DE4003692A1 - Warenverkaufsregal - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Warenverkaufsregal mit Auslageböden, welche in ihrem
vorderen, dem Kunden zugewandten Bereich eine Beleuchtungsvorrichtung aufweisen.
Derartige Möbel bestehen in der Regel aus mehreren übereinander angeordneten
Ebenen. Im allgemeinen wird eine Ebene durch eine Reihe von Auslageböden gebildet.
Neben einfachen Regalen für ungekühlte Waren sind auch gekühlte Varianten bekannt,
bei welchen ein Kühlluftschleier an der Vorderseite der Regalböden erzeugt wird.
Ein Warenverkaufsregal mit am Auslageboden befestigter Beleuchtungsvorrichtung (in
der Regel Leuchtstoffröhren) ist beispielsweise aus der DE-C 32 48 774 (Fig. 3)
bekannt. Die in dieser Schrift beschriebene Anordnung der Beleuchtung auf der
Unterseite der Auslageböden hat zweierlei Nachteile. Zum einen geht viel lichte Höhe
unterhalb des Auslagebodens verloren, das verfügbare Warenraumvolumen wird also
geringer; zum anderen sitzt die Beleuchtungsvorrichtung weit hinter der vorderen Kante
der Auslageböden und kann daher die Vorderseite der in der ersten Reihe
aufgestellten Waren nicht beleuchten. Gerade diejenigen Waren, die vom Kunden als
erste betrachtet werden, stehen also im Dunkeln.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Warenverkaufsregal der eingangs
genannten Art zu entwickeln, bei dem auch die in vorderster Reihe stehende Ware
zufriedenstellend beleuchtet werden kann. Dabei soll durch die
Beleuchtungsvorrichtung und ihre Halterung möglichst wenig Warenraumvolumen
verlorengehen.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Beleuchtungsvorrichtung an einer über den
vorderen Rand des Auslagebodens hinausgreifenden Haltevorrichtung befestigt ist.
Die Auslageböden sind in der Regel aus Metallblech hergestellt. Ihr vorderer Rand ist
umgekantet, um ein Durchbiegen der Böden zu vermeiden. Bisher sind lediglich
Beleuchtungsvorrichtungen bekannt, welche hinter dem umgekanteten
Stabilisierungsteil des Auslagebodens angeordnet sind. Dabei sitzt eine
Leuchtstoffröhre in Steckkontakten, die auf der Unterseite des Auslagebodens nach
unten weisend angebracht sind.
Bei dem erfindungsgemäßen Warenverkaufsregal wird die Haltevorrichtung an dem
Stabilisierungsteil, also dem umgekanteten vorderen Rand des Auslagebodens
befestigt und weist nach vorne hin über den vorderen Rand des Auslagebodens hinaus.
Steckkontakte zur Befestigung und Stromversorgung von Leuchtstoffröhren können
also vor der Vorderkante des Auslagebodens angeordnet werden.
Schon dann, wenn die Beleuchtungsvorrichtung auf der dem Kunden abgewandten
Seite des über die Vorderkante hinausweisenden Teils der Haltevorrichtung angeordnet
ist, kann ein Teil der Leuchtstoffröhre über den vorderen Rand des Auslagebodens
hinausragen. Damit werden auch die in vorderster Reihe aufgestellten Waren auf dem
darunter liegenden Auslageboden zufriedenstellend beleuchtet. Es läßt sich dabei eine
sehr niedrige Bauhöhe des Beleuchtungsteils realisieren.
Falls man eine geringfügig größere Bauhöhe in Kauf nimmt, können die
Beleuchtungseigenschaften des erfindungsgemäßen Warenverkaufsregals weiter
verbessert werden, indem die Beleuchtungsvorrichtung auf der dem Kunden
zugewandten Seite der Haltevorrichtung angeordnet ist. Auf diese Weise sitzt die
gesamte Leuchtstoffröhre vor der Vorderkante des Auslagebodens.
Mit Hilfe eines weiteren Merkmals der Erfindung, einer oberhalb der Haltevorrichtung im
wesentlichen horizontal angeordneten durchsichtigen Scheibe, kann nicht nur die
unterhalb der Beleuchtungsvorrichtung angeordnete Ware beleuchtet werden, sondern
auch diejenige, die sich auf dem Auslageboden befindet, an dem die
Beleuchtungsvorrichtung selbst befestigt ist.
Die zum Kunden hin weisende Vorderseite der dort in der ersten Reihe aufgestellten
Waren kann damit optimal beleuchtet werden. Dies gilt sogar für beleuchtungstechnisch
besonders problematische Verpackungen, die sich nach unten hin verjüngen. Solche
Verpackungen sind gerade bei Milchprodukten beliebt, die häufig in der beschriebenen
Art von Warenverkaufsregalen präsentiert werden. Mit Hilfe des durch die horizontale
Scheibe strömenden, leicht nach oben gerichteten Lichtanteiles können auch solche
Waren zufriedenstellend angestrahlt werden.
Es ist vorteilhaft, wenn die Haltevorrichtung des Warenverkaufsregals einen entlang der
vorderen Kante des Auslagebodens verlaufenden Spalt zum Einstecken einer Platte
aufweist. Für solch einen Spalt ist bei der erfindungsgemäß ausgestalteten
Haltevorrichtung meist genügend Platz oberhalb der Beleuchtungsvorrichtung
vorhanden. Die horizontale Platte, meist aus durchsichtigem Kunststoffmaterial oder
Glas, verhindert das Herausfallen von Waren über den vorderen Rand des
Auslagebodens.
Ein wichtiges Problem bei Beleuchtungsvorrichtungen, die im vorderen Bereich von
Auslageböden befestigt sind, sind Konflikte mit anderen Vorrichtungen, welche
üblicherweise dort angeordnet sind. Dies betrifft ganz besonders Halterungen für
Informationsträger wie beispielsweise Preisschilder oder Strichcodemarkierungen.
Dieses Problem wird bei der Erfindung dadurch überwunden, daß die Haltevorrichtung
mit einer auf der dem Kunden zugewandten Vorderseite der Beleuchtungsvorrichtung
angeordneten Halterung für Informationsträger verbindbar ist.
Um verschiedene Arten von Informationsträgern verwenden zu können, ist es günstig,
wenn Haltevorrichtung und Halterung für Informationsträger lösbar miteinander
verbunden sind.
Dies kann gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung dadurch realisiert werden, daß
die alte Vorrichtung eine erste und eine zweite Arretierhilfe für Halter für
Informationsträger aufweist, die beide im wesentlichen parallel zur Vorderkante des
Auslagebodens verlaufen, wobei die erste Arretierhilfe einen Querschnitt in Form eines
zur zweiten Arretierhilfe hin offenen Kreissegmentes aufweist, die zweite Arretierhilfe
aus einer Erhöhung oder Vertiefung besteht und der Halter für Informationsträger in die
erste Arretierhilfe eingesteckt wird und in die Vertiefung eingreift bzw. die Erhöhung
umschließt.
Die Erfindung und weitere Einzelheiten der Erfindung werden im folgenden anhand von
in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Hierbei zeigt
Fig. 1 einen Auslageboden eines Warenverkaufsregales gemäß dem Stand der
Technik im Querschnitt,
Fig. 2 einen Auslageboden einer ersten Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Warenverkaufsregales im Querschnitt,
Fig. 3 den vorderen Teil eines Auslagebodens einer zweiten Ausführungsform des
Warenverkaufsregales gemäß der Erfindung,
Fig. 4 eine dritte Ausführungsform in ähnlicher Querschnittdarstellung,
Fig. 5 eine Gesamtdarstellung eines erfindungsgemäßen Warenverkaufsregales
der ersten Ausführungsform im Querschnitt und
Fig. 6 ein Detail eines Warenverkaufsregales gemäß der dritten
Ausführungsvariante der Erfindung in perspektivischer Darstellung.
Zunächst seien anhand der Darstellung in Fig. 1 der Stand der Technik und die
Probleme, die durch die Erfindung zu überwinden waren, erläutert. Die Zeichnung zeigt
den vorderen Teil eines Auslagebodens 1 im Querschnitt. Das Blech, aus dem der
Auslageboden 1 hergestellt ist, ist im vorderen Bereich des Auslagebodens 1 (rechts in
Fig. 1) nach unten und hinten umgekantet, um den Boden 1 gegen ein Durchbiegen
entlang seiner Längsseite (senkrecht zur Zeichenebene) zu sichern.
Eine Beleuchtungsvorrichtung 2, in der Regel eine Leuchtstoffröhre, wird mit Hilfe von
mindestens zwei nach hinten weisenden Steckverbindungen 3 an dem Auslageboden 1
befestigt. Wie in Fig. 1 zu erkennen, ist die Beleuchtungsvorrichtung weit hinter der
vorderen Kante 4 des Auslagebodens 1 angeordnet. Da die Vorderkanten
übereinanderliegender Auslageböden in der Regel in derselben vertikalen Ebene
liegen, können die nach vorne weisenden Seiten der Waren, die auf dem unterhalb der
Beleuchtungsvorrichtung 2 angeordneten Auslageboden in vorderster Reihe ausgestellt
sind, von der Beleuchtungsvorrichtung 2 nicht beleuchtet werden.
Die Bauhöhe h0 des Vorderteils des Auslagebodens gemäß dem Stand der
Technik ist hauptsächlich durch den Stabilisierungsteil aus umgebogenem Blech
festgelegt. Sie beträgt in der Regel etwa 40 bis 60 mm. Eine Halterung 5 für
Informationsträger (in Fig. 1 ist ein Preisschildhalter als Beispiel eingezeichnet) ist vor
die Vorderkante 4 des Auslagebodens 1 vorgesetzt.
Die Fig. 2 bis 4 zeigen verschiedene erfindungsgemäße Ausgestaltungen von
Beleuchtungsvorrichtungen. Ihnen allen ist eine von der bisher üblichen (siehe Fig. 1)
abweichende Gestaltung des vorderen Teils des Auslagebodens 1 eigen, der zur
Längsstabilisierung des Bodens dient. Insbesondere ist der vertikal verlaufende
Abschnitt 6 verkürzt. Der Stabilisierungsteil des Auslagebodens 1 setzt sich
anschließend in zwei weiteren Abschnitten 7, 8 fort, die senkrecht aufeinander und in
einem Winkel von 50 bis 80°, vorzugsweise etwa 70° zur Horizontalen angeordnet sind.
Umfangreiche Versuche und Messungen haben ergeben, daß eine derartige Gestaltung
des Stabilisierungsteils des Auslagebodens 1 eine Festigkeit aufweist, die derjenigen
der Ausführungsform nach Fig. 1 nicht nachsteht.
Wie in Fig. 2 dargestellt, kann bei besonders hohen Belastungsanforderungen ein
zusätzliches Stabilisierungsblech 17 eingebaut werden.
An den Abschnitten 6, 7 ist eine Haltevorrichtung 9 befestigt, welche zur Aufnahme
einer Beleuchtungsvorrichtung 2 (im allgemeinen eine Leuchtstoffröhre) ausgebildet ist.
Haltevorrichtung 9 und Auslageboden 1 können beispielsweise durch Verschrauben
(siehe Schraube 10 in Fig. 3) miteinander verbunden sein. Es sind jedoch auch andere
Ausführungen, beispielsweise mit Steck- oder Klebeverbindungen, denkbar.
Die Haltevorrichtungen 9 der Fig. 2 bis 4 weisen einen oder mehrere Stege 11 auf,
welche Steckkontakte 3 zur Montage und Stromversorgung der Leuchtstoffröhren 2
tragen. Diese Stege 11 sind vor der Vorderkante 4 des Auslagebodens 1 angeordnet.
Die Beleuchtungsvorrichtung 2 wird bei der in den Fig. 2 und 4 dargestellten
Varianten nach unten hin durch eine durchsichtige Scheibe 20 bedeckt. Die
undurchsichtigen Teile der Haltevorrichtung 9, welche der Beleuchtungsvorrichtung 2
zugewandt sind, können an ihrer beleuchteten Oberfläche verspiegelt sein, um die
gesamte Lichtausbeute zu erhöhen.
Alle drei Ausführungsformen weisen außerdem einen vertikalen Spalt 12 auf, der auf
der vollen Länge der Haltevorrichtung 9 entlang der Vorderkante 4 des Auslagebodens 1
verläuft. Dieser Spalt 12 ist zur Aufnahme einer Platte 13 geeignet, die auf dem
Auslageboden 1 abgestellte Waren gegen Verschieben bzw. Herausfallen nach vorne
sichert. Die Platte 13 ist vorzugsweise aus durchsichtigem Material hergestellt und kann
je nach Bedarf leicht entnommen oder in den Spalt 12 eingesteckt werden.
Alle drei Varianten weisen außerdem Befestigungsmöglichkeiten für Halterungen 5a, 5b
für Informationsträger wie Preis- oder Strichcodeschilder auf.
Die in Fig. 2 montiert eingezeichnete Halterung 5a dient zum Festhalten von Zetteln,
beispielsweise mit Strichcodemarkierungen. Um eine Ablesung von außen zu
ermöglichen, muß die Halterung 5a selbstverständlich durchsichtig sein. Sie ist gemäß
einem Aspekt der Erfindung mit zwei Arretierhilfen versehen. Die erste wird durch ein
im Querschnitt viertelkreisförmiges Element 13a, unterstützt durch zwei Stege 13b, 13c
gebildet. Die erste Arretierhilfe dient zur Aufnahme einer in etwa kreisförmigen
Zunge 15 der Halterung 5a. Die zweite Arretierhilfe wird durch einen Vorsprung 14, der
an einer Kante angeordnet ist, gebildet. Sie wird von einer Klammer 16 umgriffen, die
die Halterung 5a in geschlossener Stellung fixiert. Der Rastmechanismus zwischen
Klammer 16 und Arretierhilfe 14 kann leicht gelöst werden, um die Halterung 5a zum
Entnehmen und Einlegen von Informationsträgern aufzuklappen.
Kaum mehr Aufwand wird benötigt, um die Halterung 5a aus der ersten
Arretierhilfe 13a, 13b, 13c zu entfernen und eine andere Halterung für
Informationsträger, beispielsweise die Preisschildleiste 5b, auf ähnliche Weise
einzusetzen.
Eine Gesamtansicht eines erfindungsgemäßen Warenverkaufsregales mit einer
Haltevorrichtung 9 ist in Fig. 5 im Querschnitt dargestellt.
Die zweite Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen Verkaufsmöbels gemäß
Fig. 3 unterscheidet sich von der ersten hauptsächlich durch ein zusätzliches
Verbindungsstück 18 zwischen Haltevorrichtung 9 für die Beleuchtungsvorrichtung 2
und Halterung 5a für Informationsträger. Das Verbindungsstück 18 wird durch
Klammern 19 an der Haltevorrichtung 9 befestigt. Dadurch kann das
Verbindungsstück 18 samt Halterung 5a durch seitliches Wegschieben leicht demontiert
und gegen ein anderes Verbindungsstück, beispielsweise für Halterungen für
Informationsträger mit größerer Breite oder gegen eine einfache Abdeckung,
ausgetauscht werden.
Bei der dritten Variante gemäß Fig. 4 ergeben sich weitere Abweichungen
hauptsächlich dadurch, daß die Steckkontakte 3 zur Verbindung der Halterung 9 mit
einer Leuchtstoffröhre 2 nach vorne, also zum Kunden hin, weisen (rechts in Fig. 4).
Im Gegensatz zu den beiden ersten Ausführungsformen gemäß Fig. 2 und 3 wird
die Beleuchtungsvorrichtung 2 dadurch auf der Vorderseite des Steges 11 angeordnet.
Somit ist nicht nur ein Teil der beleuchteten Oberfläche der Beleuchtungsvorrichtung 2
(siehe Fig. 2 und 3) vor der Vorderkante 4 des Auslagebodens 1 angeordnet,
sondern die gesamte Beleuchtungsvorrichtung 2 steht über die Vorderkante 4 hinaus
nach vorne über. Dadurch ergibt sich eine wesentliche Verbesserung der Beleuchtung
der Waren, die auf dem Auslageboden 1′ unterhalb der Haltevorrichtung 9 angeordnet
sind (siehe Fig. 6).
Die Bauhöhe h3 der Haltevorrichtung 9 ist in diesem Fall - bei ansonsten gleichen
Spezifikationen - um etwa 5 bis 15 mm höher als h0 beim Stand der Technik von
Fig. 1. h1 und h2 (Fig. 2 und 3) sind dagegen in der Regel in etwa gleich
h0.
Diese weit vorgesetzte Montage der Beleuchtung ermöglicht außerdem die gleichzeitige
Bestrahlung der auf dem Auslageboden 1 angeordneten Ware. Zu diesem Zweck weist
die Haltevorrichtung 9 eine horizontal über der Beleuchtungsvorrichtung 2 angeordnete
durchsichtige Scheibe 21 auf. Durch diese Scheibe fällt Licht vor allem auf die vorderste
Reihe von Waren (siehe Fig. 6), die einerseits vom Kunden besonders stark beachtet
wird, andererseits jedoch von den bisher verwendeten Beleuchtungstechniken nicht
zufriedenstellend erfaßt wurde.
Claims (6)
1. Warenverkaufsregal mit Auslageböden, welche in ihrem vorderen, dem Kunden
zugewandten Bereich eine Beleuchtungsvorrichtung aufweisen, dadurch
gekennzeichnet, daß die Beleuchtungsvorrichtung an einer über den vorderen
Rand des Auslagebodens hinausgreifenden Haltevorrichtung befestigt ist.
2. Warenverkaufsregal nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Beleuchtungsvorrichtung auf der dem Kunden zugewandten Seite der
Haltevorrichtung angeordnet ist.
3. Warenverkaufsregal nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
oberhalb der Haltevorrichtung eine durchsichtige Scheibe im wesentlichen
horizontal angeordnet ist.
4. Warenverkaufsregal nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Haltevorrichtung einen entlang der vorderen Kante des Auslagebodens
verlaufenden Spalt zum Einstecken einer Platte aufweist.
5. Warenverkaufsregal nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Haltevorrichtung mit einer auf der dem Kunden zugewandten Vorderseite
der Beleuchtungsvorrichtung angeordneten Halterung für Informationsträger
verbindbar ist.
6. Warenverkaufsregal nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Haltevorrichtung eine erste und eine zweite Arretierhilfe für Halter für
Informationsträger aufweist, die beide im wesentlichen parallel zur Vorderkante des
Auslagebodens verlaufen, wobei die erste Arretierhilfe einen Querschnitt in Form
eines zur zweiten Arretierhilfe hin offenen Kreissegmentes aufweist, die zweite
Arretierhilfe aus einer Erhöhung oder Vertiefung besteht und der Halter für
Informationsträger in die erste Arretierhilfe eingesteckt wird und in die Vertiefung
eingreift bzw. die Erhöhung umschließt.
Priority Applications (3)
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
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| 8141 | Disposal/no request for examination |