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DE3881523T2 - Betriebsvorrichtung für eine lagerungsanordnung. - Google Patents

Betriebsvorrichtung für eine lagerungsanordnung.

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DE3881523T2
DE3881523T2 DE88906186T DE3881523T DE3881523T2 DE 3881523 T2 DE3881523 T2 DE 3881523T2 DE 88906186 T DE88906186 T DE 88906186T DE 3881523 T DE3881523 T DE 3881523T DE 3881523 T2 DE3881523 T2 DE 3881523T2
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ECOND OR SWEDEN GOETEBORG AB
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G1/00Storing articles, individually or in orderly arrangement, in warehouses or magazines
    • B65G1/02Storage devices
    • B65G1/14Stack holders or separators
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G1/00Storing articles, individually or in orderly arrangement, in warehouses or magazines
    • B65G1/02Storage devices
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  • Spinning Or Twisting Of Yarns (AREA)
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Description

  • Die Erfindung betrifft eine Betriebsvorrichtung für eine Einrichtung zum Lagern insbesondere länglicher Objekte wie Holzlatten, Röhren und ähnlicher Gegenstände.
  • Bei der herkömmlichen Lagerung von länglichen Objekten werden diese lediglich in horizontale Fächer eingeschoben. Diese Lagerungsart bringt jedoch eine Vielzahl von Nachteilen sowohl hinsichtlich der Handhabung als auch der Lagerökonomie mit sich. Wenn längliche Objekte beispielsweise in herkömmlicher Weise eingelagert werden, müssen sie in ihr zugehöriges Fach manuell eingeschoben werden, was sehr zeitaufwendig und somit unwirtschaftlich ist. Zusätzlich erfordert dieses Vorgehen große physische Anstrengungen und der Körper des Arbeiters unterliegt wesentlichen Beastungen, insbesondere bei schweren Objekten, wie z.B. Latten oder Röhren. Darüberhinaus ist es bei diesein Vorgehen schwierig, die Gegenstände in größeren Höhen außerhalb der normalen Reichweite des Arbeiters zu lagern, so daß in diesem Fall der Aufbau von Gerüsten oder die Verwendung von Leitern notwendig wird. Der Einsatz von Leitern ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn die Gegenstände relativ leicht und kurz sind.
  • Ein weiterer wesentlicher Nachteil des herkömmlichen Lagersystems besteht darin, daß die entlang der speicherfächer verlaufenden Gänge zumindest so breit wie die Länge der zu lagernden Gegenstände sein müssen. Dies führt dazu, daß wesentlicher Raum im Lagerbereich ungenutzt bleibt oder verschwendet wird, was insbesondere bei Lagerung in Gebäuden unter ökonomischen Gesichtspunkt nicht vertretbar ist.
  • Ein bekannter Aufbau, der diese Nachteile verringern will, sieht ein Lagersystem vor, bei dem die Fächer mit Querrollen versehen sind. Dieser Aufbau erlaubt es, gebündelte oder gepackte Gegenstände, beispielsweise Holzlatten, als eine einstückige Einheit in die Fächer einzuschieben. Jedoch bedarf es dazu eines besonderen Schubmechanismus, um die gebündelten Gegenstände oder Einheiten in Position zu bringen, wobei der Mechanismus ein motorbetriebenes Stahlrahmen-Förderband ist. Der Stahlrahmen ist sehr schwer, so daß ein antriebsstarker Gabelstapler notwendig ist, um ihn zu verschieben. Darüberhinaus muß ein Gabelstapler großer Hubhöhe vorgesehen werden, um die Holzlattenbündel in Fächern zu deponieren, die oberhalb des unteren Lagerniveaus angeordnet sind. Die bekannte Konstruktion löst lediglich das Problem der Handhabung ganzer Holzlattenbündel. Alle vorgenannten Nachteile, d.h. die Handhabung einer geringen Anzahl von Gegenständen, breite Gänge und schwieriger Zugriff auf höhere Lagerniveaus bleiben bestehen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Betriebsvorrichtung für eine Einrichtung zur Lagerung und Handhabung von im wesentlichen länglichen Objekten zu schaffen, mit der die oben geannten Nachteile vermieden sind. Diese Lagervorrichtung weist einen Rahmen auf, der mit Ständerelementen versehen ist und auf dem die Gegenstände ablegbar sind, wobei die Ständerelemente der Vorrichtung derart angebracht sind, daß sie für die Lagereinrichtung die Anordnung sowohl in einer horizontalen Position zum Auf- und Abladen der Gegenstände als auch in eine im wesentlichen vertikalen Position zulassen, in der die Gegenstände vornehmlich gelagert werden, wobei die Einrichtung in letzterer Position eine wesentlich geringere Grundfläche als in ihrer horizontalen Position einnimmt.
  • Aus der DK-B-137832 ist eine Karre zum Lagern irgendwelcher Objekte bekannt, die zwischen einer horizontalen und einer vertikalen Position verstellt werden kann. Diese bekannte Konstruktion ist jedoch nicht nur eine Lagereinheit, sondern eine vollständige Karre mit mehreren Rädern und Streben. Der Aufbau eines Lagersystems aus einer Vielzahl von derartigen Karren wäre sehr teuer. Darüberhinaus bedarf es zum Verstellen der Karre zwischen der horizontalen und der vertikalen Position eines Gabelstaplers oder einer ähnlichen Vorrichtung, der mit der Seite des Karrenrahmens in Eingriff tritt, um die Karre zu schwenken. Als Folge davon ist es notwendig, eine Seitenfläche vorzusehen, in der ein Gabelstapler sich bewegen kann. Dies lacht die bekannte Karre ebenfalls nachteilig als Teil eines Lagersystems, da sie ein Lagerhaus von unwirtschaftlich großen Abmessungen erfordert.
  • Ein Ziel der Erfindung ist es, die genannten Nachteile mit einer Betriebsvorrichtung auszuschließen, die einen Handhabungsrahmen umfaßt, der mit der Lagereinrichtung verbindbar ist und an einen Betriebsmechanismus, etwa einen Gabelstapler, über zumindest eine Strebe und zumindest eine doppelseitig wirkende Kolben-Zylinder-Einheit angelenkt ist, so daß der Handhabungsrahmen von einer aufrechten Position in eine umgelegte Position bringbar ist, in der er auf Zinken des Betriebsmechanismus aufgelagert ist, wobei der Rahmen in die aufrechte Position aufrichtbar und so angeordnet ist, daß er dabei die Lagereinrichtung aus der vertikalen Position in eine im wesentlichen horizontale Position bzw. entsprechend umgekehrt bringt.
  • Weitere Merkmale der Betriebsvorrichtung gemäß der Erfindung ergeben sich aus dem Unteranspruch.
  • Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
  • Figur 1: eine Seitenansicht zweier Lagereinrichtungen, die in der aufgerichteten Lagerposition angeordnet sind und mit Holzlatten voll beladen sind,
  • Figur 2: eine Detaildarstellung in vergrößertem Maßstab der Anbringung der oberen umlegbaren Tragständerelemente der Vorrichtung,
  • Figur 3: eine Seitenansicht einer Lagereinrichtung in ihrer aufgerichteten Lagerposition, die an ein Betriebsfahrzeug angekoppelt ist,
  • Figur 4: eine Darstellung entsprechend Figur 3, die jedoch die Lagereinrichtung in ihrer horizontalen umgelegten Auflade- bzw. Abladeposition zeigt, und
  • Figur 5: eine Seitenansicht eines Teils des Betriebsfahrzeugs mit dem Fahrzeugbetriebsrahmen in seinen beiden Endpositionen.
  • Die Lagereinrichtung 1 umfaßt im wesentlichen einen Rahmen 6, der mit einer Vielzahl von Stützelementen 2,3,4 und einer Endplatte 5 versehen ist und auf dem die zu lagernden Gegenstände, beispielsweise Holzlatten angeordnet werden können. Um die Gegenstände 7 an einem seitlichen Herunterrutschen von dem Rahmen zu hindern, ist dieser darüberhinaus mit schräg verlaufenden Seitenstreben 8, die nahe der Endplatte 5 angeordnet sind, und an dem entgegengesetzten Ende der Vorrichtung mit abnehmbaren seitlichen Stangen 9 versehen.
  • Die Lagereinrichtung 1 weist ein Paar von festen Stützelementen 2, die senkrecht von dem Rahmen 6 weg in Form einer Verlängerung der Endplatte 5 verlaufen, und ein Paar von Stützelementen 3 auf, die am entgegengesetzten Ende des Rahmens 6 angeordnet sind. Das letztere Paar von Stützelementen 3 ist falt- oder umlegbar, um eine Vielzahl von Lagereinrichtungen 1 gemäß der Erfindung dicht nebeneinander aufrichten zu können, wie insbesondere in Figur 1 dargestellt ist. Aufgrund dieser Ausgestaltung kann von dem vorhandenen Lagerraum effizient Gebrauch gemacht werden. Die Vorrichtung weist darüberhinaus ein weiteres Paar von Stützelementen 4 auf, die senkrecht relativ zu den anderen Paaren von Stützelementen 2,3 verlaufen und an dem dem Rahmen 6 abgewandten Ende der Endplatte 5 angebracht sind. Dieses Paar von Stützelementen wird auf 5 diese Weise in der Lagerposition verwendet, wie in Figur 1 dargestellt ist.
  • Figur 2 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines Montageelementes zur Anbringung der falt- oder umlegbaren Stützelemente 3 an dem Rahmen 6. Das Montageelement umfaßt ein U-förmiges Jochelement, 10, dessen beide Arme an dem Rahmen 6 angebracht sind. Das Ständerelement 3, das vorzugsweise aus einer Röhre mit rechteckigem Querschnitt besteht, ist an seinem oberen Ende mit einem Durchgangsloch versehen, durch das ein Stift bzw. Bolzen 11 derart eingesetzt ist, daß er durch das u-förmige Jochelement 10 am Rahmen 6 hindurchgreift. Die Größe des Joches 10 ist vorzugsweise so gewählt, daß ein guter Sitz zwischen dem Jochelement und dem das Stützelement 3 bildenden Rohr sichergestellt ist. Dabei ist das Stützelement 3, wenn es sich unter Last befindet (strichpunktiert dargestellt), in seiner Lage verriegelt.
  • Die Figuren 3 und 4 zeigen die Lagereinrichtung gemäß der Erfindung, wenn sie mit einem Betriebsfahrzeug 12 gekoppelt ist. Figur 3 zeigt die aufgerichtete Lagerposition, in der die Lagereinrichtung üblicherweise auf den Stützelementen 2 und 4 aufgelagert ist, und Figur 4 zeigt die gefaltete bzw. umgelegte Position, die für den Auflade- bzw. Abladebetrieb vorgesehen ist und bei der die Lagereinrichtung üblicherweise auf den Stützelementen 2 und 3 steht.
  • Figur 5 ist eine Seitenansicht eines Teils des Betriebsfahrzeugs 12 und zeigt den Verbindungsrahmen 13 und die Steuerungsvorrichtung für diesen. Die Figur zeigt auch die verschiedenen Positionen, aus bzw. in die der Verbindungsrahmen 13 gebracht werden kann, um die Lagereinrichtung 1 aufzurichten bzw. umzulegen, ohne daß die Stützelemente 2,3,4 auf dem Boden schleifen. Der Rahmen 13 ist an den Zinken 14 des Gabelstaplers 12 sowohl mittels schräger Streben 15 als auch mittels zumindest einer doppelseitig wirkenden Kolben-Zylinder-Einheit 16 angebracht. Zusätzlich sind an einem Ende des Rahmens 13 Lagerrollen 17 vorgesehen, die auf den Zinken des Staplers 12 ruhen. In der Figur ist der Rahmen 13 in der Position dargestellt, die der unteren, umgelegten Position der Lagereinrichtung gemäß Figur 4 entspricht. Zusätzlich ist strichpunktiert die Position des Rahmens dargestellt, die der aufgerichteten Position der Lagereinrichtung, wie sie in Figur 3 dargestellt ist, entspricht. Der Rahmen 13 ist zusätzlich mit einer nicht dargestellten automatischen Verriegelungsvorrichtung versehen, die es erlaubt, den Rahmen sowohl in der unteren umgelegten Position der Lagereinrichtung (Figur 4) oder in deren aufgerichteter Position (Figur 3) mit der Lagereinrichtung zu koppeln.
  • Ein wesentlicher Vorteil, der durch das vorgenannte Anbringen des Verbindungsrahmens 13 mit dem Stapler 12 erreicht werden kann, besteht darin, daß beim Umsetzen aus der Position gemäß Figur 3 in die Position gemäß Figur 4 der Schwerpunkt der Lagereinrichtung 1 nach innen zu dem Stapler 12 verschoben wird, was nicht der Fall wäre, wenn der Rahmen an seinem unteren Ende lediglich mittels Gelenken an den Zinken 14 des Staplers 12 angebracht wäre. Dies hat zur Folge, daß die Zinken 14 des Staplers 12 kürzer sein können, was die Manövrierfähigkeit des Staplers erhöht.
  • Die Lagereinrichtung gemäß der Erfindung funktioniert in folgender Weise. Wenn die Einrichtung 1 sich in ihrer unteren, umgelegten Position befindet (Figur 4), werden Holzlatten, Röhren oder ähnliches auf diese aufgeladen. Das Betriebsfahrzeug bzw. der Stapler 12 wird dann mit der Lagereinrichtung 1 gekoppelt und diese kann in die in Figur 3 gezeigte Position aufgerichtet werden, die die Lagerposition darstellt. Da die Stützelemente 3 umlegbar sind, können zwei Einrichtungen relativ nahe aneinander gestellt werden, wie in Figur 1 dargestellt ist. Im Gegensatz zu bekannten Lagersystemen sind breite Gänge zwischen den Reihen von zusammengestellten Lagereinrichtungen 1 nicht notwendig, da letztere geschwenkt werden können, bevor sie in die in Figur 4 dargestellte umgelegte Position gebracht werden. Da die Lagereinrichtungen 1 somit frei positionierbar sind, ist eine wesentliche Flexibilität und Freiheit bzgl. der Struktur der Lagerräumlichkeiten erreicht, da keine ortsfesten Stände oder ähnliche strukturelle Vorrichtungen notwendig sind.
  • Ein weiterer Vorteil, der mit der Lagereinrichtung gemäß der Erfindung verbunden ist, besteht darin, daß sie in einfacher Weise transportiert werden kann, so daß sie als integriertes "Paket" verwendet werden kann, in dem beispielsweise Holzlatten transportiert und gehandhabt werden. Das Holz kann z.B. in einer Tischlerei hergestellt, beispielsweise geschnitten, gehobelt oder ähnlichen Handlungen unterworfen und dann direkt in eine Lagereinrichtung 1 überführt werden, statt zuerst gebündelt zu werden. Die Lagereinrichtung 1, die mit dem so behandelten Holz beladen ist, kann dann zu einem Lager- und/oder einem Verkaufsgebäude gefahren und dort aufgerichtet werden, ohne daß die Holzlatten selbst angehoben werden müssen. In den Verkaufsräumen kann der Kunde die Holzlatten direkt von der vertikal aufgerichteten Lagereinrichtung 1 auswählen. Wenn die Lagereinrichtung auf diese Weise verwendet wird, ist es vorteilhaft, sie mit einem nicht dargestellten Etiketthalter zu versehen, in den Etiketten eingeführt werden können, auf denen Informationen bzgl. der eingelagerten Holzlatten angezeigt werden können. Diese Informationen können beispielsweise die Art der Holzlatten, die Abmessungen des Holzes, den Preis usw. betreffen.
  • Es soll darauf hingewiesen werden, daß die Erfindung nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt ist, sondern daß eine Vielzahl von weiteren Ausführungen im Rahmen der Ansprüche möglich sind. Beispielsweise kann die Lagereinrichtung niit zusätzlichen seitlichen Auflagern in Form von Netzen oder ähnlichen Vorrichtungen zur Lagerung von sperrigen, nicht-länglichen Gegenständen, beispielsweise Ballen von Isoliermaterial, versehen sein. Darüberhinaus kann das Betriebsfahrzeug 12 durch einen Gabelstapler ersetzt werden, auf dessen GabeIn ein Zwischenraum 13 ähnlich der in Figur 5 gezeigten Ausführung angebracht ist.
  • Die Lagereinrichtung 1 kann darüberhinaus mit einer Vorrichtung versehen sein, die die lösbare Anbringung eines Maßstabs beispielsweise in Längsrichtung einer Seite des Rahmens erlaubt.

Claims (2)

1. Betriebsvorrichtung für eine Lagereinrichtung (1), die vornehmlich längliche Objekte (7), wie beispielsweise Holzlatten, Röhren oder ähnliche Gegenstände, aufnimmt und einen Rahmen (6) aufweist, der mit Ständerelementen (2,3,4) versehen ist und auf dem die Gegenstände ablegbar sind, wobei die Ständerelemente (2,3,4) der Vorrichtung derart angebracht sind, daß sie für die Lagereinrichtung die Anordnung sowohl in einer horizontalen Position (Figur 4) zum Auf- und Abladen der Gegenstände als auch in einer im wesentlichen vertikalen Position zulassen, in der die Gegenstände vornehmlich gelagert werden, wobei die Einrichtung in letzterer Position (Figur 3) eine wesentlich geringere Grundfläche als in ihrer horizontalen Position einnimmt, wobei die Betriebsvorrichtung einen Handhabungsrahmen (13) umfaßt, der mit der Lagereinrichtung (1) verbindbar ist und an einen Betriebsmechanismus, etwa einen Gabelstapler (12), über zumindest eine Strebe (15) und zumindest eine doppelseitig wirkende Kolben-Zylinder- Einheit (16) angelenkt ist, so daß der Handhabungsrahmen (13) von einer aufrechten Position in eine umgelegte Position bringbar ist, in der er auf Gabeln (14) des Betriebsmechanismus aufgelagert ist, wobei der Rahmen in die aufrechte Position aufrichtbar und so angeordnet ist, daß er dabei die Lagereinrichtung (1) aus der vertikalen Position in eine im wesentlichen horizontale Position bzw. entsprechend umgekehrt bringt.
2. Betriebsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Handhabungsrahmen (13) an einem seiner Enden mit Lagerrollen (17) versehen ist, die während der Handhabung entlang der Gabeln (14) des Betriebsmechanismus verfahren.
DE88906186T 1987-06-24 1988-06-22 Betriebsvorrichtung für eine lagerungsanordnung. Expired - Fee Related DE3881523T2 (de)

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