DE3751288T2 - Etiketten und deren Anwendung bei Plastikbehältern. - Google Patents
Etiketten und deren Anwendung bei Plastikbehältern.Info
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Description
- Diese Erfindung betrifft Etikette für Kunststoffbehälter, das Aufbringen von Etiketten auf Kunststoffbehälter, besonders durch Etikettieren im Werkzeug während des Blasformens des Behälters und Kunststoffbehälter mit darauf aufgebrachten Etiketten.
- Bei Gebrauch von Kunststoffbehältern wird es notwendig, Etikette aufzubringen. Es wurde festgestellt, daß das Aufbringen der Etikette während des Formverfahrens die Herstellungskosten reduziert und einen ansprechenden Behälter bewirkt. Genauer, wenn ein hohler Vorformling oder ein Blasrohling gegen die Oberfläche des Formwerkzeugs mit einem Etikett auf der Seitenwand des Formhohlraums dergestalt expandiert wird, daß wenn der Kunststoff expandiert ist, er bewirkt, einen sich auf dem Etikett befindenden Klebstoff zu erhitzen und das Etikett dadurch an dem Behälter festzuhalten. Eine üblicherweise verwendete Etikettenart ist ein Papieretikett. Der Gebrauch eines derartigen Etiketts hat jedoch inhärente Probleme dergestalt, daß der Kunststoff und das Papier unterschiedliche Schrumpfraten haben und das Papier auf Grund dessen runzlig wird und in dem Klebstoff Spannungen auftreten, wenn der Kunststoffbehälter abkühlt. Ein anderes Problem bei Gebrauch von Papieretiketten besteht darin, daß irgendwelche verworfenen Kunststoffbehälter nicht wiederverwendet werden können, bis das Papieretikett entfernt ist. Es ist folglich üblich gewesen, den gesamten Behälter wegzuwerfen oder höchstens, den Hals des Behälters abzuschneiden und den Rest wegzuwerfen.
- Patent US-A-4049147 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung einer leichten, starken, gleichmäßigen geschäumten Schicht, die eine Schlauchfolie mit guter Opazität enthält, welche auf ein ringförmiges Substrat, wie zum Beispiel eine Glasflasche rasch und gleichmäßig wärmeaufgeschrumpft werden kann, welches durch Coextrudieren eines Polyethylens niederer Dichte und eines Gemischs aus einem Ethylenpolymer und einem Treibmittel unter bestimmten Bedingungen erreicht wird und das Treibmittel veranlaßt, sich zu zersetzen und dadurch das Ethylenpolymer zu schäumen.
- Patent AU-A-32158/71 beschreibt eine Vorrichtung für und ein Verfahren zum Plazieren von bedrucktem Material auf einen Gegenstand aus thermoplastischem Material während seiner Bildung durch Formen, wobei genanntes Verfahren die folgenden Schritte umfaßt: Bereitstellen eines bedruckten thermoplastischen Folienmaterialstückes, Plazieren genannten Folienstückes in einer vorher festgelegten Position in einen Formhohlraum und Formen des Gegenstandes in dem Formhohlraum bei einer Temperatur und mit einem Druck, die ausreichen, das Zusammenschmelzen der Folie und des Gegenstandes zu bewirken.
- In den Patenten US-A- 3108850 und US-A- 3207822 wird die Verwendung von Kunststoffetiketten ohne Klebstoff erläutert. Patent US-A-3108850 zieht die Verwendung eines Isolierstoffes in Erwägung, welcher eine Papier- oder Kunststoffschicht zwischen dem Formwerkzeug und dem Kunststoffvorformling umfaßt. Der Isolierteil ist mit dem Etikett entweder durch eine vorübergehende, ohne weiteres abstreifbare Verbindung zur schnellen Entfernung oder einer relativ permanenten Verbindung dergestalt verbunden, daß die Isolation mit dem Etikett auf dem fertiggestellten Behälter zur Bildung der dekorierten Außenfläche verbunden bleibt. Patent US-A- 3 207 822 zieht ein Kunststoffetikett aus einem Material in Betracht, das dem ähnlich ist, welches bei der Herstellung der Flasche verwendet wird, das durch Wärme und Druck beim Blasen des Behälters mit dem Behälter gebondet wird. Patent US-A- 3 207 822 zieht auch grobes Aufrauhen der Oberfläche des Formwerkzeugs in Betracht, um das Bondieren des Etiketts mit dem Behälter zu erleichtern. Soweit dem derzeitigen Antragsteller bekannt ist, waren diese Bemühungen kommerziell nicht erfolgreich, und es wird augenblicklich angenommen, daß Klebstoff in allen Etiketten verwendet wird, worin die Etikette durch das Verfahren im Werkzeug aufgebracht werden.
- Demgemäß besteht Bedarf an der Bereitstellung eines geblasenen Kunststoffbehälters, der ein durch das Etikettierverfahren im Werkzeug aufgebrachtes Etikett besitzt, welches die Verwendung von Klebstoff vermeidet; welches preisgünstig ist; welches einen Behälter bewirkt, der ohne weiteres recyclierbar ist und welches ein attraktives Aussehen verleiht, wobei verschiedene ästhetische Effekte geboten werden.
- Gemäß der vorliegenden Erfindung ist ein Mehrschichtenetikett zum Aufbringen auf einen Kunststoffbehälter durch Etikettieren im Werkzeug während des Blasformens der Kunststoffbehälter vorgesehen, das folgendes umfaßt:
- Eine nichtporige Schicht, welche bei Preßtemperatur mit der Außenfläche des Kunststoffbehälters wärmebondierbar ist und
- eine porige Schicht, die mit der Innenschicht kompatibel ist und damit wärmebondiert ist.
- Die porige Schicht ist bevorzugt eine Zwischenschicht, und es ist auch eine nichtporige Außenschicht vorhanden, die mit der porigen Zwischenschicht kompatibel ist und damit wärmebondiert ist. Der Zweckmäßigkeit wegen ist die vorliegende Erfindung hierin im folgenden besonders mit Bezugnahme auf dieses bevorzugte Ausführungsbeispiel beschrieben, ist aber in keiner Weise darauf beschränkt.
- Die vorliegende Erfindung sieht auch einen Kunststoffbehälter mit einem Mehrschichtenetikett vor, das durch Etikettieren im Werkzeug während des Blasformens des Kunststoffbehälters aufgebracht wird, worin das Mehrschichtenetikett und der Behälter wie hierin vorstehend genau definiert sind.
- Die vorliegende Erfindung sieht darüber hinaus auch ein Verfahren zum Etikettieren eines Kunststoffbehälters vor, welches folgendes umfaßt: Positionieren eines Mehrschichtenetiketts in einen Formhohlraum, Positionieren eines heißen Vorformlings bei Preßtemperatur unmittelbar neben den Hohlraum und Expandieren des Vorformlings durch Flüssigkeitsdruck gegen die Seitenwand des Formwerkzeugs zum Formen eines Kunststoffbehälters und Bondieren der Innenschicht des Etiketts mit der Außenfläche des Behälters, worin das Mehrschichtenetikett und der Behälter wie hierin vorstehend genau definiert sind.
- Die porigen und nichtporigen Schichten sind gewöhnlich aus Kunststoff, der besonders Olefinpolymere umfaßt. Bevorzugt umfaßt der Behälter Polyethylene.
- Es ist wünschenswert, daß der Hauptanteil der Dicke des Etiketts die porige Schicht umfaßt. Bevorzugt verfügt die porige Schicht über eine rauhe Oberfläche, die unmittelbar an die Innenschicht angrenzt, welche Wege für das Entweichen von Luft bereitstellt, die während des Formens zwischen dem Behälter und dem Etikett eingeschlossen werden könnte.
- Es wird bevorzugt, daß die nichtporigen Innen- und Außenschichten, wenn beide vorhanden sind, im wesentlichen die gleiche Dicke aufweisen und auch, daß sie von gleichmäßiger Dicke sind.
- Ein besonderes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung umfaßt ein Mehrschichtenetikett, wobei die nichtporigen Innen- und Außenschichten eine Dicke von circa 0,0127 mm (0,5 Milli-Inch; 0,5 x 10³ Inch) haben und die porige Schicht eine Dicke von circa 0,127 mm (5 Milli-Inch; 5 x 10³ Inch) aufweist.
- Der Zweckmäßigkeit wegen wird die Erfindung hierin im folgenden mit besonderer Bezugnahme auf ein Dreischichtenetikett beschrieben, ist aber in keiner Weise darauf beschränkt.
- Die vorliegende Erfindung wird nun ganz besonders mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben, ist aber in keiner Weise darauf beschränkt, worin: -
- Figur 1 eine Seitenansicht eines Kunststoffbehälters ist, welcher der vorliegenden Erfindung eine konkrete Form gibt; und
- Figur 2 eine bruchstückhafte Schnittansicht auf einen vergrößerten Maßstab ist, welche entlang der Linie 2-2 in Figur 1 genommen wurde.
- Unter Bezugnahme auf Figuren 1 und 2 wird der erfindungsgemäße Kunststoffbehälter gezeigt, der folgendes umfaßt: Einen hohlen Behälter 10 mit einer Seitenwand 11, einem Boden 12 und einem Hals 13, der mit einem Gewinde 14 daran versehen ist. Der Behälter wird durch herkömmliche Blasformtechniken hergestellt, worin ein hohler Blasrohling oder ein Vorformling bei der Blasformtemperatur in eine Hohlform eingeschlossen wird, welche ein Etikett enthält, das auf geeignete Weise, zum Beispiel durch Vakuum, gegen eine Oberfläche des Hohlraums der Form gehalten wird und der Vorformling expandiert oder nach außen gegen die Begrenzungen des Formwerkzeugs dergestalt geblasen wird, daß das Etikett mit der Außenfläche der Seitenwand 11 des sich ergebenden Behälters gebondet wird.
- Unter Bezugnahme auf Figur 2 umfaßt das Etikett L eine nichtporige (vorzugsweise Kunststoff) Innenschicht 15, welche an ihrer Innenfläche 16 mit der Außenfläche 17 der Wand 11 des Behälters wärmebondiert ist; eine porige (vorzugsweise Kunststoff) Zwischenschicht 18, welche eine mit der Außenfläche 20 der Innenschicht 15 bondierte Innenfläche 19 und eine Außenfläche 21 aufweist, welche mit der Innenfläche 22 einer nichtporigen (vorzugsweise Kunststoff) Außenschicht 23 wärmebondiert ist. Die Außenfläche 24 der Außenschicht 23 wird mit geeigneten Vorlagen, wie zum Beispiel Bedrucken gebildet, um sowohl Identifikation als auch die gewünschten ästhetischen Effekte zu bewirken.
- Um die Wärmebondierung bereitzustellen, die zur Herstellung des Behälters ohne die Verwendung von Klebstoffen gewünscht ist, müssen die verschiedenen Schichten an ihren Kontaktoberflächen kompatibel sein, das heißt, sie müssen wärmebondierbar sein.
- Wie im Fach weithin bekannt ist, wird das Etikett L bevorzugt durch Coextrusion hergestellt, während der die vorzugsweise gleichmäßig dicken Schichten 15, 18, 23 miteinander wärmebondiert werden.
- Das sich ergebende Etikett L verfügt vorzugsweise über eine dünne Innenschicht, eine relativ dicke Zwischenschicht 18 und eine dünne Außenschicht. Die Innen- und Außenschichten, wenn sie aus dem gleichen Material sind, sollten vorzugsweise im wesentlichen die gleiche Dicke haben, damit das Etikett flach bleibt. Wenn die Innenschicht aus einem Material ist, das geringere mechanische Eigenschaften besitzt, kann es dünner sein, ohne sich auf die Rollneigung auszuwirken.
- Darüber hinaus umfaßt der Hauptanteil der Gesamtdicke des Etiketts L bevorzugt die porige Zwischenschicht 18. In einem typischen Beispiel könnte die Gesamtdicke des Etiketts L 0,1524 mm (6 Milli-Inch; 6 x 10³ Inch) sein und die Innen- und Außenschichten je eine Dicke von 0,0127 mm (0,5 Milli-Inch; 0,5 x 10³ Inch) aufweisen. Außerdem wird die Innenfläche 17 der Innenschicht 15 vorzugsweise aufgerauht, um die Bildung von Luftblasen zu verhindern und eine ordentliche Bondierung mit der Wand 11 sicherzustellen.
- In einer bevorzugten Form sind die Etikette zum Aufbringen auf Behältern vorgesehen, die aus Olefinkunststoffen sind, und die verschiedenen Schichten der Etikette auch aus Olefinkunststoffen gefertigt sind.
- Es wurde festgestellt, wenn die Etikette L mittels konventioneller Techniken im Werkzeug auf Kunststoffbehälter aufgebracht werden, daß die Innenschicht erneut erhitzt wird und ohne Verwendung von Klebstoffen an der Flaschenoberfläche haftet, da sie mit dem Behälter kompatibel und sehr dünn ist, was zu einer sehr geringen spezifischen Wärme führt. Sie ist jedoch von der Fülle oder Masse des Gesamtetiketts durch die Schaumschicht oder porige Schicht 18 isoliert. Die geringe spezifische Wärme der Innenschicht zusammen mit den Isoliercharakteristika der Zwischenschicht ermöglicht, daß sich die Oberfläche der Innenschicht rasch erhitzt und mit der Außenfläche des Behälters schmelzbondiert. Die porige Zwischenschicht läßt auch zu, daß die Innenfläche des Etiketts zur Haftung ohne Verformung des Etiketts erneut auf die gewünschte Temperatur erhitzt wird.
- Dem können Etikette gegenübergestellt werden, die nichtporige Querschnitte umfassen, worin es bei normalen Blasformtemperaturen sehr schwierig ist, die Innenfläche erneut auf einen Punkt zu erhitzen, bei dem vollständiges Bondieren auftritt.
- Die porige Zwischenschaumschicht ist nicht nur zum Isolieren der Innenfläche von der Innenschicht bestimmt, sondern auch, um dem Etikett Fülle oder Steifheit zu verleihen, ohne zur Erhöhung des Gewichts des Etiketts beizutragen. Die sich ergebende Steifheit ermöglicht eine bessere Handhabung in den Mechanismen, die genutzt werden, um das Etikett in den Formhohlraum einzuführen.
- Darüber hinaus bewirkt die porige Schicht eine feine Rauhigkeit auf der Innenfläche der Innenschicht, die Wege zum Entweichen von Luft bereitstellt, die während des Blasformens zwischen dem Behälter und dem Etikett eingeschlossen werden könnte.
- Anhand von Tests wurde gezeigt, daß eine vollständige Haftung zwischen dem Etikett und dem Behälter auftritt.
- Die Innenschicht ist vorzugsweise aus einem Material, welches einen Schmelzpunkt wie den des Behälters besitzt. Die Außenschicht ist vorzugsweise aus Material, welches die gewünschten Charakteristika zum Bedrucken und den Untergrund besitzt. Folglich kann die Innenschicht einen Kunststoff niederer Dichte, wie zum Beispiel Polyethylen niederer Dichte umfassen, und die Außenschicht kann einen härteren Kunststoff enthalten, wie zum Beispiel Polyethylen hoher Dichte oder Polystyrol hoher Dichte, die eine glatte oder geglättete Oberflächenbeschaffenheit haben. Eine Lackdeckschicht kann über dem Druck auf der Außenschicht bereitgestellt werden. Als Alternative kann vor dem Bedrucken ein Metallfilmüberzug auf die Außenfläche der Außenschicht aufgebracht werden, um für das Bedrucken einen metallischen Untergrund bereitzustellen.
- Obwohl das Etikett in der bevorzugten Form eine nichtporige Innenschicht, eine porige Zwischenschicht und eine Außenschicht umfaßt, können einige der erfindungsgemäßen Vorteile durch ein Etikett erhalten werden, das zwei Schichten umfaßt, nämlich eine nichtporige Innenschicht und eine porige Außenschicht.
- Wie oben angezeigt, sind die polymeren Materialien, die respektive und unabhängig für die porige Schicht 18 und nichtporigen Schichten 15, 23 in Betracht gezogen werden, Olefinpolymere. Jede dieser polymeren Schichten kann als die vorherrschende polymere Komponente ein Polymer von einem Olefin aufweisen, vorzugsweise ein Olefin mit 2 - 4 Kohlenstoffen oder Gemischen davon. Zum Beispiel wird die vorherrschende Komponente ein Ethen-, Propen-, Buten- Polymer (besonders Buten-1-Polymer) oder Gemische davon sein, auf die häufiger als ein Ethylen-, Propylen- oder Butylen-Polymer verwiesen wird. Die Polymere schließen Homopolymere, Copolymere von diesen Olefinen mit anderen copolymerisierbaren monoethylen-ungesättigten Monomeren ein, worin das Olefin in der Copolymerisation dergestalt ist, daß die Komponente davon in dem endgültigen Copolymer, das heißt die Ethylen-, Propylen- oder Butylenkomponente, mindestens circa 60 Gew.-% beträgt und polymere Mischungen oder Beimischungen, worin die sich ergebende polymere Mischung mindestens circa 60 Gew.-% einer polymerisierten Olefinkomponente beträgt, z.B. mindestens circa 60% einer Ethylenkomponente in der Mischung. Die kleinen Mengen, das heißt weniger als circa 40% der anderen Komponente des eingesetzten Materials, sind so beschaffen, um die grundlegenden Eigenschaften des Olefin-Polymers zu ergänzen und zu komplementieren, und dies trifft zu, ob andere Komponenten auf dem Wege einer Polymer-Mischung oder -Beimischung oder auf dem Wege eines copolytnerisierten Monomers eingeführt werden. Diese anderen Komponenten, ob durch Vermischen eines anderen Polymers mit einem homopolymerisierten Olefin, z.B. einem homopolymerisierten Ethen (Ethylen-Homopolymer) oder durch Copolymerisation damit geliefert, sollten nicht so beschaffen sein, daß sie signifikant in die schäumbaren, heißsiegelbaren, extrudierbaren Charakteristika des Grundolefin-Polymers eingreifen können und sollten kompatibel sein, das heißt mit ihm mischbar sein.
- Beispielhafte Olefin-Homopolymere sind Ethylen-, Propylen - und Butylen-Homopolymere, wobei das frühere besonders bevorzugt wird, und Mischungen dieser Homopolymere. Die Bezeichnungen Polyethylen, Polypropylen und Polybutylen werden hierin benutzt, um jene Materialien einzuschließen, die kommerziell unter diesen Namen bekannt sind und verkauft werden, obwohl diese Materialien genau genommen und technisch gesehen von einigen als eine Mischung oder ein Copolymer angesehen werden könnten, da das Material kleine Mengen, typischerweise weniger als circa 5%, z.B. 0,5-3 Gew.-% einer anderen polymeren Komponente einschließen kann. Zum Beispiel wird Polyethylen unter diesem Namen verkauft und ist darunter bekannt, wenn es in Wirklichkeit durch Copolymerisation mit 1 - 2 Gew.-% Hexen oder Butadien hergestellt werden kann oder anhand einer Analyse mehrere Prozent, z.B. 3 - 5% Vinylacetat-Komponente aufweisen kann. Aus praktischen Gründen bestehen diese Materialien jedoch aus Polyethylen.
- Die vorstehende Beschreibung beschreibt im allgemeinen die Zusammensetzung des polymeren Anteils der porigen Schicht 18 und der nichtporigen Folien 15, 23, wobei zu verstehen ist, daß die Schichten nicht aus der gleichen polymeren Zusammensetzung zu sein brauchen. Es wird natürlich offensichtlich sein, daß geeignete Adjuvantien in diesen Schichten gegebenenfalls anwesend sein können. Folglich können zum Beispiel die jeweiligen Schichten außer dem polymeren Material beispielsweise Pigmente und Stabilisatoren einschließen. Im allgemeinen werden durch Auswählen einer polymeren Zusammensetzung für die porige Schicht 18, welche einen Schmelzindex oder Schmelzfluß von weniger als 5 hat, zum Beispiel zwischen circa 0,1 bis 5, höchst wünschenswert circa 0,2 bis 1 aufweist, und das aus den nichtporigen Schichten 15, 23 ausgewählte Material einen Schmelzindex oder Schmelzfluß von weniger als circa 10 haben wird, ausgezeichnete Ergebnisse erzielt werden. Das bevorzugte Material, sowohl für die porige Schicht 18 als auch die nichtporigen Schichten 15, 23, ist Polyethylen, welches Polyethylen niederer Dichte, zum Beispiel Polyethylen mit einer Dichte von weniger als 0,925 g/cm³, im allgemeinen im Bereich von circa 0,910 bis circa 0,925, Polyethylen hoher Dichte, das zum Beispiel eine Dichte hat, die größer als circa 0,941 ist, typischerweise circa 0,941 bis circa 0,965, Polyethylen mittlerer Dichte und Mischungen davon einschließt. Bezüglich der porigen Schichten handelt es sich bei der spezifizierten Dichte um die vor dem Schäumen. Die geschäumte Dichte der porigen Schicht beträgt circa 0,40 bis 0,48 g/cm³ (25 bis 30 lb/ft³), und die Dichte des Schichtstoff-Verbundstoffs liegt bei circa 0,56 bis 0,64 g/cm³ (35 bis 40 lb/ft³).
- Während eine Tafel von zu verarbeitendem Material der Verbundstruktur zum Gebrauch hierin mittels verschiedener Techniken geformt werden kann, wird im allgemeinen bevorzugt, die Extrusionstechnik einzusetzen. Diese Extrusionstechnik kann eine von zwei herkömmlichen Formen annehmen, bei denen es sich bei einer um Extrusionsbeschichtung und bei der anderen um den Einsatz der Coextrusionstechnik handelt. Die letztere Technik wird jedoch aufgrund der offensichtlichen Fähigkeit, Verbundstrukturen niederer Dichte zu formen, ganz außergewöhnlich stark bevorzugt. Während eine Breitschlitzdüse eingesetzt werden kann, besteht in der Coextrusionstechnik die bevorzugte Praktik darin, eine Extruderdüse zu verwenden, die eine ringförmige, kreisförmige Öffnung besitzt, und die Verbundstruktur wird anfänglich als eine Schlauchform gebildet, auf welche im Fach als auf eine "aufgeblasene Folienschlauchtechnik" verwiesen wird. Diese Coextrusionsdüsenarten werden im SPE Journal, November 1969, Band 25, Seite 20 unter dem Titel "Coextrusion von Schlauchfolien-Laminaten" dargelegt.
- In dieser bekannten Coextrusionstechnik wird die kreisförmige Öffnung von zwei unabhängigen Extrudern versorgt und in diesem speziellen Beispiel wird der Extruder, der das schäumbare Material liefert, das zur Bildung der porigen Schicht 18 beabsichtigt ist, bevorzugt die Düse versorgen, so daß dieses Material den inneren Anteil der Schlauchextrusion bildet. Der Extruder, der das zum Bilden nichtporiger Schichten 15, 23 beabsichtigte Material zuführt, wird bevorzugt die Düse dergestalt versorgen, daß die inneren und äußeren Anteile die Schlauchform bilden. Das Schlauchelement, das aus dem Extruder herauskommt, wird durch konventionelle "Schlauch"- Bildungstechniken, in eine Blase aufgeblasen, einschließlich Luftkühlung der äußeren Oberfläche davon und wird dann durch den Walzenspalt von zwei sich berührenden Walzen gezogen, worin das Schlauchelement zum Bilden eines flachgelegten Schlauches zusammengepreßt wird.
- Geeignete konventionelle Porenbildner oder Treibmittel werden zum Herbeiführen von Schäumen eingesetzt und führen zu der porigen Struktur, genau an dem Punkt, wenn das Extrudat die Düse verläßt. Dieser flachgelegte Schlauch wird dann mit Schneidemessern in Kontakt gebracht, welche das flachgelegte Schlauchelement entlang seiner Kanten (Maschinenrichtung) dergestalt aufschlitzen, um eine Tafel oder Folie von im wesentlichen gleichmäßiger Breite zu bilden. Diese Tafel oder Folie, welche an diesem Punkt tatsächlich eine Tafel aus zwei geschichteten Verbundstrukturen ist, zum Gebrauch hierin, wird in zwei unabhängige Tafeln getrennt und auf unabhängige Wickelräder aufgewickelt, welche das zu verarbeitende Material der wärmeschrumpfbaren Verbundstruktur zum Gebrauch hierin bereitstellen.
- Obgleich die Erfindung im Zusammenhang mit den blasgeformten Behältern beschrieben wurde, ist sie auch auf Behälter anwendbar, die aus Blasrohlingen durch Differentialdruck, wie zum Beispiel durch Warmformen von Behältern aus flachen oder geformten Blasrohlingen hergestellt werden.
Claims (11)
1. Nichtröhrenförmiges Mehrschichtenetikett (L) zum
Aufbringen auf einen Kunststoffbehälter (10) durch
Etikettieren im Werkzeug während des Blasformens des
Kunststoffbehälters (10), das folgendes umfaßt: Eine innere
porenlose Schicht (15), welche bei Preßtemperatur mit der
Außenfläche des Kunststoffbehälters wärmebondierbar ist und
eine porige Schicht (18), die mit der Innenschicht
kompatibel ist und damit wärmebondiert ist;
worin die porige Schicht (18) eine Zwischenschicht ist und
auch eine nichtporige Außenschicht (23) vorhanden ist, die
mit der porigen Zwischenschicht (18) kompatibel ist und
damit wärmebondiert ist.
2. Mehrschichtenetikett (L) nach Anspruch 1, worin die
porigen und nichtporigen Schichten (18, 15, 23) Kunststoff
sind.
3. Mehrschichtenetikett (L) nach einem der Ansprüche 1
oder 2, worin der Behälter (10) und die porigen und
nichtporigen Schichten (18, 15, 23) Olefinpolymere
umfassen.
4. Mehrschichtenetikett (L) nach einem der Ansprüche 1
bis 3, worin der Behälter (10) und die Schichten (18, 15,
23) des Etiketts Polyethylen umfassen.
5. Mehrschichtenetikett (L) nach einem der Ansprüche 1
bis 4, worin der Hauptanteil der Dicke des Etiketts die
porige Schicht (18) umfaßt.
6. Mehrschichtenetikett (L) nach einem der Ansprüche 1
bis 5, worin die porige Schicht (18) eine aufgerauhte
Oberfläche (20) unmittelbar an die Innenschicht angrenzend
besitzt, welche Wege für das Entweichen von Luft
bereitste1lt, die während des Formens zwischen dem Behälter
(10) und dem Etikett (L) eingeschlossen werden könnte.
7. Mehrschichtenetikett (L) nach einem der Ansprüche 1
bis 6, worin die nichtporigen Innen- (15) und
Außenschichten (23) im wesentlichen die gleiche Dicke
aufweisen.
8. Mehrschichtenetikett (L) nach einem der Ansprüche 1
bis 7, worin jede der nichtporigen Innen- (15) und
Außenschichten (23) eine gleichmäßige Dicke aufweist.
9. Mehrschichtenetikett (L) nach einem der Ansprüche 1
bis 8, worin die nichtporigen Innen- (15) und
Außenschichten (23) eine Dicke von circa 0,0127 mm (0,5
Milli-Inch; 0,5 x 10³ Inch) haben und die porige Schicht
(18) eine Dicke von circa 0,127 mm (5 Milli-Inch; 5 x 10&supmin;³
Inch) aufweist.
10. Kunststoffbehälter (10) mit einem Mehrschichtenetikett
(L), worin das Mehrschichtenetikett (L) wie nach einem der
Ansprüche 1 bis 9 ist.
11. Verfahren zum Etikettieren eines Kunststoffbehälters
(10), welches folgendes umfaßt: Positionieren eines
Mehrschichtenetiketts (L) in einen Formhohlraum,
Positionieren eines heißen Vorformlings bei Preßtemperatur
unmittelbar neben den Hohlraum und Expandieren des
Vorformlings durch Flüssigkeitsdruck gegen die Seitenwand
des Formwerkzeugs zum Formen eines Kunststoffbehälters (10)
und Bondieren der Innenschicht (15) des Etiketts mit der
Außenfläche (16) des Behälters (10), worin das
Mehrschichtenetikett (L) wie nach einem der Ansprüche 1 bis
9 ist.
Applications Claiming Priority (1)
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| US94714486A | 1986-12-29 | 1986-12-29 |
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