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DE3926101A1 - Vorrichtung fuer rollotraeger - Google Patents

Vorrichtung fuer rollotraeger

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Publication number
DE3926101A1
DE3926101A1 DE19893926101 DE3926101A DE3926101A1 DE 3926101 A1 DE3926101 A1 DE 3926101A1 DE 19893926101 DE19893926101 DE 19893926101 DE 3926101 A DE3926101 A DE 3926101A DE 3926101 A1 DE3926101 A1 DE 3926101A1
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DE
Germany
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wall
insert
slot
clip
clip device
Prior art date
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Application number
DE19893926101
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English (en)
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DE3926101C2 (de
Inventor
Rudolf Dr Fetsch
Richard Frank
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
MHZ Hachtel GmbH and Co KG
Original Assignee
MHZ Hachtel GmbH and Co KG
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Publication date
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Priority to DE19893926101 priority Critical patent/DE3926101C2/de
Priority to AT192289A priority patent/AT395891B/de
Priority to CH297889A priority patent/CH679794A5/de
Priority to FR8911108A priority patent/FR2651272B1/fr
Publication of DE3926101A1 publication Critical patent/DE3926101A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3926101C2 publication Critical patent/DE3926101C2/de
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B9/00Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
    • E06B9/02Shutters, movable grilles, or other safety closing devices, e.g. against burglary
    • E06B9/08Roll-type closures
    • E06B9/11Roller shutters
    • E06B9/17Parts or details of roller shutters, e.g. suspension devices, shutter boxes, wicket doors, ventilation openings
    • E06B9/17007Shutter boxes; Details or component parts thereof
    • E06B9/17015Shutter boxes; Details or component parts thereof made of at most two pieces; Front opening details
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B9/00Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
    • E06B9/24Screens or other constructions affording protection against light, especially against sunshine; Similar screens for privacy or appearance; Slat blinds
    • E06B9/40Roller blinds
    • E06B9/42Parts or details of roller blinds, e.g. suspension devices, blind boxes
    • E06B9/50Bearings specially adapted therefor

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Operating, Guiding And Securing Of Roll- Type Closing Members (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruchs.
Es gibt ein Getriebe beherbergende Rolloträger, d. h. aktive Rolloträger, wie sie z.B. in der Deutschen Patentanmeldung 38 43 518.7 beschrieben sind. Diesen entsprechen auf der anderen Seite des Rollos passive Rolloträger, die den Rollo auf der anderen Seite lagern.
Es gibt auch den Fall, daß beiderseits des Rollos aktive Rolloträger vorgesehen sind, nämlich dann, wenn sich in der Rolloachse zwei Federmotoren befinden.
Falls der Rollo durch einen aktiven Rolloträger angetrieben wird - sei es durch eine Perlkettenschnur oder elektrisch - sieht man eine kreiszylindrische Ausnehmung Wellen mit z. B. 38 mm Durchmesser. Für beide ist die Ausnehmung ein Kreiszylinder.
Befindet sich jedoch in der Rollowelle ein Federmotor, dann verwendet man ein Einsatzstück, dessen Ausnehmung als Kreuz ausgebildet ist, und zwar ein größeres Kreuz für eine 38-mm-Welle und ein kleines Kreuz für die 25-mm-Welle. In einen der Schenkel des Kreuzes wird dann die herausstehende Achse der Welle eingesetzt die in diesem Fall Rechtflachprofil hat. Damit man den Federmotor durch Ziehen am Blatt des Rollos spannen kann, darf ja die Achse keine Dreh­ bewegung machen.
Handelt es sich um einen besonders schweren Rollo, dann sieht man zwei Feder­ motoren vor, und dementsprechend sieht man auch an beiden Enden der Rollowelle zwei Achsstummel mit Rechtflachprofil vor.
Alle diese Rollos müssen sowohl an senkrechten Flächen wie Wänden als auch waagrechten Flächen wie Decken befestigt werden können. Dabei befestigt man zunächst die Rolloträger im richtigen Abstand und setzt dann dort die über die Rollowelle hinausstehenden Achsstummel ein. Zumindest für einen Rolloträger bedeutet dies, daß dort ein Schlitz vorhanden sein muß, denn die lichte Weite zwischen den Tragplatten-Innenwänden ist kleiner als der maximale Abstand zwischen den beiden Achsstummeln. Man setzt den einen Achsstummel in die eine Ausnehmung der Aufnahme ein und bewegt dann den anderen Achsstummel im Schlitz bis in das randoffen sein müssende Einsatzstück, und zwar so weit hinein, bis es in dessen Ausnehmung einrastet.
Bei senkrechter Montage achtet man darauf, daß der Schlitz nach oben weist. Dies allein führt schon zu einer doppelten Lagerhaltung, denn ein linker Rolloträger mit nach oben weisendem Schlitz sieht anders aus als ein rechter Rolloträger. Übrigens vervielfacht sich die Lagerhaltung gemäß dem Bedarf an kreuzförmigen Ausnehmungen beider Sorten sowie Ausnehmungen, die für kreiszylindrische Achs­ stummel geeignet sind.
Weist der Schlitz nach oben, dann ist die Gefahr relativ gering, daß der Achs­ stummel aus unerwünschten Gründen herausspringt. Allerdings muß man dann den Rolloträger auch tief ansetzen, weil ja z.B. zwischen Decke und Oberkante des Rolloträgers Platz zum Einführen des Rollos verbleiben muß.
Montiert man den Rolloträger an waagrechten Flächen, dann steht auch der Schlitz waagrecht, und hier ist die Gefahr des Herausspringens des Achsstummels schon ganz wesentlich größer. Dabei muß man sich ja vor Augen halten, daß am Rolloblatt der Zug häufig nicht senkrecht nach unten geht, sei es durch Falsch­ bedienung, sei es durch zerrende Windkräfte usw.
Verläuft der Schlitz waagrecht nach vorne, so bereitet das Einhängen der Achs­ stummel keine große Schwierigkeit. Verläuft jedoch der Schlitz nach hinten, dann erzwingt dies einen bestimmten Abstand, zum Beispiel von einer Wand.
Darüber hinaus war seither nachteilig, daß diese Rolloträger mehrteilig sind, nämlich ein Einsatzstück, eine Tragplatteninnenwand und häufig auch noch ein Anschlag, der verhindert, daß das Ende des Rolloblatts zu hochgezogen wird. Dies verursacht Montagekosten.
Außerdem mußten die Teile zusammengeklebt werden, was die Materialbeschaffen­ heit diktierte, da man die Klebeigenschaften beachten mußte. Solche Materialien schließen höhere Warmformbeständigkeit aus und können daher nur mit großer Vorsicht, zum Beispiel in Wintergärten, verwendet werden.
Auch die Asthetik ließ zu wünschen übrig. Eine farbliche Anpassung oder gar Farbkombinationen waren nicht möglich. Bei horizontaler Montage sieht man von vorne stirnseitig in den Schlitz. Aus technologischen Gründen muß ein anfangs stark glänzendes Material verwendet werden, das schnell schmutzt.
Auch eine sorgfältig geklebte Konstruktion ist bei den hier zu beachtenden technologischen Verhältnissen weniger belastbar als eine einstückige Konstruktion. Dies bedeutet entweder höheren Materialaufwand oder verhältnismäßig geringe Tragkraft bei kleinem Materialaufwand.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art anzugeben, die diese Nachteile behebt. Erfindungsgemäß geschieht dies durch die aus dem kennzeichnenden Teil des Hauptanspruchs ersichtlichen Merkmale.
Durch die Merkmale des Anspruchs 2 erreicht man, daß der Schlitz jede Lage einnehmen kann, ohne daß die Rolloachse herausfallen kann.
Durch die Merkmale des Anspruchs 3 erreicht man eine einfache Entformmöglichkeit beim Spritzgießen des Hauptteils der Vorrichtung. Man kommt hier im einfachsten Fall mit einem zweiteiligen Werkzeug aus.
Durch die Merkmale des Anspruchs 4 wird die Innenwand in zwei gleich starke Teile aufgeteilt, und es ist dann gleichgültig, wie herum man die Vorrichtung montiert. Außerdem bringt diese Symmetrie Vorteile in der Herstellung, der Bedienung und in der Ästhetik.
Durch die Merkmale des Anspruchs 5 kann man den Schlitz zu weiteren Aufgaben heranziehen.
Durch die Merkmale des Anspruchs 6 verringert sich die Herstellung, Montage, Lagerhaltung und auch die Gebrauchsanleitung.
Durch die Merkmale des Anspruchs 7 benötigt man keine zusätzliche Führungs­ vorrichtung für die Clipsvorrichtung und das Einsatzteil. Dies verringert die Herstellungskosten, die Kosten für zusätzliches Material und verringert den Ausschuß.
Durch die Merkmale des Anspruchs 8 wird die Vorrichtung trotz verhältnismäßig dünner Wände sehr stabil.
Durch die Merkmale des Anspruchs 9 braucht man keine gesonderte Längsführung.
Durch die Merkmale des Anspruchs 10 kann man die Querwand zu einer Doppel­ aufgabe heranziehen.
Durch die Merkmale des Anspruchs 11 erhält man sowohl eine Clipsvorrichtung als auch eine Einsatzvorrichtung, die in der Herstellung einfach ist, die sich in der Handhabung von selbst richtig anbietet und die leicht eingesetzt als auch wieder entnommen werden kann. Außerdem kann man dann die durch die Clipsvorrichtung und die Einsatzvorrichtung allein oder beim Betrieb auftretenden Kräfte günstig in die Tragplatte einleiten.
Durch die Merkmale des Anspruchs 12 erhält man eine besonders einfache Clips­ vorrichtung, deren Funktion jeder versteht und die trotzdem sicher ist. Auch benötigt man zum Einsetzen der Clipsvorrichtung keine großen Kräfte.
Durch die Merkmale des Anspruchs 13 profitieren die Clipsvorrichtung und die Einsatzvorrichtung voneinander. Man verhindert, daß in irgendeiner Lage der erfindungsgemäßen Vorrichtung die Einsatzvorrichtung herausrutscht, ohne daß man einen zusätzlichen Sicherungsteil hierfür benötigen würde.
Durch die Merkmale des Anspruchs 14 kann man das Vorhandensein der Querwand zur Realisierung eines Teils der Clipsvorrichtung benutzen.
Durch die Merkmale des Anspruchs 15 kann man die Einsatzvorrichtung nicht verkehrt herum einsetzen.
Durch die Merkmale des Anspruchs 16 vermeidet man trotz der Vorteile aus dem Anspruch 15, daß die Einsatzvorrichtung versehentlich vom Rollo, von der Rollowelle oder sonstigen anderen Teilen in ihrer Lage verändert wird.
Durch die Merkmale des Anspruchs 17 kann man auf einfache Weise die Clips­ vorrichtung wieder entriegeln.
Durch die Merkmale des Anspruchs 18 kann man den ersten Längsschenkel so steif ausbilden, daß eine Handbetätigung ihn nicht auslenkt. Vermittels eines speziellen Werkzeugs kann man dann aber doch die Clipsvorrichtung entriegeln. Solche Werkzeuge wie Schraubenzieher oder kleine Münzen oder Speisemesser­ spitzen oder dergleichen sind überall vorhanden und werden bei bestimmungs­ gemäßem Gebrauch nicht überlastet.
Durch die Merkmale des Anspruchs 19 verhindert man, daß die Rollowelle, der Rollowickel oder irgendein anderer Gegenstand versehentlich die Betätigungs­ vorrichtung betätigt.
Durch die Merkmale des Anspruchs 20 wird man allen marktgängigen, über die Rollowelle hinausragenden Achsstummeln gerecht.
Durch die Merkmale des Anspruchs 21 kann der Schlitz schmal bleiben, was sowohl die Steifigkeit der Tragplatten-Innenwand als auch die Ästhetik als auch die Herstellung fördert.
Durch die Merkmale des Anspruchs 22 kann der Schlitz schmal bleiben, und trotz­ dem kann man Rollowellen mit breiten Achsstummeln verwenden. Auch stört diese Maßnahme die Ästhetik nicht.
Durch die Merkmale des Anspruchs 23 vereinfacht man die Fertigung und die Handhabung. Außerdem kann man die Lage der Clipsvorrichtung und der Einsatz­ vorrichtung weiterhin sichern. Auch hat man nunmehr besondere farbliche Möglichkeiten. Die Verbindung zwischen diesen Teilen ist sehr steif, da man die Teile nicht zusammenkleben muß, sondern einstückig spritzen kann.
Durch die Merkmale des Anspruchs 25 stört man die Funktion des ersten Längs­ schenkels nicht.
Durch die Merkmale des Anspruchs 26 erhält man einen schönen ästhetischen Abschluß und außerdem zwei weitere Fixierungsstellen für die Umfangswand.
Durch die Merkmale des Anspruchs 27 erreicht man, daß die Umfangswand und damit die Einsatzvorrichtung und die Clipsvorrichtung weniger oder garkeine Angriffsflächen für Fehlbetätigung bieten. Außerdem gibt es einen sehr schönen ästhetischen Effekt durch das Zurückspringen.
Durch die Merkmale des Anspruchs 28 erhält man eine besonders einfache Befestigung der Enden der Umfangswand. Außerdem schwächt man hierdurch den mechanisch beanspruchten Übergangsbereich zwischen Tragplatte und Fußplatte nicht.
Die Erfindung wird nunmehr an bevorzugten Ausführungsbeispielen beschrieben. In der maßstäblichen Zeichnung zeigen:
Fig. 1 die Ansicht des Rollo-Trägers von dem Rollo her, in explodierter Darstellung und teilweise geschnitten,
Fig. 2 eine Ansicht wie Fig. 1, jedoch im fertig montierten Zustand und nicht geschnitten, jedoch für ein kleines Kreuz.
Fig. 3 eine Ansicht gemäß dem Pfeil 3 in Fig. 1,
Fig. 4 einen Schnitt längs der Linie 4-4 in Fig. 1,
Fig. 5 eine Ansicht gemäß dem Pfeil 5 in Fig. 1,
Fig. 6 einen Schnitt längs der Linie 6-6 in Fig. 1,
Fig. 7 eine Ansicht wie auf den rechten Teil von Fig. 1, abgebrochen für die Verwendung eines großen Kreuzes.
Ein Rollo-Träger 11 hat eine Fußplatte 12 und eine Tragplatte 13. Zwischen ihrer Außenwand 14 und ihrer Innenwand 16 schließt sie einen Hohlraum 17 ein.
Im montierten Zustand wird der Hohlraum 17 der in später noch zu erläuternder Weise unterteilt ist, durch eine Umfangswand 18 abgeschlossen. Außenwand 14 und Innenwand 16 erstrecken sich beim Ausführungsbeispiel exakt parallel zu­ einander und senkrecht zur Fußplatte 12. Zur geometrischen Mittenebene 19 ist der Rollo-Träger weitgehend symmetrisch wie dies auch die Zeichnung zeigt. Das Außenmaß der Fußplatte 12, gemessen in Längsrichtung der Außenwand 14, beträgt 58 mm. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß aus diesem Maß wegen der maßstäblichen Zeichnung alle anderen Maße ableitbar sind.
Die Außenwand 14 hät eine Umrißlinie 21, die bis zur geometrischen Mittenebene 22 (Fig. 5) kreisbogenförmig über 180° hinweg verläuft. Die geometrischen Mitten­ ebenen 19 und 22 stehen senkrecht aufeinander und definieren mit ihrer Schnitt­ linie 23 die Mittenachse des Rollowickels. Die Umrißlinie 24 der Innenwand 16 deckt sich mit der Umrißlinie 21 bis auf einen Schlitz 26, der mit seinem Eingang 27 die Umrißlinie 24 unterbricht. Der Schlitz 26 führt zum Mittenbereich 28, der um die Schnittlinie 23 herum liegt und zugleich auch den inneren Endbereich des Schlitzes 26 bildet. In diesem Mittenbereich 28 liegt ein Einsatzstück 29, das beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 ein kreiszylindrisches Durchgangsloch 31, beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 ein Durchgangsloch 32 mit einem kleinen Kreuz 33 und gemäß Fig. 7 ein Durchgangsloch 34 mit einem großen Kreuz 36 aufweist. Gemäß Fig. 1 bildet das Einsatzstück 29 den Quersteg eines liegenden, nach rechts offenen U 37. Dessen oberer Schenkel 38 verläuft parallel zur Mittenebene 19, und zwar auch mit seiner Oberseite 39. Er geht rechts in die Umfangswand 18 über. Der Schenkel 38 hat eine Unterseite 41, eine Vorderseite 42, die senkrecht zur Mittenebene 19 verläuft und eine dahinter liegende Rückseite 43. Der Schenkel 38 ist durch ein dünneres Versteifungsdreieck 44, das von seiner Unter­ seite 41 ausgeht, gegenüber dem Einsatzstück 29 versteift. Das gesamte in Fig. 1 rechts dargestellte Einzelteil 46 ist einstückig aus einem Polyacetal gespritzt, das bis 120° formbeständig ist. Das gleiche gilt für Fußplatte 12 und Tragplatte 13. Wie aus Fig. 6 ersichtlich ist, fluchtet die Rückseite 43 mit der Rückseite 47 des Einsatzstückes 29. In der Ansicht von Fig. 6 fluchtet mit 43 und 47 weiterhin die Rückseite 48 der Umfangswand 18. Auch fluchtet die Vorderseite 42 mit der Vorderseite 49 der Umfangswand 18. Höher als diese so definierte Ebene ragt eine Erhebung 51, die sich jedoch über 42, 49 hinaus weniger hoch erhebt als die Innenwand 16 dick ist, die die gleiche Dicke wie die Außenwand 14 hat. Der Abstand zwischen 42, 49 und 43, 47, 48 ist so, daß er mit geringem Spiel zwischen die Innenflächen 52, 53 der Innenwand 16 und der Außenwand 14 paßt und einer Handbetätigung praktisch keinen Widerstand bietet. Die Erhebung 51 hat einen oberen Rand 54 und einen unteren Rand 56, die parallel zur Mitten­ ebene 19 sind und voneinander einen Abstand haben, der wenig geringer ist als die Breite des Schlitzes 26. Die Vorderseite 42 setzt sich stufenlos im Einsatz­ stück 29 fort, soweit dieses nicht von der Erhebung 51 abgedeckt ist.
Die linke Seite 57 des Einsatzstückes 29 verläuft senkrecht zur Mittenebene 19, auch in der Erhebung 51. Im linken unteren Bereich hat das Einsatzstück 29 eine rückspringende Stufe 58. Die Unterseite 59 des Einsatzstückes 29 erstreckt sich parallel zur Ebene 19. Der Abstand zwischen 39 und 59 ist wesentlich größer als der Schlitz 29 breit ist.
Rechts unten geht das Einsatzstück 29 zur Bildung des U 37 in einen Schenkel 61 über, der etwa um 5° nach rechts unten geneigt verläuft. Seine Vorder- und Rückseite fluchtet mit den Vorder- und Rückseiten 42, 43, so daß er zwischen die Innenflächen 52, 53 ohne seitlichen Widerstand geschoben werden kann.
In seinem Wurzelbereich links oben durch eine Hohlkehle 62 geschwächt, wo er in das Einsatzstück 29 übergeht. Er kann dadurch leichter abgebogen werden, und zwar aus seiner gezeichneten Lage relativ zur Mittenebene 19 von -5° bis auf etwa +5°.
Aus der Unterseite 63 des Schenkels 61 ragt ein Vorsprung 64 heraus, der eine lange Aufgleitflanke 66 in Einschieberichtung und eine Sperrflanke 67 hat, die senkrecht zur Unterseite 63 steht und senkrecht zur Ebene 19 steht, wenn der Schenkel 61 gegen den Uhrzeigersinn soweit geschwenkt ist, daß er selbst parallel zur Mittenebene 19 steht. Die Sperrflanke 97 befindet sich etwa auf halber Länge des Schenkels 61. Der Vorsprung 64 erstreckt sich über die gesamte Breite des Schenkels 61, d. h. so breit wie der Abstand der Innenflächen 52, 53 es erlaubt. Von der Oberseite 68 des Schenkels 61 aus an deren rechtem End­ bereich erstreckt sich nach oben ein Hals 69, der in der Ansicht von Fig. 1 gegenüber der Vorderseite des Schenkels 61 etwas zurückgesetzt ist und oben in einen Vorsprung 71 übergeht, der eine Unterseite 72 und eine Vorderseite 73 hat. Gemäß Fig. 7 liegt die Vorderseite 73 höher als die Vorderseite 74 des Schenkels 61, aber nicht so hoch, daß im eingesetzten Zustand des Einzelteils 46 die Vorderseite 73 über die Außenfläche 76 der Innenwand 16 hinausragen würde. Dies ist auch in Fig. 3 gestrichelt dargestellt. So wie das Versteifungs­ dreieck 44 in einer Mittenebene 77 des Einzelteils 46 liegt, sind auf der Innenseite der Umfangswand 18 weitere Versteifungsrippen 78, 79 vorgesehen, die einen Verlauf gemäß Fig. 1 haben. Die Versteifungsrippe 79 hört mit Sicher­ heitsabstand vor der Unterseite 63 auf.
Wie schon erwähnt, erstreckt sich die Umfangswand 18 gemäß Fig. 1 halbkreis­ förmig von 12 Uhr nach 6 Uhr.
Links davon geht sie in geradlinige Stücke 81, 82 über, die ebenenmäßig eine glatte Fortsetzung des halbkreisförmigen Teils 83 bilden. An ihren linken Enden gehen die Stücke 81, 82 in Positioniernasen 84, 86 über, die zur Ebene 19 hin versetzt sind, nach links schauen und in ihren linken Stirnbereich eine runde Einführungsfläche haben. Nach außen zu folgt eine Ebene, zur Mittenebene 19 senkrechte Stirnfläche 87, 88.
Die im wesentlichen rechteckige Fußplatte 12 ist symmetrisch zur Mittenebene 19. Sie hat zwei ovale Befestigungslöcher 88. In ihrer Mitte wächst eine Anschlag­ leiste 89 nach oben, die sich erheblich über die Fußplatte 12 erhebt. Ihre Flanken 91 dienen dem Anschlag der Endbereiche derjenigen Stange, die stets am unteren Rollosaum vorhanden ist, sodaß eine Sicherung gegenüber weiterem uner­ wünschtem Aufwickeln des Rollos entsteht. In der Ansicht von Fig. 3 bei einer Montage an einer senkrechten Wand, dient die untere Flanke 91 als Anschlag. Um die Flanken 91 zu vergrößern, ist die Anschlagleiste 89 links über den Rand der Fußplatte 12 hinaus gezogen. Die Anschlagleiste 89 verstärkt die Fußplatte 12 und im Fußplattenbereich 92 auch die Tragplatte 13, weil sie ja mit der Innen­ wand 16 einstückig aus dieser heraus wächst. Mittig in der Anschlagleiste 89 sind versenkt noch zwei weitere Befestigungslöcher 88 vorgesehen.
Der Hohlraum 17 zwischen der Außenwand 14 und der Innenwand 16 ist mehrfach un­ terteilt. Eine erste Unterteilung macht die dünne Mittenwand 93, die in der Mit­ tenebene 19 liegt, mit der Fußplatte 12 beginnt und in eine senkrecht dazu stehende Endwand 94 übergeht, die senkrecht zur Mittenebene 19 steht und mit der gemäß Fig. 1 rechten Endfläche 96 den Schlitz 26 nach links beendet. Die Endwand 94 ist einstückig mit der Außenwand 14 und 16 und versteift dadurch sogleich diese.
Im montierten Zustand liegt ihr die linke Seite 57 des Einsatzstücks 29 gegen­ über. Zumindest bei starken Belastungen nach links zu, liegt die linke Seite 57 an der Endfläche 96 an, die dann einen Anschlag bildet. Unten geht von der Endwand 94 nach rechts und parallel zur Mittenebene 19 ein Ansatz 97 ab, der im montierten Zustand in die Stufe 58 paßt und das Einsatzstück 29 gegenüber Kräften nach unten und ggf. auch nach links abstützt. Die Unterseite 98 des An­ satzes 97 fluchtet im montierten Zustand zumindest ungefähr mit der Unterseite 59 des Einsatzstücks 29. Mit der Unterseite 98 fluchtet in Richtung der Mitten­ ebene 19 eine nach oben weisende Stirnfläche 99. Dieser Versatz erlaubt es, trotz Verwendung eines zweiteiliegen Spritzgußwerkzeugs, den Rolloträger 11 zu spritzen und die Rastfläche 101 für die Sperrflanke 67 zu schaffen, obwohl ja im montierten Zustand der Schenkel 61 parallel zur Mittenebene 19 liegt. Die Rastfläche 101 steht senkrecht zur Mittenebene 19 und ist die nach links schau­ ende Fläche einer Querwand 102. Schiebt man das Einzelteil 46 gemäß Fig. 1 nach links, dann schiebt die Vorderkante 103 der Querwand 102 beim Aufgleiten auf die Aufgleitflanke 66 den Schenkel 61 nach oben, bis die Sperrflanke 67 hinter die Rastfläche 101 gelangt. Dann liegt der Schenkel 61 parallel zur Mittenebene 19 und die Unterseite 63 drückt gegen die Stirnfläche 99.
Die Querwand 102 setzt sich nach unten etwa viertelkreisförmig in eine Ver­ steifungswand 104 fort bis zur geometrischen Mittenebene 22 und verläuft ab da als Versteifungswand 106 parallel zur Mittenebene 19 bis in den Bereich der Fußplatte 12, dort findet sich ihr Ende 107. Unterhalb diesem ist eine Durchbrechung 108 vorgesehen, in die die Positioniernase 86 paßt. Entsprechend der Dicke dieser Nase beginnt unterhalb der Durchbrechung 108 eine Querwand 109 auf deren rechter Stirnfläche 111 die Stirnfläche 87 aufliegen kann. Im mon­ tierten Zustand ist die Umrißlinie 112 des Einzelteils 46 im Bereich von 1 oder 2 mm gegenüber der Umrißlinie 113 der Außenwand 14 und der Innenwand 16 (die ja gemäß Fig. 1 und 2 deckungsgleich verlaufen) einwärts versetzt, wie dies Fig. 2 zeigt.
Gleich hoch wie die Positioniernase 86 ragt die Oberseite 114 der Versteifungs­ rippe 79 und kann im montierten Zustand an der Unterseite 116 der Versteifungs­ wand 106 anliegen.
Die konstruktiven Gestaltungen in dieser Hinsicht sind in dem Halbraum oberhalb der geometrischen Mittenebene 19 gleich und werden nicht gesondert erläutert, da insoweit Gestaltungs- und Funktionssymmetrie herrscht.
Die Endwand 94 setzt sich oben - wie gestrichelt gezeichnet - in einer Querwand 117 fort, die parallel zur Mittenebene 19 verläuft, einstückig mit der Außenwand 14 und der Innenwand 16 ist. Sie hat den gleichen Abstand von der Mittenebene 19 wie die Stirnfläche 99 und an ihrer Unterseite 117 kann die Oberseite 39 des U 37 anliegen und beim Einsetzen oder Herausnehmen des Einzelteils 46 geführt werden. Die Querwand 117 erstreckt sich dann - wie ebenfalls gestrichelt ge­ zeichnet - in Wänden analog 102, 104 und 106 fort.
Nach dem Eingang 27 nach links setzt sich der Schlitz 26 begrenzt durch einen oberen Rand 119 und einen unteren Rand 121 fort, die parallel zur Mittenebene 19 verlaufen und eine lichte Weite definieren, die wenig größer als der Abstand zwischen dem oberen Rand 54 und dem unteren Rand 56 der Erhebung 51 sind und diesen führen und bei Belastung auch halten können.
Sicherlich kann bei geringeren Stabilitätsanforderungen, wie sie z. B. bei zu erwartenden Nachahmungen auftreten können, die eine oder andere Halterungs- und Sicherheitsfläche weglassen.
Die leichte Weite zwischen dem oberen Rand 119 und dem unteren Rand 121 ist größer als der Durchmesser des Durchgangsloch 31 und etwa genauso hoch wie das lichte Maß des senkrechten Schenkels des kleinen Kreuzes 33. Im Falle des kleinen Kreuzes 33 hängt die Erhebung 51 des ersten Ausführungsbeispiels nicht mehr zusammen. Vielmehr ist sie dann gemäß Fig. 2 in eine linke Teilerhebung 122 und eine rechte Teilerhebung 123 getrennt.
Um auch das große Kreuz 36 verwenden zu können, ist auch der obere Rand 119 beiderseits der Mittenebene 22 durch eine rechteckige, nach unten offene Bucht 124 unterbrochen. Gleiches gilt hinsichtlich des unteren Rands 212 mit der Bucht 126, die nach oben offen ist und der Bucht 124 sich genau gegenüber liegt. Verwendet man das große Kreuz 36, dann paßt der nach oben gerichtete Balken 127 in die Bucht 124 und der nach unten gerichtete Balken 128 in die Bucht 126. Die Erhebung 51 muß jetzt auch die beiden breiteren horizontalen Balken auf­ nehmen, weshalb die Erhebung 51 weiterhin an Fleisch verliert, aber immerhin noch Fleisch übrigbleibt, sodaß der obere Rand 54 und der untere Rand 56 zu einem genügend ausreichenden Teil noch vorhanden ist, wie dies Fig. 7 zeigt.
Im montierten Zustand liegt die Mittenebene 22 in der Ebene 129 des Einzelteils 46.
Der Abstand zwischen der Unterseite 118 und dem oberen Rand 119 ist größer als die Vorderseite 42 hoch ist, weshalb man in Fig. 2 die Unterseite 41 nicht sieht.
Aus analogem Grund sieht man die Oberseite 68 des Schenkels 61 nicht. Man sieht aber das Versteifungsdreieck 44, wie dies Fig. 2 zeigt. Ferner sieht man den Vorsprung 71 mit dessen Vorderseite 73. Gemäß Fig. 2 liegt der Vorsprung 71 um die Dicke einer Schraubenzieherklinge höher als der untere Rand 121. Diese kann man dort einsetzen, bis sie auf den Hals 69 trifft und damit beim Aufheben der Clipsverbindung die Sperrflanke 67 über die Stirnfläche 99 heben und gleichzeitig oder nachfolgend das Einzelteil 46 nach rechts schieben.

Claims (28)

1. Vorrichtung für einen passiven Rolloträger, dessen Bestandteile zumindest überwiegend aus Kunststoff gespritzt sind
mit einer Fußplatte,
mit einer einen Hohlraum aufweisenden Tragplatte, die senkrecht zur Fußplatte steht,
mit einer Tragplatten-Außenwand,
mit einer Tragplatten-Innenwand,
wobei sich Außenwand und Innenwand im wesentlichen parallel zueinander erstrecken,
mit einer Tragplatten-Umfangswand, die sich im Bereich des frei ragenden Umrisses der Außenwand und der Innenwand und senkrecht zu diesen erstreckt,
mit einem Schlitz in der Innenwand, der zum Umriß der Innenwand hin offen ist und zum Mittenbereich der Innenwand führt,
mit einem separaten Einsatzstück, das im Mittenbereich am inneren Ende des Schlitzes vorgesehen ist und eine Ausnehmung zur Aufnahme einer Rollowickel-Achse aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß das Einsatzstück in seine Montagelage mit einer Clipsvorrichtung nachträglich einklipsbar ist und daß die Clipsvorrichtung für alle Sorten von Einsatzstücken gleich ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung des Einsatzstückes in Längsrichtung des Schlitzes geschlossen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz senkrecht zur Tragplatte verläuft.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz in der Mitte der Innenwand verläuft.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz in seinen Randbereichen zumindest einen Teil der Längsführung für die Clipsvorrichtung und das Einsatzteil bildet.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Clipsvorrichtung und Einsatzvorrichtung einstückig sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Innen­ fläche der Außenwand in ihrem dem Schlitz gegenüberliegenden Bereich einen weiteren Teil der Längsführung bildet.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenwand und die Außenwand miteinander einstückig durch eine Querwand verbunden sind, die zumindest im Bereich des Schlitzes einwärts zumindest vom einen Randbereich aus sich erstreckt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein Teil dieser Querwand einen Teil der Längsführung bildet.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Teil dieser Querwand ein Gegenlager für die Kräfte der Clipsvorrichtung bildet.
11. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Clips­ vorrichtung und die Einsatzvorrichtung grob die Gestalt eines U haben, wobei die Einsatzvorrichtung im Bereich des Querstegs angeordnet ist und mindestens ein erster Längsschenkel federbar relativ zur Einsatz­ vorrichtung ist, der erste Längsschenkel die eine Hälfte der Clips­ vorrichtung trägt und die zweite Hälfte der Clipsvorrichtung ein einstückig mit der Tragplatte ausgebildeter Bereich ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Hälfte der Clipsvorrichtung ein nach außen abstehender Vorsprung ist, der eine Aufgleitflanke in Einschieberichtung und eine Sperrflanke in Ent­ nahmerichtung hat.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Steifigkeit der Clipsvorrichtung und der Einsatzvorrichtung, die Genauigkeit der Führung der Clipsvorrichtung und die Belastbarkeit der Sperrflanke und der zweiten Hälfte der Clipsvorrichtung ein Herausgleiten der Einsatzvorrichtung aus der Tragplatte verhindert.
14. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Bereich der zweiten Hälfte ein Endabschnitt der Querwand ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einsatz­ vorrichtung zumindest teilweise breiter ist als die lichte Weite des Hohl­ raumes zwischen Innenwand und Außenwand.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der ver­ breiterte Teil der Einsatzvorrichtung zumindest nicht wesentlich über die Außenseite der Innenwand hinausragt.
17. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Längsschenkel auf seiner der Clipsvorrichtung abgewandten Seite einen Betätitungsvorsprung aufweist, der in den Längsschlitz ragt und mit dem die beiden Hälften der Clipsvorrichtung außer Eingriff bringbar sind.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungs­ vorsprung einen Abstand vom nächsten Randbereich des Längsschlitzes hat, der der Dicke der Klinge eines Haushalts-Schraubenziehers entspricht.
19. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungs­ vorsprung zumindest nicht wesentlich über die Außenseite der Innenwand hinausragt.
20. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung des Einsatzteils ein zylindrisches Loch oder ein rechtwinkliges kleines Kreuz ist oder ein rechtwinkliges großes Kreuz ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz etwa so breit ist wie ein Schenkel des kleinen Kreuzes lang ist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß eine Querausnehmung entsprechend dem Überstand der Schenkelenden des großen Kreuzes aufweist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragplatten- Umfangswand mit der Clipsvorrichtung verbunden ist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung zwischen Umfangswand und Clipsvorrichtung einstückig ist.
25. Vorrichtung nach Anspruch 11 und 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Umfangswand mit dem zweiten Längsschenkel verbunden ist.
26. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Umfangs­ wand vom Scheitel der Tragplatten aus sich bis nahe an die Fußplatte erstreckt, und zwar im wesentlichen im Raum zwischen der Querwand und den Rändern der Innenwand/Außenwand.
27. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Umfangs­ wand gegenüber den Rändern der Innenwand/Außenwand um einen geringen Betrag einwärts versetzt ist.
28. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden der Umfangswand je eine Verjüngung aufweisen, die in je einer Aus­ nehmung der Tragplatte im Fußplattenbereich formschlüssig sitzen.
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