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DE4027085A1 - Lehrmodell der mundhoehle - Google Patents

Lehrmodell der mundhoehle

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DE4027085A1
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Description

Die Erfindung betrifft das Gebiet der Lehrmittel aus dem Den­ talbereich, insbesondere ein Lehrmodell, das eine Mundhöhle si­ muliert und das insbesondere zum Veranschaulichen der Gestik einer Prothese dient, vor allem einer Vollprothese.
Es ist bekannt, daß das Nehmen eines Abdruckes der Wände der Mundhöhle (Boden des Vestibulums) eine umso größere Bedeutung hat, je mehr der Mund von Zähnen frei ist. Dabei geht es näm­ lich um das Erstellen einer (herausnehmbaren) Prothese, die von jenen Partien des Vestibulums zu tragen ist, welche den Kiefern zugeordnet sind (im Gegensatz zu den Wangen, den Lippen usw.), und zwar bis zum "Boden des Vestibulums", hierin eingeschlossen die mittleren und seitlichen Zungenbänder, und die anderen Bän­ der. Der Zweck eines Abdruckes besteht im Falle einer Voll­ prothese darin, die Unterteilung der verschiedenen Zonen bezüg­ lich ihrer Dynamik zu definieren, nämlich: a) einer festen, statischen Schleimhautzone, die als Auflagefläche der Prothese dient; b) einer Hüllzone der paraprothetischen Organe von be­ weglichen Partien, die bezüglich der Prothese eine destabili­ sierende Rolle spielen können.
Es wurden zahlreiche Lehrmodelle vorgeschlagen, die in der Zahnheilkunde Anwendung finden, und die in der Patentliteratur vorkommen. Dabei fällt auf, daß keines dieser Modelle, auch Phantom-Modelle genannt, die die Gesamtheit des Kopfes oder des Körpers des Patienten umfassen, dem oben genannten Zweck dienen.
FR-PS 22 50 171 beschreibt eine Gliederpuppe, die einen Patien­ ten simuliert, der einer zahnärztlichen Behandlung unterzogen wird. Der Mund der Gliederpuppe kann aufgrund der Weichheit des die Wangen und die Lippen bildenden Materiales geöffnet werden. Zahlreiche Teile (Gebiß, Wangen, Zunge usw.) sind unbeweglich. Eine solche Gliederpuppe eignet sich sehr schlecht, falls über­ haupt, zum Nehmen eines Abdruckes, und vermag nicht zu Lehr­ zwecken im Hinblick auf eine Prothese zu dienen. Weitere Druck­ schriften sind bekanntgeworden, nämlich FR-PS 24 83 105, FR-PS 25 02 368, FR-PS 22 86 454, FR-PS 22 89 988, FR-PS 23 18 470, FR-PS 23 18 471, EP-PS 02 53 457, beschreiben zu Lehrzwecken dienende Gliederpuppen, die außerdem dem Veran­ schaulichen einer zahnärztlichen Versorgung dienen, wie der Ex­ traktion, dem Schleifen usw. Diese Veröffentlichungen sind in ähnlicher Weise zu beurteilen, wie die zuerst genannte Veröf­ fentlichung. Weiterhin sind FR-PS 23 31 103 und EP-PS 01 95 718 zu erwähnen, die Gliederpuppen beschreiben, deren Konzept mehr den Gesichtspunkt der Wiedergabegenauigkeit der anatomisch-phy­ siologischen Gegebenheiten berücksichtigt, und die einem ande­ ren Zweck als der Unterrichtung über die zahnärztliche Kunst dienen, so daß sie für das Vermitteln einer Abdrucknahme nicht in Betracht kommen.
Außerdem hat es den Anschein, daß die Urheber des Standes der Technik, soweit sie sich damit befaßt haben, die großen Linien der Anatomie des Mundes zu reproduzieren, nicht darum bemüht haben, andere Urheber, insbesondere der zuletzt genannte, haben sich sehr wohl mit der Reproduktion mechanischer Eigenschaften des Gewebes befaßt, jedoch nicht mit jenen der Mundhöhle mit ihren funktionellen Merkmalen. Keiner von ihnen hat sich damit beschäftigt, Lösungen der Kontinuität zwischen den verschiede­ nen, ihre Modelle darstellenden Partien auszuschalten.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe der Reproduktion des Ge­ webes oder der Struktur der Anatomie der Mundhöhle zugrunde, und dabei alle klassischen Gesten zu ermöglichen (Aufspreizen mit dem Spiegel, Abnahme eines Abdruckes usw.), und zwar so na­ he wie möglich an die Wirklichkeit angelehnt. Das erfindungsge­ mäße Modell soll - obwohl zunächst und grundsätzlich zu Lehr­ zwecken für das Abnehmen eines Abdruckes für eine Totalprothese bestimmt - auch zum Lehren der gesamten Gestik der Bewegungs­ vorgänge, in einem Mund geeignet sein, und zwar für die Zwecke eines Zahnchirurgen. Weiterhin liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Mundmodell zu schaffen, das bei bestimmten her­ kömmlichen Typen von anatomischen Modellen anwendbar oder ein­ setzbar ist.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Hauptanspruches gelöst.
Gemäß einer ersten Ausgestaltung der Erfindung beinhalten jene Partien des Modelles, die die harten Partien simulieren, je­ weils einen starren (steifen) Körper, dessen Innenfläche an der Stelle der Dicke nahe bei dem genannten Überzug die Form von kantischen Knochenhervorragungen hat. Gemäß einer weiteren Aus­ gestaltung, die genauso wichtig wie die erste Ausgestaltung ist, sind die Dicke der die Wangen definierenden Wände sowie die Härte oder Steifigkeit des Elastomers derart, daß ein leichtes manuelles Spreizen der harten Partien in bezug aufein­ ander ermöglicht wird.
Hieraus folgt, daß das Modell nicht nur die Anatomie des Mundes wiedergibt, sondern auch die Struktur seiner Gewebe. Dies ver­ setzt schließlich den Lernenden in eine der Wirklichkeit sehr angenäherte Lage, so daß er durch den Abdruck die für die Voll­ prothese wichtigen Partien zu erfassen vermag, wie z.B. den Bo­ den des Vestibulums.
Das weiche Elastomer ist am besten ein Silikonpolymer, während der steife oder harte Körper aus einem zellenartigen starren Material gebildet ist, das die innere Struktur des Knochens si­ muliert, wie beispielsweise ein steifer oder starrer Poly­ urethanschaum hoher Dichte. Aus dieser letztgenannten Eigen­ schaft folgt, daß das Modell, welches eine innere Struktur auf­ weist, wie jene des Knochens, für chirurgische Manipulationen geeignet ist, beispielsweise für die Resektion.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann das Mo­ dell insgesamt gesehen eine zylindrische Form aufweisen, und auf seiner Seitenfläche mit einer ersten Öffnung versehen sein, die den Mund und die Lippen bildet; in einer im wesentlichen der ersten Öffnung diametral gegenüberliegenden Position befin­ det sich eine zweite Öffnung, die den Rachen oder den Kehlkopf veranschaulicht, während die oberen und unteren im wesentlichen kreisförmigen Flächen jeweils ein an der Gliederpuppe (dem menschlichen Modell) befestigbares Organ aufweisen. Die Be­ festigungsorgane bestehen jeweils aus einem Gewindezapfen, des­ sen äußeres Ende in einem sogenannten festen Körper einschraub­ bar ist. Aus dieser Anordnung ergibt sich, daß das Modell leicht in eine klassische, vorhandene Gliederpuppe eingesetzt werden kann, mit ergänzenden Befestigungsorganen von Teilen, welche die Kinnbacken simulieren.
Die Erfindung ist anhand der Zeichnung näher erläutert. Darin ist im einzelnen folgendes dargestellt:
Fig. 1 ist eine perspektivische Seitenansicht eines zu Lehrzwecken dienenden Mundmodells in seiner Ge­ samtheit.
Fig. 2 ist ein Axialschnitt gemäß Pfeil A des Modelles von Fig. 1.
Fig. 3 ist ein Axialschnitt gemäß Pfeil B.
Fig. 4 ist ein Querschnitt gemäß Pfeil C.
Fig. 5 ist ein Querschnitt gemäß Pfeil D.
Wie man aus Fig. 1 erkennt, hat Modell 1 eine im wesentlichen zylindrische Form. Es weist an seinen Seitenflächen zwei einan­ der diametral gegenüberliegende Öffnungen auf: eine erste Öff­ nung 2 von der Form des Mundes mit der Oberlippe 2′ und der Un­ terlippe 2′′ sowie eine zweite Öffnung, die durch die erste Öff­ nung hindurch erkennbar ist. Dabei ist die erste Öffnung zum Zwecke des besseren Erkennens der Zeichnung weit geöffnet dar­ gestellt. Im geöffneten Mund erkennt man die Zunge 6, zahnlose Knochenhervorragungen 8 (oben) und 9 (unten), die zusammen mit dem Gaumen 10 die harten Partien der Mundhöhle wiedergeben, wo­ bei sich das Gaumensegel durch das Zäpfchen 12 verlängert und teilweise durch die Innenflächen der Wangen 14, 16.
Der das Modell bildende Zylinder ist in drei zueinander recht­ winkligen Ebenen geschnitten: Zwei Axialebenen 21 und 22 sowie eine Querebene 23, die im wesentlichen durch die Mundwinkel 26 verlaufen, im Bereich der Mitte der Mundhöhle. Pfeile A, B, C und D stehen senkrecht auf diesen Ebenen und veranschaulichen die Betrachtungsrichtung auf die Schnitte der folgenden Figuren.
Gewindestifte 17 sind entlang der Achse 20 in die obere Fläche 18 und in die untere Fläche 19 des Zylinderblocks einge­ schraubt. Diese Gewindestifte stellen Befestigungsorgane des Modelles an einer nicht dargestellten Gliederpuppe (einem menschlichen Modell) dar. Die Gewindestifte (siehe Fig. 2 und 3) sind Schrauben, deren Köpfe in die steife Masse einge­ lassen sind.
In den Fig. 2 bis 5 sind bestimmte anatomische Einzelheiten, die in der vorausgegangenen Figur dargestellt sind, mit densel­ ben Bezugszeichen bezeichnet. Man erkennt u.a. das untere seit­ liche Vestibulum 26 und das hintere seitliche Vestibulum 28, ferner die oberen Vestibulen 27 und 29, die zwischen den her­ vorragenden Knochenpartien eingeschlossen sind und jeweils die Wangen und die Lippen, deren gute Zugänglichkeit durch das Ma­ terial zum Abnehmen des Abdruckes ganz entscheidend für die Lehrfunktion des Modelles ist.
Weiterhin läßt sich insbesondere aus den Fig. 2 und 3 erken­ nen, daß das Modell aus zwei Bestandteilen zusammengesetzt ist: Einem ersten Bestandteil (einem Weichelastomer), durch Einfach­ schraffur veranschaulicht; aus den Fig. 1 und 2 geht ganz klar hervor, daß dieser Bestandteil aus einem einzigen Stück 32 besteht; ferner ein zweiter Bestandteil, der durch Doppel­ schraffur veranschaulicht ist, und der aus zwei voneinander ge­ trennten Blocks 34 und 36 besteht, die in den anatomischen Be­ reichen des Modelles vollständig von dem ersten Bestandteil be­ deckt sind. Der erste Bestandteil ist ein Weichpolymer; die ge­ eigneten mechanischen Eigenschaften sind die folgenden: Eine Shore-Härte A von etwa 30 (25 bis 35), eine Reißdehnung von et­ wa 600 bis 650% sowie einen Reißwiderstand von etwa 20 kN/m. Plastifizierte Kunstharzsilikone liefern ein geeignetes Elasto­ mer. Als solches kommt auch Gummi in Betracht oder Poly­ urethan-Elastomer. Der zweite Bestandteil ist am besten ein steifer expandierter Polyurethanschaum von hoher Dichte.
Aus den Figuren erkennt man, daß die hervorstehenden Knochenbe­ standteile, die im wesentlichen aus dem ersten Bestandteil ge­ bildet sind, von einer Haut oder Schicht des ersten Bestandtei­ les bedeckt sind. Die Stärke e dieser Haut ist in der Größen­ ordnung von 1 bis 2 mm an den am weitesten hervorragenden Stel­ len. In Fig. 2 ist die Stärke 1 der Wangen an den Stellen, an welchen sie am stärksten sind, beispielsweise im Bereich der Schnittebene 22, in der Größenordnung von 5 mm.
Gemäß einer hier nicht dargestellten Variante ragen in den steifen Körper implantierte oder mit diesem vergossene Zähne aus dem Knochenvorsprung hervor. Diese Variante dient dem Ver­ mitteln der Gestik und des Bewegungsmechanismus beim Abnehmen eines Abdruckes im Hinblick auf eine Teilprothese.

Claims (10)

1. Mundhöhlen-Lehrmodell zum vorklinischen Unterrichten, um­ fassend Organe des Mundes, nämlich harte Partien, bestehend aus den Knochen-Vorsprüngen, sowie weichen Partien, im we­ sentlichen bestehend aus den Wangen, den Lippen, dem Gau­ mensegel, der Zunge, dadurch gekennzeichnet, daß ein Weich­ elastomer aus einem einteilig zusammenhängenden Stück (32) einerseits die Gesamtheit der Teile des Modelles bildet, die die weichen Teile des Mundes wiedergeben, und anderer­ seits wenigstens den Überzug der inneren Flächen der Par­ tien des Modelles ausmacht, die die harten Teile des Mundes wiedergeben.
2. Modell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die harten Teile jeweils einen starren (harten) Körper (34, 36) beinhalten, dessen Innenfläche im Bereich der Dicke (e) na­ he bei dem Überzug die Form der Knochenvorsprünge aufweist.
3. Modell nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der starre Körper (34, 36) aus einem steifen zellenartigen Ma­ terial besteht, das die innere Struktur des Mundes simu­ liert.
4. Modell nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß dieses in seiner Gesamtheit die Form eines Zylinders aufweist und an dessen Seitenfläche eine erste Öffnung (2) aufweist, der den Mund und die Lippen (2′, 2′′) bildet, und in einer im wesentlichen diametral gegenüber­ liegenden Position eine zweite Öffnung (4), die den Gaumen bildet, und daß die oberen Flächen (18) und die un­ teren Flächen (19) im wesentlichen kreisförmig sind und je­ weils ein an einer Gliederpuppe oder einem menschlichen Mo­ dell befestigbares Befestigungsorgan (17) aufweisen.
5. Modell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke (1) der die Wangen bildenden Wände sowie die Härte des Elastomers derart gewählt sind, daß sie ein leichtes gegenseitiges manuelles Spreizen der harten Teile erlauben.
6. Modell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Weichelastomer ein Silikonpolymer ist.
7. Modell nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Be­ festigungsorgane (17) jeweils aus einem Gewindestift beste­ hen, dessen eines Ende in den starren Körper eingelassen ist.
8. Modell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die harten Partien zunächst völlig zahnlos sind.
9. Modell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenig­ stens ein harter, aus wenigstens einem Zahn bestehender Teil aus wenigstens einem hervorstehenden Knochenbereich hervorragt, und zwar durch den weichen Überzug hindurch.
10. Modell nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das die starren Körper (34, 36) bildende Material der harten Par­ tien ein steifer Polyurethanschaum hoher Dichte ist.
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