DE3941559A1 - Tauchtrommel mit vorzugsweise kassettenfoermigen mantelseiten - Google Patents
Tauchtrommel mit vorzugsweise kassettenfoermigen mantelseitenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine drehbare Tauchtrommel aus
einem synthetischen, elektrisch nicht leitenden Werkstoff
zur chemischen oder elektrolytischen Oberflächen
behandlung schüttfähiger Massenteile in wäßrigen
Lösungen, bestehend im wesentlichen aus zwei parallel
zueinander stehenden Stirnseiten und aus einem, zwischen
den beiden Stirnseiten starr an diesem befestigen
perforierten Trommelmantel vorzugsweise polygonalen
Querschnitts, wobei sich ein solcher polygonaler
Trommelmantel in Umfangsrichtung aus mehreren, jeweils
in Längsrichtung der Trommel aneinander direkt anliegenden
rechteckigen und vorzugsweise ebenen, plattenförmigen
Mantelseiten zusammensetzt, zwischen welchen gegebenenfalls
parallel verlaufende Verstärkungsstreben an den Ecken
des polygonalen Trommelmantels als Stützgerüst angeordnet
sind und mindestens eine der besagten Mantelseiten als
Trommeldeckel abnehmbar vorgesehen ist.
Schüttfähige Mengen metallischer Kleinteile werden
chargenweise mit den bekannten Tauchtrommeln in
verschiedene saure oder alkalische wäßrige Lösungen
eingetaucht und während vorbestimmter, sogenannter
Expositionszeiten in diesen Bädern belassen, um die
Oberflächen der Chargen chemisch oder elektrolytisch
zu behandeln. Definitionsgemäß ist der Trommelmantel
ein geometrisch regelmäßiger Körper, im wesentlichen
ein Behälter prismatischer Raumform mit einem polygonalen
(meistens hexagonalen) Querschnitt . Ein solcher
Trommelmantel besteht meistens aus fünf rechteckigen
perforierten Seiten; eine sechste, abnehmbare Mantelseite
stellt den Trommeldeckel dar. Der Trommelmantel wird
zwischen zwei, zueinander parallelen Stirnwänden
angeordnet und starr mit diesen verbunden.
Die Ecken des prismatischen Trommelmantels sind im
allgemeinen mit stabförmigen Eckstreben verstärkt, die
von einer Stirnwand der Trommel zur anderen in Längsrichtung
verlaufen und ein zusätzliches mechanisches Stützgerüst
für den Trommelmantel bilden. Zwischen je zwei benachbarten
Eckstreben ist je eine der rechteckigen, vorzugsweise
ebenen plattenförmigen Mantelseiten gelagert.
Es ist bekannt daß die, in den Anlagen für die
Oberflächenbehandlung schüttfähiger Massenartikel
verwendeten Tauchtrommeln aus verschiedenen Kunststoffen
bestehen und jene Anlagenteile bilden, die am schnellsten
einem Verschleiß unterworfen sind. Ihre unabwendbare
Abnützung wird von verschiedenen Einflußgrößen bestimmt.
Die besagten Trommelzylinder müssen daher in regelmäßigen,
oft kurzen Zeitabständen durch neue ersetzt werden.
Die mit Chargen schüttfähiger Massenartikel aus Metallen
beladenen Trommeln rotieren im allgemeinen 30 Minuten
lang um ihre Längsachsen und tauchen in verschiedene
Behandlungslösungen, deren Temperaturen häufig um 75°C
liegen. Die Trommeln rotieren kontinuierlich mit Dreh
geschwindigkeiten in der Größenordnung von 10 U/min und
weisen durchschnittliche Schlüsselweiten (d. h. Abstände
zwischen je zwei parallelen Seiten des meistens hexagonalen
Querschnitts des prismatischen Trommelmantels) um 350 mm
und Längen von 900 mm auf. Die Chargen-Gewichte betragen
im allgemeinen mehr als 50 kg.
Zusätzlich zu den Notwendigkeiten der chemischen und
thermischen Beständigkeit hat das Material des perforierten
Trommelzylinders auch ein elektrischer Nichtleiter zu sein
(um die elektrolytische Behandlung der darin befindlichen
kathodisch oder anodisch polarisierten Charge zu
ermöglichen). Für die Erfüllung dieser Bedingungen steht
aber nur eine geringe Anzahl geeigneter synthetischer
Materialien (Kunststoffe) zur Verfügung. Die betriebliche
Erfahrung der letzten Jahre hat ihre Auswahl praktisch
auf einige wenige Arten von Polyolefinen, hauptsächlich
auf Polypropylen und in Ausnahmefällen auf ein
hochmolekulares Polyäthylen beschränkt. Es gehört zu den
Charakteristika solcher Materialien, daß ihre (im Vergleich
zu jenen von Metallen) niedrigen werkstoff-spezifischen
mechanischen Festigkeitswerte mit steigenden Temperaturen
drastisch fallen. In Abhängigkeit von der Abnahme der
Festigkeitswerte nehmen auch ihre an sich geringen
Oberflächenhärten (Abrieb- und Schlagfestigkeiten) mit
zunehmenden Temperaturen schnell ab.
Zwischen den Wandungen des konstant rotierenden Trommel
zylinders und der losen darin befindlichen Chargenmasse
ergibt sich zwangsweise ein von Fall zu Fall verschieden
großer Schlupf; die Charge verharrt zufolge ihres
Eigengewichtes im Bereich des Trommelbodens, führt somit
als Ganzes eine ständige Relativbewegung gegenüber der
inneren Wandungsoberfläche des Trommelzylinders aus und
schabt unter Druck ihres Eigengewichtes diese dauernd ab.
Besteht die Charge beispielsweise aus scharfkantigen
metallischen Stanzteilen, ist ihr Gesamtgewicht erheblich,
hat die Rotationsgeschwindigkeit der Trommel aus
verfahrenstechnischen Gründen während längerer Expositions
zeiten verhältnismäßig hoch und die Behandlungslösung recht
warm zu sein, so führen diese Betriebsbedingungen dazu,
daß die Lebensdauer des Trommelzylinders von verhältnismäßig
kurzer Dauer sein wird. Die notwendige Beschaffung von
Ersatztrommeln hat entsprechend aufwendige Betriebskosten
zur Folge.
Auf der Suche nach abriebfesten Kunststoffen für
Trommelmäntel hat sich die selektive Auswahl immer mehr
auf hochmolekulare Typen des Polyäthylens konzentriert.
Vergleichbare Versuche haben gezeigt, daß die Abrieb
festigkeiten hochmolekularer Polyäthylene jene der, für
die Trommelkonstruktion am meisten verwendeten Polyäthylene
um rund 70% übertreffen.
Die erwähnten Polyäthylenarten sind jedoch mit einem
schwerwiegenden Nachteil für die betriebliche Herstellung
von Trommeln behaftet; die schweißtechnische Zusammenfassung
der Bauelemente eines Trommelzylinders ist äußerst
beschwerlich und kostenaufwendig. Zieht man ferner die
ungewöhnlich hohen Ausdehnungskoeffizienten der
Polyolefine (und insbesondere jene der hochmolekularen
Polyäthylene) sowie die schockartigen Temperatur
schwankungen von Bad zu Bad während des Ablaufes eines
Verfahrens für die Oberflächenbehandlung in Betracht, so
sind die erheblichen Mängel von Trommeln aus solchen
Materialien offensichtlich.
Die Erfahrung hat gezeigt, daß Trommeln aus hochmolekularen
Polyäthylenen serienmäßig nur im sogenannten Heizelement-
Stumpfschweiß-Verfahren hergestellt werden können. Allein
dieses Verfahren stellt die notwendige und hinreichende
Schweißqualität sicher, die unbedingt erforderlich ist.
Für die Herstellung der Schweißverbindung wird kein
Zusatzmaterial verwendet. Die Fügeflächen werden gegen ein
Heizelement gedrückt, bis eine hinreichende Plastifizierung
(erkennbar durch eine zwischen den Fügeflächen austretende
ausgequetschte Massewulst) erreicht wird. Danach werden die
Fügeteile möglichst schnell vom Heizelement getrennt und
sofort wieder gegeneinander zusammengedrückt.
Heiztemperaturen (um 210°C) zum Anwärmen der beiden
Fügeflächen, Anwärmzeiten (von rund 120 sec), Anpreßdrücke
während des Anwärmens (von etwa 0,05 N/mm2) und
Schweißdrücke zum abschließenden Fügen (von mindestens
0,15 N/mm2) sowie die zugehörigen zeitprogrammierten
Bewegungsabläufe sowohl des Heizelementes als auch der
beiden zusammen zu fügenden Teile in unmittelbar
aufeinander folgenden kurzen Intervallen (von maximal
5 Sekunden) sind unerläßlich und setzen automatisch
gesteuerte, sehr kostenaufwendige Schweißmaschinen voraus.
Als Resultat ergibt sich aber ein Trommelmantel aus einem
hochmolekularen Polyäthylen welcher einen einzigen
homogenen, massiven und fugenlosen, wie aus einem Stück
gegossenen Körper außerordentlicher mechanischer
Festigkeit darstellt.
Identisch zum stumpfen Zusammenschweißen des Trommel
mantels wird gemäß dem Stand der Technik in einem zweiten
Arbeitsgang der, bereits als eine Einheit zusammengefügte
Trommelmantel an die beiden zugehörigen Stirnseiten des
Trommelzylinders ebenfalls stumpf angeschweißt. Dieser
zweite Arbeitsgang setzt aber zwingend das Vorhandensein
einer zweiten ähnlichen Maschine voraus, die - gleich der
ersten für den Trommelmantel - desgleichen programmgesteuert
sein muß und äußerst kostenaufwendig ist.
Die Methode des Stumpfschweißens ist sehr zeitaufwendig.
Für die Herstellung einer Schweißnaht, d. h. für das
Ausrichten, Befestigen, Anschmelzen, Anschweißen und
Abkühlen der beiden zu verschweißenden Teile werden
12 bis 15 Minuten benötigt. Sollen verstärkende Eckleisten
an einem hexagonalen Trommelmantel vorgesehen werden, dann
sind 10 Schweißnähte oder 120 bis 150 Minuten für die
Herstellung eines einzigen Trommelmantels erforderlich.
Längere Zeitspannen (von je rund 20 Minuten) werden für
das Anfügen der beiden Stirnseiten an den zusammen
geschweißten Trommelmantel benötigt. Es ist offensichtlich,
daß eine solche zeitliche Beanspruchung der beiden zuvor
genannten teueren Maschinen betriebswirtschaftlich äußerst
unrentabel ist.
In vielen Fällen der betrieblichen Praxis, beispielsweise
beim Vernickeln der Chargen in Elektrolyten mit Temperaturen
um 50°C und relativ langen Expositionszeiten von über
30 Minuten treten, sich allmählich erweiternde Brüche an
jenen Stellen des Trommelzylinders auf, an denen die
massiven Eckleisten an den Stirnseiten verschweißt sind.
Die Ursachen liegen in der starren Verbindung der beiden
zuvor genannten Bauelemente der Trommel. Die relativ hohe
Temperatur und lange Verweilzeit im Elektrolyten führen
zu einer durchdringenden Erwärmung der besagten Trommelteile,
und das anschließende plötzliche Eintauchen der Trommel in
folgende Spülbäder mit Wassertemperaturen von rund 12°C
rufen schockartige Oberflächenspannungen thermomechanischer
Natur hervor, die zu den sich ständig vergrößernden
Bruchstellen führen.
Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt eine
Tauchtrommel aus hochmolekularen Polyolefinen für die
Oberflächenbehandlung von Massenteilen zu erstellen, welche
wohl alle ihre verfahrenstechnischen Vorteile besitzt, aber
gleichzeitig auch ihre bekannten schwerwiegenden Nachteile
weitgehendst vermeidet. Die Erfindung geht von der Erkenntnis
aus, daß sich der, auf den ungünstigen mechanischen sowie
thermischen Eigenschaften der Kunststoffe beruhende, relativ
schnelle Verschleiß nur bedingt beeinflussen läßt und die
schwierigen sowie aufwendigen Bedingungen des Heizelement-
Stumpfschweißens für hochmolekulare Polyäthylene als
unabwendbar hingenommen werden müssen. Eine bedeutende
Verbesserung kann daher nur durch eine drastische Herabsetzung
der außerordentlich hohen Kosten erzielt werden, welche
sich einerseits aus der Herstellung solcher Tauchtrommeln
und andererseits aus den verhältnismäßig häufigen Austausch
abgenützter Trommelzylinder ergeben.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Mantelseiten des
Trommelmantels im Heizelement-Stumpfschweiß-Verfahren zu
einem einstückigen fugenlosen sowie in sich homogenen
einheitlichen Körper zusammengefügt sind und der besagte
zusammengefügte Trommelmantel mit anderen Mitteln als das
vorgenannte Schweißverfahren, beispielsweise mit mechanischen
Mitteln wie Verschraubungen an den beiden zugehörigen
Stirnseiten befestigt ist.
Die erfindungsgemäße Lösung erübrigt die Beschaffung einer
maschinellen Einrichtung für das Anschweißen des
Trommelmantels an die beiden zugehörigen Stirnseiten nach
dem Heizelement-Schweißverfahren. Abgesehen von der
Tatsache, daß dadurch die erheblichen Aufwendungen für die
benötigten Schweißmaschinen für die Herstellung von stumpf
geschweißten Trommeln nach dem Stand der Technik näherungs
weise um die Hälfte reduziert werden, ergeben sich eine
Vielfalt von Möglichkeiten, die besagten Bestandteile der
Trommel durch konventionelle Mittel - beispielsweise durch
Verschraubungen - miteinander schnell und fest zu verbinden.
Eine Schweißverbindung ist nur zwischen Teilen gleichen
Materials möglich. Die Erfindung läßt in diesem Zusammenhang
die Möglichkeit offen, die Auswahl der Materialien für
den gesamten Trommelzylinder streng nach funktionellen
Gesichtspunkten zu bestimmen. Der Trommelmantel ist primär
der Abnützung durch Abrieb ausgesetzt; die Wahl eines
hochmolekularen Polyäthylens für die Herstellung des Mantels
ist daher naheliegend. Die Stirnseiten hingegen sind kaum
einer solchen Abnützung unterworfen; sie können demnach
aus einem Werkstoff höherer Temperaturbeständigkeit und
mechanischer Festigkeit - etwa aus einem thermostabilisierten
Polypropylen - bestehen.
Die innige (homogene) materielle Verbindung zwischen
Trommelmantel und Stirnseiten im Stumpfschweiß-Verfahren
ruft außerordentlich starke lokale mechanische Spannungen
im Bereich des Übergangs vom Mantel zur Stirnseite hervor,
die insbesondere bei größeren Temperaturdifferenzen zwischen
den verschiedenen Bädern der Verfahren für die Oberflächen
behandlungen auftreten.
Sind der Trommelmantel und die Stirnseiten nach der
Erfindung etwa durch Verschraubungen verbunden, dann sind
auch lokale Materialverschiebungen möglich, welche das
Entstehen der erwähnten thermomechanischen Spannungen im
allgemeinen vollständig auffangen.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht
vor, die zuvor beschriebene Verbindung des Trommelmantels
mit den beiden Stirnseiten mittels kegelstumpfförmiger Bolzen
durchführen, die im Reibkegelschweiß-Verfahren angebracht
werden. Die Bolzen haben aus dem gleichen Werkstoff wie
der Trommelmantel zu sein; das Material der Stirnseiten
hingegen kann sowohl aus dem gleichen oder auch aus einem
anderen passenden Werkstoff bestehen. Eine solche Verbindung
hat gegenüber mechanischen Verschraubungen den Vorzug,
chemisch gegenüber allen auftretenden Badlösungen beständig
zu sein; einer entsprechenden Isolierung bedarf es demnach
nicht. Die Bolzen lassen sich schnell und einfach einsetzen;
die Verbindung ist bei Bedarf jederzeit im Gegensatz zu den
stumpf geschweißten Trommelmäntel und Stirnseiten lösbar.
Polyäthylene hoher und niedriger Dichte können als sehr gut
reibschweißbar bezeichnet werden. Es werden Schweißfaktoren
bis nahe an den Wert von 1, also gleich des Grundwerkstoffes
erzielt. Das Verfahren ist besonders für das Verbinden von
Bauteilen mittlerer Wanddicken wie die Stirnseiten der
Trommel und die Mantelseiten geeignet.
Bei der Reibschweißung wird ein rotierendes Fügeteil gegen
ein feststehendes gepreßt. Durch die Reibungswärme entsteht
ein dünner Film aus geschmolzenem hochmolekularem Polyäthylen
zwischen den Reibflächen, der nach Beendigung der Bewegung
in relativ kurzer Zeit erstarrt. Die kegelstumpfförmigen
Reibstopfen werden in eine kegelförmige Bohrung mit Drehzahlen
von 2000 bis 3000 Umdrehungen in der Minute sowie
Kegelbelastungen zwischen 20 und 80 kp eingedrückt. Der
Nachdruck für die Erstarrung der dünnen Schweißzone muß
nur etwa 15 Sekunden aufrecht erhalten werden.
Die Reibschweißnähte zeichnen sich durch eine sehr geringe
und konstante Nahtdicke, d. h. durch eine Tiefe der
wärmebeeinflußten Schichten aus. Die Neigung der Fügeteile sich
zu verziehen ist folglich vernachlässigbar klein.
Die Vorteile des Reibkegelschweißens sind offensichtlich:
- a) Verwendung werkstattüblicher Hilfsmittel (beispielsweise von Säulenbohrmaschinen).
- b) Entfallen einer Stauchbewegung der Fügeteile, wie sie beim Heizelement - Schweißen unter Aufbringung großer Kräfte erforderlich ist und zum Verzug der zusammen gefügten Teile führt.
- c) Einfache Spannvorrichtungen zum Fixieren des Trommelmantels und der Stirnseiten.
- d) Geringer thermomechanischer Verzug des verschweißten Trommelzylinders zufolge sehr geringer und konstanter Schweißnahtdicken.
Tritt der Fall auf, daß die Tauchtrommel mit besonders
schweren Chargen beladen und die Oberflächenbehandlung in
Bädern höherer Temperatur durchgeführt wird, so sind
Eckstreben als ein Stützgerüst für die mechanische Verstärkung
des Trommelmantels unbedingt erforderlich. Die Erfindung
schlägt in diesem Zusammenhang vor, der einzelnen Mantelseite
die Raumform einer Wanne zu geben. Eine solche Wanne hat
einen, vorzugsweise rechteckigen perforierten Boden und
zugehörige Wannenwände, die rechtwinklig zum Boden stehen
und relativ niedrig sind. Je zwei, direkt aneinander
anliegende Mantelseiten bilden einen stumpfen Winkel
(beispielsweise von 120° bei einem hexagonalen Trommelmantel).
Der Wannenboden bildet den eigentlichen Trommelmantel; die
oberen Wannenöffnungen sind - vom Wannenboden her gesehen -
vom Innenraum der Trommel her nach außen hin gerichtet.
Die Wannenwände der Mantelseiten, die an der Stirnseite
anliegen, nehmen vorzugsweise die, durch Reibschweißen
eingeführten kegeligen Befestigungsbolzen auf.
Eine der längeren Wannenwände einer der rechteckigen
Mantelseiten berührt die gleichartige Wannenwand der an
dieser direkt anliegenden benachbarten Mantelseite. Die
beiden sich berührenden Längswände bilden - im Querschnitt -
einen spitzen Winkel in V-Form, an dessen zusammenlaufender
Basis die beiden aneinanderliegenden Mantelseiten im
Heizelement-Stumpfschweiß-Verfahren zusammen geführt sind.
Das V-förmige Gebilde der zusammengesetzten zwei Wannenwände
bildet die benötigte Versteifungsleiste für die Ecke des
polygonalen Trommelmantels. Im Gegensatz zum Stand der
Technik ist eine einzige Schweißnaht hierfür erforderlich;
nach dem Stand der Technik hingegen wären zwei solche
Schweißnähte nötig, um eine Eckleiste zwischen den beiden
benachbarten Mantelseiten festzuschweißen.
Zieht man als numerisches Beispiel eine hexagonale Trommel
in Betracht, so sind 10 Schweißnähte (also zehnmal je 15
Minuten Schweißzeit oder 150 Minuten) erforderlich, um die
sechs Eckleisten (einschließlich jener an der Trommelöffnung)
nach dem Stand der Technik anzuschweißen; im Gegensatz hierzu
werden nur 4 Schweißnähte (d. h. viermal je 15 Minuten oder
60 Minuten) nach der Erfindung benötigt. Die fertigungs
technisch bedingte Verkürzung der Arbeitszeit ist betriebs
wirtschaftlich von entscheidender Bedeutung.
Die Herstellung einer wannenförmigen Mantelseite ist einfach.
Wird beispielsweise eine 12 mm dicke perforierte Mantelseite
von 900 mm Länge sowie 280 mm Breite, und eine zugehörige
Eckleiste zum Trommelmantel von 50 mm Höhe sowie 40 mm Breite
im Querschnitt benötigt, so wird aus einer Kunststoff-Platte
von 50 mm Dicke eine Wanne mit einem 12 mm starkem Boden und
mit Wänden ausgefräßt, die 20 mm dick sind.
Der Wannenboden wird anschließend perforiert und die beiden
benachbarten, sich direkt berührenden und zusammenzufügenden
Mantelseiten in einem stumpfen Winkel von 120° zueinander
gestellt und anschließend im Bereich ihrer Wannenböden stumpf
zusammengeschweißt.
Um eine breitere Schweißnaht (von etwa 20 mm) zustande zu
bringen, werden die aneinander anliegenden Kanten der beiden
zusammen zu fügenden Wannenböden entsprechend abgeflacht.
Die entstehende V-förmige Eckleiste hat eine Höhe von
knapp 50 mm und eine mittlere Breite von 40 mm; ihr Wider
standsmoment ist jener einer massiven Eckleiste mit den
Dimensionen von 50 und 40 mm im Querschnitt gleich.
Die Erfindung reduziert - gegenüber dem Stand der Technik -
je Ecke des Trommelzylinders die benötigte Anzahl der
Schweißnähte von zwei zu einer, und die Anzahl der
beteiligten Trommelelemente (Mantelseiten, Eckleiste)
von drei zu zwei.
Die geringe Anzahl von Schweißnähten hat nicht nur
drastische zeitsparende Effekte zur Folge, sondern auch
eine thermostabilisierende Wirkung für den Trommelmantel
als Ganzes. Umfang und Stärke lokaler Spannungsfelder
werden zufolge der vorgeschlagenen Schweißnaht wesentlich
verringert.
Die erfindungsgemäße Wannen-Raumform versteift jede der
ebenen, plattenähnlichen rechteckigen Mantelseiten.
Zu einer weiteren Versteifung der Mantelseiten lassen sich
der Erfindung entsprechend zusätzliche, die Wannenwände
rasterförmig verbindende Zwischenwände am Wannenboden
aufstellen. Ein solcher Raster läßt eine kassetten-ähnlich
aussehende Mantelseite entstehen. Als ergänzende Neben
wirkung zur erzielten Versteifung der Mantelseiten treten
verfahrenstechnische Vorteile auf; der, im lnnnenraum der
perforierten Trommel befindliche Elektrolyt wird während
der Trommelrotation durch einen intensivierten Austausch
besser regeneriert, die Strömung der Luft durch die
perforierten Mantelseiten (zum Zwecke der Chargentrocknung
oder Rückgewinnung auftretender Lösungsausschleppungen)
entsprechend verbessert.
Die Erfindung empfiehlt ferner einen polygonalen Querschnitt
des Trommelmantels, der mehr als die ansonsten üblichen
6 Ecken hat. Zur Durchführung des Heizelement-Stumpf-
Schweißens bedarf es erheblicher Andruckkräfte, die
senkrecht zu den beiden, zusammen zu fügenden Oberflächen
gerichtet sein müssen. Ist der Mantelquerschnitt horizontal,
dann ist der, an den beiden benachbarten Mantelseiten
gebildete stumpfe Winkel 120°. Ist der Querschnitt
siebeneckig, dann flacht der Winkel zu 128,5° ab; für einen
achteckigen sogar zu 135°. Es ist naheliegend, daß mit
zunehmenden Neigungswinkel die schwierigen Schweißbedingungen
des Zusammenfügens erleichert werden.
Als weitere Vorteile der erhöhten Mehreckigkeit ist die
Zunahme des Polygonumfanges innerhalb des umschreibenden
Kreises in Betracht zu ziehen. Mit der Zunahme des
Umfangs vergrößert sich die Oberfläche des Trommelmantels
und somit auch die Anzahl der Perforationen, d. h. der,
der offenen Durchtrittsfläche für den Galvanisierstrom.
Mehr Strom bedeutet eine erhöhte Galvanisierleistung bei
gleichen kathodischen Stromdichten.
Das Volumen des Trommelzylinders, und somit auch das
mögliche Volumen der, in der Trommel beinhalteten Charge
steigt desgleichen anteilmäßig zur Mehreckigkeit des
Querschnittpolygons.
Die Mehreckigkeit des Trommelmantels bietet die günstige
Möglichkeit, den Deckel - im Gegensatz zum allgemeinen
Stand der Technik - aus zwei dachförmig zueinander geneigten
Mantelseiten zu bilden. Die dachförmige Form trägt
entscheidend zur mechanischen Steifigkeit des Deckels bei;
die entsprechend größere zugehörige Trommelöffnung
erleichtert das Beladen oder Entladen der Trommelcharge.
Die Erfindung wird an einem schematisch dargestellten
Beispiel näher beschreiben. Die folgenden Figuren
beabsichtigen abstrahierende, auf das Wesentliche der
erfindungsgemäßen Vorrichtung beschränkte Darstellungen
wiederzugeben; bekannte, dem Fachmann geläufige
Konstruktionselemente werden daher zeichnerisch nicht
berücksichtigt.
Fig. 1 zeigt perspektivisch eine wannenförmig gestaltete
Mantelseite des polygonalen Trommelzylinders
entsprechend der Erfindung.
Fig. 2 stellt einen Schnitt quer zur Längs-(Rotations-)
Achse des erfindungsgemäßen Trommelmantels und
des zugehörigen Trommeldeckels dar.
Fig. 3 gibt im Längsschnitt einen Ausschnitt des Trommel
mantels und seiner Befestigung im Reibkegel-Schweißen
an einer der beiden Stirnseiten wieder.
Fig. 4 stellt perspektivisch eine Gesamtansicht der Tauch
trommel nach der Erfindung dar.
Die Mantelseite 11 der Fig. 1 wird aus einer massiven
Kunststoffplatte von beispielsweise 50 mm Dicke vorzugs
weise maschinell (oder gegebenenfalls im Preßverfahren
aus geschmolzenem Granulat) für eine siebeneckige Tauch
trommel von 900 mm Länge und einer Schlüsselweise von
näherungsweise 360 mm hergestellt.
Die Mantelseite 11 hat eine im wesentlichen wannenartige
Raumform, deren Innenraum - einer bevorzugten Ausführung
der Erfindung nach - kassettenartig durch die Trennwände
14 unterteilt ist.
Die Wannenwände und die Trennwände 14 der Kassetten bilden
eine festen sowie stabilen Rahmen für die einzelnen
Mantelseiten 11.
Der perforierte Boden der Mantelseite 11 möge 12 mm dick
sein; die Kassetten ABCD sind folglich 38 mm tief. Alle
Kassetten ABCD entlang einer Mantelseite 11 werden
zweckmäßigerweise gleichgroß dimensioniert. Die Wannen
wandung der Mantelseiten 11 und der darin angeordneten
Kassettenwände ist rund 20 mm stark. Eine Ausnahme stellen
jene Enden der Mantelseiten 11 dar, die an den Stirn
seiten 3 befestigt sind; ihre Dicke beträgt 40 mm.
Die beiden an der Trommelöffnung angrenzenden Mantelseiten
12 verfügen über verstärkte Längswände 13, die mit
metallischen Rohren 15 eine zusätzliche Versteifung
erfahren. Ihre Längswände 13 haben einen entsprechend
gestalteten Querschnitt, um den abnehmbaren Deckel 2 und
seine Verschlüsse 22 passend aufzunehmen.
Der Deckel 2 wird von den beiden dachförmigen zueinander
geneigten Mantelseiten 21 gebildet, die ihrerseits wiederum
über entsprechend geformte Längswände 23 verfügen. Die
Längswände 13 des Trommelmantels 1 und die Längswände 23
des Deckels 2 passen korrespondierend zusammen.
Die, hauptsächlich aus dem perforierten Mantel 1, dem
Deckel 2 und den Stirnseiten 3 sich zusammensetzende
Tauchtrommel hat einen, im wesentlichen regelmäßigen
geometrischen Querschnitt. Jene, den Trommelmantel 1
sowie den Deckel 2 bildenden Mantelseiten 11 und Deckel
seiten 21 sind im vorliegenden Ausführungsbeispiel in
zwei verschiedenen stumpfen Winkeln von 126° bzw. 135°
zueinander geneigt. Die Verschiedenheit der beiden Winkel
ist funktionell bedingt; die Trommelöffnung soll in diesem
Zusammenhang möglichst groß sein.
Die Erfindung setzt voraus, daß die Mantelseiten 11 aus
denen sich der Trommelmantel 1 zusammensetzt (und
konsequenterweise auch die beiden Seiten 21 des Deckels 2)
im Heizelement-Stumpfschweiß-Verfahren zusammengefügt
sind. Die Fügeflächen müssen, um diesem Verfahren zu
entsprechen, unbedingt parallel zueinander stehen. Um
dieser Bedingung zu entsprechen ist entlang der Längswand
MN die wannenförmige Mantelseite 11 (und sinngemäß der
Deckel 2) deren untere, am Wannenboden anliegende Kante
um den Winkel von 27° (bzw. von 22,5° für den Deckel)
abgeschrägt worden. Die entstehenden Breiten der Ab
schrägungen mögen im vorliegenden Anwendungsfall 20 mm
betragen.
Die V-förmig zueinander stehenden, paarweise zusammen
geschweißten Längswände MN der wannenförmigen Mantel
seiten 11 bilden die Eckstreben des Trommelmantels 1.
Alle Eckstreben verlaufen parallel untereinander und
stellen in ihrer Gesamtheit das Stützgerüst für den
Trommelmantel 1 dar.
Die fugenlose sowie kraftschlüssige Verbindung durch das
Stumpfschweißen zwischen den Mantelseiten 11 ergibt einen
einstückigen, homogenen und massiven Trommelmantel 1
außerordentlich hoher mechanischer Festigkeit. Dieses
Charakteristikum besonderer Festigkeit gilt auch für
den, aus den Mantelseiten 21 zusammengesetzten und stumpf
geschweißten Deckel 2.
Die prinzipielle Voraussetzung der Erfindung, daß die
Mantelseiten 11 des Trommelmantels 1 in Heizelement-
Stumpfschweiß-Verfahren zusammengefügt sind, gilt aber
nicht für die Befestigung des solcherart zusammenge
schweißten Mantels 1 an die beiden zugehörigen Stirnseiten 3.
Im Gegensatz hierzu, die Befestigung des Trommelmantels 1
an die Stirnseiten 3 hat mit anderen technischen Mitteln
als das Heizelement-Stumpfschweiß-Verfahren zu erfolgen.
Eine, von der Erfindung besonders bevorzugte Ausführung
sieht in diesem Zusammenhang das Befestigen des Trommelmantels
1 an die Stirnseiten 3 durch kegelförmige Bolzen 4
vor, die im Reibkugel-Schweißverfahren angebracht werden.
Die Kegel 4 müssen folgerichtig aus dem gleichen Werkstoff
wie die Mantelseiten 11 sein, um im Reibschweiß-Verfahren
die notwendige innige Schweißverbindung zu ermöglichen und
sicherzustellen. Es ist hinreichend und notwendig, die
homogene Materialverbindung zwischen dem Kegel 4 und den
Stirnwänden 3 gleichen Materials nur in jenem
Bereich des Kegels 4 herzustellen, der innerhalb der
Stirnwände 3 liegt. Die Erfindung ermöglicht demnach -
je nach Bedarf - die Stirnseiten 3 wahlweise aus dem
gleichen Werkstoff wie die Mantelseiten 11 oder auch aus
einem anderen Material zu verwenden.
Die Erfindung gibt aber eindeutig der Herstellung der
Trommelmäntel aus einem hochmolekularem Polyäthylen den
Vorzug.
Das Ausführungsbeispiel zeigt die Anordnung je zweier
Befestigungskegel 4 je Mantelseite 11. Diese geometrische
Anordnung verhindert - im Gegensatz zum Stand der Technik -
die lokale Konzentration des auftretenden Kraftflusses bei
den mechanischen Beanspruchungen des Trommelzylinders 1
auf jene Stellen, an denen V-förmige Streben auf die Stirn
seiten 3 stoßen. Die Gesamtverbindung des Trommelmantels 1
zu den Stirnseiten 3 erhält demnach einen höheren Freiheits
grad und die bekannten Brüche an den zuvor genannten
Eckstelen werden vollständig vermieden.
Die Trennwände zwischen den Kassetten ABCD des Trommel
deckels 2 werden als Halterungen für die darauf ange
ordneten Verschlußklammern 22 verwendet. Die metallischen
Blechstreifen 24 aus Titan werden mit den Schrauben 25
aus dem gleichen Material auf den besagten Trennwänden
befestigt. An den Enden der, um die Schrauben 25 elastisch
schwenkbaren Titanstreifen 24 sind verstellbare Verschluß
klötzchen 26 angeordnet, welche - beim aufgesetzten
Deckel 2 auf den Trommelmantel 1 - hinter den Längswänden
13 an der Trommelöffnung eingreifen und dort einrasten,
um die besagte Öffnung fest mit dem Deckel 1 während
der Trommelrotation zu verschließen.
Claims (8)
1. Drehbare Tauchtrommel aus einem synthetischen,
elektrisch nicht leitenden Werkstoff zur chemischen
oder elektrolytischen Oberflächenbehandlung schütt
fähiger Massenteile in wäßrigen Lösungen, bestehend im
wesentlichen aus zwei, parallel zueinander stehenden
Stirnseiten und aus einem, zwischen den beiden Stirn
seiten an diesen starr befestigten perforierten Trommel
mantel vorzugsweise polygonalen Querschnitts, wobei
sich ein solcher polygonaler Trommelmantel in Umfangs
richtung aus mehreren, jeweils in Längsrichtung der
Trommel aneinander direkt anliegenden rechteckigen
und vornehmlich ebenen, perforierten plattenförmigen
Mantelseiten zusammensetzt, zwischen welchen gegebenen
falls parallel verlaufende Verstärkungsstreben an den
Ecken des polygonalen prismatischen Trommelmantels als
Stützgerüst angeordnet sind und mindestens eine der
besagten Mantelseiten als Trommeldeckel abnehmbar
vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die
Mantelseiten (11) des Trommelmantels (1) im
Heizelement-Stumpfschweiß-Verfahren zu einem einstückigen
fugenlosen sowie in sich homogenen einheitlichen Körper
zusammengefügt sind, und der besagte zusammengefügte
Trommelmantel (1) mit anderen technischen Mitteln als
das vorgenannte Schweißverfahren, beispielsweise mit
mechanischen Mitteln wie Verschraubungen an den beiden
zugehörigen Stirnseiten (3) befestigt ist.
2. Tauchtrommel nach dem Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Trommelmantel (1) und die beiden zugehörigen
Stirnseiten (3) aus untereinander verschiedenen
Werkstoffen hergestellt sind, beispielsweise aus
hochmolekularem Polyäthylen und aus Polypropylen.
3. Tauchtrommel nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die einzelnen, den Trommelmantel (1)
gemeinsam bildenden Mantelseiten (11) eine
wannenartige Raumform mit einem perforierten, vorzugs
weise rechteckigen ebenen plattenförmigen Boden haben.
4. Tauchtrommel nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß je zwei, aneinander parallel
anliegende und sich an ihren längeren Wannenwänden MN
direkt berührende rechteckige Mantelseiten (11)
einen stumpfen Winkel bilden und entlang ihrer besagten
längeren Wannenwände MN zusammengeschweißt sind, wobei
die Wannenöffnungen der einzelnen Mantelseiten (11)
vom Innenraum der Trommel her nach außen hin gerichtet
sind.
5. Tauchtrommel nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Trommelmantel (1) mittels
kegelstumpfförmigen Reibkegel (4) im Reibkegel-
Schweißverfahren an den beiden Stirnseiten (3)
befestigt ist.
6. Tauchtrommel nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Innenraum der einzelnen wannen
förmigen Mantelseiten (11) durch rasterartig angeordnete,
senkrecht zum Wannenboden gerichtete Trennwände (14)
kassettenförmig unterteilt ist.
7. Tauchtrommel nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß des Trommelmantel (1) polygonalen
Querschnitts mindestens siebeneckig ist.
8. Tauchtrommel nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Trommeldeckel (2) aus zwei
dachförmig zueinander geneigte Mantelseiten (21)
besteht.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19893941559 DE3941559A1 (de) | 1989-12-16 | 1989-12-16 | Tauchtrommel mit vorzugsweise kassettenfoermigen mantelseiten |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19893941559 DE3941559A1 (de) | 1989-12-16 | 1989-12-16 | Tauchtrommel mit vorzugsweise kassettenfoermigen mantelseiten |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3941559A1 true DE3941559A1 (de) | 1991-06-20 |
Family
ID=6395576
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19893941559 Withdrawn DE3941559A1 (de) | 1989-12-16 | 1989-12-16 | Tauchtrommel mit vorzugsweise kassettenfoermigen mantelseiten |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3941559A1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| RU2122606C1 (ru) * | 1996-01-10 | 1998-11-27 | Предприятие с ограниченной ответственностью "Полипласт" | Барабан для гальванической обработки деталей |
| BE1029994B1 (nl) * | 2021-12-08 | 2023-07-04 | Duroc Nv | Werkwijze en inrichting voor het verzinken van draadstangen met gesloten trommel |
-
1989
- 1989-12-16 DE DE19893941559 patent/DE3941559A1/de not_active Withdrawn
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| RU2122606C1 (ru) * | 1996-01-10 | 1998-11-27 | Предприятие с ограниченной ответственностью "Полипласт" | Барабан для гальванической обработки деталей |
| BE1029994B1 (nl) * | 2021-12-08 | 2023-07-04 | Duroc Nv | Werkwijze en inrichting voor het verzinken van draadstangen met gesloten trommel |
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