DE3718553A1 - Geschlossener keimtraeger - Google Patents
Geschlossener keimtraegerInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen geschlossenen Keimträger unter
Verwendung von bakteriendichten Filtermembranen zur mikro
biologischen Kontrolle der Desinfektionswirkung insbesondere
von chemothermischen Desinfektionsapparaten bzw. -verfahren.
Der geschlossene Keimträger soll es auch mit bakteriologischem
Arbeiten ungeübtem Personal ermöglichen, die zum Nachweis der
Desinfektionswirkung von Desinfektionsapparaten bzw. -verfahren
notwendige Exposition von Testkeimen bzw. Keimträgern in diese
durchzuführen, und gleichzeitig gewährleisten, daß die mikro
biologische Auswertung entsprechend der üblichen bakteriologi
schen Methodik sicher und fachgerecht durchgeführt werden kann,
indem einerseits die Wiederverkeimung des Inneren des Keimträ
gers nach Beendigung des Desinfektionsvorgangs durch das bakte
riendichte Filter verhindert ist und andererseits ein einfacher
und schneller Transport vom Anwender des geschlossenen Keimträ
gers am Einsatzort des Desinfektionsapparates zum mikrobiologi
schen Labor durchführbar ist, ohne daß durch einen unbegleite
ten Transport durch irgendwelche Umgebungseinflüsse die Ergeb
nisse der mikrobiologischen Prüfung in ihrem Aussagegehalt be
einträchtigt werden.
Bei Keimträgern oder auch sogenannten Bioindikatoren handelt es
sich um Prüfsysteme, die lebende Mikroorganismen (Test- bzw.
Prüfkeime) als Indikatoren benutzen. Die Keimträger werden zu
sammen mit den zu desinfizierenden Gütern dem Desinfektionsvor
gang bzw. dem kombinierten Vorgang der Reinigung und Desinfek
tion in einem entsprechenden Apparat ausgesetzt. Nach Beendigung
des Desinfektionsvorgangs erfolgt die quantitative und/oder
qualitative Kontrolle der Abtötung der Indikator-Mikroorganis
men im Labor.
Im teilweisen Gegensatz zur Sterilisation von Gütern, die nach
Beendigung des Sterilisationsvorgangs in einer weitestgehend
keimfreien Umgebung bis zur nächsten Verwendung steril verpackt
werden, sind bei desinfizierten Gütern nach der Desinfektion
i.a.R. keine besonderen hygienischen Maßnahmen bis zur nächsten
Anwendung vorgesehen, d.h. die Güter werden den normalen Umge
bungsbedingungen ausgesetzt. Dies hat zur Folge, daß insbeson
dere durch personelle Handhabungen, durch Luftkeime und durch
weitere maschinelle Bearbeitungsschritte eine schnelle Wieder
verkeimung der desinfizierten Güter möglich ist. Prüfungen der
Desinfektionswirkung von Desinfektionsapparaten durch mikrobio
logische Kontrollen der desinfizierten Güter (z.B. Abklatschun
tersuchungen) sind deshalb häufig negativ, ohne daß hierdurch
ohne weiteres der Rückschluß auf Funktionsfehler der Desinfek
tionsapparate gezogen werden darf.
Auch offene Keimträger in Form der herkömmlichen kontaminierten
Baumwolläppchen, die in kleinen Leinensäckchen wesentlich nur
gegen Verlust während des Desinfektionsvorgangs gesichert sind,
weisen den Mangel der möglichen Wiederverkeimung auf, der nur
mit relativ aufwendigen Keimtypisierungen teilweise umgangen
werden kann. Weiterhin besteht bei offenen Keimträgern insbe
sondere bei mechanisch intensiven, gekoppelten Reinigungs- und
Desinfektionsverfahren wie z. B. in Wasch- oder Spülmaschinen
das Problem, daß die Prüfkeime ausgeschwemmt werden und allein
schon deshalb der Nachweis der Desinfektionswirkung erschwert
ist. Weiterhin ist im Versagensfall der Desinfektion eine Ver
keimung aufgrund der eingebrachten Testkeime gegeben.
Sowohl durch die mikrobiologische Kontrolle der desinfizierten
Güter als auch durch die Desinfektionsverfahrenkontrolle mit
tels offener Keimträger kann also der Nachweis der Desinfek
tionswirkung von Desinfektionsapparaten nur unsicher oder mit
vermehrtem Aufwand durchgeführt werden. Auch sind diese Ver
fahren nur zeitaufwendig und umständlich von im bakteriolo
gischen Arbeiten geübten Personal durchführbar.
Neben den offenen Keimträgern sind zur Prüfung nur bei ther
mischen Desinfektionsverfahren testkeimgefüllte dichte Kapil
laren bekannt. Durch Hitzeeinwirkung sollen die Keime abgetö
tet werden, was nach Öffnung der Kapillaren mit der normalen
bakteriologischen Methodik nachgewiesen werden kann.
Ferner liegt es nahe das bei Sterilisationsfiltern bekannte
Vorgehen auf Desinfektionsprüfungen zu übertragen, nämlich
starre Filterhalter zu verwenden, bei denen die Desinfektions
wirkung über die in dem Filtergehäuse verschraubten Filter auf
Testkeime geschieht. Für den praktischen Einsatz in wegen der
gleichzeitig erwünschten Reinigungswirkung mechanisch inten
siven Bearbeitung der zu desinfizierenden Güter in Desinfek
tionsapparaten und der Notwendigkeit, besondere strömungstech
nische Gegebenheiten in Desinfektionsapparaten wie z. B. Spül
maschinen berücksichtigen zu müssen, ist die Verwendung jeder
Art von Stützgehäusen für Filter in entsprechenden Desinfek
tionsprüfsystemen nicht zweckmäßig.
Die bekannte Vorgehensweise zur Prüfung der Desinfektionswir
kung von Desinfektionsapparaten bzw. der dabei eingesetzten
Desinfektionsverfahren sind somit aufgrund ihrer jeweiligen
Eigenschaften nur sehr bedingt oder teilweise geeignet, für
häufigere Routinekontrollen eingesetzt zu werden, wie sie
insbesondere vom Bundesgesundheitsamt in der "Richtlinie für
die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfek
tionen" nahegelegt sind und sich insbesondere dann als ver
fahrenstechnisch notwendig erweisen, wenn die Desinfektionsver
fahren bei gleichzeitigem Einsatz von Chemie und Hitze sowie
bei zunehmender Automatisierung der Desinfektionsapparate häu
figer Anpassungs-, Änderungs- und Einstellungsmaßnahmen bzw.
Störungen unterliegen können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein universell ein
setzbares, einfach und schnell handhabbares Prüfverfahren zu
ermöglichen, bei dem die chemische, thermische oder chemother
mische Desinfektionswirkung von Desinfektionsapparaten ohne
nachteilige Auswirkung der evtl. gleichzeitigen mechanischen
Reinigung und der Umgebungseinflüsse auf das desinfizierte Gut
nachgewiesen werden kann, und bei dem die Exposition des Keim
trägers in die Desinfektionsverfahren von nicht besonders in
bakteriologischen Arbeiten geschulten Personal räumlich und
zeitlich getrennt von den bakteriologischen Auswerteunter
suchungen geschehen kann und dabei ein unbegleiteter Transport
der Keimträger möglich ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, einen ge
schlossenen Keimträger unter Verwendung von bakteriendichten
Filtermembranen zur mikrobiologischen Kontrolle der Des
infektionswirkung von Desinfektionsapparaten bzw.-verfahren zu
schaffen.
Gegenstand der Erfindung ist ein geschlossener Keimträger, der
am bakteriendichten, mechanisch kochfesten und leicht benetz
baren sowie gasdurchlässigen Filtermembranen hergestellt ist
(1). Die Filtermembranen umhüllen die eingebrachten Test- bzw.
Prüfkeime vollständig, wobei die Seiten der Umhüllung dauer
haft und fest verschweißt, verklebt oder jedenfalls ohne Stütz
gehäuse gegenseitig verklemmt werden (2). Die äußere Form des
geschlossenen Keimträgers kann den Erfordernissen unterschied
licher chemischer, thermischer oder chemothermischer Desinfek
tionsverfahren (3) und ihrer jeweiligen Anwendung in verschie
denartigen Desinfektionsapparaten durch Wahl unterschiedlicher
Formen angepaßt werden (4). Der geschlossene Keimträger
kann weiter derart variabel gestaltet werden, daß unterschied
liche Prüfkeime in unterschiedlicher Zahl bzw. Konzentration
in mehreren vollständig voneinander abgetrennten Segmenten ein
gebracht werden können (5) und somit differenzierte Desinfektions
prüfungen möglich sind. Ferner ist eine kuvertartige Verpackung
oder eine Verpackung in einer starren Hülse aus jedenfalls gas-
und wasserdampfundurchlässigem Material vorgesehen (6), so daß
ein einfacher und unbegleiteter Versand bzw. Transport vom Her
stellerlabor zum Anwendungsort und zurück zum Untersuchungs
labor möglich ist, bei dem keine nachteiligen Auswirkungen auf
die Prüffähigkeit bzw. die Auswertefähigkeit des Keimträgers
insbesondere durch schnelles Austrocknen auftreten können.
Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen darin, daß
der geschlossene Keimträger universell für chemische, ther
mische und chemothermische Desinfektionsverfahren bzw.
-apparate eingesetzt werden kann. Im Versagensfall der Desin
fektion besteht keine Gefahr der Verkeimung des Desinfektions
gutes und -apparates durch die Testkeime. Die Exposition des
geschlossenen Keimträgers kann dabei von dem normalen Bedienungs
personal der zu kontrollierenden Apparate und damit zeitlich und
räumlich getrennt von der bakteriologischen Prüfung im Labor
erfolgen. Dies ermöglicht insbesondere solche Desinfektionsprü
fungen, die aus besonderem Anlaß und kurzfristig z. B. nach
Betriebsstörungen von Apparaten durchgeführt werden sollen.
Durch die Ausgestaltungsmöglichkeiten des Keimträgers können
die besonderen Prüfbedingungen von unterschiedlichen Desinfek
tionsapparaten wie z. B. Waschmaschinen, Spülmaschinen, Instru
mentendesinfektionsapparate usw. berücksichtigt werden und er
lauben damit eine höhere Aussagefähigkeit bzw. -sicherheit
gegenüber dem offenen Keimträgerverfahren, wobei insbesondere
auch diesen gegenüber der Vorteil der ausgeschlossenen Wieder
verkeimung besteht. Durch die Transport- bzw. Versandfähigkeit
des geschlossenen Keimträgers sind darüber hinaus produktions
technische bzw. technologische Vorteile realisierbar, die den
Kostenvorteil aus dem wesentlich geringeren Personaleinsatz
für die Durchführung der Desinfektionsprüfung bei geschlos
senen gegenüber offenen Keimträgern noch verstärken. Durch die
damit gegebene Preisgünstigkeit der Desinfektionsprüfung mit
geschlossenen Keimträgern ist wiederum erst eine routinemäßige
oder/und veranlassungsgerechte Kontrolle von Desinfektionsappa
raten praktisch durchführbar.
Ausführungsbeispiele sind in den
folgenden Zeichnungen dargestellt:
Fig. 1 zeigt den Querschnitt durch einen geschlossenen Keim
träger mit den zwei Filterseiten, die die Prüfkeime vollständig
umschließen und die an den Verbindungsstellen dauerhaft und
fest verbunden sind.
Fig. 2 zeigt das Wirkungsprinzip des geschlossenen Keim
trägers, daß die umschlossenen Keime nicht durch die Filter
membranen diffundieren können, wie ebensowenig Umgebungskeime
in den geschlossenen Keimträger gelangen können. Demgegenüber
sind die Filtermembranen offen für die Desinfektionswirkung,
insbesondere für das Benetzen des Keimträgers mit einer Desin
fektionslösung.
Die Fig. 3-5 zeigen in der Aufsicht geschlossene Keim
träger in verschiedenartig entsprechend der Anwendererforder
nissen gestaltbarer Form.
Der Ablauf des gewerblichen Einsatzes von geschlossenen Keim
trägern zur Prüfung der Desinfektionswirkung von Desinfektions
apparaten gestaltet sich typischerweise wie in folgendem Bei
spiel beschrieben:
Der geschlossene Keimträger wird im Herstellungslabor fertig
gestellt. Anwenderbezogen formgerecht zugeschnittene Filtermem
branen werden mit Prüfkeimen beimpft und zu dem geschlossenen
Keimträger zusammengefügt, sowie versandfähig verpackt. Auf An
forderung des Betriebes, in dem der zu kontrollierende Desinfek
tionsapparat steht, werden die geschlossenen Keimträger zuge
sendet. Das Betriebspersonal entnimmt den geschlossenen Keim
träger der Verpackung und exponiert ihn in geeigneter Weise in
den Desinfektionsapparat. Nach Ablauf des Desinfektionsverfah
rens wird der Keimträger in seine Versandverpackung zurückgege
ben und an ein Untersuchungslabor geschickt. Dieses öffnet den
geschlossenen Keimträger unter Beachtung der bei hygienischen
Arbeiten üblichen Kautelen und führt die bakteriologische
Prüfung durch, deren Ergebnisse dem Betrieb mitgeteilt werden.
Dieser prinzipielle Ablauf kann z. B. für Wäschereien bei
desinfizierenden Waschverfahren, Küchen bei desinfizierenden
Spülverfahren, Krankenhäusern bei der desinfizierenden Auf
bereitung von kontaminierten Gütern usw. durchgeführt werden.
Claims (6)
1. Die Erfindung betrifft einen geschlossenen Keimträger zur
mikrobiologischen Kontrolle der Desinfektionswirkung von
Desinfektionsapparaten bzw. -verfahren, dadurch gekenn
zeichnet, daß der geschlossene Keimträger unter Verwendung
von bakteriendichten Filtermembranen hergestellt ist, und
eine vollständige Umhüllung der verwendeten Testkeime
bewirkt wird.
2. Geschlossener Keimträger nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die verformten (gefalteten, gerollten) Teile
einer Filtermembrane oder mehrere Filtermembranen zur Her
stellung einer dauerhaften und festen, die Testkeime ein
schließenden Umhüllung verschweißt, verklebt oder jeden
falls ohne Stützgehäuse gegenseitig verklemmt werden.
3. Geschlossener Keimträger nach Ansprüchen 1 und 2 dadurch
gekennzeichnet, daß der Desinfektionsnachweis für chemische,
thermische und insbesondere chemothermische Desinfektions
verfahren erbracht wird.
4. Geschlossener Keimträger nach Ansprüchen 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Form des Keimträgers in Abhängigkeit
von den Einsatzbedingungen gewählt werden kann.
5. Geschlossener Keimträger nach Ansprüchen 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Keimträger mehrere Segmente mit un
terschiedlichen Testkeimen bzw. Keimzahlen aufweisen kann.
6. Geschlossener Keimträger nach Ansprüchen 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Keimträger in kuvertartige Verpa
ckungen oder starre Hülsen aus gas- und wasserdampfundurch
lässigem Material transport- bzw. versandfähig verpackt ist.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19873718553 DE3718553A1 (de) | 1987-06-03 | 1987-06-03 | Geschlossener keimtraeger |
| DE8711255U DE8711255U1 (de) | 1987-06-03 | 1987-08-19 | Geschlossener Keimträger |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19873718553 DE3718553A1 (de) | 1987-06-03 | 1987-06-03 | Geschlossener keimtraeger |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3718553A1 true DE3718553A1 (de) | 1987-12-17 |
Family
ID=6328935
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19873718553 Ceased DE3718553A1 (de) | 1987-06-03 | 1987-06-03 | Geschlossener keimtraeger |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3718553A1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE9003257U1 (de) * | 1990-03-20 | 1990-06-07 | Simon, Paul Gerhard, 8000 München | Vorrichtung zur Kontrolle der Wirksamkeit von in geschlossenen Behältern durchgeführten desinfizierenden Waschverfahren |
| DE4101731A1 (de) * | 1991-01-22 | 1992-07-23 | Joerg Peter Prof Dr Schuer | Verfahren und einrichtung zur ueberpruefung der wirksamkeit der geschirrspuelung |
| WO2006071828A1 (en) * | 2004-12-23 | 2006-07-06 | G & K Services, Inc. | Garment processing with biological sanitization and inspection procedures |
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-
1987
- 1987-06-03 DE DE19873718553 patent/DE3718553A1/de not_active Ceased
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| US7402179B2 (en) | 2004-12-23 | 2008-07-22 | G & K Services, Inc. | Garment processing with biological inspection procedures |
| US7402178B2 (en) | 2004-12-23 | 2008-07-22 | G & K Services, Inc. | Garment processing with biological sanitization and inspection procedures |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
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| 8131 | Rejection |