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DE3812837A1 - Bauelement fuer extracorporales einbringen von stosswellen - Google Patents

Bauelement fuer extracorporales einbringen von stosswellen

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DE3812837A1
DE3812837A1 DE19883812837 DE3812837A DE3812837A1 DE 3812837 A1 DE3812837 A1 DE 3812837A1 DE 19883812837 DE19883812837 DE 19883812837 DE 3812837 A DE3812837 A DE 3812837A DE 3812837 A1 DE3812837 A1 DE 3812837A1
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DE
Germany
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shock waves
component
sleeve
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extracorporeal
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DE19883812837
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Werner Dr Med Schubert
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Description

Die Erfindung betrifft ein Bauelement für extracorporales Einbringen von Stoßwellen zur Therapie verschiedener Erkran­ kungen wie der Herzkranzschlagadersklerose, der Beinarterio­ sklerose, Krankheiten ganz anderer Art wie Tumoren beispielsweise.
Die berührungslose Herzkranzschlagaderbehandlung über den intakt bleibenden Brustkorb mit Wellenenergie bzw. Stoßwellen ist erstmals 1983 in DE-P 33 16 186 C1 beschrieben worden. Solche energiereichen Stoß- oder Schockwellen bewirken Emulsion und Dispersion, greifen insbesondere am krankhaft veränderten Gewebe an, in welchem, wie in arteriosklerotischen Gefäßen, wesentlich vermehrt Lipide abgelagert sind mit der Folge der krankhaften Einengung des Gefäßlumens mit Drosselung der Blut­ strömung. Mit dem neuen Multifunktionslithotripter MFL 5000 ist als Nahziel vorgesehen, auch die Arteriosklerose zu be­ kämpfen (Michael Thiele, Operation bei Nierensteinen fast überflüssig, Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 3. März 1988). Über die fokussierte Stoßwellentherapie von Krebsen wie der Arteriosklerose mit Wirkungsweise der Stoßwellen ist weiterhin in DE-P 37 09 404.1-35 berichtet worden. Mit dem obengenannten Lithotripter, der vor allem zur Steinzertrümmerung benutzt wird, handelt es sich um ein aufwendiges Gerät, welches vor allem dahin konzepiert wurde, in wenigen Sitzungen einen Stein berührungslos im Körper zu zertrümmern. Bei der Behandlung der Arteriosklerose zur Rückemulsion werden aber zahlreiche Sitzungen mit der jeweiligen Einbringung von geringeren Stoßwellen/Wellenenergien erforderlich sein für zudem sehr zahlreiche Patienten.
Aufgabe der Erfindung ist es, weitere technische Möglichkei­ ten für die intracorporale berührungslose Stoßwellenbehand­ lung dazutun wie auch hierfür erforderliche Geräte effizienter zu machen, zudem auch Hinweis zu geben für günstige Ankopplungs­ verhältnisse solcher Geräte am Körper des Patienten.
Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Einrichtung durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
Die weitere Ausgestaltung der Erfindung ist den Unteran­ sprüchen, der Zeichnung und deren Beschreibung zu entnehmen.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, daß zur berührungslosen Stoßwellenbehandlung verschie­ dener Erkrankungen relativ wenig aufwendige Geräte hergestellt werden können, vor allem mit einem Bauelement, welches aus einer Hülse mit darin vorhandenem Schwingkörper wie einen Quarzschwinger besteht. Dieses Bauelement kann auch bezüglich der Fokussierung von Stoßwellen variabel gestaltet sein. Eine Grundform zur direkten Ankopplung an die Haut besteht darin, daß der eigentlich Schwingungen abgebende vordere Teil des Schwingkörpers sich auf der gleichen Ebene mit dem vorderen Anschnitt der Hülse befindet, dabei wird sich aber noch eine beachtliche Streuung von Stoßwellen vor der Hülse im Körper des Patienten ergeben. Zieht man den Schwingkörper in die Hülse zurück, Schwingkörper und Hülse ergeben das Bau­ element, so ergibt sich zunehmend Fokussierung der von dem Schwingkörper ausgesandten Stoßwellen. Zur effizienten Stoß­ wellenweiterleitung benötigen wir bei zurückgezogenem Schwing­ körper ein Ankopplungsmedium in der Hülse, und um diese Flüssigkeit in der Hülse zu halten, ist vorn an der Hülse eine Membran/zugleich Ankopplungsmembran zur Haut erforderlich bei Zwischensetzung eines wasserreichen Gels als zweites An­ kopplungsmedium. Die Stoßwellen brauchen somit Luft nicht zu durchlaufen. Damit sind in Anwendung dieses einfachen, variabel gestaltbaren an der Haut ankoppelbaren Bauelementes Voraussetzungen gegeben, in Berücksichtigung der anatomischen Verhältnisse wie der Pathologie wenig aufwendige Geräte zur Behandlung verschiedener Erkrankungen mit Stoßwellen herzu­ stellen und einzusetzen. Eine nicht unwichtige Variante des Bauelementes besteht darin, die Stirnseite der Hülse schräg zu gestalten und dort oval und vergrößert die Ankopplungsmembran desgleichen schräg zu setzen. In dieser Weise kann man schräg durch die Haut, günstig wenn nur Weichteile darunter vor­ handen sind wie in den Zwischenrippenräumen links, erkrankte Herzkranzschlagaderarterien mit Stoßwellen direkt behandeln. Der Anschneide-Stellwinkel vorn an der Hülse reicht verständlicherweise, bezogen auf die Längsachse der Hülse, zwischen 90 bis fast 0 Grad. Vom basalen Mittelpunkt einer Halbkugel können damit praktisch fast alle Punkte dieses Raumes in Nutzung der Veränderung des Stellwinkels vorn an der Hülse erreicht wird.
Bei der gleichfalls berührungslosen fokussierten Stoßwellen­ therapie einer stark arteriosklerotisch veränderten Beinarterie wie der hinteren Unterschenkelschlagader (A. tibialis posterior) wird als Haltevorrichtung eine auf den Unter­ schenkel justierbare Manschette benötigt mit vorgegebenen Durchbrechungen dieser Manschette, die das Festlegen/die Justierung von Hülsen mit darin eingebrachten Schwingkörpern zur Fokussierung der Stoßwellen auf den erkrankten Gefäß­ strang erlauben. Zur Justierung der Manschette dient zweck­ mäßig die Vorderkante des Schienbeins wie zur Höhenfest­ legung der rauhe Höcker des Schienbeins, der desgleichen vorn oben am Schienbein gut tastbar ist. Zur Krankheitsbehandlung eines erkrankten Gefäßes sind die Hülsen mit den darin vorhandenen Schwingkörpern in einer Reihe zur Fokussierung der Stoßwellen anzuordnen, wobei auch Doppelreihen die Wirkung zur Therapie verstärken.
Da sich Stoßwellen ähnlich wie Licht verhalten, also gradlinig im Medium verlaufen, können auch zur zusätzlichen Fokussierung Linsen in Hülsen eingesetzt werden, gegebenen­ falls auch in anderen Gehäusen, die Schwingkörper zur Stoß­ wellenabgabe enthalten. In starken Maße fokussierte Stoßwellen dürften vor allem gegen Carcinome, Krebse verschiedener Art zur berührungslosen Therapie eingesetzt werden, wobei sich ein weiterer Vorteil noch dadurch ergibt, daß bei Zerstörung der Tumorzellen keine Verkochungen, stärkere Temperaturerhöhungen auftreten, so daß mit der Entstehung von reichlich Antigenen zu rechnen ist (P 37 09 404.1).
Wie auch aus der Zeichnung hervorgeht, ist ein inneres An­ kopplungsmedium von einem äußeren zu unterscheiden. Das innere Ankopplungsmedium befindet sich im Bereich des Stoßwellengenerators, während ein in starken Maße wäßriges Gel der Haut als äußeres Ankopplungsmedium aufgetragen wird. Stoßwellenabschwächungen durch zwischengeschaltete Luft und Ablenkung der Stoßwellen­ richtungen werden dadurch vermieden. Der Wassergehalt im Körper wie in den Körperzellen ist hoch, kann mit etwa 70 Prozent angesetzt werden.
Nach W. Brendel, Münch. med. Wschr. 126, Nr. 1, S. 1-3, (1984) kann man Stoßwellen ähnlich wie Schallwellen dämpfen. Sie lassen sich zu langsameren und energieärmeren Druckwellen umformen.
Es zeigt
Fig. 1 die Hülse 41, welche mit ihrer Längsachse senkrecht auf die Haut 17 zur Stoßwellenabgabe 2 mit dem Schwingkörper 1 gesetzt wurde in Zwischensetzung des gelartigen Ankopplungs­ mediums 47,
die Rückhaltevorrichtung 78 hinter dem Schwingkörper 1 und die Elektroleitung 6 zur Impulsgebung.
Fig. 2 die Hülse 41 wie in Fig. 1 senkrecht auf die Haut 17 aufgesetzt, den Schwingkörper 1 in der Hülse 41 nun aber im hinteren Teil der Hülse 41 eingesetzt mit der Rückhalte­ vorrichtung wie Nocken 78, den Elektrodraht 6, den eigentlich schwingenden vorderen Teil des Schwingkörpers 1 (mit Pfeilen), davor das Ankopplungsmedium 27 wie Wasser in der Hülse 41, die Membran 70 quer zur Längsachse der Hülse 41 vorn zur Ankopp­ lung an die Haut 17 über das Gel 47 und die besser als in Fig. 1 fokussierten Stoßwellen 2.
Fig. 3 eine Linse 61 vorn an der Hülse 41 zugleich in Abgren­ zung des Ankopplungsmediums 47 im vorderen Teil der Hülse 41, dahinter den Schwingkörper 1 axial in der Hülse 41, die Rück­ haltevorrichtung 78, den Elektrodraht 6,
das äußere Ankopplungsmedium 47 als Gel 47 und die auf den Fokus (F) gerichteten durch die Linse 61 zusätzlich in starken Maße fokussierten Stoßwellen 2.
Fig. 4 daß das Bauelement Hülse 41 mit Schwingkörper 1 auch schräg auf die Haut 17 zur fokussierten Stoßwelleneinbringung 2 aufgesetzt werden kann,
entsprechend hat der vordere Teil der Hülse 41 einen variablen schrägen Anschnitt kanülenartig aufzuweisen,
die vordere Ankopplungsmembran 70 des schräg verlaufenden Anschnittes der Hülse 41 vorn,
das dahinter in der Hülse 41 befindliche Ankopplungsmedium 47, weiter dahinter der Schwingkörper 1 und die Rückhalte­ vorrichtung 78 in der Hülse 41 wie die Elektroleitung 6, die nun schräg die Haut 17 durchlaufenden fokussierten Stoß­ wellen 2; nach diesem Prinzip bei variablen schrägen vorderen An­ schnitten der Hülse 41 lassen sich praktisch alle Punkte im Raume einer Halbkugel durch fokussierte Stoßwellen in Ver­ wendung des Bauelementes Hülse 41 und Schwingkörper 1 mit Ankopplungsmedium 47 im Körper des Patienten erreichen.
Fig. 5 den Anblick auf den Brustkorb von vorn mit dem Brust­ bein, den Rippenverläufen, wobei insbesondere die links­ seitigen Intercostalräume 4 und 5 für eine direkte Ankopplung von Stoßwellen 2 zur Behandlung von erkrankten Herzkranzschlag­ adern 13 von Bedeutung sind, die Herzprojektion als eine gestrichelte Linie und die Mittellinie des Körpers 50.
Fig. 6 den Aufblick auf ein Schwingkissen 45 mit zahlreichen vorgegebenen systematisch angeordneten Durchbrechungen 46, darin die Hülsen 41 mit den darin vorhandenen Schwingkörper 1 zur Stoßwellenerzeugung, die Position des Schwingkissens 45 über der Herzgegend, justiert durch die Mittellinie 50 und zum Teil schürzenartig um den Hals gelegte Gurte 51.
Fig. 7 die Ansicht auf das Herz 9 von vorn mit der linken muskelstarken Herzkammer und der breit vorliegenden rechten Herzkammer einschließlich der oft erkrankten Herzkranzschlagadern mit ihren Ästen.
Fig. 8 die in der tiefen Wadenmuskulatur verlaufende hintere Unterschenkelarterie bzw. Arteria tibialis posterior 54.
Fig. 9 zeigt den Querschnitt durch den rechten Unterschenkel eines Beines bei einer schweren Arteriosklerose der hinteren Unterschenkelschlagader 54 mit dem davor gelegenen Schienbein 56 wie das seitlich davon befindliche Wadenbein 57, die dahinter befindliche Wadenmuskulatur 58, die Haut 17 des Unterschenkels, das äußere Ankopplungsmedium 47 als Gel auf der Haut 17, die um den Unterschenkel justierte Manschette 52, den Verschluß 53 der Manschette 52 über der vorderen Schienbein­ kante, die fokussierte Stoßwellenvorrichtung mit den erforder­ lichen Bauelementen: Schwingkörper 1, Membran 70 am vorderen Teil der Hülse 41 und das dazwischen befindliche innere An­ kopplungsmedium 47 für Stoßwellen 2, die innerhalb der Hülse 41 bereits gebündelt werden, eine zusätzliche Fokussierung kann durch eine Linse 41 vorn an der Stirnseite der Hülse 41 erfolgen, wie in Fig. 3 dargetan.
Fig. 10 den Aufblick auf die Manschette 52 mit den darin befestigten Hülsen 41, die in parallelen Reihen zur Fo­ kussierung auf ein erkranktes Blutgefäß 54 angeordnet sind, je in einer Hülse 41 den darin eingebrachten Schwingkörper 1 zur Stoßwellenabgabe 2 und eine zweite Justierung für die Manschette 52 der Höhe nach, die sich beispielsweise an der Tuberositas tibiae bzw. an dem Höcker des oberen Schienbeins 51 vorn orientieren könnte.
Fig. 11 den bekannten Piezoeffekt, in diesem Zusammenhang den umgekehrten piezoelektrischen Effekt mit der Erzeugung von Stoßwellen 2 durch den Schwingkörper 1, der sich schlag­ artig im vorderen Teil zur Schwingungs-/zur Stoßwellen­ abgabe verformt.

Claims (29)

1. Bauelement für das extracorporale Einbringen von Stoßwellen zur Therapie verschiedener Erkrankungen wie Herzkranzschlagader­ sklerose, Beinarteriosklerose, Tumoren u. a., dadurch gekennzeichnet,
daß das Bauelement aus einem Gehäuse wie einer Hülse (41) besteht,
daß in der Hülse (41) axial der Schwingkörper (1) wie ein Schwingquarz (1) eingebracht ist,
daß die Richtung für die Stoßwellenerzeugung und damit der Kopfteil der Hülse (41) durch den schwingenden Teil des Schwingkörpers (1) in der Hülse (41) festgelegt ist mit dem dahinter befindlichen Anschluß (6) für die Elektroimpulse nach dem umgekehrten Piezoeffekt,
daß der Schwingkörper (1) verschiedene Positionen axial in der Hülse (41) zur Stoßwellenabgabe (2) einnimmt,
daß beispielsweise die Frontfläche des Schwingkörpers (1) sich mit der Ebene des vorderen Querschnittes der Hülse (41) deckt,
daß der Schwingkörper (1) zur Bündelung von Stoßwellen (2) in der Hülse (41) nach hinten versetzt ist,
daß sich in dem vor dem Schwingkörper (1) befindlichen Raum in der Hülse (41) zur gebündelten Fortleitung von Stoßwellen (2) ein Ankopplungsmedium (47) praktisch inkompresibel wie Wasser befindet,
daß sich in der Hülse (41) eine Membran (70)/Membranen (70) befinden,
daß Varianten von diesem Bauelement mit Hülse (41) und eingebrachten Schwingkörper (1) zur extracorporalen Einbringung von Stoßwellen (2) zur Therapie in den Körper hergestellt und benutzt werden.
2. Bauelement für das extracorporale Einbringen von Stoßwellen nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich in der Hülse (41) besonders unmittelbar vor dem Stirn­ teil des Schwingkörpers (1) eine Membran (70) und/oder auch noch eine zweite Membran (70) vor dem Schwingkörper (1) befindet.
3. Bauelement für das extracorporale Einbringen von Stoßwellen nach Patentanspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der vordere Anschnitt der Hülse (41) nicht senkrecht zur Längsachse der Hülse (41) ist, sondern im schrägen Winkel erfolgte, wie er beispielsweise in Kanülen mit der Spitze auf der einen Seite vorhanden ist.
4. Bauelement für das extracorporale Einbringen von Stoßwellen nach Patentanspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der schräge Anschnitt des vorderen Teils der Hülse (41) vergrößert oval von einer Membran (70) ausgefüllt ist, desgleichen zur Ankopplung auf der Haut des Körpers zur Weiterleitung der Stoßwellen (2) in den Organismus.
5. Bauelement für das extracorporale Einbringen von Stoßwellen nach Patentanspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß für die Ankopplung zur Stoßwelleneinbringung (2) in den Organismus ein zweites gelartiges wasserreiches Ankopplungs­ medium (70′) vorhanden ist, welche auf die Haut (17) auf­ zutragen ist.
6. Bauelement für das extracorporale Einbringen von Stoßwellen nach Patentanspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich vorn an der Hülse (41) eine Linse (61) zur Fokussierung von Stoßwellen (2) befindet.
7. Bauelement für das extracorporale Einbringen von Stoßwellen nach Patentanspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (41) aus festem, nicht rostendem Material wie Metall, Kunststoff besteht.
8. Bauelement für das extracorporale Einbringen von Stoßwellen nach Patentanspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenfläche der Hülse (41) glatt in Begünstigung der Stoßwellenweiterleitung beschichtet ist wie beispiels­ weise mit einer Silberauflage.
9. Bauelement für das extracorporale Einbringen von Stoßwellen nach Patentanspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der hintere, nicht primär schwingende Teil des Schwing­ körpers (1) durch eine Rückhaltevorrichtung (78) in der Hülse (41) wie Nocken (78) (gegen "Wandern" nach hinten) fest­ gelegt ist.
10. Bauelement für das extracorporale Einbringen von Stoßwellen nach Patentanspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß je zur Therapie einer Erkrankung mehrere solcher Bau­ elemente mit Hülse (41) und Schwingkörper (1), zugehörigem Elektroanschluß vorhanden sind.
11. Bauelement für das extracorporale Einbringen von Stoßwellen nach Patentanspruch 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß Platten aus Gummi/Schaumgummi oder Kunststoff mit zahlreichen geordneten Durchbrechungen (46) vorhanden sind, wobei diese Platten nachfolgend als Behandlungs­ kissen (52) bezeichnet werden wie auch manschettenartige Vorrichtungen (52).
12. Bauelement für das extracorporale Einbringen von Stoßwellen nach Patentanspruch 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß in Behandlungskissen (52) zur Erhöhung der Auflagekräfte Schwermetallkugeln eingearbeitet sind.
13. Bauelement für das extracorporale Einbringen von Stoßwellen nach Patentanspruch 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchbrechungen (46) in Behandlungskissen (52) wie in Manschetten (52) zur Therapie senkrecht durch das verschieden­ artige Material wie Textil in Manschetten (52) zur Oberfläche hindurchführen, das davon aber auch Abweichungen vorhanden sein können wie bei Behandlungskissen (52) zur Schallein­ bringung in der Herzgegend (9), so daß in solche Durch­ brechungen entsprechend vorn schräg abgeschnittene Hülsen (41) in vorbereitet schräg verlaufende Durchbrechungen (46) eingebracht werden.
14. Bauelement für das extracorporale Einbringen von Stoßwellen nach Patentanspruch 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß im Behandlungskissen (52) wie in Manschetten (52) ein­ gebrachte Bauelemente mit Schwingkörper (1) in Reihen/ Parallelreihen angeordnet und fokussiert auf einen Krank­ heitsherd wie einen Gefäßstrang vorhanden sind, daß die Bauelemente aber auch Gruppen bilden in Nutzung beson­ derer anatomischer Gegebenheiten wie über dem 4. und 5. Zwischenrippenraum links, welcher unmittelbar der vorderen Herzfläche anliegt (ohne Zwischenschaltung von Knochen oder Lungengewebe).
15. Bauelement für das extracorporale Einbringen von Stoßwellen nach Patentanspruch 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß Behandlungskissen (52) und Manschetten (52) mit ihren darin vorhandenen Bauelementen zur Stoßwellenabgabe zur Therapie auf Körperregionen/Organe und Körperteilen mit Gurten (51), Saugnäpfen (51) justiert festgelegt werden, in Nutzung markanter anatomischer Linien wie von Knochenvorsprüngen u. a.
16. Bauelement für das extracorporale Einbringen von Stoßwellen nach Patentanspruch 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß in Behandlungskissen (52) für die Stoßwelleneinbringung in den Herzraum (9) schräg gegen den Herzraum (9) gerichtete Durchbrechungen (46) vorhanden sind.
17. Bauelement für das extracorporale Einbringen von Stoßwellen nach Patentanspruch 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß auch weniger energiereiche, gedämpfte Stoßwellen (2) zur Therapie benutzt werden, die auch Lungengewebe ohne Verletzung durchdringen können.
18. Bauelement für das extracorporale Einbringen von Stoßwellen nach Patentanspruch 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß bei der extracorporalen Stoßwellenbehandlung (2) Teile der Oberfläche des Körpers wie zum Beispiel über Lungengewebe durch auf der Haut (17) aufklebbare Folien, die aus Silber bestehen können, zur Schutzgebung abgedeckt werden.
19. Bauelement für das extracorporale Einbringen von Stoßwellen nach Patentanspruch 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß über die Energiequelle elektrischer Strom und zugehörige Schwingkörper (1) variabel Einfluß auf die Qualität der zur Therapie benutzten Stoßwellen genommen wird, angepaßt an die Erkrankung und Behandlungsziel.
20. Bauelement für das extracorporale Einbringen von Stoßwellen nach Patentanspruch 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß bei Gefäßbehandlung mit Stoßwellen (2) längliche ein­ heitliche größere Gehäuse (41) benutzt werden, in denen sich nebeneinander angeordnet zahlreiche Schwingkörper (1) befinden.
21. Bauelement für das extracorporale Einbringen von Stoßwellen, nach Patentanspruch 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere solcher größeren Gehäuse (41) durch arretierbare Scharniere zur Stoßwellentherapie (2) gekoppelt auch mit anderen Geräten zur Fokussierung/Justierung verbunden sind.
22. Bauelement für das extracorporale Einbringen von Stoßwellen, nach Patentanspruch 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß zur Therapie zugleich mit Stoßwellen (2) auch Ultraschall mit niedriger Frequenz ab 20 000 Hz verwendet wird.
23. Bauelement für das extracorporale Einbringen von Stoßwellen, nach Patentanspruch 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß Schwingungen des Niederfrequenzbereiches bis 20 000 Hz zusätzlich beim Einsatz von Stoßwellen (2) zur Therapie benutzt werden.
24. Bauelement für das extracorporale Einbringen von Stoßwellen, nach Patentanspruch 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (41) an ihrer Außenfläche Vorrichtungen auf­ weist zur Haftung innerhalb der Durchbrechungen (46), damit sie nicht bei Stoßwellentherapie nach hinten herauswandert, wie Rauhigkeiten, wie Durchbrechungen (46) hinten in der Hülse (41), so daß beispielsweise durch wenige Nähte die Befestigung am Behandlungskissen (45) oder an der Manschette (45) erfolgen kann.
25. Bauelement für das extracorporale Einbringen von Stoßwellen, nach Patentanspruch 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß das Bauelement Hülse (41) mit Schwingkörper (1) sich zur fokussierten Einbringung von Stoßwellen (2) an einem Stativ befindet.
26. Bauelement für das extracorporale Einbringen von Stoßwellen, nach Patentanspruch 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß am Stativ zur Minderung von Schwingungen Schwingmetall zwischengesetzt ist.
27. Bauelement für das extracorporale Einbringen von Stoßwellen, nach Patentanspruch 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß das Stativ als solches zur Fokussierung der Stoßwellen (2) mit darin enthaltenen Gelenken, die feststellbar sind, zur Fokussierung auf einen Krankheitsherd beiträgt.
28. Bauelement für das extracorporale Einbringen von Stoßwellen, nach Patentanspruch 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß der vordere Teil der Hülse (41) zur stärkeren Bündelung/Fokussierung der Stoßwellen (2) axial konisch verjüngt, an der Schnittfläche enger wird.
29. Bauelement für das extracorporale Einbringen von Stoßwellen, nach Patentanspruch 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß sich vor dem konisch verjüngten Teil der Hülse (41), also ganz vorn an der verschmälerten Hülse (41) eine Membran (70) befindet.
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