DE4023624C2 - Rohrkugelmühlen zur effektiven Desagglomeration und Zerkleinerung von hochdruckzerkleinertem spröden Material - Google Patents
Rohrkugelmühlen zur effektiven Desagglomeration und Zerkleinerung von hochdruckzerkleinertem spröden MaterialInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Rohrkugelmühle zur effektiven
Desagglomeration und Zerkleinerung von hochdruckzerkleinertem
spröden Material, welches nach der Beanspruchung
in Gutbett-Walzenpressen, Zweiwalzenmaschinen oder Walzenmühlen
entstanden ist, nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
In den letzten Jahren wurden erhebliche Anstrengungen
unternommen, um die Energieausnutzung in den Zerkleinerungsmaschinen
zu verbessern.
So sind Verfahren und Einrichtungen zur Zerkleinerung und
Mahlung spröden Mahlgutes mit unterschiedlicher Bezeichnung
wie "Zerkleinerung im Walzenspalt unter Anwendung
hohen Druckes", "Gutbettzerkleinerung im Walzenspalt
einer Hochdruckwalzenpresse, Walzenmühle, Rollenpresse
oder Gutbett-Walzenmühle" bekannt (DE-PS 27 08 053, EP-PS
0 084 383), bei denen das nicht vorzerkleinerte Mahlgut,
zum Beispiel Zementklinker, zunächst in einer ersten
Stufe im Spalt einer Hochdruck-Walzenmühle unter hohem
Druck gepreßt wird. Das führt teils zur Partikelzerstörung,
teils zur Erzeugung von Anrissen im Partikelinneren
und zur Bildung von Agglomeraten. Diese können anschließend
in verschiedenen Zerkleinerungsaggregaten mit vergleichsweise
geringem Energieaufwand desagglomeriert
beziehungsweise zerstört und auf Fertiggutfeinheit gemahlen
werden. Die mit einer hohen Preßkraft von insbesondere
mehr als 20 kN/cm Walzenbreite betriebene Walzenmühle
erzeugt bei der Materialpressung Agglomerate (Schülpen),
deren Mahlbarkeit verglichen mit ungepreßtem Material
verbessert ist, so daß die bekannte zweistufige Zerkleinerung
insgesamt zu einer deutlichen Verminderung des
spezifischen Energiebedarfs bis zu 30% führt, wobei ca.
²/₃ davon auf die zweite Zerkleinerungsstufe, durch
Anpassung der nachgeschalteten Anlageneinrichtungen an
die veränderten Vorlaufbedingungen, entfallen.
So sind aus dem Patentschrifttum verschiedene Verfahren
und Anlagen bezüglich Kopplung Walzenmühle-Sichter (DD
220 510, DE-PS 37 19 251), Walzenmühle-Siebeinrichtung-
Rohrkugelmühle-Sichter (DE-PS 27 08 053, EP-PS 0 084 383)
mit verschiedenen Einrichtungen zur Desagglomeration in
Hammermühlen, Prallmühlen, Desintegratoren, Simsonmischer
(DE-OS 37 12 147), im Sichter (DE-OS 36 09 229) sowie zur
Desagglomeration in Rohrkugelmühlen mit getrennter Desagglomerationskammer
ohne Mahlkörper und nachfolgender
Feinmahlkammer unterschiedlicher Materialzuführungen (DE-
OS 33 23 517, DE-OS 35 06 486, DE-OS 35 18 543, DE-OS
37 11 926) bekannt.
Nachteilig hat sich bei der direkten Kopplung Walzenmühle-
Sichter herausgestellt, daß das erzeugte Fertigprodukt
sehr steile Kornverteilungen besitzt und in der Zementindustrie
Probleme bei der Verarbeitbarkeit, dem Wasserbedarf
und der Festigkeitsentwicklung bei den erzeugten
Fertigzementen auftreten. Der Einsatz zusätzlicher Desagglomerationseinrichtungen
verursacht vergleichsweise
höhere maschinen- und anlagentechnische Aufwendungen.
Die Desagglomeration der Schülpen im Sichter führt zu
Dosier-, Verstopfungs- und Verschleißproblemen und zu
keiner vollständigen Auflösung der Schülpen. Die Verwendung
eines Mahlraumes einer Zweikammerrohrkugelmühle nur
zur Desagglomeration von Schülpen (DE-OS 33 23 517, DE-OS
37 11 926, DE-OS 35 18 543) oder eine extra dafür vorgesehene
separate Vorrichtung (DE-OS 35 06 486) ist uneffektiv
und hat eine ungünstige Raumzeitausbeute.
Ziel der Erfindung sind Rohrkugelmühlen zur effektiven
Desagglomeration und Zerkleinerung von hochdruckzerkleinertem,
spröden Material, die gegenüber dem Stand der
Technik Durchsatzsteigerungen und Einsparungen im spezifischen
Elektroenergiebedarf ermöglichen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Rohrkugelmühle
nach Gutbett-Walzenpressen, Zweiwalzenmaschinen
oder Walzenmühlen als Aggregate mit verschiedenen Bezeichnungen
zur Hochdruckzerkleinerung, forthin als
Walzenmühlen bezeichnet, so an diese neue Verfahrensstufe
zu koppeln, daß weitere Durchsatzsteigerungen und Einsparungen
im spezifischen Elektroenergiebedarf von Mahlanlagen
erreicht werden. Die Verfahrensstufe der Hochdruckzerkleinerung
in Walzenmühlen ist dadurch charakterisiert,
daß die Einzelkorn- und Gutbettzerkleinerung von
grobdispersen, spröden Aufgabegütern mit oberen Korngrößen
bis zu 100 mm zwischen zwei Walzen mit sehr hohen
spezifischen Anpreßkräften von 60 kN/cm bis 100 kN/cm
Walzenbreite sehr effektiv, vorwiegend durch eine Druckbeanspruchung
erfolgt. Infolge der hohen spezifischen
Anpreßkräfte und der hydraulischen Abstützung der Los-
gegen die Festwalze weitet der Arbeitsspalt von Walzenmühlen
im Dauerbetrieb in der Regel auf Spaltweiten von
15 mm bis 20 mm und teilweise noch darüber auf, so daß im
Walzenmühlenaustragsgut neben den angestrebten Preßlingen,
die hohen Feingutanteile <90 µm bis zu 30% enthalten
und stark agglomeriert sind, auch ungestörte Primärkornanteile
bis zur Arbeitsspaltweite der Walzenmühle
enthalten sind. Der Körnungsaufbau des Walzenmühlenaustragsgutes
wird nach der vorsichtigen Desagglomeration
der enthaltenen Preßlinge bestimmt und soll vorrangig
durch die Korngröße d₈₀, welche sich bei 80% Siebdurchgang
ergibt, charakterisiert werden. In der Regel liegt
die Korngröße d₈₀ in den Walzenmühlenaustragsgütern
zwischen 1 mm und 5 mm.
Auf diese Vorlaufbedingungen sind die nachgeschalteten
Rohrkugelmühlen in verschiedenen Schaltungen und Ausführungen
einzustellen. Dabei kommt es einmal darauf an, die
im Walzenmühlenaustragsgut enthaltenen Schülpen schnell
und effektiv zu desagglomerieren, um den Kornverband
weiter beanspruchen zu können, zum anderen müssen im
Verbund die gegebenen, ungestörten Primärkornanteile bis
zu Korngrößen von 20 mm zerkleinert werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß in
dem ersten abgegrenzten Prozeßraum der Rohrkugelmühle,
der mit Kugelfüllungen, deren maximaler Größtkugeldurchmesser
dKmax 70 mm und deren mittlerer Kugeldurchmesser
dK das 10- bis 40fache der Korngröße d₈₀ des Aufgabegutes
beträgt, gefüllt und mit einer Innenauskleidung mit radial
umlaufenden Profilen, deren Querschnitt Dreiecksform mit
Radien am Profilgrund und -berg aufweist, ausgerüstet
ist, die effektive Desagglomeration der im Walzenmühlenaustragsgut
enthaltenen Schülpen und die Zerkleinerung
der groben Mahlgutpartikel mit d <1,0 mm erfolgt, wobei
der axiale Abstand der radial umlaufenden Profile der
Innenauskleidung das 1,2fache des Größtkugeldurchmessers
dKmax und die Höhe der gleichschenkligen Dreiecke, deren
Öffnungswinkel vom Profilgrund aus 90° mißt, am auflaufseitigen
Ende der Innenauskleidung 60% des Größtkugeldurchmessers
dKmax beträgt und der Mittelpunkt des Radius
von dem Mittelpunkt der anderen Radien der Innenauskleidung
so versetzt ist, daß der Profilgrund in der radialen
Mühlenebene mit dem Drehsinn bis zu der Eintauchtiefe der
verwendeten Kleinstkugel in das radial umlaufende Profil
am ablaufseitigen Ende der Innenauskleidung ansteigt, und
daß die weitere effektive Feinmahlung der Mahlgutpartikel mit d
<1,0 mm in mindestens einem weiteren separaten Prozeßraum
vorgenommen wird, in dem eine Innenauskleidung aus
Gußeisen mit Kugelgraphit mit radial umlaufenden Profilen,
deren Grundauslegung der Innenauskleidung des ersten
Prozeßraums entspricht, wobei abweichend davon der Profilgrund
in der radialen Mühlenebene nicht ansteigt und
der Radius am Profilgrund in der axialen Mühlenebene
durchgehend 95% des Radius der eingesetzten Kleinstkugel
beträgt, in Kopplung mit polydispersen Kugelfüllungen mit
Mahlkugeldurchmessern von maxiaml 50 mm bis minimal 16 mm
zum Einsatz kommt.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist, daß in dem abgegrenzten ersten
Prozeßraum der Rohrkugelmühle eine Kugelfüllung mit einem
mittleren Kugeldurchmesser dK zum Einsatz kommt, der das
20fache der Korngröße d₈₀ des Aufgabegutes beträgt und
nach der Beziehung
mit
pi = Masseanteil der Kugelklassen auf 1,0 normiert
di = Durchmesser der einzelnen Kugelklassen
pi = Masseanteil der Kugelklassen auf 1,0 normiert
di = Durchmesser der einzelnen Kugelklassen
berechnet wird. Weiterhin kann dem ersten Prozeßraum ein
unterteilter zweiter Prozeßraum zur Feinstmahlung nachgeordnet
sein, der im vorderen Teil mit der Innenauskleidung und
im hinteren Teil mit klassierenden Mahlplatten auf einem
Mahlbahnteil von mindestens einem Länge-Durchmesserverhältnis
von 1,6 bestückt und mit einer polydispersen
Mahlkugelfüllung mit Mahlkugeldurchmessern von maximal
60 mm bis minimal 12 mm gefüllt ist, wobei am Übergang
der unterschiedlichen Innenauskleidungen im zweiten
Prozeßraum ein Stauring angeordnet ist.
Die erfindungsgemäße Kopplung des Größtkugeldurchmessers,
der zur gesicherten Zerkleinerung der im Walzenmühlenaustragsgut
enthaltenen groben Primärkornanteile bis zu
20 mm erforderlich ist, in dem ersten Prozeßraum mit der
Innenauskleidung mit radial umlaufenden Profilen, deren
Querschnitt Dreiecksform mit Radien am Profilgrund und
-berg aufweist, wobei der axiale Mittenabstand der radial
umlaufenden Profile das 1,2fache des Größtkugeldurchmessers
aufweist, gewährleistet eine spezielle Packungsstruktur
der Kugelfüllung in dem Prozeßraum. Diese ermöglicht
einen maximalen Schlupf der auf der Innenauskleidung
abrollenden Mahlkugelschleppe gegenüber der Mühlenwand,
eine maximale Beweglichkeit der Mahlkörperschleppe
in sich, eine Unterdrückung der Kataraktwirkung der
Mahlkugeln, einen minimalen Energiebedarf und die Beanspruchung
des Walzenmühlenaustragsguts durch Druck und
Scherung. Dadurch wird eine effektive und sehr schnelle
Desagglomeration der im Walzenmühlenaustragsgut enthaltenen
Materialschülpen erreicht, wozu ein spezifischer
Arbeitsbedarf von nur 0,1 bis 0,3 kWh/t erforderlich ist.
Durch den großen Mahlspalt unter den auf den radial
umlaufenden Profilen am auflaufseitigen Ende der Innenauskleidung
aufliegenden Mahlkugeln, der dadurch erreicht
wird, daß die Höhe der gleichschenkligen Dreiecke, deren
Öffnungswinkel vom Profilgrund aus 90° mißt, 60% des
Größtkugeldurchmessers mißt, wird ein sehr guter Einzug
der im Walzenmühlenaustragsgut enthaltenen Primärkorngrößen
bis zu 20 mm unter die bewegte Mahlkörperschleppe
ermöglicht.
Die effektive Zerkleinerung des Primärkornanteiles bis zu
20 mm auf Korngröße <1,0 mm bewirkt der ansteigende
Profilgrund der Innenauskleidung in der radialen Mühlenebene
bis zur Eintauchtiefe der verwendeten Kleinstkugel
am ablaufseitigen Ende der Innenauskleidung, wodurch sich
der Mahlspalt unter den aufliegenden Mahlkugeln auf
Null beziehungsweise bis auf einen geringen Restspalt am
ablaufseitigen Ende der Innenauskleidung verengt. Durch
die erfindungsgemäße Lösung in den abgegrenzten Prozeßräumen
der Rohrkugelmühlen nach Walzenmühlen kann der
Anlagendurchsatz in bestehenden Mahlanlagen mit vorgeschalteten
Walzenmühlen gegenüber bekannten Auslegungen
der nachgeschalteten Rohrkugelmühlen bis zu 15% gesteigert
und der spezifische Arbeitsbedarf bis zu 20% reduziert
werden.
Die weitere effektive Feinmahlung der Mahlgutpartikel
<1,0 mm erfolgt in Umlaufmahlanlagen, wo die Rohrkugelmühle
mit mindestens einem Streuwindsichter im Kreislauf
arbeitet, in mindestens einem separaten Prozeßraum, in
dem eine Innenauskleidung aus Gußeisen mit Kugelgraphit
ohne ansteigenden Profilgrund der radial umlaufenden
Profile in der radialen Mühlenebene in Kopplung mit
polydispersen Kugelfüllungen mit Kugeldurchmessern von
50 mm bis 16 mm im Einsatz ist.
Die Kombination des Werkstoffes der Innenauskleidung mit
deren Geometrie und die Kopplung mit den polydispersen
Mahlkugelfüllungen gewährleistet eine sehr effektive
Feinmahlung, wobei die Mahlgutagglomeration stark gehemmt
wird. Letzterer Fakt bekommt bei der Feinmahlung von
Walzenmühlenaustragsgut, welches bei der Hochdruckzerkleinerung
teilweise schon stark agglomeriert war, besonderes
Gewicht, Die weitere Feinmahlung der Mahlgutpartikel
<1,0 mm auf die geforderte Endfeinheit in Durchlaufmühlen
im offenen Kreislauf erfolgt in vorteilhafter Auskleidung der Erfindung in
Prozeßräumen zur Feinstmahlung, die im vorderen Teil, vor
dem Stauring, mit der Innenauskleidung und im hinteren
Teil zwischen Stauring und Mühlenaustragsende mit klassierenden
Mahlplatten, die eine axiale Klassierung der
verschiedenen Mahlkugeldurchmesser bewirken, auf einer
Mindestmahlbahnlänge mit einem Länge-Durchmesserverhältnis
von 1,6 bestückt sind.
Vorteilhafterweise kann vorgesehen sein, daß die vorzugsweise einzusetzenden
konischen Klassiermahlplatten mit Hebeleisten, die
achsparallel oder annähernd achsparallel angeordnet sein
können, bestückt sind. Die Hebeleisten auf den konischen
Klassiermahlplatten bezwecken im hinteren Teil des Prozeßraumes
eine Kataraktwirkung der Mahlkugeln, die zur
Kornbandverbreiterung des Fertiggutes, vor allem bei der
Zementmahlung erforderlich ist. Die erfindungsgemäße
Kombination der nichtklassierenden Innenauskleidung mit
klassierenden Mahlplattentypen und einem dazwischen
angeordneten Stauring ist erforderlich, um durch eine
gezielte Beeinflussung der axialen Mahlguttransportgeschwindigkeit
im Prozeßraum die Mahlgutagglomeration bei
der Feinmahlung von Walzenmühlenaustragsgut auf die
geforderte Endfeinheit im Durchlauf zu beherrschen.
Gegenüber dem Stand der Technik weist die Erfindung
folgende Vorteile auf:
- - gleichzeitige effektive Grobzerkleinerung der Primärkörner von maximal 20 mm Korngröße und effektive Desagglomeration der Materialschülpen, wozu nur ein spezifischer Arbeitsbedarf von 0,1 bis 0,3 kWh/t erforderlich ist;
- - effektive, agglomerationshemmende Feinmahlung auf erforderliche Zielfeinheiten;
- - Erhöhung der Anlagendurchsätze bis zu 15% und Senkung des spezifischen Arbeitsbedarfes bis zu 20%.
Die Erfindung wird an Ausführungsbeispielen näher erläutert.
In den dazugehörigen Zeichnungen zeigt bzw. zeigen:
Fig. 1: eine Schaltung der erfindungsgemäßen Rohrkugelmühle
in einer Mahlanlage
Fig. 2: Schnitt A-A der Innenauskleidung der Rohrkugelmühle
gemäß Fig. 3
Fig. 3: die Ansicht gemäß Fig. 2
Fig. 4: die Ansicht C gemäß Fig. 2
Fig. 5: den Schnitt A-A der Innenauskleidung der Rohrkugelmühle
gemäß Fig. 6
Fig. 6: eine Ansicht der Innenauskleidung der Rohrkugelmühle
Fig. 7-9: Varianten zur Schaltung der erfindungsgemäßen
Rohrkugelmühle in Mahlanlagen.
Vor einer Zweikammer-Rohrkugelmühle mit Endaustrag, die
im Kreislauf mit mindestens einem Streuwindsichter arbeitet,
ist in einer Zement-Umlaufmahlanlage gemäß Fig. 1
eine Walzenmühle geschaltet. Das im Streuwindsichter
erzeugte Sichterfeingut verläßt als Fertigzement die
Umlaufmahlanlage. Ein Teil oder die Gesamtmenge des
Sichtergrobgutes gelangt zusammen mit dem Walzenmühlenaustrag
zum ersten Prozeßraum 1 der Rohrkugelmühle. Der
Prozeßraum 1 der Rohrkugelmühle ist vom Prozeßraum 8
durch eine herkömmliche Zwischenwand mit Hubkammer abgegrenzt.
Zur effektiven Desagglomeration des Walzenmühlenaustrages,
der eine Korngröße d₈₀=3,0 mm aufweist, und
zur Zerkleinerung der groben Partikel <1,0 mm wird
erfindungsgemäß im Prozeßraum 1 eine Kugelfüllung mit
einem mittleren Kugeldurchmesser dK=20 * 3,0=60 mm in
Kopplung mit der Innenauskleidung 2 gemäß der Fig. 2
bis 4 eingesetzt. Im vorliegenden Fall wird eine polydisperse
Kugelfüllung mit Kugeldurchmessern von 70 mm, 60 mm
und 50 mm mit massegleichen Anteilen gewählt, so daß sich
ein mittlerer Kugeldurchmesser von dK=60 mm ergibt. Die
Innenauskleidung 2 weist radial umlaufende Profile in der
axialen Mühlenebene gemäß den Fig. 3 und 4 auf, deren
Querschnitte Dreiecksform mit Radien am Profilgrund und
-berg besitzen, wobei der Profilgrund in den radialen
Mühlenebene gemäß Fig. 2 durch das Versetzen des Mittelpunktes
des Radius 5 gegenüber dem Mittelpunkt der beiden
anderen Radien der Innenauskleidung am ablaufseitigen
Ende der Innenauskleidung (Fig. 4) bis zur Eintauchtiefe
6 der Kleinstkugeln mit 50 mm Durchmesser in das radial
umlaufende Profil ansteigt. Die Kleinstkugeln laufen am
ablaufseitigen Ende der Innenauskleidung gemäß Fig. 4 am
Profilgrund auf, während für die Kugeln mit 60 mm und
70 mm Durchmesser am ablaufseitigen Ende geringe Restspalte
verbleiben. Am auflaufseitigen Ende der Innenauskleidung
gemäß Fig. 3 beträgt die Höhe 4 der gleichschenkligen
Dreiecke, deren Öffnungswinkel vom Profilgrund
aus 90° beträgt, 60% des Größtkugeldurchmessers.
Infolge des Ansteigens des Profilgrundes in der radialen
Mühlenebene vergrößert sich der Radius 7 am Profilgrund
in der axialen Mühlenebene mit dem Drehsinn der Innenauskleidung.
Das Länge-Durchmesser-Verhältnis des Prozeßraumes
1 kann zwischen 0,2 und 1,0, je nach dem Anteil und
der Festigkeit der Preßlinge (Schülpen) und dem Grobkornanteil
<1,0 mm im Walzenmühlenaustrag, betragen.
Vorzugsweise wird mit einem Mahlkörperfüllungsgrad von
30% des Mahlraumvolumens des Prozeßraumes 1 gearbeitet.
Die weitere effektive Feinmahlung des Aufgabegutes erfolgt
nach vollständiger Desagglomeration und Vormahlung
im Prozeßraum 1 in dem durch die Zwischenwand abgegrenzten
Prozeßraum 8, der mit einer polydispersen Kugelfüllung
aus Kugeldurchmessern von 50 mm, 40 mm, 35 mm, 30 mm,
25 mm und 20 mm mit einem mittleren Kugeldurchmesser
von dK=30 mm bis 35 mm gefüllt und mit einer Innenauskleidung
9 gemäß der Fig. 5 und 6 bestückt ist.
Die Innenauskleidung 9 weist die gleiche Grundprofilierung
der Innenauskleidung 2 auf, d. h. der Mittenabstand
3 der radial umlaufenden Profile, die gleichfalls Dreiecksform
mit Radien am Profilberg und -grund gemäß Fig. 6
aufweist, ist gleich, ebenfalls die Höhe 4 der gleichschenkligen
Dreiecke, die vom Profilgrund aus einen
Öffnungswinkel von 90° aufweisen. Abweichend von der
Innenauskleidung 2 steigt der Profilgrund gemäß Fig. 5
in der radialen Mühlenebene nicht an, wodurch der Radius
10 am Profilgrund in der axialen Mühlenebene, der 95%
des Radius der eingesetzten Kleinstkugel beträgt, mit dem
Drehsinn der Innenauskleidung gleichbleibt.
Gemäß Fig. 7 ist in einer Zement-Umlaufmahlanlage eine
Walzenmühle vor einer Rohrkugelmühle, die als Dreikammer-
Mittenaustragsmühle ausgebildet ist, geschaltet. Die
Rohrkugelmühle arbeitet im Kreislauf mit mindestens einem
Streuwindsichter, dessen abgeschiedenes Feingut die
Mahlanlage als Fertigzement verläßt. Das Walzenmühlenaustragsgut
WA gelangt ggf. zusammen mit einer Teilmenge
des Sichtergrobgutes G in den Prozeßraum 1 der Rohrkugelmühle,
für den das im Beispiel 1 Gesagte zutrifft.
Die weitere effektive Feinmahlung erfolgt bei diesem
Rohrkugelmühlentyp in den Prozeßräumen 8 und 8a. Während
der Prozeßraum 8 mit Mahlgut, welches aus dem Prozeßraum
1 kommend die Zwischenwand passiert hat, beaufschlagt
wird, läuft dem Prozeßraum 8a in gegenläufiger Förderrichtung
zum Prozeßraum 8 eine Teilmenge des Sichtergrobgutes
G vor.
Beide Prozeßräume 8 und 8a werden mit der Innenauskleidung
9 nach den Fig. 5 und 6 bestückt. Im Prozeßraum 8
kommt eine polydisperse Mahlkugelfüllung mit Kugeldurchmessern
zwischen 50 mm und 20 mm mit einem mittleren
Kugeldurchmesser dK=30 mm bis 35 mm zum Einsatz. Die
polydisperse Kugelfüllung des Prozeßraumes 8a setzt sich
aus Kugeldurchmessern zwischen 40 mm und 16 mm zusammen
und weist einen mittleren Kugeldurchmesser dK=25 mm bis
30 mm auf.
Der Mahlkörperfüllungsgrad liegt in beiden Prozeßräumen
zwischen 22% und 25%. Zur Realisierung der in Fig. 7
dargestellten Anlagenschaltung sind in der Regel drei
Becherwerke zur Höhenförderung der Masseströme von WA, A
und G erforderlich.
Ist aus Platzgründen in einer Zement-Umlaufmahlanlage des
Beispieles 2 bei dem Vorschalten einer Walzenmühle vor
die Rohrkugelmühle die Anordnung eines dritten Becherwerkes
für den Massestrom des Walzenmühlenaustrages WA nicht
möglich und wird zur Höhenförderung des Walzenmühlenaustragsgutes
das Becherwerk für das Sichtergrobgut G benutzt,
dann ist bezüglich der Rohrkugelmühlenkonzeption
gemäß Fig. 8 zu verfahren. Hierbei werden beide Mühlenseiten
einheitlich mit einer Mischung aus Walzenmühlenaustrags-
und Sichtergrobgut beschickt. In diesem Falle
ist durch den Einbau einer Zwischenwand oder eines hohen
Stauringes in den Prozeßraum 8a des Beispiels 2 die
Dreikammer-Rohrkugelmühle in eine Vierkammer-Mühle umzufunktionieren,
so daß auf jeder Mühlenseite ein Prozeßraum
1 und ein Prozeßraum 8 entsteht, die nach den im
Beispiel 2 beschriebenen Gesichtspunkten auszulegen sind.
Ist der Einbau einer zusätzlichen Zwischenwand oder eines
Stauringes in den Prozeßraum 8a des Beispiels 2 nicht
möglich, dann ist dieser mit den Innenauskleidungen 2 und
9 wie bei der vorgesehenen Prozeßraumaufteilung zu bestücken
und mit einer polydispersen Kugelfüllung mit
Kugeldurchmessern von 70 mm bis 20 mm mit allen Zwischengrößen
zu betreiben.
Wird zur Höhenförderung des Walzenmühlenaustragsgutes das
Becherwerk für das Rohrkugelmühlenaustragsgut A benutzt,
ist Beispiel 2 zutreffend.
Gemäß Fig. 9 ist in einer Zement-Durchlaufmahlanlage
eine Walzenmühle vor einer Zement-Durchlaufmühle geschaltet.
Das Walzenmühlenaustragsgut wird im Prozeßraum 1,
der durch eine herkömmliche Zwischenwand vom Prozeßraum
11 abgegrenzt ist, desagglomeriert und vorgemahlen. Im
Prozeßraum 11 ist bis zum Stauring 12 die Innenauskleidung
9 gemäß der Fig. 5 und 6 im Einsatz. Vom Stauring
12 bis zum Austragsende der Rohrkugelmühle, auf einem
Mahlbahnabschnitt mit einem Länge-Durchmesser-Verhältnis
von mindestens 1,6 werden klassierende Mahlplatten,
vorzugsweise konische Klassiermahlplatten, mit Hebeleisten,
die eine axiale Klassierung der verschiedenen
Kugeldurchmesser der polydispersen Kugelfüllung bewirken,
eingesetzt. Im Prozeßraum 11 wird eine polydisperse
Kugelfüllung mit Kugeldurchmessern von 40 mm, 35 mm,
30 mm, 25 mm, 23 mm, 20 mm, 18 mm, 16 mm und 12 mm und
einem mittleren Kugeldurchmesser dK=25 mm eingesetzt.
Der Mahlkörperfüllungsgrad beträgt 22% bis 25%.
Claims (4)
1. Rohrkugelmühle zur effektiven Desagglomeration und
Zerkleinerung von hochdruckzerkleinertem spröden Material
nach Gutbett-Walzenpressen, Zweiwalzenmaschinen oder
Walzenmühlen, wobei die Rohrkugelmühle mindestens zwei
Mahlkammern als unterschiedliche Prozeßräume aufweist,
gekennzeichnet dadurch, daß in dem ersten abgegrenzten
Prozeßraum (1) der Rohrkugelmühle, der mit Kugelfüllungen,
deren Größtkugeldurchmesser dKmax 70 mm und deren mittlerer
Kugeldurchmesser dK das 10- bis 40fache der Korngröße
d₈₀ des Aufgabegutes beträgt, gefüllt und mit einer
Innenauskleidung (2) mit radial umlaufenden Profilen,
deren Querschnitt Dreiecksform mit Radien am Profilgrund
und -berg aufweist, ausgerüstet ist, die effektive Desagglomeration
der im Walzenmühlenaustragsgut enthaltenen Schülpen und
die Zerkleineruing der groben Mahlgutpartikel mit d<1,0 mm
erfolgt, wobei der axiale Abstand der radial
umlaufenden Profile (3) der Innenauskleidung (2) das 1,2fache
des Größtkugeldurchmessers dKmax und die Höhe der
gleichschenkligen Dreiecke (4), deren Öffnungswinkel vom
Profilgrund aus 90° mißt, am auflaufseitigen Ende der
Innenauskleidung 60% des Größtkugeldurchmessers dKmax
beträgt und der Mittelpunkt des Radius (5) von dem Mittelpunkt
der anderen Radien der Innenauskleidung so
versetzt ist, daß der Profilgrund in der radialen Mühlenebene
mit dem Drehsinn bis zu der Eintauchtiefe (6) der
verwendeten Kleinstkugel in das radial umlaufende Profil
am ablaufseitigen Ende der Innenauskleidung ansteigt, und
daß die weitere Feinmahlung der Mahlgutpartikel mit d<1,0 mm
in mindestens einem weiteren separaten Prozeßraum (8)
vorgenommen wird, in dem eine Innenauskleidung (9) aus
Gußeisen mit Kugelgraphit mit radial umlaufenden Profilen,
deren Grundauslegung der der Innenauskleidung (2)
des ersten Prozeßraums (1) entspricht, wobei abweichend
davon der Profilgrund in der radialen Mühlenebene nicht
ansteigt und der Radius (10) am Profilgrund in der axialen
Mühlenebene durchgehend 95% des Radius der eingesetzten
Kleinstkugel beträgt, in Kopplung mit polydispersen
Kugelfüllungen mit Mahlkugeldurchmessern von maximal
50 mm bis minimal 16 mm zum Einsatz kommt.
2. Rohrkugelmühle nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch,
daß in dem abgegrenzten ersten Prozeßraum (1) der
Rohrkugelmühle eine Kugelfüllung mit einem mittleren
Kugeldurchmesser dK zum Einsatz kommt, der das 20fache
der Korngröße d₈₀ des Aufgabegutes beträgt und nach
der Beziehung
mit
pi = Masseanteil der Kugelklassen auf 1,0 normiert
di = Durchmesser der einzelnen Kugelklassenberechnet wird.
pi = Masseanteil der Kugelklassen auf 1,0 normiert
di = Durchmesser der einzelnen Kugelklassenberechnet wird.
3. Rohrkugelmühle nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch,
daß dem ersten Prozeßraum (1) ein unterteilter
zweiter Prozeßraum (11) zur Feinstmahlung nachgeordnet
ist, der im vorderen Teil mit der Innenauskleidung (9)
und im hinteren Teil mit klassierenden Mahlplatten auf
einem Mahlbahnteil von mindestens einem Länge-Durchmesser-
Verhältnis von 1,6 bestückt und mit einer polydispersen
Mahlkugelfüllung mit Mahlkugeldurchmessern von maximal
60 mm bis minimal 12 mm gefüllt ist, wobei am Übergang
der unterschiedlichen Innenauskleidung im zweiten
Prozeßraum (11) ein Stauring (12) angeordnet ist.
4. Rohrkugelmühle nach Anspruch 3, gekennzeichnet dadurch,
daß im hinteren Mahlbahnteil des zweiten Prozeßraumes
(11) zwischen dem Stauring (12) und dem Mühlenaustragsende
vorzugsweise konische Klassiermahlplatten mit
Hebeleisten angeordnet sind.
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|
| D2 | Grant after examination | ||
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