DE3733542A1 - Vorrichtung zum stoffaustausch - Google Patents
Vorrichtung zum stoffaustauschInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Stoffaustausch
zwischen zwei fluiden Stoffen durch die Wand von durch
gehend offenen Hohlfäden, deren Endbereiche in je einem
Vergußmasseblock eingegossen sind, bei welcher die
beiden Vergußmasseblöcke fluiddicht mit einem die Hohl
fäden umgebenden Gehäusemantel verbunden sind, der
Gehäusemantel wenigstens eine Öffnung für das Zu- oder
Abführen eines der beiden fluiden Stoffe aufweist und
im Bereich ihrer Längsachse ein über die gesamte Länge
der Hohlfäden sich erstreckender Verteilerkörper für
das über die gesamte freie Länge derselben gleichmäßige
Zu- oder Abführen des anderen der beiden fluiden Stoffe
angeordnet ist.
Eine solche Vorrichtung ist aus verschiedenen Druck
schriften bekannt, jedoch stets nur als eine auf einen
bestimmten Verwendungszweck zugeschnittene und dafür
bemessene und mit dementsprechend ausgebildeten,
die Verteiler- und Sammelräume für den die Hohlfäden
durchströmenden fluiden Stoff bildenden Endkappen
versehene Einrichtung.
Die unterschiedlichen zu lösenden Aufgaben in
technischen und medizinischen Bereichen führten
somit zu einer fast unüberschaubaren Vielzahl von
Spezialtypen, die häufig nur für einen einzigen
Einsatzzweck zu gebrauchen sind. Der ständig steigende
Bedarf an Vorrichtungen der hier vorliegenden Art
für bereits bekannte Einsatzgebiete sowie die immer
noch wachsende Anzahl neuer Einsatzmöglichkeiten
erfordern eine rationellere Herstellung der hierfür
geeigneten Einrichtungen.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher im wesentlichen
die Aufgabe zu Grunde, die zuvor genannte Forderung
nach einer rationelleren Herstellung gattungsgemäßer
Vorrichtungen zu erfüllen.
Die Erfindung besteht darin, ein auf einer Grund
einheit aufbauendes Baukastensystem zur Verfügung zu
stellen und die Teile dieses Systems so auszubilden,
daß sich daraus möglichst viele Spezialtypen und Aus
führungsformen aufbauen lassen, darüber hinaus aber
auch die Forderung nach einem möglichst sparsamen
Werkstoffverbrauch erfüllt wird, insbesondere dann,
wenn diese Vorrichtungen nach einmaligem Gebrauch
verworfen werden müssen, so wie es bei der Anwendung
im medizinischen Bereich häufig der Fall ist, und
daß sich die Herstellung der Teile des Systems
durch einen geringen Energiebedarf auszeichnet,
nicht zu lohnintensiv ist und wenigstens teilweise
automatisch durchführbar ist.
Die erfindungsgemäße Grundeinheit besteht in einer
Vorrichtung der einleitend genannten Art, die durch
die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1
charakterisiert ist. Sie stellt einen modulartigen
Grundbaustein dar, aus dem sich viele Ausgestaltungs
formen aufbauen lassen, von denen die besonders be
vorzugten, in den Unteransprüchen beschriebenen und
beispielshalber anhand der Figuren und der Figuren
beschreibung veranschaulicht werden.
Unter fluidem Stoff wird im Rahmen der vorliegenden
Erfindung eine Flüssigkeit, ein Flüssigkeitsgemisch,
ein Dampf, ein Dampfgemisch, ein Gas, ein Gasgemisch
oder ein Gemisch aus diesen Stoffen verstanden;
darunter fallen beispielsweise auch Lösungen und
Flüssigkeiten mit lebenden Organismen, wie beispiels
wiese Blut, gärende Getränke usw.
Vorzugsweise sind möglichst viele Teile des Systems
so ausgebildet, daß ihre Herstellung im Spritzguß
verfahren möglich ist.
Die mikroporösen Hohlfäden gestatten gegenüber nicht
porösen einen verbesserten Stoffaustausch. Die
gleichmäßige Verteilung der Hohlfäden in den Verguß
masseblöcken bis in den zum Gehäusemantel hin sich
erstreckenden Randbereich führt zu einer nicht uner
heblichen Einsparung von Vergußmasse, bei der es
sich häufig um Polyurethan handelt.
Eine weitere Materialeinsparung, insbesondere von
Hohlfäden, wird u.a. dadurch erzielt, daß die
Hohlfäden auf ihrem gesamten freien, also nichteinge
gossenen, Abschnitt äußerst gleichmäßig quer, also
im wesentlichen senkrecht zu ihrer Längsachse,
anströmbar (umströmbar) sind, da dies nämlich auf
Grund der in den Hohlfäden herrschenden laminaren
Strömungsverhältnisse zu deutlich höheren spezifischen
Stoffaustauschraten führt. Um dies zu bewirken, weist
die erfindungsgemäße Vorrichtung zwischen den äußeren
Hohlfäden und dem Gehäusemantel wenigstens einen
freien Raum mit ringförmigem Querschnitt auf, der so
bemessen ist, daß sein Strömungswiderstand von oder
zu der Eintritts- bzw. Austrittsöffnung für den die
Hohlfäden umströmenden fluiden Stoff wesentlich
geringer ist als der Strömungswiderstand beim Um
strömen der Hohlfäden in deren Längsrichtung
sonst wäre. Dies wird dadurch erreicht,
daß der Abstand der äußeren Hohlfäden vom Gehäuse
mantel deutlich größer ist als der gegenseitige
Hohlfadenabstand. Bei Verwendung der Vorrichtung als
Blutoxygenator führt diese äußerst gleichmäßige Um
strömung der Hohlfäden zu einer merklichen Ver
besserung der Kohlendioxidaustragung aus dem Blut.
Der freie Raum zwischen dem Gehäusemantel und den
äußeren Hohlfäden dient je nach Strömungsrichtung
des die Hohlfäden umströmenden fluiden Stoffes als
Sammelraum oder als Verteilerraum für diesen.
Hydrophobe Hohlfäden sind dann von Vorteil, wenn
verhindert werden soll, daß wäßrige Lösungen,
beispielsweise auch Blut, in und durch die Poren
treten, während gas- oder dampfförmige fluide
Stoffe dies tun sollen. Ein Durchtritt auch von
wäßrigen Lösungen durch die Poren mikroporöser
hydrophober Hohlfäden kann aber durch Anwendung
eines ausreichend hohen Transmembrandruckes be
wirkt werden.
Vorzugsweise bestehen die Hohlfäden aus einem voll
synthetischen Polymeren, insbesondere aus Polypropylen
oder Polyäthylen, die beide von Natur aus hydrophob
sind.
Für die Anordnung der Hohlfäden haben sich im wesent
lichen zwei Ausführungsformen als besonders vorteil
haft erwiesen, nämlich zum einen eine Anordnung,
bei der die Hohlfäden im wesentlichen geradlinig und
parallel zueinander angeordnet sind, und zum anderen
eine solche, bei der die Hohlfäden ähnlich wie in
einer Kreuzspule angeordnet sind, bei welcher die
Hohlfäden also schraubenlinienförmig ausgebildet
und in mehreren Lagen übereinander angeordnet sind,
wobei die Hohlfäden benachbarter Lagen einen gegen
läufigen Drehsinn aufweisen und sich somit kreuzen
und nur an den Kreuzungspunkten berühren. Bei dieser
Anordnung können die Hohlfäden ebenfalls die gleiche
oder aber eine unterschiedliche Länge aufweisen.
Zur Herstellung eines Hohlfadenbündels beispielsweise
aus einer Kreuzspule kann zu diesem Zweck der
Spulenaufbau der Kreuzspule als sogenannte "wilde
Kreuzwicklung" (gleiche Fadenlänge in jeder Lage)
oder als sogenannte "Präzisions-Kreuzwicklung"
(größere Fadenlänge in den äußeren Lagen als in den
inneren Lagen) ausgebildet werden (vgl. DIN 61 801,
Seite 4, Nr. 20.1.1 und 20.1.2). Jedoch ist auch die
Herstellung einer solchen Anordnung durch entsprechendes
Aufwickeln eines Hohlfadengewebes möglich, bei dem
sowohl die Kettfäden als auch die Schußfäden aus Hohl
fäden bestehen.
Zur Herstellung eines Hohlfadenbündels aus im wesent
lichen geradlinig und parallel zueinander angeordneten
Hohlfäden wird vorzugsweise von einer Hohlfadenmatte
ausgegangen; hierbei handelt es sich um eine Hohl
fadenanordnung, bei welcher parallel zueinander und
in (gleichen) Abständen voneinander angeordnete
Hohlfäden beispielsweise durch quer zu ihren Längs
achsen verlaufende Klebestreifen oder durch mittels
eines Web- oder Wirkverfahrens eingebrachte (textile)
Fäden in der zuvor beschriebenen Anordnung festge
halten werden. Verfahren zum Herstellen von Hohl
fadenmatten wie auch die Hohlfadenmatten selbst
sind an sich bekannt. Durch Aufrollen einer solchen
Matte erhält man ein Hohlfadenbündel aus im wesent
lichen geradlinig und parallel zueinander angeordneten
Hohlfäden, wobei die Hohlfäden auch im Bündel in
definierten Abständen voneinander gehalten werden,
so daß eine gleichmäßige radiale Durchströmung
des Hohlfadenbündels erreicht werden kann.
Die Herstellung des Gehäusemantels geschieht vorzugs
weise im Spritzgußverfahren. Nach diesem Verfahren
lassen sich jedoch nicht alle Formen herstellen.
Gehäusemantelformen, die in besonders vorteilhafter
Weise nach einem Spritzgußverfahren herstellbar
sind und zudem zu einer vorteilhaften Ausgestaltung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung führen, sind auch
in der Zeichnung dargestellt und weiter unten
beschrieben.
Der im Bereich der Längsachse der erfindungsgemäßen
Vorrichtung angeordnete Verteilerkörper für den die
Hohlfäden umströmenden fluiden Stoff kann ein mit
Wanddurchbrüchen beliebiger Form, Größe und Anzahl
versehenes, also perforiertes, Rohr sein. Eine
noch gleichmäßigere Verteilung des die Hohlfäden
umströmenden fluiden Stoffes wird jedoch mit einem
rohrförmigen Körper erreicht, dessen Wand aus
einem mikroporösen fluiddurchlässigen Werkstoff
besteht. Vorzugsweise wird jedoch ein Verteiler
körper eingesetzt, der sich ebenfalls nach einem
Spritzgußverfahren herstellen läßt, der stab-
oder rohrförmig, also zylinderförmig, ausgebildet
ist und der auf seiner Außenseite einen spiralförmig
verlaufenden, über seine gesamte Länge, zumindest
aber über den nicht eingegossenen Bereich, sich
erstreckenden Kanal aufweist. Dieser kann, um eine
noch gleichmäßigere Verteilung des die Hohlfäden
umströmenden fluiden Stoffes zu gewährleisten, mit
einer mikroporösen fluiddurchlässigen Membran
abgedeckt sein.
Schließlich kann der Verteilerkörper für den die
Hohlfäden umströmenden fluiden Stoff auch ein
Bündel aus Hohlfäden mit einer mikroporösen fluid
durchlässigen Wand sein.
Überraschend wurde gefunden, daß für das gleich
mäßige Beaufschlagen aller Hohlfäden mit dem die
Hohlfäden durchströmenden fluiden Stoff vorzugsweise
andere Strömungsverhältnisse eingestellt werden
als für das gleichmäßige Abführen des aus den
Hohlfäden austretenden fluiden Stoffes. Dies gilt
insbesondere dann, wenn es sich bei dem die Hohl
fäden durchströmenden fluiden Stoff um Blut handelt.
Dabei stellt das gleichmäßige Verteilen auf der
Zuführseite offenbar ein größeres Problem dar als
das gleichmäßige Abführen. Für das gleichmäßige
Verteilen des die Hohlfäden durchströmenden Fluids
auf alle Hohlfäden hat sich eine Verteilerkappe
mit einem tangential im äußeren Umfangsbereich
der Kappe mündenden Anschlußstutzen und einem im
Bereich ihrer Längsachse angeordneten Anschluß
stutzen für den die Hohlfäden umströmenden fluiden
Stoff, wobei der Anschlußstutzen über ein rohrförmiges
Verbindungsstück an den Verteilerkörper ange
schlossen ist, als besonders vorteilhaft erwiesen.
Eine solche Kappe bildet also, wenn sie an einem
Ende der Vorrichtung aufgesetzt wird, den Verteiler
raum für den die Hohlfäden durchströmenden fluiden
Stoff.
Auf der gegenüberliegenden Seite der Vorrichtung,
auf welcher der aus den Hohlfäden austretende
fluide Stoff gesammelt und weggeführt wird, ist
vorzugsweise eine diffusorähnlich ausgebildete
Kappe angeordnet, die nur den im Bereich ihrer Längs
achse angeordneten, in Längsrichtung mündenden
Anschlußstutzen für das Abführen des aus den Hohl
fäden ausgetretenen fluiden Stoffes aufweist.
Das Zu- bzw. Abführen des die Hohlfäden umströmenden
fluiden Stoffes kann jedoch auch über einen Anschluß
stutzen und wenigstens eine mit diesem und dem
Verteilerkörper verbundene Zuleitung erfolgen, die
von einem Zwischenring gehalten werden, der zwischen
dem Gehäusemantel und einer der beiden Kappen ange
ordnet ist. In diesem Fall können auch bei der
oben beschriebenen Verteilerkappe mit tangential
mündendem Anschlußstutzen für den die Hohlfäden
durchströmenden fluiden Stoff der Anschlußstutzen
und die Verbindungsleitung zum Verteilerkörper für
den die Hohlfäden umströmenden fluiden Stoff entfallen.
Diese Ausgestaltung führt zu einer verhältnismäßig
flachen Kappe und hat unter anderem den großen
Vorteil, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung mit
der flachen Kappe nach unten auf jede beliebige,
im wesentlichen waagerechte ebene Fläche gestellt
werden kann, ohne umzufallen. Dies vereinfacht
ihren Gebrauch wesentlich, da es irgendwelcher
Einrichtungen zum Befestigen oder Aufhängen der
Vorrichtung hierbei nicht bedarf. Bei dieser An
ordnung und Art des Gebrauches besteht zudem
der Vorteil, daß eine Befüllung der Vorrichtung
von unten nach oben erfolgt und damit ein gleich
mäßiges Verdrängen des in dem Verteilerraum, den
Hohlfäden und dem Sammelraum enthaltenden Gases
(Entlüften) stattfindet.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung nach Anspruch 1
stellt eine Grundeinheit dar, wobei ihre Länge
beliebig sein kann. Auf diese Weise ist es möglich,
aus einer begrenzten Anzahl von Grundeinheiten
unterschiedlicher Länge Stoffaustauscher aufzubauen,
deren Länge praktisch beliebig bemessen werden kann,
indem Grundeinheiten gleicher oder unterschiedlicher
Länge zu einem Stoffaustauscher mit der gewünschten
Länge zusammengesetzt werden. Dies wird erfindungs
gemäß dadurch erreicht, daß die Grundeinheiten
stirnseitig in einem Abstand voneinander durch je
einen den Gehäusemantel zweier benachbarter Ein
heiten miteinander verbindenden äußeren Zwischenring
und je einen die Verteilerkörper zweier benachbarter
Einheiten miteinander verbindenden inneren Zwischenring
miteinander verbunden werden. Jeder dabei zwischen
dem inneren und dem äußeren Zwischenring und den
beiden einander zugewandten Stirnseiten der Ein
heiten gebildete Zwischenraum dient als Sammel
bzw. Verteilerraum für den die Hohlfäden durch
strömenden fluiden Stoff. Durch wenigstens einen
dieser Räume und die beiden dazugehörenden Zwischen
ringe kann eine Rohrleitung für das Zu- bzw.
abführen des die Hohlfäden umströmenden fluiden
Stoffes zu den Verteilerkörpern geführt werden.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung eignet sich ins
besondere als Begasungs- und Entgasungseinrichtung,
also insbesondere als Blutoxygenator, als Trans
membrandestillationseinrichtung, als Filter, als
Ölabscheider oder als Blutplasmaseparator. In be
sonders vorteilhafter Weise wird die erfindungsgemäße
Vorrichtung in Reihe mit einem Wärmeaustauscher
und/oder einem Hämokonzentrator und/oder einem
arteriellen Filter zur abtrennung von Gasblasen
und/oder einem Blutplasmaseparator geschaltet, wobei
in besonders vorteilhafter Weise die Blutströmungs
querschnitte aller genannten in Reihe geschalteten
Einrichtungen gleich groß bemessen sind und Ver
engungen oder Erweiterungen der blutführenden Teile
zwischen den genannten Einrichtungen nicht vorhanden
sind. Auch bei einer solchen Reihenschaltung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung mit Einrichtungen
der genannten Arten gilt, daß es vorteilhaft sein kann,
für das Zuführen des die Hohlfäden durchströmenden
fluiden Stoffes eine Kappe mit tangential mündendem
Anschlußstutzen und für das Abführen des aus den
Hohlfäden ausgetretenen fluiden Stoffes eine
diffusorähnlich ausgebildete Kappe zu verwenden.
Bei Verwendung der Vorrichtung beispielsweise als
Blutplasmaseparator, Filter oder Ölabscheider ist
der durch die porösen Hohlfäden abgetrennte, d.h.
der aus den Poren der Wand der Hohlfäden aus
tretende, fluide Stoff je nach Strömungsrichtung
entweder der die Hohlfäden durchströmende oder der
die Hohlfäden umströmende Stoff. Hierbei bedarf es
dann keiner gesonderten Zuführung desselben, da
dieser bereits in dem zugeführten zu behandelnden
fluiden Stoff enthalten ist.
Wird die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Behandlung
von Blut verwendet, so kann das Blut auch der die
Hohlfäden umströmende fluide Stoff sein. Bei der
Verwendung als Blutplasmaseparator hat sich die
Fahrweise, bei der das Blut die Hohlfäden außen
umströmt bei einer Ausführungsform, bei welcher die
Hohlfäden ähnlich wie in einer Kreuzspule angeordnet
sind, sehr gut bewährt.
Für die verschiedenen Teile der erfindungsgemäßen
Vorrichtung haben sich folgende Werkstoffe als be
sonders vorteilhaft erwiesen:
Verteilerkappen:Polycarbonat
Gehäusemantel:Polycarbonat
Zwischenringe:Polycarbonat
Vom äußeren Zwischenring
zum inneren Zwischenring
führende Rohrleitung:Edelstahl Vergußmasseblöcke:Polyurethan Hohlfäden:Polypropylen Verteilerkörper:Polycarbonat
zum inneren Zwischenring
führende Rohrleitung:Edelstahl Vergußmasseblöcke:Polyurethan Hohlfäden:Polypropylen Verteilerkörper:Polycarbonat
Die übrigen Merkmale der Hohlfäden bzw. des Hohlfaden
bündels liegen vorzugsweise in folgenden Bereichen:
Porengröße:< 0,3 µm
Porenvolumen:75% (60-85%)
Innendurchmesser:180 µm (150-250 µm)
Außendurchmessser:260 µm (190-350 µm)
Gesamtlänge:120 mm
Freie, das heißt nicht-
eingegossene Länge:95 mm Füllgrad des Hohlfaden-
bündels:53% (40-60%) Anzahl der Hohlfäden:65 500 (28 400-144 600)
eingegossene Länge:95 mm Füllgrad des Hohlfaden-
bündels:53% (40-60%) Anzahl der Hohlfäden:65 500 (28 400-144 600)
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung
(Fig. 1 bis 15) näher erläutert. Für die Figuren wurde
teilweise eine stark vereinfachte schematische Darstellungs
weise gewählt. Die Fig. 6 und 13 zeigen die Gegenstände
in Draufsicht, alle übrigen Figuren stellen den jeweiligen
Gegenstand im (teilweisen) Längsschnitt dar. Gleiche Teile
haben in allen Figuren die gleiche Positionszahl, so daß
eine wiederholende Aufzählung bzw. Beschreibung wieder
kehrender Teile weitestgehend entbehrlich erscheint. Die
einzelnen Positionszahlen bezeichnen folgende Teile:
- 1 Hohlfäden
2 Vergußmasseblock
3 Vergußmasseblock
4 Gehäusemantel
5 Öffnung im Gehäusemantel 4
6 Verteilerkörper
7 freier Zwischenraum
8 Endbereich des Gehäusemantels 4
9 Innerer Umfang
10 Mitte des Gehäusemantels 4
11 Gehäusemantelende
12 Gehäusemantelende
13 Nahtstelle
14 Umlaufender Kanal
15 Innenraum
16 Durchbruch; Bohrung
17 Kappe mit tangential mündendem Anschlußstutzen
18 Tangential mündender Anschlußstutzen
19 Diffusorähnlich ausgebildete Kappe
20 In Längsrichtung mündender Anschlußstutzen
21 Anschlußstutzen
22 Rohrleitung
23 Umlenkkörper
24 Äußerer Zwischenring
25 Innerer Zwischenring
26 Verteiler- bzw. Sammelraum
27 Ab- bzw. Zuleitung
28 Verteiler- bzw. Sammelraum
29 Verteiler- bzw. Sammelraum
30 Einrichtung
31 Halterung
Fig. 1 zeigt eine modulartige Grundeinheit, mit der sich
nach dem Baukastenprinzip auf unterschiedliche Anforderungen
zugeschnittene Systeme aufbauen lassen. Diese als Grundbau
stein dienende Vorrichtung zum Stoffaustausch zwischen zwei
fluiden Stoffen weist folgende Teile auf: Die durchgehend
offenen Hohlfäden 1, die mikroporös sind und durchgehende
nach außen offene Poren aufweisen, deren Endbereiche in je
einen der beiden Vergußmasseblöcke 2 bzw. 3 eingegossen sind,
wobei die beiden Vergußmasseblöcke 2; 3 fluiddicht mit dem
Gehäusemantel 4 verbunden sind und der Gehäusemantel 4
wenigstens eine Öffnung 5 für das Zu- oder Abführen eines
der beiden fluiden Stoffe aufweist sowie den im Bereich der
Längsachse der Vorrichtung über die gesamte Länge der Hohl
fäden sich erstreckenden Verteilerkörper 6 für das über die
gesamte freie (d.h. nicht eingegossene) Länge der Hohlfäden 1
gleichmäßige Zu- oder Abführen des die Hohlfäden 1 umströmenden
fluiden Stoffes. Die Hohlfäden 1 sind über den gesamten Quer
schnitt der Vergußmasseblöcke 2 bzw. 3 bis in den zum Gehäuse
mantel 4 hin sich erstreckenden Randbereich gleichmäßig ver
teilt angeordnet. Der Gehäusemantel 4 hat im Bereich des
freien, also nicht eingegossenen Abschnitts der Hohlfäden 1
einen größeren Innendurchmesser als im Bereich der Vergußmasse
blöcke 2 bzw. 3, so daß zwischen dem nicht eingegossenen
Bereich der äußeren Hohlfäden 1 und dem Gehäusemantel 4 der
freie Zwischenraum 7 gebildet wird, der einen ringförmigen
Querschnitt hat und in den die Öffnung 5 mündet. Die Hohlfäden
1 sind hierbei im wesentlichen geradlinig und parallel zuein
ander angeordnet. Die Endbereiche 8 des Gehäusemantels 4 weisen
einen kleineren Umfang auf als der sich unmittelbar daran
anschließende mittlere Bereich des Gehäusemantels 4. Dies
erleichtert das Miteinander-Verbinden mehrerer solcher Grund
einheiten beispielsweise mit Verbindungsringen (Zwischen
stücken, Muffen o.a.), wie dies beispielshalber in den Fig.
8 bis 12 dargestellt ist. Der Verteilerkörper 6 kann so aus
gebildet sein, wie dies in Fig. 7 detaillierter dargestellt
ist.
Fig. 2 zeigt eine Ausführungsform mit einem Gehäusemantel 4,
dessen innerer Umfang 9 sich zur Mitte 10 hin verringert,
so daß der von dem Gehäusemantel umgebene Raum an dieser
Stelle 10 den engsten Querschnitt aufweist. Ein so ausge
bildeter Gehäusemantel 4 läßt sich vorteilhaft aus Kunst
stoff im Spritzgußverfahren herstellen.
Fig. 3 zeigt eine Ausführungsform mit einem Gehäusemantel 4,
dessen innerer Umfang 9 sich von seinem Ende 11 zu seinem
Ende 12 hin verringert, so daß der von dem Gehäusemantel 4
umgebene Raum am Gehäusemantelende 12 den geringsten Quer
schnitt aufweist. Auch ein Gehäusemantel 4 in dieser Aus
führungsform läßt sich in vorteilhafter Weise im Spritzguß
verfahren herstellen.
Fig. 4 zeigt eine Ausführungsform mit einem Gehäusemantel 4,
der aus zwei Teilen 4 a und 4 b mit gleichem Querschnitt
zusammengesetzt ist und bei dem die Nahtstelle 13 sichtbar
ist. Der innere Umfang des Gehäusemantels 4 dieser Ausführungs
form vergrößert sich zur Nahtstelle 13 hin und erreicht dort
sein größtes Ausmaß. Die beiden Teile 4 a und 4 b dieses
Gehäusemantels 4, die nicht unbedingt gleich lang zu sein
brauchen, können ebenfalls in vorteilhafter Weise im Spritz
grußverfahren hergestellt werden. Sie können durch Ver
schweißen oder Verkleben unlösbar miteinander verbunden
werden. Jedoch ist auch eine lösbare Verbindung möglich.
Fig. 5 und 6 zeigen eine Grundeinheit, bei der der Verteiler
körper 6 aus mehreren geradlinig ausgebildeten und im wesent
lichen parallel zueinander angeordneten mikroporösen, durch
gehende nach außen offene Poren aufweisenden Hohlfäden ge
bildet wird. Der Gehäusemantel 4 entspricht dem in Fig. 4
dargestellten. Die Öffnung kann bei 5 oder (5) münden.
Fig. 7 zeigt eine vorteilhafte Ausgestaltungsform des
Verteilerkörpers 6, wobei dieser rohrförmig ausgebildet ist
und auf seiner Außenseite mehrere umlaufende Kanäle 14 auf
weist, die mit dem Innenraum 15 über die Durchbrüche (Bohrungen)
16 verbunden sind. Die Kanäle 14 können mit einer mikroporösen,
durchgehende nach außen offene Poren aufweisenden Membran
abgedeckt sein (nicht dargestellt).
Fig. 8 zeigt eine Grundeinheit, an deren einem Ende die den
Verteiler- bzw. Sammelraum 29 für den die Hohlfäden 1 durch
strömenden fluiden Stoff bildende diffusorähnlich ausgebildete
Kappe 19 mit dem im Bereich ihrer Längsachse angeordneten in
Längsrichtung mündenden Anschlußstutzen 20 angeordnet ist und
an deren anderem Ende die den Verteiler- bzw. Sammelraum 28
für den die Hohlfäden 1 durchströmenden fluiden Stoff teilweise
bildende Kappe 17 mit dem (der) tangential mündenden Anschluß
stutzen (Öffnung) 18 angeordnet ist. Zwischen der Kappe 17
und dem Gehäusemantel 4 ist der äußere Zwischenring 24 mit
dem inneneren Zwischenring 25 angeordnet, der den Anschluß
stutzen 21, die Rohrleitung 22 und die Ab- bzw. Zuleitung 27
für den die Hohlfäden umströmenden fluiden Stoff aufweist.
Die Öffnung 5 erübrigt sich beispielsweise dann, wenn die
Vorrichtung als Cross-Flow-Mikrofilter verwendet wird.
Fig. 9 zeigt zwei Grundeinheiten, die den gleichen Quer
schnitt aufweisen und durch den äußeren Zwischenring 24
und den inneren Zwischenring 25 in einem stirnseitigen ab
stand voneinander miteinander verbunden sind. Der innere
Zwischenring 25 verbindet die beiden Verteilerkörper 6 der
beiden Grundeinheiten. Durch den stirnseitigen Abstand der
beiden Grundeinheiten wird der Verteiler- bzw. Sammelraum 26
gebildet. Die vom inneren Zwischenring 25 gebildete Ab-
bzw. Zuleitung 27 ist über die Rohrleitung 22 mit dem An
schlußstutzen 21 verbunden.
Fig. 10 zeigt eine Grundeinheit, die über das Zwischenstück
21, 22, 24, 25, 27 mit einer anderen Einrichtung 30 ver
bunden ist. Diese andere Einrichtung 30 kann beispielsweise
ein Wärmeaustauscher, ein Hämokonzentrator, ein Plasma
separator oder ein arterielles Filter zum Abtrennen von
Gasblasen sein. Es ist auch möglich, mehr als zwei gleiche
oder unterschiedliche der genannten oder auch andere Ein
richtungen auf diese Weise miteinander zu verbinden. Bei den
in Fig. 10 dargestellten Einrichtungen sind die beiden
Kappen 17 wie die Kappe 17 in Fig. 8 ausgebildet.
Für die in Fig. 11 dargestellte Vorrichtüng gilt dasgleiche
wie für die in Fig. 10 dargestellte und oben beschriebene
Vorrichtung, wobei hier die beiden Kappen 19 wie die Kappe
19 in Fig. 8 ausgebildet sind.
Bei der in Fig. 12 dargestellten Vorrichtung, für die im
übrigen das für die in den Fig. 10 und 11 dargestellten
Einrichtungen Gesagte gilt, ist für das Zuführen des die
Hohlfäden 1 durchströmenden Fluids die Kappe 17 mit dem
tangential mündenden Anschlußstutzen 18 und für das Abführen
des aus den Hohlfäden 1 ausgetretenen Fluids die diffusor
ähnlich ausgebildete Kappe 19 mit dem im Bereich ihrer
Längsachse angeordneten, in Längsrichtung mündenden Anschluß
stutzen 20 angeordnet. Diese Ausführungsform hat sich ins
besondere dann als vorteilhaft erwiesen, wenn das die Hohl
fäden 1 durchströmende Fluid Blut ist, die Einrichtung 30
beispielsweise ein Wärmeaustauscher und die erfindungsgemäße
Grundeinheit beispielsweise ein Oxygenator ist.
Bei den in den Fig. 9 bis 12 dargestellten Ausführungs
formen sind die Strömungsquerschnitte für das die Hohlfäden 1
durchströmende Fluid der in Reihe geschalteten Einrichtungen
gleichgestaltig ausgebildet und gleich groß bemessen.
Die Einrichtung 30 in den Fig. 10 bis 12 kann ähnlich
aufgebaut sein wie die erfindungsgemäße Grundeinheit und
beispielsweise ebenfalls durchgehend offene, mikroporöse
und durchgehende nach außen offene Poren aufweisende Hohl
fäden 1, deren Endbereiche in je einen Vergußmasseblock 2
bzw. 3 eingegossen sind, die fluiddicht mit dem Gehäuse
mantel 4 der Einrichtung 30 verbunden sind, sowie ggf. einen
Verteilerkörper 6 und/oder eine Öffnung 5 für das Zu- oder
Abführen eines Fluids aufweisen. Darüberhinaus kann die
Einrichtung 30 weitere oder alle übrigen Merkmale der er
findungsgemäßen Grundeinheit aufweisen, wie sie oben be
schrieben wurden oder sich für den Fachmann in naheliegender
Weise von selbst ergeben, insbesondere eine diffusorähnlich
ausgebildete Kappe 19, eine Kappe 17 mit tangential münden
dem Anschlußstutzen 18 usw.
Bei Verwendung von diffusorähnlich ausgebildeten Kappen 19
wird das Fluid zweckmäßigerweise durch einen Umlenkkörper 23
umgelenkt (vgl. Fig. 8, 11 und 12). Dies gilt sowohl für
die erfindungsgemäße Grundeinheit als auch für die Ein
richtung 30.
Die Fig. 13 bis 15 zeigen Ausgestaltungsformen des
Zwischenstücks zum Verbinden erfindungsgemäßer Grundein
heiten miteinander oder mit anderen Einrichtungen 30. Dieses
Verbindungsstück weist auf: den äußeren Zwischenring 23,
den inneren Zwischenring 25, den Anschlußstutzen 21, die
Rohrleitung 22, sowie die Ab- bzw. Zuleitung 27.
Die genannten Teile können eine Einheit bildend fest mitein
ander verbunden sein und beispielsweise als ein Teil im
Spritzgußverfahren hergestellt sein. Die Funktionsweise
dieses Zwischenstücks für das Zu- oder Abführen des die
Hohlfäden 1 der erfindungsgemäßen Grundeinheit und/oder
der Einrichtung 30 umströmenden Fluids zu bzw. von dem
Verteilerkörper 6 ergibt sich von selbst und bedarf daher
keiner weiteren Erläuterung. Die Rohrleitung 22 des Zwischen
stücks kann durch eine Halterung 31 gegen Bruch oder Ver
biegen geschützt werden. Die Halterung 31 und die Rohr
leitung 22 können einen strömungsgünstigen Querschnitt auf
weisen. Fig. 15 stellt einen Schnitt durch das Zwischen
stück gemäß Fig. 13 entlang der Linie XV-XV und Fig. 14
einen solchen entlang der Linie XIV-XIV dar.
Claims (24)
1. Vorrichtung zum Stoffaustausch zwischen zwei
fluiden Stoffen durch die Wand von durchgehend
offenen Hohlfäden, deren Endbereiche in je einem
Vergußmasseblock eingegossen sind, bei welcher die
beiden Vergußmasseblöcke fluiddicht mit einem die
Hohlfäden umgebenden Gehäusemantel verbunden sind,
der Gehäusemantel wenigstens eine Öffnung für das
Zu- oder Abführen eines der beiden fluiden Stoffe
aufweist und im Bereich ihrer Längsachse ein über
die gesamte Länge der Hohlfäden sich erstreckender
Verteilerkörper für das über die gesamte freie Länge
derselben gleichmäßige Zu- oder Abführen des anderen
der beiden fluiden Stoffe angeordnet ist, dadurch
gekennzeichnet, daß die Hohlfäden mikroporös sind
und durchgehende nach außen offene Poren aufweisen,
daß die Hohlfäden über den gesamten Querschnitt der
Vergußmasseblöcke bis in den zum Gehäusemantel hin
sich erstreckenden Randbereich gleichmäßig verteilt
angeordnet sind und daß zwischen dem nicht einge
gossenen Bereich der äußeren Hohlfäden und dem
Gehäusemantel wenigstens ein freier Raum mit ring
förmigem Querschnitt vorhanden ist, in den die
wenigstens eine Öffnung mündet.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Hohlfäden hydrophob sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Hohlfäden aus einem vollsynthetischen
Polymeren bestehen.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Hohlfäden aus Polypropylen
bestehen.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Hohlfäden aus Polyäthylen
bestehen.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Hohlfäden im wesentlichen
geradlinig und parallel zueinander angeordnet sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlfäden ähnlich
wie in einer Kreuzspule angeordnet sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Endbereiche des
Gehäusemantels einen kleineren Umfang aufweisen
als die sich unmittelbar daran anschließenden
Bereiche.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß sich wenigstens der
innere Umfang des Gehäusemantels zur Mitte hin
verringert.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß sich wenigstens der
innere Umfang des Gehäusemantels von einem Ende zum
anderen Ende hin verringert.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäusemantel
zylinderförmig ausgebildet und aus zwei Teilen mit
gleichem Querschnitt zusammengesetzt ist und daß
die Nahtstelle sichtbar ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäusemantel als
Spritzgußteil ausgebildet ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß der nicht eingegossene
Bereich des Verteilerkörpers aus wenigstens einem
mikroporösen durchgehende nach außen offene Poren
aufweisenden Rohr oder Hohlfaden gebildet wird.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß der Verteilerkörper aus einem vollsynthetischen
Polymeren, insbesondere Polypropylen, besteht.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß der Verteilerkörper
rohrförmig ausgebildet ist und auf seiner Außenseite
mindestens einen umlaufenden Kanal aufweist, der
mit dem Innenraum des Verteilerkörpers an mindestens
einer Stelle über einen Durchbruch verbunden ist und
der gegebenenfalls mit einer mikroporösen durchge
hende nach außen offene Poren aufweisenden Membran
abgedeckt ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
gekennzeichnet durch eine an wenigstens einem
Ende aufgesetzte einen Verteiler- bzw. Sammelraum
für den die Hohlfäden durchströmenden fluiden
Stoff bildende Kappe mit einem tangential mündenden
Anschlußstutzen und einem im Bereich ihrer Längs
achse angeordneten an den Verteilerkörper ange
schlossenen Anschlußstutzen für den anderen,
die Hohlfäden umströmenden, fluiden Stoff.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
gekennzeichnet durch eine an wenigstens einem Ende
aufgesetzte einen Verteiler- bzw. Sammelraum für
den die Hohlfäden durchströmenden fluiden Stoff
bildende diffusorähnlich ausgebildete Kappe mit
einem im Bereich ihrer Längsachse angeordneten
in Längsrichtung mündenden Anschlußstutzen und
einen zwischen der Kappe und dem Gehäusemantel
angeordneten einen Anschlußstutzen und wenigstens
eine Zuleitung zum Verteilerkörper für den die
Hohlfäden umströmenden fluiden Stoff aufweisenden
Zwischenring.
18. Vorrichtung zum Stoffaustausch zwischen zwei
fluiden Stoffen, gekennzeichnet durch wenigstens
zwei Vorrichtungen nach einem der Ansprüche
1 bis 17, die den gleichen Querschnitt aufweisen,
auf einer Achse, also stirnseitig, in einem Abstand
voneinander angeordnet sind und durch je einen
den Gehäusemantel zweier benachbarter Einheiten
miteinander verbindenden äußeren Zwischenring
und je einen die Verteilerkörper zweier benachbarter
Einheiten miteinander verbindenden inneren Zwischen
ring, die einen Verteiler- bzw. Sammelraum zwischen
je zwei Einheiten bilden, miteinander verbunden
sind.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens ein äußerer Zwischenring einen
Anschlußstutzen und wenigstens eine von dem Anschluß
stutzen zu dem dazugehörenden inneren Zwischenring
führende Rohrleitung aufweist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 19,
dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenringe als
Spritzgußteile ausgebildet sind.
21. Verwendung der Vorrichtung nach einem der Ansprüche
1 bis 20 als Begasungs- und/oder Entgasungsein
richtung - insbesondere als Blutoxygenator-,
Transmembrandestillationseinrichtung, Filter,
Ölabscheider oder Blutplasmaseparator.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß sie in Reihe mit einem
Wärmeaustauscher und/oder Hämokonzentrator und/oder
arteriellen Filter zur Abtrennung von Gasblasen
und/oder einem Plasmaseparator geschaltet ist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Blutströmungsquerschnitte aller
in Reihe geschalteten Einrichtungen gleich groß
bemessen sind.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19,
22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß sie zur
Behandlung von Blut vorgesehen ist und daß für
das Zuführen des Blutes am einen Ende eine den
Verteilerraum für das die Hohlfäden durchströmende
Blut bildende Kappe mit einem tangential mündenden
Anschlußstutzen und für das Abführen des Blutes
am anderen Ende eine den Sammelraum für das aus
den Hohlfäden austretende Blut bildende diffusor
ähnlich ausgebildete Kappe mit einem im Bereich
ihrer Längsachse angeordneten in Längsrichtung
mündenden Anschlußstutzen angeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE19873733542 DE3733542A1 (de) | 1986-10-13 | 1987-10-03 | Vorrichtung zum stoffaustausch |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE3634872 | 1986-10-13 | ||
| DE19873733542 DE3733542A1 (de) | 1986-10-13 | 1987-10-03 | Vorrichtung zum stoffaustausch |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3733542A1 true DE3733542A1 (de) | 1988-07-14 |
Family
ID=25848416
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19873733542 Withdrawn DE3733542A1 (de) | 1986-10-13 | 1987-10-03 | Vorrichtung zum stoffaustausch |
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|---|---|---|---|
| OM8 | Search report available as to paragraph 43 lit. 1 sentence 1 patent law | ||
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: AKZO PATENTE GMBH, 5600 WUPPERTAL, DE |
|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |