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DE3627693A1 - Verkaufspackung fuer ein nadelsortiment - Google Patents

Verkaufspackung fuer ein nadelsortiment

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Publication number
DE3627693A1
DE3627693A1 DE19863627693 DE3627693A DE3627693A1 DE 3627693 A1 DE3627693 A1 DE 3627693A1 DE 19863627693 DE19863627693 DE 19863627693 DE 3627693 A DE3627693 A DE 3627693A DE 3627693 A1 DE3627693 A1 DE 3627693A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
ring
package according
plate
sales package
chamber
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19863627693
Other languages
English (en)
Inventor
Winfried Hurtz
Bernhard Dipl Ing Nysten
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
William Prym Werke GmbH and Co KG
Original Assignee
William Prym Werke GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by William Prym Werke GmbH and Co KG filed Critical William Prym Werke GmbH and Co KG
Priority to DE19863627693 priority Critical patent/DE3627693A1/de
Priority to EP87111035A priority patent/EP0256387A3/de
Publication of DE3627693A1 publication Critical patent/DE3627693A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D73/00Packages comprising articles attached to cards, sheets or webs
    • B65D73/0007Packages comprising articles attached to cards, sheets or webs the articles being attached to the plane surface of a single card
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D85/00Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials
    • B65D85/20Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for incompressible or rigid rod-shaped or tubular articles
    • B65D85/24Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for incompressible or rigid rod-shaped or tubular articles for needles, nails or like elongate small articles

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Description

Die Erfindung richtet sich auf eine Verkaufspackung der im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Art. Bei der bekannten Verkaufspackung ist die Seitenwand der Dose mit einer Schar von Öffnungen versehen, die jeweils in eine Kammer einmünden und normalerweise durch eine ent­ sprechende Vielzahl von Stopfen verschlossen sind. Je nachdem, aus welcher Kammer eine Nadel entnommen werden soll, wird der betreffende Stopfen entfernt. Es liegt eine umständliche Handhabung vor. Es sind zahlreiche Einzelbauteile erforder­ lich, die abhanden kommen können.
Es ist auch bekannt, eine in Kammern gegliederte Dose zur Aufnahme von Nadeln kreisförmig auszubilden und den Dosen­ deckel gegenüber dem Dosenboden verdrehbar zu machen, wobei die Seitenwände des Dosendeckels Schlitze zum Durchlaß der Nadeln tragen. Die Handhabung dieser Dose und Entnahme der Nadeln ist umständlich. Die Dose hat aber wegen ihrer not­ wendigen Kreisform nutzlose Kreisteile, die einen hohen Materialaufwand und Platzbedarf erfordern, aber nicht mehr für die Anordnung von Nadeln ausgenutzt werden können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine platzsparende Verkaufspackung der im Oberbegriff des Anspruches 1 ange­ führten Art zu entwickeln, die preiswert und einfach herzu­ stellen ist, die Nadeln attraktiv darbietet und bequem zu handhaben ist. Dies wird erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen des Anspruches 1 angeführten Maßnahmen erreicht, denen folgende besondere Bedeutung zukommt.
Der flexible Ring gestattet es, der Dose eine optimale, werkstoff- und platzsparende Form zu geben, weil der Ring wegen seiner Flexibilität der Form des Dosenumfangs sich angleicht. Die Dose selbst kann dabei als einfacher ge­ schlossener Körper ausgebildet sein, der lediglich am Dosenrand die Kammeröffnungen zur wahlweisen Entnahme der Nadeln trägt, denn der flexible Ring verschließt normalerweise die Kammeröffnungen, wenn keine Nadelent­ nahme erwünscht ist. Weil sich der Ring längs des Dosen­ umfangs erstreckt, ist er bequem verstellbar, um sein Ringloch in Ausrichtung mit einer ausgewählten Kammeröffnung zu bringen, wenn eine der dortigen Nadeln entnommen werden soll. Durch Führungen, wie Flansche, ist der Ring unver­ lierbar mit der Dose verbunden. Diese Führungen bestimmen auch die Längsverschieblichkeit des Rings bei seiner Ver­ stellung. Anstelle eines Ringes können auch mehrere Ringe parallel zueinander liegen, die voneinander getrennt ver­ stellt werden können und jeweils ein eigenes Ringloch aufweisen. Der Ring könnte auch eine Schar von Ringlöchern aufweisen, die, je nach Ausmaß der Ringverstellung, die ausgewählte Kammeröffnung im Dosenrand zur Nadelentnahme bzw. Nadelwiedereinführung freilegen.
Der Anspruch 2 bringt eine besonders attraktiv gestaltete und bequem zu handhabende Verkaufspackung. Der Ring erstreckt sich hier längs der Schmalseite der Dose zwischen der Boden- und Deckplatte und benötigt nur ein einziges Ring­ loch, was zu seiner Stabilität beiträgt. Dieses Ringloch wird in Ausrichtung mit einer ausgewählten Kammeröffnung verschoben, wenn die dortige Nadel zugänglich gemacht werden soll. Die Deckplatte ist frei und läßt, wenn sie aus transparentem Werkstoff besteht, einen guten, attraktiven Durchblick auf die vorzugsweise einzelweise in jeder Kammer angeordneten Nähnadeln zu. Die fest aneinander gefügten Boden- und Deckplatten bieten einen guten Angriff für die Hand und gestatten es, mit einem Finger den dazwischen­ liegenden Ring zu verstellen. Die Handhabung wird dabei erleichtert, wenn, gemäß Anspruch 6, der Ring mit radial vorstehenden Nocken oder Laschen versehen ist. Sofern man den Ring aus elastomerem Werkstoff, gemäß Anspruch 3, ausbildet, paßt sich dieser der Umfangskontur der Dose besser an. Außerdem ist hierdurch eine Vorspannung im Ring erzeug­ bar, womit die Kammeröffnungen zuverlässig verschlossen werden und eine gewisse Selbsthemmung des Rings gegen eine willkürliche Verstellung gegeben ist. Außerdem können durch die in Anspruch 3 angeführten Randflansche der beiden Platten Rinnen entstehen, die für eine einwandfreie Führung des Rings beim Längsverschieben sorgen. Alternativ zu den Maßnahmen des Anspruches 2 könnte ein solcher Ring auch senkrecht zur Ebene der Boden- und Deckplatte den Umfang der Dose umspannen.
Zu den vorerwähnten Führungswirkungen tragen Doseneinbauten bei, die vorteilhaft einstückig mit einer Platte ausge­ bildet sind und, gemäß Anspruch 4, die weitere Funktion haben, auch noch Kammern zu bilden oder Dosensegmente zur Umlenkung des Ringes zu erzeugen. Die Bogenform für die Anordnung der Kammeröffnungen sorgt dafür, daß der Ring in Schließposition die Kammeröffnungen wirkungsvoll ab­ deckt. Der flexible Ring gestattet der Dose eine raum­ sparende längsovale Form gemäß Anspruch 5 zu geben. Diese Form eignet sich gut, um das Sortiment unterschiedlich langer Nähnadeln attraktiv, im wesentlichen ohne Leerräume, unterzubringen.
Die Trichterform des Ringlochs nach Anspruch 7, welche vorteilhaft auch die beidseitig davor liegenden Laschen am Ring erfaßt, läßt ein bequemes Einführen der Nadeln in die ausgewählte Kammer zu. Den Ring verbreiternde Stege nach Anspruch 8 gewährleisten trotz des Ringlochs eine hohe Festigkeit des Rings. Diese Stege können zugleich, gemäß Anspruch 9, Rastnasen erzeugen, die mit entsprechen­ den Rastvertiefungen der Dose zusammenwirken, die am ein­ fachsten im Sinne des Anspruches 13 gestaltet werden können. Für die Entnahme der Nadeln ist es vorteilhaft, rampen­ artige Einbauten gemäß Anspruch 10 in den Kammern vorzu­ sehen, die für einen glatten Übergang der Nähnadeln zur Ringöffnung sorgen. Dadurch kann auch die Ringöffnung kleinstmögliche Dimensionen aufweisen, ohne Störungen bei der Nadelentnahme und Wiedereinführung der Nadeln hervorzurufen.
Um eine unkontrollierte Entnahme von Nadeln aus der Packung durch Unbefugte auszuschließen, läßt sich eine Plombierung der Packung durch die Maßnahmen nach Anspruch 11 bequem erreichen. Die am Ring befindlichen Laschen, welche einer­ seits zur Handhabung beim Verstellen des Rings dienen und andererseits durch ihre Position gegenüber dem Ringloch erkennen lassen, ob und welche Kammer ausgewählt ist, übernehmen jetzt noch die weitere Funktion einer "Plom­ bierung". Die dabei genutzte einfache Steckverbindung kommt bei der Herstellung der Packung automatisch zustande, zumal wenn die Montage der Dose nach Anspruch 12 verläuft. Über die mit Nadeln bestückte Bodenplatte, an welcher die mit einem Zapfen versehene Zunge sich befindet, wird, vertikal zur Plattenebene, der Ring gelegt, dessen mit einem Loch versehene Lasche mit dem Zapfen der Zunge kuppelt. Dann wird die Deckplatte darüber gelegt und ihre in Anspruch 12 hervorgehobenen Montagestifte mit der Bodenplatte fest verbunden. Jetzt läßt sich der Ring zunächst nicht drehen. Weil aber eine Sollbruchstelle vorliegt, läßt sich die Zunge abbrechen, ohne daß der aus flexiblem Werkstoff gebildete Ring in seiner Position gefährdet ist. Beim Abbrechen der Zunge ist der Ring elastisch nachgiebig und behält seine ordnungsgemäße Lage. Im arretierten Zu­ stand der Zunge sind die Kammeröffnungen durch einen loch­ freien Abschnitt des Ringes abgedeckt. Ist die Zunge ent­ fernt, so kann der Ring frei verstellt werden, um mit seinem Ringloch die gewünschte Kammer anzusteuern.
Die Anformung von Befestigungszapfen nach Anspruch 15 gewährleistet eine optimale Anbringung der Dose an einem Trägerblatt, das den Verkauf der Packung in Selbstbedienungs­ einrichtungen dann ermöglicht. Die Verformung der Befesti­ gungszapfen kann, wie auch diejenige der Montagestifte nach Anspruch 12, durch Stauchen, Pressen und/oder Kleben erfolgen. Bedarfsweise können die Befestigungszapfen auch abbrechbar, gemäß Anspruch 17 sein, wodurch sich die Dose leicht vom Trägerblatt entfernen läßt, wenn man ihren Inhalt benutzen will.
Von beachtlichem Vorteil ist es, bereichsweise Klebeschichten in den Kammern entsprechend Anspruch 18 zu verwenden. Da­ durch lassen sich die gewünschten Positionen der Nähnadeln in der Packung sichern. Da dies in der Regel nur wegen eines attraktiven Aussehens der Nähnadeln beim Verkauf von Bedeutung ist, ist es besonders vorteilhaft, im Sinne des Anspruches 19 dabei zu verfahren. Nimmt man die Packung nämlich in Gebrauch, so läßt sich der Selbstklebestreifen bequem und schnell abziehen und damit die Arretierung der Nähnadeln in den Kammern sofort aufheben. Die Nadeln können dann leicht entnommen und wieder eingefügt werden. Sollte bei besonderen Umständen später wieder eine Festlegung der Nadeln in der Kammer erwünscht sein, so kann wieder der Klebestreifen in die Ausnehmung der Dose eingeführt werden. Bewährt hat sich dabei, ein Schaumstoffband im Sinne des Anspruches 20 zu verwenden, weil dieses aufgrund seiner elastischen Verformung ins Kammerinnere sich eindrückt und dort die Nadeln anheftet, ohne daß besondere Maßnahmen erforderlich wären. Die Dimensionierung des Klebestreifens im Sinne des Anspruches 21 ermöglicht auch hier die An­ bringung der Dose an einer Trägerplatte. Dabei kann der Klebestreifen, wenn er auch äußere Klebeschichten im Sinne des Anspruches 22 aufweist, zur Festhaltewirkung der Dose an der Trägerplatte beitragen. Sofern man die beidseitigen Klebeschichten im Sinne des Anspruches 23 zueinander unter­ schiedlich haftwirksam macht, verbleibt der Klebestreifen beim Entfernen der Dose an dem Trägerblatt, weshalb er dann nicht mehr gesondert von der Dose entfernt zu werden braucht. Dies bringt eine Handhabungsvereinfachung.
Weitere Besonderheiten der Erfindung sind aus den Zeichnungen und der nachfolgenden Beschreibung ersichtlich, worin ein Ausführungsbeispiel dargestellt ist. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Aufmachung der erfindungs­ gemäßen Verkaufspackung für Selbstbedienungs­ einrichtungen,
Fig. 2, in etwa natürlicher Größe, die Seitenansicht der Aufmachung von Fig. 1,
Fig. 3, 4 und 5 die Draufsicht bzw. die Schnittansichten längs der Schnittlinie IV-IV bzw. V-V von Fig. 3 von einem Unterteil der erfindungsgemäßen Dose,
Fig. 6, in etwa fünffacher Vergrößerung, eine Schnitt­ ansicht durch ein Teilstück des Dosenunterteils von Fig. 3 längs der dortigen Schnittlinie VI-VI,
Fig. 7 die Draufsicht auf eine Deckplatte der er­ findungsgemäßen Dose,
Fig. 8 die Seitenansicht auf eine teils fertig montierte Dose aus den Bestandteilen von Fig. 3 und 7 mit einem teilweisen geschnittenen Ausbruch längs der Schnittlinie VIII-VIII von Fig. 7,
Fig. 9, 10 und 11 die Draufsicht, den Axialschnitt und die Seitenansicht eines bei der erfindungsgemäßen Dose anzuwendenden Rings in vergrößerter Dar­ stellung,
Fig. 12 die vergrößerte Draufsicht auf eine fertig gepackte Dose nach der Erfindung, bei der aller­ dings zwecks besserer Darstellung die Oberplatte weggelassen worden ist und
Fig. 13 in Vergrößerung eine Schnittansicht durch die fertig gepackte Dose längs der Schnittlinie XIII-XIII von Fig. 12.
Die erfindungsgemäße Verkaufspackung 10 ist in ihrer in Fig. 1 erkennbaren Aufmachung geeignet, um in Selbstbe­ dienungsläden verwendet zu werden. Die Packung 10 besteht aus einer in sich geschlossenen Dose 12, die ein, aus Fig. 12 näher erkennbares Sortiment 11 von Nähnadeln 13 enthält und aus einem Trägerblatt 14,an dem die Dose 12 in einer besonderen, später noch ausführlich zu beschrei­ benden Weise auf seiner Schauseite 15 befestigt ist, wo auch Grafiken und nähere Angaben zur Ware enthalten sind. Das Trägerblatt 14 ist mit einem Aufhängeloch 16 versehen, um die Verkaufspackung 10 an Stangen zur Selbst­ bedienung anbieten zu können. Die Dose 12 mit ihrem Inhalt wird mit den aus Fig. 3 bis 11 ersichtlichen drei Bauteilen vormontiert. Diese drei Bauteile bestehen aus einem kom­ plexen Dosenunterteil 20, einer einfachen Deckplatte 17 und einem flexiblen Ring 30. Während die Deckplatte 17 und der Dosenunterteil 20 aus Kunststoff, nämlich insbe­ sondere klarsichtigem Werkstoff bestehen, der einen Durch­ blick auf das im Doseninnere befindliche Nadel-Sortiment 11 zuläßt, ist der Ring 30 aus einem elastomerem Werkstoff erzeugt.
Der Dosenunterteil 20, gemäß Fig. 3 bis 5, besteht aus einer ebenen Bodenplatte 21, an welcher verschiedene Dosenein­ bauten 22, 23 einstückig angeformt sind. Diese bestehen zunächst aus einer Schar parallel liegender Rippen 22, de­ nen sich in gegenüberliegenden Dosenrandbereichen schmale Segmente 23 anschließen. Diese Doseneinbauten 22, 23 bestimmen Umrißflächen der Dose in Form eines Längsovals 24, das sich, wie aus Fig. 3 zu erkennen ist, aus zwei Bogen­ stücken 25, 26, und zwei Geradstücken 27, 28 zusammensetzt. Die Rippen 22 und die endseitigen Segmente 23 bestimmen eine Schar von parallelen Kammern 29, in welchen, wie Fig. 12 verdeutlicht, die Nadeln 13 stückweise eingelegt sind. Im Bereich des Bogenstücks 26 sind die Kammern 29 an ihrem einen Ende durch Seitenflächenteile 40 verschlossen. Am gegenüberliegenden Ende sind die Kammern, wie am besten aus Fig. 4 bei 41 zu erkennen ist, offen.
Benachbarte Kammeröffnungen 41 sind in einer Reihe längs des anderen Bogenstücks 25 angeordnet, wobei die dortigen Umrißflächen durch die aus Fig. 4 ersichtlichen Endflächen­ teile 42 der Rippen 22 und von Auflaufflächen 43 gebildet sind, welche im Kammerinneren einen rampenartigen Anstieg an der Bodenplatte 21 bilden. Beachtenswert ist, was noch später im Zusammenhang mit Fig. 12 und 13 erläutert wird, daß die Bodenplatte 21 mit einer quer über die Kammern 29 durchlaufenden Ausnehmung 44 versehen ist, welche die Bodenplatte 21 in zwei Abschnitte teilt. Über die Aus­ nehmung 44 verlaufen aber die Rippen 22 durch, weshalb dort die aus Fig. 4 ersichtlichen Rippenteile 45 freiliegen. Auch die beidseitigen Segmente 23 sind durchgehend.
Der aus elastomerem Werkstoff bestehende Ring 30 gemäß Fig. 9 bis 11 hat eine Ringgröße, die etwas kleiner als die Umfangsweite der Umrißflächen 24 ist, weshalb er, wenn er über die Umfangsflächen 24 des Dosenunterteils 20 gelegt ist, dort unter einer leichten Vorspannung anliegt und sich der längsovalen Umrißform exakt anpaßt. Der Ring 30 besitzt ein einziges Loch 31, das in seinen Dimensionen der lichten Weite der Kammern 29 angepaßt ist, wie am besten aus Fig. 13 hervorgeht. Die eine Lochkante ist dabei mit der erwähnten Auflauffläche 43 im Kammerinneren genau ausgerichtet und sorgt für einen glatten Übergang der Nadel, wenn diese, im Sinne des Pfeils 46 von Fig. 13 aus der Kammer 29 entnommen werden soll. Die übrigen Kammer- Öffnungen 41 sind dabei, wie aus Fig. 12 hervorgeht, von den lochfreien Abschnitten des Rings 30 wirkungsvoll abge­ deckt. Zur Verstärkung des Rings sind beidseitig des Ringlochs 31 Stege 32 angebracht. Das Ringloch 31 ist mit trichterförmigen Wänden 33 gemäß Fig. 9 versehen, die sich in radialen Laschen 34 beidseitig des Ringlochs 31 fortsetzen und dadurch eine einfache Einführung der Nadel ins Kammerinnere 29 wieder zulassen. Die Laschen 34 be­ sitzen Löcher 35, deren Bedeutung später näher erläutert wird. Die Laschen 34 dienen zur Handhabung des Rings, der nach der Montage der Dose auf den Umrißflächen 24 im Sinne der aus Fig. 12 ersichtlichen Bewegungspfeile 47 im Gebrauchsfall der Dose verschoben werden kann. Dabei gleitet der Ring 30 mit seiner Ringinnenseite 36 auf diesen Umfangsflächen 24 der Doseneinbauten. Für diese Verstellbe­ wegung dienen einerseits die Laschen 34 und andererseits eine Schar von auf der Ringaußenseite 37 vorgesehenen radialen Nocken 38, die für eine bessere Griffigkeit sorgen.
Der auf den Dosenunterteil 20 in vorbeschriebener Weise gelegte Ring 30 wird dort durch die aus Fig. 7 und 8 er­ sichtliche Deckplatte 17 gesichert. Die Deckplatte 17 hat ebenfalls längsovale Form, die aber, wie Fig. 8 verdeutlicht, die Umrißflächen 24 der Doseneinbauten im Dosenunterteil 20 mit einem Randbereich 18 überragt. Die Deckplatte 17 ist auf ihrer Platteninnenfläche mit vertikal angeordneten, einstückigen Montagestiften 19 versehen, die beim Über­ decken des mit dem Ring 30 ausgerüsteten Dosenunterteils 20 in dort befindliche Bohrungen 48 eingreifen. Die Bohrungen 48 sind, wie Fig. 3 verdeutlicht, in den beiden seitlichen Segmenten 23 angeordnet, wozu entsprechende Werkstoff­ verstärkungen hilfreich sind. Die Bohrungen 48 sind dabei mit konischen Erweiterungen 49 versehen, in welche sich die herausragenden Stiftenden verformen lassen, weshalb sich, wie Fig. 8 zeigt, auf der Bodenaußenseite 50 ein bündiger Verlauf der Stifterweiterung ergibt. Diese Erweiterung wird durch Druck-und/oder Wärmeeinwirkungen auf die Stiftenden erzeugt. Alternativ könnte eine Stauchung, Klemmung oder Klebung für die Befestigung der Deckplatte 17 an der Bodenplatte 21 verwendet werden.
Auch bei der Bodenplatte 21 befindet sich ein Rand­ überstand in Form eines aus Fig. 8 ersichtlichen Randflansches 51. Der Randflansch 51 umgibt die Umrißflächen 24 der Doseneinbauten nahezu allseitig,wenn man von der Flansch­ unterbrechung im Bereich der bereits erwähnten durch­ laufenden Ausnehmung 44 in der Bodenplatte 21 absieht. Der Randflansch 51 ist im Bereich des Kreisbogens 25 mit Rastvertiefungen 52 versehen, die jeweils mit einer Kammer­ öffnung 41 exakt ausgerichtet sind. Der Ring 30 ist im Bereich des Ringlochs 31 mit einer Rastnase 39 versehen, die, wie Fig. 9 und 10 verdeutlichen, an den Verstärkungs­ stegen 32 sich befinden und durch ihre Rastwirkung beim Verstellen 47 des Rings 30 deutlich die ausgerichtete Position des Ringlochs 31 mit der ausgewählten Kammer 29 kenntlich machen. Beim Verstellen des Rings bleibt die Ringöffnung 31 in einer sich selbst justierenden ausge­ richteten Lage zu der gewünschten Kammeröffnung 41 stehen, was aus Fig. 12 und 13 zu entnehmen ist.
Nach der Montage der Deckplatte 17 mit dem Dosenunterteil 20 entstehen durch die Überstände 18 einerseits und die Rand­ flansche 51 andererseits Führungsrinnen 53, welche für eine unverlierbare Anordnung des Rings 30 an den Umrißflächen 24 sorgen. Die Führungsrinne 53 dient als Schiene zum Führen des Rings 30 bei der Verstellung. Der Ring ist dadurch in der strichpunktiert in Fig. 8 angedeuteten Parallelebene 54 zwischen der Boden- und Deckplatte 21, 17 gehalten. Der Ring 30 besitzt dabei die aus Fig. 11 ersichtliche Ring­ breite 55, die, bis auf ein leichtes Spiel, dem aus Fig. 8 ersichtlichen Plattenabstand 56 entspricht. Lediglich die beiden erwähnten Verstärkungsstege 32 im Bereich des Ring­ lochs 31 liefern die aus Fig. 11 ersichtliche Ringver­ breiterung 57. Die Stege 32 stören aber nicht, weil sie, wie am besten aus Fig. 13 hervorgeht, außerhalb der Umriß­ kante 58 bzw. 59 der Deckplatte 17 bzw. der Bodenplatte 21 zu liegen kommen.
Schließlich ist die Bodenplatte 21 über eine in Fig. 6 verdeutlichte Sollbruchstelle 61 mit einer angeformten Zunge 60 versehen, die zur Plombierung des Doseninhalts einer fertigen Packung dient. Die Zunge 60 trägt nämlich einen insbesondere damit einstück ausgebildeten Zapfen 62, der in das bereits erwähnte Loch 35 der Ringlasche 34 paßt. Bedarfsweise könnte auch noch an der Deckplatte 17 eine entsprechend gestaltete Zunge vorgesehen sein. Bei der Montage der erfindungsgemäßen Dose 12 wird der Ring 30 so auf die Umrißflächen 24 der Doseneinbauten gelegt, daß das Loch 35 seiner einen Lasche 34 auf dem Zapfen 62 der Zunge 60 einkuppelt. Dann wird, nachdem das Doseninnere mit den Nadeln 13 ordnungsgemäß aufgefüllt worden ist, in der bereits beschriebenen Weise die Deckplatte 17 über ihre Montagestifte 19 daran befestigt. Jetzt liegt eine Arretierung des Ringes 30 auf der komplettierten Dose 12 vor. Durch die Steckverbindung zwischen der Dosenzunge 60 und der Ringlasche 34 läßt sich der Ring 30 zunächst nicht verstellen. Da die Lasche 60 ausreichend weit von der Anordnungsreihe der Kammeröffnungen 41 entfernt ist, ist damit zugleich sichergestellt, daß die im Bereich der nun arretierten Ringlaschen 34 befindliche Ringöffnung 31 ausreichend weit von dem entsprechenden Kreisbogen 25 mit den Kammeröffnungen entfernt ist. Es kann also keine Nadel entnommen werden und auch der Ring 30 zunächst nicht seine Verstellbewegung 47 ausführen. Dies ist erst möglich, wenn man die Zunge 60 an der Bruchstelle 61 von der Boden­ platte 21 abtrennt. Der Kunststoff bricht dabei einfach durch ein ausreichendes Verbiegen der Zunge 60 aus der Plattenebene im Bereich der Sollbruchstelle 61 von selbst. Bei diesem Biegevorgang kann der Ring 30 wegen seines elastomeren Werkstoffes der entsprechenden Bewegung seiner Ringlaschen 34 ohne weiteres folgen. Der Ring 30 wird dadurch weder beeinträchtigt noch in seiner ordnungsgemäßen Lage in der Rinne 53 gefährdet. Die abgebrochene Zunge 60 wird nun weggeworfen und der Ring 30 kann nun die gewünschte Verstellbewegung ausführen. Über diese Wirkung der Zunge 60 und der Lasche 34 ist gleichsam eine "Plombierung" des Doseninhalts gegeben. Ein Kunde, der die erfindungsgemäße Packung 10 erwirbt, kann sich anhand der unbeschädigten Zunge 60 vergewissern, daß keine Nadeln unbefugterweise vorher aus der Dose 12 entnommen worden sind. Die Bogen­ stücke 25, 26 der Umrißflächen 24 sind keine exakten Kreise, wenn auch annähernd von einer Halbkreisform ge­ sprochen werden kann.
Wie aus Fig. 4 und 8 hervorgeht, ist die Bodenplatte 21 auf ihrer Außenseite mit vier Zapfen 63 versehen, die zur Befestigung der fertigen Dose 12 an dem bereits erwähnten Trägerblatt 14 dienen. Das Trägerblatt ist dabei, wie in Fig. 13 angedeutet ist, mit entsprechenden Durchbrüchen 64 versehen, durch welche die Befestigungszapfen 63 der Dose 12 hindurchgeführt werden, wobei die Dose 12 mit ihrer Bodenaußen­ seite 55 auf der Schauseite 15 des Trägerblatts 14 zur Anlage kommt. Die auf der Rückseite 65 des Trägerblatts 14 herausragenden Zapfenenden werden verformt, so daß es zu einer Verbreiterung 63′ kommt, welche die Dimension des Blatt-Durchbruchs 64 übersteigt. Diese Verformung 63′ geschieht durch Stauchen der aus dem Kunststoff des Dosen­ unterteils 20 gebildeten Befestigungszapfen 63. Auf diese Weise ist eine einwandfreie zuverlässige Verbindung der Dose 12 mit dem Trägerblatt 14 gewährleistet. Im Benutzungs­ fall kann die Dose 12 vom Trägerblatt 14 abgerissen werden, wobei entweder nur die Verformung 63′ oder die Befestigungs­ zapfen 63 über gegebenenfalls im Bereich der Bodenplatte 21 vorgesehene Soll-Bruch-Stellen abbrechen. Alternativ könnte auch der Werkstoff der Trägerplatte 14 im Bereich der Durchbrüche 64 ausbrechen. Diese Anbringungsweise über an­ geformte Befestigungszapfen 63 läßt sich ganz allgemein zur Anbringung von beliebigen Behältnissen für Waren an Trägerplatten 14 von Selbstbedienungs-Verkaufspackungen 10 anwenden. Der Inhalt solcher Behältnisse, die beliebige Formen haben können, braucht kein Nadelsortiment zu sein, sondern könnte jeglicher Artikel sein.
Die in Fig. 3 und 4 gezeigte, quer durch die Schar der Kammern 29 verlaufende Ausnehmung 44 wird, wie aus Fig. 12 und 13 hervorgeht, zur Aufnahme eines Klebestreifens 66 verwendet, der zunächst mit einer nach innen gekehrten Klebeschicht 67 versehen ist, die in den Fig. 12 und 13 gepunktet angedeutet ist. Diese Innenklebeschicht 67 haftet an den bereits oben erwähnten freiliegenden Rippenteilen 45 der die Kammern voneinander scheidenden Rippen 22 sowie in den entsprechenden freigelegten Teilstücken der beid­ seitigen Segmente 23. Dadurch ist die Position des Klebe­ streifens 66 an der fertigen Dose 12 gesichert. Entscheidend ist aber, daß die Klebeschicht 67 auch im Inneren der Kammern 29 erscheint und rückseitig an den dort eingelegten Nähnadeln 13 wirksam wird. Dies wird begünstigt, wenn der Klebestreifen aus elastisch verformbarem Material besteht, nämlich Schaumstoff im vorliegenden Fall. Im Bereich zwischen den Rippen 22 wölbt sich daher der Klebestreifen mit seiner Klebeschicht 67 ins Kammerninnere hinein und stellt dadurch einen Klebekontakt mit der Nadel 13 sicher. Die Nadel haftet an der Klebeschicht 67 und kann sich nunmehr nicht unkontrolliert verdrehen. Die Nadeln 13 bleiben in der eingelegten Position in der Dose. Die Nadeln 13 werden dabei so in die Kammern 29 der Dose 12 beim Befüllungsvorgang eingeführt, daß ihre Nadelöhre 68 eine zueinander ausgerichtete Position aufweisen. Wegen des attraktiven Aussehens strebt man dabei an, die Nadelöhre 68 vertikal zur Ebene der Bodenplatte 21 zu legen. Bei dieser Anordnung kann auch der Kunde durch die transparente Deck­ platte 17 Form und Größe des Nadelöhrs 68 von außen bequem begutachten. Diese Innenklebeschicht 67 fixiert die Nadeln 13 aber nicht nur hinsichtlich einer unerwünschten Drehung, sondern auch hinsichtlich einer unerwünschten Axialbewegung. Dadurch läßt sich auch die gewünschte Längslage der Nadeln 13 in der Dose 12 sichern, was insbesondere dann bedeutsam ist, wenn eine verhältnismäßig kurze Nadel 13 in einer demgegenüber längeren Kammer 29 untergebracht werden soll. Dadurch läßt sich auch jede für das attraktive Aussehen der Verkaufspackung 10 gewünschte ornamentale Längsanordnung der Nadeln 13 sichern.
Um die Nähnadeln 13 in der Dose 12 wieder freizugeben, wenn man eine ausgewählte Nadel 13 in der bereits be­ schriebenen Weise aus der Kammer 29 entnehmen will, ist es lediglich nötig, den Klebestreifen 66 zu entfernen. Dies ist schnell ausführbar. Der Klebestreifen ist wegen der durchgehenden Ausnehmung 44 an einem Ende der Dose bequem zu erfassen und kann in einem Zuge entfernt werden. Im aufgebrachten Zustand wird der Klebestreifen 66 von der auf der Dosenrückseite befindlichen Trägerplatte 14 ins Kammerninnere 29 gemäß Fig. 13 eingedrückt, während er praktisch bündig mit der Außenfläche der Bodenplatte 21 liegt. Dies ist wegen der elastischen Nachgiebigkeit des Schaumstoffs im Klebestreifen 66 möglich.
Im vorliegenden Fall ist der Klebestreifen 66 doppeltklebend ausgebildet und besitzt auch auf seiner Außenseite eine weitere, in Fig. 13 gepunktet angedeutete Klebeschicht 69. Diese Außenklebeschicht 69 wird bei der fertigen Verkaufs­ packung 10 an der Schauseite 15 des Trägerblatts 14 wirksam und kann zur Befestigung der Dose 12 am Trägerblatt 14 dienen. Dies geschieht hier zusätzlich zu der bereits erwähnten Verbindung über die Befestigungszapfen 63, doch könnte, wenn solche Zapfen 63 fehlen, die Außenklebeschicht 69 die alleinige Anbringung der Dose 12 am Trägerblatt 14 bewerkstelligen.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel wird die Außenklebe­ schicht 69 mit einer gegenüber der Schauseite 15 des Trägerblatts 14 stärkeren Haftwirkung versehen als die gegenüberliegende Innenklebeschicht 67 bezüglich der Dose 12 und den Nadeln 13 haftwirksam ist. Wird die Dose 12 vom Trägerblatt 14 in der bereits beschriebenen Weise durch Zerstörung der Festhaltewirkung der Befestigungszapfen 63 entfernt, so sorgt dann die höhere Klebekraft der Außenklebe­ schicht 69, daß der dann nicht mehr benötigte Klebestreifen 66 am Trägerblatt 14 verbleibt. Dadurch ist bei Abnahme der Dose 12 zwecks Benutzung der Nadeln 13 der Klebestreifen 66 automatisch entfernt, ohne daß hierzu zusätzliche Ar­ beiten zum Entfernen des Klebestreifens 66 erforderlich wären. Eine solche Klebesicherung der Nadellage im Inneren der Kammern ist natürlich auch in anderen Dosen beliebiger Form nutzbar.
Wie schon erwähnt wurde, befindet sich normalerweise ein aus Fig. 9 ersichtlicher lochfreier, geschlossener Ringab­ schnitt 70 vor den Kammeröffnungen 41. Dann ist die Dose 12 verschlossen. Andernfalls liegt das Ringloch 31 an der Kammeröffnung 41 der ausgewählten Kammer 29 und die Nadel kann durch Schwerkraft, ggf. unterstützt mit Schütteln der Dose, aus der Kammer 29 herausfahren.
  • Bezugszeichenliste 10 Verkaufspackung
    11 Sortiment
    12 Dose
    13 Nähnadel
    14 Trägerblatt
    15 Schauseite von 14
    16 Aufhängeloch von 14
    17 Deckplatte
    18 Randbereich von 17
    19 Montagestift
    20 Dosenunterteil
    21 Bodenplatte
    22 Doseneinbauteil, Rippe
    23 Doseneinbauteil, Segment
    24 Umrißfläche, Längsoval
    25 Bogenteil von 24
    26 Bogenteil von 24
    27 -
    28 Geradstück von 24
    29 Kammer
    30 Ring
    31 Ringloch
    32 Ringsteg
    33 Trichterwand von 31
    34 Lasche an 30
    35 Loch in 34
    36 Ringinnenseite
    37 Ringaußenseite
    38 Ringnocken
    39 Rastnase an 32
    40 Seitenflächenteil von 20
    41 Kammeröffnung
    42 Endflächenteil
    43 Auflauffläche in 29
    44 Ausnehmung von 21
    45 freiliegender Rippenteil in 44
    46 Entnahmepfeil für 13
    47 Verstellpfeil für 30
    48 Bohrung in 23
    49 konische Erweiterung von 48
    50 Bodenaußenseite
    51 Randflansch
    52 Rastvertiefung in 51
    53 Führungsrinne
    54 Parallelebene
    55 Ringbreite
    56 Plattenabstand 21-17
    57 Ringverbreiterung
    58 Umrißkante von 17
    59 Umrißkante von 21
    60 Zunge an 21
    61 Soll-Bruch-Stelle
    62 Arretierzapfen von 60
    63 Befestigungszapfen an 21
    63′ Endverformung von 63
    64 Durchbruch in 15
    65 Rückseite von 14
    66 Klebestreifen
    67 innere Klebeschicht
    68 Nadelöhr von 13
    69 äußere Klebeschicht von 66
    70 lochfreier Ringabschnitt

Claims (23)

1. Verkaufspackung (10) für ein Nadelsortiment (11), mit einer insbesondere aus Kunststoff gebildeten Dose (12), deren Doseninneres in eine Schar von Kammern (29) gegliedert ist,
die Kammern (29) zum Aufbewahren der Nadeln (13) dienen und wenigstens an ihrem einen Kammerende zur Entnahme bzw. zum Wiedereinführen von Nadeln zeitweilig wahl­ weise zu öffnen (41) sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß über den Umfang (24) der Dose (12) mindestens ein endloser flexibler Ring (30) mit wenigstens einem Ring­ loch (31) gelegt ist,
die Kammern (29) wenigstens am einen Dosenrand (25) offen (41) sind, aber der Ring (30) sich über diese Kammeröffnungen (41) erstreckt, und der flexible Ring (30) entlang des Dosenumfangs (24) verschieb­ bar ist,
um wahlweise entweder einen lochfreien, geschlossenen Ringabschnitt (70) oder ein Ringloch (31) in Aus­ richtung mit einer ausgewählten Kammeröffnung (41) zu bringen.
2. Verkaufspackung nach Anspruch 1 mit einer eine Boden­ und Deckplatte (21, 17) aufweisenden Dose (12), dadurch gekennzeichnet,
daß der Ring (30) in einer zwischen der Boden- und Deck­ platte (21, 17) liegenden Parallelebene (54) angeordnet ist,
sich längs des Umrißrandes (24) der Boden- und/oder Deckplatte (21, 17) erstreckt
und mit seinem Ringloch (31) längs der Anordnungsreihe der nebeneinander liegenden Kammeröffnungen (41) verstell­ bar (47) ist.
3. Verkaufspackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Ring (30) aus elastomerem Werkstoff besteht,
eine den Abstand zwischen der Boden- und Deckplatte (21, 17) im wesentlichen ausfüllende Ringbreite (55) besitzt und, vorzugsweise mit elastischer Vorspannung, mit seiner Ringinnenseite (36) an Umrißflächen (24) von Doseneinbauten (22, 23) anliegt,
die vorzugsweise einstückig mit einer Platte, insbesondere der Bodenplatte (21), erzeugt sind,
und die Boden- und Deckplatte (21, 17) über die Umriß­ flächen (24) der Doseneinbauten (22, 23) vorstehende Randzonen (51, 18) besitzt,
die zusammen mit den Umrißflächen (24) eine rinnen­ förmige Führung (53) für den darin längsverschieb­ lichen (47) Ring (30) bilden.
4. Verkaufspackung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekenn­ zeichnet,
daß die Umrißflächen (24) der Doseneinbauten einerseits aus den End- und Seitenflächenteilen (42, 40) von die Kammern (29) bildenden Rippen (22) und andererseits aus den Ring (30) führenden Dosensegmenten (23) bestehen
und die Endflächenteile (42), wie die freien Rippen­ enden, zur Begrenzung der Anordnungsreihe der Kammer- Öffnungen (41) einen bogenförmig gekrümmten Abschnitt (25) in der Umrißfläche (24) erzeugen.
5. Verkaufspackung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch ge­ kennzeichnet,
daß die Umrißflächen der Dose (12) ein Längsoval (24) bilden,
bestehend aus zwei Bogenstücken (25, 26) und aus zwei Geradstücken (28), (vergl. Fig. 3).
6. Verkaufspackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Ring (30) in der Ringebene (53) liegende, radial nach außen ragende Nocken (38) und/oder Laschen (34) als Handhaben zur Ringverstellung (47) aufweist.
7. Verkaufspackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das Ringloch (31) sich innerhalb des Ringkörpers trichterförmig (33) erweitert
und der Trichterverlauf (33) sich vorzugsweise in beidseitig des Ringlochs (31) angeordneten, zur Hand­ habung des Rings (30) dienenden Laschen (34) fortsetzt.
8. Ringkörper nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Ring (30) im Bereich des Ringlochs (31) durch die Ringbreite (55) erhöhende Stege (32) verstärkt ist.
9. Ringkörper nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der Ring (30) im Bereich des Ringlochs (31), insbe­ sondere an seinen Verstärkungsstegen (32), mit einer radial nach innen vorstehenden Rastnase (39) versehen ist,
die mit infolge Ringverstellung (47) uswählbaren Rastvertiefungen (52) an der Dose (12) zusammenwirkt.
10. Verkaufspackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens eine Platte, insbesondere die Boden­ platte (21), im Kammerinneren (29) mit Auflaufschrägen (43) versehen ist,
welche einen rampenartigen Übergang der Nadeln (13) zwischen dem Kammerboden einerseits und dem Ring­ loch (31) andererseits erzeugen.
11. Verkaufspackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens eine Platte, insbesondere die Boden­ platte (21), mit einer abbrechbaren Zunge (60) ver­ sehen ist,
welche die am Ring (30) befindliche, radial vorstehende Lasche (34) über eine insbesondere vertikal zur Plattenebene einkuppelbare Steckverbindung, wie eine Zapfen-Loch-Verbindung (62, 35), arretiert.
12. Verkaufspackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Deckplatte (17) der Dose (12) mit insbesondere damit einstückigen, vertikal zur Platteninnenfläche verlaufenden Montagestiften (19) versehen ist,
die in komplementären Bohrungen (48) der Bodenplatte (21), insbesondere im Bereich ihrer den Ring führen­ den Dosensegmente (23), befestigt sind.
13. Verkaufspackung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rastvertiefungen (52) stückweise mit den einzelnen Kammeröffnungen (41) ausgerichtet
und im Randbereich wenigstens einer Platte, insbesondere im vorstehenden Randflansch (51), der Bodenplatte (21) angeordnet sind.
14. Verkaufspackung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rastvertiefungen (52) im Randbereich (51) der Dose (12) eine Teilung aufweisen,
die der Anordnung der radialen Nocken (38) auf der Außenseite (37) des Rings (30) annähernd entspricht.
15. Verkaufspackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, bei der die Dose (12) an der Schauseite (15) eines blattförmigen Trägers (Trägerblatts 14) befestigt ist und das Trägerblatt (14) insbesondere ein Aufhänge­ loch (16) zur Verkaufsdarbietung der Packung (10) in einer Selbstbedienungseinrichtung aufweist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Dose (12) auf ihrer einen Außenseite (50), insbesondere an der Bodenplatte (21), mit wenigstens einem, vorzugsweise damit einstückigen Zapfen (Be­ festigungszapfen 63) versehen ist,
der Befestigungszapfen (63), von der Schauseite (15) aus, einen Durchbruch (64) im Trägerblatt (14) durch­ greift
und das auf der Rückseite des Trägerblatts heraus­ ragende Zapfenende über die Dimension des Durchbruchs (64) hinaus verbreitert (63′) ist.
16. Verkaufspackung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbreiterung der Zapfenenden durch Verformungen (63′) des insbesondere aus Kunststoff bestehenden Zapfenwerkstoffs selbst erzeugt ist.
17. Verkaufspackung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Zapfen (63), insbesondere über eine Sollbruchstelle, abbrechbar mit der Dose (12) verbunden sind.
18. Verkaufspackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kammern (29) der Dose (12) bereichsweise mit einer inneren Klebeschicht (67) versehen sind,
an welcher die insbesondere in jeder Kammer (29) stückweise angeordneten Nähnadeln (13) verschiebungs­ und/oder verdrehungssicher angeheftet sind in einer gewünschten, ornamentalen Anordnung, insbesondere mit einer zueinander ausgerichteten Lage ihrer Nadelöhre (68).
19. Verkaufspackung nach Anspruch 18, dadurch gekenn­ zeichnet,
daß die eine Platte, insbesondere die Bodenplatte (21), mit einer die Kammern (29) der Dose (12) durchquerenden Ausnehmung (44) versehen ist
und in der Ausnehmung (44) ein Klebestreifen (66) angeordnet ist,
der mit seiner Klebeschicht (innere Klebeschicht 67) ins Kammerinnere (29) gerichtet ist.
20. Verkaufspackung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet,
daß der Klebestreifen aus einem in sich elastisch verformbaren Material, wie einem Schaumstoffband (66), besteht,
der Klebestreifen (66) über die in der Platten-Ausnehmung freigelegten Teile (45) der die Kammern voneinander scheidenden Rippen (22) sich erstreckt
und mit seiner nach innen gerichteten Klebeschicht seinerseits an der Dose (12, 35) bzw. den freigelegten Rippenteilen (45) festgeheftet ist.
21. Verkaufspackung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Klebestreifen (66) eine der Dicke der Platte (21) angepaßte Stärke aufweist.
22. Verkaufspackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 19 bis 21, bei der die Dose (12) an einem blattförmigen Träger (Trägerblatt 14) befestigt ist und das Träger­ blatt (14) insbesondere ein Aufhängeloch (16) zur Verkaufsdarbietung der Packung (10) in einer Selbstbe­ dienungseinrichtung aufweist, dadurch gekenn­ zeichnet,
daß der Klebestreifen (66) auch auf seiner dem Dosen­ inneren abgekehrten Fläche eine äußere Klebeschicht (69) aufweist,
mit der die Dose (12) an dem Trägerblatt (14) befestigbar ist.
23. Verkaufspackung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Klebeschicht (69) eine stärkere Haftwirkung als die ins Kammerinnere (29) gerichtete innere Klebe­ schicht (67) aufweist.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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WO2003064275A1 (en) * 2002-01-30 2003-08-07 Ramlösa Tekniska Ab Box for storage of tablets or the like
US20220013794A1 (en) * 2020-07-10 2022-01-13 Reinz-Dichtungs-Gmbh Bipolar plate, retention sample for a bipolar plate, system, and method for producing and testing a bipolar plate

Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2003064275A1 (en) * 2002-01-30 2003-08-07 Ramlösa Tekniska Ab Box for storage of tablets or the like
US20220013794A1 (en) * 2020-07-10 2022-01-13 Reinz-Dichtungs-Gmbh Bipolar plate, retention sample for a bipolar plate, system, and method for producing and testing a bipolar plate
US12132232B2 (en) * 2020-07-10 2024-10-29 Reinz-Dichtungs-Gmbh Bipolar plate, retention sample for a bipolar plate, system, and method for producing and testing a bipolar plate

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