DE3709943C2 - Kabelendverschluß - Google Patents
KabelendverschlußInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Kabelendverschluß für ein
elektrisches Kabel mit einem eine leitende Außenschicht
aufweisenden Isolierkörper und einer kapazitiven
Spannungsmeßeinrichtung mit einer in der Wand des
Isolierkörpers angeordneten Meßelektrode, die durch eine
einen Schraubenkopf aufweisende Schraube mit dem
Erdpotential elektrisch leitend verbindbar ist, und einer
zwischen der leitenden Außenschicht des Isolierkörpers
und dem Schraubenkopf vorgesehenen Scheibe (DE 32 31 908
A1).
Kabelendverschlüsse werden auch als
Geräteanschlußendverschlüsse bezeichnet. Sie haben die
Aufgabe, ein elektrisches Gerät wie z. B. einen
Transformator oder eine Schaltanlage mit einem Kabelende
zu verbinden. Es gibt Kabelendverschlüsse, die
abgewinkelt oder nicht abgewinkelt sind.
Vollisolierte Kabelendverschlüsse dürfen nur im
spannungslosen Zustand vom Gerät bzw. Kabelende
abgeschraubt bzw. abgezogen werden. Um den
Spannungszustand bzw. den spannungslosen Zustand erfassen
zu können, benötigt ein Kabelendverschluß eine
entsprechende Spannungsmeßeinrichtung. Im allgemeinen
werden bei Kabelendverschlüssen kapazitive
Spannungsmeßeinrichtungen verwendet.
Aus der DE 32 31 908 A1 ist eine kapazitive
Spannungsmeßeinrichtung für Mittelspannungsgarnituren
bekannt, bei der eine metallische Meßelektrode in einen
das Kabelende umschließenden, mit einer schwach leitenden
Außenschicht versehenen Isolierkörper eingebettet ist.
Der Isolierkörper ist von einem metallischen Gehäuse
umgeben, das eine Öffnung aufweist. Unterhalb der Öffnung
liegt in einer Ausbuchtung des Gehäuses ein metallischer
Federkontakt, der mittels einer in die Meßelektrode
eingeschraubten Schraube an der Meßelektrode befestigt
ist, im Zwischenraum zwischen Isolierkörper und Gehäuse
von der Schraube zum geerdeten Gehäuse verläuft und gegen
die schwach leitende Außenschicht durch eine
Isolierscheibe isoliert ist. Zur Spannungsmessung kann
mit einer geeigneten Meßspitze einer Isolierstange durch
die Öffnung des Gehäuses der Federkontakt durch Druck vom
Erdpotential des metallischen Gehäuses getrennt werden.
Diese kapazitive Spannungsmeßeinrichtung weist einen
aufwendigen Aufbau auf. Sie eignet sich zudem nur für
Kabelendverschlüsse, bei denen der eine leitende
Außenschicht aufweisende Isolierkörper zusätzlich von
einem metallischen Gehäuse umgeben ist, das entsprechend
aufwendig ausgestaltet sein muß.
Der Erfindung liegt daher ausgehend von der DE 32 31 908
A1 die Aufgabe zugrunde, einen Kabelendverschluß mit
einer kapazitiven Spannungsmeßeinrichtung zur Bestimmung
des spannungslosen Zustandes des Kabelendverschlusses
anzugeben, der einen einfachen Aufbau hat und auf
einfache Art und Weise eine kapazitive Messung am
Kabelendverschluß ermöglicht.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des
Anspruchs gelöst, indem die Schraube mittels einer
isolierten Durchführung durch die leitende Außenschicht
des Isolierkörpers hindurchgeführt ist und durch
Andrücken einer Scheibe mit dem Schraubenkopf an die
leitende Außenschicht des Isolierkörpers eine elektrisch
leitende Verbindung zwischen der Meßelektrode und dem
Erdpotential herstellbar ist.
Die durch die Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen
insbesondere darin, daß der Kabelendverschluß mit seiner
kapazitiven Spannungsmeßeinrichtung einen einfachen
Aufbau aufweist. Das Hindurchführen der Schraube mittels
einer isolierten Durchführung durch die leitende
Außenschicht des Isolierkörpers verhindert auf einfache
Art und Weise eine ständige elektrische Verbindung
zwischen der Meßelektrode und der mit dem Erdpotential in
elektrisch leitender Verbindung stehenden leitenden
Außenschicht des Isolierkörpers. Wird die Schraube soweit
in die Meßelektrode eingeschraubt, bis die Scheibe mit
dem Schraubenkopf an die leitende Außenschicht des
Isolierkörpers angedrückt wird, so ist auf einfache Art
und Weise eine elektrisch leitende Verbindung zwischen
der Meßelektrode und dem Erdpotential hergestellt, die
sich zur Spannungsmessung durch einfaches Herausdrehen
der Schraube aus der Meßelektrode trennen läßt.
Die Erfindung wird im folgenden an einem in den Fig. 1
bis 3 dargestellten Ausführungsbeispiel erläutert.
Die Fig. 1 zeigt einen winkelförmigen Kabelendverschluß
1 mit einem Isolierkörper 2, in dem sich ein Ende eines
elektrischen Kabels mit einem Leiter 3, einer Isolierung
4, einer äußeren Leitschicht 5 und einem Kabelmantel 6
befindet. Die äußere Leitschicht 5 steht in elektrischem
Kontakt mit einer Feldelektrode 7, die aus leitendem
Kunststoff besteht. Im Kabelendverschluß 1 befindet sich
ein Kabelschuh 8, der mit einem Anschlußbolzen 9
verbunden ist. Der Leiter 3 steckt im Kabelschuh 8 und
ist mit diesem beispielsweise verpreßt. Der
Anschlußbolzen 9 dient zum Anschluß des Kabels an ein
elektrisches Gerät. Im Isolierkörper 2 befindet sich eine
innere Elektrode 10, die aus leitendem Kunststoff
besteht. Die kapazitive Spannungsmeßeinrichtung ist mit
der Bezugsziffer 11 gekennzeichnet.
Die Fig. 2 und 3 zeigen die Anordnung der kapazitiven
Spannungsmeßeinrichtung 11 in dem Isolierkörper 2. Die
kapazitive Spannungsmeßeinrichtung 11 weist eine
Meßelektrode 12 auf, die in die Wand des Isolierkörpers 2
des Kabelendverschlusses 1 eingebettet ist. In die
Meßelektrode 12 ist eine Mutter 13 mit Sackloch
eingesetzt, in die eine Schraube 14, die sich von der
äußeren Oberfläche der Wand des Isolierkörpers 2 bis zur
Mutter 13 erstreckt, eingedreht ist. Der Isolierkörper 2
weist innen eine Meßelektrode 15 und außen eine leitende
Außenschicht 16 auf, die beide aus leitendem Material
bestehen. Die Schraube 14 ist mittels einer isolierten
Durchführung 17 elektrisch isoliert durch die leitende
Außenschicht 16 hindurchgeführt. Zwischen einem
Schraubenkopf 18 der Schraube 14 und der leitenden
Außenschicht 16 des Isolierkörpers 2 befindet sich eine
Scheibe 19, die bei der in der Fig. 2 dargestellten
Anordnung durch eine entsprechend tiefe Verschraubung
gegen die leitende Außenschicht 16 gedrückt ist. Dadurch
besteht eine elektrisch leitende Verbindung zwischen der
leitenden Außenschicht 16 und der Meßelektrode 12.
Zwischen der inneren Elektrode 15 und der Meßelektrode 12
befindet sich Isoliermaterial 20 des Isolierkörpers 2.
Die Fig. 3 unterscheidet sich von der Fig. 2 lediglich
dadurch, daß die Schraube 14 nicht so tief wie bei der
Fig. 2 in die Mutter 13 eingeschraubt ist, so daß die
Scheibe 19 mit der leitenden Außenschicht 16 nicht in
Berührung steht. Bei der in der Fig. 3 dargestellten
Anordnung besteht deshalb im Gegensatz zur Anordnung in
der Fig. 2 keine elektrische Verbindung zwischen der
leitenden Außenschicht 16 und der Meßelektrode 12.
Im Betriebsfall ist die Schraube 14 angezogen und
verbindet die Meßelektrode 12 mit dem Erdpotential
(äußere Leitschicht 16). Bei der kapazitiven
Spannungsmessung wird die Schraube 14 gelöst. Die
Spannungsmessung wird nun mit Hilfe eines hochohmigen
Spannungsmeßgerätes zwischen der Schraube 14 und dem
Erdpotential durchgeführt.
Claims (2)
- Kabelendverschluß für ein elektrisches Kabel mit
- - einem eine leitende Außenschicht aufweisenden Isolierkörper und
- - einer kapazitiven Spannungsmeßeinrichtung mit
- - einer in der Wand des Isolierkörpers angeordneten Meßelektrode, die durch eine einen Schraubenkopf aufweisende Schraube mit dem Erdpotential elektrisch leitend verbindbar ist, und
- - einem zwischen der leitenden Außenschicht des Isolierkörpers und der Schraube vorgesehenen Isolierteil,
- dadurch gekennzeichnet, daß
- - die Schraube (14) mittels einer isolierten Durchführung (17) durch die leitende Außenschicht (16) des Isolierkörpers (2) hindurchgeführt ist, und
- - durch Andrücken einer Scheibe (19) mit dem Schraubenkopf (18) an die leitende Außenschicht (16) des Isolierkörpers (2) eine elektrisch leitende Verbindung zwischen der Meßelektrode (12) und dem Erdpotential herstellbar ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
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- 1987-03-26 DE DE19873709943 patent/DE3709943C2/de not_active Expired - Fee Related
Also Published As
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