DE3880667T2 - Ampulle zur gesteuerten verabreichung eines heilmittels. - Google Patents
Ampulle zur gesteuerten verabreichung eines heilmittels.Info
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Description
- Während von einem Spender Blut abgenommen wird, fließt dieses in einen Behälter, beispielsweise einen Blutbeutel, der ein Antikoagulantiensystem enthält. Im typischen Fall handelt es sich bei diesen Antikoagulantiensystemen um eine kleine Menge einer flüssigen Lösung, die im Beutel enthalten ist und typischerweise ACD, CPD, CPD-Adenin oder dergleichen ist. Außerdem wurde bereits vorgeschlagen, daß das Antikoagulantiensystem als trockene Beschichtung auf die Innenseite des Blutsammelbehälters aufgebracht werden kann.
- Bei diesen Systemen ist das Verhältnis des vorhandenen Bluts zum vorhandenen Antikoagulans bei Einleitung des Bluts in den Behälter unerwünscht hoch, was somit zu einem erheblichen und schädlichen osmotischen Ungleichgewicht führt. Während dieses Problem durch anschließende Zufuhr zusätzlicher Blutmengen rasch gelöst wird, kann es für die erste Teilmenge der dem Sammelbeutel zugeführten Blutkörperchen schädlich sein.
- Dementsprechend besteht Bedarf an Systemen zur Handhabung von Blut, bei denen Heilmittel wie beispielsweise Antikoagulantien/Konservierungsmittel dem Blut zugesetzt werden können, ohne daß der anfängliche unerwünschte osmotische Effekt auftritt, zu dem es derzeit zu Beginn der Blutabnahme kommt,
- Außerdem ist bei der Herstellung herkömmlicher Blutlagerbehälter, die ein flüssiges Antikoagulans enthalten, ein kapitalintensiver und streng überwachter Herstellungsvorgang erforderlich, zu dem ein Schritt zum Einfüllen der Flüssigkeit gehört (was Reinraumbedingungen voraussetzt), sowie Schritte zur Dampfsterilisierung von einzelnen Partien, und die Verpackung des Blutbeutels in einem zusätzlichen Lagerbehälter mit Feuchtigkeitssperre. Wäre es möglich, Blutbeutel zu verwenden, die kein flüssiges Antikoagulantiensystem enthalten, so wäre es möglich, den Herstellungsvorgang ganz erheblich zu vereinfachen, indem mit Sterilisierung durch Bestrahlung gearbeitet wird und die zusätzliche Verpackung mit Feuchtigkeitssperre entfällt, die derzeit noch erforderlich ist.
- Außerdem muß infolge von Blutlagerbehältnissen, die entweder ein flüssiges Antikoagulans enthalten oder mit trockenem Antikoagulans auf den Innenwandungen beschichtet sind, der Behälter vollständig mit Blut gefüllt sein, damit er überhaupt verwendbar ist. Kann aus irgendeinem Grund der Spender keine komplette Blutabnahmeeinheit spenden,, so wird im typischen Fall die gesamte nicht vollständig gefüllte Einheit nicht verwendet, und zwar wegen einer zu hohen Konzentration des in der geringeren Blutmenge vorhandenen Antikoagulans, da das im Beutel vorhandene Antikoagulans für eine komplette Blutmengeneinheit vorgesehen ist. Würde man leere antikoagulansfreie Blutlagerbehältnisse verwenden, bei denen das Blut immer noch mit Antikoagulantien/Konservierungsmitteln korrekt versetzt ist, so könnten diese nicht vollständig gefüllten Einheiten immer noch in der Kinderheilkunde oder zu Teiltransfusionszwecken eingesetzt werden und müßten nicht weggeworfen werden.
- In der auf Baxter Travenol Laboratoratories Inc. übertragenen und am gleichen Tag wie die vorliegende Anmeldung eingereichten US-Patentanmeldung mit dem Titel "Controlled Administration of Beneficial Agent to Blood, werden eine Technik und eine Vorrichtung zur Lösung des vorgenannten Problems vorgeschlagen, mit denen der Zusatz eines Heilmittels wie beispielsweise eines Antikoagulans/Konservierungsmittels zu Blut möglich ist, während das Blut durch eine Leitung in einen Behälter fließt. Auf diese Weise können Blutlagerbehälter hergestellt und verwendet werden, die keinerlei Heilmittel enthalten, was die vorstehend erläuterten erheblichen Fertigungsvorteile erbringt. Außerdem können Blutteilmengen abgenommen und verwendet werden.
- Wie in der vorstehend genannten Patentanmeldung beschrieben wird, kann das Heilmittel in einer Leitung geführt werden, durch welche die medizinische Lösung, im typischen Fall Blut, typischerweise auf ihrem Weg in einen Behälter fließt. Auf ihrem Weg durch das Heilmittel löst sich eine kontrollierte Menge des Heilmittels in jeder Teilmenge der durchströmenden medizinischen Lösung, wobei diese kontrollierte Menge pro Teilmenge im wesentlichen für alle durchströmenden Teilmengen gleich ist, von der ersten bis zur letzte. Gemäß dieser Erfindung kann nun eine verbesserte Gleichmäßigkeit der Übertragung des Heilmittels auf die verschiedenen Teilmengen der medizinischen Lösung erreicht werden, neben erwünschten Verbesserungen bei der Steuerung und in der Präzision dieses Vorgangs.
- In der US-PS A-4511353 wird eine Ampulle mit starren Seiten beschrieben, die eine Masse eines Heilmittels zur Abgabe desselben an eine durch die Ampulle strömende intravenöse Flüssigkeit enthält.
- Der Oberbegriff des Anspruchs 1 geht von der US-PS A-4511353 aus, während die sich hiervon unterscheidenden Merkmale der vorliegenden Erfindung im Kennzeichen des Anspruchs 1 definiert sind.
- Das bevorzugte Ausführungsbeispiel dieser Erfindung umfaßt ein elastisches Ampullenteil, das bei den vorstehend angesprochenen Verfahren verwendet werden kann und so ausgelegt ist, daß es natürlich Strömungskanäle über seine Länge bildet und trotz seiner Elastizität auch dann offen bleibt, wenn auf die durchströmenden Flüssigkeiten ein Saugdruck einwirkt. Außerdem lassen sich mit dieser Erfindung erhebliche Verbesserungen in der Konstanz der Größe des Strömungswegs und dementsprechend eine verbesserte Konstanz in der Aufnahme des in der Ampulle enthaltenen Heilmittels erzielen.
- Bei dieser Erfindung ist in einem elastischen Ampullenteil ein Paar gegenüberliegender elastischer Seiten ausgebildet, die unter Abdichtung einen Raum umschließen, der eine Masse eines in wäßriger Lösung löslichen Heilmittels enthält. Einlaß- und Auslaßeinrichtungen stellen die Verbindung zwischen dem Raum und der Außenseite der Ampulle her. Erfindungsgemäß sind zwischen der Masse des Heilmittels und mindestens einer gegenüberliegenden elastischen Seite strömungsfördernde Mittel vorgesehen, um die Bildung von Flüssigkeitsströmungswegen entlang der Masse des Heilmittels zu erleichtern.
- Beispielsweise können die strömungsfördernden Mittel nach innen vorstehende Vorsprünge sein, welche integral auf den Innenflächen der gegenüberliegenden elastischen Seiten sein, wobei sie im typischen Fall darauf bei Formung der elastischen Folie gebildet werden, aus der die Seiten hergestellt werden.
- Diese nach innen vorstehenden Vorsprünge können Höcker sein, beispielsweise mit einem wesentlichen runden Querschnitt, oder sie können bei Bedarf als Rippen oder Grate oder in Form jeder anderen geeigneten Erhebung ausgebildet werden, die die Strömung fördert.
- Alternativ können die strömungsfördernden Mittel mindestens ein Gitterteil aufweisen, beispielsweise ein gewebtes oder vliesartiges Kunststoffnetz oder dergleichen, das im typischen Fall als separate Schicht gegen die Masse des Heilmittels anliegt. Alternativ kann das Gitterteil Teil der Heilmittelmasse sein und dabei Unregelmäpigkeiten in der Oberfläche der Heilmittelmasse bilden, um die Bildung von Strömungskanälen entlang dieser Oberfläche zu erleichtern. Bei einer weiteren alternativen Ausführungsform kann das lösliche Material des Heilmittels in der Masse so geformt werden, daß auf seiner Oberfläche Rippen oder Vorsprünge gebildet werden, so daß die strömungsfördernden Mittel ein integraler Bestandteil der Masse des Heilmittels sind.
- Die Masse des Heilmittels ist vorzugsweise eine unitäre Masse, beispielsweise eine Tablette aus glasigem Material,, das mindestens einen Stoff aus der Gruppe enthält, die aus Zucker und einem wasserlöslichen nicht-toxischen Zitrat, beispielsweise Natriumzitrat oder Zitronensäure, besteht. Im typischen Fall wird ein Gemisch aus Natriumzitrat und Zitronensäure eingesetzt, um die gewünschte Einstellung des pH-Werts in einer von den Verhältnissen dieses Gemisches abhängigen Weise herbeizuführen.
- Eine typische Verwendung eines in die erfindungsgemäße elastische Ampulle eingebrachten Heilmittels dieser Art besteht darin, dap es als Konservierungsstoff/Antikoagulans für Blut dient. Beispielsweise kann von einem Spender Blut abgenommen und durch die erfindungsgemäpe Ampulle in einem geschlossenen System einem Lagerbehältnis zugeführt werden. Auf seinem Weg durch die Ampulle nimmt das Blut aus der Heilmittelmasse die gewünschten Stoffe zu seiner Konservierung und Antikoagulierung auf.
- Auf diese Weise kann in die Heilmittelmasse jedes Antikoagulans bekannter Formulierung bzw. jedes andere Mittel zur Konservierung von Blutkörperchen eingebracht werden, beispielsweise Konservierungsstoffe für Blutplättchen. Zum Beispiel kann die Heilmittelmasse, insbesondere in ihrer Glasform, einen Zucker enthalten, z.B. Glukose, der auch einen wasserlöslichen nicht-toxischen Zitratspender der vorstehend erläuterten Art in ausreichender Konzentration enthält, um so auf das durchströmende Blut eine antikoagulierende Wirkung auszuüben.
- Unter dem Begriff "Blut" ist hier nicht nur Vollblut zu verstehen, sondern er soll vielmehr auch gegebenenfalls Blutbestandteile umfassen, z.B. Blutplasma (angereichert mit Blutplättchen oder arm an Blutplättchen) bzw. Suspensionen komprimierter Blutkörperchen, Thrombozyten oder Blutplättchen in Kochsalzlösung, jede andere geeignete Suspension von Blutkörperchen, oder dergleichen.
- Typische Zucker, die in der Heilmittelmasse eingesetzt werden können, sind natürlich lösliche, nicht-toxische Zucker, die im Stoffwechsel als Nährstoff entsprechend den Wünschen des Formulierers und unter Berücksichtigung des vorgesehenen Verwendungszwecks der glasigen Heilmittelmasse umsetzbar sind oder auch nicht. Speziell kann der Zucker einer oder mehreren der Substanzen aus der Gruppe Glukose, Laktose, Sorbitol und Mannit entsprechen. Eine gleichzeitig mit der vorliegenden Anmeldung eingereichte Anmeldung mit dem Titel "Glassy Sugar Matrix for Controlled Administration of Beneficial Agent" befaßt sich mit dem verwandten Gebiet der Bildung von Heilmitteltabletten und mit der Art ihrer Verwendung in löslicher Glasform. Die Glasmerkmale der Tablette können über die Präsenz eines Zuckers oder Zitrats in der vorstehend beschriebenen Weise formuliert werden, wobei bei Bedarf auch andere heilende Inhaltsstoffe vorgesehen sein können.
- Die erfindungsgemäße Ampulle kann beispielsweise an ein oder mehrere andere Schlauchsysteme oder Behältnisse angeschlossen werden, um so Teil eines geschlossenen Systems zur Blutbehandlung oder zur Behandlung von Lösungen zu werden, bei denen heilende Inhaltsstoffe zugesetzt werden, worauf diese Lösungen dann einem Patienten verabreicht werden. Alternativ kann die erfindungsgemäße Ampulle als integraler Bestandteil oder dauerhaft an ein System oder ein Behältnis zur Übertragung und Lagerung wäßriger medizinischer Lösungen, unter anderem Blut, angeschlossen sein.
- Die Verwendung einer im wesentlichen trockenen Heilmittelmasse, die sich erfindungsgemäß in einer Ampulle befindet, bringt erhebliche Vorteile mit sich. Diese die beträchtlichen Vorteile des leeren Beutels bzw. Behältnisses, das so für Blut oder andere medizinische Lösungen verwendet werden kann, wurden vorstehend erläutert. Daneben werden insbesondere im Vergleich zu Behältern für gefrorene Medikamentenlösungen, die in gefrorenem Zustand transportiert werden müssen, Vorteile beim Transport und in der Handhabung erzielt.
- In vielen Fällen kann bei dieser Erfindung das zu verabreichende Medikament einfach in die Heilmittelmasse eingebracht werden. Bei Bedarf kann eine parenteral zu verabreichende Lösung, z.B. eine Kochsalzlösung, über die Heilmittelmasse geleitet und direkt dem Patienten zugeführt werden, wobei sie das Medikament in gesteuerter Menge mit sich führt. Somit können einem Patienten auch kritische Medikamente verabreicht werden, ohne daß ein besonderer separater Schritt zur Umformulierung des Medikaments im Trockenzustand in die parenteral zu verabreichende Lösungsform erforderlich ist.
- Somit sind erfindungsgemäß erhebliche Vorteile in der Fertigung, beim Transport, bei der Lagerung und in der Handhabung vorgesehen.
- Des weiteren bilden Zucker- und/oder Zitratstoffe in Glasform mit niedrigem Wassergehalt (z.B. 1 bis 2 Gew.%) eine gute Sauerstoffsperre. So können sauerstoffempfindliche Medikamente geschützt werden, wenn sie in die glasige Heilmittelmasse eingeschlossen werden, die erfindungsgemäß verwendet werden kann. Daneben eignet sich eine solche Glasmasse sehr gut zur Sterilisierung mit Gammastrahlung, während bei Lagerung in der glasigen Heilmittelmasse feuchtigkeitsempfindliche Medikamente ebenfalls geschützt sind. Es wird davon ausgegangen, daß der vorhandene Zucker und/oder das vorhandene Zitrat auf das Medikament oder andere Wirkstoffe, die in der Glasmasse mit dem Zucker vermischt sind, vor Kontakt mit der medizinischen Lösung zur Anwendung eine Schutzwirkung erzeugt, insbesondere einen Schutz gegen Feuchtigkeit, Sauerstoff oder auch Gammastrahlung bietet, um so während der Gammabestrahlung zur Sterilisierung einen Verlust an Wirkstoff zu verringern. Ohne daß eine Einschränkung auf irgendwelche theoretischen Grundlagen beabsichtigt ist, wird davon ausgegangen, daß in der Glasmasse vorhandene Hydroxylgruppen als Spülmittel für freie Radikale wirken können, um so die vorhandenen empfindlichen Wirkstoffe während oder nach der Gammabestrahlung zur Sterilisierung gegen Abbau zu schützen.
- Auperdem sind infolge des niedrigen Wassergehalts die glasigen Zuckermassen, die erfindungsgemäß eingesetzt werden können, gegenüber einem bakteriellen Befall widerstandsfähig. Im allgemeinen ist es bevorzugt, dap der Wassergehalt solcher Glasmassen etwa 1% bis 2% beträgt, und im typischen Fall etwa 5 Gew.% nicht überschreitet.
- Des weiteren kann die Glasmasse während der Herstellung zur Bildung einer oder mehrerer Tabletten mit den gewünschten Abmessungen wirkungsvoll so geformt werden, daß sich eine exakte gewünschte Auflösungsgeschwindigkeit ergibt, wenn eine medizinische Lösung, z.B. Blut, im Kontakt mit der Masse darübergeleitet wird.
- Fig. 1 ist eine Draufsicht auf ein Blutabnahmesystem mit der Darstellung einer erfindungsgemäß hergestellten Ampulle, die integral an einen Blutlagerbehälter angeschlossen ist.
- Fig. 2 ist ein Schnitt entlang der Linie 2-2 in Fig. 1.
- Fig. 3 ist eine Vorderansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäpen Ampulle, die anstelle der Ampulle gemäß Fig. 1 eingesetzt werden kann.
- Fig. 4 ist ein Schnitt entlang der Linie 4-4 in Fig. 3.
- Fig. 5 ist eine Vorderansicht eines anderen Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen elastischen Ampulle für Einsatzzwecke, bei denen es günstig ist, wenn der Strömungseinlaß und -auslaß am gleichen Ende liegen.
- Fig. 6 ist ein Schnitt entlang der Linie 6-6 in Fig. 5.
- Fig. 7 ist eine Vorderansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels eines Teils der Vorrichtung gemäß Fig. 1.
- In Fig. 1 und 2 ist ein Komplettsystem 10 zur Abnahme von Blut bei einem Patienten oder einem anderen Spender und zur Überleitung des Bluts in einen Blutauffangbehälter 12 dargestellt, das in einer im wesentlichen herkömmlichen Art und Weise hergestellt sein kann. Das System 10 trägt an einem Ende eine herkömmliche Anschlupkanüle 14 zur Blutabnahme aus der Spendervene, worauf das Blut durch das System 10 in den Blutbeutel 12 fließt.
- In der Leitung des Systems 10 ist ein erweiterter Ampullenbereich 16 ausgebildet, der eine glasige feste Masse 18 eines trockenen Antikoagulanspräparats zur Blutlagerung enthält, dessen Wassergehalt im typischen Fall in der Größenordnung von höchstens etwa 2 Gewichtsprozent liegt. Es ist eine Antikoagulanstablette 18 dargestellt, die in Form eines dünnen rechteckigen Teils ausgebildet ist, welches sich innerhalb des erweiterten Bereichs 16 befindet.
- Der erweiterte Ampullenbereich 16 kann aus einem Paar Thermoplastfolien bestehen, beispielsweise aus Polyvinylchlorid, die mit Ausnahme des Bereichs am abgedichteten Einlaß 17 und Auslaß 19 entlang des Umfangs miteinander verschweißt sind. Auf den Innenflächen beider Wandungen 24 des Ampullenbereichs 16 ist eine Anordnung kleiner Vorsprünge 20 ausgebildet, die nach innen vorstehen und dabei Strömungswege 22 zwischen den Wandungen 24 und der Oberfläche der Tablette 18 aus dem Antikoagulanspräparat bilden.
- Insbesondere kann die Tablette 18 aus dem Antikoagulanspräparat beispielsweise ein trockenes Gemisch enthalten, das folgendermaßen zusammengesetzt ist: in Gew.% vorh. Dextrose Natriumzitrat Zitronensäure Natriumbiphosphat
- Zur Herstellung der Tablette 18 wird die vorgenannte Dextrose unter Erwärmung bis zum Siedepunkt in nahezu gesättigter Lösung in Wasser aufgelöst. Anschließend wird durch Sieden bei Unterdruck von etwa 6773 Pa (2" Quecksilbersäule) und Erwärmung bis auf rund 146ºC (295ºF) Wasser entzogen, bis in der Dextrose der gewünschte Wassergehalt von 2 Gewichtsprozent oder weniger erreicht ist (was durch die Temperatur bei dem Luftdruck bestimmt wird, der durch das Unterdrucksystem eingestellt wird). Anschließend wird die viskose Masse zur Vermeidung der Kristallisierung abgekühlt, so daß man eine unterkühlte Lösung erhält.
- Die anderen Bestandteile werden zugesetzt, wenn die Temperatur der Dextroseschmelze auf etwa 93ºC (200ºF) absinkt, wobei zur Bildung einer homogenen Masse stark gerührt oder alternativ in einem Doppelschrauben-Extruder gearbeitet wird. Diese Masse wird nun in die gewünschte Form gebracht, worauf man sie erstarren läßt, wobei sich eine weiße, glasige Masse in Form der Tablette 18 bildet, die dann in den Bereich 16 eingesiegelt werden kann. Der Blutbeutel 12 kann anfänglich frei von Antikoagulans sein. Das gesamte System, einschließlich der Tablette 18, ist im typischen Fall zur Sterilisierung durch Bestrahlung geeignet, da er im wesentlichen frei von Feuchtigkeit ist. Außerdem ist kein Außenbeutel oder eine andere Umverpackung erforderlich, um den Wasserverlust bei einem vorhandenen flüssigen Antikoagulans zu verhindern, was gegenüber den herkömmlichen und derzeit üblichen Blutabnahmevorrichtungen einen erheblichen Vorteil darstellt.
- Bei Verwendung wird in üblicher Weise die Kanüle 14 in die Vene eines Blutspender eingestochen, worauf das Blut über die Leitung 10 fließt. Auf seinem Weg tritt es in den erweiterten Ampullenbereich 16 ein, wo es in einem Paar einander gegenüberliegender Strömungswege 22 zwischen den Wandungen 24 des erweiterten Bereichs 16 und den ebenen Oberflächen der Tablette 18 strömt. Während das Blut hindurchfließt, löst sich die Masse der Blatte 18 in den Blutstrom mit relativ gleichmäpiger Geschwindigkeit auf, so daß jede einzelne Teilmenge des durch die Leitung 10 strömenden Bluts eine im wesentlichen gleiche Menge der gelösten Substanz der Tablette 17 beim Überströmen derselben aufnimmt. Von dort fließt der Blutstrom, der das darin gelöste Antikoagulans, die Glukose, usw. mit sich führt, in den Beutel 12 zur Lagerung, ohne das es zu einer übermäßig starken Konzentration des Antikoagulans oder eines anderen Mittels kommt.
- Im allgemeinen ist es wünschenswert, daß die Tablette 18 eine Dicke aufweist, die so groß ist, daß sie nicht nicht zu dem Zeitpunkt, zu dem das letzte Blut zum Füllen des Beutels 12 mit der gewünschten Menge darüber geströmt ist, vollständig aufgelöst ist. Behält die Tablette 18 bis zum Ende des Strömungsvorgangs ihre rechteckige Ausgangsform bei, auch wenn sie dünner wird, so wird eine relativ konstante Übertragung des Antikoagulans auf alle Blutteilmengen erreicht, insbesondere wenn die Strömungsgeschwindigkeit des Blutes (oder einer anderen Lösung) relativ konstant ist.
- Bei Bedarf können anstelle der vorstehend in Verbindung mit der Tablette 18 erläuterten speziellen Formen des Heilmittels auch andere trockene Formen von Heilmitteln verwendet werden, insbesondere Antikoagulantien/Konservierungsstoffe.
- Erfindungsgemäß kann auch jede Konstruktion eines Blutbeutels bzw. eines anderen Behältnisses verwendet werden. Bei Bedarf kann die Tablette 18 oder ein äquivalentes Stoffgemisch verkapselt und über Diffusion durch eine semipermeable Membran freigesetzt werden.
- Daneben kann die anmeldungsgemäße Erfindung in Verbindung mit verschiedenen anderen Vorgängen der Blutabnahme, der Bluttrennung oder der Verarbeitung von Blut, z.B. zur Plasmatrennung, eingesetzt werden. Erfindungsgemäß können durch Apherese oder ähnliche Verfahren dem Blut Medikamente zugesetzt werden.
- Alternativ kann der Zuckerschmelze bzw. dem Zitratgemisch in vorstehend erläuterter Weise bei Erreichen einer Temperatur von etwa 93ºC (200 ºF) auch ein Antiobiotikum oder ein anderes Medikament zugesetzt werden. Nach gründlicher Vermischung wird die Gemischschmelze in Tablettenform oder jede andere gewünschte Form gebracht, worauf man sie zur festen Glasform erstarren läßt. Die so hergestellten Tabletten können in eine Kammer eingebracht werden, die dem erweiterten Bereich 16 des Systems 10 vergleichbar ist und gegebenenfalls für den Anschluß bzw. die integrale Verbindung mit einem Beutel mit einer Lösung zur parenteralen Verabreichung ausgelegt ist. In diesem Fall kann Fig. 1 ein solches System veranschaulichen, bei dem der Beutel 12 beispielsweise eine sterile standardisierte Kochsalzlösung oder auch reines Wasser enthält, obgleich unter Umständen ein solches System nicht hundertprozentig sicher ist, da intravenös zugeführtes Wasser für Blutkörperchen sehr schädlich ist.
- In diesem Fall erfolgt der Anschluß an die Vene des Patienten über die Kanüle 14, worauf man die im Beutel 12 enthaltene Lösung zur parenteralen Verabreichung vom Beutel 12 über das System 10 in die Vene des Patienten fließen läpt. Während die Lösung durch den erweiterten Ampullenbereich 16 fließt, löst sich der Zucker und das der Tablette 18 zugesetzte Medikament in die vorbeifließende parenterale Lösung mit vorgegebener Geschwindigkeit, so daß die gewünschte Medikamentendosis einfach dadurch verabreicht werden kann, daß eine bestimmte Menge der parenteralen Lösung aus dem Beutel 12 mit vorgegebener Strömungsgeschwindigkeit zugeführt wird.
- Somit kann die anmeldungsgemäße Erfindung nicht nur zur Blutbehandlung sondern auch zur Verabreichung von Medikamenten oder anderen Heilmitteln direkt an den Patienten oder auch zur Zuführung in ein anderes Behältnis eingesetzt werden, in dem eine Lösung aus einem Beutel durch eine Kammer geleitet wird, die eine glasige Zuckermasse bzw. aus einem Zitratgemisch enthält, in welchen das gewünschte Heilmittel enthalten ist. Ein solches System ist im Gegensatz zu vielen derzeit eingesetzten Systemen hinsichtlich der abgegebenen Heilmittelmenge sehr flexibel. Möchte man nur ein Drittel des in der Tablette 18 enthaltenen Heilmittels zuführen, so kann man einfach eine vorgegebene Lösungsmenge aus dem Beutel 12 über das System 10 dem Patienten zuführen und anschließend die Verabreichung beenden, wenn die gewünschte Heilmittelmenge zugeführt wurde.
- Außerdem kann die erweiterte Kammer 16 in Form einer Patrone zum Anschluß an Verabreichungssätze mit parenteral zu verabreichender Lösung hergestellt werden, wobei die verschiedenen Patronen unterschiedliche Medikamente enthalten, die nach Wunsch in der glasigen Zucker- bzw. Zitratmasse eingeschlossen sind. Der Arzt muß dann nur noch eine Patrone wählen, die den gewünschten Medikamententypus in der gewünschten Konzentration enthält, und das Medikament dem Patienten direkt verabreichen, ohne daß vor der Verabreichung noch ein besonderer Arbeitsgang zur Aufbereitung des Medikaments erforderlich ist.
- Bei Bedarf kann die glasige Heilmitteltablette im wesentlichen zuckerfrei sein, wobei dann der Großteil der Glasmasse ein nicht-toxisches wasserlösliches Zitrat ist, beispielsweise ein Gemisch aus Natriumzitrat und Zitronensäure in entsprechenden Anteilen zur Einstellung des gewünschten pH- Werts. Dieses dient als solches als Träger für Medikamentensubstanzen oder dergleichen bzw. im Falle von Blut als Antikoagulans.
- Gemäß Fig. 3 und 4 ist eine andere Konstruktion der erfindungsgemäßen Ampulle für Einsatzzwecke ähnlich denen vorgesehen, die vorstehend bezüglich der Ampulle 16 erläutert wurden. Die Ampulle 30 kann speziell einen ähnlichen konventionellen Aufbau aufweisen und aus einem Paar entlang ihres Umfangs miteinander verschweißten Thermoplastfolien 32 bestehen, wobei sich durch die Versiegelungsnaht der Folie 32 zum Anschluß an den Ampulleninnenraum ein Einlaß 34 und ein Auslaß 36 erstrecken. Innerhalb der Ampulle ist eine Tablette 18a aus Heilmittelsubstanz vorgesehen. Die Tablette 18a kann ähnlich wie die vorstehend beschriebene Tablette 18 ausgebildet sein. Das Material der Tablette 18 bzw. 18a muß nicht unbedingt in der vorstehend beschriebenen Glasform vorliegen.
- Außerdem befindet sich beiderseits der Tablette 18a ein Paar kleiner Kunststoffgitter 38, die einen Raum für Strömungskanäle zwischen dem Einlaß 34 und dem Auslaß 36 bilden, welche sich zwischen der Tablette 18a und den elastischen Wandungen 32 der Ampulle 30 erstrecken. Die Gitter 38 verbessern auch die Vermischung der flüssigen Stoffe in den Strömungskanälen. Bei Bedarf kann auf jeder Seite auch mehr als nur ein Gitter angeordnet werden. Auch ist es möglich, daß nur auf einer Seite der Ampulle Höcker oder Gitter vorgesehen sind, damit nur auf einer Seite der Tablette ein einziger Strömungsweg gebildet wird.
- Die elastischen Wandungen der erfindungsgemäpen Ampulle machen einen einfachen Aufbau und daneben die Aufrechterhaltung einer relativ gleichmäßigen Dicke des Strömungswegs entlang der Tabletten 18 bzw. 18a möglich, auch während die Tabletten selbst durch Auflösung ihrer Substanz in die vorbeiströmende Flüssigkeit immer dünner werden. Bei Ampullen mit elastischen Wandungen, beispielsweise der Ampulle 16 bzw. 30, werden die elastischen Wandungen 32 nach innen gegen die Tabletten 18 bzw. 18a angepreßt, insbesondere in den Fällen, in denen mit Saugdruck gearbeitet wird, während die Tabletten sich auflösen und dünner werden, so daß im wesentlichen in der Dicke des Strömungswegs über die jeweiligen Tabletten kein Unterschied gegeben ist, was zu einer besseren Gleichmäßigkeit in der Aufnahme des Heilmittels in unterschiedlichen Teilmengen der Flüssigkeit führt, die während des gesamten Vorgangs über die jeweiligen Tabletten geleitet wird.
- Gemäß Fig. 5 und 6 wird nun eine andere Auslegung der erfindungsgemäßen Ampulle beschrieben. In diesem Fall besteht auch die Ampulle 40 aus einem Paar über ihren Umfang miteinander verschweißter Thermoplastfolien 42, die eine Tablette 18b aus löslichem Heilmittel enthalten. In diesem Fall jedoch erstreckt sich sowohl der Einlaß 44 als auch der Auslaß 46 über dasselbe Ende in den Innenraum der Ampulle 40. Anschließend ist der Einlaß 44 in der dargestellten Weise verlängert, damit die eintretende Flüssigkeit im wesentlichen über die gesamte Länge der Ampulle 40 strömen muß, ehe sie ihren Weg zum Auslaß 46 findet. Auf diese Weise wird die Flüssigkeit im wesentlichen über die gesamte Länge zu beiden Seiten der Tablette 18b geführt, damit sich diese in die verschiedenen Teilmengen der Flüssigkeit in einer im wesentlichen gleichbleibenden Weise während des gesamten Vorgangs auflösen kann, ähnlich wie bei den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen.
- Gemäß Fig. 6 ist auf der Innenfläche jeder Wandung 42 aus thermoplastischem Kunststoff eine Reihe von Vorsprüngen 48 in einer Weise ausgebildet, die ähnlich wie bei dem in Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel sind, wobei ein Strömungsweg für die Flüssigkeit gebildet wird. Bei Bedarf kann alternativ auch eine Gitterkonstruktion ähnlich dem Gitter 38 eingesetzt werden.
- In einer anderen alternativen Variante können bei allen Ausführungsbeispielen die Tabletten 18, 18a bzw. 18b so formuliert sein, daß sie eine aufgerauhte Oberfläche aufweisen, damit die den Strömungskanal bildenden Vorsprünge von der Tablette selbst und nicht durch ein separates Teil bzw. die Innenwandung der Ampulle gebildet werden. Dies kann entweder durch entsprechende Ausformung der Tablette selbst oder durch Einbettung eines Gitters oder dergleichen in der Oberfläche der Tablette in der Form erreicht werden, daß zumindest Teile der Gitterkonstruktion unter Bildung der gewünschten Strömungskanäle nach außen vorstehen.
- Fig. 7 zeigt einen anderen alternativen Aufbau des erweiterten Ampullenbereichs 16, der identisch mit dem Aufbau des Ampullenbereichs 16 ist, allerdings mit dem Unterschied, daß die Vorsprünge 50 anders ausgebildet sind, die sich auf gegenüberliegenden Seiten der Tablette 18c auf der Innenseite jeder Seitenwandung 52, 53 befinden. Wie dargestellt sind die Vorsprünge 50 in einem sogenannten Fischgrätenmuster angeordnet und sorgen so für ein besseres Strömungsverhalten mit der gewünschten turbulenten Vermischung.
Claims (11)
1. Ampulle (16, 30, 40) mit einem Paar gegenüberliegender
Seiten (24, 32, 42, 52, 53), die unter Abdichtung einen Raum
umschliepen, der eine Masse eines Heilmittels (18, 18a, 18b,
18c) enthält, das in wäßriger Lösung löslich ist, ferner eine
Einlaßeinrichtung (17, 34, 44) und eine Auslaßeinrichtung
(19, 36, 46), die die Verbindung zwischen dem Raum und der
Außenseite herstellen, dadurch gekennzeichnet, daß das Paar
gegenüberliegender Seiten (24, 32, 42, 52, 53) elastisch ist
und daß strömungsfördernde Mittel (20, 38, 48, 50) zwischen
der Masse des Heilmittels (18, 18a, 18b, 18c) und mindestens
einer gegenüberliegenden elastischen Seite (24, 32, 42, 52,
53) angeordnet sind, um die Bildung eines
Flüssigkeitsströmungsweges (22) entlang der Masse des Heilmittels (18, 18a,
18b, 18c) zu erleichtern.
2. Ampulle nach Anspruch 1, bei welcher die
strömungsfördernden Mittel (20, 48, 50) nach innen vorstehende Vorsprünge
sind, welche integral auf den Innenflächen der
gegenüberliegenden elastischen Seiten (24, 42, 52, 53) ausgebildet sind.
3. Ampulle nach Anspruch 2, bei welcher die nach innen
vorstehenden Vorsprünge (20, 48) Höcker mit im wesentlichen
rundem Querschnitt sind.
4. Ampulle nach Anspruch 1, bei welcher die
strömungsfördernden Mittel (38) mindestens ein Gitterteil aufweisen.
5. Ampulle nach Anspruch 4, bei welcher das Gitterteil (38)
eine separate Schicht aus netzartigem Material ist, das gegen
die Masse des Heilmittels (18a) anliegt.
6. Ampulle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei
welcher die Masse des Heilmittels (18, 18a, 18b, 18c) eine
unitäre Masse aus glasigem Material ist, welches mindestens
einen Stoff aus der Gruppe enthält, die aus Zucker und einem
wasserlöslichen nicht-toxischen Zitrat besteht.
7. Ampulle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei
welcher die strömungsfördernden Mittel (20, 38, 48, 50) die
Vermischung des Heilmittels (18, 18a, 18b, 18c) mit einem in die
Ampulle einfließenden Strömungsmittel verbessern.
8. Ampulle nach Anspruch 1, bei welcher die
strömungsfördernden Mittel (20, 38, 48, 50) zwischen mindestens einer der
Seiten (24, 32, 42, 52, 53) und der Masse des Heilmittels
(18, 18a, 18b, 18c) einen im wesentlichen gleichbleibend
dikken Strömungsweg aufrechterhalten, während die Masse des
Heilmittels (18, 18a, 18b, 18c) durch die zwischen der
Einlaßeinrichtung (17, 34, 44) und der Auslaßeinrichtung (19,
36, 46) und über den Strömungsweg (22) fließende Lösung
aufgelöst wird.
9. Ampulle nach Anspruch 8, bei welcher die
strömungsfördernden Mittel (20, 48, 50) nach innen vorstehende Vorsprünge
aufweisen, die integral auf den Innenflächen der
gegenüberliegenden elastischen Seiten (24, 42, 52, 53) ausgebildet
sind, wobei der Strömungsweg (22) unter einem Druck steht,
der kleiner als der Luftdruck ist.
10. Ampulle nach Anspruch 8, bei welcher die
strömungsfördernden Mittel (38) mindestens ein Gitterteil aufweisen, das
im Strömungsweg (22) angeordnet ist, wobei der Strömungsweg
(22) unter einem Druck steht, der kleiner als der Luftdruck
ist.
11. Verwendung der Ampulle nach einem der vorhergehenden
Ansprüche zum Zusetzen eines Heilmittels zu einer wäßrigen
Lösung,
wobei die folgenden Schritte vorgesehen sind:
Durchführen der wäßrigen Lösung zwischen dem Paar gegenüberliegender
Seiten (24, 32, 42, 52, 53) und der Masse des Heilmittels
(18, 18a, 18b, 18c) und Beaufschlagung der die Ampulle (16,
30, 40) durchströmenden wäßrigen Lösung mit einem Druck, der
kleiner als der Luftdruck ist, wobei während der Zersetzung
der unitären Masse glasiger Substanz (18, 18a, 18b, 18c)
durch Auflösung in die wäßrige Lösung die gegenüberliegenden
elastischen Seiten (24, 32, 42, 52, 53) sich nach innen
bewegen, so daß die strömungsfördernden Mittel (20, 38, 48, 50)
gegen die Masse des Heilmittels (18, 18a, 18b, 18c) drücken,
um die Tiefe der Strömungswege (22) im wesentlichen konstant
zu halten.
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