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DE3621815A1 - Zahnbuerste - Google Patents

Zahnbuerste

Info

Publication number
DE3621815A1
DE3621815A1 DE19863621815 DE3621815A DE3621815A1 DE 3621815 A1 DE3621815 A1 DE 3621815A1 DE 19863621815 DE19863621815 DE 19863621815 DE 3621815 A DE3621815 A DE 3621815A DE 3621815 A1 DE3621815 A1 DE 3621815A1
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DE
Germany
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carrier
foam body
toothbrush according
teeth
foam
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Withdrawn
Application number
DE19863621815
Other languages
English (en)
Inventor
Heinrich Schaiper
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Individual
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Publication date
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A46BRUSHWARE
    • A46BBRUSHES
    • A46B9/00Arrangements of the bristles in the brush body
    • A46B9/005Arrangements of the bristles in the brush body where the brushing material is not made of bristles, e.g. sponge, rubber or paper
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A46BRUSHWARE
    • A46BBRUSHES
    • A46B7/00Bristle carriers arranged in the brush body
    • A46B7/04Bristle carriers arranged in the brush body interchangeably removable bristle carriers
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A46BRUSHWARE
    • A46BBRUSHES
    • A46B2200/00Brushes characterized by their functions, uses or applications
    • A46B2200/10For human or animal care
    • A46B2200/1066Toothbrush for cleaning the teeth or dentures

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  • Brushes (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Zahnbürste mit einem Hand­ griff, einem Bürstenstiel und einem Bürstenkopf, wobei letzterer aus einem Träger sowie an oder auf diesem angeordneten, mechanisch wirkenden Mitteln zur Reinigung der Zähne besteht.
Zahnbürsten der genannten Art sind allgemein bekannt und verbreitet, wobei die mechanisch wirkenden Mittel zur Reinigung der Zähne Borstenbüschel sind, die in unter­ schiedlicher Anzahl, Anordnung und Ausrichtung auf dem Träger angeordnet sind.
Nachteilig bei diesen bekannten Zahnbürsten ist, daß die Borsten mit ihren Enden nur punktuell auf die Zahnober­ fläche auftreffen und daß damit keine wirksame Flächen­ reinigung gewährleistet ist. Ein weiterer Nachteil ist die mangelnde Anpassungsfähigkeit an das Zahnrelief mit seinen Rundungen und Vertiefungen, wodurch es auf Teil­ flächen der Zahnoberfläche zu einer ungenügenden Reini­ gung kommen kann. Als weiterer Nachteil sei erwähnt, daß die in ihrer Stärke und Elastizität für die Reinigung von Zähnen ausgelegten Borsten für die beim Zähneputzen zwangsläufig mitauftretende Bearbeitung des Zahnflei­ sches zu spitz, zu hart und zu wenig flexibel sind. Dadurch kann insbesondere bei gründlichem Zähneputzen das Zahnfleisch geschädigt werden. Bei manchen Zahnbür­ sten, insbesondere solchen mit in Schubrichtung der Bürste schräg gestellten Borsten, kann es bei häufigem intensivem Zähneputzen sogar zur Erosion von Zahnhart­ substanz im Bereich der Zahnhälse kommen. Schließlich ist noch anzuführen, daß infolge der Speicherung von Feuchtigkeit zwischen den Borsten dort günstige Bedin­ gungen für die Vermehrung von Bakterien etc. bestehen.
Es stellt sich daher die Aufgabe, eine Zahnbürste der eingangs genannten Art zu schaffen, welche die aufge­ führten Nachteile vermeidet und welche auf für Zähne und Zahnfleisch schonende Art und Weise eine gründliche Reinigung der Zähne ermöglicht. Weiterhin soll mit der Erfindung eine Zahnbürste zur Verfügung gestellt werden, welche auch höheren hygienischen Ansprüchen genügen kann.
Die Lösung dieser Aufgabe gelingt erfindungsgemäß durch eine Zahnbürste der eingangs genannten Art, bei welcher der Bürstenkopf einen elastischen Schaumstoffkörper als Mittel zur Reinigung der Zähne aufweist.
Ein derartiger Schaumstoffkörper bietet eine wesentlich bessere Flächenreinigungswirkung, da er sich flächig über die Zahnoberfläche bewegt und sich aufgrund seiner Elastizität sehr gut auch an die Rundungen der Zahnober­ fläche anpaßt. Große punktuelle Kräfte, wie sie bei Bürstenköpfen mit Borsten an den Zähnen und besonders am Zahnfleisch auftreten, sowie deren negative Folgen wer­ den so völlig vermieden. Ein weiterer Vorteil der erfin­ dungsgemäßen Zahnbürste besteht darin, daß der Schaum­ stoffkörper eine Saug- und Pumpwirkung während des Zäh­ neputzens ausübt, die für eine gute Flüssigkeitszirkula­ tion und damit einen guten Abtransport gelöster Schmutz­ partikel sorgt.
Eine besonders gründliche Reinigung auch schwer zu­ gänglicher Zahnzwischenräume wird durch wenigstens einen mit dem Träger einstückigen oder verbundenen Formkörper gewährleistet, welcher in den Schaumstoffkörper hinein­ ragt und dessen Höhe kleiner als die Höhe des Schaum­ stoffkörpers ist. Dieser Formkörper sorgt dafür, daß bei erhöhtem Anpreßdruck des Bürstenkopfes an die Zähne der oberhalb des Formkörpers gelegene Teil des Schaumstoff­ körpers ausreichend tief in den betreffenden Zahnzwi­ schenraum eingeführt wird, um auch dort eine mechanische Reinigung mit guter Gründlichkeit vorzunehmen. Bei flä­ chigem Putzen auf der Zahnoberfläche tritt der Formkör­ per dagegen aufgrund seiner geringeren Höhe und eines verminderten Anpreßdrucks nicht in Funktion. Bevorzugt weist der Formkörper die Form eines aufrecht stehenden Kreiszylinders mit kegelförmiger, kegelstumpfförmiger oder gerundeter Spitze oder die Form einer eckigen Säule mit pyramidenförmiger, pyramidenstumpfförmiger, keil­ förmiger oder gerundeter Spitze auf. Allen diesen Formen ist gemeinsam, daß sie ein Einführen des überliegenden Teils des Schaumstoffkörpers in Zahnzwischenräume in wirksamer Weise ermöglichen. Weiterhin ist vorgesehen, daß der Formkörper aus einem elastischen Material be­ steht, dessen Elastizität geringer ist als die des den Formkörper umgebenden Schaumstoffkörpers. Damit wird zum einen sichergestellt, daß der Formkörper bei einem even­ tuellen Durchstoßen des über ihm liegenden Teils des Schaumstoffkörpers keine Verletzungen an Zahn oder Zahn­ fleisch hervorruft und daß er andererseits eine für eine ausreichende Einführung des Schaumstoffkörpers in Zahn­ zwischenräume genügende Festigkeit aufweist.
Eine alternative Gestaltungsmöglichkeit des Formkörpers besteht darin, daß er durch ein Borstenbüschel aus einer Anzahl von Einzelborsten gebildet ist. Auch hier gilt, daß bei flächigem Putzen der Formkörper, d. h. hier das Borstenbüschel, im Inneren des Schaumstoffkörpers ver­ bleibt, während das Borstenbüschel zur Reinigung von Zahnzwischenräumen durch erhöhten Anpreßdruck des Bür­ stekopfes den überliegenden Teiles des Schaumstoff­ körpers auslenkt und/oder auch durch diesen hindurch­ tritt und selbst zur Reinigung beiträgt.
Zur Erhöhung der Reinigungswirkung bei flächigem Putzen kann der Schaumstoffkörper eine strukturierte Oberfläche zumindest an seiner während des Zähneputzens den Zähnen zugewandten Seite aufweisen. Um dem Schaumstoffkörper eine für die auftretenden Beanspruchungen ausreichende Stabilität zu geben, ohne seine für Zahn und Zahnfleisch günstigen Oberflächeneigenschaften zu verschlechtern, kann dieser eine von seiner trägerabgewandten Seite zum Träger hin zunehmende Festigkeit aufweisen. Diese Fe­ stigkeitszunahme kann problemlos bereits bei der Her­ stellung des Schaumstoffkörpers eingestellt werden. Außerdem ist bevorzugt vorgesehen, daß die während des Zähneputzens den Zähnen zugewandte Fläche des Schaum­ stoffkörpers eine rechteckige, ovale, elliptische oder runde Umrißform aufweist.
Zur Verbesserung der hygienischen Eigenschaften der Zahnbürste ist der Schaumstoffkörper zweckmäßig lösbar mit dem Träger verbunden ist. Damit kann der Schaum­ stoffkörper als Einweg-Artikel hergestellt und verwendet werden, der täglich oder bei jedem Zähneputzen erneuert wird. Da der übrige Teil der Zahnbürste weiterverwendet wird, bleiben die Kosten sehr gering, weil der Schaum­ stoffkörper an sich nur relativ geringe Kosten verur­ sacht. Bevorzugte Ausgestaltungen einer lösbaren Verbin­ dung von Schaumstoffkörper und Träger gehen aus den Ansprüchen 10, 11 und 12 hervor.
Schließlich besteht bei der erfindungsgemäßen Zahnbürste noch die Möglichkeit, daß der Schaumstoffkörper mit einer wenigstens für ein einmaliges Zähneputzen ausrei­ chenden Menge eines im wesentlichen chemisch wirkenden Zahnreinigungsmittels in flüssiger, pastöser, pulveriger oder fester, löslicher Form versehen ist. In Verbindung mit der Einwegverwendung des Schaumstoffkörpers stellt dies eine weitere Verbesserung der hygienischen Verhält­ nisse und außerdem eine wesentliche Komfortsteigerung dar. Zusätzlich wird eine aus Unkenntnis häufig vorge­ nommene Unter- oder Überdosierung des Zahnreinigungsmit­ tels, im allgemeinen Zahnpasta, zum Vorteil und Nutzen des Zahnbürstenbenutzers vermieden.
Mit der Erfindung wird also eine Zahnbürste zur Verfü­ gung gestellt, die eine gegenüber Zahnbürsten nach dem Stand der Technik gründlichere Reinigung der Zähne und Zahnzwischenräume sicherstellt und die zugleich wesent­ lich hygienischer sowie schonender für Zähne und Zahn­ fleisch ist.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand einer Zeichnung näher erläutert. Die Figuren der Zeichnung zeigen im einzelnen:
Fig. 1 eine Zahnbürste gemäß Erfindung im Längsschnitt,
Fig. 2 einen Schaumstoffkörper als Teil der Zahnbürste nach Fig. 1 in Seitenansicht,
Fig. 3 ein erstes Ausführungsbeispiel eines Bürsten­ kopfes als Teil der Zahnbürste,
Fig. 4 ein zweites Ausführungsbeispiel des Bürsten­ kopfes,
Fig. 5 ein drittes Ausführungsbeispiel des Bürsten­ kopfes mit einem auswechselbarem Formkörper,
Fig. 6a bis 6c drei unterschiedliche auswechselbare Formkörper und
Fig. 7 eine Zahnbürste gemäß Erfindung in Aufsicht von oben.
Wie die Fig. 1 der Zeichnung zeigt, besteht das darge­ stellte Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Zahn­ bürste 1 im wesentlichen aus einem Griff 11, einem sich an diesen anschließenden Stiel 12 und einem mit letzte­ rem verbundenem Bürstenkopf 2. Während der Griff 11 und der Stiel 12, wie bei herkömmlichen Zahnbürsten ausge­ führt sind, weist der Bürstenkopf 2 eine grundsätzlich andere Gestaltung auf.
Wie aus der Darstellung ersichtlich ist, besteht der Bürstenkopf 2 hier aus einem Träger 21, der einstückig mit dem Stiel 12 hergestellt ist, sowie einem auf dem Träger 21 angeordneten elastischen Schaumstoffkörper 3. Dieser weist eine strukturierte Oberseite 32 auf, welche zur Reinigung der Zahnoberflächen dient. Im Inneren des Schaumstoffkörpers 3 befindet sich etwa zentral eine Aussparung 33, in welche formschlüssig ein mit dem Trä­ ger 21 einstückiger Formkörper 4 hineinragt. Der Form­ körper 4 weist eine kegelförmige Form auf und hat eine Höhe, die etwas geringer ist als die Höhe des Schaum­ stoffkörpers 3. Somit verbleibt auch oberhalb des Form­ körpers 4 noch ein Teil des Schaumstoffkörpers 3.
Zur Festlegung des Schaumstoffkörpers 3 auf dem Träger 21 weist letzterer einen um ein Gelenk 24 verschwenkba­ ren Klapprahmen 23 auf. Zwischen diesem Klapprahmen 23 und dem Träger 21 ist ein umlaufender, vorkragender Steg 31 an der dem Träger 21 zugewandten Seite des Schaum­ stoffkörpers 3 einklemmbar.
Die Form des Schaumstoffkörpers 3 mit seinem an der Unterseite 34 angeordneten, umlaufenden Steg 31 sowie der zentralen Aussparung 33 wird besonders deutlich in der in Fig. 2 dargestellten Seitenansicht. Auch ist hier wieder die strukturierte Oberseite des Schaumstoff­ körpers 3 erkennbar. Weiterhin ist ersichtlich, daß die Festigkeit des Schaumstoffes, der den Schaumstoffkörper 3 bildet, von der Oberseite 32 zur Unterseite 34 hin stetig zunimmt. Hierdurch erhält der Schaumstoffkörper 3 eine für einen festen Sitz auf dem Träger 21 erforder­ liche ausreichende Festigkeit.
Fig. 3 zeigt den Träger 21 der Zahnbürste 1 aus Fig. 1 in Seitenansicht, wobei vom übrigen Teil der Zahnbürste lediglich der Stiel 12 teilweise noch dargestellt ist. Wie die Fig. 3 zeigt, weist der Träger 21 an seinem dem Stiel 12 zugewandten Ende das Gelenk 24 auf, um das der Klapprahmen 23 zwischen einer horizontalen Schließstel­ lung und einer vertikalen Öffnungsstellung verschwenkbar ist. An ihren, dem Gelenk 24 abgewandten Enden weisen der Träger 21 und der Klapprahmen 23 miteinander wirken­ de Arretierungsmittel 22 und 22′ auf, die in Schließ­ stellung für eine Festlegung des Klapprahmens 23 sorgen. Zentral auf dem Träger 21 ist wiederum der nach oben vorragende, kegelförmige Formkörper 4 erkennbar.
Eine zweite Möglichkeit der Befestigung des Schaumstoff­ körpers 3 auf dem Träger 21 zeigt die Fig. 4. Hier weist der Träger 21 eine von oben her zugängliche, nach innen hin offene, umlaufende Nut 25 auf. Diese dient zur Aufnahme des umlaufenden Steges 31 des Schaumstoffkör­ pers 3, wie er z. B. in Fig. 2 beschrieben ist. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel des Trägers 21 ist zen­ tral auf diesem der bereits beschriebene Formkörper 4 angeordnet.
Fig. 5 zeigt ein Ausführungsbeispiel des Trägers 21, bei welchem der Formkörper 4 nicht mit dem Träger 21 einstückig ist, sondern als separates Teil durch eine Öffnung 26 im Träger 21 von unten her in diesen einge­ steckt ist. Weiterhin ist der Träger 21 in dieser Dar­ stellung so ausgeführt, daß er insbesondere für das Aufziehen eines unter Vorspannung stehenden Schaumstoff­ körpers geeignet ist. Gesonderte Haltemittel sind hier­ bei nicht erforderlich, zumal der Formkörper 4 hier zu einem sicheren Halt des Schaumstoffkörpers auf dem Träger 21 beiträgt.
Der in dem Träger nach Fig. 5 verwendete Formkörper 4 ist in der Fig. 6 a noch einmal als separates Teil dargestellt. Hier ist deutlich sichtbar, daß der Form­ körper 4 eine zylindrische Grundform mit kegelförmig zulaufender Spitze 42 aufweist und an seinem unteren Ende einen umlaufenden, vorkragenden Anschlagsteg 41 besitzt. Dieser sorgt für die Einhaltung der richtigen Höhe des Formkörpers 4 nach dem Einstecken in den Träger 21. Außer wie in Fig. 6 a dargestellt, kann der Form­ körper 4 auch andere Formen aufweisen, wovon zwei bei­ spielhaft in den Fig. 6 b und 6 c dargestellt sind. Während die Formkörper hier in ihrem unteren Teil mit dem Formkörper gemäß Fig. 6 a identisch sind, ist die Spitze 42 beim Formkörper 4 nach Fig. 6 b kegelstumpf­ förmig ausgeführt und bei dem Formkörper 4 nach Fig. 6 c abgerundet gestaltet. Hierüber hinaus können natür­ lich noch weitere Formvariationen vorgenommen werden.
Fig. 7 schließlich zeigt einen Blick von oben auf eine Zahnbürste 1 gemäß der vorliegenden Erfindung. Auch hier sind wieder der Griff 11 sowie der Stiel 12 erkennbar, wobei sich an letzteren der Bürstenkopf 2 anschließt. Dieser besteht wiederum aus dem Träger 21, sowie dem darauf angeordneten Schaumstoffkörper 3. Die Lage des Formkörpers 4 innerhalb des Schaumstoffkörpers 3 ist durch eine gestrichelte Linie dargestellt. An der dem Stiel 12 zugewandten Seite des Trägers 21 ist weiterhin das Gelenk 24 für den Klapprahmen 23 erkennbar.
In dieser Fig. 7 weist der Schaumstoffkörper eine im wesentlichen rechteckige Umrißform mit leicht abgerunde­ ten Eckbereichen auf. Außer dieser Form kann der Schaum­ stoffkörper 3 auch andere Umrißformen, wie z. B. eine ovale, elliptische oder kreisrunde Form aufweisen. Auch kann der Formkörper 4 - außer wie hier dargestellt - auch weiter nach vorn oder weiter nach hinten auf dem Träger 21 angeordnet sein. Auch kann es unter Umständen vorteilhaft sein, anstelle eines einzelnen Formkörpers 4 zwei oder noch mehr Formkörper auf dem Träger 21 zu plazieren.

Claims (13)

1. Zahnbürste mit einem Handgriff, einem Bürstenstiel und einem Bürstenkopf, wobei letzterer aus einem Träger sowie an oder auf diesem angeordneten, mechanisch wirkenden Mitteln zur Reinigung der Zähne besteht, dadurch gekennzeichnet, daß der Bürstenkopf (2) einen elastischen Schaumstoffkörper (3) als Mittel zur Reinigung der Zähne aufweist.
2. Zahnbürste nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch wenigstens einen mit dem Träger (21) einstückigen oder verbundenen Formkörper (4), welcher in den Schaumstoffkörper (3) hineinragt und dessen Höhe kleiner als die Höhe des Schaumstoffkörpers (3) ist.
3. Zahnbürste nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Formkörper (4) die Form eines aufrecht stehenden Kreiszylinders mit kegel­ förmiger, kegelstumpfförmiger oder gerundeter Spitze (42) oder die Form einer eckigen Säule mit pyrami­ denförmiger, pyramidenstumpfförmiger, keilförmiger oder gerundeter Spitze (42) aufweist.
4. Zahnbürste nach den Ansprüchen 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Formkörper (4) aus einem elastischen Material besteht, dessen Elastizität geringer ist als die des den Formkörper (4) umge­ benden Schaumstoffkörpers (3).
5. Zahnbürste nach den Ansprüchen 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Formkörper (4) durch ein Borstenbüschel aus einer Anzahl von Einzelborsten gebildet ist.
6. Zahnbürste nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaumstoffkörper (3) eine strukturierte Oberfläche zumindest an seiner während des Zähneputzens den Zähnen zugewandten Seite (32) aufweist.
7. Zahnbürste nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaumstoffkörper (3) eine von seiner trägerabgewandten Seite (32) zum Träger (21) hin zunehmende Festigkeit aufweist.
8. Zahnbürste nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die während des Zähneputzens den Zähnen zugewandte Fläche (32) des Schaumstoffkörpers (3) eine rechteckige, ovale, elliptische oder runde Umrißform aufweist.
9. Zahnbürste nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaumstoffkörper (3) lösbar mit dem Träger (21) verbunden ist.
10. Zahnbürste nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch ge kennzeichnet, daß der Träger (21) einen verschwenk­ baren, in Schließstellung arretierbaren Klapprahmen (23) aufweist und daß der Schaumstoffkörper (3) an seiner dem Träger (21) zugewandten Seite (34) einen umlaufenden, vorkragenden Steg (31) aufweist, wel­ cher zwischen dem Träger (21) und dem Klapprahmen (23) einklemmbar ist.
11. Zahnbürste nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (21) eine wenigstens um Teile seines Umfanges innenseitig umlaufende, nach innen hin offene, von oben zugängliche Nut (25) aufweist und daß der Schaumstoffkörper (3) an seiner dem Träger (21) zugewandten Seite (34) einen zur Nut (25) kompatiblen, vorkragenden Steg (31) aufweist, welcher zur Halterung des Schaumstoffkörpers (3) auf dem Träger (21) in die Nut (25) einführbar ist.
12. Zahnbürste nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaumstoffkörper (3) unter elastischer Vorspannung auf den Träger (21) und/oder auf den Formkörper (4) aufziehbar ist.
13. Zahnbürste nach den Ansprüchen 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaumstoffkörper (3) mit einer wenigstens für ein einmaliges Zähneputzen ausreichenden Menge eines im wesentlichen chemisch wirkenden Zahnreinigungsmittels in flüssiger, pastöser, pulveriger oder fester, löslicher Form versehen ist.
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