriebene Rotor mit z. B. etwa
horizontaler Drehwelle mit wenigstens einer, insbesondere zwei, aus
Zerkleinerungs- bzw. Mahlsegmenten aufgebauten Zerkleinerungs- bzw.
Mahlelemente bzw. Mahlplatten aufweisenden zur Rotorachse geneigten
und bzw. oder hierzu etwa parallel verlaufenden und gegebenenfalls
hierzu etwa normal stehenden Flächen versehen ist und wobei die
geneigten Flächen (einen) von der Materialzufuhr weg zunehmende(n)
Durchmesser sowie gegebenenfalls bei Vorhandensein von mindestens
zwei Zerkleinerungselemente od. dgl. aufweisenden zur Rotorachse
geneigten Flächen solche mit gegenläufiger Neigung zur Rotorachse
besitzen und wobei vorteilhaft die Segmente der Führung des beim
Zerkleinerungsvorgang entstehenden Dampfes dienen, dadurch
gekennzeichnet, daß das im Querschnitt T-förmige Segment (2′) aus
einem schlanken Steg (2′′) und einem schlanken Flansch (2′′′) besteht,
und daß die Übergangsflächen vom Steg zum Hammerkopf (12) im
Querschnitt einen zum Hammerkopf hin offenen, vorteilhaft beidseitig
gleichen, Winkel (ß) zwischen 15 und 75°, vorzugsweise etwa 55°,
mit der Symmetrieachse (8) des im Querschnitt symmetrischen
Hammerkopfs einschließen.
2. Segment nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Flansch (2′′′) zumindest teilweise schlanker als der Steg (2′′)
ausgebildet ist.
3. Segment nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Stegdicke (D) zur Segmenthöhe (H) zwischen 1 : 3 und 1 : 9,
vorzugsweise etwa 1 : 5, beträgt und die Flanschdicke (FD) am Steg
dessen Dicke etwa gleicht.
4. Segment nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Übergänge zwischen Flansch und Steg und
zwischen Steg und Hammerkopf nach verhältnismäßig großen
Krümmungsradien (R) erfolgen, beispielsweise nach einem Radius (R),
der etwa dem 0,5- bis Einfachen der geringsten Stärke (S) des
Flansches gleicht.
5. Segment nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß im Querschnitt gemessen die Dicke (HD) des
Hammerkopfes (12) und dessen Höhe (HH) zumindest um 50%, höchstens
um etwa 200%, vorteilhaft um etwa 70-100%, die Stegdicke (D)
übertrifft.
6. Segment nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß sich die Flanschflanken (2 IV) von der
Querschnittsymmetrieachse (8) zu den Flankenenden (2 V) hin verjüngen.
7. Segment nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß im Querschnitt gesehen die Flanschflanken
durchgehend etwa gleich dick sind.
8. Segment nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß im Querschnitt betrachtet die Enden der
Flanschflanken etwa zur Rotorachse hin abgebogen sind.
9. Segment nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Seitenflanken (9) des Hammerkopfes (12) etwa
wie durch die Rotorachse gerichtete Radialebenen (RR) verlaufen.
10. Segment nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Innenseiten der Flanschen (2′′′) und wenigstens Teile
der Stege (2′′) der Führung des im Betrieb entstehenden Dampfes
dienende Kanäle (2 VI) bilden.
11. Segment nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß an
den Flanschrändern Ausnehmungen (107′′) für den Durchtritt des im
Betrieb entstehenden Dampfes zu den Kanälen (2 VI) am Steg (2′′)
vorgesehen sind.
12. Anordnung mit Segmenten nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
am Mantel eines Trommelrefiner-Rotors, dadurch gekennzeichnet, daß
für die lösbare Verankerung der Hammerköpfe (12) der Segmente im
Querschnitt hammerkopfartige Mantelstege (13′) die Segmenthammerköpfe
fassen, wobei die Dicke (RH) der Rotorhammerköpfe die Dicke (HD)
der Segmenthammerköpfe wesentlich übersteigt.
13. Anordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
die Dicke (RH) der Rotorhammerköpfe die Dicke (HD) der
Segmenthammerköpfe um 50-150%, vorzugsweise um etwa 75%,
übertrifft.
14. Anordnung mit Segmenten nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
wobei für die lösbare Verankerung der Hammerköpfe der Segmente im
Querschnitt hammerkopfartige Mantelstege die Segmenthammerköpfe
fassen, insbesondere nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Mantelstege (13′) im Übergangsbereich vom Hammerkopf zum
Steg geneigte Flächen (13′′) aufweisen, deren Neigungswinkel dem
Neigungswinkel (β) der Segmente (2′) im Übergangsbereich zwischen
Segmenthammerkopf (12) und Segmentsteg (2′′) weitestgehend gleichen.
15. Anordnung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß im Querschnitt gesehen die hammerkopfartigen
Mantelstege (13′) im Bereich der Aufnahme der Segmenthammerköpfe
(12) abgerundete Übergänge aufweisen, sowie daß Verspanneinrichtungen
für die Verankerung der Segmente im Rotormantel vorgesehen sind.
16. Anordnung nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Segmenthammerköpfe (12) mit Spiel von den
hammerkopfartigen Mantelstegen (13′) umfaßt sind und daß
Verspanneinrichtungen zwischen dem rotorachsennahen
Segmenthammerkopfende und dem Grund der von den hammerkopfartigen
Mantelstegen (13′) gebildeten Rotormantel-Nuten (13) vorgesehen sind,
z. B. in Form von Keilen (13′′′), elliptischen bzw. ovalen, insbesondere
zumindest teilweise geschlitzten, Hohlkörpern, beispielsweise Rohren
(13 IV) oder unrunden Bolzen bzw. Exzentern (13 V).
17. Anordnung nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen Stegen (2′′) und Flanschhälften (2 IV)
benachbarter Segmente sowie den Außenflächen der Hammerköpfe der
Mantelstege (13′) die Dampfableitungskanäle (2 VI) gebildet sind,
in welche vorteilhaft die von den Ausnehmungen (107′′) gebildeten
Kanäle (107′′′) münden.
18. Anordnung nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß die Auflagelänge bzw. -breite (B) der
Übergangsflächen zwischen Segmentsteg (2′′) und Hammerkopf (12) des
Segments bzw. der entsprechenden Teile (13, 13′′) der Mantelstege
(13′) kurz bzw. klein im Verhältnis zur Hammerkopfbreite (HD) bzw.
zur Steglänge ausgebildet ist, beispielsweise 15-30%, z. B. etwa
20%, der gesamten Hammerkopfbreite (HD) beträgt.
19. Anordnung nach einem der Ansprüche 12 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß der Grund der Nut (13) zwischen den Mantelstegen
(13′) der jeweiligen Verspannungseinrichtung (13′′′, 13 IV, 13 V) der
Form nach angepaßt ist, z. B. gerundet (Fig. 9, 10, 13IV, 13V) oder
abgeflacht (Fig. 11, 13′′′) ist.
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