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DE3941894A1 - Verfahren zum abscheiden organischer schadstoffe aus einem abgas - Google Patents

Verfahren zum abscheiden organischer schadstoffe aus einem abgas

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DE3941894A1
DE3941894A1 DE19893941894 DE3941894A DE3941894A1 DE 3941894 A1 DE3941894 A1 DE 3941894A1 DE 19893941894 DE19893941894 DE 19893941894 DE 3941894 A DE3941894 A DE 3941894A DE 3941894 A1 DE3941894 A1 DE 3941894A1
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Abscheiden organischer Schadstoffe, insbesondere polyhalogenierter aromatischer Verbindungen, aus einem Abgas, insbesondere Rauchgas einer Müllverbrennungsanlage, durch Adsorption an einem Adsorptionsmittel.
Aus der DE-OS 34 26 059 ist es bekannt, organische Schadstoffe durch Adsorption mittels Aktivkoks oder Aktivkohle aus Rauchgasen zu entfernen, die bei der Verbrennung von Industrie- und Hausmüll in Müllverbrennungsanlagen entstehen. Hierzu wird das mit den organischen Schadstoffen beladene Rauchgas durch einen Adsorber geführt, der mit einem geeigneten Adsorptionsmittel wie Aktivkoks beschickt ist. Mit derartigen Aktivkoks-Adsorbern werden für die Gruppe der chlorierten Dibenzodioxine (PCDD) und -furane (PCDF) Abscheidegrade von über 95% erzielt. Der Betrieb von Aktivkokswanderbettadsorbern ist jedoch vergleichsweise teuer und führt zu Staubproblemen in dem den Adsorber verlassenden Rauchgas.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren anzugeben, das diese Nachteile nicht aufweist.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß das Abgas mit einer im Kreislauf geführten Waschflüssigkeit gewaschen und die in der Waschflüssigkeit gelösten organischen Schadstoffe in einer Flüssig-Fest-Adsorption von dem Adsorptionsmittel adsorbiert werden.
Durch die Waschflüssigkeit wird die Temperatur des Abgases auf eine Temperatur von z. B. 50-65°C abgesenkt. Bei der Temperatur von z. B. 65°C liegen die Sättigungsdampfdrücke der einzelnen Vertreter der Dioxin-Familie im Bereich von 100-100 000 ng/m3. Durch die mit der Temperaturabsenkung verbundene Kondensation alleine läßt sich also noch keine ausreichende Dioxinminderung erreichen. Die Löslichkeit der Dioxine in üblicher Weise als Waschflüssigkeit verwendetem Wasser liegt lediglich im ng/l-Bereich. Durch den Einsatz von oberflächenreichen, wasserunlöslichen und lipophilen Stoffen wird eine ausreichende Adsorption der organischen Schadstoffe erreicht. Als derartige Adsorptionsmittel sind kohlenstoffhaltige Adsorptionsmittel wie Aktivkoks, Aktivkohle, Herdofenkoks und Silikate wie Bleicherde, Kieselgur geeignet. Der Verteilungskoeffizient der PCDD/PCDF zwischen Aktivkohle und der wäßrigen Phase (Koc=CKohle/CWasser) liegt zwischen 105 und 108.
Vorzugsweise wird das Adsorptionsmittel in feinteiliger Form in der Waschflüssigkeit dispergiert. Es wird eine besonders große und für die Schadstoffe leicht zugängliche Oberfläche erreicht. Hierbei erweisen sich Suspensionsdichten von 5-10 Massen-% bei einem Partikeldurchmesser der Aktivkohle von ca. 50 µm als geeignet.
Es ist jedoch auch möglich, daß das Adsorptionsmittel in dem Kreislauf in einem Bett gehalten wird. Hierbei erfolgt das Waschen des Abgases mit einer klaren Waschflüssigkeit. Die Aktivkohle wird in körniger Form mit einer Korngröße von z. B. 1-2 mm Korngröße in dem Bett mit einer Schichthöhe von 1-3 m im Kreislauf angeordnet. Die Filtergeschwindigkeit sollte im Bereich von 4 m/h liegen. Beim Durchtritt der Kreislaufflüssigkeit durch das Aktivkohlebett werden die organischen Schadstoffe von der Aktivkohle adsorbiert.
Schließlich ist es auch möglich, daß die Aktivkohle statt in Bettform auch pulverförmig, vorzugsweise mit Korngrößen < 100 µm, als Anschwemmfilter eingesetzt wird.
Vom Ansatz her eignen sich alle die im Kraftwerksbereich bekannten Verfahren der Kondensatentölung für die hier anstehenden Probleme.
Üblicherweise werden bei Vorhandensein anorganischer Schadstoffe in einem Abgas diese in mindestens einem Waschschritt mit Hilfe einer Waschflüssigkeit entfernt.
Hierbei kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, daß das Adsorptionsmittel zur Entfernung der organischen Schadstoffe in die Waschflüssigkeit für die Entfernung anorganischen Schadstoffe dispergiert wird.
Üblicherweise erfolgt bei Müllverbrennungsanlagen die Entfernung der anorganischen Schadstoffe dadurch, daß zunächst die Schadstoffe wie HCl, HF unter sauren Bedingungen ausgewaschen werden und dann das Schwefeldioxid unter Zugabe eines sulfatbildenden Additivs unter neutralen Bedingungen ausgewaschen wird.
Bei dieser Verfahrensführung ist es von Vorteil, daß das Adsorptionsmittel zur Adsorption der organischen Schadstoffe der im Kreislauf geführten Waschflüssigkeit für den Neutralwäscher zugesetzt wird.
Hierbei werden aus dem Kreislauf Sulfat und beladenes Adsorptionsmittel, insbesondere Aktivkoks, zusammen abgezogen. In diesem Fall muß das beladene Adsorptionsmittel in geeigneter Weise von den anderen unlöslichen Bestandteilen der Kreislaufflüssigkeit, in der Hauptsache Gips bei Einsatz eines calciumhaltigen Additivs, abgetrennt werden. Die Abtrennung kann auf Grundlage der unterschiedlichen Dichten oder unterschiedlichen Benetzbarkeiten der Oberflächen erfolgen.
Da durch die Temperaturabsenkung eine Kondensation des als Waschflüssigkeit verwendeten Wassers stattfindet, muß dieses Überschußwasser ggf. zusammen mit dem in ihm dispergierten Adsorptionsmittel im Falle der getrennten Waschstufe abgezogen werden.
Falls es erforderlich ist, kann der Waschflüssigkeit für die Entfernung organischer Schadstoffe ein Tensid zur Erhöhung der Benetzung zugesetzt werden.
Bei der getrennten Wäsche mit der Waschflüssigkeit für das Entfernen der organischen Schadstoffe kann es zweckmäßig sein, daß dem Waschschritt eine Tröpfchenabscheidung in einem Naßelektrofilter folgt.
Das erfindungsgemäß zur PCDD/PCDF-Adsorption genutzte und aus dem Waschkreislauf ausgeschleuste beladene Adsorptionsmittel muß umweltneutral entsorgt werden. Im Falle der Verwendung von einem kohlenstoffhaltigen Adsorptionsmittel kann das beladene Adsorptionsmittel der das Abgas erzeugenden Feuerungsanlage zugeführt werden. Ggf. ist die PCDD/PCDF-Belastung der Aktivkohle zunächst durch thermische Behandlung unter Luftmangelbedingungen zu zerstören.
Das erfindungsgemäße Verfahren soll in zwei Ausführungsformen anhand der beigefügten Figuren näher erläutert werden.
Es zeigt
Fig. 1 das Fließbild einer Müllverbrennungsanlage mit nachgeschalteter 3-stufiger Rauchgaswäsche und
Fig. 2 das Fließbild einer Müllverbrennungsanlage mit nachgeschalteter 2-stufiger Rauchgaswäsche.
Einer Müllverbrennungsanlage 1 mit Rostfeuerung 2 wird Müll M zugeführt. Aus der Müllverbrennungsanlage werden bei 3 und 4 Schlacke bzw. Staub abgezogen. Das die Müllverbrennungsanlage beispielsweise mit 300°C verlassende Rauchgas R wird in einer Quenche 5 durch Zugabe von Wasser weiter abgekühlt und der in ihm enthaltene Flugstaub in einem Staubabscheider 6 abgeschieden. In einem sauren Wäscher 7 (z. B. pH = 1) wird eine Waschlösung in einem Waschkreislauf 8 gefahren um HCI und HF abzuscheiden. Nach Tropfenabscheidung 9 wird das Rauchgas in einen Neutralwäscher 10 (z. B. pH = 6,5) eingeführt, in dem mittels einer in einem Waschkreislauf 11 gefahrenen Waschflüssigkeit das im Rauchgas enthaltene Schwefeldioxid sowie verbleibende Reste von HCl und HF abgeschieden werden.
Aus den Kreisläufen 8 und 11 werden Waschflüssigkeiten über Leitungen 12 bzw. 13 abgezogen und einer an sich bekannten und nur als Block 14 dargestellter Einrichtung zur Wasseraufbereitung und Eindampfung/Destillation zugeführt. Da dem Waschkreislauf 11 bei 15 ein Additiv zur Einbindung des Schwefels zugeführt wird, wie z. B. NaOH/Ca (OH)2 wird in dem Neutralwäscher ein Sulfat gebildet, insbesondere Gips. Bei Durchlauf durch die beiden Wäscher wird das Rauchgas von z. B. 140°C auf 70°C am Ausgang des dem Wäscher 10 nachgeschalteten Tropfenabscheider 16 auf 70°C abgekühlt.
Dieses Rauchgas tritt in einen Kondensator 17 mit zugeordnetem Waschflüssigkeitskreislauf 18 ein, der neben der Kreislaufpumpe 19 noch einen mit einem Kühlmittel beaufschlagten Kühler 20 aufweist. Der Kondensator 17 ist als Sprühwäscher ausgebildet, und die Waschflüssigkeit wird durch den Kühler 20 gekühlt. Bei der gezeigten Ausführungsform wird die Temperatur des bereits wasserdampfgesättigt von dem Neutralwäscher 10 kommenden Abgases um ca. 20°C abgesenkt, so daß eine entsprechende Wassermenge in dem Kondensator kondensiert. Die Kreislaufflüssigkeit besteht aus einer bei 21 zugeführten wäßrigen Aktivkohlepulver-Suspension von z. B. 5-10 Massen-% bei einem Partikeldurchmesser der Aktivkohle von ca. 50 µm. Überschüssiges Wasser und ein Teil der Aktivkohlepartikeln werden kontinuierlich über Leitung 22 abgezogen und einem Hydrozyklon 23 zugeführt. Der Unterlauf des Zyklons 23 wird über Leitung 24 zum Kondensator zurückgeführt, während der Oberlauf über Leitung 25 einer Abwasseraufbereitung 26 zugeleitet wird.
Dem Kondensator 17 ist ein Naßelektrofilter 27 nachgeschaltet, dessen Abwasserstrom über Leitung 28 ebenfalls der Abwasseraufbereitung 26 zugeführt wird. Das vergleichsweise salzarme Abwasser der Abwasseraufbereitung 26 wird über Leitung 29 der sauren Waschstufe 7 zugeführt; (es ist auch möglich dieses Abwasser als Zusatzwasser der neutralen Waschstufe zuzuführen und Überschußwasser über Leitung 30 der Aufbereitungseinrichtung 14 zuzuleiten).
Aus der Wasseraufbereitung 26 kann das mit Dioxin beladene Aktivkokspulver beispielsweise über Leitung 31 dem Müll 5 zugesetzt und damit in der Müllverbrennungsanlage 1 entsorgt werden. Es ist aber auch möglich, über Leitung 32 den Aktivkoks und ggf. abgeschiedene Schwermetalle dem Hydroxidfilterkuchen der Waschwasseraufbereitung 14 zuzugeben, wodurch eine gegenseitige Stabilisierung und gemeinsame Entsorgung möglich wird.
In der Fig. 1 ist bei 33 dargestellt, daß anstelle einer Aktivkokspulver-Suspension die Abscheidung von PCDD/PCDF auch erreicht werden kann, wenn in dem Kreislauf 18 wie in vorstehender Weise beschrieben, ein Bettfilter oder ein Anschwemmfilter angeordnet ist.
Bei der Verfahrensführung gemäß der Fig. 2 erfolgt keine gesonderte Wäsche des Rauchgases zur Entfernung der organischen Schadstoffe, sondern das Adsorptionsmittel z. B. Aktivkokspulver wird dem Waschflüssigkeitskreislauf 18 bei 15 und/oder dem Waschflüssigkeitskreislauf 8 des sauren Wäschers 7 bei 15′ zugegeben.
Aus der Wasseraufbereitung 14 kann ein Gemisch von Gips und Aktivkoks abgezogen und der Zementindustrie zugeführt werden. Es ist jedoch auch möglich, den Aktivkoks in geeigneter Weise von den anderen unlöslichen Bestandteilen, die der Wasseraufbereitung 14 zugeführt werden, abzutrennen. Die Abtrennung vom Gips kann z. B. durch Flotation erfolgen.
Im Verfahrensfließbild gemäß Fig. 2 ist weiterhin ein Wärmetauscher 34 vor dem auch in der Fig. 1 vorhandenen Saugzug 35 eingeschaltet, um -falls dies für erforderlich gehalten wird- die Temperatur vor Kamin auf 120°C zu erhöhen. Dabei kann es weiterhin zweckmäßig sein, dem Wärmetauscher 34 ein Gebläse 36 in der aus der Fig. 2 ersichtlichen Weise parallel zu schalten.
Schließlich soll angemerkt werden, daß evtl. zur Entstickung in der Feuerungsanlage 1 das sogenannte SNCR- Verfahren unter Zugabe von Ammoniak oder ähnlichen Verbindungen eingesetzt werden kann oder nach Durchführung der Wäsche zur Entfernung der organischen Schadstoffe das sogenannte SCR-Verfahren eingesetzt werden kann.

Claims (10)

1. Verfahren zum Abscheiden organischer Schadstoffe, insbesondere polyhalogenierter aromatischer Verbindungen, aus einem Abgas, insbesondere Rauchgas einer Müllverbrennungsanlage, durch Adsorption an einem Adsorptionsmittel, dadurch gekennzeichnet, daß das Abgas mit einer im Kreislauf geführten Waschflüssigkeit gewaschen und die in der Waschflüssigkeit gelösten organischen Schadstoffe in einer Flüssig-Fest-Adsorption von dem Adsorptionsmittel adsorbiert werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Adsorptionsmittel kohlenstoffhaltige Adsorptionsmittel, wie Aktivkoks, Aktivkohle, Herdofenkoks und Silikate wie Bleicherde, Kieselgur eingesetzt werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Adsorptionsmittel in feinteiliger Form in der Waschflüssigkeit dispergiert wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Adsorptionsmittel in dem Kreislauf in einem Bett gehalten wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Aktivkohle pulverförmig als Anschwemmfilter eingesetzt wird.
6. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, bei dem anorganische Schadstoffe in dem Abgas in mindestens einem Waschschritt mit Hilfe einer Waschflüssigkeit entfernt werden, dadurch gekennzeichnet, daß das Adsorptionsmittel zur Entfernung der organischen Schadstoffe in die Waschflüssigkeit für die Entfernung anorganischer Schadstoffe dispergiert wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, bei dem zunächst anorganische Schadstoffe unter sauren Bedingungen ausgewaschen und dann Schwefeldioxid unter Zugabe eines sulfatbildenden Additivs unter neutralen Bedingungen ausgewaschen wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Adsorptionsmittel zur Adsorption der organischen Schadstoffe der im Kreislauf geführten Waschflüssigkeit für den Neutralwäscher zugesetzt wird.
8. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Waschflüssigkeit für die Entfernung organischer Schadstoffe ein Tensid zur Erhöhung der Benetzung zugesetzt wird.
9. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß bei getrennter Wäsche mit der Waschflüssigkeit für das Entfernen der organischen Schadstoffe dem Waschschritt eine Tröpfchenabscheidung in einem Naßelektrofilter folgt.
10. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das aus dem Waschkreislauf ausgeschleuste beladene kohlenstoffhaltige Adsorptionsmittel der das Abgas erzeugenden Feuerungsanlage zugeführt wird.
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