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DE3742038A1 - Schleifkoerper fuer die bearbeitung von oberflaechen, insbesondere holzoberflaechen - Google Patents

Schleifkoerper fuer die bearbeitung von oberflaechen, insbesondere holzoberflaechen

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Publication number
DE3742038A1
DE3742038A1 DE19873742038 DE3742038A DE3742038A1 DE 3742038 A1 DE3742038 A1 DE 3742038A1 DE 19873742038 DE19873742038 DE 19873742038 DE 3742038 A DE3742038 A DE 3742038A DE 3742038 A1 DE3742038 A1 DE 3742038A1
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DE
Germany
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body according
abrasive body
abrasive
grinding
carrier part
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Withdrawn
Application number
DE19873742038
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English (en)
Inventor
Gerd Braasch
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Individual
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Priority to DK677988A priority patent/DK677988A/da
Priority to US07/283,530 priority patent/US4965966A/en
Priority to JP63312146A priority patent/JPH01188278A/ja
Publication of DE3742038A1 publication Critical patent/DE3742038A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24DTOOLS FOR GRINDING, BUFFING OR SHARPENING
    • B24D15/00Hand tools or other devices for non-rotary grinding, polishing, or stropping
    • B24D15/02Hand tools or other devices for non-rotary grinding, polishing, or stropping rigid; with rigidly-supported operative surface
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24BMACHINES, DEVICES, OR PROCESSES FOR GRINDING OR POLISHING; DRESSING OR CONDITIONING OF ABRADING SURFACES; FEEDING OF GRINDING, POLISHING, OR LAPPING AGENTS
    • B24B55/00Safety devices for grinding or polishing machines; Accessories fitted to grinding or polishing machines for keeping tools or parts of the machine in good working condition
    • B24B55/06Dust extraction equipment on grinding or polishing machines

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Polishing Bodies And Polishing Tools (AREA)
  • Grinding-Machine Dressing And Accessory Apparatuses (AREA)
  • Grinding Of Cylindrical And Plane Surfaces (AREA)

Description

Die Erfindung geht aus von einem Schleifkörper für die Be­ arbeitung von Oberflächen, insbesondere Holzoberflächen, beste­ hend aus einem relativ zur Oberfläche bewegbaren, Schleifmate­ rial tragenden Trägerteil, das an einer Arbeitsseite ausmünden­ de Saugkanäle für eine Schleifstaub-Absaugung mittels einer ex­ ternen Absaugeinrichtung hat.
Bei Schleifarbeiten, insbesondere in der holzverarbeiten­ den Industrie, fällt Schleifstaub in erheblichen Mengen an. Nach neueren Erkenntnissen ist Schleifstaub, insbesondere von Buchen- und Eichenholz, in hohem Maße gesundheitsschädlich und entsprechende gesetzliche Bestimmungen schreiben deshalb vor, daß freigesetzter Schleifstaub eine Menge von 5 (mg pro cbm Luft in der Umgebung eines Arbeitsplatzes nicht überschreiten soll. Diese Werte können konstruktionsbedingt bisher nur an stationären Schleifmaschinen und Schleifwerkzeugen erreicht werden, da diese total abgekapselt werden können. Erheblichen Anteil an den durchzuführenden Schleifarbeiten hat aber auch noch das Handschleifen, das entweder mit von Hand geführten Schleifwerkzeugen ausgeführt wird oder bei dem das zu schlei­ fende Werkstück gegenüber einem Schleifwerkzeug bewegt wird. Bei einem derartigen Handschleifen, bei dem sich Schleifwerk­ zeug und Werkstück relativ zueinander bewegen, fällt Schleif­ staub stets an unterschiedlichen Stellen an, nämlich dort, wo gerade geschliffen wird. Da beim Handschleifen eine vollständi­ ge Abkapselung mit entsprechenden Absaughauben nicht möglich ist, läßt sich die Freisetzung von Schleifstaub nicht vermei­ den. Ein sich am Arbeitsplatz dann ausbreitendes Luft-Schleif­ staubgemisch kann auch durch stärkste Absaugungen nur schlecht wieder eingefangen werden.
Es ist bekannt, die beim Handschleifen eingesetzten Schleifwerkzeuge mit Schleifkörpern auszurüsten, die ein Trä­ gerteil für Schleifmaterial aufweisen. Das Schleifmaterial ist ein Schleifblatt, mit dem die Arbeitsseite des Trägerteils be­ legt wird. Das Trägerteil ist mit als Saugkanäle dienenden Boh­ rungen versehen, und das Schleifblatt hat eingestanzte Löcher, die sich bei an die Arbeitsseite angelegtem Schleifblatt mit den Bohrungen im Trägerteil decken. Die als Saugkanäle dienen­ den Bohrungen im Trägerteil sind an eine externe Absaugeinrich­ tung anschließbar, mit dem Zweck, während des Schleifens anfal­ lenden Schleifstaub über die Löcher im Schleifblatt in die Boh­ rungen des Trägerteils hineinzusaugen und abzuführen.
Es hat sich gezeigt, daß die Absaugleistung während des Schleifens mit vorstehend beschriebenen Schleifkörpern nicht oder zumindest nur minimal gegeben ist, da während des Schlei­ fens das Schleifblatt auf dem Werkstück aufliegt und somit das Werkstück die Löcher im Schleifblatt, und damit auch die als Absaugkanäle dienenden Bohrungen im Trägerteil, praktisch verschließt. Ein Luftstrom, der anfallenden Schleifstaub mit­ reißen kann, entsteht beim Schleifen mit herkömmlichen Schleif­ körpern, die mit Schleifstaub-Absaugung ausgerüstet sind, nicht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Schleifkör­ per so auszubilden, daß eine effektive Schleifstaub-Absaugung während des Schleifens gegeben ist.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Ausmündungen der Saugkanäle in ersten Flächenbereichen der Ar­ beitsseite angeordnet sind, die gegenüber schleifenden zweiten Flächenbereichen der Arbeitsseite nach innen vertieft abge­ setzt sind.
Die Anordnung der Ausmündungen der Saugkanäle in gegenüber den schleifenden zweiten Flächenbereichen vertieft abgesetzten ersten Flächenbereichen hat den Vorteil, daß zu schleifende Werkstücke lediglich mit den schleifenden zweiten Flächenberei­ chen Kontakt haben und somit die ersten Flächenbereiche nicht berühren. Die Ausmündungen der Saugkanäle bleiben deshalb auch während der Schleifarbeiten stets frei. Es kann sich aufgrund der Absaugung eine Luftstörmung einstellen, die während des Schleifens an den zweiten Flächenbereichen anfallenden Schleif­ staub ständig zu den freibleibenden Ausmündungen der Saugkanä­ le hin transportiert. Eine ausreichende Absaugleistung des an­ fallenden Schleifstaubs ist bei dem erfindungsgemäßen Schleif­ körper gewährleistet.
Jeder die Ausmündungen der Saugkanäle aufweisende erste Flächenbereich kann ein Boden einer Vertiefung in der Arbeits­ seite sein. Dabei kann ein Boden einer Vertiefung mit je einer Ausmündung eines Saugkanals oder mit mehreren Ausmündungen ver­ sehen sein. Die Vertiefungen können beliebige Abmessungen und Formgebungen aufweisen. Mehrere Vertiefungen können auch unter­ einander verbunden sein, bzw. sich überlappen. Die Vertiefun­ gen können grabenartig oder grubenartig ausgebildet sein. Ins­ besondere können die Vertiefungen einen schleifenden zweiten Flächenbereich so umgeben, daß anfallender Schleifstaub in je­ dem Fall in den Bereich einer Vertiefung und damit einer Aus­ mündung wenigstens eines der Saugkanäle gelangen muß, bevor die äußeren Begrenzungen des Trägerteils bzw. des Schleifkör­ pers vom Schleifstaub erreicht werden.
Vorzugsweise ist das Trägerteil plattenförmig ausgebildet. Eine als Trägerteil verwendete Platte kann rechteckig sein, kann jedoch auch rund ausgebildet sein und kommt dann für den Einsatz als rotierender Schleifteller in Frage. Als Werkstoff für das Trägerteil ist ein elastisches Material, vorzugsweise Gummi vorgesehen, das in verschiedenen Härten eingesetzt wer­ den kann. Weicher Gummi hat den Vorteil, daß sich gekrümmte Oberflächen problemlos schleifen lassen, da sich das Träger­ teil, bzw. der Schleifkörper, den gekrümmten Oberflächen des Werkstückes ohne weiteres anpassen kann. Auch die Schleiflei­ stungen lassen sich durch verschiedene Härten des Trägerteils beeinflussen.
Vorzugsweise ist der Schleifkörper so ausgebildet, daß eine Oberseite des Trägerteils mit vorstehenden Stollen ver­ sehen ist. Die Vertiefungen, welche die ersten Flächenbereiche mit den Ausmündungen der Saugkanäle aufweisen, werden dabei durch einen zwischen zwei zueinander benachbarten Stollen be­ stehenden Spalt gebildet. Die Stollen können einteilig mit dem Trägerteil ausgeformt sein. Die Stollen können jedoch auch an die Oberseite des Trägerteils angesetzt sein. Insbesondere kommt auch eine lösbare Befestigung der Stollen an dem Träger­ teil in Frage, um Stollen gegebenenfalls austauschen zu kön­ nen.
Jeder Stollen ist als länglicher Steg ausgebildet, wobei stegförmige Stollen sich bis an äußere Ränder des Trägerteils erstrecken. Dies hat den besonderen Vorteil, daß sich ein Spalt zwischen zwei zueinander benachbarten Stollen ebenfalls bis an den Rand des Trägerteils erstreckt. Da die Ausmündungen der Saugkanäle im Boden des Spaltes angeordnet sind, also im Fußbereich der einander benachbarten Stollen, kann auch wäh­ rend der Schleifarbeiten vom Rand des Trägerteils her Luft an­ gesaugt werden, die einen ständigen Luftstrom bildet, und die­ ser Luftstrom reißt Schleifstaub in die Ansaugöffnungen mit.
Jeder Steg weist vorzugsweise eine Breite von 10 bis 40 mm auf. Da die Oberseiten der Stege die schleifenden zweiten Flä­ chenbereiche bilden, ist damit eine ausreichende Flächenaufla­ ge des Schleifkörpers auf zu schleifenden Werkstück-Oberflä­ chen gegeben. Die Breite der Stege bewirkt außerdem, daß Ab­ rieb in Form von Schleifstaub während der relativen Bewegung von Schleifkörper und Werkstück gegeneinander relativ schnell in den ersten Flächenbereich gelangt und über die Ausmündungen der Saugkanäle abgesaugt werden kann.
Um zu erreichen, daß möglichst kurze Absaugwege von den Ausmündungen bis zur externen Absaugeinrichtung gegeben sind, weist das Trägerteil parallel zu seiner plattenebene verlaufen­ de Stichkanäle auf. Die Stichkanäle verlaufen also innen im Trägerteil parallel zu seiner mit Stollen besetzten Oberseite. Die Stollen können sich dabei quer zum Verlauf der Stichkanäle erstrecken. Die Stollen können aber auch parallel zu den Stich­ kanälen verlaufen oder diagonal dazu.
Bei einer derartigen Anordnung sind die Stichkanäle, die mit von einer externen Absaugeinrichtung erzeugtem Unterdruck beaufschlagbar sind, mit den Ausmündungen der Saugkanäle sehr einfach verbindbar, indem jeder Saugkanal als zum jeweiligen Stichkanal führende Stichbohrung im Boden des Spaltes zwischen zwei Stollen ausgebildet ist. Jeweils einem Stichkanal kann ein Saugkanal oder mehrere Saugkanäle zugeordnet werden, da jeder Stichkanal Spalte zwischen zueinander benachbarten Stol­ len mehrfach kreuzt und im Kreuzungsbereich jeweils in dem Bo­ den des Spaltes eine Stichbohrung bis in den Stichkanal ein­ bringbar ist, um den Saugkanal herzustellen.
Die Absaugleistung läßt sich durch Anordnung entsprechen­ der Lochbilder der Stichbohrungen beliebig beeinflussen. Für die Saugleistung spielen selbstverständlich auch die Anzahl der Stichkanäle und deren Dimensionierung eine Rolle.
Die Stichkanäle sind mit einem dem Anschluß an die Absaug­ einrichtung dienenden Anschlußelement verbindbar. Das Anschluß­ element verbindet die Stichkanäle untereinander, so daß von ei­ ner Absaugeinrichtung erzeugter Unterdruck über das Anschluß­ element auch auf die Stichkanäle verteilt wird. Eine konstruk­ tiv einfache Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Schleifkör­ pers sieht vor, daß die Stichkanäle in eine Stirnkantenfläche des plattenförmigen Trägerteils ausmünden und daß das Anschluß­ element als vor die Stirnkantenfläche setzbares Formteil ausge­ bildet ist. Sämtliche Stichkanäle verlaufen somit in Absaug­ richtung und bilden kürzestmögliche Saugwege. Das vor die Stirnkantenfläche setzbare Formteil verbindet die an der Stirn­ kantenfläche austretenden Stichkanäle untereinander, mit dem Vorteil, daß das Formteil abmessungsmäßig besonders klein ge­ halten werden kann. Besonders vorteilhaft ist die Verwendung eines Schlauchstückes aus elastischem Werkstoff als Formteil. Beispielsweise kann ein einfaches Schlauchstück aus weichem Gummi mit einem Ende über die rechteckige Stirnkantenfläche des plattenförmigen Trägerteils gestülpt werden, womit der An­ schluß der Stichkanäle an eine externe Absaugeinrichtung ohne weiteres möglich ist, indem eine von der Absaugeinrichtung heranführende Saugschlauchleitung mit dem als Formteil dienen­ den Schlauchstück verbunden wird. Dies kann durch einfaches Einstecken der Saugschlauchleitung erfolgen, wobei in ein dem Trägerteil abgekehrtes Ende des an das Trägerteil ansetzbaren Schlauchstückes ein Spreizelement eingesteckt ist, welches das Ansetzen einer von der Absaugeinrichtung herangeführten Saug­ schlauchleitung erleichtert. Das Spreizelement ist als Hülse ausgebildet, die z.B. aus Kunststoff gefertigt sein kann. Ein dem Trägerteil zugekehrter Endbereich der Hülse ist mit beson­ derem Vorteil konisch verjüngt, damit von Absaugeinrichtungen herangeführte Saugschlauchleitungen mit unterschiedlichen Durchmessern genutzt werden können. Durch einfaches Einstecken setzen sich auch Saugschlauchleitungen der Absaugeinrichtung mit geringeren Nennweiten im konisch verjüngten Endbereich der Hülse fest, sobald sie in die Hülse eingesteckt werden und wer­ den durch das Absaugen während des Betriebes der Saugeinrich­ tung gehalten.
Damit das vor die Stirnkantenfläche als Formteil setzbare Schlauchstück während der Schleifarbeiten mit dem erfindungsge­ mäßen Schleifkörper nicht in Berührung mit der zu schleifenden Oberfläche eines Werkstücks kommt, weist das Trägerteil wenig­ stens ein in das Schlauchstück vorstehendes Stützorgan auf. Das Stützorgan ist so angeordnet, daß es das Schlauchstück aus Gummi in seinem Mündungsbereich zur Plattenebene des Träger­ teils nach oben abwinkelt bzw. ablenkt. Berührungen mit der zu schleifenden Oberfläche des Werkstücks treten nicht mehr auf. Das Stützorgan kann z.B. ein am Trägerteil verankerter Bügel, z.B. aus Metall sein, der sich stockartig von der Stirnkanten­ fläche des Trägerteils aus in das Schlauchstück bis in die da­ rin eingesteckte Hülse erstreckt. Bei abgeschalteter Saugein­ richtung dient das Stützorgan auch zum Halten der eingesteck­ ten Saugschlauchleitung.
Zur Durchführung der Schleifarbeiten ist die freie Obersei­ te jedes Stollens mit Schleifmaterial beschichtet. Das Schleif­ material kann an sich bekanntes blattförmiges Schleifleinen oder Schleifpapier sein. Das Schleifleinen oder Schleifpapier kann so zugeschnitten werden, daß es die freie Oberseite eines damit zu beschichtenden Stollens abdeckt. An jedem Stollen kann jeweils ein Blatt Schleifmaterial auswechselbar gehalten sein. Dazu geeignete Befestigungsmittel können z.B. Klettver­ bindungen sein. Es kommt jedoch auch ein Bekleben der Obersei­ ten der Stollen mit Schleifmaterial in Frage, insbesondere dann, wenn die freien Oberseiten, welche die schleifenden zwei­ ten Flächenbereiche bilden, für das Schleifen von profilformen mit entsprechenden eingearbeiteten Konturen versehen sind.
Eine besonders einfache Ausbildung des Schleifkörpers sieht mit besonderem Vorteil vor, daß an der Oberseite jedes Stollens zu einem jeweils zugeordneten Stichkanal führende zweite Stichbohrungen zum ansaugenden Halten von aufgelegtem blattförmigen Schleifmaterial ausmünden. Bei dieser Ausführung ist abgenutztes Schleifmaterial sehr einfach zu wechseln und wird während des Schleifens lediglich durch die Saugkraft an den Oberseiten jedes Stollens gehalten. Das Aufspannen bzw. Auswechseln von abgenutztem Schleifmaterial erfolgt durch einfaches Auflegen. Um das Verrutschen des Schleifmaterials auf der Oberseite jedes Stollens aufgrund während des Schlei­ fens auftretender Scherkräfte zu vermeiden, wird die Oberseite jedes Stollens mit einer aufrauhenden Profilierung versehen. Die Profilierung kann auch durch Anbringen eines rauhen Belags gebildet sein. Profilierung bzw. Aufrauhung erhöhen den Rei­ bungswiderstand zwischen Stollenoberseite und Schleifmaterial­ unterseite.
Zur Erhöhung der Absaugleistungen ist es erforderlich, nicht zuviel Nebenluft anzuziehen, es sei denn, die Sauglei­ stung der angeschlossenen Absaugeinrichtung reicht aus, um trotz der angesaugten Nebenluft für ausreichende Schleifstaub- Absaugung zu sorgen. Es ist deshalb möglich, den Rand des Trä­ gerteils wenigstens im Bereich der Lücken zwischen den Stollen mit jeweils die Lücken abdeckenden Schürzenelementen auszurü­ sten. Schürzenelemente können durch Gummistreifen oder Borsten­ kränze gebildet sein. Vorzugsweise ist jedes Schürzenelement als vom Rand des Trägerteils abstehende Bürste ausgebildet. Ei­ ne solche Bürste kann z.B. aus einem Gummistreifen hergestellt werden, indem ein Längsrand des Streifens mit einer Vielzahl von Einschnitten versehen wird, die einzelne Gummiborsten bil­ den. Der noch zusammenhängende andere Längsrand bietet dann die Möglichkeit, eine solche Bürste an dem Rand des Träger­ teils zu befestigen, um jeweils eine Lücke zwischen zwei zuein­ ander benachbarten Stollen abzudecken.
Der erfindungsgemäße Schleifkörper eignet sich besonders als spezielles Ausrüstungsteil für z.B. Schwingschleifer. Er kann aber auch, mit einer Handhabe versehen, direkt zum Hand­ schleifen benutzt werden, wobei als Absaugeinrichtung ein her­ kömmlicher Staubsauger verwendbar ist.
Ausführungsbeispiele der Erfindung, aus denen sich weitere erfinderische Merkmale ergeben, sind in der Zeichnung darge­ stellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Ansicht eines Schleifkörpers mit zur Verdeutlichung der Ausmündung der Stichkanäle abgenommenem Anschlußelement,
Fig. 2 einen Schnitt durch den Schleifkörper entlang der Linie II-II in Fig. 1,
Fig. 3 eine Schnittansicht des Schleifkörpers entlang der Linie III-III in Fig. 2,
Fig. 4 eine Schnittansicht des Schleifkörpers entlang der Linie IV-IV in Fig. 2,
Fig. 5 eine Schnittansicht des Schleifkörpers entlang der Linie V-V in Fig. 2,
Fig. 6 eine Schnittansicht des Schleifkörpers entlang der Linie VI-VI in Fig. 2,
Fig. 7 eine schematische Untenansicht des Trägerteils des Schleifkörpers gemäß Fig. 1 und Fig. 2, die Arbeits­ seite des Trägerteils zeigend,
Fig. 8 die Arbeitsseite eines Trägerteils gemäß einer zwei­ ten Ausführungsform,
Fig. 9 die schematische Ansicht eines Ausschnitts des Trä­ gerteils mit einem Stollen und aufgelegtem Schleifma­ terial in einer Fig. 4 entsprechenden Ausführung,
Fig. 10 die Ansicht eines Ausschnittes aus einem Trägerteil mit einem profilierten Stollen,
Fig. 11 eine Detailansicht eines Schürzenelementes in ver­ größerndem Maßstab und
Fig. 12 einen Schleifkörper gemäß Fig. 11 in schematischer verkleinerter Seitenansicht, bei dem auf das Träger­ teil ein Handgriff gesetzt ist.
Fig. 1 zeigt einen Schleifkörper in schematischer perspek­ tivischer Ansicht, der zum Handschleifen benutzt werden kann, der jedoch auch in Kombination mit einem Schleifwerkzeug, bei­ spielsweise einem Vibrationsschleifgerät, benutzt werden kann. Der Schleifkörper besteht aus einem plattenförmigen Trägerteil 1 aus elastischem, beispielsweise gummiartigen Werkstoff. Eine Unterseite 2 des plattenförmigen Trägerteils 1 ist mit vorste­ henden Stollen 3 versehen. Die Stollen bestehen ebenfalls aus elastischem gummiartigen Werkstoff und können mit dem platten­ förmigen Trägerteil 1 durch Verkleben, Vulkanisiern oder der­ gleichen verbunden sein. Es ist jedoch auch möglich, die Stol­ len durch entsprechende Bearbeitung aus einer etwas dickeren Platte aus entsprechendem Werkstoff herauszuarbeiten, so daß Trägerteil 1 und Stollen 3 dann einteilig ausgebildet sind. Die freien Oberseiten bilden schleifende zweite Flächenberei­ che 4 und sind mit blattförmigem Schleifmaterial 5 beschich­ tet. Zwischen zwei jeweils zueinander benachbarten Stollen 3 verbleibende Spalte 6 sind mit am äußeren Rand 7 befestigten Schürzenelementen 8 abgedeckt, die nachfolgend noch näher be­ schrieben werden. Das Trägerteil 1 weist parallel zu seiner Plattenebene verlaufende Stichkanäle 9 auf, die sämtlich in eine Stirnkantenfläche 10 des plattenförmigen Trägerteils 1 ausmünden. Dem Anschluß der Stichkanäle an eine externe Absaug­ einrichtung, die hier nicht weiter dargestellt ist, dient ein Anschlußelement 11, das als Formteil 12 ausgebildet ist, wel­ ches vor die Stirnkantenfläche 10 setzbar ist. Bei diesem Aus­ führungsbeispiel ist das Formteil ein Schlauchstück 13 aus Gummi, dessen eines Ende so gereckt ist, daß es über die recht­ eckige Stirnkantenfläche 10 gezogen werden kann und dabei die Form des Formteils 12 annimmt. In das Schlauchstück 13 ist das Schlauchende eines nicht weiter dargestellten Schlauchs ein­ steckbar, der mit einer Absaugeinrichtung verbunden ist, um von der Absaugeinrichtung erzeugten Unterdruck auf die Stichka­ näle 9 zu verteilen. Mit 14 ist ein Bügel aus Metall bezeich­ net, der als in das Schlauchstück vorstehendes Stützorgan dient. Der Bügel 14 ist im Trägerteil mit seinem Fuß 15 veran­ kert und so abgebogen, daß er, bei Eingriff in das Schlauch­ stück 13, dieses aus der Plattenebene des Trägerteils 1 nach oben abwinkelt.
Fig. 2 zeigt eine Schnittansicht entlang der Linie II-II in Fig. 1. Gleiche Bauteile sind mit gleichen Bezugszahlen be­ zeichnet. Fig. 2 läßt erkennen, wie die Stichkanäle 9 im Trä­ gerteil 1 verlaufen, wobei sie quer zum Verlauf der Stollen 3 angeordnet sind. Die Stichkanäle münden in das vor die Stirn­ kantenfläche 10 des plattenförmigen Trägerteils 1 gesetzte, zu einem Formteil 12 gereckte Schlauchstück 13, welches als An­ schlußelement 11 dient. In das Schlauchstück ist endseitig ein Spreizelement eingesetzt, daß hier als Hülse 16 ausgebildet ist, die in einem dem Trägerteil 1 zugekehrten Endbereich 17 konisch verjüngt ist und am unteren Ende 18 in eine nach innen gerichtete Innenhülse 19 ausläuft.
Dadurch wird zwischen dem sich verjüngenden Bereich 17 und der Innenhülse 19 ein ringförmiger, sich konisch verjüngender Aufnahmeraum 20 gebildet, in dem sich ein Schlauchende eines von einer nicht weiter dargestellten Absaugeinrichtung herange­ führten Schlauches festklemmen kann, sobald dieser eingesteckt wird.
Zwischen den einzelnen Stollen 3 an der Unterseite des Trä­ gerteils 1 befinden sich die vertieften ersten Flächenbereiche 23, in welche die Ausmündungen von Saugkanälen 24 gelegt sind. Jeder Saugkanal 24 ist eine zum jeweiligen Stichkanal 9 führen­ de Stichbohrung im Boden des Spaltes 6 zwischen zwei Stollen 3. Während des Schleifens mit dem an den freien Oberseiten der Stollen 3 befindlichen Schleifmaterial 5 entstehender Schleif­ staub gelangt in einen Spalt 6 zwischen zwei Stollen 3, in dem aufgrund der ständig laufenden Absaugeinrichtung auch eine ständige Luftströmung gegeben ist, die den Schleifstaub in un­ mittelbarer Nähe seines Entstehungsortes mitreißt und durch die Saugkanäle 24 und die Stichbohrungen 9 abfördert.
Fig. 2 läßt erkennen, wie der Bügel 14 das Anschlußelement nach oben abwinkelt, so daß es mit der zu schleifenden Oberflä­ che eines Werkstücks keine Berührung hat. Außerdem zeigt Fig. 2 den besonderen Vorteil der flachen Bauweise des plattenförmi­ gen Trägerteils 1, auf dessen freie Oberseite ein Handgriff ge­ setzt werden kann, die aber auch erlaubt, daß Trägerteil mit einem entsprechenden Schleifwerkzeug zu kombinieren, beispiels­ weise an einen Vibrationshandschleifer anzusetzen.
Fig. 3 zeigt einen Schnitt durch das plattenförmige Träger­ teil 1 entlang der Schnittlinie III-III in Fig. 1. Der den Spalt 6 begrenzende Stollen ist wieder mit 3 bezeichnet. Seine freie Oberseite, die den schleifenden zweiten Flächenbereich darstellt, ist mit Schleifmaterial 5 beschichtet. Das platten­ förmige Trägerteil 1 weist sechs parallel zueinander verlaufen­ de Stichkanäle 9 auf, von denen die beiden mittleren Stichkanä­ le über Saugkanäle 24 mit den Spalten 6 verbunden sind und so­ mit in Spalten 6 anfallenden Schleifstaub ansaugen können. Rän­ der 7 und 7′ sind mit die Spalte 6 außen abdeckenden Schürzen­ elementen 8 versehen.
Fig. 4 zeigt einen Schnitt durch das Trägerteil gemäß Fig. 2 entlang der Linie IV-IV. Gleiche Bauteile sind mit gleichen Bezugszahlen bezeichnet. Fig. 4 läßt erkennen, daß an der Ober­ seite jedes Stollens 3 zu einem jeweils zugeordneten Stichka­ nal 9 führende zweite Stichbohrungen zum ansaugenden Halten von aufgelegtem blattförmigen Schleifmaterial 5 ausmünden.
Fig. 5 zeigt eine Schnittansicht entlang der Linie V-V in Fig. 2. Fig. 5 zeigt, daß in dem Endbereich des Trägerteils befindliche Ausmündungen von Saugkanälen 24 an die jeweils äu­ ßeren Stichkanäle der Stichkanäle 9 im Trägerteil 1 angeschlos­ sen sind.
Fig. 6 zeigt eine entsprechende Schnittansicht entlang der Linie VI-VI in Fig. 2, die verdeutlicht, daß auch im vorderen Bereich Saugkanäle 24 an die äußeren Stichkanäle 9 angeschlos­ sen sind. Der Fuß des im Trägerteil 1 verankerten Bügels ist wieder mit 15 bezeichnet.
Entsprechend den Schnittansichten gemäß Fig. 3 bis Fig. 6 ergibt sich bei einer Untenansicht des Trägerteils 1, also auf seiner Arbeitsseite, ein Lochbild der Ansaugkanäle, wie es in Fig. 7 verdeutlicht ist. Der Verlauf der Stichkanäle ist durch gestrichelte Linien angedeutet. Fig. 7 zeigt, daß alle Stichka­ näle parallel zueinander verlaufen, wobei sich die Stollen 3 quer zu den Stichkanälen 9 erstrecken. An der linken Seite be­ findliche Pfeile zeigen die Absaugrichtung an, da die Stichka­ näle 9 nur an der Stirnkantenfläche 10 des Trägerteils 1 aus­ münden.
Die zweiten Stichbohrungen 25, die zum ansaugenden Halten eines auf einen Stollen 3 gelegten Schleifblattes dienen, sind ebenfalls mit gestrichelten Linien eingezeichnet.
Fig. 8 zeigt eine Untenansicht des Trägerteils 1, bei dem sich zwei Stollen 3′ parallel zu den an der Stirnkantenfläche 10 des Trägerteils 1 ausmündenden Stichkanäle 9 erstrecken.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist Schleifmaterial auf den Ste­ gen beispielsweise durch Kleben befestigt, kann aber auch durch saugendes Halten mit den Stollen 3′ verbunden werden. Zum Absaugen des Schleifstaubs dienen wiederum in um die Stol­ len 3′ befindlichen vertieften Flächenbereichen ausmündende Saugkanäle 24.
Fig. 9 zeigt einen Ausschnitt aus einem plattenförmigen Trägerteil 1 in vergrößerndem Maßstab. Der aufgesetzte Stollen ist wieder mit 3 bezeichnet, der an seiner Oberseite, wie dar­ gestellt, eine aufrauhende Profilierung 26 aufweist, um die Reibung zwischen der Oberseite des Stollens 3 und einem aufge­ legten Blatt aus Schleifmaterial 5 zu erhöhen, das lediglich durch Ansaugen über die zweite Stichbohrung 25 auswechselbar am Stollen 3 gehalten ist. Der Schleifstaub-Absaugung dienen im vertieften ersten Flächenbereich 23 in unmittelbarer Nach­ barschaft zu einem Stollen befindliche Saugkanäle 24, wobei die Stichkanäle wieder mit 9 bezeichnet sind.
Fig. 10 zeigt eine schematische Ansicht eines Trägerteils im Bereich eines Stollens 3′′, der bei diesem Ausführungsbei­ spiel an seiner freien Oberfläche eine eingearbeitete Kontur aufweist, mit der Profile geschliffen werden können. Das blatt­ förmige Schleifmaterial 5 ist bei diesem Ausführungsbeispiel durch Aufkleben befestigt.
Fig. 11 zeigt eine Ansicht eines Schürzenelementes 8 in vergrößertem Maßstab. Jedes Schürzenelement besteht aus einem Gummistreifen, der von einem unteren Randbereich 27 aus mit mehreren parallel zueinander geführten Einschnitten 28 verse­ hen ist. Ebenso kann zur Halbierung der Materialdicke auch noch ein Mittelschnitt 29 geführt sein. Mit dem oberen nicht eingeschnittenen zusammenhängenden Randbereich 30 kann das Schürzenelement aus Gummi an eine Randfläche 7 des plattenför­ migen Trägerteils geklebt werden.
Fig. 12 zeigt einen Schleifkörper, wie vorbeschrieben, in verkleinerter Seitenansicht, wobei auf das plattenförmige Träg­ erteil 1 mit den Stollen 3 ein Handgriff 31 gesetzt ist, mit dem der Schleifkörper von Hand über ein zu bearbeitendes Werk­ stück geführt werden kann, wobei entstehender Schleifstaub über das Schlauchstück 13 und den darin steckenden Schlauch 22 abgesaugt werden kann.

Claims (31)

1. Schleifkörper für die Bearbeitung von Oberflächen, ins­ besondere Holzoberflächen, bestehend aus einem relativ zur Oberfläche bewegbaren, Schleifmaterial tragenden Trägerteil, das an einer Arbeitsseite ausmündende Saugkanäle für eine Schleifstaubabsaugung mittels einer externen Absaugeinrichtung hat, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausmündungen der Saugkanäle (24) in ersten Flächenbe­ reichen (23) der Arbeitsseite angeordnet sind, die gegenüber schleifenden zweiten Flächenbereichen (4) der Arbeitsseite nach innen vertieft abgesetzt sind.
2. Schleifkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder die Ausmündungen der Saugkanäle (24) aufweisende er­ ste Flächenbereich (23) ein Boden einer Vertiefung in der Ar­ beitsseite ist.
3. Schleifkörper nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerteil (1) plattenförmig ausgebil­ det ist.
4. Schleifkörper nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Werkstoff für das Trägerteil (1) Gummi ist.
5. Schleifkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Unterseite (2) des Träger­ teils (1) mit vorstehenden Stollen (3, 3′, 3′′) versehen ist.
6. Schleifkörper nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vertiefung durch einen zwischen zwei zueinander be­ nachbarten Stollen (3, 3′, 3′′) bestehenden Spalt (6) gebildet ist.
7. Schleifkörper nach Anspruch 5 und 6 , dadurch gekenn­ zeichnet, daß jeder Stollen (3, 3′, 3′′) als länglicher Steg aus­ gebildet ist.
8. Schleifkörper nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß stegförmige Stollen (3, 3′, 3′′) sich bis an äußere Ränder (7) des Trägerteils (1) erstrecken.
9. Schleifkörper nach Anspruch 7 und 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß jeder Steg etwa 10 bis 40 mm breit ist.
10. Schleifkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerteil (1) parallel zu sei­ ner Plattenebene verlaufende Stichkanäle (9) aufweist.
11. Schleifkörper nach Anspruch 10, dadurch gekennzeich­ net, daß sich die stegförmigen Stollen (3, 3′, 3′′) quer zum Ver­ lauf der Stichkanäle (9) erstrecken.
12. Schleifkörper nach Anspruch 10, dadurch gekennzeich­ net, daß sich die stegförmigen Stollen (3, 3′, 3′′) parallel zum Verlauf der Stichkanäle (9) erstrecken.
13. Schleifkörper nach Anspruch 10, dadurch gekennzeich­ net, daß sich die stegförmigen Stollen (3, 3′, 3′′) diagonal zum Verlauf der Stichkanäle (9) erstrecken.
14. Schleifkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Saugkanal (24) eine, zum je­ weiligen Stichkanal (9) führende Stichbohrung im Boden des Spaltes (6) zwischen zwei Stollen (3, 3′, 3′′) ist.
15. Schleifkörper nach einem der Ansprüche 10 bis 13, da­ durch gekennzeichnet, daß die Stichkanäle (9) mit einem dem Anschluß an die Absaugeinrichtung dienenden Anschlußelement (11) verbindbar sind.
16. Schleifkörper nach Anspruch 15, dadurch gekennzeich­ net, daß die Stichkanäle (9) in eine Stirnkantenfläche (10) des plattenförmigen Trägerteils (1) ausmünden und daß das An­ schlußelement (11) als vor die Stirnkantenfläche (10) setzba­ res Formteil (12) ausgebildet ist.
17. Schleifkörper nach Anspruch 16, dadurch gekennzeich­ net, daß das Formteil (12) ein Schlauchstück (13) aus elasti­ schem Werkstoff ist.
18. Schleifkörper nach Anspruch 17, dadurch gekennzeich­ net, daß in ein dem Trägerteil (1) abgekehrtes Ende des an das Trägerteil setzbaren Schlauchstückes (13) ein Spreizelement eingesteckt ist.
19. Schleifkörper nach Anspruch 18, dadurch gekennzeich­ net, daß das Spreizelement als Hülse (16) ausgebildet ist.
20. Schleifkörper nach Anspruch 19, dadurch gekennzeich­ net, daß ein dem Trägerteil (1) zugekehrter Endbereich (17) der Hülse (16) konisch verjüngt ist.
21. Schleifkörper nach einem der Ansprüche 17-19, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerteil (1) wenigstens ein, in das Schlauchstück (13) vorstehendes Stützorgan aufweist.
22. Schleifkörper nach Anspruch 21, dadurch gekennzeich­ net, daß das Stützorgan als am Trägerteil (1) verankerter Bü­ gel (14) ausgebildet ist.
23. Schleifkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die freie Oberseite jedes Stollens (3, 3′, 3′′) mit Schleifmaterial (5) beschichtet ist.
24. Schleifkörper nach Anspruch 23, dadurch gekennzeich­ net, daß das Schleifmaterial (5) an sich bekanntes blattförmi­ ges Schleifleinen oder Schleifpapier ist.
25. Schleifkörper nach einem der Ansprüche 23 und 24, da­ durch gekennzeichnet, daß an jedem Stollen (3, 3′, 3′′) ein Blatt Schleifmaterial (5) auswechselbar gehalten ist.
26. Schleifkörper nach einem der Ansprüche 23 bis 25, da­ durch gekennzeichnet, daß Schleifmaterial (5) und die Stollen­ oberseite über eine Klettverbindung miteinander verbunden sind.
27. Schleifkörper nach einem der Ansprüche 23 bis 25, da­ durch gekennzeichnet, daß jeder Stollen (3, 3′, 3′′) mit Schleif­ material (5) beklebt ist.
28. Schleifkörper nach einem der Ansprüche 23 bis 25, da­ durch gekennzeichnet, daß an der Oberseite jedes Stollens (3, 3′, 3′′) zu einem jeweils zugeordneten Stichkanal (9) führen­ de zweite Stichbohrungen (25) zum ansaugenden Halten von aufge­ legtem blattförmigen Schleifmaterial (5) ausmünden.
29. Schleifkörper nach Anspruch 28, dadurch gekennzeich­ net, daß die Oberseite jedes Stollens (3, 3′, 3′′) eine aufrau­ hende Profilierung (26) aufweist.
30. Schleifkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rand (7, 7′) des Trägerteils (1) wenigstens im Bereich der Lücken zwischen den Stollen (3, 3′, 3′′) mit jeweils die Lücken abdeckenden Schürzenelemen­ ten (8) ausgerüstet ist.
31. Schleifkörper nach Anspruch 30, dadurch gekennzeich­ net, daß jedes Schürzenelement (8) als vom Rand (7, 7′) des Trä­ gerteils (1) abstehende Bürste ausgebildet ist.
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