DE3819057C2 - Gehäuse aus einem Gehäuseober- und einem Gehäuseunterteil - Google Patents
Gehäuse aus einem Gehäuseober- und einem GehäuseunterteilInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein
Gehäuse aus einem Gehäuseober- und einem Gehäuseunterteil,
das die Form eines Uhrengehäuses aufweist, an dem ein Tragearmband
befestigt ist, mit einer Bodenplatte, die das Gehäuseunterteil
lösbar abschließt, auf der Stromquellen im
Abstand zueinander gehalten sind, die einen Notrufsender
und eine Kodiervorrichtung im Gehäuseoberteil mit Strom versorgen,
mit einer Schaltplatine zwischen Gehäuseoberteil
und -unterteil, die Schlitze aufweist, über denen Schaltkontakte
angebracht sind, die einem Taster zugeordnet sind.
In dem Gehäuse ist ein Sender untergebracht. Das Gehäuse kann
ähnlich wie eine Armbanduhr am Arm oder als Anhänger um den
Hals getragen werden. Ein derartiges Gehäuse ist aus
DE 87 12 407 U1 bekannt.
Es sind Notrufsysteme bekannt, über die ein Signal zur Herstellung
einer Fernsprechverbindung an eine Empfangsstation
von einer hilfesuchenden Person gesandt werden kann. Der Sender
derartiger Notrufsysteme ist im allgemeinen ortsfest angebracht
oder hat einen Aufbau, der sein ständiges Mitführen
durch ältere und/oder kranke Personen an solchen Orten wie
Waschräumen, Badezimmern, Sanitäreinrichtungen, die erhöhte
Feuchtigkeit aufweisen, erschwert und einen einwandfreien Betrieb
des Senders wegen der Feuchtigkeit unmöglich macht.
Altersheime sind fast ausschließlich mit Klingeln oder Sprechanlagen
versehen, die es den Zimmerbewohnern gestatten, der
die Aufsicht führende Person einen Notfall zu melden. Diese
Anlagen sind meistens fest an der Wand montiert. Wenn der
Klingelknopf oder die Sprechanlage nicht erreichbar sind, weil
die Person sich nicht bewegen kann, wird eine solche Anlage
weitgehend nutzlos. Um dies zu verhindern, kann der Notrufempfänger
mit der Klingel oder der Sprechanlage verbunden werden,
so daß diese von jedem Platz des Zimmers auch erreichbar
ist und dem Zweck dient, für den sie vorgesehen ist.
Aufgabe der Erfindung ist es,
ein Gehäuse und die Sendeleistung und Sendesicherheit
eines darin untergebrachten Notrufsenders so zu verbessern,
daß durch unbeabsichtigtes Drücken eines Tasters ein Notruf
nicht ausgelöst werden kann und daß bei unveränderten
Abmessungen des Gehäuses sowohl die Stromversorgung als auch
die Abstrahlleistung des Notrufsenders erhöht werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Gehäuse der eingangs
beschriebenen Art dadurch gelöst, daß
auf der Schaltplatine zwei Mikroschalter
(27, 30) angeordnet sind, von denen jeder über einen
Taster (28, 29) betätigt wird und die beiden parallel geschalteten
Stromquellen (4) einschaltet, die jeweils aus
drei in Serie geschalteten Batteriezellen (10) bestehen
und daß der Notrufsender (3) mit einer rahmenförmigen, offenen
Antenne (14) ausgestattet ist, die in einer entlang dem
Umfang des Gehäuseoberteils (6) umlaufenden Nut (13) auf der
Unterseite des Gehäuseoberteils (6) untergebracht und von
einer Dichtung (33) abgedeckt ist.
In Ausgestaltung der Erfindung ist der Notrufsender mit einer
rahmenförmigen offenen Antenne ausgestattet, die in einer entlang
dem Umfang des Gehäuseoberteils umlaufenden Nut auf der
Unterseite des Gehäuseoberteils untergebracht und von einer
Dichtung abgedeckt ist.
Die weitere Ausgestaltung des Gehäuses ergibt sich aus den
Merkmalen der Ansprüche 3 bis 12.
Durch die Miniaturisierung des Gehäuses zur Aufnahme eines
Notrufsenders wird der Vorteil erzielt, daß der Notrufsender
stets am Körper einer Person mitgeführt werden kann und diese
in jeder Notlage einen Notruf auslösen kann, um Hilfe herbeizuholen.
Dazu genügt es, die beiden Tastelemente am Gehäuse
gleichzeitig zu drücken, die die Stromversorgung des Notrufsenders
einschalten, der dann ein kodiertes Signal aussendet,
das von einem Empfangsgerät aufgenommen wird, das wiederum
beispielsweise mittels einer automatischen Wähleinrichtung
oder über Funk eine Sprechverbindung über das öffentliche
Fernsprechnetz zwischen der hilferufenden Person und einem
bestimmten Fernsprechteilnehmer herstellt, wenn deren beide
Endstellen oder zumindest die Endstelle der hilfesuchenden
Person mit einer Freisprecheinrichtung ausgerüstet sind bzw.
ist.
Das öffentliche Telefonnetz ist ein Voll-Duplex-System, das
heißt, es kann von beiden Teilnehmern zur gleichen Zeit gesprochen
und gehört werden. Es ist daher möglich, den Notrufempfänger
mit einer Mikrofon-Lautsprecher-Einrichtung zu versehen,
die es dem Anrufenden gestattet, gleichzeitig zu hören
und zu sprechen. Die Freisprecheinrichtung kann in allen Räumen
der Wohnung installiert werden.
Die Erfindung wird im folgenden an Hand der Zeichnungen näher
erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht des Gehäuses nach der Erfindung,
Fig. 2 eine Draufsicht auf das Gehäuse, mit im Inneren des
Gehäuses befindlichen Bauteilen, die gestrichelt dargestellt
sind,
Fig. 3 eine Schnittansicht des Gehäuseoberteils,
Fig. 4a und 4b eine schematische Ansicht eines Notrufsenders sowie
die Draufsicht auf eine Antenne des Notrufsenders,
Fig. 5 den schematischen Aufbau einer Kodiereinrichtung,
Fig. 6 eine schematische Ansicht einer Schaltplatine mit
Mikroschaltern und Batteriekontakten,
Fig. 7 in Explosionsdarstellung eine Schnittansicht des
Gehäuseunterteils entlang der Linie A-A der Fig. 9 und
von Schrauben,
Fig. 8 eine Schnittansicht einer Bodenplatte des Gehäuses
und
Fig. 9 eine Draufsicht auf das entlang der Stoßfläche des
Gehäuseoberteils und -unterteils geschnittene Gehäuse
der Erfindung.
Fig. 1 zeigt ein Gehäuse 1, das einen Notrufsender aufnimmt
und mittels eines Tragearmbands, das aus zwei Tragearmbandhälften
21a, 21b besteht, am Handgelenk befestigt werden kann.
Die Tragearmbandhälften 21a, 21b haben Umlegstreifen, mit
denen sie, wie später noch beschrieben werden wird, an Federstegen
22, 23 des Gehäuseunterteils befestigt sind. Das Gehäuse
1 besteht aus einem in Fig. 3 dargestellten Gehäuseoberteil
6 und einem in Fig. 7 gezeigten Gehäuseunterteil 7. Das
Gehäuseoberteil 6 weist Gewindehülsen 11, 12 für Schrauben 42
auf, die durch Durchführungen 38 im Gehäuseunterteil 7 hindurchgeführt
sind. Durch die Schrauben 42, die in die Gewindehülsen
11, 12 eingreifen, werden das Gehäuseoberteil und das
-unterteil miteinander verschraubt. Das Gehäuseunterteil 7
wird durch eine Bodenplatte 40 verschlossen. Im Gehäuseunterteil
7 sind gestrichelt Stromquellen 4, 4 dargestellt und in
festen Linien eines von zwei Tastelementen 28, 29 eingezeichnet
(s. Fig. 1).
Die Draufsicht der Fig. 2 zeigt die Bauchung der Längsseiten
8a, 8b des Gehäuses 1 bzw. des Gehäuseoberteils 6 und des
Gehäuseunterteils 7. Mittig ist in jeder der beiden Längsseiten
8a, 8b des Gehäuseunterteils 7 ein erstes bzw. zweites Tastelement
28, 29 angeordnet, das einen gestrichelt dargestellten
Tasterstift 25, 26 aufweist. Beim gleichzeitigen Drücken
der Tastelemente 28, 29 kommen die Tasterstifte 25, 26 in Kontakt
mit Betätigern 37 von einem ersten und zweiten Mikroschalter
27, 30, welche die Stromquellen 4, 4 zu ihren beiden
Seiten einschalten, wodurch der Notrufsender 3 betriebsbereit
wird und Notrufsignale aussendet. Jede Stromquelle 4 besteht
aus drei Batteriezellen 10, die in Serie geschaltet sind. Die
beiden Stromquellen 4, 4 sind ihrerseits parallel geschaltet.
Bei den Mikroschaltern 27, 30 handelt es sich um sogenannte
Ultraminiaturschalter, die eine sehr große Schaltsicherheit
besitzen. Da beide Tastelemente bzw. beide Mikroschalter
gleichzeitig gedrückt bzw. geschaltet werden müssen, um aufgrund
der Serien- und Parallelschaltung der Batteriezellen 10
bzw. der Stromquellen 4, 4 ein Notrufsignal auszusenden, ist
sichergestellt, daß durch ein unbeabsichtigtes Drücken eines
einzigen Tastelements, beispielsweise durch einseitiges Klemmen,
Berühren oder dergleichen ein Notruf nicht ausgelöst werden
kann.
In Fig. 1 sind des weiteren eine Schaltplatine 2 und die Gewindehülsen
11 und 12 gestrichelt angedeutet. In einer Nut 13 des
Gehäuseoberteils 6 ist eine Antenne, wie noch beschrieben werden
wird, angeordnet. Die Federstege 22, 23, um welche die
Tragearmbandhälften 21a, 21b schlaufenförmig herumgeführt
sind, verlaufen parallel zu den geradlinigen Schmalseiten des
Gehäuses 1.
Wie aus Fig. 3 ersichtlich ist, stehen die Gewindehülsen 11
und 12 über die Unterseite des Gehäuseoberteils 6 vor und werden
beim Zusammenfügen mit dem Gehäuseunterteil 7 (siehe Fig. 7)
in die durch eine Schulter aufgeweiteten Durchführungen 38
eingeschoben. Die Antenne 14 des Notrufsenders 3, in Fig. 3 im
Querschnitt gezeigt, ist in die umlaufende Nut 13 eingesetzt
und wird durch eine Dichtung abgedeckt.
Die in Fig. 4b in Draufsicht gezeigte Antenne 14 hat den Umriß
eines langgestreckten, an der einen Schmalseite offenen
Rechtecks. Durch diese Formgebung, die den Abmessungen des
Gehäuses weitgehend folgt, wird ein Maximum der von der Antenne
eingeschlossenen Fläche und damit die größtmögliche Sendeabstrahlleistung
im Rahmen der vorgegebenen Stromquellenstärke
und Gehäuseplanetrie erzielt.
Fig. 4a zeigt schematisch den Aufbau des Notrufsenders 3 auf
einer Platine. Der Notrufsender 3 umfaßt einen Oszillator 15,
einen Modulator 16, Frequenzvervielfacherstufen 17 und eine
Endstufe 48, die mit der rahmenförmigen Antenne 14 in rechteckförmiger
Gestalt, ähnlich dem Umfang eines langgezogenen
Rechtecks, das an einer Schmalseite offen ist, verbunden ist,
wobei die von der Antenne 14 gebildete Fläche parallel zur
Platine verläuft. Fig. 4b zeigt eine Draufsicht der Antenne 14.
In Fig. 5 ist der Aufbau einer Kodiereinrichtung 5 dargestellt,
die ebenso wie der Notrufsender 3 im Gehäuseoberteil 6
untergebracht ist. Die Kodiereinrichtung 5 besteht aus einem
Simultanton-Generator 18, Verzögerungsschaltungen 19, 20, 24
und Schalttransistoren 31, 32 zum Tasten des Notrufsenders 3.
Eine weitere, nicht dargestellte Ausführungsform einer Kodiereinrichtung
umfaßt einen Mikroprozessor, ein Kodierfeld, Zenerdioden
und Schalttransistoren. Die einzelnen Stufen der Kodiereinrichtung
5 sind auf einer Platine angeordnet, die an der
Platine des Notrufsenders 3 anliegt.
Fig. 6 zeigt eine Schaltplatine 2, die die Stromquellen 4 von
der Platine mit dem Notrufsender 3 und der Kodiereinrichtung 5
trennt. Auf der Unterseite der Platine 2 sind Batteriekontakte
35, 36 angeordnet, die mit den Stromquellen 4 in Verbindung
sind, wie noch nachstehend beschrieben werden wird. Die Schaltplatine
2 ist im Paßsitz in die dem Gehäuseinneren zugewandte
Fläche des Geäuseunterteils 7, vgl. Fig. 7, eingefügt. Auf
der Schaltplatine 2 befinden sich nicht dargestellte Leiterbahnen
und Durchkontaktierungsstellen für die elektrischen
Verbindungen untereinander und zwischen den Batteriezellen 10,
den Batteriekontakten 35, 36, den Stromquellen 4, 4, dem Notrufsender
3 und der Kodiereinrichtung 5.
Wie aus den Fig. 2 und 9 ersichtlich ist, insbesondere aus
Fig. 9, sind die Längsseiten 8a, 8b des Gehäuses 1 bzw. der
beiden Gehäuseteile 6, 7 nach außen gebaucht, wobei die Länge
des Gehäuses 1 etwa 35 bis 45 mm beträgt. Die Schmalseiten
9a, 9b des Gehäuses 1 bzw. der Gehäuseteile 6, 7 verlaufen
geradlinig und haben eine Länge von 26 bis 34 mm. Die Breite
des Gehäuses an den Stellen der maximalen Bauchung der beiden
Längsseiten 8a, 8b ist 40 bis 46 mm.
Entlang den Schmalseiten des Gehäuseunterteils 7 verlaufen L-
förmige Aufnahmeschlitze 47 für Federstege 22, 23, um welche
die Tragearmbandhälften 21a, 21b mit ihren Umlegestreifen herumgeführt
sind. Die Umlegestreifen werden in üblicher Weise
durch Verkleben, Vernieten od. dgl. mit den Tragearmbandhälften
zu Schlaufen verbunden, die die Federstege 22, 23 umschließen.
In der Schnittdarstellung des Gehäuseunterteils 7 in Fig. 7,
wobei der Schnitt entlang der Linie A-A in Fig. 9 verläuft,
ist einer der vier L-förmigen Aufnahmeschlitze 47 für ein Ende
eines Federstegs zu erkennen. Die Schenkel des L-förmigen Aufnahmeschlitzes
haben unterschiedliche Breiten und unterschiedliche
Längen und ermöglichen eine leichte Montage der Federstege
in die Aufnahmeschlitze. Auf der Unterseite des Gehäuseunterteils
7 befindet sich eine umlaufende Nut 39 mit dreiviertelrundem
Querschnitt, in den ein Schnappverschluß 41 der
in Fig. 8 gezeigten Bodenplatte 40 einrastet. Auf der Seite
der Bodenplatte 40, die nach innen gewandt ist, befinden sich
paarweise angeordnet Haltenocken 46, 46, zwischen denen die
Batteriezellen 10 der Stromquellen 4, 4 im Paßsitz eingefügt
werden.
Wie aus Fig. 9 ersichtlich ist, befinden sich in den Längsseiten
8a, 8b des Gehäuseunterteils 7 Aufnahmeöffnungen 43,
44 für das erste und zweite Tastelement des Gehäuses. Die Aufnahmeöffnungen
43, 44 weisen flanschförmige Schlitze 34 auf,
in denen Flansche 45 der Tastelemente 28, 29 (siehe Fig. 2)
eingefügt sind. Die Tastelemente bestehen aus Gummi oder
Weichplastik und setzen sich aus einer Kappe und den rundum
laufenden Flansch zusammen, der ähnlich einer Lippe über die
Kappe vorsteht. Der Flansch 45 bildet die Fortsetzung der
rundum laufenden Dichtung 33 im Gehäuseoberteil 6 und wird in
den flanschförmigen Schlitz 34, der sich über das Gehäuseoberteil
6 und das Gehäuseunterteil 7 erstreckt, eingesetzt
bzw. mit den Enden des Schlitzes 34 verklebt, um eine Abdichtung
zwischen dem Gehäuse und dem Tastelement sicherzustellen.
Die in Fig. 6 gezeigten Batteriekontakte 35, 36 sind jeweils
paarweise vorhanden. Zwischen jedem Paar dieser Batteriekontakte
35, 35 bzw. 36, 36 ist eine der beiden Stromquellen 4,
4 eingesetzt. Die Mikroschalter 27 bzw. 30 stehen über nicht
gezeigte Leiterbahnen mit den Batteriekontakten der Stromquellen
in Verbindung.
Bezugszahlenliste
1 Gehäuse
2 Schaltplatine
3 Notrufsender
4 Stromquelle (Batteriesäule)
5 Kodiereinrichtung
6 Gehäuseoberteil
7 Gehäuseunterteil
8a, 8b Längsseiten
9a, 9b Schmalseiten
10, 10 Batteriezelle
11, 12 Gewindehülsen
13 Nut
14 Antenne
15 Oszillator
16 Modulator
17 Frequenzvervielfacherstufe
18 Simultanton-Generator
19, 20 Verzögerungsschaltungen
21a, 21b Tragarmbandhälften
22, 23 Federstege
24 Verzögerungsschaltung
25 Tasterstift von 28 26 Tasterstift von 29
27 erster Mikroschalter
28 erstes Tastelement
29 zweites Tastelement
30 zweiter Mikroschalter
31, 32 Schalttransistoren
33 Dichtung
34 flanschförmige Schlitze
35, 36 Batteriekontakte
37 Betätiger
38 Durchführung
39 Nut
40 Bodenplatte
41 Schnappverschluß
42 Schraube
43, 44 Aufnahmeöffnungen für Tastelemente
45 Flansch
46 Haltenocken für Batterie
47 Aufnahmeschlitz für Federstege 22, 23
L-förmig mit zwei unterschiedlichen Schlitzschenkeln
48 Endstufe
2 Schaltplatine
3 Notrufsender
4 Stromquelle (Batteriesäule)
5 Kodiereinrichtung
6 Gehäuseoberteil
7 Gehäuseunterteil
8a, 8b Längsseiten
9a, 9b Schmalseiten
10, 10 Batteriezelle
11, 12 Gewindehülsen
13 Nut
14 Antenne
15 Oszillator
16 Modulator
17 Frequenzvervielfacherstufe
18 Simultanton-Generator
19, 20 Verzögerungsschaltungen
21a, 21b Tragarmbandhälften
22, 23 Federstege
24 Verzögerungsschaltung
25 Tasterstift von 28 26 Tasterstift von 29
27 erster Mikroschalter
28 erstes Tastelement
29 zweites Tastelement
30 zweiter Mikroschalter
31, 32 Schalttransistoren
33 Dichtung
34 flanschförmige Schlitze
35, 36 Batteriekontakte
37 Betätiger
38 Durchführung
39 Nut
40 Bodenplatte
41 Schnappverschluß
42 Schraube
43, 44 Aufnahmeöffnungen für Tastelemente
45 Flansch
46 Haltenocken für Batterie
47 Aufnahmeschlitz für Federstege 22, 23
L-förmig mit zwei unterschiedlichen Schlitzschenkeln
48 Endstufe
Claims (12)
1. Gehäuse aus einem Gehäuseober- und einem Gehäuseunterteil,
das die Form eines Uhrengehäuses aufweist, an dem ein Tragearmband
befestigt ist, mit einer Bodenplatte, die das Gehäuseunterteil
lösbar abschließt, auf der Stromquellen im
Abstand zueinander gehalten sind, die einen Notrufsender
und eine Kodiervorrichtung im Gehäuseoberteil mit Strom versorgen,
mit einer Schaltplatine zwischen Gehäuseoberteil
und -unterteil, die Schlitze aufweist, über denen Schaltkontakte
angebracht sind, die einem Taster zugeordnet sind,
dadurch gekennzeichnet, daß auf der Schaltplatine zwei Mikroschalter
(27, 30) angeordnet sind, von denen jeder über einen
Taster (28, 29) betätigt wird und die beiden parallel geschalteten
Stromquellen (4) einschaltet, die jeweils aus
drei in Serie geschalteten Batteriezellen (10) bestehen,
und daß der Notrufsender (3) mit einer rahmenförmigen, offenen
Antenne (14) ausgestattet ist, die in einer entlang dem
Umfang des Gehäuseoberteils (6) umlaufenden Nut (13) auf der
Unterseite des Gehäuseoberteils (6) untergebracht und von
einer Dichtung (33) abgedeckt ist.
2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Bodenplatte (40) mit Haltenocken (46) für die
Stromquellen (4) ausgestattet ist und daß die Batteriezellen
(10) der Stromquellen (4) im Paßsitz zwischen je zwei
zueinander parallel verlaufenden Haltenocken (46) eingefügt
sind.
3. Gehäuse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Bodenplatte (40) einen umlaufenden Schnappverschluß (41)
mit ringförmigem Querschnitt aufweist, der in eine entsprechende
Nut (39) auf der Unterseite des Gehäuseunterteils
(7) einrastet.
4. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Längsseiten (8a, 8b) des Gehäuses (1) bzw. des Gehäuseoberteils
(6) und des -unterteils (7) nach außen gebaucht
sind, daß die Schmalseiten (9a, 9b) geradlinig verlaufen
und daß die Länge des Gehäuses (1) 35 bis 45 mm und die
Länge der Schmalseiten 26 bis 34 mm beträgt, mit einer maximalen
Bauchung der beiden Längsseiten des Gehäuses (1)
von 40 bis 46 mm.
5. Gehäuse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß in
den Längsseiten (8a, 8b) des Gehäuseunterteils (7) Aufnahmeöffnungen
(43, 44) für das erste und zweite Tastelement
(28, 29) vorhanden sind und daß die Aufnahmeöffnungen
(43, 44) flanschförmige Schlitze (34) entsprechend den Umrissen
der Tastelemente aufweisen.
6. Gehäuse nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Tastelemente (28, 29) aus einem elastischen Material wie
Gummi oder Weichplastik bestehen, in das ein Tasterstift
(25 bzw. 26) einvulkanisiert oder eingespritzt ist.
7. Gehäuse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das
einzelne Tastelement (28, 29) aus einer Kappe mit einem
rundum laufenden Flansch (45) besteht, der in den flanschförmigen
Schlitz (34) der jeweiligen Aufnahmeöffnung (43,
44) eingeschoben bzw. mit dem Schlitz verklebt ist, um
eine Abdichtung zwischen dem Gehäuse (1) und dem Tastelement
herzustellen.
8. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in
dem Rand des Gehäuseoberteils (6) Gewindehülsen (11) eingefügt
sind, die mit Durchführungen (38) im Gehäuseunterteil
(7) fluchten und daß das Gehäuseoberteil (6) und das
Gehäuseunterteil (7) durch Schrauben (42) miteinander verschraubt
sind, die durch die Durchführungen (38) hindurchgeführt
sind und in Eingriff mit den Gewindehülsen (11)
stehen.
9. Gehäuse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß im
Gehäuseunterteil (7) nahe jeder Schmalseite (9a, 9b) ein
L-förmiger Aufnahmeschlitz (47) für ein Ende des einen Federstegs
(22 bzw. 23) angebracht ist, und daß jeder Federsteg
von der zugehörigen Tragarmbandhälfte (21a bzw. 21b)
mit einem Ende schlaufenförmig umschlossen ist.
10. Gehäuse nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schenkel des L-förmigen Aufnahmeschlitzes (47) unterschiedliche
Breiten und unterschiedliche Längen aufweisen.
11. Gehäuse nach den Ansprüchen 1 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Mikroschalter (27, 30) mit einem Betätiger
(37) ausgestattet ist, der beim Drücken der Tastelemente
(28, 29) mit den Tasterstiften (25, 26) in Kontakt tritt
und durch diese auf die Mikroschalter zu bewegt wird, um
diese zu schalten, so daß die Stromquellen (4) den Notrufsender
(3) mit Strom versorgen.
12. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zu
beiden Seiten eines Mikroschalters (27 bzw. 30) auf der
Schaltplatine (2) paarweise Batteriekontakte (35, 36) angeordnet
sind und daß zwischen je einem Paar der Batteriekontakte
(35, 35 bzw. 36, 36) eine der beiden Stromquellen
(4) eingeschoben ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19883819057 DE3819057C2 (de) | 1988-06-04 | 1988-06-04 | Gehäuse aus einem Gehäuseober- und einem Gehäuseunterteil |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19883819057 DE3819057C2 (de) | 1988-06-04 | 1988-06-04 | Gehäuse aus einem Gehäuseober- und einem Gehäuseunterteil |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3819057A1 DE3819057A1 (de) | 1989-12-07 |
| DE3819057C2 true DE3819057C2 (de) | 1994-04-07 |
Family
ID=6355863
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19883819057 Expired - Fee Related DE3819057C2 (de) | 1988-06-04 | 1988-06-04 | Gehäuse aus einem Gehäuseober- und einem Gehäuseunterteil |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3819057C2 (de) |
Families Citing this family (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19755142B4 (de) * | 1997-11-28 | 2004-03-18 | Krönke, Matthias | Verfahren und System zur Transport- und Positionsüberwachung beweglicher Objekte |
| DE10207049A1 (de) * | 2002-02-20 | 2003-09-04 | Junghans Uhren Gmbh | Notrufsender |
| GB2511921A (en) * | 2013-01-31 | 2014-09-17 | Multi Channel Direct Ltd | Social alarm |
| CN109240430A (zh) * | 2018-11-21 | 2019-01-18 | 歌尔科技有限公司 | 一种腕戴设备 |
Family Cites Families (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US4491970A (en) * | 1982-12-30 | 1985-01-01 | Lifeline Systems, Inc. | Portable transmitter for emergency alarm system having watertight enclosure |
| DE8712407U1 (de) * | 1987-09-12 | 1987-12-10 | Prenosil, Wolfgang G., 6200 Wiesbaden | Gehäuse mit einem Gehäuseober- und einem Gehäuseunterteil |
-
1988
- 1988-06-04 DE DE19883819057 patent/DE3819057C2/de not_active Expired - Fee Related
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE3819057A1 (de) | 1989-12-07 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8122 | Nonbinding interest in granting licenses declared | ||
| 8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: PRENOSIL, WOLFGANG G., 91478 MARKT NORDHEIM, DE |
|
| D2 | Grant after examination | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| 8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |