DE3742038A1 - Schleifkoerper fuer die bearbeitung von oberflaechen, insbesondere holzoberflaechen - Google Patents
Schleifkoerper fuer die bearbeitung von oberflaechen, insbesondere holzoberflaechenInfo
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Description
Die Erfindung geht aus von einem Schleifkörper für die Be
arbeitung von Oberflächen, insbesondere Holzoberflächen, beste
hend aus einem relativ zur Oberfläche bewegbaren, Schleifmate
rial tragenden Trägerteil, das an einer Arbeitsseite ausmünden
de Saugkanäle für eine Schleifstaub-Absaugung mittels einer ex
ternen Absaugeinrichtung hat.
Bei Schleifarbeiten, insbesondere in der holzverarbeiten
den Industrie, fällt Schleifstaub in erheblichen Mengen an.
Nach neueren Erkenntnissen ist Schleifstaub, insbesondere von
Buchen- und Eichenholz, in hohem Maße gesundheitsschädlich und
entsprechende gesetzliche Bestimmungen schreiben deshalb vor,
daß freigesetzter Schleifstaub eine Menge von 5 (mg pro cbm
Luft in der Umgebung eines Arbeitsplatzes nicht überschreiten
soll. Diese Werte können konstruktionsbedingt bisher nur an
stationären Schleifmaschinen und Schleifwerkzeugen erreicht
werden, da diese total abgekapselt werden können. Erheblichen
Anteil an den durchzuführenden Schleifarbeiten hat aber auch
noch das Handschleifen, das entweder mit von Hand geführten
Schleifwerkzeugen ausgeführt wird oder bei dem das zu schlei
fende Werkstück gegenüber einem Schleifwerkzeug bewegt wird.
Bei einem derartigen Handschleifen, bei dem sich Schleifwerk
zeug und Werkstück relativ zueinander bewegen, fällt Schleif
staub stets an unterschiedlichen Stellen an, nämlich dort, wo
gerade geschliffen wird. Da beim Handschleifen eine vollständi
ge Abkapselung mit entsprechenden Absaughauben nicht möglich
ist, läßt sich die Freisetzung von Schleifstaub nicht vermei
den. Ein sich am Arbeitsplatz dann ausbreitendes Luft-Schleif
staubgemisch kann auch durch stärkste Absaugungen nur schlecht
wieder eingefangen werden.
Es ist bekannt, die beim Handschleifen eingesetzten
Schleifwerkzeuge mit Schleifkörpern auszurüsten, die ein Trä
gerteil für Schleifmaterial aufweisen. Das Schleifmaterial ist
ein Schleifblatt, mit dem die Arbeitsseite des Trägerteils be
legt wird. Das Trägerteil ist mit als Saugkanäle dienenden Boh
rungen versehen, und das Schleifblatt hat eingestanzte Löcher,
die sich bei an die Arbeitsseite angelegtem Schleifblatt mit
den Bohrungen im Trägerteil decken. Die als Saugkanäle dienen
den Bohrungen im Trägerteil sind an eine externe Absaugeinrich
tung anschließbar, mit dem Zweck, während des Schleifens anfal
lenden Schleifstaub über die Löcher im Schleifblatt in die Boh
rungen des Trägerteils hineinzusaugen und abzuführen.
Es hat sich gezeigt, daß die Absaugleistung während des
Schleifens mit vorstehend beschriebenen Schleifkörpern nicht
oder zumindest nur minimal gegeben ist, da während des Schlei
fens das Schleifblatt auf dem Werkstück aufliegt und somit das
Werkstück die Löcher im Schleifblatt, und damit auch die als
Absaugkanäle dienenden Bohrungen im Trägerteil, praktisch
verschließt. Ein Luftstrom, der anfallenden Schleifstaub mit
reißen kann, entsteht beim Schleifen mit herkömmlichen Schleif
körpern, die mit Schleifstaub-Absaugung ausgerüstet sind,
nicht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Schleifkör
per so auszubilden, daß eine effektive Schleifstaub-Absaugung
während des Schleifens gegeben ist.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
Ausmündungen der Saugkanäle in ersten Flächenbereichen der Ar
beitsseite angeordnet sind, die gegenüber schleifenden zweiten
Flächenbereichen der Arbeitsseite nach innen vertieft abge
setzt sind.
Die Anordnung der Ausmündungen der Saugkanäle in gegenüber
den schleifenden zweiten Flächenbereichen vertieft abgesetzten
ersten Flächenbereichen hat den Vorteil, daß zu schleifende
Werkstücke lediglich mit den schleifenden zweiten Flächenberei
chen Kontakt haben und somit die ersten Flächenbereiche nicht
berühren. Die Ausmündungen der Saugkanäle bleiben deshalb auch
während der Schleifarbeiten stets frei. Es kann sich aufgrund
der Absaugung eine Luftstörmung einstellen, die während des
Schleifens an den zweiten Flächenbereichen anfallenden Schleif
staub ständig zu den freibleibenden Ausmündungen der Saugkanä
le hin transportiert. Eine ausreichende Absaugleistung des an
fallenden Schleifstaubs ist bei dem erfindungsgemäßen Schleif
körper gewährleistet.
Jeder die Ausmündungen der Saugkanäle aufweisende erste
Flächenbereich kann ein Boden einer Vertiefung in der Arbeits
seite sein. Dabei kann ein Boden einer Vertiefung mit je einer
Ausmündung eines Saugkanals oder mit mehreren Ausmündungen ver
sehen sein. Die Vertiefungen können beliebige Abmessungen und
Formgebungen aufweisen. Mehrere Vertiefungen können auch unter
einander verbunden sein, bzw. sich überlappen. Die Vertiefun
gen können grabenartig oder grubenartig ausgebildet sein. Ins
besondere können die Vertiefungen einen schleifenden zweiten
Flächenbereich so umgeben, daß anfallender Schleifstaub in je
dem Fall in den Bereich einer Vertiefung und damit einer Aus
mündung wenigstens eines der Saugkanäle gelangen muß, bevor
die äußeren Begrenzungen des Trägerteils bzw. des Schleifkör
pers vom Schleifstaub erreicht werden.
Vorzugsweise ist das Trägerteil plattenförmig ausgebildet.
Eine als Trägerteil verwendete Platte kann rechteckig sein,
kann jedoch auch rund ausgebildet sein und kommt dann für den
Einsatz als rotierender Schleifteller in Frage. Als Werkstoff
für das Trägerteil ist ein elastisches Material, vorzugsweise
Gummi vorgesehen, das in verschiedenen Härten eingesetzt wer
den kann. Weicher Gummi hat den Vorteil, daß sich gekrümmte
Oberflächen problemlos schleifen lassen, da sich das Träger
teil, bzw. der Schleifkörper, den gekrümmten Oberflächen des
Werkstückes ohne weiteres anpassen kann. Auch die Schleiflei
stungen lassen sich durch verschiedene Härten des Trägerteils
beeinflussen.
Vorzugsweise ist der Schleifkörper so ausgebildet, daß
eine Oberseite des Trägerteils mit vorstehenden Stollen ver
sehen ist. Die Vertiefungen, welche die ersten Flächenbereiche
mit den Ausmündungen der Saugkanäle aufweisen, werden dabei
durch einen zwischen zwei zueinander benachbarten Stollen be
stehenden Spalt gebildet. Die Stollen können einteilig mit dem
Trägerteil ausgeformt sein. Die Stollen können jedoch auch an
die Oberseite des Trägerteils angesetzt sein. Insbesondere
kommt auch eine lösbare Befestigung der Stollen an dem Träger
teil in Frage, um Stollen gegebenenfalls austauschen zu kön
nen.
Jeder Stollen ist als länglicher Steg ausgebildet, wobei
stegförmige Stollen sich bis an äußere Ränder des Trägerteils
erstrecken. Dies hat den besonderen Vorteil, daß sich ein
Spalt zwischen zwei zueinander benachbarten Stollen ebenfalls
bis an den Rand des Trägerteils erstreckt. Da die Ausmündungen
der Saugkanäle im Boden des Spaltes angeordnet sind, also im
Fußbereich der einander benachbarten Stollen, kann auch wäh
rend der Schleifarbeiten vom Rand des Trägerteils her Luft an
gesaugt werden, die einen ständigen Luftstrom bildet, und die
ser Luftstrom reißt Schleifstaub in die Ansaugöffnungen mit.
Jeder Steg weist vorzugsweise eine Breite von 10 bis 40 mm
auf. Da die Oberseiten der Stege die schleifenden zweiten Flä
chenbereiche bilden, ist damit eine ausreichende Flächenaufla
ge des Schleifkörpers auf zu schleifenden Werkstück-Oberflä
chen gegeben. Die Breite der Stege bewirkt außerdem, daß Ab
rieb in Form von Schleifstaub während der relativen Bewegung
von Schleifkörper und Werkstück gegeneinander relativ schnell
in den ersten Flächenbereich gelangt und über die Ausmündungen
der Saugkanäle abgesaugt werden kann.
Um zu erreichen, daß möglichst kurze Absaugwege von den
Ausmündungen bis zur externen Absaugeinrichtung gegeben sind,
weist das Trägerteil parallel zu seiner plattenebene verlaufen
de Stichkanäle auf. Die Stichkanäle verlaufen also innen im
Trägerteil parallel zu seiner mit Stollen besetzten Oberseite.
Die Stollen können sich dabei quer zum Verlauf der Stichkanäle
erstrecken. Die Stollen können aber auch parallel zu den Stich
kanälen verlaufen oder diagonal dazu.
Bei einer derartigen Anordnung sind die Stichkanäle, die
mit von einer externen Absaugeinrichtung erzeugtem Unterdruck
beaufschlagbar sind, mit den Ausmündungen der Saugkanäle sehr
einfach verbindbar, indem jeder Saugkanal als zum jeweiligen
Stichkanal führende Stichbohrung im Boden des Spaltes zwischen
zwei Stollen ausgebildet ist. Jeweils einem Stichkanal kann
ein Saugkanal oder mehrere Saugkanäle zugeordnet werden, da
jeder Stichkanal Spalte zwischen zueinander benachbarten Stol
len mehrfach kreuzt und im Kreuzungsbereich jeweils in dem Bo
den des Spaltes eine Stichbohrung bis in den Stichkanal ein
bringbar ist, um den Saugkanal herzustellen.
Die Absaugleistung läßt sich durch Anordnung entsprechen
der Lochbilder der Stichbohrungen beliebig beeinflussen. Für
die Saugleistung spielen selbstverständlich auch die Anzahl
der Stichkanäle und deren Dimensionierung eine Rolle.
Die Stichkanäle sind mit einem dem Anschluß an die Absaug
einrichtung dienenden Anschlußelement verbindbar. Das Anschluß
element verbindet die Stichkanäle untereinander, so daß von ei
ner Absaugeinrichtung erzeugter Unterdruck über das Anschluß
element auch auf die Stichkanäle verteilt wird. Eine konstruk
tiv einfache Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Schleifkör
pers sieht vor, daß die Stichkanäle in eine Stirnkantenfläche
des plattenförmigen Trägerteils ausmünden und daß das Anschluß
element als vor die Stirnkantenfläche setzbares Formteil ausge
bildet ist. Sämtliche Stichkanäle verlaufen somit in Absaug
richtung und bilden kürzestmögliche Saugwege. Das vor die
Stirnkantenfläche setzbare Formteil verbindet die an der Stirn
kantenfläche austretenden Stichkanäle untereinander, mit dem
Vorteil, daß das Formteil abmessungsmäßig besonders klein ge
halten werden kann. Besonders vorteilhaft ist die Verwendung
eines Schlauchstückes aus elastischem Werkstoff als Formteil.
Beispielsweise kann ein einfaches Schlauchstück aus weichem
Gummi mit einem Ende über die rechteckige Stirnkantenfläche
des plattenförmigen Trägerteils gestülpt werden, womit der An
schluß der Stichkanäle an eine externe Absaugeinrichtung ohne
weiteres möglich ist, indem eine von der Absaugeinrichtung
heranführende Saugschlauchleitung mit dem als Formteil dienen
den Schlauchstück verbunden wird. Dies kann durch einfaches
Einstecken der Saugschlauchleitung erfolgen, wobei in ein dem
Trägerteil abgekehrtes Ende des an das Trägerteil ansetzbaren
Schlauchstückes ein Spreizelement eingesteckt ist, welches das
Ansetzen einer von der Absaugeinrichtung herangeführten Saug
schlauchleitung erleichtert. Das Spreizelement ist als Hülse
ausgebildet, die z.B. aus Kunststoff gefertigt sein kann. Ein
dem Trägerteil zugekehrter Endbereich der Hülse ist mit beson
derem Vorteil konisch verjüngt, damit von Absaugeinrichtungen
herangeführte Saugschlauchleitungen mit unterschiedlichen
Durchmessern genutzt werden können. Durch einfaches Einstecken
setzen sich auch Saugschlauchleitungen der Absaugeinrichtung
mit geringeren Nennweiten im konisch verjüngten Endbereich der
Hülse fest, sobald sie in die Hülse eingesteckt werden und wer
den durch das Absaugen während des Betriebes der Saugeinrich
tung gehalten.
Damit das vor die Stirnkantenfläche als Formteil setzbare
Schlauchstück während der Schleifarbeiten mit dem erfindungsge
mäßen Schleifkörper nicht in Berührung mit der zu schleifenden
Oberfläche eines Werkstücks kommt, weist das Trägerteil wenig
stens ein in das Schlauchstück vorstehendes Stützorgan auf.
Das Stützorgan ist so angeordnet, daß es das Schlauchstück aus
Gummi in seinem Mündungsbereich zur Plattenebene des Träger
teils nach oben abwinkelt bzw. ablenkt. Berührungen mit der zu
schleifenden Oberfläche des Werkstücks treten nicht mehr auf.
Das Stützorgan kann z.B. ein am Trägerteil verankerter Bügel,
z.B. aus Metall sein, der sich stockartig von der Stirnkanten
fläche des Trägerteils aus in das Schlauchstück bis in die da
rin eingesteckte Hülse erstreckt. Bei abgeschalteter Saugein
richtung dient das Stützorgan auch zum Halten der eingesteck
ten Saugschlauchleitung.
Zur Durchführung der Schleifarbeiten ist die freie Obersei
te jedes Stollens mit Schleifmaterial beschichtet. Das Schleif
material kann an sich bekanntes blattförmiges Schleifleinen
oder Schleifpapier sein. Das Schleifleinen oder Schleifpapier
kann so zugeschnitten werden, daß es die freie Oberseite eines
damit zu beschichtenden Stollens abdeckt. An jedem Stollen
kann jeweils ein Blatt Schleifmaterial auswechselbar gehalten
sein. Dazu geeignete Befestigungsmittel können z.B. Klettver
bindungen sein. Es kommt jedoch auch ein Bekleben der Obersei
ten der Stollen mit Schleifmaterial in Frage, insbesondere
dann, wenn die freien Oberseiten, welche die schleifenden zwei
ten Flächenbereiche bilden, für das Schleifen von profilformen
mit entsprechenden eingearbeiteten Konturen versehen sind.
Eine besonders einfache Ausbildung des Schleifkörpers
sieht mit besonderem Vorteil vor, daß an der Oberseite jedes
Stollens zu einem jeweils zugeordneten Stichkanal führende
zweite Stichbohrungen zum ansaugenden Halten von aufgelegtem
blattförmigen Schleifmaterial ausmünden. Bei dieser Ausführung
ist abgenutztes Schleifmaterial sehr einfach zu wechseln und
wird während des Schleifens lediglich durch die Saugkraft an
den Oberseiten jedes Stollens gehalten. Das Aufspannen bzw.
Auswechseln von abgenutztem Schleifmaterial erfolgt durch
einfaches Auflegen. Um das Verrutschen des Schleifmaterials
auf der Oberseite jedes Stollens aufgrund während des Schlei
fens auftretender Scherkräfte zu vermeiden, wird die Oberseite
jedes Stollens mit einer aufrauhenden Profilierung versehen.
Die Profilierung kann auch durch Anbringen eines rauhen Belags
gebildet sein. Profilierung bzw. Aufrauhung erhöhen den Rei
bungswiderstand zwischen Stollenoberseite und Schleifmaterial
unterseite.
Zur Erhöhung der Absaugleistungen ist es erforderlich,
nicht zuviel Nebenluft anzuziehen, es sei denn, die Sauglei
stung der angeschlossenen Absaugeinrichtung reicht aus, um
trotz der angesaugten Nebenluft für ausreichende Schleifstaub-
Absaugung zu sorgen. Es ist deshalb möglich, den Rand des Trä
gerteils wenigstens im Bereich der Lücken zwischen den Stollen
mit jeweils die Lücken abdeckenden Schürzenelementen auszurü
sten. Schürzenelemente können durch Gummistreifen oder Borsten
kränze gebildet sein. Vorzugsweise ist jedes Schürzenelement
als vom Rand des Trägerteils abstehende Bürste ausgebildet. Ei
ne solche Bürste kann z.B. aus einem Gummistreifen hergestellt
werden, indem ein Längsrand des Streifens mit einer Vielzahl
von Einschnitten versehen wird, die einzelne Gummiborsten bil
den. Der noch zusammenhängende andere Längsrand bietet dann
die Möglichkeit, eine solche Bürste an dem Rand des Träger
teils zu befestigen, um jeweils eine Lücke zwischen zwei zuein
ander benachbarten Stollen abzudecken.
Der erfindungsgemäße Schleifkörper eignet sich besonders
als spezielles Ausrüstungsteil für z.B. Schwingschleifer. Er
kann aber auch, mit einer Handhabe versehen, direkt zum Hand
schleifen benutzt werden, wobei als Absaugeinrichtung ein her
kömmlicher Staubsauger verwendbar ist.
Ausführungsbeispiele der Erfindung, aus denen sich weitere
erfinderische Merkmale ergeben, sind in der Zeichnung darge
stellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Ansicht eines Schleifkörpers mit
zur Verdeutlichung der Ausmündung der Stichkanäle
abgenommenem Anschlußelement,
Fig. 2 einen Schnitt durch den Schleifkörper entlang der
Linie II-II in Fig. 1,
Fig. 3 eine Schnittansicht des Schleifkörpers entlang der
Linie III-III in Fig. 2,
Fig. 4 eine Schnittansicht des Schleifkörpers entlang der
Linie IV-IV in Fig. 2,
Fig. 5 eine Schnittansicht des Schleifkörpers entlang der
Linie V-V in Fig. 2,
Fig. 6 eine Schnittansicht des Schleifkörpers entlang der
Linie VI-VI in Fig. 2,
Fig. 7 eine schematische Untenansicht des Trägerteils des
Schleifkörpers gemäß Fig. 1 und Fig. 2, die Arbeits
seite des Trägerteils zeigend,
Fig. 8 die Arbeitsseite eines Trägerteils gemäß einer zwei
ten Ausführungsform,
Fig. 9 die schematische Ansicht eines Ausschnitts des Trä
gerteils mit einem Stollen und aufgelegtem Schleifma
terial in einer Fig. 4 entsprechenden Ausführung,
Fig. 10 die Ansicht eines Ausschnittes aus einem Trägerteil
mit einem profilierten Stollen,
Fig. 11 eine Detailansicht eines Schürzenelementes in ver
größerndem Maßstab und
Fig. 12 einen Schleifkörper gemäß Fig. 11 in schematischer
verkleinerter Seitenansicht, bei dem auf das Träger
teil ein Handgriff gesetzt ist.
Fig. 1 zeigt einen Schleifkörper in schematischer perspek
tivischer Ansicht, der zum Handschleifen benutzt werden kann,
der jedoch auch in Kombination mit einem Schleifwerkzeug, bei
spielsweise einem Vibrationsschleifgerät, benutzt werden kann.
Der Schleifkörper besteht aus einem plattenförmigen Trägerteil
1 aus elastischem, beispielsweise gummiartigen Werkstoff. Eine
Unterseite 2 des plattenförmigen Trägerteils 1 ist mit vorste
henden Stollen 3 versehen. Die Stollen bestehen ebenfalls aus
elastischem gummiartigen Werkstoff und können mit dem platten
förmigen Trägerteil 1 durch Verkleben, Vulkanisiern oder der
gleichen verbunden sein. Es ist jedoch auch möglich, die Stol
len durch entsprechende Bearbeitung aus einer etwas dickeren
Platte aus entsprechendem Werkstoff herauszuarbeiten, so daß
Trägerteil 1 und Stollen 3 dann einteilig ausgebildet sind.
Die freien Oberseiten bilden schleifende zweite Flächenberei
che 4 und sind mit blattförmigem Schleifmaterial 5 beschich
tet. Zwischen zwei jeweils zueinander benachbarten Stollen 3
verbleibende Spalte 6 sind mit am äußeren Rand 7 befestigten
Schürzenelementen 8 abgedeckt, die nachfolgend noch näher be
schrieben werden. Das Trägerteil 1 weist parallel zu seiner
Plattenebene verlaufende Stichkanäle 9 auf, die sämtlich in
eine Stirnkantenfläche 10 des plattenförmigen Trägerteils 1
ausmünden. Dem Anschluß der Stichkanäle an eine externe Absaug
einrichtung, die hier nicht weiter dargestellt ist, dient ein
Anschlußelement 11, das als Formteil 12 ausgebildet ist, wel
ches vor die Stirnkantenfläche 10 setzbar ist. Bei diesem Aus
führungsbeispiel ist das Formteil ein Schlauchstück 13 aus
Gummi, dessen eines Ende so gereckt ist, daß es über die recht
eckige Stirnkantenfläche 10 gezogen werden kann und dabei die
Form des Formteils 12 annimmt. In das Schlauchstück 13 ist das
Schlauchende eines nicht weiter dargestellten Schlauchs ein
steckbar, der mit einer Absaugeinrichtung verbunden ist, um
von der Absaugeinrichtung erzeugten Unterdruck auf die Stichka
näle 9 zu verteilen. Mit 14 ist ein Bügel aus Metall bezeich
net, der als in das Schlauchstück vorstehendes Stützorgan
dient. Der Bügel 14 ist im Trägerteil mit seinem Fuß 15 veran
kert und so abgebogen, daß er, bei Eingriff in das Schlauch
stück 13, dieses aus der Plattenebene des Trägerteils 1 nach
oben abwinkelt.
Fig. 2 zeigt eine Schnittansicht entlang der Linie II-II
in Fig. 1. Gleiche Bauteile sind mit gleichen Bezugszahlen be
zeichnet. Fig. 2 läßt erkennen, wie die Stichkanäle 9 im Trä
gerteil 1 verlaufen, wobei sie quer zum Verlauf der Stollen 3
angeordnet sind. Die Stichkanäle münden in das vor die Stirn
kantenfläche 10 des plattenförmigen Trägerteils 1 gesetzte, zu
einem Formteil 12 gereckte Schlauchstück 13, welches als An
schlußelement 11 dient. In das Schlauchstück ist endseitig ein
Spreizelement eingesetzt, daß hier als Hülse 16 ausgebildet
ist, die in einem dem Trägerteil 1 zugekehrten Endbereich 17
konisch verjüngt ist und am unteren Ende 18 in eine nach innen
gerichtete Innenhülse 19 ausläuft.
Dadurch wird zwischen dem sich verjüngenden Bereich 17 und
der Innenhülse 19 ein ringförmiger, sich konisch verjüngender
Aufnahmeraum 20 gebildet, in dem sich ein Schlauchende eines
von einer nicht weiter dargestellten Absaugeinrichtung herange
führten Schlauches festklemmen kann, sobald dieser eingesteckt
wird.
Zwischen den einzelnen Stollen 3 an der Unterseite des Trä
gerteils 1 befinden sich die vertieften ersten Flächenbereiche
23, in welche die Ausmündungen von Saugkanälen 24 gelegt sind.
Jeder Saugkanal 24 ist eine zum jeweiligen Stichkanal 9 führen
de Stichbohrung im Boden des Spaltes 6 zwischen zwei Stollen
3. Während des Schleifens mit dem an den freien Oberseiten der
Stollen 3 befindlichen Schleifmaterial 5 entstehender Schleif
staub gelangt in einen Spalt 6 zwischen zwei Stollen 3, in dem
aufgrund der ständig laufenden Absaugeinrichtung auch eine
ständige Luftströmung gegeben ist, die den Schleifstaub in un
mittelbarer Nähe seines Entstehungsortes mitreißt und durch
die Saugkanäle 24 und die Stichbohrungen 9 abfördert.
Fig. 2 läßt erkennen, wie der Bügel 14 das Anschlußelement
nach oben abwinkelt, so daß es mit der zu schleifenden Oberflä
che eines Werkstücks keine Berührung hat. Außerdem zeigt Fig.
2 den besonderen Vorteil der flachen Bauweise des plattenförmi
gen Trägerteils 1, auf dessen freie Oberseite ein Handgriff ge
setzt werden kann, die aber auch erlaubt, daß Trägerteil mit
einem entsprechenden Schleifwerkzeug zu kombinieren, beispiels
weise an einen Vibrationshandschleifer anzusetzen.
Fig. 3 zeigt einen Schnitt durch das plattenförmige Träger
teil 1 entlang der Schnittlinie III-III in Fig. 1. Der den
Spalt 6 begrenzende Stollen ist wieder mit 3 bezeichnet. Seine
freie Oberseite, die den schleifenden zweiten Flächenbereich
darstellt, ist mit Schleifmaterial 5 beschichtet. Das platten
förmige Trägerteil 1 weist sechs parallel zueinander verlaufen
de Stichkanäle 9 auf, von denen die beiden mittleren Stichkanä
le über Saugkanäle 24 mit den Spalten 6 verbunden sind und so
mit in Spalten 6 anfallenden Schleifstaub ansaugen können. Rän
der 7 und 7′ sind mit die Spalte 6 außen abdeckenden Schürzen
elementen 8 versehen.
Fig. 4 zeigt einen Schnitt durch das Trägerteil gemäß Fig.
2 entlang der Linie IV-IV. Gleiche Bauteile sind mit gleichen
Bezugszahlen bezeichnet. Fig. 4 läßt erkennen, daß an der Ober
seite jedes Stollens 3 zu einem jeweils zugeordneten Stichka
nal 9 führende zweite Stichbohrungen zum ansaugenden Halten
von aufgelegtem blattförmigen Schleifmaterial 5 ausmünden.
Fig. 5 zeigt eine Schnittansicht entlang der Linie V-V in
Fig. 2. Fig. 5 zeigt, daß in dem Endbereich des Trägerteils
befindliche Ausmündungen von Saugkanälen 24 an die jeweils äu
ßeren Stichkanäle der Stichkanäle 9 im Trägerteil 1 angeschlos
sen sind.
Fig. 6 zeigt eine entsprechende Schnittansicht entlang der
Linie VI-VI in Fig. 2, die verdeutlicht, daß auch im vorderen
Bereich Saugkanäle 24 an die äußeren Stichkanäle 9 angeschlos
sen sind. Der Fuß des im Trägerteil 1 verankerten Bügels ist
wieder mit 15 bezeichnet.
Entsprechend den Schnittansichten gemäß Fig. 3 bis Fig. 6
ergibt sich bei einer Untenansicht des Trägerteils 1, also auf
seiner Arbeitsseite, ein Lochbild der Ansaugkanäle, wie es in
Fig. 7 verdeutlicht ist. Der Verlauf der Stichkanäle ist durch
gestrichelte Linien angedeutet. Fig. 7 zeigt, daß alle Stichka
näle parallel zueinander verlaufen, wobei sich die Stollen 3
quer zu den Stichkanälen 9 erstrecken. An der linken Seite be
findliche Pfeile zeigen die Absaugrichtung an, da die Stichka
näle 9 nur an der Stirnkantenfläche 10 des Trägerteils 1 aus
münden.
Die zweiten Stichbohrungen 25, die zum ansaugenden Halten
eines auf einen Stollen 3 gelegten Schleifblattes dienen, sind
ebenfalls mit gestrichelten Linien eingezeichnet.
Fig. 8 zeigt eine Untenansicht des Trägerteils 1, bei dem
sich zwei Stollen 3′ parallel zu den an der Stirnkantenfläche
10 des Trägerteils 1 ausmündenden Stichkanäle 9 erstrecken.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist Schleifmaterial auf den Ste
gen beispielsweise durch Kleben befestigt, kann aber auch
durch saugendes Halten mit den Stollen 3′ verbunden werden.
Zum Absaugen des Schleifstaubs dienen wiederum in um die Stol
len 3′ befindlichen vertieften Flächenbereichen ausmündende
Saugkanäle 24.
Fig. 9 zeigt einen Ausschnitt aus einem plattenförmigen
Trägerteil 1 in vergrößerndem Maßstab. Der aufgesetzte Stollen
ist wieder mit 3 bezeichnet, der an seiner Oberseite, wie dar
gestellt, eine aufrauhende Profilierung 26 aufweist, um die
Reibung zwischen der Oberseite des Stollens 3 und einem aufge
legten Blatt aus Schleifmaterial 5 zu erhöhen, das lediglich
durch Ansaugen über die zweite Stichbohrung 25 auswechselbar
am Stollen 3 gehalten ist. Der Schleifstaub-Absaugung dienen
im vertieften ersten Flächenbereich 23 in unmittelbarer Nach
barschaft zu einem Stollen befindliche Saugkanäle 24, wobei
die Stichkanäle wieder mit 9 bezeichnet sind.
Fig. 10 zeigt eine schematische Ansicht eines Trägerteils
im Bereich eines Stollens 3′′, der bei diesem Ausführungsbei
spiel an seiner freien Oberfläche eine eingearbeitete Kontur
aufweist, mit der Profile geschliffen werden können. Das blatt
förmige Schleifmaterial 5 ist bei diesem Ausführungsbeispiel
durch Aufkleben befestigt.
Fig. 11 zeigt eine Ansicht eines Schürzenelementes 8 in
vergrößertem Maßstab. Jedes Schürzenelement besteht aus einem
Gummistreifen, der von einem unteren Randbereich 27 aus mit
mehreren parallel zueinander geführten Einschnitten 28 verse
hen ist. Ebenso kann zur Halbierung der Materialdicke auch
noch ein Mittelschnitt 29 geführt sein. Mit dem oberen nicht
eingeschnittenen zusammenhängenden Randbereich 30 kann das
Schürzenelement aus Gummi an eine Randfläche 7 des plattenför
migen Trägerteils geklebt werden.
Fig. 12 zeigt einen Schleifkörper, wie vorbeschrieben, in
verkleinerter Seitenansicht, wobei auf das plattenförmige Träg
erteil 1 mit den Stollen 3 ein Handgriff 31 gesetzt ist, mit
dem der Schleifkörper von Hand über ein zu bearbeitendes Werk
stück geführt werden kann, wobei entstehender Schleifstaub
über das Schlauchstück 13 und den darin steckenden Schlauch 22
abgesaugt werden kann.
Claims (31)
1. Schleifkörper für die Bearbeitung von Oberflächen, ins
besondere Holzoberflächen, bestehend aus einem relativ zur
Oberfläche bewegbaren, Schleifmaterial tragenden Trägerteil,
das an einer Arbeitsseite ausmündende Saugkanäle für eine
Schleifstaubabsaugung mittels einer externen Absaugeinrichtung
hat,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Ausmündungen der Saugkanäle (24) in ersten Flächenbe
reichen (23) der Arbeitsseite angeordnet sind, die gegenüber
schleifenden zweiten Flächenbereichen (4) der Arbeitsseite
nach innen vertieft abgesetzt sind.
2. Schleifkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß jeder die Ausmündungen der Saugkanäle (24) aufweisende er
ste Flächenbereich (23) ein Boden einer Vertiefung in der Ar
beitsseite ist.
3. Schleifkörper nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Trägerteil (1) plattenförmig ausgebil
det ist.
4. Schleifkörper nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Werkstoff für das Trägerteil (1) Gummi ist.
5. Schleifkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Unterseite (2) des Träger
teils (1) mit vorstehenden Stollen (3, 3′, 3′′) versehen ist.
6. Schleifkörper nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Vertiefung durch einen zwischen zwei zueinander be
nachbarten Stollen (3, 3′, 3′′) bestehenden Spalt (6) gebildet
ist.
7. Schleifkörper nach Anspruch 5 und 6 , dadurch gekenn
zeichnet, daß jeder Stollen (3, 3′, 3′′) als länglicher Steg aus
gebildet ist.
8. Schleifkörper nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß stegförmige Stollen (3, 3′, 3′′) sich bis an äußere Ränder
(7) des Trägerteils (1) erstrecken.
9. Schleifkörper nach Anspruch 7 und 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß jeder Steg etwa 10 bis 40 mm breit ist.
10. Schleifkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerteil (1) parallel zu sei
ner Plattenebene verlaufende Stichkanäle (9) aufweist.
11. Schleifkörper nach Anspruch 10, dadurch gekennzeich
net, daß sich die stegförmigen Stollen (3, 3′, 3′′) quer zum Ver
lauf der Stichkanäle (9) erstrecken.
12. Schleifkörper nach Anspruch 10, dadurch gekennzeich
net, daß sich die stegförmigen Stollen (3, 3′, 3′′) parallel zum
Verlauf der Stichkanäle (9) erstrecken.
13. Schleifkörper nach Anspruch 10, dadurch gekennzeich
net, daß sich die stegförmigen Stollen (3, 3′, 3′′) diagonal zum
Verlauf der Stichkanäle (9) erstrecken.
14. Schleifkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß jeder Saugkanal (24) eine, zum je
weiligen Stichkanal (9) führende Stichbohrung im Boden des
Spaltes (6) zwischen zwei Stollen (3, 3′, 3′′) ist.
15. Schleifkörper nach einem der Ansprüche 10 bis 13, da
durch gekennzeichnet, daß die Stichkanäle (9) mit einem dem
Anschluß an die Absaugeinrichtung dienenden Anschlußelement
(11) verbindbar sind.
16. Schleifkörper nach Anspruch 15, dadurch gekennzeich
net, daß die Stichkanäle (9) in eine Stirnkantenfläche (10)
des plattenförmigen Trägerteils (1) ausmünden und daß das An
schlußelement (11) als vor die Stirnkantenfläche (10) setzba
res Formteil (12) ausgebildet ist.
17. Schleifkörper nach Anspruch 16, dadurch gekennzeich
net, daß das Formteil (12) ein Schlauchstück (13) aus elasti
schem Werkstoff ist.
18. Schleifkörper nach Anspruch 17, dadurch gekennzeich
net, daß in ein dem Trägerteil (1) abgekehrtes Ende des an das
Trägerteil setzbaren Schlauchstückes (13) ein Spreizelement
eingesteckt ist.
19. Schleifkörper nach Anspruch 18, dadurch gekennzeich
net, daß das Spreizelement als Hülse (16) ausgebildet ist.
20. Schleifkörper nach Anspruch 19, dadurch gekennzeich
net, daß ein dem Trägerteil (1) zugekehrter Endbereich (17)
der Hülse (16) konisch verjüngt ist.
21. Schleifkörper nach einem der Ansprüche 17-19, dadurch
gekennzeichnet, daß das Trägerteil (1) wenigstens ein, in das
Schlauchstück (13) vorstehendes Stützorgan aufweist.
22. Schleifkörper nach Anspruch 21, dadurch gekennzeich
net, daß das Stützorgan als am Trägerteil (1) verankerter Bü
gel (14) ausgebildet ist.
23. Schleifkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die freie Oberseite jedes Stollens
(3, 3′, 3′′) mit Schleifmaterial (5) beschichtet ist.
24. Schleifkörper nach Anspruch 23, dadurch gekennzeich
net, daß das Schleifmaterial (5) an sich bekanntes blattförmi
ges Schleifleinen oder Schleifpapier ist.
25. Schleifkörper nach einem der Ansprüche 23 und 24, da
durch gekennzeichnet, daß an jedem Stollen (3, 3′, 3′′) ein
Blatt Schleifmaterial (5) auswechselbar gehalten ist.
26. Schleifkörper nach einem der Ansprüche 23 bis 25, da
durch gekennzeichnet, daß Schleifmaterial (5) und die Stollen
oberseite über eine Klettverbindung miteinander verbunden
sind.
27. Schleifkörper nach einem der Ansprüche 23 bis 25, da
durch gekennzeichnet, daß jeder Stollen (3, 3′, 3′′) mit Schleif
material (5) beklebt ist.
28. Schleifkörper nach einem der Ansprüche 23 bis 25, da
durch gekennzeichnet, daß an der Oberseite jedes Stollens
(3, 3′, 3′′) zu einem jeweils zugeordneten Stichkanal (9) führen
de zweite Stichbohrungen (25) zum ansaugenden Halten von aufge
legtem blattförmigen Schleifmaterial (5) ausmünden.
29. Schleifkörper nach Anspruch 28, dadurch gekennzeich
net, daß die Oberseite jedes Stollens (3, 3′, 3′′) eine aufrau
hende Profilierung (26) aufweist.
30. Schleifkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Rand (7, 7′) des Trägerteils
(1) wenigstens im Bereich der Lücken zwischen den Stollen
(3, 3′, 3′′) mit jeweils die Lücken abdeckenden Schürzenelemen
ten (8) ausgerüstet ist.
31. Schleifkörper nach Anspruch 30, dadurch gekennzeich
net, daß jedes Schürzenelement (8) als vom Rand (7, 7′) des Trä
gerteils (1) abstehende Bürste ausgebildet ist.
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