DE4003117C2 - Container für die Lagerung oder den Transport von Schüttgut oder Flüssigkeit - Google Patents
Container für die Lagerung oder den Transport von Schüttgut oder FlüssigkeitInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Container für die Lagerung oder den Transport
von Schüttgut oder Flüssigkeit, umfassend einen Behälter mit einer oberen ver
schließbaren Beschickungsöffnung und einer unteren Abzugsöffnung und einen in
dem Behälter auswechselbar angeordneten Auskleidungsschlauch aus Kunststoff
od. dgl., dessen oberer Rand im Randbereich der Beschickungsöffnung festlegbar
ist und dessen im Bereich der Abzugsöffnung angeordneter unterer Rand ver
schließbar ist.
Bei einem in der US-A-4 658 989 beschriebenen Container dieser Gattung ist
nicht näher offenbart, wie der Auskleidungsschlauch im Bereich seines unteren
Randes verschlossen werden soll. Aus den Zeichnungen ist lediglich ersichtlich, daß
der untere Rand des Auskleidungsschlauches in der Ebene des Behälterbodens an
geordnet ist. Da der gefüllte Auskleidungsschlauch im Bereich der Abzugsöffnung
des Behälters nicht abgestützt ist, besteht die Gefahr einer Beschädigung infolge
der von seinem Inhalt ausgeübten Druckkraft. In der Beschreibung ist angegeben,
daß dieser bekannte Container auch zur Aufnahme klebriger, zähflüssiger Materia
lien, wie z. B. Melasse oder dgl. geeignet sein soll. Um ein Austreten derartiger
Materialien am unteren Ende des Auskleidungsschlauches zu verhindern, muß die
ser dicht verschlossen sein, was beispielsweise durch Verschweißen möglich ist.
Das bedeutet aber, daß der Auskleidungsschlauch nicht mehr dicht verschlossen
werden kann, wenn er einmal geöffnet worden ist. Der Container muß daher in
einem Zug entleert werden. Ein weiterer Nachteil dieses bekannten Containers be
steht darin, daß nach dem Öffnen des Auskleidungsschlauches nicht mit Sicherheit
ausgeschlossen werden kann, daß sein Inhalt, falls es sich um eine Flüssigkeit han
delt, in den Bereich zwischen dem Auskleidungsschlauch und dem Behälter gelangt.
Diese Gefahr ist aber dann gegeben, wenn bei nicht vollständig entleertem Ausklei
dungsschlauch die Abzugsöffnung des Behälters mit einem Deckel verschlossen
wird. In diesem Fall könnte der Inhalt des Behälters nach dem Prinzip der kommuni
zierenden Röhren in den von dem Auskleidungsschlauch und dem Behälter be
grenzten Zwischenraum eindringen. Für den Fall, daß es sich nicht um eine voll
kommen harmlose Flüssigkeit handelt, würde dies eine verhältnismäßig aufwendige
Reinigung des Behälters erforderlich machen, wenn dieser nach erfolgter Entleerung
mit einer andersartigen Flüssigkeit gefüllt werden soll.
Aus dem DE-U-70 16 284 ist eine als Hubschieberverschluß ausgebildete
Dosier- und Verschließeinrichtung für Schüttgutbehälter bekannt, die eine als Behäl
terklappe dienende Dichtplatte umfaßt. Dieser bekannte Hubschieberverschluß wäre
aber nicht dicht, wenn sich zwischen der Dichtplatte und einer im Bereich der Ab
zugsöffnung angeordneten Ringdichtung ein Auskleidungsschlauch befinden würde,
da dieser zwangsläufig Falten aufweisen würde. Wenn aber der Auskleidungs
schlauch oberhalb der Abzugsöffnung endet, dann tritt das vorstehend geschilderte
Problem einer Verunreinigung der Behälterinnenwand auf.
Aus dem DE-U-19 87 063 ist eine Bunkerpalette mit trichterartigem, ein Ab
sperrorgan aufweisendem Unterteil bekannt. Um die Entleerung eines trockenen
Schüttgutes ohne Verwendung eines elektrisch angetriebenen Rüttlers durchführen
zu können, ist vorgesehen, daß das trichterartige Unterteil aus einem flexiblen
Material, wie Gewebe oder gewebeverstärkter Kunststoff, bestehen soll. Bei der
Entleerung kann manuell auf das flexible Unterteil geklopft werden, um Verstopfun
gen zu vermeiden.
Aus dem DE-U-19 88 169 ist ferner ein Schüttgutbehälter mit einem die Ab
zugsöffnung verschließenden Deckel bekannt, dem eine besondere Anpreßvorrich
tung zugeordnet ist. Mit Hilfe dieser Anpreßvorrichtung kann der Deckel gegen eine
im Bereich der Abzugsöffnung des Behälters angeordnete Dichtung angepreßt wer
den, oder er kann geringfügig abgesenkt und sodann um eine außerhalb der Behäl
teröffnung angeordnete vertikale Achse verschwenkt werden, um die Abzugsöffnung
zum Entleeren des Behälters freizugeben.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den gattungsgemäßen Container
dahingehend weiterzubilden, daß er sich zur Aufnahme von Flüssigkeiten eignet,
wobei gewährleistet sein soll, daß die Abzugsöffnung des Behälters nach Entnahme
der gewünschten Flüssigkeitsmenge in der Weise verschlossen werden kann, daß
keine Flüssigkeit austritt und auch nicht in den Raum zwischen dem Auskleidungs
schlauch und dem Behälter gelangt.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe mit einem gattungsgemäßen Con
tainer gelöst, der gekennzeichnet ist durch einen eine von außen bedienbare Behäl
terklappe aufweisenden Klappenträger, der am Behälter im Bereich der Abzugsöff
nung aus einer Stellung, in der er sich in auf die Abzugsöffnung ausgerichteter und
an letzterer anliegender angehobener Position befindet, in der er den unteren Rand
des Auskleidungsschlauches zwischen sich und dem Rand der Abzugsöffnung ein
klemmt, in eine in Bezug auf die Abzugsöffnung abgesenkte und aus dem Öffnungs
bereich entfernte Position überführbar ist, in der er den unteren Rand des Ausklei
dungsschlauches zur Entnahme aus dem Behälter freigibt.
Zur Reinigung des Containers bedarf es lediglich eines Lösens des Ausklei
dungsschlauches vom Randbereich der Beschickungsöffnung und der Abzugsöff
nung und zweckmäßigerweise eines Abbindens der Enden des Auskleidungsschlau
ches, bevor dieser aus dem Container herausgezogen wird. Schüttgut- oder Flüssig
keitsreste werden mit dem Auskleidungsschlauch aus dem Container entnommen
und können auf diese Weise keine Verunreinigungen des Behälters bilden, die sich
unter Umständen nur mühsam entfernen lassen. Die Verwendung von aggressiven
oder sogar giftigen Reinigungsmitteln ist daher entbehrlich, und es entfällt auch das
Entsorgungsproblem, bzw. letzteres beschränkt sich auf die Vernichtung des Aus
kleidungsschlauches mit den an ihm haftenden Schüttgut- bzw. Flüssigkeitsresten.
Da es sich bei letzteren möglicherweise auch um giftige Substanzen handeln kann,
ist die Beseitigung von
Resten derselben, die sonst an der Container-Innenwand haften
geblieben wären, mitsamt dem Auskleidungsschlauch äußerst
bequem und kostensparend.
Der Klappenträger könnte beispielsweise mit der Ab
zugsöffnung des Containers nur durch Verschraubung verbunden
sein. Als im Hinblick auf eine leichtere Handhabung sehr
günstig hat es sich jedoch herausgestellt, wenn der Klappen
träger in Bezug auf die Abzugsöffnung um eine seitlich
versetzt angeordnete Schwenkachse schwenkbar gelagert ist.
Denkbar ist hier eine Ausführung, bei der der Klappen
träger um eine horizontale Achse verschwenkbar ist. In diesem
Fall ist es jedoch erforderlich, den Klappenträger aus der
herabgeschwenkten Öffnungsstellung weiter in eine erhöhte Lage
um nochmals etwa 90° zu verschwenken und in dieser fest
zulegen. Um das dafür notwendige mühsame Anheben zu vermeiden,
ist es günstig, wenn der Klappenträger von der Abzugsöffnung
weg bewegbar und um eine vertikale, sich vorzugsweise parallel
zur Containerachse erstreckende Schwenkachse schwenkbar
gelagert ist.
Eine baulich sehr einfache Ausführung ergibt sich, wenn
der die Schwenkachse umfassende zweiteilige Schwenkmechanismus
einen zylindrischen Schwenkzapfen umfaßt, der das eine Teil
bildet, sowie einen den zylindrischen Schwenkzapfen auf
nehmenden und führenden Rohrabschnitt, der das andere Teil
bildet, und daß das eine Teil seitlich der Abzugsöffnung an
der Behälterwand und das andere Teil am Klappenträger fest
gelegt ist.
Handelt es sich um eine Ausführung mit vertikaler
Schwenkachse, dann ist es besonders praktisch, wenn der
Rohrabschnitt einen schraubenwendelförmig verlaufenden Schlitz
aufweist, an dessen Rand sich ein mit dem Schwenkzapfen
verbundener, den Schlitz durchsetzender Schraubbolzen ab
stützt. In diesem Fall führt die Schwenkbewegung nämlich
gleichzeitig zu der erforderlichen vertikalen Entfernung des
Klappenträgers von der Abzugsöffnung zur Freigabe des
Auskleidungsschlauchrandes.
Als sehr günstig im Hinblick auf eine ausreichende
Entfernung des Klappenträgers von der Abzugsöffnung bei bequem
zu verwirklichendem Schwenkweg hat es sich erwiesen, wenn der
Schlitz eine Schrägung von etwa 20° besitzt und sich über
einen Umfangsbereich des Rohrabschnitts von ca. 115°
erstreckt.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Er
findung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung und der
Zeichnung, auf die bezüglich der Offenbarung aller nicht im
Text beschriebenen Einzelheiten ausdrücklich verwiesen wird.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Vorderansicht eines Containers,
Fig. 2 eine Seitenansicht eines Containers,
Fig. 3 eine Draufsicht auf den vom Containerboden gelösten
Klappenträger unter Weglassung des Klappenmechanis
mus,
Fig. 4 einen Schnitt durch den am Containerboden fest
gelegten Klappenträger nach Fig. 3 entsprechend der
Linie IV-IV der Fig. 3,
Fig. 5 eine Seitenansicht des Klappenträgers in Blick
richtung V der Fig. 4,
Fig. 6 einen Schnitt entsprechend der Linie VI-IV der Fig. 3,
Fig. 7 einen Schnitt entsprechend der Linie VII-VII der
Fig. 6 und
Fig. 8 eine Ansicht in Blickrichtung VIII der Fig. 6.
Wie aus den Fig. 1 und 2 ersichtlich, umfaßt der ver
anschaulichte Container einen zentralen Behälterbereich 1 mit
größtem, etwa rechteckigem Horizontalquerschnitt, den sich
nach oben hin ein Oberboden 2 mit einer verschließbaren
Beschickungsöffnung 3 und nach unten ein zu einer unteren
Abzugsöffnung 4 führender trichterförmiger Abschnitt 5 an
schließt. Der Container kann statt dessen auch einen kubischen
oder zylindrischen zentralen Behälterbereich aufweisen. Die
Behälterwand des trichterförmigen Abschnitts 5 läuft in einen
Einspannring 6 aus, der mit der Wand durch Verschweißen
verbunden ist. Die Abzugsöffnung 4 ist über eine nicht
veranschaulichte Behälterklappe verschließbar. Diese ist
Bestandteil eines Klappenträgers 7, der - wie aus Fig. 4
besonders deutlich ersichtlich ist - aus einem Klappen
trägerring 8, einem Tragring 9 und aus einer Reihe von
Spannschrauben 10 besteht, mit deren Hilfe der Tragring 9 am
Klappenträgerring 8 festgelegt ist.
Den Fig. 1 und 2 ist entnehmbar, daß am Klappentragring
8, der praktisch den gleichen Durchmesser wie der Einspannring
6 aufweist, ein Lager 11 für die Aufnahme einer Klappenachse
12 festgelegt ist, die einen Griff 13 für die Betätigung der
Klappe trägt.
Die Fig. 4 und 6 zeigen besonders deutlich, daß der
Tragring 9 des Klappenträgers 7 einen größeren Durchmesser als
der Klappentragring 8 aufweist und mit Bohrungen 14 für die
Spannschrauben 10 versehen ist. Der Klappentragring 8 ist mit
radialen Vorsprüngen 15 versehen, die Bohrungen 16 für die
Aufnahme der Spannschrauben 10 besitzen.
Im Randbereich des Tragrings 9 ist ein Schwenkzapfen 17
festgelegt, vorzugsweise verschweißt, der sich parallel zur
Tragringachse erstreckt. Mit Hilfe dieses Schwenkzapfens 17
ist der Klappenträger 7 aus einer ersten Stellung, in der er
sich in auf die Abzugsöffnung 4 ausgerichteter und an letz
terer anliegender angehobener Position befindet, in eine in
Bezug auf die Abzugsöffnung abgesenkte und aus dem Öff
nungsbereich entfernte Position überführbar. In der ersten
Stellung klemmt der Klappenträger 7 den unteren Rand eines durch
den Container hindurchgeführten, im Randbereich der Be
schickungsöffnung 3 mit seinem oberen Rand festgelegten, in
der Zeichnung nicht näher veranschaulichten Aus
kleidungsschlauches aus Kunststoff o. dgl. wischen sich und
dem Rand der Abzugsöffnung 4 ein. In der weggeschwenkten
Position gibt er dagegen den Rand des Auskleidungsschlauches
zur Entnahme aus dem Container frei. Der Schwenkzapfen 17,
der die die Verschwenkung des Klappenträgers 7 ermöglichende
Schwenkachse bildet, ist in einem ihn führenden Rohrabschnitt
18 gelagert, der seitlich der Abzugsöffnung 4 an der Be
hälterwand festgelegt, vorzugsweise mit ihr verschweißt ist.
Der Schwenkzapfen 17 bildet zusammen mit dem Rohrabschnitt 18
einen zweiteiligen Schwenkmechanismus, der nicht nur die
Verschwenkung des Klappenträgers 7 sondern auch dessen Ab
senkung von der Abzugsöffnung 4 ermöglicht. Zu diesem Zweck
ist im Rohrabschnitt 18 ein schraubenwendelförmig verlaufender
Schlitz 19 vorgesehen. Am Rand dieses Schlitzes 19 stützt sich
ein mit dem Schwenkzapfen 17 verbundener Schraubbolzen 20 ab.
Der Schlitz 19 verläuft mit einer Schrägung von etwa 20° und
erstreckt sich über einen Umfangsbereich des Rohrabschnitts 18
von etwa 115°.
Am Behälterboden 5 sind mehrere, sich jeweils um eine
quer zur Containerachse ausgerichtete Tragachse 21 aus einer
Ruhelage in eine Arbeitslage verschwenkbare Spannbolzen 22 zum
festen Verspannen des Klappenträgers 7 in Bezug auf den an der
Abzugsöffnung 4 vorgesehenen Einspannring 6 vorgesehen. Jede
Tragachse 21 ist in zwei im Abstand voneinander, vorzugsweise
durch Schweißen an der Behälterwand 5 festgelegten, koaxiale
Bohrungen aufweisenden Tragflächen 24 gelagert. Jeder
Spannbolzen 22 läuft in einen Gewindeabschnitt zur Aufnahme
einer mit einem Spanngriff 26 versehenen Spannmutter 27 aus.
Diese gelangt am Rand eines dem Spannbolzen 22 zugeordneten
Radialschlitzes 28 im Tragring 9 zur Anlage. Jedem Spannbolzen
22 ist eine ihn in Ruhelage arretierende, an der Behälterwand
5 fixierte Haltefederanordnung 29 zugeordnet.
Soll ein Container beispielsweise für ein anderes Gut
vorbereitet und zu diesem Zweck gereinigt werden, brauchen
lediglich die Spannbolzen 22 gelöst und hochgeschwenkt zu
werden, bis sie in die Halteposition im Wirkungsbereich der
Haltefederanordnung 29 gelangen. Dabei entfernt sich der
Klappentragring 8 des Klappenträgers 7 vom Einspannring 6 am
Boden 5 des Containers ein wenig, so daß es zu einer gewissen
Lockerung des Randes des nicht dargestellten Auskleidungs
schlauches kommt. Sodann läßt sich der Klappenträger 7 um die
Achse des Schwenkzapfens 17 verschwenken. Dabei bewegt sich
der Schraubbolzen 20 längs des schrägen Schlitzes 19 mitsamt
dem Schwenkzapfen 17 und dem Klappenträger 7 nach abwärts. Der
Rand des Auskleidungsschlauches wird auf diese Weise voll
ständig freigelegt, und der Schlauch kann bequem gegen einen
neuen ausgetauscht werden.
Claims (13)
1. Container für die Lagerung oder den Transport von Schütt
gut oder Flüssigkeit, umfassend einen Behälter mit einer oberen
verschließbaren Beschickungsöffnung und einer unteren Abzugs
öffnung und einen in dem Behälter auswechselbar angeordneten
Auskleidungsschlauch aus Kunststoff od. dgl., dessen oberer
Rand im Randbereich der Beschickungsöffnung festlegbar ist und
dessen im Bereich der Abzugsöffnung angeordneter unterer Rand
verschließbar ist, gekennzeichnet durch einen eine von außen
bedienbare Behälterklappe aufweisenden Klappenträger (7), der
am Behälter im Bereich der Abzugsöffnung (4) aus einer Stel
lung, in der er sich in auf die Abzugsöffnung ausgerichteter
und an letzterer anliegender angehobener Position befindet, in
der er den unteren Rand des Auskleidungsschlauches zwischen
sich und dem Rand der Abzugsöffnung (4) einklemmt, in eine in
Bezug auf die Abzugsöffnung abgesenkte und aus dem Öffnungsbe
reich entfernte Position überführbar ist, in der er den unteren
Rand des Auskleidungsschlauches zur Entnahme aus dem Behälter
freigibt.
2. Container nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Klappenträger (7) in Bezug auf die Abzugsöffnung (4)
um eine seitliche versetzt angeordnete Schwenkachse (17)
schwenkbar gelagert ist.
3. Container nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Klappenträger (7) von der Abzugsöffnung (4) weg
bewegbar und um eine vertikale, sich vorzugsweise parallel zur
Containerachse erstreckende Schwenkachse (17) schwenkbar ge
lagert ist.
4. Container nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der die Schwenkachse umfassende zwei
teilige Schwenkmechanismus einen zylindrischen Schwenkzapfen
(17) umfaßt, der das eine Teil bildet, sowie einen den zy
lindrischen Schwenkzapfen (17) aufnehmenden und führenden
Rohrabschnitt (18), der das andere Teil bildet, und daß das
eine Teil seitlich der Abzugsöffnung (4) an der Behälterwand
(5) und das andere Teil am Klappenträger (7)
festgelegt ist.
5. Container nach den Ansprüchen 3 und 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Rohrabschnitt (18) einen schrauben
wendelförmig verlaufenden Schlitz (19) aufweist, an dessen
Rand sich ein mit dem Schwenkzapfen (17) verbundener, den
Schlitz (19) durchsetzender Schraubbolzen (20) abstützt.
6. Container nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schlitz (19) eine Schrägung von etwa 20° besitzt und
sich über einen Umfangsbereich des Rohrabschnitts (18) von ca.
115° erstreckt.
7. Container nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Rohrabschnitt (18) an der Behälterwand
(5) und der Schwenkzapfen (17) am Klappenträger (7) jeweils
vorzugsweise durch Verschweißen festgelegt sind.
8. Container nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abzugsöffnung (4) in einen Ein
spannring (6) ausläuft, der mit einem praktisch den gleichen
Durchmesser, wie ihn der Einspannring besitzt, aufweisenden
Klappentragring (8) des Klappenträgers (7) zusammenwirkt.
9. Container nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß mit dem Klappentragring (8) vorzugsweise mittels Spann
schrauben (10) ein Tragring (9) verbunden ist, in dessen
Randbereich der Schwenkzapfen (17) festgelegt ist.
10. Container nach einem der Ansprüche 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Behälterwand (5) mehrere,
sich jeweils um eine quer zur Containerachse ausgerichtete
Tragachse (21) aus einer Ruhelage in eine Arbeitslage ver
schwenkbare Spannbolzen (22) zum festen Verspannen des Klap
penträgers (7) in Bezug auf den an der Abzugsöffnung (4)
vorgesehenen Einspannring (6) vorgesehen sind.
11. Container nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß jede Tragachse (21) in zwei im Abstand voneinander
vorzugsweise durch Schweißen an der Behälterwand (5) fest
gelegten, koaxiale Bohrungen (23) aufweisenden Tragflächen
(24) gelagert ist.
12. Container nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekenn
zeichnet, daß jeder Spannbolzen (22) in einen Gewindeabschnitt
(25) zur Aufnahme einer mit einem Spanngriff (26) versehenen,
am Rand eines dem Spannbolzen (22) zugeordneten Radialschlitzes
(28) im Tragring (9) zur Anlage gelangenden Spannmutter (27)
ausläuft.
13. Container nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß jedem Spannbolzen (22) eine ihn in Ruhelage arretierende,
an der Behälterwand (5) fixierte Haltefederanordnung (29) zu
geordnet ist.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| D2 | Grant after examination | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| 8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |