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Die Erfindung betrifft eine Betriebsvorrichtung für eine
Einrichtung zum Lagern insbesondere länglicher Objekte
wie Holzlatten, Röhren und ähnlicher Gegenstände.
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Bei der herkömmlichen Lagerung von länglichen Objekten
werden diese lediglich in horizontale Fächer eingeschoben.
Diese Lagerungsart bringt jedoch eine Vielzahl von
Nachteilen sowohl hinsichtlich der Handhabung als auch der
Lagerökonomie mit sich. Wenn längliche Objekte
beispielsweise in herkömmlicher Weise eingelagert werden, müssen sie
in ihr zugehöriges Fach manuell eingeschoben werden, was
sehr zeitaufwendig und somit unwirtschaftlich ist.
Zusätzlich erfordert dieses Vorgehen große physische Anstrengungen
und der Körper des Arbeiters unterliegt wesentlichen
Beastungen,
insbesondere bei schweren Objekten, wie z.B.
Latten oder Röhren. Darüberhinaus ist es bei diesein Vorgehen
schwierig, die Gegenstände in größeren Höhen außerhalb
der normalen Reichweite des Arbeiters zu lagern, so daß
in diesem Fall der Aufbau von Gerüsten oder die Verwendung
von Leitern notwendig wird. Der Einsatz von Leitern ist
jedoch nur dann sinnvoll, wenn die Gegenstände relativ
leicht und kurz sind.
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Ein weiterer wesentlicher Nachteil des herkömmlichen
Lagersystems besteht darin, daß die entlang der speicherfächer
verlaufenden Gänge zumindest so breit wie die Länge der
zu lagernden Gegenstände sein müssen. Dies führt dazu,
daß wesentlicher Raum im Lagerbereich ungenutzt bleibt
oder verschwendet wird, was insbesondere bei Lagerung
in Gebäuden unter ökonomischen Gesichtspunkt nicht
vertretbar ist.
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Ein bekannter Aufbau, der diese Nachteile verringern will,
sieht ein Lagersystem vor, bei dem die Fächer mit Querrollen
versehen sind. Dieser Aufbau erlaubt es, gebündelte oder
gepackte Gegenstände, beispielsweise Holzlatten, als eine
einstückige Einheit in die Fächer einzuschieben. Jedoch
bedarf es dazu eines besonderen Schubmechanismus, um die
gebündelten Gegenstände oder Einheiten in Position zu
bringen, wobei der Mechanismus ein motorbetriebenes
Stahlrahmen-Förderband ist. Der Stahlrahmen ist sehr schwer,
so daß ein antriebsstarker Gabelstapler notwendig ist,
um ihn zu verschieben. Darüberhinaus muß ein Gabelstapler
großer Hubhöhe vorgesehen werden, um die Holzlattenbündel
in Fächern zu deponieren, die oberhalb des unteren
Lagerniveaus angeordnet sind. Die bekannte Konstruktion löst
lediglich das Problem der Handhabung ganzer
Holzlattenbündel. Alle vorgenannten Nachteile, d.h. die Handhabung
einer geringen Anzahl von Gegenständen, breite Gänge und
schwieriger Zugriff auf höhere Lagerniveaus bleiben
bestehen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Betriebsvorrichtung für eine Einrichtung zur Lagerung und Handhabung
von im wesentlichen länglichen Objekten zu schaffen, mit
der die oben geannten Nachteile vermieden sind. Diese
Lagervorrichtung weist einen Rahmen auf, der mit
Ständerelementen versehen ist und auf dem die Gegenstände
ablegbar sind, wobei die Ständerelemente der Vorrichtung derart
angebracht sind, daß sie für die Lagereinrichtung die
Anordnung sowohl in einer horizontalen Position zum Auf-
und Abladen der Gegenstände als auch in eine im
wesentlichen vertikalen Position zulassen, in der die Gegenstände
vornehmlich gelagert werden, wobei die Einrichtung in
letzterer Position eine wesentlich geringere Grundfläche
als in ihrer horizontalen Position einnimmt.
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Aus der DK-B-137832 ist eine Karre zum Lagern irgendwelcher
Objekte bekannt, die zwischen einer horizontalen und einer
vertikalen Position verstellt werden kann. Diese bekannte
Konstruktion ist jedoch nicht nur eine Lagereinheit, sondern
eine vollständige Karre mit mehreren Rädern und Streben.
Der Aufbau eines Lagersystems aus einer Vielzahl von
derartigen Karren wäre sehr teuer. Darüberhinaus bedarf es zum
Verstellen der Karre zwischen der horizontalen und der
vertikalen Position eines Gabelstaplers oder einer
ähnlichen Vorrichtung, der mit der Seite des Karrenrahmens in
Eingriff tritt, um die Karre zu schwenken. Als Folge davon
ist es notwendig, eine Seitenfläche vorzusehen, in der ein
Gabelstapler sich bewegen kann. Dies lacht die bekannte
Karre ebenfalls nachteilig als Teil eines Lagersystems,
da sie ein Lagerhaus von unwirtschaftlich großen Abmessungen
erfordert.
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Ein Ziel der Erfindung ist es, die genannten Nachteile mit
einer Betriebsvorrichtung auszuschließen, die einen
Handhabungsrahmen umfaßt, der mit der Lagereinrichtung
verbindbar ist und an einen Betriebsmechanismus, etwa einen
Gabelstapler, über zumindest eine Strebe und zumindest eine
doppelseitig wirkende Kolben-Zylinder-Einheit angelenkt
ist, so daß der Handhabungsrahmen von einer aufrechten
Position in eine umgelegte Position bringbar ist, in der
er auf Zinken des Betriebsmechanismus aufgelagert ist,
wobei der Rahmen in die aufrechte Position aufrichtbar und
so angeordnet ist, daß er dabei die Lagereinrichtung aus
der vertikalen Position in eine im wesentlichen horizontale
Position bzw. entsprechend umgekehrt bringt.
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Weitere Merkmale der Betriebsvorrichtung gemäß der Erfindung
ergeben sich aus dem Unteranspruch.
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Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung wird
im folgenden unter Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
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Figur 1: eine Seitenansicht zweier
Lagereinrichtungen, die in der
aufgerichteten Lagerposition angeordnet
sind und mit Holzlatten voll beladen
sind,
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Figur 2: eine Detaildarstellung in
vergrößertem Maßstab der Anbringung
der oberen umlegbaren
Tragständerelemente der Vorrichtung,
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Figur 3: eine Seitenansicht einer
Lagereinrichtung in ihrer aufgerichteten
Lagerposition, die an ein
Betriebsfahrzeug
angekoppelt ist,
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Figur 4: eine Darstellung entsprechend Figur
3, die jedoch die Lagereinrichtung
in ihrer horizontalen umgelegten
Auflade- bzw. Abladeposition zeigt,
und
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Figur 5: eine Seitenansicht eines Teils des
Betriebsfahrzeugs mit dem
Fahrzeugbetriebsrahmen in seinen beiden
Endpositionen.
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Die Lagereinrichtung 1 umfaßt im wesentlichen einen Rahmen
6, der mit einer Vielzahl von Stützelementen 2,3,4 und
einer Endplatte 5 versehen ist und auf dem die zu lagernden
Gegenstände, beispielsweise Holzlatten angeordnet werden
können. Um die Gegenstände 7 an einem seitlichen
Herunterrutschen von dem Rahmen zu hindern, ist dieser
darüberhinaus mit schräg verlaufenden Seitenstreben 8, die nahe der
Endplatte 5 angeordnet sind, und an dem entgegengesetzten
Ende der Vorrichtung mit abnehmbaren seitlichen Stangen
9 versehen.
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Die Lagereinrichtung 1 weist ein Paar von festen
Stützelementen 2, die senkrecht von dem Rahmen 6 weg in Form
einer Verlängerung der Endplatte 5 verlaufen, und ein
Paar von Stützelementen 3 auf, die am entgegengesetzten
Ende des Rahmens 6 angeordnet sind. Das letztere Paar von
Stützelementen 3 ist falt- oder umlegbar, um eine Vielzahl
von Lagereinrichtungen 1 gemäß der Erfindung dicht
nebeneinander aufrichten zu können, wie insbesondere in Figur 1
dargestellt ist. Aufgrund dieser Ausgestaltung kann von
dem vorhandenen Lagerraum effizient Gebrauch gemacht werden.
Die Vorrichtung weist darüberhinaus ein weiteres Paar
von Stützelementen 4 auf, die senkrecht relativ zu den
anderen Paaren von Stützelementen 2,3 verlaufen und an
dem dem Rahmen 6 abgewandten Ende der Endplatte 5
angebracht sind. Dieses Paar von Stützelementen wird auf
5 diese Weise in der Lagerposition verwendet, wie in Figur
1 dargestellt ist.
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Figur 2 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines
Montageelementes zur Anbringung der falt- oder umlegbaren
Stützelemente 3 an dem Rahmen 6. Das Montageelement umfaßt
ein U-förmiges Jochelement, 10, dessen beide Arme an dem
Rahmen 6 angebracht sind. Das Ständerelement 3, das
vorzugsweise aus einer Röhre mit rechteckigem Querschnitt besteht,
ist an seinem oberen Ende mit einem Durchgangsloch versehen,
durch das ein Stift bzw. Bolzen 11 derart eingesetzt ist,
daß er durch das u-förmige Jochelement 10 am Rahmen 6
hindurchgreift. Die Größe des Joches 10 ist vorzugsweise
so gewählt, daß ein guter Sitz zwischen dem Jochelement
und dem das Stützelement 3 bildenden Rohr sichergestellt
ist. Dabei ist das Stützelement 3, wenn es sich unter
Last befindet (strichpunktiert dargestellt), in seiner
Lage verriegelt.
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Die Figuren 3 und 4 zeigen die Lagereinrichtung gemäß
der Erfindung, wenn sie mit einem Betriebsfahrzeug 12
gekoppelt ist. Figur 3 zeigt die aufgerichtete
Lagerposition, in der die Lagereinrichtung üblicherweise auf
den Stützelementen 2 und 4 aufgelagert ist, und Figur
4 zeigt die gefaltete bzw. umgelegte Position, die für den
Auflade- bzw. Abladebetrieb vorgesehen ist und bei der die
Lagereinrichtung üblicherweise auf den Stützelementen 2
und 3 steht.
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Figur 5 ist eine Seitenansicht eines Teils des
Betriebsfahrzeugs 12 und zeigt den Verbindungsrahmen 13 und die
Steuerungsvorrichtung für diesen. Die Figur zeigt auch
die verschiedenen Positionen, aus bzw. in die der
Verbindungsrahmen 13 gebracht werden kann, um die
Lagereinrichtung 1 aufzurichten bzw. umzulegen, ohne daß die
Stützelemente 2,3,4 auf dem Boden schleifen. Der Rahmen 13 ist
an den Zinken 14 des Gabelstaplers 12 sowohl mittels
schräger Streben 15 als auch mittels zumindest einer
doppelseitig wirkenden Kolben-Zylinder-Einheit 16 angebracht.
Zusätzlich sind an einem Ende des Rahmens 13 Lagerrollen
17 vorgesehen, die auf den Zinken des Staplers 12 ruhen.
In der Figur ist der Rahmen 13 in der Position dargestellt,
die der unteren, umgelegten Position der Lagereinrichtung
gemäß Figur 4 entspricht. Zusätzlich ist strichpunktiert
die Position des Rahmens dargestellt, die der
aufgerichteten Position der Lagereinrichtung, wie sie in Figur
3 dargestellt ist, entspricht. Der Rahmen 13 ist zusätzlich
mit einer nicht dargestellten automatischen
Verriegelungsvorrichtung versehen, die es erlaubt, den Rahmen sowohl
in der unteren umgelegten Position der Lagereinrichtung
(Figur 4) oder in deren aufgerichteter Position (Figur 3)
mit der Lagereinrichtung zu koppeln.
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Ein wesentlicher Vorteil, der durch das vorgenannte
Anbringen des Verbindungsrahmens 13 mit dem Stapler 12
erreicht werden kann, besteht darin, daß beim Umsetzen aus
der Position gemäß Figur 3 in die Position gemäß Figur
4 der Schwerpunkt der Lagereinrichtung 1 nach innen zu
dem Stapler 12 verschoben wird, was nicht der Fall wäre,
wenn der Rahmen an seinem unteren Ende lediglich mittels
Gelenken an den Zinken 14 des Staplers 12 angebracht wäre.
Dies hat zur Folge, daß die Zinken 14 des Staplers 12 kürzer
sein können, was die Manövrierfähigkeit des Staplers
erhöht.
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Die Lagereinrichtung gemäß der Erfindung funktioniert
in folgender Weise. Wenn die Einrichtung 1 sich in ihrer
unteren, umgelegten Position befindet (Figur 4), werden
Holzlatten, Röhren oder ähnliches auf diese aufgeladen.
Das Betriebsfahrzeug bzw. der Stapler 12 wird dann mit der
Lagereinrichtung 1 gekoppelt und diese kann in die in Figur
3 gezeigte Position aufgerichtet werden, die die
Lagerposition darstellt. Da die Stützelemente 3 umlegbar sind,
können zwei Einrichtungen relativ nahe aneinander gestellt
werden, wie in Figur 1 dargestellt ist. Im Gegensatz zu
bekannten Lagersystemen sind breite Gänge zwischen den
Reihen von zusammengestellten Lagereinrichtungen 1 nicht
notwendig, da letztere geschwenkt werden können, bevor sie
in die in Figur 4 dargestellte umgelegte Position gebracht
werden. Da die Lagereinrichtungen 1 somit frei
positionierbar sind, ist eine wesentliche Flexibilität und Freiheit
bzgl. der Struktur der Lagerräumlichkeiten erreicht, da
keine ortsfesten Stände oder ähnliche strukturelle
Vorrichtungen notwendig sind.
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Ein weiterer Vorteil, der mit der Lagereinrichtung gemäß
der Erfindung verbunden ist, besteht darin, daß sie in
einfacher Weise transportiert werden kann, so daß sie als
integriertes "Paket" verwendet werden kann, in dem
beispielsweise Holzlatten transportiert und gehandhabt werden.
Das Holz kann z.B. in einer Tischlerei hergestellt,
beispielsweise geschnitten, gehobelt oder ähnlichen
Handlungen unterworfen und dann direkt in eine Lagereinrichtung
1 überführt werden, statt zuerst gebündelt zu werden. Die
Lagereinrichtung 1, die mit dem so behandelten Holz beladen
ist, kann dann zu einem Lager- und/oder einem
Verkaufsgebäude gefahren und dort aufgerichtet werden, ohne daß die
Holzlatten selbst angehoben werden müssen. In den
Verkaufsräumen kann der Kunde die Holzlatten direkt von der vertikal
aufgerichteten Lagereinrichtung 1 auswählen. Wenn die
Lagereinrichtung auf diese Weise verwendet wird, ist es
vorteilhaft, sie mit einem nicht dargestellten
Etiketthalter zu versehen, in den Etiketten eingeführt werden
können, auf denen Informationen bzgl. der eingelagerten
Holzlatten angezeigt werden können. Diese Informationen
können beispielsweise die Art der Holzlatten, die
Abmessungen des Holzes, den Preis usw. betreffen.
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Es soll darauf hingewiesen werden, daß die Erfindung nicht
auf das beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt ist,
sondern daß eine Vielzahl von weiteren Ausführungen im
Rahmen der Ansprüche möglich sind. Beispielsweise kann
die Lagereinrichtung niit zusätzlichen seitlichen Auflagern
in Form von Netzen oder ähnlichen Vorrichtungen zur Lagerung
von sperrigen, nicht-länglichen Gegenständen,
beispielsweise Ballen von Isoliermaterial, versehen sein.
Darüberhinaus kann das Betriebsfahrzeug 12 durch einen Gabelstapler
ersetzt werden, auf dessen GabeIn ein Zwischenraum 13
ähnlich der in Figur 5 gezeigten Ausführung angebracht
ist.
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Die Lagereinrichtung 1 kann darüberhinaus mit einer
Vorrichtung versehen sein, die die lösbare Anbringung eines
Maßstabs beispielsweise in Längsrichtung einer Seite des
Rahmens erlaubt.