DE3781150T2 - Broschüre oder ähnliches, verfahren und vorrichtung zu deren herstellung. - Google Patents
Broschüre oder ähnliches, verfahren und vorrichtung zu deren herstellung.Info
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Broschüre, eine Mappe, Umschläge od. dgl. sowie ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung derselben. Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf eine Broschüre od. dgl. mit zwei im wesentlichen parallelen Deckeln, welche mit Hilfe von Faltlinien mit einem Rücken verbunden sind, auf dessen Innenseite und lediglich zwischen den Faltlinien ein Bindemittelstreifen angebracht ist, der aktivierbar ist, um zwischen dem Streifen und der einen Kante eines Blattbündels, das zwischen den Deckeln eingelegt wird, eine Klebverbindung herzustellen.
- Broschüren etc. der in der Einleitung beschriebenen Art sind bereits in verschiedenen Ausführungsformen bekannt. Beispiele von solchen Broschüren und wie sie hergestellt sowie verwendet werden können unter anderen Dingen in den US-Patentschriften 3 973 787, 4 129 471, 4 289 330 und 4 367 061 gefunden werden.
- In der zuletzt genannten Patentschrift ist beschrieben und dargestellt, wie ein Klebstoffstreifen praktisch gleichzeitig mit der Formung von Faltlinien auf beiden Seiten des Streifens mit der Innenseite des Broschürenrückens verbunden wird, was unter anderem den Vorteil ergibt, das der Klebstoffstreifen sehr sorgfältig zwischen den Faltlinien ausgerichtet wird, wodurch ein Falten der Broschüre längs derselben ohne Behinderung durch den Klebstoffstreifen durchgeführt werden kann, und es ist gleichzeitig sichergestellt, daß die Kanten aller später in die Broschüre eingeschobener Papierblätter längs der gesamten Länge des Rückens mit dem geschmolzenen Klebstoffstreifen verbunden werden, während gleichzeitig der Broschüre im Bereich des Klebstoffstreifens innen und außen eine hochqualitative Implementation ohne Ungleichmäßigkeiten und anderen Unzulänglichkeiten, welche deren Aussehen beeinträchtigen bewirkt wird.
- Ein Nachteil beim Beschicken der Broschüren gemäß dem US- Hauptpatent 4.367.061 ist jedoch, daß die außenliegenden Blätter eines zur Verbindung mit der Innenseite des Broschürenrückens in die Broschüre eingeführten Blattbündels zwischen den Klebstoffstreifen und die Deckel zu liegen kommen, und zwar insbesondere aus dem Grund, daß die Deckel gewöhnlich nicht parallel zueinander verlaufen, sondern vom Rücken aus divergieren. Dies bewirkt mindestens, daß die äußeren Blätter während dem Bindevorgang nicht vollständig in Kontakt mit dem Klebstoffstreifen kommen, was umgekehrt zur Folge hat, daß sie sich aus der vollendeten Broschüre lösen können.
- Zur Behebung dieser im vorangehenden Abschnitt erwähnten Nachteile wurde auch schon vorgeschlagen und in den drei zuersterwähnten US-Patentschriften dargestellt, auf den Innenseiten der Deckel in der Nähe der Faltlinien, zwischen den Deckeln und dem Rücken, Binde- und/oder Führungsmittel anzuordnen, um auf diese Weise sicherzustellen, daß alle Blätter im Blattbündel in Anlage an den auf dem Rücken sich befindenden Streifen gelangen. Im Fall, wo ein Bindemittel zu diesem Zweck verwendet wird, werden nur die beiden äußersten Blätter im Blattbündel mit ihm verbunden, während die nächsten äußersten Blätter und eventuell weitere Blätter im Blattbündel, welche außerhalb des Klebstoffstreifens gelangen, nicht gebunden werden. Außerdem bedeutet die Verwendung von Bindemittel auf den Deckein erhöhte Kosten sowie einen komplizierteren Herstellungsvorgang. Im Fall, wo Führungsmittel verwendet werden, wird der verfügbare Raum zwischen den Deckeln verringert und es entsteht auf jeder Seite des Blattbündels ein unausgenützter Spalt. Im Fall, wo das Bindemittel auf beiden Deckein und auf dem Streifen ein klebfähiges Band bildet, wird ein Falten längs der Faltlinien oder ihre Vorbereitung erschwert sowie eine unnötig große Menge an Bindemittel verbraucht.
- Die GB-A-2 072 096 (Midland) bezieht sich auf einen Deckel mit einem mit zwei Paaren Faltlinien versehenen planaren Blatt, d. h. mit einem ersten Faltlinienpaar und einem zweiten Faltlinienpaar, welches innerhalb dem ersten Faltlinienpaar angeordnet ist, wobei das planare Blatt mit einem schmelzbaren Klebstoff beschichtet ist, so daß der Klebstoff die (inneren) zweiten Faltlinien und den Zwischenbereich (=derjenige Teil des Deckels welcher den Rücken desselben bildet) bedeckt. Während der Klebstoff immer noch halbhart ist, wird das Blatt in eine U-Form gefaltet und der Klebstoff abkühlen gelassen, so daß es am Rücken sowie an den Seitenteilen des Deckels anhaftet.
- Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, mindestens teilweise die Bindegenauigkeit zu verbessern und die Nachteile mit den bisherigen Mappen, Broschüren, Deckel und dergleichen sowie die Nachteile mit den Verfahren und Vorrichtungen zu deren Herstellung zu beseitigen.
- Diese Aufgabe wird mittels der Erfindung gelöst, wobei die die letztere unterscheidenden Merkmale in den kennzeichnenden Teilen der Patentansprüche offenbart sind.
- Fig. 1 und 2 zeigen Stirnansichten einer Mappe, einer Broschüre, eines Umschlages oder dergleichen (nachstehend als Broschüre bezeichnet) entsprechend zwei erfindungsgemäßen Ausführungsformen.
- Fig. 3 ist eine perspektivische Ansicht einer vorbekannten, ungefalteten Broschüre, welche als Ausgangsprodukt bei der Herstellung der Broschüre gemäß der Erfindung dient.
- Fig. 4 ist eine Stirnansicht der Broschüre gemäß Fig. 3 in gefaltetem Zustand.
- Fig. 5 ist eine perspektivische Ansicht schräg von oben auf eine Vorrichtung zur Herstellung der Broschüren gemäß der Fig. 1 oder 2.
- Fig. 6 ist eine Stirnansicht eines Teiles der Vorrichtung gemäß Fig. 5 mit einer darin eingelegten Broschüre.
- Fig. 7 ist eine Stirnansicht entsprechend Fig. 6, jedoch schematisch eine zweite Ausführungsform der Vorrichtung zeigend.
- Fig. 8 ist eine schematische Stirnansicht zur Darstellung einer alternativen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
- Fig. 9 ist eine Ansicht schräg von oben zur Darstellung einer Vorrichtung zur Herstellung des Rohlings für eine Broschüre gemäß Fig. 1.
- Zwei bevorzugte erfindungsgemäße Ausführungsformen der Broschüre, wie sie durch eine der in den Fig. 5-8 gezeigten Vorrichtungen hergestellt wird, sind in den Fig. 1 und 2 dargestellt.
- In Fig. 1 ist die Broschüre mit zwei Deckeln 1 und 2, und einem Rücken 3 versehen, welche aus einem Stück hergestellt sein können, z. B. aus Karton, oder aus separaten, in geeigneter Weise miteinander verbundener, aus Karton und/oder Kunststoff bestehender Bogen. Ein Bindemittel in der Form eines Streifens 4 wird an der Innenseite des Rückens 3 befestigt. Das Bindemittel besteht z. B. aus einem Thermoplast, einem Heißschmelzkleber oder dgl., welches sich bei Raumtemperatur in festem Zustand befindet und bei Erwärmung auf eine bestimmte Temperatur schmilzt und dadurch mehr oder weniger flüssig wird. Der Streifen 4 weist einen rechteckförmigen Querschnitt auf und ist augenblicklich innerhalb der Faltlinien 5 und 6 zwischen den Deckeln 1,2 und dem Rücken 3. Diese Faltlinien 5 und 6 werden vorteilhafterweise durch Falten in Verbindung mit der Befestigung des Streifens 4 an der Innenseite des Rückens und Formen der Faltlinien 7 und 8 um eine kurze Distanz von den Linien 5,6 entfernt, gebildet. Ein Verfahren sowie eine Vorrichtung zum Falten und zum Befestigen des Streifens sind aus der US-Patentschrift 4 367 061 und auch aus der Fig. 9 her bekannt. Dadurch wird erreicht, daß der Streifen 4 exakt zwischen den Linien 5,6 ausgerichtet wird, so daß das anschließende Falten ungehindert durchgeführt werden kann, ohne Behinderung durch den Streifen und ohne Ausbauchen der Deckel zwischen den Linien 5,7 und 6,8.
- Beide einander gegenüberliegende Längsseitenkanten 4a und 4b des Streifens 4, welche in rechten Winkeln gegenüber dem Rücken 3 verlaufen, sind in Übereinstimmung mit der Erfindung mit den Innenseiten der Deckel 1 und 2 verbunden. Diese Verbindung wird auf ein oder zwei verschiedene Arten hergestellt, nämlich durch direkte Befestigung des Streifens an den Deckeln 1, 2 oder mit Hilfe eines geeigneten Bindemittels unterschiedlicher Art, welches zum Haften keine Erwärmung erfordert, z. B. einen Kaltleimes, welcher auf den Streifen aufgetragen wird bevor die Deckel längs der Faltlinien 5 und 6 in einer gegen den Streifen 4 zu gerichteten Richtung gefaltet werden.
- Nach der Vereinigung zwischen dem Streifen 4 und den Deckeln 1 und 2 verlaufen die letzteren weitgehend parallel und in rechtem Winkel zum Streifen 4, wenn die Faltlinien 5 und 6 in ihrer Querrichtung schmal bemessen sind, und dies ist in Fig. 1 dargestellt. Wenn diese Faltlinien größere Abmessungen aufweisen, dann konvergieren die Deckel 1 und 2 etwas vom Streifen aus, was zur Folge hat, daß die Deckel im Bereich der Linien 7 und 8 Führungen für ein in die Broschüre eingeschobenes Papierbündel bilden, und das Risiko, daß ein Bündel mit einer Dicke die größer als die Breite des Streifens 4 ist, in die Broschüre eingeführt wird, verringert ist.
- Eine bevorzugte Ausführungsform der Broschüre ist in Fig. 2 dargestellt, in welcher die Broschüre sich von der in Fig. 1 dargestellten hauptsächlich durch den Streifen unterscheidet, nun mit 9 bezeichnet und einem trapezförmigen Querschnitt (d. h. einen Querschnitt mit zwei zueinander parallelen Seiten und zwei konvergierenden Seiten) mit den beiden nichtparallelen Längsseitenkanten 9a und 9b mit den Deckeln 1' und 2' verbunden. Auf diese Weise konvergieren diese Deckel, hauptsächlich zwischen den den Linien 5,7 und 6,8 in Fig. 1 entsprechenden Linien, in einer Richtung vom Streifen 9 weg zur Bildung einer wohldefinierten Führung für ein in die Broschüre eingeführtes Blattbündel und verhindert, daß ein zu dickes Bündel in diese eingeführt werden kann. Im Falle, wo die Linien 5-8 in Fig. 1 und die korrespondierenden Linien in Fig. 2 auf die in den Figuren dargestellte Weise gefaltet sind, mit Faltlinien die vom Innern der Broschüre hergesehen konvex sind, werden die äußeren Blätter in einem in die Broschüre eingeführten Bündel daran gehindert, daß sie an den Faltlinien haften.
- Bei der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform sowie bei der in Fig. 2 dargestellten, kann der Streifen 4 oder 9 eine nach oben gerichtete Oberfläche aufweisen, die nicht vollständig flach ist. Diese nach oben gerichtete Oberfläche kann daher konvex, konkav oder irgend eine andere geeignete Kontour aufweisen. Sie kann auch mit einer mittig angeordneten U- oder V-förmigen Ausnehmung oder mehreren solchen Ausnehmungen mit schmaler Quererstreckung versehen sein. Um die erwähnte Verbindung zwischen dem Streifen 4 oder 9 und den Deckeln 1 und 2 oder 1' und 2' zu erreichen, ist es jedoch für die Seitenkanten des Streifens 4 oder 9 notwendig, so große Oberflächen aufzuweisen, daß die erwähnte Verbindung bewirkt und aufrechterhalten werden kann. Die Höhe dieser Oberflächen sollte daher nicht weniger als etwa 1 mm in den Fig. 1 und 2 sein.
- In Fig. 3 ist das Ausgangsmaterial zur Herstellung der Broschüre nach Fig. 1 oder 2 dargestellt, und daher wird nachstehend nur noch auf die in Fig. 1 dargestellte Broschüre bezug genommen. Dieses Ausgangsmaterial, welches praktisch flach ist, schließt die Deckel 1,2 und den Rücken 3 ein, wobei diese entweder miteinander verbunden sind oder aus einem Stück bestehen, sowie den auf der Innenseite des Rückens befestigten Streifen und die Faltlinien 5-8. Das Ausgangsmaterial ist bekannt und in der weiter oben erwähnten US-Patentschrift 4 367 061 dargestellt, in welcher auch eine Vorrichtung zur Herstellung desselben dargestellt ist.
- In Fig. 4 ist das in Fig. 3 flach dargestellte Material längs der Faltlinien 5 und 6 gefaltet, wobei das Falten mit einer Faltungsvorrichtung wie in der US-Patentschrift 4 555 714 dargestellt bewirkt wurde. Wie aus Fig. 4 ersichtlich, sind die Deckel 1 und 2 in der Nähe des Rückens 3 von den Seitenkanten 4a und 4b des Streifens 4 distanziert, da das Broschürenmaterial wegen seiner Elastizität an den Faltlinien sich selber nach dem Falten vom Streifen distanziert hat.
- Wenn eine Broschüre mit dem in Fig. 4 dargestellten Querschnitt zur Aufnahme eines Blattbündels verwendet wurde, konnten einige Blätter in diesem Bündel zwischen jedem der Deckel 1 und 2 und der entsprechenden Seitenkante 4a oder 4b des Streifens eingeführt werden, wobei dadurch der äußerste dieser Bogen nicht in Kontakt mit dem Streifen kommt und daher bei der nachfolgenden Aktivierung des Streifens nicht mit der Broschüre verbunden wurde, was die in der Einleitung angeführten Nachteile zur Folge hat. Im Falle, wo der Streifen aus einem Thermoplast oder dgl. besteht, findet diese Aktivierung durch Erwärmen des Streifens und Abkühlung desselben nach dem Einsinken der Blätter in den erweichten Streifen statt. Eine detailliertere Beschreibung der Aktivierung und einer Vorrichtung zur Durchführung derselben ist z. B. in der US-Patentschrift 4 367 116 enthalten.
- In den Fig. 5 und 6 ist eine Vorrichtung zur Herstellung einer Broschüre gemäß Fig. 1 oder 2 dargestellt wobei in Fig. 5 die Broschüre teilweise in die Vorrichtung eingeführt und in Fig. 6 vollständig in die Vorrichtung eingeführt, dargestellt ist.
- Vor der Einführung wird die Broschüre geeigneterweise in die in Fig. 4 dargestellte Konfiguration gefaltet.
- Die in den Fig. 5 und 6 dargestellte Vorrichtung weist ein auf einem Boden plaziertes Gestell 10 auf, auf dem ein Motor 11, zwei obere Platten 12 und 13 sowie vier untere Platten, von denen drei Platten 14-16 sichtbar sind, angeordnet sind. Die vierte Platte ist neben der Platte 16 und hinter der Platte 14 angeordnet. Eine Mehrzahl von Rollen 17 sind drehbar auf den oberen Platten 12 und 13 in wechselseitig gleichmäßigen Abständen in der Längsrichtung des Gestelles angeordnet, wobei dieser Abstand geringer ist als die Länge der Broschüre. Die Abtriebswelle des Motors 11 ist ebenfalls mit einer Rolle 18 versehen. Mit Hilfe von einem Seil oder Riemen 19 treibt die Rolle 18 in Fig. 5 die ganz links dargestellte Rolle 17 an, und diese Rolle treibt dann über einen Riemen 20 die drei nächsten Rollen 17 an. Von diesen drei soeben erwähnten Rollen 17 treiben die beiden in Fig. 5 ganz rechts sich befindenden über identische Riemen 21 die übrigen Rollen 17 an.
- Auf den Wellen aller Rollen 17 sind Druckrollen angeordnet und in Ausnehmungen der Platten 14-16 sowie der vierten Platte untergebracht. Die zwei nächsten Druckrollen 22 und 23 sind in Fig. 6 ersichtlich, und der Abstand zwischen solchen Druckrollenpaaren 22,23 ist geringer als die äußere Breite einer fertigen Broschüre. In einer Zone (bei a) unmittelbar oberhalb der Rollen 22,23 ist der Abstand zwischen einander gegenüberstehender Platten 14,15 und 16 und der vierten Platte gerade so groß wie die äußere Breite der Broschüre, während in einer Zone (bei b) oberhalb der Zone a der Abstand wesentlich geringer ist. Die Platten 14 und 15 sind längs ihrer gesamten Länge wo die Zone a in die Zone b übergeht mit elektrischen Heizelementen 24 und 25 versehen.
- Wenn die Broschüre auf die in den Fig. 5 und 6 dargestellte Weise zwischen die Platten 14,15 und beide vorderen Druckrollen 22,23 eingeführt ist, treiben die Rollen die Broschüre durch die Vorrichtung während die Broschüre zwischen den Platten gehalten wird, und darauf beruhrend, daß jedes Rollenpaar die Broschüre über abgeschrägte Kanten einklemmt und nach oben drückt. Während dem Vorwärtstransport der Broschüre, wenn die Deckel 1,2 gegen die Seitenkanten 4a und 4b des Streifens 4 gepreßt werden, werden diese Seitenkanten mittels der Heizelemente 24 und 25 über die Deckel und den Rücken erwärmt, so daß die Seitenkanten erweicht werden. Wenn die Broschüre den Spalt zwischen den Platten 14 und 15 verläßt, sind die Seitenkanten so weich, daß sie an den Deckeln 1 und 2, welche gleichzeitig gegen die Seitenkanten gedrückt werden, anhaften, wobei diese Haftung während der weiteren Vorwärtsbewegung der Broschüre zwischen der Platte 16 und der vierten nicht ersichtlichen Platte permanent gemacht wird, indem diese letzteren Platten von den Platten 14 und 15 isoliert sind und die Broschüre, eventuell mit Hilfe von nicht dargestellten Kühlelementen, kühlen. Wenn die Broschüre die Vorrichtung verläßt, sind die Deckel 1 und 2 permanent mit dem Streifen 4 verbunden.
- Die in den Fig. 5 und 6 dargestellte Vorrichtung kann auf die verschiedensten Arten modifiziert werden. Zum Beispiel können die Druckrollen 22,23 durch Antriebsrollen für Riemen ersetzt werden, welche während dem Transport der Broschüren durch die Vorrichtung hindurch längs der gesamten Länge der Deckel 1 und 2 in Kontakt mit diesen stehen. Auch die Druckrollen 22,23 müssen nicht angetrieben sein und sie können bloß drehbar angeordnet sein, wodurch die Rollen 17,18, Schnüre 19-21 und der Motor 11 nicht notwendig sind, wobei die Broschüre dann von Hand durch die Vorrichtung gezogen wird. Bei einer solchen Ausführungsform können die Druckrollen 22,23 ebenfalls weggelassen werden, und die Deckel der Broschüre können nur mit Hilfe der Platten 14-16 sowie der Platte hinter der Platte 16 gegeneinander zu gepreßt werden, während die Broschüre von Hand durch die Vorrichtung hindurch gezogen wird. In diesem Fall wird die Mappe von Hand auch nach oben gepreßt oder durch einen zwischen den Seiten der Broschüre und gegen den Streifen 4 zu gerichteten Matrizenrahmen nach oben gedrückt. An Stelle der Heizelemente 24,25 können auch andere Beheizungsmittel verwendet werden wie z. B. gegen die Seitenkanten des Streifens 4 zu gerichtete Heißluftströme.
- Zwei langgestreckte Preßblöcke 26,27 sind in Fig. 7 dargestellt, wobei deren Länge diejenige der Broschüre etwas überschreitet, und sie sind auf eine nicht dargestellte Weise wechselseitig hin- und herbewegbar. Nach der Einführung der Broschüre zwischen die voneinander getrennten Blöcke 26,27 werden sie gegeneinander zu gedrückt, um die Deckel 1,2 gegen die Seitenkanten 4a,4b des Streifens 4 zu pressen, so daß der Broschüre die in Fig. 1 oder 2 dargestellte Konfiguration verliehen wird. Bevor die Blöcke gegeneinander zu bewegt werden, können die Seitenkanten mit einem geeigneten Bindemittel, z. B. einem druckempfindlichen Klebstoff, welcher beim erwähnten Preßvorgang die Deckel anklebt, versehen werden. Die Verbindung zwischen den Seitenkanten und den Deckeln kann ebenfalls durch Erwärmung und anschließende Abkühlung der Streifenseitenkanten erfolgen, z. B. mittels der Blöcke 26,27, versehen mit Heizelementen entsprechend den in Fig. 6 dargestellten und durch Anordnung geeigneter Kühlmittel nach den Blöcken. Wenn der Streifen einen rechteckförmigen Querschnitt aufweist und seine Kanten während dem Preßvorgang erwärmt werden, können die Blöcke so geformt sein, daß der Streifen deformiert wird und die in Fig. 2 dargestellte Ausbildung erhält.
- Entsprechend einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung, welche in Fig. 8 dargestellt ist, kann die bis dahin nicht gefaltete, in Fig. 3 dargestellte Broschüre gleichzeitig mit der Verbindung der Deckel 1 und 2 mit den Seitenkanten 4a,4b des Streifens 4 gefaltet werden, und zwar auch wenn die Mappe nicht mit Faltlinien versehen ist. In diesem Fall wird die Broschüre auf einem Unterbau 30 angeordnet, welcher mit einem Schlitz 31, der etwas breiter ist als der Streifen 4, versehen ist, so daß sich der Streifen 4 unmittelbar oberhalb dem Schlitz befindet und nach oben gerichtet ist. Ein Stempel 32, welcher gerade so breit ist wie der Streifen 4, wird in Fig. 8 nach unten bewegt, um derart den Streifen 4 und den Rücken 3 nach unten in den Schlitz hinein zu drücken, wodurch bewirkt wird, daß die Deckel 1 und 2 längs gleichzeitig auf beiden Seiten gebildeten Faltlinien nach oben gefaltet werden. Wenn der Rücken auf dem Boden einer Ausnehmung 33 zur Anlage kommt, welche in Verbindung mit dem Schlitz 31 steht und in einer vom Unterbau 30 isolierten Platte 34 ausgeformt ist, dann werden die Deckel 1 und 2 gegen die Seitenkanten 4a, 4b des Streifen gepreßt, wobei diese Seitenkanten mittels der Heizelemente 35 und 36 so beheizt werden, daß die Kanten mindestens teilweise schmelzen. Wenn der Stempel 32 und die Broschüre nach oben in eine Position zurückgezogen werden, in welcher die Seitenkanten 4a und 4b sich im Schlitz 31 befinden, werden die Seitenkanten mittels der kühlen oder gekühlten Seitenwände des Schlitzes abgekühlt. Nach der erforderlichen Abkühlung werden der Stempel und die Broschüre noch weiter nach oben gezogen, worauf die fertige Broschüre entnommen werden kann.
- Anstatt wie bei einer Vorrichtung nach Fig. 8 Heizelemente 35,36 und eine Platte 34 vorzusehen, kann der Klebstoff vorher oder in Verbindung mit der noch nicht gefalteten, auf dem Unterbau 30 aufgelegten Broschüre auf den Seitenkanten 4a und 4b aufgetragen werden, wobei die Deckel 1 und 2 dann längs der Seitenkanten des Streifens 4 gefaltet und mit diesen verbunden werden, wenn der Stempel 32 die Broschüre nach unten in den Schlitz 31 hinein preßt.
- Eine noch weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ist in Fig. 9 dargestellt. Diese Vorrichtung weist einen auf einer Platte 41 angeordneten Unterbau 40 sowie eine Sprüheinrichtung 42 auf. Die Platte 41 ist mit Führungsschienen 43 versehen, welche in der Horizontalebene einstellbar sind, wobei diese Führungsschienen dazu dienen, ein Ausgangsmaterial (Karton) 44 in Übereinstimmung mit auf den Unterbau angeordneten und nach oben sich erstreckenden Faltkanten 45 und 46 auszurichten. Die Sprüheinrichtung 42 weist eine Kolben-Zylinder-Anordnung auf, deren Kolbenstange 47 mit einer Sprühdüse 48 verbunden ist, welche auf nicht dargestellte Weise mit einem flüssigen Klebstoff (z. B. Heißschmelzleim) versorgt wird. Nachdem die Kolbenstange 47 vom einen Ende zum anderen Ende der Platte 41 bewegt worden ist, mit der Düse 48 direkt oberhalb dem durch die Kanten 45 und 46 gebildeten Trog 49 und einer darin abgegebenen vorbestimmten Menge an Klebstoff 50, wird das Ausgangsmaterial 44 zwischen die Führungsschienen 43 eingelegt. Ein oberhalb der Platte 41 angeordnetes Preßkissen 41 wird dann abgesenkt um gegen das Ausgangsmaterial 44 zu pressen, wodurch bewirkt wird, daß die Kanten 45,46 in letzterem Faltlinien formen. Gleichzeitig dabei oder unmittelbar danach wird das Ausgangsmaterial 44 in Kontakt mit dem Bindemittel 50 gebracht, welches sich im Trog 48 in der Form eines mehr oder weniger flüssigen Streifens befindet, welcher darauf am Ausgangsmaterial anhaftet. Das Ausgangsmaterial 44 und der Streifen bilden nun eine ungefaltete Broschüre ähnlich der in Fig. 3 dargestellten, aber mit dem Unterschied, daß der Streifen noch nicht vollständig erhärtet ist.
- Unmittelbar nach der Anhaftung des Bindemittels 50 (des Streifens) am Ausgangsmaterial 44 wird das letztere zur Formung der in Fig. 1 oder 2 dargestellten Broschüre gefaltet, wobei die die Restwärme im Streifen während dem Falten ausgenützt wird, um zu ermöglichen, daß die Seitenkanten 4a und 4b des Streifens fest an den Deckeln 1 und 2 anhaften. Dieser Faltvorgang kann unter Verwendung von irgend einem der vorangehend beschriebenen Verfahren mit einer der vorangehend beschriebenen Vorrichtungen durchgeführt werden, und zwar entweder in unmittelbarer Nähe oder kombiniert mit der in Fig. 9 dargestellten Vorrichtung. Eine solche kombinierte Vorrichtung kann folgende Elemente umfassen:
- a) den Boden 52 im Trog 49 zwischen den Kanten 45 und 46, wobei dieser Trog aus der in Fig. 9 dargestellten Position vertikal nach oben verschiebbar ist, unter Mitnahme der noch nicht gefalteten Broschüre nachdem das Preßkissen 51 genügend weit weg von der Platte 41 entfernt wurde, und
- b) den Unterbau 30 mit dem Schlitz 31 gemäß Fig. 8, wenn der Boden 52 gemäß Fig. 8 mit dem Stempel 32 gemäß Fig. 8 übereinstimmt, wenn diese Figur von oben her nach unten betrachtet wird. Bei einer Vorrichtung der zuletzt erwähnten Art ist es wichtig, daß das Bindemittel 50 nicht vor erfolgter Faltung vollständig erhärten gelassen wird, und eine Verschiebung des Bodens 52 muß unmittelbar nachdem das Bindemittel 50 das Ausgangsmaterial 44 (Deckel 1 und 2 sowie Rücken 3) tragen kann, durchgeführt werden, oder es müssen Mittel vorgesehen werden, um das Ausgangsmaterial auf irgend eine andere Weise zu tragen. Die Faltkanten 45,46 können beheizt sein, um das Risiko einer zu schnellen Abkühlung zu verringern oder um den abgekühlten Streifen zu wiedererwärmen.
- Es ist aus den Zeichnungen und der Beschreibung der vorliegenden Erfindung ersichtlich, daß verschiedene Modifikationen und Ausführungsformen derselben möglich sind. Weitere Modifikationen und Ausführungsformen sind auch möglich ohne das erfindungsgemäße Konzept zu verlassen.
- Die Erfindung ist daher nur durch das eingeschränkt, was in den Patentansprüchen offenbart ist.
Claims (9)
1. Verfahren zur Herstellung einer Broschüre, Mappe, Umschlag
oder dgl. mit zwei im wesentlichen parallelen Deckeln (1, 2;
1', 2'), die durch Faltlinien (5,6) mit einem Rücken (3; 3')
verbunden sind, auf dessen Innenseite und lediglich zwischen
den Faltlinien ein Bindemittelstreifen (4; 9) angebracht ist,
der aktivierbar ist, um zwischen dem Streifen und der einen
Kante eines Blattbündelmaterials, das zwischen die Deckel
eingelegt wird, eine Klebeverbindung herzustellen, dadurch
gekennzeichnet, daß zwei einander entgegengesetzte
Längsseitenkanten (4a, 4b; 9a, 9b) des Streifens (4; 9) mit den
Deckeln (1, 2; 1', 2') verklebt werden, bevor das Bündel zwischen
diese eingesetzt wird und nachdem der Streifen (4; 9) am Rücken
angebracht worden ist.
2. Verfahren nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Seitenkanten (4a, 4B; 9a, 9b) mit den Deckeln (1, 2;
1', 2') durch Andrücken der Deckel gegen die Seitenkanten des
Streifens (4; 9) verklebt werden, während diese Kanten auf
eine vorbestimmte Mindesttemperatur erhitzt werden.
3. Verfahren nach Patentanspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Seitenkanten (4a, 4b; 9a, 9b) erhitzt werden, nachdem
der Streifen am Rücken angebracht worden und erhärtet ist,
oder daß Restwärme vom bereits in Verbindung mit der
Anbringung des Streifens (4; 9) am Rücken (3; 3') erhitzten Streifen
ausgenützt wird, wenn die Deckel (1, 2; 1', 2') gegen die
Seitenkanten (4a, 4b; 9a, 9b) gepreßt werden.
4. Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Broschüre od. dgl. während des
Verklebens der Seitenkanten (4a, 4b; 9a, 9b) des Streifens (4; 9)
mit den Deckeln (1, 2; 1', 2') in Längsrichtung des Streifens
weiterbewegt wird, wobei die Seitenkanten allmählich entlang
ihrer Länge gegen die Deckel gedrückt und mit diesen verklebt
werden oder in einen Schlitz (31) hineinbewegt werden, dessen
Breite etwas größer ist als die des Streifens, wobei die
Seitenkanten gleichzeitig und quer zu ihrer Längsrichtung gegen
die Deckel gedrückt und mit diesen verklebt werden.
5. Broschüre. Mappe, Umschlag od. dgl. mit zwei im
wesentlichen parallelen Deckeln (1, 2; 1', 2'), die durch Faltlinien
(5, 6) mit einem Rücken (3; 3') verbunden sind, auf dessen
Innenseite und lediglich zwischen den Faltlinien ein
Bindemittelstreifen 84; 9) angebracht ist, der aktivierbar ist, um
zwischen dem Streifen und der einen Kante eines
Blattbündelmaterials, das zwischen die Deckel eingelegt wird, eine
Klebeverbindung herzustellen, dadurch gekennzeichnet, daß an der
Broschüre od. dgl. bei noch nicht zwischen den beiden Deckeln
(1, 2; 1', 2') eingesetztem Blattbündel zwei einander
entgegengesetzte Längsseitenkanten (4a, 4b; 9a, 9b) des Streifens
(4; 9) mit den Deckeln verklebt sind, wobei der
seitenverklebte Streifen nach dem Verkleben eine rechteckige Form oder eine
Form mit in Richtung vom Rücken weg zusammenlaufenden
Seitenkanten aufweist.
6. Broschüre od. dgl. nach Patentanspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß im Querschnitt beide Kanten (9a, 9b) des
Streifens (9) einen Winkel zueinander bilden, vorzugsweise so, daß
beide Deckel (1', 2') in Richtung vom Rücken (3') weg in
Bereichen ihrer Verklebung mit dem Streifen (9) zusammenlaufen.
7. Broschüre od. dgl. nach einem der Patentansprüche 5 oder
6, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen (4; 9) ein
Bindemittel für die Verklebung zwischen dem Streifen und den
Deckeln (1, 2; 1', 2') darstellt und aus an sich bekanntem
Heißschmelzkleber besteht, oder daß ein Bindemittel anderer
Art als jenes aus dem der Streifen (4; 9) besteht, den
Streifen mit den Deckeln (1, 2; 1', 2') verklebt.
S. Vorrichtung zur Herstellung einer Broschüre, Mappe,
Umschlag od. dgl. mit zwei im wesentlichen parallelen Deckeln
(1, 2; 1', 2'), die durch Faltlinien (5, 6) mit einem Rücken
(3; 3') verbunden sind, auf dessen Innenseite und lediglich
zwischen den Faltlinien ein Bindemittelstreifen (4; 9)
angebracht ist, der aktivierbar ist, um zwischen dem Streifen und
der einen Kante eines Blattbündelmaterials, das zwischen die
Deckel eingelegt wird, eine Klebeverbindung herzustellen,
dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Einrichtung (14-25; 26, 27;
30-36) zur Verklebung zweier entgegengesetzter Längskanten
(4a, 4b; 9a, 9b) des Streifens (4; 9) mit den Deckeln (1, 2;
1', 2') vor dem Einsetzen des Blattbündels dazwischen umfaßt,
wobei die Klebeeinrichtung erste Organe (24, 25; 35, 36; 45,
46) zur Klebeaktivierung der Seitenkanten (4a, 4b; 9a, 9b) des
Streifens (4; 9) sowie zweite Organe (14, 15; 26, 27; 30-32)
aufweist, welche die Deckel (1, 2; 1', 2') gegen die
Seitenkanten des Streifens pressen, vorzugsweise auf einen Abstand
voneinander, der unter der Breite des Rückens (3'; 3') liegt,
wobei die zweiten Organe (14, 15; 26, 27; 30-33) vorzugsweise
mit den ersten Organen (24, 25; 35, 36; 45, 46) versehen sind
oder diese bilden.
9. Vorrichtung nach Patentanspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die ersten Organe Teile (24, 25; 35, 36; 45, 46, 52)
aufweisen, welche die Seitenkanten (4a, 4b; 9a, 9b) des
Heißschmelzstreifens (4; 9) aufheizen oder eine vorbestimmte
minimale Temperatur eines das Bindemittel bildenden und durch eine
Sprüheinrichtung (41, 48) zur Bildung eines Streifens
aufgebrachten Heißschmelzklebers aufrechterhalten oder die
Seitenkanten mit einer Bindemittelschicht bedecken.
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