DE3621815A1 - Zahnbuerste - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Zahnbürste mit einem Hand
griff, einem Bürstenstiel und einem Bürstenkopf, wobei
letzterer aus einem Träger sowie an oder auf diesem
angeordneten, mechanisch wirkenden Mitteln zur Reinigung
der Zähne besteht.
Zahnbürsten der genannten Art sind allgemein bekannt und
verbreitet, wobei die mechanisch wirkenden Mittel zur
Reinigung der Zähne Borstenbüschel sind, die in unter
schiedlicher Anzahl, Anordnung und Ausrichtung auf dem
Träger angeordnet sind.
Nachteilig bei diesen bekannten Zahnbürsten ist, daß die
Borsten mit ihren Enden nur punktuell auf die Zahnober
fläche auftreffen und daß damit keine wirksame Flächen
reinigung gewährleistet ist. Ein weiterer Nachteil ist
die mangelnde Anpassungsfähigkeit an das Zahnrelief mit
seinen Rundungen und Vertiefungen, wodurch es auf Teil
flächen der Zahnoberfläche zu einer ungenügenden Reini
gung kommen kann. Als weiterer Nachteil sei erwähnt, daß
die in ihrer Stärke und Elastizität für die Reinigung
von Zähnen ausgelegten Borsten für die beim Zähneputzen
zwangsläufig mitauftretende Bearbeitung des Zahnflei
sches zu spitz, zu hart und zu wenig flexibel sind.
Dadurch kann insbesondere bei gründlichem Zähneputzen
das Zahnfleisch geschädigt werden. Bei manchen Zahnbür
sten, insbesondere solchen mit in Schubrichtung der
Bürste schräg gestellten Borsten, kann es bei häufigem
intensivem Zähneputzen sogar zur Erosion von Zahnhart
substanz im Bereich der Zahnhälse kommen. Schließlich
ist noch anzuführen, daß infolge der Speicherung von
Feuchtigkeit zwischen den Borsten dort günstige Bedin
gungen für die Vermehrung von Bakterien etc. bestehen.
Es stellt sich daher die Aufgabe, eine Zahnbürste der
eingangs genannten Art zu schaffen, welche die aufge
führten Nachteile vermeidet und welche auf für Zähne
und Zahnfleisch schonende Art und Weise eine gründliche
Reinigung der Zähne ermöglicht. Weiterhin soll mit der
Erfindung eine Zahnbürste zur Verfügung gestellt werden,
welche auch höheren hygienischen Ansprüchen genügen
kann.
Die Lösung dieser Aufgabe gelingt erfindungsgemäß durch
eine Zahnbürste der eingangs genannten Art, bei welcher
der Bürstenkopf einen elastischen Schaumstoffkörper als
Mittel zur Reinigung der Zähne aufweist.
Ein derartiger Schaumstoffkörper bietet eine wesentlich
bessere Flächenreinigungswirkung, da er sich flächig
über die Zahnoberfläche bewegt und sich aufgrund seiner
Elastizität sehr gut auch an die Rundungen der Zahnober
fläche anpaßt. Große punktuelle Kräfte, wie sie bei
Bürstenköpfen mit Borsten an den Zähnen und besonders am
Zahnfleisch auftreten, sowie deren negative Folgen wer
den so völlig vermieden. Ein weiterer Vorteil der erfin
dungsgemäßen Zahnbürste besteht darin, daß der Schaum
stoffkörper eine Saug- und Pumpwirkung während des Zäh
neputzens ausübt, die für eine gute Flüssigkeitszirkula
tion und damit einen guten Abtransport gelöster Schmutz
partikel sorgt.
Eine besonders gründliche Reinigung auch schwer zu
gänglicher Zahnzwischenräume wird durch wenigstens einen
mit dem Träger einstückigen oder verbundenen Formkörper
gewährleistet, welcher in den Schaumstoffkörper hinein
ragt und dessen Höhe kleiner als die Höhe des Schaum
stoffkörpers ist. Dieser Formkörper sorgt dafür, daß bei
erhöhtem Anpreßdruck des Bürstenkopfes an die Zähne der
oberhalb des Formkörpers gelegene Teil des Schaumstoff
körpers ausreichend tief in den betreffenden Zahnzwi
schenraum eingeführt wird, um auch dort eine mechanische
Reinigung mit guter Gründlichkeit vorzunehmen. Bei flä
chigem Putzen auf der Zahnoberfläche tritt der Formkör
per dagegen aufgrund seiner geringeren Höhe und eines
verminderten Anpreßdrucks nicht in Funktion. Bevorzugt
weist der Formkörper die Form eines aufrecht stehenden
Kreiszylinders mit kegelförmiger, kegelstumpfförmiger
oder gerundeter Spitze oder die Form einer eckigen Säule
mit pyramidenförmiger, pyramidenstumpfförmiger, keil
förmiger oder gerundeter Spitze auf. Allen diesen Formen
ist gemeinsam, daß sie ein Einführen des überliegenden
Teils des Schaumstoffkörpers in Zahnzwischenräume in
wirksamer Weise ermöglichen. Weiterhin ist vorgesehen,
daß der Formkörper aus einem elastischen Material be
steht, dessen Elastizität geringer ist als die des den
Formkörper umgebenden Schaumstoffkörpers. Damit wird zum
einen sichergestellt, daß der Formkörper bei einem even
tuellen Durchstoßen des über ihm liegenden Teils des
Schaumstoffkörpers keine Verletzungen an Zahn oder Zahn
fleisch hervorruft und daß er andererseits eine für eine
ausreichende Einführung des Schaumstoffkörpers in Zahn
zwischenräume genügende Festigkeit aufweist.
Eine alternative Gestaltungsmöglichkeit des Formkörpers
besteht darin, daß er durch ein Borstenbüschel aus einer
Anzahl von Einzelborsten gebildet ist. Auch hier gilt,
daß bei flächigem Putzen der Formkörper, d. h. hier das
Borstenbüschel, im Inneren des Schaumstoffkörpers ver
bleibt, während das Borstenbüschel zur Reinigung von
Zahnzwischenräumen durch erhöhten Anpreßdruck des Bür
stekopfes den überliegenden Teiles des Schaumstoff
körpers auslenkt und/oder auch durch diesen hindurch
tritt und selbst zur Reinigung beiträgt.
Zur Erhöhung der Reinigungswirkung bei flächigem Putzen
kann der Schaumstoffkörper eine strukturierte Oberfläche
zumindest an seiner während des Zähneputzens den Zähnen
zugewandten Seite aufweisen. Um dem Schaumstoffkörper
eine für die auftretenden Beanspruchungen ausreichende
Stabilität zu geben, ohne seine für Zahn und Zahnfleisch
günstigen Oberflächeneigenschaften zu verschlechtern,
kann dieser eine von seiner trägerabgewandten Seite zum
Träger hin zunehmende Festigkeit aufweisen. Diese Fe
stigkeitszunahme kann problemlos bereits bei der Her
stellung des Schaumstoffkörpers eingestellt werden.
Außerdem ist bevorzugt vorgesehen, daß die während des
Zähneputzens den Zähnen zugewandte Fläche des Schaum
stoffkörpers eine rechteckige, ovale, elliptische oder
runde Umrißform aufweist.
Zur Verbesserung der hygienischen Eigenschaften der
Zahnbürste ist der Schaumstoffkörper zweckmäßig lösbar
mit dem Träger verbunden ist. Damit kann der Schaum
stoffkörper als Einweg-Artikel hergestellt und verwendet
werden, der täglich oder bei jedem Zähneputzen erneuert
wird. Da der übrige Teil der Zahnbürste weiterverwendet
wird, bleiben die Kosten sehr gering, weil der Schaum
stoffkörper an sich nur relativ geringe Kosten verur
sacht. Bevorzugte Ausgestaltungen einer lösbaren Verbin
dung von Schaumstoffkörper und Träger gehen aus den
Ansprüchen 10, 11 und 12 hervor.
Schließlich besteht bei der erfindungsgemäßen Zahnbürste
noch die Möglichkeit, daß der Schaumstoffkörper mit
einer wenigstens für ein einmaliges Zähneputzen ausrei
chenden Menge eines im wesentlichen chemisch wirkenden
Zahnreinigungsmittels in flüssiger, pastöser, pulveriger
oder fester, löslicher Form versehen ist. In Verbindung
mit der Einwegverwendung des Schaumstoffkörpers stellt
dies eine weitere Verbesserung der hygienischen Verhält
nisse und außerdem eine wesentliche Komfortsteigerung
dar. Zusätzlich wird eine aus Unkenntnis häufig vorge
nommene Unter- oder Überdosierung des Zahnreinigungsmit
tels, im allgemeinen Zahnpasta, zum Vorteil und Nutzen
des Zahnbürstenbenutzers vermieden.
Mit der Erfindung wird also eine Zahnbürste zur Verfü
gung gestellt, die eine gegenüber Zahnbürsten nach dem
Stand der Technik gründlichere Reinigung der Zähne und
Zahnzwischenräume sicherstellt und die zugleich wesent
lich hygienischer sowie schonender für Zähne und Zahn
fleisch ist.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im
folgenden anhand einer Zeichnung näher erläutert. Die
Figuren der Zeichnung zeigen im einzelnen:
Fig. 1 eine Zahnbürste gemäß Erfindung im Längsschnitt,
Fig. 2 einen Schaumstoffkörper als Teil der Zahnbürste
nach Fig. 1 in Seitenansicht,
Fig. 3 ein erstes Ausführungsbeispiel eines Bürsten
kopfes als Teil der Zahnbürste,
Fig. 4 ein zweites Ausführungsbeispiel des Bürsten
kopfes,
Fig. 5 ein drittes Ausführungsbeispiel des Bürsten
kopfes mit einem auswechselbarem Formkörper,
Fig. 6a bis 6c drei unterschiedliche auswechselbare
Formkörper und
Fig. 7 eine Zahnbürste gemäß Erfindung in Aufsicht von
oben.
Wie die Fig. 1 der Zeichnung zeigt, besteht das darge
stellte Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Zahn
bürste 1 im wesentlichen aus einem Griff 11, einem sich
an diesen anschließenden Stiel 12 und einem mit letzte
rem verbundenem Bürstenkopf 2. Während der Griff 11 und
der Stiel 12, wie bei herkömmlichen Zahnbürsten ausge
führt sind, weist der Bürstenkopf 2 eine grundsätzlich
andere Gestaltung auf.
Wie aus der Darstellung ersichtlich ist, besteht der
Bürstenkopf 2 hier aus einem Träger 21, der einstückig
mit dem Stiel 12 hergestellt ist, sowie einem auf dem
Träger 21 angeordneten elastischen Schaumstoffkörper 3.
Dieser weist eine strukturierte Oberseite 32 auf, welche
zur Reinigung der Zahnoberflächen dient. Im Inneren des
Schaumstoffkörpers 3 befindet sich etwa zentral eine
Aussparung 33, in welche formschlüssig ein mit dem Trä
ger 21 einstückiger Formkörper 4 hineinragt. Der Form
körper 4 weist eine kegelförmige Form auf und hat eine
Höhe, die etwas geringer ist als die Höhe des Schaum
stoffkörpers 3. Somit verbleibt auch oberhalb des Form
körpers 4 noch ein Teil des Schaumstoffkörpers 3.
Zur Festlegung des Schaumstoffkörpers 3 auf dem Träger
21 weist letzterer einen um ein Gelenk 24 verschwenkba
ren Klapprahmen 23 auf. Zwischen diesem Klapprahmen 23
und dem Träger 21 ist ein umlaufender, vorkragender Steg
31 an der dem Träger 21 zugewandten Seite des Schaum
stoffkörpers 3 einklemmbar.
Die Form des Schaumstoffkörpers 3 mit seinem an der
Unterseite 34 angeordneten, umlaufenden Steg 31 sowie
der zentralen Aussparung 33 wird besonders deutlich in
der in Fig. 2 dargestellten Seitenansicht. Auch ist
hier wieder die strukturierte Oberseite des Schaumstoff
körpers 3 erkennbar. Weiterhin ist ersichtlich, daß die
Festigkeit des Schaumstoffes, der den Schaumstoffkörper
3 bildet, von der Oberseite 32 zur Unterseite 34 hin
stetig zunimmt. Hierdurch erhält der Schaumstoffkörper 3
eine für einen festen Sitz auf dem Träger 21 erforder
liche ausreichende Festigkeit.
Fig. 3 zeigt den Träger 21 der Zahnbürste 1 aus Fig. 1
in Seitenansicht, wobei vom übrigen Teil der Zahnbürste
lediglich der Stiel 12 teilweise noch dargestellt ist.
Wie die Fig. 3 zeigt, weist der Träger 21 an seinem dem
Stiel 12 zugewandten Ende das Gelenk 24 auf, um das der
Klapprahmen 23 zwischen einer horizontalen Schließstel
lung und einer vertikalen Öffnungsstellung verschwenkbar
ist. An ihren, dem Gelenk 24 abgewandten Enden weisen
der Träger 21 und der Klapprahmen 23 miteinander wirken
de Arretierungsmittel 22 und 22′ auf, die in Schließ
stellung für eine Festlegung des Klapprahmens 23 sorgen.
Zentral auf dem Träger 21 ist wiederum der nach oben
vorragende, kegelförmige Formkörper 4 erkennbar.
Eine zweite Möglichkeit der Befestigung des Schaumstoff
körpers 3 auf dem Träger 21 zeigt die Fig. 4. Hier
weist der Träger 21 eine von oben her zugängliche, nach
innen hin offene, umlaufende Nut 25 auf. Diese dient zur
Aufnahme des umlaufenden Steges 31 des Schaumstoffkör
pers 3, wie er z. B. in Fig. 2 beschrieben ist. Auch
bei diesem Ausführungsbeispiel des Trägers 21 ist zen
tral auf diesem der bereits beschriebene Formkörper 4
angeordnet.
Fig. 5 zeigt ein Ausführungsbeispiel des Trägers 21,
bei welchem der Formkörper 4 nicht mit dem Träger 21
einstückig ist, sondern als separates Teil durch eine
Öffnung 26 im Träger 21 von unten her in diesen einge
steckt ist. Weiterhin ist der Träger 21 in dieser Dar
stellung so ausgeführt, daß er insbesondere für das
Aufziehen eines unter Vorspannung stehenden Schaumstoff
körpers geeignet ist. Gesonderte Haltemittel sind hier
bei nicht erforderlich, zumal der Formkörper 4 hier zu
einem sicheren Halt des Schaumstoffkörpers auf dem
Träger 21 beiträgt.
Der in dem Träger nach Fig. 5 verwendete Formkörper 4
ist in der Fig. 6 a noch einmal als separates Teil
dargestellt. Hier ist deutlich sichtbar, daß der Form
körper 4 eine zylindrische Grundform mit kegelförmig
zulaufender Spitze 42 aufweist und an seinem unteren
Ende einen umlaufenden, vorkragenden Anschlagsteg 41
besitzt. Dieser sorgt für die Einhaltung der richtigen
Höhe des Formkörpers 4 nach dem Einstecken in den Träger
21. Außer wie in Fig. 6 a dargestellt, kann der Form
körper 4 auch andere Formen aufweisen, wovon zwei bei
spielhaft in den Fig. 6 b und 6 c dargestellt sind.
Während die Formkörper hier in ihrem unteren Teil mit
dem Formkörper gemäß Fig. 6 a identisch sind, ist die
Spitze 42 beim Formkörper 4 nach Fig. 6 b kegelstumpf
förmig ausgeführt und bei dem Formkörper 4 nach Fig.
6 c abgerundet gestaltet. Hierüber hinaus können natür
lich noch weitere Formvariationen vorgenommen werden.
Fig. 7 schließlich zeigt einen Blick von oben auf eine
Zahnbürste 1 gemäß der vorliegenden Erfindung. Auch hier
sind wieder der Griff 11 sowie der Stiel 12 erkennbar,
wobei sich an letzteren der Bürstenkopf 2 anschließt.
Dieser besteht wiederum aus dem Träger 21, sowie dem
darauf angeordneten Schaumstoffkörper 3. Die Lage des
Formkörpers 4 innerhalb des Schaumstoffkörpers 3 ist
durch eine gestrichelte Linie dargestellt. An der dem
Stiel 12 zugewandten Seite des Trägers 21 ist weiterhin
das Gelenk 24 für den Klapprahmen 23 erkennbar.
In dieser Fig. 7 weist der Schaumstoffkörper eine im
wesentlichen rechteckige Umrißform mit leicht abgerunde
ten Eckbereichen auf. Außer dieser Form kann der Schaum
stoffkörper 3 auch andere Umrißformen, wie z. B. eine
ovale, elliptische oder kreisrunde Form aufweisen. Auch
kann der Formkörper 4 - außer wie hier dargestellt -
auch weiter nach vorn oder weiter nach hinten auf dem
Träger 21 angeordnet sein. Auch kann es unter Umständen
vorteilhaft sein, anstelle eines einzelnen Formkörpers 4
zwei oder noch mehr Formkörper auf dem Träger 21 zu
plazieren.
Claims (13)
1. Zahnbürste mit einem Handgriff, einem Bürstenstiel
und einem Bürstenkopf, wobei letzterer aus einem
Träger sowie an oder auf diesem angeordneten,
mechanisch wirkenden Mitteln zur Reinigung der Zähne
besteht,
dadurch gekennzeichnet, daß der Bürstenkopf (2)
einen elastischen Schaumstoffkörper (3) als Mittel
zur Reinigung der Zähne aufweist.
2. Zahnbürste nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch
wenigstens einen mit dem Träger (21) einstückigen
oder verbundenen Formkörper (4), welcher in den
Schaumstoffkörper (3) hineinragt und dessen Höhe
kleiner als die Höhe des Schaumstoffkörpers (3) ist.
3. Zahnbürste nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Formkörper (4) die Form
eines aufrecht stehenden Kreiszylinders mit kegel
förmiger, kegelstumpfförmiger oder gerundeter Spitze
(42) oder die Form einer eckigen Säule mit pyrami
denförmiger, pyramidenstumpfförmiger, keilförmiger
oder gerundeter Spitze (42) aufweist.
4. Zahnbürste nach den Ansprüchen 2 und 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Formkörper (4) aus einem
elastischen Material besteht, dessen Elastizität
geringer ist als die des den Formkörper (4) umge
benden Schaumstoffkörpers (3).
5. Zahnbürste nach den Ansprüchen 2 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Formkörper (4) durch ein
Borstenbüschel aus einer Anzahl von Einzelborsten
gebildet ist.
6. Zahnbürste nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schaumstoffkörper (3) eine
strukturierte Oberfläche zumindest an seiner während
des Zähneputzens den Zähnen zugewandten Seite (32)
aufweist.
7. Zahnbürste nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schaumstoffkörper (3) eine
von seiner trägerabgewandten Seite (32) zum Träger
(21) hin zunehmende Festigkeit aufweist.
8. Zahnbürste nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die während des Zähneputzens den
Zähnen zugewandte Fläche (32) des Schaumstoffkörpers
(3) eine rechteckige, ovale, elliptische oder runde
Umrißform aufweist.
9. Zahnbürste nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schaumstoffkörper (3) lösbar
mit dem Träger (21) verbunden ist.
10. Zahnbürste nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Träger (21) einen verschwenk
baren, in Schließstellung arretierbaren Klapprahmen
(23) aufweist und daß der Schaumstoffkörper (3) an
seiner dem Träger (21) zugewandten Seite (34) einen
umlaufenden, vorkragenden Steg (31) aufweist, wel
cher zwischen dem Träger (21) und dem Klapprahmen
(23) einklemmbar ist.
11. Zahnbürste nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Träger (21) eine wenigstens
um Teile seines Umfanges innenseitig umlaufende,
nach innen hin offene, von oben zugängliche Nut (25)
aufweist und daß der Schaumstoffkörper (3) an seiner
dem Träger (21) zugewandten Seite (34) einen zur Nut
(25) kompatiblen, vorkragenden Steg (31) aufweist,
welcher zur Halterung des Schaumstoffkörpers (3) auf
dem Träger (21) in die Nut (25) einführbar ist.
12. Zahnbürste nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schaumstoffkörper (3) unter
elastischer Vorspannung auf den Träger (21) und/oder
auf den Formkörper (4) aufziehbar ist.
13. Zahnbürste nach den Ansprüchen 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schaumstoffkörper (3) mit
einer wenigstens für ein einmaliges Zähneputzen
ausreichenden Menge eines im wesentlichen chemisch
wirkenden Zahnreinigungsmittels in flüssiger,
pastöser, pulveriger oder fester, löslicher Form
versehen ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19863621815 DE3621815A1 (de) | 1986-06-28 | 1986-06-28 | Zahnbuerste |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19863621815 DE3621815A1 (de) | 1986-06-28 | 1986-06-28 | Zahnbuerste |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE3621815A1 true DE3621815A1 (de) | 1988-01-14 |
Family
ID=6303994
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19863621815 Withdrawn DE3621815A1 (de) | 1986-06-28 | 1986-06-28 | Zahnbuerste |
Country Status (1)
| Country | Link |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |