DE3842641A1 - Steckbarer quarz-infrarotstrahler - Google Patents
Steckbarer quarz-infrarotstrahlerInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft einen steckbaren Quarz-Infra
rotstrahler mit einem Gehäuse und mindestens einem darin ange
ordneten Heizelement, mit elektrischen Anschlüssen, Steckver
bindungen auf der Gehäuserückseite und mit einer hitzebestän
digen, isolierenden Halterung für das bzw. die Heizelemente
in dem Gehäuse.
Ein derartiger Quarz-Infrarotstrahler ist bekannt aus der DE-OS
36 19 919. Bei dem bekannten Quarz-Infrarotstrahler sind auf
der Gehäuserückseite sowohl mechanische als auch elektrische
Steckverbindungen unabhängig voneinander angeordnet. Zwar
bringt die Steckbarkeit des Quarzinfrarotstrahlers gegenüber
der bis dahin üblichen aufwendigen Verdrahtung bereits enorme
Vorteile mit sich, jedoch sind bei dem bekannten steckbaren
Quarz-Infrarotstrahler die elektrischen Anschlüsse von den
Heizelementen noch in herkömmlicher Weise aus einer isolieren
den Halterung für die Heizelemente heraus zu den auf der Rück
seite des Gehäuses angeordneten Steckkontakten hingeführt und
sind dort mit dem zugehörigen Teil eines Steckers bzw. einer
Steckbuchse verbunden. Die elektrische Steckverbindung auf
der Rückseite des Gehäuses muß dabei in aller Regel für die
Verbindung mit den elektrischen Anschlüssen der Heizelemente
eine hitzebeständige elektrische Isolierung vorsehen, welche
entsprechend den üblichen Anforderungen an die thermische Be
ständigkeit, die Isolationsfähigkeit und die mechanischen Ei
genschaften gestellt werden, aus einem keramischen Gehäuse
für die Steckverbindung besteht. Das Anordnen und Anbringen
einer derartigen Steckverbindung mit einem Keramikgehäuse auf
der Rückseite eines Infrarotstrahlers bedeutet einen zusätz
lichen Aufwand bei der Herstellung der Quarz-Infrarotstrahler,
welche ansonsten auf ihrer Rückseite lediglich mit durch eine
Reihe von Keramikhülsen isolierten Anschlußdrähten versehen
waren.
Demgegenüber liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zu
grunde, einen steckbaren Quarz-Infrarotstrahler mit den ein
gangs genannten Merkmalen zu schaffen, welcher gegenüber dem
bekannten steckbaren Quarz-Infrarotstrahler einfacher und
preiswerter herzustellen ist.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die hitzebeständige,
isolierende Halterung einen Raum zur Aufnahme mindestens eines
Teils einer Steckverbindung sowie mindestens eine Öffnung zur
Durchführung eines nicht in dem Raum aufgenommenen Teiles ei
ner Steckverbindung aufweist, welches vorzugsweise auf der
Rückseite des Gehäuses aus diesem herausragt.
Hierdurch ist in vorteilhafter Weise die Funktion einer eben
falls hitzebeständigen isolierenden Halterung, welche ohnehin
für die Heizelemente des Quarz-Infrarotstrahlers vorgesehen
ist, mit der einer Halterung für die Steckverbindung vereinigt,
so daß ein Teil der Steckverbindung in dem eigens dafür vor
gesehenen Raum der Heizelementhalterung aufgenommen und gehal
ten ist, während ein anderer Teil der Steckverbindung sich
von diesem Raum durch die gleichfalls an der Halterung vorge
sehene Öffnung hindurch erstreckt und auf der Rückseite des
Gehäuses herausragt, so daß dieser herausragende Teil unmittel
bar mit einem passenden Gegenstück, welches beispielsweise
an einer Montageplatte angeordnet ist, zusammengesteckt wer
den kann. Dabei kann sich jedoch auch von der Montageplatte
aus ein Teil einer Steckverbindung in Richtung auf den Infra
rotstrahler erstrecken, welches beim Zusammenführen mit dem
Infrarotstrahler in die Öffnung hineingeschoben wird, wodurch
die Verbindung mit dem in dem Raum der Halterung aufgenommenen
Steckverbindungsteil hergestellt wird.
Allerdings wird eine Ausführungsform der Erfindung bevorzugt,
bei welcher der herausragende Teil der Steckverbindung und
der in dem Raum der Halterung aufgenommene Teil der Steckver
bindung einstückig miteinander verbunden sind.
Insbesondere wird eine Ausführungsform der Erfindung bevor
zugt, bei welcher diese Steckverbindungsteile einen L-förmig
abgewinkelten Flachstecker bilden, dessen erster Schenkel voll
ständig in dem dafür vorgesehenen Raum der Halterung aufgenom
men ist und dessen zweiter Schenkel durch die Öffnung der Hal
terung hindurchgeführt ist, auf der Rückseite des Gehäuses
hervortritt und mit einem passenden Gegenstück zusammensteck
bar ist.
Wegen der vorgenannten verschiedenen Möglichkeiten ist also
der Begriff "Steckverbindung" im Sinne dieser Anmeldung so
auszulegen, daß darunter sowohl eine aus einer Buchse und ei
nem Stecker bestehende Verbindung zu verstehen ist als auch
ein Stecker bzw. eine Buchse für sich allein, soweit sie aus
einem in dem Raum der Halterung aufgenommenen und aus der Hal
terung und auch der Rückseite des Gehäuses herausragenden Teil
bestehen.
Zweckmäßig ist es, wenn die Halterung gemäß der vorliegenden
Erfindung Raum für Teile von zwei Steckverbindungen aufweist.
Ein elektrisches Heizelement braucht bekanntermaßen zwei elek
trische Anschlüsse, die zweckmäßigerweise an ein und derselben
Halterung enden und in die beiden an dieser Halterung angeord
neten Steckverbindungen übergehen. Selbstverständlich ist es
jedoch auch möglich, bei einem Quarz-Infrarotstrahler mit meh
reren Halterungen für Heizelemente an jeder dieser Halterungen
einen der oben genannten Steckanschlüsse vorzusehen. Auch die
bevorzugte Ausführungsform eines Infrarotstrahlers gemäß der
vorliegenden Erfindung weist zwei an gegenüberliegenden Sei
tenwänden eines Gehäuses angeordnete Halterungen für Heizele
mente auf, wobei jedoch nur eine dieser Halterungen beide er
forderlichen Steckanschlüsse aufweist. Unabhängig davon können
jedoch die beiden gegenüberliegenden Halterungen oder Teile
von diesen identisch gestaltet sein und den entsprechenden
Raum zur Aufnahme von Steckverbindungen aufweisen, ohne daß
an beiden Halterungen auch Steckanschlüsse vorhanden sein müs
sen. Dies kann insbesondere aus fertigungstechnischen Gründen
sinnvoll sein, da so die Zahl unterschiedlich herzustellender
Teile reduziert wird.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn erfindungsgemäß die Halte
rung auf einer Seite des Gehäuses zweiteilig ausgeführt ist,
wobei die beiden Teile im fertig montierten Zustand flächig
aneinanderliegen und in ihren Anlageflächen Aussparungen auf
weisen, die einander gegenüberliegen und so den Raum für die
Teile von Steckverbindungen definieren. Bei einer solchen Aus
führungsform werden die beiden Teile einer Halterung auseinan
dergenommen, dann werden die entsprechenden Teile einer Steck
verbindung einfach von der Anlagefläche her in die darin vorgese
henen Aussparungen eingelegt und das zweite Teil der Halterung
wird mit seinen Aussparungen passend darübergelegt, so daß
die Steckverbindungsteile in dem Raum, der insgesamt durch
die gegenüberliegenden Aussparungen gebildet wird, aufgenom
men sind. Dabei ist es auch zweckmäßig, wenn sich von den Aus
sparungen mindestens je ein Schlitz zu der der Gehäuserück
wand zugewandten Seite der Halterungsteile erstreckt, wodurch
eine Öffnung zur Durchführung eines Steckverbindungsteiles
von dem Raum nach außerhalb des Gehäuses gebildet ist.
Auch der bereits erwähnte L-förmig abgewinkelte Flachstecker
kann so mit seinem einen Schenkel in den entsprechenden Raum
von der Anlagefläche eines der Teile her eingelegt werden,
wobei sich der andere Schenkel des L-förmig abgewinkelten
Steckers dann durch den Schlitz nach außen erstreckt. Sobald
die beiden Teile der Halterung mit den eingelegten Steckver
bindungsteilen aneinanderliegen, werden sie in das Gehäuse
eingesetzt und in diesem Zustand befestigt.
Vorzugweise besteht die Halterung aus Keramik, da Keramik ein
sehr gut wärmebeständiges und gleichzeitig elektrisch gut iso
lierendes Material ist, welches auch für die Aufnahme und Hal
terung der Heizelemente sowie auch der Steckerteile eine aus
reichende mechanische Festigkeit aufweist.
Sofern das Gehäsue eine durchgehende Rückwand hat, muß selbst
verständlich auf Höhe der Halterung mindestens eine Öffnung
in der Gehäuserückwand vorgesehen sein, wobei es besonders
vorteilhaft ist, wenn sich vom Rand der Öffnung und parallel
und im Abstand zu gegenüberliegenden Seitenwänden des Gehäuses
in das Gehäuseinnere mindestens eine Lasche erstreckt. Diese
Lasche kann für die Befestigung der Halterung verwendet wer
den.
Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn der Abstand der Lasche
zu einer Seitenwand der Dicke der Halterung entspricht, wobei
die Öffnung in der Gehäuserückwand zwischen der Lasche und
dieser Seitenwand angeordnet ist. Die Halterung kann so pas
send zwischen die Lasche und eine Gehäuseseitenwand eingescho
ben werden, wobei ein Teil ihrer der Rückwand zugewandten Seite
genau über bzw. unter der Öffnung in der Gehäuserückwand liegt,
so daß an dieser Stelle die herausragenden Steckerteile vorgese
hen werden können.
Bevorzugt wird dabei eine Ausführungsform der Erfindung, bei
welcher die Halterung außerdem mindestens eine durchgehende
Queröffnung aufweist, welche im wesentlichen parallel zu der
Gehäuserückrand und dem Heizelement bzw. den Heizelementen
verläuft. Durch eine solche Queröffnung können sich Befesti
gungselemente zu der Gehäuseseitenwand bzw. zu einer Lasche
erstrecken. In einem solchen Fall ist es besonders günstig,
wenn die Lasche und die Seitenwand miteinander und mit der
durchgehenden Queröffnung fluchtende Öffnungen aufweisen, da
auf diese Weise die Halterung an der Lasche und der Gehäuse
seitenwand in einfacher Weise festgenietet werden kann. In
vorteilhafter Weise wird dabei vermieden, daß die Nietenden
unmittelbar auf die Halterung drücken, was insbesondere bei
Keramikhalterungen leicht zum Bruch derselben führen kann.
Bei der vorgenannten bevorzugten Ausführungsform jedoch grei
fen die beiden Enden des Niets an der Seitenwand bzw. einer
Lasche an, wobei diese an die dazwischenliegende Halterung
angepreßt werden und gleichzeitig die von dem Niet ausgeübten
Kräfte auf eine größere Fläche der Halterung verteilen. Zu
sätzlich kann die Queröffnung in der Halterung auch durch eine
Metallhülse verstärkt sein.
Bei der zweiteiligen Ausführungsform der Halterung ist es be
sonders vorteilhaft, wenn der an der Gehäuseseitenwand anlie
gende Teil in Richtung senkrecht zur Gehäuserückwand breiter
ist als der andere Teil der Halterung und in seinem überste
henden Bereich eine Aufnahme für Heizelemente aufweist.
Der Raum für die Aufnahme von Steckverbindungsteilen liegt
dann in dem Bereich, in welchem die beiden Teile der Halterung
aufeinanderliegen, während unabhängig davon in dem überstehen
den Bereich des einen Teiles der Halterung eine Aufnahme für
die Heizelemente vorgesehen ist. Dieses an der Seitenwand an
liegende Teil mit der Aufnahme für die Heizelemente kann dann
unabhängig von der Anordnung von Steckverbindungsteilen auch
als gewöhnliche Halterung für Heizelemente verwendet werden.
Will man dann an der Halterung Steckerelemente anordnen, so
wird einfach das zweite Teil einer Halterung hinzugefügt, wel
ches sich in dem Bereich befinden muß, in dem es an die Ge
häuserückwand anschließt, da sich Steckerteile durch die Ge
häuserückwand hindurch erstrecken sollen. Der Raum für die
Aufnahme der Steckverbindung und die entsprechenden Teile der
Halterung liegen also in dem Bereich zwischen den Heizelemen
ten und der Gehäuserückwand.
Vorzugsweise werden die elektrischen Anschlüsse der Heizele
mente direkt mit den in dem Raum der Halterung aufgenonmenen
Steckverbindungsteilen verbunden, vorzugsweise durch Verschwei
ßen. Auf jeden Fall muß die Verbindung ausreichend hitzebestän
dig und elektrisch sicher sein. Es hat sich jedoch herausge
stellt, daß die Wärmeabfuhr über derartige Steckverbindungen
ausreichend gut ist, so daß die Temperaturen an den Steckkon
takten unter 300°C bleiben, so daß eine Steckverbindung mit
kommerziell erhältlichen Flachsteckern verwirklicht werden
kann.
Neben der elektrischen Steckverbindung ist bei der bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung an der Gehäuserückrand auch noch
ein mechanischer Steckzapfen angeordnet, welcher mit einer
federnden Steckbuchse, die beispielsweise im geeigneten Ab
stand zu den elektrischen Steckerteilen an einer Montageplatte
angeordnet ist, eingesteckt werden kann.
Für den elektrischen Anschluß eines in der Halterung aufgenom
menen Steckverbindungsteiles mit einem Heizelement sind selbst
verständlich auch Aussparungen, Verbindungskanäle, Öffnungen
oder dergleichen zwischen der Aufnahme für die Heizelemente
und dem das Steckverbindungsteil aufnehmenden Raum der Halte
rung vorgesehen.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsgmöglichkeiten der
vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der folgenden
Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform und der dazu
gehörigen Figuren. Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch einen Quarz-Infrarotstrahler,
Fig. 2 eine Ansicht des Infrarotstrahlers von der Vordersei
te,
Fig. 3a-f verschiedene Ansichten eines ersten Halterungstei
les,
Fig. 4a-e verschiedene Ansichten eines zweiten Halterungstei
les,
Fig. 5a-c verschiedene Ansichten des Gehäuses,
Fig. 6 die perspektivische Ansicht eines Flachsteckers zum
Einsatz in eine Halterung und
Fig. 7 verschiedene Ansichten eines Gegenstückes für den
Flachstecker nach Fig. 6.
In den Fig. 1 und 2 erkennt man Heizelemente 2, welche aus
Quarzrohren bestehen, in welchen eine Wendel aus einem elektri
schen Heizdraht angeordnet ist. die Quarzrohre bzw. die Heiz
elemente 2 sind in Aussparungen bzw. Aufnahmen 16 gehaltert,
welche in den Teilen 6′ einer Halterung 6 vorgesehen sind.
Die Teile 6′ der Halterung 6 sind an gegenüberliegenden Seiten
wänden 12 des Gehäuses 1 eines Quarz-Infrarotstrahlers ange
ordnet.
Die auf der rechten Seite der Fig. 1 dargestellte Halterung
6 besteht aus zwei Teilen 6′ und 6′′, wobei das Teil 6′ in Rich
tung senkrecht zum Boden 15 des Gehäuses 1 breiter bzw. höher
ist als das Teil 6′′, so daß die Heizelemente 2 über das Teil
6′′ hinweg verlaufend bis in die Aufnahme 16 des Teiles 6′ hin
einragen. Quer durch die Teile 6′ und 6′′ hindurch verlaufen
Bohrungen 13, 13′ im wesentlichen parallel zu dem Heizelement
2. Um die Bohrung 13 herum weist das Teil 6′ einen zylindri
schen Ansatz 19 auf, welcher passend in eine radiale Er
weiterung der Bohrung 13′ am Teil 6′′ eingreift, so daß nach
dem Eingriff die beiden Teile 6′ und 6′′ relativ zueinander
fixiert sind. In der Queröffnung 13 des Teiles 6′ ist eine
Metallhülse 18 angeordnet, welche einen über den Ansatz 19
hinausragenden Flansch aufweist, so daß das Teil 6′ unmittel
bar mit einem Niet an der Seitenwand 12 des Gehäuses 1 befe
stigbar ist.
Die zweiteilige Halterung 6 wird in zusammengesetztem Zustand
zwischen eine Seitenwand 12 und eine vom Boden 15 des Gehäuses
1 hochgebogene Lasche 11 passend eingeschoben, so daß die Teile
6′ und 6′′ in festem Eingriff miteinander bleiben. Durch die
Bohrungen 13′ und 13 sowie durch damit fluchtende Öffnungen
14, 14′ am Gehäuse 1 bzw. der Lasche 11 kann ebenfalls ein
Niet zur Befestigung der Halterung 6 angeordnet werden.
In Fig. 2 erkennt man, daß eine ganze Reihe von Heizelementen
2 nebeneinander in einem Gehäuse 1 eines Quarz-Infrarotstrah
lers angeordnet sein kann.
Die Fig. 3a-f zeigen verschiedene Ansichten bzw. Schnittan
sichten des Teiles 6′ der Halterung 6. In Fig. 3a sieht man
das Teil 6′ von der an der Seitenwand 12 anliegenden Seite
her. Einen genaueren Eindruck liefert die Darstellung gemäß
Fig. 3c, die eine Ansicht des Teiles 6′ von dem Inneren des
Gehäuses 1 her ist. Schematisch angedeutet sind Heizelemente
2, welche in der Aufnahme 16 liegen, die man auch im Quer
schnitt der Fig. e und f erkennt. Die Aufnahme 16 ist über
einen Kanal 17 mit der Aussparung 7′ bzw. dem Schlitz 8′ ver
bunden, welche in fertig montiertem Zustand entsprechenden
Aussparungen 7′′ und 8′′ gegenüberliegen und so einen Raum 7
und eine Öffnung 8 zur Aufnahme und Durchführung von Teilen
einer Steckverbindung bilden. Im Inneren der Heizelemente 16
verlaufen üblicherweise in Reihe geschaltete, gewendelte elek
trische Heizdrähte, deren Endanschlüsse durch den Kanal 17
zu je einem Schenkel 5′ einer Steckverbindung 5 geführt werden
und an diesen angeschweißt sind, wie in Fig. 6 angedeutet.
Die Steckverbindung 5 liegt mit ihrem Schenkel 5′ in der Aus
sparung 7′ und verläuft mit ihrem Schenkel 5′′ in der Ausspa
rung 8′ und ragt mit einem Flachsteckerteil aus dem Schlitz
8′ des Teiles 6 in der Darstellung der Fig. 3c nach rechts
heraus. Das Teil 6′ ist spiegelsymmetrisch bezüglich einer
in Fig. 3c horizontal verlaufenden Mittelebene. Es sind also
rechts und links dieser Ebene je eine Aussparung 7′ und ein
Schlitz 8′ sowie ein Kanal 17 zur Aufnahme der Steckverbin
dung 5 und der elektrischen Anschlüsse 3 vorgesehen.
In Fig. 4 erkennt man das Teil 6′′ der Halterung 6, welches,
wie auch aus Fig. 1 ersichtlich, schmaler ist als das Teil
6′. Auch das Teil 6′′ weist jedoch völlig analog zum Teil 6′
spiegelsynmetrisch angeordnete Aussparungen 7′′ und Schlitze
8′′ auf, welche in fertig montiertem Zustand den entsprechenden
Aussparungen 7′ und Schlitzen 8′ des Teiles 6′ gegenüberlie
gen und so den Raum 7 bzw. die Öffnung 8 bilden, wie in Fig. 4d
durch gestrichelte Linien angedeutet ist. Dabei ist
in dem Raum 7 der Schenkel 5′ der Steckverbindung 5 aufgenom
men, während sich der Schenkel 5′′ durch die Öffnung 8 nach au
ßen erstreckt. In den Fig. 4a-d erkennt man nochmals deut
lich die Queröffnungen 13′, wobei man in Fig. 4b außerdem
sieht, daß die bereits erwähnte radiale Erweiterung der
Bohrung 13′ nicht exakt zylindrisch, sondern leicht konisch
ist und so ein Zusammensetzen der Teile 6′ und 6′′ erleichtert.
In den Fig. 5a-c ist ausschließlich das Gehäuse 1 darge
stellt. Man erkennt, daß aus dem Boden zwei Öffnungen 10 aus
gestanzt sind, wobei an der am weitesten innenliegenden Kante
der Öffnung 10 das Material des Bodens 15 des Gehäuses 1 nicht
vollständig weggestanzt sondern in Form einer Lasche unter
einem Winkel von im wesentlichen 90° zum Boden 15 des Gehäuses 1
nach innen gebogen ist. Die Lasche weist eine Bohrung 14′ auf,
welche mit einer Bohrung 14, die in der Seitenwand 12 ange
bracht ist, fluchtet. Auch die der Seitenwand 12 gegenüberlie
gende Seitenwand weist eine entsprechende Bohrung für eine
Nietbefestigung des Teiles 6′ auf, während in den Raum zwi
schen den Laschen 11 und der Seitenwand 12 die zusammengesetz
ten Teile 6′ und 6′′ im wesentlichen passend einsetzbar sind.
Der in Fig. 1 dargestellte Zapfen bzw. Steckansatz 4 kann
entweder in Form eines ansonsten auch kommerziell erhältlichen
Haltedornes ausgebildet sein oder aber mit einem Außengewinde
versehen sein, so daß er in das Innere eines mit einem ent
sprechenden Innengewinde versehenen Haltedornes einschraubbar
ist. Derartige Haltedorne haben an ihrem Grund üblicherweise
einen Sechskantansatz, so daß sie leicht auf einen entsprechen
den Gewindezapfen aufschraubbar sind. Ein solcher Haltedorn
hat außerdem eine Spitze zum Einführen zwischen Federklemmen
sowie einen sich verjüngenden Hals hinter der konischen Spit
ze, so daß der Haltedorn an der so gebildeten Einschnürung
durch entsprechende Halteklemmen mit einer vorbestimmten Kraft
festgehalten wird.
Quarz-Infrarotstrahler werden zumeist in größerer Anzahl auf
einer Montageplatte angeordnet, so daß an der Montageplatte
in einem entsprechenden Rastermaß Federklemmen für derartige
Haltedorne und Steckanschlüsse für die an der Gehäuserückseite
aus den Öffnungen 8 und 10 herausragenden elektrischen Steck
verbindungsteile 5′′ vorgesehen werden können. Einen solchen
elektrischen Steckanschluß zeigt Fig. 7, dabei wird der
Flachsteckerteil 5′ in den Raum 20 zwischen der Rückwand 21
und den umgebogenen Kontaktflanken 22 eines Steckanschlusses
23 eingeschoben. Der Steckanschluß 23 hat seinerseits am ande
ren Ende drei weitere Flachsteckeranschlüsse, die sowohl für
eine weitere Kontaktierung und Verschaltung mehrerer Infrarot
strahler untereinander benutzt werden können, gleichzeitig
jedoch auch als Kühlflächen für die Abfuhr von Wärme dienen,
welche von den Heizelementen 2 über die Steckverbindung 5 dem
Steckanschluß 23 zugeführt wird.
Der neue Quarz-Infrarotstrahler ist im Vergleich zu dem be
kannten steckbaren Infrarotstrahler einfacher aufgebaut und
leichter herzustellen. Es ist lediglich erforderlich, die ohne
hin benötigten Halterungen 6 für die Heizelemente 2 etwas um
zugestalten, so daß sie gleichzeitig als Halterungen für
Steckverbindungen 5 dienen können.
Claims (15)
1. Quarz-Infrarotstrahler mit einem Gehäuse (1) und mindestens
einem darin angeordneten Heizelement (2), elektrischen An
schlüssen (3), Steckverbindungen (4, 5) auf der Gehäuserück
seite und mit einer hitzebeständigen, isolierenden Halterung
(6) für das Heizelement (2), dadurch gekennzeichnet, daß
die Halterung (6) einen Raum (7) zur Aufnahme mindestens
eines Teiles einer Steckverbindung (5) sowie mindestens
eine Öffnung zur Durchführung eines nicht in dem Raum (7)
aufgenommenen Teiles einer Steckverbindung (5) aufweist,
welches aus dem Gehäuse (1) herausragt.
2. Infrarotstrahler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Teile der Steckverbindung (5) einstückig zusammen
hängen.
3. Infrarotstrahler nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Steckverbindung (5) ein L-förmig abgewin
kelter Flachstecker ist, dessen erster Schenkel (5′) voll
ständig in dem dafür vorgesehenen Raum (7) der Halterung
(6) aufgenommen ist und dessen zweiter Schenkel (5′′) durch
die Öffnung (8) der Halterung (6) hindurch geführt ist und
auf der Rückseite des Gehäuses (1) hervortritt und mit einem
passenden Gegenstück (9) zusammensteckbar ist.
4. Infrarotstrahler nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halterung (6) Raum (7) für Teile
von zwei Steckverbindungen (5) aufweist.
5. Infrarotstrahler nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halterung (6) auf einer Seite des
Gehäuses zweiteilig ausgeführt ist, wobei die beiden Teile
(6′, 6′′) im fertig montierten Zustand flächig aneinanderlie
gen und in ihren Anlageflächen Ausparungen (7, 7′′) aufwei
sen, die einander gegenüberliegen und so den Raum (7) für
Teile von Steckverbindungen (5) definieren.
6. Infrarotstrahler nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß sich von den Aussparungen (7, 7′′) min
destens je ein Schlitz (8′, 8′′) zu der der Gehäuserückwand
zugewandten Seite der Halterung (6) erstreckt, wodurch eine
Öffnung (8) zur Durchführung von Steckverbindungsteilen
gebildet ist.
7. Infrarotstrahler nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halterung (6) aus Keramik besteht.
8. Infrarotstrahler nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß auf Höhe der Halterung (6) mindestens
eine Öffnung (10) in der Gehäuserückwand (15) vorgesehen
ist, sowie mindestens eine vom Rand der Öffnung (10) und
parallel im Abstand zu gegenüberliegenden Seitenwänden
des Gehäuses (1) sich in das Gehäuseinnere erstreckende
Lasche (11) vorgesehen ist.
9. Infrarotstrahler nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der Abstand der Lasche (11) zu einer Seitenwand (12)
der Dicke der Halterung (6) entspricht, wobei die Öffnung
(10) in der Gehäuserückwand (15) zwischen der Lasche (11)
und dieser Seitenwand (12) angeordnet ist.
10. Infrarotstrahler nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halterung (6) mindestens eine durch
gehende Queröffnung (13) im wesentlichen parallel zu der
Gehäuserückwand (15) und zu dem Heizelement (2) für eine
Nietbefestigung aufweist.
11. Infrarotstrahler nach Anspruch 8 oder 9 und 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lasche (11) und die Seitenwand
(12) miteinander und mit der durchgehenden Queröffnung
(13) fluchtende Öffnungen (14) für eine Nietbefestigung
der Halterung (6) am Gehäuse (1) aufweisen.
12. Infrarotstrahler nach einem der Ansprüche 1 bis 11, da
durch gekennzeichnet, daß das an der Gehäuseseitenwand
(12) anliegende Teil (6′) der Halterung (6) in Richtung
senkrecht zur Gehäuserückwand (15) breiter ist als das
andere Teil (6′′) der Halterung (6) und in seinem überste
henden Bereich eine Aufnahme (16) für Heizelemente bzw.
Quarzrohre (2) aufweist.
13. Infrarotstrahler nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die elektrischen Anschlüsse (3) der
Heizelemente (2) direkt mit in dem Raum (7) der Halterung
(6) aufgenommenen Steckverbindungsteilen (5′) vorzugsweise
durch Verschweißen verbunden sind.
14. Infrarotstrahler nach einem der Ansprüche 1 bis 13, da
durch gekennzeichnet, daß an der Halterung (6) mindestens
ein Verbindungskanal (17) für die Durchführung eines elek
trischen Anschlusses (3) von dem Heizelement (2) zu dem
in dem Raum (7) aufgenommenen Steckverbindungsteil (5)
vorgesehen ist.
15. Infrarotstrahler nach einem der Ansprüche 1 bis 14, da
durch gekennzeichnet, daß auf der Rückseite des Gehäuses
(1) ein Stift (4) vorgesehen ist, welcher entweder als
Haltedorn ausgebildet ist oder Mittel zur Aufnahme eines
mechanischen Steckverbindungsteiles aufweist.
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