DE3627693A1 - Verkaufspackung fuer ein nadelsortiment - Google Patents
Verkaufspackung fuer ein nadelsortimentInfo
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Description
Die Erfindung richtet sich auf eine Verkaufspackung der
im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Art. Bei der
bekannten Verkaufspackung ist die Seitenwand der Dose
mit einer Schar von Öffnungen versehen, die jeweils in
eine Kammer einmünden und normalerweise durch eine ent
sprechende Vielzahl von Stopfen verschlossen sind. Je nachdem,
aus welcher Kammer eine Nadel entnommen werden soll, wird
der betreffende Stopfen entfernt. Es liegt eine umständliche
Handhabung vor. Es sind zahlreiche Einzelbauteile erforder
lich, die abhanden kommen können.
Es ist auch bekannt, eine in Kammern gegliederte Dose zur
Aufnahme von Nadeln kreisförmig auszubilden und den Dosen
deckel gegenüber dem Dosenboden verdrehbar zu machen, wobei
die Seitenwände des Dosendeckels Schlitze zum Durchlaß der
Nadeln tragen. Die Handhabung dieser Dose und Entnahme der
Nadeln ist umständlich. Die Dose hat aber wegen ihrer not
wendigen Kreisform nutzlose Kreisteile, die einen
hohen Materialaufwand und Platzbedarf erfordern, aber
nicht mehr für die Anordnung von Nadeln ausgenutzt werden
können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine platzsparende
Verkaufspackung der im Oberbegriff des Anspruches 1 ange
führten Art zu entwickeln, die preiswert und einfach herzu
stellen ist, die Nadeln attraktiv darbietet und bequem zu
handhaben ist. Dies wird erfindungsgemäß durch die im
Kennzeichen des Anspruches 1 angeführten Maßnahmen erreicht,
denen folgende besondere Bedeutung zukommt.
Der flexible Ring gestattet es, der Dose eine optimale,
werkstoff- und platzsparende Form zu geben, weil der Ring
wegen seiner Flexibilität der Form des Dosenumfangs sich
angleicht. Die Dose selbst kann dabei als einfacher ge
schlossener Körper ausgebildet sein, der lediglich am
Dosenrand die Kammeröffnungen zur wahlweisen Entnahme
der Nadeln trägt, denn der flexible Ring verschließt
normalerweise die Kammeröffnungen, wenn keine Nadelent
nahme erwünscht ist. Weil sich der Ring längs des Dosen
umfangs erstreckt, ist er bequem verstellbar, um sein
Ringloch in Ausrichtung mit einer ausgewählten Kammeröffnung
zu bringen, wenn eine der dortigen Nadeln entnommen werden
soll. Durch Führungen, wie Flansche, ist der Ring unver
lierbar mit der Dose verbunden. Diese Führungen bestimmen
auch die Längsverschieblichkeit des Rings bei seiner Ver
stellung. Anstelle eines Ringes können auch mehrere Ringe
parallel zueinander liegen, die voneinander getrennt ver
stellt werden können und jeweils ein eigenes Ringloch
aufweisen. Der Ring könnte auch eine Schar von Ringlöchern
aufweisen, die, je nach Ausmaß der Ringverstellung, die
ausgewählte Kammeröffnung im Dosenrand zur Nadelentnahme
bzw. Nadelwiedereinführung freilegen.
Der Anspruch 2 bringt eine besonders attraktiv gestaltete
und bequem zu handhabende Verkaufspackung. Der Ring erstreckt
sich hier längs der Schmalseite der Dose zwischen der
Boden- und Deckplatte und benötigt nur ein einziges Ring
loch, was zu seiner Stabilität beiträgt. Dieses Ringloch
wird in Ausrichtung mit einer ausgewählten Kammeröffnung
verschoben, wenn die dortige Nadel zugänglich gemacht
werden soll. Die Deckplatte ist frei und läßt, wenn sie
aus transparentem Werkstoff besteht, einen guten, attraktiven
Durchblick auf die vorzugsweise einzelweise in jeder Kammer
angeordneten Nähnadeln zu. Die fest aneinander gefügten
Boden- und Deckplatten bieten einen guten Angriff für die
Hand und gestatten es, mit einem Finger den dazwischen
liegenden Ring zu verstellen. Die Handhabung wird dabei
erleichtert, wenn, gemäß Anspruch 6, der Ring mit radial
vorstehenden Nocken oder Laschen versehen ist. Sofern man
den Ring aus elastomerem Werkstoff, gemäß Anspruch 3,
ausbildet, paßt sich dieser der Umfangskontur der Dose besser
an. Außerdem ist hierdurch eine Vorspannung im Ring erzeug
bar, womit die Kammeröffnungen zuverlässig verschlossen
werden und eine gewisse Selbsthemmung des Rings gegen eine
willkürliche Verstellung gegeben ist. Außerdem können
durch die in Anspruch 3 angeführten Randflansche der
beiden Platten Rinnen entstehen, die für eine einwandfreie
Führung des Rings beim Längsverschieben sorgen. Alternativ
zu den Maßnahmen des Anspruches 2 könnte ein solcher Ring
auch senkrecht zur Ebene der Boden- und Deckplatte den
Umfang der Dose umspannen.
Zu den vorerwähnten Führungswirkungen tragen Doseneinbauten
bei, die vorteilhaft einstückig mit einer Platte ausge
bildet sind und, gemäß Anspruch 4, die weitere Funktion
haben, auch noch Kammern zu bilden oder Dosensegmente zur
Umlenkung des Ringes zu erzeugen. Die Bogenform für die
Anordnung der Kammeröffnungen sorgt dafür, daß der Ring
in Schließposition die Kammeröffnungen wirkungsvoll ab
deckt. Der flexible Ring gestattet der Dose eine raum
sparende längsovale Form gemäß Anspruch 5 zu geben. Diese
Form eignet sich gut, um das Sortiment unterschiedlich
langer Nähnadeln attraktiv, im wesentlichen ohne Leerräume,
unterzubringen.
Die Trichterform des Ringlochs nach Anspruch 7, welche
vorteilhaft auch die beidseitig davor liegenden Laschen
am Ring erfaßt, läßt ein bequemes Einführen der Nadeln
in die ausgewählte Kammer zu. Den Ring verbreiternde Stege
nach Anspruch 8 gewährleisten trotz des Ringlochs eine
hohe Festigkeit des Rings. Diese Stege können zugleich,
gemäß Anspruch 9, Rastnasen erzeugen, die mit entsprechen
den Rastvertiefungen der Dose zusammenwirken, die am ein
fachsten im Sinne des Anspruches 13 gestaltet werden können.
Für die Entnahme der Nadeln ist es vorteilhaft, rampen
artige Einbauten gemäß Anspruch 10 in den Kammern vorzu
sehen, die für einen glatten Übergang der Nähnadeln zur
Ringöffnung sorgen. Dadurch kann auch die Ringöffnung
kleinstmögliche Dimensionen aufweisen, ohne Störungen
bei der Nadelentnahme und Wiedereinführung der Nadeln
hervorzurufen.
Um eine unkontrollierte Entnahme von Nadeln aus der Packung
durch Unbefugte auszuschließen, läßt sich eine Plombierung
der Packung durch die Maßnahmen nach Anspruch 11 bequem
erreichen. Die am Ring befindlichen Laschen, welche einer
seits zur Handhabung beim Verstellen des Rings dienen und
andererseits durch ihre Position gegenüber dem Ringloch
erkennen lassen, ob und welche Kammer ausgewählt ist,
übernehmen jetzt noch die weitere Funktion einer "Plom
bierung". Die dabei genutzte einfache Steckverbindung
kommt bei der Herstellung der Packung automatisch zustande,
zumal wenn die Montage der Dose nach Anspruch 12 verläuft.
Über die mit Nadeln bestückte Bodenplatte, an welcher
die mit einem Zapfen versehene Zunge sich befindet, wird,
vertikal zur Plattenebene, der Ring gelegt, dessen mit
einem Loch versehene Lasche mit dem Zapfen der Zunge
kuppelt. Dann wird die Deckplatte darüber gelegt und ihre
in Anspruch 12 hervorgehobenen Montagestifte mit der
Bodenplatte fest verbunden. Jetzt läßt sich der Ring zunächst
nicht drehen. Weil aber eine Sollbruchstelle vorliegt,
läßt sich die Zunge abbrechen, ohne daß der aus flexiblem
Werkstoff gebildete Ring in seiner Position gefährdet ist.
Beim Abbrechen der Zunge ist der Ring elastisch nachgiebig
und behält seine ordnungsgemäße Lage. Im arretierten Zu
stand der Zunge sind die Kammeröffnungen durch einen loch
freien Abschnitt des Ringes abgedeckt. Ist die Zunge ent
fernt, so kann der Ring frei verstellt werden, um mit
seinem Ringloch die gewünschte Kammer anzusteuern.
Die Anformung von Befestigungszapfen nach Anspruch 15
gewährleistet eine optimale Anbringung der Dose an einem
Trägerblatt, das den Verkauf der Packung in Selbstbedienungs
einrichtungen dann ermöglicht. Die Verformung der Befesti
gungszapfen kann, wie auch diejenige der Montagestifte
nach Anspruch 12, durch Stauchen, Pressen und/oder Kleben
erfolgen. Bedarfsweise können die Befestigungszapfen auch
abbrechbar, gemäß Anspruch 17 sein, wodurch sich die
Dose leicht vom Trägerblatt entfernen läßt, wenn man ihren
Inhalt benutzen will.
Von beachtlichem Vorteil ist es, bereichsweise Klebeschichten
in den Kammern entsprechend Anspruch 18 zu verwenden. Da
durch lassen sich die gewünschten Positionen der Nähnadeln
in der Packung sichern. Da dies in der Regel nur wegen
eines attraktiven Aussehens der Nähnadeln beim Verkauf von
Bedeutung ist, ist es besonders vorteilhaft, im Sinne des
Anspruches 19 dabei zu verfahren. Nimmt man die Packung
nämlich in Gebrauch, so läßt sich der Selbstklebestreifen
bequem und schnell abziehen und damit die Arretierung der
Nähnadeln in den Kammern sofort aufheben. Die Nadeln können
dann leicht entnommen und wieder eingefügt werden. Sollte
bei besonderen Umständen später wieder eine Festlegung der
Nadeln in der Kammer erwünscht sein, so kann wieder der
Klebestreifen in die Ausnehmung der Dose eingeführt werden.
Bewährt hat sich dabei, ein Schaumstoffband im Sinne des
Anspruches 20 zu verwenden, weil dieses aufgrund seiner
elastischen Verformung ins Kammerinnere sich eindrückt und
dort die Nadeln anheftet, ohne daß besondere Maßnahmen
erforderlich wären. Die Dimensionierung des Klebestreifens
im Sinne des Anspruches 21 ermöglicht auch hier die An
bringung der Dose an einer Trägerplatte. Dabei kann der
Klebestreifen, wenn er auch äußere Klebeschichten im Sinne
des Anspruches 22 aufweist, zur Festhaltewirkung der Dose
an der Trägerplatte beitragen. Sofern man die beidseitigen
Klebeschichten im Sinne des Anspruches 23 zueinander unter
schiedlich haftwirksam macht, verbleibt der Klebestreifen
beim Entfernen der Dose an dem Trägerblatt, weshalb er dann
nicht mehr gesondert von der Dose entfernt zu werden braucht.
Dies bringt eine Handhabungsvereinfachung.
Weitere Besonderheiten der Erfindung sind aus den
Zeichnungen und der nachfolgenden Beschreibung ersichtlich,
worin ein Ausführungsbeispiel dargestellt ist. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Aufmachung der erfindungs
gemäßen Verkaufspackung für Selbstbedienungs
einrichtungen,
Fig. 2, in etwa natürlicher Größe, die Seitenansicht
der Aufmachung von Fig. 1,
Fig. 3, 4 und 5 die Draufsicht bzw. die Schnittansichten
längs der Schnittlinie IV-IV bzw. V-V von Fig. 3
von einem Unterteil der erfindungsgemäßen Dose,
Fig. 6, in etwa fünffacher Vergrößerung, eine Schnitt
ansicht durch ein Teilstück des Dosenunterteils
von Fig. 3 längs der dortigen Schnittlinie
VI-VI,
Fig. 7 die Draufsicht auf eine Deckplatte der er
findungsgemäßen Dose,
Fig. 8 die Seitenansicht auf eine teils fertig montierte
Dose aus den Bestandteilen von Fig. 3 und 7 mit
einem teilweisen geschnittenen Ausbruch längs der
Schnittlinie VIII-VIII von Fig. 7,
Fig. 9, 10 und 11 die Draufsicht, den Axialschnitt und
die Seitenansicht eines bei der erfindungsgemäßen
Dose anzuwendenden Rings in vergrößerter Dar
stellung,
Fig. 12 die vergrößerte Draufsicht auf eine fertig
gepackte Dose nach der Erfindung, bei der aller
dings zwecks besserer Darstellung die Oberplatte
weggelassen worden ist und
Fig. 13 in Vergrößerung eine Schnittansicht durch die
fertig gepackte Dose längs der Schnittlinie
XIII-XIII von Fig. 12.
Die erfindungsgemäße Verkaufspackung 10 ist in ihrer in
Fig. 1 erkennbaren Aufmachung geeignet, um in Selbstbe
dienungsläden verwendet zu werden. Die Packung 10 besteht
aus einer in sich geschlossenen Dose 12, die ein, aus
Fig. 12 näher erkennbares Sortiment 11 von Nähnadeln 13
enthält und aus einem Trägerblatt 14,an dem die Dose 12
in einer besonderen, später noch ausführlich zu beschrei
benden Weise auf seiner Schauseite 15 befestigt ist, wo
auch Grafiken und nähere Angaben zur Ware enthalten
sind. Das Trägerblatt 14 ist mit einem Aufhängeloch 16
versehen, um die Verkaufspackung 10 an Stangen zur Selbst
bedienung anbieten zu können. Die Dose 12 mit ihrem Inhalt
wird mit den aus Fig. 3 bis 11 ersichtlichen drei Bauteilen
vormontiert. Diese drei Bauteile bestehen aus einem kom
plexen Dosenunterteil 20, einer einfachen Deckplatte 17
und einem flexiblen Ring 30. Während die Deckplatte 17
und der Dosenunterteil 20 aus Kunststoff, nämlich insbe
sondere klarsichtigem Werkstoff bestehen, der einen Durch
blick auf das im Doseninnere befindliche Nadel-Sortiment 11
zuläßt, ist der Ring 30 aus einem elastomerem Werkstoff
erzeugt.
Der Dosenunterteil 20, gemäß Fig. 3 bis 5, besteht aus einer
ebenen Bodenplatte 21, an welcher verschiedene Dosenein
bauten 22, 23 einstückig angeformt sind. Diese bestehen
zunächst aus einer Schar parallel liegender Rippen 22, de
nen sich in gegenüberliegenden Dosenrandbereichen schmale
Segmente 23 anschließen. Diese Doseneinbauten 22, 23
bestimmen Umrißflächen der Dose in Form eines Längsovals 24,
das sich, wie aus Fig. 3 zu erkennen ist, aus zwei Bogen
stücken 25, 26, und zwei Geradstücken 27, 28 zusammensetzt.
Die Rippen 22 und die endseitigen Segmente 23 bestimmen
eine Schar von parallelen Kammern 29, in welchen, wie
Fig. 12 verdeutlicht, die Nadeln 13 stückweise eingelegt sind.
Im Bereich des Bogenstücks 26 sind die Kammern 29 an ihrem
einen Ende durch Seitenflächenteile 40 verschlossen. Am
gegenüberliegenden Ende sind die Kammern, wie am besten aus
Fig. 4 bei 41 zu erkennen ist, offen.
Benachbarte Kammeröffnungen 41 sind in einer Reihe längs
des anderen Bogenstücks 25 angeordnet, wobei die dortigen
Umrißflächen durch die aus Fig. 4 ersichtlichen Endflächen
teile 42 der Rippen 22 und von Auflaufflächen 43 gebildet
sind, welche im Kammerinneren einen rampenartigen Anstieg
an der Bodenplatte 21 bilden. Beachtenswert ist, was noch
später im Zusammenhang mit Fig. 12 und 13 erläutert wird,
daß die Bodenplatte 21 mit einer quer über die Kammern 29
durchlaufenden Ausnehmung 44 versehen ist, welche die
Bodenplatte 21 in zwei Abschnitte teilt. Über die Aus
nehmung 44 verlaufen aber die Rippen 22 durch, weshalb
dort die aus Fig. 4 ersichtlichen Rippenteile 45 freiliegen.
Auch die beidseitigen Segmente 23 sind durchgehend.
Der aus elastomerem Werkstoff bestehende Ring 30 gemäß
Fig. 9 bis 11 hat eine Ringgröße, die etwas kleiner als
die Umfangsweite der Umrißflächen 24 ist, weshalb er,
wenn er über die Umfangsflächen 24 des Dosenunterteils 20
gelegt ist, dort unter einer leichten Vorspannung anliegt
und sich der längsovalen Umrißform exakt anpaßt. Der Ring 30
besitzt ein einziges Loch 31, das in seinen Dimensionen
der lichten Weite der Kammern 29 angepaßt ist, wie am
besten aus Fig. 13 hervorgeht. Die eine Lochkante ist dabei
mit der erwähnten Auflauffläche 43 im Kammerinneren genau
ausgerichtet und sorgt für einen glatten Übergang der Nadel,
wenn diese, im Sinne des Pfeils 46 von Fig. 13 aus der
Kammer 29 entnommen werden soll. Die übrigen Kammer-
Öffnungen 41 sind dabei, wie aus Fig. 12 hervorgeht, von
den lochfreien Abschnitten des Rings 30 wirkungsvoll abge
deckt. Zur Verstärkung des Rings sind beidseitig des
Ringlochs 31 Stege 32 angebracht. Das Ringloch 31 ist mit
trichterförmigen Wänden 33 gemäß Fig. 9 versehen, die
sich in radialen Laschen 34 beidseitig des Ringlochs 31
fortsetzen und dadurch eine einfache Einführung der Nadel
ins Kammerinnere 29 wieder zulassen. Die Laschen 34 be
sitzen Löcher 35, deren Bedeutung später näher erläutert
wird. Die Laschen 34 dienen zur Handhabung des Rings, der
nach der Montage der Dose auf den Umrißflächen 24 im
Sinne der aus Fig. 12 ersichtlichen Bewegungspfeile 47
im Gebrauchsfall der Dose verschoben werden kann. Dabei
gleitet der Ring 30 mit seiner Ringinnenseite 36 auf diesen
Umfangsflächen 24 der Doseneinbauten. Für diese Verstellbe
wegung dienen einerseits die Laschen 34 und andererseits
eine Schar von auf der Ringaußenseite 37 vorgesehenen
radialen Nocken 38, die für eine bessere Griffigkeit sorgen.
Der auf den Dosenunterteil 20 in vorbeschriebener Weise
gelegte Ring 30 wird dort durch die aus Fig. 7 und 8 er
sichtliche Deckplatte 17 gesichert. Die Deckplatte 17 hat
ebenfalls längsovale Form, die aber, wie Fig. 8 verdeutlicht,
die Umrißflächen 24 der Doseneinbauten im Dosenunterteil 20
mit einem Randbereich 18 überragt. Die Deckplatte 17 ist
auf ihrer Platteninnenfläche mit vertikal angeordneten,
einstückigen Montagestiften 19 versehen, die beim Über
decken des mit dem Ring 30 ausgerüsteten Dosenunterteils 20
in dort befindliche Bohrungen 48 eingreifen. Die Bohrungen
48 sind, wie Fig. 3 verdeutlicht, in den beiden seitlichen
Segmenten 23 angeordnet, wozu entsprechende Werkstoff
verstärkungen hilfreich sind. Die Bohrungen 48 sind dabei
mit konischen Erweiterungen 49 versehen, in welche sich
die herausragenden Stiftenden verformen lassen, weshalb
sich, wie Fig. 8 zeigt, auf der Bodenaußenseite 50 ein
bündiger Verlauf der Stifterweiterung ergibt. Diese
Erweiterung wird durch Druck-und/oder Wärmeeinwirkungen
auf die Stiftenden erzeugt. Alternativ könnte eine Stauchung,
Klemmung oder Klebung für die Befestigung der Deckplatte 17
an der Bodenplatte 21 verwendet werden.
Auch bei der Bodenplatte 21 befindet sich ein Rand
überstand in Form eines aus Fig. 8 ersichtlichen Randflansches
51. Der Randflansch 51 umgibt die Umrißflächen 24 der
Doseneinbauten nahezu allseitig,wenn man von der Flansch
unterbrechung im Bereich der bereits erwähnten durch
laufenden Ausnehmung 44 in der Bodenplatte 21 absieht.
Der Randflansch 51 ist im Bereich des Kreisbogens 25 mit
Rastvertiefungen 52 versehen, die jeweils mit einer Kammer
öffnung 41 exakt ausgerichtet sind. Der Ring 30 ist im
Bereich des Ringlochs 31 mit einer Rastnase 39 versehen,
die, wie Fig. 9 und 10 verdeutlichen, an den Verstärkungs
stegen 32 sich befinden und durch ihre Rastwirkung beim
Verstellen 47 des Rings 30 deutlich die ausgerichtete
Position des Ringlochs 31 mit der ausgewählten Kammer 29
kenntlich machen. Beim Verstellen des Rings bleibt die
Ringöffnung 31 in einer sich selbst justierenden ausge
richteten Lage zu der gewünschten Kammeröffnung 41 stehen,
was aus Fig. 12 und 13 zu entnehmen ist.
Nach der Montage der Deckplatte 17 mit dem Dosenunterteil 20
entstehen durch die Überstände 18 einerseits und die Rand
flansche 51 andererseits Führungsrinnen 53, welche für eine
unverlierbare Anordnung des Rings 30 an den Umrißflächen 24
sorgen. Die Führungsrinne 53 dient als Schiene zum Führen
des Rings 30 bei der Verstellung. Der Ring ist dadurch in
der strichpunktiert in Fig. 8 angedeuteten Parallelebene 54
zwischen der Boden- und Deckplatte 21, 17 gehalten. Der
Ring 30 besitzt dabei die aus Fig. 11 ersichtliche Ring
breite 55, die, bis auf ein leichtes Spiel, dem aus Fig. 8
ersichtlichen Plattenabstand 56 entspricht. Lediglich die
beiden erwähnten Verstärkungsstege 32 im Bereich des Ring
lochs 31 liefern die aus Fig. 11 ersichtliche Ringver
breiterung 57. Die Stege 32 stören aber nicht, weil sie,
wie am besten aus Fig. 13 hervorgeht, außerhalb der Umriß
kante 58 bzw. 59 der Deckplatte 17 bzw. der Bodenplatte 21
zu liegen kommen.
Schließlich ist die Bodenplatte 21 über eine in Fig. 6
verdeutlichte Sollbruchstelle 61 mit einer angeformten
Zunge 60 versehen, die zur Plombierung des Doseninhalts
einer fertigen Packung dient. Die Zunge 60 trägt nämlich
einen insbesondere damit einstück ausgebildeten Zapfen 62,
der in das bereits erwähnte Loch 35 der Ringlasche 34
paßt. Bedarfsweise könnte auch noch an der Deckplatte 17
eine entsprechend gestaltete Zunge vorgesehen sein. Bei
der Montage der erfindungsgemäßen Dose 12 wird der Ring 30
so auf die Umrißflächen 24 der Doseneinbauten gelegt, daß
das Loch 35 seiner einen Lasche 34 auf dem Zapfen 62 der
Zunge 60 einkuppelt. Dann wird, nachdem das Doseninnere
mit den Nadeln 13 ordnungsgemäß aufgefüllt worden ist,
in der bereits beschriebenen Weise die Deckplatte 17 über
ihre Montagestifte 19 daran befestigt. Jetzt liegt eine
Arretierung des Ringes 30 auf der komplettierten Dose 12
vor. Durch die Steckverbindung zwischen der Dosenzunge 60
und der Ringlasche 34 läßt sich der Ring 30 zunächst nicht
verstellen. Da die Lasche 60 ausreichend weit von der
Anordnungsreihe der Kammeröffnungen 41 entfernt ist, ist
damit zugleich sichergestellt, daß die im Bereich der nun
arretierten Ringlaschen 34 befindliche Ringöffnung 31
ausreichend weit von dem entsprechenden Kreisbogen 25
mit den Kammeröffnungen entfernt ist. Es kann also keine
Nadel entnommen werden und auch der Ring 30 zunächst nicht
seine Verstellbewegung 47 ausführen. Dies ist erst möglich,
wenn man die Zunge 60 an der Bruchstelle 61 von der Boden
platte 21 abtrennt. Der Kunststoff bricht dabei einfach
durch ein ausreichendes Verbiegen der Zunge 60 aus der
Plattenebene im Bereich der Sollbruchstelle 61 von selbst.
Bei diesem Biegevorgang kann der Ring 30 wegen seines
elastomeren Werkstoffes der entsprechenden Bewegung seiner
Ringlaschen 34 ohne weiteres folgen. Der Ring 30 wird
dadurch weder beeinträchtigt noch in seiner ordnungsgemäßen
Lage in der Rinne 53 gefährdet. Die abgebrochene Zunge 60
wird nun weggeworfen und der Ring 30 kann nun die gewünschte
Verstellbewegung ausführen. Über diese Wirkung der Zunge 60
und der Lasche 34 ist gleichsam eine "Plombierung" des
Doseninhalts gegeben. Ein Kunde, der die erfindungsgemäße
Packung 10 erwirbt, kann sich anhand der unbeschädigten
Zunge 60 vergewissern, daß keine Nadeln unbefugterweise
vorher aus der Dose 12 entnommen worden sind. Die Bogen
stücke 25, 26 der Umrißflächen 24 sind keine exakten
Kreise, wenn auch annähernd von einer Halbkreisform ge
sprochen werden kann.
Wie aus Fig. 4 und 8 hervorgeht, ist die Bodenplatte 21
auf ihrer Außenseite mit vier Zapfen 63 versehen, die zur
Befestigung der fertigen Dose 12 an dem bereits erwähnten
Trägerblatt 14 dienen. Das Trägerblatt ist dabei, wie in
Fig. 13 angedeutet ist, mit entsprechenden Durchbrüchen 64
versehen, durch welche die Befestigungszapfen 63 der Dose 12
hindurchgeführt werden, wobei die Dose 12 mit ihrer Bodenaußen
seite 55 auf der Schauseite 15 des Trägerblatts 14 zur
Anlage kommt. Die auf der Rückseite 65 des Trägerblatts
14 herausragenden Zapfenenden werden verformt, so daß es
zu einer Verbreiterung 63′ kommt, welche die Dimension
des Blatt-Durchbruchs 64 übersteigt. Diese Verformung 63′
geschieht durch Stauchen der aus dem Kunststoff des Dosen
unterteils 20 gebildeten Befestigungszapfen 63. Auf diese
Weise ist eine einwandfreie zuverlässige Verbindung der
Dose 12 mit dem Trägerblatt 14 gewährleistet. Im Benutzungs
fall kann die Dose 12 vom Trägerblatt 14 abgerissen werden,
wobei entweder nur die Verformung 63′ oder die Befestigungs
zapfen 63 über gegebenenfalls im Bereich der Bodenplatte 21
vorgesehene Soll-Bruch-Stellen abbrechen. Alternativ könnte
auch der Werkstoff der Trägerplatte 14 im Bereich der
Durchbrüche 64 ausbrechen. Diese Anbringungsweise über an
geformte Befestigungszapfen 63 läßt sich ganz allgemein
zur Anbringung von beliebigen Behältnissen für Waren an
Trägerplatten 14 von Selbstbedienungs-Verkaufspackungen 10
anwenden. Der Inhalt solcher Behältnisse, die beliebige
Formen haben können, braucht kein Nadelsortiment zu sein,
sondern könnte jeglicher Artikel sein.
Die in Fig. 3 und 4 gezeigte, quer durch die Schar der
Kammern 29 verlaufende Ausnehmung 44 wird, wie aus Fig.
12 und 13 hervorgeht, zur Aufnahme eines Klebestreifens 66
verwendet, der zunächst mit einer nach innen gekehrten
Klebeschicht 67 versehen ist, die in den Fig. 12 und 13
gepunktet angedeutet ist. Diese Innenklebeschicht 67 haftet
an den bereits oben erwähnten freiliegenden Rippenteilen 45
der die Kammern voneinander scheidenden Rippen 22 sowie
in den entsprechenden freigelegten Teilstücken der beid
seitigen Segmente 23. Dadurch ist die Position des Klebe
streifens 66 an der fertigen Dose 12 gesichert. Entscheidend
ist aber, daß die Klebeschicht 67 auch im Inneren der
Kammern 29 erscheint und rückseitig an den dort eingelegten
Nähnadeln 13 wirksam wird. Dies wird begünstigt, wenn der
Klebestreifen aus elastisch verformbarem Material besteht,
nämlich Schaumstoff im vorliegenden Fall. Im Bereich
zwischen den Rippen 22 wölbt sich daher der Klebestreifen
mit seiner Klebeschicht 67 ins Kammerninnere hinein und
stellt dadurch einen Klebekontakt mit der Nadel 13 sicher.
Die Nadel haftet an der Klebeschicht 67 und kann sich
nunmehr nicht unkontrolliert verdrehen. Die Nadeln 13
bleiben in der eingelegten Position in der Dose. Die
Nadeln 13 werden dabei so in die Kammern 29 der Dose 12
beim Befüllungsvorgang eingeführt, daß ihre Nadelöhre 68
eine zueinander ausgerichtete Position aufweisen. Wegen des
attraktiven Aussehens strebt man dabei an, die Nadelöhre 68
vertikal zur Ebene der Bodenplatte 21 zu legen. Bei dieser
Anordnung kann auch der Kunde durch die transparente Deck
platte 17 Form und Größe des Nadelöhrs 68 von außen bequem
begutachten. Diese Innenklebeschicht 67 fixiert die Nadeln
13 aber nicht nur hinsichtlich einer unerwünschten Drehung,
sondern auch hinsichtlich einer unerwünschten Axialbewegung.
Dadurch läßt sich auch die gewünschte Längslage der Nadeln
13 in der Dose 12 sichern, was insbesondere dann bedeutsam
ist, wenn eine verhältnismäßig kurze Nadel 13 in einer
demgegenüber längeren Kammer 29 untergebracht werden soll.
Dadurch läßt sich auch jede für das attraktive Aussehen
der Verkaufspackung 10 gewünschte ornamentale Längsanordnung
der Nadeln 13 sichern.
Um die Nähnadeln 13 in der Dose 12 wieder freizugeben,
wenn man eine ausgewählte Nadel 13 in der bereits be
schriebenen Weise aus der Kammer 29 entnehmen will, ist
es lediglich nötig, den Klebestreifen 66 zu entfernen.
Dies ist schnell ausführbar. Der Klebestreifen ist wegen
der durchgehenden Ausnehmung 44 an einem Ende der Dose
bequem zu erfassen und kann in einem Zuge entfernt werden.
Im aufgebrachten Zustand wird der Klebestreifen 66 von
der auf der Dosenrückseite befindlichen Trägerplatte 14
ins Kammerninnere 29 gemäß Fig. 13 eingedrückt, während
er praktisch bündig mit der Außenfläche der Bodenplatte 21
liegt. Dies ist wegen der elastischen Nachgiebigkeit
des Schaumstoffs im Klebestreifen 66 möglich.
Im vorliegenden Fall ist der Klebestreifen 66 doppeltklebend
ausgebildet und besitzt auch auf seiner Außenseite eine
weitere, in Fig. 13 gepunktet angedeutete Klebeschicht 69.
Diese Außenklebeschicht 69 wird bei der fertigen Verkaufs
packung 10 an der Schauseite 15 des Trägerblatts 14 wirksam
und kann zur Befestigung der Dose 12 am Trägerblatt 14
dienen. Dies geschieht hier zusätzlich zu der bereits
erwähnten Verbindung über die Befestigungszapfen 63, doch
könnte, wenn solche Zapfen 63 fehlen, die Außenklebeschicht
69 die alleinige Anbringung der Dose 12 am Trägerblatt 14
bewerkstelligen.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel wird die Außenklebe
schicht 69 mit einer gegenüber der Schauseite 15 des
Trägerblatts 14 stärkeren Haftwirkung versehen als die
gegenüberliegende Innenklebeschicht 67 bezüglich der Dose
12 und den Nadeln 13 haftwirksam ist. Wird die Dose 12
vom Trägerblatt 14 in der bereits beschriebenen Weise durch
Zerstörung der Festhaltewirkung der Befestigungszapfen 63
entfernt, so sorgt dann die höhere Klebekraft der Außenklebe
schicht 69, daß der dann nicht mehr benötigte Klebestreifen 66
am Trägerblatt 14 verbleibt. Dadurch ist bei Abnahme der
Dose 12 zwecks Benutzung der Nadeln 13 der Klebestreifen 66
automatisch entfernt, ohne daß hierzu zusätzliche Ar
beiten zum Entfernen des Klebestreifens 66 erforderlich
wären. Eine solche Klebesicherung der Nadellage im Inneren
der Kammern ist natürlich auch in anderen Dosen beliebiger
Form nutzbar.
Wie schon erwähnt wurde, befindet sich normalerweise ein
aus Fig. 9 ersichtlicher lochfreier, geschlossener Ringab
schnitt 70 vor den Kammeröffnungen 41. Dann ist die Dose 12
verschlossen. Andernfalls liegt das Ringloch 31 an der
Kammeröffnung 41 der ausgewählten Kammer 29 und die Nadel
kann durch Schwerkraft, ggf. unterstützt mit Schütteln der
Dose, aus der Kammer 29 herausfahren.
- Bezugszeichenliste
10 Verkaufspackung
11 Sortiment
12 Dose
13 Nähnadel
14 Trägerblatt
15 Schauseite von 14
16 Aufhängeloch von 14
17 Deckplatte
18 Randbereich von 17
19 Montagestift
20 Dosenunterteil
21 Bodenplatte
22 Doseneinbauteil, Rippe
23 Doseneinbauteil, Segment
24 Umrißfläche, Längsoval
25 Bogenteil von 24
26 Bogenteil von 24
27 -
28 Geradstück von 24
29 Kammer
30 Ring
31 Ringloch
32 Ringsteg
33 Trichterwand von 31
34 Lasche an 30
35 Loch in 34
36 Ringinnenseite
37 Ringaußenseite
38 Ringnocken
39 Rastnase an 32
40 Seitenflächenteil von 20
41 Kammeröffnung
42 Endflächenteil
43 Auflauffläche in 29
44 Ausnehmung von 21
45 freiliegender Rippenteil in 44
46 Entnahmepfeil für 13
47 Verstellpfeil für 30
48 Bohrung in 23
49 konische Erweiterung von 48
50 Bodenaußenseite
51 Randflansch
52 Rastvertiefung in 51
53 Führungsrinne
54 Parallelebene
55 Ringbreite
56 Plattenabstand 21-17
57 Ringverbreiterung
58 Umrißkante von 17
59 Umrißkante von 21
60 Zunge an 21
61 Soll-Bruch-Stelle
62 Arretierzapfen von 60
63 Befestigungszapfen an 21
63′ Endverformung von 63
64 Durchbruch in 15
65 Rückseite von 14
66 Klebestreifen
67 innere Klebeschicht
68 Nadelöhr von 13
69 äußere Klebeschicht von 66
70 lochfreier Ringabschnitt
Claims (23)
1. Verkaufspackung (10) für ein Nadelsortiment (11), mit
einer insbesondere aus Kunststoff gebildeten Dose (12),
deren Doseninneres in eine Schar von Kammern (29)
gegliedert ist,
die Kammern (29) zum Aufbewahren der Nadeln (13) dienen und wenigstens an ihrem einen Kammerende zur Entnahme bzw. zum Wiedereinführen von Nadeln zeitweilig wahl weise zu öffnen (41) sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß über den Umfang (24) der Dose (12) mindestens ein endloser flexibler Ring (30) mit wenigstens einem Ring loch (31) gelegt ist,
die Kammern (29) wenigstens am einen Dosenrand (25) offen (41) sind, aber der Ring (30) sich über diese Kammeröffnungen (41) erstreckt, und der flexible Ring (30) entlang des Dosenumfangs (24) verschieb bar ist,
um wahlweise entweder einen lochfreien, geschlossenen Ringabschnitt (70) oder ein Ringloch (31) in Aus richtung mit einer ausgewählten Kammeröffnung (41) zu bringen.
die Kammern (29) zum Aufbewahren der Nadeln (13) dienen und wenigstens an ihrem einen Kammerende zur Entnahme bzw. zum Wiedereinführen von Nadeln zeitweilig wahl weise zu öffnen (41) sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß über den Umfang (24) der Dose (12) mindestens ein endloser flexibler Ring (30) mit wenigstens einem Ring loch (31) gelegt ist,
die Kammern (29) wenigstens am einen Dosenrand (25) offen (41) sind, aber der Ring (30) sich über diese Kammeröffnungen (41) erstreckt, und der flexible Ring (30) entlang des Dosenumfangs (24) verschieb bar ist,
um wahlweise entweder einen lochfreien, geschlossenen Ringabschnitt (70) oder ein Ringloch (31) in Aus richtung mit einer ausgewählten Kammeröffnung (41) zu bringen.
2. Verkaufspackung nach Anspruch 1 mit einer eine Boden
und Deckplatte (21, 17) aufweisenden Dose (12),
dadurch gekennzeichnet,
daß der Ring (30) in einer zwischen der Boden- und Deck platte (21, 17) liegenden Parallelebene (54) angeordnet ist,
sich längs des Umrißrandes (24) der Boden- und/oder Deckplatte (21, 17) erstreckt
und mit seinem Ringloch (31) längs der Anordnungsreihe der nebeneinander liegenden Kammeröffnungen (41) verstell bar (47) ist.
daß der Ring (30) in einer zwischen der Boden- und Deck platte (21, 17) liegenden Parallelebene (54) angeordnet ist,
sich längs des Umrißrandes (24) der Boden- und/oder Deckplatte (21, 17) erstreckt
und mit seinem Ringloch (31) längs der Anordnungsreihe der nebeneinander liegenden Kammeröffnungen (41) verstell bar (47) ist.
3. Verkaufspackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Ring (30) aus elastomerem Werkstoff besteht,
eine den Abstand zwischen der Boden- und Deckplatte (21, 17) im wesentlichen ausfüllende Ringbreite (55) besitzt und, vorzugsweise mit elastischer Vorspannung, mit seiner Ringinnenseite (36) an Umrißflächen (24) von Doseneinbauten (22, 23) anliegt,
die vorzugsweise einstückig mit einer Platte, insbesondere der Bodenplatte (21), erzeugt sind,
und die Boden- und Deckplatte (21, 17) über die Umriß flächen (24) der Doseneinbauten (22, 23) vorstehende Randzonen (51, 18) besitzt,
die zusammen mit den Umrißflächen (24) eine rinnen förmige Führung (53) für den darin längsverschieb lichen (47) Ring (30) bilden.
daß der Ring (30) aus elastomerem Werkstoff besteht,
eine den Abstand zwischen der Boden- und Deckplatte (21, 17) im wesentlichen ausfüllende Ringbreite (55) besitzt und, vorzugsweise mit elastischer Vorspannung, mit seiner Ringinnenseite (36) an Umrißflächen (24) von Doseneinbauten (22, 23) anliegt,
die vorzugsweise einstückig mit einer Platte, insbesondere der Bodenplatte (21), erzeugt sind,
und die Boden- und Deckplatte (21, 17) über die Umriß flächen (24) der Doseneinbauten (22, 23) vorstehende Randzonen (51, 18) besitzt,
die zusammen mit den Umrißflächen (24) eine rinnen förmige Führung (53) für den darin längsverschieb lichen (47) Ring (30) bilden.
4. Verkaufspackung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekenn
zeichnet,
daß die Umrißflächen (24) der Doseneinbauten einerseits aus den End- und Seitenflächenteilen (42, 40) von die Kammern (29) bildenden Rippen (22) und andererseits aus den Ring (30) führenden Dosensegmenten (23) bestehen
und die Endflächenteile (42), wie die freien Rippen enden, zur Begrenzung der Anordnungsreihe der Kammer- Öffnungen (41) einen bogenförmig gekrümmten Abschnitt (25) in der Umrißfläche (24) erzeugen.
daß die Umrißflächen (24) der Doseneinbauten einerseits aus den End- und Seitenflächenteilen (42, 40) von die Kammern (29) bildenden Rippen (22) und andererseits aus den Ring (30) führenden Dosensegmenten (23) bestehen
und die Endflächenteile (42), wie die freien Rippen enden, zur Begrenzung der Anordnungsreihe der Kammer- Öffnungen (41) einen bogenförmig gekrümmten Abschnitt (25) in der Umrißfläche (24) erzeugen.
5. Verkaufspackung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch ge
kennzeichnet,
daß die Umrißflächen der Dose (12) ein Längsoval (24) bilden,
bestehend aus zwei Bogenstücken (25, 26) und aus zwei Geradstücken (28), (vergl. Fig. 3).
daß die Umrißflächen der Dose (12) ein Längsoval (24) bilden,
bestehend aus zwei Bogenstücken (25, 26) und aus zwei Geradstücken (28), (vergl. Fig. 3).
6. Verkaufspackung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Ring (30) in
der Ringebene (53) liegende, radial nach außen ragende
Nocken (38) und/oder Laschen (34) als Handhaben zur
Ringverstellung (47) aufweist.
7. Verkaufspackung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das Ringloch (31) sich innerhalb des Ringkörpers trichterförmig (33) erweitert
und der Trichterverlauf (33) sich vorzugsweise in beidseitig des Ringlochs (31) angeordneten, zur Hand habung des Rings (30) dienenden Laschen (34) fortsetzt.
daß das Ringloch (31) sich innerhalb des Ringkörpers trichterförmig (33) erweitert
und der Trichterverlauf (33) sich vorzugsweise in beidseitig des Ringlochs (31) angeordneten, zur Hand habung des Rings (30) dienenden Laschen (34) fortsetzt.
8. Ringkörper nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Ring (30) im
Bereich des Ringlochs (31) durch die Ringbreite (55)
erhöhende Stege (32) verstärkt ist.
9. Ringkörper nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der Ring (30) im Bereich des Ringlochs (31), insbe sondere an seinen Verstärkungsstegen (32), mit einer radial nach innen vorstehenden Rastnase (39) versehen ist,
die mit infolge Ringverstellung (47) uswählbaren Rastvertiefungen (52) an der Dose (12) zusammenwirkt.
daß der Ring (30) im Bereich des Ringlochs (31), insbe sondere an seinen Verstärkungsstegen (32), mit einer radial nach innen vorstehenden Rastnase (39) versehen ist,
die mit infolge Ringverstellung (47) uswählbaren Rastvertiefungen (52) an der Dose (12) zusammenwirkt.
10. Verkaufspackung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens eine Platte, insbesondere die Boden platte (21), im Kammerinneren (29) mit Auflaufschrägen (43) versehen ist,
welche einen rampenartigen Übergang der Nadeln (13) zwischen dem Kammerboden einerseits und dem Ring loch (31) andererseits erzeugen.
daß wenigstens eine Platte, insbesondere die Boden platte (21), im Kammerinneren (29) mit Auflaufschrägen (43) versehen ist,
welche einen rampenartigen Übergang der Nadeln (13) zwischen dem Kammerboden einerseits und dem Ring loch (31) andererseits erzeugen.
11. Verkaufspackung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens eine Platte, insbesondere die Boden platte (21), mit einer abbrechbaren Zunge (60) ver sehen ist,
welche die am Ring (30) befindliche, radial vorstehende Lasche (34) über eine insbesondere vertikal zur Plattenebene einkuppelbare Steckverbindung, wie eine Zapfen-Loch-Verbindung (62, 35), arretiert.
daß wenigstens eine Platte, insbesondere die Boden platte (21), mit einer abbrechbaren Zunge (60) ver sehen ist,
welche die am Ring (30) befindliche, radial vorstehende Lasche (34) über eine insbesondere vertikal zur Plattenebene einkuppelbare Steckverbindung, wie eine Zapfen-Loch-Verbindung (62, 35), arretiert.
12. Verkaufspackung nach einem oder mehreren der Ansprüche
2 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Deckplatte (17) der Dose (12) mit insbesondere damit einstückigen, vertikal zur Platteninnenfläche verlaufenden Montagestiften (19) versehen ist,
die in komplementären Bohrungen (48) der Bodenplatte (21), insbesondere im Bereich ihrer den Ring führen den Dosensegmente (23), befestigt sind.
daß die Deckplatte (17) der Dose (12) mit insbesondere damit einstückigen, vertikal zur Platteninnenfläche verlaufenden Montagestiften (19) versehen ist,
die in komplementären Bohrungen (48) der Bodenplatte (21), insbesondere im Bereich ihrer den Ring führen den Dosensegmente (23), befestigt sind.
13. Verkaufspackung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rastvertiefungen (52) stückweise mit den einzelnen Kammeröffnungen (41) ausgerichtet
und im Randbereich wenigstens einer Platte, insbesondere im vorstehenden Randflansch (51), der Bodenplatte (21) angeordnet sind.
daß die Rastvertiefungen (52) stückweise mit den einzelnen Kammeröffnungen (41) ausgerichtet
und im Randbereich wenigstens einer Platte, insbesondere im vorstehenden Randflansch (51), der Bodenplatte (21) angeordnet sind.
14. Verkaufspackung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rastvertiefungen (52) im Randbereich (51) der Dose (12) eine Teilung aufweisen,
die der Anordnung der radialen Nocken (38) auf der Außenseite (37) des Rings (30) annähernd entspricht.
daß die Rastvertiefungen (52) im Randbereich (51) der Dose (12) eine Teilung aufweisen,
die der Anordnung der radialen Nocken (38) auf der Außenseite (37) des Rings (30) annähernd entspricht.
15. Verkaufspackung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 14, bei der die Dose (12) an der Schauseite (15)
eines blattförmigen Trägers (Trägerblatts 14) befestigt
ist und das Trägerblatt (14) insbesondere ein Aufhänge
loch (16) zur Verkaufsdarbietung der Packung (10) in
einer Selbstbedienungseinrichtung aufweist, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Dose (12) auf ihrer einen Außenseite (50), insbesondere an der Bodenplatte (21), mit wenigstens einem, vorzugsweise damit einstückigen Zapfen (Be festigungszapfen 63) versehen ist,
der Befestigungszapfen (63), von der Schauseite (15) aus, einen Durchbruch (64) im Trägerblatt (14) durch greift
und das auf der Rückseite des Trägerblatts heraus ragende Zapfenende über die Dimension des Durchbruchs (64) hinaus verbreitert (63′) ist.
daß die Dose (12) auf ihrer einen Außenseite (50), insbesondere an der Bodenplatte (21), mit wenigstens einem, vorzugsweise damit einstückigen Zapfen (Be festigungszapfen 63) versehen ist,
der Befestigungszapfen (63), von der Schauseite (15) aus, einen Durchbruch (64) im Trägerblatt (14) durch greift
und das auf der Rückseite des Trägerblatts heraus ragende Zapfenende über die Dimension des Durchbruchs (64) hinaus verbreitert (63′) ist.
16. Verkaufspackung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbreiterung der Zapfenenden durch Verformungen
(63′) des insbesondere aus Kunststoff bestehenden
Zapfenwerkstoffs selbst erzeugt ist.
17. Verkaufspackung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zapfen (63), insbesondere über
eine Sollbruchstelle, abbrechbar mit der Dose (12)
verbunden sind.
18. Verkaufspackung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kammern (29) der Dose (12) bereichsweise mit einer inneren Klebeschicht (67) versehen sind,
an welcher die insbesondere in jeder Kammer (29) stückweise angeordneten Nähnadeln (13) verschiebungs und/oder verdrehungssicher angeheftet sind in einer gewünschten, ornamentalen Anordnung, insbesondere mit einer zueinander ausgerichteten Lage ihrer Nadelöhre (68).
daß die Kammern (29) der Dose (12) bereichsweise mit einer inneren Klebeschicht (67) versehen sind,
an welcher die insbesondere in jeder Kammer (29) stückweise angeordneten Nähnadeln (13) verschiebungs und/oder verdrehungssicher angeheftet sind in einer gewünschten, ornamentalen Anordnung, insbesondere mit einer zueinander ausgerichteten Lage ihrer Nadelöhre (68).
19. Verkaufspackung nach Anspruch 18, dadurch gekenn
zeichnet,
daß die eine Platte, insbesondere die Bodenplatte (21), mit einer die Kammern (29) der Dose (12) durchquerenden Ausnehmung (44) versehen ist
und in der Ausnehmung (44) ein Klebestreifen (66) angeordnet ist,
der mit seiner Klebeschicht (innere Klebeschicht 67) ins Kammerinnere (29) gerichtet ist.
daß die eine Platte, insbesondere die Bodenplatte (21), mit einer die Kammern (29) der Dose (12) durchquerenden Ausnehmung (44) versehen ist
und in der Ausnehmung (44) ein Klebestreifen (66) angeordnet ist,
der mit seiner Klebeschicht (innere Klebeschicht 67) ins Kammerinnere (29) gerichtet ist.
20. Verkaufspackung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet,
daß der Klebestreifen aus einem in sich elastisch verformbaren Material, wie einem Schaumstoffband (66), besteht,
der Klebestreifen (66) über die in der Platten-Ausnehmung freigelegten Teile (45) der die Kammern voneinander scheidenden Rippen (22) sich erstreckt
und mit seiner nach innen gerichteten Klebeschicht seinerseits an der Dose (12, 35) bzw. den freigelegten Rippenteilen (45) festgeheftet ist.
daß der Klebestreifen aus einem in sich elastisch verformbaren Material, wie einem Schaumstoffband (66), besteht,
der Klebestreifen (66) über die in der Platten-Ausnehmung freigelegten Teile (45) der die Kammern voneinander scheidenden Rippen (22) sich erstreckt
und mit seiner nach innen gerichteten Klebeschicht seinerseits an der Dose (12, 35) bzw. den freigelegten Rippenteilen (45) festgeheftet ist.
21. Verkaufspackung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch
gekennzeichnet, daß der Klebestreifen (66) eine der
Dicke der Platte (21) angepaßte Stärke aufweist.
22. Verkaufspackung nach einem oder mehreren der Ansprüche
19 bis 21, bei der die Dose (12) an einem blattförmigen
Träger (Trägerblatt 14) befestigt ist und das Träger
blatt (14) insbesondere ein Aufhängeloch (16) zur
Verkaufsdarbietung der Packung (10) in einer Selbstbe
dienungseinrichtung aufweist, dadurch gekenn
zeichnet,
daß der Klebestreifen (66) auch auf seiner dem Dosen inneren abgekehrten Fläche eine äußere Klebeschicht (69) aufweist,
mit der die Dose (12) an dem Trägerblatt (14) befestigbar ist.
daß der Klebestreifen (66) auch auf seiner dem Dosen inneren abgekehrten Fläche eine äußere Klebeschicht (69) aufweist,
mit der die Dose (12) an dem Trägerblatt (14) befestigbar ist.
23. Verkaufspackung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet,
daß die äußere Klebeschicht (69) eine stärkere Haftwirkung
als die ins Kammerinnere (29) gerichtete innere Klebe
schicht (67) aufweist.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19863627693 DE3627693A1 (de) | 1986-08-14 | 1986-08-14 | Verkaufspackung fuer ein nadelsortiment |
| EP87111035A EP0256387A3 (de) | 1986-08-14 | 1987-07-30 | Verkaufspackung für ein Nadelsortiment |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19863627693 DE3627693A1 (de) | 1986-08-14 | 1986-08-14 | Verkaufspackung fuer ein nadelsortiment |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3627693A1 true DE3627693A1 (de) | 1988-02-25 |
Family
ID=6307441
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19863627693 Withdrawn DE3627693A1 (de) | 1986-08-14 | 1986-08-14 | Verkaufspackung fuer ein nadelsortiment |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3627693A1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2003064275A1 (en) * | 2002-01-30 | 2003-08-07 | Ramlösa Tekniska Ab | Box for storage of tablets or the like |
| US20220013794A1 (en) * | 2020-07-10 | 2022-01-13 | Reinz-Dichtungs-Gmbh | Bipolar plate, retention sample for a bipolar plate, system, and method for producing and testing a bipolar plate |
-
1986
- 1986-08-14 DE DE19863627693 patent/DE3627693A1/de not_active Withdrawn
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2003064275A1 (en) * | 2002-01-30 | 2003-08-07 | Ramlösa Tekniska Ab | Box for storage of tablets or the like |
| US20220013794A1 (en) * | 2020-07-10 | 2022-01-13 | Reinz-Dichtungs-Gmbh | Bipolar plate, retention sample for a bipolar plate, system, and method for producing and testing a bipolar plate |
| US12132232B2 (en) * | 2020-07-10 | 2024-10-29 | Reinz-Dichtungs-Gmbh | Bipolar plate, retention sample for a bipolar plate, system, and method for producing and testing a bipolar plate |
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Legal Events
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