DE4036392A1 - Latentwaermespeicher - Google Patents
LatentwaermespeicherInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Latentwärmespeicher zur Anordnung
zwischen Motor und Heizkörper im Kühlmittelkreislauf eines
Kraftfahrzeugmotors, der durch mehrere flache mit einem
Speichermedium gefüllte Behälter aus verformbarem Metall
gebildet wird, die paketartig in einem von Kühlmittel
durchströmten Gehäuse angeordnet sind, und bei dem das
Kühlmittel bei warmem Kraftfahrzeugmotor und kaltem
Speichermedium Wärme an das Speichermedium abgibt und bei
kaltem Kraftfahrzeugmotor und warmem Speichermedium von dem
Speichermedium Wärme aufnimmt.
Ein derartiger Latentwärmspeicher ist aus der DE-OS 32 45 027,
S. 16, Z. 21-26 bekannt. Die Behälter haben die Form flacher,
länglicher Streifen und sind als dünnwandige, verformbare
Hüllen aus korrosionsbeständigem Kunststoff oder Metall
ausgebildet.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen derartigen
Latentwärmespeicher zu verbessern. Das Material und die Form
des Behälters müssen auf ein geeignetes Speichermedium
abgestimmt und korrosionsfest sein. Die Montage des Behälters,
und der Füllvorgang sollen einfach sein. Es sollen möglichst
preiswerte Materialien verwendet werden, die recycelbar sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der
Behälter durch eine Membran gebildet wird und mindestens eine
der schmalen Seitenwände des Behälters durch ein Rohrstück
gebildet wird, daß ein Ende des Rohrstückes nach außen ragt
und einen Einfüllstutzen für das Speichermedium bildet, und
das Rohrstück ferner zum Innenraum des Behälters hin eine
Füllöffnung aufweist, und daß das Rohrstück und die Membran
durch Hartverlötung, Verschweißung oder Verklebung miteinander
flüssigkeitsdicht unter Füllung und Verrundung der Spalte
verbunden sind.
Die Erfindung betrifft ferner mehrere vorteilhafte
Weiterbildungen.
Als geeignetes Speichermedium hat sich Bariumhydroxid
herausgestellt. Dies setzt aber Befüllen im flüssigen Zustand
bei ca. 90° voraus. Da es sich um eine bei Luftkontakt sich
unter aggressiven Dämpfen zersetzende ätzende Substanz
handelt, ergeben sich erhebliche Anforderungen an die einfache
Befüllbarkeit des Behälters und an die Materialauswahl. Kupfer
genügt diesen Anforderungen. Die Formbildung des Behälters
erfolgt bei der Erfindung nicht nur fertigungs- und
handhabungsmäßig einfach nach einem automationsgerechten
Gleichteilekonzept, sondern auch deshalb materialsparend, weil
eine relativ dünne, d. h. aus sich heraus noch nicht eine
formstabile dünne Membran gewählt werden kann, die erst durch
Einfügung der Rohrstücke - als stabile formbildende Einlage -
ihre Form erhält. Gleichzeitig dienen die Rohrstücke - infolge
der Rohreigenschaft - auch zum Einfüllen des Speichermediums.
Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Beschreibung.
Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Herstellung
derartiger Latentwärmespeicher.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung und ihrer vorteilhaften
Weiterbildungen wird im folgenden anhand der beigefügten
Zeichnungen beschrieben. Es stellen dar:
Fig. 1 ein Schaltschema eines Latentwärmespeichers
im Kühlmittelkreislauf eines
Kraftfahrzeugmotors;
Fig. 2 einen Latentwärmespeicher;
Fig. 3 einen Behälter für einen Latentwärmespeicher
nach Fig. 2;
Fig. 4 eine Draufsicht in Richtung der Pfeile IV-IV
in Fig. 3;
Fig. 5 eine Modifikation der Ausbildung des
gequetschten Endbereiches des Rohrstückes 117
nach Fig. 3;
Fig. 6 ein zweites Ausführungsbeispiel;
Fig. 7 ein drittes Ausführungsbeispiel;
Fig. 8 eine Draufsicht in Richtung der Pfeile
VIII-VIII in Fig. 7;
Fig. 9 ein viertes Ausführungsbeispiel;
Fig. 10 ein fünftes Ausführungsbeispiel;
Fig. 11 ein Schnitt entlang der Linie XI-XI in Fig. 10;
Fig. 12 einen Behälterboden.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich, enthält der Kühlmittelkreislauf
eines Kraftfahrzeugmotors 100 einen Kühler 101, dem ein
Thermostat 102 zugeordnet ist, eine Kühlmittelpumpe 103,
Ventile 104 und 105, einen Heizkörper 106, eine weitere
Kühlmittelpumpe 107 und einen Latentwärmespeicher 108. Bei
erwärmtem Kraftfahrzeugmotor wird diesem durch die
Kühlmittelpumpe 103 im Kühler 101 gekühltes Kühlmedium
zugeführt. Das im Motor aufgeheizte Kühlmedium gelangt dann
wieder an den Kühler 101 und - zusätzlich - über die
Kühlmittelpumpe 107 an den Latentwärmespeicher 108, der
dadurch aufgeheizt wird. In diesem Betriebsmodus ist das
Ventil 105 geschlossen, das Ventil 104 geöffnet. Bei kaltem
Kraftfahrzeugmotor, also z. B. nach längerem
Fahrzeugstillstand, gibt der Latentwärmespeicher 108 bei
geschlossenem Ventil 1 und geöffnetem Ventil 2 in diesem
"kleinen Kreislauf" seine Wärmeenergie an das Kühlmedium ab,
wodurch - auch bei noch kaltem Kraftfahrzeugmotor - der
Heizkörper 106 aufgeheizt wird.
Den prinzipiellen Aufbau des Latentwärmespeichers 108 zeigt
Fig. 2. In einem im wesentlichen zylindrischen Gehäuse 109
befinden sich mehrere paketartig - jedoch jeweils unter
Bildung eines Zwischenraums - gestapelte Behälter 110, die
jeweils mit dem Bariumhydroxid als Speichermedium gefüllt
sind. Zwischen den Behältern 110 strömt Kühlmedium hindurch,
das, falls es wärmer ist als das Speichermedium in den
Behältern, Wärmeenergie an das Speichermedium abgibt,
bzw. falls es kühler ist als das Speichermedium, von diesen
Wärmeenergie aufnimmt. Die Zuleitung von Kühlmittelmedium zum
Gehäuse 108 erfolgt durch das Rohrstück 111, die Ableitung
durch das Rohrstück 112, wobei die Kühlmittelführung 113 dafür
sorgt, daß das Kühlmittel zunächst an die rechte obere
Stirnseite des Gehäuses gelangt, so daß es von dort bis zum
Rohrstück 112 durch die Behälter 110 hindurch zurückfließen
kann (s. die eingezeichneten Pfeile). Die Breite der einzelnen
Behälter 110 ist unterschiedlich, so daß sie paketartig
nebeneinander oder aufeinandergestapelt, wobei zwischen ihnen
jeweils für die Durchströmung mit Kühlmedium ein hierfür
ausreichender Zwischenraum verbleibt, den kreisförmigen
Querschnitt des Gehäuses 108 füllen.
Der Behälter 110 nach den Fig. 3 und 4 wird durch eine
ca. 0,2mm starke Kupfermembran 115 gebildet, deren Kanten an
der Stoßnaht 116 aneinanderstoßen und dort miteinander
hartverlötet oder geschweißt sind. Es entsteht dadurch
zunächst eine Art Schlauchabschnitt. Dieser ist noch nicht
formstabil infolge der Tatsache, daß die Membran relativ dünn
ist. Die stabile Formgebung des Behälters 110 erfolgt durch
das obere U-förmige Rohrstück 117 und das untere U-förmige
Rohrstück 118. Beide sind ebenfalls aus Kupfer. Das Ende 119
des oberen Rohrstückes 117 steht nach außen vor und bildet
einen Einfüllstutzen. Beim Einfüllen des flüssigen
Speichermediums soll Kontakt mit Luft vermieden werden, da das
zu einer Zersetzung des Speichermediums durch Oxidation führen
würde. Vor dem Befüllen wird der Behälter 110 daher mit einem
inerten Gas, z. B. Helium gefüllt. Beim Befüllen entweicht das
Gas über das andere Ende 120 des Rohrstückes 117. Das
Rohrstück 117 weist ferner Öffnungen 121 und 122 auf, wobei
durch die Öffnung 121 beim Befüllen das flüssige
Speichermedium in das Innere des Behälters 110 eintritt,
während gleichzeitig das vorher den Behälter 110 füllende
inerte Gas durch die Öffnung 122 zum nach außen hin - zunächst
- offenen Ende 120 des Rohrstückes 117 gelangen kann. Wie am
Beispiel des Endes 120 gezeigt wird, kann das Verschließen
durch Quetschung des Endbereiches 123 erfolgen. Die beiden
U-förmigen Rohrstücke 117, 118 stellen somit gleichsam an den
offenen Stirnenden des noch instabilen Behälters 110, der
durch die Membran 115 gebildet wird, versteifende
Einlageelemente dar, wobei das obere Rohrstück 117
gleichzeitig infolge seiner Eigenschaft als Rohr
verfahrensmäßig zum Befüllen herangezogen wird. Bei geeigneter
Materialauswahl kann die Verbindung von Membran und Rohrstück
durch Verkleben erfolgen. Als Membran ist damit eine Art
halbschlaffes flächiges Teil bezeichnet, das durch das
Rohrstück bzw. die Verbindung damit die erforderliche
Formstabilität erhält.
Die Herstellung des Behälters 110 erfolgt dadurch, daß die
beiden Rohrstücke 117, 118 in den Schlauchabschnitt eingesetzt
werden, der durch die Kupfermembran 115, bereits entlang der
Stoßnaht 116 hart verlötet oder verschweißt, gebildet wird.
Dann wird Hartlot eingefüllt und durch Erhitzen zum Schmelzen
gebracht, so daß eine Hartverlötung der Rohrstücke mit der
Membran 115, beide aus Kupfer, erfolgt, wobei sämtliche Spalte
geschlossen und verrundet werden, wie an Stelle 124 in Fig. 4
gezeigt. Diese Verrundung durch das zur flüssigkeitsdichten
Verbindung der einzelnen Bauteile des Behälters verwendete Lot
ist nicht überall eingezeichnet, um die zeichnerischen
Darstellungen nicht unnötig zu belasten. Die Ausbildung dieser
Verrundungen unter vollkommener Schließung der vorhandenen
Spalte ist aber im Hinblick darauf von Bedeutung, daß damit
die bei Verwendung aggressiver Salze als Speichermedium die
sonst zu befürchtende Spaltkorrosion vermieden wird. Es
entsteht damit auch ein Behälter, der sich durch Verformung
den Volumenveränderungen des Speichermediums (beim
Ausführungsbeispiel ca. 7%) anpassen kann, die das
Speichermedium infolge der Temperaturveränderungen, denen es
ausgesetzt ist, erfährt. Diese Veränderungen finden im
elastischen Bereich statt, d. h., ohne daß die häufigen
Lastwechsel zu plastischen Verformungen und damit zu
Materialermüdungen führen können.
Als Speichermedium wird vorzugsweise ein Bariumhydroxid der
Formel Ba(OH)2 · 8H2O, (ein anorganisches Salzhydrat) verwendet.
Das Salzgewicht beträgt im festen Zustand 1,96 kg/dm3, im
flüssigen Zustand 2,16 kg/dm3. Der Schmelzpunkt liegt bei 78°C,
d. h. bei höherer Temperatur ist das Salz flüssig, bei
Temperaturen unterhalb 78°C erstarrt es ungleichmäßig schnell
zu einer festen steinernen Masse. Das Füllen der Behälter muß
also mit flüssigem Salz bei einer Temperatur von ca. 90°C
erfolgen, da sonst die Gefahr besteht, daß Wasser entweichen
und das Verhältnis Enthalpie zu Gewicht nicht mehr stimmt. Bei
höheren Temperaturen besteht die Gefahr des Zersetzens.
Außerdem ist das Salz bzw. die bei seiner Zersetzung
entstehenden ätzenden Dämpfe aggressiv und giftig, so daß eine
sehr vorsichtige Handhabung unter genauer Temperatureinhaltung
ggf. in inerter Atmosphäre stattfinden muß. Daher müssen auch
beim Abquetschen/Verschließen des Einfüllstutzens die dazu
verwendeten Verschließeinrichtungen auf die entsprechende
Temperatur von 90°C aufgeheizt sein, da sonst die Gefahr
besteht, daß das Salz in dem Rohrstück oder in dem Behälter
auf unter 78°C abkühlt und kristallisiert, wodurch beim
Abquetschen zum Zwecke des Verschließens Kristalle mit
eingeschlossen werden können, die eine absolute dichte
Quetschung verhindern. Um die Dichtheit zu überprüfen, wird
dem Salz vor dem Abfüllen Helium beigemischt. In einem
gesonderten Prüfvorgang wird dann festgestellt, ob Helium aus
dem bereits verschlossenen Behälter entweicht.
Fig. 5 zeigt eine Variante des Verschlusses des Endes 120 des
Rohrstückes 117 mittels Quetschung im Endbereich 123.
Fig. 6 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel, bei dem das
obere Rohrstück 217 Z-förmig ausgebildet ist, auf Öffnungen in
dem Rohrstück kann somit verzichtet werden, da das eine Ende
219 als Einfüllstutzen dient, während das andere Ende 220, das
dem Inneren des Behälters 210 zugewandt ist, als
Einfüllöffnung dient, wobei die Entlüftung beim Befüllen im
Gegenstrom erfolgen kann. Das untere Rohrstück 218 ist
U-förmig ausgebildet. Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 6
zeigt ferner, daß die Rohrstücke zwischen den oberen Kanten
des Behälters so angeordnet sein können, daß sie ein kleines
Stück nach oben bzw. nach unten heraus vorstehen. Das
erleichtert die Dichtheitskontrolle.
Die Fig. 7 und 8 zeigen ein drittes Ausführungsbeispiel,
bei dem ein einziges Rohrstück 317 so gebogen ist, daß es
einen dreiseitigen, nur an einer Seite offenen Rahmen für den
Behälter 310 bildet, wobei das eine Ende 319 wieder als
Einfüllstutzen ausgebildet ist, unterhalb dessen sich die
Öffnung 321 - als Einfüllöffnung - befindet. Wie aus Fig. 8
zu ersehen, ist bei diesem Ausführungsbeispiel keine
geschlossene Herstellung eines Schlauchstückes durch
Verschweißen bzw. Verlöten entlang einer Stoßnaht
erforderlich. An der in Fig. 8 rechten Seite stehen die
Kanten der Kupfermembran 315 ohne gegenseitige Verbindung
frei, weil an dieser Stelle der entsprechende Bereich des
Rohrstückes die Seite des Behälters 310 bildet.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 9 zeigt einen
halbkreisförmigen Behälter 410, dessen nach der linken geraden
Seite offener Rahmen durch ein im wesentlichen
halbkreisförmiges Rohrstück 417 gebildet wird, dessen beide
Enden 419 und 420 nach außen hervorstehen und somit als
Einfüllstutzen dienen können. In Nähe beider sind nach innen
hin Öffnungen 421 bzw. 422 angebracht.
Fig. 10 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel mit einem
Rohrstück 517, das einen alle vier Seiten des viereckigen
Behälters 510 umfassenden Rahmen bildet. Die beiden Enden 519
und 520 liegen aneinander, wobei in diesem Fall in besonders
einfacher Weise das eine Ende, z. B. 519, als Einfüllstutzen,
das andere Ende 520 als Entlüftungsöffnung dienen kann. Unter
den beiden Enden befinden sich wieder entsprechende Öffnungen
521, 522, um die direkte Verbindung zum Inneren des Behälters
510 herzustellen.
Wie Fig. 11 zeigt, kann man die Oberseite bzw. die Unterseite
jeweils mit Sicken 530 bzw. 531 versehen, die entgegengesetzt
schräg angeordnet sind. Damit ergibt sich einerseits eine
weitere Formstabilisierung des Behälters 510, andererseits
auch zwischen den Behältern ein durch die Sicken häufig
verzweigtes Strömungsbild. Dadurch wird der gegenseitige
Wärmeaustausch zwischen dem Behälter und dem Kühlmedium
verbessert.
Fig. 12 zeigt schließlich einen Behälterboden 600, wie er
z. B. bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 oder Fig. 6 zum
Verschließen des unteren Stirnendes eines Behälters 110
eingesetzt werden kann. Er ist im Querschnitt - im
wesentlichen - U-förmig ausgebildet, wobei zwischen den
Seitenwänden, die im Querschnitt durch die aufrechtstehenden
Schenkel des U dargestellt werden, Einschnitte 601 vorgesehen
sind. Es entsteht somit ein zinnenartig unterbrochener
umlaufender Rand. Dies hat gewisse fertigungstechnische
Vorteile. Man kann diesen Boden mit Lot füllen. Beim Erhitzen
fließt dann das Lot durch die Einschnitte 601 nach außen und
zieht sich in die Spalte zwischen Behälterboden und
angrenzender Behälterwand.
Die verschiedenen Ausführungsbeispiele sollen u. a. zeigen, daß
durch die Erfindung auch ein automationsgerechtes
Gleichteilekonzept realisiert ist, das die Anfertigung von
Behältern nach jeweils gleichem Bauprinzip in verschiedenen
Größen (Breiten), wie es zum Ausfüllen des im Querschnitt
kreisförmigen Gehäuses 9 in Fig. 2 erforderlich ist,
besonders einfach zuläßt.
Claims (10)
1. Latentwärmespeicher zur Anordnung zwischen Motor und
Heizkörper im Kühlmittelkreislauf eines
Kraftfahrzeugmotors, der durch mehrere flache mit einem
Speichermedium gefüllte Behälter aus verformbarem Metall
gebildet wird, die paketartig in einem von Kühlmittel
durchströmten Gehäuse angeordnet sind, und bei dem das
Kühlmittel bei warmem Kraftfahrzeugmotor und kaltem
Speichermedium Wärme an das Speichermedium abgibt und bei
kaltem Kraftfahrzeugmotor und warmem Speichermedium von dem
Speichermedium Wärme aufnimmt, dadurch gekennzeichnet, daß
der Behälter (110, 210, 310, 410, 510) durch eine Membran
gebildet wird und mindestens eine der schmalen Seitenwände
des Behälters durch ein Rohrstück
(117, 118; 217, 218; 317; 417; 517) gebildet wird, dessen eines
Ende als Einfüllstutzen (119, 219, 319, 419, 519) für das
Speichermedium nach außen ragt, und das ferner zum
Innenraum des Behälters hin eine Einfüllöffnung
(121, 220, 321, 421, 521) aufweist, und daß das Rohrstück und
die Membran durch Hartverlöten oder Verschweißen oder
Verkleben unter Füllung und Verrundung der zwischen ihnen
gegebenen Spalte miteinander flüssigkeitsdicht verbunden
sind.
2. Latentwäremspreicher nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Membran und das Rohrstück aus
Kupfer sind.
3. Latentwäremspeicher nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Rohrstück U-förmig (117, 118),
Z-förmig (217), in Form eines zu einer Seite hin offenen
Rahmens (317), als halbkreisförmiges Rahmenteil (417) oder
als geschlossener Rahmen (517) ausgebildet ist.
4. Latentwärmespeicher nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einfüllöffnung (121, 321, 421, 521) in
dem Rohrstück (117, 317, 417, 517) in Verlängerung des
Einfüllstutzens (119, 319, 419, 519) vorgesehen ist.
5. Latentwärmespeicherelement nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die großen Seitenflächen des Behälters
(510) zur Stabilisierung und zur Erzeugung einer
verzweigten Strömung zwischen den Behältern mit Sicken
(530, 531) versehen sind, wobei einander gegenüberliegende
Sicken entgegengesetzt schräg geneigt sind.
6. Latentwärmespeicher nach Anspruch 1 oder einem der
folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupfermembran
entlang einer Stoßnaht (116) zu einem Schlauchabschnitt
hartverlötet ist, und daß zur Vervollständigung eines
geschlossenen Behälters in die offenen Stirnenden des
Schlauchabschnittes (117, 118) Rohrstücke eingesetzt sind.
7. Latentwärmespeicher nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Stirnseite des Behälters durch
einen mit einem zinnenförmigen Rand versehenen
Behälterboden (600) gebildet wird.
8. Latentwärmespeicher nach Anspruch 1 oder einem der
folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß das Speichermedium
durch ein anorganisches Salzhydrat gebildet wird.
9. Latentwärmespeicher nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Füllung durch Barium-Hydroxid der
Formel BaOH2 · 8H2O gebildet wird.
10. Verfahren zur Herstellung eines Latentwärmespeichers nach
Anspruch 1 oder einem der folgenden, gekennzeichnet durch
folgende Schritte:
- a) Bildung der Form des Behälters durch mindestens einen Zuschnitt einer Membran in Anlage an mindestens ein Rohrstück;
- b) flüssigkeitsdichte Verbindung der Membran und des Rohrabschnittes, wobei dem Barium-Hydroxid Helium beigemischt ist;
- e) Verschließen der Öffnungen des Behälters;
- f) Abkühlung und Prüfung auf Entweichen von Helium.
Priority Applications (1)
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| DE4036392A DE4036392A1 (de) | 1990-11-15 | 1990-11-15 | Latentwaermespeicher |
Applications Claiming Priority (1)
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