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DE3842641A1 - Steckbarer quarz-infrarotstrahler - Google Patents

Steckbarer quarz-infrarotstrahler

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Publication number
DE3842641A1
DE3842641A1 DE3842641A DE3842641A DE3842641A1 DE 3842641 A1 DE3842641 A1 DE 3842641A1 DE 3842641 A DE3842641 A DE 3842641A DE 3842641 A DE3842641 A DE 3842641A DE 3842641 A1 DE3842641 A1 DE 3842641A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
holder
housing
radiator according
infrared radiator
parts
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE3842641A
Other languages
English (en)
Inventor
Reinhard Hilscher
Christian Ullrich
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
THERMAL QUARZ SCHMELZE GmbH
TQS Thermal Quarz Schmelze GmbH
Original Assignee
THERMAL QUARZ SCHMELZE GmbH
TQS Thermal Quarz Schmelze GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by THERMAL QUARZ SCHMELZE GmbH, TQS Thermal Quarz Schmelze GmbH filed Critical THERMAL QUARZ SCHMELZE GmbH
Priority to DE3842641A priority Critical patent/DE3842641A1/de
Priority to US07/566,372 priority patent/US5142609A/en
Priority to PCT/DE1989/000777 priority patent/WO1990007253A1/de
Priority to DE58909071T priority patent/DE58909071D1/de
Priority to SU904830745A priority patent/RU2100038C1/ru
Priority to EP90900070A priority patent/EP0401330B1/de
Priority to ES90900070T priority patent/ES2069063T3/es
Priority to JP2500791A priority patent/JP2741634B2/ja
Publication of DE3842641A1 publication Critical patent/DE3842641A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05BELECTRIC HEATING; ELECTRIC LIGHT SOURCES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; CIRCUIT ARRANGEMENTS FOR ELECTRIC LIGHT SOURCES, IN GENERAL
    • H05B3/00Ohmic-resistance heating
    • H05B3/40Heating elements having the shape of rods or tubes
    • H05B3/42Heating elements having the shape of rods or tubes non-flexible
    • H05B3/44Heating elements having the shape of rods or tubes non-flexible heating conductor arranged within rods or tubes of insulating material
    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05BELECTRIC HEATING; ELECTRIC LIGHT SOURCES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; CIRCUIT ARRANGEMENTS FOR ELECTRIC LIGHT SOURCES, IN GENERAL
    • H05B3/00Ohmic-resistance heating
    • H05B3/0033Heating devices using lamps
    • H05B3/009Heating devices using lamps heating devices not specially adapted for a particular application
    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05BELECTRIC HEATING; ELECTRIC LIGHT SOURCES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; CIRCUIT ARRANGEMENTS FOR ELECTRIC LIGHT SOURCES, IN GENERAL
    • H05B3/00Ohmic-resistance heating
    • H05B3/02Details
    • H05B3/06Heater elements structurally combined with coupling elements or holders

Landscapes

  • Resistance Heating (AREA)
  • Electric Stoves And Ranges (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft einen steckbaren Quarz-Infra­ rotstrahler mit einem Gehäuse und mindestens einem darin ange­ ordneten Heizelement, mit elektrischen Anschlüssen, Steckver­ bindungen auf der Gehäuserückseite und mit einer hitzebestän­ digen, isolierenden Halterung für das bzw. die Heizelemente in dem Gehäuse.
Ein derartiger Quarz-Infrarotstrahler ist bekannt aus der DE-OS 36 19 919. Bei dem bekannten Quarz-Infrarotstrahler sind auf der Gehäuserückseite sowohl mechanische als auch elektrische Steckverbindungen unabhängig voneinander angeordnet. Zwar bringt die Steckbarkeit des Quarzinfrarotstrahlers gegenüber der bis dahin üblichen aufwendigen Verdrahtung bereits enorme Vorteile mit sich, jedoch sind bei dem bekannten steckbaren Quarz-Infrarotstrahler die elektrischen Anschlüsse von den Heizelementen noch in herkömmlicher Weise aus einer isolieren­ den Halterung für die Heizelemente heraus zu den auf der Rück­ seite des Gehäuses angeordneten Steckkontakten hingeführt und sind dort mit dem zugehörigen Teil eines Steckers bzw. einer Steckbuchse verbunden. Die elektrische Steckverbindung auf der Rückseite des Gehäuses muß dabei in aller Regel für die Verbindung mit den elektrischen Anschlüssen der Heizelemente eine hitzebeständige elektrische Isolierung vorsehen, welche entsprechend den üblichen Anforderungen an die thermische Be­ ständigkeit, die Isolationsfähigkeit und die mechanischen Ei­ genschaften gestellt werden, aus einem keramischen Gehäuse für die Steckverbindung besteht. Das Anordnen und Anbringen einer derartigen Steckverbindung mit einem Keramikgehäuse auf der Rückseite eines Infrarotstrahlers bedeutet einen zusätz­ lichen Aufwand bei der Herstellung der Quarz-Infrarotstrahler, welche ansonsten auf ihrer Rückseite lediglich mit durch eine Reihe von Keramikhülsen isolierten Anschlußdrähten versehen waren.
Demgegenüber liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zu­ grunde, einen steckbaren Quarz-Infrarotstrahler mit den ein­ gangs genannten Merkmalen zu schaffen, welcher gegenüber dem bekannten steckbaren Quarz-Infrarotstrahler einfacher und preiswerter herzustellen ist.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die hitzebeständige, isolierende Halterung einen Raum zur Aufnahme mindestens eines Teils einer Steckverbindung sowie mindestens eine Öffnung zur Durchführung eines nicht in dem Raum aufgenommenen Teiles ei­ ner Steckverbindung aufweist, welches vorzugsweise auf der Rückseite des Gehäuses aus diesem herausragt.
Hierdurch ist in vorteilhafter Weise die Funktion einer eben­ falls hitzebeständigen isolierenden Halterung, welche ohnehin für die Heizelemente des Quarz-Infrarotstrahlers vorgesehen ist, mit der einer Halterung für die Steckverbindung vereinigt, so daß ein Teil der Steckverbindung in dem eigens dafür vor­ gesehenen Raum der Heizelementhalterung aufgenommen und gehal­ ten ist, während ein anderer Teil der Steckverbindung sich von diesem Raum durch die gleichfalls an der Halterung vorge­ sehene Öffnung hindurch erstreckt und auf der Rückseite des Gehäuses herausragt, so daß dieser herausragende Teil unmittel­ bar mit einem passenden Gegenstück, welches beispielsweise an einer Montageplatte angeordnet ist, zusammengesteckt wer­ den kann. Dabei kann sich jedoch auch von der Montageplatte aus ein Teil einer Steckverbindung in Richtung auf den Infra­ rotstrahler erstrecken, welches beim Zusammenführen mit dem Infrarotstrahler in die Öffnung hineingeschoben wird, wodurch die Verbindung mit dem in dem Raum der Halterung aufgenommenen Steckverbindungsteil hergestellt wird.
Allerdings wird eine Ausführungsform der Erfindung bevorzugt, bei welcher der herausragende Teil der Steckverbindung und der in dem Raum der Halterung aufgenommene Teil der Steckver­ bindung einstückig miteinander verbunden sind.
Insbesondere wird eine Ausführungsform der Erfindung bevor­ zugt, bei welcher diese Steckverbindungsteile einen L-förmig abgewinkelten Flachstecker bilden, dessen erster Schenkel voll­ ständig in dem dafür vorgesehenen Raum der Halterung aufgenom­ men ist und dessen zweiter Schenkel durch die Öffnung der Hal­ terung hindurchgeführt ist, auf der Rückseite des Gehäuses hervortritt und mit einem passenden Gegenstück zusammensteck­ bar ist.
Wegen der vorgenannten verschiedenen Möglichkeiten ist also der Begriff "Steckverbindung" im Sinne dieser Anmeldung so auszulegen, daß darunter sowohl eine aus einer Buchse und ei­ nem Stecker bestehende Verbindung zu verstehen ist als auch ein Stecker bzw. eine Buchse für sich allein, soweit sie aus einem in dem Raum der Halterung aufgenommenen und aus der Hal­ terung und auch der Rückseite des Gehäuses herausragenden Teil bestehen.
Zweckmäßig ist es, wenn die Halterung gemäß der vorliegenden Erfindung Raum für Teile von zwei Steckverbindungen aufweist. Ein elektrisches Heizelement braucht bekanntermaßen zwei elek­ trische Anschlüsse, die zweckmäßigerweise an ein und derselben Halterung enden und in die beiden an dieser Halterung angeord­ neten Steckverbindungen übergehen. Selbstverständlich ist es jedoch auch möglich, bei einem Quarz-Infrarotstrahler mit meh­ reren Halterungen für Heizelemente an jeder dieser Halterungen einen der oben genannten Steckanschlüsse vorzusehen. Auch die bevorzugte Ausführungsform eines Infrarotstrahlers gemäß der vorliegenden Erfindung weist zwei an gegenüberliegenden Sei­ tenwänden eines Gehäuses angeordnete Halterungen für Heizele­ mente auf, wobei jedoch nur eine dieser Halterungen beide er­ forderlichen Steckanschlüsse aufweist. Unabhängig davon können jedoch die beiden gegenüberliegenden Halterungen oder Teile von diesen identisch gestaltet sein und den entsprechenden Raum zur Aufnahme von Steckverbindungen aufweisen, ohne daß an beiden Halterungen auch Steckanschlüsse vorhanden sein müs­ sen. Dies kann insbesondere aus fertigungstechnischen Gründen sinnvoll sein, da so die Zahl unterschiedlich herzustellender Teile reduziert wird.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn erfindungsgemäß die Halte­ rung auf einer Seite des Gehäuses zweiteilig ausgeführt ist, wobei die beiden Teile im fertig montierten Zustand flächig aneinanderliegen und in ihren Anlageflächen Aussparungen auf­ weisen, die einander gegenüberliegen und so den Raum für die Teile von Steckverbindungen definieren. Bei einer solchen Aus­ führungsform werden die beiden Teile einer Halterung auseinan­ dergenommen, dann werden die entsprechenden Teile einer Steck­ verbindung einfach von der Anlagefläche her in die darin vorgese­ henen Aussparungen eingelegt und das zweite Teil der Halterung wird mit seinen Aussparungen passend darübergelegt, so daß die Steckverbindungsteile in dem Raum, der insgesamt durch die gegenüberliegenden Aussparungen gebildet wird, aufgenom­ men sind. Dabei ist es auch zweckmäßig, wenn sich von den Aus­ sparungen mindestens je ein Schlitz zu der der Gehäuserück­ wand zugewandten Seite der Halterungsteile erstreckt, wodurch eine Öffnung zur Durchführung eines Steckverbindungsteiles von dem Raum nach außerhalb des Gehäuses gebildet ist.
Auch der bereits erwähnte L-förmig abgewinkelte Flachstecker kann so mit seinem einen Schenkel in den entsprechenden Raum von der Anlagefläche eines der Teile her eingelegt werden, wobei sich der andere Schenkel des L-förmig abgewinkelten Steckers dann durch den Schlitz nach außen erstreckt. Sobald die beiden Teile der Halterung mit den eingelegten Steckver­ bindungsteilen aneinanderliegen, werden sie in das Gehäuse eingesetzt und in diesem Zustand befestigt.
Vorzugweise besteht die Halterung aus Keramik, da Keramik ein sehr gut wärmebeständiges und gleichzeitig elektrisch gut iso­ lierendes Material ist, welches auch für die Aufnahme und Hal­ terung der Heizelemente sowie auch der Steckerteile eine aus­ reichende mechanische Festigkeit aufweist.
Sofern das Gehäsue eine durchgehende Rückwand hat, muß selbst­ verständlich auf Höhe der Halterung mindestens eine Öffnung in der Gehäuserückwand vorgesehen sein, wobei es besonders vorteilhaft ist, wenn sich vom Rand der Öffnung und parallel und im Abstand zu gegenüberliegenden Seitenwänden des Gehäuses in das Gehäuseinnere mindestens eine Lasche erstreckt. Diese Lasche kann für die Befestigung der Halterung verwendet wer­ den.
Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn der Abstand der Lasche zu einer Seitenwand der Dicke der Halterung entspricht, wobei die Öffnung in der Gehäuserückwand zwischen der Lasche und dieser Seitenwand angeordnet ist. Die Halterung kann so pas­ send zwischen die Lasche und eine Gehäuseseitenwand eingescho­ ben werden, wobei ein Teil ihrer der Rückwand zugewandten Seite genau über bzw. unter der Öffnung in der Gehäuserückwand liegt, so daß an dieser Stelle die herausragenden Steckerteile vorgese­ hen werden können.
Bevorzugt wird dabei eine Ausführungsform der Erfindung, bei welcher die Halterung außerdem mindestens eine durchgehende Queröffnung aufweist, welche im wesentlichen parallel zu der Gehäuserückrand und dem Heizelement bzw. den Heizelementen verläuft. Durch eine solche Queröffnung können sich Befesti­ gungselemente zu der Gehäuseseitenwand bzw. zu einer Lasche erstrecken. In einem solchen Fall ist es besonders günstig, wenn die Lasche und die Seitenwand miteinander und mit der durchgehenden Queröffnung fluchtende Öffnungen aufweisen, da auf diese Weise die Halterung an der Lasche und der Gehäuse­ seitenwand in einfacher Weise festgenietet werden kann. In vorteilhafter Weise wird dabei vermieden, daß die Nietenden unmittelbar auf die Halterung drücken, was insbesondere bei Keramikhalterungen leicht zum Bruch derselben führen kann. Bei der vorgenannten bevorzugten Ausführungsform jedoch grei­ fen die beiden Enden des Niets an der Seitenwand bzw. einer Lasche an, wobei diese an die dazwischenliegende Halterung angepreßt werden und gleichzeitig die von dem Niet ausgeübten Kräfte auf eine größere Fläche der Halterung verteilen. Zu­ sätzlich kann die Queröffnung in der Halterung auch durch eine Metallhülse verstärkt sein.
Bei der zweiteiligen Ausführungsform der Halterung ist es be­ sonders vorteilhaft, wenn der an der Gehäuseseitenwand anlie­ gende Teil in Richtung senkrecht zur Gehäuserückwand breiter ist als der andere Teil der Halterung und in seinem überste­ henden Bereich eine Aufnahme für Heizelemente aufweist.
Der Raum für die Aufnahme von Steckverbindungsteilen liegt dann in dem Bereich, in welchem die beiden Teile der Halterung aufeinanderliegen, während unabhängig davon in dem überstehen­ den Bereich des einen Teiles der Halterung eine Aufnahme für die Heizelemente vorgesehen ist. Dieses an der Seitenwand an­ liegende Teil mit der Aufnahme für die Heizelemente kann dann unabhängig von der Anordnung von Steckverbindungsteilen auch als gewöhnliche Halterung für Heizelemente verwendet werden. Will man dann an der Halterung Steckerelemente anordnen, so wird einfach das zweite Teil einer Halterung hinzugefügt, wel­ ches sich in dem Bereich befinden muß, in dem es an die Ge­ häuserückwand anschließt, da sich Steckerteile durch die Ge­ häuserückwand hindurch erstrecken sollen. Der Raum für die Aufnahme der Steckverbindung und die entsprechenden Teile der Halterung liegen also in dem Bereich zwischen den Heizelemen­ ten und der Gehäuserückwand.
Vorzugsweise werden die elektrischen Anschlüsse der Heizele­ mente direkt mit den in dem Raum der Halterung aufgenonmenen Steckverbindungsteilen verbunden, vorzugsweise durch Verschwei­ ßen. Auf jeden Fall muß die Verbindung ausreichend hitzebestän­ dig und elektrisch sicher sein. Es hat sich jedoch herausge­ stellt, daß die Wärmeabfuhr über derartige Steckverbindungen ausreichend gut ist, so daß die Temperaturen an den Steckkon­ takten unter 300°C bleiben, so daß eine Steckverbindung mit kommerziell erhältlichen Flachsteckern verwirklicht werden kann.
Neben der elektrischen Steckverbindung ist bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung an der Gehäuserückrand auch noch ein mechanischer Steckzapfen angeordnet, welcher mit einer federnden Steckbuchse, die beispielsweise im geeigneten Ab­ stand zu den elektrischen Steckerteilen an einer Montageplatte angeordnet ist, eingesteckt werden kann.
Für den elektrischen Anschluß eines in der Halterung aufgenom­ menen Steckverbindungsteiles mit einem Heizelement sind selbst­ verständlich auch Aussparungen, Verbindungskanäle, Öffnungen oder dergleichen zwischen der Aufnahme für die Heizelemente und dem das Steckverbindungsteil aufnehmenden Raum der Halte­ rung vorgesehen.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsgmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform und der dazu­ gehörigen Figuren. Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch einen Quarz-Infrarotstrahler,
Fig. 2 eine Ansicht des Infrarotstrahlers von der Vordersei­ te,
Fig. 3a-f verschiedene Ansichten eines ersten Halterungstei­ les,
Fig. 4a-e verschiedene Ansichten eines zweiten Halterungstei­ les,
Fig. 5a-c verschiedene Ansichten des Gehäuses,
Fig. 6 die perspektivische Ansicht eines Flachsteckers zum Einsatz in eine Halterung und
Fig. 7 verschiedene Ansichten eines Gegenstückes für den Flachstecker nach Fig. 6.
In den Fig. 1 und 2 erkennt man Heizelemente 2, welche aus Quarzrohren bestehen, in welchen eine Wendel aus einem elektri­ schen Heizdraht angeordnet ist. die Quarzrohre bzw. die Heiz­ elemente 2 sind in Aussparungen bzw. Aufnahmen 16 gehaltert, welche in den Teilen 6′ einer Halterung 6 vorgesehen sind. Die Teile 6′ der Halterung 6 sind an gegenüberliegenden Seiten­ wänden 12 des Gehäuses 1 eines Quarz-Infrarotstrahlers ange­ ordnet.
Die auf der rechten Seite der Fig. 1 dargestellte Halterung 6 besteht aus zwei Teilen 6′ und 6′′, wobei das Teil 6′ in Rich­ tung senkrecht zum Boden 15 des Gehäuses 1 breiter bzw. höher ist als das Teil 6′′, so daß die Heizelemente 2 über das Teil 6′′ hinweg verlaufend bis in die Aufnahme 16 des Teiles 6′ hin­ einragen. Quer durch die Teile 6′ und 6′′ hindurch verlaufen Bohrungen 13, 13′ im wesentlichen parallel zu dem Heizelement 2. Um die Bohrung 13 herum weist das Teil 6′ einen zylindri­ schen Ansatz 19 auf, welcher passend in eine radiale Er­ weiterung der Bohrung 13′ am Teil 6′′ eingreift, so daß nach dem Eingriff die beiden Teile 6′ und 6′′ relativ zueinander fixiert sind. In der Queröffnung 13 des Teiles 6′ ist eine Metallhülse 18 angeordnet, welche einen über den Ansatz 19 hinausragenden Flansch aufweist, so daß das Teil 6′ unmittel­ bar mit einem Niet an der Seitenwand 12 des Gehäuses 1 befe­ stigbar ist.
Die zweiteilige Halterung 6 wird in zusammengesetztem Zustand zwischen eine Seitenwand 12 und eine vom Boden 15 des Gehäuses 1 hochgebogene Lasche 11 passend eingeschoben, so daß die Teile 6′ und 6′′ in festem Eingriff miteinander bleiben. Durch die Bohrungen 13′ und 13 sowie durch damit fluchtende Öffnungen 14, 14′ am Gehäuse 1 bzw. der Lasche 11 kann ebenfalls ein Niet zur Befestigung der Halterung 6 angeordnet werden.
In Fig. 2 erkennt man, daß eine ganze Reihe von Heizelementen 2 nebeneinander in einem Gehäuse 1 eines Quarz-Infrarotstrah­ lers angeordnet sein kann.
Die Fig. 3a-f zeigen verschiedene Ansichten bzw. Schnittan­ sichten des Teiles 6′ der Halterung 6. In Fig. 3a sieht man das Teil 6′ von der an der Seitenwand 12 anliegenden Seite her. Einen genaueren Eindruck liefert die Darstellung gemäß Fig. 3c, die eine Ansicht des Teiles 6′ von dem Inneren des Gehäuses 1 her ist. Schematisch angedeutet sind Heizelemente 2, welche in der Aufnahme 16 liegen, die man auch im Quer­ schnitt der Fig. e und f erkennt. Die Aufnahme 16 ist über einen Kanal 17 mit der Aussparung 7′ bzw. dem Schlitz 8′ ver­ bunden, welche in fertig montiertem Zustand entsprechenden Aussparungen 7′′ und 8′′ gegenüberliegen und so einen Raum 7 und eine Öffnung 8 zur Aufnahme und Durchführung von Teilen einer Steckverbindung bilden. Im Inneren der Heizelemente 16 verlaufen üblicherweise in Reihe geschaltete, gewendelte elek­ trische Heizdrähte, deren Endanschlüsse durch den Kanal 17 zu je einem Schenkel 5′ einer Steckverbindung 5 geführt werden und an diesen angeschweißt sind, wie in Fig. 6 angedeutet. Die Steckverbindung 5 liegt mit ihrem Schenkel 5′ in der Aus­ sparung 7′ und verläuft mit ihrem Schenkel 5′′ in der Ausspa­ rung 8′ und ragt mit einem Flachsteckerteil aus dem Schlitz 8′ des Teiles 6 in der Darstellung der Fig. 3c nach rechts heraus. Das Teil 6′ ist spiegelsymmetrisch bezüglich einer in Fig. 3c horizontal verlaufenden Mittelebene. Es sind also rechts und links dieser Ebene je eine Aussparung 7′ und ein Schlitz 8′ sowie ein Kanal 17 zur Aufnahme der Steckverbin­ dung 5 und der elektrischen Anschlüsse 3 vorgesehen.
In Fig. 4 erkennt man das Teil 6′′ der Halterung 6, welches, wie auch aus Fig. 1 ersichtlich, schmaler ist als das Teil 6′. Auch das Teil 6′′ weist jedoch völlig analog zum Teil 6′ spiegelsynmetrisch angeordnete Aussparungen 7′′ und Schlitze 8′′ auf, welche in fertig montiertem Zustand den entsprechenden Aussparungen 7′ und Schlitzen 8′ des Teiles 6′ gegenüberlie­ gen und so den Raum 7 bzw. die Öffnung 8 bilden, wie in Fig. 4d durch gestrichelte Linien angedeutet ist. Dabei ist in dem Raum 7 der Schenkel 5′ der Steckverbindung 5 aufgenom­ men, während sich der Schenkel 5′′ durch die Öffnung 8 nach au­ ßen erstreckt. In den Fig. 4a-d erkennt man nochmals deut­ lich die Queröffnungen 13′, wobei man in Fig. 4b außerdem sieht, daß die bereits erwähnte radiale Erweiterung der Bohrung 13′ nicht exakt zylindrisch, sondern leicht konisch ist und so ein Zusammensetzen der Teile 6′ und 6′′ erleichtert.
In den Fig. 5a-c ist ausschließlich das Gehäuse 1 darge­ stellt. Man erkennt, daß aus dem Boden zwei Öffnungen 10 aus­ gestanzt sind, wobei an der am weitesten innenliegenden Kante der Öffnung 10 das Material des Bodens 15 des Gehäuses 1 nicht vollständig weggestanzt sondern in Form einer Lasche unter einem Winkel von im wesentlichen 90° zum Boden 15 des Gehäuses 1 nach innen gebogen ist. Die Lasche weist eine Bohrung 14′ auf, welche mit einer Bohrung 14, die in der Seitenwand 12 ange­ bracht ist, fluchtet. Auch die der Seitenwand 12 gegenüberlie­ gende Seitenwand weist eine entsprechende Bohrung für eine Nietbefestigung des Teiles 6′ auf, während in den Raum zwi­ schen den Laschen 11 und der Seitenwand 12 die zusammengesetz­ ten Teile 6′ und 6′′ im wesentlichen passend einsetzbar sind.
Der in Fig. 1 dargestellte Zapfen bzw. Steckansatz 4 kann entweder in Form eines ansonsten auch kommerziell erhältlichen Haltedornes ausgebildet sein oder aber mit einem Außengewinde versehen sein, so daß er in das Innere eines mit einem ent­ sprechenden Innengewinde versehenen Haltedornes einschraubbar ist. Derartige Haltedorne haben an ihrem Grund üblicherweise einen Sechskantansatz, so daß sie leicht auf einen entsprechen­ den Gewindezapfen aufschraubbar sind. Ein solcher Haltedorn hat außerdem eine Spitze zum Einführen zwischen Federklemmen sowie einen sich verjüngenden Hals hinter der konischen Spit­ ze, so daß der Haltedorn an der so gebildeten Einschnürung durch entsprechende Halteklemmen mit einer vorbestimmten Kraft festgehalten wird.
Quarz-Infrarotstrahler werden zumeist in größerer Anzahl auf einer Montageplatte angeordnet, so daß an der Montageplatte in einem entsprechenden Rastermaß Federklemmen für derartige Haltedorne und Steckanschlüsse für die an der Gehäuserückseite aus den Öffnungen 8 und 10 herausragenden elektrischen Steck­ verbindungsteile 5′′ vorgesehen werden können. Einen solchen elektrischen Steckanschluß zeigt Fig. 7, dabei wird der Flachsteckerteil 5′ in den Raum 20 zwischen der Rückwand 21 und den umgebogenen Kontaktflanken 22 eines Steckanschlusses 23 eingeschoben. Der Steckanschluß 23 hat seinerseits am ande­ ren Ende drei weitere Flachsteckeranschlüsse, die sowohl für eine weitere Kontaktierung und Verschaltung mehrerer Infrarot­ strahler untereinander benutzt werden können, gleichzeitig jedoch auch als Kühlflächen für die Abfuhr von Wärme dienen, welche von den Heizelementen 2 über die Steckverbindung 5 dem Steckanschluß 23 zugeführt wird.
Der neue Quarz-Infrarotstrahler ist im Vergleich zu dem be­ kannten steckbaren Infrarotstrahler einfacher aufgebaut und leichter herzustellen. Es ist lediglich erforderlich, die ohne­ hin benötigten Halterungen 6 für die Heizelemente 2 etwas um­ zugestalten, so daß sie gleichzeitig als Halterungen für Steckverbindungen 5 dienen können.

Claims (15)

1. Quarz-Infrarotstrahler mit einem Gehäuse (1) und mindestens einem darin angeordneten Heizelement (2), elektrischen An­ schlüssen (3), Steckverbindungen (4, 5) auf der Gehäuserück­ seite und mit einer hitzebeständigen, isolierenden Halterung (6) für das Heizelement (2), dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (6) einen Raum (7) zur Aufnahme mindestens eines Teiles einer Steckverbindung (5) sowie mindestens eine Öffnung zur Durchführung eines nicht in dem Raum (7) aufgenommenen Teiles einer Steckverbindung (5) aufweist, welches aus dem Gehäuse (1) herausragt.
2. Infrarotstrahler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Teile der Steckverbindung (5) einstückig zusammen­ hängen.
3. Infrarotstrahler nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Steckverbindung (5) ein L-förmig abgewin­ kelter Flachstecker ist, dessen erster Schenkel (5′) voll­ ständig in dem dafür vorgesehenen Raum (7) der Halterung (6) aufgenommen ist und dessen zweiter Schenkel (5′′) durch die Öffnung (8) der Halterung (6) hindurch geführt ist und auf der Rückseite des Gehäuses (1) hervortritt und mit einem passenden Gegenstück (9) zusammensteckbar ist.
4. Infrarotstrahler nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (6) Raum (7) für Teile von zwei Steckverbindungen (5) aufweist.
5. Infrarotstrahler nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (6) auf einer Seite des Gehäuses zweiteilig ausgeführt ist, wobei die beiden Teile (6′, 6′′) im fertig montierten Zustand flächig aneinanderlie­ gen und in ihren Anlageflächen Ausparungen (7, 7′′) aufwei­ sen, die einander gegenüberliegen und so den Raum (7) für Teile von Steckverbindungen (5) definieren.
6. Infrarotstrahler nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich von den Aussparungen (7, 7′′) min­ destens je ein Schlitz (8′, 8′′) zu der der Gehäuserückwand zugewandten Seite der Halterung (6) erstreckt, wodurch eine Öffnung (8) zur Durchführung von Steckverbindungsteilen gebildet ist.
7. Infrarotstrahler nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (6) aus Keramik besteht.
8. Infrarotstrahler nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß auf Höhe der Halterung (6) mindestens eine Öffnung (10) in der Gehäuserückwand (15) vorgesehen ist, sowie mindestens eine vom Rand der Öffnung (10) und parallel im Abstand zu gegenüberliegenden Seitenwänden des Gehäuses (1) sich in das Gehäuseinnere erstreckende Lasche (11) vorgesehen ist.
9. Infrarotstrahler nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der Lasche (11) zu einer Seitenwand (12) der Dicke der Halterung (6) entspricht, wobei die Öffnung (10) in der Gehäuserückwand (15) zwischen der Lasche (11) und dieser Seitenwand (12) angeordnet ist.
10. Infrarotstrahler nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (6) mindestens eine durch­ gehende Queröffnung (13) im wesentlichen parallel zu der Gehäuserückwand (15) und zu dem Heizelement (2) für eine Nietbefestigung aufweist.
11. Infrarotstrahler nach Anspruch 8 oder 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (11) und die Seitenwand (12) miteinander und mit der durchgehenden Queröffnung (13) fluchtende Öffnungen (14) für eine Nietbefestigung der Halterung (6) am Gehäuse (1) aufweisen.
12. Infrarotstrahler nach einem der Ansprüche 1 bis 11, da­ durch gekennzeichnet, daß das an der Gehäuseseitenwand (12) anliegende Teil (6′) der Halterung (6) in Richtung senkrecht zur Gehäuserückwand (15) breiter ist als das andere Teil (6′′) der Halterung (6) und in seinem überste­ henden Bereich eine Aufnahme (16) für Heizelemente bzw. Quarzrohre (2) aufweist.
13. Infrarotstrahler nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrischen Anschlüsse (3) der Heizelemente (2) direkt mit in dem Raum (7) der Halterung (6) aufgenommenen Steckverbindungsteilen (5′) vorzugsweise durch Verschweißen verbunden sind.
14. Infrarotstrahler nach einem der Ansprüche 1 bis 13, da­ durch gekennzeichnet, daß an der Halterung (6) mindestens ein Verbindungskanal (17) für die Durchführung eines elek­ trischen Anschlusses (3) von dem Heizelement (2) zu dem in dem Raum (7) aufgenommenen Steckverbindungsteil (5) vorgesehen ist.
15. Infrarotstrahler nach einem der Ansprüche 1 bis 14, da­ durch gekennzeichnet, daß auf der Rückseite des Gehäuses (1) ein Stift (4) vorgesehen ist, welcher entweder als Haltedorn ausgebildet ist oder Mittel zur Aufnahme eines mechanischen Steckverbindungsteiles aufweist.
DE3842641A 1988-12-18 1988-12-18 Steckbarer quarz-infrarotstrahler Withdrawn DE3842641A1 (de)

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