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DE3733542A1 - Vorrichtung zum stoffaustausch - Google Patents

Vorrichtung zum stoffaustausch

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Publication number
DE3733542A1
DE3733542A1 DE19873733542 DE3733542A DE3733542A1 DE 3733542 A1 DE3733542 A1 DE 3733542A1 DE 19873733542 DE19873733542 DE 19873733542 DE 3733542 A DE3733542 A DE 3733542A DE 3733542 A1 DE3733542 A1 DE 3733542A1
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DE
Germany
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hollow
blood
fluid
threads
hollow threads
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19873733542
Other languages
English (en)
Inventor
Ulrich Dr Baurmeister
Rudi Wollbeck
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Akzo Patente 5600 Wuppertal De GmbH
Original Assignee
Akzo GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by Akzo GmbH filed Critical Akzo GmbH
Priority to DE19873733542 priority Critical patent/DE3733542A1/de
Publication of DE3733542A1 publication Critical patent/DE3733542A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
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    • B01D63/00Apparatus in general for separation processes using semi-permeable membranes
    • B01D63/02Hollow fibre modules
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    • A61MDEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
    • A61M1/00Suction or pumping devices for medical purposes; Devices for carrying-off, for treatment of, or for carrying-over, body-liquids; Drainage systems
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    • A61M1/16Dialysis systems; Artificial kidneys; Blood oxygenators ; Reciprocating systems for treatment of body fluids, e.g. single needle systems for hemofiltration or pheresis with membranes
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    • A61M1/00Suction or pumping devices for medical purposes; Devices for carrying-off, for treatment of, or for carrying-over, body-liquids; Drainage systems
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Stoffaustausch zwischen zwei fluiden Stoffen durch die Wand von durch­ gehend offenen Hohlfäden, deren Endbereiche in je einem Vergußmasseblock eingegossen sind, bei welcher die beiden Vergußmasseblöcke fluiddicht mit einem die Hohl­ fäden umgebenden Gehäusemantel verbunden sind, der Gehäusemantel wenigstens eine Öffnung für das Zu- oder Abführen eines der beiden fluiden Stoffe aufweist und im Bereich ihrer Längsachse ein über die gesamte Länge der Hohlfäden sich erstreckender Verteilerkörper für das über die gesamte freie Länge derselben gleichmäßige Zu- oder Abführen des anderen der beiden fluiden Stoffe angeordnet ist.
Eine solche Vorrichtung ist aus verschiedenen Druck­ schriften bekannt, jedoch stets nur als eine auf einen bestimmten Verwendungszweck zugeschnittene und dafür bemessene und mit dementsprechend ausgebildeten, die Verteiler- und Sammelräume für den die Hohlfäden durchströmenden fluiden Stoff bildenden Endkappen versehene Einrichtung.
Die unterschiedlichen zu lösenden Aufgaben in technischen und medizinischen Bereichen führten somit zu einer fast unüberschaubaren Vielzahl von Spezialtypen, die häufig nur für einen einzigen Einsatzzweck zu gebrauchen sind. Der ständig steigende Bedarf an Vorrichtungen der hier vorliegenden Art für bereits bekannte Einsatzgebiete sowie die immer noch wachsende Anzahl neuer Einsatzmöglichkeiten erfordern eine rationellere Herstellung der hierfür geeigneten Einrichtungen.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher im wesentlichen die Aufgabe zu Grunde, die zuvor genannte Forderung nach einer rationelleren Herstellung gattungsgemäßer Vorrichtungen zu erfüllen.
Die Erfindung besteht darin, ein auf einer Grund­ einheit aufbauendes Baukastensystem zur Verfügung zu stellen und die Teile dieses Systems so auszubilden, daß sich daraus möglichst viele Spezialtypen und Aus­ führungsformen aufbauen lassen, darüber hinaus aber auch die Forderung nach einem möglichst sparsamen Werkstoffverbrauch erfüllt wird, insbesondere dann, wenn diese Vorrichtungen nach einmaligem Gebrauch verworfen werden müssen, so wie es bei der Anwendung im medizinischen Bereich häufig der Fall ist, und daß sich die Herstellung der Teile des Systems durch einen geringen Energiebedarf auszeichnet, nicht zu lohnintensiv ist und wenigstens teilweise automatisch durchführbar ist.
Die erfindungsgemäße Grundeinheit besteht in einer Vorrichtung der einleitend genannten Art, die durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 charakterisiert ist. Sie stellt einen modulartigen Grundbaustein dar, aus dem sich viele Ausgestaltungs­ formen aufbauen lassen, von denen die besonders be­ vorzugten, in den Unteransprüchen beschriebenen und beispielshalber anhand der Figuren und der Figuren­ beschreibung veranschaulicht werden.
Unter fluidem Stoff wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung eine Flüssigkeit, ein Flüssigkeitsgemisch, ein Dampf, ein Dampfgemisch, ein Gas, ein Gasgemisch oder ein Gemisch aus diesen Stoffen verstanden; darunter fallen beispielsweise auch Lösungen und Flüssigkeiten mit lebenden Organismen, wie beispiels­ wiese Blut, gärende Getränke usw.
Vorzugsweise sind möglichst viele Teile des Systems so ausgebildet, daß ihre Herstellung im Spritzguß­ verfahren möglich ist.
Die mikroporösen Hohlfäden gestatten gegenüber nicht­ porösen einen verbesserten Stoffaustausch. Die gleichmäßige Verteilung der Hohlfäden in den Verguß­ masseblöcken bis in den zum Gehäusemantel hin sich erstreckenden Randbereich führt zu einer nicht uner­ heblichen Einsparung von Vergußmasse, bei der es sich häufig um Polyurethan handelt.
Eine weitere Materialeinsparung, insbesondere von Hohlfäden, wird u.a. dadurch erzielt, daß die Hohlfäden auf ihrem gesamten freien, also nichteinge­ gossenen, Abschnitt äußerst gleichmäßig quer, also im wesentlichen senkrecht zu ihrer Längsachse, anströmbar (umströmbar) sind, da dies nämlich auf Grund der in den Hohlfäden herrschenden laminaren Strömungsverhältnisse zu deutlich höheren spezifischen Stoffaustauschraten führt. Um dies zu bewirken, weist die erfindungsgemäße Vorrichtung zwischen den äußeren Hohlfäden und dem Gehäusemantel wenigstens einen freien Raum mit ringförmigem Querschnitt auf, der so bemessen ist, daß sein Strömungswiderstand von oder zu der Eintritts- bzw. Austrittsöffnung für den die Hohlfäden umströmenden fluiden Stoff wesentlich geringer ist als der Strömungswiderstand beim Um­ strömen der Hohlfäden in deren Längsrichtung sonst wäre. Dies wird dadurch erreicht, daß der Abstand der äußeren Hohlfäden vom Gehäuse­ mantel deutlich größer ist als der gegenseitige Hohlfadenabstand. Bei Verwendung der Vorrichtung als Blutoxygenator führt diese äußerst gleichmäßige Um­ strömung der Hohlfäden zu einer merklichen Ver­ besserung der Kohlendioxidaustragung aus dem Blut.
Der freie Raum zwischen dem Gehäusemantel und den äußeren Hohlfäden dient je nach Strömungsrichtung des die Hohlfäden umströmenden fluiden Stoffes als Sammelraum oder als Verteilerraum für diesen.
Hydrophobe Hohlfäden sind dann von Vorteil, wenn verhindert werden soll, daß wäßrige Lösungen, beispielsweise auch Blut, in und durch die Poren treten, während gas- oder dampfförmige fluide Stoffe dies tun sollen. Ein Durchtritt auch von wäßrigen Lösungen durch die Poren mikroporöser hydrophober Hohlfäden kann aber durch Anwendung eines ausreichend hohen Transmembrandruckes be­ wirkt werden.
Vorzugsweise bestehen die Hohlfäden aus einem voll­ synthetischen Polymeren, insbesondere aus Polypropylen oder Polyäthylen, die beide von Natur aus hydrophob sind.
Für die Anordnung der Hohlfäden haben sich im wesent­ lichen zwei Ausführungsformen als besonders vorteil­ haft erwiesen, nämlich zum einen eine Anordnung, bei der die Hohlfäden im wesentlichen geradlinig und parallel zueinander angeordnet sind, und zum anderen eine solche, bei der die Hohlfäden ähnlich wie in einer Kreuzspule angeordnet sind, bei welcher die Hohlfäden also schraubenlinienförmig ausgebildet und in mehreren Lagen übereinander angeordnet sind, wobei die Hohlfäden benachbarter Lagen einen gegen­ läufigen Drehsinn aufweisen und sich somit kreuzen und nur an den Kreuzungspunkten berühren. Bei dieser Anordnung können die Hohlfäden ebenfalls die gleiche oder aber eine unterschiedliche Länge aufweisen.
Zur Herstellung eines Hohlfadenbündels beispielsweise aus einer Kreuzspule kann zu diesem Zweck der Spulenaufbau der Kreuzspule als sogenannte "wilde Kreuzwicklung" (gleiche Fadenlänge in jeder Lage) oder als sogenannte "Präzisions-Kreuzwicklung" (größere Fadenlänge in den äußeren Lagen als in den inneren Lagen) ausgebildet werden (vgl. DIN 61 801, Seite 4, Nr. 20.1.1 und 20.1.2). Jedoch ist auch die Herstellung einer solchen Anordnung durch entsprechendes Aufwickeln eines Hohlfadengewebes möglich, bei dem sowohl die Kettfäden als auch die Schußfäden aus Hohl­ fäden bestehen.
Zur Herstellung eines Hohlfadenbündels aus im wesent­ lichen geradlinig und parallel zueinander angeordneten Hohlfäden wird vorzugsweise von einer Hohlfadenmatte ausgegangen; hierbei handelt es sich um eine Hohl­ fadenanordnung, bei welcher parallel zueinander und in (gleichen) Abständen voneinander angeordnete Hohlfäden beispielsweise durch quer zu ihren Längs­ achsen verlaufende Klebestreifen oder durch mittels eines Web- oder Wirkverfahrens eingebrachte (textile) Fäden in der zuvor beschriebenen Anordnung festge­ halten werden. Verfahren zum Herstellen von Hohl­ fadenmatten wie auch die Hohlfadenmatten selbst sind an sich bekannt. Durch Aufrollen einer solchen Matte erhält man ein Hohlfadenbündel aus im wesent­ lichen geradlinig und parallel zueinander angeordneten Hohlfäden, wobei die Hohlfäden auch im Bündel in definierten Abständen voneinander gehalten werden, so daß eine gleichmäßige radiale Durchströmung des Hohlfadenbündels erreicht werden kann.
Die Herstellung des Gehäusemantels geschieht vorzugs­ weise im Spritzgußverfahren. Nach diesem Verfahren lassen sich jedoch nicht alle Formen herstellen. Gehäusemantelformen, die in besonders vorteilhafter Weise nach einem Spritzgußverfahren herstellbar sind und zudem zu einer vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung führen, sind auch in der Zeichnung dargestellt und weiter unten beschrieben.
Der im Bereich der Längsachse der erfindungsgemäßen Vorrichtung angeordnete Verteilerkörper für den die Hohlfäden umströmenden fluiden Stoff kann ein mit Wanddurchbrüchen beliebiger Form, Größe und Anzahl versehenes, also perforiertes, Rohr sein. Eine noch gleichmäßigere Verteilung des die Hohlfäden umströmenden fluiden Stoffes wird jedoch mit einem rohrförmigen Körper erreicht, dessen Wand aus einem mikroporösen fluiddurchlässigen Werkstoff besteht. Vorzugsweise wird jedoch ein Verteiler­ körper eingesetzt, der sich ebenfalls nach einem Spritzgußverfahren herstellen läßt, der stab- oder rohrförmig, also zylinderförmig, ausgebildet ist und der auf seiner Außenseite einen spiralförmig verlaufenden, über seine gesamte Länge, zumindest aber über den nicht eingegossenen Bereich, sich erstreckenden Kanal aufweist. Dieser kann, um eine noch gleichmäßigere Verteilung des die Hohlfäden umströmenden fluiden Stoffes zu gewährleisten, mit einer mikroporösen fluiddurchlässigen Membran abgedeckt sein.
Schließlich kann der Verteilerkörper für den die Hohlfäden umströmenden fluiden Stoff auch ein Bündel aus Hohlfäden mit einer mikroporösen fluid­ durchlässigen Wand sein.
Überraschend wurde gefunden, daß für das gleich­ mäßige Beaufschlagen aller Hohlfäden mit dem die Hohlfäden durchströmenden fluiden Stoff vorzugsweise andere Strömungsverhältnisse eingestellt werden als für das gleichmäßige Abführen des aus den Hohlfäden austretenden fluiden Stoffes. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich bei dem die Hohl­ fäden durchströmenden fluiden Stoff um Blut handelt. Dabei stellt das gleichmäßige Verteilen auf der Zuführseite offenbar ein größeres Problem dar als das gleichmäßige Abführen. Für das gleichmäßige Verteilen des die Hohlfäden durchströmenden Fluids auf alle Hohlfäden hat sich eine Verteilerkappe mit einem tangential im äußeren Umfangsbereich der Kappe mündenden Anschlußstutzen und einem im Bereich ihrer Längsachse angeordneten Anschluß­ stutzen für den die Hohlfäden umströmenden fluiden Stoff, wobei der Anschlußstutzen über ein rohrförmiges Verbindungsstück an den Verteilerkörper ange­ schlossen ist, als besonders vorteilhaft erwiesen. Eine solche Kappe bildet also, wenn sie an einem Ende der Vorrichtung aufgesetzt wird, den Verteiler­ raum für den die Hohlfäden durchströmenden fluiden Stoff.
Auf der gegenüberliegenden Seite der Vorrichtung, auf welcher der aus den Hohlfäden austretende fluide Stoff gesammelt und weggeführt wird, ist vorzugsweise eine diffusorähnlich ausgebildete Kappe angeordnet, die nur den im Bereich ihrer Längs­ achse angeordneten, in Längsrichtung mündenden Anschlußstutzen für das Abführen des aus den Hohl­ fäden ausgetretenen fluiden Stoffes aufweist.
Das Zu- bzw. Abführen des die Hohlfäden umströmenden fluiden Stoffes kann jedoch auch über einen Anschluß­ stutzen und wenigstens eine mit diesem und dem Verteilerkörper verbundene Zuleitung erfolgen, die von einem Zwischenring gehalten werden, der zwischen dem Gehäusemantel und einer der beiden Kappen ange­ ordnet ist. In diesem Fall können auch bei der oben beschriebenen Verteilerkappe mit tangential mündendem Anschlußstutzen für den die Hohlfäden durchströmenden fluiden Stoff der Anschlußstutzen und die Verbindungsleitung zum Verteilerkörper für den die Hohlfäden umströmenden fluiden Stoff entfallen. Diese Ausgestaltung führt zu einer verhältnismäßig flachen Kappe und hat unter anderem den großen Vorteil, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung mit der flachen Kappe nach unten auf jede beliebige, im wesentlichen waagerechte ebene Fläche gestellt werden kann, ohne umzufallen. Dies vereinfacht ihren Gebrauch wesentlich, da es irgendwelcher Einrichtungen zum Befestigen oder Aufhängen der Vorrichtung hierbei nicht bedarf. Bei dieser An­ ordnung und Art des Gebrauches besteht zudem der Vorteil, daß eine Befüllung der Vorrichtung von unten nach oben erfolgt und damit ein gleich­ mäßiges Verdrängen des in dem Verteilerraum, den Hohlfäden und dem Sammelraum enthaltenden Gases (Entlüften) stattfindet.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung nach Anspruch 1 stellt eine Grundeinheit dar, wobei ihre Länge beliebig sein kann. Auf diese Weise ist es möglich, aus einer begrenzten Anzahl von Grundeinheiten unterschiedlicher Länge Stoffaustauscher aufzubauen, deren Länge praktisch beliebig bemessen werden kann, indem Grundeinheiten gleicher oder unterschiedlicher Länge zu einem Stoffaustauscher mit der gewünschten Länge zusammengesetzt werden. Dies wird erfindungs­ gemäß dadurch erreicht, daß die Grundeinheiten stirnseitig in einem Abstand voneinander durch je einen den Gehäusemantel zweier benachbarter Ein­ heiten miteinander verbindenden äußeren Zwischenring und je einen die Verteilerkörper zweier benachbarter Einheiten miteinander verbindenden inneren Zwischenring miteinander verbunden werden. Jeder dabei zwischen dem inneren und dem äußeren Zwischenring und den beiden einander zugewandten Stirnseiten der Ein­ heiten gebildete Zwischenraum dient als Sammel­ bzw. Verteilerraum für den die Hohlfäden durch­ strömenden fluiden Stoff. Durch wenigstens einen dieser Räume und die beiden dazugehörenden Zwischen­ ringe kann eine Rohrleitung für das Zu- bzw. abführen des die Hohlfäden umströmenden fluiden Stoffes zu den Verteilerkörpern geführt werden.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung eignet sich ins­ besondere als Begasungs- und Entgasungseinrichtung, also insbesondere als Blutoxygenator, als Trans­ membrandestillationseinrichtung, als Filter, als Ölabscheider oder als Blutplasmaseparator. In be­ sonders vorteilhafter Weise wird die erfindungsgemäße Vorrichtung in Reihe mit einem Wärmeaustauscher und/oder einem Hämokonzentrator und/oder einem arteriellen Filter zur abtrennung von Gasblasen und/oder einem Blutplasmaseparator geschaltet, wobei in besonders vorteilhafter Weise die Blutströmungs­ querschnitte aller genannten in Reihe geschalteten Einrichtungen gleich groß bemessen sind und Ver­ engungen oder Erweiterungen der blutführenden Teile zwischen den genannten Einrichtungen nicht vorhanden sind. Auch bei einer solchen Reihenschaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit Einrichtungen der genannten Arten gilt, daß es vorteilhaft sein kann, für das Zuführen des die Hohlfäden durchströmenden fluiden Stoffes eine Kappe mit tangential mündendem Anschlußstutzen und für das Abführen des aus den Hohlfäden ausgetretenen fluiden Stoffes eine diffusorähnlich ausgebildete Kappe zu verwenden.
Bei Verwendung der Vorrichtung beispielsweise als Blutplasmaseparator, Filter oder Ölabscheider ist der durch die porösen Hohlfäden abgetrennte, d.h. der aus den Poren der Wand der Hohlfäden aus­ tretende, fluide Stoff je nach Strömungsrichtung entweder der die Hohlfäden durchströmende oder der die Hohlfäden umströmende Stoff. Hierbei bedarf es dann keiner gesonderten Zuführung desselben, da dieser bereits in dem zugeführten zu behandelnden fluiden Stoff enthalten ist.
Wird die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Behandlung von Blut verwendet, so kann das Blut auch der die Hohlfäden umströmende fluide Stoff sein. Bei der Verwendung als Blutplasmaseparator hat sich die Fahrweise, bei der das Blut die Hohlfäden außen umströmt bei einer Ausführungsform, bei welcher die Hohlfäden ähnlich wie in einer Kreuzspule angeordnet sind, sehr gut bewährt.
Für die verschiedenen Teile der erfindungsgemäßen Vorrichtung haben sich folgende Werkstoffe als be­ sonders vorteilhaft erwiesen:
Verteilerkappen:Polycarbonat Gehäusemantel:Polycarbonat Zwischenringe:Polycarbonat Vom äußeren Zwischenring
zum inneren Zwischenring
führende Rohrleitung:Edelstahl Vergußmasseblöcke:Polyurethan Hohlfäden:Polypropylen Verteilerkörper:Polycarbonat
Die übrigen Merkmale der Hohlfäden bzw. des Hohlfaden­ bündels liegen vorzugsweise in folgenden Bereichen:
Porengröße:< 0,3 µm Porenvolumen:75% (60-85%) Innendurchmesser:180 µm (150-250 µm) Außendurchmessser:260 µm (190-350 µm) Gesamtlänge:120 mm Freie, das heißt nicht-
eingegossene Länge:95 mm Füllgrad des Hohlfaden-
bündels:53% (40-60%) Anzahl der Hohlfäden:65 500 (28 400-144 600)
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung (Fig. 1 bis 15) näher erläutert. Für die Figuren wurde teilweise eine stark vereinfachte schematische Darstellungs­ weise gewählt. Die Fig. 6 und 13 zeigen die Gegenstände in Draufsicht, alle übrigen Figuren stellen den jeweiligen Gegenstand im (teilweisen) Längsschnitt dar. Gleiche Teile haben in allen Figuren die gleiche Positionszahl, so daß eine wiederholende Aufzählung bzw. Beschreibung wieder­ kehrender Teile weitestgehend entbehrlich erscheint. Die einzelnen Positionszahlen bezeichnen folgende Teile:
  •  1 Hohlfäden
     2 Vergußmasseblock
     3 Vergußmasseblock
     4 Gehäusemantel
     5 Öffnung im Gehäusemantel 4
     6 Verteilerkörper
     7 freier Zwischenraum
     8 Endbereich des Gehäusemantels 4
     9 Innerer Umfang
    10 Mitte des Gehäusemantels 4
    11 Gehäusemantelende
    12 Gehäusemantelende
    13 Nahtstelle
    14 Umlaufender Kanal
    15 Innenraum
    16 Durchbruch; Bohrung
    17 Kappe mit tangential mündendem Anschlußstutzen
    18 Tangential mündender Anschlußstutzen
    19 Diffusorähnlich ausgebildete Kappe
    20 In Längsrichtung mündender Anschlußstutzen
    21 Anschlußstutzen
    22 Rohrleitung
    23 Umlenkkörper
    24 Äußerer Zwischenring
    25 Innerer Zwischenring
    26 Verteiler- bzw. Sammelraum
    27 Ab- bzw. Zuleitung
    28 Verteiler- bzw. Sammelraum
    29 Verteiler- bzw. Sammelraum
    30 Einrichtung
    31 Halterung
Fig. 1 zeigt eine modulartige Grundeinheit, mit der sich nach dem Baukastenprinzip auf unterschiedliche Anforderungen zugeschnittene Systeme aufbauen lassen. Diese als Grundbau­ stein dienende Vorrichtung zum Stoffaustausch zwischen zwei fluiden Stoffen weist folgende Teile auf: Die durchgehend offenen Hohlfäden 1, die mikroporös sind und durchgehende nach außen offene Poren aufweisen, deren Endbereiche in je einen der beiden Vergußmasseblöcke 2 bzw. 3 eingegossen sind, wobei die beiden Vergußmasseblöcke 2; 3 fluiddicht mit dem Gehäusemantel 4 verbunden sind und der Gehäusemantel 4 wenigstens eine Öffnung 5 für das Zu- oder Abführen eines der beiden fluiden Stoffe aufweist sowie den im Bereich der Längsachse der Vorrichtung über die gesamte Länge der Hohl­ fäden sich erstreckenden Verteilerkörper 6 für das über die gesamte freie (d.h. nicht eingegossene) Länge der Hohlfäden 1 gleichmäßige Zu- oder Abführen des die Hohlfäden 1 umströmenden fluiden Stoffes. Die Hohlfäden 1 sind über den gesamten Quer­ schnitt der Vergußmasseblöcke 2 bzw. 3 bis in den zum Gehäuse­ mantel 4 hin sich erstreckenden Randbereich gleichmäßig ver­ teilt angeordnet. Der Gehäusemantel 4 hat im Bereich des freien, also nicht eingegossenen Abschnitts der Hohlfäden 1 einen größeren Innendurchmesser als im Bereich der Vergußmasse­ blöcke 2 bzw. 3, so daß zwischen dem nicht eingegossenen Bereich der äußeren Hohlfäden 1 und dem Gehäusemantel 4 der freie Zwischenraum 7 gebildet wird, der einen ringförmigen Querschnitt hat und in den die Öffnung 5 mündet. Die Hohlfäden 1 sind hierbei im wesentlichen geradlinig und parallel zuein­ ander angeordnet. Die Endbereiche 8 des Gehäusemantels 4 weisen einen kleineren Umfang auf als der sich unmittelbar daran anschließende mittlere Bereich des Gehäusemantels 4. Dies erleichtert das Miteinander-Verbinden mehrerer solcher Grund­ einheiten beispielsweise mit Verbindungsringen (Zwischen­ stücken, Muffen o.a.), wie dies beispielshalber in den Fig. 8 bis 12 dargestellt ist. Der Verteilerkörper 6 kann so aus­ gebildet sein, wie dies in Fig. 7 detaillierter dargestellt ist.
Fig. 2 zeigt eine Ausführungsform mit einem Gehäusemantel 4, dessen innerer Umfang 9 sich zur Mitte 10 hin verringert, so daß der von dem Gehäusemantel umgebene Raum an dieser Stelle 10 den engsten Querschnitt aufweist. Ein so ausge­ bildeter Gehäusemantel 4 läßt sich vorteilhaft aus Kunst­ stoff im Spritzgußverfahren herstellen.
Fig. 3 zeigt eine Ausführungsform mit einem Gehäusemantel 4, dessen innerer Umfang 9 sich von seinem Ende 11 zu seinem Ende 12 hin verringert, so daß der von dem Gehäusemantel 4 umgebene Raum am Gehäusemantelende 12 den geringsten Quer­ schnitt aufweist. Auch ein Gehäusemantel 4 in dieser Aus­ führungsform läßt sich in vorteilhafter Weise im Spritzguß­ verfahren herstellen.
Fig. 4 zeigt eine Ausführungsform mit einem Gehäusemantel 4, der aus zwei Teilen 4 a und 4 b mit gleichem Querschnitt zusammengesetzt ist und bei dem die Nahtstelle 13 sichtbar ist. Der innere Umfang des Gehäusemantels 4 dieser Ausführungs­ form vergrößert sich zur Nahtstelle 13 hin und erreicht dort sein größtes Ausmaß. Die beiden Teile 4 a und 4 b dieses Gehäusemantels 4, die nicht unbedingt gleich lang zu sein brauchen, können ebenfalls in vorteilhafter Weise im Spritz­ grußverfahren hergestellt werden. Sie können durch Ver­ schweißen oder Verkleben unlösbar miteinander verbunden werden. Jedoch ist auch eine lösbare Verbindung möglich.
Fig. 5 und 6 zeigen eine Grundeinheit, bei der der Verteiler­ körper 6 aus mehreren geradlinig ausgebildeten und im wesent­ lichen parallel zueinander angeordneten mikroporösen, durch­ gehende nach außen offene Poren aufweisenden Hohlfäden ge­ bildet wird. Der Gehäusemantel 4 entspricht dem in Fig. 4 dargestellten. Die Öffnung kann bei 5 oder (5) münden.
Fig. 7 zeigt eine vorteilhafte Ausgestaltungsform des Verteilerkörpers 6, wobei dieser rohrförmig ausgebildet ist und auf seiner Außenseite mehrere umlaufende Kanäle 14 auf­ weist, die mit dem Innenraum 15 über die Durchbrüche (Bohrungen) 16 verbunden sind. Die Kanäle 14 können mit einer mikroporösen, durchgehende nach außen offene Poren aufweisenden Membran abgedeckt sein (nicht dargestellt).
Fig. 8 zeigt eine Grundeinheit, an deren einem Ende die den Verteiler- bzw. Sammelraum 29 für den die Hohlfäden 1 durch­ strömenden fluiden Stoff bildende diffusorähnlich ausgebildete Kappe 19 mit dem im Bereich ihrer Längsachse angeordneten in Längsrichtung mündenden Anschlußstutzen 20 angeordnet ist und an deren anderem Ende die den Verteiler- bzw. Sammelraum 28 für den die Hohlfäden 1 durchströmenden fluiden Stoff teilweise bildende Kappe 17 mit dem (der) tangential mündenden Anschluß­ stutzen (Öffnung) 18 angeordnet ist. Zwischen der Kappe 17 und dem Gehäusemantel 4 ist der äußere Zwischenring 24 mit dem inneneren Zwischenring 25 angeordnet, der den Anschluß­ stutzen 21, die Rohrleitung 22 und die Ab- bzw. Zuleitung 27 für den die Hohlfäden umströmenden fluiden Stoff aufweist. Die Öffnung 5 erübrigt sich beispielsweise dann, wenn die Vorrichtung als Cross-Flow-Mikrofilter verwendet wird.
Fig. 9 zeigt zwei Grundeinheiten, die den gleichen Quer­ schnitt aufweisen und durch den äußeren Zwischenring 24 und den inneren Zwischenring 25 in einem stirnseitigen ab­ stand voneinander miteinander verbunden sind. Der innere Zwischenring 25 verbindet die beiden Verteilerkörper 6 der beiden Grundeinheiten. Durch den stirnseitigen Abstand der beiden Grundeinheiten wird der Verteiler- bzw. Sammelraum 26 gebildet. Die vom inneren Zwischenring 25 gebildete Ab- bzw. Zuleitung 27 ist über die Rohrleitung 22 mit dem An­ schlußstutzen 21 verbunden.
Fig. 10 zeigt eine Grundeinheit, die über das Zwischenstück 21, 22, 24, 25, 27 mit einer anderen Einrichtung 30 ver­ bunden ist. Diese andere Einrichtung 30 kann beispielsweise ein Wärmeaustauscher, ein Hämokonzentrator, ein Plasma­ separator oder ein arterielles Filter zum Abtrennen von Gasblasen sein. Es ist auch möglich, mehr als zwei gleiche oder unterschiedliche der genannten oder auch andere Ein­ richtungen auf diese Weise miteinander zu verbinden. Bei den in Fig. 10 dargestellten Einrichtungen sind die beiden Kappen 17 wie die Kappe 17 in Fig. 8 ausgebildet.
Für die in Fig. 11 dargestellte Vorrichtüng gilt dasgleiche wie für die in Fig. 10 dargestellte und oben beschriebene Vorrichtung, wobei hier die beiden Kappen 19 wie die Kappe 19 in Fig. 8 ausgebildet sind.
Bei der in Fig. 12 dargestellten Vorrichtung, für die im übrigen das für die in den Fig. 10 und 11 dargestellten Einrichtungen Gesagte gilt, ist für das Zuführen des die Hohlfäden 1 durchströmenden Fluids die Kappe 17 mit dem tangential mündenden Anschlußstutzen 18 und für das Abführen des aus den Hohlfäden 1 ausgetretenen Fluids die diffusor­ ähnlich ausgebildete Kappe 19 mit dem im Bereich ihrer Längsachse angeordneten, in Längsrichtung mündenden Anschluß­ stutzen 20 angeordnet. Diese Ausführungsform hat sich ins­ besondere dann als vorteilhaft erwiesen, wenn das die Hohl­ fäden 1 durchströmende Fluid Blut ist, die Einrichtung 30 beispielsweise ein Wärmeaustauscher und die erfindungsgemäße Grundeinheit beispielsweise ein Oxygenator ist.
Bei den in den Fig. 9 bis 12 dargestellten Ausführungs­ formen sind die Strömungsquerschnitte für das die Hohlfäden 1 durchströmende Fluid der in Reihe geschalteten Einrichtungen gleichgestaltig ausgebildet und gleich groß bemessen.
Die Einrichtung 30 in den Fig. 10 bis 12 kann ähnlich aufgebaut sein wie die erfindungsgemäße Grundeinheit und beispielsweise ebenfalls durchgehend offene, mikroporöse und durchgehende nach außen offene Poren aufweisende Hohl­ fäden 1, deren Endbereiche in je einen Vergußmasseblock 2 bzw. 3 eingegossen sind, die fluiddicht mit dem Gehäuse­ mantel 4 der Einrichtung 30 verbunden sind, sowie ggf. einen Verteilerkörper 6 und/oder eine Öffnung 5 für das Zu- oder Abführen eines Fluids aufweisen. Darüberhinaus kann die Einrichtung 30 weitere oder alle übrigen Merkmale der er­ findungsgemäßen Grundeinheit aufweisen, wie sie oben be­ schrieben wurden oder sich für den Fachmann in naheliegender Weise von selbst ergeben, insbesondere eine diffusorähnlich ausgebildete Kappe 19, eine Kappe 17 mit tangential münden­ dem Anschlußstutzen 18 usw.
Bei Verwendung von diffusorähnlich ausgebildeten Kappen 19 wird das Fluid zweckmäßigerweise durch einen Umlenkkörper 23 umgelenkt (vgl. Fig. 8, 11 und 12). Dies gilt sowohl für die erfindungsgemäße Grundeinheit als auch für die Ein­ richtung 30.
Die Fig. 13 bis 15 zeigen Ausgestaltungsformen des Zwischenstücks zum Verbinden erfindungsgemäßer Grundein­ heiten miteinander oder mit anderen Einrichtungen 30. Dieses Verbindungsstück weist auf: den äußeren Zwischenring 23, den inneren Zwischenring 25, den Anschlußstutzen 21, die Rohrleitung 22, sowie die Ab- bzw. Zuleitung 27.
Die genannten Teile können eine Einheit bildend fest mitein­ ander verbunden sein und beispielsweise als ein Teil im Spritzgußverfahren hergestellt sein. Die Funktionsweise dieses Zwischenstücks für das Zu- oder Abführen des die Hohlfäden 1 der erfindungsgemäßen Grundeinheit und/oder der Einrichtung 30 umströmenden Fluids zu bzw. von dem Verteilerkörper 6 ergibt sich von selbst und bedarf daher keiner weiteren Erläuterung. Die Rohrleitung 22 des Zwischen­ stücks kann durch eine Halterung 31 gegen Bruch oder Ver­ biegen geschützt werden. Die Halterung 31 und die Rohr­ leitung 22 können einen strömungsgünstigen Querschnitt auf­ weisen. Fig. 15 stellt einen Schnitt durch das Zwischen­ stück gemäß Fig. 13 entlang der Linie XV-XV und Fig. 14 einen solchen entlang der Linie XIV-XIV dar.

Claims (24)

1. Vorrichtung zum Stoffaustausch zwischen zwei fluiden Stoffen durch die Wand von durchgehend offenen Hohlfäden, deren Endbereiche in je einem Vergußmasseblock eingegossen sind, bei welcher die beiden Vergußmasseblöcke fluiddicht mit einem die Hohlfäden umgebenden Gehäusemantel verbunden sind, der Gehäusemantel wenigstens eine Öffnung für das Zu- oder Abführen eines der beiden fluiden Stoffe aufweist und im Bereich ihrer Längsachse ein über die gesamte Länge der Hohlfäden sich erstreckender Verteilerkörper für das über die gesamte freie Länge derselben gleichmäßige Zu- oder Abführen des anderen der beiden fluiden Stoffe angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlfäden mikroporös sind und durchgehende nach außen offene Poren aufweisen, daß die Hohlfäden über den gesamten Querschnitt der Vergußmasseblöcke bis in den zum Gehäusemantel hin sich erstreckenden Randbereich gleichmäßig verteilt angeordnet sind und daß zwischen dem nicht einge­ gossenen Bereich der äußeren Hohlfäden und dem Gehäusemantel wenigstens ein freier Raum mit ring­ förmigem Querschnitt vorhanden ist, in den die wenigstens eine Öffnung mündet.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlfäden hydrophob sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Hohlfäden aus einem vollsynthetischen Polymeren bestehen.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlfäden aus Polypropylen bestehen.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlfäden aus Polyäthylen bestehen.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlfäden im wesentlichen geradlinig und parallel zueinander angeordnet sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlfäden ähnlich wie in einer Kreuzspule angeordnet sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Endbereiche des Gehäusemantels einen kleineren Umfang aufweisen als die sich unmittelbar daran anschließenden Bereiche.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß sich wenigstens der innere Umfang des Gehäusemantels zur Mitte hin verringert.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß sich wenigstens der innere Umfang des Gehäusemantels von einem Ende zum anderen Ende hin verringert.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäusemantel zylinderförmig ausgebildet und aus zwei Teilen mit gleichem Querschnitt zusammengesetzt ist und daß die Nahtstelle sichtbar ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäusemantel als Spritzgußteil ausgebildet ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der nicht eingegossene Bereich des Verteilerkörpers aus wenigstens einem mikroporösen durchgehende nach außen offene Poren aufweisenden Rohr oder Hohlfaden gebildet wird.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Verteilerkörper aus einem vollsynthetischen Polymeren, insbesondere Polypropylen, besteht.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Verteilerkörper rohrförmig ausgebildet ist und auf seiner Außenseite mindestens einen umlaufenden Kanal aufweist, der mit dem Innenraum des Verteilerkörpers an mindestens einer Stelle über einen Durchbruch verbunden ist und der gegebenenfalls mit einer mikroporösen durchge­ hende nach außen offene Poren aufweisenden Membran abgedeckt ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, gekennzeichnet durch eine an wenigstens einem Ende aufgesetzte einen Verteiler- bzw. Sammelraum für den die Hohlfäden durchströmenden fluiden Stoff bildende Kappe mit einem tangential mündenden Anschlußstutzen und einem im Bereich ihrer Längs­ achse angeordneten an den Verteilerkörper ange­ schlossenen Anschlußstutzen für den anderen, die Hohlfäden umströmenden, fluiden Stoff.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, gekennzeichnet durch eine an wenigstens einem Ende aufgesetzte einen Verteiler- bzw. Sammelraum für den die Hohlfäden durchströmenden fluiden Stoff bildende diffusorähnlich ausgebildete Kappe mit einem im Bereich ihrer Längsachse angeordneten in Längsrichtung mündenden Anschlußstutzen und einen zwischen der Kappe und dem Gehäusemantel angeordneten einen Anschlußstutzen und wenigstens eine Zuleitung zum Verteilerkörper für den die Hohlfäden umströmenden fluiden Stoff aufweisenden Zwischenring.
18. Vorrichtung zum Stoffaustausch zwischen zwei fluiden Stoffen, gekennzeichnet durch wenigstens zwei Vorrichtungen nach einem der Ansprüche 1 bis 17, die den gleichen Querschnitt aufweisen, auf einer Achse, also stirnseitig, in einem Abstand voneinander angeordnet sind und durch je einen den Gehäusemantel zweier benachbarter Einheiten miteinander verbindenden äußeren Zwischenring und je einen die Verteilerkörper zweier benachbarter Einheiten miteinander verbindenden inneren Zwischen­ ring, die einen Verteiler- bzw. Sammelraum zwischen je zwei Einheiten bilden, miteinander verbunden sind.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein äußerer Zwischenring einen Anschlußstutzen und wenigstens eine von dem Anschluß­ stutzen zu dem dazugehörenden inneren Zwischenring führende Rohrleitung aufweist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenringe als Spritzgußteile ausgebildet sind.
21. Verwendung der Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20 als Begasungs- und/oder Entgasungsein­ richtung - insbesondere als Blutoxygenator-, Transmembrandestillationseinrichtung, Filter, Ölabscheider oder Blutplasmaseparator.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß sie in Reihe mit einem Wärmeaustauscher und/oder Hämokonzentrator und/oder arteriellen Filter zur Abtrennung von Gasblasen und/oder einem Plasmaseparator geschaltet ist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Blutströmungsquerschnitte aller in Reihe geschalteten Einrichtungen gleich groß bemessen sind.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß sie zur Behandlung von Blut vorgesehen ist und daß für das Zuführen des Blutes am einen Ende eine den Verteilerraum für das die Hohlfäden durchströmende Blut bildende Kappe mit einem tangential mündenden Anschlußstutzen und für das Abführen des Blutes am anderen Ende eine den Sammelraum für das aus den Hohlfäden austretende Blut bildende diffusor­ ähnlich ausgebildete Kappe mit einem im Bereich ihrer Längsachse angeordneten in Längsrichtung mündenden Anschlußstutzen angeordnet ist.
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