DE4003375C1 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein selbstbohrendes Befestigungsele
ment mit einem Schaft und einem getrennt aus Bohrstahl oder
Hartmetall vorgefertigten und an einem Ende des Schaftes
montierten Schneidplättchen, das im montierten Zustand
einen im Schaft aufgenommenen Befestigungsabschnitt und
einen frei über das Ende des Schaftes vorstehenden
Schneidabschnitt hat.
Ein solches selbstbohrendes Befestigungselement ist aus der
DE 28 01 962 C2 bekannt, auf die weiter unten noch näher
eingegangen wird.
Allgemein werden bei selbstbohrenden Befestigungselementen
immer mehr Schneidplättchen eingesetzt, da bei solchen
Schneidplättchen für einen Bohrvorgang optimale Materialien
ausgewählt werden können und damit die Bohrleistung erhöht
werden kann.
Diese Schneidplättchen werden form- und/oder kraftschlüssig
in den Schaft eines Befestigungselements eingesetzt, wobei
es auf die lagegenaue Anordnung dieser Schneidplättchen we
sentlich ankommt. Es ist auf eine exakte Achsausrichtung,
d.h. auf eine exakte Ausrichtung zur Längsachse des Schaf
tes des Befestigungselementes zu achten, um dadurch bei ei
nem nachfolgenden Einsatz Schwingungen auszuschalten. Bei
spielsweise kann bei einem selbstbohrenden Befestigungs
element unter Umständen das Schneidplättchen ausreißen,
wenn das Schneidplättchen und der Schaft des Befestigungs
elementes nicht exakt aufeinander abgestimmt ausgerichtet
sind.
Beim Anzwicken oder Anschleifen von am Schaft von selbst
bohrenden Befestigungselementen angeformten Bohrspitzen ist
die exakte Mittelachsenausrichtung der eigentlichen Bohr
spitze an sich kein Problem, da die selbstbohrenden Befe
stigungselemente bei ihrer Bearbeitung in Backen einge
spannt sind und die Werkzeuge, welche den Bohrabschnitt
herstellen sollen, exakt auf die Einspannbacken abgestimmt
werden können. Beim Einsatz von Schneidplättchen liegt die
Problematik aber wesentlich anders. Ob nun die Schneid
plättchen am Schaft des Befestigungselements rein durch
Form- oder Reibschluß gehalten sind oder ob noch eine zu
sätzliche Bearbeitung durch Verquetschen, Verlöten oder
Verschweißen erfolgt, es ist vorher immer eine exakte, la
gegenaue Montage des Schneidplättchens erforderlich, zumal
für einen ordentlichen Bohrvorgang beim Schneidplättchen
die Spitze von dessen Schneide exakt mit der Mittelachse
des Schaftes des Befestigungselementes ausgerichtet sein
muß. Das erfordert bereits während des Montierens des
Schneidplättchens am Schaft des Befestigungselements ein
lagegenaues Erfassen des Schneidplättchens, was im Stand
der Technik bislang aber Probleme bereitet.
Bei dem als Schraube ausgebildeten selbstbohrenden Befesti
gungselement, das aus der eingangs bereits erwähnten DE
28 01 962 C2 bekannt ist, ist an den Seitenrändern oder an
den Breitseiten des in den Längsschlitz des Schraubenschaf
tes eingreifenden Befestigungsabschnitts des Schneidplätt
chens mindestens eine Auskehlung, ein Loch oder eine Erhe
bung vorgesehen, welche zur Bildung einer form- und
kraftschlüssigen festen Verbindung zwischen Schneidplätt
chen und Schraubenschaft herangezogen werden. Dabei wird
die Erhebung beim Einsetzen in den Grund des Schlitzes in
dem Schaft eingepreßt, so daß eine sichere Zentrierung des
Schneidplättchens gewährleistet ist. Ebenso wird in das
Loch oder die Ausnehmung in dem Befestigungsabschnitt des
Schneidplättchens ein Teil des Schaftes eingedrückt, um
eine formschlüssige Halterung herzustellen. Schließlich ist
es möglich, zur Halterung und zusätzlichen Zentrierung an
den in den Schlitz an der Schraube einführbaren Befesti
gungsabschnitt des Schneidplättchens beidseitig eine Ver
dickung anzuschließen, deren Begrenzung Anschlagkanten für
die geschlitzten Enden des Schaftes der Schraube bildet.
Diese Halterung und Zentrierung, die dann im montierten Zu
stand vorhanden ist, setzt voraus, daß das Schneidplättchen
bereits während des Montagevorganges auf andere Weise zen
triert worden ist, um dessen Achsrichtung und die Mittel
achse des Schaftes miteinander auszurichten. Wenn das nicht
der Fall wäre, wäre das Schneidplättchen im endgültig mon
tierten Zustand an dem Schaft auch nicht zentriert befe
stigt. Die an oder in dem Befestigungsabschnitt des
Schneidplättchens vorgesehenen Auskehlungen, Löcher oder
Erhebungen können nicht zur Zentrierung während des Monta
gevorganges dienen, weil der Befestigungsabschnitt ja in
den Schlitz im Schaft des Befestigungselementes eingeführt
werden muß, also nicht zu Zentrierzwecken erfaßt werden
kann. Verdickungen, die an dem Schneidplättchen vorgesehen
sind, um eine bessere Wärmeabfuhr im Schneidkantenbereich
zu erzielen, sind zur Zentrierung beim Montagevorgang eben
falls ungeeignet.
Aus der VDI-Richtlinie 3370, S. 6-8, ist es bekannt,
Lochungen zum Zentrieren zu benutzen. Danach könnte man zum
Beispiel ein in dem Befestigungsabschnitt des Schneidplätt
chens der Schraube nach der DE 28 01 962 C2 vorhandenes
Loch mit einer in Bild 22 der VDI-Richtlinie dargestellten
Aufnahmeplatte in Eingriff bringen, um das Schneidplättchen
bei dessen Bearbeitung zu zentrieren. Das wäre aber ein
Zentriervorgang, der sich nur während der Fertigung des
Schneidplättchens abspielen könnte und mit einem Loch aus
geführt würde, das später bei dem Montagevorgang des
Schneidplättchens für Zentrierzwecke nicht verfügbar ist,
weil, wie vorstehend dargelegt, das Schneidplättchen wäh
rend des Montierens nicht an dem in den Schaft einzuführen
den Befestigungsabschnitt mit Greifern erfaßt werden kann.
Die VDI-Richtlinie gibt zwar an, daß dann, wenn eine
Lochung fehlt, eine Blindlochung zum Zentrieren vorgesehen
werden kann, eine solche Blindlochung würde jedoch wiederum
nicht für den Zentriervorgang bei der Montage zur Verfügung
stehen, da auch sie im Befestigungsabschnitt vorgesehen
würde, um das Schneidplättchen bei dessen Bearbeitung zen
trieren zu können.
Aufgabe der Erfindung ist es, bei einem selbstbohrenden Be
festigungselement der eingangs genannten Art das Schneid
plättchen so auszubilden, daß es bei der Montage von ent
sprechenden Greifern lagegenau erfaßt und in exakter Aus
richtung in den Schaft des Befestigungselements eingesetzt
werden kann.
Diese Aufgabe ist bei einem Befestigungselement der ein
gangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß im
Bereich des frei vorstehenden Schneidabschnittes zum lage
genauen Erfassen bei dessen Montage am Schaft auf wenig
stens einer Seite wenigstens eine Ausnehmung als Montage
hilfe ausgebildet ist, deren Anzahl, Lage und/oder Form in
fester vorgewählter Beziehung zur Achsrichtung des Schneid
plättchens steht.
Durch diese erfindungsgemäßen Maßnahmen ist ein lagegenaues
Erfassen des Schneidabschnittes des Schneidplättchens durch
einen oder mehrere Greifer während des Montagevorganges
möglich, da diese Greifer zu den Ausnehmungen korrespondie
rende Vorsprünge aufweisen, die das Schneidplättchen in
seinem Schneidabschnitt, der nach der Montage frei über das
Ende des Schaftes vorsteht, erfassen können. Es ist daher
eine ordnungsgemäße maschinelle, also vollautomatische Fer
tigung von selbstbohrenden Befestigungselementen möglich.
Auch wenn nachträglich eine zusätzliche form- und/oder
kraftschlüssige Verbindung des Schneidplättchens an dem
Schaft des Befestigungselementes erfolgt, ist bereits durch
die beim Einsetzen des Schneidplättchens gegebene Reibung
eine vorläufige Fixierung gewährleistet, wobei diese Fixie
rung dann eben in exakter Achsausrichtung gewährleistet
ist. Die erfindungsgemäß vorgesehenen Ausnehmungen dienen
lediglich als Montagehilfe, haben also nach dem Einsetzen
und Befestigen des Schneidplättchens keine Funktion mehr zu
erfüllen, tragen somit nach dem Vorgang des Montierens auch
nicht mehr irgendwie zur Zentrierung oder zum Festlegen der
gegenseitigen ordnungsgemäßen Lage zwischen den beiden zu
sammengesteckten Teilen bei. Durch das Anordnen der als
Montagehilfe vorgesehenen Ausnehmungen im Schneidabschnitt
kann das Schneidplättchen lagegenau erfaßt und solange aus
gerichtet gehalten werden, bis es am Schaft endgültig fi
xiert ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung bilden den Ge
genstand der Unteransprüche.
In der Ausgestaltung der Erfindung nach Anspruch 2 können
praktisch zwei Greifer mit gleicher Ausbildung bei dem Mon
tieren des Schneidplättchens für dessen Zuführung verwendet
werden. Außerdem besteht bei einer solchen Ausgestaltung
die Möglichkeit, daß die Schneidplättchen an beiden Breit
seiten die gleiche Oberflächengestaltung aufweisen, womit
es gleichgültig ist, ob nun bei der Montage die eine oder
andere Breitseite oben liegt.
Für besondere Einsatzzwecke kann die Ausgestaltung der Er
findung nach Anspruch 3 vorteilhaft sein, bei der auf den
beiden Breit- oder Schmalseiten des Schneidplättchens eine
unterschiedliche Anzahl von Vertiefungen vorgesehen ist.
Dies bedingt dann aber zwei voneinander unterschiedliche
Greifer, welche das Schneidplättchen erfassen können. Diese
Ausgestaltung ist insbesondere dann von Vorteil, wenn es
auf eine exakte Montage eines Schneidplättchens ankommt,
bei dem immer die gleiche Breitseite desselben nach oben
oder nach unten weisen muß.
Es ist zweckmäßig, wenn die Ausnehmung(en) in der Ausge
staltung der Erfindung nach Anspruch 4 zylinder-, kugelab
schnitt-, kegel-, kegelstumpf-, pyramiden- oder pyramiden
stumpfförmig ausgeführt sind. Es ist je nach Dicke des
Schneidplättchens möglich, eine verschiedene Form der Aus
nehmungen zu wählen, ohne daß dadurch etwa eine Quer
schnittsschwächung des Schneidplättchens auftreten würde.
Bei durch das Schneidplättchen durchgehenden Öffnungen sind
diese in der Ausgestaltung der Erfindung nach Anspruch 5 im
Querschnitt kreis- oder ellipsenförmig oder mehreckig aus
gebildet. Wenn diese Öffnungen in der Ausgestaltung der Er
findung nach Anspruch 7 im Querschnitt rechteckig, trapez-
oder ellipsenförmig ausgeführt sind, dann genügt lediglich
eine Öffnung, da auch dann bereits durch entsprechende Aus
bildung der Greifer eine exakte Ausrichtung des Schneid
plättchens möglich ist.
Es ist aber auch möglich, gemäß der Ausgestaltung der Er
findung nach Anspruch 6 zwei oder mehr als zwei durchge
hende Öffnungen in Achsrichtung oder quer zur Achsrichtung
des Schneidplättchens aufeinanderfolgend anzuordnen, wobei
eine solche Ausbildung insbesondere dann vorteilhaft ist,
wenn die Öffnungen im Querschnitt kreisförmig ausgeführt
werden.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden un
ter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher beschrieben. Es
zeigt
Fig. 1 eine Vorderansicht einer Ausführungs
form eines Schneidplättchens,
Fig. 2 bis 4 jeweils einen Schnitt nach der Linie
I-I in Fig. 1 mit verschiedenen Aus
nehmungsvarianten,
Fig. 5 eine Vorderansicht einer weiteren
Ausführungsform eines Schneidplätt
chens,
Fig. 6 bis 8 jeweils einen Schnitt nach der Linie
II-II in Fig. 5 mit anderen Ausneh
mungsvarianten,
Fig. 9 und 10 zwei Ausführungsformen von Greifern
zur Halterung der Schneidplättchen
während des Montagevorganges mit ein
gesetzten Schneidplättchen,
Fig. 11 und 12 eine selbstbohrende Schraube in Vor
der- bzw. Seitenansicht,
Fig. 13 bis 17 verschiedene weitere Ausführungsfor
men von Schneidplättchen, teilweise
in Einsatzstellung in einem Schaft
dargestellt,
Fig. 18 und 19 in Vorder- bzw. Seitenansicht einen
selbstbohrenden Niet mit eingesetztem
Schneidplättchen, und
Fig. 20 und 21 eine Vorderansicht bzw. eine teil
weise aufgeschnittene Seitenansicht
des in den selbstbohrenden Niet nach
den Fig. 18 und 19 eingesetzten
Schneidplättchens.
Das Schneidplättchen 1 nach den Fig. 1 bis 4 weist einen Befestigungsabschnitt 15 mit einem
Fortsatz 2 und an der gegenüberliegenden Seite einen Schneidabschnitt 16 mit einer Schneide 3
auf. Der Fortsatz 2 dient zum Einführen des Schneidplättchens 1 in eine
Öffnung an einem selbstbohrenden Befestigungselement.
Bei diesem
Schneidplättchen 1 sind an dem im montierten Zustand frei über das Ende des Schaftes 8 vorstehenden Schneidabschnitt 16
Ausnehmungen in Form von ein- oder beidseitigen Vertiefungen 4 oder aber in Form einer durchgehenden
Öffnung 14 ausgebildet. Bei der Ausführung nach Fig. 2 sind
an beiden Breitseiten des Schneidplättchens 1 entsprechende Vertiefungen
4 vorgesehen und bei der Ausführung nach Fig. 4 nur an einer Breit
seite. Bei der Ausgestaltung nach Fig. 3 ist eine durchgehende
Öffnung 14 ausgebildet. Bei der Ausführung nach Fig. 2 sind die
beidseitig ausgebildeten Vertiefungen 4 einander gleichachsig gegen
überliegend angeordnet.
Bei der Ausführung nach den Fig. 5 bis 8 weist das Schneidplättchen 1
an seinem Montageende einen keilförmig zulaufenden Randbereich auf,
wobei diese Ausbildung für eine spezielle Montage in einem Schlitz
eines selbstbohrenden Befestigungselementes dient.
Bei dieser Ausgestaltung sind im Querschnitt kreisförmige Vertiefun
gen 4 bzw. eine durchgehende Öffnung 14 vorgesehen, wobei zwei Ver
tiefungen 4 bzw. Öffnungen 14 quer zur Achsrichtung 17 des Schneidplätt
chens 1 aufeinanderfolgend angeordnet sind. Auch mit einer solchen An
ordnung ist eine zentrierende Halterung des Schneidplättchens 1 mittels
Greifern möglich.
Bei den gezeigten Ausführungsformen sind jeweils gleich ausgebildete Ausnehmungen in Form von
Vertiefungen 4 oder Öffnungen 14 an den beiden Breitseiten des Schneidplättchens 1 vorgese
hen. Es wäre auch denkbar, auf den beiden Breitseiten des Schneid
plättchens 1 eine unterschiedliche Anzahl von Ausnehmungen vorzusehen
oder aber auch eine unterschiedliche Anordnung derselben, so daß
diese also nicht gleichachsig einander gegenüberliegen.
Bei der Ausführung nach Fig. 8 ist die Vertiefung 4 beispielsweise
kugelabschnittförmig ausgeführt. Die Vertiefungen können aber auch
zylinder-, kegel-, kegelstumpf-, pyramiden- oder pyramidenstumpf
förmig ausgebildet sein. Auch die durchgehenden Öffnungen 14 können
im Querschnitt auf verschiedenste Art ausgeführt werden, wobei es
zweckmäßig ist, einen kreis- oder ellipsenförmigen oder mehreckigen
Querschnitt zu wählen. Bei einer einzigen durchgehenden Öffnung 14,
wie dies beispielsweise in Fig. 3 dargestellt ist, wird der Quer
schnitt der Öffnung 14 zweckmäßig rechteckig, trapez- oder ellip
senförmig ausgebildet, um dadurch eine Zentriermöglichkeit durch
entsprechende Ausbildung der Greifer zu erreichen.
In den Fig. 9 und 10 ist eine schematische Darstellung solcher
Greifer 6 ersichtlich. Diese Greifer 6 weisen zu den Vertiefungen 4
bzw. zu entsprechenden Öffnungen 14 korrespondierende Erhebungen 7
auf, so daß die Schneidplättchen 1 bei deren Montage zwischen zwei Greifern formschlüssig
und exakt ausgerichtet gehalten werden können.
In den Fig. 11 und 12 ist ein Schneidplättchen 1 im montierten Zustand
an einer selbstbohrenden Schraube gezeigt. Das Schneidplättchen 1 ist
in einen entsprechenden Schlitz am freien Ende des Schaftes 8 eingesetzt.
Bei dieser Ausführung des Schneidplättchens 1 ist eine trapezförmige
Vertiefung 4 oder eine entsprechende durchgehende Öffnung
14 vorhanden, um das Schneidplättchen 1 in exakter Achsausrichtung mit
dem Schaft 8 montieren zu können. Das Schneidplättchen 1 wird bei der Montage durch
Paß- oder Preßsitz in den Schlitz am Schaft 8 eingeführt, so daß
bereits nach dieser Montage eine ordnungsgemäße Ausrichtung des
Schneidplättchens 1 gegenüber dem Schaft 8 gewährleistet ist. Ob nun bereits
diese Befestigungsart ausreicht oder ob noch durch zusätzliche
Verformungen am Schaft 8 oder durch Verlöten, Verschweißen oder
Verkleben eine endgültige Befestigung des Schneidplättchens 1 erfolgt,
immer ist die exakte Ausrichtung der beiden Teile gegeneinander gewährleistet.
Beim Schneidplättchen nach Fig. 13 ist in dessen Befestigungsabschnitt 15 eine zusätzliche Öffnung 10 vorgesehen,
in welche der Endbereich des Schaftes 8 eingedrückt wird
zur formschlüssigen gegenseitigen Verbindung zwischen Schneidplättchen 1
und Schaft 8. Es ist daraus ersichtlich, daß diese zusätzliche
Öffnung 10 nicht als Montagehilfe dienen kann,
da diese Öffnung 10 in dem Endbereich des Schaftes 8 zu liegen kommt
und nicht in dem im montierten Zustand frei über das Ende des Schaftes vorstehenden Schneidabschnitt 16 des
Schneidplättchens 1 liegt. Als Montagehilfe sind hier wiederum
zwei durchgehende Öffnungen 14 oder entsprechende Vertiefungen 4 vorgesehen.
Es sind hier zwei Öffnungen 14 vorgesehen, welche in der Achsrichtung 17
des Schneidplättchens 1 aufeinanderfolgend angeordnet sind.
In Fig. 14 ist eine Ausführungsform eines Schneidplättchens 1 aufge
zeigt, das in einen Schaft 8 eingesetzt ist, wobei die hier vorge
sehene Öffnung 14 oder eine entsprechende Vertiefung 4 im Quer
schnitt trapezförmig ausgebildet ist.
Bei der Ausführung nach den Fig. 15 und 16 ist wiederum eine im
Querschnitt rechteckige Öffnung 14 an der Breitseite des Schneidplättchens
1 vorgesehen, wobei hier in dem der Schneide 3 gegenüberliegenden
Befestigungsabschnitt 15 des Schneidplättchens 1 Vertiefungen 11 vorgesehen sind,
welche zur nachträglichen form- und kraftschlüssigen Verbindung mit
dem Schaft 8 dienen. In diese Vertiefungen 11 wird dann ein Teilbereich
des Schaftes 8 eingedrückt. Als Montagehilfe relevant
ist aber nur die gezeigte durchgehende Öffnung 14. Das gleiche gilt für
die beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 17 gezeigte Öffnung 14.
Hier ist ähnlich wie bei der Ausführung nach Fig. 13 ein schneidenartiger
Vorsprung 9 vorgesehen, welcher in den Grund des im Schaft 8
vorgesehenen Schlitzes zur zusätzlichen Fixierung des Schneidplättchens
1 eindringt.
Bei der Ausführung nach Fig. 18 und 19 handelt es sich um einen
selbstbohrenden Niet 12, in welchem als Bohrelement ein Schneidplättchen 1
eingesetzt ist. Am freien Ende dieses selbstbohrenden Nietes 12 ist
ein entsprechender Schlitz vorgesehen, in welchem das Schneidplättchen 1
form- und/oder kraftschlüssig eingesetzt ist. Es kann dabei auch
eine zusätzliche mittige Öffnung vorhanden sein, in welche ein am
Schneidplättchen 1 vorgesehener Fortsatz 2, wie dies in den Fig. 20
und 21 dargestellt ist, eindringen kann. Es sind hier
zwei in der Achsrichtung 17 des Schneidplättchens 1 aufeinanderfolgende
Vertiefungen 4 vorgesehen, welche kugelabschnittförmig ausgebildet
sind.
In der vorstehenden Beschreibung und in den Zeichnungen sind Ausführungsbeispiele
dargestellt und beschrieben, bei welchen an den
Breitseiten des Schneidplättchens 1 entsprechende Vertiefungen 4 vorgesehen
sind oder entsprechende durchgehende Öffnungen 14. Es wäre aber
auch möglich, an den beiden Schmalseiten, und zwar nur auf
einer oder auf beiden Schmalseiten, entsprechende Vertiefungen
vorzusehen, so daß also an den Seitenrändern des
Schneidplättchens 1 entsprechende Einkerbungen, Einbuchtungen od. dgl.
vorgesehen wären. Solche Vertiefungen an den Schmalseiten können
auch zusätzlich zu Vertiefungen oder Öffnungen an den Breitseiten
des Schneidplättchens 1 vorgesehen werden.
Es wäre zwar auch möglich, anstelle der Vertiefungen an den Breitseiten des
Schneidplättchens 1 entsprechende Erhebungen vorzusehen, jedoch wird dies
aus Herstellungsgründen wohl weniger in Frage kommen, zumal diese
Schneidplättchen zweckmäßig als Stanzteile aus Platten gefertigt wer
den, so daß es einfacher ist, zusammen mit dem Stanzvorgang Vertie
fungen herzustellen statt entsprechende Erhebungen.
Als Einsatzmöglichkeiten des Schneidplättchens 1
sind in den Zeichnungen lediglich eine selbstbohrende Schraube sowie
ein selbstbohrender Niet aufgezeigt. Solche Schneidplättchen können aber
überall dort eingesetzt werden, wo in irgendeiner Weise ein Bohr-,
Fräs- oder Schneidvorgang durchgeführt werden soll. Bei allen sol
chen Schneidplättchen, bei welchen es auf eine exakte
Lage im montierten Zustand ankommt, wird durch die hier beschriebenen Montagehifsmaßnahmen
diese exakte Lage erzielt.
Claims (7)
1. Selbstbohrendes Befestigungselement mit einem Schaft
(8) und einem getrennt aus Bohrstahl oder Hartmetall vorge
fertigten und an einem Ende des Schaftes (8) montierten
Schneidplättchen (1), das im montierten Zustand einen im
Schaft (8) aufgenommenen Befestigungsabschnitt (15) und
einen frei über das Ende des Schaftes (8) vorstehenden
Schneidabschnitt (16) hat, dadurch gekennzeichnet, daß im
Bereich des frei vorstehenden Schneidabschnittes (16) zum
lagegenauen Erfassen bei dessen Montage am Schaft (8) auf
wenigstens einer Seite wenigstens eine Ausnehmung (4, 14)
als Montagehilfe ausgebildet ist, deren Anzahl, Lage
und/oder Form in fester vorgewählter Beziehung zur Achs
richtung (17) des Schneidplättchens (1) steht.
2. Befestigungselement nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß beidseitig ausgebildete Ausnehmungen in Form
von Vertiefungen (4) einander gleichachsig gegenüberliegen.
3. Befestigungselement nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß auf den beiden Breit- oder Schmalseiten des
Schneidplättchens (1) eine unterschiedliche Anzahl von Aus
nehmungen in Form von Vertiefungen (4) vorgesehen ist.
4. Befestigungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung(en) (4) als zy
linder-, kugelabschnitt-, kegel-, kegelstumpf-, pyramiden
oder pyramidenstumpfförmige Vertiefung(en) ausgeführt ist
bzw. sind.
5. Befestigungselement nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Ausnehmung(en) als durchgehende, im Quer
schnitt kreis- oder ellipsenförmig oder mehreckige öff
nung(en) (14) ausgebildet ist bzw. sind.
6. Befestigungselement nach den Ansprüchen 1 und 5, da
durch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei durchgehende Öff
nungen (14) in der Achsrichtung (17) oder quer zur Achs
richtung (17) des Schneidplättchens (1) aufeinanderfolgend
angeordnet sind.
7. Befestigungselement nach den Ansprüchen 1 und 5, da
durch gekennzeichnet, daß bei einer einzigen durchgehenden
Öffnung (14) deren Querschnitt rechteckig, trapez- oder el
lipsenförmig ausgebildet ist.
Priority Applications (3)
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|---|---|---|---|
| DE19904003375 DE4003375C1 (de) | 1990-02-05 | 1990-02-05 | |
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- 1990-12-21 WO PCT/EP1990/002292 patent/WO1991011630A1/de not_active Ceased
- 1990-12-21 AU AU70792/91A patent/AU7079291A/en not_active Abandoned
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| WO1991011630A1 (de) | 1991-08-08 |
| AU7079291A (en) | 1991-08-21 |
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Legal Events
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