DE3927589C2 - Dichtungseinheit - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Dichtungseinheit nach dem
Oberbegriff des Anspruches 1.
Bekannte Dichtungseinheiten dieser Art dienen zum Abdichten von
Pumpenwellen. Sie weisen eine Gleitringdichtung mit einem
Gehäuse und einen Gegenring mit einer Halterung auf,
wobei die Gleitfläche des Gleitringes und die Gleitfläche
des Gegenringes mit einer Druckfeder in dichtender
Anlage gehalten sind. Der Gleitring ist mit dem Gehäuse
in ein Pumpengehäuse eingesetzt, während die Halterung
des Gegenringes mit einer rohrförmigen Halterung (Aufpreßhülse)
auf der Pumpenwelle sitzt.
Die Gleitringdichtung und der Gegenring sind im nicht
eingebauten Zustand der Dichtungseinheit durch die metallische
Halterung miteinander verbunden, wobei die
Halterung den Gegenring und die Gleitringdichtung mit
ihrem Gehäuse von einer Innenbohrung der Halterung aus
ganz oder teilweise hintergreift und so ein Trennen von
Gegenring und Gleitringdichtung in Wirkungsrichtung der
Druckfeder verhindert.
Im eingebauten Zustand der Dichtungseinheit ist die Gegenringhalterung
auf die Pumpenwelle aufgepreßt, so daß
sie im Betrieb mit dem Gegenring mit der Pumpenwelle rotiert.
Um während des Betriebes der Pumpe ein Durchtreten
des abzudichtenden Mediums durch einen Dichtspalt
zwischen den Gleitflächen des Gleitringes und des Gegenringes
zu verhindern, muß die Stirnlaufabweichung der
Gleitfläche des Gegenringes möglichst klein sein. Für
Kraftfahrzeugkühlmittelpumpen beträgt sie beispielsweise
maximal 0,1 mm. Eine derart kleine Stirnlaufabweichung
ist jedoch nur mit großem Fertigungs- und Kontrollaufwand
einzuhalten, da hierbei nicht nur die Stirnlaufabweichung
einer radial gerichteten Innenwandung der Halterung
zu deren Innenbohrung eine Rolle spielt, sondern
auch die Parallelitätsabweichung der Begrenzungsflächen
einer Außenhaltemanschette sowie der Gleitfläche und der
Rückseite des Gegenringes. Dazu können sich noch Lagefehler
addieren, die beim Einpressen von Gegenring und
Außenhaltemanschette in die Halterung entstehen.
Im eingebauten Zustand ist die Gleitringdichtung in eine
Aufnahmebohrung des Pumpengehäuses eingepreßt. Die Gegenringhalterung
wird beim Einbau von einem Einpreßwerkzeug
auf die Pumpenwelle gepreßt und dabei so weit gegen
die Gleitringdichtung verschoben, bis eine Arbeitslänge
erreicht ist, bei der eine konische Aufweitung der Halterung
einen bestimmten Abstand vom Gehäuse der Gleitringdichtung
hat. Dieser Abstand ist erforderlich, um
Drehfreiheit zwischen der Halterung und der Gleitringdichtung
zu erreichen. Durch die metallische Gegenringhalterung
wird die Position des Gegenringes auf der Pumpenwelle
durch den metallischen Preßsitz und nicht durch
axiale Abstützung durch ein Flügelrad fixiert. Zwischen
dem Flügelrad und der Halterung befindet sich vielmehr
ein Abstand, der eine Berührung zwischen Flügelrad und
Halterung ausschließt. Die Arbeitslänge wird deshalb lediglich
von der Genauigkeit des Einpreßwerkzeuges und
nicht von der Position des Flügelrades auf der Welle beeinflußt.
Der durch Preßsitz zwischen Halterung und Welle erzeugte
Reibschluß muß so hoch sein, daß sowohl ein Verschieben
der Halterung auf der Welle durch die Kraft der Druckfeder
und durch die aus dem hydraulischen Druck des abzudichtenden
Mediums in Richtung der Gleitringdichtung
wirkenden Kraft als auch ein Verdrehen der Halterung relativ
zur Welle durch das im Dichtspalt entstehende
Reibmoment sicher verhindert ist. Zur sicheren Übertragung
der Kräfte bzw. des Reibmomentes würde, da die
Kräfte und das Moment relativ niedrig sind, ein in Achsrichtung
relativ kurz ausgelegter Preßsitz genügen. Die
Preßsitzverbindung zwischen Halterung und Welle muß jedoch
zusätzlich mediumsdicht sein, um ein Entweichen des
abzudichtenden Mediums zwischen Halterung und Welle zu
verhindern. Aus diesem Grund ist die Preßsitzlänge in
der Praxis relativ lang, zumal bei metallischen Preßsitzen
eine Riefenbildung und damit Undichtheiten an den
beiden Fügeflächen nicht sicher ausgeschlossen werden
können. Um Undichtheiten zwischen den beiden Fügeflächen
zu verhindern, müssen zudem an die Innenbohrung der Halterung
sehr hohe Anforderungen hinsichtlich Durchmessertoleranz,
Rundheitsabweichung, Zylinderformabweichung
und Oberflächengüte gestellt werden. Diese Anforderungen
sind nur mit sehr hohem Fertigungs- und Kontrollaufwand
zu erfüllen.
Ein weiterer Nachteil der bekannten Dichtungseinheiten
besteht darin, daß die konische Aufweitung der Halterung
einen größeren Außendurchmesser aufweisen muß als die
lichte Weite der Gleitringdichtung, um in nicht eingebautem
Zustand der Dichtungseinheit ein Trennen der Halterung
von der Gleitringdichtung zu verhindern. Die Folge
ist, daß die Aufweitung erst nach dem Zusammenfügen
von Halterung und Gleitringdichtung in einem zusätzlichen
Arbeitsgang hergestellt werden kann. Dies hat ferner
den Nachteil, daß die Innenbohrung der Halterung
beim Anbringen der Aufweitung unzulässig verformt werden
kann. Schließlich können die bekannten Dichtungseinheiten,
z.B. für Kontrollzwecke, nicht mehr ohne Zerstörung
der Halterung demontiert werden, da hierzu die Aufweitung
wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückverformt
werden müßte.
Bei der gattungsgemäßen Dichtungseinheit (US
3 554 559) ist der Gegenring unter Zwischenlage eines
Dichtteiles in der hülsenförmigen Halterung untergebracht,
deren freies Ende zur Bildung des Halterungsteiles
radial nach innen abgebogen ist. Mit diesem abgebogenen
Ende werden der Gegenring und die Gleitringdichtung
in nicht eingebautem Zustand zusammengehalten, so
daß diese beiden Dichtungsteile nicht voneinander getrennt
werden können. Die Gleitringdichtung hat ein hülsenförmiges
Gehäuse, dessen radial inneres Ende als Aufpreßhülse
ausgebildet ist. Mit ihr wird die Gleitringdichtung
auf die abzudichtende Welle aufgepreßt. Das Gehäuse
ist innenseitig mit einem elastischen Überzug versehen,
der sich in das hülsenförmige Dichtteil fortsetzt,
das unmittelbar an die Aufpreßhülse anschließt
und das auf der Welle dichtend aufliegt. Die Halterung
des Gegenringes wird in eine Einbauuöffnung des Gehäuses
eingepreßt. Das Dichtteil sowie die Aufpreßhülse hingegen
sind Bestandteil der Gleitringdichtung und werden
gesondert vom Gegenring montiert. Die Gleitfläche des
Gegenringes liegt somit nicht genau parallel zur Gleitfläche
des Gleitringes, so daß zwischen beiden Gleitflächen
ein unerwünschter Dichtspalt entsteht. Nachteilig
ist ferner, daß das abgebogene Ende der Halterung erst
nach dem Zusammenfügen der Halterung und der Gleitringdichtung
in einem zusätzlichen Arbeitsgang hergestellt
werden kann.
Aus der US 4 448 426 ist eine Dichtung mit einem
Dichtteil bekannt, mit dem sie auf der abzudichtenden
Welle sitzt. Der Dichtteil ist von einer Hülle umgeben,
die mit einem radial nach außen gerichteten Rand in eine
Nut eines äußeren Dichtungsteiles eingreift, der in eine
Bohrung eines Gehäuses oder dgl. eingepreßt ist. Da bei
dieser Dichtung ein Gleit- und ein Gegenring nicht vorgesehen
sind, stellen sich bei ihr nicht die Probleme
einer Spaltbildung zwischen den beiden Ringen.
Schließlich zeigt die DE 33 18 078 A1 eine Dichtungseinheit,
die über einen Verbindungskörper einstückig mit
einem Laufrad ausgebildet ist. Die Dichtung ist ausschließlich
über ein Elastomerteil auf der abzudichtenden
Welle gehalten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die gattungsgemäße
Dichtungseinheit so auszubilden, daß ihre Funktionsicherheit
bei gleichzeitig verringerten Herstellungs-
und Kontrollkosten erhöht wird.
Diese Aufgabe wird bei der gattungsgemäßen Dichtungseinheit
erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen
des Anspruches 1 gelöst.
Bei der erfindungsgemäßen Dichtungseinheit sind die Aufpreßhülse,
der Dichtteil und der Halterungsteil zu einer
Einheit verbunden. Sie ist in drei Funktionsbereiche unterteilt.
Der Dichtteil gewährleistet die Abdichtung;
die axial daneben liegende Aufpreßhülse sorgt für den
festen Sitz der Dichtungseinheit auf dem abzudichtenden
Teil; mit dem Halterungsteil wird die Halterung mit dem
Gegenring und die Gleitringdichtung axial zusammengehalten.
Die axial hintereinander angeordneten Bereiche bilden
die Durchgangsöffnung für das abzudichtende Teil.
Vorzugsweise besteht der Dichtteil aus einem Werkstoff
mit sehr hoher Elastizität, wie z. B. Gummi, die Aufpreßhülse
aus einem Werkstoff mit verhältnismäßig geringer
Elastizität, wie z. B. Metall, und der Halterungsteil
aus einem Werkstoff mit hoher Elastizität, wie
z. B. Gummi.
Bei der erfindungsgemäßen Dichtungseinheit ist die Doppelfunktion,
die die Innenbohrung der Halterung hat und
die in der Übertragung der Kräfte in Achs- und in Umfangsrichtung
sowie im Schließen des Undichtheitsweges
zwischen dem abzudichtenden Teil und der Halterung
liegt, auf zwei werkstoffmäßig und konstruktiv unterschiedlich
ausgelegte Bereiche der Halterung aufgeteilt.
Dadurch wird es möglich, jeden Funktionsbereich bezüglich
Funktionssicherheit und Herstellungskosten zu optimieren.
Bei der erfindungsgemäßen Dichtungseinheit befindet
sich der Dichtbereich vorzugsweise an dem von der
Gleitringdichtung abgewandten Ende der Halterung und
liegt im wesentlichen radial innerhalb des in die Halterung
eingepreßten Gegenringes. Da über die Sitzfläche
der Halterung nur noch die Druckkräfte bzw. das Reibmoment
übertragen werden müssen, können die Anforderungen
an die Oberflächengüte der Sitzfläche im Vergleich zu
den bekannten Dichtungseinheiten wesentlich reduziert
werden. Da die Sitzfläche keine Dichtfunktion mehr hat,
können auch die Anforderungen bezüglich Rundheits- und
Zylinderformabweichung reduziert werden. Außerdem ist
ein Auftreten von Riefen auf der Sitzfläche beim Aufpressen
auf das abzudichtende Teil nicht mehr funktionsschädigend,
da die Sitzfläche keine Dichtfunktion hat.
Aus diesem Grund brauchen bei der Dimensionierung der
Sitzfläche nur noch die zu übertragenden Kräfte (Druckkraft,
Federkraft, Reibmoment) berücksichtigt zu werden,
wodurch sich in Achsrichtung, wegen der nur geringen zu
übertragenden Kräfte, einerseits bei der erfindungsgemäßen
Lösung eine sehr geringe Länge für die Aufpreßhülse
verwirklichen läßt. Andererseits werden entsprechend den
niedrigen Haltekräften auch entsprechend niedrige Aufpreßkräfte
erreicht. Messungen haben ergeben, daß die
beim Aufpressen der Halterung in das abzudichtende Teil
eingeleitete Reibkraft weniger als die Hälfte der entsprechenden
Kraft beim Stand der Technik beträgt. Von
erheblich größerer Bedeutung als die Aufpreßkraft ist
jedoch, daß der Kraftverlauf während des Aufpreßvorganges
gleichmäßig ist. Typisch für Halterungsausführungen
ist, daß beim Aufpressen der Halterung ein
Stick-Slip-Effekt (Ruckgleiten) auftritt, wodurch z. B.
die Kugeln eines Pumpenlagers in ihre Laufbahn gehämmert
werden. Eine derartige Vorschädigung des Pumpenlagers
wird bereits von relativ geringen Kräften verursacht.
Bei Verwendung der bekannten Halterung muß deshalb die
Pumpenwelle entgegen der Aufpreßkraft mittels aufwendiger
und störanfälliger Vorrichtungen abgestützt werden.
Ein erheblicher Vorteil der erfindungsgemäßen Ausführung
ist demnach, daß beim Aufpressen der Halterung auf das
abzudichtende Teil die Gefahr von funktionsschädigenden
Verformungen an der Halterung und einer Schädigung eines
Pumpenlagers erheblich verringert bzw. vermieden wird.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den weiteren
Ansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand mehrerer in den Zeichnungen
dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Hälfte einer erfindungsgemäßen Dichtungs
einheit im Axialschnitt,
Fig. 2 einen Teil einer zweiten erfindungsgemäßen
Dichtungseinheit im Axialschnitt,
Fig. 3 den Gegenring und die Halterung einer
weiteren erfindungsgemäßen Dichtungseinheit
im Axialschnitt,
Fig. 4 einen Schnitt längs der Linie IV-IV in Fig. 3,
Fig. 5 bis 7 jeweils weitere Ausführungsformen von Gegen
ring und Halterung in Darstellungen ent
sprechend Fig. 3.
Die Dichtungseinheit nach Fig. 1 besteht im wesentlichen aus
einer Gleitringdichtung 6 und einem Gegenring 3, der in einer
Halterung 1 untergebracht ist. Die Gleitringdichtung 6 hat
ein napfförmiges Gehäuse 19, in dem ein Gleitring 11 und eine
Druckfeder 7 untergebracht sind, die sich unter Zwischenlage
von Unterlegteilen 45, 46 an einer ebenfalls im Gehäuse ange
ordneten balgartigen Sekundärdichtung 47 abstützt. Die Dichtungs
einheit wird in montierter Lage in ein (nicht dargestelltes)
Pumpengehäuse eingesetzt, an dem sie mit einem Gehäuseflansch
48 axial abgestützt ist. Die Gleitringdichtung 6 und der Gegen
ring 3 sind im wesentlichen gleich ausgebildet wie bekannte
Gleitringdichtungen und Gegenringe. Sie liegen mit Gleitflächen
9 und 10 dichtend aneinander.
Der Gegenring 3 ist in bekannter Weise in der Halterung 1 unter
gebracht. Sie hat ein ringfömiges Gehäuse 26 mit U-förmigem
Querschnitt, dessen Innenschenkel eine Radialaufweitung 22
einer Innenbohrung 12 der Halterung 1 bildet. Die durch eine
Ringwand gebildete Radialaufweitung 22 geht in eine Aufpreßhülse
25 der Halterung 1 über, mit der die Dichtungseinheit in mon
tierter Lage mit Preßsitz auf einer (nicht dargestellten) Pumpen
welle fest sitzt. Das Gehäuse 26 ist mit einer Innenauskleidung
44 versehen, die aus elastischem Werkstoff, wie beispielsweise
Gummi, besteht. Der Gegenring 3 liegt mit seinem Außenmantel 54
an einem Wellprofil 50 einer Außenhaltemanschette 2 der Halterung
1 an, die durch einen den äußeren Schenkel 51 des Gehäuses 26
auskleidenden Auskleidungsabschnitt gebildet ist. Die Außenhalte
manschette bildet eine statische Dichtung für den Gegenring 3.
Die Innenauskleidung 44 ist einteilig mit einer Dichtmanschette
4, einer Innenauskleidung 49 der Aufpreßhülse 25 und einer
rohrförmigen Verlängerung 27 der Aufpreßhülse 25 ausgebildet.
Die Dichtmanschette 4, die Aufpreßhülse 25 und die Verlängerung
27 begrenzen die Innenbohrung 12 der Halterung 1. Die Dicht
manschette 4 bildet bei montierter Dichtungseinheit auf der
Pumpenwelle einen Dichtteil I, die Aufpreßhülse 25 einen
Festsitzteil II und die Verlängerung 27 einen Halterungsteil
III der Halterung 1 (Fig. 1). Die Aufpreßhülse 25 ist einstückig
mit dem Gehäuse 26 ausgebildet und besteht vorzugsweise aus
Metall. Die Auskleidungen 44, 49 und die Dichtmanschette 4 sind
mit dem Gehäuse 26 und der Aufpreßhülse 25 vorzugsweise durch
Vulkanisieren verbunden.
Der Dichtungsteil I wird, wie erwähnt, durch die ringförmige
Gummimanschette 4 gebildet, die in der Radialaufweitung 22
der Halterung 1 liegt und mit ihr vorzugsweise durch Vulkani
sation fest verbunden ist. Die Lage des Dichtteiles I inner
halb der axialen Erstreckung des Gegenringes 3 hat den Vorteil,
daß der in die Gleitringdichtung 6 ragende Teil der Halterung
1 radial nur sehr geringen Raum in Anspruch nimmt, so daß die
lichte Weite der Gleitringdichtung 6 und damit die radiale
Dimensionierung des Gleitringes 11 klein gehalten werden können.
Damit wird eine niedrige Gleitgeschwindigkeit im Dichtspalt
33 zwischen den Gleitflächen 9 und 10 des Gegenringes 3 und
des Gleitringes 11 und damit ein entsprechend niedriges Tempe
raturniveau und ein niedriger Verschleiß der Gleitpartner,
nämlich Gleitring und Gegenring, erreicht.
Die lichte Weite der Dichtmanschette 4 ist um ca. 2% bis 10%
kleiner als der Wellendurchmesser, der in Fig. 1 mit strich
punktierter Linie D-D dargestellt ist.
Zur Verbesserung der Dichtwirkung kann die Dichtmanschette
4 in ihrer Anlage- bzw. Kontaktfläche 23 für die Pumpenwelle
mit einem sogenannten Wellprofil versehen sein. Seine einzelnen
Wellen können gleiche lichte Weite aufweisen; vorteilhaft weist
jedoch die am weitesten außen liegende Welle kleinere lichte
Weite auf und bildet so die umlaufende Dichtkante 24.
Beim Aufpressen der Halterung 1 auf die Pumpenwelle oder eine
andere Welle wird die Dichtmanschette zwischen der Radialauf
weitung 22 und dem Wellendurchmesser D-D radial verpreßt und
damit der Undichtheitsweg zwischen der Halterung 1 und der
Pumpenwelle absolut sicher geschlossen. Aufgrund der relativ
großen radialen Dicke und des großen Volumens der Dichtman
schette 4 sind entsprechend große Verformungswege in radialer
Richtung möglich, so daß ein sicheres Verschließen des Un
dichtheitsweges auch bei relativ großen Durchmessertoleranzen
der lichten Weite der Dichtmanschette 4 gewährleistet ist.
Damit wird die Funktionssicherheit der Dichtungseinheit nicht
nur verbessert, sondern ist auch selbst bei verringertem
Fertigungsaufwand und damit verringerten Herstellungskosten
gewährleistet. Der Festsitzteil II, der sich - in Richtung
auf die Gleitringdichtung 6 gesehen - an den Dichtteil I
anschließt, liegt im wesentlichen radial innerhalb des Gleit
ringes 11 und hat etwa die gleiche oder geringere axiale Er
streckung wie er.
Der Festsitzteil ist durch die Aufpreßhülse 25 gebildet,
die ein rohrförmiger Fortsatz des Gehäuses 26 der Gegenring
halterung 1 ist. Die Sitz- bzw. Innenfläche 12 des rohrförmigen
Fortsatzes bzw. der Anpreßhülse 25, mit der die Halterung auf
die Pumpenwelle aufgepreßt ist, kann sowohl metallisch blank als
auch oder teilweise von einer dünnen Gummihaut überzogen sein,
die sich beim Anvulkanisieren der Dichtmanschette 4 leicht bilden
kann. Die Sitzfläche 12 kann jedoch auch bewußt mit einer glatten
oder einer in Achs- oder Umfangsrichtung profilierten relativ
dünnen Gummischicht versehen sein.
Die Gesamtlänge des Gehäuses 26 der Halterung 1 ist relativ
kurz, wodurch sich bei der Herstellung durch Tiefziehen ein
günstiges Ziehverhälntis ergibt. Die Herstellung des Gehäuses
26 wird dadurch gegenüber herkömmlichen Gehäusen für Dichtungs
einheiten stark vereinfacht, bzw. es können für das Gehäuse
billigere Werkstoffe mit schlechteren Tiefzieheigenschaften
eingesetzt werden.
An dem der Dichtmanschette 4 gegenüberliegenden Ende der Auf
preßhülse 25 schließt sich der Halterungsteil III an, der
durch die rohrförmige Verlängerung 27 gebildet ist. Sie ist
an ihrem freien Ende trichterförmig aufgeweitet. Diese Auf
weitung bildet einen Anschlag 28, der gegenüber der Linie D-D
in Fig. 1 unter einem Winkel α von vorteilhaft 45° geneigt
ist.
Im nicht eingebauten Zustand der Dichtungseinheit gemäß Fig.
1 liegt der Anschlag 28 mit seiner Außenseite bzw. Anschlag
fläche 29 an einer Anschlagfläche 30 des Dichtungsgehäuses
19 an. Die Gegenringhalterung 6 ist so ausgelegt, daß sich
im nicht eingebauten Zustand für die Dichtungseinheit eine
Gesamtlänge L1 ergibt, bei der die Druckfeder 7 unter Vor
spannung steht. Dadurch wird verhindert, daß Verunreinigungen
in den Dichtspalt 33 zwischen den Gleitflächen 9 und 10 ein
dringen können. Vorteilhaft sind die Anschlagflächen 29, 30
konisch ausgebildet, wobei der Winkel β, den die Anschlagfläche
30 mit der Linie D-D einschließt, gleich dem Winkel α ist,
also vorzugsweise 45° beträgt. Der Anschlag 28 wird dann
nämlich von der Kraft der Druckfeder 7 in einen von der An
schlagfläche 30 begrenzten Gegenkonus hineingezogen. Dabei
wird die Halterung 1 konzentrisch zur Gleitringdichtung 6 aus
gerichtet, was die Montage der Dichtungseinheit in der Pumpe
vereinfacht und Beschädigungen der Dichtungseinheit verhindert.
Die konische Ausbildung der Anschlagflächen 29, 30 hat den
Vorteil, daß durch die Federkraft im Anschlag 28 über den Umfang
gleichmäßig verteilte Druckspannungen erzeugt werden. Aufgrund
der Inkompressibilität des für den Halterungsteil III ein
gesetzten Gummiwerkstoffes können die auftretenden Federkräfte
auch bei relativ geringer Wandstärke von bereits 0,5 mm des
Anschlages 28 sicher abgestützt werden. Diese dünnen Wände
haben den Vorteil, daß der Materialbedarf an Gummiwerkstoff
sowie der Platzbedarf besonders im Festsitz- und Halterungs
teil II und III in radialer Richtung sehr gering sind.
Ein wesentlicher Vorteil der beschriebenen Ausbildung des
Halterungsteiles III liegt darin, daß die Gegenringhalterung
1 und die Gleitringdichtung 6 leicht zur Dichtungseinheit zu
sammengefügt werden können, indem der Anschlag 28 radial nach
innen zusammengefaltet wird, so daß der Festsitz- und Halterungs
teil II und III ohne Schwierigkeiten in eine Innenbohrung
36 der Gleitringdichtung 6 eingeführt werden können. Die Dich
tungseinheit wird dann auf eine Gesamtlänge, die kleiner ist als
L1, zusammengepreßt. Wird der Halterungsteil III freigegeben,
so nimmt er aufgrund seiner elastischen Werkstoffeigenschaft
wieder seine ursprüngliche, in Fig. 1 dargestellte Gestalt
an. Ohne daß eine der Druckfeder 7 entgegenwirkende Kraft vor
handen ist, nimmt die Dichtungslänge die in Fig. 1 dargestellte
Länge ein, bei der die aus den beiden Anlageflächen 29 und
30 bestehende Anschlagbegrenzung wirksam wird.
Soll nun eine fertig montierte Dichtungseinheit, z.B. für
eine Sichtprüfung, demontiert werden, so kann dies auf einfache
Weise dadurch geschehen, daß zusätzlich zur Kraft der Druck
feder 7 eine weitere gleichgerichtete Kraft auf die Gegen
ringhalterung 1 ausgeübt wird, bis die Haltekraft des Anschlages
28 überwunden ist und die Gegenringhalterung 1 aus der Gleit
ringdichtung 6 herausgezogen werden kann. Nach erfolgter
Prüfung kann die Gegenringhalterung 1 wieder montiert werden.
Montage und Demontage der Gegenringhalterung 1 sind somit be
liebig oft ohne Schädigung der Dichtungseinheit durchführbar.
Um die Montage der Dichtungseinheit in die Pumpe zu erleichtern,
kann die rohrförmige Verlängerung 27 des Halterungsteiles
III einen gegenüber der Aufpreßhülse 25 größeren Innendurch
messer aufweisen, der eine Vorzentrierung 31 für die Pumpen
welle bildet. Die lichte Weite der Vorzentrierung 31 ist ge
ringfügig größer als der Wellendurchmesser. Mittels der Vor
zentrierung 31 kann die Dichtungseinheit bei der Montage in
die Pumpe z.B. von Hand auf das Wellenende aufgeschoben werden.
Die Dichtungseinheit ist dadurch einwandfrei zum Pumpengehäuse
und zum Einpreßwerkzeug vorzentriert, so daß Beschädigungen
an der Dichtungseinheit sicher verhindert sind.
Fig. 2 zeigt eine weitere Ausbildung einer Dichtmanschette
4a. Ihre Kontaktfläche 23a ist nicht mit einem Wellprofil
wie bei der Dichtmanschette 4 nach Fig. 1 versehen, sondern
verengt sich von der Aufpreßhülse 25a des Gehäuses 26a aus
nach außen in Richtung auf eine radiale Stirnfläche 32 der
Dichtmanschette 4a, die eine umlaufende Dichtkante 24a mit
der Kontaktfläche 23a bildet.
Bei den Dichtungseinheiten nach den Fig. 1 und 2 ist die Außen
haltemanschette 2 für den Gegenring 3 mit der Dichtmanschette
4, 4a sowie mit der rohrförmigen Verlängerung 27 und dem trich
terförmigen Anschlag 28 einstückig ausgebildet und mit der Gegen
ringhalterung 1 vorteilhaft durch Vulkanisation fest verbunden.
Um die einstückige Herstellung aller aus dem hochelastischen
Werkstoff bestehenden Teile zu erleichtern, sind vorteil
haft Verbindungsstellen zwischen den einzelnen Teilen ge
schaffen. Wie die Fig. 1 und 2 zeigen, sind die Verbindungs
stellen durch Durchspritzöffnungen 34, 34a innerhalb der durch
eine Ringwand gebildeten Radialaufweitung 22, 22a des Gehäuses
26, 26a gebildet.
Eine weitere Ausführungsform der Verbindungsstellen ist in
Fig. 3 dargestellt. Dabei ist, wie Fig. 4 zeigt, im Festsitz
teil II der Halterung 1b die Aufpreßhülse 25b des Gehäuses
26b der Halterung mäanderförmig ausgebildet. Dadurch entstehen
äußere Verbindungskanäle 37 und innere Verbindungskanäle 38,
über die bei der Herstellung der Halterung 1b der elastische
Werkstoff, beispielsweise beim Anspritzen, von der Halteman
schette 2b aus zum trichterförmigen Anschlag 28b fließen kann.
Diese Ausführungsform des Gehäuses 26b hat den weiteren wesent
lichen Vorteil, daß durch die mäanderförmige Querschnittsge
staltung der Festsitzteil II in radialer Richtung formela
stischer und damit für größere Wellendurchmessertoleranzen ein
setzbar wird. Umgekehrt ist die Funktion des Bauteiles, ver
glichen mit den bekannten Ausführungsformen, in einem größeren
Toleranzbereich des Innendurchmessers des Festsitzes der Hal
terung 1b sicher gewährleistet.
Ein weiterer Unterschied besteht darin, daß die Radialaufwei
tung 22b kleinere und die Aufpreßhülse 25b größere axiale Länge
hat als bei der Ausführungsform nach Fig. 1. Die Dichtmanschette
4b hat dreieckigen Querschnitt, wobei ihre Dichtkante 24b etwa
in halber Breite liegt.
Fig. 5 zeigt eine Ausführungsform einer Halterung 1c, bei der
der Gegenring 3c von der Halterung im Unterschied zu den Aus
führungsformen nach den Fig. 1 bis 4 nicht von außen umfaßt
wird. Der Gegenring 3c sitzt vielmehr mit seiner Innenbohrung
52 mit Preßsitz auf der wellenförmig profilierten Anlagefläche
39c einer Innenhaltemanschette 40. Sie erstreckt sich bis etwa
in halbe Höhe des Gehäuses 26c, das nur aus einer an die Radial
aufweitung 22c anschließenden Radialwand besteht. An ihr liegt
der Gegenring 3c ohne Zwischenlage einer Verkleidung stirnseitig
an. Die Dichtmanschette 4c ist im wesentlichen gleich ausgebildet
wie die Dichtmanschette 4b.
Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß wegen der zwischen
dem Gegenring 3c und dem Gehäuse 26c fehlenden, als thermische
Isolierung wirkenden Innenauskleidung 44 (Fig. 1) eine bessere
Abfuhr der im Dichtspalt entstehenden Reibungswärme ermöglicht
wird. Hierdurch kann die Lebensdauer des Dichtelementes wesent
lich erhöht werden.
Außerdem ist das Gehäuse 26c äußerst einfach ausgebildet sowie
der Bedarf an Werkstoff für die hochelastischen Bauteile des
Dichtungselementes noch geringer als bei den Ausführungsformen
nach den Fig. 1 bis 4.
Fig. 6 zeigt eine weitere Gegenringhalterung 1d, bei der der
Gegenring 3d vom Gehäuse 26d, wie bei der Ausführungsform nach
Fig. 1, von außen umfaßt ist.
Wie bei der Ausführungsform nach Fig. 5 wird die mediumsdichte
Verbindung zwischen Gegenring 3d und der Halterung 1d durch die
Innenmanschette 40d erreicht, an deren wellenförmig profilierter
Anlagefläche 39d der Gegenring mit seiner Innenbohrung 52d anliegt
Zusätzlich wird bei der Ausführungsform nach Fig. 6 durch die
endseitige Bördelung 41 des Gehäuses 26d an der radial äußeren
Ringwand eine sehr gute und sich im Betrieb des Dichtelementes
nicht veränderbare planparallele Anlage des Gegenringes 3d an der
Radialwand 42 des Halterungsgehäuses 26d sichergestellt. Sie
ist für eine einwandfreie Dichtfunktion des Dichtelementes
von außerordentlicher Bedeutung.
Ein weiterer Vorteil der Ausführungsform nach Fig. 6 ergibt
sich aus dem durch die Bördelung 41 zwischen dem Gehäuse 26d
und dem Gegenring 3d erzeugten zusätzlichen Kraftschluß, der
eine extrem hohe Sicherheit gegen Verdrehen zwischen Gegenring
halterung 1d und Gegenring 3d gewährleistet. Die Dichtman
schette 4d ist ähnlich ausgebildet wie die Dichtmanschette gemäß
Fig. 1, mit dem Unterschied, daß ihre Dichtkante 24d in Höhe der
Stirnseite 32d der Dichtmanschette liegt und in ihrem Bereich die
lichte Weite der Dichtmanschette wesentlich kleiner ist als im
Bereich der profilierten Kontaktfläche 23d.
Die Ausführungsform nach Fig. 7 unterscheidet sich von der
jenigen nach Fig. 6 wesentlich. Während bei der Ausführungs
form nach Fig. 6 die mediumsdichte Verbindung zwischen der
Gegenringhalterung 1d und dem Gegenring 3d durch den radialen
Preßsitz zwischen der Innenbohrung 52d des Gegenringes und
der Innenhaltemanschette 40d erreicht wird, erfolgt die mediums
dichte Verbindung bei der Ausführungsform nach Fig. 7 aus
schließlich durch axiale Verpressung der Innenauskleidung 44e
der Halterung 1e. Zur Verbesserung der Dichtheit werden vor
teilhaft örtlich die Flächenpressung erhöhende umlaufende Dicht
wulste 43 an der Innenauskleidung 44e vorgesehen.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 7 erstreckt sich die Aus
kleidung 44e nur längs der Innenseiten der radial inneren Ring
wand 22e und der Radialwand 42e des Gehäuses 26e; eine Außen
haltemanschette, wie bei der Ausführungsform nach Fig. 1, ist
nicht vorgesehen. Der Gegenring 3e liegt mit seiner der Wand 42e
zugewandten Rückseite 16 an der wellenförmig profilierten Innen
seite der Auskleidung 44e an. Die Dichtmanschette 4e ist im
wesentlichen gleich ausgebildet wie die nach Fig. 1. Die Durch
spritzöffnungen 34e sind im Unterschied zu den Ausführungsformen
nach den Fig. 1, 2 und 6 nicht in einem die Ringwand 22e mit der
Aufpreßhülse 25e verbindenden Übergangsabschnitt 53, sondern in
der Ringwand vorgesehen.
Die Halterung nach Fig. 7 hat den für eine kostengünstige Aus
führung äußerst wichtigen Vorteil, daß die Funktionssicherheit
auch bei relativ großen Durchmessertoleranzen der Gegenring
anlageflächen gewährleistet ist. Sie sind für die für den Gegen
ring aus Korrosions- und Verschleißgründen bevorzugt eingesetzten
Sinterwerkstoffe, wie Aluminiumoxyd oder Siliziumcarbid, typisch.
Durch die beschriebene Ausführung der Gegenringhalterung wird
eine gegenüber Fertigungs- und Betriebseinflüssen robuste
Dichtungseinheit ermöglicht, wie sie von modernen Qualitäts
philosophien gefordert wird.
Claims (22)
1. Dichtungseinheit mit einer Gleitringdichtung und einem
Gegenring, der in einer Halterung untergebracht
ist, mit einer Aufpreßhülse, mit der die Gleitringdichtung
bei montierter Dichtungseinheit mit Preßsitz
auf dem abzudichtenden Teil, insbesondere einer
Pumpenwelle, sitzt, mit einem axial neben der Aufpreßhülse
angeordneten Dichtteil, das aus elastomerem
Material besteht, und mit einem Halterungsteil,
das die Halterung für den Gegenring und die Gleitringdichtung
in nicht eingebautem Zustand der Dichtungseinheit
axial zusammenhält,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aufpreßhülse (25)
Teil der Halterung (1) ist und zwischen dem Dichtteil
(I) und dem Halterungsteil (III) liegt, das
axial neben der Aufpreßhülse (25) angeordnet ist,
und daß das Dichtteil (I), die Aufpreßhülse (25) und
das Halterungsteil (III) eine Durchgangsöffnung für
das abzudichtende Teil bilden.
2. Dichtungseinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtteil (I) aus
einem Werkstoff mit sehr hoher Elastizität, vorzugsweise
Gummi oder dgl., besteht.
3. Dichtungseinheit nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß das Halterungsteil (III)
aus einem Werkstoff mit höherer Elastizität als die
Aufpreßhülse (25) besteht.
4. Dichtungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das Halterungsteil (III)
aus einem Werkstoff mit hoher Elastizität, wie beispielsweise
Gummi, besteht.
5. Dichtungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß das Halterungsteil (III)
aus demselben Werkstoff wie das Dichtteil (I) besteht.
6. Dichtungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtteil (I) und
das Halterungsteil (III) einstückig miteinander ausgebildet
sind.
7. Dichtungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtteil (I) kleinere
lichte Weite hat als die Aufpreßhülse (25)
und/oder das Halterungsteil (III).
8. Dichtungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß das Halterungsteil (III)
größere lichte Weite hat als die Aufpreßhülse (25).
9. Dichtungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtteil (I)
und/oder das Halterungsteil (III) mit der Aufpreßhülse
(25) durch Vulkanisation verbunden sind.
10. Dichtungseinheit, nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß das Halterungsteil (III)
vorzugsweise mit einem Anschlag (29) an einem Gegenanschlag
(30) eines Gehäuses (19) des Gleitringes
(11) anliegt.
11. Dichtungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß das Halterungsteil (III)
flächig am Gegenanschlag (30) anliegt.
12. Dichtungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (29) und
der Gegenanschlag (30) unter einem gleichen Winkel
(α, β) von vorzugsweise etwa 45° zur Längsachse D-D
der Dichtungseinheit geneigt sind.
13. Dichtungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Innen- bzw. Kontaktfläche
(23) des Dichtteiles (I) mindestens teilweise
profiliert, vorzugsweise wellenförmig profiliert
ist.
14. Dichtungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtteil (I) an
seinem von der Aufpreßhülse (25) abgewandten Ende
unter Bildung einer Dichtkante (24) verengt ist.
15. Dichtungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtteil (I) an einer
Dichtmanschette (4) vorgesehen ist, die an eine
Ringwand (22) der Halterung (26) anvulkanisiert ist.
16. Dichtungseinheit nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß sich die Dichtmanschette
(4a) in Richtung auf ihre Dichtkante (24a) trichterförmig
verengt.
17. Dichtungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß der Gegenring (3) an einer
radial verlaufenden Wand (42) der Halterung (1)
anliegt, die mit der Aufpreßhülse (25) verbunden
ist, die über eine durch die Ringwand (22) gebildete
Radialaufweitung an die Wand (42) des Gehäuses (26)
der Halterung (1) anschließt.
18. Dichtungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ringwand (22) von
der Dichtmanschette (4) und einem Teil einer Auskleidung
(44) und/oder einer Innenhaltemanschette
(40) des Gehäuses (26) der Halterung (1) umgeben
ist.
19. Dichtungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß die Radialaufweitung
bzw. Ringwand (22) Durchtritte (34), vorzugsweise
Durchspritzöffnungen, für die Dichtmanschette (4)
hat.
20. Dichtungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 19,
dadurch gekennzeichnet, daß die Radialaufweitung
bzw. Ringwand (22b) profiliert, vorzugsweise mäanderförmig
ausgebildet ist.
21. Dichtungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß der Gegenring (3) unter
Zwischenlage einer axialen und/oder radialen Profilierung
(50; 39; 43) an einer Haltemanschette (2;
40; 40d) und/oder einer Auskleidung (44e) der Halterung
(1) anliegt.
22. Dichtungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, daß die Haltemanschette (2;
2b; 40; 40d) und/oder die Innenauskleidung (44e) eine
vorzugsweise wellenförmig profilierte Anlagefläche
(50; 39c; 39d; 43) aufweisen.
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