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DE4017259A1 - Konstruktion fuer den ausbau von untertagigen hohlraeumen, besonders bergbaulichen raeumen, hauptsaechlich im bereich des strecken-strebueberganges, sowie ausbaueinrichtung zum ausbauen dieses bereiches und des hierzu sich anschliessenden streckenabschnittes - Google Patents

Konstruktion fuer den ausbau von untertagigen hohlraeumen, besonders bergbaulichen raeumen, hauptsaechlich im bereich des strecken-strebueberganges, sowie ausbaueinrichtung zum ausbauen dieses bereiches und des hierzu sich anschliessenden streckenabschnittes

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Publication number
DE4017259A1
DE4017259A1 DE19904017259 DE4017259A DE4017259A1 DE 4017259 A1 DE4017259 A1 DE 4017259A1 DE 19904017259 DE19904017259 DE 19904017259 DE 4017259 A DE4017259 A DE 4017259A DE 4017259 A1 DE4017259 A1 DE 4017259A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
construction
cap
hydraulic
expansion
elements
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19904017259
Other languages
English (en)
Inventor
Matyas Racz
Jeno Erdoes
Jeno Varro
Zoltan Ilyes
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19904017259 priority Critical patent/DE4017259A1/de
Publication of DE4017259A1 publication Critical patent/DE4017259A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E21EARTH OR ROCK DRILLING; MINING
    • E21DSHAFTS; TUNNELS; GALLERIES; LARGE UNDERGROUND CHAMBERS
    • E21D23/00Mine roof supports for step- by- step movement, e.g. in combination with provisions for shifting of conveyors, mining machines, or guides therefor
    • E21D23/0086Mine roof supports for step- by- step movement, e.g. in combination with provisions for shifting of conveyors, mining machines, or guides therefor in galleries
    • E21D23/0091Mine roof supports for step- by- step movement, e.g. in combination with provisions for shifting of conveyors, mining machines, or guides therefor in galleries at the junction with the working face
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E21EARTH OR ROCK DRILLING; MINING
    • E21DSHAFTS; TUNNELS; GALLERIES; LARGE UNDERGROUND CHAMBERS
    • E21D11/00Lining tunnels, galleries or other underground cavities, e.g. large underground chambers; Linings therefor; Making such linings in situ, e.g. by assembling
    • E21D11/14Lining predominantly with metal
    • E21D11/36Linings or supports specially shaped for tunnels or galleries of irregular cross-section
    • E21D11/367Linings or supports specially shaped for tunnels or galleries of irregular cross-section for junction with the longwall coal face

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mining & Mineral Resources (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • General Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Geochemistry & Mineralogy (AREA)
  • Geology (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Bridges Or Land Bridges (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Konstruktion für den Ausbau von untertagigen Hohlräumen, besonders für den Ausbau von bergbaulichen Räumen, die über Sohlbalken, Kappenelement und diese verbindende hydraulische Stempel verfügt, eine Variation der Konstruktion beinhaltet eine Stabilisierungseinrichtung: die zweite Variation, die auch fortschreiten kann und über eine Ausbaueinrichtung verfügt, enthält im Bereich der bergbaulichen Strebkreuzung den Antrieb der Strebefördereinrichtung, bzw. mindestens den Tragschemel der Umkehrstation der Strecken- Fördereinrichtung.
Die erfindungsgemäßen Ausbaukonstruktionen können auch selbstständig verwendet werden, vorzüglich in Fällen, wenn eine Strecke verlassen wird und vor dem Verbruch die früher eingebauten Ausbauelemente ausgeraubt werden. In diesem Fall sichert die gewählte und erfindungsgemäße Konstruktion nur vorübergehend die Strecke.
Gleichfalls bildet die erfindungsgemäße Konstruktion einen größeren Komplex, wobei die oben beschriebene Ausbaukonstruktion nur als ein Teil darin teilnehmen kann. Diese Ausbaueinrichtung schreitet mit der Reihe der für dem Strebbau verwendeten selbstfahrenden Sicherungseinheiten fort, und bietet Schutz für die Antriebe der Strebe- und Streckenfördereinheiten und der Konstruktion der materialübergabenden Vorrichtung.
So ist besonders vorteilhaft die Anwendung der Erfindung als selbstfahrende, dem Fortschreiten des Arbeitsplatzes zu folgen fähige Ausbaukonstruktion.
Bei den bekannten Ausbaukonstruktion kann die Stabilisierkonstruktion, bei der Veränderung der Entfernung zwischen der oberen und unteren Gesteinfläche, bzw. beim Zusammenrutschen der hydraulischen Stempel unter Last oder bei der Entlastung, die Verbindung zwischen der Kappe und Sohlbalken sichern, damit die gegenseitige Lage in seitlicher Richtung unverändert bleibt.
Die Stabilisierkonstruktion spielt eine wichtige Rolle beim Fortschreiten der selbstfahrenden Ausbaueinheit. Während des Fortschreitens wird der Sohlbalken vorgeschoben, das Kappenelement, das mit der oberen Gesteinsfläche in Berührung ist, bleibt wegen der dort entstehenden Reibung zurück um Verhältnis zu dem Sohlbalken. Die Stabilisierungskonstruktion entlastet die, mit ihren beiden Enden über Gelenke an die Kappe bzw. Sohlbalken angeschlossenen hydraulischen Zylinder von seitlichen Belastungen.
Die Stabilisierkonstruktion spielt besonders dann eine wichtige Rolle, wenn der Fortschritt der Ausbaueinheit unter verringerter Belastung vor sich geht. In diesem Fall erhöht sich die Reibungskraft zwischen der Kappe und der oberen Gesteinsfläche wesentlich.
Auf die Stabilisierungskonstruktion können dann ungewöhnlich große Belastungen einwirken, wenn wegen der ungleichmäßigen Oberfläche des Begleitgesteins die Ausbaueinheit in eine schiefe Lage gerät, im Verhältnis zur Richtung der Gesteinsbelastung, oder wenn die ganze Arbeitstelle z. B. in schräg gelagerten Lagerstätten liegt.
Die bekannten, für die Fortschritt geeigneten Ausbaueinheiten, können aus dem Standpunkt der Stabilisierkonstruktion in zwei Gruppen geteilt werden. Die eine Version dieser Ausbaueinheiten ermöglicht die Bewegungsfreiheit nur in der einen Richtung, die Stabilisierkonstruktion ist übrigens starr. In die zweite Gruppe gehören die Lösungen, bei denen die Stabilisierkonstruktion stellbar, bis zu einem gewissen Maß nachgiebig, elastisch ist.
Beispiele für die, mit in einer Richtung freie Bewegungsmöglichkeit garantierenden - sonst aber mit starrer Stabilisierkonstruktion ausgerüsteten Ausbaueinheiten sind in der US-PS 20 07 749 und US-PS 15 17 763 aufzufinden. Bei den, in diesen Patentschriften vorgestellten Konstruktionen können der Sohlbalken und das Kappenelement den Unebenheiten und Neigungen der freien Flächen des Begleitgesteins nicht folgen, darum wirken auf die Konstruktion exzentrische Belastungen ein. Solche ungewünschten Belastungen können besonders an Arbeitsplätzen in Strecken auftreten und kommen hier in besonderem Maße zur Geltung. Bei solchen starren Konstruktionen ist Eliminierung oder zum größten Teil eliminierbare seitliche Beanspruchung der hydraulischen Stempel möglich, denn diese seitlichen Beanspruchungen werden von der Stabilisierkonstruktion selbst aufgenommen, ohne daß auf die Stempel eine wesentliche Belastung einwirken würde. Diese Stabilisierkonstruktionen sind nötigerweise robust ausgeführt, wobei der bekannte Nachteil robuster Konstruktion in der großen Maße liegt, sie sind teuer, weiters sind der Transport und Montierbarkeit unter bergbaulichen Bedingungen schwerfällig.
Nach den oben angeführten, willkürlich festgelegten Gruppierung sind Beispiele für Ausbaueinheiten mit elastischer Stabilisierkonstruktion in US-PS Nr. 40 20 640 und US-PS Nr. 14 74 558 aufzufinden. Bei diesen Konstruktionen kann, im allgemeinen mit Hilfe von hydraulischen Arbeitzylindern, die Lage der Stabilisierkonstruktion verändert werden. Diese Konstruktionen verhindern die seitliche Belastung des hydraulischen Stempels nicht, so wird auf die Stempel eine schadhafte Belastung ausgeübt, die im ungünstigen Fall zur totalen Schädigung der Stempel führt.
Die Erhöhung des Maßes der Flexibilität kann zur vollständigen Instabilität der Ausbaueinheit führen.
Es sind zahlreiche konstruktive Lösungen von selbstfahrenden Ausbaueinheiten bekannt. Diese bekannten selbstfahrenden Ausbaueinheiten passen sich den verschiedenen Größen und Formen der Strecken an.
Je ein typisches Beispiel der bekannten Ausbaulösungen ist aus HU-PS Nr. 1 79 502 und Nr. 1 85 039, bzw. aus GB-PS Nr. 15 64 964, Nr. 15 67 206, Nr. 20 05 754 und Nr. 20 06 864 ersichtlich.
Der gemeinsame Nachteil dieser bekannten Lösungen besteht darin, daß diese den überwiegenden Teil des Streckenmantels nicht sichern, sie können der Deformierung des Streckenprofils nicht folgen, was übrigens meistens eintritt. Dieser Umstand ist weitgehend nachteilig, da die Streckenwandung gegen Einstürzen nicht gesichert ist, außer wenn der ursprüngliche Streckenausbau nicht demontiert wird. Wenn nun der Streckenausbau behalten wird, entstehen weitere Schwierigkeiten beim Zusammentreffen der selbstfahrenden Ausbaueinheit mit den ursprünglichen Streckenausbauelementen. Diese Schwierigkeiten sind gut ersichtlich aus den Patentschriften GB-PS Nr. 15 67 206 und Nr. 20 06 864.
Ein weiterer Nachteil der bekannten Lösungen besteht darin, daß beim Fortschreiten der nebeneinander stehenden, zu einander parallel angeordneten selbstfahrenden Ausbaueinheiten, die eine aus denen vollständig gelockert werden muß, damit der Sicherungswiderstand auf die Hälfte des ursprünglichen Wertes abfälle.
Zwecks Schonung der beim Streckenausbau verwendeten Ausbaukonstruktionen und im Interesse eine größeren Belastbarkeit, werden die Streckenprofile neuerdings bogenförmig ausgebildet. Diese Lösung ist besonders dann notwendig, wenn ein moderner Ausbau aus Stahl verwendet wird, dessen Elemente bogenförmig ausgestaltet sind (TH-Elemente). Die bekannten selbstfahrenden Ausbaueinheiten sind beim Absichern von Strecken nur nachteilig verwendbar, da diese bei bogenförmigen Streckenprofilen direkt nicht anwendbar sind. Aus diesem Grunde müssen die bogenförmigen Streckenprofile in viereckförmiges Format umgebaut werden, noch bevor die selbstfahrende Streckenausbaueinheit dort eintrifft.
Ein weiterer Nachteil der schon bekannten Streckenausbaukonstruktionen besteht darin, daß bei einem Strebrückbau die nicht ausgelösten Streckenausbauelemente im Bruch gelassen werden müssen. Die so zurückgelassenen Ausbauelemente - besonders die wiederholt verwendbaren Ausbauelemente - verursachen einen beachtlichen Verlust.
Ein wesentlicher Nachteil der in dem Strebestreckenbereich verwendeten Ausbaueinrichtungen zeigt sich darin, daß die Antriebstation der Strebfördereinrichtung und der dazu gehörende Drehschemel eng mit der selbstfahrenden Ausbaueinheit verbunden ist, wodurch die Wanderung des Strebes in Längsrichtung nur schlecht gefolgt werden kann. Solche Situationen kommen bei den ein den Patenten HU-PS Nr. 1 79 502 und Nr. 1 85 039 dargestellten Ausbaueinrichtungen vor.
Das gestellte Ziel der Erfindung bestand darin die Fehler und Mangelhaftigkeiten der bekannten Lösungen zu beheben.
Das eine Ziel der Erfindung zeigte sich darin, daß es möglich sei neben der seitlichen Stabilisierung der Ausbaukonstruktion und mit ausreichender Starrheit die Bewegung in Querrichtung zueinander des Kappenelementes und des Sohlbalkens zu garantieren.
Das weitere Ziel bestand darin, daß die Konstruktion fähig sei den Veränderungen des Streckenprofils zu folgen, weiters daß sie auch die Aufgabe des Sicherns der Streckenwandung löse; darüber hinaus soll es möglich sein die früher eingebauten Ausbauelemente zu rauben, unabhängig davon, in welcher Richtung der Strebbau vor sich geht.
Eine weitere Zielsetzung der Ausbaueinrichtung im Bereich des Streckenausbaus besteht darin, daß während des Fortschreitens der selbstfahrenden Ausbaueinheit keine Streckenoberfläche offen bleibe, wo ein Gesteinbruch auftreten könnte, weiters darf der Ausbauwiderstand der Ausbaueinrichtung beim Fortschreiten keinesfalls unter 75% des gesamten Ausbauwiderstandes abfallen.
Ein weiteres Ziel der Ausbaueinrichtung zeigt sich darin, daß im Sinne der Erfindung zwischen der selbstfahrenden Ausbaueinheit und dem Drehschemel, der zur Strebfördereinrichtung gehört, eine Verbindung bestehe, die es ermöglicht der Wanderung des Strebes in Längsrichtung folgen zu können, oder die Möglichkeit eines Ausgleichs bietet, so daß gleichzeitig die horizontale Drehbewegung der Antriebstation gewährleistet sei.
Die Konstruktion - der Erfindung entsprechend - garantiert die Verwirklichung eines der gesetzten Ziele, und zwar bei einer der Versionen dadurch, daß die seitliche gegenseitige Bewegung zwischen Kappe und Sohlbalken über ein Gelenk ermöglicht wird, das eine Bewegung rund um sich kreuzende mindestens zwei Achsen - womöglich um sich kreuzende drei Achsen - ermöglicht, und daneben die seitliche Stabilität durch die zweckmäßige Anordnung der unterstützenden Stempel erreicht. Unter der zweckmäßigen Anordnung der hydraulischen Stempel wird es verstanden, daß die Widerlager am Sohlbalken und Kappenelement so angeordnet sind, daß diese aus der Sicht der Fortschreitrichtung betrachtet eine dreigelenkige Kreuzkonstruktion bilden, wobei das eine Element der Kreuzkonstruktion der Sohlbalken oder das Kappenelement ist.
Auf diese Weise kann die seitliche gegenseitige Bewegung zwischen Sohlbalken und Kappelement zu jeder Zeit innerhalb der zulässigen Grenzen gehalten werden, und zwar durch die Änderung der Grenzen der Flexibilität der hydraulischen Stempel.
Durch die Anwendung der Erfindung kann es erreicht werden, daß beim Fortschreiten der Ausbaukonstruktion der Sohlbalken und das Kappenelement im gleichen Takt und Maß in die neue Position gelangen, wobei die Stabilisierkonstruktion eine Abweichung aus der Parallellage des Sohlbalkens und Kappenelements ermöglicht, ohne daß schädliche Spannungen auftreten. Alle diese Ergebnisse können gesichert werden, und zwar durch die Ausnützung der Spannkraft und Verstellbarkeit der sowieso einzubauenden hydraulischen Stempel.
Das Wesen dieser Variante der Erfindung besteht darin, daß von den hydraulischen Stempeln einige hydraulische Stempel mit dem Sohlbalken und/oder dem Kappenelement ein dreigelenkiges Rahmentragewerk bilden, und/oder eine Stabilisierkonstruktion aufweist, die mit einem Gelenk versehen ist, das eine gegenseitige Bewegung des Kappenelements und des Sohlbalkens mindestens um zwei Achsen ermöglicht, es ist als zweckmäßig betrachtet, wenn ein dreiachsiges Gelenk enthalten ist.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Konstruktion weist die Stabilisierkonstruktion ein Rückelement auf, das an das Kappenelement mittels des dreiachsigen Gelenkes angeschlossen ist, desweiteren sind direkt oder indirekt an den Sohlbalken mittels Gelenke gekoppelte Stangenelemente vorgesehen.
Die erfindungsgemäße Konstruktion weist vordere und hintere Pfänderelemente auf, die mittels hydraulischer Zylinder ausgefahren und zurückgezogen werden können.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist eine Lösung ausgestaltet, bei der zwischen den Stangenelementen und Sohlbalken Verbindungselemente eingegliedert sind, die um eine mit der Fortschrittsrichtung der Konstruktion parallele Achse verdreht werden können.
Erreichen des weiteren gestellten Ziels wird durch zwei weiteren Lösungen ermöglicht; die eine ist die zweite Variante der zu Ausbau bergbaulicher Strecken dienenden Konstruktion, sowie die Sicherungseinrichtung, die bei dem Eckenteil angewendet wird, wo die Strecke und der querlaufende Strebbau einander treffen.
Diese Version der Erfindung kann auch als eine selbstständige Einheit verwendet werden, zum Beispiel beim Verlassen von Strecken, beim Ausrauben der früher eingebauten Streckenausbauelemente; diese Version der Ausbaukonstruktion kann gleichfalls einer der Erfindung entsprechenden Ausbaukonstruktion angeschlossen werden, wobei eine selbstfahrende Ausbaueinheit und die oben erwähnte Ausbaukonstruktion einen Komplex bilden.
Die zweite Variante der erfindungsgemäßen Ausbaukonstruktion enthält im wesentlichen Sohlbalken, ein mit den Sohlbalken über hydraulische Stempel angeschlossenes Kappenelement sowie ein Seitenelement, wobei das Kappenelement mit dem Seitenelement über Gelenke verbunden ist. Zu der erfindungsgemäßen Ausbaukonstruktion gehört weiterhin ein hydraulischer Arbeitszylinder, der entweder bei Verwendung in der Ausbaukonstruktion an den Sohlbalken der selbstfahrenden Ausbaueinheit, oder bei selbständiger Verwendung der Ausbaukonstruktion, mittels einer Kette angeschlossen werden kann, die die Bewegung in Richtung der Strecken garantiert. Darüber hinaus gehören zum Kappenelement und zu dem Seitenelement der Ausbaukonstruktion mit hydraulischen Arbeitszylindern bewegbare, in Richtung der Strecke ausfahrbare oder einfahrbare Vorpfändelemente und hintere Pfändelelemente. Die Ausführung des Kappenelementes und Seitenelementes bei dieser Variante der Ausbaukonstruktion ist zweckmäßig bogenförmig, aber die Erfindung ist im Prinzip keinesfalls auf diese Form beschränkt, denn die Ausbaukonstruktion kann auch mit ebenen oder annähernd ebenen Kappenelementen und Seitenelementen ausgestattet werden.
Die empfohlenen Ausbaukonstruktionen sollten im allgemeinen paarweise angewendet werden, und so, daß in Richtung der Strecke gesehen, die einzelnen Konstruktionen nebeneinander angeordnet seien. In diesem Fall gehört zu je einer Ausbaukonstruktion ein Kappenelement und ein, dessen Fortsetzung bildendes Seitenelement, so können die benachbarten Ausbaukonstruktionen mit Hilfe der zu ihnen gehörenden Kappenelemente bzw. Seitenelemente im wesentlichen den oberen Teil, bzw. die Seitenwandung der Strecke sichern.
Die erfindungsgemäße Ausbaukonstruktion kann auch so ausgebildet werden, daß diese eine einzige Einheit bildet, so können an die die Einheit bildende Ausbaukonstruktion, im wesentlichen zwei Kappenelemente und zwei Seitenelemente angeschlossen werden.
Bei der erfindungsgemäßen Ausbaukonstruktion wird zweckmäßig zwischen dem Kappenelement und dem Seitenelement ein hydraulischer Arbeitszylinder eingesetzt, wodurch das Streckenprofil gefolgt und die Stabilisierung erreicht werden kann. In Fällen, in denen die Ausbaukonstruktionen paarweise den kompletten Ausbau bilden und dementsprechend zu je einer Ausbaukonstruktion je ein Kappenelement und je ein Seitenelement gehört, muß zwischen den benachbarten Kappenelementen gleichfalls mittels eines hydraulischen Arbeitszylinders für die Verbindung gesorgt werden, damit die Einstellung und in der eingestellten Lage die Ausbaukonstruktion ortsfest stabilisiert werden können.
Es ist zweckmäßig die Ausbaukonstruktion so auszubilden, daß die unteren Angriffspunkte der, die Verbindung zwischen Sohlbalken und Kappenelement bzw. Seitenelement ergebenden hydraulischen Stempel umsetzbar seien, abhängig davon, aus welcher Richtung die auf die Ausbaukonstruktion wirkenden Kräfte dominieren. Zwecks der Umsetzung ist es von Vorteil, wenn an den Sohlbalken der Ausbaukonstruktion ein Podest befestigt ist und auf dem Podest Bohrungen oder andere Anschließmöglichkeiten ausgebildet sind, an denen der hydraulische Stempel oder die Gelenkstange befestigt werden kann.
Die erfindungsgemäße Ausbaueinrichtung, wie bereits früher erwähnt, besteht im wesentlichen aus zwei Teilen, namentlich aus einer selbstfahrenden Ausbaueinheit und der damit gekoppelten oder obenbeschriebenen Ausbaukonstruktionsvarianten. Die zwei Einheiten sind über ihre Sohlbalken verbunden, die so ausgebildet sein können, daß zum Sohlbalken der selbstfahrenden Ausbaueinheit der Drehschemel befestigt ist, der es ermöglicht, daß der auf dem Drehschemel montierte Antrieb in Richtung des Strebes sich bewegen und gleichzeitig der ganze Antrieb in horizontaler Ebene sich verschwenken kann, während dem Drehschemel, mit Hilfe eines hydraulischen Arbeitszylinders der Sohlbalken der Ausbaukonstruktion - die zur Sicherung der Strecke dient - angeschlossen ist. Wie bereits früher erwähnt, weist die Ausbaukonstruktion Vorpfändelemente und hintere Pfändelemente auf, die mit hydraulischen Arbeitszylindern ausfahrbar bzw. einfahrbar sind. Im ausgefahrenen Zustand verschließen also die hinteren Pfändelemente den Raum zwischen der Kappe der selbstfahrenden Ausbaukonstruktion und den Kappenelementen der Ausbaukonstruktion.
Es ist zweckmäßig auf die Kappe der Ausbaueinrichtung ein ergänzendes Element zu bauen, dessen oberer Teil bogenförmig ist und sich an die Streckenwandung anpaßt.
Die erfindungsgemäße Ausbaueinrichtung ist nicht ausschließlich auf bogenförmige Streckenquerschnitte beschränkt, sie kann bei jeglicher Form von Streckenprofilen verwendet werden.
Bei der, der Erfindung entsprechenden Ausbaueinrichtung ist es auch zweckdienlich den oberen Teil so auszubilden, daß - falls notwendig - eine bogenförmige Kappe vorgesehen sei, mit der, über ein Gelenk das schwingende Seitenelement verbunden ist. Vorteilhaft werden die Kappe und das Seitenelement so ausgebildet, daß zwischen diesen über Gelenke ein hydraulischer Arbeitszylinder angeschlossen sei.
Bei der erfindungsgemäßen Ausbaueinrichtung kommen auch meist zwei nebeneinander angeordnete selbstfahrende Ausbaueinheiten vor, zu denen extra je eine Ausbaukonstruktion in Richtung der Strecke angeschlossen ist. Die Erfindung ist keinesfalls auf solche Lösungen beschränkt, es ist auch möglich, daß nur mit einer selbstfahrenden Ausbaueinheit das Problem des Ausbaues des Winkelteils gelöst wird, wobei nur eine Ausbaukonstruktion in Richtung der Strecke gekoppelt ist.
Es ist vom Vorteil, wenn die zur Ausbaueinrichtung verwendeten selbstfahrenden Ausbaueinheiten von gleicher Ausbildung sind, wie die im Streb verwendeten Ausbaueinheiten.
Das Wesen der zweiten Varianten der der Erfindung entsprechenden Ausbaukonstruktion zeigt sich darin, daß ein Sohlbalken, dem Sohlbalken über hydraulische Stempel angeschlossenes Kappenelement und Seitenelement vorhanden sind, zwischen dem Kappenelement und Seitenelement ein Gelenk eingesetzt ist, mit hydraulischen Arbeitszylinder in Streckenrichtung bewegbare Vorpfändelemente und mit hydraulischem Zylinder in Streckenrichtung nach hinten bewegbare Pfändelemente vorgesehen sind, weiterhin, einerseits dem Sohlbalken, anderseits der selbstfahrenden Ausbaueinheit, oder einer in Streckenrichtung liegenden Kette ein hydraulischer Arbeitszylinder angeschlossen ist.
Eine zweckmäßige Ausführungsform der erfindungsgemäßen Ausbaukonstruktion stellt eine Lösung dar, bei der zwischen den nebeneinander liegenden Teilen des Kappenelements und Seitenelements ein hydraulischer Arbeitszylinder eingegliedert ist.
Eine weitere zweckmäßige Ausführungsform der Ausbaukonstruktion ist so ausgebildet, daß zwei Kappenelemente und zwei Seitenelemente eine Einheit bilden.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist bei der erfindungsgemäßen Ausbaukonstruktion zwischen den Kappenelementen ein hydraulischer Arbeitszylinder eingebaut.
Bei einer neueren Ausführungsform kann bei der Ausbaukonstruktion die Lösung angewendet werden, bei der die Konstruktion ein, am Sohlbalken befestigtes Podest aufweist und zwischen Podest und Seitenelement eine an den Enden mit Gelenken versehene Stange eingefügt ist.
Das Wesen der erfindungsgemäßen Ausbaueinrichtung besteht darin, daß als Schemel ein Drehschemel verwendet ist, der den Antrieb tragende Grundplatte geradlinig führende Kulisse und eine, die Schwenkungen der Grundplatte um eine vertikale Achse ermöglichende zylindrische Schulter aufweist, und daß die Ausbaueinrichtung eine Ausbaukonstruktion besitzt, die Sohlbalken, mit dem Sohlbalken über hydraulischen Zylinder verbundenes Kappenelement und Seitenelement, ein Gelenk zwischen Kappenelement und Seitenelement aufweist, mit Hilfe eines hydraulischen Arbeitszylinders in Streckenrichtung, in Richtung der Kappe oder des auf die Kappe montierten Ergänzungselements fahrbare hintere Pfändelemente vorgesehen sind, weiters, daß zwischen Sohlbalken und Drehschemel ein die Verbindung sichernder hydraulischer Arbeitszylinder eingesetzt ist.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführung der Erfindung ist ein auf der Kappe der selbstfahrenden Ausbaueinheit befestigtes ergänzendes Element vorgesehen, das sich dem oberen Teil des Streckenprofils anpaßt.
Es ist zweckmäßig die der Erfindung entsprechende Ausbaueinrichtung so auszubilden, daß die selbstfahrende Ausbaueinheit ein mit Gelenk mit der Kappe verbundenes, schwenkbares Seitenelement aufweist.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform wird bei der erfindungsgemäßen Ausbaueinrichtung zwischen der Kappe und dem schwenkbaren Seitenelement ein hydraulischer Arbeitszylinder eingesetzt.
Die erfindungsgemäße Ausbaukonstruktion bzw. die gleichfalls der Erfindung entsprechende Ausbaueinrichtung werden anhand der beiliegenden Zeichnungen, die als Ausführungsbeispiele dienen, näher erläutert. Es zeigen:
Abb. 1 eine Variante der erfindungsgemäßen Konstruktion in Seitenansicht,
Abb. 2 die der Abb. 1. entsprechende Ansicht aus der Richtung X,
Abb. 3 stellt das in Abb. 2. gezeichnete Detail vergrößert und im Schnitt dar,
Abb. 4 zeigt den Schnitt I-I der Abb. 3,
Abb. 5 stellt die Einrichtung dar, - die auch die andere Variante der Ausbaukonstruktion beinhaltet - in der Daraufsicht so, daß ein Detail des Strebes und ein Detail der Strecke zu sehen sind.
Abb. 6 zeigt den Schnitt II-II der Abb. 5, die erfindungsgemäße Ausbaueinrichtung,
Abb. 7 den Schnitt III-III der Abbildung 5,
Abb. 8 eine weitere Variante der in Abb. 7 dargestellten Ausführungsform,
Abb. 9 eine weitere Version der Ausführungsform nach Abb. 7,
Abb. 10 eine weitere Lösung der in Abb. 7 dargestellten Ausführungsform,
Abb. 11 den Schnitt IV-IV nach Abb. 5,
Abb. 12 den Schnitt durch die horizontale Mittelebene der Ausbaueinrichtung nach Fig. 6,
Abb. 13 den Schnitt VI-VI nach Fig. 12,
Abb. 14 den Schnitt VII-VII nach Abb. 13,
Abb. 15 die erfindungsgemäße Ausbaukonstruktion in Seitenansicht selbstständig angewendet, in der eingenommenen Lage in der Stecke.
In den Abbildungen 1, 2, 3, 4 ist eine Variante der erfindungsgemäßen Konstruktion als Beispiel, in einer Ausführungsform vorgestellt, die bei Streckenauffahrung, bei Verbruch und Strebbau, bzw. bei Kreuzungen mit Begleitstrecken ebenfalls Anwendung finden kann.
Die Konstruktion 56, wie im allgemeinen bei Ausbaukonstruktionen üblich ist, verfügt über Sohlbalken 19 und Kappenelement 20. In den im Kappenelement 20 und Sohlbalken 19 ausgebildeten Kugelsitzen 61 stützen sich die hydraulischen Stempel 21, bzw. die Gegenstücke der hydraulischen Stempel 22 ab. Aus der Abb. 2 ist besonders ersichtlich, daß die hydraulischen Stempel 22 mit ihren unteren Enden über die Gelenke 36 sich den Sohlbalken 19 anschließen, hingegen sind an den oberen Enden die Gelenke 39 vereinigt. Dementsprechend bilden die hydraulischen Stempel 22, bzw. der Sohlbalken 19 eine dreigelenkige Rahmenkonstruktion 62.
Auf der Abb. 2 ist die Konstruktion 56 so dargestellt, daß die eine Seite - die linke Seite - in verspreizter Lage, während der rechte Teil in nicht gespreizter Lage dargestellt sind.
Aus den Abbildungen ist ersichtlich, daß zwischen dem Sohlbalken 19 und Kappenelement 20, außer den hydraulischen Stempeln 21 und 22 die Stabilisierkonstruktion 57 auch eingebaut ist, die im hier als Beispiel gezeigten Ausführungsfall aus dem mit dem Sohlbalken 19 über das Verbindungselement 64 verbundenen Stangenelement 65 und dem Stangenelement 66, dem mit dem entgegengesetzten Ende gelenkig verbundenen Rückenelement 67 und dieses mit dem Kappenelement 20 verbindendem dreiachsigem Gelenk 63 besteht. Die Stabilisierkonstruktion 57 könnte auch eine einzige Stange sein, die zweckmäßig in der Fortschrittsrichtung ansteigend, schief angeordnet ist, und mindestens einer der Anschlußpunkte mit dem dreiachsigen Gelenk 63 versehen ist. Es ist ausreichend das zweite, sich dem Sohlbalken 19 ausschließende Ende in einer Ebene, die parallel zur Ebene des Sohlbalkens verläuft, mit einem um zwei Achsen schwenkbaren Anschlußpunkt zu sichern. Für den Fortschritt der Konstruktion 56 sorgt der dem Sohlbalken 19 angeschlossene Schrittzylinder 60, entweder zu einem in der Strecke festgelegten Punkt, oder zum Beispiel bei der Sicherung der Kreuzung von Strebstrecken, zu der hinter der Konstruktion 56 eingebauten, auf der Zeichnung nicht dargestellten Ausbaueinheit angeschlossen.
Die Funktion der auf den Abbildungen dargestellten Konstruktion 56 bzw. die Anwendung dieser, die Funktion der Stabilisierkonstruktion 57 ausprägend schildern wir nachstehend.
Bei der Verwendung der oben beschriebenen Variation der erfindungsgemäßen Ausbaukonstruktion werden am Ende der Strecke, bei Streckenauffahrung, oder Streckenverlassung, bzw. bei Kreuzung von Streben und Strecken, vor der Ausbaueinrichtung zwei Konstruktionen 56 eingebaut.
Errichtung des endgültigen Ausbaues bzw. dessen Rauben, die Ausbauarbeiten und Förderungstätigkeiten werden unter dem Schutz der aus dem Kappenelement ausgeschobenen Vorpfändelemente 6, bzw. nach hinten ausgeschobenen Vorpfändelemente 26 vorgenommen. Beim Fortschritt müssen die hydraulischen Stempel 22 der einen Konstruktion 56 entlastet werden und der Sohlbalken 19 muß mit dem Schrittzylinder 60 vorgeschleppt werden, während die aus dem Kappenelement 20 hervorschiebbaren Vorpfändelemente 6 dem Bedürfnis entsprechend hinausgeschoben oder eingezogen werden müssen. Nach Beendigung des Fortschritts müssen die hydraulischen Stempel 22 wieder gespreizt werden. Die Stabilisierkonstruktion 57 wirkt in erster Linie während des Fortschreitens mit dem die Rahmenkonstruktion 62 bildenden hydraulischen Stempel 22 zusammen.
Nach der Entlastung der hydraulischen Stempel könnte das Kappenelement 20 instabil werden, wenn die zur Rahmenkonstruktion 62 gehörenden hydraulischen Stempel 22 die in der gemeinsamen Achse liegenden Gelenke 35, 36 in einer, für den Fortschritt günstigen Lage nicht fixieren würden. Dadurch ist die Stabilität der Konstruktion 56 in seitlicher Richtung realisiert. Beim Fortschritt kann das Kappenelement 20 an Hindernisse stoßen. So ein Hindernis kann die entstehende Reibungskraft zwischen der oberen Gesteinsfläche 59 und dem Kappenelement 20 darstellen, oder herausragende Gesteinstücke und ähnliches. In diesem Fall bleibt das Kappenelement 20 gegenüber dem Maß des Fortschritts des Sohlbalkens 19 zurück. Zurückbleiben wird durch die Stabilisierungskonstruktion 57 dadurch verhindert, daß die gegenseitige Distanz zwischen Kappenelement 20 und Sohlbalken 19 und ihre Lage an einer bestimmten Bahn bzw. Ebene festgesetzt werden, von dieser Ebene kann das das Kappenelement 20 und das Rückenelement 67 der Stabilisierkonstruktion 57 miteinander verbindende dreiachsige Gelenk 63 keinesfalls sich entfernen.
Infolge der Richtungsänderungen der Strecke oder wegen Ungleichmäßigkeiten der Streckenfläche kann die Lage des Kappenelementes und des Sohlbalkens von der Parallelen abweichen, daher muß die Folgung der Richtungsänderung der Streck durch die senkrechte Achse 68 des das Rückenelement 67 der Stabilisierkonstruktion 57 mit dem Kappenelement 20 verbindenden dreiachsigem Gelenks 63 gesichert werden; das Senken des Kappenelementes 20 beim Fortschritt der Konstruktion 56, bzw. die Folgung der Änderung des Streckenquerschnittes werden durch die waagerechte Achse 69 des dreiachsigen Gelenkes 63 ermöglicht, während die seitliche Einstellung, Anpassung des Kappenelementes 20 durch die auf der waagerechten Achse senkrecht verlaufende Querachse 70 ermöglicht wird.
Die Einzelheiten der als Beispiel dienenden Ausführungsform des dreiachsigen Gelenkes gehen aus den Abb. 3 und 4 hervor.
Das dreiachsige Gelenk 63 ist über die Anschlußöse 72 an das Kappenelement 20 angeschlossen und kann in dem, in der Anschlußöse 72 ausgebildeten Lager verschwenkt werden. Der Anschlußöse 72 schließt sich das Lagergehäuse 73 des dreiachsigen Gelenkes 63 an, das Lagergehäuse 73 enthält den Kreuzbolzen 74, dessen einer Zapfen verdrehbar gelagert ist, der andere frei gegeben ist. Der andere freie Zapfen des Kreuzbolzens 74 ist in der im oberen Teil des Rückenelementes 67 ausgebildeten Öse schwenkbar gelagert. (Die Referenznummer der Öse ist nicht angeführt.)
Im Fall der als Beispiel angeführten Ausführungsform wurde im Zusammenhang mit der Abb. 1 und 2 erwähnt, daß die Stabilisierkonstruktion 57 über das Verbindungselement 64 mit dem Sohlbalken 19 verbunden ist. Dieses Verbindungselement 64 kann gegenüber dem Sohlbalken 19 um die mit der Fortschrittsrichtung parallele Achse 71 geschwenkt werden, dadurch fördert es die Möglichkeit der gegenseitigen seitlichen Bewegung des Kappenelementes 20 und des Sohlbalkens 19.
Aus der Erörterung der Erfindung geht es hervor, daß die konstruktive Ausbildung es ermöglicht, daß eine Seitenbewegung im Verhältnis zu dem Kappenelement 20 und Sohlbalken 19 zustande kommen kann, unabhängig von den Gegebenheiten der gegenseitigen Lage der unteren Gesteinoberfläche 58 und der oberen Gesteinoberfläche 59, oder deren Oberflächenqualität, ohne daß die hydraulischen Stempel gefährdet wären.
Auf der Abb. 5 sind die der Erfindung entsprechende Ausbaueinrichtung und der in ihrem Bereich liegende Streckenabschnitt, bzw. ein Detail des Strebbaues in Draufsicht dargestellt. In diesem als Beispiel aufgeführten Fall nehmen wir auch ein bogenförmiges Streckenprofil 4 an, in Querrichtung verläuft der Strebbau 1. Die im Strebort 1 eingebauten Ausbaueinheiten 2 bauen den Strebeort aus, und während des Fortschritts in der Strecke das abgebaute Gestein mit der frontalen Fördereinrichtung 8 zum Eckenteil gefördert wird. Im Kreuzungsbereich sind nebeneinander zwei gleiche selbstfahrende Ausbaueinheiten 3 eingebaut, in Richtung der Strecke 4 sind vorwärts gleichfalls zwei Ausbaukonstruktionen 5 gekoppelt. In der, als Beispiel angeführten Strecke 4 mit Bogenquerschnitt ist der Streckenausbau 7 vorhanden. Der Streckenausbau 7 besteht aus bogenförmigen Elementen, die aus Stahl hergestellt sind (TH- Elemente). In der Strecke 4 ist die Fördereinrichtung 9 eingebaut.
Bei unserem Beispiel wurde es angenommen, daß die im Strebbau 1 verwendeten Ausbaueinheiten 2 und die selbstfahrenden Ausbaueinheiten 3 strukturell gleich ausgeführt sind.
In der Abb. 6 ist eine als Beispiel dienende mögliche Ausführungsform der erfindungsgemäßen Ausbaueinrichtung zu sehen, konkret ist die Ansicht des in der Abb. 5 dargestellten Schnitts II-II veranschaulicht.
Wie bereits früher darauf hingewiesen, besteht die erfindungsgemäße Ausbaueinrichtung im Prinzip aus der selbstfahrenden Ausbaueinheit 3 und aus der hier sich anschließenden Ausbaukonstruktion 5. Dem Sohlelement 10 der selbstfahrenden Ausbaueinheit 3 ist die Kappe 11 über die hydraulischen Stempel 12 angeschlossen. Auf der Kappe 11 ist ein ergänzendes Element 14 montiert, dessen oberer Teil sich dem oberen Streckenprofil anpassen kann und bogenförmig ausgestaltet ist. Die Gestaltung ist aus der als Beispiel angeführten Ausführungsform auf Abb. 11 ersichtlich. Die zwischen der Kappe 11 und den Sohlelement 10 eingebauten Konstruktionsteile bilden mit den Stabilisierarmen 13 eine Einheit. Der Fortschritt der selbstfahrenden Ausbaueinheit 3 würde mittels des, an sich bekannten hydraulischen Arbeitszylinder 15 gewährleistet.
Zum Sohlelement 10 der selbstschreitenden Ausbaueinheit 3 ist der Drehschemel 16 befestigt, der den zur Strebfördereinrichtung 8 gehörenden Antrieb 17 und eventuell auch noch andere Konstruktionsteile trägt.
Der Drehschemel 16 ist über den hydraulischen Arbeitszylinder 18 mit dem Sohlbalken 19 der Ausbaukonstruktion 5 verbunden.
In Anbetracht dessen, daß die in der erfindungsgemäßen Ausbaueinrichtung angewandte Version 5 der Ausbaukonstruktion in Abb. 7 - entsprechend dem in Abb. 5 dargestellten Schnitt III-III veranschaulicht ist -, wird die Erläuterung der Ausbaueinrichtung, entsprechend Abb. 6 mit Hilfe der Abb. 7 fortgesetzt werden. Es ist ersichtlich, daß dem Sohlbalken 19 der Ausbaukonstruktion 5 das Kappenelement 20 über den hydraulischen Stempel 21 angeschlossen ist. Dieses Kappenelement 20 ist im Beispielsfall bogenförmig, in Anbetracht dessen, daß - wie früher bereits darauf hingewiesen - beispielsweise die Strecke 4 einen bogenförmigen Querschnitt aufweist. Das Seitenelement 29 ist dem Kappenelement 20 über das Gelenk 30 angeschlossen, dieses Seitenelement 29 ist gleichfalls bogenförmig und dient zur Sicherung der Seitenwandung der Strecke 4. Das Seitenelement 29 ist über den hydraulischen Stempel 22, mittels des Gelenks 37 mit dem Sohlbalken 19 verbunden.
Aus der Abb. 7 ist ersichtlich, daß in der erfindungsgemäßen Ausbaueinrichtung, nebeneinander eingebaute gleiche Ausbaukonstruktionen 5 und die dazu gehörenden selbstfahrenden Ausbaueinheiten 3 gegenüber der vertikalen Mittelebene annähernd symmetrisch angeordnet sind. Auf der linken Seite der Abb. 7 wurde die Ausbaukonstruktion 5 im verspannten Zustand dargestellt, während auf der rechten Seite der Abb. 7 die Ausbaukonstruktion 5 in ihrer unteren Endstelle dargestellt ist. Zur Verbindung der Kappenelemente 20 dienen die hydraulischen Arbeitszylinder 28, die über das Gelenk 28a mit den Anschlußpunkten der Kappenelemente 20 verbunden sind. Bei der Verbindung der Kappenelemente 20 und Seitenelemente 29 wurden zwecks entsprechender Lagereinstellung und zur Stabilisierung die hydraulischen Arbeitszylinder verwendet, die einerseits mit dem Gelenk 41, anderseits mit dem Gelenk 40 verbunden sind.
In den Abb. 6 und 7, bei den beispielsweise dargestellten Ausführungsformen ist auf dem Sohlbalken 19 ein Podest 31 befestigt, wobei zwischen einer Bohrung dessen bzw. einem Vorsprung des Seitenelementes 29 die Stange 32 eingebaut ist, so daß diese Stange 32 um das Gelenk 33 bzw. Gelenk 34 kleinere Schwenkbewegungen machen kann. Die auf der Abb. 7 angedeuteten wichtigeren Belastungsrichtungen und die ersichtliche Ausführungsform weisen daraufhin, daß die hydraulischen Stempel 21, bzw. die hydraulischen Stempel 22, weiterhin die Stange 32 den wichtigsten Belastungseinrichtungen entsprechend angeordnet sind.
Auf der Abb. 6 bzw. 7 wurde auch es veranschaulicht, daß zur Ausbaukonstruktion 5 auch die in Richtung der Strecke mit Hilfe der hydraulischen Arbeitszylinder 25 ausfahrbaren Vorpfändelementenreihe 6, sowie gleichfalls in Streckenrichtung die mit den hydraulischen Arbeitszylinder 27 ausfahrbaren oder einfahrbaren hintere Pfändelementenreihe 26 gehören. Die Vorpfändelemente 6 sind gleichfalls in Bogenform bei der hier als Beispiel gezeigten Ausführung so angeordnet, daß sie im wesentlichen der Form der Kappenelemente 20 bzw. der Seitenelemente 29 folgen.
Hervorragen der Vorpfändelemente 6 in der erfindungsgemäßen Ausbaueinrichtung oder bei der selbstständig eingesetzten Ausbaukonstruktion 5 - das mittels der hydraulischen Arbeitszylinder 25 gewährleistet wird - ist mindestens so groß, wie der gegenseitige Abstand der Ausbauelemente in der Strecke 7, aber es ist zweckmäßig, wenn das Maß des Hinausragens dem Mehrfachen der Teilung der Ausbauelemente in der Strecke entspricht.
Es ist ersichtlich aus der Ausführung nach Abb. 7, daß auf dem Sohlbalken 19 der Ausbaukonstruktion 5 mehrere Anschlußmöglichkeiten ausgebildet sind. Bei der in der Abb. 8 als Beispiel dargestellten Ausführungsform ist der hydraulische Stempel 22 nicht über dem Gelenk 35 an den Sohlbalken 19 gekoppelt, wie es in Abb. 7 zu sehen ist, sondern über das Gelenk 36, dem Seitenelement 29 ist der Stempel weiterhin über das Gelenk 39 angeschlossen. Auf diese Weise kann die geänderte Gesteindruckeinrichtung mit den hydraulischen Stempeln 22 mit größerer Sicherheit und wirkungsvoller aufgenommen werden.
Die Ausführung nach Abb. 9 widerspiegelt eine Lösung, bei der die obere Ankopplung des hydraulischen Stempels 21 über das Gelenk 38 geschieht. Der Arbeitszylinder 28 ist an das Gelenk 28a angeschlossen.
Die Ausführungsform nach Abb. 10 veranschaulicht eine Variation der erfindungsgemäßen Ausbaukonstruktion nach Abb. 9 bei der der untere Anschlußpunkt des hydraulischen Stempels 22 mit dem Gelenk 35 verbunden ist, während das untere Ende des hydraulischen Stempels 21 wiederum mit dem Gelenk 37 in Verbindung steht.
Die Abb. 11 zeigt den Schnitt IV-IV nach Abbildung 5. Auf der Abbildung sind die zwei nebeneinander angeordnete, selbstfahrende Ausbaueinheiten 3 zu sehen, mit dünner Linie ist die Ausbaueinheit 2 beim Rande des Strebes angedeutet. Die Abbildung zeigt es, daß auf den Kappen 11 Ergänzungselemente 14 montiert sind, und daß der obere Teil der Ergänzungselemente 14 sich der gewölbten oberen Decke der Strecke anpaßt. Aus dieser Zeichnung geht es hervor, daß die Sohlelemente 10 über die hydraulischen Stempel 12 mit den Kappen 11 verbunden sind. Es ist auch ersichtlich, daß die schwenkbaren Seitenelemente 43 mit den Kappen 11 über die Gelenke 44 verbunden sind. Je ein schwenkbares Seitenelement 43 ist mit je einem Arbeitszylinder 45 an die Kappe 11 angeschlossen, die schwenkbaren Seitenelemente 43 können mit den erwähnten hydraulischen Arbeitszylindern 45 an die Seitenwandung der Strecke gedrückt werden.
In der Abb. 12 zeigen wir die Draufsicht der Ausbaukonstruktion und Einheiten der Ausbaueinrichtung ohne Kappenteile. Aus der Abbildung geht es hervor, wie die Sohlelemente 10 der nebeneinander angeordneten selbstfahrenden Ausbaueinheiten 3 angeordnet sind, bzw. welche Stellung die Stabilisierarme einnehmen. Es ist noch ersichtlich, daß die hydraulischen Arbeitszylinder 15 dem Drehschemel 16 angeschlossen sind, so kann man den Drehschemel 16 mit den hydraulischen Arbeitszylinder 15 fortschreiten lassen. Der Drehschemel 16 wird über die hydraulischen Arbeitszylinder 18 mit den Sohlbalken 19 der Ausbaukonstruktion 5 verbunden. Auf dem Drehschemel 16 ist der Antrieb 17 und die hier nicht dargestellte, zum Streckenförderer 9 gehörende Umlenkstation montiert. Aus dieser Abbildung ist es noch ersichtlich, aus welcher Richtung die Strebfördereinrichtung 8 das abgebaute Gestein zum Drehschemel 16 fördert, weiters in welche Richtung die Streckenfördereinrichtung 9 das Gestein abfördert.
Der konstruktive Aufbau des Drehschemels 16 kann zweckmäßig durch gemeinsames Betrachten der Abb. 13 und 14 gefolgt werden.
Abb. 14 zeigt den Schnitt VII-VII nach Abbildung 13. An der oberen Fläche 52 des Drehschemels 16 ist die Grundplatte 46 montiert, so daß die Grundplatte 46 sich gegenüber dieser oberen Fläche 52 bewegen kann. Auf der Grundplatte 46 ist der Antrieb 17 mit den Schrauben 47 befestigt. Das Gerüst 51 des Drehschemels 16 ist so ausgebildet, daß in diesem, eine in horizontalen Richtungssinn führende Kulisse 55 vorhanden sei, sowie eine zylindrische Schulter 54 ausgebildet ist.
Wie es aus dem Schnitt, der durch die Grundplatte 46 aufgenommen worden ist, hervorgeht, ist diese stufig ausgebildet. Auf dem mittleren dickeren Teil, auf der zylindrischen Schulter 53 der Grundplatte 46, sitzt der Gleitschuh 48 mit zylindrischer Bohrung, wobei mit Hilfe der Schrauben 50 bzw. durch Zwischenschaltung der Ringscheibe 49 eine Konstruktion gebildet wird, indem die Grundplatte 46 mit dem darauf befestigten Antrieb 17 zusammen in der Kulisse 55 eine gradlinige Bewegung auszuführen fähig ist, oder entlang der zylindrischen Schulter 53 eine kleinere Schwenkbewegung der Grundplatte 46 ermöglicht wird. In der Abb. 14 wurden die Konturen der verschobenen bzw. verdrehten Grundplatte 46 mit Punkt-Strich-Linie bezeichnet.
Abb. 15 zeigt die Seitenansicht einer selbstständig verwendeten Ausbaukonstruktion 5, während einer Streckenverlassung. Die als Beispiel dargestellte Ausbaukonstruktion 5, schreitet entsprechend der Abb. 15 von rechts nach links in der Strecke 23, währenddessen können die früher eingebauten Streckenausbauelemente 7 geraubt werden; wie es die rechte Seite der Abbildung zeigt, kann nach der Ausbaukonstruktion 5 ein Verbrauch stattfinden. Das Vorrücken der Ausbaukonstruktion 5 wird durch den mit der Kette 42 verbundenen, sonst aber zur Ausbaukonstruktion 5 gehörenden hydraulischen Arbeitszylinder 18 gesichert. Die Kette 42 ist an einen auf der Zeichnung nicht bezeichneten Punkt befestigt. Während des Betriebs der erfindungsgemäßen Ausbaueinrichtung, nach Abb. 5-14, wird beim Vorschreiten des Strebbaues 1, durch Vorschieben der Strebfördereinrichtung 8 auch der Drehschemel 16 vorgeschoben, der den zur Strebfördereinrichtung 8 gehörenden Antrieb 17 bzw. die zur Streckenfördereinrichtung 9 gehörende Umkehrstation trägt. Der erwähnte Vorschub geschieht mit den, im Zusammenhang mit der selbstfahrenden Ausbaueinheit 3 bereits beschriebenen hydraulischen Arbeitszylindern 15, die hydraulischen Stempel 12 der selbstfahrenden Ausbaueinheiten 3 werden einzeln gelockert und nach erfolgtem Einziehen der hinteren Pfändelemente 26 der Ausbaukonstruktion 5 mit Hilfe der hydraulischen Arbeitszylinder 27 wird gleichzeitig die selbstfahrende Ausbaueinheit 3 mit Hilfe der hydraulischen Arbeitszylinder 15 nach vorne gezogen, wonach die hydraulischen Stempel 12 wieder verspannt werden.
Ausbaukonstruktionen werden einzeln vorwärts geschleppt, indem die hydraulischen Stempel 21 und 22 der einen Ausbaukonstruktion 5 gewissermaßen entspannt werden und nach dem Einfahren der Vorpfändelemente 6 bzw. nach Ausfahren der hinteren Pfändelemente 26 die Ausbaukonstruktion 5 mit Hilfe der hydraulischen Arbeitszylinder 18 vorgeschoben wird. Während des Vorschubs kann man durch Betätigung der hydraulischen Arbeitszylinder 18 die Lage der Ausbaukonstruktion 5, falls nötig, korrigieren. Danach können die angrenzenden Ausbaukonstruktionen 5 - entsprechend der oberen Beschreibung - vorgeschoben werden.
Die zum Ausbausystem 7 der Strecken 4 und 23 gehörenden Elemente können in eingezogener Lage der Vorpfändelemente 6 geraubt werden, nach dem Ausrauben der Elemente des Streckenausbaues 7 werden die Vorpfändelemente 6 nachträglich bis zur Stelle des Ausraubens weiter ausgefahren. Das Ausrauben der Streckenausbaukonstruktion 7 kann nur bis zum vollständigen Ausfahren der Vorpfändelemente 6 durchgeführt werden, und erst nach erneuten Vorschreiten der Ausbaukonstruktion 5 fortgesetzt werden.
Der Vorteil der einen Variation der erfindungsgemäßen Konstruktion besteht darin, daß die Schonung und der Schutz der hydraulischen Stempel gegenüber seitlichen Kräfteeinwirkungen ohne wesentliche Massenerhöhung, mit Hilfe der Konstruktion gelöst werden können.
Mehrere erfindungsgemäße Konstruktionen können aneinander gekoppelt werden, wobei die harmonische Funktion dieser Konstruktionen durch die an sich bekannten hydraulischen Arbeitszylinder 28 gewährleistet wird.
Aus den als Beispiel dienenden Ausführungsformen ist ersichtlich, daß die andere Variante der erfindungsgemäßen Ausbaukonstruktion und die gleichfalls der Erfindung entsprechende Ausbaueinrichtung geeignet sind auch an der Strecken-Seitenwandung ihrer Sicherungsaufgabe gerecht zu werden, weiterhin ermöglicht die in der Ausbaueinrichtung angewandte konstruktive Ausbildung eine geradlinige und auch eine Drehbewegung des Drehschemels. Auf diese Weise kann die gegenseitige Schwenkung zwischen Streben und Strecken bzw. Wanderung in Längsrichtung des Strebes gefolgt werden.
Es kann aufgrund der Beschreibung der als Beispiel dienenden Ausführungsformen festgestellt werden, daß bei der Verwendung der erfindungsgemäßen Ausbaueinrichtung auch während des Fortschritts keine nicht unterbauten Abschnitte vorhanden sind, die infolge des Weglassens des Schutzes Menschenleben gefährden und Verbruchgefahr darstellen.
Verzeichnis der Benennungen
 1 Strebbau
 2 Ausbaueinheit
 3 selbstfahrende Ausbaueinheit
 4 Strecke
 5 Ausbaukonstruktion
 6 Vorpfändelement
 7 Streckenausbau
 9 Streckenfördereinrichtung
10 Sohlelement
11 Kappe
12 Hydraulischer Stempel
13 Stabilisierarm
14 ergänzendes Element
15 Hydraulischer Arbeitszylinder
16 Drehschemel
17 Antrieb
18 Hydraulischer Arbeitszylinder
19 Sohlbalken
20 Kappenelement
21 Hydraulischer Stempel
22 Hydraulischer Stempel
23 Strecke
24 Hydraulischer Arbeitszylinder
25 Hydraulischer Arbeitszylinder
26 hinteres Pfändelement
27 Hydraulischer Arbeitszylinder
28 Hydraulischer Arbeitszylinder
28a Gelenk
29 Seitenelement
30 Gelenk
31 Podest
32 Stange
33 Gelenk
34 Gelenk
35 Gelenk
36 Gelenk
37 Gelenk
38 Gelenk
39 Gelenk
40 Gelenk
41 Gelenk
42 Kette
43 schwenkbares Seitenelement
44 Gelenk
45 hydraulischer Arbeitszylinder
46 Grundplatte
47 Schraube
48 Gleitschuh
49 Ringscheibe
50 Schraube
51 Rahmenkonstruktion
52 obere Ebene
53 zylindrische Schulter
54 zylindrische Schulter
55 Kulisse
56 Konstruktion
57 Stabilisierkonstruktion
58 untere Gesteinsfläche
59 obere Gesteinsfläche
60 Schrittzylinder
61 Kugelsitz
62 Rahmenkonstruktion
63 dreiachsiges Gelenk
64 Verbindungselement
65 Stangenelement
66 Stangenelement
67 Rückenelement
68 senkrechte Achse
69 waagerechte Achse
70 Kreuzachse
71 Achse
72 Öse
73 Lagergehäuse
74 Kreuzbolzen
A Ausbaueinrichtung

Claims (12)

1. Konstruktion zum Ausbauen von untertätigen Hohlräumen, besonders von bergbaulichen Räumlichkeiten, hauptsächlich im Bereich des Strebe-Streckenüberganges, die Sohlbalken, Kappenelement und diese verbindende hydraulische Stempel aufweist, wobei die eine Variante dadurch gekennzeichnet ist, daß die hydraulischen Stempel (21, 22) mit den Sohlbalken (19) und/oder mit dem Kappenelement (20) eine dreigelenkige Rahmenkonstruktion (62) bilden, und/oder eine Stabilisierkonstruktion (57) aufweist, die eine die Relativbewegung des Kappenelementes (20) und des Sohlbalkens (19) gegenüber rund um mindestens zwei Achsen ermöglichende Gelenkkonstruktion aufweist, und zweckmäßig über ein dreiachsiges Gelenk (63) verfügt.
2. Konstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der Stabilisierkonstruktion (57) dem Kappenelement (20) über ein dreiachsiges Gelenk (63) sich einschließendes Rückenelement (67) vorhanden ist, bzw. direkt oder indirekt dem Sohlbalken (19) über Gelenke angeschlossene Stangenelemente (65, 66) vorgesehen sind.
3. Konstruktion nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Stangenelementen (65, 66) und dem Sohlbalken (19) ein, um die mit der Fortschrittrichtung der Konstruktion parallele Achse (71) schwenkbares Verbindungselement (64) eingefügt ist.
4. Konstruktion zum Ausbauen von untertätigen Hohlräumen, besonders von bergbaulichen Räumlichkeiten, hauptsächlich im Bereich des Streben-Streckenüberganges, die Sohlbalken, Kappenelement, und verbindende hydraulische Stempel aufweist, eine andere Variante der Konstruktion ist dadurch gekennzeichnet, daß sie über Sohlbalken (19), dem Sohlbalken (19) über hydraulische Stempel (21, 22) angeschlossenes Kappenelement (20) und Seitenelement (29), zwischen Kappenelement (20) und Seitenelement (29) Gelenk (30) mit hydraulischem Arbeitszylinder (25) in Streckenrichtung (4, 23) bewegbare Vorpfändelemente (6), mit hydraulischem Arbeitszylinder (27) in Streckenrichtung (4, 23) bewegbare hintere Pfändelemente (26), weiters einerseits einen dem Sohlbalken (19), andererseits der selbstfahrenden Ausbaueinheit (3) oder mit einer, in Streckenrichtung liegenden Kette (42) verbundenen hydraulischen Arbeitszylinder (18) verfügt.
5. Ausbaukonstruktion nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den nebeneinander liegenden Endteilen des Kappenelementes (20) und des Seitenelementes (29) ein hydraulischer Arbeitszylinder (24) eingefügt ist.
6. Ausbaukonstruktion nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Kappenelemente (20) und zwei Seitenelemente (29) enthalten sind.
7. Ausbaukonstruktion nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Kappenelementen (20) ein hydraulischer Arbeitszylinder eingefügt ist.
8. Ausbaukonstruktion nach jedwelchem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß sie mit einem, am Sohlbalken (19) befestigten Podest (31) ausgestaltet ist und zwischen dem Podest (31) bzw. Seitenelement (29) ein mit Gelenken versehenes Gestänge (32) eingefügt ist.
9. Ausbaueinrichtung für den Ausbau von hauptsächlich bergbaulichen Strecken und sich in Querrichtung anschließendem Strebbau für den entstehenden Eckenbereich und den sich anschließenden Streckenabschnitt, wobei zu der Konstruktion selbstfahrende Ausbaueinheit, angeschlossenes Sohlelement, der Antrieb der Strebfördereinrichtung und mindestens die Umkehrstation der Streckenfördereinrichtung tragender Schemel gehören, dadurch gekennzeichnet, daß der Schemel ein Drehschemel (16) ist, bei dem die den Antrieb (17) tragende Grundplatte (46) eine geradleitende Kulisse (55) und das Schwenken der Grundplatte (46) rund um eine vertikale Achse ermöglichende zylindrische Schulter (53) aufweist, und daß die Ausbaueinrichtung (A) eine Ausbaukonstruktion (5) aufweist, die über Sohlbalken (19) verfügt, mit dem Sohlbalken mit hydraulischen Stempel (21) verbundenes Kappenelement (20) und Seitenelement (29) vorhanden sind, zwischen Kappenelement (20) und Seitenelement (29) ein Gelenk (30) eingefügt ist, ein mit hydraulischen Arbeitszylinder (27) in Richtung der Strecke (4) zur Kappe (11) oder zum auf dieser montierten ergänzenden Element (14) der selbstfahrenden Ausbaueinheit (3) bewegbaren hinteres Pfandelement (26) vorhanden ist, weiters zwischen dem Sohlbalken (19) und dem Drehschemel (16) die Verbindung garantierenden hydraulischen Arbeitszylinder (18) angeordnet ist.
10. Ausbaueinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß an der Kappe (11) der selbstfahrenden Ausbaueinheit (3) ein der oberen Ummantelung der Strecke (4) sich anpassendes ergänzendes Element (14) befestigt ist.
11. Ausbaueinrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß an der Kappe (11) der selbstfahrenden Ausbaueinheit (3) mit Gelenk (4) verschwenkbares Seitenelement (43) angeordnet ist.
12. Ausbaueinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Kappe (11) und dem schwenkbaren Seitenelement (43) ein hydraulischer Stempel (45) eingesetzt ist.
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