DE4019099A1 - Vorrichtung zum positionieren von auf unabhaengige einzeltraeger aufgesetzten spulen und drehen um deren laengsachse - Google Patents
Vorrichtung zum positionieren von auf unabhaengige einzeltraeger aufgesetzten spulen und drehen um deren laengsachseInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung nach den Merkmalen des
Oberbegriffes des ersten Anspruches.
Bereits seit langem ist es bekannt, Spulen innerhalb
geschlossener Transportsysteme, die eine oder auch mehrere
Maschinen beziehungsweise Bearbeitungsgänge miteinander
verbinden, auf voneinander unabhängigen Einzelträgern zu
transportieren (siehe zum Beispiel JP-OS 52-25 139).
Insbesondere an Spulmaschinen oder auf dem Transportweg von der
Spinnmaschine zur Spulmaschine werden Kopse für den späteren
Abspulvorgang vorbereitet. Bei diesem Vorbereitungsvorgang, der
dem Aufsuchen des Fadenendes und dem Ablegen an einer definierten
Stelle des Kopses dient, muß der Kops um seine Längsachse gedreht
werden. Dabei erfolgt der Antrieb des Kopses, auch innerhalb der
beschriebenen Transportsysteme, in denen die Kopse auf
unabhängige Einzelträger aufgesetzt sind, auf unterschiedliche
Weise.
Die DE-OS 32 35 442 beschreibt eine Vorrichtung, bei der jeweils
der Einzelträger durch Halteelemente positioniert und an seiner
Drehbewegung gehindert wird. Ein angetriebenes Reibrad schwenkt
an den Kopsfuß und dreht den Kops auf dem Aufsteckdorn des
Einzelträgers. Dabei werden eventuell vorhandene Fußwindungen
durch das Reibrad geklemmt, wodurch sie nicht gelöst werden
können. Um zu vermeiden, daß das Reibrad Kontakt mit der
Hauptbewicklung des Kopses bekommt, muß es sehr schmal und genau
positionierbar sein.
Die DE-PS 36 02 002 beschreibt eine Vorbereitungseinrichtung, in
der die Grundplatten der Einzelträger angetrieben werden. Die
Positionierung der Einzelträger mit Kopsen erfolgt nach diesem
Stand der Technik mittels eines mit Taschen versehenen,
schrittweise bewegten Drehtellers. Die Einzelträger müssen dazu
aus dem Transportweg entfernt werden. Außerdem nimmt eine
derartige Einrichtung relativ viel Platz in Anspruch.
Es wurde auch schon vorgeschlagen (deutsche Patentanmeldung
P 39 25 987.0) eine derartige Vorbereitungseinrichtung direkt am
Transportweg der Einzelträger anzuordnen. Dazu sind an diesem
Transportweg drei drehbare Rollen, die zur Übertragung der
Drehbewegung in Kontakt zu den Einzelträgern treten, vorgesehen.
Zwei Rollen sind auf einer Seite des Transportweges derart
beabstandet sind, daß ein Durchtritt der Grundplatten der
Einzelträger zwischen den beiden Rollen verhindert wird. Die
Positionierung der Einzelträger sowie die Übertragung der
Drehbewegung auf diese Einzelträger erfolgt rein mechanisch.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung der zuletzt
genannten Art so weiterzubilden, daß das Positionieren und
Übertragen der Drehbewegung verbessert wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
Merkmale des ersten Anspruches gelöst.
Durch das zeitweise Ausüben einer magnetischen Kraftwirkung der
wenigstens in Transportrichtung der Einzelträger stromaufwärts
gelegenen Rolle auf den jeweiligen Einzelträger werden das
Fangen, Positionieren und Drehen des Einzelträgers wesentlich
effektiver gestaltet. Es kann auf zusätzliche Stoppelemente sowie
gegenüberliegende Andruckelemente verzichtet werden. Bereits
während des Zuführens des Einzelträgers zwischen die beiden
drehbar gelagerten Rollen auf einer Seite der Transportbahn wird
der Einzelträger mit Spule in die Richtung gedreht, in der die
Suche des Fadenendes durchgeführt wird. Dadurch kann entweder
bereits das Fadenende gelöst werden oder aber zumindest ein
schneller Übergang in die nachfolgende Drehbewegung zum
Fadenendesuchen in der dafür vorgesehenen Position ohne die
Notwendigkeit der Überwindung größerer Trägheitskräfte erfolgen.
Die Erfindung ist durch die Merkmale der Ansprüche 2 bis 15
vorteilhaft weitergebildet.
Die sicherste Übertragung der Drehbewegung auf die Einzelträger
wird erreicht, wenn beide Rollen angetrieben werden. Dabei kann
ein gemeinsamer Antrieb vorhanden sein. Die Ausbildung der Rollen
als Teil des Eisenkernes einer Magnetspule stellt eine besonders
einfache Lösung dar, die ohne mechanische Mittel auskommt.
Unterschiedliche Magnetflußrichtungen in den beiden
hintereinanderliegenden Rollen verstärken die magnetische
Kraftwirkung auf den Einzelträger, da in diesem Fall die
Magnetflußlinien unter Bildung einer Brücke zwischen den beiden
Rollen direkt durch die Mantelfläche des Einzelträgers,
vorzugsweise einen Eisenring, verlaufen.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, mit mechanischen Mitteln
die magnetische Kraftwirkung zu beeinflussen.
Zur Steuerung der magnetischen Kraftwirkung sowie des
Drehantriebs oder der Drehantriebe können Sensoren angeordnet
werden, die die Anwesenheit beziehungsweise Ankunft der
Einzelträger erkennen und entsprechende Signale für die
erforderlichen Steuerungen weiterleiten.
Auch wenn normalerweise die Haltekraft durch die Magnetwirkung
der beiden Rollen ausreichend ist, um nachfolgende Einzelträger
zurückzuhalten, kann insbesondere bei großen Spulen das
Erfordernis bestehen, die nachfolgenden Einzelträger durch einen
gesonderten Stopper auf Distanz zu halten.
Bei Anordnung der beiden Rollen zwischen zwei Transportbahnen
besteht auch die Möglichkeit, an dieser Stelle auf ein die
Einzelträger durch Reibschluß mitnehmendes Transportband zu
verzichten.
Insbesondere in den Fällen, in denen große Spulen gedreht werden
sollen, kann es von Vorteil sein, zusätzlich auf der den beiden
Rollen gegenüberliegenden Seite des Transportweges eine weitere
Rolle vorzusehen, die auch gegebenenfalls das Antriebselement
bilden kann.
Die Erfindung soll mit Hilfe nachfolgender Ausführungsbeispiele
näher erläutert werden.
In den zugehörigen Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 Die Draufsicht auf einen Teil eines Transportweges mit
der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 2 die angegebene Schnittdarstellung zu Fig. 1,
Fig. 3 eine Variante gegenüber Fig. 2,
Fig. 4 eine Draufsicht auf einen Teile eines Transportweges mit
einer Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 5 eine weitere Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 6 die angegebene Schnittdarstellung zu Fig. 5,
Fig. 7 eine Variante der in Fig. 5 gezeigten Vorrichtung,
Fig. 8 eine Draufsicht auf ein Transportsystem mit parallelen
Transportbahnen und einem Zwischentransportabschnitt mit
erfindungsgemäßer Vorrichtung und
Fig. 9 eine Variante der Vorrichtung nach Fig. 8.
Der in Fig. 1 dargestellte Abschnitt einer Transportbahn 1 zeigt
ein Transportband 2, welches Einzelträger 4 durch Reibschluß
entlang der Transportbahn 1 transportiert. Die Transportbahn 1
ist durch Führungsschienen 3 und 3′ begrenzt. Diese
Führungsschienen 3 und 3′ sind C-förmig gestaltet, das heißt, sie
bilden eine Führung für die Grundplatten 5 der Einzelträger 4
sowohl in vertikaler als auch in horizontaler Richtung. Dabei
liegt die Grundplatte 5 normalerweise nicht auf dem unteren
Abschnitt der jeweiligen Führungsschiene 3 beziehungsweise 3,
auf, um unnötige Reibungskräfte zu vermeiden.
Die Führungsschiene 3 weist im Bereich der erfindungsgemäßen
Positionier- und Dreheinrichtung eine Aussparung 15 auf. Die
gegenüberliegende Führungsschiene 3′ besitzt in diesem Bereich
Wölbungen, die dem Transportweg der Einzelträger 4 beim Abrollen
um Rollen 10 und 11 angepaßt sind.
Die Einzelträger 4 weisen die traditionelle Form mit Grundplatte
5, Sockel 7 und Aufsteckdorn 7′ für den Kops 8 auf. Allerdings
kann auf den Sockel 7 auch verzichtet werden, wenn die
Führungsschienen die Einzelträger 4 nur an ihren Grundplatten 5
führen.
Die Paletten 4 werden entlang des Transportweges 1 durch das
Transportband 2, welches durch Unterstützungsflächen 21 (Fig. 2)
vertikal gesichert ist, der stromauf angeordneten Rolle 10
zugeführt. Ist zwischen der Rolle 10 und der stromab angeordneten
Rolle 11 noch kein Einzelträger 4 positioniert, wird der
ankommende Einzelträger mit seinem die Grundplatte 5 umgebenden
Eisenring 6 von der Rolle 10 durch Magnetkraft angezogen. Die
Rolle 10 kann dabei, wie in Fig. 2 dargestellt, einen Teil des
Eisenkernes einer Magnetspule 17 bilden. Die Rolle 10 ist mit
ihrem Schaft 10′ in einem Rollenlager 18 drehbar gelagert. Das
Rollenlager 18 ist über Befestigungsschrauben 19 mit dem
Maschinengestell 20 verbunden. Die Rolle 10 wird von einem Motor
12 gedreht.
Die ankommende Palette 4, die durch Magnetkraft an der Rolle 10
haftet, wird durch das Transportband 2 in Verbindung mit der
Drehbewegung der Rolle 10 gegen die Rolle 11 gefördert. Da
spätestens zu diesem Zeitpunkt die Rolle 11 ebenfalls eine
magnetische Kraftwirkung ausübt, wird diese Palette 4 zwischen
den beiden Rollen 10 und 11 positioniert. Das Einschalten der
Rolle 11 zugehörigen Magnetspule kann dabei von einer zentralen
Steuereinheit 14 über eine Steuerleitung 11′ auf ein Signal eines
Sensors 16 hin erfolgen. Der Sensor 16 ist über eine Leitung 16′
mit der zentralen Steuereinheit 14 verbunden. Die zentrale
Steuereinheit 14 steuert über Leitungen 13′ und 12′ außerdem die
Motoren 12 und 13, die den Drehantrieb für die Rollen 10 und 11
bilden.
Nach einem vorgegebenen Zeitabschnitt oder zum Beispiel nach
Auffinden des Fadenendes auf der Kopsoberfläche kann die zentrale
Steuereinheit 14 von einer nicht dargestellten
Kopsvorbereitungseinrichtung ein Signal erhalten, welches in
entsprechende Steuerbefehle umgesetzt wird. Dabei kann es sich
zum Beispiel um die Drehrichtungsumkehr der Motoren 12 und 13
handeln, um ein gefundenes Fadenende beispielsweise auf die
Kopsspitze aufwickeln zu können. Nach Abschluß der
Kopsvorbereitung kann über die zentrale Steuereinheit 14 und eine
Steuerleitung 10′ außerdem die der Rolle 10 zugehörige
Magnetspule 17 abgeschaltet werden. Dadurch übt dann die Rolle 10
keine magnetische Kraftwirkung mehr auf den Eisenring 6 des
Einzelträgers 4 aus. Dieser Einzelträger 4 wird deshalb vom
Transportband 2 aus dem Bereich der Vorbereitungseinrichtung
herausgefördert. Gegebenenfalls kann dieser Abtransport des
Einzelträgers 4 noch dadurch beschleunigt werden, daß die Rolle
11 noch eine Zeitlang entgegen der in Fig. 1 dargestellten
Drehrichtung betrieben wird, wonach dann auch, gesteuert durch
die zentrale Steuereinrichtung 14 die der Rolle 11 zugehörige
Magnetspule abgeschaltet wird. Dieser Schritt kann jedoch auch in
Abhängigkeit von einem Signal des Sensors 16 gesteuert werden,
der erkennt, wenn der Einzelträger 4 die Rolle 11 passiert hat.
Die Fig. 3 zeigt eine Variante der Gestaltung einer Rolle 22, die
für die Rollen 10 beziehungsweise 11 gemäß Fig. 1 eingesetzt
werden könnte. Bei dieser Variante wird die Magnetkraft nicht
durch einen Elektromagneten, sondern einen Permanentmagneten 24
erzeugt. Die Rolle 22 besitzt in diesem Fall eine obere Schicht
23 aus nichtmagnetischem Material, zum Beispiel Kunststoff, und
eine untere Schicht 24 aus permanent magnetischem Material. Die
Rolle 22 ist mit ihrem Schaft 25 vertikal so verschiebbar, daß
jeweils nur eine der beiden Schichten 23 und 24 Kontakt zu dem
Eisenring 6 der Grundplatte 5 des Einzelträgers 4 hat. Somit wird
nur in der oberen Stellung der Rolle 22 die Magnetkraft des
Permanentmagneten 24 wirksam.
Der Schaft 25 der Rolle 22 ist innerhalb einer Buchse 26 drehbar
gelagert. Diese Buchse 26 besitzt Flansche 27 und 28, die
innerhalb von auf dem Schaft 25 angebrachten Sprengringen 25′ und
25′′ angeordnet sind. Die Buchse 26 ist in einer Halteplatte 31
längsverschiebbar gelagert. Durch eine Betätigungsgabel 36, die
auf aus dem Flansch 28 ragende gegenüberliegende Stifte 37 wirkt,
wird die Buchse 26 gegen die Kraft einer Schraubenfeder 29 mit
dem Flansch 28 gegen untere Anschläge 38 verschoben. Diese
Betätigungsgabel 36 wird durch einen Drehsolenoid 35 verschwenkt.
Dieser Drehsolenoid ist über eine Steuerleitung 35 ' mit der
zentralen Steuereinheit 14 verbunden. Die Schraubenfeder 29 liegt
am oberen Flansch 27 der Buchse 26 an und stützt sich gegen die
Halteplatte 31 ab. Ein Anschlagring 30 sichert die oberste
Position der Buchse 26 und damit der Rolle 22, auf die die
Vertikalbewegung über die Sprengringe 25′ und 25′′ und den Schaft
25 übertragen wird. Der Drehantrieb der Rolle 22 erfolgt auch
hier durch den Motor 12.
Die Fig. 4 zeigt einen Transportbahnabschnitt analog Fig. 1.
Rollen 39 und 40, die aus Permanentmagneten bestehen, sind in
einer gemeinsamen Tragplatte 41 gelagert. Diese Tragplatte 41
kann mittels eines Hydraulikzylinders 44 horizontal verschoben
werden. Dazu ist die Tragplatte 41 über einen Stößel 44′′ mit dem
Hydraulikzylinder 44 verbunden. An der Tragplatte ist des
weiteren ein Motor 42 befestigt, der über ein Getriebe 43 die
Rollen 39 und 40 einzeln oder gemeinsam antreiben kann.
Ein derartiger gemeinsamer Antrieb der auf einer Seite des
Transportweges angeordneten Rollen kann in jedem Falle, das
heißt, auch bei den übrigen Ausführungsbeispielen vorgesehen
werden.
Zwischen den beiden Rollen 39 und 40 ist ein Rückhalteelement 45
ortsfest angeordnet. Dieses Rückhalteelement 45 kann gleichzeitig
als Anwesenheitssensor für die Einzelträger 4 ausgebildet sein.
Es ist dann über eine Signalleitung 45′ mit einer zentralen
Steuereinheit 46 verbunden.
Zu dem in Fig. 4 dargestellten Zeitpunkt wird der von den als
Permanentmagneten ausgebildeten Rollen 39 und 40 gehaltene
Einzelträger 4 gerade gedreht. Nach Abschluß der Drehbewegung
beziehungsweise Kopsvorbereitung steuert die zentrale
Steuereinheit 46 über eine Steuerleitung 44′ den
Hydraulikzylinder 44 an. Dieser zieht den Kolben 44′′ mit der
Tragplatte 41 zurück. Der Einzelträger wird durch das
Rückhalteelement 45 daran gehindert, der Horizontalbewegung der
Rollen 39 und 40 zu folgen. Er gerät damit aus dem
Wirkungsbereich der Magnetkraft der beiden Permanentmagneten und
wird deshalb durch das Transportband 2 weiter in
Transportrichtung mitgenommen.
Durch das gleichzeitig als Sensor wirkende Rückhalteelement 45
wird die Ankunft eines neuen Einzelträgers 4 erkannt und über die
Signalleitung 45′ an die zentrale Steuereinheit 46 gemeldet.
Diese steuert dann unmittelbar den Hydraulikzylinder 44 an, der
den Kolben 44′′ mit der Tragplatte 41 ausfährt. Dadurch wird die
Magnetkraft der Rollen 39 und 40 auf den neuen Einzelträger 4
wirksam, wodurch dieser genau positioniert wird und an beiden
Rollen 39 und 40 anhaftet. Dadurch kann auch bei dieser Variante
die Drehbewegung sicher übertragen werden.
Wie aus Fig. 4 zu erkennen ist, wird die Tragplatte 41 so
positioniert, daß der durch die Magnetkraft der Rolle 39 und 40
angezogene Einzelträger 4 in einem Abstand zum Rückhalteelement
45 gehalten wird, so daß dieses Rückhalteelement die Drehbewegung
des Einzelträgers 4 nicht behindern kann.
Fig. 5 zeigt eine Ausführungsform der Erfindung, die besonders
bei großen Kopsen mit großer zu beschleunigender Masse Anwendung
finden wird. Hier ist den beiden Rollen 47 und 48
gegenüberliegend eine dritte Rolle 51 vorgesehen. Durch diese
Rolle 51 wird die Andruckkraft eines Einzelträgers 4′ gegen die
Rollen 47 und 48 zusätzlich verstärkt.
Um den Durchtritt der Rolle 51 in die Transportbahn 1 zu
gewährleisten, weist die Führungsschiene 3′′ in diesem Fall eine
Aussparung 15′ auf. Der Einzelträger 4′ erhält in der Position,
in der er gedreht wird, eine sichere Führung dadurch, daß alle
drei Rollen 47, 48 und 51 als Spurkranzrollen ausgebildet sind,
wie das aus der Darstellung in Fig. 6 deutlich wird.
Während die Rolle 47 analog der Rolle 10 beziehungsweise 22
ausgebildet sein kann, erzeugt die Rolle 48 keine magnetische
Kraftwirkung auf den Einzelträger 4′. Die stromauf gelegene Rolle
47 hat zunächst die Hauptfunktion des Fangens des ankommenden
Einzelträgers 4′. Dieser Einzelträger rollt dann um die Rolle 47
gegen die Rolle 48. Seine Ankunft wird durch einen Sensor 49
erkannt, der diese über eine Signalleitung 49′ an eine zentrale
Steuereinheit 50 weitermeldet. Diese zentrale Steuereinheit 50
ist über eine Steuerleitung 52′ mit einem Hydraulikzylinder 52
verbunden, der die Rolle 51 über einen Stößel 52′′ positioniert.
Diese Rolle 51 wird deshalb auch erst in die Transportbahn 1
verschoben, wenn der Einzelträger 4′ in der Vorbereitungsposition
angekommen ist.
Bei dieser Variante der Erfindung ist es auch möglich, nur die
Rolle 51 anzutreiben. Dazu ist diese Rolle 51 mit einem Motor 53
verbunden (Fig. 6), der von der zentralen Steuereinheit 50 über
eine Steuerleitung 51′ betätigt wird.
Die Rolle 48 ist, ebenso wie die Rolle 51, der abweichenden Form
der Grundplatte 5′ des Einzelträgers 4′ angepaßt. Auch die hier
nicht im Schnitt dargestellte Rolle 47 besitzt die gleiche Form.
Derartige Einzelträger 4′ haben den Vorteil, daß sie problemlos
Unebenheiten im Transportsystem überwinden können.
Die Rolle 48 ist mit ihrem Schaft 48′ in einem Kugellager 54
gelagert. Das Kugellager 54 ist in einer Halterung 55 befestigt,
die ihrerseits mittels Befestigungsschrauben 56 und 58 mit dem
Maschinengestell 57 verbunden ist.
Bei der in Fig. 7 dargestellten Variante sind die beiden auf
einer Seite angeordneten Rollen 59 und 60 angetrieben, während
die gegenüberliegende Rolle 68 keinen Antrieb aufweist. Alle drei
Rollen 59, 60 und 68 sind der Form der Einzelträger 4′ analog der
Darstellung in Fig. 6 angepaßt. Bis auf dieses Merkmal gleichen
die Rollen 59 und 60 der Rolle 10 bezüglich Lagerung und
Anordnung einer Magnetspule. Die Magnetspulen sind über
Steuerleitungen 59′ und 60′ von einer zentralen Steuereinheit 64
steuerbar. Die Motoren 61 und 62 für den Antrieb der Rollen 59
und 60 sind über Steuerleitungen 61′ und 62′ ebenfalls mit der
zentralen Steuereinheit 64 verbunden. Ein zwischen den Rollen 59
und 60 angeordneter Sensor 63 signalisiert über eine Leitung 63′
An-beziehungsweise Abwesenheit eines Einzelträgers 4′.
Die Rolle 68 ist am Ende eines Schwenkhebels 66 angeordnet, der
um einen Drehpunkt 67 schwenkbar ist. An diesen Schwenkhebel 66
greift der Kolben 65′′ eines Hydraulikzylinders 65 an. Dadurch
wird der Schwenkhebel 66, ausgelöst durch über die Steuerleitung
65′ übermittelte Befehle der zentralen Steuereinheit 64
verschwenkt. Am Schwenkhebel ist außerdem ein in die
Transportbahn 1 einbringbarer Stopper 69 befestigt. Dieser
Stopper 69 hält den jeweils nachfolgenden Einzelträger 4′ zurück.
Durch eine schräge Kante 69′ ist es auch möglich, einen
Einzelträger 4′, der mit seiner Grundplatte 5 bereits an den
vorhergehenden Einzelträger 4′ angestoßen ist, wieder geringfügig
entgegen der Transportrichtung des Transportbandes 2
zurückzuschieben, um den Kontakt zwischen den beiden
Einzelträgern 4′ während der Drehbewegung des in der
Vorbereitungseinrichtung befindlichen Einzelträgers 4′ zu
vermeiden.
In den Fig. 8 und 9 ist eine Variante der Erfindung dargestellt,
bei der die erfindungsgemäße Vorrichtung neben Gleitschienen 75
und 76, die zwischen Transportbahnen 70 und 71 mit
Transportbändern 72 und 73 verlaufen, angeordnet ist. Die
Transportbänder 72 und 73 transportieren in unterschiedlichen
Richtungen.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 8 sind an der Transportbahn 70
ein Sensor 83 und ein Stopper 81′′, der mit einer
Betätigungseinrichtung 81 in Verbindung steht, angeordnet. Der
Sensor 83 steht über eine Leitung 83′ mit einer zentralen
Steuereinheit 82 in Verbindung. Er ist in Höhe der Sockel 7 der
Einzelträger 4 angebracht. Es kann sich dabei um einen Fotosensor
handeln, der mit einem nicht dargestellten auf der
gegenüberliegenden Seite der Transportbahn 70 angebrachten
Reflektor in Verbindung steht.
Der Stopper 81′′ kann allerdings auch als magnetisch wirkender
Stopper ausgebildet sein, da die Einzelträger 4 Eisenringe 6
besitzen. Die Ausbildung derartiger Stopper wurde bereits in der
deutschen Patentanmeldung P 40 11 797.9 beschrieben.
Hat der Sockel 7 eines Einzelträgers 4 diese Lichtschranke
passiert, meldet der Sensor 83 dies über die Leitung 83′ an die
zentrale Steuereinheit 82, die über die Steuerleitung 81′ einen
Befehl an die Betätigungsvorrichtung 81 gibt, die dann den
Stopper 81′′ wieder so weit in die Transportbahn 70 einbringt,
daß der Sockel 7 des nachfolgenden Einzelträgers 4 gegen diesen
stößt, wodurch dieser Einzelträger gestoppt wird. Nach einer
kurzen Zeitspanne, die im wesentlichen durch die Behandlungszeit
des auf den Einzelträger 4 aufgesetzten Kopses 8 bestimmt wird,
steuert die zentrale Steuereinheit 82 erneut die
Betätigungseinrichtung 81 an, die dann den Stopper 81′′ so lange
aus der Transportbahn 70 zurückzieht, bis der Sensor 83 das Ende
des Vorbeigangs des Sockels 7 meldet.
Werden Einzelträger ohne Sockel verwendet, kann der Vorbeigang
der Einzelträger auch in Höhe des jeweiligen Hülsenfußes erfaßt
werden.
Nachdem der Einzelträger 4 auf der Transportbahn 70 den Stopper
81′′ passiert hat, gelangt er in den Bereich der magnetischen
Kraftwirkung, die von der Rolle 77 ausgeht. Die Rolle 77 sowie
auch die stromab angeordnete Rolle 78 bilden, ebenso wie die
Rolle 10 nach Fig. 2 einen Teil des Eisenkernes einer
Magnetspule.
Wie in Fig. 8 zu erkennen ist, wird ein Einzelträger 4 durch die
magnetische Kraftwirkung der Rolle 77 auf dessen Eisenring 6 vom
Transportband 72 auf die Gleitbahnen 75 und 76 gerollt (Position
a). Diese Rollbewegung wird dabei sowohl vom Transportband 72 als
auch durch den Antrieb der Rolle 77 in der angegebenen Richtung
unterstützt. Die Gleitschienen 75 und 76 sind ebenso wie die
Gleitschienen 84 und 85 an den Transportbahnen 70 und 71 C-förmig
ausgebildet, wie das schon in den vorangegangenen
Ausführungsbeispielen beschrieben wurde.
Der von der Transportbahn 70 auf die Gleitschienen 75 und 76
geförderte Einzelträger 4 gelangt dann in eine strichpunktiert
dargestellte Position b zwischen den beiden Rollen 77 und 78.
Dazu ist auch die der Rolle 78 zugehörige Magnetspule aktiviert.
In dieser Position des Einzelträgers 4 wird von den Rollen 77 und
78 die für die Kopsvorbereitung erforderliche Drehbewegung auf
den Einzelträger 4 übertragen. Dabei erhalten die Rollen 77 und
78 ihren Antrieb von Motoren 79 und 80, die von der zentralen
Steuereinheit 82 über Steuerleitungen 79′ und 80′ angesteuert
werden.
Nach Abschluß der Kopsvorbereitung, die entweder zeitlich
getaktet ist oder von einem Fadenerkennungssensor, der hier nicht
dargestellt ist, gesteuert wird, schaltet die zentrale
Steuereinheit 82 zunächst die der Rolle 77 zugehörige Magnetspule
ab. Dadurch steht der Einzelträger 4 nur noch unter der
magnetischen Kraftwirkung der Rolle 78. Diese fördert diesen
Einzelträger 4 in die ebenfalls strichpunktiert dargestellte
Stellung c, bei der bereits eine teilweise Auflage auf dem
Transportband 73 erreicht wird. Von dieser Stellung an
unterstützt das Transportband 73 zusätzlich die Abrollbewegung
des Einzelträgers 4 um den Drehpunkt der Rolle 78. Das führt
letztlich zum vollständigen Eindringen des Einzelträgers in die
Transportbahn 71. Nach einer vorgegebenen Zeit oder gesteuert
durch einen hier nicht dargestellten Sensor zur Erkennung der
Position des Einzelträgers wird dann die Magnetspule an der Rolle
78 kurzzeitig abgeschaltet, um diesen Einzelträger 4 freizugeben.
In der Variante gemäß Fig. 9 wurde auf einen Stopper in der
Transportbahn 70 verzichtet. Ist ein Einzelträger 4 in der
Kopsvorbereitungsposition zwischen den Rollen 77 und 78
angeordnet und wird durch die von den Rollen 77 und 78 ausgehende
Magnetkraft gehalten, rollt ein auf dem Transportband 72
vorbeitransportierter Einzelträger 4 an der Umfangsfläche der
Grundplatte dieses Einzelträgers ab und wird dadurch an der
Vorbereitungsstation vorbeigeführt. Dadurch ist es möglich, bei
Anordnung von mehreren Kopsvorbereitungsstationen zwischen den
Transportbahnen 70 und 71 die Einzelträger 4 mit aufgesetzten
Kopsen 8 auf diese Vorbereitungsstationen automatisch zu
verteilen.
Zusätzlich ist hier noch ein Sensor 87 zwischen den Rollen 77 und
78 angeordnet, der den Austritt eines Einzelträgers 4 aus der
Vorbereitungsstation und damit den Eintritt in die Transportbahn
71 erkennt und an die zentrale Steuereinheit 82 über eine
Signalleitung 87′ meldet. In Abhängigkeit von diesem Signal
schaltet dann zum Beispiel die zentrale Steuereinheit über die
Steuerleitung 77′ die Magnetspule der Rolle 77 wieder ein, um den
nächsten Einzelträger 4 zu fangen und der Behandlungsstation
zuzuführen.
Üben jeweils die beiden in Transportrichtung hintereinander auf
einer Seite der Transportbahn angeordneten Rollen eine
magnetische Kraftwirkung auf die Einzelträger 4 aus, ist es
besonders vorteilhaft, eine unterschiedliche Polung vorzusehen,
wodurch der zwischen den beiden Rollen liegende Teil des
Eisenkernes 6 des Einzelträgers 4 eine Brücke für die
Magnetflußlinien bildet, wodurch sich die magnetische
Kraftwirkung deutlich erhöht.
Claims (15)
1. Vorrichtung zum Positionieren von auf unabhängige
Einzelträger aufgesetzten Spulen und Drehen um deren
Längsachse durch an einem Transportweg angeordnete drehbare
Rollen, die zur Übertragung der Drehbewegung in Kontakt zu
den Einzelträgern treten, wobei zwei Rollen auf einer Seite
des Transportweges derart beabstandet sind, daß ein
Durchtritt der Grundplatten der Einzelträger zwischen den
beiden Rollen verhindert wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Einzelträger (4) mindestens an der Mantelfläche (6)
ihrer Grundplatten (5) aus ferromagnetischem Material
bestehen und daß wenigstens die in Transportrichtung der
Einzelträger stromaufwärts gelegene Rolle (10; 22; 39; 47;
59; 77) Mittel (17; 23; 39) aufweist, die steuerbar zeitweise
eine magnetische Kraftwirkung auf die Einzelträger ausüben.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auch
die stromabwärts gelegene Rolle (11; 40; 48; 60; 78) Mittel
aufweist, die steuerbar zeitweise eine magnetische
Kraftwirkung auf die Einzelträger ausüben.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß eine oder beide Rollen gleichzeitig einen Teil des
Eisenkernes einer Magnetspule (17) bilden.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Magnetspulen (17) zur Erzeugung einer unterschiedlichen
Magnetflußrichtung in den zugehörigen, einen Teil des
Eisenkernes bildenden Rollen unterschiedlich gepolt sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß eine oder beide Rollen (22) eine Schicht (24) aus
nichtmagnetischem Material und eine aus einem
Permanentmagneten bestehende Schicht (23) aufweisen und mit
einer Positioniereinrichtung (35 bis 37) in Verbindung
stehen, durch die sie vertikal so verschiebbar sind, daß
jeweils eine der beiden Schichten in Höhe der Einzelträger
angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß eine oder beide Rollen (39, 40) mit einer
Betätigungsvorrichtung (41, 44) verbunden sind, durch die sie
horizontal vom Transportweg (1) der Einzelträger wegbewegbar
sind und daß zwischen den Rollen ein Rückhalteelement (45)
für die Einzelträger angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens eine der Rollen (10, 11; 22;
39, 40; 47; 59, 60; 77, 78) einen Drehantrieb (12, 13; 42,
43; 61, 62; 79, 80) aufweist und daß zwischen den Rollen ein
Sensor (16; 45; 49; 63; 87) angeordnet ist, der die Ankunft
eines Einzelträgers erkennt und eine Steuerverbindung zum
Drehantrieb einer oder beider Rollen besitzt.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß vor der stromaufwärts gelegenen Rolle
(77) am Transportweg (70) ein Sensor (83) angeordnet ist, der
die Ankunft eines Einzelträgers erkennt und die Mittel zur
Ausübung einer zeitweisen magnetischen Kraftwirkung auf die
Einzelträger mindestens an der stromaufwärts gelegenen Rolle
(77) betätigt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der
Sensor eine weitere Steuerverbindung zu einem vor der
stromauf angeordneten Rolle (77) am Transportweg (70)
angeordneten Stopper (81′′) besitzt.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß entlang des Transportweges (1), an dem
die Rollen (10, 11; 22; 39, 40; 47, 48; 59, 60) angeordnet
sind, ein kontinuierlich laufendes Transportband (2) zur
Mitnahme der Einzelträger durch Reibschluß angeordnet ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß an dem Transportweg (74), an dem die
Rollen (77, 78) angeordnet sind, als Auflage für die
Einzelträger dienende Gleitschienen (75, 76) angeordnet sind,
an die Transportwege (70, 71) grenzen, die Transportbänder
(72, 73) zum Transport der Einzelträger besitzen.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß auf der den auf einer Seite des
Transportweges angeordneten Rollen gegenüberliegenden Seite
eine weitere Rolle (51; 68) angeordnet ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die
weitere Rolle (51) eine Verbindung zu einem Drehantrieb (53)
besitzt.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die weitere Rolle (51; 68) horizontal relativ zur
Transportbahn (1) in Abhängigkeit von der Anwesenheit eines
Einzelträgers (4) bewegbar ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß mit
der Betätigungseinrichtung (65 bis 67) für die weitere Rolle
(68) ein in den Transportweg (1) einbringbares Stoppelement
(69) verbunden ist.
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| DE4019099A DE4019099A1 (de) | 1990-06-15 | 1990-06-15 | Vorrichtung zum positionieren von auf unabhaengige einzeltraeger aufgesetzten spulen und drehen um deren laengsachse |
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