DE4041063A1 - Vorrichtung zum entfernen von implantierten gelenkprothesen - Google Patents
Vorrichtung zum entfernen von implantierten gelenkprothesenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Entfernen von
implantierten Gelenkprothesen.
Bei implantierten Gelenkprothesen, insbesondere Hüftgelenkpro
thesen, kommt es nicht selten vor, daß die Prothese, z. B. in
folge von Entzündungserscheinungen, herausgenommen und ersetzt
werden muß. Dazu muß das jeweilige Gelenk, z. B. das Hüftgelenk,
freigelegt werden, um die mit Knochenzement im jeweiligen Kno
chen, z. B. dem Oberschenkelknochen, fixierte Prothese lockern
und entfernen, den alten Knochenzement aus dem Knochen heraus
präparieren und eine neue Prothese implantieren zu können. So
wohl beim Lösen der Prothese, hierbei wird der Operateur unter
beachtlichem Kraftaufwand und unter Einsatz von mechanischen
Werkzeugen, z. B. Hammer und Meißel, tätig, als auch beim eben
falls unter Zuhilfenahme mechanischer Werkzeuge erfolgenden
Entfernen des alten Knochenzementes besteht die Gefahr, daß der
Knochen beschädigt wird und an sich unnötigerweise gesunde
Knochensubstanz verlorengeht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der
eingangs genannten Art zu schaffen, die es unter Vermeidung
nennenswerter Kraftanstrengungen seitens des Operateurs und
unter möglichst weitgehender Vermeidung des Einsatzes mecha
nischer Werkzeuge gestattet, eine zu entfernende Gelenkprothese
schonend zu lösen. Außerdem soll die Vorrichtung die Entfernung
des alten Knochenzementes erleichtern und auf knochenschonende
Weise ermöglichen.
Nach der Erfindung wird diese Aufgabe gelöst durch eine Vor
richtung zum Entfernen von implantierten Gelenkprothesen, auf
weisend eine Ultraschallquelle zur Erzeugung von Ultraschall
wellen und ein Ultraschall-Leitstück, das einen dem Gelenkteil
der Gelenkprothese geometrisch angepaßten Koppelbereich auf
weist, wobei das Ultraschall-Leitstück mit der Ultraschallquel
le akustisch gekoppelt ist und zur Einleitung der erzeugten
Ultraschallwellen in die Gelenkprothese mit deren Gelenkteil
mittels des Koppelbereiches akustisch koppelbar ist. Die mit
tels der Ultraschallquelle erzeugten Ultraschallwellen werden
also über das Ultraschall-Leitstück in die Gelenkprothese ein
geleitet, von wo sie in den Knochenzement gelangen. Die Ultra
schallwellen führen dann zu einer mechanischen Zerrüttung des
die Gelenkprothese im Knochen befestigenden Knochenzementes, so
daß es nach Zufuhr einer gewissen Dosis von Ultraschall möglich
ist, die Gelenkprothese leicht zu entfernen und die am Knochen
verbliebenen Knochenzementreste herauszupräparieren. Durch Mo
denwandel können sich aus den sich in dem Ultraschall-Leitstück
als Longitudinalwellen ausbreitenden und als solche in die Ge
lenkprothese eingeleiteten Ultraschallwellen Oberflächenwellen
und Scherwellen bilden, die die Haftung zwischen der Gelenk
prothese und dem Knochenzement zerstören und Mikrorisse in dem
Knochenzement bewirken, die schließlich eine leichtere Entfer
nung des Knochenzementes erlauben. Unter Ultraschallwellen sol
len im vorliegenden Fall kurze Pulse, bei denen es sich zum
Zug- oder Druckimpulse, also Druckimpulse negativer oder posi
tiver Polarität, handeln kann, aber auch Dauerschall verstanden
werden. Ähnlich wie im Falle der Stoßwellen-Lithotripsie sind
im Falle pulsartiger Ultraschallwellen Impulse mit Frequenzen
im kHz-Bereich (z. B. 100 kHz) vorzusehen. Auch was den Energie
gehalt der einzelnen Pulse anqeht, ist dieser in der qleichen
Ordnung wie im Falle der Lithotripsie vorzusehen. Im Falle der
Verwendung von Ultraschallwellen in Form von Dauerschall kann
die Frequenz der Ultraschallwellen im Bereich von einigen kHz
bis hinein in den MHz-Bereich liegen, wobei die Leistung in der
Größenordnung von kW liegen wird.
Um eine möglichst verlustarme Überleitung der Ultraschallwellen
aus dem Ultraschall-Leitstück in die Gelenkprothese zu ermög
lichen, ist gemäß einer Variante vorgesehen, daß das Ultra
schall-Leitstück aus einem Material gebildet ist, dessen aku
stische Impedanz im wesentlichen der des Prothesenmaterials
entspricht. Die genannten Verluste lassen sich weiter vermin
dern, wenn zwischen dem Koppelbereich des Ultraschall-Leit
stückes und dem Gelenkteil der Gelenkprothese ein geeignetes
Koppelmedium, z. B. sogenanntes Ultraschall-Gel, wie es bei der
Durchführung von medizinischen Ultraschalluntersuchungen ver
wendet wird, vorhanden ist.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist vorgesehen, daß das Impulsleitstück einen sich ausgehend
von der Ultraschallquelle in Richtung auf den Koppelbereich
verringenden Querschnitt aufweist, wobei sich der Querschnitt
des Ultraschall-Leitstückes über dessen Länge linear oder expo
nentiell verringern kann. Durch eine derartige Ausbildung des
Ultraschall-Leitstückes wird nach dem an sich bekannten Prin
zip des akustischen Transformators erreicht, daß die Schall
leistungsdichte und damit die Schwingungsamplitude und die
Schallschnelle der Ultraschallwellen zu dem Koppelbereich hin
zunehmen. Beträgt beispielsweise die Querschnittsfläche des
Ultraschall-Leitstückes im Bereich des Koppelbereiches 1/50 der
Querschnittsfläche im Bereich der Ultraschallquelle, so ergibt
sich eine Erhöhung der Schwingungsamplitude und damit des
Schalldruckes um den Faktor 50 gegenüber den von der Ultra
schallquelle gelieferten Werten. Eine lineare Verringerung des
Querschnittes des Ultraschall-Leitstückes bietet den Vorteil
einer leichten Herstellbarkeit des dann vorzugsweise konisch
ausgebildeten Ultraschall-Leitstückes. Der Vorteil einer ex
ponentiellen Querschnittsverringerung besteht darin, daß auf
der gleichen Länge im Vergleich zu einem Ultraschall-Leitstück
mit linearer Querschnittsverringerung ein wesentlich größeres
Transformationsverhältnis realisierbar ist.
Eine nochmals stärkere und weitgehend frequenzunabhängige Er
höhung der Schwingungsamplituden bzw. des Schalldruckes der
Ultraschallwellen läßt sich gemäß einer weiteren besonders be
vorzugten Variante der Erfindung erreichen, wenn von der Ultra
schallquelle fokussierte Ultraschallwellen ausgehen, welche
sich in dem Ultraschall-Leitstück fortpflanzen und deren Fokus
zone im Bereich des Ankoppelbereiches, vorzugsweise außerhalb
des Ultraschall-Leitstückes und innerhalb der Gelenkprothese,
liegt. Dies kann zum einen durch eine an sich bekannte kugel
kalottenförmige Gestaltung der Abstrahlfläche der Ultraschall
quelle erreicht werden. Zum anderen besteht auch die Möglich
keit, gemäß einer Variante der Erfindung zwischen der Ultra
schallquelle und dem Ultraschall-Leitstück eine akustische
Linse als Fokussierungseinrichtung vorzusehen.
Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß als Ultra
schallquelle eine elektromagnetische Druckimpulsquelle vorge
sehen ist, welche als Ultraschallwellen akustische Druckimpulse
erzeugt und welche eine Spulenanordnung und eine dieser vorge
lagerte Membran aus einem elektrisch leitenden Werkstoff auf
weist, wobei die Membran, vorzugsweise flächenhaft, an dem
Ultraschall-Leitstück anliegt bzw. mit diesem verbunden ist.
Dabei kann weiter vorgesehen sein, daß die Spulenanordnung auf
einem Spulenträger angeordnet ist, dessen Dicke wenigstens
gleich 1/4 Wellenlänge der Grundwelle eines mittels der Druck
impulsquelle erzeugten akustischen Druckimpulses ist und - in
Wellenlängen gemessen - die Länge des Ultraschall-Leitstückes
nicht wesentlich übersteigt, wobei die Rückseite des Spulen
trägers unparallel in bezug auf dessen die Spulenanordnung
tragende Vorderseite ausgebildet sein kann. Wird die Spulenan
ordnung einer derartigen Druckimpulsquelle mit einem impuls
artigen elektrischen Strom beaufschlagt, werden in die Membran
Ströme induziert, die dem durch die Spulenanordnung fließenden
Strom entgegengerichtet sind. Die hierbei auftretenden Magnet
felder sind ebenfalls entgegengesetzt gerichtet, so daß ein
mechanischer Impuls entsteht, der in gleicher Größe über die
Membran in das Ultraschall-Leitstück und über die Spulenanord
nung in den Spulenträger läuft. Da die Abmessungen der an die
Membran angrenzenden Körper, nämlich des Ultraschall-Leit
stückes und des Spulenträgers, nicht klein gegen die Wellen
länge der erzeugten akustischen Druckimpulse sind, werden nicht
die Körper als ganzes beschleunigt. Vielmehr werden die der
Spulenanordnung benachbarten Bereiche komprimiert, mit der Fol
ge, daß in dem jeweiligen Körper eine akustische Welle in Form
eines Druckimpulses zu laufen beginnt. Dessen Schalldruck ist
um so größer, je größer die akustische Impedanz desjenigen
Mediums ist, in dem er sich ausbreitet. Die Schnelle des Druck
impulses ist übrigens um so geringer, je größer die akustische
Impedanz ist. Ein zu dünner Tragkörper, oder im Extremfall ein
fehlender Tragkörper, würde also dazu führen, daß sich die
Spulenanordnung von dem Ultraschall-Leitstück entfernen würde,
ohne daß ein ausreichend langer und damit kräftiger Impuls auf
das Ultraschall-Leitstück übertragen würde. Der Spulenträger
sollte also eine Dicke von wenigstens 1/4 Wellenlänge aufwei
sen. Entspricht die Dicke des Spulenträgers exakt 1/4 Wellen
länge und handelt es sich bei dem die Spulenanordnung beauf
schlagenden Stromimpuls nicht um einen unipolaren Impuls, son
dern einen Impuls, bei dem ein Nachschwingen auftritt, dessen
Polarität der des eigentlichen Impulses entgegengesetzt ist,
können sehr kurze Druckimpulse erzeugt werden. Der an der Rück
seite des Spulenträgers reflektierte Druckimpuls überlagert
sich dann nämlich mit dem infolge des Ausschwingens entstehen
den Druckimpuls und schwächt diesen ab. Ein Spulenträger mit
einer Dicke von einer viertel Wellenlänge birgt aber auch die
Gefahr in sich, daß es infolge von Zugspannungen zur Ablösung
der Spulenanordnung von dem Spulenträger kommt. Es ist daher
ratsam, einen Spulenträger zu verwenden, dessen Länge 1/4 Wel
lenlänge übersteigt. Außerdem ist es zweckmäßig, wenn die Rück
seite des Spulenträgers unparallel in bezug auf die Vorderseite
verläuft, so daß eine Zerstreuung der Reflexionen auftritt.
Eine Dicke des Spulenträgers, die - gemessen in Wellenlängen -
größer als die Länge des Ultraschall-Leitstückes ist, ist nicht
sinnvoll, weil die Handhabbarkeit des Gerätes verschlechtert
wird und eine störende Überlagerung eines direkt abgestrahlten
Druckimpulses mit im Spulenträger reflektierten Anteilen des
Druckimpulses ab dieser Länge praktisch nicht mehr auftritt.
Eine flächenhafte Anlage bzw. Verbindung der Membran mit dem
Ultraschall-Leitstück ist deshalb vorteilhaft, weil dann auch
mechanisch wenig stabile, aber elektrisch gut leitende
Materialien, z. B. Silber, als Membranmaterial, gewählt werden
können. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
kann jedoch auch vorgesehen sein, daß das Ultraschall-Leitstück
aus einem elektrisch leitenden Werkstoff gebildet ist und sein
der Spulenanordnung benachbarter Bereich als Membran dient. In
diesem Falle entfällt infolge des Umstandes, daß das Ultra
schall-Leitstück selbst elektrisch leitend ist, in vorteil
hafter Weise die Notwendigkeit, eine besondere elektrisch
leitfähige Membran vorzusehen.
Eine weitere Variante der Erfindung sieht vor, daß als Ultra
schallquelle eine piezoelektrische Ultraschallquelle vorgesehen
ist, welche wenigstens einen Piezoschwinger aufweist, dessen
Dicke gleich 1/2 Wellenlänge der erzeugten Ultraschallwellen
ist, wobei vorgesehen sein kann, daß ein Backing für den Piezo
schwinger vorgesehen ist, das eine Dicke aufweist, die 1/2 Wel
lenlänge der erzeugten Ultraschallwellen entspricht. Weiter
kann vorgesehen sein, daß der Ultraschall-Leitkörper und das
Backing aus dem gleichen Material bzw. Materialien gleicher
akustischer Impedanz gebildet sind. Es handelt sich dann bei
der piezoelektrischen Ultraschallquelle im Gegensatz zu dem
beschriebenen elektromagnetischen System, das nur eine elek
trische - keine mechanische - Resonanz aufweist, um ein in an
sich bekannter Weise auch mechanisch resonanzfähiges System. Da
sich die Vorder- und die Rückseite des Piezoschwingers gleich
artig gegeneinander bewegen, unterstützt nämlich die Anregung
der Rückseite die zweite Halbperiode der von der Vorderseite
des Piezoschwingers in das Ultraschall-Leitstück laufenden
Ultraschallwelle. Die Reflexion einer ersten von der Vorder
seite des Piezoschwingers ausgehenden Halbwelle an der Rück
seite des Piezoschwingers unterstützt die dritte Halbwelle der
von der Vorderseite des Piezoschwingers in das Ultraschall-
Leitstück laufenden Ultraschallwelle. Die Reflexion an der
Rückseite des Backings unterstützt die vierte Halbwelle der in
das Ultraschall-Leitstück laufenden Ultraschallwelle. Die be
schriebenen Vorgänge überlagern einander bei der Erzeugung von
Dauerschall fortlaufend, so daß jede in das Ultraschall-Leit
stück laufende Halbwelle durch die Reflexionen früherer Halb
wellen an der Rückseite des Piezoschwingers und des Backings
unterstützt werden. Das beschriebene Resonanzverhalten, das in
vorteilhafter Weise bei der Erzeugung von Dauerschall zu einer
Erhöhung des erzeugten Schalldruckes führt, kommt übrigens
nicht nur dann zum Tragen, wenn die Ultraschallquelle zur Er
zeugung von Dauerschall kontinuierlich angeregt wird. Es wirkt
sich auch bei impulsartiger elektrischer Anregung der Ultra
schallquelle mit nur einer Halbperiode aus, und zwar in der
Weise, daß sich eine Pulsverlängerung durch Nachschwingungen
ergibt.
Eine weitere Variante der Erfindung sieht vor, daß als Ultra
schallquelle eine magnetostriktive Ultraschallquelle vorgesehen
ist, welche wenigstens einen Körper aus magnetostriktivem Mate
rial aufweist. Dieser ist gemäß einer Ausführungsform der Er
findung zwischen dem Ultraschall-Leitstück und einem Tragkörper
unter mechanischer Vorspannung aufgenommen, wobei das Ultra
schall-Leitstück und der Tragkörper aus magnetisch leitfähigem
Material lamelliert aufgebaut sind. Weiter kann vorgesehen
sein, daß die Dicke des Tragkörpers wenigstens gleich einer
halben Wellenlänge der erzeugten Ultraschallwellen ist und - in
Wellenlängen gemessen - die Länge des Ultraschall-Leitstückes
nicht wesentlich übersteigt. Ähnlich wie bei der beschriebenen
piezoelektrischen Ultraschallquelle handelt es sich auch bei
der magnetostruktiven Ultraschallquelle um ein auch mechanisch
resonanzfähiges System. Die entsprechenden Erläuterungen im
Zusammenhang mit der piezoelektrischen Ultraschallquelle gelten
daher sinngemäß. Das Ultraschall-Leitstück und der Tragkörper
müssen aus magnetisch leitfähigem Material aufgebaut sein, da
mit der magnetische Kreis geschlossen werden kann. Der lamel
lierte Aufbau ist erforderlich, um Wirbelströme und die damit
verbundenen Verluste unterdrücken zu können. Eine magnetostrik
tive Ultraschallquelle weist übrigens ebenso wie eine piezo
elektrische Ultraschallquelle den Vorteil auf, daß sie nicht
nur Druckimpulse positiver Polarität, sondern bei inverser
Ansteuerung auch Druckimpulse negativer Polarität, also Zug
impulse, erzeugen kann.
Gemäß einer Variante der Erfindung ist vorgesehen, daß die Ul
traschallquelle zur Abgabe von Dauerschall aktivierbar ist. Da
bei sollen unter Dauerschall im Gegensatz zu einer periodischen
Folge von Impulsen Ultraschallwellen in Form kontinuierlicher,
insbesondere periodischer Schwingungen, z. B. Sinus- oder glei
tender Sinus, verstanden werden. Außerdem kann vorgesehen sein,
daß die Ultraschallquelle zur Erzeugung von akustischen Druck
impulsen impulsartig ansteuerbar ist.
Wenn vorstehend die Abmessungen von Bauteilen in Wellenlängen
der erzeugten Ultraschallwellen angegeben sind, so sind diese
Angaben so zu verstehen, daß man die Abmessungen des jeweiligen
Bauteiles in mm erhält, indem man die Schallgeschwindigkeit,
mit der sich die erzeugten Ultraschallwellen in dem Werkstoff
des Bauteiles ausbreiten, durch die Frequenz der Grundschwin
gung der erzeugten Ultraschallwellen dividiert, wobei als Ein
heit der Schallgeschwindigkeit selbstverständlich mm/s zu
wählen ist.
Ausführungsbeispiele der Erfindunq sind in den beigefügten
Zeichnungen am Beispiel von Vorrichtungen zum Entfernen von
implantierten Hüftgelenkprothesen dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 in schematischer Darstellung eine in einen Ober
schenkelknochen implantierte Hüftgelenkprothese, an
welche eine schematisch dargestellte Vorrichtung zum
Entfernen der Gelenkprothese akustisch angekoppelt ist,
Fig. 2 bis 4 in schematischer Darstellung Längsschnitte durch
erfindungsgemäße Vorrichtungen,
Fig. 5 einen Schnitt gemäß Linie V-V in Fig. 4, und
Fig. 6 bis 9 in grob schematischer Darstellung Längsschnitte
durch erfindungsgemäße Vorrichtungen.
In Fig. 1 ist das operativ freigelegte beckenseitige Ende eines
Oberschenkelknochens 1 dargestellt. Die Gelenkkugel ist ent
fernt und durch eine Hüftgelenkprothese 2 ersetzt. Diese weist
als Gelenkteil eine Gelenkkugel 3 auf, an die sich ein Prothe
senschaft 4 anschließt. Letzterer ist mit Knochenzement 5 in
eine in den von corticalem Knochen 6 umgebenen spongösen Kno
chen 7 eingebrachte konische Bohrung 8 einzementiert. An die
Gelenkkugel 3 ist mittels eines Ultraschall-Leitstückes 9 eine
Ultraschallquelle 10 akustisch angekuppelt. Zu diesem Zweck
weist das mit der Ultraschallquelle 10 akustisch gekoppelte
Ultraschall-Leitstück 9 an seinem von der Ultraschallquelle
entfernten Ende einen Koppelbereich in Form einer in ihrem
Durchmesser dem der Gelenkkugel 3 angepaßten höchsten halb
kugeligen Vertiefung 11 auf.
Um beim Übergang der Ultraschallwellen von dem Ultraschall-
Leitstück 9 in die Gelenkkugel 3 schädliche Reflexionen an der
Grenzfläche zwischen den beiden Teilen zu vermeiden, besteht
das Ultraschall-Leitstück 9 aus einem Material, dessen akusti
sche Impedanz der des Prothesenmaterials wenigstens im wesent
lichen entspricht. Gewöhnlich wird als Material für Gelenkpro
thesen Kobald-Chrom-Molybdän-Guß verwendet. Dieser Werkstoff
besitzt eine akustische Impedanz in der Größenordnung von
50×106 kg/sm2. Als Material für das Ultraschall-Leitstück 9
ist daher im Falle des beschriebenen Ausführungsbeispieles
Stahl mit einer akustischen Impedanz von etwa 47×106 kg/sm2
vorgesehen. Als weitere Materialien für das Überleitstück kom
men beispielsweise Messing mit einer akustischen Impedanz von
etwa 38×106 kg/ms2, Neusilber mit einer akustischen Impedanz
von etwa 40×106 kg/sm2, Kupfer mit einer akustischen Impedanz
von etwa 42×106 kg/sm2 und Nickel mit einer akustischen Impe
danz von etwa 49×106 kg/sm2 in Frage. Außerdem besteht die
Möglichkeit, das Ultraschall-Leitstück 9 aus dem gleichen
Material wie die Prothese herzustellen.
Um nachteilige Einflüsse auf die akustische Koppelung zwischen
dem Ultraschall-Leitstück 9 und der Hüftgelenkprothese 2 durch
zwischen der Vertiefung 11 und der Gelenkkugel 3 infolge von
geringfügigen Maßabweichungen vorliegenden Lufteinschlüssen zu
vermeiden, ist in nicht dargestellter Weise zwischen den ge
nannten Teilen eine dünne Schicht eines geeigneten akustischen
Koppelmediums, z. B. eines Gels, wie es bei medizinischen Ultra
schalluntersuchungen zur akustischen Koppellung des Ultra
schallkopfes mit dem Patientenkörper verwendet wird, vorge
sehen. Derartige Gele besitzen gewöhnlich eine akustische Impe
danz in der Größenordnung von 1,5×106 kg/sm2. Diese ist damit
um ca. vier Zehnerpotenzen höher als die von Luft
(4,3×102 kg/sm2).
Der Querschnitt des zu der Mittelachse M der Anordnung rota
tionssymmetrischen Ultraschall-Leitstückes 9 verjüngt sich über
der Länge des Ultraschall-Leitstückes 9 linear. Das konische
Ultraschall-Leitstück 9 wirkt daher in der bereits beschriebe
nen Weise als akustischer Transformator zur Erhöhung des in die
Gelenkkugel 3 eingeleiteten Schalldruckes.
Bei der nicht näher dargestellten Ultraschallquelle 10, die
eine in ihrem Durchmesser dem ultraschallquellenseitigen Durch
messer des Ultraschall-Leitstückes 9 etwa entsprechende kreis
förmige Abstrahlfläche für Ultraschallwellen aufweist, kann
beispielsweise als piezoelektrische, magnetostriktive, oder
elektrodynamische Ultraschallquelle ausgebildet sein. Sie kann
jedoch auch als elektromagnetische Druckimpulsquelle ausgebil
det sein.
Unabhängig von der Art der verwendeten Ultraschallquelle 10
werden die erzeugten Ultraschallwellen über das Ultraschall-
Leitstück 9 in die Prothese 2 eingeleitet, von wo sie in den
Knochenzement 5 gelangen. Als Knochenzement wird übrigens
meistens Polymethacrylatsäureester mit einer akustischen Impe
danz von etwa 3×106 kg/sm2 verwendet. Die Ultraschallwellen
führen zu einer mechanischen Zerrüttung des die Prothese 2 im
Knochen befestigenden Knochenzementes, so daß es nach Zufuhr
einer gewissen Dosis von Ultraschall leicht möglich ist, die
Prothese 2 zu entfernen und die im Bereich der Bohrung 8 am
Oberschenkelknochen 1 verbliebenen Reste des Knochenzementes 5
zu entfernen. Da sich aus den Ultraschallwellen, die sich in
dem Ultraschall-Leitstück 9 als Longitudinalwellen ausbreiten,
nach Einleitung in die Prothese 2 durch Modenwandel Oberflä
chen- und Scherwellen bilden können, wird die Haftung zwischen
dem Prothesenschaft 4 und dem Knochenzement 5 zerstört. Außer
dem werden Mikrorisse in dem Knochenzement 5 bewirkt, die nicht
nur die Entfernung der Prothese 2 sondern auch die Entfernung
des Knochenzementes 5 selbst erleichtern.
Die akustische Impedanz von cordicalem Knochen liegt übrigens
in der Größenordnung von 6×106 kg/sm2. Die des den Oberschen
kelknochen 1 umgebenden Gewebes G beträgt etwa 1,5×106 kg/sm2.
Die akustische Impedanz von spongösem Knochen dürfte wenig
oberhalb der des Gewebes G liegen.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit einer als elektromagne
tische Druckimpulsquelle ausgebildeten Ultraschallquelle 10 ist
in Fig. 2 dargestellt. Derartige Druckimpulsquellen sind im Zu
sammenhang mit der Stoßwellenlithotripsie an sich bekannt und
beispielsweise in der EP-A-01 88 750 beschrieben. Die Druckim
pulsquelle gemäß Fig. 2 weist eine als Flachspule 12 mit spi
ralförmig angeordneten Windunqen, eine davon ist mit 13 be
zeichnet, ausgeführte Spulenanordnung auf. Die Flachspule 12
ist an einem Spulenträger 14 angebracht, der aus einem kerami
schen Werkstoff hoher akustischer Impedanz (je nach Zusammen
setzung zwischen 15 und 30×106 kg/sm2) oder Eisen (akustische
Impedanz etwa 46×106 kg/sm2) gebildet ist. Falls der Spulen
träger 14 aus Eisen besteht, muß dieses zur Vermeidung von Wir
belströmen in nicht dargestellter Weise lamelliert sein. Außer
dem muß dann eine Isolierfolie 15, z. B. eine 0,1 mm dicke Kap
ton-Folie, zwischen der Flachspule 12 und dem Spulenträger 14
angeordnet sein. Falls der Spulenträger 14 aus Keramik besteht,
kann die Isolierfolie 15 entfallen, da Keramik selbst gute
Isoliereigenschaften aufweist. Die Flachspule 12 weist einen
Durchmesser D von etwa 150 mm auf.
Der Flachspule 12 gegenüberliegend und von dieser durch eine
Isolierfolie 16 - es kann sich hier beispielsweise wieder um
eine 0,1 mm dicke Kapton-Folie handeln - getrennt ist die
Stirnfläche des Ultraschall-Leitstückes 9 angeordnet. Diese ist
für den Fall, daß das Ultraschall-Leitstück 9 aus Stahl be
steht, mit einer strichliert angedeuteten, 0,5 mm dicken Sil
berschicht 17 versehen. Falls das Ultraschall-Leitstück 9 aus
einem elektrisch gut leitenden Werkstoff, beispielsweise
Kupfer, besteht, kann die Silberschicht 17 auch entfallen. Das
Ultraschall-Leitstück 9 und der Spulenträger 14 sind mit Hilfe
von Schrauben, es sind nur die Mittellinien zweier Schrauben
angedeutet, derart zusammengepreßt, daß die gegebenenfalls mit
der Silberschicht 17 versehene Stirnfläche des Ultraschall-
Leitstückes 9 unter Zwischenfügung der Isolierfolie 16 satt an
der Flachspule 12 anliegt. Die Zwischenräume zwischen den Win
dungen 13 der Flachspule 12 sind übrigens in nicht dargestell
ter Weise mit einem elektrisch isolierenden Gießharz ausge
füllt.
Die Silberschicht 17 ist vorzugsweise durch Plattieren oder
einen ähnlichen Verfahrensschritt flächenhaft mit dem Ultra
schall-Leitstück 9 verbunden. Es besteht jedoch auch die Mög
lichkeit, die Silberschicht getrennt von dem Ultraschall-Leit
stück 9 auszuführen und zwischen dem Ultraschall-Leitstück 9
und der Flachspule 12 zusammen mit der Isolierfolie 16 einzu
pressen. Dabei ergibt sich infolge der Verformbarkeit von
Silber eine gute flächenhafte Anlage der Silberschicht 17 an
dem Ultraschall-Leitstück 9.
Der Spulenträger 14 weist eine Dicke L auf, die wenigstens
1/4 Wellenlänge (λ/4) und höchstens der Länge 1 des wie auch
die Druckimpulsquelle wenigstens im wesentlichen rotations
symmetrisch zur Mittelachse M der Vorrichtung ausgebildeten
Ultraschall-Leitstückes 9 entspricht. Die Länge 1 beträgt im
Falle des dargestellten Ausführungsbeispieles etwa 100 mm oder
mehr und wird von der der Druckimpulsquelle zugewandten Stirn
seite des Ultraschall-Leitstückes 9 bis zum tiefsten Punkt der
am anderen Ende des Ultraschall-Leitstückes 9 vorgesehenen
Vertiefung 11 gemessen.
Zur Erzeugung eines akustischen Druckimpulses wird der einer
seits mit einer Ladestromquelle 18 und andererseits mit der
innersten und der äußersten Windung der Flachspule 12 verbun
dene Hochspannungskondensator 19, der auf Spannungen im kV-Be
reich aufladbar ist, durch Schließen des Hochspannungsschalters
20 in die Flachspule 12 entladen. Die hierbei auftretenden
grundlegenden physikalischen Vorgänge wurden bereits beschrie
ben. Bei dem die Flachspule 12 beaufschlaqenden Stromimpuls
handelt es sich infolge des Umstandes, daß dieser durch eine
Kondensatorentladung erzeugt wird, um eine stark gedämpfte
Sinusschwingung. Dabei wird außer während der ersten Viertel
welle der stark gedämpften Sinusschwingung auch während jeder
Halbwelle ein Druckimpuls in das Ultraschall-Leitstück 9 ein
geleitet, wobei sämtliche Druckimpulse die gleiche Polarität
besitzen, nämlich die positive. Druckimpulse negativer Polari
tät, also Zugwellen, können nicht direkt in das Ultraschall-
Leitstück 9 eingeleitet werden. Allerdings werden die in den
Spulenträger 14 eingeleiteten Druckimpulse unter Vorzeichenum
kehr an dessen Rückseite reflektiert und treten dann als Zug
impulse in das Ultraschall-Leitstück 9 ein, wenn der Spulen
träger 14 und die Flachspule 12 sowie die Flachspule 12 und das
Ultraschall-Leitstück 9 wie im vorliegenden Fall akustisch mit
einander gekoppelt sind. Wenn die Dicke L des Spulenträgers 14
gerade 1/4 Wellenlänge der erzeugten Druckimpulse entspricht,
bedeutet dies, daß sich die durch Reflexion an der Rückseite
des Spulenträgers 14 entstehenden Zugimpulse mit den während
der einzelnen Halbwellen der gedämpften Sinusschwingung in dem
Ultraschall-Leitstück 9 erzeugten Druckimpulsen überlagern und
diese zumindest teilweise auslöschen, so daß sich sehr kurze
Druckimpulse erzeugen lassen, die praktisch nur aus dem durch
die erste Viertelwelle der gedämpften Sinusschwingung erzeugten
Druckimpuls bestehen. Die Frequenz der Sinusschwingung ent
spricht übrigens der Eigenfrequenz des durch den Hochspannungs
kondensator 19 und die Flachspule 12 gebildeten Schwingkrei
ses.
Da die an der Rückseite des Spulenträgers 14 als Zugimpulse
reflektierten Druckimpulse zur Ablösung der Flachspule 12 von
dem Spulenträger 14 führen können, mit der Folge, daß dann die
zur Ableitung der beim Betrieb der Druckimpulsquelle entstehen
den Verlustwärme ausreichende thermische Koppelung zwischen
beiden fehlt, kann es zweckmäßig sein, die Rückseite des Spu
lenträgers 14 in der strichliert angedeuteten Weise mit wenig
stens einer beispielsweise konischen Vertiefung 21 zu versehen,
deren Tiefe T wenigstens gleich 1/2 Wellenlänge ist, mit der
Folge, daß die Druckimpulse "diffus" reflektiert werden und
keine schädliche Wirkung mehr entfalten können.
Es versteht sich, daß anstelle des Hochspannungskondensators 19
mit Ladestromquelle 18 und Hochspannungsschalter 20 auch andere
Generatoren zur Erzeugung von Stromimpulsen verwendet werden
können.
Die Fig. 3 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung, bei der als
Ultraschallquelle 10 eine piezoelektrische Ultraschallquelle
vorgesehen ist. Diese weist in an sich bekannter Weise einen
beispielsweise kreisscheibenförmigen, insgesamt mit 25 bezeich
neten piezoelektrischen Schwinger auf. Dessen piezoelektrisches
Element kann entweder als einstückige Scheibe 26 oder, wie in
Fig. 3 strichliert angedeutet, aus einer Vielzahl von mosaik
artig zusammengesetzten Schwingerelementen 26a gebildet sein.
Als Material für das piezoelektrische Element kommt beispiels
weise Bariumtitanat in Frage. Die beiden Stirnflächen des pie
zoelektrischen Elementes 26 verlaufen planparallel zueinander
und sind jeweils mit einer dünnen Elektrode 31 bzw. 32, die
vorzugsweise aus einem weichen Metall besteht, versehen. An die
Vorderseite des Piezoschwingers 25, dessen Dicke 1/2 Wellenlän
ge entspricht, ist ein zur Mittelachse M der Anordnung rota
tionssymmetrisches Ultraschall-Leitstück 27 akustisch angekop
pelt. Dieses verjüngt sich ausgehend von seinem dem Schwinger
25 benachbarten Ende in Richtung auf sein mit der zur Ankoppe
lung an die zu lösende Prothese dienenden sphärischen Vertie
fung 28 versehenes Ende exponentiell, beispielsweise nach der
Funktion
wobei r den Radius des Ultraschall-Leitstückes 27 als Funktion
der in Richtung der Mittelachse des Ultraschall-Leitstückes 27
ausgehend von dem Koordinatenursprung 0 gezählten Koordinate z,
D den dem Durchmesser des Schwingers 25 entsprechenden Anfangs
durchmessers des Ultraschall-Leitstückes 27, e die Euler′sche
Zahl, z die laufende Koordinate z und z0 eine Bezugslänge be
deuten, die etwa der Länge e entspricht. An die Rückseite des
Schwingers 25 ist ein Backing 29 akustisch angekoppelt, dessen
Länge L wenigstens gleich einer halben Wellenlänge der erzeug
ten Ultraschallwellen und höchstens gleich der Länge 1 des Ul
traschall-Leitstückes 27 ist, die beispielsweise 150 mm betra
gen kann. Der Durchmesser D des Schwingers 25 kann ebenfalls
150 mm betragen.
Um Verluste durch Reflexionen zu vermeiden, sollten die Elek
troden 31 und 32, das Ultraschall-Leitstück 27 und das Backing
29 aus Werkstoffen bestehen, deren akustische Impedanzen sich
von der des verwendeten piezoelektrischen Materials nicht
wesentlich unterscheidet. Die akustische Impedanz von gängigen
piezoelektrischen Werkstoffen, z. B. Bariumtitanat, liegt in der
Größenordnung von 30×106 kg/sm2. Als Werkstoff für die Elek
troden eignen sich dann beispielsweise Blei (akustische Impe
danz 25×106 kg/sm2), Kupfer (akustische Impedanz
42×106 kg/sm2) oder Silber (akustisches 38×106 kg/sm2). Als
Materialien für das Ultraschall-Leitstück 27 kommen beispiels
weise Stahl (akustische Impedanz 47×106 kg/sm2) oder Messing
(akustische Impedanz 36×106 kg/sm2). Als Werkstoff für das
Backing 29 eignet sich außer Stahl und Messing auch Keramik,
die je nach Zusammensetzung eine akustische Impedanz in der
Größenordnung von 15 bis 30×106 kg/sm2 aufweist. Die zur Er
höhung des erzeugten Schalldruckes durchaus erwünschten und be
reits erläuterten Resonanzerscheinungen treten in besonders
starkem Maße dann auf, wenn das Ultraschall-Leitstück 27 und
das Backing 29 aus dem gleichen Werkstoff oder Werkstoffen
gleicher akustischer Impedanz und vorzugsweise geringer Eigen
dämpfung bestehen und/oder das Backing eine Dicke aufweist, die
1/2 Wellenlänge der erzeugten Ultraschallwellen entspricht. An
die Elektroden ist übrigens ein elektrischer Schwingungsgene
rator 30 für beispielsweise sinusförmige Schwingungen ange
schlossen, der den Schwinger 25 mit einer Frequenz ansteuert,
die so gewählt ist, daß die Dicke des Schwingers 25 wie erwähnt
1/2 Wellenlänge der erzeugten Ultraschallwellen entspricht.
Geeignete Frequenzen - der Schwinger 25 ist entsprechend zu
dimensionieren, liegen beispielsweise im Bereich von 50 bis
500 kHz.
Um eine gute akustische Koppelung des Schwingers 25 mit dem
Ultraschall-Leitstück 27 und dem Backing 29 zu erreichen, ist
der Schwinger 25 mit Hilfe von Schrauben, es sind nur die Mit
tellinien zweier Schrauben dargestellt, zwischen dem zu diesem
Zweck mit einem ringförmigen Flansch versehenen Ultraschall-
Leitstück 27 und dem Backing 29 eingespannt, wobei sich infolge
der leichten Verformbarkeit des Materials der Elektroden eine
satte, einer guten akustischen Koppelung förderliche Anlage
zwischen dem Schwinger 25 und dem Ultraschall-Leitstück 27 bzw.
dem Backing 29 ergibt. Zusätzlich kann zur Verbesserung der
akustischen Koppelung zwischen dem Schwinger 25 und dem Ultra
schall-Leitstück 27 bzw. dem Backing 29 ein Ölfilm vorgesehen
sein.
Die in den Fig. 4 und 5 dargestellte erfindungsgemäße Vorrich
tung weist als Ultraschallquelle 10 eine ihrem Wirkungsprinzip
nach an sich bekannte magnetostriktive Ultraschallquelle auf.
Diese weist insgesamt zwölf zylinderstabförmige Körper aus
magnetostriktivem Werkstoff, beispielsweise Nickel oder der
Legierung Terfenol, auf, die jeweils die gleiche Länge aufwei
sen. Auf jeden der Körper 35 ist eine schematisch angedeutete,
mit 36 bezeichnete elektrische Wicklung aufgebracht. Die gemäß
Fig. 4 in einem Karomuster angeordneten Körper 35 sind mit
Hilfe von insgesamt fünf Schrauben 37 mit ihren Stirnflächen
unter mechanischer Vorspannung zwischen einem kegeligen Ultra
schall-Leitstück 38 und einem Tragkörper 39 unter mechanischer
Vorspannung aufgenommen. Die Wicklungen sind in nicht darge
stellter Weise mit einem elektrischen Generator derart ver
bunden, daß die Magnetisierungsrichtung für einander unmittel
bar benachbarte Körper 35 in der in Fig. 5 durch Pfeile ange
deuteten Weise jeweils entgegengesetzt ist. Auf diese Weise
entstehen im Hinblick auf geringe Verluste vorteilhafte kurze
magnetische Kreise. Da die durch den Magnetostriktionseffekt
hervorgerufene Längenänderung ihrem Vorzeichen nach unabhängig
von der Polarität des wirkenden Magnetfeldes ist, beaufschlagt
der Generator die Wicklungen 36 mit einem beispielsweise sinus
förmigen Wechselstrom, der einem Vormagnetisierungs-Gleichstrom
überlagert ist, der wenigstens gleich der halben Amplitude des
Wechselstromes ist. Hierdurch wird erreicht, daß die magneto
striktive Ultraschallquelle mit einer Frequenz schwingt, die
gleich der Frequenz des Wechselstromes (z. B. in der Größenord
nung von 5 bis 50 kHz) ist. Um in analoqer Weise zu der zuvor
beschriebenen piezoelektrischen Ultraschallquelle zur Erhöhung
des erzeugten Schalldruckes Resonanzerscheinungen ausnutzen zu
können, ist es zweckmäßig, wenn sowohl die Länge s der Körper
35 als auch die Dicke L des Tragkörpers 39 gleich 1/2 Wellen
länge der erzeugten Ultraschallwellen ist. Die Dicke des Trag
körpers 39 kann jedoch auch größer sein und maximal der Länge 1
des Ultraschall-Leitstückes 38 entsprechen, wenn die im Zusam
menhang mit der piezoelektrischen Ultraschallquelle erläuterten
Resonanzeffekte nicht oder nur teilweise ausgenutzt werden sol
len. Aus den im Zusammenhang mit dem Ultraschall-Leitstück 27
und dem Backing 29 bei der piezoelektrischen Ultraschallquelle
erläuterten Gründen ist es auch im Falle der magnetostriktiven
Ultraschallquelle zweckmäßig, wenn das Ultraschall-Leitstück 38
und der Tragkörper 39 aus dem gleichen Werkstoff oder aus Werk
stoffen gleicher akustischer Impedanz bestehen. Dabei sollten
die akustischen Impedanzen des Ultraschall-Leitstückes 38 und
des Tragkörpers 39 mit der der Körper 35 möglichst überein
stimmen, um Verluste durch Reflexionen an den Grenzflächen zu
vermeiden. Bei Verwendung von Nickel als Material für die Kör
per 35 kommt vor allem Stahl mit einer akustischen Impedanz
von ca. 47×106 kg/sm2 in Frage.
Die in Fig. 6 dargestellte Vorrichtung unterscheidet sich von
dem zuvor beschrieben dadurch, daß sie eine Ultraschallquelle
10 aufweist, von welcher fokussierte Ultraschallwellen aus
gehen, welche sich in einem mit der Ultraschallquelle 10 aku
stisch gekoppelten Ultraschall-Leitstück ausbreiten. Bei der
nur grob schematisch dargestellten Ultraschallquelle 10 kann es
sich beispielsweise um eine piezoelektrische Ultraschallquelle
(siehe z. B. DE-OS 34 25 992) oder eine elektromagnetische
Druckimpulsquelle (siehe z. B. EP-A-01 62 959) handeln, die
derart ausgebildet sind, daß sie eine sphärisch um den Fokus F
der Ultraschallwellen gekrümmte, konkave Abstrahlfläche 46 für
die Ultraschallwellen aufweist. Dabei ist der Krümmungsradius R
der Abstrahlfläche 46 derart gewählt, daß der Fokus F im Mit
telpunkt der Gelenkkugel 3 der Hüftgelenkprothese 2 liegt. Das
Ultraschall-Leitstück 45 weist an seinem der Ultraschallquelle
10 zugewandten Ende eine sphärisch gekrümmte, konvexe Fläche 48
auf, deren Krümmungsradius dem Krümmungsradius der Abstrahlflä
che 46 entspricht. An seinem anderen Ende weist das Ultra
schall-Leitstück 45 wieder eine mit 47 bezeichnete sphärische
Vertiefung auf, deren Krümmungsradius dem der Gelenkkugel 3
entspricht. Die akustische Koppelung zwischen der konkaven Ab
strahlfläche 46 der Ultraschallquelle 10 und der entsprechenden
konvexen Fläche des Ultraschall-Leitstückes 45 erfolgt wieder
dadurch, daß die Ultraschallquelle 10 und das Ultraschall-Leit
stück 46 mit Hilfe von Schrauben, die Mittellinien zweier
Schauben sind angedeutet, gegeneinander gepreßt sind, wobei das
Ultraschall-Leitstück im Bereich der Schrauben mit einem ge
eignet geformten Flansch versehen ist.
Die Ultraschallquelle 10 und das Ultraschall-Leitstück 45 sind
rotationssymmetrisch zur Mittelachse M ausgebildet. Das Ultra
schall-Leitstück 45 weist zwar ähnlich wie im Falle der Fig. 1,
2 und 4 eine kegelförmige Gestalt auf, jedoch dient diese Ge
stalt nicht dazu, um die Wirkung eines akustischen Transforma
tors zu erzielen, sondern stellt lediglich sicher, daß die Aus
breitung der fokussierten Ultraschallwellen, deren "Randstrah
len" sind in Fig. 5 strichliert eingetragen und mit S bezeich
net, innerhalb des Ultraschall-Leitstückes 45 störungsfrei,
d. h. ohne Reflexionen an der kegelförmigen Mantelfläche des
Ultraschall-Leitstückes 45 erfolgen kann.
Die Vorrichtungen gemäß den Fig. 7 und 8 unterscheiden sich von
der gemäß Fig. 5 dadurch, daß die Fokussierung der Ultraschall
wellen nicht durch eine entsprechende Formgebung der Abstrahl
fläche der Ultraschallquelle 10, sondern durch Kombination
einer Ultraschallquelle 10 mit einer ebenen Abstrahlfläche 50
und einer akustischen Sammellinse 51 bzw. 52 erzeugt wird. Die
Sammellinse 51 gemäß Fig. 7 ist bikonkav ausgebildet, während
die Sammellinse 52 gemäß Fig. 8 bikonvex gestaltet ist. Beide
Sammellinsen 51 und 52 sind rotationssymmetrisch zur Mittel
achse M der Anordnung ausgebildet. Ihre Grenzflächen sind ent
weder kugelkalottenförmig oder, wenn Abbildungsfehler weitest
gehend vermieden werden sollen, ellipsoidförmig (Sammellinse
51) und hyperboloidförmig (Sammellinse 52) ausgebildet. Der
Raum zwischen der Abstrahlfläche 50 der Ultraschallquelle 10
und der dieser zugewandten Grenzfläche der Sammellinse 51 bzw.
52 ist durch einen Koppelkörper 53 bzw. 54 ausgefüllt, der der
akustischen Koppelung der Ultraschallquelle 10 mit der Sammel
linse 51 bzw. 52 dient. Mit der von der Ultraschallquelle 10
abgewandten Grenzfläche der Sammellinse 51 bzw. 52 ist jeweils
ein Ultraschall-Leitstück 55 bzw. 56 akustisch gekoppelt, das
rotationssymmetrisch, und zwar kegelförmig ausgebildet ist und
an seinem von der Ultraschallquelle 10 entfernten Ende eine
sphärische Vertiefung 57 bzw. 58 zur Ankoppelung an die Hüft
gelenkprothese aufweist. Die an den Grenzflächen der Sammel
linse 51 bzw. 52 anliegende Fläche des Koppelkörpers 53 bzw. 54
sowie die an der anderen Grenzfläche der Sammellinse 51 bzw. 52
anliegende Fläche des Ultraschall-Leitstückes 55 bzw. 56 sind
den Grenzflächen der Sammellinse 51 bzw. 52 entsprechend ausge
bildet, mit dem Unterschied, daß sie im Falle der Fig. 7 konvex
und im Falle der Fig. 8 konkav ausgeführt sind.
Damit die Sammellinse 51 bzw. 52 tatsächlich die Wirkung von
Sammellinsen aufweisen und die erzeugten Ultraschallwellen auf
den jeweiliqen Fokus F fokussieren, müssen sie aus einem Werk
stoff bestehen, in dem die Ausbreitungsgeschwindigkeit der Ul
traschallwellen größer bzw. kleiner als in dem jeweiligen Kop
pelkörper 53 bzw. 54 und dem jeweiligen Ultraschall-Leitstück
55 bzw. 56 ist. Wird im Falle der Fig. 7 als Material für die
Sammellinse 51 Stahl (Schallausbreitungsgeschwindigkeit unge
fähr 6 000 m/s) verwendet, eignet sich als Material für den
Koppelkörper 53 und das Ultraschall-Leitstück 55 Messing
(Schallausbreitungsgeschwindigkeit ungefähr 4 400 m/s). Diese
Materialien sind auch deshalb geeignet, weil sie sich hinsicht
lich ihrer akustischen Impedanzen, die für Messing ungefähr
38×106 kg/sm2 und für Stahl ca. 47 kg/sm2 beträgt, nicht
wesentlich unterscheiden, so daß nur relativ geringe Verluste
durch Reflexionen an den Grenzflächen auftreten. Im Falle der
Vorrichtung gemäß Fig. 8 können die gleichen Werkstoffe ver
wendet werden mit dem Unterschied, daß hier die Sammellinse 52
aus Messing und der Koppelkörper 54 sowie das Ultraschall-
Leitstück 56 aus Stahl gebildet sind.
Im Falle der Fig. 7 und 8 wird die akustische Koppelung zwi
schen Ultraschallquelle 10, Koppelkörper 53 bzw. 54, Sammel
linse 51 bzw. 52 und Ultraschall-Leitstück 55 bzw. 56 dadurch
erreicht, daß die Ultraschallquelle 10 und das Ultraschall-
Leitstück 55 bzw. 56 mit Hilfe von Schrauben, die Mittellinien
zweier Schrauben sind in den Fig. 7 und 8 angedeutet, unter
Zwischenfügung des Koppelkörpers 53 bzw. 54 und der Sammellinse
51 bzw. 52 gegeneinander verspannt sind, wobei das Ultraschall-
Leitstück 55 bzw. 56 wieder mit einem Flansch versehen ist.
Wenn sich wie im Falle von Stahl und Messing die Schallausbrei
tungsgeschwindigkeiten nur vergleichsweise geringfügig unter
scheiden, kann es zweckmäßig sein, die Vorrichtungen gemäß den
Fig. 7 und 8 in der Weise zu kombinieren, daß sich ein "zwei
linsiger" Aufbau ergibt, so wie dies in Fig. 9 dargestellt ist.
Demnach werden die mittels der Ultraschallquelle 10 erzeugten
und von deren Abstrahlfläche 50 abgestrahlten Ultraschallwellen
über einen aus Messing gebildeten Koppelkörper 59 in eine aus
Stahl gebildete bikonkave Sammellinse 60, von dieser in eine
aus Messing gebildete bikonvexe Sammellinse 61 und von dieser
in das Ultraschall-Leitstück 62 geleitet, wobei letzteres aus
Stahl gebildet ist. Das Ultraschall-Leitstück 62 weist wieder
eine Vertiefung 63 zur Aufnahme der Gelenkkugel 3 auf.
Die im Zusammenhang mit den Ausführungsbeispielen beschriebenen
Ausführungsformen der Ultraschallquelle sind nur beispielhaft
zu verstehen. Es können auch andere Ultraschallquellen Verwen
dung finden. Beispielsweise besteht die Möglichkeit, eine
schallharte Platte, beispielsweise eine Metallplatte, von z. B.
1/4 bis 1/2 Wellenlänge Dicke unter der Wirkung einer sich
schlagartig entspannenden Feder auf ein Ultraschall-Leitstück
prallen zu lassen, um starke akustische Druckimpulse zu er
zeugen.
Weiter besteht die Möglichkeit, auch andere als die im Zusam
menhang mit den Ausführungsbeispielen ausschließlich erwähnten
Hüftgelenkprothesen mit Hilfe erfindungsgemäßer Vorrichtungen
zu entfernen, wobei erforderlichenfalls lediglich eine Anpas
sung des Koppelbereiches des Ultraschall-Leitstückes an die
jeweiligen Gegebenheiten zu erfolgen hat.
Claims (20)
1. Vorrichtung zum Entfernen von implantierten Gelenkprothesen
(2), aufweisend eine Ultraschallquelle (10) zur Erzeugung von
Ultraschallwellen und ein Ultraschall-Leitstück (9, 27, 38, 45,
55, 56), das einen dem Gelenkteil (3) der Gelenkprothese (2)
geometrisch angepaßten Koppelbereich (11, 28, 41, 47, 57, 58)
aufweist, wobei das Ultraschall-Leitstück (9, 27, 38, 45, 55,
56) mit der Ultraschallquelle (10) akustisch gekoppelt ist und
zum Zwecke der Einleitung der erzeugten Ultraschallwellen in
die Gelenkprothese (2) mit deren Gelenkteil (3) mittels des
Koppelbereiches (11, 28, 41, 47, 57, 58) akustisch koppelbar
ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Ultraschall-Leitstück (9,
27, 38, 45, 55, 56) aus einem Material gebildet ist, dessen
akustische Impedanz wenigstens im wesentlichen der des Prothe
senmaterials entspricht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Ultraschall-Leitstück (9,
27, 38) einen sich ausgehend von der Ultraschallquelle (10) in
Richtung auf den Koppelbereich (11, 28, 41) verringernden Quer
schnitt aufweist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß sich der Querschnitt des Ultraschall-
Leitstückes (9, 22, 38) über dessen Länge linear oder exponen
tiell verringert.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, da
durch gekennzeichnet, daß von der Ultra
schallquelle (10) fokussierte Ultraschallwellen ausgehen, wel
che sich in dem Ultraschall-Leitstück (45, 55, 56) fortpflanzen
und deren Fokuszone (F) im Bereich des Ankoppelbereiches (47,
57, 58), vorzugsweise außerhalb des Ultraschall-Leitstückes
(45, 55, 56) und innerhalb der Gelenkprothese (2), liegt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß zwischen der Ultraschallquelle (10) und
dem Ultraschall-Leitstück (55, 56) wenigstens eine akustische
Linse (51, 52) als Fokussierungseinrichtung vorgesehen ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, da
durch gekennzeichnet, daß als Ultra
schallquelle (10) eine Druckimpulsquelle vorgesehen ist, welche
akustische Druckimpulse erzeugt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Druckimpulsquelle als elektromagne
tische Druckimpulsquelle ausgebildet ist, welche eine Spulenan
ordnung (12) und eine dieser vorgelagerte Membran (17, 9) aus
einem elektrisch leitenden Werkstoff aufweist, wobei die Mem
bran (17, 9), vorzugsweise flächenhaft, an dem Ultraschall-
Leitstück (9) anliegt bzw. mit diesem verbunden ist bzw. einen
Teil desselben bildet.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Spulenanordnung (12) auf einem Spu
lenträger (14) angeordnet ist, dessen Dicke wenigstens gleich
1/4 Wellenlänge der Grundwelle eines mittels der Druckimpuls
quelle erzeugten akustischen Druckimpulses ist und - in Wellen
längen gemessen - die Länge des Ultraschall-Leitstückes (9)
nicht wesentlich übersteigt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Rückseite des Spulenträgers
(14) unparallel in bezug auf dessen die Spulenanordnung (12)
tragende Vorderseite ausgebildet ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, da
durch gekennzeichnet, daß das Ultra
schall-Leitstück (9) aus einem elektrisch leitenden Werkstoff
gebildet ist und sein der Spulenanordnung (10) benachbarter
Bereich als Membran dient.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, da
durch gekennzeichnet, daß als Ultra
schallquelle (10) eine piezoelektrische Ultraschallquelle
vorgesehen ist, welche wenigstens einen Piezoschwinger (25)
aufweist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Dicke des Piezoschwingers
(25) gleich 1/2 Wellenlänge der erzeugten Ultraschallwellen
ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Backing (29) für den
Piezoschwinger (25) vorgesehen ist, das eine Dicke aufweist,
die 1/2 Wellenlänge der erzeugten Ultraschallwellen entspricht.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, da
durch gekennzeichnet, daß als Ultra
schallquelle (10) eine magnetostriktive Ultraschallquelle vor
gesehen ist, welche wenigstens einen Körper (35) aus magneto
striktivem Material aufweist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Länge des Körpers (35) aus
magnetostriktivem Material 1/2 Wellenlänge der erzeugten Ultra
schallwellen entspricht.
17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch
gekennzeichnet, daß der Körper (35) aus magne
tostriktivem Material zwischen dem Ultraschall-Leitstück (38)
und einem Tragkörper (39) aufgenommen ist, wobei das Ultra
schall-Leitstück (38) und der Tragkörper (39) aus magnetisch
leitfähigem Material lamelliert aufgebaut sind.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Dicke des Tragkörpers (39)
wenigstens gleich 1/2 Wellenlänge der erzeugten Ultraschall
wellen ist und - in Wellenlängen gemessen - die Länge des
Ultraschall-Leitstückes (38) nicht wesentlich übersteigt.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6 oder 12 bis
18, dadurch gekennzeichnet, daß die
Ultraschallquelle (10) zur Abgabe von Dauerschall aktivierbar
ist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, da
durch gekennzeichnet, daß die Ultra
schallquelle (10) zur Erzeugung von akustischen Druckimpulsen
positiver und/oder negativer Polarität impulsartig ansteuerbar
ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904041063 DE4041063A1 (de) | 1990-12-20 | 1990-12-20 | Vorrichtung zum entfernen von implantierten gelenkprothesen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904041063 DE4041063A1 (de) | 1990-12-20 | 1990-12-20 | Vorrichtung zum entfernen von implantierten gelenkprothesen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4041063A1 true DE4041063A1 (de) | 1992-06-25 |
Family
ID=6420947
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19904041063 Withdrawn DE4041063A1 (de) | 1990-12-20 | 1990-12-20 | Vorrichtung zum entfernen von implantierten gelenkprothesen |
Country Status (1)
| Country | Link |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OM8 | Search report available as to paragraph 43 lit. 1 sentence 1 patent law | ||
| 8120 | Willingness to grant licenses paragraph 23 | ||
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |