DE4012657A1 - Gemeinschaftsantennenanlage - Google Patents
GemeinschaftsantennenanlageInfo
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Description
Ursprünglich wurden Fernsehprogramme mit Fernsehsignalen
modulierte Träger über terrestrische Sender
in Amplitudenmodulation übertragen (in Europa im allgemeinen
mit 7 bis 8 MHz Kanalbandbreite), was eine gute
Frequenzökonomie erlaubte. Die Weiterverteilung in
Gemeinschaftsantennenanlagen wie auch in größeren
Kabelnetzen erfolgte ebenfalls in Amplitudenmodulation,
in Gemeinschaftsantennenanlagen oft in der ursprünglichen
Frequenzlage im VHF- und UHF-Bereich wie von den
Sendern ausgestrahlt, in Kabelnetzen - im Hinblick auf
größere Übertragungsreichweiten - in der Regel umgesetzt
und neu gruppiert nur im VHF-Bereich.
Für die Übertragung von Fernsehprogrammen
über Satelliten wurde - hauptsächlich wegen der geringeren
Empfangsleistung - die Verwendung einer anderen
Modulationsart erforderlich. Fernsehprogramme werden
deshalb in Frequenzmodulation über Satelliten übertragen.
Bei direkt empfangbaren Satellitensendern beträgt die
Kanalbandbreite ca. 27 MHz. Diese große Bandbreite
erfordert neue Lösungswege, wenn eine größere Zahl von
Programmen durch Kabel über längere Strecken übertragen
werden soll.
Für den Empfang von Fernsehprogrammen von Satellitensendern
gibt es heute folgende Möglichkeiten:
(1) Für den Individualempfang, z. B. in einem
Einfamilienhaus, wird der in die Antenne eingebaute
Antennenkonverter, der die Senderfrequenz (im Bereich
von etwa 12 GHz) in eine sogenannte Satellitenzwischenfrequenz
umsetzt, über ein geeignetes direktes Kabel
mit dem abstimmbaren FM-Demodulator (FM-Tuner) verbunden,
der sich in der Regel unmittelbar neben dem
Fernsehgerät befindet. Die Konverter, wie auch die verwendeten
Kabel und die FM-Tuner, besitzen normalerweise
eine Bandbreite von etwa 750 MHz. Bei optimaler Kanalbelegung
lassen sich damit in diesem Bereich ca. 25
Kanäle übertragen. Zusätzlich kann vor dem Konverter
ein fernsteuerbares Polarisationsfilter angeordnet
sein, welches die Auswahl zwischen mit horizontaler und
mit vertikaler Polarisation ausgesendeten Kanälen erlaubt.
Mit dieser Polarisationswahl kann die Zahl der
wählbaren Kanäle auf etwa 50 verdoppelt werden.
(2) Bei Kabelnetzen werden die über Satelliten
empfangenen, mit Fernsehsignalen modulierten Träger in
einer Kopfstation einzeln und gleichzeitig demoduliert.
Mit den Signalen werden neue Träger amplitudenmoduliert,
die dann gemeinsam auf dem Kabelnetz übertragen werden.
In der Kopfstation des Kabelnetzes wird also für jedes
empfangbare und zu übertragende Fernsehprogramm je ein
eigener FM-Demodulator mit AM-Modulator verwendet. Die
dadurch bedingten relativ hohen Kosten fallen jedoch
bei größerer Teilnehmerzahl nur wenig ins Gewicht und
werden durch die Vorteile gerechtfertigt, daß keine
zusätzlichen FM-Tuner bei den Empfängern benötigt
werden und daß die kleinere Bandbreite der AM-Signale
eine effizientere Nutzung des Kabelnetzes erlaubt.
Lösungen für Gemeinschaftsantennenanlagen (für
2 bis etwa 30 Wohnungen) haben sich bislang erst in geringem
Ausmaß durchsetzen können. Da die gleichzeitige
Umsetzung aller über Satelliten empfangenen, mit Fernsehsignalen
frequenzmodulierten Träger auf Amplitudenmodulation
bei der relativ geringen Zahl der Wohnungen
bzw. Teilnehmer zu aufwendig wäre, drängt sich eine
direkte Verteilung der empfangenen FM-Signale auf.
Hierfür wurde der vom Antennenkonverter abgegebene sogenannte
Satellitenzwischenfrequenzbereich von 950 bis
1750 MHz vorgesehen. Dieser Bereich liegt oberhalb der
bis heute verwendeten VHF- und UHF-Bereiche (von 40
bis etwa 850 MHz). Die erhöhte Dämpfung erfordert damit
dämpfungsärmere Verteilkabel. Außerdem sind Steckdosen
und Verteiler in existierenden Gemeinschaftsantennenanlagen
nicht für diesen Zwischenfrequenzbereich geeignet.
Vorhandene Gemeinschaftsantennenanlagen müssen
deshalb vollständig ersetzt werden. Außerdem ist die
Zahl der im Zwischenfrequenzbereich übertragbaren frequenzmodulierten
Träger auf etwa 25 beschränkt.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine
Gemeinschaftsantennenanlage zur Verfügung zu stellen,
mit der die geschilderten Nachteile vermieden werden
können. Die Anlage soll also fähig sein, - gewünschtenfalls
unter Mitverwendung bestehender Verteilkabel -
auch mehr als 25 verschiedene, über Satelliten empfangene
Fernsehprogramme zu übertragen, ohne daß jedoch -
wie in der Kopfstation eines Kabelnetzes - für jedes
Programm je ein eigener Umsetzer (FM-Tuner und AM-Modulator)
erforderlich wäre.
Bei einer Gemeinschaftsantennenanlage mit einem
Verteilkabel, dessen Eingang mit den Ausgängen von Umsetzern
verbunden ist, die dazu eingerichtet sind, aus je
einem zugeführten, mit einem Fernsehsignal frequenzmodulierten
Träger, dessen Frequenz im Umsetzer wählbar ist,
einen mit dem gleichen Fernsehsignal modulierten neuen
Träger mit einer jewils vorbestimmten Frequenz zu erzeugen,
wird die angegebene Aufgabe erfindungsgemäß dadurch
gelöst, daß die vorbestimmten Frequenzen der Umsetzer je
einem Ausgang des Verteilkabels zugeordnet sind, bei welchem
Ausgang jeweils ein Fernsteuersender angeordnet ist,
mittels dessen im betreffenden Umsetzer die Frequenz des
zugeführten Trägers wählbar ist, aus welchem der neue Träger
erzeugt wird.
In der Anlage wird also für jeden Ausgang des
Verteilkabels (z. B. für jede Wohnung) jeweils ein Umsetzer
benötigt, nicht aber für jedes über Satelliten
empfangene Fernsehprogramm. Die Umsetzer sind jedoch
nicht bei den Ausgängen des Verteilkabels angeordnet,
sondern beim Eingang desselben. Jeder Umsetzer liefert
in das Verteilkabel einen modulierten Träger mit einer
jeweils vorbestimmten Frequenz, die jeweils einem der
Ausgänge des Verteilkabels zugeordnet ist. Über das
Verteilkabel müssen also nur Träger mit so vielen verschiedenen
Frequenzen übertragen werden, wie Ausgänge
des Verteilkabels vorhanden sind. Bei nicht zu großer
Zahl der Ausgänge können diese Träger mit der Bandbreite
von etwa 27 MHz frequenzmoduliert sein. Die Umsetzer
können aber auch je einen abstimmbaren Demodulator
und einen an dessen Ausgang angeschlossenen
Amplitudenmodulator enthalten, der einen mit dem Fernsehsignal
amplitudenmodulierten Träger in das Verteilkabel
liefert.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden
nachstehend anhand der Zeichnungen näher erläutert. In
diesen zeigen:
Fig. 1 ein Blockschema eines Teils einer Gemeinschaftsantennenanlage
und
Fig. 2 ein Blockschema eines einzelnen Umsetzers
der Anlage.
Die dargestellte Gemeinschaftsantennenanlage
besitzt ein Verteilerkabel 1 mit Ausgängen A1, A2, A3,
A4 . . . , die sich z. B. in den einzelnen Wohnungen eines
Mehrfamilienhauses befinden. An den Eingang 1.1 des
Verteilkabels 1 sind die Ausgänge von Umsetzern U1, U2,
U3, U4 . . . angeschlossen, vorteilhaft wie dargestellt
in der Weise, daß jeder der Umsetzer zwei Ausgänge besitzt,
an welche das Verteilkabel 1 durchgeschleift
angeschlossen ist. Das heißt, das Verteilkabel 1 läuft
an seinem Eingang nacheinander durch alle Umsetzer U1,
U2, U3, U4 . . . , so daß keine Verzweigungen des Verteilkabels
nötig sind.
Den Umsetzern U1, U2, U3, U4 . . . werden mit
Fernsehsignalen frequenzmodulierte Träger zugeführt.
Die Frequenzen der mit verschiedenen Fernsehsignalen
(verschiedenen Fernsehprogrammen) modulierten Träger
liegen in verschiedenen Frequenzkanälen. Die modulierten
Träger kommen von einem Antennenkonverter 2, der
in einer Antenne 3 angeordnet ist, welche Signale von
Satellitensendern empfängt. Die Empfangsantenne 3 kann
dazu eingerichtet sein, Signale mit vertikaler und mit
horizontaler Polarisationsebene getrennt aufzunehmen,
und der Antennenkonverter 2 kann für die beiden Polarisationsebenen
je einen eigenen Ausgang aufweisen. Die
beiden Ausgänge des Antennenkonverters sind dann über
je einen Verteiler 4 bzw. 5 mit je einem Eingang jedes
der Umsetzer U1, U2, U3, U4 . . . verbunden. Die Umsetzer
können, wie in Fig. 2 für einen Umsetzer U gezeigt,
auch mehr als je zwei Eingänge aufweisen, z. B. vier
Eingänge E1, E2, E3 und E4. Die Eingänge E1 und E2
wären dann mit den Verteilern 4 bzw. 5 verbunden, während
den Eingängen E3 und E4 frequenzmodulierte Träger
von einer anderen Antenne (nicht dargestellt) zugeführt
werden können, welche Signale von einem anderen Satelliten
empfängt.
Jeder der Umsetzer U1, U2, U3, U4, . . . ist jeweils
dazu eingerichtet, aus einem auswählbaren der
seinen Eingängen zugeführten modulierten Träger einen
mit dem gleichen Fernsehsignal modulierten neuen Träger
mit einer jeweils vorbestimmten Frequenz im VHF- oder
UHF-Bereich zu erzeugen. Der Umsetzer und die diesem
zugeordnete vorbestimmte Frequenz des neuen Trägers
sind jeweils einem der Ausgänge A1, A2, A3, A4 . . . des
Verteilkabels 1 zugeordnet. Bei dem Ausgang ist ein
Fernsteuersender F1 bzw. F2 bzw. F3 bzw. F4 . . . , angeordnet,
welcher Fernsteuersignale an den betreffenden
Umsetzer sendet. Mit den Fernsteuersignalen wird im Umsetzer
der Frequenzkanal bzw. der Träger ausgewählt,
aus dem der Umsetzer den neuen Träger mit der dem Umsetzer
zugeordneten vorbestimmten Frequenz erzeugt.
Der im Umsetzer erzeugte neue Träger kann
gleich wie der ausgewählte zugeführte Träger frequenzmoduliert
sein. Für diesen Fall enthält der Umsetzer
eine mittels der Fernsteuersignale abstimmbare Mischstufe
für die zugeführten Träger und eine an den Ausgang
der Mischstufe angeschlossene Selektionseinrichtung,
die nur den frequenzmodulierten neuen Träger mit
der dem betreffenden Umsetzer zugeordneten vorbestimmten
Frequenz durchläßt. Die Selektionseinrichtung
kann einfach aus einem oder mehreren Filtern bestehen.
In dem in Fig. 2 dargestellten Umsetzer U wird
der neue Träger amplitudenmoduliert erzeugt. Der Umsetzer
U enthält einen abstimmbaren Demodulator 6, der
das demodulierte Fernsehsignal an einen AM-Modulator 7
abgibt. Zwischen dem Demodulator 6 und dem AM-Modulator
7 kann gewünschtenfalls noch ein Decoder oder Normwandler
8 zum Decodieren von codierten Fernsehsignalen
oder zum Ändern der Fernsehnorm der Signale angeordnet
sein. Mit dem Fernsehsignal und dem zugehörigen
Tonsignal wird im Modulator 7 ein neuer Träger amplitudenmoduliert,
der die dem Umsetzer U zugeordnete
vorbestimmte Frequenz im VHF- oder UHF-Bereich hat.
Der amplitudenmodulierte neue Träger wird dann vom
Ausgang bzw. den Ausgängen des Umsetzers U auf das
Verteilkabel 1 gegeben.
Das demodulierte Fernsehsignal kann außer dem
Ton-Unterträger, der zu dem betreffenden Fernsehprogramm
gehört, noch weitere Ton-Unterträger enthalten,
auf welche z. B. Begleittexte zum Fernsehprogramm in anderen
Sprachen oder auch Radioprogramme aufmoduliert
sind. Diese zusätzlichen Ton-Unterträger können in
einem Demodulator-Modulator 9 demoduliert und auf geeignete
Tonträger neu moduliert und dann über den Ausgang
bzw. die Ausgänge des Umsetzers U ebenfalls auf
das Verteilkabel 1 gegeben werden.
Die Kanalwahl im abstimmbaren Demodulator 6,
d. h. die Wahl des zu demodulierenden frequenzmodulierten
Trägers, wird von einer programmierbaren Einrichtung
10 gesteuert, welche ggf. auch den Betrieb des
Decoders oder Normwandlers 8 sowie einen Schalter 11
steuert, der den Eingang des Demodulators 6 wahlweise
mit einem der Eingänge E1, E2, E3, E4 des Umsetzers U
verbindet. Der programmierbaren Einrichtung 10 werden
die Fernsteuersignale von dem Fernsteuersender zugeführt,
der sich bei dem Ausgang des Verteilkabels 1 befindet,
welcher dem Umsetzer U zugeordnet ist. Die
Fernsteuersignale könnten von jedem der Fernsteuersender
F1, F1, F3, F4 . . . über jeweils irgend eine Leitung
dem zugeordneten Umsetzer zugeführt werden. Eine solche
Leitung 12 ist in Fig. 1 mit unterbrochenen Linien
zwischen dem Fernsteuersender F1 und dem Umsetzer U1
eingezeichnet. Vorzugsweise sind die Fernsteuersender
F1, F2, F3, F4 . . . jedoch dazu eingerichtet, die Fernsteuersignale
jeweils auf einen Steuerträger mit einer
für jeden Fernsteuersender vorbestimmten Frequenz aufzumodulieren
und die modulierten Steuerträger über die
Ausgänge A1, A2, A3, A4 . . . in das gemeinsame Verteilkabel
1 einzuspeisen. Jeder der Umsetzer U1, U2, U3,
U4 . . . enthält dann, wie im Umsetzer U (Fig. 2) gezeigt,
eine Steuerträger-Selektions- und Demodulations-Schaltung
13, welche über den Ausgang bzw. die Ausgänge des
Umsetzers an das Verteilkabel 1 angeschlossen ist und
die Fernsteuersignale vom zugeordneten Fernsteuersender
an die Einrichtung 10 abgibt.
Damit die Einrichtung 10 bequem an dem Ort
programmiert werden kann, wo sich der Umsetzer U befindet,
nämlich in der Nähe der Antenne 3, kann der Umsetzer
U zweckmäßig einen zusätzlichen Monitorausgang
14 für den Anschluß eines Monitors aufweisen. Über
den Monitorausgang können bei der Programmierung auch
Steuersignale eingespeist werden, wenn diese auf einen
für die Schaltung 13 geeigneten Steuerträger aufmoduliert
sind. Der Umsetzer U kann aber auch einen separaten
Steuersignaleingang 15 besitzen, über welchen
Steuersignale direkt der Einrichtung 10 zugeführt werden
können.
Claims (12)
1. Gemeinschaftsantennenanlage, mit einem Verteilkabel
(1), dessen Eingang (1.1) mit den Ausgängen
von Umsetzern (U1, U2, U3, U4 . . .) verbunden ist, die
dazu eingerichtet sind, aus je einem zugeführten, mit
einem Fernsehsignal frequenzmodulierten Träger, dessen
Frequenz im Umsetzer wählbar ist, einen mit dem gleichen
Fernsehsignal modulierten neuen Träger mit einer jeweils
vorbestimmten Frequenz zu erzeugen, dadurch gekennzeichnet,
daß die vorbestimmten Frequenzen der Umsetzer (U1,
U2, U3, U4 . . .) je einem Ausgang (A1, A2, A3, A4 . . .)
des Verteilerkabels (1) zugeordnet sind, bei welchem Ausgang
jeweils ein Fernsteuersender (F1, F2, F3, F4 . . .)
angeordnet ist, mittels dessen im betreffenden Umsetzer
die Frequenz des zugeführten Trägers wählbar ist, aus
welchem der neue Träger erzeugt wird.
2. Gemeinschaftsantennenanlage nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß jeder der Umsetzer (U1, U2,
U3, U4 . . .) je einen zusätzlichen Monitorausgang (14)
besitzt.
3. Gemeinschaftsantennenanlage nach Anspruch 1
oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jeder der Umsetzer
(U1, U2, U3, U4 . . .) je eine abstimmbare Mischstufe
für den frequenzmodulierten Träger und eine an
den Ausgang der Mischstufe angeschlossene Selektionseinrichtung
enthält, die nur einen mit dem gleichen
Fernsehsignal frequenzmodulierten neuen Träger mit der
dem betreffenden Umsetzer zugeordneten vorbestimmten
Frequenz durchläßt.
4. Gemeinschaftsantennenanlage nach Anspruch 1
oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jeder der Umsetzer
(U1, U2, U3, U4 . . .) je einen abstimmbaren Demodulator
(6) für den frequenzmodulierten Träger und einen an den
Ausgang des Demodulators (6) angeschlossenen Amplitudenmodulator
(7) zum Erzeugen des mit dem gleichen Fernsehsignal
modulierten neuen Trägers enthält.
5. Gemeinschaftsantennenanlage nach Anspruch
4, dadurch gekennzeichnet, daß an den Ausgang des Demodulators
(6) ferner eine Einrichtung (9) zum Demodulieren
wenigstens eines im Fernsehsignal enthaltenen zusätzlichen
Ton-Unterträgers und Aufmodulieren des Tonsignals
auf einen neuen Tonträger angeschlossen ist.
6. Gemeinschaftsantennenanlage nach Anspruch 4
oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Ausgang
des Demodulators (6) und dem Eingang des Amplitudenmodulators
(7) ein Wandler (8) zur Änderung der
Fernsehnorm und/oder zum Decodieren von codierten Fernsehsignalen
angeordnet ist.
7. Gemeinschaftsantennenanlage nach einem der
Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß jeder
der Fernsteuersender (F1, F2, F3, F4 . . .) dazu eingerichtet
ist, Fernsteuersignale auf einen jeweils vorbestimmten
Steuerträger aufmoduliert in den betreffenden
Ausgang (A1, A2, A3, A4 . . .) des Verteilkabels (1)
einzuspeisen, und daß im oder beim zugeordneten Umsetzer
(U1, U2, U3, U4 . . .) ein Fernsteuerempfänger (13)
angeordnet ist, der den vorbestimmten Steuerträger empfängt
und demoduliert und die Fernsteuersignale einer
Kanalwähleinrichtung (10, 6) des Umsetzers zuführt.
8. Gemeinschaftsantennenanlage nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der Eingang und/oder der
Ausgang jedes der Fernsteuerempfänger (13) mit einem
zusätzlichen Steuersignaleingang (14; 15) des Umsetzers
verbunden ist.
9. Gemeinschaftsantennenanlage nach einem der
Ansprüche 1 bis 8, mit wenigstens einer Satellitenempfangsantenne
(3) mit einem Antennenkonverter (2), dadurch
gekennzeichnet, daß der Antennenkonverter (2)
mindestens einen Ausgang aufweist, der, z. B. über einen
Verteiler (4), mit je einem Eingang (E1) jedes der Umsetzer
(U1, U2, U3, U4) verbunden ist.
10. Gemeinschaftsantennenanlage nach einem der
Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß jeder
der Umsetzer (U1, U2, U3, U4 . . .) zwei oder mehr Eingänge
(E1, E2, E3, E4) aufweist und daß die Fernsteuersender
(F1, F2, F3, F4 . . .) dazu eingerichtet sind, im
zugeordneten Umsetzer (U1, U2, U3, U4 . . .) jeweils
einen der Eingänge (E1, E2, E3, E4) anzuwählen.
11. Gemeinschaftsantennenanlage nach den Ansprüchen
9 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Empfangsantenne
(3) dazu eingerichtet ist, Signale mit
vertikaler und mit horizontaler Polarisationsebene
getrennt aufzunehmen, und daß der Antennenkonverter (2)
für die beiden Polarisationsebenen je einen eigenen
Ausgang aufweist.
12. Gemeinschaftsantennenanlage nach einem der
Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß jeder
der Umsetzer (U1, U2, U3, U4 . . .) je zwei Ausgänge aufweist,
an welche das Verteilkabel (1) durchgeschleift
angeschlossen ist.
Priority Applications (1)
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Publications (2)
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Family
ID=6404764
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