DE3785753T2 - Badevorrichtung, insbesondere für sauglinge. - Google Patents
Badevorrichtung, insbesondere für sauglinge.Info
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Description
- Die Erfindung betrifft eine Badevorrichtung, insbesondere zum Baden von Säuglingen.
- Man weiß, daß es, um einen Säugling zu baden, allgemein wünschenswert ist, ihn zu befeuchten, dann einzuseifen und schließlich abzuspülen. Während des Einseifens ist es wünschenswert, daß sich der Säugling außerhalb des Wassers befindet, was einerseits die Anordnung einer kleinen Wanne, in die der Säugling eingetaucht werden muß, erfordert, und neben dieser eine Fläche, auf die der Säugling während des Einseifens gelegt werden kann. Diese Anordnung hat mehrere Nachteile: zum einen muß man über einen Platz verfügen, der groß genug ist, um die Badewanne und die Fläche zum Einseifen nebeneinander zu haben, zum anderen läuft das am Körper des Säuglings bleibende Wasser auf die Einseiffläche, und schließlich ist es schwierig, einen mit Seife überzogenen Säuglingskörper zu halten und zu wenden, so daß man doch eine Verletzung des Säuglings bei dessen Transport riskiert.
- Aus der CH-A-483 244, US-A-4 028 751 und GB-A-1 370 610 ist eine Badevorrichtung mit einem Behälter bekannt, in dem eine perforierte Plattform angeordnet ist, welcher hydraulisch-mechanische Hebemittel zugeordnet sind, die angeordnet sind, um die Plattform vertikal zwischen einer hohen Position und einer tiefen Position im Inneren des Behälters zu verstellen. Die in diesen Patenten beschriebene Konstruktion ist kompliziert und setzt eine dauerhafte Installation des Behälters voraus. Hinzu kommt, daß der im Badewasser gewöhnlich verteilte Schmutz in dem Manövriermechanismus sammelt und dessen Blockieren oder jedenfalls eine Verschmutzung des Badewassers bewirkt. Die britische Patentschrift GB-A-1 370 610 entspricht dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Ein Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine Badevorrichtung zur Verfügung zu stellen, insbesondere eine Säuglingsbadevorrichtung, die das Baden eines Säuglings auf kleinem Raum und mit maximalem Komfort sowohl für den Säugling als auch für dessen Pflegeperson erlaubt.
- Im Hinblick auf die Verwirklichung dieses Ziels wird erfindungsgemäß eine Badevorrichtung vorgesehen, umfassend einen Behälter mit einer Seitenwand zur Begrenzung einer Innenkontur, deren einander gegenüberliegende Teile verschiedene Aussparungen haben, eine Plattform mit einem perforierten Boden und einer Außenkontur und Mittel zum Heben der Plattform, wobei die Außenkontur der Plattform ein zur Innenkontur des Behälters komplementäres Profil hat, derart, daß die Plattform in dem Behälter vertikal verstellbar ist, wenn die Außenkontur der Plattform und die Innenkontur des Behälters zur Deckung gebracht werden, dadurch gekennzeichnet, daß die einander gegenüberliegenden Abschnitte der Seitenwand Mittel umfassen, die eine seitliche Bewegung der Plattform relativ zu dem Behälter in zumindest eine Position der Plattform relativ zu dem Behälter erlauben, derart, daß die Plattform auf einem Abschnitt der Seitenwand des Behälters zur Auflage kommen kann.
- Folglich wird die Plattform, auf der der Säugling liegt, ganz einfach eingetaucht, indem man die komplementären Bereiche der Innenkontur des Behälters und der Außenkontur der perforierten Plattform zur Deckung bringt. Wenn man den Säugling einseifen will, genügt es dagegen, die Plattform mit Hilfe der Hebemittel anzuheben und die Plattform in der hohen Position in bezug auf den Behälter leicht zu versetzen, damit sich die großen Abschnitte der Plattform mit den schwächer ausgesparten Abschnitten der Seitenwand des Behälters derart decken, daß die Plattform nun durch den oberen Rand des Behälters gehalten wird, wobei das vom Körper des Säuglings abfließende Wasser durch die Perforationen der Plattform also wieder zurück in den Behälter gelangt.
- Gemäß einer vorteilhaften Version der Erfindung umfaßt die Kontur des Behälters Führungsrinnen, die entlang des oberen Randes der Seitenwand münden, und die Plattform umfaßt Vorsprünge, die für den Eingriff in die Führungsrinnen vorgesehen sind. Wenn also die Plattform eingetaucht wird, wird sie gegen unangebrachte Bewegungen in dem Behälter gehalten.
- Gemäß einer besonderen Ausführungsform der Erfindung haben die Führungsrinnen Stütznuten, die sich auf einer Seite der Führungsrinnen nach der Seite erstrecken. Folglich können die Vorsprünge der Plattform abhängig von dem gewünschten Immersionsgrad auf verschiedenen Höhen in den Stütznuten zum Eingriff gebracht werden.
- Nach einem anderen vorteilhaften Aspekt der Erfindung hat die Seitenwand eine Stützfläche mit Sperrnuten, und die Vorsprünge weisen Sperrfedern für den Eingriff in die Sperrnuten auf. Wenn sich die Plattform in ihrer hohen Position befindet, wird sie infolgedessen in bezug auf den Behälter in einer stabilen Lage festgehalten, auch wenn durch die Bewegungen des Säuglings eine Kraft auf sie übertragen wird.
- Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus deren nachfolgender Beschreibung im Zusammenhang mit den Zeichnungen. Darin zeigt:
- Fig. 1 eine zum Teil aufgebrochene perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
- Fig. 2 eine vergrößerte Schnittansicht eines Details nach der Linie II-II von Fig. 1;
- Fig. 3 eine vergrößerte Schnittansicht eines Details nach der Linie III-III von Fig. 1;
- Fig. 4 eine perspektivische Teilansicht einer alternativen Ausführungsform der Erfindung.
- Bezugnehmend auf die Figuren umfaßt die erfindungsgemäße Badevorrichtung einen allgemein mit Bezugsziffer 1 bezeichneten Behälter mit einer eine Innenkontur des Behälters begrenzenden Seitenwand 2 und mit einem horizontalen, nach außen umgebogenen Rand 3 in seinem oberen Bereich.
- In der dargestellten Ausführungsform sind die Querseiten der Seitenwand 2 im wesentlichen eben. Die Längsseiten haben Wandabschnitte 4, die ebenfalls im wesentlichen eben sind und an U-förmige Abschnitte 5 stoßen, die Führungsrinnen bilden. Der Boden der Führungsrinnen ist in Querrichtung gesehen in bezug auf die Wandabschnitte 4 zurückspringend ausgebildet, derart, daß die einander gegenüberliegenden Wandabschnitte an den Längsseiten der Behälterseitenwand verschiedene Aussparungen zeigen.
- Angrenzend an die Führungsrinnen 5 hat der obere Rand der Seitenwand 2 Sperrnuten 6, die im Querschnitt gesehen (Fig. 2) eine Dreiecksform besitzen, wobei der Boden der Nut in Richtung auf das Innere des Behälters schräg verläuft. In Höhe der Sperrnuten 6 hat der Rand 3 bogenförmige Aussparungen 7.
- Erfindungsgemäß weist die Badevorrichtung auch eine allgemein mit Bezugsziffer 8 bezeichnete Plattform auf, die einen mit Perforationen 10 versehenen Boden 9 hat. Die Länge und die Breite der Plattform 8 sind etwas kleiner als die entsprechenden Maße des Behälters 1, derart, daß die Plattform eine Außenkontur hat, die in die Innenkontur des Behälters paßt und daß die Plattform in ihrer oberen Stellung um einen Betrag versetzt werden kann, der erforderlich ist, damit die Vorsprünge in die bogenförmigen Aussparungen greifen. Die Plattform hat einen Rand 11, der sich von dem Boden 9 aus nach oben erstreckt. Dieser Rand soll vermeiden, daß der Säugling von der Plattform gelangt, indem er von dieser rutscht oder rollt. Vorsprünge 12 in Form von nach unten gedrehten Haken erstrecken sich horizontal, von einer oberen Kante des Rands 11 der Plattform ausgehend. Die Vorsprünge 12 haben eine zu den Führungsrinnen 5 der Seitenwand 2 des Behälters komplementäre Form und sind entlang der Längsseiten der Plattform 8 angeordnet, um in die Führungsrinnen 5 eingreifen zu können. An ihrer Unterseite haben die Einhakvorsprünge 12 Sperrfedern 13 mit im Querschnitt (siehe Fig. 2) dreieckiger Form, wobei die freie Seite der Feder 13 der nach innen geneigten Fläche der entsprechenden Sperrnut 6 der Seitenwand 2 des Behälters zugewandt ist.
- An ihrer Unterseite hat die Plattform 8 Füße 14. Die Füße 14, die sich in der Nähe der Enden der Plattform befinden, haben Schlitze 15, zum Beispiel in Form eines umgekehrten L, in denen ein geschlossener Hebegurt 16 verankert ist.
- In der Nähe eines Endes ist der Boden 9 der Plattform 8 hochgezogen, um eine Rückenlehne 17 zu bilden, und Verankerungsmittel 18, zum Beispiel Öffnungen in der Wand der Plattform, sind in der Nähe der Rückenlehne 17 zur Befestigung eines Haltegurts 19 vorgesehen.
- An dem der Rückenlehne 17 gegenüberliegenden Ende hat die Plattform 8 eine Aussparung 20, die den Zugang zur Wasserfläche und zu einem Ablaufstopfen 21 des Behälters erlaubt.
- Auf einer Seite des Behälters 1 hat die Vorrichtung ein mattenförmiges Element 22 mit einer in bezug auf eine Seite des Behälters schwenkbar montierten Seite. Die Matte 22 ist zum Beispiel aus Schaumstoff hergestellt und mit Hilfe von Nieten 23 am Rand des Behälters befestigt, wobei sie aufgrund ihrer Flexibilität in bezug auf den Behälterrand geschwenkt werden kann zwischen einer Position, in der sie vertikal nach unten hängt (Fig. 1), und einer Position, in der sie horizontal über den Behälter nach oben geklappt ist.
- Fig. 4 zeigt eine Ausführungsvariante der Erfindung, in welcher der Behälter eine Reihe von Stütznuten 24 hat, die sich auf einer Seite der Führungsrinnen 5 der Seite nach erstrecken und darüber hinaus einen hochgebogenen Rand 25 aufweisen. In diesem Fall entfällt der hakenförmige Bereich der Vorsprünge 12.
- Bei Benutzung wird die Plattform 8 zuerst zur Auflage auf dem oberen Rand des Behälters gebracht, wobei die Sperrfedern 13 in die Sperrnuten 6 und die Hakenbereiche der Vorsprünge 12 in die bogenförmigen Aussparungen 7 eingreifen. In dieser Position wird die Plattform 8 sowohl in Längsrichtung als auch in Querrichtung in stabiler Weise festgehalten, so daß man den Säugling nun auf die Plattform legen kann, um ihn beispielweise zu entkleiden. Wenn man die Plattform in dieser Position noch bequemer gestalten will, so kann die Matte 22 auch auf die Plattform umgeklappt werden. Wenn man anschließend die Hände ganz frei haben will, kann man dem Säugling in Sitzstellung mittels des Haltegurts 19 festlegen. Um den Säugling einzutauchen, genügt es, die Plattform anzuheben, wobei man die beiden Bänder des Gurtes 16 mit einer Hand greift, dann die Vorsprünge 12 in Deckung mit den Führungsrinnen 5 zu bringen und die Plattform nach unten in die Flüssigkeit zu senken, die vorher in den Behälter eingelassen wurde. Das Wasser dringt durch die Perforationen 10 und benetzt den Säugling, der, wenn er mittels des Haltegurts 19 festgelegt ist, ruhig spielen kann, ohne zu riskieren, in die Flüssigkeit zu kippen, wobei die Plattform in der tiefen Position wiederum in Längsrichtung und gleichzeitig auch in Querrichtung gehalten wird.
- Um den Säugling nach dem Bad abzutrocken, wird der umgekehrte Vorgang mit der Plattform ausgeführt, und man stellt fest, daß während dieses Übergangs sowohl das von dem Säugling als auch von der Plattform abfließende Wasser einfach in den Behälter zurückgelangt und man so vermeidet, daß der den Badebehälter umgebende Raum naß wird. Darüber hinaus wird die Plattform leicht mit einer einzigen Hand manövriert, so daß die zweite Hand verfügbar bleibt, um zum Beispiel den Kopf des Säuglings zu stützen, wenn dieser nicht auf der Plattform festgelegt ist. Die durch Fig. 4 gezeigte Ausführungsvariante erlaubt, die Plattform entsprechend dem gewünschten Grad der Immersion in Zwischenstellungen zu halten, wenn man es wünscht. Man bemerkt auch, daß, wenn man den Säugling mit einer Dusche abspülen will, es genügt, die Plattform 8 in der hohen Position anzubringen, damit das Wasser beim Auftreffen auf den Säugling abfließt.
- Die Beschaffenheit des Behälters und der Plattform ist so, daß jedes dieser beiden Elemente durch Kunststoff- Formung hergestellt werden kann. Man kann selbstverständlich alle gewünschten Werkstoffe und alle für diese Werkstoffe geeigneten Herstellungsverfahren verwenden. Insbesondere kann, wenn man es wünscht, die Plattform 8 aus einem Material hergestellt werden, dessen Dichte geringer ist als die des Wassers, und man sieht in diesem Fall abnehmbare Ballastkörper vor, um die Plattform in Tauchlage zu bringen. Gegebenenfalls kann der Boden der Plattform mit einer perforierten Polsterung überzogen werden.
- Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf die vorstehend beschriebenen Ausführungsformen beschränkt, und es sind verschiedene Abwandlungen möglich, ohne vom Rahmen der Erfindung abzuweichen. Insbesondere können die Innenkontur des Behälters und die Außenkontur der Plattform beliebig sein, solange die Außenkontur der Plattform mit der Innenkontur des Behälters für eine gegebene Position ineinanderpaßt und solange bestimmte Abschnitte dieser Konturen deckungsgleich sind, um eine Stabilität der Plattform zu gewährleisten, wenn sie sich in ihrer tiefen Position oder auf jeder möglichen Höhe befindet. Ebenso können die Hebemittel in Form von festen Bügeln ausgebildet sein, die in bezug auf die Plattform in Längsrichtung oder Querrichtung an dieser angelenkt sind, oder noch in Form von separaten Gurten, die auf beiden Seiten der Plattform befestigt sind. Wenn man es wünscht, kann die Matte mittels eines undurchlässigen Überzugs wasserdicht ausgebildet werden.
- Man wird ebenfalls bemerken, daß in der Ausführungsform von Fig. 1 die Sperrnuten 6 und die Aussparungen 7, die jeweils den Sperrfedern 13 und dem hakenförmigen Bereich der Vorsprünge 12 zugeordnet sind, überflüssig sind, um sicherzustellen, daß die Plattform in einer Längsrichtung in ihrer hohen Position festgehalten wird. Die Federn haben in Wirklichkeit eine doppelte Funktion, nämlich das Sperren und die Verstärkung der Verbindung zwischen dem Vorsprung 12 und dem Rand 11 der Plattform. Wenn man es wünscht, können die Vorsprünge 12 also flach ausgebildet sein und die Aussparungen 7 entfallen. Im Falle von Fig. 4 hat man dagegen vorausgesetzt, daß das die Plattform bildende Material genügend widerstandsfähig ist, so daß die Vorsprünge 12 also keine Federn 13 haben. Die Stütznuten 24 umfassen also keine mit den Nuten 6 vergleichbare Nuten. Selbstverständlich könnten diese Nuten wiederhergestellt werden, wenn man Federn 13 als Verstärkung vorsehen will.
- Der Behälter kann auch mit Wasserzulaufhähnen und diversen Zubehörteilen wie einem Seifenhalter ausgestattet werden. Darüber hinaus kann der Behälter ein Behälter ohne Boden sein, der folglich als einfaches Gestell dient, das zum Beispiel in einer normalen Badewanne angeordnet wird. Die Seitenwand des Rahmenbehälters grenzt also ein Wasservolumen ein, in welches die Plattform abgesenkt wird.
- Obwohl die Erfindung insbesondere im Zusammenhang mit dem Baden von Säuglingen beschrieben wurde, wird angemerkt, daß die Vorrichtung ebenfalls für behinderte Erwachsene verwendet werden kann, wobei die verwendeten Werkstoffe selbstverständlich so gewählt werden müssen, daß sie über eine ausreichende Widerstandsfähigkeit verfügen.
Claims (12)
1. Badevorrichtung, umfassend einen Behälter (1) mit
einer Seitenwand (2) zum Begrenzen einer
Innenkontur, deren einander gegenüberliegenden Teile
verschiedene Aussparungen haben, eine Plattform (8)
mit einem perforierten Boden (9) und mit einer
Außenkontur sowie Mittel zum Anheben der
Plattform, wobei die Außenkontur der Plattform ein zur
Innenkontur des Behälters komplementäres Profil
hat derart, daß die Plattform in dem Behälter
vertikal verstellbar ist, wenn die Außenkontur der
Plattform und die Innenkontur des Behälters zur
Deckung gebracht werden, dadurch gekennzeichnet,
daß die einander gegenüberliegenden Abschnitte der
Seitenwand Mittel umfassen, die eine seitliche
Bewegung der Plattform relativ zum Behälter in
mindestens eine Position der Plattform relativ zum
Behälter erlauben derart, daß die Plattform auf
einem Abschnitt der Seitenwand des Behälters zur
Auflage kommen kann.
2. Badevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kontur des Behälters
Führungsrinnen (5) umfaßt, die entlang dem oberen Rand der
Seitenwand münden, und daß die Plattform
Vorsprünge (12) hat, die zum Eingriff in die
Führungsrinnen (5) angeordnet sind.
3. Badevorrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Führungsrinnen (5) Stütznuten
(24) haben, die sich auf einer Seite der
Führungsrinnen (5) nach der Seite erstrecken.
4. Badevorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stütznuten oder der obere
Rand der Seitenwand Sperrnuten (6) haben und daß
die Vorsprünge (12) der Plattform Sperrfedern (13)
aufweisen, die zum Eingriff in die Sperrnuten
angeordnet sind.
5. Badevorrichtung nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Sperrnuten (6) und die
Sperrfedern (13), in einem Transversalabschnitt
betrachtet, eine dreieckige Form haben.
6. Badevorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (12)
die Form von nach unten gedrehten Haken haben.
7. Badevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Plattform einen
sich vom Boden (9) nach oben erstreckenden Rand
(11) hat.
8. Badevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Plattform Füße
(14) umfaßt und daß die Hebemittel von einem Gurt
(16) gebildet sind, der in Schlitze (15)
eingreift, die in den Füßen ausgebildet sind.
9. Badevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Plattform (8) ein
eine Rückenlehne bildendes hochgezogenes Ende (17)
hat.
10. Badevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß das die Rückenlehne
bildende Ende der Plattform Verankerungspunkte
(18) für einen Haltegurt (19) hat.
11. Badevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter eine
Entleerungsöffnung (21) hat und daß die Plattform (8)
eine bogenförmige Aussparung (20) hat, die einen
Zugang zu der Entleerungsöffnung erlaubt.
12. Badevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß sie ein mattenförmiges
Element (22) umfaßt, das an einer Seite befestigt
ist, so daß es relativ zu einer Seite des
Behälters verschwenkbar ist.
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