DE3926101A1 - Vorrichtung fuer rollotraeger - Google Patents
Vorrichtung fuer rollotraegerInfo
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- E06B—FIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
- E06B9/00—Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
- E06B9/02—Shutters, movable grilles, or other safety closing devices, e.g. against burglary
- E06B9/08—Roll-type closures
- E06B9/11—Roller shutters
- E06B9/17—Parts or details of roller shutters, e.g. suspension devices, shutter boxes, wicket doors, ventilation openings
- E06B9/17007—Shutter boxes; Details or component parts thereof
- E06B9/17015—Shutter boxes; Details or component parts thereof made of at most two pieces; Front opening details
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruchs.
Es gibt ein Getriebe beherbergende Rolloträger, d. h. aktive Rolloträger, wie sie
z.B. in der Deutschen Patentanmeldung 38 43 518.7 beschrieben sind.
Diesen entsprechen auf der anderen Seite des Rollos passive Rolloträger, die den
Rollo auf der anderen Seite lagern.
Es gibt auch den Fall, daß beiderseits des Rollos aktive Rolloträger vorgesehen sind,
nämlich dann, wenn sich in der Rolloachse zwei Federmotoren befinden.
Falls der Rollo durch einen aktiven Rolloträger angetrieben wird - sei es durch
eine Perlkettenschnur oder elektrisch - sieht man eine kreiszylindrische Ausnehmung
Wellen mit z. B. 38 mm Durchmesser. Für beide ist die Ausnehmung ein Kreiszylinder.
Befindet sich jedoch in der Rollowelle ein Federmotor, dann verwendet man ein
Einsatzstück, dessen Ausnehmung als Kreuz ausgebildet ist, und zwar ein größeres
Kreuz für eine 38-mm-Welle und ein kleines Kreuz für die 25-mm-Welle.
In einen der Schenkel des Kreuzes wird dann die herausstehende Achse der Welle
eingesetzt die in diesem Fall Rechtflachprofil hat. Damit man den Federmotor
durch Ziehen am Blatt des Rollos spannen kann, darf ja die Achse keine Dreh
bewegung machen.
Handelt es sich um einen besonders schweren Rollo, dann sieht man zwei Feder
motoren vor, und dementsprechend sieht man auch an beiden Enden der Rollowelle
zwei Achsstummel mit Rechtflachprofil vor.
Alle diese Rollos müssen sowohl an senkrechten Flächen wie Wänden als auch
waagrechten Flächen wie Decken befestigt werden können. Dabei befestigt man
zunächst die Rolloträger im richtigen Abstand und setzt dann dort die über die
Rollowelle hinausstehenden Achsstummel ein. Zumindest für einen Rolloträger
bedeutet dies, daß dort ein Schlitz vorhanden sein muß, denn die lichte Weite
zwischen den Tragplatten-Innenwänden ist kleiner als der maximale Abstand
zwischen den beiden Achsstummeln. Man setzt den einen Achsstummel in die eine
Ausnehmung der Aufnahme ein und bewegt dann den anderen Achsstummel im
Schlitz bis in das randoffen sein müssende Einsatzstück, und zwar so weit hinein,
bis es in dessen Ausnehmung einrastet.
Bei senkrechter Montage achtet man darauf, daß der Schlitz nach oben weist.
Dies allein führt schon zu einer doppelten Lagerhaltung, denn ein linker Rolloträger
mit nach oben weisendem Schlitz sieht anders aus als ein rechter Rolloträger.
Übrigens vervielfacht sich die Lagerhaltung gemäß dem Bedarf an kreuzförmigen
Ausnehmungen beider Sorten sowie Ausnehmungen, die für kreiszylindrische Achs
stummel geeignet sind.
Weist der Schlitz nach oben, dann ist die Gefahr relativ gering, daß der Achs
stummel aus unerwünschten Gründen herausspringt. Allerdings muß man dann den
Rolloträger auch tief ansetzen, weil ja z.B. zwischen Decke und Oberkante des
Rolloträgers Platz zum Einführen des Rollos verbleiben muß.
Montiert man den Rolloträger an waagrechten Flächen, dann steht auch der
Schlitz waagrecht, und hier ist die Gefahr des Herausspringens des Achsstummels
schon ganz wesentlich größer. Dabei muß man sich ja vor Augen halten, daß am
Rolloblatt der Zug häufig nicht senkrecht nach unten geht, sei es durch Falsch
bedienung, sei es durch zerrende Windkräfte usw.
Verläuft der Schlitz waagrecht nach vorne, so bereitet das Einhängen der Achs
stummel keine große Schwierigkeit. Verläuft jedoch der Schlitz nach hinten, dann
erzwingt dies einen bestimmten Abstand, zum Beispiel von einer Wand.
Darüber hinaus war seither nachteilig, daß diese Rolloträger mehrteilig sind,
nämlich ein Einsatzstück, eine Tragplatteninnenwand und häufig auch noch ein
Anschlag, der verhindert, daß das Ende des Rolloblatts zu hochgezogen wird.
Dies verursacht Montagekosten.
Außerdem mußten die Teile zusammengeklebt werden, was die Materialbeschaffen
heit diktierte, da man die Klebeigenschaften beachten mußte. Solche Materialien
schließen höhere Warmformbeständigkeit aus und können daher nur mit großer
Vorsicht, zum Beispiel in Wintergärten, verwendet werden.
Auch die Asthetik ließ zu wünschen übrig. Eine farbliche Anpassung oder gar
Farbkombinationen waren nicht möglich. Bei horizontaler Montage sieht man
von vorne stirnseitig in den Schlitz. Aus technologischen Gründen muß ein
anfangs stark glänzendes Material verwendet werden, das schnell schmutzt.
Auch eine sorgfältig geklebte Konstruktion ist bei den hier zu beachtenden
technologischen Verhältnissen weniger belastbar als eine einstückige Konstruktion.
Dies bedeutet entweder höheren Materialaufwand oder verhältnismäßig geringe
Tragkraft bei kleinem Materialaufwand.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art
anzugeben, die diese Nachteile behebt. Erfindungsgemäß geschieht dies durch
die aus dem kennzeichnenden Teil des Hauptanspruchs ersichtlichen Merkmale.
Durch die Merkmale des Anspruchs 2 erreicht man, daß der Schlitz jede Lage
einnehmen kann, ohne daß die Rolloachse herausfallen kann.
Durch die Merkmale des Anspruchs 3 erreicht man eine einfache Entformmöglichkeit
beim Spritzgießen des Hauptteils der Vorrichtung. Man kommt hier im einfachsten
Fall mit einem zweiteiligen Werkzeug aus.
Durch die Merkmale des Anspruchs 4 wird die Innenwand in zwei gleich starke
Teile aufgeteilt, und es ist dann gleichgültig, wie herum man die Vorrichtung
montiert. Außerdem bringt diese Symmetrie Vorteile in der Herstellung, der
Bedienung und in der Ästhetik.
Durch die Merkmale des Anspruchs 5 kann man den Schlitz zu weiteren Aufgaben
heranziehen.
Durch die Merkmale des Anspruchs 6 verringert sich die Herstellung, Montage,
Lagerhaltung und auch die Gebrauchsanleitung.
Durch die Merkmale des Anspruchs 7 benötigt man keine zusätzliche Führungs
vorrichtung für die Clipsvorrichtung und das Einsatzteil. Dies verringert die
Herstellungskosten, die Kosten für zusätzliches Material und verringert den Ausschuß.
Durch die Merkmale des Anspruchs 8 wird die Vorrichtung trotz verhältnismäßig
dünner Wände sehr stabil.
Durch die Merkmale des Anspruchs 9 braucht man keine gesonderte Längsführung.
Durch die Merkmale des Anspruchs 10 kann man die Querwand zu einer Doppel
aufgabe heranziehen.
Durch die Merkmale des Anspruchs 11 erhält man sowohl eine Clipsvorrichtung
als auch eine Einsatzvorrichtung, die in der Herstellung einfach ist, die sich
in der Handhabung von selbst richtig anbietet und die leicht eingesetzt als
auch wieder entnommen werden kann. Außerdem kann man dann die durch die
Clipsvorrichtung und die Einsatzvorrichtung allein oder beim Betrieb auftretenden
Kräfte günstig in die Tragplatte einleiten.
Durch die Merkmale des Anspruchs 12 erhält man eine besonders einfache Clips
vorrichtung, deren Funktion jeder versteht und die trotzdem sicher ist.
Auch benötigt man zum Einsetzen der Clipsvorrichtung keine großen Kräfte.
Durch die Merkmale des Anspruchs 13 profitieren die Clipsvorrichtung und die
Einsatzvorrichtung voneinander. Man verhindert, daß in irgendeiner Lage der
erfindungsgemäßen Vorrichtung die Einsatzvorrichtung herausrutscht, ohne daß
man einen zusätzlichen Sicherungsteil hierfür benötigen würde.
Durch die Merkmale des Anspruchs 14 kann man das Vorhandensein der Querwand
zur Realisierung eines Teils der Clipsvorrichtung benutzen.
Durch die Merkmale des Anspruchs 15 kann man die Einsatzvorrichtung nicht
verkehrt herum einsetzen.
Durch die Merkmale des Anspruchs 16 vermeidet man trotz der Vorteile aus
dem Anspruch 15, daß die Einsatzvorrichtung versehentlich vom Rollo, von der
Rollowelle oder sonstigen anderen Teilen in ihrer Lage verändert wird.
Durch die Merkmale des Anspruchs 17 kann man auf einfache Weise die Clips
vorrichtung wieder entriegeln.
Durch die Merkmale des Anspruchs 18 kann man den ersten Längsschenkel so
steif ausbilden, daß eine Handbetätigung ihn nicht auslenkt. Vermittels eines
speziellen Werkzeugs kann man dann aber doch die Clipsvorrichtung entriegeln.
Solche Werkzeuge wie Schraubenzieher oder kleine Münzen oder Speisemesser
spitzen oder dergleichen sind überall vorhanden und werden bei bestimmungs
gemäßem Gebrauch nicht überlastet.
Durch die Merkmale des Anspruchs 19 verhindert man, daß die Rollowelle, der
Rollowickel oder irgendein anderer Gegenstand versehentlich die Betätigungs
vorrichtung betätigt.
Durch die Merkmale des Anspruchs 20 wird man allen marktgängigen, über die
Rollowelle hinausragenden Achsstummeln gerecht.
Durch die Merkmale des Anspruchs 21 kann der Schlitz schmal bleiben, was
sowohl die Steifigkeit der Tragplatten-Innenwand als auch die Ästhetik als auch
die Herstellung fördert.
Durch die Merkmale des Anspruchs 22 kann der Schlitz schmal bleiben, und trotz
dem kann man Rollowellen mit breiten Achsstummeln verwenden. Auch stört diese
Maßnahme die Ästhetik nicht.
Durch die Merkmale des Anspruchs 23 vereinfacht man die Fertigung und die
Handhabung. Außerdem kann man die Lage der Clipsvorrichtung und der Einsatz
vorrichtung weiterhin sichern. Auch hat man nunmehr besondere farbliche
Möglichkeiten. Die Verbindung zwischen diesen Teilen ist sehr steif, da man die
Teile nicht zusammenkleben muß, sondern einstückig spritzen kann.
Durch die Merkmale des Anspruchs 25 stört man die Funktion des ersten Längs
schenkels nicht.
Durch die Merkmale des Anspruchs 26 erhält man einen schönen ästhetischen
Abschluß und außerdem zwei weitere Fixierungsstellen für die Umfangswand.
Durch die Merkmale des Anspruchs 27 erreicht man, daß die Umfangswand und
damit die Einsatzvorrichtung und die Clipsvorrichtung weniger oder garkeine
Angriffsflächen für Fehlbetätigung bieten. Außerdem gibt es einen sehr schönen
ästhetischen Effekt durch das Zurückspringen.
Durch die Merkmale des Anspruchs 28 erhält man eine besonders einfache Befestigung
der Enden der Umfangswand. Außerdem schwächt man hierdurch den mechanisch
beanspruchten Übergangsbereich zwischen Tragplatte und Fußplatte nicht.
Die Erfindung wird nunmehr an bevorzugten Ausführungsbeispielen beschrieben.
In der maßstäblichen Zeichnung zeigen:
Fig. 1 die Ansicht des Rollo-Trägers von dem Rollo her, in explodierter
Darstellung und teilweise geschnitten,
Fig. 2 eine Ansicht wie Fig. 1, jedoch im fertig montierten Zustand und
nicht geschnitten, jedoch für ein kleines Kreuz.
Fig. 3 eine Ansicht gemäß dem Pfeil 3 in Fig. 1,
Fig. 4 einen Schnitt längs der Linie 4-4 in Fig. 1,
Fig. 5 eine Ansicht gemäß dem Pfeil 5 in Fig. 1,
Fig. 6 einen Schnitt längs der Linie 6-6 in Fig. 1,
Fig. 7 eine Ansicht wie auf den rechten Teil von Fig. 1,
abgebrochen für die Verwendung eines großen Kreuzes.
Ein Rollo-Träger 11 hat eine Fußplatte 12 und eine Tragplatte 13. Zwischen ihrer
Außenwand 14 und ihrer Innenwand 16 schließt sie einen Hohlraum 17 ein.
Im montierten Zustand wird der Hohlraum 17 der in später noch zu erläuternder
Weise unterteilt ist, durch eine Umfangswand 18 abgeschlossen. Außenwand 14
und Innenwand 16 erstrecken sich beim Ausführungsbeispiel exakt parallel zu
einander und senkrecht zur Fußplatte 12. Zur geometrischen Mittenebene 19 ist
der Rollo-Träger weitgehend symmetrisch wie dies auch die Zeichnung zeigt.
Das Außenmaß der Fußplatte 12, gemessen in Längsrichtung der Außenwand 14,
beträgt 58 mm. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß aus diesem Maß
wegen der maßstäblichen Zeichnung alle anderen Maße ableitbar sind.
Die Außenwand 14 hät eine Umrißlinie 21, die bis zur geometrischen Mittenebene 22
(Fig. 5) kreisbogenförmig über 180° hinweg verläuft. Die geometrischen Mitten
ebenen 19 und 22 stehen senkrecht aufeinander und definieren mit ihrer Schnitt
linie 23 die Mittenachse des Rollowickels. Die Umrißlinie 24 der Innenwand 16
deckt sich mit der Umrißlinie 21 bis auf einen Schlitz 26, der mit seinem Eingang 27
die Umrißlinie 24 unterbricht. Der Schlitz 26 führt zum Mittenbereich 28, der um
die Schnittlinie 23 herum liegt und zugleich auch den inneren Endbereich des
Schlitzes 26 bildet. In diesem Mittenbereich 28 liegt ein Einsatzstück 29, das beim
Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 ein kreiszylindrisches Durchgangsloch 31, beim
Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 ein Durchgangsloch 32 mit einem kleinen Kreuz 33
und gemäß Fig. 7 ein Durchgangsloch 34 mit einem großen Kreuz 36 aufweist.
Gemäß Fig. 1 bildet das Einsatzstück 29 den Quersteg eines liegenden, nach rechts
offenen U 37. Dessen oberer Schenkel 38 verläuft parallel zur Mittenebene 19,
und zwar auch mit seiner Oberseite 39. Er geht rechts in die Umfangswand 18
über. Der Schenkel 38 hat eine Unterseite 41, eine Vorderseite 42, die senkrecht
zur Mittenebene 19 verläuft und eine dahinter liegende Rückseite 43. Der
Schenkel 38 ist durch ein dünneres Versteifungsdreieck 44, das von seiner Unter
seite 41 ausgeht, gegenüber dem Einsatzstück 29 versteift. Das gesamte in Fig. 1
rechts dargestellte Einzelteil 46 ist einstückig aus einem Polyacetal gespritzt,
das bis 120° formbeständig ist. Das gleiche gilt für Fußplatte 12 und Tragplatte 13.
Wie aus Fig. 6 ersichtlich ist, fluchtet die Rückseite 43 mit der Rückseite 47 des
Einsatzstückes 29. In der Ansicht von Fig. 6 fluchtet mit 43 und 47 weiterhin
die Rückseite 48 der Umfangswand 18. Auch fluchtet die Vorderseite 42 mit
der Vorderseite 49 der Umfangswand 18. Höher als diese so definierte Ebene ragt
eine Erhebung 51, die sich jedoch über 42, 49 hinaus weniger hoch erhebt als
die Innenwand 16 dick ist, die die gleiche Dicke wie die Außenwand 14 hat.
Der Abstand zwischen 42, 49 und 43, 47, 48 ist so, daß er mit geringem Spiel
zwischen die Innenflächen 52, 53 der Innenwand 16 und der Außenwand 14 paßt
und einer Handbetätigung praktisch keinen Widerstand bietet. Die Erhebung 51
hat einen oberen Rand 54 und einen unteren Rand 56, die parallel zur Mitten
ebene 19 sind und voneinander einen Abstand haben, der wenig geringer ist als
die Breite des Schlitzes 26. Die Vorderseite 42 setzt sich stufenlos im Einsatz
stück 29 fort, soweit dieses nicht von der Erhebung 51 abgedeckt ist.
Die linke Seite 57 des Einsatzstückes 29 verläuft senkrecht zur Mittenebene 19,
auch in der Erhebung 51. Im linken unteren Bereich hat das Einsatzstück 29
eine rückspringende Stufe 58. Die Unterseite 59 des Einsatzstückes 29 erstreckt
sich parallel zur Ebene 19. Der Abstand zwischen 39 und 59 ist wesentlich größer
als der Schlitz 29 breit ist.
Rechts unten geht das Einsatzstück 29 zur Bildung des U 37 in einen Schenkel 61
über, der etwa um 5° nach rechts unten geneigt verläuft. Seine Vorder- und
Rückseite fluchtet mit den Vorder- und Rückseiten 42, 43, so daß er zwischen
die Innenflächen 52, 53 ohne seitlichen Widerstand geschoben werden kann.
In seinem Wurzelbereich links oben durch eine Hohlkehle 62 geschwächt, wo er
in das Einsatzstück 29 übergeht. Er kann dadurch leichter abgebogen werden,
und zwar aus seiner gezeichneten Lage relativ zur Mittenebene 19 von -5°
bis auf etwa +5°.
Aus der Unterseite 63 des Schenkels 61 ragt ein Vorsprung 64 heraus, der eine
lange Aufgleitflanke 66 in Einschieberichtung und eine Sperrflanke 67 hat, die
senkrecht zur Unterseite 63 steht und senkrecht zur Ebene 19 steht, wenn der
Schenkel 61 gegen den Uhrzeigersinn soweit geschwenkt ist, daß er selbst
parallel zur Mittenebene 19 steht. Die Sperrflanke 97 befindet sich etwa auf
halber Länge des Schenkels 61. Der Vorsprung 64 erstreckt sich über die gesamte
Breite des Schenkels 61, d. h. so breit wie der Abstand der Innenflächen 52, 53
es erlaubt. Von der Oberseite 68 des Schenkels 61 aus an deren rechtem End
bereich erstreckt sich nach oben ein Hals 69, der in der Ansicht von Fig. 1
gegenüber der Vorderseite des Schenkels 61 etwas zurückgesetzt ist und oben
in einen Vorsprung 71 übergeht, der eine Unterseite 72 und eine Vorderseite 73
hat. Gemäß Fig. 7 liegt die Vorderseite 73 höher als die Vorderseite 74 des
Schenkels 61, aber nicht so hoch, daß im eingesetzten Zustand des Einzelteils 46
die Vorderseite 73 über die Außenfläche 76 der Innenwand 16 hinausragen würde.
Dies ist auch in Fig. 3 gestrichelt dargestellt. So wie das Versteifungs
dreieck 44 in einer Mittenebene 77 des Einzelteils 46 liegt, sind auf der
Innenseite der Umfangswand 18 weitere Versteifungsrippen 78, 79 vorgesehen,
die einen Verlauf gemäß Fig. 1 haben. Die Versteifungsrippe 79 hört mit Sicher
heitsabstand vor der Unterseite 63 auf.
Wie schon erwähnt, erstreckt sich die Umfangswand 18 gemäß Fig. 1 halbkreis
förmig von 12 Uhr nach 6 Uhr.
Links davon geht sie in geradlinige Stücke 81, 82 über, die ebenenmäßig eine
glatte Fortsetzung des halbkreisförmigen Teils 83 bilden. An ihren linken
Enden gehen die Stücke 81, 82 in Positioniernasen 84, 86 über, die zur Ebene
19 hin versetzt sind, nach links schauen und in ihren linken Stirnbereich eine
runde Einführungsfläche haben. Nach außen zu folgt eine Ebene, zur Mittenebene
19 senkrechte Stirnfläche 87, 88.
Die im wesentlichen rechteckige Fußplatte 12 ist symmetrisch zur Mittenebene 19.
Sie hat zwei ovale Befestigungslöcher 88. In ihrer Mitte wächst eine Anschlag
leiste 89 nach oben, die sich erheblich über die Fußplatte 12 erhebt. Ihre
Flanken 91 dienen dem Anschlag der Endbereiche derjenigen Stange, die stets am
unteren Rollosaum vorhanden ist, sodaß eine Sicherung gegenüber weiterem uner
wünschtem Aufwickeln des Rollos entsteht. In der Ansicht von Fig. 3 bei einer
Montage an einer senkrechten Wand, dient die untere Flanke 91 als Anschlag.
Um die Flanken 91 zu vergrößern, ist die Anschlagleiste 89 links über den Rand
der Fußplatte 12 hinaus gezogen. Die Anschlagleiste 89 verstärkt die Fußplatte
12 und im Fußplattenbereich 92 auch die Tragplatte 13, weil sie ja mit der Innen
wand 16 einstückig aus dieser heraus wächst. Mittig in der Anschlagleiste 89
sind versenkt noch zwei weitere Befestigungslöcher 88 vorgesehen.
Der Hohlraum 17 zwischen der Außenwand 14 und der Innenwand 16 ist mehrfach un
terteilt. Eine erste Unterteilung macht die dünne Mittenwand 93, die in der Mit
tenebene 19 liegt, mit der Fußplatte 12 beginnt und in eine senkrecht dazu
stehende Endwand 94 übergeht, die senkrecht zur Mittenebene 19 steht und mit der
gemäß Fig. 1 rechten Endfläche 96 den Schlitz 26 nach links beendet. Die Endwand
94 ist einstückig mit der Außenwand 14 und 16 und versteift dadurch sogleich diese.
Im montierten Zustand liegt ihr die linke Seite 57 des Einsatzstücks 29 gegen
über. Zumindest bei starken Belastungen nach links zu, liegt die linke Seite
57 an der Endfläche 96 an, die dann einen Anschlag bildet. Unten geht von der
Endwand 94 nach rechts und parallel zur Mittenebene 19 ein Ansatz 97 ab, der
im montierten Zustand in die Stufe 58 paßt und das Einsatzstück 29 gegenüber
Kräften nach unten und ggf. auch nach links abstützt. Die Unterseite 98 des An
satzes 97 fluchtet im montierten Zustand zumindest ungefähr mit der Unterseite
59 des Einsatzstücks 29. Mit der Unterseite 98 fluchtet in Richtung der Mitten
ebene 19 eine nach oben weisende Stirnfläche 99. Dieser Versatz erlaubt es,
trotz Verwendung eines zweiteiliegen Spritzgußwerkzeugs, den Rolloträger 11
zu spritzen und die Rastfläche 101 für die Sperrflanke 67 zu schaffen, obwohl ja
im montierten Zustand der Schenkel 61 parallel zur Mittenebene 19 liegt. Die
Rastfläche 101 steht senkrecht zur Mittenebene 19 und ist die nach links schau
ende Fläche einer Querwand 102. Schiebt man das Einzelteil 46 gemäß Fig. 1 nach
links, dann schiebt die Vorderkante 103 der Querwand 102 beim Aufgleiten auf die
Aufgleitflanke 66 den Schenkel 61 nach oben, bis die Sperrflanke 67 hinter die
Rastfläche 101 gelangt. Dann liegt der Schenkel 61 parallel zur Mittenebene 19
und die Unterseite 63 drückt gegen die Stirnfläche 99.
Die Querwand 102 setzt sich nach unten etwa viertelkreisförmig in eine Ver
steifungswand 104 fort bis zur geometrischen Mittenebene 22 und verläuft ab
da als Versteifungswand 106 parallel zur Mittenebene 19 bis in den Bereich
der Fußplatte 12, dort findet sich ihr Ende 107. Unterhalb diesem ist eine
Durchbrechung 108 vorgesehen, in die die Positioniernase 86 paßt. Entsprechend
der Dicke dieser Nase beginnt unterhalb der Durchbrechung 108 eine Querwand 109
auf deren rechter Stirnfläche 111 die Stirnfläche 87 aufliegen kann. Im mon
tierten Zustand ist die Umrißlinie 112 des Einzelteils 46 im Bereich von 1
oder 2 mm gegenüber der Umrißlinie 113 der Außenwand 14 und der Innenwand 16
(die ja gemäß Fig. 1 und 2 deckungsgleich verlaufen) einwärts versetzt, wie dies
Fig. 2 zeigt.
Gleich hoch wie die Positioniernase 86 ragt die Oberseite 114 der Versteifungs
rippe 79 und kann im montierten Zustand an der Unterseite 116 der Versteifungs
wand 106 anliegen.
Die konstruktiven Gestaltungen in dieser Hinsicht sind in dem Halbraum oberhalb
der geometrischen Mittenebene 19 gleich und werden nicht gesondert erläutert, da
insoweit Gestaltungs- und Funktionssymmetrie herrscht.
Die Endwand 94 setzt sich oben - wie gestrichelt gezeichnet - in einer Querwand
117 fort, die parallel zur Mittenebene 19 verläuft, einstückig mit der Außenwand
14 und der Innenwand 16 ist. Sie hat den gleichen Abstand von der Mittenebene 19
wie die Stirnfläche 99 und an ihrer Unterseite 117 kann die Oberseite 39 des
U 37 anliegen und beim Einsetzen oder Herausnehmen des Einzelteils 46 geführt
werden. Die Querwand 117 erstreckt sich dann - wie ebenfalls gestrichelt ge
zeichnet - in Wänden analog 102, 104 und 106 fort.
Nach dem Eingang 27 nach links setzt sich der Schlitz 26 begrenzt durch einen
oberen Rand 119 und einen unteren Rand 121 fort, die parallel zur Mittenebene
19 verlaufen und eine lichte Weite definieren, die wenig größer als der Abstand
zwischen dem oberen Rand 54 und dem unteren Rand 56 der Erhebung 51 sind und
diesen führen und bei Belastung auch halten können.
Sicherlich kann bei geringeren Stabilitätsanforderungen, wie sie z. B. bei
zu erwartenden Nachahmungen auftreten können, die eine oder andere Halterungs- und
Sicherheitsfläche weglassen.
Die leichte Weite zwischen dem oberen Rand 119 und dem unteren Rand 121 ist
größer als der Durchmesser des Durchgangsloch 31 und etwa genauso hoch wie
das lichte Maß des senkrechten Schenkels des kleinen Kreuzes 33. Im Falle des
kleinen Kreuzes 33 hängt die Erhebung 51 des ersten Ausführungsbeispiels nicht
mehr zusammen. Vielmehr ist sie dann gemäß Fig. 2 in eine linke Teilerhebung
122 und eine rechte Teilerhebung 123 getrennt.
Um auch das große Kreuz 36 verwenden zu können, ist auch der obere Rand 119
beiderseits der Mittenebene 22 durch eine rechteckige, nach unten offene Bucht
124 unterbrochen. Gleiches gilt hinsichtlich des unteren Rands 212 mit der
Bucht 126, die nach oben offen ist und der Bucht 124 sich genau gegenüber liegt.
Verwendet man das große Kreuz 36, dann paßt der nach oben gerichtete Balken
127 in die Bucht 124 und der nach unten gerichtete Balken 128 in die Bucht 126.
Die Erhebung 51 muß jetzt auch die beiden breiteren horizontalen Balken auf
nehmen, weshalb die Erhebung 51 weiterhin an Fleisch verliert, aber immerhin
noch Fleisch übrigbleibt, sodaß der obere Rand 54 und der untere Rand 56 zu
einem genügend ausreichenden Teil noch vorhanden ist, wie dies Fig. 7 zeigt.
Im montierten Zustand liegt die Mittenebene 22 in der Ebene 129 des Einzelteils
46.
Der Abstand zwischen der Unterseite 118 und dem oberen Rand 119 ist größer als
die Vorderseite 42 hoch ist, weshalb man in Fig. 2 die Unterseite 41 nicht sieht.
Aus analogem Grund sieht man die Oberseite 68 des Schenkels 61 nicht. Man sieht
aber das Versteifungsdreieck 44, wie dies Fig. 2 zeigt. Ferner sieht man den
Vorsprung 71 mit dessen Vorderseite 73. Gemäß Fig. 2 liegt der Vorsprung 71
um die Dicke einer Schraubenzieherklinge höher als der untere Rand 121.
Diese kann man dort einsetzen, bis sie auf den Hals 69 trifft und damit beim
Aufheben der Clipsverbindung die Sperrflanke 67 über die Stirnfläche 99 heben
und gleichzeitig oder nachfolgend das Einzelteil 46 nach rechts schieben.
Claims (28)
1. Vorrichtung für einen passiven Rolloträger, dessen Bestandteile zumindest
überwiegend aus Kunststoff gespritzt sind
mit einer Fußplatte,
mit einer einen Hohlraum aufweisenden Tragplatte, die senkrecht zur Fußplatte steht,
mit einer Tragplatten-Außenwand,
mit einer Tragplatten-Innenwand,
wobei sich Außenwand und Innenwand im wesentlichen parallel zueinander erstrecken,
mit einer Tragplatten-Umfangswand, die sich im Bereich des frei ragenden Umrisses der Außenwand und der Innenwand und senkrecht zu diesen erstreckt,
mit einem Schlitz in der Innenwand, der zum Umriß der Innenwand hin offen ist und zum Mittenbereich der Innenwand führt,
mit einem separaten Einsatzstück, das im Mittenbereich am inneren Ende des Schlitzes vorgesehen ist und eine Ausnehmung zur Aufnahme einer Rollowickel-Achse aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß das Einsatzstück in seine Montagelage mit einer Clipsvorrichtung nachträglich einklipsbar ist und daß die Clipsvorrichtung für alle Sorten von Einsatzstücken gleich ist.
mit einer Fußplatte,
mit einer einen Hohlraum aufweisenden Tragplatte, die senkrecht zur Fußplatte steht,
mit einer Tragplatten-Außenwand,
mit einer Tragplatten-Innenwand,
wobei sich Außenwand und Innenwand im wesentlichen parallel zueinander erstrecken,
mit einer Tragplatten-Umfangswand, die sich im Bereich des frei ragenden Umrisses der Außenwand und der Innenwand und senkrecht zu diesen erstreckt,
mit einem Schlitz in der Innenwand, der zum Umriß der Innenwand hin offen ist und zum Mittenbereich der Innenwand führt,
mit einem separaten Einsatzstück, das im Mittenbereich am inneren Ende des Schlitzes vorgesehen ist und eine Ausnehmung zur Aufnahme einer Rollowickel-Achse aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß das Einsatzstück in seine Montagelage mit einer Clipsvorrichtung nachträglich einklipsbar ist und daß die Clipsvorrichtung für alle Sorten von Einsatzstücken gleich ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung
des Einsatzstückes in Längsrichtung des Schlitzes geschlossen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz
senkrecht zur Tragplatte verläuft.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz
in der Mitte der Innenwand verläuft.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz
in seinen Randbereichen zumindest einen Teil der Längsführung für die
Clipsvorrichtung und das Einsatzteil bildet.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Clipsvorrichtung
und Einsatzvorrichtung einstückig sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Innen
fläche der Außenwand in ihrem dem Schlitz gegenüberliegenden Bereich
einen weiteren Teil der Längsführung bildet.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenwand
und die Außenwand miteinander einstückig durch eine Querwand verbunden
sind, die zumindest im Bereich des Schlitzes einwärts zumindest vom
einen Randbereich aus sich erstreckt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein Teil dieser
Querwand einen Teil der Längsführung bildet.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Teil dieser
Querwand ein Gegenlager für die Kräfte der Clipsvorrichtung bildet.
11. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Clips
vorrichtung und die Einsatzvorrichtung grob die Gestalt eines U haben,
wobei die Einsatzvorrichtung im Bereich des Querstegs angeordnet ist
und mindestens ein erster Längsschenkel federbar relativ zur Einsatz
vorrichtung ist, der erste Längsschenkel die eine Hälfte der Clips
vorrichtung trägt und die zweite Hälfte der Clipsvorrichtung ein einstückig
mit der Tragplatte ausgebildeter Bereich ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die eine
Hälfte der Clipsvorrichtung ein nach außen abstehender Vorsprung ist,
der eine Aufgleitflanke in Einschieberichtung und eine Sperrflanke in Ent
nahmerichtung hat.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Steifigkeit
der Clipsvorrichtung und der Einsatzvorrichtung, die Genauigkeit der
Führung der Clipsvorrichtung und die Belastbarkeit der Sperrflanke und der
zweiten Hälfte der Clipsvorrichtung ein Herausgleiten der Einsatzvorrichtung
aus der Tragplatte verhindert.
14. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Bereich
der zweiten Hälfte ein Endabschnitt der Querwand ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einsatz
vorrichtung zumindest teilweise breiter ist als die lichte Weite des Hohl
raumes zwischen Innenwand und Außenwand.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der ver
breiterte Teil der Einsatzvorrichtung zumindest nicht wesentlich über
die Außenseite der Innenwand hinausragt.
17. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der erste
Längsschenkel auf seiner der Clipsvorrichtung abgewandten Seite einen
Betätitungsvorsprung aufweist, der in den Längsschlitz ragt und mit dem
die beiden Hälften der Clipsvorrichtung außer Eingriff bringbar sind.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungs
vorsprung einen Abstand vom nächsten Randbereich des Längsschlitzes
hat, der der Dicke der Klinge eines Haushalts-Schraubenziehers entspricht.
19. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungs
vorsprung zumindest nicht wesentlich über die Außenseite der Innenwand
hinausragt.
20. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung
des Einsatzteils ein zylindrisches Loch oder ein rechtwinkliges kleines
Kreuz ist oder ein rechtwinkliges großes Kreuz ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schlitz etwa so breit ist wie ein Schenkel des kleinen Kreuzes lang ist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Querausnehmung entsprechend dem Überstand der Schenkelenden
des großen Kreuzes aufweist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragplatten-
Umfangswand mit der Clipsvorrichtung verbunden ist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung
zwischen Umfangswand und Clipsvorrichtung einstückig ist.
25. Vorrichtung nach Anspruch 11 und 24, dadurch gekennzeichnet, daß die
Umfangswand mit dem zweiten Längsschenkel verbunden ist.
26. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Umfangs
wand vom Scheitel der Tragplatten aus sich bis nahe an die Fußplatte
erstreckt, und zwar im wesentlichen im Raum zwischen der Querwand
und den Rändern der Innenwand/Außenwand.
27. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Umfangs
wand gegenüber den Rändern der Innenwand/Außenwand um einen geringen
Betrag einwärts versetzt ist.
28. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden
der Umfangswand je eine Verjüngung aufweisen, die in je einer Aus
nehmung der Tragplatte im Fußplattenbereich formschlüssig sitzen.
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